1. Lesung

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)

9. Oktober 2025·Sitzung 31··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (10)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es in dieser Woche wieder sehr deutlich gemacht in Deutschland: Wir schärfen und wir härten die Migrationspolitik. Wir treiben sie voran. Wir haben die Grenzkontrollen intensiviert. Wir haben den Familiennachzug ausgesetzt. Wir haben den Stopp der Turboeinbürgerung gestern durchgesetzt. Wir stufen Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung als sicher ein. Wir senden das klare Signal in die Welt: Die Migrationspolitik in Deutschland, sie hat sich grundlegend geändert. Unser Land darf kein Magnet mehr für illegale Migration sein. Wir ändern die Migrationspolitik. Dabei haben wir eines immer deutlich gemacht: Eine Wende in der Migrationspolitik hat zwei Säulen, nationale Maßnahmen und europäische Maßnahmen. Beides muss gleichzeitig kommen. Deswegen ist auch da unser klares Signal: Nicht nur die Migrationswende in Deutschland, auch die Migrationswende in Europa: Sie muss kommen. Dabei sind wir in Deutschland Vorbild; denn ganz Europa sieht, dass die Migrationswende wirkt. Die Zahlen in Deutschland bei der illegalen Migration gehen weiter zurück: im August um 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr, im September um die Hälfte gegenüber dem Vorjahr. Das ist die notwendige Wende in Deutschland, und es muss die notwendige Wende für Europa sein, meine Damen und Herren. Deutschland ist dabei nicht mehr der Bremser, sondern wir sind der Treiber der Migrationswende in Europa. Die Zahlen in Europa gehen auch zurück, allerdings deutlich langsamer als in Deutschland. Das hat schlichtweg damit zu tun, dass wir in Deutschland unsere Magnetwirkung reduzieren. Davon profitieren auch unsere europäischen Nachbarn. Deswegen ist auch klar, dass unsere europäischen Nachbarn keine Vorwürfe gegen uns formulieren, sondern – im Gegenteil – dass sie uns auffordern, noch mehr Geschwindigkeit an den Tag zu legen. Ich hatte am letzten Wochenende zum Migrationstreffen nach München eingeladen, um deutlich zu machen, dass wir uns mit unseren europäischen Partnern vollkommen einig sind. Nach dem Gipfel auf der Zugspitze, jetzt das Migrationstreffen in München, weil wir Kurs halten wollen – Kurs halten beim Gemeinsamen Europäischen Asylsystem. Neben den Innenministern unserer Partnerländer war auch der EU-Innenkommissar Magnus Brunner mit dabei. Er hatte eine klare Botschaft mitgebracht, die da hieß: Deutschland ist Teil einer europäischen Lösung zur Reduzierung der illegalen Migration. Wir sind Teil einer Lösung und nicht mehr Problem, meine Damen und Herren. Ja, es bleibt natürlich, dass die illegale Migration ein europäisches, ein EU-Problem ist. Deswegen muss genau unser Motto „Kontrolle, Kurs und klare Kante“ auch für ganz Europa gelten. Daran arbeiten wir. Deswegen ist der Vorwurf, der immer mal wieder erhoben wird, wir gefährdeten mit unserer Politik die europäische Einigung, schlichtweg falsch. Nicht nur in Deutschland gilt das Motto „Humanität und Ordnung“; auch in Europa gilt das Motto „Humanität und Ordnung“. Aber Weltoffenheit und europäische Einigung kann man nur erhalten, wenn man Ordnung bei der Migration herstellt. Und das ist unser Auftrag. Ich darf an der Stelle auch sagen, dass der Gesetzentwurf, den wir zum GEAS, zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, heute in den Deutschen Bundestag einbringen, auch eine Vorarbeit in der vergangenen Legislaturperiode hatte. Nancy Faeser hat das für uns auf der europäischen Ebene mitverhandelt. Und ja, es geht darum, ein neues Gleichgewicht zu schaffen – ein Gleichgewicht aus Humanität, Solidarität und Ordnung. Humanität, Solidarität und Ordnung – das heißt nicht alle Lasten auf die Schultern von einem, sondern das heißt die Lasten gerecht in Europa verteilen, Migration steuern, Grenzen sichern, Europa schützen. Das ist eine Politik, die am Schluss wieder selber darüber entscheidet, wer nach Europa kommen kann und wer in Europa bleiben kann, und nicht die kriminellen Banden, Schlepper und Schleuser. Dagegen treten wir an mit dem GEAS-System. Dabei geht es um drei große Elemente, die GEAS vorsieht: Das erste große Element ist, dass die Außengrenzen der Europäischen Union gesichert werden, dass Asylverfahren an den Außengrenzen durchgeführt werden. Das Zweite ist, dass Dublin wieder funktionsfähig werden muss. Sekundärmigration muss unterbunden werden. Das heißt auch: Die Mitgliedstaaten müssen sich wieder an die Dublin-Regeln halten. Wer zuständig ist, muss seine Zuständigkeit auch erfüllen. Sekundärmigration muss unterbunden werden. Dann wird die dritte große Säule wirksam: die Solidarität. Das heißt: Wir lassen die Länder an den Außengrenzen der Europäischen Union nicht allein. Wir sind solidarisch, wenn es darum geht, die Asylsysteme gemeinschaftlich zu schultern und Asylverfahren abzuarbeiten. Aber nur aus dem Paket aller drei Maßnahmen wird ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem. Außengrenzen schützen, Dublin funktionsfähig machen, Solidarität zeigen, das ist unser Motto, wenn es um neue Migration geht. Stabilität, Sicherheit, Solidarität in Europa – das muss gemeinsam gelten. Dazu müssen wir auch Maßnahmen ergreifen. Wir haben in unserem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, wie wir es heute hier vorstellen, auch vorgesehen, dass wir Sekundärmigrationszentren in Deutschland einrichten, die dafür sorgen, dass Menschen, für die wir nicht zuständig sind, aus diesen Sekundärmigrationszentren in die Länder zurückgeführt werden können, die in der Europäischen Union die Zuständigkeit haben. Dazu gehört, dass wir Wohnsitz- und Aufenthaltspflichten verhängen. Dazu gehört auch, dass es in diesen Sekundärmigrationszentren keine freie Möglichkeit gibt, einfach nach Deutschland auszureisen. Vielmehr gibt es die Möglichkeit, in das Land, das zuständig ist, auszureisen, aber nicht die, sich frei in Deutschland zu bewegen. Das sind zwingend notwendige Maßnahmen. Ja, es gibt ein Recht auf ein Asylverfahren in Europa. Aber es gibt kein Recht, sich ein Wunschland für das Asylverfahren in Europa auszusuchen. Wir sind zurzeit dabei, das europäische Asylsystem mit anderen Mitgliedstaaten zusammen weiter zu härten und zu schärfen. Ja, auch innovative Lösungen beispielsweise, wie es auf europäischer Ebene genannt wird, gehören natürlich dazu. Wir wollen sogenannte Return Hubs einführen. Das sind Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber, die wir nicht in ihre Heimatländer zurückschicken können. Aber wir können sie in heimatnahe Regionen zurückbringen. Dafür müssen wir Return Hubs einrichten. Ja, da gibt es eine Reihe juristischer Hürden; ich habe das am Wochenende noch mal benannt. Wir haben es intensiv mit den europäischen Kollegen in München beim Migrationstreffen diskutiert. Wir wollen, dass im neuen GEAS auch die notwendigen Möglichkeiten für Return Hubs geschaffen werden, dass wir die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, Return Hubs einzurichten. Der Wille zur Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten ist da. Einige gehen jetzt voraus, beispielsweise die Niederlande mit Vereinbarungen mit Uganda. Wir müssen diesen Weg der innovativen Lösungen gehen. Wir brauchen Return Hubs, weil wir Lösungen finden müssen für Asylbewerber, die abgelehnt werden und nicht in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden können. Das darf nicht der Grund sein, warum man dann einfach in Deutschland bleibt. Es muss andere Lösungen geben, und deswegen gehen wir den Weg mit den Return Hubs. Ich will Ihnen auch den Hinweis geben: Wir haben in der vergangenen Woche technische Gespräche in Kabul in Afghanistan geführt. Mitarbeiter des Innenministeriums waren in Kabul zu Gesprächen mit den Verantwortlichen in Afghanistan, um darüber zu sprechen, ob wir regelmäßig auch nach Afghanistan abschieben können, nicht nur mit Charterflügen, sondern auch mit Linienflügen. Ich will Ihnen sagen: Diese Gespräche sind weit fortgeschritten, und wir werden diesen Weg konsequent weitergehen. Straftäter haben in Deutschland nichts verloren. Wir werden sie regelmäßig nach Afghanistan abschieben, meine Damen und Herren. Wir sind uns einig: Wir brauchen die nationalen Maßnahmen, und wir brauchen die europäischen Maßnahmen. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ist die Grundlage, um die Migrationswende in Europa durchzusetzen. Aber es muss nach unserem Motto, das auch in Europa geteilt wird, gehen: Kontrolle, Kurs und klare Kante. – Das ist der Weg zur Asylwende. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Bernd Baumann.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute geht es um das zentrale Problem dieses Landes: die massenhafte illegale Einwanderung aus fremden Kulturen mit weitenteils furchtbaren Konsequenzen. Denn allzu viele – es ist so – plündern unseren Sozialstaat; die meisten leben von Bürgergeld und Sozialleistungen. Allzu viele überziehen unser Land mit furchtbarer Gewalt – mit schrecklichen Morden, Messerattacken, Vergewaltigungen –, massenhaft. Jeden Tag ist das so. Daher die Angst in deutschen Bussen und Bahnen, die Angst auf Volksfesten und Veranstaltungen, die Angst in Schwimmbädern und Schulen. Dazu die Machtdemonstrationen: Zehntausende Deutschlandhasser und Judenhasser auf unseren Straßen. Die Deutschen haben die Nase voll. Die überwiegende Mehrheit fühlt sich zu Recht bedroht, überfremdet im eigenen Land und betrogen von SPD und CDU, die das alles angerichtet haben. Heute legt die Merz-Regierung ihren zentralen Baustein für eine angebliche Begrenzung der Migration vor, die Reform des GEAS, Abkürzung für das Gemeinsame Europäische Asylsystem. Meine Damen und Herren, was bringt diese Reform? Beginnen wir mit dem Thema Grenzschutz. Fest steht: Jeder Versuch auf EU-Ebene, illegale Migration zu begrenzen, braucht zuallererst wirksame Kontrollen an den Außengrenzen. Das wussten schon 1985 – vor 40 Jahren – die Väter des Vertrags von Schengen: die Kanzler Helmut Schmidt und Helmut Kohl. Sie wussten: Binnengrenzkontrollen können auf Dauer nur dann wegfallen, wenn die Außengrenzen gesichert sind. – Schmidt und Kohl, das waren im Vergleich zu heute noch Kanzler von Format. Die wollten keine unkontrollierte Einwanderung nach Deutschland. Sie hätten sich dagegengestemmt, dass Deutschland immer bunter und diverser wird, meine Damen und Herren. Aber spätere Politiker ließen die Außengrenzen praktisch unkontrolliert und ungeschützt, jahrzehntelang, selbst als Millionen Migranten aus dem Orient unkontrolliert einströmten. Selbst da durfte Frontex, die europäische Grenzschutzorganisation, nicht eingreifen. Der Schutz der europäischen Außengrenzen ist bis heute durch und durch wirkungslos. Was wir hier erleben, ist geradezu die Pervertierung der Schengenidee. Das hätte nie, nie passieren dürfen! Schlimmer noch: Links-grüne Mainstream-Politiker der EU verkehrten Frontex geradezu ins Gegenteil. Statt Grenzen zu schützen, dient Frontex mittlerweile den Schlepperbanden als Erfüllungsgehilfe. Frontex-Boote müssen den Schleppern auf hoher See die Asylanten abnehmen und in sichere europäische Häfen bringen. Ändert sich an diesem Wahnsinn irgendetwas durch GEAS? Nein, rein gar nichts. Alles geht genauso weiter. Die ganze GEAS-Reform ist allein schon deshalb reine Makulatur. Trotzdem gaukeln Innenminister Dobrindt und Kanzler Merz den Deutschen vor, mit GEAS komme jetzt die versprochene Asylwende; denn GEAS – das ist neu – unterwerfe jetzt alle Asylanten neuen Grenzverfahren, direkt an den EU-Außengrenzen. Da werden sie jetzt durchgeführt. Diese Asylverfahren würden stark beschleunigt, und die Abgelehnten würden dann schnellstens zurückgeführt, so tönt die Union. Man muss aber wissen: Die allermeisten Migranten kommen aus vier Ländern. Diese sind Syrien, Afghanistan, Irak und Iran. Wie viele Syrer fallen denn jetzt unter die neuen Regelungen der schnellen Grenzverfahren? Niemand, kein einziger. Sie sind alle ausgenommen. Was ist mit den Afghanen, wie viele von ihnen fallen darunter? Kein einziger. Iraker? Kein einziger. Iraner? Nein, nein, nein! Die ganz überwiegende Masse, zwei Drittel aller Migranten, ist von den neuen Verfahren komplett ausgenommen. Und das verkauft die Union als Neustart ihrer Migrationspolitik. Was für ein Schwindel, meine Damen und Herren! Aber dieser Schwindel geht ja noch weiter. Auch von den restlichen Migranten, dem restlichen Drittel, dürfte kaum jemand abgeschoben werden. Sie kommen zwar in das beschleunigte Verfahren. Aber auch wenn ihr Antrag abgelehnt wird, werden sie noch lange nicht abgeschoben; denn GEAS hat ein sogenanntes Verbindungselement eingebaut, das das Abschieben erschwert. Und das geht so: GEAS erlaubt Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber überhaupt nur in diejenigen Länder, von denen aus die Schlepperboote gestartet sind, also die Länder auf der anderen Seite des Mittelmeers wie Tunesien, Marokko, Libyen. Die allermeisten Migranten kommen aber aus den Tiefen von Orient und Afrika, und für sie sind das nur Transitländer, durch die sie müssen und zu denen sie keinerlei persönliche Verbindung haben. Aber genau das fordert GEAS: Abgelehnte Asylbewerber dürfen nur dann abgeschoben werden, wenn sie eine solche persönliche Verbindung zu diesen Transitländern haben, wenn sie dort Verwandte haben oder selber länger dort gelebt haben. Das ist natürlich kaum der Fall. Und so wird auch von den abgelehnten Asylbewerbern praktisch niemand zurückgeschoben. Das ganze GEAS ist ein hohler Popanz. Dass Sie sich überhaupt trauen, so was hier vorzulegen! Aber warum ist dieses GEAS so vollkommen wirkungslos? Weil es auf EU-Ebene von der links-grünen Ampel verhandelt wurde: von Nancy Faeser, von Baerbock und Habeck. Und von denen wollte ja niemand Migration begrenzen, ganz im Gegenteil. Dieses gesamte links-grüne Machwerk GEAS übernehmen Kanzler und Union jetzt eins zu eins. Sie setzen diese wahnsinnige links-grüne Politik hier fort und verkaufen das noch als Migrationswende. Hier zeigt sich das wahre Gesicht dieser Union. Die links-grünen Macher von GEAS wussten natürlich ganz genau, dass damit kaum jemand abgeschoben wird. Es wird niemand daran gehindert, hier reinzukommen. Es ging ihnen von Anfang an gar nicht um Begrenzung der Migration, sondern nur um Verteilung der Migranten. Deshalb beinhaltet GEAS harsche Zwangsmaßnahmen, aber nicht gegen die Eindringlinge, sondern gegen die EU-Staaten. Wie viele Migranten auch immer künftig über offene Grenzen kommen, durch GEAS werden sie einfach per Zwangsquoten auf die Mitgliedstaaten verteilt. Diese müssen sie aufnehmen – unbegrenzt, allen voran Deutschland – oder horrende Strafen zahlen. Diese GEAS-Regeln will die Regierung Merz heute in deutsche Gesetze gießen. Dabei hatte er doch versprochen, um Migranten draußen zu halten, werde er nationale Wege gehen, ohne die EU. Und jetzt holt er unbegrenzt Migranten rein, zugeteilt von der EU. Unfassbar, meine Damen und Herren! Mit der heutigen GEAS-Vorlage wird die illegale Migration genauso wenig begrenzt wie mit allen anderen Gesetzen und Maßnahmen, die diese Regierung bisher gemacht hat und mit denen der Kanzler vorgaukelt, Migration zu begrenzen. Man muss sich das Gesamtpaket nur mal anschauen: Thema Grenzzurückweisung; das war ja Merz’ zentrales Versprechen. Von Tag eins an würden Asylbewerber an den deutschen Grenzen zurückgewiesen. Aber seit er Kanzler ist, seit fast einem halben Jahr, wurden überhaupt nur 840 Asylsuchende zurückgewiesen. Zugleich strömen 40 000 neue Asylanten ungehindert nach Deutschland; fast 98 Prozent kommen weiterhin rein. Und machen wir uns nichts vor: Die restlichen 2 Prozent kommen auch noch rein. Denn die Grenzen werden gar nicht durchgehend kontrolliert, wie die saarländische Ministerpräsidentin eindeutig bezeugt hat. Es kommen alle rein! Meine Damen und Herren, gigantische Versprechungen, gigantische Täuschungen. Ihr ganzes Lügengebäude bricht zusammen, und jeder kann es sehen. Das gleiche erschreckende Bild beim Thema Staatsbürgerschaft. Die Turboeinbürgerung schon nach fünf Jahren bleibt. 1 Million syrische Asylanten können damit über Nacht deutsche Staatsbürger werden. Damit wird das Wertvollste – das Wertvollste! –, was Deutschland zu vergeben hat, seine Staatsbürgerschaft, von dieser Union billigst verramscht. Und das lockt noch weitere Migranten ins Land. Für jeden halbwegs Konservativen ist das einfach nur unfassbar. Das Gleiche beim Thema Familiennachzug. Auch da geht es um riesige Zahlen; denn zu den weit über 100 000 Asylanten kommen ja noch mal 120 000 Familiennachzügler obendrauf, jedes Jahr. Versprochen hatte die Union deshalb die Beendigung des Familiennachzugs. Herr Dobrindt, Sie haben sich gerade wieder hierhingestellt und wörtlich gesagt: Wir haben den Familiennachzug beendet. – Von dem Gesetz, das Sie verabschiedet haben, sind überhaupt nur 10 Prozent der Asylanten beim Familiennachzug betroffen. Nur 10 Prozent! Und auch bei diesen 10 Prozent wird die Möglichkeit des Familiennachzugs gar nicht aufgehoben. Er wird nur aufgeschoben um zwei Jahre. Das ist alles. Migrationsbegrenzende Wirkung auch hier null Komma null. Auch hier hat die Union ihre Wähler maximal getäuscht und verraten, Herr Dobrindt. Dann beim Thema Abschiebung die nächste Täuschung. Merz hatte Hunderttausende Abschiebungen versprochen. Jetzt fliegt seine Regierung wenige Dutzend Afghanen aus, und zeitgleich, Herr Dobrindt, fliegen Sie 1 000 neue Afghanen rein. Auch 1 Million Syrer müssten zurück. Der Bürgerkrieg ist vorbei, aber sie alle bleiben unter der unionsgeführten Regierung hier, werden sogar eingebürgert. Merz und Dobrindt hatten den Wählern das Gegenteil angekündigt. Wir erleben Täuschung auf Täuschung auf Täuschung, meine Damen und Herren, mit Dobrindt, Merz und dieser Union. Aber damit nicht genug. Herr Dobrindt, Sie haben auch gerade wieder behauptet, der Rückgang der Asylzahlen seit Anfang dieses Jahres sei das Ergebnis der Migrationspolitik Ihrer neuen Regierung. Was für eine Unverfrorenheit! Der Rückgang geht ganz allein auf die neue Stabilität in Syrien zurück und auf eine verbesserte Kooperation mit Tunesien. Selbst der CDU-nahe Migrationsexperte Gerald Knaus, einst Regierungsberater der CDU-geführten Regierung unter Merkel, sagt zu den sinkenden Zahlen – ich zitiere –: Die haben nichts mit der jetzigen Bundesregierung zu tun – weder mit Grenzkontrollen noch mit irgendwelchen Zurückweisungen. Die Maßnahmen der Merz-Regierung seien, so Knaus wörtlich, reines Theater. Und genau das ist es auch, meine Damen und Herren: mieses Provinztheater, das die Deutschen täuschen soll. Aber die Wähler sind nicht blöd. Sie glauben der Union von Kanzler Merz nicht mehr; ihr Vertrauen ist dahin. Die Wähler haben jetzt eine Alternative: Sie haben uns, und immer mehr vertrauen uns. Deshalb gehen unsere Werte in den Umfragen nach oben, und Ihre Werte gehen in den Umfragen nach unten. Wir sind in etlichen östlichen Bundesländern schon bei fast 40 Prozent, und wir sind mittlerweile die stärkste Partei vor der Union. Und das ist nur ein Zwischenergebnis, das geht ja so weiter. So funktioniert Demokratie, meine Damen und Herren. Wenn die Union so weitermacht, wird der Wähler sie weiter abstrafen. Er wird sie hinwegfegen, und es wird nichts – nichts! – von ihr übrig bleiben als der Schaden, den sie angerichtet hat. Für die Bundesregierung hat nun Frau Staatsministerin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Natalie Pawlik, das Wort. Bitte sehr.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wahrscheinlich größte Asylreform in dieser Legislatur; europaweit mehr Solidarität, Verantwortung und gleiche Standards bei der Aufnahme; auch wenn wir den Weg hin zu mehr Steuerung nehmen, ist das nicht das Ende des internationalen Flüchtlingsschutzes. – Das alles ist die GEAS-Reform, die wir in nationales Recht umsetzen wollen. Und dabei gilt für uns: Humanität und Ordnung gehören zusammen – gleichberechtigt und auf Augenhöhe. Da wir die Entwürfe beraten, lohnt sich ein kurzer Blick zurück auf die EU-Asylpolitik. Das unsolidarische Dublin-System, jahrelanger Reformstillstand in Europa, der Krampf bei jedem EU-Rat – daran haben sich fast alle Innenminister der Vergangenheit die Zähne ausgebissen. Doch vor anderthalb Jahren ist Nancy Faeser und Olaf Scholz der Durchbruch gelungen. Nur deshalb können wir die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems nun in nationales Recht umsetzen. Heute starten wir die Beratung der Regierungsentwürfe. Wir haben intensiv über diese Entwürfe verhandelt und – das sage ich auch aus sozialdemokratischer Perspektive – wichtige Punkte in diesen Entwürfen berücksichtigen können, die ursprünglich so nicht vorgesehen waren, damit wir solidarisch mit Schutzsuchenden bleiben, damit vulnerable Gruppen, Familien, Frauen, Kinder besonders geschützt werden und damit wir keine Schieflage bekommen, sondern die Balance zwischen Humanität und Ordnung bewahren. Vier Punkte waren uns dabei besonders wichtig. Erstens. Die Sekundärmigrationszentren sind eine Option und keine Pflicht für die Bundesländer. Sie geben ihnen Flexibilität bei der Umsetzung. Zweitens. An vielen Stellen sind die Rechte vulnerabler Gruppen ausdrücklich verankert. So wird der Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt. Unbegleitete Minderjährige werden besonders untergebracht und versorgt, und sie werden nicht ohne ihren Beistand im Asylverfahren angehört. Drittens. Wir haben gute nationale Regelungen wie das Familienasyl bewahrt. Hier nutzen wir unionsrechtliche Spielräume bei der Reform. Und viertens. Wir wollen, dass Asylsuchende schneller arbeiten können, und zwar schon nach drei Monaten. Das ist wichtig für die Menschen und ihre Perspektiven. Denn Arbeit in unserer Gesellschaft ist mehr als Einkommen; sie bedeutet Teilhabe und Selbstbestimmung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will aber auch sagen: Ja, an den Gesetzentwürfen gibt es Kritik – aus der Zivilgesellschaft, von Verbänden, von den Kirchen. Diese Kritik nehmen wir ernst. Und ich verstehe auch so manchen Punkt; denn es wird Regelungen geben, die an die Grenze dessen gehen, was das Grundgesetz, die EU-Grundrechtecharta und die Genfer Flüchtlingskonvention zulassen. Sie bleiben aber unser Kompass; und das ist auch klar. Wir stehen am Anfang eines parlamentarischen Verfahrens, und sicherlich werden einige Punkte auch noch einmal miteinander diskutiert. Aber dieser Regierungsentwurf vereint Humanität und Ordnung, und er setzt europäische Vereinbarungen und den Koalitionsvertrag um. Es gibt Herausforderungen in dieser Welt, die wir eben nicht nationalstaatlich alleine lösen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die GEAS-Reform kann eine Chance für Europa sein, aber auch für mehr Steuerung und Planungssicherheit bei uns sorgen. Doch lassen Sie mich zum Schluss auch betonen: Gerade in diesen aufgewühlten Zeiten, gerade bei den Krisen, die wir weltweit erleben, dürfen wir den Schutz von Geflüchteten nicht aus dem Blick verlieren. Wir müssen ihn verteidigen gegen Populismus, gegen alternative Hetze, gegen den Generalverdacht. Niemand flieht einfach so; niemand verlässt sein Zuhause einfach so. Wer flieht, verdient Schutz; und wer bleibt, verdient Klarheit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Dr. Irene Mihalic das Wort.