2./3. Lesung

Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

26. März 2026·Sitzung 68··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (7)

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung regeln wir auch die Schwellenwerte für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten neu. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Wir kämpfen für gute Arbeit – und das heißt für uns immer auch für wirksamen Arbeitsschutz. Frau Kollegin, einen Moment. – Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, sich hinzusetzen, etwas Ruhe im Saal zu schaffen und der Kollegin vielleicht zuzuhören. Danke. – Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine wichtige Funktion. Sie unterstützen den Arbeitgeber oder den Unternehmer als Ansprechpartner im Betrieb und sehen oft sehr früh, wo es hakt, bevor etwas passiert. Gleichzeitig hören wir aus den Unternehmen immer wieder den Ruf nach weniger Bürokratie, nach Entlastung, auch bei den Sicherheitsbeauftragten. Wir als SPD haben uns der Verantwortung gestellt mit Blick auf den Erhalt vieler Arbeitsplätze. Und ich sage klar: Wir haben die Schwellenwerte für die Bestellung neu geregelt, aber wir sind mit Bedacht vorgegangen. Wir erhöhen den Schwellenwert. In Betrieben mit 20 bis 50 Beschäftigten wird ein Sicherheitsbeauftragter immer bestellt, wenn eine besondere Gefährdung am Arbeitsplatz vorliegt. In Unternehmen mit 50 bis 250 Beschäftigten wird auf jeden Fall immer ein Sicherheitsbeauftragter bestellt, und dort, wo besondere Gefährdungen vorliegen, gehen wir sehr zielgerichtet vor. Die Unfallversicherungsträger haben zudem die Möglichkeit, immer dann Anweisungen zu fassen, wenn die besondere Gefahrensituation vor Ort das erfordert. Kolleginnen und Kollegen, ich sage klar: Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Wir unterstützen die Wirtschaft. Aber wir vernachlässigen nicht den Arbeitsschutz. Die flächendeckende Präsenz von Sicherheitsbeauftragten bleibt gewahrt. Ich danke Jan Dieren und Lars Ehm für die tolle Zusammenarbeit bei diesem Gesetzentwurf und bitte Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Thomas Stephan.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor uns liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer EU-Verordnung, ein Gesetz, das Notfallverfahren für Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstung im Binnenmarktnotfall regelt. In Zeiten von Energiekrisen aufgrund der verfehlten Energiepolitik dieser Regierung und der Vorgängerregierungen ist es richtig und dringend notwendig, sicherzustellen, dass krisenrelevante Produkte wie Schutzkleidung oder Gasheizungen schnell und sicher in Umlauf kommen. Wie bereits erwähnt, ist die Grundlage des Gesetzes eine EU-Verordnung. Wir als AfD kritisieren immer und immer wieder die Vorgaben aus Brüssel, die der Deutsche Bundestag nur noch abnicken soll. Aber gemäß dem Motto „Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn“ erscheint uns die Umsetzung dieser EU-Verordnung in deutsches Recht als sinnvoll und richtig. Sicherlich ein kleines Novum ist § 6 Absatz 2 des Gesetzes. Hier steht tatsächlich: Ein „anzubringende[r] Hinweis ist in deutscher Sprache abzufassen.“ Meine Damen und Herren, Sie sehen mich begeistert! Nur noch mal zum Verständnis: Wenn eine deutsche Behörde den Handel mit einem bestimmten Produkt in Deutschland genehmigt, ist der anzubringende Hinweis in deutscher Sprache abzufassen. Wahnsinn! Das nenne ich lebensnah. Und es kommt sogar noch mehr Positives hinzu: Die von Experten bei der öffentlichen Anhörung geforderten Änderungen wurden, zumindest teilweise, durch diverse Änderungsanträge tatsächlich umgesetzt. Sogar die vom Bundesrat gewünschte Präzisierung hat zum Großteil Eingang in das Gesetz gefunden. Aber der Bundesrat hat auch gefordert, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach der Feststellung eines Binnenmarktnotfalls direkt eine entsprechende Verordnung erlassen können soll. Statt dieser direkten Möglichkeit ist es nun nach wie vor so, dass das Ministerium eine mögliche Verordnung erarbeiten muss, welche dann auch noch vom Bundeskabinett