1. Lesung

Gesetzes zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung – Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten

Erste Beratung des von den Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Stefan Möller, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung – Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten

10. Oktober 2025·Sitzung 32··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (12)

AfD

Frau Präsidentin! Liebe Bürger! Morgens 6 Uhr irgendwo in Deutschland: An der Wohnungstür wird Sturm geklingelt und geklopft, als wäre alles zu spät. Je nach Gemüt eilt man verärgert oder verängstigt herbei und kann gerade noch verhindern, dass die Türe zerstört wird. Was erwartet einen dann? Ein Dutzend Polizisten und ein grinsender Staatsanwalt, oft sehr motiviert und voller Vorfreude auf den Machtrausch des Technokraten, der ihn seinerseits an diesem Tag so früh aus dem Bett getrieben hat. Auf dem Wisch, den der Bürger erst auf Nachfrage einsehen darf, steht schwarz auf Ökopapier gedruckt: Hausdurchsuchung aufgrund von Politikerbeleidigung im Internet. – Diese Szene würde in repressive Staaten wie China oder Erdoğans Türkei passen, fand und findet aber hundertfach bei uns in Deutschland statt. Neutrale Ermittlungen aufgrund von Anzeigen ohne vorherigen Gesinnungsabgleich sind eine Sache; das gehört natürlich zu einem Rechtsstaat. Aber Einschüchterung und verkappte Bestrafung ohne Gerichtsurteil, das ist einer Demokratie nicht würdig und gehört sofort unterbunden. § 185 Strafgesetzbuch – die normale Beleidigung – und vor allem § 188 – die Beleidigung politisch exponierter Personen – werden in einem Maße missbraucht und exzessiv ausgelegt, dass sich die Balken biegen. Und sparen Sie sich jetzt das Strohmannargument, auch Vertreter der AfD würden zu weit gehende Dinge des Öfteren mal zur Anzeige bringen! Darum geht es hier gerade nicht. Das ist erstens eine Frage der Waffengleichheit, und zweitens weist gerade die Strafverfolgung eine unsägliche Schlagseite auf. Linke Sprüche bis hin zu Antisemitismus werden per Dienst nach Vorschrift abgeschichtet, während alles, was die Regierung oder unsere Demokratie, also die Demokratur der Altparteien, kritisiert, gnadenlos bis in die eigene heimische Wohnung verfolgt wird. Gib jemandem Macht, und man erkennt sein wahres Wesen. Bei diesem Test sind alle Regierungen seit Merkel krachend durchgefallen, und eben auch sehr viele Staatsanwaltschaften bzw. Ermittlungsrichter, die da über den Gang mitwirken. Folgendes wollte man mir übrigens untersagen, in die Drucksache zu schreiben – stellen Sie sich das vor; Achtung, Staatsgeheimnis! –: Im Dezember 2024 durchsuchten Kommandos deutschlandweit 50 Wohnungen wegen mutmaßlicher Hasskriminalität, groß angekündigt! Man war sich der Lufthoheit derart sicher, dass man sogar ein Fernsehteam des US-Senders CBS mitgenommen hatte. Die Amerikaner waren schockiert, und auch die Zuschauer drüben wochenlang; denn der zuständige niedersächsische Oberstaatsanwalt Laue erklärte freimütig feixend: Es ist ja schon Bestrafung, wenn denen das Handy weggenommen wird. Es ist sogar viel schlimmer als eine etwaige Geldstrafe. – Das, meine Damen und Herren, ist die Bankrotterklärung jedes rechtsstaatlichen Denkens, live vor der Kamera. Von einer Politik, die so etwas stützt, lassen wir uns garantiert nicht erzählen, was eine echte Demokratie ist und was nicht. Sie kritisieren ja genüsslich Donald Trump, weil der zu Hause aufräumt. Räumen Sie erst mal bei Ihren weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften hier auf! Ferner kurios: Ich durfte einen angesehenen Juraprofessor und ehemaligen Ministerialrat in Bayern, der die Bestrafung durch Hausdurchsuchung – wie oben genannt – als Missachtung des Strafrechts verurteilte, in der Drucksache nicht zitieren. Ans Präsidium: Vielleicht reden Sie da mal mit dem Parlamentssekretariat! So eine Zensur nachgewiesener Quellen stärkt nicht gerade das Vertrauen in dieses Parlament. Und es geht munter weiter. Das letzte bekannte Räumkommando ging erst vor Wochen durch die Straßen und warf Bürger morgens aus dem Bett, weil Bildchen und Texte im Internet gepostet wurden. Beschädigtes Interieur, de facto enteignete Geräte, traumatisierte Kinder – alles Kollateralschäden, die Sie in Kauf nehmen, weil Sie merken, dass sich der Wind dreht und immer mehr Menschen sich trauen, etwas gegen links-grünen Niedergang zu sagen. Und ja, dadurch gibt es mehr Posts, die etwas zu viel sind und strafbar sein mögen. Aber weil Ihnen eben alles aus der Hand gleitet, wollen Sie hier noch mal so richtig draufhauen und vermeintliche Stärke beweisen. Das geht nach hinten los; die Umfragewerte zeigen es. Um bis zu Ihrer Abwahl die Menschen vor unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen zu schützen, ist unser Gesetzentwurf da. Keine Zulässigkeit mehr dieses Mittels, wenn alleinig wegen Ehrschutzdelikten ermittelt wird! Ganz einfach und in aller Kürze. Die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz stünde dem bei fairer Abwägung ohnehin entgegen; aber das findet ja bekanntlich nicht statt. Stattdessen wird wegen „Schwachkopf“ und einem kreativen Bildchen eine Familie mit behindertem Kind hochgenommen. Und nein, es gab keine anderen Gründe bei Herrn Niehoff im Vorfeld. Unterlassen Sie dieses gegenteilige Gasligthing! Das ist nachgewiesen. Und jemand, der wegen der Bezeichnung „dümmste Außenpolitikerin der Welt“ Bürger sogar in die Insolvenz treibt, hat ohnehin meine vollste Verachtung. Also, bis wir hier die ganze Systematik wieder grundrechtskonform ausgerichtet haben – was wir auch tun werden –, muss als Sofortmaßnahme die offen als Standgericht praktizierte Hausdurchsuchung untersagt werden. Denn eins ist klar: Beweise kann man auch anders erlangen. – Viele der Protestäußerungen, die Sie als Hassverbrechen brandmarken, werden heutzutage unter Klarnamen gepostet. Gerade das macht Ihnen so Angst; Sie sind vollkommen perplex. Die Bürger stehen dazu und wollen vielleicht sogar geklärt wissen, was noch geht und was nicht geht. Außerdem können Sie ja Ihren Spießgesellen Jan Böhmermann fragen. Der wird Ihnen dann erklären, wie man Personen im Internet doxt und ausfindig macht. Im Gegensatz zum Staatsfunk ist das nämlich ganz normale Ermittlungsarbeit, und man spart sich damit einiges an eingetretenen Wohnungstüren. Des Weiteren gibt es die Onlinedurchsuchung. Sie wissen ganz genau, dass Sie da schon sehr viel Zugriff ohne die Bestrafung durch Hausdurchsuchungen erlangen können. Kurzum: Das Bildchen oder der Text sind mit sehr viel milderen Mitteln zuzuordnen; Sie werden gleich das Gegenteil behaupten. Strafverfolgung ist aber weiter gesichert. Die meisten Betreiber von Kommentarspalten bei Social Media, auch die ausländischen, sind bei verhältnismäßig gehaltenen Anfragen kooperativ, nur eben nicht bei rollkommandohafter Massenabfrage wegen Kleinigkeiten. Und das ist auch gut so. Es gibt nämlich laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerade kein Extrapolitikerrecht auf Dünnhäutigkeit und auch kein Recht auf unverhältnismäßige Bestrafung durch Ermittlungen. Was kommt als Nächstes? Vielleicht der Gentest bei Kaugummiverschmutzung des Gehwegs? Das wäre objektiv gesehen sehr effektiv. Das kann man doch machen. Was fällt Ihnen noch ein, wenn man Ihnen freie Hand lässt? Mir ist klar: Freiwillig wird zumindest der linke Block hier gar nichts tun. Es braucht ein erstes Gesetz dagegen. Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Axel Müller das Wort.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 12. September dieses Jahres brachte die AfD einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 188 StGB, der Personen des öffentlichen Lebens vor Beleidigung, üblicher Nachrede und Verleumdung schützt, in den Deutschen Bundestag ein, zusammengefasst mit folgender Begründung: Die Vorschrift schränke die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz ein; sie schütze und privilegiere Politiker einseitig. Der wahre Grund für § 188 StGB ist jedoch ein anderer. 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke ermordet. Vor und nach der Tat wurde Hass und Hetze über ihn im Internet verbreitet. Das Internet drohte zu einem rechtsfreien Raum zu werden, in dem unter dem Mantel der Anonymität Undenkbares auf einmal sagbar schien und mit der Dauer hoffähig zu werden drohte. Aus Worten wurden Taten. Das Ziel ist die Verengung des demokratischen Diskurses durch Einschüchterung Andersdenkender, um alleiniger Wortführer zu sein und eine vermeintlich herrschende Meinung zu suggerieren. Ein klassisches Mittel moderner Propaganda! Das erinnert auch fatal an das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte von 1933 bis 1945. Nach dieser Entwicklung beschloss der Deutsche Bundestag 2020 ein umfangreiches Gesetzespaket dagegen, darunter auch § 188 StGB. Die Staatsanwaltschaft kann jetzt solche Taten auch dann verfolgen, wenn der eingeschüchterte Geschädigte keinen Strafantrag stellt. Seit § 188 StGB besteht, läuft die AfD dagegen Sturm. Erstens. Im Dezember 2024 wurde dazu auf Ihren Antrag eine Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag durchgeführt, in der Sie eine kämpferische Haltung an den Tag legten. Zweitens. Im letzten Monat dann der Antrag auf Abschaffung des § 188 StGB. Und drittens. Heute nun der Antrag, die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung von Taten nach § 188 StGB einzuschränken. Das fest in der Strafprozessordnung verankerte Ermittlungsinstrument der Hausdurchsuchung soll bei einem Verdacht des § 188 StGB verweigert werden. Dazu muss man wissen, dass eine Hausdurchsuchung, anders als von der AfD suggeriert, nicht einfach mal so durchgeführt werden kann. – Als Ermittlungsrichter weiß ich das sehr wohl. Neben einem Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten braucht es eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Auffinden von Beweismitteln. Vor allem aber braucht es eines: Die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts, das die Dinge sorgfältig prüft, bevor es einen solchen Grundrechtseingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 genehmigt. Dabei spielt auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Rolle. Wegen einer Bagatelle wird, entgegen der Behauptung der AfD, eben gerade keine Hausdurchsuchung angewandt. Es ist ein weiterer Versuch, die Justiz wie im Übrigen auch alle anderen Organe des demokratischen Rechtsstaates – Parlament, Regierung und Bundesverfassungsgericht – verächtlich zu machen und abzuwerten. Kostprobe aus der Rede des Kollegen Peterka: Wir lebten in einer „Demokratur“; in Anlehnung an das Wort „Diktatur“. Eine Straftat nach § 188 StGB wird auch nicht dadurch zur Bagatelle, dass die AfD versucht, diese mit Bagatellstraftaten wie der einfachen Beleidigung unter Nachbarn über den Gartenzaun hinweg, bei der eben kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, gleichzustellen. Warum läuft sie denn eigentlich so Sturm gegen den § 188 StGB? Und warum will sie die Strafverfolgung einschränken? Auf den ersten Blick setzt sie sich damit ja in einen eklatanten Widerspruch zum eigenen Verhalten. So hat die Bundessprecherin Alice Weidel mehrere Hundert Strafanträge wegen angeblicher Verstöße gegen § 188 StGB zu ihrem Nachteil erstattet. Bei genauer Betrachtung entdeckt man, dass dies Teil eines Systems ist, mit dem die AfD einerseits versucht, sich selbst als Opfer darzustellen, und andererseits die eigene Anhängerschaft vor Strafverfolgung zu bewahren. Nach einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom Mai 2025 ist gut die Hälfte aller politischen Straftaten dem rechten politischen Spektrum zuzuordnen, zu dem sich die AfD ja selbst rechnet. Die Zahl der Taten ist um 48 Prozent gestiegen. Und aus der Antwort der Bundesregierung auf eine durch die AfD im August 2025 gestellten Kleinen Anfrage erfährt man Folgendes: Über das gesamte Jahr 2024 hinweg wurden circa 3 000 mögliche Vergehen nach § 188 StGB registriert. In den ersten zwei Quartalen 2025 waren es bereits 3 600 Meldungen, also möglicherweise am Ende des Jahres doppelt so viele. Etwas leichtfertig könnte man sagen: Mit dieser Anfrage hat die AfD eine Grube gegraben, in die sie selbst hineingefallen ist. Setzt man diese Zahlen jedoch in Relation zum Anstieg der rechts motivierten Straftaten, so wird deutlich, dass die Versagung der Ermittlungsmöglichkeit der Hausdurchsuchung bei Verdächtigen einer Straftat nach § 188 StGB in Wirklichkeit nur einem Zweck dient: die eigene rechte Anhängerschaft vor Strafverfolgung zu schützen. Von da bis zur Strafvereitelung, meine sehr geehrten Damen und Herren – das ist ein Straftatbestand; merken Sie sich das –, ist es nur noch ein kleiner Schritt. Das ist das Rechtsstaatsverständnis der AfD. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Dr. Lena Gumnior das Wort.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! September 2022 Durchsuchung von Büroräumen, November 2022 eine Hausdurchsuchung, Juni 2024 Durchsuchung von Büroräumen und September 2025 wieder Durchsuchung von Büros. Durchsucht wurde die Bundesgeschäftsstelle der AfD, und es gab Durchsuchungen bei Bernd Höcke, bei Petr Bystron und natürlich bei Maximilian Krah und seinem kriminellen Kompagnon. Offenbar setzt die politische Agenda auch dort an, wo die eigene Lebenserfahrung gerade am frischesten ist. Da ist es ja gar nicht verwunderlich, dass die AfD gerade heute über Hausdurchsuchungen sprechen möchte. Nur eine Frage bleibt: Wo ist denn der Durchsuchungsexperte Maximilian Krah heute? Es gibt daneben noch eine weitere Expertin unter den Rechten. Und die kennt sich mit Strafanzeigen nach § 188 StGB bestens aus: Hunderte Anzeigen regnete es klammheimlich. Alice Weidel liebt es, Menschen anzuzeigen oder von ihren Leuten anzeigen zu lassen. Und genau dieses Verhalten der eigenen Parteichefin skandalisiert jetzt der hier vorliegende Gesetzentwurf. So heuchlerisch ist er eben, der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus. Zum Gesetzentwurf selbst nur so viel: Praktische Erfahrung mit der Materie führt anscheinend nicht zu guten Gesetzentwürfen. Da gehen Zivil- und Strafrecht in der Gesetzesbegründung