Antrags der Abgeordneten Corinna Rüffer, Timon Dzienus, Leon Eckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken – Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren
Beratung des Antrags der Abgeordneten Corinna Rüffer, Timon Dzienus, Leon Eckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken – Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren
Zusammenfassung
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Reden (8)
Hochverehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Ich will Ihnen von einem Berichterstattergespräch im Petitionsausschusses erzählen, das heute Nachmittag stattgefunden hat. Es ging um einen Vater – so viel darf ich sagen; ich kann da nicht in die Details gehen –, der vor Jahrzehnten seine Tochter bei einem Verkehrsunfall verloren hat und dessen Sohn seitdem mehrfach schwerst beeinträchtigt ist. Er hat jahrzehntelange Kämpfe mit Behörden, mit Gerichten hinter sich um die Teilhabe für seinen Sohn – ein unendlicher Kampf. Weil mich diese Akte berührt hat, habe ich mit dem Petenten damals telefoniert. Ich weiß jetzt ein bisschen was über seine Lebensumstände. Der Mann musste seinen Beruf aufgeben, ist irgendwann ins Bürgergeld, damals Hartz IV, gerutscht und hat in den letzten Jahrzehnten eine Geschichte fortgesetzter Demütigungen hinter sich – fortgesetzter Demütigungen. Da muss man sich vielleicht mal ein bisschen überlegen: Was macht die aktuelle Situation mit dem Vater dieses Sohnes, der sich so sehr einsetzt, der seine Arbeit aufgeben musste, qualifizierte Arbeit aufgeben musste, was macht das mit dem, wenn er solche Debatten erlebt, wie wir sie heute führen? Ich will Ihnen sagen, hochgeschätzte Kolleginnen und Kollegen: Dieser Mann arbeitet 24/7, 365 Tage im Jahr, wahrscheinlich am allermeisten von uns allen hier, aber unentgeltlich, und ist auf Bürgergeld angewiesen. Er verdient unseren Respekt für diese Arbeit! Sein persönlicher Teil ist, dass er für seine persönliche Absicherung auf Grundsicherung angewiesen ist. Aber jetzt erlebt er eine Diskussion, die sich gegen den Sohn richtet, der auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen ist. Und die Diskussion, die wir gerade erleben müssen, ist eine konzertierte Diskussion. Sie hat im Wahlkampf angefangen mit dem Angriff auf die Barrierefreiheit, ging weiter mit einem Papier der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der BAGüS, in dem mehr oder minder verklausuliert drinsteht, dass wir zurück in die 90er-Jahre wollen, die Heime wieder füllen wollen, Leute in stationäre Einrichtungen zurückbringen wollen, die so hart gekämpft hatten für die Teilhabe in der Mitte der Gesellschaft. Dann hören wir, wie der Bundeskanzler am 3. Juni auf dem Deutschen Kommunalkongress gesagt hat, 10-Prozent-Steigerungen sind nicht akzeptabel. An anderer Stelle hat er gesagt, der Sozialstaat ist so nicht mehr finanzierbar. Wir lesen den Koalitionsvertrag. Man kann ihn positiv wenden und sagen: Klar, man kann über Budgets reden – aber nur dann, wenn sie personenzentriert organisiert sind. Natürlich sind wir für ein persönliches Budget, für die Erleichterung eines Zugangs. Wir wissen, dass das im Moment evaluiert wird. Aber es ist doch im Moment etwas anderes gemeint, etwas völlig anderes gemeint. Vorliegend ein Papier, eine Stellungnahme – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – des Landkreistages zu der Kommission zur Sozialstaatsreform. Unter Punkt 6 heißt es: „Das Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit kann nicht immer und überall erfüllt werden. Der individuelle Bedarfsdeckungsgrundsatz muss zurückgeführt werden. Stattdessen sind Budgets und institutionelle Förderung zu stärken.