2./3. Lesung

Gesetzes zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)

5. November 2025·Sitzung 36··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (9)

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir biegen in die Schlusskurve der Beratungen zu einem Gesetz, das im Wesentlichen nicht wirklich umstritten ist. Es geht um den wirklich besorgniserregenden Anstieg der Zahl der Geldautomatensprengungen, der seit 2021 massiv zu beobachten ist. Die Gesamtschäden bewegen sich mittlerweile im deutlichen dreistelligen Millionenbereich. Es geht um viel mehr als nur um das Bargeld im Geldautomaten. Es geht auch um das Sicherheitsgefühl der Menschen, gerade im ländlichen Raum. Das ist teilweise auch der Grund für den Rückzug von Banken oder zumindest Bankterminals aus dem ländlichen Raum. Insofern ist es gut, dass sich die Bundesregierung hier auf den Weg gemacht hat. Im Mai dieses Jahres erst ist eine international tätige Bande krimineller Automatensprenger ausgehoben worden – 18 Tatverdächtige. Man ging skrupellos vor, ohne Rücksicht auf Verluste, vor allem auf Gesundheit und das Leben von Menschen. Beachtlich ist: Die Schadensumme ist noch viel höher als der sogenannte Ertrag, die Beute – 1,5 Millionen Euro Schaden zu 1,2 Millionen Euro Beute. Und gerade erst vorgestern wurde im Landkreis Esslingen ein Geldautomat gesprengt. Die ganze Fassade ist weg. Die Menschen sind verunsichert. Das darf nicht sein. Ehrlicherweise fragt man sich: Warum erst jetzt? Gott sei Dank, wie gesagt, macht sich die neue Bundesregierung hier jetzt schnell auf den Weg. Bislang haben die Täter die Situation in Deutschland ausgenutzt. In den Niederlanden, die schon deutlich weiter waren als wir bei Maßnahmen gegen solche Täter, führten diese Maßnahmen zu einem Verdrängungswettbewerb. Kriminelle fuhren über die Grenze, sprengten hier Automaten und waren wieder weg. Deswegen ist es gut, den § 308 Strafgesetzbuch, das Sprengstoffgesetz und das Ausgangsstoffgesetz anzupacken. Wir schließen Strafbarkeitslücken im Strafgesetzbuch und im Sprengstoffgesetz, und wir gehen an die organisierte Bandenkriminalität, gerade was das Thema „Banden und gewerbsmäßige Taten“ betrifft. Wir geben damit auch – und das ist wichtig – den Ermittlungsbehörden die notwendigen Werkzeuge an die Hand. Immer mehr dieser kriminellen Banden verabreden sich über digitale Telekommunikationsmittel. Daher ist es nur richtig und auch dringend geboten – andere Länder in Europa haben dies schon längst getan –, diese Taten in den Katalog für die entsprechenden Telekommunikationsüberwachungsinstrumente aufzunehmen. Wir signalisieren der Organisierten Kriminalität: Fühlt euch nicht länger sicher in Deutschland! Wir nehmen das Unsicherheitsgefühl in diesem Bereich sehr ernst. Wir wollen die Menschen schützen. Wir wollen das Sicherheitsgefühl stärken. Und wir wollen mit diesem Gesetz vor allem auch das Signal setzen: Wir bekämpfen die Organisierte Kriminalität in Deutschland und Europa ganz entschieden. Deswegen kann ich eine Zustimmung zu diesem Gesetz nur empfehlen. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Steffen Janich.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem Jahr 2016 veröffentlicht das Bundeskriminalamt jährlich das Bundeslagebild „Angriffe auf Geldautomaten“. Der vorliegende Gesetzentwurf legt die Fallzahlen des Jahres 2022 zugrunde. Damals hatten die verursachten und vollendeten Sprengungen von Geldautomaten mit 496 Fällen ihren Höhepunkt erreicht. Im Jahr 2024 kam es hier zu einem Rückgang auf 269 verübte Sprengungen. Ein Grund zur Entwarnung ist dies jedoch nicht. Wer das Buch „12 Strong“ gelesen hat, der kennt vielleicht die Redewendung „Eine Bombe diskriminiert nicht“. Gemeint ist, dass die Herbeiführung einer Explosion sich nicht auf die Objekte beschränkt, welche der Täter zerstören will. Die überwiegend eingesetzten Festsprengstoffe