wild durcheinander. Die Begriffe „Strafanträge“ und „Strafanzeigen“ werden anscheinend synonym verwendet. Die AfD schwingt sich zu einem Ersatzrichter auf, der ohne Kenntnis jeglicher Sachlage und Aktenlage die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen beurteilen kann. Alles nur, um das Recht auf Basis ihrer gefühlten Wahrheit zu ändern. Aber zurück ins echte Leben. Es gibt so viel tatsächlichen Reformbedarf im Straf- und Strafprozessrecht, zum Beispiel die Einführung der Dokumentation der Hauptverhandlung. Die Koalition hat zur Reform der Strafprozessordnung in gewohnter Manier jetzt erst mal eine Kommission eingesetzt. Erste Ergebnisse? Irgendwann Ende nächsten Jahres. Und die Umsetzung? Vielleicht noch vor 2029, wenn alles glattläuft und die Koalition so lange hält. Eine Kommission kann aber keinen politischen Willen ersetzen. Der wäre aber nötig. Es gibt ja sogar einen fertigen Gesetzentwurf zur Dokumentation der Hauptverhandlung. Den könnte man jetzt endlich beschließen. Und: Wir haben bald ein riesiges Problem auf den Richterstühlen, wenn eine ganze Generation an Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in den Ruhestand geht. Statt deren Zeit jetzt zu verschwenden, hilft nur eins: weniger Arbeitsbelastung mit Bagatellen. Das Strafgesetzbuch gehört entrümpelt. Die Realität sieht aber völlig anders aus. Der Regierung scheint der Unterschied zwischen Strafrecht und Gefahrenabwehrrecht nicht ganz geläufig zu sein. Im nun von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Antiterrorgesetz werden Strafbarkeiten auf alltagstypische Vorbereitungshandlungen vorverlagert, etliche neue Versuchsstrafbarkeiten geschaffen, und völlig wirkungslose versuchte Unterstützungshandlungen werden kriminalisiert. Wenn die Koalition meint, dass sie dadurch Handlungsfähigkeit signalisiert, liegt sie aber falsch. Denn sie verwechselt Aktivität mit Wirkung. Mehr Strafbarkeit heißt noch lange nicht weniger Kriminalität. Aber auf mehr Law and Order kann sich die Koalition ja irgendwie immer verständigen. Wenn es aber darum geht, Strafbarkeiten abzuschaffen, scheint es eine chronische Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern zu geben. Die wird wohl auch dazu führen, dass wir auf diese angekündigte Entrümpelung des Strafgesetzbuches noch lange warten können. Falls es aber nicht am Willen, sondern nur an der Inspiration fehlt, hier ein paar Ideen, was getan werden kann – ganz ohne Kommission –: Reformieren Sie endlich den Mordparagrafen; dazu gab es schon mal eine Kommission. Auch der Wechselbetrug hat seine besten Zeiten hinter sich, und die entsprechenden Vorschriften können einfach gestrichen werden. Entkriminalisieren Sie Schwangerschaftsabbrüche. Und wenn Sie dabei sind: Beenden Sie endlich die 1935 eingeführte Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Mahmut Özdemir das Wort. – Ganz kurz, bevor es weitergeht. Herr Brandner, bevor das jetzt hier so eine allgemeine Atmo wird: Wir müssen den Rednern nicht vorhalten, welche Abschlüsse sie haben oder nicht haben. – Es mag interessant sein. Sie können ja gerne in Briefkontakt treten, aber nicht hier im Parlament. Bitte.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon einigermaßen schamlos und ungeniert, dem Hohen Haus einen solchen Gesetzentwurf bzw. ein solches Schriftstück vorzulegen. Weil Ihnen eine Strafverfolgung zuwider ist, wollen Sie diese abschaffen, und das ausgerechnet für Delikte in Ihrer Paradedisziplin: Ehrabschneidungen, Verschmähungen, unwahre Tatsachen. Und das Dreiste an dieser ganzen Sache ist, dass Sie versuchen, sich hinter der in Artikel 5 Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit zu verstecken; das ist einfach nur dreist. Ein funktionierender Rechtsstaat gefällt Ihnen nicht; das wissen wir. Aber aufgrund der Fälle, die Sie stören, eine Gesetzesänderung herbeizuführen, ist einfach nur schäbig. Sie wollen die Meinungsfreiheit stärken mit Ihrem Gesetz – das ist der Zweck –, und das Mittel ist, Hausdurchsuchungen bei den Delikten von Ehrabschneidungen und Ehrverletzung abzuschaffen. Noch mal: Sie wollen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt unabhängigen Gerichten ein Instrument aus der Hand nehmen, weil Ihre eigenen Leute davon betroffen sind, weil Ihr Geschäftsmodell betroffen ist. Alles, was sie hinter Meinungsfreiheit zu verstecken versuchen, ist in Wirklichkeit ein perfides Geschäftsmodell, und deshalb wollen Sie jenseits der Grenzen der Meinungsfreiheit dieses Geschäftsmodell ausweiten. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Peterka zu? Nein, er hatte Zeit, zu reden. Sie merken, dass Sie zur Erreichung Ihrer wahren Absichten diese Grenzen verschieben müssen. Sie wollen Grenzen verschieben im Sinne Ihrer ausländerfeindlichen Ideologie, zur Machterlangung im Staat und auch, um diesen Rechtsstaat zu schleifen. Diese Elemente wollen sie abschaffen, um eine Lex AfD, getarnt als Schutz der Meinungsfreiheit, durchzusetzen. Aber ich spiele mal mit. Wir nähern uns Ihrem Ansinnen mal objektiv. § 102 StPO f.: Es passiert objektiv eine Straftat. Was passiert dann? Die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft bekommt diese Akte, und ein unabhängiges Gericht erlässt einen Durchsuchungsbeschluss. Es ist doch relativ irrelevant, welche Straftat es ist; denn drei Behörden in unserem Land schauen, gewaltenteilig agierend, auf dieses Vorgehen und würdigen es. – Lernen Sie doch dazu. Ich gebe Ihnen doch gerade Nachhilfe in Sachen Verfassungsrecht und Strafprozessordnung. Hören Sie doch einfach mal hin! – Sogar kostenlos! Ich habe früher für 10 Euro die Stunde Nachhilfe gegeben, und Sie bekommen es kostenlos hier. Seien Sie doch einfach mal dankbar! Tatbestandlich setzt das voraus, dass hier im Rahmen einer Mittel-Zweck-Relation und einer Analyse auch die Meinungsfreiheit sicher geschützt wird. Das ist Ihr Obersatz: die Meinungsfreiheit schützen. Die Definition von „Meinung“ umfasst Werturteile und Tatsachenbehauptungen. Sie haben sogar die EMRK in Ihrem Schriftstück zitiert. Demnach sind – so perfide und aus meiner Sicht daneben sie auch sein mögen – sogar Ihre Ideen geschützt. Und auch Tatsachenbehauptungen, beruhend auf der Auswahl und der Interpretation menschlicher Wahrnehmung, auch Ihrer Wahrnehmung, sind davon geschützt. Das ist der Grundsatz für einen sachlich-geistigen Austausch. Das ist der Punkt, an dem Sie aussteigen. Kommen wir zum funktionellen Verständnis der Meinungsfreiheit und zu ihren Schranken. Die nachfolgenden Schranken – ich zitiere gerne aus einem Grundgesetzkommentar – sind „erwiesen unrichtig oder der Wahrheitsgehalt wird von niemandem behauptet“, außer von der AfD wahrscheinlich. Weiter heißt es: „Kommunikation ist ein geistiger Vorgang. Verhaltensweisen, die auf Druck, Zwang oder Gewalt setzen, sind nicht geschützt. Verächtliche Werturteile, Schmähkritik, Herabwürdigung und Verunglimpfung sind nicht geschützt.