Antrag

4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren – Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden

4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren – Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden

6. Mai 2026·Sitzung 76··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (10)

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir bringen heute diesen Antrag ein, weil Schluss sein muss mit diesem kopflosen Treiben an der Grenze. Man muss an dieser Stelle auch mal die Frage stellen: Wie kann es eigentlich sein, dass ein Bundesinnenminister immer wieder Gerichtsentscheidungen ignoriert und sich nicht daran hält? Immer wieder werden die Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Gerichten kassiert. So haben europäische Gerichte zweimal und deutsche Gerichte mehrfach, zuletzt das Verwaltungsgericht Koblenz, aber auch vorher schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dies als klar rechtswidrig eingestuft. Aber der Innenminister hält einfach stur an diesen rechtswidrigen Grenzblockaden fest, und das ist fatal. Wie kann es eigentlich sein, dass Sie diese Gerichtsentscheidungen immer wieder ignorieren? Wie viele Gerichtsentscheidungen braucht es noch, bis sich der Innenminister an Recht und Gesetz hält? Sie stellen sich im Fernsehen hin und tun so, als hätte das gar nichts mit Ihnen zu tun. Dieses Land ist ein Rechtsstaat, und in einem Rechtsstaat müssen sich auch die Minister an Gerichtsentscheidungen halten. Wenn Urteile ignoriert werden, dann läuft in diesem Land ganz schön was schief. Wir sehen dieses Dauerspektakel an der Grenze jetzt seit einem Jahr. 14 000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten – 14 000! – kontrollieren jeden Tag Lkw-Fahrer, Reisende, Pendlerinnen und Pendler für Aufgriffszahlen in einem ganz übersichtlichen Bereich. Maximale Show, minimaler Effekt – das ist eine verheerende Bilanz, Herr Innenminister! Schauen wir uns die Migrationszahlen doch mal mit einem Faktencheck an. Da muss ich einfach sagen, Herr Innenminister Dobrindt: Sie sind so etwas wie der Regentrommler in der Migrationspolitik. Sie trommeln so lange, bis es regnet, und behaupten dann: Ich habe den Regen gemacht. Aber Migration verändert sich aus vielen Gründen, die mit dieser Koalition überhaupt nichts zu tun haben. Die Lage für Geflüchtete ist komplexer geworden, die Routen immer gefährlicher oder verlagern sich, Pushbacks auf der Balkanroute und anderswo sind trauriger Alltag. Und auch wenn die strukturellen Gründe für Flucht weiter da sind, ist in Syrien die Situation Gott sei Dank nicht mehr so dramatisch wie in den Jahren zuvor. Ihr Grenzregime, das ist keine Migrationspolitik, Herr Innenminister. Das ist reine Symbolpolitik mit einem hohen Preis. Sie beschädigen eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union: das freie Europa ohne Schlagbäume. Sie schaden der Wirtschaft, Sie sorgen für Millionenkosten, Sie sägen am Asylrecht, und Sie strapazieren Personal und Ressourcen bei der Bundespolizei. Sie lösen kein einziges Problem damit, aber Sie schaffen täglich neue. Das, was da gemacht wird, ist sicherheitspolitisch fatal und wirtschaftspolitischer Murks. Polizistinnen und Polizisten fehlen dort, wo sie gebraucht werden: an Bahnhöfen, an Flughäfen, bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität. Selbst aus der Polizei kommt immer wieder die Warnung: hohe Belastung, kein Sicherheitsgewinn. Und während Sie Ihren Fokus auf Abschiebungen und Zurückweisungen legen, leiden andere Dinge. Frauen, die Schutz vor Gewalt verdient haben, queere Menschen, die Schutz und Unterstützung brauchen, hybride Bedrohungen und ausländische Einflussnahme, Rechtsextremismus – erst heute gab es eine große Razzia –, Angriffe auf jüdisches Leben, Jüdinnen und Juden sind in Deutschland bedroht: Für all das haben Sie kein Rezept, liefert Ihr Haus gar keine Antworten, und das ist fatal. Es ist immer das gleiche Muster: Steigen die Aufgriffszahlen, sagen Sie, das liegt an den Kontrollen. Sinken sie, war es eine abschreckende Wirkung, und bleibt alles so, wie es ist, dann ist die Lage halt stabil. Egal was passiert: Sie erklären diesen Murks zu einem Erfolg, und das ist fatal. Machen Sie endlich Ihren Job, und kümmern Sie sich um die Sicherheit in diesem Land und nicht um diesen Quatsch! Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Alexander Throm.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst mal die Gelegenheit nutzen, mich bei den Kolleginnen und Kollegen der Grünen dafür zu bedanken, dass Sie ausgerechnet heute, am Jahrestag der Koalition, der Regierung, diesen Antrag vorlegen und mir dadurch die Gelegenheit geben, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Herr Kollege Emmerich, es ist eine reine Erfolgsbilanz bei diesen Grenzkontrollen mit Zurückweisungen an der Grenze. 56 000 Zurückweisungen, 14 000 offene Haftbefehle vollstreckt, 2 300 Personen aus der links- bzw. rechtsextremistischen und der islamistischen Szene festgestellt. Die Grenzkontrollen, Herr Kollege Emmerich, sind ein großer Sicherheitsgewinn für Deutschland, liebe Kolleginnen und Kollegen. Darüber hinaus haben wir 2 300 Schleuser festgenommen. Dadurch sind die Logistikketten der Schleusung an unseren Grenzen durchbrochen worden. Es ist riskanter, es ist schwieriger, ja, und auch teurer, die Schleusung zu bezahlen. Ja, es sind Hürden aufgebaut worden. Sie haben es selbst gesagt: Ein Grund dafür, dass die Zahlen bei uns in Deutschland zurückgehen, ist, weil der Weg nach Deutschland komplexer geworden ist – unter anderem, weil die Schleuserketten durchbrochen wurden, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen. Wir haben auch den erwünschten Dominoeffekt, dass auch auf der Route nach Deutschland in anderen EU-Ländern gleichfalls Grenzkontrollen stattfinden und Menschen nicht mehr einfach nach Deutschland durchgewunken werden. Auch das führt dazu, dass die Zahlen in unserem Land deutlich heruntergehen, und zwar so deutlich, dass wir im ersten Quartal dieses Jahres Erstasylanträge hatten, die von der Anzahl her niedriger sind als im Jahr 2013. Das ist eine Errungenschaft, die insgesamt nicht ausschließlich – da haben Sie recht – durch die Grenzkontrollen und Zurückweisungen erreicht wurde, sondern auch durch die Migrationswende und viele Dinge, die wir hier beschlossen haben. Die Magnetwirkung Deutschlands ist nicht mehr da. Es ist schwieriger, den Weg nach Deutschland zu gehen, und das zeigt sich dann auch in der Anzahl der Asylanträge, liebe Kolleginnen und Kollegen. Was ist der Grund, warum machen wir diese Grenzkontrollen und Zurückweisungen? Nicht, weil wir Freude daran haben, sondern weil die meisten EU-Länder in den letzten zehn Jahren ihren Verpflichtungen aus der Dublin-Verordnung nicht nachgekommen sind, also die Menschen, für die sie im Asylverfahren eigentlich zuständig wären, nicht zurückgenommen haben. Im vergangenen Jahr konnten nur 15 Prozent dieser Menschen dann auch tatsächlich in ein anderes EU-Land überstellt werden; das ist zu niedrig. Das Gegenstück zum Verzicht auf Grenzkontrollen und Zurückweisungen war historisch die Dublin-Verordnung, also seinerzeit das Versprechen, dass Menschen dann auch wieder von den anderen EU-Ländern für ein Asylverfahren zurückgenommen werden. Wenn das aber nicht eingehalten wird, dann können wir nicht dauerhaft zusehen und auf die Grenzkontrollen und Zurückweisungen verzichten. Der Beweis in der Praxis – wir haben lange Jahre darüber diskutiert – hat gezeigt, dass sie wirken und dass sie dazu führen, dass die Zahlen in Deutschland deutlich heruntergehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich habe schon dargestellt, dass es ein Gewinn für die Sicherheit in unserem Land ist. Es ist aber auch ein Gewinn für den Schutz unserer Demokratie im Land. Denn es hat auch zur Befriedung in unserer Gesellschaft – noch nicht ausreichend, aber ein ganz schönes Stück –, zur Befriedung in unserem Land beigetragen: 23 Prozentpunkte liegt die Zufriedenheit mit der Migrationspolitik dieser Bundesregierung höher als im Januar 2024 unter der Ampelregierung. Wir schützen damit auch ein Stück weit unsere Demokratie und reduzieren die Spaltung in unserer Gesellschaft. Kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede. Deswegen sind die Grenzkontrollen noch ein Weilchen nötig. Herzlichen Dank fürs Zuhören. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Christian Wirth.

