Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bund hat in den letzten Jahren Enormes geleistet: 300 Milliarden Euro für die Coronahilfen, 600 Milliarden Euro für die Energiepreisbremsen, 500 Milliarden Euro für das Sondervermögen Infrastruktur und jetzt in dieser Legislatur 600 Milliarden Euro für die Bundeswehr. In Summe sind das rund 2 Billionen Euro, die der Bund aufgebracht hat, um dieses Land, um unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft, Länder und Kommunen durch Pandemie, Energiekrise und Kriegsauswirkungen zu bringen. Und jetzt, heute, setzen wir wieder ein Zeichen der Solidarität: Mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, kurz: LuKIFG, stellen wir 100 Milliarden Euro bereit – 100 Milliarden Euro, für die der Bund Zins und Tilgung übernimmt. Das ist hier heute kein besserer Verwaltungsakt. Das ist ein beeindruckendes Signal der Solidarität mit Ländern und Kommunen. Diese 100 Milliarden Euro fließen nicht in irgendwelche Luftschlösser, sondern in das Fundament unseres Landes. Ein Landkreis kann endlich seine Schlaglochpisten wieder in Straßen verwandeln. Eine Stadt kann ihre maroden Schulen zu modernen Lernorten machen. Eine Gemeinde kann ihr Feuerwehrhaus sanieren und die Sporthalle so dämmen, dass sie nicht den Rhein mitheizt. Das alles sind Investitionen in Lebensqualität, in Sicherheit, in Zukunft. Denn eines ist klar: Wenn unsere Kommunen stark sind, dann ist auch Deutschland stark. Ich weiß, es gibt durchaus auch Kritik am Gesetz. Manche hätten gerne eine engere Zweckbindung oder eine bundesweite Kommunalquote. Oder die Zusätzlichkeit steht in Diskussion. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland ist vielfältig. Die Herausforderungen in einem Stadtstaat unterscheiden sich von denen in einem Flächenland, sie unterscheiden sich im Norden von denen im Süden, im Osten von denen im Westen. Deshalb gilt: Flexibilität ist hier keine Schwäche, sie ist kluge Verantwortung. Und was die sogenannte Zusätzlichkeit betrifft: Die ist schon beim Bund so kompliziert, dass Dennis Rohde sie in fast jeder Haushaltsausschusssitzung erklären muss. Und obwohl beispielsweise Sven-Christian Kindler sie damals selbst mitverhandelt hat, haben einige sie immer noch nicht verstanden. Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Deutschland hat in den letzten drei Jahrzehnten zu wenig investiert. Man hat es lange übertüncht, aber jetzt bröckelt der Putz. Straßen, Brücken, Schulen, Netze: Überall sehen wir heute die Folgen. Diese Vernachlässigung unserer Infrastruktur kostet uns nicht nur unglaublich viel Geld, sie hat vor allem auch über die Jahre Vertrauen gekostet – Vertrauen in diesen Staat, der funktionieren soll. Dieses Vertrauen kehrt natürlich nicht mit einem Gesetz zurück. Aber es kehrt zurück, wenn die Menschen sehen, dass es wieder aufwärtsgeht, wenn die Baustelle zum Fortschritt wird, wenn der Bus wieder fährt, wenn die Schule wieder leuchtet, wenn das Rathaus wieder funktioniert. Genau das ist das Ziel des LuKIFG und des Sondervermögens Infrastruktur. Genau davor haben die Populisten die größte Angst: dass die Zuversicht zurückkehrt. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass in Deutschland die Zuversicht wieder zurückkehrt, dass es wieder besser wird! Das ist das Ziel. Das packen wir an. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Dr. Michael Espendiller aufrufen und das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und an den Bildschirmen! Keinen ganzen Monat haben wir nun im Parlament damit verbracht, ein weiteres undurchdachtes Rekordschuldenprogramm dieser Merz/Klingbeil-Regierung zu beraten. Mit dem sogenannten Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz wird den Bundesländern künftig ermöglicht, selbst Schulden zu machen, und zwar jedes Jahr in Höhe von 0,35 Prozent des BIPs. Aber das ist eine ganz schlechte Idee, weil nämlich sämtliche Länder ebenso wenig wie der Bund mit Geld umgehen können. Genau wie der Bund müssten die Länder finanzpolitisch endlich ihre Hausaufgaben machen, Aufgaben priorisieren, Strukturen reformieren und Kosten einsparen. Durch die nun geschaffene Möglichkeit zusätzlicher Verschuldung wird aber genau das Gegenteil passieren. Der Reformdruck ist damit nämlich weg, und es wird weiter vor sich hin gewurschtelt werden. Man könnte das auch „Insolvenzverschleppung“ nennen. Mit dem zweiten Gesetz, dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, kurz: LuKIFG, stellt der Bund den Ländern weitere 100 Milliarden Euro aus 100 Prozent Schulden zur Verfügung, die eigentlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur gedacht waren. Doch das mit der Zusätzlichkeit wird wohl nichts werden; denn das Gesetz ist so unfassbar schlecht gemacht, dass der eigentliche Zweck mit Sicherheit verfehlt werden wird. Am Ende wird es auf eine allgemeine Budgethilfe für die Länder hinauslaufen, also genau das, was wir von Anfang an befürchtet und kritisiert hatten. Dabei hätte das nicht sein müssen. Der ursprüngliche Referentenentwurf zu diesem Gesetz war nämlich gar nicht so schlecht. Aber die schwarz-rote Koalition hat sich dazu entschlossen, diesem Gesetz sämtliche Zähne zu ziehen, die dafür gesorgt hätten, dass das Geld auch wirklich der Infrastruktur zugutekommt. Vor allem hätte der Bund auch die Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber den Ländern gehabt, die sich nicht an die Spielregeln der Grundgesetzänderung vom März gehalten hatten. Aber genau das wurde jetzt gestrichen. Damit stellt sich insgesamt die Frage, ob das LuKIFG überhaupt verfassungsgemäß ist. Wir sind der Auffassung: Nein, das Gesetz ist nicht verfassungsgemäß. Aber da uns als AfD-Bundestagsfraktion leider sechs Stimmen in diesem Haus fehlen, können wir das Gesetz auch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Der Bundesrechnungshof jedenfalls hat mit seinem Bericht vom 8. September dieses Jahres noch versucht, Parlament und Regierung auf die zahlreichen Schwächen dieses Gesetzes hinzuweisen. Er hat sogar konkrete Vorschläge gemacht, wie man das LuKIFG noch retten und die Steuerzahler besser schützen kann. Aber es kam nichts – kein Änderungsantrag der Regierung, kein Einlenken, kein Vertagen. Alle Fehler dieses Gesetzes bleiben drin. Abgesehen davon gilt einmal mehr das, was Kurt Tucholsky schon sagte – Zitat –: „Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.“ Zitat Ende. – Und ganz in diesem Sinne haben sich die linken Parteien in diesem Haus – also die SPD, die Grünen, die Linken – dazu verabredet, den Bundesrechnungshof nun zu diskreditieren und zu delegitimieren. Wir haben das heute Morgen wieder im Haushaltsausschuss erlebt. Da wurden vom Bundesrechnungshof Ausführungen zur verfassungsrechtlich normierten Wirtschaftlichkeit gemacht, und prompt werfen die Grünen dem Hof politisches Agieren vor, sofort im Anschluss sekundiert von der SPD, die diesen unberechtigten Vorwurf wiederholt und dem BRH noch vorwerfen musste, dass die AfD den BRH zu oft zitiert und deshalb seine Bemerkung demnächst – ich zitiere – „fürs Altpapier“ seien. Was für ein bekloppter Irrsinn das ist! Aber es macht auf einmal Sinn, dass die Regierungspartei SPD die erfolglose Ex-SPD-Bauministerin Klara Geywitz nun in den Bundesrechnungshof in Führungsposition schicken will. Denn offenbar möchte man den Bundesrechnungshof künftig gerne von innen heraus sabotieren. Wir lehnen es entschieden ab, dass der SPD-Finanzminister sich nun auch noch den eigentlich unabhängigen Bundesrechnungshof untertan machen will. Ebenso lehnen wir heute Ihre neuen Schuldenpakete ab, die für die Bürger nichts besser machen werden, sondern alles nur viel schlimmer. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Christian Haase das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auch die hessische Landesregierung begrüßen. Schön, dass auch die Länder an der Diskussion teilhaben! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen im Anschluss an diese Debatte über einen wichtigen Baustein für eine gute Zukunft unseres Landes ab. Und dem Land geht es gut, wenn das Leben in unseren Kommunen funktioniert. Aber die Lage in unseren Kreisen und Städten, sie ist ernst, sie ist bitterernst. Vielen Kommunen geht im Hinblick auf die Finanzen die Luft aus. Deshalb gehen CDU/CSU und SPD mit den vorliegenden Gesetzentwürfen einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Es gilt: Wir haben die Sorgen und Nöte der Kommunen verstanden, und wir müssen zügig liefern. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund nennt das Sondervermögen „einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der zunehmend im freien Fall befindlichen kommunalen Investitionstätigkeit“. Ich zitiere aus seiner Stellungnahme zur Anhörung: „Angesichts der historisch dramatischen Finanzlage der Kommunen droht ansonsten ein Absturz der kommunalen Investitionen von 44,5 Mrd. Euro im vergangenen Jahr auf 26,7 Mrd. Euro im Jahr 2028. Trotz dieser deutlichen Einsparungen droht das Defizit der Kommunen auf 36,1 Mrd. Euro aufzuwachsen.“ Meine Damen und Herren, das ist die Ausgangslage: ein nie dagewesener Handlungsdruck. Es geht um die Grundlagen unserer Demokratie. Ich will denen, die jetzt vorschlagen, den Kommunen könnte man ja jetzt Aufgaben wegnehmen, die der Bund übernehmen soll, sagen: Nein, das ist genau das Gegenteil einer Demokratieförderung. Damit legen wir die Axt an die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland. Dass diese lebt, das zeigt uns das Beispiel der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen: Gute Arbeit in den Kreisen und Städten hält die Populisten klein. Zurück zum vorliegenden Gesetz. Das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz schafft, je nach Lage in einem Bundesland, einen maximalen Gestaltungsspielraum. Zusammen mit der Strukturkomponente müssen nun alle Länder in der Lage sein, ihrer grundgesetzlichen Verantwortung nachzukommen und gegenüber den Kommunen die finanzielle Mindestausstattung sicherzustellen. Das hat der Deutsche Landkreistag zu Recht in seiner Stellungnahme angemahnt. Positiv hervorzuheben sind auch die äußerst schlanken, geradezu bürokratiearmen Berichtspflichten. Wir lassen uns als Haushaltsausschuss hier noch die Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern vor ihrem Abschluss vorlegen, um die Balance zwischen Kontrolle auf der einen Seite und effizienter Mittelvergabe auf der anderen Seite sicherzustellen. Grundsätzlich gilt für uns: Wer Bürokratie am Anfang vermeidet, der muss sie am Ende nicht reduzieren. Genau das tun wir mit diesen Gesetzen. Meine Damen und Herren, wir stehen vor der gewichtigen Aufgabe, auf das Problem der kommunalen Finanzen angemessen zu reagieren. Dieses Gesetz ist dabei ein wichtiger Baustein. Was aber jetzt noch kommen muss, sind echte Reformen, die auf der Kostenseite wirken, sodass wir nicht nur auf die Einnahmeseite gucken. Das ist mir mindestens genauso wichtig. Diese Strukturreformen brauchen wir in Deutschland. Ich glaube, wir sind alle gefordert, hier ernsthafte Vorschläge zu unterbreiten und offen anzugehen. Unsere Kommunen in Deutschland haben es verdient. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Sebastian Schäfer das Wort erteilen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Täglich erreichen uns Hiobsbotschaften aus unseren Kommunen: über Haushaltssperren, großangelegten Stellenabbau wie bei uns in Esslingen, aber vor allem über eine Infrastruktur – Schulgebäude, Turnhallen, Schwimmbäder, zentrale Orte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt –, die an viel zu vielen Orten nicht in dem Zustand ist, wie es – bei allen strukturellen Problemen, die wir haben – der Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft entsprechen würde. Insofern kommt dieser Teil des Sondervermögens eigentlich gerade richtig, und das war ja auch der Grund, warum unsere Fraktion im März die Hand für die Grundgesetzänderung gehoben hat: damit unser Land für alle funktioniert. Aber leider sehen wir auch beim Anteil für die Länder und Kommunen ein Spiegelbild des Umgangs der Bundesregierung mit den vielen neuen schuldenfinanzierten Milliarden. Während die Zusätzlichkeitsanforderung beim Bundesanteil des Sondervermögens zumindest noch im Gesetzblatt steht, sieht die Koalition dafür bei diesem Gesetz schon gar keinen Anlass mehr. Das war zwar im Referentenentwurf noch enthalten, aber jetzt kein Wort mehr davon. Das ist zumindest ehrlicher, als die Zusätzlichkeit durch tausendundeinen Buchungstrick auszuhebeln. Aber klar, Herr Rudolph: Die Bundesbank, der BRH, Clemens Fuest oder Michael Hüther, die verstehen es einfach nicht. Wir sehen die große Not der Kommunen. Aber es muss klar sein: Die Länder müssen diese Mittel ausschließlich für zusätzliche Investitionen verwenden. Die öffentliche Infrastruktur modernisieren und den Klimaschutz voranbringen: Darum geht es und um nichts anderes. Es geht nicht darum, Haushaltslöcher zu stopfen, die unsinnige Steuersenkungen auch in den Länderhaushalten noch größer reißen werden. Die Länder wehren sich ja schon gegen Ihre Steuerpläne. Auch da sehen wir: Bund und Länder sind sich in Finanzierungsfragen selten einig. Deshalb ist es schon bemerkenswert, was die Rechnungshöfe von Bund und Ländern bei ihrer Herbstkonferenz in Kiel gemeinsam feststellen: „[…] der Gesetzentwurf [stellt] […] eine wirtschaftliche Verwendung der Milliardenkredite in den Ländern nicht sicher: Für die Länder ist das Erfordernis aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf gestrichen worden, dass die Investitionen in die Infrastruktur zusätzlich erfolgen müssen.“ Eigentlich schlägt bei Haushaltsfragen unerbittlich die Stunde der Wahrheit. Diese Bundesregierung kann das aber für sich nicht in Anspruch nehmen. Nach Ansicht des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats von Bund und Ländern schätzt die Bundesregierung die Entwicklung des deutschen Produktionspotenzials zu optimistisch ein. Gleichzeitig wird die zukünftige Staatsschuldenquote durch das Finanzministerium zu niedrig ausgewiesen. Der Beirat stellt fest, dass die Finanzpolitik der Bundesregierung – ich zitiere – „derzeit nicht so angelegt [ist], dass sie in der mittleren Frist mit den EU-Regeln kompatibel ist“. Die Bundesrepublik muss einen Weg aus der unter Friedrich Merz und Lars Klingbeil geplanten Rekordverschuldung finden. Die Schulden wären gerechtfertigt – und genau dafür haben wir Grüne im März die Hand gehoben –, wenn die Gelder in zusätzliche Investitionen in unsere Infrastruktur und in das Erreichen der Klimaneutralität fließen würden. Das würde Deutschland zukunftsfest machen und sicherstellen, dass sich aus den neuen Schulden auch ein höheres Potenzialwachstum ergibt. Wir brauchen eine Finanzarchitektur, die Investitionen gerade in unseren Kommunen nachhaltig ermöglicht, künftigen Generationen Gestaltungsspielraum lässt und mit den EU-Regeln kompatibel ist. Dazu trägt dieses Gesetz zu wenig bei, und deshalb lehnen wir es ab. Für die Fraktion Die Linke darf ich Sascha Wagner das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Heute beraten wir eine ganze Serie von Gesetzentwürfen: zur Infrastrukturfinanzierung, zur Strukturkomponente und zu Sanierungshilfen. Große Titel, große Worte. Doch wer genauer hinschaut, erkennt: Dahinter steckt wenig Substanz und noch weniger Gerechtigkeit. Für die sogenannte Infrastrukturfinanzierung sollen 100 Milliarden Euro bis 2036 bereitgestellt werden. Das klingt beeindruckend; aber verteilt auf 12 Jahre, 16 Bundesländer und knapp 11 000 Kommunen bleibt davon kaum etwas übrig. Zum Vergleich: Der kommunale Investitionsrückstand liegt aktuell bei über 216 Milliarden Euro. Das Programm ist also kein Aufbruch, sondern ein Tropfen auf den heißen Stein. Noch schlimmer: Die ursprünglich geplante 60-Prozent-Quote für Kommunen wurde gestrichen. Jetzt entscheiden die Länder selbst, wie viel sie weitergeben. Zudem sollen sogar öffentlich-private Partnerschaften gefördert werden, also Modelle, bei denen private Investoren Rendite aus öffentlichen Geldern ziehen. Das ist keine Zukunftspolitik, das ist eine Subventionierung privater Profite. Auch bei der sogenannten Strukturkomponente bleibt es beim Minimalkompromiss. 0,35 Prozent des BIP dürfen die Länder künftig zusätzlich aufnehmen, also rund 15 Milliarden Euro. Das klingt viel, reicht aber hinten und vorne nicht, um die massiven Investitionslücken zu schließen. Was nützt mehr Kreditrahmen, wenn Einnahmen fehlen und Ausgaben wachsen? Hier sind echte strukturelle Reformen nötig, keine kosmetischen Korrekturen an einem kranken System. Und schließlich: das Sanierungshilfengesetz. Bremen und das Saarland dürfen künftig begrenzt neue Schulden aufnehmen, ohne ihre Hilfen zu verlieren. Das ist richtig. Aber auch künftig sollen sie weniger Spielraum haben als andere Länder und weiter Sonderberichte liefern, während reiche Länder frei agieren können. Das ist keine Gleichstellung, das ist Finanzpolitik mit doppeltem Maßstab. Letztlich zeigen die drei Gesetze das Kernproblem unserer Finanzarchitektur: Sie zementieren Ungleichheit, statt sie abzubauen, sie verschieben Verantwortung nach unten, ohne Mittel mitzugeben, und sie füllen Sondervermögen, statt Zukunftsaufgaben ehrlich im Haushalt abzubilden. Meine Damen und Herren, Investitionen in Schulen, Brücken, Krankenhäuser, Klimaanpassung und bezahlbaren Wohnraum sind kein Luxus. Sie sind die Grundlage sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Stärke. Beides gehört zusammen, und dafür kämpfen wir als Linke. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Jürgen Coße das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich füge hinzu: Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf Youtube! Das ist eine Ihnen vielleicht bekannte Begrüßung. Ich möchte an der Stelle den Zuschauerinnen und Zuschauern sagen: Wenn Sie so etwas sehen, glauben Sie denen nicht! Sie sprechen nicht zur Sache. Sie wissen meistens nicht, worüber sie reden. Sie haben nur ein Ziel: negativ über unser Land zu reden. Wer aber permanent negativ über unser Land redet, der hat keine Zeit, es besser zu machen. Und das haben wir uns als Koalition vorgenommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Also: Tut nix, gibt’s nicht! 100 Milliarden Euro – genau darüber reden wir – haben wir uns vorgenommen, den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Deswegen formuliere ich für meine Fraktion bzw. für die Koalition – wir haben es eben schon gehört – die Erwartung, dass dieses Geld auch tatsächlich bei den Kommunen ankommt. Denn die brauchen dieses Geld, weil Infrastruktur leider in den letzten Jahren – übrigens unabhängig von der politischen Farbenlehre – zu kurz gekommen ist. Und deswegen: Wir fangen erst an! Wir machen weiter! Das ist der erste Schritt. Wir reden über 100 Milliarden Euro. Für viele an den Bildschirmen eine unvorstellbar hohe Summe, liebe Kolleginnen und Kollegen! Infrastruktur hat etwas mit Bauen zu tun. Deswegen gibt es auch einen Zusammenhang zu anderen Gesetzen, die wir heute schon beschlossen haben, Stichwort „Bauturbo“. Die Wahrheit ist auch, dass natürlich die Opposition die Aufgabe hat, alles schlechtzureden, was die Regierung macht. Aber wenn man ein bisschen objektiv hinguckt und sich die Zahlen genau anguckt, dann kann man festhalten: Es hat noch nie eine Bundesregierung gegeben, die so viel Geld für die Kommunen bereitgestellt hat, nicht nur, weil es nötig ist, sondern weil es, lieber Klaus Mack, eine hohe kommunalpolitische Kompetenz bei CDU, CSU und bei der SPD gibt. Das ist, glaube ich, ein Wert an sich, dass Menschen hier im Bundestag sitzen, die wissen, worüber sie reden, weil sie Bürgermeister waren, Landräte waren, stellvertretende Landräte oder wenigstens Kreistagsabgeordnete waren. Es ist auch eine Stärke, dass man weiß, worüber man redet; andere tun das nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Das kann man ja mal aufnehmen, was von Ihnen kommt: Herr Espendiller, Sie haben eben gar nicht zur Sache gesprochen. „Schuldenmacher“ – nein, das ist eine falsche Formulierung. Wir investieren in die Zukunft. Wenn Sie sich hierhinstellen und sagen: „Das brauchen wir alles nicht“, dann sorgen Sie dafür, dass Kitas nicht mehr gut ausgestattet sind, dass Schulen im Prinzip weiter vergammeln, dass Sportplätze nicht mehr gebaut werden. Wir sind bereit, Geld in die Hand zu nehmen, um unsere Kommunen nicht im Stich zu lassen. Sie wollen genau das Gegenteil; denn Sie haben nur ein Interesse, nämlich dieses Land schlechtzureden. Und das ist nicht klug an der Stelle. Herr Präsident, ich sehe das Blinken. Ich würde gerne noch auf viele Sachen eingehen. Ich will zum Schluss sagen: – Es blinkt! – Für uns als SPD, als CDU und auch als CSU ist klar: Es gibt viel zu tun. Wir fangen erst richtig an. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank. – Der nächste Redner ist Carsten Becker für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Landsleute! In meiner heutigen Rede möchte ich auf den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes eingehen. Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, dass die Bundesländer Bremen und Saarland die im Grundgesetz in Artikel 109 Absatz 3 geänderte Regelung der ehemaligen Schuldenbremse in Zukunft in Anspruch nehmen können, ohne dabei entsprechende Sanktionen aus dem Sanierungshilfengesetz befürchten zu müssen. Was bedeutet das konkret? Das rot-grün regierte Bremen und das rot regierte Saarland dürfen in Zukunft, wenn dieses Gesetz in Kraft treten sollte, jeweils zusätzliche Schulden von rund 150 Millionen Euro im Jahr machen. Und da in beiden Bundesländern die Sozis an der Regierung sind, werden sie es auch tun. Lösen denn diese zusätzlichen Schulden die Probleme in Bremen und im Saarland? Nein, meine Damen und Herren, das tun sie nicht. Bremen und das Saarland brauchen wie ganz Deutschland stattdessen weniger neue Schulden, weniger Bürokratie und vor allen Dingen weniger rote Parteibuchwirtschaft. Was wir brauchen, sind echte Reformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum und keine neuen Schulden. – Herr Limbacher, Sie wissen doch ganz genau: Ich leiste meinen Beitrag zur Sanierung des Saarlandes. Die Diät wird nicht gezahlt. Ich spare dem saarländischen Steuerzahler 90 000 Euro im Jahr. Ich weiß, das tut Ihnen als Sozi in der Seele weh, dass man tatsächlich mal Steuern spart – falls Sie so was überhaupt haben wie eine Seele. Abschließend: Lassen Sie mich als MdB aus dem strukturschwachen Saarland Ihnen noch drei Dinge mitgeben, wie Sie Menschen im Saarland unterstützen können. Erstens. Wenn Sie die Bundesverwaltung schon weiter aufblähen – mittlerweile über 500 000 Stellen –, dann sorgen Sie mal dafür, dass ein paar Stellen ins Saarland kommen, damit der Einzelhandel, der Mittelstand, die Wirtschaft vor Ort Kaufkraft bekommen, damit es dort wieder aufwärtsgeht. Das wäre ein wichtiger Punkt. Ein zweiter Punkt. Helfen Sie den Saarländern, indem Sie eine neue Schnellzugverbindungsstrecke Richtung Luxemburg bauen, damit die Saarländer statt 3 000 oder 3 500 Euro brutto im Saarland 3 500 Euro netto in Luxemburg verdienen können und nach 20 oder 40 Jahren auch noch entsprechende Rentenansprüche haben, wie man sie in Deutschland leider nicht mehr bekommt. Und drittens – das ist das Wichtigste –: Liebe Bürger, seien Sie schlau und wählen Sie bei den kommenden Wahlen blau, damit es mit einer AfD-geführten Bundesregierung nicht nur im Saarland, sondern in ganz Deutschland wieder aufwärtsgeht. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Klaus Mack für die Unionsfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute geht es nicht ums Ankündigen, heute geht es ums Machen. Der Bund liefert, und zwar in historischem Ausmaß: 100 Milliarden Euro für Infrastruktur in Ländern und Kommunen, für Schulen, für Kindergärten, für Straßen, für öffentliche Gebäude. Das ist ein echter Meilenstein, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen. Wir geben den Bundesländern heute eine passende Vorlage für eine kommunalfreundliche Umsetzung dieser Investitionsförderung. Die Mittelverwendung ist bewusst weit gefasst. Das stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Auch Projekte, die seit dem 1. Januar 2025 begonnen wurden, sind einbezogen, weil wir wissen: Investitionen dulden keinen Aufschub. Wir wollen das Geld schnell auf die Straße bringen, meine Damen und Herren. Natürlich hätte auch ich mir eine verbindliche Quote zur Beteiligung der Kommunen an den 100 Milliarden Euro gewünscht; denn 75 Prozent der Investitionen werden in unseren Kommunen erbracht. Deshalb sage ich ganz klar: Das Vertrauen, das der Bund den Ländern entgegenbringt, müssen die Länder jetzt auch an ihre Kommunen weitergeben. Der überwiegende Teil dieser 100 Milliarden Euro muss in den Kommunen ankommen. Und erste Rückmeldungen zeigen ja, dass es geht. Die Länder sind sich ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen. Der Bund gibt den Ländern große Freiheit bei der Verteilung der Mittel und bei der Erbringung von Nachweisen. Diese Freiheit darf aber nicht auf Landesebene enden. Sie muss natürlich auch in den Rathäusern ankommen. Das Geld soll in kaputte Dächer und marode Klassenzimmer fließen und eben nicht in Bürokratie. Das Gesetz ist hier eindeutig: „Ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand ist zu vermeiden.“ Wir werden darauf achten, dass dieser Grundsatz bei der Umsetzung auch beherzigt wird. Wir erwarten auch: Die Bundesmittel dürfen nicht durch Landesmittel ersetzt werden. Ganz im Gegenteil: Finanzschwache Kommunen können durch zusätzliche Landesmittel unterstützt werden. Und ja, es ist richtig: Im Bundesgesetz wurde bewusst auf das Erfordernis der Zusätzlichkeit verzichtet. Unsere Kommunen dürfen mit diesen Mitteln endlich Projekte umsetzen, die sie seit Jahren geplant haben, aber eben nie finanzieren konnten. Und jeder, der einen Kommunalhaushalt kennt, weiß: Hier wird langfristig gedacht, geplant, gerungen, und genau deshalb ist diese Regelung richtig. Wir freuen uns, dass unsere Hinweise hier Gehör gefunden haben. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist eine Einladung zum Investieren. Es ist ein Bekenntnis zur Stärkung der kommunalen Ebene; denn hier begegnet der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern auf Augenhöhe. Wenn wir hier versagen, verliert Demokratie ihren Halt. Wenn wir hier liefern, dann wächst Vertrauen. Ich bedanke mich bei allen Haushältern und bei allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben. Heute liefern wir. Der Bund steht an der Seite der Kommunen – mutig, handlungsfähig, verlässlich. Ich danke Ihnen. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Florian Oßner für die Unionsfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt darum, den bestehenden Investitionsstau abzuarbeiten, gerade auch im Verkehrsbereich, Straßen und Brücken zu sanieren, die Gesundheitsversorgung zu stärken und die Wärme- sowie die Energieinfrastruktur fit für die Zukunft zu machen. Diese Investitionen, diese Linie, die wir heute beschließen, sind nicht nur eine finanzielle Unterstützung. Sie sind ein klares Bekenntnis des Bundes zu unseren Ländern und Kommunen, zu mehr Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Wir schaffen mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz heute den rechtlichen Rahmen, damit Länder und Kommunen in den kommenden Jahren bis zu 100 Milliarden Euro für dringend benötigte Investitionen in die Infrastruktur erhalten. Das ist auch Dreh- und Angelpunkt der sozialen Stabilität Deutschlands. Denn schaffen wir es nicht, wieder wettbewerbsfähiger zu werden, dann werden viele notwendige Dinge schlichtweg nicht mehr finanzierbar sein. Das wäre der Super-GAU – denn das schlägt direkt vor Ort auf, falls notwendige Krankenhäuser oder Schwimmbäder geschlossen werden müssen. Da stemmen wir uns mit aller Kraft dagegen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nach wie vor darf ich sehr eng mit der Kommunalpolitik verbunden sein. Unter anderem als Kreisrat wird mir regelmäßig von Bürgermeistern, Stadt- und Gemeinderäten die prekäre finanzielle Situation der Kommunen vor Ort geschildert. Es werden in unserem Land immer mehr Aufgaben von oben nach unten delegiert. Kindertagesstätten, Bundesteilhabe, Infrastruktur – all das kommt direkt bei den Bürgern an und ist momentan nur schwer aus eigener Kraft zu finanzieren. Deshalb haben wir uns gemeinsam mit den Ländern entschieden, hier als Bund unter die Arme zu greifen. Denn eines ist klar: Diese Koalition aus CDU, CSU und SPD ist eng verwurzelt mit der kommunalpolitischen Familie. Und mit dem heutigen Gesetz wird dies eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Wir vertrauen übrigens den Ländern und Kommunen, dass sie am besten wissen, wo Investitionen am dringendsten vor Ort gebraucht werden. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme ausdrücklich begrüßt, dass wir hier einen wichtigen ersten Schritt gehen und die Mittel schnell, unbürokratisch und flexibel bereitstellen. Genau das wollen wir heute: kein Bürokratiemonster, sondern pragmatische Lösungen für Investitionen vor Ort in Deutschland. Das ist das Gebot der Zeit: nicht kompliziert Dinge angehen, sondern unkompliziert Dinge umsetzen. Deshalb volle Zustimmung für das Gesetz. Herzliches Dankeschön. Herzliches Vergelts Gott!
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