“ Fast jede Rede hier im Deutschen Bundestag, die Sie halten, fällt unter diese Kategorie der Einschränkung, der verfassungsrechtlichen Einschränkung von Meinungsfreiheit. Artikel 5 hat Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und in dem Recht der persönlichen Ehre. Also das, was Sie gerade von der Strafverfolgung ausnehmen wollen, ist in Artikel 5 unseres Grundgesetzes geschützt, von der Strafverfolgung unterlegen, und Sie wollen Ihre Leute vor dieser Strafverfolgung bewahren. Nur diesen Sinn hat Ihr Gesetz. Sie wollen Straftäter vor dieser Strafverfolgung bewahren, um Ihre wahren Absichten zu tarnen und gleichzeitig Ihre populistische Propaganda nach vorne zu treiben. – Okay, das ist anscheinend zu intellektuell für Sie gewesen. Ich mache es praktisch; ich habe was vorbereitet. Passen Sie auf! Ich zitiere mal: Das „rotgrüne Geschmeiß“ soll „aufs Schafott geschickt werden“. „Grube ausheben und Löschkalk“ drüberstreuen – der ehemalige Fraktionsvorsitzende der AfD im Mecklenburg-Vorpommerschen Landtag, Herr Arppe. Man müsste die Integrationsbeauftragte „in Anatolien entsorgen können“. „Das große Problem ist, dass man Hitler als das absolut Böse darstellt.“ Herr Görnert: „Das Pack erschießen oder zurück nach Afrika prügeln.“ Herr Grauf, Mitarbeiter einer Bundestagsabgeordneten: „Ich würde niemanden verurteilen, der ein bewohntes Asylantenheim anzündet.“ Herr Grauf weiter: „Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust wieder lohnen würde.“ Sind das die Aussagen, sind das die Meinungen, die Sie schützen wollen? Sind das die Meinungen? – Jetzt sind Sie ganz still. Wenn Sie den Spiegel vorgehalten bekommen, sind Sie auf einmal still. Die Zeit! Denken Sie an Ihre Zeit. Das sind Ihre Leute. Das sind die Meinungen, die Sie in diesem Land präsentieren wollen. Das ist Ihre Haltung! Liebe Kollegen, die Zeit ist abgelaufen. Aber keine Sorge – –

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordnete! Vor ein paar Wochen lag uns ein ähnlicher Antrag der AfD vor. Vermeintlich wollte die AfD gegen die Sonderbehandlung von Politikerinnen und Politikern im Strafrecht vorgehen. § 188 StGB, der Politikerbeleidigungsparagraf, sollte abgeschafft werden. Das geht bei der AfD auch dann, wenn man wie Stephan Brandner oder Alice Weidel selbst Hunderte solcher Strafanzeigen gestellt hat. Dass wegen Ihrer Anzeigen frühmorgens bewaffnete Polizisten vor der Haustür stehen und aufrechte Demokratinnen und Demokraten völlig verstört zurückgelassen werden, kommentierte Herr Brandner damals noch mit: „Kommt vor.“ Und jetzt die Kehrtwende! Die AfD ist plötzlich gegen Hausdurchsuchungen. Aber wie kommt das denn? – Tja, es geht der AfD nicht um die Politikerbeleidigung. Da wird weiter fleißig angezeigt, keine Sorge. Es geht allgemein um sogenannte ehrverletzende Äußerungen, vor allem um die reguläre Beleidigung. Eine Hausdurchsuchung braucht man wohl nicht, wenn ein AfD-Bundestagsabgeordneter freitags einen sehbehinderten 57-Jährigen in der DB-Lounge rassistisch beleidigt. – Wo ist er denn eigentlich, der Herr Brucker? Ist er schon wieder am Hauptbahnhof unterwegs? Eine Hausdurchsuchung braucht man wohl auch nicht, wenn Ihr Berliner Kollege Kai Borrmann zwei Frauen rassistisch beleidigt und beißt. Man braucht sie wohl auch nicht, wenn Ihre Kollegen andere Menschen in Minenfelder schicken oder in Güllegruben ertränken wollen. Solche Menschen machen Politik für Sie. Aber nein, die Hausdurchsuchungen braucht man gelegentlich, um Beweise zu sichern, wenn die rechte Hetzbande wieder von der Tastatur aus Queers, Menschen mit Migrationsgeschichte, Frauen und alle sonst, die nicht in ihr völkisch-nationalistisches Weltbild passen, im Internet beleidigen. Sie wollen die Schwelle für Hass und Hetze gegen andere Menschen möglichst niedrig halten. Deshalb wollen Sie Hausdurchsuchungen in diesen Fällen abschaffen. Ganz ehrlich: Warum kümmern Sie sich eigentlich nicht endlich mal um die echten Ungerechtigkeiten im Strafrecht? In Deutschland kommen Menschen ins Gefängnis, weil sie arm sind. Ein Beispiel: Eine Frau muss mit ihrem Kind vor ihrem gewalttätigen Partner ins Frauenhaus fliehen. Sie muss den ÖPNV nutzen, kann sich das Ticket aber nicht leisten und wird erwischt. Was sagt unser Strafrecht dazu? Geldstrafe oder Gefängnisstrafe als sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Die Strafe kann sie natürlich nicht bezahlen; sie konnte sich ja nicht mal das Ticket leisten. Das Kind muss sie also im Frauenhaus zurücklassen und ins Gefängnis. Das ist die Realität außerhalb Ihrer Blase. Das ist die Realität von denen, die sich krummbuckeln und trotzdem nicht genug haben. Das ist die Folge von menschenfeindlichem Strafrecht. Und Sie? Sie sind nur hier, weil Sie sich wie alle anderen einfach nur die Taschen vollmachen wollen. Sie würden sich genauso wie Merz und Co erst mal eine fette Gehaltserhöhung gönnen. Von der Realität der Menschen, für die Sie vorgeben zu sprechen, haben Sie keine Ahnung. Und – das ist noch schlimmer – es interessiert Sie auch nicht. Ganz grundsätzlich: Wie auch in diesem Gesetzentwurf, den wir hier heute diskutieren müssen, statt uns um die vielen in diesem Land zu kümmern, geht es für Sie mal wieder nur darum, den Spielraum für Ihren Hass zu erweitern. Statt sich um die echten Probleme zu kümmern, wollen Sie lieber neues menschenfeindliches Strafrecht, zum Beispiel Kinder am besten schon mit zwölf in den Knast. Wahnsinn! Vor einer Bewährungsstrafe erst mal – Sie ahnen es – Knast. Resozialisierung: für Sie ein Fremdwort. Es ist ja auch nicht so, dass Sie von der AfD Sicherheitsbehörden grundsätzlich einschränken wollen. Nein, in manchen Stadtteilen, da wollen Sie martialische Razzien und am besten dauerhaft Polizeikontrollen. Entweder Sie wissen auch nicht so richtig, was Sie wollen, oder es ist ganz einfach: Wenn es Ihnen in die Karten spielt, wollen Sie mehr Einschüchterung und Strafverfolgung für Bürgerinnen und Bürger, und wenn Ihre Handlanger Konsequenzen für ihr schändliches Handeln befürchten müssen, dann ist das für Sie ein unhaltbarer Zustand. Sie wollen nichts daran ändern, dass sich die Umstände der Menschen verbessern, in denen sie leben müssen. Das ist nämlich ein häufiger Grund, warum Menschen überhaupt erst straffällig werden. Denn härtere Strafen sorgen nicht für weniger Kriminalität oder mehr Sicherheit. Die AfD ist nicht der Anwalt der kleinen Leute; Sie sind der Anwalt der großen Leute, und so stimmen Sie auch ab. Am Mittwoch haben Sie dafür gestimmt, dass Vermieter Mieterinnen und Mieter bis zum letzten Cent ausquetschen können, so lange, dass sie einen Straftatbestand erfüllen. Für Sie soll immer der Stärkere recht bekommen. Und auch zum Unternehmensstrafrecht habe ich von Ihnen nichts gehört. Die, die andere ausbeuten und ihren Angestellten zu geringe Löhne zahlen, sind nämlich die, mit denen Sie zusammenarbeiten wollen. Die Reichen werden immer unverschämt reicher, alles auf dem Rücken der Menschen in diesem Land. Und neben der täglichen Ausbeutung bekommen einige immer noch nicht den Hals voll, richten Millionenschäden an und können trotzdem strafrechtlich nicht belangt werden. So was interessiert Sie nicht die Bohne. Glückwunsch! Ihre Anträge verbessern mal wieder nichts im Leben der Menschen. Vielen Dank. Herr Abgeordneter, Sie haben anderen Abgeordneten vorgeworfen, pauschal nur hier zu sein, „um sich die Taschen vollzumachen“. Das sollten wir unter Abgeordneten nicht tun. Deshalb rüge ich eine solche Herabwürdigung. – Passen Sie mal auf, wir zwei diskutieren hier nicht, und man ist immer dann betroffen, wenn man selber betroffen ist, und wird dann auch etwas subjektiv. Und deshalb: Lesen Sie gerne im Protokoll nach, wer wo heute gerügt worden ist! Jetzt hat für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Christian Moser das Wort. Bitte sehr.