und zusätzlich vom Bundesrat genehmigt werden muss. Meine Damen und Herren, dies kostet bei einem wirklichen Binnenmarktnotfall unnötig viel Zeit. Hier verbirgt sich mal wieder die übliche handwerkliche Schwäche dieser Bundesregierung. Zudem liegt vor uns erneut ein Omnibusgesetz der allerfeinsten Sorte. Für die Zuschauer hier und zu Hause die Erklärung: Ein Omnibusgesetz ist der Versuch der Regierung, völlig sachfremde Themen in einem Paket durch das Parlament zu schmuggeln, in der Hoffnung, dass es niemand merkt. Warum, meine Damen und Herren der Koalition, verstecken Sie Änderungen am Siebten Buch Sozialgesetzbuch in einem Gesetz über Heizthermen? Es geht dort um Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen. Das ist ein wichtiges, eigenständiges Thema des Arbeitsschutzes. Es gehört in eine ordentliche Novelle das der Arbeitsschutzgesetze und nicht eingeschmuggelt in ein EU-Umsetzungsgesetz zu Schutzkleidung und Gasheizungen. Diese Salamitaktik der Gesetzgebung ist eines Rechtsstaats unwürdig und erschwert die parlamentarische Kontrolle massiv. Meine Damen und Herren der Koalition, wir werden diesem Gesetzentwurf trotz aller berechtigter Kritik an der Vorgehensweise zustimmen, nicht weil wir Ihre Politik unterstützen, sondern weil die deutsche Wirtschaft und die Bürger in Deutschland in der Krise wenigstens diese minimalen Erleichterungen brauchen, die Sie hier – fast schon aus Versehen – richtig auf dem Weg gebracht haben. Aber gewöhnen Sie sich nicht daran. Wir werden Ihnen auch weiterhin bei jedem Omnibus, den Sie hier durch das Hohe Haus fahren wollen, ganz genau – aber ganz genau – auf die Finger schauen. Danke schön. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Lars Ehm.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Beratung der Durchsetzung der EU-Verordnung beraten wir heute abschließend auch eine wichtige, von der Regierungskoalition forcierte Anpassung im SGB VII. Die vorgesehene Anhebung der Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von bislang 20 auf künftig 50 Beschäftigte ist ein wichtiger Schritt hin zu zielgerichtetem Arbeitsschutz und zu einer spürbaren Entlastung unserer Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Betriebe, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden. Unternehmen mit 20 oder weniger Beschäftigten müssen auch weiterhin grundsätzlich keine Sicherheitsbeauftragten bestellen. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten schaffen wir die verpflichtende Bestellung ab, und für solche mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzen wir sie auf einen Sicherheitsbeauftragten. Diese Änderungen erschließen ein Entlastungspotenzial von rund 123 000 Sicherheitsbeauftragten in den kleinen und mittleren Betrieben. Die Beschäftigten können wieder vollumfänglich ihren regulären Aufgaben nachgehen, und unsere Unternehmen sparen so rund 135 Millionen Euro im Jahr. Das ist ein Baustein einer Entlastung unserer Unternehmen in einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit. Meine Damen und Herren, die Fokussierung auf eine risikobasierte Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist eine kluge Priorisierung. Wir schaffen Freiräume und stärken unternehmerische Eigenverantwortung, und das unter Erhalt eines starken Arbeitsschutzes für die Beschäftigten. Denn eines ist klar: Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt weiterhin uneingeschränkt für alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe. Jeder Arbeitgeber muss auch künftig entsprechend handeln, wenn die Gefährdungsbeurteilung ihm dies vorgibt. Genau hier liegt der entscheidende Punkt. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass eine erhöhte Gefährdung besteht – etwa aufgrund besonderer Risiken, spezifischer Arbeitsbedingungen oder erhöhter Unfallgefahren –, muss der Unternehmer entsprechend handeln, und zwar auch dann – und das ist das Entscheidende –, wenn der Betrieb weniger als 50 Beschäftigte hat. Das heißt, wir gehen weg von einer pauschalen Pflicht, hin zu einer risikobasierten Pflicht. Wir entlasten unsere Betriebe und erhalten starken Arbeitsschutz. Das ist moderne Arbeitsmarktpolitik, das ist verantwortungsvolle Gesetzgebung. Wir vertrauen den Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung ernst nehmen, und geben ihnen gleichzeitig die Flexibilität, die sie brauchen, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein und Arbeitsplätze zu sichern. Ich danke der Kollegin Glöckner und dem Kollegen Dieren ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bei diesem Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, guter Arbeitsschutz und wirtschaftliche Vernunft sind keine Gegensätze, im Gegenteil: Sie bedingen einander. Nur gesunde und sichere Arbeitsplätze sichern langfristig den Wohlstand in Deutschland. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Ricarda Lang.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich hier nicht auf die technische Umsetzung bei den Gasgeräten fokussieren, sondern vor allem auf die Anhebung des Schwellenwertes bei den Sicherheitsbeauftragten. Denn Arbeitsschutz – das mag manchmal technisch und langweilig klingen – ist nicht einfach nur ein Randthema, sondern eine Grundvoraussetzung für gute Arbeitsbedingungen. Mit den Änderungen, die Sie heute vornehmen, gefährden Sie ein funktionierendes System. Sie sorgen nicht dafür, dass die Abläufe in den Betrieben einfacher werden; denn die Arbeit verschwindet ja nicht, sie wird nur verlagert. Aber Sie sorgen dafür, dass die Arbeitssituation, der Arbeitsplatz für viele Beschäftigte in diesem Land unsicherer wird. Dabei erkennen wir ein Muster, das man an so vielen Stellen sieht: Man will Bürokratie abbauen; das ist ja auch nachvollziehbar. Viele Unternehmen, viele Vereine, viele Kommunen in diesem Land ächzen. Wenn man die realen Probleme nicht angeht – die Digitalisierung der Verwaltung, den Föderalismus, viel zu langsame Verfahren –, sucht man sich symbolische Punkte aus, wo man sagen kann: Hier haben wir doch etwas für den Bürokratieabbau getan. Das hat aber zwei Folgen: Zum einen werden soziale und ökologische Standards abgesenkt. Zum anderen wird auf klare Regeln, die für alle gelten, verzichtet. Stattdessen werden mit Risikoanalysen neue Dokumentationspflichten und Einzelfallbetrachtungen eingeführt, die das Ganze noch viel komplizierter statt einfacher machen. Damit Sie sich nachher in Ihr Hausaufgabenheft ein Sternchen für den Bürokratieabbau kleben können, verschlechtern Sie nicht nur die Situation der Beschäftigten, sondern führen am Ende sogar noch mehr Bürokratie ein. Das eigentliche Problem liegt aber wo ganz anders. Man nimmt vermeintlich Bürokratieabbau vor und senkt soziale Standards ab, um zu sagen: Wir haben doch etwas für die Wirtschaft getan. Dabei weiß jeder Einzelne hier in diesem Haus, dass das Problem der deutschen Wirtschaft weder die Sicherheitsbeauftragten noch die Teilzeit sind, sondern eine Wirtschaftsministerin, die denkt, dass man auf China, das Milliarden in Zukunftstechnologien investiert, und die USA, die mit Zöllen um sich werfen, mit den ordnungspolitischen Antworten aus den 90er-Jahren antworten kann und die so damit beschäftigt ist, zu verhindern, dass ihr ganzes Haus kündigt, dass sie überhaupt keine Zeit mehr hat, sich wirklich um die Wirtschaft zu kümmern. Wir erleben gerade in der Mischung aus Inflation, Energiepreisschock und einer stagnierenden Wirtschaft eine Situation, die mich immer mehr an die Krise von 2022 erinnert. Ihre Regierung ist auf diese Krise so gut vorbereitet wie ich auf ein olympisches Radrennen. Schauen wir zurück auf 2022 – jetzt keine Schnappatmung bekommen; es kommt das böse H-Wort –: Damals hat Robert Habeck als Wirtschaftsminister innerhalb von wenigen Monaten LNG-Terminals auf den Weg gebracht, für den Boom der erneuerbaren Energien gesorgt, das 9-Euro-Ticket eingeführt, die Mehrwertsteuer auf Gas gesenkt, mit der Energiepreispauschale Millionen von Bürgerinnen und Bürger entlastet und gleichzeitig noch Übergewinne abgeschöpft. Was hat Katherina Reiche in den letzten Monaten hinbekommen? Ihre Redezeit ist zu Ende, Frau Kollegin. Nichts, nada und niente! Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort der Abgeordnete Cem Ince.

Linke

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben! Versteckt hinter einem harmlosen Titel drückt die Bundesregierung eine folgenschwere Änderung durch. Der Arbeitsschutz in Person der Sicherheitsbeauftragten soll dem sogenannten Bürokratieabbau zum Opfer fallen. Und da sind wir auch schon beim ersten Fehler: Arbeitsschutz und Bürokratie in einem Zusammenhang zu nennen, das kann doch wohl nicht wahr sein. Sicherheitsbeauftrage sind Kolleginnen und Kollegen im Betrieb, die darauf achten, dass die Arbeitskleidung getragen wird und dass am Arbeitsort keine Gefahren vorliegen – neben ihrer eigentlichen Tätigkeit und das ganz ohne Nebeneinkünfte. Das kennen Sie hier nicht, was? In kleinen Betrieben werden die Sicherheitsbeauftragten abgeschafft – ausgerechnet dort, wo die Unfallzahlen schon jetzt am höchsten sind. Diese Gesetzesänderung ist keine Kleinigkeit, und sie ist zutiefst umstritten. Verbände, Berufsgenossenschaften, Feuerwehren und Gewerkschaften haben sich eindeutig dagegen positioniert. Nicht einmal die Unternehmen haben danach gefragt; denn es gibt keine bürokratieärmere Regelung als die jetzige. Von der CDU habe ich an dieser Stelle nichts anderes erwartet. Ihr versteht leider nicht so viel vom Arbeitsschutz im Betrieb. Die AfD versteht sowieso gar nichts mehr. Aber, liebe SPD, ihr müsstet beim Arbeitsschutz eigentlich an unserer Seite stehen. Doch wieder einmal verratet ihr die arbeitende Klasse. Wie viele Wähler wollt ihr denn noch verlieren? Liebe Kolleginnen und Kollegen da draußen, es gibt nur eine Partei im Deutschen Bundestag, die konsequent die Interessen der arbeitenden Menschen vertritt, und die sitzt hier links. Meine Fraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Abschaffung der Sicherheitsbeauftragten nicht still und heimlich passiert. Auf unsere Forderung hin wird darüber namentlich abgestimmt. Wir werden genau sehen, wer hier für weniger Arbeitsschutz verantwortlich ist. Dafür steht ihr mit eurem Namen. Seit Anfang des Jahres sind mindestens 22 Menschen auf der Arbeit tödlich verunglückt. Wir wünschen den Angehörigen viel Kraft. Arbeitsschutz ist längst kein Randthema. Arbeitsschutz ist keine lästige Bürokratie. Arbeitsschutz ist essenziell. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Bernd Rützel.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wollen wir mal zur Sachlichkeit zurückkommen! Denn Arbeitsschutz ist elementar wichtig, und kein Millimeter wird vom Arbeitsschutz weggenommen. Ich will aber auch aufräumen mit dem Märchen, dass Sicherheitsbeauftragte ein Kostenfaktor sind. Sicherheitsbeauftragte sind verdammt wertvoll. Sie helfen, Unfälle zu verhindern. Sie beraten und schulen und helfen und gucken, dass niemand gefährdet wird, dass jeder die Arbeit an seinem Arbeitsplatz sicher ausführen kann. Sie genießen große Wertschätzung im Betrieb. Deswegen sind die Sicherheitsbeauftragten auch in Zukunft genauso wichtig wie heute. Niemand von uns möchte an einem Arbeitsplatz arbeiten, der gefährlich ist, wo die Sicherheit infrage gestellt ist. Deswegen erfüllen die Sicherheitsbeauftragten eine ganz wichtige Funktion. Die Sicherheitsbeauftragten, liebe Kolleginnen und Kollegen, vermitteln auf Augenhöhe. Sie helfen mit, dass Unternehmen wirtschaftlich gut arbeiten können. Meine Kollegin Angelika Glöckner hat das genau ausgeführt. In Unternehmen mit unter 20 Beschäftigten ändert sich nichts. In Unternehmen mit 20 bis 50 Beschäftigten geben wir die Verantwortung an die Unternehmen – ein guter Kompromiss, das hat die Anhörung im Deutschen Bundestag gezeigt. Wir führen eine Ordnungswidrigkeit ein – das ist neu – für die, die sich nicht daran halten. Am Ende will ich auch sagen: Sicherheitsbeauftragte sind unverzichtbar. Sie retten im Zweifel Leben. Sie verhindern Schäden. Sie schaffen ein Arbeitsumfeld, in dem sich Menschen sicher fühlen. Ich bin sicher, es wird keinen einzigen Sicherheitsbeauftragten weniger geben. Ich bedanke mich bei 744 653 Sicherheitsbeauftragten. Das Negative dabei ist: Wir werden in Zukunft mehr Bürokratie haben als jetzt. Das will ich auch sagen. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Nora Seitz.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz steht exemplarisch dafür, warum die parlamentarische Arbeit so wichtig ist und der Struck’sche Leitsatz „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht wurde“ weiterhin richtig ist. Auf den ersten Blick handelt es sich um eine EU-Verordnung, die, wie im Rahmen des Koalitionsvertrages vereinbart, ohne nationales Gold-Plating eins zu eins umgesetzt wird. Dennoch gab es insbesondere seitens der Wirtschaft berechtigte Diskussionen. Im Mittelpunkt stand dabei die geplante Änderung eines Schwellenwerts im Arbeitsschutz hinsichtlich der Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Diese sollte künftig nicht mehr ab über 20, sondern erst ab 50 Beschäftigte gelten. Was auf den ersten Blick nach Bürokratieabbau klingt, wurde durch die Gesetzesbegründung insofern wieder rückgängig gemacht, als dass auch Betriebe mit unter 20 Mitarbeitern künftig unter die Vorgabe, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, hätten fallen können. Somit hätte man ein bürokratisches Paradoxon geschaffen und Tausende Beauftragte mehr gebraucht. Aus Entlastung wäre eine Belastung geworden. Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat deutlich gemacht, dass diese Änderung unnötig ist. Mein ausdrücklicher Dank gilt hierbei insbesondere den eingeladenen Sachverständigen, die mit ihren praxisnahen Beispielen die Auswirkungen anschaulich gemacht haben. Einen Moment, Frau Kollegin. – Es ist schon wieder wahnsinnig laut hier im Saal. Ich bitte alle Kollegen, die nicht zuhören möchten, rauszugehen. Ansonsten bitte ich um Ruhe. Gerade in Deutschland machen Betriebe unter 50 Beschäftigte bis zu 95 Prozent der Wirtschaft im Land aus. Anders gesagt: Wir sind durch Kleinstbetriebsstrukturen geprägt, die allem voran durch kurze Entscheidungswege, flache Hierarchien und klare Verantwortlichkeiten gekennzeichnet sind. Die Anhörung hat zudem gezeigt: Wir können und dürfen auf die Eigenverantwortung der Unternehmen setzen. Dabei will ich explizit hervorheben, dass Arbeitgeber gemeinsam mit den Mitarbeitern an Arbeitsschutzkonzepten arbeiten. Oder, wie es der Sachverständige Thomas Bürkle, der selbst Unternehmer ist, so prägnant sagte: „Die Mitarbeiter sind mein wertvollster Einsatz. Das kann ich gar nicht anders sagen.“ Die meisten Arbeitsunfälle entstehen nicht aus Unwissenheit, sondern aus einem kurzen Moment der Unachtsamkeit: durch Stress, durch Zeitdruck, vor allem aber auch durch Routine. Ein Beauftragter kann solche Unfälle gerade in Kleinstbetrieben kaum verhindern. Die nun gefundene Lösung ist daher konsequent. Der bestehende Schwellenwert von 20 Beschäftigten bleibt zwar erhalten. Für Betriebe mit 21 bis 49 Mitarbeitern gilt aber eine Verpflichtung nur bei besonderen Gefährdungslagen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetz sorgen wir für Entlastung, Planungssicherheit und technische Klarstellung, beispielsweise beim Bußgeld, und all das, ohne den aktuellen hohen Stand im Arbeitsschutz zu reduzieren. Gleichzeitig ist es aber auch ein wichtiges Signal an die Betriebe, das Handwerk, den Mittelstand und damit an das wirtschaftliche Rückgrat unseres Landes. Vielen Dank.

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