“ – Das heißt nichts anderes, als die Menschen in die Heime zu verweisen. Mir kann hier niemand sagen, mir kann hier niemand gewährleisten – in vielen Gesprächen habe ich das herausgefunden –, dass wir dem Druck als Parlament widerstehen. Genau deshalb haben wir diesen Antrag gestellt: weil wir diesen Leuten, die Angst haben – millionenfach in diesem Land –, ein Signal geben müssen, dass wir das Bundesteilhabegesetz als personenzentriertes, menschenrechtliches Instrument weiterentwickeln und nicht zurückgehen in eine Zeit, wo diese Menschen in Heime verwiesen wurden! Vielen Dank. Deswegen bitte ich Sie darum, diesen Antrag wohlwollend zu begleiten und ihm dann auch zuzustimmen. Sie müssen bitte zum Ende kommen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Wilfried Oellers für die Unionsfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem möchte ich dem Antrag der Grünen zunächst ausdrücklich zustimmen: Das BTHG war eine weitreichende Verbesserung für Menschen mit Behinderungen. Man ist damit weggegangen von dem damaligen Fürsorgedenken hin zu einer Politik des Ermöglichens und der Teilhabe. Jetzt kommt aber das Aber: Die Umsetzung des BTHGs läuft nicht rund – das ist keine neue Erkenntnis –, und es steigt die Vehemenz, mit der nicht nur die Kommunen, sondern auch die Leistungserbringer Alarmsignale aussenden. Zu den Herausforderungen zählen insbesondere die Sachkostensteigerungen, starke Anstiege der Fallzahlen bei der Assistenz, insbesondere bei der Schulbegleitung, die längere Dauer des Bezugs von Leistungen, aber vor allem auch die höheren Verwaltungs- und Bürokratiekosten. Kollegin Rüffer, Sie haben eben den Bundeskanzler zitiert. Dabei haben Sie in meinen Augen zwei entscheidende Aussagen nicht mit zitiert: Am Anfang und am Ende des gesamten Passus hat er hervorgehoben, wie wichtig der Sozialstaat ist, dass Deutschland ein Sozialstaat bleibt und dass jeder, der Leistungen benötigt, auch diese Leistungen bekommen soll. Das Zweite ist – hier möchte ich den Bundeskanzler zitieren: Wir müssen „gemeinsam nach Wegen suchen, wie den zu Recht Bedürftigen genauso Rechnung getragen wird wie der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte“. Zitat Ende. Und genau darum ging es Bundeskanzler Friedrich Merz, als er damals diese Aussage gemacht hat, also um eine Ausgabenüberprüfung. Darum geht es uns auch im Koalitionsvertrag, wenn wir den Begriff der Pauschalierungen verwenden. Es geht dabei nicht darum, Leistungen abzubauen, sondern darum, langfristig Leistungen sicherzustellen. Wer diese Tatsachen verdreht, der handelt ganz sicher nicht im Interesse der Menschen mit Behinderungen. Sie wollen die Ausgabenbelastungen mit den Vorschlägen in Ihrem Antrag schlicht noch weiter in die Höhe treiben, auf Kosten vor allem der Kommunen. Wir hingegen wollen das Geld gezielter einsetzen und damit einen tatsächlichen Unterschied machen. Dazu können aus meiner Sicht folgende Aspekte gehören: Der erste Punkt ist, die Bürokratie im Bundesteilhabegesetz deutlich zurückzufahren. Das spart Geld ein in der Verwaltung – da, wo es eigentlich nicht ausgegeben werden muss – und wird auch dazu führen, dass wir Leistungen nicht kürzen müssen. Auch die Verbesserung insbesondere bezüglich der Kooperation der Rehaträger durch einen federführenden Träger, sodass Leistungen endlich aus einer Hand gezahlt werden können, würde für die Betroffenen eine deutliche Vereinfachung bringen. Eine praktikablere bundeseinheitlichere Gestaltung des Bedarfsermittlungsverfahrens ist der nächste Punkt. Dann geht es aber auch um die Beibehaltung des Grundsatzes, dass eine Leistung nicht davon abhängt, ob jemand allein, in einer Wohngemeinschaft oder in einer stationären besonderen Wohnform lebt. Ein Zurückfahren dieser besonderen Wohnformen, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, würde dem von Ihnen betonten Wunsch- und Wahlrecht nämlich gerade widersprechen. Letztlich muss es unsere Aufgabe sein, zweierlei zu