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzantrag ist ein Scheinproblem. Behauptung eins von Ihnen: Es finden massenhaft Anordnungen von Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungen statt. – Behauptung zwei: Die Verhältnismäßigkeitsprüfung funktioniert nicht. Beide Behauptungen stimmen so nicht. In Ihrem Gesetzentwurf nennen Sie auch ein Beispiel, den 11. Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet am 12. November 2024. Da gab es 50 Durchsuchungen bundesweit. Bundesweit! Das finde ich gar nicht so üppig. Das Beispiel taugt aber überhaupt nicht. Warum? Weil die meisten Durchsuchungen an diesem Aktionstag wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung stattfanden und nicht wegen Ehrverletzungsdelikten. In Hessen standen zehn Beschuldigte in Verdacht, den Holocaust geleugnet zu haben, in Baden-Württemberg ging es beispielsweise um strafbare Postings wie das Verwenden von Hakenkreuzen. Natürlich passieren in einem Rechtsstaat Fehler. Deswegen haben wir unabhängige Gerichte. Unrechtmäßige Anordnungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Sie müssen verhältnismäßig sein. Sie sagen, das passiert nicht. Ich nenne Ihnen zwei Gegenbeispiele. 26.07.2022 – Durchsuchung nach Beleidigung von Hamburgs Innensenator Andy Grote abgelehnt bzw. als unverhältnismäßig vom Gericht festgestellt. Beispiel zwei: Landgericht Kempten. Hier wurde eine Durchsuchung wegen des Verdachts der Beleidigung abgelehnt gegen einen Beschuldigten, der auf Facebook mit Klarnamen eine Beleidigung gepostet hat. Begründung des Gerichts: Die Durchsuchung hat keinen Mehrwert für die Ermittlungen, und es droht nur eine geringe Geldstrafe. Wir haben hier kein gesetzgeberisches Problem. Die Frage, die sich mir stellt: Warum wollen wir uns als Rechtsstaat dieses Instrument nehmen? Wir haben Fälle in Deutschland, in denen Opfer mittels Beleidigung systematisch psychisch fertiggemacht werden. Die Tatbegehung erfolgt in der Regel, wenn sie online erfolgt, mit Computer, mit Handy. Das liegt im Haus, in der Wohnung. Wie komme ich, wenn ich diese Tat verfolgen möchte, an dieses Beweismittel? Wenn Sie die Durchsuchung ablehnen, dann haben Sie kein Beweismittel, dann kommen Sie nicht zur Verurteilung. Die Tat ist dann strafbewehrt, aber die Strafe findet mangels Aufklärungsmöglichkeit nicht statt. Das gilt dann insbesondere auch für islamistische Hassprediger, die antisemitischen Sondermüll absondern. Wollen Sie das auch nicht bestrafen? Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Peterka zu? Ja, gerne. Bitte sehr. Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Sie sagen, dann wäre die Ermittlung quasi verunmöglicht. Was sagen Sie denn zur Onlinedurchsuchung, wenn Sie sich die angeschaut haben? Die ist extrem umfassend. Ich komme – Stichwort „Cloud-Dienste“, Stichwort „Daueronline“ – in jedes System, wenn ich das möchte. Und außerdem kann man das Handy auch beim Arbeitgeber angehen, oder – das wird ja auch in anderen Sachen von Ihnen exzessiv gemacht – man kann auch einfach vor der Wohnung warten. Dass das Handy nur in der Wohnung, im höchstpersönlichen Lebensbereich zu schnappen ist, können Sie nicht ernsthaft behaupten, oder? Zum ersten Teil der Frage bezüglich der Onlinedurchsuchung. Es gibt ja zu Recht hohe Hürden, wann ich diese Daten erheben darf. Wir haben Beleidigungstatbestände, die nicht unter diese Hürden fallen, sondern es müssen schwerere Straftaten vorliegen. Deswegen kommen wir hier nicht ran. Es ist ja auch immer eine einzelne Entscheidung der Ermittlungsbehörden. Wir sollten den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, wie sie, wenn sie diese Tat verfolgen, an die Beweismittel kommen. Zweiter Teil der Frage. Es ist dieselbe Antwort. Ich muss doch den Strafverfolgungsbehörden, wenn eine Straftat passiert – dann müssen Sie den Beleidigungsparagrafen abschaffen – und wenn ich will, dass diese Straftat verfolgt wird und die drohende Strafe verhältnismäßig ist, die Möglichkeit geben, eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Ich muss den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit geben, dass sie die Beweismittel beschaffen. Denn anders, als Sie behaupten, ist die Durchsuchung ja gar keine Strafe. Sie ist Voraussetzung, dass ich den staatlichen Strafanspruch durchsetzen kann. Sie ist Voraussetzung, dass ich Gerechtigkeit herstellen kann. Die Gerichte entscheiden im Einzelfall, ob die Durchsuchung verhältnismäßig ist oder nicht. Noch mal zurück: An islamistische Hassprediger, die antisemitischen Sondermüll absondern, kommt man im Einzelfall vielleicht gar nicht ran. Wollen wir das als Staat? Wollen Sie das als AfD-Fraktion? Ich glaube, nicht. Sie wollen dieses Scheinproblem nutzen, um dieses Land wieder anzuzünden. Sie wollen, dass rechtsstaatliche Grundsätze blockiert werden. Da machen wir nicht mit. Und deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Herr Rainer Galla das Wort.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokraten der Fraktion der AfD! Liebe Demokraten der übrigen Fraktionen! Wir haben gerade Herrn Schröder von der CDU gehört. – Genau. – Nur zur Richtigstellung: Es ist kein Antrag gewesen, es ist ein Gesetzentwurf. Aber das nur am Rande. In jüngster Zeit erleben wir einen gefährlichen Trend: Die Verfolgung von Tatbeständen in der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB führt immer öfter zu Durchsuchungen von Räumlichkeiten jeder Art. Der Kollege Peterka hat hierzu ausreichend vorgetragen. Eine im schlimmsten Falle medial begleitete Haus- oder Wohnungsdurchsuchung stellt stets einen erheblichen Angriff auf den engsten räumlichen Lebensbereich dar. Artikel 13 Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Angriffe sind nur in schwerwiegenden Fällen und unter strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zulässig. Doch gerade die vorgesehenen Sicherungsmechanismen, wie zum Beispiel der Richtervorbehalt, scheinen in letzter Zeit nicht mehr so recht zu greifen, sei es, weil Richter vorgefertigte Durchsuchungsbeschlüsse leichtfertig unterzeichnen, sei es, weil die Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht gründlich genug vorgenommen wird. Und genau das ist der Punkt, wenn die Anlasstat lediglich eine solche nach § 185 ff. StGB darstellt. Artikel 5 Grundgesetz garantiert uns allen das Recht, unsere Meinung frei zu äußern. In der politischen Auseinandersetzung muss dieses Recht besonders weit ausgelegt werden. Hierbei sind auch scharfe und überzogene Äußerungen, ja selbst Polemik und Zuspitzung grundsätzlich hinzunehmen. Hierzu gibt es eine fein austarierte Rechtsprechung. Nicht jede Kundgabe einer Missachtung gegenüber einem Politiker rechtfertigt eine Haus- oder Wohnungsdurchsuchung, vor allem dann, wenn damit ein fatales Signal an die Bevölkerung gesetzt wird nach dem Motto: Wer die Mächtigen mit harschen Worten kritisiert, muss damit rechnen, dass im Morgengrauen das Grauen wahr wird und die Mannschaftswagen der Polizei vor der Tür stehen. – Hören Sie mal zu! – Steht die Durchsuchung in keinem Verhältnis zu der Anlasstat, so ist dies kein Ausdruck einer wehrhaften Demokratie; vielmehr kann sie als staatlicher Einschüchterungsversuch, schlimmstenfalls als Willkür, missverstanden werden. Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen Haus- und Wohnungsdurchsuchungen bei Bagatelldelikten im politischen Meinungskampf für unzulässig erklärt werden, um der Gefahr eines unverhältnismäßigen Eingriffs in die Grundrechte der Bürger einen Riegel vorzuschieben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Demokratie laut und streitbar bleibt, jedoch nicht durch Einschüchterung zum Schweigen gebracht wird! Insofern freue ich mich auf die Arbeit im Ausschuss. Wir laden Sie ein, die Freiheit der Meinungsäußerung durch Beschränkung strafprozessualer Eingriffsmöglichkeiten zu stärken. Machen Sie mit! Geben Sie der Freiheit eine Chance! In Anlehnung an einen großen Politiker der SPD – ja, die SPD hatte auch mal große Politiker – möchte ich sagen: Lassen Sie uns mehr Freiheit wagen! Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Maja Wallstein das Wort.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Schön, dass Sie da sind. Sie erleben heute, dass die AfD Ihnen zwar vorschreiben will, wen Sie lieben dürfen und wen nicht, aber bei Hass sind sie sehr großzügig. Und die AfD lebt die Sache mit dem Hass und den Beleidigungen ja auch vor. Bei Beleidigungen sind Sie ja keineswegs zimperlich. In der letzten Wahlperiode wurden 81 Ordnungsrufe gegen AfD-Abgeordnete ausgesprochen. Und damit belegt die AfD mit riesigem Vorsprung die Spitzenreiterposition. Aber obwohl rund jeder achte Ordnungsruf der AfD-Fraktion theoretisch strafrechtlich als Beleidigung oder üble Nachrede zu werten ist, wissen die Kolleginnen und Kollegen, dass sie als Abgeordnete glimpflich davonkommen. Das ist natürlich unanständig, aber es ist auch gefährlich; denn aus Worten werden Taten. Es ist eine Strategie der extremen Rechten weltweit, Menschen, die anders denken, zu verglimpfen, ihnen teilweise lächerlich machende oder gar entmenschlichende Namen zu verpassen. – Herr Brandner, ich bin Fußballschiedsrichterin. Nur weil einer schreit, ändere ich nicht meine Meinung. Also kommen Sie runter! Wenn ich jemandem entmenschlichende oder beleidigende Namen gebe, dann scheue ich auch vor Gewalt gegen diese Person viel weniger zurück. Die Strategie ist immer die gleiche: Hier im Parlament, wo Sie Ihr Mandat schützt, wiegeln Sie die Menschen gegen Mitmenschen und auch gegen alle demokratischen Kräfte auf, und nach Trump’scher Manier geben Sie herabsetzende und diffamierende Spitznamen. Und wenn dann die AfD hier im Parlament sagt, sie sei die einzige demokratische Partei, wir lebten ja in einer Diktatur und man könne ja gar nichts mehr sagen, dann wissen natürlich alle, einschließlich der AfD, dass das Quatsch ist. Aber Sie sagen es immer und immer wieder. Sie erfinden Beispiele dafür, und aus Worten werden Taten. Draußen verfängt das und macht die Menschen wütend. Und im schlimmsten Fall verfängt es bei jenen, die glauben, sie lebten in einer Diktatur und es sei ein gerechter Kampf, eine Abgeordnete, die mit ihren Kindern unterwegs ist, anzugreifen, Menschen, die Plakate ehrenamtlich aufhängen, zu verprügeln oder den Kasseler Regierungspräsidenten zu erschießen. Aus Worten werden Taten. Hier im Haus sinkt das Niveau des Anstandes durch die AfD, und draußen sinkt die Hemmschwelle. Übrigens: Als Erstes sinkt die Hemmschwelle bei AfD-Funktionären, wie mir scheint. Ich gebe mal vier Beispiele. Im April 2019 hat der Funktionär der Jungen Alternative, Felix Cassel, in Köln-Kalk seinen Pkw nach einer Demonstration auf die gegen Rechtsextremismus protestierenden Demonstranten gesteuert – eine Amokfahrt durch die AfD. Im Oktober 2020 hat wieder ein damaliges AfD-Mitglied – diesmal seinen SUV – in Gegendemonstranten in Schleswig-Holstein gefahren. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu drei Jahren Haft verurteilt – wieder eine Amokfahrt durch AfD-Leute. Der AfD-Ratsherr Roman Mrugalla hatte bei einer Verkehrskontrolle in Dortmund – Herr Galla, hören Sie genau zu! – einen Polizisten fast überfahren, und deshalb wurde ein Strafbefehl gegen ihn erlassen. Ich frage mich ganz ehrlich: Was? Schon wieder eine Amokfahrt der AfD? In der Stadtverordnetenversammlung meiner Heimatstadt Cottbus sitzt der AfD-Mann Andy Schöngarth. Andy Schöngarth hat einer Schülerin geschrieben – ich zitiere –: „Hoffentlich wird dich mal ein Schwarzer so richtig drannehmen, ohne dass du das möchtest. Dann wirst du vielleicht normal im Hirn.“ Ein Abgeordneter der AfD wünscht einer Schülerin eine Vergewaltigung. Stellen Sie sich mal vor, das ist Ihre Tochter! Ich stelle mir gerade vor, das wäre jemand aus meiner Fraktion gewesen. Holla, die Waldfee! Der wäre weg vom Fenster, raus aus der Fraktion, raus aus der Partei. Aber die AfD hat Andy Schöngarth zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gemacht und ihn eingesetzt als Vorsitzenden im Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Rechte von Minderheiten. – Jetzt komme ich zum Thema. Die Schülerin hat den Chatverlauf öffentlich gemacht und ihn als Rassisten bezeichnet. Und was macht er? Andy Schöngarth zeigt sie an wegen Bedrohung und Beleidigung. Das ist das Gesicht der AfD, die hier gerade sagt: Politikerinnen und Politiker müssen sich beleidigen lassen. So eine heuchlerische Partei! Sie propagieren das eine und machen genau das andere. Sie sagen, Sie seien eine Partei des Ostens, aber hier haben Sie nicht nur gegen den Mindestlohn, sondern heute Morgen auch gegen das Tariftreuegesetz gepöbelt, das ostdeutsche Löhne wirklich erhöhen würde. Sie sind gegen Elektroautos; aber kaum kommt Elon Musk, dann ist er Ihr Held. Frau Abgeordneter lassen Sie eine Zwischenfrage der AfD-Fraktion zu? Um Himmels willen, doch nicht von der AfD! Sie schimpfen auf vielfältige Lebensweisen, aber Alice Weidel steht an Ihrer Spitze. Sie nennen sich Patrioten, und dann lassen Sie sich offenbar von ausländischen Regimen bezahlen. Sie sagen, Sie stehen für Recht und Ordnung, aber in Ihrer Partei haben Sie die meisten Straftäter immer noch in Funktion. Die AfD ist ein Sicherheitsrisiko für unser Land und für unsere Demokratie. Wir – wir alle! – müssen unsere Demokratie unbedingt schützen, und darum sollten wir uns alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht starkmachen, so wie es Artikel 21 unseres Grundgesetzes von uns verlangt. Ich frage mich und ich frage Sie: Welche demokratische Partei fürchtet die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit durch das höchste Gericht unseres Landes?