AfD

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Eine Nation besteht aus einem Staatsvolk, Staatsgrenzen und Staatsgewalt. Das hat uns über Jahrzehnte Sicherheit, Wohlstand und ein solides Sozialsystem beschert, damit wir die Notdürftigen auffangen. Dieses System ist seit 2015 am Bröckeln. Es ist bezeichnend, dass heute zwei Fraktionen, die eher sozialistisch orientiert sind, entsprechende Anträge vorlegen, die quasi besagen: Alle dürfen rein, keiner muss gehen. Sie haben wenigstens erkannt, dass nach deutschem Asylrecht jeder an der Grenze zurückgewiesen werden kann, der aus einem sicheren Drittstaat oder einem EU-Staat kommt. Aber betrachten wir mal die Dublin-Verordnung. Was steht in der Dublin-Verordnung? In Artikel 1 der Dublin-Verordnung steht, dass ein Staat für die Prüfung der Asylanträge zuständig ist. Das macht auch Sinn. Seit den 1990er-Jahren, seit dem ersten Dublin-Vertrag, waren zwei Themen wichtig: Einmal soll Asylshopping abgeschafft werden, also keine Refugees in Orbit, sprich: kein Asylbewerber soll sich ein System, ein Land aussuchen können, in dem er die höchsten Sozialabgaben bekommt. Zum anderen soll kein Zustand geschaffen werden, wo sich kein Staat zuständig fühlt. Das ist Ausdruck von Artikel 3 Absatz 1 der Dublin-III-Verordnung, wonach nur ein Staat für die Prüfung und die Ausführung des Asylantrages zuständig ist. Wer ist zuständig? Das steht in Artikel 13 der Verordnung. Zuständig ist in erster Linie der Staat, in dem der Drittstaatsangehörige das erste Mal die EU betritt. Es gibt Ausnahmen, die zu prüfen sind, zum Beispiel bei Familienangehörigen in einem anderen Staat. Wie prüfen wir das? In Artikel 20 Absatz 4 der Dublin-III-Verordnung steht ausdrücklich, dass es dafür maximal zwei Staaten geben kann: den Staat, in dem der Drittstaatsangehörige die EU betritt, und, wenn er in einen weiteren Staat gelangt, den Staat, der dann zu prüfen hat, welcher Staat zuständig ist. Das ist in der Regel der Erststaat, meinetwegen auch Deutschland, wenn dort Familienangehörige sind. Jetzt kommt der entscheidende Satz. In Artikel 3 Absatz 3 steht, dass jeder EU-Staat berechtigt ist, dann an der Grenze zurückzuweisen, wenn klar ist, dass das Verfahren eines Drittstaatenangehörigen, eines Migranten, von einem anderen Staat durchzuführen ist. Das ist nichts anderes als das, was in Artikel 18 Absatz 2 der Dublin-III-Verordnung steht. Auch dort steht: Wenn ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, kann jeder EU-Staat den Flüchtling zurückweisen. Das ist genau das, was auch das deutsche Asylrecht sagt. Sie fordern ja die Einhaltung des EU-Rechts. Ich denke, wir sind uns einig: EU-Recht ist Vertragsrecht. Wir haben einen Vertrag zwischen den EU-Staaten und der EU. Jeder muss sich an Verträge halten – pacta sunt servanda –, geregelt im Wiener Übereinkommen über das Recht für internationale Verträge. Jetzt gibt es den Artikel 3 Absatz 2 EUV, der sowohl für Schengen als auch für Asyl gilt. Dort steht: „Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem – in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität – der freie Personenverkehr gewährleistet ist.“ Was macht die EU? Sie erfüllt keine dieser Vertragsvoraussetzungen. Wir haben zwar im Artikel 23 Grundgesetz unsere Hoheitsrechte zum Teil an die EU übertragen. Allerdings hat die EU Verpflichtungen, und wenn sie diese Verpflichtungen nicht erfüllen kann, gibt es nach Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes eine Regelung – Subsidiaritätsprinzip –, die besagt: Wir müssen uns um unsere eigenen Angelegenheiten kümmern. Sprich: Wenn wir Sicherheit, Ordnung und ein Asylsystem haben wollen, das funktioniert, dann müssen wir das selbst regeln, weil die EU dazu nicht in der Lage ist. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Rasha Nasr.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen trifft einen wichtigen Punkt. Rechtsstaatlichkeit ist keine Frage der politischen Wetterlage. Gerade in der Migrationspolitik muss gelten: Staatliches Handeln ist immer an Recht und Gesetz gebunden. Pauschale Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Binnengrenzen sind kein tragfähiger Weg. Wer Schutz sucht, hat Anspruch auf ein faires, transparentes und rechtsstaatliches Verfahren. Die Grünen fordern in ihrem Antrag, Binnengrenzkontrollen zu beenden und Zurückweisungen zu stoppen sowie stattdessen rechtsstaatliche Verfahren sicherzustellen. Das sind für die SPD Fragen, die wir sehr ernst nehmen. Gleichzeitig sehen wir, dass wir als Staat vor realen Herausforderungen stehen. Menschen fliehen nicht ohne Grund. Sie fliehen vor Krieg, Verfolgung, Armut und zunehmend eben auch vor den Folgen der Klimakrise. Wenn wir also über Migration sprechen, dann müssen wir über diese Ursachen sprechen und darüber, wie wir sie bekämpfen – durch internationale Zusammenarbeit, durch Krisenprävention, durch Entwicklungspolitik und durch legale Zugangswege. Denn eines ist klar: Abschottung löst kein einziges dieser Probleme. Wir müssen Humanität und Handlungsfähigkeit zusammenbringen. Das heißt konkret: funktionierende, faire Verfahren, schnelle Entscheidungen und europäische Zusammenarbeit. Hier gibt es innerhalb der Koalition unterschiedliche Akzente; das ist kein Geheimnis. Wir als SPD sagen: Grenzkontrollen können in besonderen Situationen ein Instrument sein, aber sie dürfen nicht zum Dauerzustand werden. – An vielen Grenzübergängen stehen seit über einem Jahr provisorische Kontrollanlagen, die eigentlich für wenige Wochen gedacht waren. Das zeigt doch, wie sehr sich Ausnahmezustände gerade zu verstetigen drohen. Wir müssen an dieser Stelle eben auch ehrlich über die Belastung der Bundespolizei sprechen. Beamtinnen und Beamte leisten Zwölfstundenschichten an den Grenzen, Überstunden wachsen weiter an, und gleichzeitig fehlen diese Kräfte an Bahnhöfen, in Zügen, an Flughäfen und beim Schutz kritischer Infrastruktur. Genau dort werden sie dringend gebraucht. Gleichzeitig wachsen auch juristische Zweifel. Mehrere Gerichte haben bereits erhebliche Bedenken geäußert, zuletzt auch mit Blick auf die Begründung einer angeblichen Überforderungslage. Ich finde, der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, hat dazu einen wichtigen Punkt gemacht: Wenn Gerichte Entscheidungen treffen, dann muss Politik darüber sprechen, wie Maßnahmen rechtsstaatlich ausgestaltet werden können, auch im Interesse der Akzeptanz in der Bevölkerung. Deshalb sagen wir als SPD: Dort, wo Kontrollen heute noch notwendig erscheinen, müssen sie lageabhängig, verhältnismäßig und europäisch abgestimmt sein. Gleichzeitig sollten wir gerade an Grenzen zu Ländern wie Luxemburg, Dänemark oder Frankreich prüfen, wie ein schrittweiser Rückbau aussehen kann. Denn Europas Stärke liegt nicht im dauerhaften Schlagbaum, sondern in gemeinsamer Verantwortung. Ich komme zum Schluss. Wir stehen für eine Politik, die Fluchtursachen ernst nimmt, statt nur Symptome zu bekämpfen, und eine Politik, die Sicherheit schafft, ohne Grundrechte infrage zu stellen. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat das Wort die Abgeordnete Clara Bünger.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dobrindt, Ihr erstes Jahr im Amt war von allem Möglichen geprägt, aber sicherlich nicht von Erfolg. Schauen wir uns Ihre Bilanz doch einmal an. Die Bundesregierung führt Binnengrenzkontrollen durch, obwohl diese klar gegen EU-Recht verstoßen. Sie weisen Zehntausende Menschen an den Grenzen zurück, ohne irgendein Verfahren. Das verletzt nicht nur europäisches Recht, sondern verstößt auch immer noch gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und das Verbot der Zurückweisung. Die einzige mögliche Rechtsgrundlage dafür wäre § 18 Absatz 2 Asylgesetz in Verbindung mit Artikel 72 AEUV. Auf Deutsch gesagt: Es braucht eine nationale Notlage. Um die zu begründen, braucht es eine tatsächliche und hinreichende schwere Gefährdung für die öffentliche Ordnung, die Einrichtungen des Staates oder das Überleben der gesamten Bevölkerung. Das ist doch absurd, liebe Kolleginnen und Kollegen, und offensichtlich auch nicht