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es hat fast acht Jahre gedauert, um auf europäischer Ebene einen Kompromiss für ein gemeinsames europäisches Asylsystem zu finden. Erst durch die Verhandlungen der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der Außenministerin Annalena Baerbock war ein solcher Kompromiss überhaupt nur möglich: ein System, das alle Mitgliedstaaten gleichermaßen verpflichtet und das vor allem von allen solidarisch mitgetragen werden muss. Das hat keine CDU-geführte Regierung vorher geschafft, meine Damen und Herren. Ich möchte allerdings nicht verschweigen, dass dieser Kompromiss ganz sicherlich nicht die reine grüne Lehre war. Für meine Fraktion war das Verhandlungsergebnis mit vielen Härten und auch Zumutungen verbunden. Doch wir waren am Ende bereit, diesen Kompromiss im Kern mitzutragen, weil wir immer an eine europäische Lösung geglaubt haben, meine Damen und Herren. Und genau das unterscheidet uns von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, von der Union. Im Gegensatz zu uns haben Sie nie an eine europäische Lösung geglaubt. In der Migrationspolitik haben Sie von Anfang an einen kompromisslosen nationalstaatlichen Alleingang verfolgt, dessen Auswirkungen sich jetzt in rechtswidriger Weise, Herr Dobrindt, an den deutschen Außengrenzen zeigen. Mit den Zurückweisungen von Schutzsuchenden verstoßen Sie tagtäglich gegen europäisches Recht und verprellen dabei unsere Nachbarländer. Und das ist inakzeptabel, meine Damen und Herren. Als wir in der Ampelregierung waren und Sie in der Opposition, da sind wir einen sehr großen Schritt auf Sie zugegangen. Wir haben uns zu Gesprächen im Innenministerium getroffen und waren bereit, die Migrationspolitik und damit auch die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems mit Ihnen zu verhandeln. Doch der Kollege Thorsten Frei, inzwischen Chef des Bundeskanzleramts, hat die Kompromisslosigkeit der Union sehr schnell klargemacht: Grenzen dichtmachen, Schutzsuchende zurückweisen – das war schon damals Ihre Linie. Mittlerweile sind Sie ja immerhin so weit in der Realität angekommen, dass Sie selbst merken, dass es eine europäische Lösung braucht, meine Damen und Herren. Doch bei der Umsetzung geht es ja vor allen Dingen um das Wie. Der Bundeskanzler hat in einem Interview gesagt, was für ihn am schwersten zu ertragen ist, und als Mutter fällt es mir ebenso schwer: nämlich über das Leid von Kindern zu sprechen. Aber wir müssen darüber sprechen, meine Damen und Herren, wenn Sie dieses Leid nun auch noch gesetzlich zementieren wollen. Sie wollen sogenannte Sekundärmigrationszentren schaffen, die keinen anderen Zweck haben, als Menschen de facto zu inhaftieren. Familien kommen nach Deutschland, um hier Schutz zu suchen, und werden stattdessen eingesperrt. Das werden wir nicht mittragen, meine Damen und Herren. Und damit nicht genug: Asylsuchende werden vollständig von allen Leistungen ausgeschlossen – spätestens zwei Wochen nachdem feststeht, dass ein anderer Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Aber Sie wollen nicht dafür sorgen, dass diese Menschen in diesem Zeitraum den zuständigen Staat auch praktisch erreichen können, meine Damen und Herren. Ja, wie stellen Sie sich das denn vor? Sie können den Menschen doch nicht Nahrung und Unterkunft verweigern, wenn Sie nicht gleichzeitig garantieren können, dass ein Flug oder ein anderer Transfer ins zuständige Land zur Verfügung steht. Damit bringen Sie Asylsuchende in eine existenzielle Notlage, meine Damen und Herren. Und auch hier sind wieder Kinder betroffen. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Nach außen sagen Sie immer: „Humanität und Ordnung“, und eben haben wir auch noch das Wort „Solidarität“ gehört. De facto schaffen Sie aber all dies ab. Deshalb sage ich Ihnen ganz klar: Dieser Kurs wird scheitern. Mit Ihrem Frontalangriff auf Schutzsuchende sind Sie verfassungsrechtlich ohnehin auf hoher See, und das wissen Sie ganz genau. Da gehen wir nicht mit, meine Damen und Herren. Für die Fraktion Die Linke hat Frau Abgeordnete Clara Bünger das Wort. Bitte sehr.

Linke

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit über 30 Jahren versucht die Europäische Union, ein gemeinsames Asylsystem zu schaffen. 30 Jahre! Und was ist das Ergebnis? Tausende Tote im Mittelmeer, Entrechtung, keine faire Verteilung, kein Ende des Elends. Das Einzige, was funktioniert, ist der Wettbewerb darum, wer die härtesten Gesetze gegen geflüchtete Menschen fordert. Und das Ergebnis dieser Politik sehen wir längst: Die Lager auf den griechischen Inseln sind zum Symbol des Scheiterns geworden. Ich habe selbst fast ein Jahr lang auf Chios gearbeitet. Ich habe gesehen, wie Entrechtung aussieht, wie Menschen in solchen Lagern sterben mussten. Ich habe gesehen, wie Menschen dort wie Gefangene gehalten werden. Mit dem GEAS wird diese Entrechtung zum neuen Standard und soll nun auch in Deutschland zur Normalität gemacht werden: Pushbacks – also Zurückweisungen ohne Verfahren –, beschleunigte Asylverfahren ohne effektiven Rechtsschutz, die Inhaftierung Schutzsuchender, ja sogar von Kindern. Die Bundesregierung behauptet: „Das Recht auf Asyl wird durch die Reform […] nicht eingeschränkt.“ Herr Dobrindt, das klingt zwar beruhigend, ist aber schlicht falsch; denn die GEAS-Reform sieht beschleunigte Asylverfahren direkt an den Grenzen vor, oft unter faktischen Haftbedingungen, mit eingeschränktem Rechtsschutz und kaum Zugang zu Rechtsberatung. Das hat nichts mehr mit Asylrecht zu tun. Das ist autoritärer Legalismus; das ist eine autoritäre Wende. Sie sperren Menschen, Sie sperren Kinder ein, die vor Krieg fliehen, obwohl sie nichts gemacht haben, außer einen Asylantrag zu stellen. Das ist verantwortungslos! Und das Perfide daran: Die Bundesregierung hätte an vielen Stellen Gestaltungsspielraum. Sie hätte Schutzstandards sichern, faire Verfahren ermöglichen und Rechtsberatung stärken können. Doch sie hat sich bewusst dagegen entschieden. So wird Haft künftig zum Normalfall im Asylverfahren, auch in Deutschland. Was bislang an den Außengrenzen Realität war, wird jetzt in deutsches Recht gegossen. Menschen sollen über Wochen, ja Monate in geschlossenen Einrichtungen festgehalten werden. Und damit nicht genug: Die Koalition plant zusätzlich neue Aufnahmeeinrichtungen für Sekundärmigration. Herr Dobrindt, Sie sagen: „Sekundärmigration muss unterbunden werden.“ Hinter den Einrichtungen verbirgt sich aber nichts anderes als ein neues System geschlossener Lager. Sogenannte Dublin-Geflüchtete – also Menschen, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert wurden – sollen hier vollkommen isoliert untergebracht werden. Diese Regelungen gehen weit über die GEAS-Vorgaben hinaus und sind von Ihnen politisch so gewollt. Damit übernimmt die Bundesregierung eine Politik, die lange das Markenzeichen der AfD war. Abschottung, Haft, Entrechtung – das ist inzwischen Regierungspraxis, getragen von CDU, CSU und SPD. Dieselbe SPD, deren Innenministerin noch im letzten Jahr sagte, das Asylrecht sei nicht verhandelbar; dieselbe SPD, die vor ein paar Monaten den Familiennachzug abgeschafft hat und die hier noch versprochen hat, dass sich so etwas nicht wiederholen darf. Dieselbe SPD bringt jetzt einen Gesetzentwurf mit ein, durch den Kinder in Haft gesteckt werden, nur weil sie einen Asylantrag gestellt haben. Das ist ein neuer Tiefpunkt für die Sozialdemokratie in Deutschland. Werfen wir mal einen Blick in den Gesetzentwurf. Gemäß § 70a Absatz 3 Asylgesetz dürfen Kinder inhaftiert werden, wenn dies „ihrem Wohl dient“. Ja, Sie haben richtig gehört: ihrem Wohl dient. Haft kann nie – wirklich nie! – dem Wohl eines Kindes dienen. Es verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die EU-Grundrechtecharta, und es verstößt ganz einfach gegen den Menschenverstand. Mich verwundert nicht mehr, dass sich die CDU und die AfD an dieser Stelle kaum noch unterscheiden. Wenn aber die SPD diesen Kurs mitträgt, verrät sie nicht nur ihr eigenes Wort; sie verrät auch sozialdemokratische Werte. Wer heute diesen Gesetzentwurf unterstützt, übernimmt die Logik der extremen Rechten: Menschenrechte als Hindernis, Schutzsuchende als Gefahr, Abschreckung als Prinzip, Gefängnis als Standardwerkzeug. Und Sie tun so, als wäre das überhaupt kein Problem. Sie bauen eine Fassade auf, auf der steht: Die, die Schutz verdienen, sollen ihn auch bekommen. – Aber nicht mal das stimmt. In Wahrheit errichten Sie ein System, auf dem nur außen etwas draufsteht. In Wirklichkeit wird kaum jemand Schutz erhalten. Sie schaffen ein System, das nach außen rechtsstaatlich wirken soll, aber mit Rechtsstaatlichkeit schlicht nichts mehr zu tun hat, sondern ausschließlich mit Entrechtung. Ich sage Ihnen: Wer Menschen, die Schutz suchen, einsperrt, wer Kinder inhaftiert, wer Gewalt an den Außengrenzen legitimiert, der bricht nicht nur mit der Genfer Flüchtlingskonvention und grundlegenden Menschenrechten, der bricht mit der Menschlichkeit selbst. Und er holt sich die Gewalt von den Außengrenzen, von der Sie ja immer so schockiert waren, liebe SPD, vor die eigene Haustür. Wer Grenzen schützt statt Menschen, wer Entrechtung zur Normalität macht, der hat aus der Geschichte nichts gelernt. Und noch an Sie, Herr Dobrindt: Sie können hier alles vortragen, Sie können Kinder einsperren, Sie können die schärfsten Regelungen vorlegen. Ich versichere Ihnen: Die AfD wird Sie immer als „links-grün versifft“ bezeichnen, egal welche verschärften Regelungen Sie hier vorschlagen. Also ziehen Sie doch die Reißleine, erkennen Sie endlich, dass man gute Gesetze nur menschenrechtebasiert machen kann, und halten Sie sich an Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte! Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Alexander Throm das Wort.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir machen weiter Druck bei der Umsetzung der Migrationswende. Nächster Schritt: GEAS – durch Umsetzung und Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die das GEAS bei uns im Inland zukünftig bietet, und durch eine Nachschärfung von GEAS auf europäischer Ebene. Denn bisher ist das, was vorliegt, ein erster Schritt, aber noch unvollkommen, und deswegen werden wir hier nochmals nachschärfen. Das geht auch auf europäischer Ebene; denn wir sind jetzt nicht mehr die Blockierer in Europa. Wir haben neue Mehrheiten, ja, insbesondere im Europäischen Rat und in den anderen EU-Ländern. Dort gibt es eine richtige Erleichterung über den neuen – und in der Koalition vereinbarten – konsequenteren Migrationskurs. Denn wenn Deutschland nicht mehr Hauptzielland von illegaler Migration in Europa ist, dann nützt das ganz Europa, nicht nur unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ja, wir werden die Möglichkeiten von GEAS, wie es von der Ampel vereinbart wurde, dann auch hier in Deutschland maximal ausschöpfen müssen; denn es war schon auf europäischer Ebene ein Kompromiss. Den dürfen wir nicht verwässern. Hauptziel muss es sein, die sogenannte Sekundärmigration zurückzudrängen, also das Weiterwandern in Europa; denn Deutschland ist, mit Tschechien zusammen, am stärksten von allen europäischen Ländern belastet, auch stärker belastet als die Ersteinreiseländer. Mehr als 3 Prozent der deutschen Bevölkerung haben aktuell einen Fluchthintergrund. In Griechenland sind es 1 Prozent, in Italien 0,5 Prozent. Das zeigt die Fehler im bisherigen europäischen Asylsystem, und die werden wir ändern, insbesondere bei der Begrenzung der Sekundärmigration, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dazu schaffen wir im Inland sogenannte Sekundärmigrationszentren, und wir erwarten, dass alle Bundesländer ein solches Zentrum einrichten. Es reicht nicht, wenn die Bundesländer sich bei vielen Ministerpräsidentenkonferenzen, auch schon beim bisherigen Bundeskanzler Olaf Scholz, nur beschweren. Nein, wenn diese Bundesregierung entsprechende Möglichkeiten schafft, dann müssen die Länder diese auch nutzen. Darüber müssen wir nochmals sprechen. Und wir werden diese Zentren bei sogenannten Dublin-Flüchtlingen auch mit einer Wohnsitzauflage oder gar einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit einrichten. Ja, und auch die Sozialleistungen für Personen, für deren Asylverfahren wir in Deutschland nicht zuständig sind, die ausreisepflichtig sind, werden wir entsprechen kürzen. Frau Kollegin Mihalic, es geht um die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise. Und wenn feststeht, dass Deutschland nicht zuständig ist, so steht es jedem Dublin-Flüchtling frei, dieses Land freiwillig in das für ihn zuständige Land zu verlassen. Das ist schon heute möglich, und wir werden das auch entsprechend vorsehen. Niemand muss sich Sorgen machen, dass die Menschen hier ohne Grund nicht versorgt werden. So wie GEAS heute vereinbart ist, ist es leider kein Allheilmittel. Wir müssen dieses nachverhandeln, und so haben wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Wir müssen es effizienter machen – auf der Zugspitze, beim Oktoberfest, vielleicht auch mal bei einem Fest in einem anderen Bundesland. Wichtig ist das Ziel, dass wir mit den anderen europäischen Partnern eine Einigung hinbekommen. Beispielsweise bei der Rückführungsverordnung: Sie muss praktikabel und effektiv werden. Sie muss die Rückreise ins Heimatland oder in einen sicheren Drittstaat gewährleisten. Herr Kollege Baumann, wir werden das Verbindungselement abschaffen. Streuen Sie den Menschen nicht schon wieder Sand in die Augen! Wir werden mit anderen europäischen Ländern Return Hubs schaffen. Und es gab am vergangenen Wochenende einen Durchbruch beim sogenannten unbefristeten Ausreisearrest. Auch den werden wir für schwere Straftäter schaffen. Herzlichen Dank, Herr Innenminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen, nochmals: Dreh- und Angelpunkt ist die Dublin-Regel bzw. die Nachfolgeregelung, die sogenannte Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung – anderer Name, gleicher Inhalt. Diese ist dysfunktional. Deswegen müssen sich alle Länder bei der Registrierung und Rücknahme beteiligen, und wir müssen dafür sorgen, dass die EU-Kommission das kontrolliert. Ohne ein funktionierendes Dublin-System kann es keinen Solidaritätsmechanismus geben – das ist zwingende Voraussetzung –, und ohne funktionierendes Dublin-System kann es kein Ende der Grenzkontrollen geben. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Herzlichen Dank. Für die Fraktion der SPD hat Frau Abgeordnete Sonja Eichwede das Wort.