Grüne

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte für die Mentalität, mit der die AfD in solche Debatten geht, dann war es das Verhalten gerade eben. Die Kollegin Wallstein schildert Vergewaltigungsdrohungen im Internet, und der Abgeordnete Galla kriegt sich nicht mehr ein vor Lachen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein solches Verhalten ist beschämend für dieses Hohe Haus. Meine Damen und Herren, die Frage, ob jede Hausdurchsuchung in den vergangenen Jahren, die wegen Beleidigungsdelikten angeordnet wurde, verhältnismäßig war, kann und muss sicherlich diskutiert werden, und sie wird ja auch kritisch diskutiert, in der Öffentlichkeit und in der Justiz. Wenn Sie zum Beispiel an die Hausdurchsuchung bei einer 17-jährigen Juso-Funktionärin wegen einer vermeintlich – aber offenkundig nicht durch sie – begangenen Beleidigung denken, dann sehen Sie: Der Fall ist zu Recht vom Landgericht Arnsberg korrigiert worden; das Landgericht hat die Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt. Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter, durch die AfD-Fraktion? Nein, Frau Präsidentin. Bei aller Liebe, aber ich glaube, das bringt dieses Hohe Haus wahrlich nicht weiter. Meine Damen und Herren, die Justiz korrigiert sich selbst, wie es sein soll. Der Gesetzentwurf der AfD ist in der Tat ein pauschales Misstrauensvotum gegen unsere gesamte Justiz. Sie trauen der Justiz Verhältnismäßigkeitsprüfungen nicht zu. Dieses pauschale Misstrauen gegen unsere Richterinnen und Richter weisen wir scharf zurück, liebe Kolleginnen und Kollegen. In der Tat – der Kollege Müller hat es gesagt –, Ihr Gesetzentwurf streicht ja die Hausdurchsuchung nicht nur bei den Politikerbeleidigungen, wie Sie suggerieren, sondern er streicht sie pauschal bei allen Beleidigungen, Verleumdungen und ähnlichen Delikten. Das heißt auch in den leider zunehmenden Fällen, wo Leute aus Ihren Reihen oder aus Ihrem Umfeld Menschen gezielt einschüchtern, mit Hass und Hetze belegen und damit aus dem Diskurs herausdrängen; wir haben sogar Fälle, wo Personen in den Suizid getrieben worden sind. Gegen solche Fälle, meine Damen und Herren, muss die Staatsanwaltschaft in einem Rechtsstaat auch mit dem Mittel der Hausdurchsuchung vorgehen können. Sie aber wollen diese Täter vor Strafverfolgung schützen. Das ist inakzeptabel! Diese Frage kann in der Tat – es ist zu Recht mehrfach gesagt worden – nicht sachgerecht diskutiert werden vor dem Hintergrund einer Fraktion, deren Geschäftsmodell das Verbreiten von Beleidigungen, Verunglimpfungen, Hass und Hetze hier im Parlament und auch außerhalb ist. Keine Fraktion, meine Damen und Herren, beschäftigt den Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages so häufig wie die AfD-Fraktion. Sie stehen mit Abstand ganz vorne auf der Liste derer, die selbst beleidigen, Hass und Hetze betreiben, und Sie wollen jetzt für diese Taten nicht mehr belangt werden. Nein, Ihnen geht es offenkundig darum, sich selber einen Freifahrtschein auszustellen, um weiter die Debatte in diesem Land verrohen zu können. Das machen wir natürlich nicht mit. Das wäre kein Rechtsstaat; das wäre ungezügeltes Rowdytum, und das wäre inakzeptabel. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf selbstverständlich ab. Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Johannes Wiegelmann das Wort.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass ausgerechnet von Ihrer Seite der Hinweis kommt, dass man zur Sache sprechen müsste, entbehrt nicht einer gewissen Ironie, weil Sie regelmäßig jedes x-beliebige Thema nutzen, um zur Migration zu sprechen. Aber ich spreche gerne zu Ihrem Gesetzentwurf. Dieser Entwurf wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Er ist rechtspolitisch fehlerhaft, und er setzt sich fort mit Wertungswidersprüchen, die er aufwirft. Warum Durchsuchungen bei Ordnungswidrigkeiten weiterhin zulässig sein sollen, im Falle der Begehung von Straftaten aber nicht, beantwortet der Gesetzentwurf ebenso wenig wie die Frage, warum Durchsuchungen bei Vergehen wie Hausfriedensbruch oder Erschleichen von Leistungen zulässig sein sollen, im Falle aber zum Beispiel wiederholter antisemitischer Beleidigungen gegen jüdische Mitbürger nicht. Der Gesetzentwurf benennt eine Reihe von Fällen und Problemen, die aufgeworfenen rechtlichen Fragen beantwortet er aber nicht. Der bloße Hinweis, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Falle von Durchsuchungen beim Verdacht einer Straftat wegen einer Persönlichkeitsverletzung kaum Anwendung finden würde, kann jedenfalls nicht dazu führen, dass man die rechtliche Prüfung einfach abschafft. Oder um es mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu sagen: „Eine schematische Untergrenze für intensivere Eingriffsmaßnahmen […] existiert jedenfalls nicht; vielmehr ist jeweils eine Abwägung im konkreten Einzelfall vorzunehmen.“ Zitat Ende. Erlauben Sie mir eine einleitende Anmerkung als Strafverteidiger. Durchsuchungen sind ohne Frage ein ganz erheblicher Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen. Das ist nicht nur rechtlich so, sondern auch faktisch. Wer Menschen in einer solchen Extremsituation beisteht, weiß um die Kraft der Gewalt, mit der der Staat morgens um sechs Uhr in Familienleben und bürgerliche Existenzen einfährt. Manche Angehörigen erholen sich langfristig nicht von der Wirkung, Kinder gehen in psychologische Behandlung. Die gesellschaftliche Stellung, die bürgerliche Existenz wird erschüttert, wenn morgens Polizeiautos vor dem Haus stehen, vor dem eigenen Unternehmen. Nachbarn, Freunde wechseln die Straßenseite und gehen auf Distanz. Selbst wenn am Ende eines Ermittlungsverfahrens die Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO steht, also der Freispruch im Ermittlungsverfahren: Der gesellschaftliche Makel bleibt. In der Außenwahrnehmung ist dabei unerheblich, ob die Durchsuchung bei einem Beschuldigten oder bei einem Zeugen stattgefunden hat. Wir dürfen also nicht vergessen: Die Schwelle für eine Durchsuchung ist denkbar gering; es reicht der bloße Anfangsverdacht. Zu häufig ist in der Praxis zu beobachten, dass auf naheliegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe verzichtet wird, beispielsweise die freiwillige Herausgabe von Gegenständen, Beiziehung von Akten oder Verwertung von Urkunden. Und ja, es beschädigt das Vertrauen der Menschen in die Justiz nicht nur, wenn Durchsuchungsmaßnahmen vorab an die Medien durchgestochen werden, sondern auch, wenn Strafverfolger im Nachgang einer Durchsuchung erklären, dass die Beschlagnahme des Handys die größere Strafe sei als das, was am Ende eines Urteils stehe. Das beschädigt wirklich das Vertrauen. Zweck einer Durchsuchung – der Kollege Moser hat es gesagt – ist das Auffinden von Beweismitteln und nicht das Strafen. Wahr ist, dass ein erheblicher Anstieg rechtsverletzender Äußerungen zu verzeichnen ist. Ebenso wahr ist, dass Hausdurchsuchungen wegen Politikerbeleidigungen zunehmen. Die Zweifel an der Verhältnismäßigkeit – auch das eint uns hier in der Mitte des Parlaments – einzelner Eingriffe teile ich. Auch weil ich aus der Praxis weiß, wie schnell Durchsuchungsbeschlüsse beantragt werden, kann man mit Blick auf nicht erfolgende Verhältnismäßigkeitsprüfungen Bauchschmerzen entwickeln. Dies ist aber eine generelle Frage; und die Vergangenheit lehrt – auch das wurde hier schon mehrfach von den Kollegen Moser und Limburg erwähnt –, dass die Justiz zur Selbstkorrektur in der Lage ist. Im Hamburger „Pimmelgate“-Fall – es ging um die Beleidigung zulasten des Hamburger Innensenators – entschied das Landgericht Hamburg, dass die Durchsuchungsmaßnahme rechtswidrig gewesen sei – ich zitiere –: Es habe sich geradezu aufdrängen müssen, dass