der Fall. Seit einem Jahr täuscht diese Bundesregierung also eine Notlage vor, um europäische Gesetze zu umgehen und Schutzsuchende zu entrechten. Dass das so nicht geht, haben Ihnen auch schon viele Gerichte gesagt. Sie sollten jetzt endlich zur Rechtsstaatlichkeit zurückkehren, Herr Dobrindt! Aber in Ihrer Bilanz geht es natürlich noch weiter. Sie schieben Menschen nach Afghanistan ab und arbeiten dafür direkt mit den Taliban zusammen. Sie lassen sich von einem Regime, das Frauen entrechtet und politische Gegner öffentlich hinrichtet, Papiere für die Abschiebungen ausstellen. Und die Taliban winken Ihnen dann auch noch freundlich dabei zu. Damit hofieren Sie die Mörder und schicken Personen in ein Land, in dem 17 Millionen Menschen an akutem Hunger leiden. Diese Regierung – das muss man sagen – kennt wirklich keine Skrupel mehr bei der Abschiebungspolitik. Ich frage mich an dieser Stelle wirklich, Herr Dobrindt, ob sich dieser ganze Rechtsbruch für Sie überhaupt gelohnt hat. Die Grenzkontrollen haben seit September 2024 fast 140 Millionen Euro verschlungen. Ich frage mal: War das gutangelegtes Geld? Geht es den Kommunen, die Sie ja immer vorgeschoben haben, jetzt besser? Haben die jetzt mehr Personal, mehr Geld, mehr Wohnungen, mehr Kitaplätze? Nein, natürlich haben sie nicht mehr Kitaplätze, mehr Wohnungen oder mehr Geld. Die Kommunen bekommen keine verlässliche Finanzierung. Das Einzige, was sie von Ihnen bekommen, ist eine schlechte Symbolpolitik für 140 Millionen Euro. Und noch ein Versprechen haben Sie gebrochen. Denn nicht mal die AfD haben Sie kleingekriegt, indem Sie deren Politik übernommen haben. Im Gegenteil: Die Rechten sind jetzt die stärkste Kraft, weil Sie deren rassistische Erzählungen zur Regierungspolitik erhoben haben. In jedem anderen Job, muss man sagen, hätten Sie die Probezeit nicht überstanden. Aber bei dieser Regierung wundert mich nichts. Danke. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Detlef Seif.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sowohl Linke als auch Grüne kritisieren die Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit. Aber sowohl der Koalition als auch der Regierung geht es bei den vorübergehenden Grenzkontrollen und den Zurückweisungen an der Grenze genau um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit. Denn die Grünen und die Linken verschweigen den erheblichen Rechtsbruch, der ja erst zu diesen Maßnahmen geführt hat: der Rechtsbruch durch Personen, die illegal die Grenzen überschreiten, vor allem durch Personen, die unser Asylsystem missbrauchen, obwohl sie überhaupt keinen Anspruch haben. In den letzten Jahren lag die Gesamtschutzquote bei unter 50 Prozent. Jeder Zweite kommt sehenden Auges zu uns, um unser System zu nutzen, und das ist ein Rechtsbruch. Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? – Bitte schön. Vielen Dank, Herr Kollege Seif, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade davon gesprochen, dass ein erheblicher Teil der Personen, die über unsere Grenzen kommt, rechtswidrig über die Grenze kommt. Darf ich Sie daran erinnern, dass der allergrößte Teil, der über die Grenzen kommt – sei es aus Polen, den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Österreich –, das tut unter Inanspruchnahme der Freizügigkeit der Europäischen Union, des Freizügigkeitsrechts. Das ist gelebte europäische Einigung. Das ist gelebter europäischer Wirtschaftsraum. Das ist gelebtes Schengenabkommen. Und das alles, Herr Kollege, machen Sie – die Partei von Helmut Kohl und Ursula von der Leyen – jetzt kaputt. Das ist die Realität und nicht das, was Sie hier in den Raum stellen. Ich habe zwar keine Frage gehört, aber ich antworte trotzdem. – Sie werfen hier Äpfel und Birnen durcheinander. Wir reden heute von Zurückweisungen an der Grenze und auch über Grenzkontrollen. – Ja, die treffen alle. – Aber es besteht die Freizügigkeit. Ich weiß, dass die Bundespolizei diese Kontrollen sehr flexibel, angepasst und angemessen durchführt. Gerade Alexander Dobrindt und seine Amtskollegen haben