erfüllen: erstens die absolut berechtigten Ansprüche von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, zweitens aber auch die öffentlichen Haushalte so aufzustellen, dass diese Leistungen langfristig finanzierbar bleiben. Weniger Ineffizienz und dafür mehr Teilhabe, das ist verantwortungsvolle Politik im Sinne von Menschen mit Behinderungen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Jan Feser für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die allererste hier von mir in diesem Plenum gehaltene Rede stand unter dem Credo: Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. – Bei Anblick Ihres Antrages muss ich zwangsläufig noch ein weiteres Zitat dazusetzen; dieses lautet: Gut gemeint bedeutet noch lange nicht gut gemacht. Meine Damen und Herrinnen von den Grüninnen, Sie kommen hier mit einem Antrag um die Ecke, der sich zunächst in nichts anderem als worthülsenartigen Floskeln erschöpft und damit eigentlich nichts aussagt, der des Weiteren auf Annahmen und Voraussetzungen beruht, die bestenfalls nicht belegt oder gar nicht gegeben sind, der zudem nicht frei von Widersprüchen ist und letztlich Forderungen enthält, durch die das eigentliche Problem schlicht und ergreifend nur kaschiert wird. Was Ersteres angeht: Es ist nun mal leider nicht viel damit gewonnen, wenn Sie erst davon herumschwadronieren, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen solle irgendwie „konsequent“ geschützt, ausgebaut und „ein echtes Teilhaberecht“ geschaffen werden, wenn sich die anschließende Maßnahmenaufzählung in nichts anderem erschöpft als weiteren Worthülsen oder einer Aufzählung bereits normierter Maßnahmen. Da darf man am Ende des Tages erraten, womit schließlich der konsequente Schutz, der Ausbau, das vermeintlich Echte am Teilhaberecht erreicht werden soll. Nichts anderes gilt hinsichtlich solcher schwerst aussagekräftiger Geistesergüsse wie einer irgendwie zu erreichenden Stärkung, Vereinfachung oder Weiterentwicklung oder das Vorantreiben „strukturelle[r] Entlastungen der kommunalen Sozialaufgaben als Teil einer Gesamtentlastung“. Aha, jetzt sind wir ja alle schlauer, nicht? Tut mir leid, aber eine gelungene Antragsformulierung sieht ein bisschen anders aus. Des Weiteren: Laut Ihrer Antragsbegründung stützen Sie diesen Antrag auf folgende Befürchtungen – ich zitiere wörtlich –: „Bundeskanzler Merz kündigte beim Deutschen Kommunalkongress eine ‚umfassende Ausgabenüberprüfung‘ an und im Koalitionsvertrag sind ‚Pauschalierungen‘ geplant. All das zielt auf eine Reinstitutionalisierung und Kosteneinsparung zu Lasten von Leistungsberechtigten ab.“ Meine Frage an der Stelle: Woher wollen Sie das überhaupt wissen? Bitte nicht falsch verstehen: Auch ich habe in meiner vorletzten Rede massive Kritik an des Kanzlers Äußerung über die Kostensteigerungen für Menschen mit Behinderung geäußert, ganz einfach, weil die Äußerungen gegenüber der falschen Personengruppe angebracht wurden und weil sie sozial ungerecht sind. Dahinter stehe ich nach wie vor. Aber, meine lieben Grünen, es ist nicht gerade Ausdruck einer besonderen Finesse, wenn das lediglich Vermutete als das tatsächlich bereits in Stein Gemeißelte dargestellt wird. Und es zeugt auch nicht gerade von Wissenschaftlichkeit, wenn die Behauptung „Ausgabenüberprüfung und Pauschalierung ist gleich Kosteneinsparung zulasten der Leistungsberechtigten“ zwar plakativ herausgehauen wird, aber im Übrigen mit keinem Beleg untermauert wird. Dies gilt erst recht, wenn – da halte ich es mit Herrn Oellers – Ausgabenüberprüfung und Pauschalierung auch mit einer Rationalisierung einhergehen können, durch die letztlich finanzielle Kapazitäten zugunsten der Betroffenen freigesetzt werden können. Meine Damen und Herren, machen wir uns doch mal ehrlich: Wenn wir uns anschauen, mit welcher Vehemenz unser Kanzler