Zweifel an der Erforderlichkeit bestanden. Bei der Betrachtung des Sachverhaltes sei bereits im Zeitpunkt der Anordnung ersichtlich gewesen, dass die Beleidigung am unteren Rand der Erheblichkeitsschwelle einzustufen sei und dem Beschuldigten allenfalls eine geringere Sanktion in Form einer geringfügigen Geldstrafe drohe. – Zitat Ende. Man wünschte sich, dass diese Maßstäbe grundsätzlich angelegt würden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz nicht deshalb beschädigt wird, wenn ein Bürger einen Bundesminister „Schwachkopf“ nennt und nur deshalb morgens die Polizei auf dem Hof steht. Das ist aber kein gesetzgeberisches Problem. Deswegen geht Ihr Gesetzentwurf an dem Problem vorbei. Der Rechtsstaat – das steht außer Frage – muss verhältnismäßig agieren. Durchsuchungsmaßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat stehen. Dies kann auch bei Straftaten von geringer Bedeutung der Fall sein, aber erst recht muss sich der Rechtsstaat dann beim Eingriff in besonderem Maße am Verhältnismäßigkeitsprinzip messen lassen. All das rechtfertigt aber niemals – das haben wir in dieser Debatte erlebt – das Verächtlichmachen der Justiz. Deshalb ist Ihr Gesetzentwurf abzulehnen. Der nächste Redner in dieser Debatte: Knuth Meyer-Soltau für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen! Da hat man eine Rede vorbereitet, und dann sitzt man da und fragt sich: Was reden die hier eigentlich alle? – Ach, wieder Herr Limburg. – Ich bin 25 Jahre Strafverteidiger, und da versucht mir hier jemand zu erzählen, dass jeder Ermittlungsrichter ganz genau die Verhältnismäßigkeit der Anträge prüft, die die Staatsanwaltschaft vorlegt. Das ist vielleicht bei Ihnen so. Das ist aber nicht der Regelfall; das können Sie mir glauben. Das führt dazu, dass das Bundesverfassungsgericht am 5. Dezember 2023 feststellen musste, dass die Schwere eines Eingriffes außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck stand. Nehmen wir beispielsweise mal den Fall Habeck. Ein Meme führt dazu, dass die Polizei anrückt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich habe mich immer gefragt: Das mag ja eine Beleidigung sein – die Ansicht ist ja auch in Ordnung –, aber was wollen die da eigentlich finden? Der schreibt da was und sagt, vielleicht beim Bierchen: Eijeijei, so einer! Und dann kommen die vorbei. – Was wollen die denn da finden außer dem, was sie schon haben? Ich habe das nicht verstanden. Aber dieses Verfassungsgerichtsurteil stellt doch auch eines fest: Eine Hausdurchsuchung ist dann unzulässig, wenn die Schwere der Tat gering ist, der Tatverdacht schwach ist, die Auffindungswahrscheinlichkeit sowie die Beweisbedeutung minimal sind. Genau das trifft auch auf den Habeck-Fall zu: Der Verdacht war gering, der Beitrag war öffentlich-satirisch kommentiert, die Tatfolge minimal, und der Eingriff war maximal. Meine Damen und Herren, eine solche Praxis untergräbt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat; denn wer wegen eines satirischen Memes mit einer Hausdurchsuchung rechnen muss, der überlegt sich künftig doch zweimal, ob er überhaupt noch politische Kritik äußert. Das aber ist genau das Gegenteil von dem, was Artikel 5 Grundgesetz schützt. Sie stellen sich dann hierhin und beschimpfen die AfD: Oh, die böse AfD! Haben Sie mal die Posts gelesen, die auf Ihren eigenen Seiten abgesetzt werden und in denen es gegen meine Parteikollegen geht? Das ist kaum zu ertragen. Und Sie stellen sich hierhin als die Superdemokraten. Sie sind doch ganz furchtbar, wenn Sie mit Ihren antifaschistischen Aufrufen dazu auffordern, letztendlich unsere Vorsitzende möglichst zu erschießen. Jetzt ist es aber mal genug! Danke schön. Der abschließende Redner in dieser Debatte ist Dr. David Preisendanz für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss gar nicht lang drum herumreden: Was die AfD heute hier vorlegt, ist kein ernstzunehmender Gesetzentwurf. Es ist ein inszeniertes Echo aus ihrer Social-Media-Blase. Es ist das übliche Muster. Zuerst wird ein Einzelfall, der durch die Medien geht, bewusst aus dem Zusammenhang gerissen. Dann wird er in den sozialen Medien emotional aufgeladen und überzeichnet. Und schließlich radikalisieren Sie das Thema über Ihre Sprache. Es ist dann die Rede von massenhaften Hausdurchsuchungen, von einer Verfolgung, wie man sie in einem Schurkenstaat erwarten müsste, und von einem Machtsicherungskartell der Regierenden. Es ist in jeder Debatte das gleiche Gift. Es sind in jeder Debatte ähnlich verzerrte Bilder. Ihr Ziel ist, dass niemand mehr irgendwem vertraut: nicht unserer parlamentarischen Demokratie, nicht den Medien, nicht den Gerichten, nicht der Polizei. Nur mit Zersetzung glauben Sie Erfolg haben zu können. Das ist Propaganda und keine Politik. Ja, das funktioniert bei Tiktok, auf Telegram, bei bestimmten Youtube-Kanälen, dort, wo Klicks wichtiger sind als Kontext; aber hier im Deutschen Bundestag funktioniert das nicht. Hier müssen Sie sich der Realität stellen, und hier müssen Sie ertragen, dass wir Ihre Propaganda auch als solche bezeichnen. Was Sie mit diesem Gesetzentwurf eigentlich formulieren, ist ein Misstrauensvotum gegen unsere Justiz, gegen die Polizei, gegen die Staatsanwaltschaften, unsere Gerichte. Sie wollen vollkommen systemfremd und willkürlich eine bestimmte Ermittlungsmaßnahme bei einem bestimmten Straftatbestand gesetzlich untersagen. Das ist nichts anderes als ein Frontalangriff gegen die Polizei und die Staatsanwaltschaften, die nach bestem Wissen und Gewissen ermitteln, und gegen die Gerichte, die entscheiden. Hausdurchsuchungen sind ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung; richtig. Deshalb sind sie auch nur zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa wenn ein konkreter Durchsuchungszweck gegeben ist, wie zum Beispiel die Erwartung, dass Beweismittel in der Wohnung gefunden werden können. Die Maßnahme muss natürlich verhältnismäßig sein, und sie muss durch einen Richter angeordnet werden. Es gab in der Vergangenheit Fälle, in denen die Hausdurchsuchung nicht verhältnismäßig war. Aber wissen Sie was? Dafür gibt es unseren Rechtsstaat, dafür gibt es den Instanzenzug. Landgericht Stuttgart, Landgericht Hamburg: Es gibt die Fälle, in denen die höheren Instanzen auch Hausdurchsuchungen als rechtswidrig eingeordnet haben. Das ist unser Rechtsstaat, den Sie mit solchen Gesetzentwürfen schwächen wollen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber sie endet dort, wo die Würde anderer Menschen verletzt wird. Und sie endet dort, wo Menschen verleumdet, beleidigt oder bedroht werden, gerade auch durch die, die sich dann lautstark über die angebliche Einschränkung ihrer Meinung beschweren. Ihr Gesetzentwurf ist der Versuch, die Grenzen des Sagbaren weiter zu verschieben – nicht im Namen der Freiheit, sondern im Namen der Spaltung. Nun mein letzter Punkt. Natürlich greifen Sie bei diesem Thema immer Anzeigen wegen Ehrverletzung durch Spitzenpolitiker heraus. Wobei – wir haben es ja schon häufiger gehört –: Die Hunderten Strafanzeigen wegen Beleidigung im Netz von Frau Weidel besprechen wir hier nie. Seltsam! Aber wie meine Kolleginnen und Kollegen es an dieser Stelle schon zigmal versucht haben Ihnen klarzumachen: Es geht hier gar nicht in erster Linie um uns hier in Berlin. Es geht um den Schutz unserer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unserer Gemeinderäte, die zu Recht erwarten, dass dieser Staat sie vor Lügen, Bedrohungen und Hetze schützt. Die Union wird sich nicht daran beteiligen, rechtsstaatliche Schutzmechanismen zu schleifen und unseren Ermittlungsbehörden und unserer Justiz die Arbeit zu erschweren. Das machen wir natürlich nicht mit und lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion