2./3. Lesung

a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, René Springer, Stephan Protschka, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Saisonarbeit in der Landwirtschaft – Zeitgemäße Ausweitung der 70-Tage-Regelung

a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, René Springer, Stephan Protschka, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Saisonarbeit in der Landwirtschaft – Zeitgemäße Ausweitung der 70-Tage-Regelung

6. November 2025·Sitzung 37··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bei den Anpassungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, die wir heute hier beschließen, sind es die kleinen Dinge, die einen großen Unterschied machen: die Einführung des Fallmanagements bei der beruflichen Rehabilitation, die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen, die Möglichkeit, die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beim Minijob zu widerrufen, und vieles mehr. Das alles sind keine großen Dinge; aber es sind Hürden auf dem Weg in Arbeit und Stolperfallen in unserem Sozialstaat, die wir mit diesem Gesetz abbauen und ausbessern werden. Mit der Einführung des Fallmanagements bei der beruflichen Rehabilitation sorgen wir zum Beispiel dafür, dass Versicherte eine ganzheitliche Unterstützung und Betreuung erhalten, weil so eine dauerhafte und erfolgreiche Rückkehr in das Berufsleben gelingen kann. Mit der Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sorgen wir dafür, dass diejenigen, die eine ausländische Berufsqualifikation haben, auch in dem Bereich arbeiten können, in dem sie qualifiziert sind und wo wir sie in diesem Land brauchen. Alles Common Sense, also gar keine großen Sachen. Und trotzdem müssen sie gemacht werden. Mit diesem Gesetz, mit der Justierung dieser Stellschrauben erledigen wir Wartungsarbeiten an unserem Sozialstaat. Denn unser Sozialstaat ist eine große Sache: dass niemand auf Almosen angewiesen ist, sondern dass es verbriefte Rechte gibt, die man in Anspruch nehmen kann, wenn man in Not gerät, dass jeder Hilfe auf dem Weg zurück in Arbeit bekommt und dass wir alle ein Recht auf gegenseitige Solidarität haben. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist eine große Errungenschaft in unserem Land, mit der wir pfleglich umgehen sollten. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD ist auch als Arbeitskoalition angetreten. Und mit diesem Gesetz arbeiten wir an unserem Sozialstaat, damit er reibungslos funktioniert und Menschen schneller, besser und effektiver in Arbeit kommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist typisch für die Merz-Regierung. Sie werfen den Bürgern nur Brotkrümel hin: Sie versprechen, die Stromsteuer zu senken, und am Ende reicht es doch nicht für alle. Sie wollen die Turboeinbürgerung stoppen, erreichen aber nur 1 Prozent der Einbürgerungen. Sie wollen das Bürgergeld reformieren, am Ende aber ohne nennenswerte Einsparungen. – Der Herbst der Reformen ist nichts als heiße Luft. Sie machen gerade so viel, um die großen Missstände notdürftig zu kaschieren, wenn es gar nicht mehr anders geht. Die Menschen haben mehr verdient als Brotkrumen. Sie haben endlich eine anständige Politik im Interesse des Landes verdient. Wollen Sie tatsächlich etwas verbessern oder nur leere Versprechungen machen? Machen Sie endlich etwas richtig! Klotzen Sie, statt zu kleckern. Statt Saisonarbeitskräfte nun 90 statt 70 Tage sozialversicherungsfrei zu stellen, verlängern Sie doch gleich auf 115 Tage, so wie wir es fordern. Das wäre endlich mal eine klare Ansage an unsere Bauern. Ob 70 oder 90 Tage – da winken die Bauern nur müde ab. – Sie hören bloß auf Verbandsmeinungen. 2020 gab es bereits eine Ausweitung auf 115 Tage. Anstatt diese Regelung zu einem Gesetz zu machen, schrauben Sie sie wieder auf 90 Tage zurück. Warum? Nennen wir das Kind doch beim Namen: Der Staat ist wie Teufel darauf aus, jeden Cent an Steuern und Abgaben einzukassieren, die er kriegen kann, um damit die halbe Welt zu finanzieren. Sie kassieren jene ab, die ins Land kommen, um zu arbeiten. Und jenen, die ab dem ersten Tag die Hand aufhalten, wird der Aufenthalt erleichtert und alles hinterhergetragen. Das zeigt, was in diesem Land und bei der Arbeitskräftezuwanderung schiefläuft. Sie schöpfen die Fleißigen ab und verteilen es an jene, die nichts leisten. Das Einzige, was diese Regierung bislang macht: Sie gibt nur Krümel, aber kassiert umgekehrt kräftig ab. Deutschland braucht aber genau das Gegenteil, – Kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede. – damit es endlich wieder bergauf gehen kann. Danke für die Aufmerksamkeit. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Dr. Stefan Nacke.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anpassungsgesetz zum SGB VI enthält ganz unterschiedliche Regelungen aus den Bereichen der sozialen Sicherung: Regelungen zur Arbeitsmarktpolitik, zur Saisonarbeit, zur Digitalisierung, zur Schwerbehindertenvertretung und zum Bürokratieabbau bei der Deutschen Rentenversicherung. Wir nennen das im Parlamentsdeutsch Omnibusgesetz. Für mich sitzt ganz vorne in diesem Omnibus die Einführung des personenzentrierten Fallmanagements über Rechtskreise hinweg. Jede siebte Rente in Deutschland ist eine Erwerbsminderungsrente. Betroffene sind oft jünger als 50 Jahre. Sie werden durch Krankheit oder Unfall mitunter von jetzt auf gleich aus dem Berufsleben gerissen und müssen dauerhaft mit gesundheitlichen Einschränkungen leben. Hinzu kommen negative Folgen, etwa durch den Wegfall von sozialen Kontakten im Beruf, und die Schwierigkeit, durch den Wegfall des Erwerbseinkommens den gewohnten Lebensstandard nicht mehr halten zu können. Wir müssen also etwas tun, um Erwerbsminderungen zu vermeiden oder zeitlich deutlich hinauszuzögern. Das Fallmanagement liefert einen wichtigen Beitrag zu einer flexiblen und passgenauen Unterstützung und Begleitung von Betroffenen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sozialstaat bedeutet mehr als Behördenapparat und Mechanismen. Die persönliche Beziehung zum Fallmanager schafft Vertrauen. In der öffentlichen Anhörung haben wir Anfang der Woche unter anderem von Professor Mennemann gehört, dass die Einführung eines Fallmanagements im SGB VI als Unterstützung von Versicherten in komplexen Hilfesituationen zukunftsorientiert ist. Sie stellt die Personenzentrierung in den Vordergrund. Alle Experten in der Anhörung waren sich einig: Das Fallmanagement ermöglicht den Menschen eine höhere Chance auf Rückkehr ins Erwerbsleben. Wenn wir den Gesetzentwurf jetzt gleich beschließen, müssen die Gesetzesbestandteile auch umgesetzt werden. Salopp gesagt: Der Omnibus muss seine PS auf die Straße bringen. – Wir haben den Umsetzungsrahmen relativ frei gestaltet, um der Rentenversicherung Gestaltungsmöglichkeiten für die beste praktische Implementation vor Ort zu geben. Wichtig ist, dass das jetzt auch bei allen Trägern umgesetzt wird. Das Fallmanagement, bei dem Menschen mit Menschen sprechen, hat meine Fraktion in der letzten Wahlperiode aus der Opposition heraus intensiv vorangetrieben. Es wurde im Koalitionsvertrag verankert und wird jetzt gesetzgeberisch umgesetzt. Das ist effiziente und bürgernahe Sozialpolitik. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort der Abgeordnete Dr. Armin Grau.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es hier, wie gerade schon gehört, mit einem großen Omnibusgesetz zu tun. Es beinhaltet eine Reihe von Punkten, die sicherlich in die richtige Richtung gehen. Ein Beispiel ist das Rückkehrrecht in die Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Auf drei Punkte aus diesem großen Omnibus will ich jetzt besonders eingehen: Erstens. Es ist gut, dass Sie in der Rehabilitation – Dr. Nacke hat es gerade schon gesagt – ein personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement einführen. Nach schwerer Krankheit an die Hand genommen zu werden, kann vielen Versicherten wirklich helfen. Das Fallmanagement soll aber nur die betriebliche und nicht auch die medizinische Reha einbeziehen. Das ist aber unbedingt erforderlich, wenn die Betroffenen wirklich profitieren sollen. So eine wichtige Neuerung muss evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Das aber fehlt in Ihrem