ein großes Interesse daran, das so auszuführen, dass die Freizügigkeit möglichst wenig beeinträchtigt ist. Aber was machen Sie denn? Sie schlagen Dinge vor und nehmen den Rechtsbruch, der hier über Jahre stattgefunden hat, in Kauf. Wenn wir schon beim Thema Rechtsbruch sind, möchte ich auch auf den Rechtsbruch von EU-Mitgliedstaaten eingehen; Alexander Throm hat schon darauf hingewiesen. Erstens: Nichtbeachtung der Eurodac-Verordnung zur Registrierung von Menschen, die einen Asylantrag stellen wollen. Zweitens: Dublin-Verordnung. Man weigert sich einfach, die Personen zurückzunehmen, für die man zuständig ist. – Das ist der Rechtsbruch und nicht die Tatsache, dass wir genau diesem Rechtsbruch jetzt die geeigneten Maßnahmen entgegensetzen. Herr Emmerich und Frau Bünger, es ist schon erstaunlich, dass Sie über diesen Rechtsbruch kein einziges Wort verlieren, sondern hier etwas konstruieren. Sie haben immer noch nicht verstanden, in welcher Phase dieses Land steckt, was wir in den letzten Jahren durchgemacht haben. Und Sie haben immer noch keinen Ansatz für eine vernünftige Asyl- und Migrationspolitik. Dem Ganzen wird die Krone aufgesetzt durch die Überlegung, Straftäter, die hier in erheblichem Maße straffällig geworden sind, nicht nach Afghanistan zurückzuführen. Ja, wo leben Sie denn? Wollen Sie in Kauf nehmen, dass diese Straftäter hier erneut Straftaten begehen und eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit unseres Landes sind? Jetzt habe ich nicht mehr so viel Redezeit; aber eines will ich Ihnen noch erklären. Sie fragen: Warum hält sich Alexander Dobrindt nicht an Einzelentscheidungen? Er hält sich an Einzelentscheidungen. Bei jeder Einzelentscheidung bis zur Vollstreckung hält sich die Bundesregierung an das, was ausgeurteilt wurde. Die Urteile sind aber nur inter partes. Das heißt, sie wirken nicht insgesamt und in Gänze. Das ist völlig normal in einem Rechtsstaat. Allenfalls dann, wenn der Europäische Gerichtshof irgendwann einmal eine gegenteilige Entscheidung fällt, hätte diese Bindungswirkung. Und daran hält sich die Bundesregierung natürlich. Ihre Redezeit ist zu Ende. Ja. – Ich bin aber trotzdem dankbar, – Nein, Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende! – dass diese Bundesregierung diese Maßnahmen auf den Weg bringt und weiter fortführt. Vielen Dank. Ich habe eine weitere Zwischenfrage nicht mehr zugelassen, weil die Redezeit schon zu Ende war. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Markus Matzerath.

AfD

Frau Präsidentin! Die Grünen wollen heute wieder über schädliche und illegale Migration diskutieren; so weit zum guten Teil des Ganzen. Sie legen uns hier einen Antrag mit dem Titel „Rechtsstaatlichkeit wieder garantieren“ vor. Außerdem wollen die Grünen Zurückweisungen und Grenzkontrollen beenden. Die Grünen finden nämlich, dass Grenzkontrollen ein juristisches Problem seien. Aber statt sich zu überlegen, wie man die juristische Lage im Sinne der Deutschen verbessern kann, wollen die Grünen unserem Volk noch mehr Probleme schaffen. Die Grünen wollen Probleme schaffen, die sie dann wahrscheinlich mit Häkelkursen, Willkommens-Cafés oder Delfintherapien wieder zu lösen versuchen. Ich sage: Schluss mit dem Quatsch! Juristisch haben wir alles Nötige in unserem Antrag ausgeführt. Wenn die Grünen unserem Land – und im Übrigen allen anderen Europäern – helfen wollen würden, dann würden sie konkrete Vorschläge machen, wie das schädliche Treiben beendet werden kann. Das faktische Recht auf Masseneinwanderung, Vollversorgung und Einbürgerung, womit die Altparteien unser Land zerstören, muss natürlich grundlegend korrigiert werden. Die ewiggestrigen Grünen wollen aber an einem antiquierten, kaputten System festhalten. Sie wollen die Zerstörung unseres Landes. Die Alternative für Deutschland will das verhindern! Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Fraktion Die Linke? Nein. An zwei Stellen haben die Grünen allerdings recht – ja, hören Sie gut zu –: Die Grünen schreiben, die Bundesregierung würde „innenpolitisch vor allem auf migrationspolitische Symbolmaßnahmen“ setzen. Ja, das stimmt. Die jetzigen Grenzkontrollen sind Symbolmaßnahmen und keine echten Grenzkontrollen. In meinem Wahlkreis steht die Kontrollstelle nicht an der Grenze, wie man vom Wort „Grenze“ vielleicht erwarten würde, nein, sie liegt etwa 8 Kilometer landeinwärts. Davor gibt es zwei Ausfahrten, die man ganz elegant nutzen kann, um die Stelle zu umfahren. Und rund um die Uhr besetzt ist sie sowieso nicht. Wer wirklich rein will, kommt rein. Und viele kommen rein. Sie werden nicht zurückgewiesen, sondern direkt zum Erstaufnahmezentrum kutschiert. Das ist keine seriöse Grenzsicherung, das ist Theater. Und noch eine Wahrheit benennen die Grünen – Zitat –: „[…] Bundespolizisten werden an Bahnhöfen, Flughäfen und an sicherheitskritischen Knotenpunkten gebraucht.“ Ja, ganz genau. Ich selbst bin Bundespolizist. Bundespolizisten wurden und werden immer gebraucht. Und ja, es kommt leider auch vor, dass deutsche Staatsbürger in Zügen mit Flaschen werfen – so wie vor Kurzem die Kollegin aus der Linksfraktion. Aber in so großer Zahl, wie die Grünen es anmahnen, wird die Bundespolizei wegen der links-grünen Altparteienpolitik der Massenzuwanderung gebraucht. Und ich verrate Ihnen ein Geheimnis: Es liegt meistens nicht an den australischen Austauschstudenten. Ohne Alternative für Deutschland wird kein Grenzschutz funktionieren. Danke schön. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Hakan Demir.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege der AfD hat gerade etwas gesagt, was man hier noch mal einordnen muss. Er hat gesagt: Wir machen Politik für das deutsche Volk. – Aber das, was er meint, sind nicht die 84 Millionen Menschen, die in diesem Land leben. Er meint eine bestimmte Gruppe. – Es werden hier gerade Sachen reingerufen. – Klar ist, dass unser Grundgesetz die 84 Millionen Menschen in diesem Land umfasst. Und ich verstehe auch gar nicht, warum Sie die ganze Zeit diese 84 Millionen Menschen spalten wollen. Wir gehören alle zusammen, auch die 25 Millionen Menschen, die in dieses Land gekommen sind, deren Eltern in dieses Land gekommen sind, die hier arbeiten, die hier ein neues Leben aufgebaut haben. Auch die zählen zu der deutschen Bevölkerung in diesem Land. Zu dem jetzigen Thema. Natürlich stellen sich zwei große Fragen. Zum einen: Ist es noch praktisch notwendig, dass wir diese Grenzkontrollen haben, die es seit dem 16. September 2024 gibt? Und die zweite Frage ist: Sind sie rechtlich zulässig? Zunächst wissen wir – das wurde hier noch nicht gesagt –: Seit Dezember 2024, seitdem Assad aus Syrien fliehen musste, gehen die Zahlen von Geflüchteten zurück. Das galt auch während der Ampelzeit – damals gingen die Zahlen der Geflüchteten schon zurück –; das gilt aber auch für die jetzige Regierung. Im April dieses Jahres gab es in Deutschland – ich muss sagen: nur – 6 144 Asylerstanträge. Weniger neue Asylanträge in einem Monat gab es in Deutschland zuletzt im Juni 2020 während der Coronakrise, als die Welt stillstand, als Europa stillstand. Fakt ist: Praktisch geht die Notwendigkeit zurück. Zur rechtlichen Lage. Im Schengener Kodex steht: Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen ist „unter außergewöhnlichen Umständen“ für „höchstens 30 Tage […]“ möglich, darüber hinaus bei einer „ernsthaften Bedrohung“. Deutschland hat diese verlängerten Grenzkontrollen bei der EU-Kommission angezeigt; trotzdem müssen wir uns den rechtlichen Zweifeln natürlich immer wieder stellen. Wir haben zwei Gerichtsurteile. Wir haben einen Koalitionsvertrag zusammen vereinbart – Herr Throm, ich gucke auch in Ihre Richtung –, wir haben das GEAS-Anpassungsgesetz vor einigen Wochen hier vorangebracht. Im Koalitionsvertrag steht drin: Wenn das GEAS funktioniert, wenn es am 12. Juni in Kraft tritt – das steht so drin; das können wir gleich noch mal besprechen –, dann sollten auch diese Grenzkontrollen enden. Dafür steht die Sozialdemokratie. Vielen Dank. Jetzt hat das Wort der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler.

Fraktionslos

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Egal zu welcher Landesgrenze – die Gerichte der Bundesrepublik sind sich einig: Die Grenzkontrollen der Bundesregierung sind rechtswidrig. Herr Minister, dass ich diese Kontrollen ablehne, das wissen Sie; Sie machen es einem aber auch wirklich nicht leicht, Ihre Linie nachzuvollziehen. Das Gericht sagt klar: Die Bundesregierung begründet die Kontrollen nicht ausreichend und verstößt gegen europäisches Recht. – Als Reaktion die stationären Maßnahmen umzubenennen oder an einen anderen Ort zu verschieben, hilft da wenig. Das ist Augenwischerei. Die logische Konsequenz müsste doch sein: Ist eine Maßnahme rechtswidrig, dann beendet man sie, und zwar überall; denn wer an einer Landesgrenze europäisches Recht bricht, der bricht es an allen. Trotzdem bleiben Sie uneinsichtig. Ihr Haus wird das Urteil anfechten. An den Grenzkontrollen wird festgehalten, so auch bei uns im Norden. Da ist eine Grenze, die nachweislich keine relevante Fluchtroute ist und verlässlich die geringsten Zahlen unerlaubter Einreisen liefert, eine Grenze, über die tagtäglich mehrere Tausend Menschen pendeln. Das ist unverhältnismäßig, das ist ineffektiv, und das ist antieuropäisch. Ihre Grenzkontrollen widersprechen nicht nur dem Geist von Schengen; sie sind eine rechtsstaatliche Fahrlässigkeit. Wer ernsthaft für Sicherheit sorgen will, der setzt auf europäische Zusammenarbeit: – Herr Abgeordneter, Ihre Zeit. – auf moderne Fahndung, auf gezielte Polizeizusammenarbeit und nicht auf Schlagbäume aus dem letzten Jahrhundert. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Thomas Silberhorn.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Regierungswechsel im Mai 2025 hat die Bundespolizei rund 47 000 unerlaubte Einreisen festgestellt, mehr als 8 700 Personen mit offenem Haftbefehl aufgegriffen und über 1 300 Schleuser vorläufig festgenommen. Das sind die Ergebnisse der Grenzkontrollen in nur einem Jahr. Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, dass die Kontrolle unserer Grenzen ein wirksames Instrument ist, um irreguläre Migration zu begrenzen und um kriminelle Strukturen zu bekämpfen. Wenn Grüne und Linke die Grenzkontrollen beenden wollen, dann heißt das eben: Sie würden nicht nur 47 000 unerlaubte Einreisen in einem Jahr achselzuckend hinnehmen; wenn es nach Ihnen ginge, könnten sich auch 8 700 mit Haftbefehl gesuchte Personen weiter frei in Deutschland bewegen und 1 300 Schleuser weiter ihr Unwesen treiben. Sie blenden die Realität an unseren Grenzen aus. Das ist mit uns nicht zu machen. Ohne Zweifel gehören offene Binnengrenzen und ein gemeinsamer Außengrenzschutz zu den größten Erfolgen der europäischen Integration. Aber dieses System funktioniert eben nur dann, wenn die geltenden Regeln konsequent durchgesetzt werden, und daran fehlt es bis heute. Das europäische Asylsystem ist in zentralen Punkten dysfunktional. Registrierung bei Einreise, Asylverfahren im Erstaufnahmeland und Rückführung werden vielfach nicht umgesetzt. Die Binnengrenzkontrollen sind deswegen die rechtlich vorgesehene und die politisch notwendige Reaktion auf die unzulängliche Durchsetzung des europäischen Asylrechts. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Reform des EU-Asylrechts wird hier natürlich Abhilfe schaffen. Wir haben hier im Bundestag bereits beschlossen, wie wir das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem ins deutsche Recht umsetzen. Aber bis diese Maßnahmen ausreichend wirksam werden können, müssen die Binnengrenzkontrollen und die Zurückweisungen an der Grenze aufrechterhalten bleiben. So kann man es auch im Koalitionsvertrag nachlesen. Dass irreguläre Migration unsere öffentliche Ordnung und unsere innere Sicherheit gefährdet, liegt auf der Hand. Aber ich will doch zwei Aspekte erwähnen, die in der öffentlichen Debatte oft zu kurz kommen. Deutschland liegt im Fadenkreuz von Organisierter Kriminalität und von Staatskriminalität. Wer mithilfe von Schleusern nach Deutschland kommt, bezahlt dafür viele Tausend Euro. Wir zerschlagen diese Geschäftsmodelle Organisierter Kriminalität, indem wir unsere Grenzen sichern. Wer über Russland oder Belarus in die Europäische Union kommt, ist Teil hybrider Kriegsführung. Russland und Belarus sind seit geraumer Zeit damit beschäftigt, Migranten mit Visa auszustatten und gezielt auch mit Gewalt in die Europäische Union einzuschleusen. Wir wissen nicht, für welche Agentenaufträge sie bezahlt oder auch nur benutzt werden; aber was wir wissen, ist, dass wir diese hybride Kriegsführung nicht hinnehmen werden und dass wir die Russlandrouten schließen müssen. Deswegen, meine Damen und Herren, sind die Grenzkontrollen notwendig. Sie dienen dazu, das geltende Asylrecht durchzusetzen. Kommen Sie zum Ende Ihrer Rede. Und sie sichern das Vertrauen in unsere staatliche Handlungsfähigkeit. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion