1. Lesung

Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG)

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG)

9. Oktober 2025·Sitzung 31··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (6)

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ein. Was verbirgt sich dahinter? Wir werden Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, die digitale Transformation fördern und zur Rechtsvereinfachung sowie zum Bürokratieabbau beitragen. Es geht dabei um drei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Erstens. Im Bereich der Rehabilitation führen wir ein individuelles und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Rentenversicherungsträger ein. Damit verbessern wir berufliche Teilhabe für Personen mit komplexem Unterstützungsbedarf. – Eine gute Sache, genau. Zweitens. Wir verstetigen die bisher noch in einem Förderprogramm durchgeführte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass mehr Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen in Fachkrafttätigkeiten kommen. Drittens. Wir dehnen die zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung in der Landwirtschaft aus, damit wir alle landwirtschaftliche Produkte genießen können. Ab dem kommenden Jahr wird die Grenze hier von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage im Kalender ausgeweitet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein funktionierender und leistungsfähiger Sozialstaat braucht eine effiziente und moderne Sozialverwaltung. Dafür braucht es effektive Verwaltungsverfahren und einen zielgerichteten Ressourceneinsatz. Das schaffen wir aber nur, wenn das Recht, das dem zugrunde liegt, auch digitaltauglich ausgestattet ist und keine unnötigen bürokratischen Vorgaben enthält. Hier setzt der Gesetzentwurf an: Er enthält eine ganze Menge Maßnahmen, mit denen wir zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen, und das ist eine gute Sache. Ich nenne kurz die wichtigsten Maßnahmen. Wir schaffen für die Sozialverwaltung eine rechtssichere Grundlage für die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen. Wir vereinfachen und beschleunigen das Verfahren bei der Berechnung der Altersrente. Wir verbessern und unterstützen die Arbeit der Präventionsabteilung, der Unfallversicherungsträger und der Arbeitsschutzbehörden der Länder durch ein Betriebsstättenverzeichnis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, das klingt alles so trocken. Die Redezeitkontrolle von hinten mahnt. Aber das alles sind sinnvolle und gute Maßnahmen und wichtige Mosaiksteine für einen funktionierenden und leistungsfähigen Sozialstaat. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Thomas Stephan das Wort erteilen.

AfD

Herr Präsident! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Vor uns liegt ein Gesetzentwurf, der das Sechste Buch Sozialgesetzbuch und damit das Herzstück unserer gesetzlichen Rentenversicherung tiefgreifend verändern soll. Die Bundesregierung will uns diesen Entwurf als Schritt in Richtung einer modernen, digitalen und effizienten Sozialverwaltung verkaufen. Doch bei genauer Betrachtung zeigt sich: Dieser Entwurf enthält erhebliche Risiken und Schwächen. Und vor allem vergessen Sie dabei mal wieder die Ärmsten unter uns. Was sind die Probleme bei diesem Entwurf? Nun, zum einen haben Sie bei diesem Entwurf die Belange von Menschen mit Behinderung nicht ernsthaft berücksichtigt. So haben sie die verpflichtende Einbindung von Behindertenverbänden durch ein mieses bzw. durch ein sehr mieses Zeitmanagement torpediert. Die Betroffenenverbände hatten gerade mal knapp vier Arbeitstage Zeit, um zu einem Gesetzentwurf von über 80 Seiten eine Stellungnahme abzugeben. Damit machen Sie mal wieder deutlich, dass eine fundierte Stellungnahme der Betroffenen nicht erwünscht ist. Daran sieht man, dass es Ihnen gar nicht um die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung geht. Allein das ist bereits eine Schande für ein Sozialministerium. Meine Damen und Herren, das Ministerium hat wohl vergessen, dass die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an allen politischen Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, kein netter Gefallen