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Selten war eine europäische Einigung so wichtig und wurde zugleich so lange und so intensiv zwischen den Mitgliedstaaten diskutiert wie die des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, GEAS. Die Realität zeigt: Die komplexen Herausforderungen von Flucht und Asyl können wir nur gemeinsam mit unseren europäischen Partnerstaaten bewältigen. Nationale Alleingänge sind angesichts globaler Migrationsbewegungen langfristig nicht zielführend, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zugleich haben wir in den letzten Jahren gesehen, dass die bestehenden europäischen Regelungen nicht mehr genügend funktionieren. Diese Einsicht führte zu der notwendigen Solidarität unter den Mitgliedstaaten – Solidarität, die uns nun alle in Europa gemeinsam wieder stärken kann und die mit dem neuen Solidaritätsmechanismus des GEAS wieder verankert wird. Und dieser große Erfolg ist unserer ehemaligen Innenministerin Nancy Faeser zu verdanken, die im vergangenen Jahr zu einem Durchbruch bei den Verhandlungen beigetragen hat und dann zu der Einigung auf europäischer Ebene. Von daher sehen wir, dass gerade die SPD Europa hier wieder zusammengeführt hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit der Reform setzen wir einen wichtigen Schritt zu mehr Ordnung und Humanität um. Es wird klar geregelt, welcher Mitgliedstaat die Zuständigkeit für das jeweilige Asylverfahren trägt. Klare Zuständigkeiten und konsequente Anwendung der Regeln sind essenziell, damit der Solidaritätsmechanismus Wirkung entfalten kann, damit wir wieder Verlässlichkeit für die Schutzsuchenden und für die Mitgliedstaaten haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Durch ein verbessertes Screening an den Außengrenzen werden Schutzsuchende erfasst. Damit können wir besser nachvollziehen, wo Personen bereits registriert worden sind und wo nicht, wer zuständig ist und wer nicht. Wir kommen zu einer gerechteren Steuerung, zu weniger Sekundärmigration. Das wird auch zu einer Entlastung der Binnengrenzen führen. Damit können dann auch, wenn alles funktioniert, in jedem Fall die Grenzkontrollen in Deutschland wieder wegfallen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Recht auf ein faires Asylverfahren ist für uns als SPD immer besonders wichtig gewesen. Es ist und bleibt mit dieser Reform ein Grundpfeiler der Europäischen Gemeinschaft. Das war in den Diskussionen in Europa in den vergangenen Jahren nicht immer selbstverständlich. Aber ja, gerade dafür haben wir uns eingesetzt. In jedem Mitgliedstaat muss dieses Recht auf Schutz und eine faire Prüfung garantiert werden. Nun liegt uns der Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium des Innern vor. Wir werden diesen im parlamentarischen Verfahren verantwortungsbewusst prüfen und zu einer guten Umsetzung kommen. Selbstverständlich stehen wir dabei im Austausch mit den Ländern und mit der Zivilgesellschaft. Ja, und wir hören auch die Kritik, und wir wissen, dass die Länder die Regelungen am Ende umsetzen müssen. Deshalb müssen wir gemeinsam zu guten Regelungen kommen. Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der Linksfraktion zu? Gerne. Frau Abgeordnete Gohlke, bitte. Danke, Frau Präsidentin. Danke, Frau Eichwede, dass Sie die Frage zulassen. – Es ist jetzt immer die Rede von Ordnung und Humanität. Wenn ich aber Passagen aus diesem Gesetzentwurf lese, gerade wenn es um das Kindeswohl geht, dann lese ich da was anderes raus. Wenn da steht, dass Minderjährige in Haft genommen werden dürfen, wenn das ihrem Wohl entspricht – – – Doch! Entschuldigung, ich kann es Ihnen ja gern zitieren: „Minderjährige dürfen in Ausnahmefällen […], nachdem eine Prüfung ergeben hat, dass die Inhaftnahme ihrem Wohl dient, in Haft genommen werden, […].“ Das steht da. Vielleicht müssen Sie sich das auch noch mal anschauen. Und ich möchte an der Stelle wirklich fragen: Wie können Sie das mit der UN-Kinderrechtskonvention in Einklang bringen? Wie kann das vereinbar sein? Und ich möchte auch fragen: In welcher Welt kann die Inhaftnahme von Minderjährigen ihrem Wohl dienen? Die Inhaftnahme bedeutet den Entzug von Freiheit. Die Inhaftnahme bedeutet keinen Zugang zu Bildung, zu Gleichaltrigen – für Menschen, die vor den Bedingungen in ihrem Heimatland geflohen sind. Und ich möchte wirklich wissen: Wie kann man argumentieren, dass das dem Kindeswohl dienen kann? Sehr geehrte Frau Kollegin, vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben zunächst betont: Ja, wir brauchen mehr Steuerung, wir brauchen mehr Ordnung. Sie haben gesagt, dass das hier im Gesetzentwurf enthalten ist und dass ich das betone. – Und wir brauchen das auch, weil klare Zuständigkeiten und die Tatsache, zu regeln, wer wann welches Verfahren führt, sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Schutzsuchenden wichtig sind. Es ist auch klar, dass hier ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt und dass gerade die Frage der Belange von Kindern, von Schutzsuchenden, die Frage von Freiheitsbeschränkungen etwas ist, was uns als SPD sehr, sehr wichtig ist und was wir uns auch, wie ich eben betont habe, noch mal angucken werden, wenn wir – jetzt ja erst – für dieses parlamentarische Verfahren zuständig sind. Was die Frage einer Prüfung – auch unter den Voraussetzungen, die Sie vorgelesen haben – im Einzelfall betrifft, ist das am Ende auch eine Frage der Justiz, wenn eine solche Regelung denn so bleiben sollte. Ich kann hier ad hoc keine mögliche Fallkonstellation vorstellen. Ich habe aber großes Vertrauen in die Justiz, dass diese sich die Belange genau angucken würde. Ich weiß aber und verweise auch darauf, dass – wie ich eben schon betont habe – wir uns als SPD im parlamentarischen Verfahren gerade die Regelung über die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wie auch die Regelungen, die Familien und Kinder betreffen, sehr genau angucken werden. Ich weiß auch, dass das in den Beratungen der Bundesregierung für diesen Gesetzentwurf schon eine sehr große Rolle gespielt hat; denn die Frage von Menschlichkeit, von Freiheit, vom Schutz der Schwächsten muss in jeder Reform unseres Rechtsstaats eine sehr große Rolle spielen. Und das ist gerade für uns als SPD sehr, sehr wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich bin überzeugt davon, dass wir in den Beratungen in den nächsten Wochen zu verantwortlich zukunftsweisenden Lösungen kommen werden. Dabei werden wir im Sinne der Europäischen Gemeinschaft, im Sinne einer starken zukunftsfähigen Lösung und im besten Sinne – Ihre Redezeit ist um. – für Schutzsuchende und unsere Gesellschaft handeln. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Lukas Benner das Wort.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute eine der größten Reformen des Asylsystems seit den 1990er-Jahren, vielleicht sogar eine der größten überhaupt. Diese Regelung war ein Kompromiss auf europäischer Ebene. Er ist jahrelang verhandelt worden, es wurde jahrelang gestritten, am Ende auch mit dem Europäischen Parlament. Und es ist ein Kompromiss zustande gekommen. Natürlich finde ich nicht alles gut, was in diesem europäischen Kompromiss steht; ich glaube, das ist kein Geheimnis. Aber für uns als Europapartei, als Rechtsstaatspartei steht es gar nicht zur Debatte, dass man europäisches Recht jetzt national umsetzen muss. Was die Bundesregierung aber hier plant, das riskiert, diese europäische Einigung wieder zu torpedieren; denn dieser vorliegende Gesetzentwurf rüttelt an zentralen Grundsätzen unseres Rechtsstaats und wirft verfassungsrechtliche Fragen auf. Und er schafft an Stellen, wo das System dysfunktional ist, ein noch viel dysfunktionaleres System. Denn Sie setzen die europäischen Regelungen eben nicht eins zu eins um, sondern Sie nutzen jeden Spielraum, den Ihnen das europäische Recht gibt, um Verschärfungen einzubauen. Sie packen zusätzlich noch die Dublin-Zentren dazu. Aber all die Spielräume, die der europäische Kompromiss gibt, um die Situation von Schutzsuchenden zu verbessern, sind Ihnen gar nicht mehr aufgefallen. Davon haben Sie keinen einzigen auch nur angerührt. Es ist so: Ihnen kann es gar nicht schnell genug gehen bei den inhumanen Maßnahmen. So ziehen Sie einen Teil der Maßnahmen einfach unverhältnismäßig vor – wie die Flughafenverfahren –, aber das auch nur zur Hälfte; denn die Schutzmechanismen ziehen Sie nicht vor. Und, Herr Dobrindt, auf europäischer Ebene reden Sie schon von den nächsten Verschärfungen, bevor auch nur eine einzige Maßnahme in Deutschland in Kraft getreten ist. Wie soll man Ihnen denn diesen Kurs noch abnehmen? Wenn es nach Ihnen geht, dann gibt es bald in jedem Bundesland – das hat Herr Throm noch mal deutlich gemacht – ein Dublin-Zentrum, in dem Menschen de facto in Haft genommen werden: Frauen, Kinder, Familien. Und jetzt sagen Sie wieder: Das ist keine Haft. – Ich empfehle Ihnen mal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 zu Coronamaßnahmen, das anhand von Kriterien darlegt, warum diese Maßnahmen keine Freiheitsentziehung sind. Wenn wir diese Maßstäbe anlegen, ist das, was Sie vorschlagen, eine Freiheitsentziehung. Das bräuchte einen Richtervorbehalt. Was sagen denn eigentlich die Kirchen zu diesem Gesetz? Wie erklären Sie das in Ihren Wahlkreisen, dass Sie Frauen, Kinder, Schutzsuchende in diesen Dublin-Zentren de facto in Haft nehmen? Deswegen hoffe ich auf die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, aber auch auf Ihr Menschenbild, dass Sie hier noch einmal nachbessern. Deutschland darf nicht zum Treiber eines europäischen Überbietungswettbewerbs werden, wer Schutzsuchende schlechter behandeln kann. Die neuen Regelungen schleifen den Rechtsstaat, sie erschweren faire Asylverfahren. Es ist schon jetzt so, dass es für Asylsuchende unglaublich schwierig ist, in diesen komplexen Verfahren vernünftigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Sie legen hier noch einmal die Axt bei Asylverfahren an, die ohnehin mit vielen Fehlern belastet sind. Wir müssen uns einmal vor Augen führen, was dieses Gesetz in der Realität nach sich ziehen würde. Wenn Ihre Pläne so, wie Sie sie uns hier vorgestellt haben, Realität werden, dann wollen Sie in jedem Bundesland ein Dublin-Zentrum, wo Menschen, die Schutz suchen, de facto in Haft genommen werden. Sehr geehrter Herr Minister Dobrindt, Ihre Scharfmacherei in der Asyl- und Migrationspolitik nützt nur den Falschen. Sie bringt keine Verbesserungen, sondern nützt nur diesen Leuten hier auf der rechten Seite. Ihre Pläne schleifen den Rechtsstaat. Sie behandeln schutzsuchende Menschen wie Menschen zweiter Klasse, und Sie setzen auf nationale Abschottung statt auf europäische Lösungen. Sie setzen Schlagzeilen über seriöse Asylpolitik und blinde Verschärfungswut über den Rechtsstaat. Wir können diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich bitte Sie dennoch: Schauen Sie sich sehr genau an, was Sie da tun! Sie müssen nachbessern! Für die Fraktion CDU/CSU hat nun Herr Abgeordneter Detlef Seif das Wort.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst auf den Redebeitrag von Clara Bünger von den Linken eingehen. Ich finde, das war höchst unanständig. Sie haben das Gesetz zwar zitiert, aber Sie haben es halbherzig zitiert, und Sie haben den Hintergrund gar nicht erläutert. Die Asylverfahrenshaft – wir müssen uns das verdeutlichen – ist nur unter ganz engen Voraussetzungen überhaupt zulässig. Wir haben einen Richtervorbehalt. Es entscheidet immer ein Richter. Diese Asylverfahrenshaft ist kein Regelfall, sondern sie kommt bei ganz bestimmten Fällen zur Anwendung: zum Beispiel, wenn die Identität des Antragstellers nicht festgestellt werden kann und das auf den Antragsteller zurückzuführen ist und zugleich die Gefahr eines Untertauchens besteht; wenn ein Verstoß gegen die Anordnung zur Bewegungsfreiheit oder Wohnsitzauflage vorliegt und auch hier das Risiko eines Untertauchens besteht; wenn im Asylgrenzverfahren über das Recht zur Einreise entschieden werden soll und hier konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Untertauchen ansteht. Das sind ganz, ganz enge Voraussetzungen. Und Sie tun so – und Sie haben es auch wörtlich so gesagt –, als ob Kinder eingesperrt werden sollen, in Haft genommen werden sollen, nur weil sie einen Asylantrag gestellt haben. Das ist völliger Blödsinn! Abgeleitet von dem Recht auf Schutz von Familie und Ehe wollen wir bei kleineren Kindern natürlich verhindern, dass sie darunter leiden, dass ihre Eltern in Haft genommen werden und dass sie separat untergebracht werden. Deshalb gibt es in absoluten Ausnahmefällen – das ist das letzte Mittel, und im Gesetz steht ausdrücklich auch als Obersatz, dass die Haft von Kindern grundsätzlich ausgeschlossen sein soll –, wo es dem Wohl des Kindes dient, also bei unbegleiteten minderjährigen Kindern, diese Möglichkeit. Das ist im Einzelfall zu prüfen, und das Kindeswohl steht dabei ganz oben. Und hier entscheidet ein Richter, und sonst niemand. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Bünger von der Linksfraktion zu? Ja. So, jetzt hat das Wort für eine Zwischenfrage Frau Abgeordnete Bünger. Bitte. Vielen Dank, Frau Vorsitzende. – Vielen Dank, Herr Seif, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Wir haben hier 182 Seiten GEAS-Anpassungsgesetz vorliegen, mit massiven Verschärfungen und einem ganz langen Haftteil. Ab § 69 geht es um die Asylverfahrenshaft. Dann haben wir § 70a, und der beschreibt genau die Inhaftnahme von Minderjährigen. Und Sie sagen hier gerade, das gehe nur in besonderen Ausnahmefällen. Ja. Dann zählen Sie sehr viele Tatbestände auf. Die Liste ist schon lang: Identität ist nicht geklärt, Gefahr des Untertauchens. Ich habe ein Jahr lang an der EU-Außengrenze gearbeitet. Dort wird die Gefahr des Untertauchens, die Fluchtgefahr, als Regel angenommen, und das wird auch in Deutschland passieren. Und Sie können nicht sagen, dass das nicht passieren wird. Genau davor haben wir gewarnt. Wir haben jetzt schon in Griechenland massiv viele Kinder, die in angeblicher Schutzhaft in solchen Lagern an der Außengrenze inhaftiert werden. Dagegen klagen regelmäßig Organisationen und Anwälte, und regelmäßig gewinnen sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil diese Schutzhaft rechtswidrig ist. Und dieses System von der Außengrenze wollen Sie jetzt hier in Deutschland implementieren. Das verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Das verstößt auch gegen die EU-Grundrechtecharta. Sie können sich nicht hierhinstellen und sagen, das würde so nicht stattfinden. Ich frage Sie an der Stelle: Wenn Sie sagen, dass diese Kinder nicht in Haft kommen, wieso haben Sie dann eine riesige Paragrafenliste aufgestellt? Sie haben das in der Gesetzesbegründung aber nicht erläutert, weil Sie wissen, dass das rechtswidrig ist, was Sie da planen. Die Gesetzesbegründung zu § 70a ist einfach schmalspurig; da ist gar nichts drin. Da verweisen Sie auf die EU-Verordnung. Keine Parallelrede, bitte. Und da muss ich sagen: Das verstößt gegen Verfassungsrecht und Grundrechte. Auch Ihr Redebeitrag in dieser Kurzintervention ist aus meiner Sicht wieder total unanständig. Machen wir uns doch eins deutlich: Sie suchen Vehikel. Sie suchen einige Punkte aus einem Gesetz heraus, übertreiben das und stellen es falsch dar, weil Sie das System, das wir vorhaben, welches der Steuerung und Ordnung dient, total ablehnen. Sagen Sie das doch! Sie sind doch an keiner Stelle für Ordnung, Steuerung und Begrenzung. Sie haben höchstes Verständnis – das habe ich auch in den letzten Tagen wieder gesehen – für Straftäter, für Terroristen, für Gefährder. Da machen Sie sich Sorgen, so in der Anhörung, um diese armen Personen. Es geht hier um Personen, die unser Asylsystem möglicherweise ausnutzen. Es geht um Ordnung, Steuerung und Begrenzung; und deshalb ist das ganz wichtig. Jetzt zur Frage, die Sie gestellt haben: Wir haben in § 70a Absatz 3 Satz 1 des Asylgesetzes neue Fassung die Formulierung: „Minderjährige werden grundsätzlich nicht in Haft genommen.“ Das ist unsere Aussage. Wir wollen das nicht. Aber in Einzelfällen, in denen das Kindeswohl eine Rolle spielt – und das müssen wir natürlich immer berücksichtigen –, kann das erfolgen, und zwar durch einen Richter. Der Richtervorbehalt ist da. Es wird zu keiner massenhaften Anwendung dieser Vorschrift kommen; aber wir brauchen diese Vorschrift. Es gibt eine weitere Frage. Bitte sehr. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, lieber Kollege Seif. – Ich habe noch mal eine Frage dazu. Es ist ja mittlerweile allgemein bekannt, dass der Bundesinnenminister und vor allem die CDU/CSU-Fraktion momentan versuchen, in jeder Woche eine Asylrechtsverschärfung auf den Weg zu bringen, zumindest einen Vorstoß in diese Richtung zu machen, und dass deswegen die ganzen Sicherheitsthemen untergehen. Das ist mal eine Feststellung. Dann ist es auch so, dass gerade mit Blick auf das GEAS-Umsetzungsgesetz sehr deutliche Kritik auch von den Kirchen kam. Daran möchte ich anknüpfen, weil ich mir schon immer die Frage stelle – gerade jetzt, wo gestern die Konservativen im Europaparlament gesagt haben: Veggiewurst darf nicht „Wurst“ heißen –, warum die CDU eigentlich noch das C im Namen haben darf. Herr Seif, ich zitiere jetzt jemanden: „Die Fraktion muss handlungsfähig sein.“ – Ihre Fraktion ist gemeint. – „Deshalb müssen sich ihre Mitglieder darauf besinnen, was der Wesenskern christdemokratischer Politik ist. Das ist für mich das christliche Menschenbild. […] Wenn man die eigene Außendarstellung auf wenige Punkte wie die Asylwende reduziert, hat man es sofort schwerer, alle mitzunehmen.“ Das hat Volker Kauder gesagt – er war über zehn Jahre lang CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender – in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“, und zwar nicht vor zehn Jahren, sondern vor sechs Wochen. Was entgegnen Sie ihm? Vielen Dank, Herr Emmerich, für diese Frage. – Volker Kauder war ein guter Mann, und ich teile auch vollkommen die Ansicht, die er geäußert hat. Aber machen Sie sich mal deutlich – reden Sie auch mit Ruud Koopmans und anderen Migrationsforschern –, dass unser europäisches Asylsystem, das wir auch national umsetzen müssen, letztlich unmenschlich ist. Wir helfen den Stärksten, wir helfen den Jüngsten, wir helfen den Menschen, die es überhaupt an die Grenze der Europäischen Union schaffen. Personen aus dem Jemen zum Beispiel waren völlig abgeschnitten; niemand hat sich darum gekümmert. Wir müssen weg von diesem unmenschlichen System. Wir ziehen Menschen an aufgrund sozioökonomischer Unterschiede. Die bringen sich in höchste Gefahr. Wir hatten in den letzten Jahren über 20 000 Tote im Mittelmeerbereich. Wir wissen gar nicht, wie hoch die Zahlen sind in den vorgelagerten Routen, wahrscheinlich 20 000 oder 30 000. Die machen sich auf den Weg, weil sie sich sozioökonomisch Hoffnung machen – übersetzt: Sie wollen ihr Leben verbessern. Sie wissen aber genau: Sie haben keinen Schutzanspruch. Sie setzen sich trotzdem in Bewegung. Und wenn wir dieses System grundlegend ändern, wenn wir diesen Pull-Effekt entziehen, dann werden wir möglicherweise ein Asylsystem mit menschlichem Antlitz haben. In diesem berücksichtigen wir schlussendlich auch die Belastungsgrenze Europas und Deutschlands und sind natürlich bereit, humanitär zu helfen, indem wir Kontingente festlegen. Das System, das wir hier haben, ist von vorne bis hinten Murks. Es funktioniert nicht, hat in den letzten Jahren nicht funktioniert. Und zum Rest sage ich gleich noch was. Bitte. Das Problem ist die Steuerung. Nach dem jetzigen europäischen Asyl- und Migrationssystem steuern wir doch nur innerhalb der EU und verteilen dann, wenn es zu viele sind. Aber wir haben keine Regelungen, die auch eine Belastungsgrenze nach außen vorsehen. Deshalb müssen wir unbedingt zu einer neuen Politik kommen. Mit einigen Kollegen war ich in der vergangenen Woche unterwegs in Polen und Litauen, an der Grenze zwischen Polen und Belarus sowie an der Grenze zwischen Belarus und Litauen. Wir haben dort Informationen erhalten, die belegen, wie intensiv hybride Kriegsführung auf den Weg gebracht wird. Das ist nur möglich, weil wir solch ein Asylsystem haben, wie wir es im Moment haben. Ich bin dem Minister außerordentlich dankbar, dass er sagt: Wir brauchen Änderungen jetzt. – Aber wir brauchen noch viele zusätzliche, weiter gehende Änderungen. Deshalb müssen wir die Rückführungsverordnung ändern, das Verbindungselement muss angepasst werden. Am Ende des Tages brauchen wir Asylverfahren in sicheren Drittstaaten – Ihre Zeit ist abgelaufen. – und nicht mehr in der Europäischen Union sowie die Schaffung von Kontingenten. Herzlichen Dank. Dann sind wir auf einem guten Weg. Danke sehr. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Hakan Demir das Wort.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Satz zu Herrn Baumann: Ich bin ja jetzt seit 2021 hier im Deutschen Bundestag, und was ich hier bei den Reden der AfD verfolge, ist eigentlich immer die gleiche Sache: dass man dieses Land schlechtredet, dass man nicht auf die eigenen Versäumnisse guckt. Ich will einen Punkt nennen. Es gibt zum Beispiel die „Sächsischen Separatisten“. Das sind 14, 15 Personen; einige davon sind Mitglieder der AfD. Da frage ich in Richtung AfD: Warum besprechen Sie solche Themen nicht? Warum sagen Sie nicht ganz klar, dass Sie nicht die Lösung für die Probleme in diesem Land sind, sondern in vielen Fällen eine Gefahr für dieses Land sind? Das muss auch einmal klar ausgesprochen werden. Zur Einordnung. Dies ist tatsächlich die größte Asylrechtsreform seit den 90er-Jahren. Deshalb ist es wichtig, dass wir darauf einen guten Fokus richten. Und weiter zur Einordnung. 900 000 Menschen sind letztes Jahr nach Europa gekommen. Wenn man sich anguckt, wie viele Menschen hier in Europa leben – es sind 440 Millionen Menschen –, und das mal runterbricht, dann heißt das: Wenn in einem Raum 440 Menschen sind, dann kommt ungefähr 1 Mensch dazu. Das würde funktionieren, wenn es denn innerhalb der Europäischen Union eine Solidarität geben würde. Und da komme ich zum Punkt. Das jetzige Asylsystem funktioniert nicht. Deshalb ist es richtig, dass man mit den anderen europäischen Staaten etwas Neues versucht hat und jetzt hier vorangeht. Dazu gehört beispielsweise der Solidaritätsmechanismus, den Nancy Faeser und Olaf Scholz mit vorangebracht haben. Damit sagen wir, dass natürlich auch andere Länder entsprechend ihrer Größe genauso viele Geflüchtete aufnehmen sollten. Nur so kann es funktionieren. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung von GEAS hat über 180 Seiten. Da stehen auch gute Dinge drin, wie beispielsweise, dass den Kindern der Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglicht wird, und zwar genauso wie allen anderen Kindern. Und es muss auch hier einmal gesagt werden, dass der Zugang zu Arbeit für uns ein ganz wichtiges Thema ist. Wir sagen: Menschen, die hierherkommen, die in den Einrichtungen sind, sollen grundsätzlich schon nach drei Monaten Arbeit aufnehmen können. Das ist etwas Gutes für die Teilhabe dieser Menschen in dieser Gesellschaft. Aber, ja, wir haben noch ein langes parlamentarisches Verfahren vor uns, und wir müssen uns einige Sachen noch angucken. Einige Sachen gibt es so noch nicht im deutschen Recht. In entsprechenden Einrichtungen, aber auch in den Sekundärmigrationszentren ist es so, dass man auf Anordnung – ja – ausreisepflichtige Personen bis zu 12 Monate und in ganz schlimmen Fällen bis zu 24 Monate in Hausarrest stecken kann. Ich spreche nicht von Haft; ich spreche von Freiheitsbeschränkungen. Das müssen wir uns natürlich genau angucken. Und wir müssen uns auch genau angucken, ob es sinnvoll ist, dass das auch für Familien gilt. Auch bei Familien mit Kindern in Sekundärmigrationszentren ist dies möglich; allerdings gilt die Freiheitsbeschränkung dann nur von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. All das müssen wir uns angucken vor dem Hintergrund: Ordnung ja, aber auch Menschenrechte. Und ich will hier ganz offen sagen: Wir werden diese Fragen mit in das Verfahren einbringen. Wir werden einige Punkte aufmachen und offen diskutieren. Ich freue mich auf diesen Austausch. Vielen Dank.

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