Gesetz. Ihr Gesetz bleibt hier leider unvollständig. Zweitens. Bisher konnten Leistungsberechtigte wählen, ob sie ihr Geld aufs Konto überwiesen oder bar an ihrem Aufenthaltsort ausbezahlt bekommen möchten. Diese Option streichen Sie jetzt. Das geht an der Lebenswirklichkeit vieler betroffener Menschen, insbesondere Obdachloser, weit vorbei. Viele können ihren gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto wegen fehlender Ausweisdokumente oder Schufa-Einträgen gar nicht einlösen. Ihre Härtefallklausel ist an kaum überwindbare Hürden geknüpft. Für viele wohnungslose Personen ist Bargeld aber die einzige sichere Möglichkeit, das Existenzminimum zu bestreiten. Deswegen wollen wir Grüne, dass dieser Passus gestrichen wird. Drittens. Ganz gravierend ist, dass Sie die sozialversicherungsfreie Beschäftigung in der Landwirtschaft noch weiter ausdehnen: von 70 auf jetzt 90 Tage. Das ist genau die falsche Richtung. Auf meinem Weg zur Arbeit bin ich jahrelang im Sommer an Kolonnen von Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeitern vorbeigeradelt und konnte die harten Arbeitsbedingungen dieser Menschen beobachten. Im Krankenhaus sind mir viele von ihnen als Patientinnen und Patienten begegnet, und ich habe gesehen, wie schlecht der Gesundheitszustand vieler dieser Menschen ist. Diese Menschen leisten einen so wichtigen Beitrag für unsere Ernährung. Daher brauchen sie vom ersten Tag an eine gute Krankenversicherung und nicht nur die häufig lückenhaften Gruppenversicherungen. Die kurzfristige Beschäftigung war etwa für Studierende und Rentnerinnen und Rentner gedacht, die anderweitig sozialversichert und daher im Rahmen der kurzzeitigen Beschäftigung nicht schutzbedürftig sind. Es war ohnehin immer problematisch, diese Regelung auf Saisonarbeitskräfte aus anderen Staaten auszudehnen, die häufig einen großen Teil ihres Einkommens während des Ernteeinsatzes in Deutschland verdienen. Diesen Missbrauch weiten Sie jetzt auch noch aus. Das ist unsozial. Und Sie schwächen unsere Sozialversicherungen, denen dadurch rund 150 Millionen Euro im Jahr entgehen. Das lehnen wir Grüne mit großer Überzeugung ab und daher auch das ganze Gesetz. Vielen Dank.

Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es bleibt dabei: Einige der geplanten Änderungen, ob bei der Rente oder bei der Reha, begrüßen in der Tat auch wir als Linke. Doch dass Sie mal eben so im Vorbeigehen auch die Situation der Saisonarbeitskräfte in Deutschland weiter verschlechtern wollen, ist wirklich ein Unding. Wir reden hier über 250 000 Menschen, die Jahr für Jahr mehrere Monate bei Wind und Wetter, nicht selten gebückt oder auf Knien, in der deutschen Landwirtschaft den Laden am Laufen halten. Ich finde, diese Menschen haben unser aller Respekt mehr als verdient. Doch Sie von der CDU/CSU und Sie von der SPD wollen unter Beifall der AfD jetzt allen Ernstes dafür sorgen, dass diese Menschen noch länger ohne echte soziale Absicherung dastehen. Statt bisher schon 70 Arbeitstage sollen sie künftig 90 Arbeitstage – das entspricht rund 40 Prozent der jährlichen Arbeitszeit; das muss man sich mal vorstellen – ohne vollen Krankenversicherungsschutz arbeiten und ohne dafür Rentenansprüche zu erwerben. Meine Damen und Herren, das ist keine Wertschätzung für harte Arbeit. Das ist schäbig. Doch – das muss man sagen – Sie schaffen es sogar, da noch einen draufzusetzen. Denn Sie wollen tatsächlich – ich bin mir nicht sicher, ob das allen Abgeordneten ganz klar ist – auch den derzeit noch verbotenen Direktabzug der Miete vom Lohn wieder in einzelnen Fällen legalisieren. Dabei wird vielen Saisonarbeitskräften schon jetzt eine horrende Miete abgeknöpft – selbst für baufällige und viel zu beengte Unterkünfte, die ihnen ihre Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Künftig soll es nach Ihrem Willen noch leichter werden, so sogar im Extremfall den Mindestlohn zu umgehen. Selbst einige Ihrer eigenen Sachverständigen – die Deutsche Rentenversicherung, der Deutsche Gewerkschaftsbund – haben Ihnen doch deutlich die genannten Probleme vor Augen geführt. Umso schleierhafter ist mir, warum auch Sie von der SPD da mitmachen. Weder hier im Plenum noch im Ausschuss bisher ein einziges Wort von Ihnen dazu – das ist beschämend, meine Damen und Herren, und das ist absolut verantwortungslos. Der Gesetzentwurf in seiner Gänze ist und bleibt so jedenfalls nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Bernd Rützel.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir haben jetzt von vielen Regelungen gehört. In der Tat sind in diesem Gesetz sehr viele Regelungen enthalten, die helfen und das Leben leichter machen. Ich möchte mich in dieser kurzen Rede auf einen Bereich konzentrieren: die Reha. Die Reha wird immer wichtiger; denn die chronischen Krankheiten nehmen zu, die psychischen Belastungen nehmen zu, die Erwerbsbevölkerung wird älter, und die Arbeitswelt wandelt sich. Deswegen ist es extrem wichtig, die Arbeitskraft zu erhalten und gesund zu bleiben. Das Bild der Reha hat sich insgesamt geändert. Wenn früher bei jemandem nichts mehr ging, hat man ihn kurz vor der Rente „auf Kur geschickt“ – so hieß das damals. Aber die Reha ist jetzt ganz anders. Die Prävention kommt vor der Reha, die Reha kommt nicht erst kurz vor der Rente. Es ist doch besser, frühzeitig zu handeln, als viel zu spät zu reagieren. Rehaleistungen sind auch moderner geworden. Sie sind individueller geworden. Sie sind ganzheitlicher geworden. Die Medizin, die Bewegung, die Psychotherapie, die berufliche Wiedereingliederung – das alles greift ineinander. Die Reha der Rentenversicherung leistet einen ganz wichtigen Beitrag. Wir alle kennen doch Menschen, die krank waren, auf dem Zahnfleisch gegangen sind und nach einer Reha wieder auf dem Damm gewesen sind, ihrer Arbeit nachgehen konnten und nicht in Erwerbsminderungsrente gehen mussten. Deswegen ist eine solche Reha von unschätzbarem Wert. Je mehr wir die Reha unterstützen, sie ganzheitlich gestalten – Begleiten, Betreuen, Coachen –, umso wichtiger kann sie für die Beschäftigten sein. Sie hilft, ihre Arbeitskraft zu erhalten. Es zeigt sich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Reha hat sich vom letzten Ausweg zur zweiten Chance im Leben entwickelt. Das ist ein Fortschritt, und darauf können wir stolz sein. Für die AfD-Fraktion hat nun das Wort die Abgeordnete Gerrit Huy.

AfD

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Heute Abend geht es auch um die Saisonarbeit, bei der Sie die Sozialversicherungsfreiheit von 70 auf 90 Tage verlängern wollen. Das ist gut, aber nicht gut genug. Um die komplette Ernte abzudecken, fordern wir 115 Tage. Denn die Beerenernte reicht von Mai bis September, und frisches Gemüse vom Feld gibt es von Juni bis Oktober. Sollen zwischendurch etwa Heerscharen von Erntearbeitern global ausgetauscht werden? Auch dass Sie und die EU verbieten, dass Erntehelfer berufsmäßig ernten, ist grotesk. Natürlich tun sie das. Wenn ihre Zeit in Deutschland – die 70 oder 90 Tage – abgelaufen ist, gehen sie einfach weiter ins nächste Land. In der Regel verdienen sie dort aber deutlich weniger als bei uns: in Spanien etwa 8,45 Euro die Stunde, in Italien zwischen 7 und 9 Euro. Bei uns verdienen sie dank Mindestlohn 12,82 Euro. Das sind über 40 Prozent mehr, und im nächsten Jahr kommen noch mal 8 Prozent drauf. Die Erntehelfer würden für deutlich geringere Löhne nach Deutschland kommen, zumal unsere Bauern in der Regel sehr ordentliche Arbeitsbedingungen anbieten. Aber die politisch aufgezwungenen, überzogenen Standards in Deutschland verderben unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit. Seit es den deutschen Mindestlohn gibt, sinken zum Beispiel die deutschen Bierexporte und auch die deutschen Hopfenexporte. Die Anbaugebiete in der bayerischen Hallertau oder in den Regionen Elbe-Saale und Tettnang wurden deswegen schon verkleinert. Wir Deutschen trinken halt nicht mehr genug Bier. Aber in vielen Schwellenländern, etwa in Brasilien, Mexiko oder Südafrika, ist Bier aus deutschem Hopfen ein Lifestylegetränk. Wollen Sie alle diese Kunden durch hohe Kosten vergraulen? Es gibt übrigens einen alternativen Weg, unseren Hopfenbauern und anderen Landwirten die Weiterexistenz zu ermöglichen. Wir haben viele arbeitsfähige Einwanderer in unseren Sozialsystemen, die in ihrer Heimat häufig in der Landwirtschaft gearbeitet haben. Das können sie auch hier tun. Die Bauern müssten dann sozusagen nur noch die Differenz zum Bürgergeld draufzahlen, um den Mindestlohn zu erreichen. Alleine die Anrechnung des Regelsatzes würde die Lohnkosten der Bauern um 25 Prozent verringern. Das wäre doch mal ein Weg. Dann müssten vermutlich auch nicht jeden Tag sieben bis acht deutsche Landwirte für immer die Tore schließen. Oder ist es das, was Sie wollen? Wollen Sie, dass wir bei der Lebensmittelversorgung immer abhängiger vom Ausland werden? Nur noch 20 Prozent des Obstes und nur noch 40 Prozent des Gemüses werden in Deutschland angebaut. Dank Ihrer Politik werden diese Zahlen noch weiter sinken. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Pascal Reddig.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können als Allererstes festhalten, dass das SGB VI-Anpassungsgesetz, das Sammelgesetz, das hier zur Abstimmung steht, ein echtes Arbeitsgesetz ist. Wir haben in diesem Gesetzentwurf eine ganze Reihe von sehr guten Maßnahmen; viele sind heute schon angeklungen. Ich glaube, das können wir an dieser Stelle auch mal würdigen. Sie gehen von der Einführung des Fallmanagements bei den Rehaleistungen über die Digitalisierung bei der Rentenversicherung bis hin zur Entbürokratisierung und zu Veränderungen im Bereich der Landwirtschaft. Liebe Frau Huy, ich muss ganz ehrlich sagen: Ihre Rede passt überhaupt nicht in die aktuelle Zeit und zu den ganzen Maßnahmen, die wir hier beschlossen haben. Natürlich war es so, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in den letzten Jahren geächzt haben, dass sie angesichts zunehmender massiver Belastungen und immer höherer Anforderungen wirkliche Probleme hatten. Aber schauen Sie sich doch mal an, was wir in den ersten Monaten alles gemacht haben: Wir haben die Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben, Bürokratie abgebaut. Wir haben dafür gesorgt, dass die Agrardieselrückvergütung zurückkommt. Wir entlasten auch mit diesem Gesetz endlich die Landwirtschaft. Damit setzen wir ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. Wir haben gesagt, dass wir beim Einsatz von Saisonarbeitskräften die Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung von bisher 70 auf 90 Tage anpassen. Das haben wir versprochen, und wir setzen es jetzt um. Ich will an der Stelle aber auch mit einem Thema aufräumen. Da muss ich ehrlicherweise die Grünen ansprechen; denn auch Sie, Herr Grau, haben es gerade hier thematisiert. In den letzten Wochen kam die AfD relativ häufig auf einen Punkt zu sprechen, der im Gesetzentwurf steht, nämlich auf die Frage, wie wir künftig manche Sozialleistungen auszahlen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jene Sozialleistungen künftig auf Bankkonten ausgezahlt werden. Jetzt ist es ja nicht so, dass die Ministerin auf die Idee kam: Es wäre doch super, wenn wir künftig in den Fällen, in denen es erforderlich ist, keine Zahlungsanweisungen per Verrechnung mehr zulassen, sondern nur noch Banküberweisungen. – Vielmehr liegt es daran, dass die Banken es einfach nicht mehr anbieten. Dass sich das Recht am Ende dem anpassen sollte, liegt nahe. Sie erwecken hier ein Stück weit den Eindruck – von der AfD kam es, von den Grünen kam es –, dass wir plötzlich Massen an Menschen die sozialen Leistungen entziehen würden. Das ist völliger Quatsch. Schauen wir uns mal die Realität an: Wir haben 21 Millionen Rentner in diesem Land. 1 200 Rentner betrifft aktuell der Wegfall der Barauszahlungen. Wir sorgen dafür, dass sie auch künftig ihre Leistungen erhalten. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung haben wir 32 Fälle, mit fallender Tendenz. Beim Kindergeld und Kinderzuschlag ist es aktuell noch genau einer. Das sollten wir zur Kenntnis nehmen und hier keinen Populismus betreiben. Wir schaffen weiter soziale Sicherheit für die Menschen, die sie wirklich brauchen. Darauf setzen wir, darauf können sie sich verlassen. Vielen Dank.

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