der zweiten Wahl im letzten Dreivierteljahr Ankündigungen getroffen hat, die er im selben Atemzug wieder revidiert hat, können wir, glaube ich, einer Ankündigung irgendwelcher Einsparungen sehr gelassen entgegensehen. Darüber hinaus entbehrt es auch nicht einer gewissen Widersprüchlichkeit, wenn Sie sich einerseits über Pauschalierung und Ausgabenüberprüfungen als Maßnahmen der Rationalisierung mokieren und dann andererseits Vereinfachungen und strukturelle Entlastungen fordern, die logischerweise auch genau das mitumfassen. Also entscheiden Sie sich, was Sie eigentlich wollen. Die von Ihnen geforderte Reform der Finanzierungssystematik setzt dem Ganzen wirklich die Krone auf. Natürlich: Wir alle wünschen uns, dass die Maßnahmen des BTHG auskömmlich finanziert werden. Richtig ist natürlich auch, dass sich der Bund im Sinne einer Veranlassungskonnexität an diesen Kosten zu beteiligen hat; denn das Finanzierungsdefizit im BTHG ist halt nun mal auch im besonderen Maße der Nichteinhaltung dieser Konnexität geschuldet. Aber, meine Damen und Herren, wir können nicht das eine sagen und das andere nicht. Das andere ist nun mal, dass die Gelder, die für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erforderlich wären, schlichtweg nicht mehr vorhanden sind. Warum sind sie nicht mehr vorhanden? Ganz einfach: Weil die Kosten der Unterbringung von Asylsuchenden die Städte und Landkreise vielfach über den Rand ihres finanziellen Zenits gebracht haben, allein in meinem Landkreis 130 Millionen Euro. Damit können die Städte und Landkreise die zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes eigens zu erbringenden Leistungen finanziell nicht mehr stemmen und die Verbandsumlage, aus der die Leistungen des BTHG finanziert werden, nicht mehr finanzieren. Kurzum: Die erforderlichen Gelder sind nicht mehr da, weil sie für eine unkontrollierte Massenmigration aufgewendet worden sind, die Sie mit verschuldet haben. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass Sie zwar einerseits richtigerweise Geld für Menschen mit Behinderung ausgeben möchten, welches Sie aber unrichtigerweise für Heerscharen an Asylmigranten zum Fenster rausgeschmissen haben. Und das lassen wir Ihnen so nicht durchgehen. Nicht zuletzt – auch das gehört zur Wahrheit, die Sie wahrscheinlich nicht hören wollen –: Die erforderlichen Gelder sind auch deswegen nicht mehr vorhanden, weil die hierzu erforderlichen Steuern und Sozialabgaben infolge einer Zerstörung der deutschen Wirtschaft nicht mehr erzielt werden, die Sie über Ihre Wirtschafts- und Energiepolitik vorangetrieben haben. Firma Bosch lässt grüßen. Insofern fordern Sie jetzt hier eine Politik der Finanzierung, die Sie durch Ihre eigene Politik verunmöglicht haben. Schönen Dank auch dafür. Zum Glück kann ich sagen, dass ich aus einem Bundesland stamme, in dem man die Grünen eben wegen dieser Bigotterie bei ihrer sozialen Haltung aus dem Landeswohlfahrtsverband rausgeschmissen hat – zu Recht. Meine Damen und Herren, die Belange von Menschen mit Behinderung sind wichtig, zu wichtig, als dass man sie mit handwerklich schlecht gemachten Schaufensteranträgen abspeisen sollte, die bestenfalls Ihrer Selbstprofilierung dienen, aber nicht den Menschen mit Behinderung in diesem Land. Die haben wahrlich was Besseres verdient als so etwas. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Heike Heubach für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebes Publikum! Ich danke der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie das Bundesteilhabegesetz wieder auf die Tagesordnung gesetzt hat. Allerdings muss ich sagen: Der Titel des Antrags ist etwas irreführend. Wir müssen die Fortschritte des BTHG nicht nur bewahren, sondern entschlossen stärken und weiter ausbauen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf einen Arbeitskreis zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Rehaträgern in Form eines runden Tisches geeinigt, um die Eingliederungshilfe voranzubringen. Der Fokus wird sein: Bürokratieabbau ohne den Abbau von wichtigen Strukturen, Digitalisierung und eine bessere Koordinierung der Leistungen. – Dieser Arbeitskreis muss zügig zusammenkommen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Menschen mit Behinderungen ebenfalls am Tisch sitzen, und zwar von Anfang an. Ich möchte drei wichtige Maßnahmen hervorheben, die wir brauchen, um die Fortschritte des BTHG zu bewahren und auszubauen. Die Erste wird auch im Antrag genannt: die Abschaffung der Vermögens- und Einkommensprüfung. In der Eingliederungshilfe sind lediglich 2 Prozent der Menschen über der Einkommensgrenze, jedoch müssen alle die Anträge ausfüllen. Die Prüfung dieser Anträge verursacht viel bürokratischen Aufwand, den wir uns sparen könnten. Das würde nicht nur Antragsteller/-innen entlasten, sondern auch die Verwaltung sowie Länder und Kommunen. Die zweite Maßnahme ist die Einführung einer gesetzlichen Genehmigungsfiktion in der Eingliederungs- und Jugendhilfe. Das bedeutet, dass ein Antrag nach einer bestimmten Frist von zum Beispiel drei Wochen nach Antragsstellung automatisch als bewilligt gilt, wenn in diesem Zeitraum keine Antwort vorliegt. Es kann nicht sein, dass Menschen lange Wartezeiten hinnehmen müssen, wenn sie Assistenzleistungen und Hilfsmittel zur Teilhabe an der Gesellschaft benötigen. Die dritte Maßnahme bezieht sich auf das Budget für Arbeit für werkstattberechtigte Menschen. Dieses wurde mit dem BTHG eingeführt. Es hat jedoch eine erhebliche Schwachstelle: Es sieht keine Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung vor. Viele Bürger/-innen haben mir dazu geschrieben. Sie arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bei Beendigung des Arbeitsvertrages gibt es keine andere Alternative als die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Dabei könnten sie möglicherweise, sofern die Arbeitslosenversicherung im Budget für Arbeit inbegriffen wäre, kontinuierlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bleiben. Dadurch stärken wir Selbstbestimmung im Sinne des BTHG und zusätzlich auch noch unsere Wirtschaftskraft. Zum Schluss möchte ich noch betonen, dass es eine Pauschalierung mit der SPD-Fraktion nicht geben wird. Die Personenzentrierung und das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen sind das Herzstück des BTHG. Teilhabe bedeutet Personenzentrierung, die die jeweiligen Bedarfe aller berücksichtigt, unabhängig von Merkmalen wie Behinderungen, Geschlecht, Heimat und Herkunft, religiöse oder politische Anschauung. Teilhabe schließt alle Menschen ein. Das Bundesteilhabegesetz ist ein wichtiger Baustein auf diesem Weg, und ich freue mich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dies genauso sieht. Vielen Dank. Vielen Dank. – Ich rufe für die nächste Rede auf Sören Pellmann für die Fraktion Die Linke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für diesen sehr eindrücklichen Beitrag. Ich hoffe, dass das eben Gehörte und Gesagte auf das Handeln der Regierung und der Koalition Einfluss hat. Vielen Dank auch, liebe Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass wir, wenn auch zu vorgerückter Stunde, heute über das Bundesteilhabegesetz sprechen können. Wir als Linke sagen sehr klar: Inklusion ist Förderer von Demokratie, und ohne Demokratie werden wir keine Inklusion haben. Das trifft genau den Kern. Deswegen sind wir Ihnen dankbar für die heutige Debatte. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundesteilhabegesetz war bereits bei seiner Entstehung -- vielleicht erinnern Sie sich an den Prozess, als die Anhörungen mit Expertinnen und Experten stattgefunden haben – kein großer Wurf. Man sprach damals schon von einem bürokratischen Labyrinth. Teilhabe ist eben keine Verwaltungsvorschrift, sondern Teilhabe ist ein Menschenrecht, und darum geht es auch heute. Was uns als Bundesteilhabegesetz verkauft wird, klingt schön, es klingt auch fortschrittlich. In der Realität ist es aber für viele Menschen mit Behinderungen leider nur ein Etikettenschwindel. Denn dieses Gesetz hat Großes versprochen: mehr Selbstbestimmung, mehr Freiheit, mehr Gleichberechtigung. Was kam aber raus? Bürokratie, Bevormundung und soziale Ausgrenzung – das Ganze nur unter einem neuen Namen. Das ist falsch. Wir reden hier über Menschen, die Tag für Tag – Corinna Rüffer hat es vorhin sehr eindringlich an einem Beispiel beschrieben – kämpfen: für Assistenz, für Barrierefreiheit, für ein normales Leben. Und was gibt ihnen der Staat? Aktenordner statt Anerkennung, Formulare statt Freiheit. Das ist der falsche Weg! Und da Menschenrechte für uns nicht verhandelbar sind und eigentlich für niemanden verhandelbar sein sollten, gilt auch hier: Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht kein Preisschild vor. Und es darf auch in Haushalten keine Haushaltssperren für genau dieses Grundrecht geben, so wie das in den letzten Haushaltsberatungen der Fall gewesen ist. Das war ein völlig falsches Signal. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bund muss endlich mehr Verantwortung übernehmen. Teilhabe darf nicht davon abhängen, ob es einem Landkreis oder einem Bundesland gut geht, ob es gerade gut gelaunt ist, ob es sich gerade auf den Weg macht, Veränderungen, Verbesserungen durchzusetzen. Wir brauchen bundeseinheitliche Standards, liebe Kolleginnen und Kollegen. Außerdem brauchen wir echten, bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum. Das hat die Fraktion Die Linke bereits in verschiedenen Anträgen gefordert, und wir werden es weiterhin tun. Wir als Linke fordern auch: Schluss mit der Einkommens- und Vermögensanrechnung sofort! Menschen mit Behinderung – Herr Präsident, letzter Satz – brauchen keine warmen Worte. Sie brauchen Respekt und Rechte, die ihnen zustehen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Dr. Hülya Düber für die Fraktion der Union.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung. Die meisten Schwerbehinderungen entstehen dabei im Laufe des Lebens durch Krankheit oder Unfälle. Niemand von uns ist davor gefeit. Das sollten wir uns immer vor Augen führen, wenn wir über die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sprechen. Daher ist und bleibt das Bundesteilhabegesetz ein großer Fortschritt. Es hat die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhabegesetz weiterentwickelt und stärkt somit die Inklusion und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Dem Grunde nach sind wir uns also einig: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ist unverzichtbar. Es geht darum, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – in der Schule, im Beruf und auch im Alltag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei dürfen wir die Realität nicht ausblenden. Die Herausforderungen und die Kosten in diesem Bereich sind immens. Die Zahl der Leistungsberechtigten steigt kontinuierlich. Der Unterstützungsbedarf wächst, und viele Kommunen, Träger, und, ja, auch das Fachpersonal stehen vor enormen Belastungen. Wenn wir die Verantwortung für Teilhabe wirklich ernst nehmen, dürfen wir die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen nicht außer Acht lassen. Dabei geht es eben nicht primär um Leistungskürzungen. Unser Ziel ist vielmehr, die bestehenden Systeme effizient und damit zukunftsfähig aufzustellen. Und „Effizienz“ heißt hierbei, die bisherigen Strukturen ehrlich zu hinterfragen und die vorhandenen Ressourcen bedarfsgerecht so einzusetzen, dass sie auch wirklich da ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Gleichzeitig geht es darum, Verwaltungsaufwand und Doppelstrukturen zu reduzieren. Ich verdeutliche es Ihnen an einem konkreten Beispiel, und zwar an der Schulbegleitung, die ich aus eigener Erfahrung als Bezirksrätin kenne. Die Anzahl der Schulbegleitungen hat sich in den Jahren 2018 bis 2024 in Unterfranken verdreifacht. Dieses Eins-zu-eins-System bindet enorme Ressourcen, ist teuer und trägt eben nicht automatisch zu mehr Inklusion bei. Im Gegenteil: Hier kann der Individualanspruch Kinder stigmatisieren, weil die Schulbegleitung als sichtbarer Unterschied wirkt. Mit dem sogenannten Pooling-Modell könnte dies deutlich effizienter gestaltet werden. Die Schulbegleitung stünde einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. So ließen sich Ausfälle leichter abfangen, finanzielle und personelle Ressourcen gezielter einsetzen und Stigmatisierungen vermeiden – Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage von der Kollegin Rüffer? – ich bringe meine Gedanken zu Ende –, ohne dass dies zulasten der Kinder und ihrer Förderung geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Teilhabe ist und bleibt ein hohes Gut. Wir dürfen sie nicht gefährden. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass die Systeme praktikabel, finanziell tragfähig und effizient sind. Das ist verantwortungsvolle Sozialpolitik mit mehr Teilhabe für alle bei nachhaltigem Ressourceneinsatz. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Angelika Glöckner für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will einmal darauf hinweisen: sechs Gold-, zwei Silber- und drei Bronzemedaillen, das sind die Auszeichnungen, die die paralympischen Athletinnen und Athleten im Laufe der Weltmeisterschaft, die vor einigen Tagen stattfand, errungen haben. Das sind herausragende persönliche Leistungen, auf die natürlich die Leistungsträger selbst stolz sein können, aber auch wir als ganzes Land; das ist wirklich grandios. Ich finde, diese Leistungen zeigen auch sehr eindrucksvoll, welches Potenzial in Menschen mit Behinderungen steckt. Behinderungen, die durch Willenskraft, durch Disziplin überwunden werden, die aber auch Inspiration für uns alle sind. Ich will an dieser Stelle sagen: Herzlichen Glückwunsch für diesen beeindruckenden Erfolg! Die andere Seite der Medaille, Kolleginnen und Kollegen, zeigt aber, dass es im Alltag für Menschen mit Behinderungen nach wie vor zu viele Barrieren gibt. Ich war selbst – auch im letzten Sommer wieder – mit Menschen unterschiedlichster Behinderungen unterwegs. Sie haben mir einmal mehr eindrücklich gezeigt und darauf hingewiesen, welche Hindernisse es gibt. Das sind einmal die zu kleinen Druckschriften auf Plakaten, auf Türanzeigen und in Formularen. Das ist die zu steile Rampe, die Treppe vor der Haustür, oder das ist auch der Spielplatz, den Kinder mit Behinderungen nicht nutzen können. Ich könnte diese Liste noch lange fortführen. Das zeigt, Kolleginnen und Kollegen: Behinderung ist nicht das Problem. Das Problem sind die Barrieren, die Teilhabe verhindern. Ich sage klar: Daran müssen wir weiter arbeiten. Unsere Aufgabe hier im Parlament ist es, genau diese Barrieren abzubauen – Schritt für Schritt, Tag für Tag. Die Menschen draußen sollen nicht nur hören, dass wir darüber reden, sondern sie müssen es ganz konkret erfahren und spüren, dass wir daran arbeiten. Aufgrund der älter werdenden Gesellschaft ist dieses Thema umso wichtiger. Wir brauchen Mut, und wir müssen konsequent anpacken, um den gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Und ich will auch an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass das Behindertengleichstellungsgesetz, das auch private Dienstleister stärker und angemessen in die Pflicht nimmt, ein wichtiger Punkt ist. Oder – es wurde mehrfach gesagt –: die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes. Und, ja, es geht darum, zielgerichtet Leistungen zu ermöglichen. Es geht aber auch darum, den Aufwand für die Behörden und die Leistungsträger in einem gewissen Ausmaß zu halten, dass sie die Leistungen erbringen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke den Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag. Es ist wichtig, dass wir dieses Thema immer wieder debattieren. Und ich finde, es ist ein wichtiger Punkt, dass wir daran weiterarbeiten. Ich lade alle sehr herzlich zur Zusammenarbeit bei diesem wichtigen Thema ein. Vielen Dank. Herzlichen Dank. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Peter Aumer für die Unionsfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesteilhabegesetz war ein Paradigmenwechsel: weg von der Sozialhilfe hin zu echter Teilhabe. – Das war so, Herr Pellmann. Sie können es schlechtreden, aber wenn man mit den Leuten spricht, dann weiß man, dass es zumindest eine Verbesserung ist. Sie können es ja irgendwann vielleicht mal besser machen. 2016 haben CDU/CSU und die SPD dieses Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können sich darauf verlassen, dass diese Koalition das Bundesteilhabegesetz auch in eine gute Zukunft bringen wird. Schaut man sich den Antrag der Grünen an, dann kann man die Überschriften ja sehr gut unterstützen: Selbstbestimmung sichern, Teilhabe stärken, Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren. Bei den Dingen stimmen wir vollkommen überein. Ich glaube, der große Teil dieses Hauses möchte das genauso. Liest man sich aber den Antrag durch, dann merkt man, meine sehr geehrten Damen und Herren der Grünen, dass Anspruch und Wirklichkeit sehr weit auseinandergehen. Sie hatten dreieinhalb Jahre Zeit, all das, was Sie fordern, in die Realität umzusetzen. Sie hätten die Finanzierung stabilisieren können und all die anderen Punkte umsetzen können. Sie haben es nicht getan, und deswegen bleibt dieser Antrag weit hinter den Absichten zurück. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Punkt in dieser Debatte. Wir werden den Fortschritt in den Blick nehmen. Wir wollen eine praxistaugliche Lösung, wir wollen eine verlässliche Finanzierung und ein offenes Ohr für die Kommunen haben; denn nur gemeinsam mit den Kommunen, mit den Bezirken und auch den Ländern wird es gelingen, das zu erreichen, was in der Überschrift steht, nämlich den Fortschritt des Bundesteilhabegesetzes zu bewahren. Und Sie wissen, dass es nur gemeinsam – – – Nein, danke. Keine Zwischenfrage. Okay. Wir können gerne nachher diskutieren, Frau Kollegin Rüffer. – Sie wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es zu kompliziert ist; Sie wissen, dass es Herausforderungen gibt, die in eine neue Zukunft gedacht werden müssen, und diese spiegeln sich vor allem in den drei Kritikpunkten der Kommunen wider: die finanzielle Mehrbelastung, die Bürokratie und die Umsetzungsprobleme. Ich glaube, wir müssen gemeinsam schauen, dass wir die Schwächen, die das Bundesteilhabegesetz hat, abstellen können. Wir wollen es; wir wollen aber selbstverständlich auch die Menschen, die betroffen sind, im Blick haben. Das ist die große Herausforderung. Wir müssen sie ernst nehmen. Teilhabe darf nicht zum Kostenstreit werden; Menschen dürfen keine Akte sein, Frau Kollegin Rüffer, wie Sie das bemängelt haben. Aber wir müssen auch schauen, dass es im Rahmen des Möglichen ist, dass es finanzierbar bleibt. Und deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren: mehr Vertrauen, mehr Zusammenarbeit, mehr Realitätssinn. Auch die Grünen sind eingeladen, dass wir gemeinsam das Bundesteilhabegesetz in die Zukunft entwickeln. Das wird sicherlich eine spannende Herausforderung in den nächsten Jahren. Danke sehr.
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