zerstören alles in ihrem Wirkungskreis. Jedem Euro Bargeldschaden stehen 2 bis 3 Euro Sachschaden gegenüber. Und vor allem wird Leib und Leben unschuldiger Bürger riskiert, wenn man gegen diese Sprengungen von Geldautomaten nicht vorgeht. Aus diesem Grund ist der Gesetzgeber hier zum Handeln verpflichtet, und das sehen wir genauso. Auffallend ist, dass besonders die deutschen Länder nahe der holländischen Grenze, vor allem Nordrhein-Westfalen, am meisten von Geldautomatensprengungen betroffen sind. Das ist auch kein Zufall; denn seit 2015 hat Holland verstärkte Präventionsmaßnahmen und eine verschärfte Strafverfolgung zum Schutz von Geldautomaten vorangetrieben. Jeder Geldautomat in Holland wird rund um die Uhr bewacht. Hinzu kommt: In ganz Holland stehen ungefähr 1 000 Geldausgabeautomaten, in Deutschland gibt es circa 50 000; davon stehen allein in NRW rund 10 000. Da wundert es auch nicht, dass seit Jahren mehr als die Hälfte der tatverdächtigen Geldautomatensprenger einen holländischen Pass besitzen. Noch ein Aspekt muss hier genannt werden: Vor allem in Köln wurden im letzten Jahr mehrfach Bomben gezündet. Es geht hier mutmaßlich um Verteilungskämpfe im Drogenbereich. Kriminelle Banden haben hier bewusst junge, überwiegend ungebildete Täter aus Holland angeheuert, welche die Sprengungen für sie verüben. Hier kann und hier darf der Staat nicht untätig zusehen. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesen Umständen Rechnung. Aus der bisherigen Strafbarkeit wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und dem schweren Fall des Diebstahls wird nun ein neuer Straftatbestand. Wer Sprengstoff zur Explosion bringt, um einen Diebstahl zu begehen, darf mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren rechnen, und das ist auch gut so. Nur im absoluten Ausnahmefall ist hier noch eine Bewährungsstrafe möglich. Wer bei der Tat andere Menschen an der Gesundheit schädigt, der hat zukünftig mindestens fünf Jahre lang Zeit, seinen Fehler zu bereuen. Das sendet das richtige Signal einer negativen Generalprävention. Wir als AfD unterstützen es, wenn Straftäter dadurch von der Tat abgeschreckt werden. Auch die Strafschärfungen im Sprengstoffgesetz sind konsequent. Verbesserte Ermittlungsbefugnisse für die Polizei runden einen guten Gesamteindruck ab. An dieser Stelle darf man auch mal sagen: Das ist eine gute Gesetzesänderung. Die AfD stimmt dem Gesetzentwurf zu. Für die SPD hat nun das Wort der Abgeordnete Helge Lindh.

SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind gut geübt darin, manchmal ganz grundsätzliche, große Debatten zu führen, ohne wirklich auf das vermeintlich Kleine zu achten. Dabei könnte es sein, dass im vermeintlich Kleinen, im Alltäglichen, das ganz Große schlummert. Und das hier ist so ein Fall; denn so simpel es klingen mag: Der hinreichende strafrechtliche Umgang mit Geldautomatensprengungen betrifft ganz grundsätzlich Fragen von Gerechtigkeit. Was tun wir? Wir verändern insbesondere im Strafgesetzbuch, im Sprengstoffgesetz, in der Strafprozessordnung Qualifikationstatbestände, um dem Phänomen der Organisierten Kriminalität – gewerbs- und bandenmäßig – besser als bisher gerecht zu werden, und wir ermöglichen auch die Telekommunikationsüberwachung, um die Ermittlungsbehörden stärker als bisher zu ermächtigen. Ganz notwendig und absolut richtig! Aber warum machen wir das? Es geht hier nicht einfach nur um erhebliche finanz- und versicherungswirtschaftliche Schäden und auch nicht nur, was schwerwiegend genug ist, um Eigentumsdelikte, sondern es geht hier um gemeingefährliche Straftaten. Allein in meinem Wahlkreis gab es in einer überschaubaren Zeit sieben Sprengungen, teilweise mehrere Geldautomatensprengungen in denselben Stadtteilen. Und das macht etwas mit den Menschen in diesen Stadtteilen; denn Personen im Umfeld, Unbeteiligte, werden erheblich gefährdet, Einsatzkräfte werden gefährdet, das Wohnumfeld und das Geschäftsumfeld sind gefährdet. Häufig kommt es bei diesen Fällen zu waghalsigen Fluchten, teilweise mit Todesfällen. Das heißt, es geht hier elementar und ganz konkret um die Sicherheit von Menschen. Deshalb ist es absolut richtig und notwendig, dass wir heute diese Entscheidung treffen werden. Wer besucht denn zum Beispiel solche SB-Stellen? Wer geht in Filialen? Wer nutzt Geldautomaten? Das sind häufig ältere Menschen, die nicht komplett auf Digitalisierung umgestellt haben. Wer einmal in einem Bürgerverein war, hat erlebt, wie wichtig es vielen Menschen ist, auch noch Bargeld abheben zu können. Darüber haben wir bei aller Digitalisierung nicht zu richten. Das haben wir zu akzeptieren, und wir haben dafür zu sorgen, dass auch diejenigen Sicherheit erfahren. Wer sich einmal anguckt, wer solche SB-Stellen besucht, Geld abhebt, stellt fest: Das sind oft Leute, die nicht besonders starke finanzielle Ressourcen haben, im Querschnitt der Gesellschaft also eher die Mitte der Gesellschaft und Leute mit geringerem Einkommen. Und wenn die einmal erlebt haben, dass in ihrer Nachbarschaft die halbe Straße wegfliegt, dass der Ort, den sie aufsuchen, ein Ort der Unsicherheit geworden ist, dann wissen wir, dass es zutiefst asozial ist, wenn solche Banden auftreten. Und deshalb gehören sie bestraft. Wir brauchen deswegen das Strafrecht. Wir brauchen Prävention, und wir sind es den Ermittlungsbehörden, die es im letzten Jahr ohne Gesetzesbesserung, also allein durch ihre gute Arbeit geschafft haben, die Zahlen runterzubringen, schuldig, diesen Schritt zu vollziehen, um der Gerechtigkeit und um der Sicherheit im Alltag willen. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun das Wort der Abgeordnete Marcel Emmerich.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität dürfen wir nicht eine Sekunde nachlassen, sondern wir müssen den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität im Gegenteil massiv verstärken. Es ist auch insgesamt höchste Zeit, dass das Sprengstoffgesetz reformiert wird; aber leider geschieht das nicht ausreichend und zu großen Teilen auch an den falschen Stellen. Was die Bundesregierung hier vorlegt, ist leider ein Stück Symbolpolitik ohne echten Sicherheitsgewinn. Die Zahl der Geldautomatensprengungen ist bereits stark zurückgegangen. Banken haben ihre Automaten aufgerüstet, Sicherheitsbehörden haben in den letzten Jahren stark ermittelt, hatten viele Ermittlungserfolge – gerade auch durch die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den Niederlanden. Kriminelle sind abgeschreckt, wenn ihre Beute nichts mehr wert ist. Kriminelle sind abgeschreckt, wenn sie schnell gefasst werden. Sie sind aber nicht abgeschreckt, wenn in Gesetzen, die sie eh nie gelesen haben, irgendwelche Strafen erhöht werden. Was aber noch viel schlimmer ist: dass Sie bei Ihrer Reform nicht dagegen vorgehen, dass Sprengstoff in die falschen Hände geraten kann. Wer es mit der Sicherheit ernst meint, muss auch den Zugang zu Sprengstoff strenger regeln. Im März 2023 war bei einer Razzia gegen die rechtsextreme Reichsbürgerszene eine Durchsuchung in Reutlingen eskaliert. Ein mutmaßlicher Reichsbürger schoss auf einen SEK-Beamten und verletzte diesen am Arm. Nach Angaben des Innenministeriums besaß der Sportschütze vier Waffenbesitzkarten, einen kleinen Waffenschein und eine Erlaubnis zum Besitz von Sprengstoff. Er durfte Schwarzpulver und Böllerpulver lagern und damit hantieren. Das muss man sich mal vor Augen führen! Und was man sich auch vor Augen führen muss: Diese Person war Mitglied der Gruppe Reuß. – An dieser Stelle kann ich Ihnen nicht ersparen, darauf hinzuweisen, dass Ihre ehemalige AfD-Kollegin, AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann, auch Teil dieser rechtsterroristischen Gruppierung war und ist und seit über 1 000 Tagen in Untersuchungshaft sitzt und Sie sich davon nicht distanzieren. Wie absurd ist das denn? Jemand mit einer Neigung zur Gewaltanwendung, der die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt, plant Gewalttaten gegen den Staat und erhält zugleich Zugang zu hochexplosiven Stoffen. In Remscheid ist erst letzte Woche eine große Menge an Sprengstoff, Kriegswaffen und Munition gefunden worden: 400 Waffen, 38 Handgranaten. Das muss man sich auch noch mal vorstellen! Und auch sonst gibt es immer wieder Waffenfunde. Letztes Jahr hatten wir über 35 Verstöße gegen das Waffengesetz. Wir haben ein massives Problem mit der Bewaffnung von Gruppen der Organisierten Kriminalität. Das ist auch gerade im aktuellen Lagebild des BKA zur OK noch einmal deutlich geworden. Und wir müssen feststellen: In der kriminellen Szene werden Waffen hin- und hergereicht, als wären es irgendwelche Pokémon-Karten. – Das, was wir dagegen tun, ist zu wenig. Statt sich darum zu kümmern, macht der Innenminister Deals mit den Taliban, und die Union beschäftigt sich tagelang mit der Reise des Außenministers nach Syrien. Kümmern Sie sich endlich um die Sicherheit in diesem Land, statt solche Scheindebatten zu führen! Für mehr Sicherheit braucht es ein verschärftes Sprengstoffrecht, das den Zugang zu gefährlichen Stoffen erschwert, Zuverlässigkeitsprüfungen und mehr Kontrollen, Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Wir brauchen, ganz klar, auch ein stärkeres Tun gegen die Organisierte Kriminalität und auch – nicht zu vergessen – eine Verschärfung des Waffengesetzes; denn auch hier gibt es große Gefahren, weil gerade – werden sie nicht so laut – Verfassungsfeinde immer wieder mit Waffen auffallen. Und deswegen müssen wir auch dieses Thema auf dem Schirm haben. Ich erwarte, dass auch der Innenminister dieses Thema ernst nimmt und etwas gegen die Bewaffnung in diesem Land tut – gerade auch von Rechtsextremen wie aus Ihren Reihen. Für die Fraktion Die Linke hat das Wort die Abgeordnete Katrin Fey.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, der Einsatz von Sprengstoff ist brandgefährlich. Geldautomatensprengungen sind gefährlich. Sie gefährden Leben und schaffen Unsicherheit. Niemand hier verharmlost das. Aber die Frage ist doch: Wie reagieren wir richtig? Schon heute gilt: Wer Geldautomaten sprengt, kann hohe Strafen erwarten. Aber was macht die Bundesregierung? Sie greift reflexhaft zu Verschärfungen im Strafrecht. Sie nutzt die Gelegenheit, die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung nochmals auszuweiten. Die Zahl der Katalogstraftaten, die heimliche Grundrechtseingriffe ermöglichen, wächst immer weiter. Die Bundesregierung setzt darauf, Strafbarkeit vorzuverlagern, indem sie die Versuchsstrafbarkeit ausweitet. Sie will Strafrahmen erhöhen. Und all das ist Symbolpolitik. Der Gesetzentwurf soll Handlungsfähigkeit demonstrieren. Er hat aber keinen nachhaltigen Effekt auf die Sprengung von Geldautomaten; denn härtere Strafen schrecken nicht ab, sie verhindern keine Straftat. Das ist in der Kriminologie längst unbestritten. Und wir alle wissen es: Nicht die Strafhöhe verhindert die Straftat, sondern allenfalls die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden. Um Geldautomatensprengungen in den Griff zu bekommen, braucht es keine Vorverlagerung der Strafbarkeit, keine Schaffung von Qualifikationstatbeständen und keine erhöhten Strafandrohungen. Schauen wir in die Niederlande! Dort setzt man auf Prävention. Automaten wurden gesichert, Bargeldbestände reduziert, die Zusammenarbeit zwischen Banken und Polizei ausgebaut. Das war wirksam. Und genau das hat die Zahl der Sprengungen gesenkt, nicht ein neues Strafrecht. Wir brauchen Prävention; denn Prävention funktioniert, Symbolik nicht. Auch wir wollen den Umgang mit Sprengstoffen unterbinden, schon mit Blick auf ganz andere Kriminalitätsphänomene. – Übrigens hätten wir uns an dieser Stelle auch gewünscht, dass die Bundesregierung endlich ein Böllerverbot ermöglicht; denn das fordern auch große Teile der Bevölkerung. Dieser Gesetzentwurf geht an der Sache vorbei und geht gleichzeitig zu weit. Er schafft symbolisches Strafrecht und schränkt Grundrechte ein, ohne auch nur andeutungsweise an den Ursachen der Kriminalität anzusetzen. Deswegen können wir den Gesetzentwurf nicht mittragen. Vielen Dank. Für die Bundesregierung hat das Wort der Parlamentarische Staatssekretär Christoph de Vries.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erfolgreiche Innenpolitik braucht offene Augen und keine blinden Flecken. Das gilt vor allen Dingen auch für den Kampf gegen die organisierte Sprengstoffkriminalität und für kriminelle Geldautomatensprenger. Das sind in der Regel professionell organisierte Banden aus dem In- und Ausland. Sie nutzen hochgefährliche Explosivstoffe, die sie häufig selbst nicht wirklich kontrollieren können. Diese Täter handeln kalt, kalkuliert und kriminell. Sie gefährden Leib und Leben. Sie hinterlassen nicht nur Schutt und Schaden, sondern häufig auch Schock bei den Betroffenen. Deswegen beschließen wir heute diesen Gesetzentwurf und setzen ein klares Zeichen: Wir führen den Kampf gegen das Sprengstoffunwesen unvermindert weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn – auch das ist schon vom Kollegen Lindh angesprochen worden – Geldautomatensprenger reißen nicht nur Automaten in Stücke. Sie sprengen auch das Sicherheitsgefühl unserer Gesellschaft. Und deswegen werden wir diesen Kriminellen das Handwerk legen: pragmatisch, professionell und präzise. Meine Damen und Herren, wir fangen bei der Bekämpfung der Sprengstoffkriminalität aber nicht bei null an. Wir haben Erfolge vorzuweisen, weil unser Kurs der klaren Kante gegen die Organisierte Kriminalität schon Früchte trägt. Im letzten Jahr wurden 41,6 Prozent weniger Automaten gesprengt als im Vorjahr. Wir haben damit den niedrigsten Stand seit fünf Jahren erreicht. Dies haben wir vor allen Dingen auch der erfolgreichen Repression und auch den präventiven Maßnahmen unserer Polizeien in Bund und Ländern zu verdanken. Deswegen gilt ihnen an dieser Stelle auch mein ausdrücklicher Dank. Aber klar ist auch: Es werden immer noch zu häufig Geldautomaten gesprengt, Menschenleben gefährdet und Schäden in Millionenhöhe verursacht; das ist gesagt worden. Wir haben es also weiterhin mit einem ernsthaften Sicherheitsproblem zu tun, dem wir entschlossen entgegentreten müssen. Die Botschaft, die von unseren Maßnahmen ausgeht, ist eindeutig: Wir entziehen dem Sprengstoffunwesen die Grundlage. Wer plant, wird gestoppt; wer sprengt, wird gestellt; und wer flieht, wird gefasst: Das ist unser Sicherheitsversprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir werden uns auf diesen Erfolgen nicht ausruhen. Deshalb sorgen wir dafür, dass ab jetzt Geldautomatensprengungen mit Diebstahlsabsicht mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren und bei schweren Gesundheitsschädigungen sogar mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft werden können. Außerdem schaffen wir Strafschärfungen für bandenmäßige und gewerbsmäßige Sprengstoffkriminalität und schließen damit auch bestehende Strafbarkeitslücken. Gleichzeitig – das will ich als letzten Punkt nennen – geben wir den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, in Fällen der gewerbs- und bandenmäßigen Sprengstoffkriminalität auch Telekommunikationsüberwachung einzusetzen. Dadurch können wir Täter leichter ermitteln und zur Verantwortung ziehen. Ich will zum Schluss kommen. Meine Damen und Herren, Sicherheit ist kein garantierter Zustand. Sie ist eine ständige Aufgabe, die wir gemeinsam anpacken müssen. Diese Bundesregierung liefert, damit in diesem Land niemand Angst vor der nächsten Nacht haben muss. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Sascha Lensing.

AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Und ja, das ist richtig so, weil wir hier über reale, massive Sicherheitsrisiken sprechen, die seit Jahren eskalieren. Geldautomatensprengungen sind kein Randphänomen mehr: Sie sind ein Symbol für den fortschreitenden innenpolitischen Kontrollverlust in Deutschland. Wir reden über Taten mitten in unseren Städten und Dörfern, nicht im Darknet, sondern direkt neben unseren Schlafzimmern, neben unseren Tankstellen, neben unseren Sparkassenfilialen. 2023 gab es laut BKA 461 Angriffe auf Geldautomaten. Die Täter erbeuteten 28,4 Millionen Euro. Aber der eigentliche Schaden war viel größer: 95 Millionen Euro Sachschaden. 2022 waren es sogar über 110 Millionen Euro. Für jeden Euro Beute entstehen zudem schwerste Schäden an Gebäuden, Technik, Infrastruktur. Das ist die Realität; und das ist der Grund, warum wir hier handeln müssen. Und das sind nicht nur Zahlen, das ist echte Schwerstkriminalität: Offenbach, Mai 2023: Automat gesprengt, eine Person verletzt, rund 220 000 Euro Beute, der Sachschaden belief sich auf über 360 000 Euro. Wächtersbach in Hessen, Januar 2024: Rund 1 Million Euro Schaden, die Beute betrug 106 000 Euro. Eine einzige Tat verursachte in einer Kleinstadt einen siebenstelligen Gesamtschaden. Das ist kein Ausreißer, das ist ein Muster. Wir reden über hochmobile Täter, über professionelle Vorbereitung, über feste Explosivstoffe, über Flucht mit hochmotorisierten Fahrzeugen ohne Rücksicht auf Verluste. Und – das steht sogar in der Regierungsbegründung – wir reden darüber, dass ohne Telekommunikationsüberwachung viele dieser Strukturen überhaupt nicht mehr aufzuklären sind. Deshalb ist die Anpassung im § 308 StGB im Hinblick auf Mindeststrafen richtig, die Versuchsstrafbarkeit im Sprengstoffgesetz längst überfällig und die Einordnung banden- und gewerbsmäßiger Sprengstoffkriminalität als TKÜ-fähige Delikte zwingend notwendig. Aber – und das sage ich hier auch sehr deutlich – dieser Gesetzentwurf löst das Grundproblem nicht. Er ist nur ein Baustein. Der mittlerweile eingetretene Kontrollverlust beim Thema „innere Sicherheit“ ist größer als dieses Gesetz. Wir brauchen verbindliche technische Sicherheitsstandards, wir brauchen länderübergreifende Fahndungsgruppen, und wir brauchen eine kompromisslose Anwendung der Strafrahmen, die wir hier heute beschließen. Unsere Bürger wollen nachts keine Explosionen hören. Sie wollen endlich wieder in Sicherheit leben. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, sagen aber gleichzeitig: Dieses Gesetz muss der Startpunkt sein, nicht der Endpunkt. Wir müssen den Rechtsstaat wieder in die Realität zurückführen. Das ist unsere Verantwortung. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort die Abgeordnete Carmen Wegge.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2025 wurden allein in meinem Heimatbundesland Bayern bereits mindestens 16 Geldautomaten gesprengt. Im Landkreis Ansbach sprengten beispielsweise Mitte Juli mehrere Täter in den frühen Morgenstunden einen Geldautomaten in einer Bank am Marktplatz, was bei Anwohnerinnen und Anwohnern für großen Schrecken sorgte. Die Täter flüchteten und hinterließen einen hohen Sachschaden. Intensive Fahndungsmaßnahmen einschließlich Hubschrauberunterstützung wurden eingeleitet. Der Fall ist exemplarisch für die Gewalt und Professionalität der Täter und steht stellvertretend für die anhaltende Bedrohungslage durch organisierte Sprengstoffkriminalität. Dank intensiver Ermittlung gelingt es zwar immer wieder, Täter festzunehmen, doch die Gefahr und die Verunsicherung in der Bevölkerung bleiben hoch. Diese aktuellen Vorfälle verdeutlichen eindrücklich, warum unser Gesetzentwurf nötig ist. Er ist ein klares Signal gegen diese organisierten Tätergruppen und stattet unsere Strafverfolgungsbehörden mit wirksamen Instrumenten aus, um der Sprengstoffkriminalität wirkungsvoll zu begegnen. Die Sprengstoffkriminalität, allen voran die Geldautomatensprengungen, gefährdet nicht nur unser Gemeinwesen, sondern vor allem Menschenleben von Unbeteiligten und Einsatzkräften gleichermaßen. Mit dem vorliegenden Entwurf reagieren wir auf den stark gestiegenen Missbrauch explosiver Stoffe und die immer perfideren Methoden der Täter. Neu ist der eigenständige Qualifikationstatbestand im Strafgesetzbuch. Das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zum Zweck des Diebstahls wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren deutlich schärfer bestraft. Für banden- und gewerbsmäßige Taten, zum Beispiel beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, wird der Strafrahmen ebenfalls angehoben. Damit bestrafen wir solche Taten angemessen und stärken gezielt die Handlungsfähigkeit von Polizei und Justiz. Begrüßenswert ist auch die Einführung der Versuchsstrafbarkeit für unerlaubten Umgang, Erwerb, Einfuhr oder Verbringen dieser gefährlichen Substanzen. Denn damit kann nicht mehr nur die vollendete Tat sanktioniert werden, sondern bereits der Versuch – ein wichtiger Schritt zur Prävention und zum Schutz der Allgemeinheit. Ein weiteres Element ist die Erweiterung der Strafprozessordnung, die künftig die Telekommunikationsüberwachung bei gewerbs- oder bandenmäßiger Sprengstoffkriminalität ermöglicht. Diese Maßnahme gibt der Polizei und den Staatsanwaltschaften ein entscheidendes Instrument an die Hand, um Täternetzwerke frühzeitig aufzudecken und aufzulösen. Gleichzeitig gewährleisten wir, dass diese Eingriffe in Grundrechte stets durch richterliche Kontrolle und verhältnismäßig erfolgen. Insgesamt sendet dieser Gesetzentwurf ein richtiges Signal. Wir schützen unsere Bürger/-innen, stärken die Rechtsstaatlichkeit und sorgen für mehr Sicherheit, ohne die Balance zum Schutz unserer Grundrechte zu verlieren. Ich kann nur um Zustimmung werben. Vielen Dank.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss führen wir einen kräftigen Schlag gegen Organisierte Kriminalität und international agierende rücksichtslose Täter. Geldautomatensprenger nehmen auf perfide Art und Weise billigend in Kauf, dass es zu erheblichen Personen- und Sachschäden kommt. Wo solche Taten passieren, wirkt das Ereignis noch lange nach. Die Menschen im betroffenen Dorf oder Viertel fühlen sich noch lange unsicher. Durch den Einsatz fester und teilweise äußerst instabiler Explosivstoffe wird eine Bedrohungslage geschaffen, die nicht kontrollierbar ist. Die Schäden – wir haben es heute schon häufiger gehört – durch Geldautomatensprenger pro Jahr sind mittlerweile im dreistelligen Millionenbereich angelangt, wobei die Begleitschäden bei Weitem die Beuteschäden übersteigen. Das muss aufhören. – Ich muss an meiner Pausensetzung arbeiten. Dagegen gehen wir nun konsequent vor. Erstens. Wir führen einen neuen Qualifikationstatbestand gegen bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten im Sprengstoffgesetz ein und nehmen damit die Organisierte Kriminalität ins Visier. Zweitens. Wir führen eine Versuchsstrafbarkeit ein, zum Beispiel beim unerlaubten Erwerb von Sprengstoff, und schlagen damit als Staat konsequent bereits in der Tatvorbereitung zu. Drittens. Wir verschärfen die Strafen. Es ist nur recht und billig, dass Geldautomatensprengern nun von 2 Jahren bis zu 15 Jahren Haft drohen. Wird die Gesundheit eines anderen Menschen geschädigt, wird es zukünftig für die Täter keine Chance auf Freiheit geben. Viertens – das ist für mich die wichtigste und effektivste Änderung –: Wir erweitern den Straftatenkatalog für die TKÜ in der Strafprozessordnung. Wir versetzen dadurch unsere Strafverfolger in die Lage, diese Sprenger von der Straße zu holen und auch hier Deutschland wieder sicher zu machen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Danke.

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