oder gar ein Entgegenkommen des Ministeriums ist. Nein, gemäß Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention ist die ausführliche Beteiligung sogar völkerrechtlich verpflichtend. Deshalb fordere ich Sie auf: Nehmen Sie die Anliegen von Menschen mit Behinderung endlich ernst, binden Sie die Behindertenverbände besser ein, und korrigieren Sie damit Ihren Fehler! Ein weiteres Problem bei Ihrem Entwurf ist die geplante Zwangsdigitalisierung. Durch verpflichtende elektronische Datenflüsse werden bargeldbasierte sowie analoge Verfahren ins Abseits gedrängt. Das bedeutet für zahllose Betroffene, insbesondere für ältere Menschen und schutzbedürftige Gruppen, wie zum Beispiel Obdachlose, den Verlust des Rechts auf analoge Existenz und den faktischen Ausschluss vom Zugang zu lebensnotwendigen Rentenzahlungen. Es kann nicht sein, dass im Namen der Effizienz das Wahlrecht auf Bargeldauszahlung praktisch abgeschafft wird. Der sogenannte Kontozwang ist ein tiefer Eingriff in die Freiheit unserer Bürger; denn wer kein Konto hat oder keines eröffnen kann, gerät schnell ins soziale Abseits. Warum soll das Scheckverfahren faktisch abgeschafft werden, wenn wir wissen, dass gerade für Härtefälle, also für die Ärmsten, weiterhin flexible Lösungen nötig wären? Die vorgesehene Härtefallregelung bleibt im Entwurf vage, ihre Anwendung im Alltag hoch problematisch. Sie birgt die Gefahr willkürlicher Ermessensentscheidungen und schafft zusätzliche Unsicherheiten. Im positiven Fall fehlt den entsprechenden Mitarbeitern im Ministerium einfach das Bewusstsein für die Ärmsten unter uns. Deshalb empfehle ich Ihnen dringend: Kommen Sie raus aus Ihrem Elfenbeinturm! Besuchen Sie doch einfach mal Hilfseinrichtungen für Obdachlose, zum Beispiel die Sozialeinrichtung „Lichtblick“ in meiner Geburtsstadt Neustadt an der Weinstraße. Sprechen Sie mit den Betroffenen oder mit dem Leiter einer solchen Einrichtung. Ich hoffe, Ihnen fällt nicht Ihr Tiramisu-Velvet-Latte-Kaffee mit Hafermilch für 12,50 Euro aus der Hand, wenn Sie erfahren, dass Menschen ohne festen Wohnsitz überhaupt keine Möglichkeit haben, ein Bankkonto zu eröffnen. Sie drängen diese Menschen, denen es oftmals an fundamentalen Dingen fehlt, noch weiter ins Abseits. Deshalb ist dieser Entwurf unausgewogen, er gefährdet das Recht auf Wahlfreiheit, und er schafft keine zufriedenstellenden Lösungen für Härtefälle. Dieser Entwurf benachteiligt die Ärmsten unter uns. Er ist weder christlich, noch ist er sozial. Er ist vielmehr eine Schande und ein Armutszeugnis für ein Arbeits- und Sozialministerium. Danke. Für die CDU/CSU darf ich Pascal Reddig das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht zu Beginn: Herr Stephan, Sie haben leider komplett am Thema des Gesetzentwurfs vorbeigeredet. Ehrlich gesagt, bin ich ganz überrascht, dass die AfD, nachdem sie sonst ja alles dafür tut, um den Sozialstaat zu diskreditieren, plötzlich ihr soziales Gewissen erkennen will. Das ist extrem bezeichnend; denn es zeigt, dass Sie es einfach nicht hinnehmen können, einen Gesetzesentwurf mal zu loben, sondern immer wieder das Haar in der Suppe finden wollen. Ich will im Gegensatz zu Ihnen zu dem Gesetzentwurf sprechen. Es gibt eine ganze Reihe an wichtigen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die umgesetzt werden; die Staatssekretärin hat es schon angesprochen. Erstens. Beim Einsatz von Saisonarbeitern weiten wir die Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung von bisher 70 auf 90 Tage aus. Das ist ein gutes Zeichen für die Landwirtschaft; denn statt immer weiterer Belastungen schaffen wir hier Entlastung für die Landwirtschaft. Zweitens. Wir gehen einen großen Schritt Richtung Digitalisierung, Entbürokratisierung und Entschlackung in der Sozialversicherung. Und auch da, Herr Stephan, sind Sie von der AfD ja immer gerne dabei, zu fordern: Wir brauchen Bürokratieentlastung und Bürokratieabbau. – Alice Weidel kündigt an, endlich den Sozialstaat zu entbürokratisieren. Und hier sprechen Sie von Zwangsdigitalisierung, wenn es um wirksame Maßnahmen geht, mit denen wir – neben der Einsetzung der Sozialstaatskommission – jetzt dazu beitragen, den Sozialstaat zu entschlacken, zu entbürokratisieren und vor allem zu digitalisieren. Drittens. Ich komme zum zentralen Vorhaben des vorliegenden Gesetzes. Wir verbessern die Chancen zur beruflichen Teilhabe und Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch die Einführung eines Fallmanagements. Das ist ein Instrument, mit dem Menschen wieder in den Arbeitsmarkt gebracht werden können. Worum geht es dabei? Es gibt in Deutschland eine Vielzahl von Teilhabe- und Rehaleistungen. Kaum ein anderes Land ist in diesem Bereich so stark aufgestellt wie wir, und darauf können wir stolz sein. Es gibt eine ganze Reihe an Instrumenten, die verhindern sollen, dass Menschen nach Krankheit, nach einem Unfall unfreiwillig oder dauerhaft aus dem Erwerbsleben aussteigen. Wir wollen die Menschen befähigen, trotz eingeschränkter Gesundheit wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das ist volkswirtschaftlich von großer Bedeutung. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels brauchen wir jede und jeden, der bzw. die wieder am Arbeitsmarkt teilnehmen kann. Wir machen damit deutlich – das ist uns wichtig –, dass wir Arbeit nicht nur als reinen Broterwerb sehen, sondern als etwas Sinnstiftendes betrachten. Wir wollen mit dem Fallmanagement die Menschen an die Hand nehmen, sodass der Rehaprozess noch besser funktioniert. Derzeit beziehen 160 000 Menschen Erwerbsminderungsrente, ein Viertel davon ist unter 50. Diese Menschen wollen wir wieder in den Arbeitsmarkt bringen. So führen wir die Menschen wieder zurück ins Erwerbsleben. So verhindern wir, dass die Menschen überhaupt erst in der Erwerbsminderung landen. So befähigen wir die Menschen im Sinne des aktivierenden Sozialstaats wieder zu einer selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben. Ich hoffe, das Vorhaben findet die Unterstützung auch hier im Haus. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Timon Dzienus das Wort erteilen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Zu später Stunde und unter kompliziertem Titel versteckt sich heute ein Gesetz, das es in sich hat. Alle machen sich in diesen Tagen Gedanken darüber: Wie stärken wir unseren Sozialstaat? – Und die Koalition? Die greift den Sozialstaat an, und das nicht nur beim Bürgergeld, sondern heute auch per Gesetz. Der Rentenkasse fehlt Geld – das wissen wir –, den Krankenkassen fehlt Geld, und die Koalition will heute noch einmal 150 Millionen Euro wegnehmen. Gleichzeitig tingeln die Kollegen Merz, Linnemann und Söder durch die Talkshows und behaupten immer wieder, man könne sich das alles nicht mehr leisten. Das ist doch vollkommen absurd, meine Damen und Herren. Die Gründe dahinter: Man will die Landwirte stärken. Das ist ein absolut berechtigtes Anliegen; das teilen wir. Aber es ist mal wieder der völlig falsche Weg. Entlastungen ja, aber nicht auf dem Rücken der Beschäftigten, nicht auf dem Rücken der Sozialkassen. Was Sie hier vorhaben, ist keine echte Unterstützung der Landwirtschaft. Was Sie hier vorhaben, untergräbt mal wieder den Sozialstaat. Aber der Sozialstaat ist das Fundament unserer Gesellschaft und kein Selbstbedienungsladen für Ihre Wahlgeschenke; das sage ich vor allem in Richtung der Kollegen der Union. Wir brauchen nicht weniger sozialversicherungspflichtige Jobs, sondern mehr. Wir brauchen nicht weniger Sozialstaat, wir brauchen mehr Sozialstaat. Reden wir doch mal nicht nur über Zahlen, sondern reden wir doch mal über die Menschen. Die vielen Erntehelfer/-innen schuften gerade im Sommer besonders hart. Ob bei der Erdbeer- und Spargelernte, im Frühjahr oder Herbst, ob aus Deutschland oder Rumänien: Jeder hat den Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen, auf soziale Absicherung und auf faire Bezahlung. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, aber manche hier stellen das infrage. Entlasten wir also unsere Landwirte nicht auf Kosten der Umwelt, nicht auf Kosten des Klimas und vor allem nicht auf Kosten der Beschäftigten. Vielen Dank. Ich darf für die Fraktion Die Linke Pascal Meiser aufrufen.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist in der Tat ein wilder Ritt durch die Sozialgesetzbücher. Einige der vorgelegten Änderungen begrüßen auch wir als Linke. Doch dass Sie mit diesem Gesetzentwurf im Vorbeigehen einfach mal so die ungeschützte Saisonarbeit in der Landwirtschaft ausweiten wollen, das ist wahrlich ein Skandal, meine Damen und Herren. Wenn es nach der Bundesregierung geht, dann sollen Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft künftig ganze 90 Arbeitstage ohne vollen Sozialversicherungsschutz arbeiten. Das heißt, sie arbeiten ohne vollständigen Krankenversicherungsschutz und ohne dafür Rentenansprüche zu erwerben; das alles meist auch noch gerade mal für den Mindestlohn und auch sonst unter unwürdigen Bedingungen. Das, meine Damen und Herren, ist unsozial. Es ist respektlos gegenüber Erntehelferinnen und Erntehelfern, ohne die in der Landwirtschaft überhaupt nichts mehr laufen würde. Meine Damen und Herren, das alles hat auch durchaus schmerzhafte Folgen für unsere Sozialversicherungssysteme; mein Vorredner hat es schon gesagt. Denn schon jetzt entgehen diesen allein durch das System der ungeschützten Saisonarbeit in der Landwirtschaft jährlich über eine halbe Milliarde Euro. Die jetzt geplante Ausweitung führt nach Angaben der Bundesregierung ausweislich ihres Gesetzentwurfs noch einmal zu 150 Millionen Euro Mindereinnahmen im Jahr. Das ist doch absurd, meine Damen und Herren. Ich sage mal so: Dass Sie von der CDU/CSU so etwas machen, das wundert mich nicht. Aber ich frage Sie, werte Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten: Wie kann es sein, dass Sie da allen Ernstes mitmachen? Es ist doch noch nicht lange her, da hat Ihr damaliger Arbeitsminister Hubertus Heil selbst noch dafür gekämpft, die Dauer dieser unsäglichen, ungeschützten Saisonarbeit wieder auf 50 Tage zu begrenzen, so wie es früher einmal war. Und heute legt Frau Bas hier einen Gesetzentwurf vor, der genau das Gegenteil beabsichtigt. Das ist wirklich beschämend, meine Damen und Herren. Das zeigen auch die Reaktionen aus den Gewerkschaften. Sollten Sie in der SPD-Fraktion also noch einen Funken Ehrgefühl haben, dann sorgen Sie dafür, dass diese Regelung wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird! Unsere Unterstützung dafür hätten Sie. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Bernd Rützel.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! „Widerruf der Befreiung von der Versicherungspflicht“, „Fallmanagement bei besonderem Unterstützungsbedarf“, „Zustimmungserfordernis zur Abgabe einer gesonderten Meldung“: Das scheint auf den ersten Blick vielleicht trocken und bürokratisch zu sein; aber auf den zweiten Blick hilft das ganz konkret, das Leben von Menschen zu verbessern. Es sind die kleinen Dinge, die etwas ausmachen. Drei habe ich genannt; 30 sind es vielleicht im gesamten Gesetzentwurf. Ich will einige davon noch einmal nennen. Das erste Beispiel sind Minijobber. Wer einen Minijob hat und sich für „Cash in the Täsch“ entschieden hat, also nicht in die Rentenversicherung einzahlt, weil er mehr davon hat, und sich dann ärgert, weil er sagt: „Das war ein großer Fehler“, der kann das jetzt ändern. Das war vorher nicht möglich. Denn Minijobs ohne Rentenbeiträge, das ist wie Currywurst ohne Pommes. Zweites Beispiel. Menschen, die eine besondere Unterstützung brauchen, werden künftig bei einer Reha gestützt, gestärkt und an die Hand genommen, damit das nachhaltig ist. Das ist auch gut so; denn die Leute sollen ihre Arbeitskraft erhalten, sie sollen gesund werden und bleiben. Drittes Beispiel. Wer in Rente geht, der muss oft Lücken hinnehmen – Lücken zwischen dem Zeitpunkt, wo die letzten Löhne bezahlt worden sind, und der ersten Rentenzahlung –, weil das Berechnungsverfahren zu kompliziert war. Das vereinfachen wir. Die Einkommenshöhe wird hochgerechnet und später spitz abgerechnet, und es geht lückenlos in die Rente. Das nutzt allen. Diese kleinen Regelungen, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, helfen dabei, dass Dinge reibungslos funktionieren, sodass man sich darauf verlassen kann. Wir merken erst dann, wie wichtig sie sind, wenn sie fehlen. Deswegen bauen wir das alles jetzt wieder ein – für unseren guten Sozialstaat. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion