a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Corinna Rüffer, Victoria Broßart, Simone Fischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sören Pellmann, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Corinna Rüffer, Victoria Broßart, Simone Fischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sören Pellmann, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (12)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland leben 13 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung oder Beeinträchtigung. Das ist gut jeder sechste Mensch in unserem Land. Die meisten Behinderungen treten im Laufe eines Lebens auf, durch Krankheit oder durch Unfall. Das Thema Behinderung kann also jede und jeden von uns treffen. Menschen mit Behinderungen stoßen im Alltag auf zahlreiche Barrieren: weil der Friseur nur über eine Treppe erreichbar ist, weil Regale im Supermarkt zu hoch hängen oder weil das Wartezimmer beim Arzt zu eng und zu voll ist für psychisch belastete Menschen. Für Behörden des Bundes gilt schon seit über 20 Jahren: Jede Benachteiligung ist verboten. Für Unternehmen, für den privaten Sektor, aber gilt das bisher nicht. Das steht nicht nur im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, sondern ist auch unwürdig in einem wirtschaftlich starken und demokratischen Land wie Deutschland. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir heute hier im Deutschen Bundestag in erster Lesung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beraten. Endlich! Viele Menschen mit Behinderungen warten auf diese Verbesserung für ihren Alltag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, persönlich hätte ich mir mehr gewünscht. Trotzdem haben wir wichtige Schritte getan. Menschen mit Behinderungen bekommen jetzt einen Anspruch auf sogenannte angemessene Vorkehrungen. Das bedeutet beispielsweise, dass der genannte Friseurladen eine mobile Rampe zur Verfügung stellen oder eine andere praktikable Lösung anbieten muss. Es geht darum, Barrieren zu überwinden und Teilhabe zu ermöglichen, ohne die Unternehmen zu überfordern. Deshalb gibt es auch keine neue Bürokratie, etwa in Form von Berichtspflichten. Auch im öffentlichen Bereich wollen wir weiter vorankommen, zum Beispiel bei den Behörden. Der Umgang mit Behörden ist vor allem für Menschen mit einer kognitiven oder seelischen Behinderung oft eine große Herausforderung. Sie haben künftig das Recht, dass man ihnen dort Nachfragen in einfacher und verständlicher Sprache erläutert. Auf dieses Recht müssen die Behörden übrigens auch hinweisen, sofern ihnen die Behinderung bekannt ist. Wir schaffen zudem ein Bundeskompetenzzentrum für Gebärdensprache und Leichte Sprache. Und wir setzen feste Fristen für die Barrierefreiheit bei Bestandsbauten des Bundes. Der Bund steht also auch selber in der Pflicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich an dieser Stelle betonen: Wir haben in den vergangenen Jahren durchaus Fortschritte erreicht. Wir sehen auch, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erste Wirkung zeigt. Es bezieht sich auf digitale Produkte und Dienstleistungen, von Tablets über Ticketautomaten bis hin zum Onlinebanking. Trotzdem ist klar: Barrieren lassen sich nicht allein durch Gesetze und Vorschriften abbauen. Wir brauchen vielmehr ein Umdenken und Mitdenken auf allen Ebenen. Nur dann kann Inklusion Wirklichkeit werden. Ein Beispiel, das mir als Arbeitsministerin ständig begegnet: Immer mehr Unternehmen klagen darüber, dass sie kein Personal finden. Gleichzeitig sind rund 190 000 schwerbehinderte Menschen in unserem Land arbeitslos. Das liegt ganz bestimmt nicht daran, dass es in der jeweiligen Region keine passenden Jobs gibt, und sicher auch nicht daran, dass Menschen mit Behinderungen schlechter qualifiziert sind. Seien wir ehrlich: Es gibt immer noch handfeste Vorurteile und Barrieren in den Köpfen. Auch da müssen wir ran. Auch Arbeitgeber können sich mittlerweile überall durch einheitliche Ansprechstellen beraten lassen. Ich möchte die Unternehmen ausdrücklich ermutigen: Sehen Sie Inklusion nicht als Anforderung, sondern als Chance – als Chance auf neue Kundinnen und Kunden, weil Angebote und Dienstleistungen nun für alle Menschen zugänglich sind, und gleichzeitig als Chance auf neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine barrierefreie Arbeitsumgebung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns heute gemeinsam ein starkes Zeichen setzen für soziale Stärke, gelebte Teilhabe und wirtschaftliche Vernunft. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Jan Feser das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie sagt man so schön? Gut gemeint bedeutet noch lange nicht gut gemacht. Im vorliegenden Fall ist allein schon zweifelhaft, ob das „gut gemeint“ tatsächlich gut gemeint war. Ziel des Gesetzes soll die Beseitigung von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen sein. Wenn das das Ziel sein soll, dann hätte es vielleicht nahegelegen, dem Gesetzentwurf wenigstens den Anschein einer Anwendbarkeit zu verleihen, indem man den Begriff der Benachteiligung halbwegs konturenhaft definiert. Aber wie soll es auch anders sein? Oh Wunder, oh Wunder! Genau das Gegenteil ist der Fall. Da jagt in der Formulierung Ihres Benachteiligungsbegriffes eine Worthülse die nächste. Da wird von angemessenen Vorkehrungen, unverhältnismäßigen und unbilligen Belastungen, sachlichen Rechtfertigungen und irgendwie gearteten rechtmäßigen Zielen fabuliert. Und es verhält sich schon genauso wie bei der Bürgergeldreform: Nach welchen Kriterien das Vorliegen derartiger Vorkehrungen, Belastungen und Ziele zu bemessen sein soll, steht mal wieder irgendwo in den Sternen, aber nirgends im Gesetzentwurf. Na, was für eine Leistung! Mal ehrlich: Ist es so schwer, mal einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auch so was wie eine halbwegs greifbare Aussage enthält? Und falls Sie glauben, Sie könnten für die Gesetzesauslegung eine bereits bestehende Kasuistik fruchtbar machen, dann sage ich Ihnen: Na, dann mal viel Erfolg! Denn für Unternehmer gelten nun mal andere Maßstäbe als für die öffentliche Hand, und das AGG verfolgt andere Ziele als das BGG. Wenn angesichts derartiger Unwägbarkeiten kaum festgestellt werden kann, ab wann denn eine Benachteiligung vorliegt oder nicht, wie sollen dann die daran anknüpfenden schwerst und demonstrativ pathetisch positionierten Schadensersatzansprüche in Ihrem Gesetzentwurf nichts als massive Anwendungsprobleme anstelle eines tatsächlichen Schadensersatzes nach sich ziehen? Und damit entsprechen diese Schadensersatzregelungen dem Charakter dieser ganzen Bundesregierung, der da lautet: Nichts als heiße Luft. Und wie ein vor solchen Unwägbarkeiten nur so triefendes Gesetz dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen und damit überhaupt verfassungsgemäß sein soll, das steht wahrscheinlich auch irgendwo in den Sternen, aber nirgends im Gesetzentwurf. Und als ob es in puncto Zweckuntauglichkeit noch nicht reicht, wird in Ihrem Gesetzentwurf ein schier undurchdringliches Geflecht an gegenseitiger Beratung und Berichterstattung zwischen Barrierefreiheitsbeauftragtem, Überwachungsstellen, Bundesfachstellen und Kompetenzzentren – ja, noch der dritte Berater vom Berater – bemüht. Na, wie sagt man so schön? Wenn man nicht mehr weiterweiß, gründet man einen Arbeitskreis. Auch Ihre zum Thema Assistenzhunde getroffene Regelung trüge in einem Arbeitszeugnis bestenfalls die Bezeichnung „Sie waren stets bemüht“ – vor allem angesichts der Tatsache, dass mehrere Tausend Menschen mit Behinderung infolge des Auslaufens der betreffenden Verordnung über ein Dreivierteljahr auf ihren Assistenzhund warten mussten, bis Sie endlich mal in die Gänge gekommen sind. Da sollen Ausbildungsstellen übergangsweise vom Erfordernis einer Zulassung befreit sein, wenn die erforderliche Sachkunde und Qualität der Ausbildung zugesichert sind. Na, warum denn nicht gleich so, wenn Sie durch diese Regelung doch mittelbar zugeben, dass ein solcher Nachweis ausreichend ist, und wenn uns Länder wie die Niederlande vormachen, dass es auch so funktionieren kann? Unser Antrag ist auf die Einführung einer solchen Regelung gerichtet: pragmatisch, zielführend, frei von komplizierten Zulassungsverfahren und vor allem mit dem nötigen Vertrauen in die Rechtstreue der Bürger. Aber der absolute Kracher in Ihrem Gesetz kommt noch. Da steht in § 7 Absatz 3 Punkt 3 – zweiter Halbsatz – tatsächlich zu lesen, dass für Unternehmer „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten sollen. Das muss man sich mal vor Augen halten. Ist die Herstellung der Barrierefreiheit de facto ohne eine Änderung der baulichen Anordnung oder der angebotenen Waren und Dienstleistungen nicht denkbar, so wird über die zitierte Regelung die Herstellung der Barrierefreiheit per se und für jeden denkbaren Fall als „unbillig“ und „unverhältnismäßig“ klassifiziert und damit ausgeschlossen – und das, obwohl die Herstellung der Barrierefreiheit für Unternehmer das deklarierte Ziel des vorliegenden Gesetzes sein soll. Sie behaupten in Ihrer Gesetzesbegründung, dass von dieser Regelung nur bauliche Veränderungen, aber keine bauliche Barrierefreiheit umfasst sein soll. Doch was ist damit gewonnen, wenn beide Begriffe ach so trennscharf, nämlich überhaupt nicht, im Gesetz voneinander unterschieden werden? Kurzum: Sie haben einen 56-seitigen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Zielsetzung in nur einem Halbsatz vollends ausgehebelt wird. Oder anders ausgedrückt: Das Gesetz verfolgt eine Zielsetzung, deren Erreichung durch den Gesetzeswortlaut selbst verhindert wird. Aber gut, was soll man von einer Ministerin erwarten, die behauptet, es fände keine Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme statt, obwohl sich der Anteil der Ausländer im SGB-II-Leistungsbezug in den letzten Jahren von 18,1 auf 46,7 Prozent mehr als verdoppelt hat? Man muss es sagen, wie es mittlerweile ist: Diese Art der Gesetzgebung ist symptomatisch für diese Koalition. Da wird genauso wie zuvor einerseits eine Zielsetzung vollmundig deklariert, die dann an anderer Stelle wieder vollends hintertrieben wird. Und warum? Weil der eine Koalitionspartner großspurig vorgeben möchte, etwas zu tun, was der andere nicht will. Meine Damen und Herren, diese Form des fortgesetzten Wählerbetruges ist einer Demokratie unwürdig, und das ist nicht das, was die Menschen mit Behinderung in diesem Land verdient haben. Und angesichts all dieser Schwächen muss dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung, Herrn Jürgen Dusel, völlig recht gegeben werden, wenn er sagt: Dieses Gesetz wird mehr die Gerichte beschäftigen als irgendeinem Menschen mit Behinderung nützen. Und ich füge hinzu: Dieser erneute regelungstechnische Rohrkrepierer der Marke Koa Schwarz-Rot ist mal wieder der Beweis: Schwarz-Rot will es nicht, Schwarz-Rot kann es nicht. Aber machen Sie ruhig so weiter! Ich verspreche Ihnen: Wenn Sie weiterhin Gesetze der vorliegenden Qualität abliefern, dann wird die in Bezug auf die AfD so oft verwendete Bezeichnung „gesichert rechtsextrem“ nichts anderes bedeuten, als dass wir alsbald in diesem Raum gesichert extrem weiter rechts sitzen, nämlich auf der Regierungsbank. Schönen Tag! Für die Fraktion der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Wilfried Oellers das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Bas! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie wollen morgens zur Arbeit kommen, erreichen den Bahnsteig aber nicht, weil der Aufzug fehlt. Sie gehen zum Amt, doch das Formular ist für Sie nicht verständlich. Sie möchten nachmittags ins Café, doch der Weg zum Tisch ist für Ihren Rollstuhl zu eng. Für viele Menschen mit Behinderungen ist das kein Einzelfall, sondern es ist leider Alltag. Und genau deswegen beraten wir heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Es freut mich, dass wir hierzu heute eine Kernzeitdebatte führen. Diese Kernzeitdebatte kommt genau zur richtigen Zeit, nur zwei Tage nach dem europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, der uns den Handlungsbedarf klar vor Augen führt; denn das Thema Barrierefreiheit steht in der Mitte der Gesellschaft. Wir reden über ganz konkrete Hürden im täglichen Leben, Hürden, die im Übrigen nicht nur den Rollstuhlfahrer betreffen, sondern auch die Eltern mit Kinderwagen oder die Senioren mit Rollator. Barrierefreiheit ist daher ein gesamtgesellschaftliches Querschnittsthema. Alle Bereiche des täglichen Lebens sind hiervon betroffen. Hier muss der Staat mit gutem Beispiel vorangehen. Hier geht der Entwurf einen wichtigen Schritt. Erstmals werden verbindliche zeitliche Wegmarken für die Barrierefreiheit von Bundesbauten festgelegt. Bis 2035 sollen Barrieren abgebaut werden, bis 2045 müssen sie beseitigt werden. Doch nicht nur das: Wir schaffen ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache. Wir stärken Barrierefreiheit in Verwaltungsverfahren im Hinblick auf Beratungs- und Hinweispflichten, damit Menschen ihre Rechte selbstbestimmt wahrnehmen können. Wir sorgen dafür, dass wichtige Informationen gerade auch in Gefahrenlagen bzw. in Katastrophenfällen barrierefrei zugänglich sind. Und wir stärken das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – einen herzlichen Gruß an den Beauftragten, Herrn Jürgen Dusel, auf der Besuchertribüne! Ganz besonders freut es mich, dass wir nun endlich eine Übergangsregelung für die Zertifizierung von Assistenzhunden auf den Weg bringen. Das sind konkrete Verbesserungen, Verbesserungen, die im Alltag ankommen und das Leben der Menschen verbessern werden. Aber – und auch das gehört zur Wahrheit – wenn der Staat Vorbild sein will, muss er sich auch daran messen lassen. Gerade die Zielmarken für die bauliche Barrierefreiheit können noch ambitionierter sein. Im Koalitionsvertrag haben wir das Jahr 2035 verbindlich festgeschrieben. Wenn wir glaubwürdig mehr Barrierefreiheit von der Privatwirtschaft einfordern wollen, dann muss der Staat selbst schneller liefern. Kritisch hinterfrage ich die Regelung, dass über den militärischen Bereich hinaus nun auch Einrichtungen der Sicherheitsbehörden von den Vorgaben zur Barrierefreiheit ausgenommen werden sollen. Das gilt auch für die Berichtspflichten des Bundes. Hier darf es insbesondere bei den Zeit- und Maßnahmenplänen keinen Abbau geben; denn sie machen sichtbar, wie ernst wir es mit unserem eigenen Anspruch meinen. Nur wenn der Staat mit gutem Beispiel vorangeht, können wir glaubhaft dafür eintreten, dass auch im privaten Bereich mehr Barrierefreiheit gebraucht wird. Auch hier geht der Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt, und zwar mit Augenmaß. Mit den angemessenen Vorkehrungen greifen wir ein Konzept aus der UN-Behindertenrechtskonvention auf. Statt starrer Verpflichtungen setzen wir erstens auf flexible Lösungen im Einzelfall, zweitens dürfen diese Lösungen aber die Unternehmen nicht unverhältnismäßig belasten, und wir halten drittens ein unbürokratisches Förderprogramm für erforderlich, das sich noch nicht im Gesetzentwurf findet. Gerade zum Ausschluss baulicher Veränderungen habe ich in den letzten Wochen noch zahlreiche Gespräche geführt. Wir nehmen die Kritik der Verbände der Menschen mit Behinderungen an dieser Stelle sehr ernst, und wir werden uns in den parlamentarischen Beratungen natürlich auch damit befassen. Für mich ist aber auch klar: Am Ende muss eine Regelung stehen, die für diejenigen, die wir in die Pflicht nehmen, zumutbar und auch rechtssicher ist; denn Barrieren können nur mit und nicht gegen die Unternehmen abgebaut werden. Auch im Streitfall setzen wir daher auf Kooperation statt Konfrontation. Ein kostenfreies, niederschwelliges Schlichtungsverfahren hilft, Konflikte schnell und einvernehmlich zu lösen. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne noch einmal darüber reden, ob wir diese Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten im privaten Bereich nicht obligatorisch vorgeben, damit es gar nicht erst zu Streit vor Gerichten kommt. Unternehmen erhalten nach dem Gesetzentwurf zudem Unterstützung durch eine kostenlose Beratung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Ich könnte mir darüber hinaus vorstellen, im Gesetzentwurf wie für öffentliche Stellen auch für Unternehmen Schulungsangebote vorzusehen. Ich bin überzeugt, dass dieser maßvolle Ansatz konkrete Verbesserungen bringt und gleichzeitig das Bewusstsein für und die Akzeptanz von Barrierefreiheit stärkt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt. Er zeigt: Wir halten Wort. Wir setzen zentrale Punkte aus dem Koalitionsvertrag um, und wir bringen Barrierefreiheit voran, im öffentlichen wie im privaten Bereich. Aber er zeigt auch: Wir sind noch nicht am Ziel. Das parlamentarische Verfahren gibt uns jetzt die Chance, an entscheidenden Stellen nachzubessern. Denn am Ende geht es um den Alltag von Millionen von Menschen in unserem Land und darum, dass der Alltag von heute nicht mehr die Hürde von morgen ist. Ich freue mich auf die Beratungen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Corinna Rüffer das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Immer wenn diese Präsidentin in meinem Rücken sitzt, habe ich Angst, dass ich die Redezeit nicht einhalte. Dann jetzt mal los. Deswegen drücke ich jetzt auf die Tube. – Liebe Ministerin Bärbel Bas, das war nicht überzeugend. Man hat gemerkt, dass hier eine Ministerin steht, die, um es vorsichtig zu formulieren, nicht vollumfänglich hinter diesem Gesetzentwurf steht. Man konnte auch die Blicke beobachten, die zwischen SPD- und Unionsfraktion hin- und hergingen. Das ist kein Gesetz, auf das man in irgendeiner Weise stolz sein kann. Wilfried Oellers hat sich hierhingestellt und von Dienstag erzählt. Das war der 5. Mai, der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Ich sage Ihnen: Auch heute stehen vor der Großbaustelle auf der Wiese vor dem Kanzleramt ganz viele Menschen mit Beeinträchtigungen, die gegen Ihren Entwurf protestieren, weil der einfach so tragisch ist, so schlecht ist. Ich möchte Ihnen zu diesem Thema eine Nachricht übermitteln: Dieser Entwurf ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit Behinderung, die seit Jahrzehnten in Deutschland vertröstet werden. In anderen Ländern ist es kein Problem, Regelungen zur Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft aufzustellen. Sollte dieser Entwurf Gesetz werden, so wünsche ich mir von den Parlamentariern – also Ihnen –, die dafür stimmen, nur eines: Ihnen soll bewusst sein, dass sie in dieser Abstimmung rein gar nichts für Menschen mit Behinderung getan haben, sondern einzig der Wirtschaftslobby ein Geschenk gemacht haben. Und sie sollen sich nicht erdreisten, etwas anderes in der Öffentlichkeit zu behaupten. Die Reden, die wir gehört haben, sind in den Augen derjenigen, die es betrifft, lächerlich. Diese Menschen sind richtig auf Zinne und wünschen sich was ganz anderes. Bärbel Bas, noch mal zurück zu Ihnen. Dass Sie das selbst nicht ernst nehmen können, haben Sie gezeigt, indem Sie am Thema vorbeigeredet haben: nämlich über Teilhabe am Arbeitsmarkt und über die gut qualifizierten behinderten Menschen in diesem Land, die vor den Türen stehen gelassen werden. Das zeigt doch: Das, was Sie hier als Entwurf vorlegen, ist eigentlich kein Wort wert. Wir reden ja hier immer über das Struck’sche Gesetz. Das machen wir in Sonntagsreden und bei vielen gesetzlichen Fragen. Ich nehme es mal vorweg: Wenn hier am Ende des Tages ein Gesetzentwurf zur Abstimmung stehen sollte, der für all die Menschen, die darauf angewiesen sind, zu Verschlechterungen führt, dann dürfen wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier diesem Gesetz nicht zustimmen. Dann müssen wir dagegen stimmen. Aber wir haben ja noch Zeit. Es wird eine Anhörung geben, in der wir die einzelnen Punkte miteinander verhandeln können. Wir haben alle Möglichkeiten, alle Instrumente in der Hand, um dieses Gesetz zu einem guten Gesetz zu machen. Zuallererst: Wenn es um den bisherigen Kernbereich des BGG geht, nämlich die öffentlichen Behörden, dann kann es doch nicht unser Ernst sein, dass die verbindliche Frist, die hier genannt wurde und eingeführt werden soll, bei 2045 liegt. Das Gesetz ist 2002 eingeführt worden. Das heißt, eine Generation von Menschen mit Behinderungen wird vergeblich darauf warten, dass unsere öffentlichen Behörden barrierefrei zugänglich sind. Das sind keine Orte, an die man normalerweise mit Freude geht, sondern wo man im Zweifelsfall hinzitiert wird. Und dann muss man noch darum betteln, dass man reingelassen wird. Das kann doch nicht unser Ernst sein! Was die Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit anbelangt: Es wird hier so getan, als sei das der Wirtschaft nicht zumutbar. Es sind die entsprechenden Formulierungen genannt worden, zum Beispiel, dass jede bauliche Veränderung als unverhältnismäßige Belastung gelten soll. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf ja keine strukturelle Barrierefreiheit einführen, sondern nur die kleine Schwester: die angemessenen Vorkehrungen. Doch selbst die banale Rampe soll eine Überforderung für die Wirtschaft in diesem Land sein! Hier ist mehrfach gesagt worden, dass 13 Millionen Menschen in Deutschland eine Beeinträchtigung haben. Wenn wir alle dazuzählen, die von Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal profitieren, dann reden wir über die Mehrheit innerhalb dieser Gesellschaft. Wir reden über Kinderwagen. Wir reden über Fahrradfahrer. Wir reden über ältere Menschen. Wir reden über eine Gesellschaft, die dem demografischen Wandel unterliegt. All das sind Menschen, die auch gern in der Bäckerei um die Ecke ihr Brötchen kaufen würden, ins Kino gehen würden, am ganz normalen Leben teilnehmen würden, die ihre Kaufkraft einbringen wollen, an der es mangelt in dieser Zeit, in dieser wirtschaftlichen Krise. All diese Leute lassen wir draußen stehen. Das versteht kein Mensch. Gehen wir in die Beratungen und machen endlich ein gutes Gesetz. Ich muss Sie daran erinnern – – Nach 2002 wird es Zeit! Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat nun Herr Abgeordneter Sören Pellmann das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke, Corinna, dass du hier genau die richtigen Worte gefunden hast. Ich möchte auch mit einem Hinweis auf die Demonstration am vergangenen Dienstag beginnen. Wenige Hundert Meter von hier waren mehrere Tausend Menschen. Es war eine bunte, eine lautstarke Demonstration auf den Straßen von Berlin, und es war der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa wurde demonstriert: gegen die vielen Barrieren, für mehr Inklusion und mehr Teilhabe. Und das ist gut so. Ich will den Inklusionsaktivisten Raúl Krauthausen zitieren, der auf die Frage, wie er das Behindertengleichstellungsgesetz bezeichnen würde, antwortete: Dieses Gesetz ist einfach scheiße. Ich würde es parlamentarisch nicht so formulieren, aber das zeigt doch sehr deutlich, was wir heute hier auf dem Tisch liegen haben. Von keiner einzigen Seite kommt Lob für dieses Gesetz. Aus der SPD, ihren Verbänden und Ortsvereinen höre ich: Dieses Gesetz ist ein Schritt zurück. Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel sagt, dieses Gesetz sei „ein zahnloser Tiger“. Man muss es schon fast als Lob aufnehmen, wenn die Senioren-Union sagt, der private Bereich dürfe faktisch nicht völlig außen vor gelassen werden. Was für eine herausragende Leistung! Herzlichen Glückwunsch! Dieses Gesetz hat einen grundsätzlichen Fehler. Es will die Barrierefreiheit fördern, das ist eine gute Idee. Das begrüßen wir. Aber es will gleichzeitig verhindern, dass die Wirtschaft auch nur irgendwie belastet wird: Wasch mich, aber mach mich nicht nass. – Das geht nicht. Wie soll es aber stattdessen gehen? Ich war gespannt auf die Rednerinnen und Redner, die bisher dazu gesprochen haben. Leider gab es darauf heute keine Antwort. Am 1. Mai 2002 trat das BGG in Kraft. Damals wurde versprochen: Nach der Evaluation werden wir bei der Neuschreibung endlich die vollumfängliche Barrierefreiheit klären. Das war in der Anhörung damals ein Thema. Und heute, 2026: Dieses Gesetz baut keine einzige Barriere ab. Dieses Gesetz schützt die Wirtschaft, und es schützt insbesondere die Wirtschaft vor Menschen mit Behinderung. Das ist ein skandalöses Versagen. Dieses Gesetz verstößt nach meiner festen Überzeugung auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Es verstößt gegen das Grundgesetz, und vor allem verstößt es gegen den Anstand gegenüber den Betroffenen. Ihr Gesetzentwurf offenbart auch, was Sie über die deutsche Wirtschaft denken. Sie glauben nicht, dass unsere Wirtschaft in der Lage ist, Barrierefreiheit flächendeckend umzusetzen. Das ist ein Armutszeugnis. Das ist ein Armutszeugnis für unsere Wirtschaft und für unser Land. Statt zukunftsweisende Innovationen zu fördern, schützen Sie diesen schlechten Istzustand. Sie wollen die Privatwirtschaft vor jeder Herausforderung und jeder Veränderung bewahren. Dabei ginge es ihr langfristig besser, wäre sie inklusiver. Barrierefreiheit und Inklusion sind keine Probleme. Das Abschaffen von genau diesen Barrieren ist eine Chance, weil es allen Menschen hilft; das hat Corinna gerade auch noch mal sehr deutlich gesagt. Es hilft allen Menschen! Wir leben in einer zunehmend alternden Gesellschaft. Gerade Sie in Ihrem ewigen Arbeitsleben – es wird ja immer postuliert, dass Sie das anstreben – werden früher oder später vielleicht auch von Barrierefreiheit profitieren und sagen: Gut, dass es diese Zugänge gibt! Die Nachfrage nach barrierefreien Angeboten im Arbeits- und Alltagsleben wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten deutlich zunehmen. Wir müssen diese Veränderung von daher jetzt angehen und nicht 2045. Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe sind Menschenrechte. Und ja, das kostet Geld. Aber es bringt auch eine ganze Menge. Das Fernhalten ganzer Gruppen kostet eine Gesellschaft viel mehr als das, was die Umsetzung von Barrierefreiheit derzeit kosten würde. Sie ist ein Gewinn für alle Menschen. Deshalb müssen wir vor allem kleine Unternehmen und Soloselbstständige bestärken und fördern, wenn es darum geht, Barrieren abzubauen. Das fordern wir mit unserem heute zu diskutierenden Antrag. Denn der Markt hat es bisher nicht geregelt, und er wird es auch zukünftig nicht regeln. Und deswegen dürfen wir ihm diese langfristige Entwicklung nicht allein überlassen. Wir müssen jetzt handeln. Wir erwarten von der Bundesregierung deshalb einen fairen Wettbewerb. Schreiben Sie die Barrierefreiheit für alle Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer fest! Das ist keine radikale Forderung, das ist eine Selbstverständlichkeit. Das Grundgesetz sagt ganz klar in Artikel 3: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dieser Artikel enthält keine Ausnahme für die Privatwirtschaft. Wir stehen da treu zu unserer Verfassung. Sie sollten das auch tun; denn Menschenrechte sind nicht verhandelbar. 2020 schrieb Friedrich Merz noch als Hobbyautor ein Buch über soziale Marktwirtschaft. Heute bekämpft er mit seiner Regierung im Namen der Marktwirtschaft unseren Sozialstaat. Das sehen wir heute beim Behindertengleichstellungsgesetz. Das sehen wir bei der geplanten Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Das sehen wir, wenn wir uns die Streichliste der Bund-Länder-Vereinbarung ansehen, die uns erreicht hat. Unablässig wiederholt er in seiner Propaganda, wir könnten uns diesen Sozialstaat nicht mehr leisten. Abgesehen davon, dass das nicht stimmt: Das wäre so, als würden Sie sich ein Auto kaufen – wir würden das ja eher nicht tun –, die Räder abschrauben und es lieber stehen lassen, weil Sie es sich nicht mehr leisten können. Vielleicht sollte man lieber überlegen, wie man das Auto finanziert. Und damit komme ich zu der Frage – vielleicht sollte die Frage hier gestellt werden –: Wie können wir den Sozialstaat besser finanzieren? Und da sind wir ganz schnell bei der Antwort: Wir brauchen ein Sozialversicherungssystem, in das alle einzahlen: die Reichen, die Selbstständigen, die Beamtinnen und Beamten, selbst Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Denn wenn alle mitmachen, ist auch genug für alle da. Machen Sie endlich Nägel mit Köpfen! Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Ihre Zeit. Deshalb können wir diesen Gesetzentwurf derzeit nur ablehnen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Heike Heubach das Wort, und sie erhält Unterstützung. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebes Publikum! Im Jahr 2016 stand Andrea Nahles an genau dieser Stelle und sagte: „Ja, auch mir fehlt im BGG der private Sektor. Den hätte ich […] mit in das Gesetz einbezogen. Das ist nicht gelungen. Aber es wird beim nächsten Mal gelingen.“ Nun sind zehn Jahre vergangen – zehn Jahre! –, und ich muss Ihnen heute sagen: Im Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung ist dies nicht gelungen. Wie schon 2016 erleben wir, dass sich Teile der Wirtschaft gegen verbindliche Regelungen zur Barrierefreiheit stellen. Und erneut finden sie politische Unterstützung – heute unter anderem durch Friedrich Merz und Katherina Reiche. Damals wie heute sehen wir: Wenn es um Barrierefreiheit im privaten Sektor geht, stehen wirtschaftliche Interessen allzu oft über gesellschaftlicher Verantwortung. Die Interessen der Menschen mit Behinderungen werden dabei kaum wahrgenommen – die Interessen von 13 Millionen Menschen in Deutschland. Es ist gut und richtig, dass im Gesetzentwurf Barrierefreiheit in Bundesbauten weiter in den Fokus genommen wird. Dabei ist eines doch völlig klar: Der Alltag der Menschen findet nicht in Bundesministerien oder Behörden statt. Der Alltag findet im Supermarkt, im Restaurant, im Kino oder am Bahnhof statt. Wenn wir Barrierefreiheit ernst meinen, dann müssen wir sie genau dort durchsetzen, wo das Leben stattfindet: in der Privatwirtschaft. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt hier weit hinter dem Notwendigen zurück. In seiner jetzigen Form behindert er Menschen, statt ihnen Teilhabe zu ermöglichen; denn ohne Barrierefreiheit im privaten Sektor bleibt Teilhabe für Menschen mit Behinderungen – das sind über 13 Millionen in Deutschland – ein leeres Versprechen. Das können wir uns als Gesellschaft nicht leisten. Mit diesem Gesetz sollen private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet dies individuelle, zumutbare Anpassungen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, gleichberechtigt am Leben teilzunehmen. Ein barrierefreier Zugang zu einem Café, einer Apotheke, einer ärztlichen Praxis sind keine Luxusforderungen; das ist Alltag, und das ist Würde. Doch der Gesetzentwurf erklärt ausgerechnet zentrale Maßnahmen, etwa bauliche Veränderungen oder Anpassungen von Gütern, pauschal als unangemessen. Damit wird das Prinzip der angemessenen Vorkehrungen praktisch ausgehebelt. Das widerspricht nicht nur dem Geist, sondern auch den klaren Verpflichtungen aus internationalen und europäischen Regelungen. Deutschland hat sich verpflichtet, diese Rechte umzusetzen, nicht, sie abzuschwächen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Angemessene Vorkehrungen sind keine Sonderrechte. Sie sind Voraussetzung für Gleichberechtigung. Und sie nützen uns allen; denn Barrierefreiheit ist keine Nischenpolitik. Sie betrifft die ältere Generation, Familien mit Kindern, Menschen mit temporären Einschränkungen – also letztlich alle von uns. Deshalb brauchen wir ein starkes Gesetz, das nicht nur gute Absichten formuliert, sondern auch echte Veränderungen bewirkt. Dazu gehört auch ein wirksames Klagerecht. Die geplante Beschränkung auf reine Feststellungsurteile reicht nicht aus. Denn was bedeutet ein Urteil, das lediglich eine Benachteiligung feststellt, aber keinerlei Konsequenzen hat? Rechte müssen durchsetzbar sein; sonst bleiben sie bloße Theorie. Ich begrüße es sehr, dass heute wieder Menschen vor dem Reichstag für mehr Barrierefreiheit demonstrieren und auch einige Aktivistinnen und Aktivisten hier auf der Tribüne zugegen sind. Sie zeigen uns, dass es hier nicht um abstrakte Paragrafen geht, sondern um echte Lebensrealitäten. Und ich freue mich, dass mit Jürgen Dusel ein engagierter Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf der Tribüne sitzt, der diesem Thema seit Jahren eine starke Stimme gibt. Ihre Zeit. Zehn Jahre sind vergangen, seit Andrea Nahles hier stand und sich den Einschluss der Privatwirtschaft gewünscht hat, zehn Jahre, in denen Millionen von Menschen zu oft ausgeschlossen worden sind. Meine Damen und Herren, die entscheidende Frage ist doch: Wie lange wollen wir noch warten? Wie viele Jahre sollen noch vergehen, bis Barrierefreiheit endlich konsequent umgesetzt wird? Es ist Zeit, dieses Versprechen einzulösen, nicht beim nächsten Mal, sondern jetzt! Vielen Dank. Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Abgeordneter Peter Bohnhof das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger! Sehr geehrte Frau Heubach, vielen Dank für Ihre Rede. Sie haben viele Punkte aufgezeigt, die an diesem Gesetzentwurf kritikwürdig sind, und dem folge ich hier sehr weitgehend. Deshalb: Vielen Dank. Ich möchte einige andere Punkte ergänzen und aus unserer Sicht noch mal deutlich machen. Nehmen wir einen Menschen mit Behinderung! Dieser möchte ganz normal einkaufen gehen mit einem kleinen Assistenzhund an der Seite. Er steht vor einem Laden. Der Inhaber aber sagt: „Tut mir leid, der Hund darf hier nicht rein“, aber nicht, weil der Hund gefährlich ist – nein, nein; das ist ja ein Assistenzhund –, sondern weil der Ladenbesitzer nicht weiß, was das Gesetz erlaubt. Darf er den Hund reinlassen? Riskiert er eine Klage, wenn er etwas falsch macht? Genau solche Alltagssituationen soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes eigentlich besser machen. Aber er schafft genau das Gegenteil: neue Verwirrung und neue Bürokratie. Denn die neuen Regeln sind voller schwammiger Begriffe: „angemessene Vorkehrungen“ oder „unverhältnismäßige […] Belastung“. Kein normaler Ladenbesitzer ohne Jurastudium weiß, was das konkret heißt. Statt Klarheit gibt es Rechtsunsicherheit, statt Hilfe im Alltag neue Behörden, noch mehr Papierkram. Das ist typisch für diese Regierung: viel Symbolik, viel Text, wenig Hilfe im echten Leben, meine Damen und Herren. In dieser Form können wir daher dem Gesetzentwurf in keinster Weise zustimmen. Wir regen darum an: Nutzen wir die parlamentarische Beratung ernsthaft! Nehmen Sie substanzielle Verbesserungen vor mit klaren Regeln statt schwammiger Formulierungen, echtem Bürokratieabbau und auch Schutz für unseren Mittelstand! Denn Barrierefreiheit soll schließlich im gelebten Alltag ankommen. Statt abstrakter Ausweitung der Gesetze brauchen wir konkrete und umsetzungsorientierte Lösungen. Was ich in diesem Zusammenhang besonders interessant finde, ist, dass folgende drei Punkte, die ich Ihnen nennen möchte, schon einmal gefordert wurden: der Ausbau und die Ergänzung bestehender Förderprogramme zum Umbau von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen bis hin zum Einzelhandel, ein Förderprogramm zur behindertengerechten Umrüstung des Bahnfernverkehrs sowie für mehr Personal an Bahnhöfen und praktische Lösungen für die Steigerung eines barrierefreien Taxiangebots im ländlichen Raum. Das sind nur drei Beispiele. Aber liebe Kollegen der Union, wissen Sie, woher diese Beispiele stammen? Aus Ihrem Antrag von 2022! Sie waren also beim Thema Barrierefreiheit schon mal ein ganzes Stück weiter. Einigermaßen gute Ideen hat die Union aber offensichtlich nur, solange sie in der Opposition ist. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Grünen zu? Nein. Nein. Es gilt leider für alle Politikfelder, dass die guten Ideen von der Union nur kommen, solange sie in der Opposition ist, ob für die Wirtschaft, die Migration oder den Sozialbereich. Auch hier machen Sie jetzt anderes als das, was Sie gefordert haben. Jetzt sind Sie seit einem Jahr wieder in der Regierung, und die CDU hat alles vergessen, was sie in der Ampelzeit und im Wahlkampf erzählt hat, meine Damen und Herren. Diese Bundesregierung ist eine Zumutung für Deutschland. Das zeigt sich auch beim Thema Assistenzhunde. Derzeit kann keine Zertifizierung der Ausbildungsstätten für Assistenzhunde erfolgen. Warum? Wegen überbürokratischer Regelungen! Ich habe den Begriff „überbürokratisch“ übernommen, weil ich den ganz niedlich finde. Dieser unhaltbare Zustand muss sofort beendet werden. Weil diese Regierung das nicht schafft, haben wir einen Antrag vorgelegt mit dem Titel „Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“. Wir als Gesetzgeber dürfen den Betroffenen nicht das Gefühl vermitteln, dass sie uns egal sind. Daher fordern wir die Koalition auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu den Assistenzhunden zu, und überarbeiten Sie dringend den vorliegenden Regierungsentwurf! Denn dieser kaschiert den aktuellen Stillstand nur notdürftig. Er lässt die komplizierten, überregulierten Verfahren unangetastet. Bei diesem Entwurf ist allenfalls der Weg das Ziel. Allerdings glaube ich eher: Wie bei allen Vorhaben dieser Regierung ist nicht der Weg das Ziel, sondern das Ziel ist Ihnen im Weg, meine Damen und Herren. So löst man aber keine Probleme. Verbessern Sie endlich die tatsächliche Teilhabe in den Bereichen, wo Barrieren im Alltag besonders spürbar sind: Mobilität, Gesundheit, Wohnen! Mit warmen Worten allein ist den Betroffenen nicht geholfen. Das gelingt nur mit einer spürbaren Verbesserung der Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen – heißt konkret: Planungssicherheit schaffen, wirtschaftliche Realitäten berücksichtigen, Teilhabe nicht nur in Sonntagsreden ernst nehmen, sondern bei der Gesetzgebung, und das ohne ideologische Überfrachtung. Genau das tut unser Vorschlag für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Dann sind wir einen Schritt weiter. Und um die notwendige Überarbeitung des Gesetzentwurfs kümmern wir uns im Ausschuss. Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU/CSU hat nun Frau Abgeordnete Dr. Hülya Düber das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In erster Lesung beraten wir heute über den Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Liebe Corinna Rüffer, die erste Lesung ist der Einstieg in das parlamentarische Verfahren. Es ist der Startpunkt, um ganz genau hinzuschauen: Was ist gut? Wo müssen wir noch besser werden? Und was ist in der Praxis umsetzbar? – Ich bin ehrlicherweise dankbar, dass der Koalition gelungen ist, was der Ampel in den drei Jahren vorher nicht gelungen ist: dass wir diesen Gesetzentwurf jetzt endlich ins parlamentarische Verfahren einbringen. Ich lade Sie herzlich ein, mit uns gemeinsam zu schauen, wo wir Verbesserungen erreichen können. Meine Damen und Herren, der Entwurf enthält wichtige und richtige Ansätze. Dazu gehört unter anderem das geplante Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache. Das freut mich auch ganz persönlich; denn als ehemalige Sozialdezernentin habe ich daran mitgewirkt, ein Büro für Leichte Sprache in meiner Heimatstadt aufzubauen, Mittel für Gebärdensprachdolmetscher bei öffentlichen Veranstaltungen bereitzustellen und Schulungen für verständliche Sprache für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Weg zu bringen. Das war und ist immer ein zentrales Anliegen gewesen, weil hier ganz konkret Teilhabe im Alltag beginnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Oellers hat schon zu einigen wichtigen Punkten aus dem Gesetzentwurf ausgeführt. Weitere Punkte werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit unserem Koalitionspartner sorgfältig prüfen. Ich will es einfach noch mal auf einer anderen Ebene formulieren: Es geht im Kern um die Frage: Wie bauen wir Barrieren im Alltag weiter ab, und zwar so, dass Inklusion tatsächlich gelingt? Der vorliegende Gesetzentwurf setzt an diesem Punkt an. Er bezieht nämlich tatsächlich erstmals auch die Privatwirtschaft stärker ein. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist dann auch ein Spannungsfeld, was wir einfach benennen müssen: auf der einen Seite berechtigte Erwartungen nach mehr Teilhabe, klaren Rechten und schnellerem Fortschritt, auf der anderen Seite natürlich auch wirtschaftliche Realität und praktische Umsetzbarkeit. Dieses Spannungsfeld können wir nicht ausblenden; aber wir können Folgendes tun: Da Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dürfen wir Inklusion nicht allein über neue Pflichten und nicht allein über Gesetze denken, sondern wir können sie vor allen Dingen auch durch Akzeptanz, durch Miteinander und durch praktikable Lösungen im Alltag erreichen. Dazu gehört auch, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass Barrierefreiheit nicht nur Anforderungen stellt, sondern auch Chancen eröffnet. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet sie mehr Selbstbestimmung, und auch für Unternehmen kann Barrierefreiheit ein Vorteil sein. Sie erschließt neue Kundengruppen und führt oft zu besseren und innovativeren Lösungen. Meine Damen und Herren, genau darin liegt die Aufgabe dieses Gesetzgebungsverfahrens: mehr Teilhabe ermöglichen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Regelungen in der Praxis funktionieren. Das heißt für uns ganz konkret: Wir brauchen klare und verständliche Vorgaben, wir brauchen praktikable Lösungen vor Ort, und wir müssen die wirtschaftliche Lage im Blick behalten. Wenn uns das gelingt, dann wird aus diesem Gesetzentwurf echter Fortschritt – ein Fortschritt für mehr Teilhabe, für eine Gesellschaft, die inklusiver wird, wo alle mitgenommen werden. Darauf sollte unser Fokus in den weiteren Beratungen liegen. Vielen herzlichen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Simone Fischer das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ich will nichts Besonderes: Ich will mit meiner Mama ins Kino. Mit meiner Oma zu einer rollstuhlgerechten Arztpraxis.“ Mit Freunden „in die Kneipe“, „aufs Konzert“, „in den Urlaub. Einfach so. Ohne Planungsstress. Ohne Angst vor Abweisung.“ – Diese Worte stammen von René Schaar. Seine Petition „Kein Freifahrtschein für Barrieren!“ haben über 106 000 Menschen unterstützt. Er sitzt heute auf der Tribüne, stellvertretend für viele engagierte Menschen, die zu Recht Antworten erwarten. Vor allem erwarten sie verlässliches politisches Handeln. Millionen Menschen sind direkt oder indirekt betroffen. Es geht nicht um eine Randgruppe, es geht um unsere Gesellschaft als Ganzes. Die Verschiebung des Tagesordnungspunkts hatte kurz Hoffnungen geweckt, dass dieser Entwurf doch noch überarbeitet wird; aber Sie haben Zeit gewonnen und nichts verbessert. Das ist ein fatales Signal für das Versprechen von Teilhabe in unserem Land. Denn wir wissen auch längst, wo das Problem liegt: vor allem im Wirtschaftsministerium, Frau Ministerin Reiche. Dort werden verbindliche Regeln blockiert. Dort wird Barrierefreiheit immer noch gegen wirtschaftliche Zumutbarkeit ausgespielt. Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have, kein Bonus. Fast 17 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention legen Sie einen Entwurf vor, der Teilhabe weiter vom Einzelfall abhängig macht. Für viele Menschen bedeutet das: weiterhin bitten, erklären, hoffen, warten und oft ausgeschlossen bleiben. Der Zugang zum Gesundheitssystem wird zur Glückssache: Komme ich in die Praxis? Gibt es einen Aufzug? Habe ich Informationen? Wir hören von Frauen mit Behinderungen, die seit über 15 Jahren wegen solcher Barrieren keine gynäkologische Untersuchung wahrnehmen können. Und genau hier liegt das Problem des Gesetzentwurfs. Sie schieben Verantwortung weg von denen, die Barrieren abbauen müssen, hin zu denen, die mit ihnen leben. Barrieren bleiben also, weil ihr Abbau optional wird. Die Fristen – wir haben sie gehört –: 2035, wenn es wirtschaftlich passt, 2045 vollständiger Abbau. In 20 Jahren! Das heißt, weitere Jahrzehnte warten. Das ist kein Aufbruch, das ist politische Vertagung. Liebe Heike Heubach, ich danke dir für deine klaren Worte. Ja, die erste Lesung, liebe Hülya Düber, ist nicht der Schlusspunkt. Aber dann verbessern Sie diesen Entwurf zusammen mit Wirtschaftsministerin Reiche! Nach den klaren Worten erwarte ich das tatsächlich auch. Solange Teilhabe vom guten Willen abhängt, ist sie kein Recht, sondern Zufall. Sie ist dennoch Voraussetzung für unsere Gleichberechtigung. Und genau daran muss sich dieses Gesetz messen lassen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Angelika Glöckner das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einen Moment Folgendes vor: Eine Mutter mit Rollstuhl kommt nicht zum Arzt; ein blinder Student scheitert an einer Website der Verwaltung; eine ältere Frau versteht einen wichtigen Behördenbrief nicht, weil er in zu komplizierter Sprache geschrieben ist. – Das sind keine Einzelfälle; das ist Alltag für Millionen von Menschen in unserem Land. Mit der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes wollen wir genau das ändern. Wir wollen Barrieren abbauen, Teilhabe stärken und mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Das eigentliche Problem ist oft nicht die Behinderung selbst. Das Problem sind die Hindernisse, die wir als Gesellschaft geschaffen haben: Treppen statt Rampen, komplizierte Sprache statt Verständlichkeit, Ausschluss statt Zugang. Wir reden hier nicht über eine kleine Minderheit, wir reden über mehr als 13 Millionen Menschen in unserem Land, die mit einer Beeinträchtigung leben. Und angesichts des demografischen Wandels werden es in den kommenden Jahren noch viel mehr werden; es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich auch an dieser Stelle unserer Ministerin Bärbel Bas ganz herzlich danken, die sich mit einem unglaublichen Engagement dafür eingesetzt hat, dass dieser Gesetzentwurf den Weg hier ins Parlament gefunden hat. Vielen Dank dafür. Ja, ich sage auch, der Entwurf enthält Fortschritte: ein kostenloses Schlichtungsverfahren, mehr digitale Barrierefreiheit, Leichte Sprache, Untertitel, bessere Zugänge zu Dienstleistungen und Angeboten. Alles wichtig und richtig! Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns noch etwas mutiger sein im anstehenden parlamentarischen Verfahren, etwa wenn es darum geht, dass Barrierefreiheit nicht vom guten Willen, von der Eigenverantwortlichkeit Einzelner abhängt, sondern dass es verbindlicher wird. Private Anbieter dürfen nicht pauschal ausgenommen werden, damit angemessene Maßnahmen oder Vorkehrungen für Barrierefreiheit umgesetzt werden. Und übrigens: Davor muss auch niemand Angst haben. Denn Menschen mit Behinderungen sind ja keine Randgruppe. Sie sind Kundinnen und Kunden, Patientinnen und Patienten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Bärbel Bas hat mehrfach darauf hingewiesen. Wer Barrieren abbaut, öffnet Türen und damit auch große Chancen. Ja, wir wissen: Die Wirtschaft steht unter Druck. Aber das ist doch kein Widerspruch, sondern es gilt: Eine inklusive Gesellschaft ist kein Luxusprojekt, sie ist wirtschaftlich vernünftig, sozial gerecht und demokratisch notwendig. Wer ein Geschäft eröffnet oder Räume vermietet, möchte doch, dass möglichst viele Menschen willkommen sind. Barrierefreiheit ist kein Luxus. Lassen Sie uns gemeinsam darauf hinarbeiten! Vielen herzlichen Dank. Für die CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Marc Biadacz das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Letztlich kann Inklusion nur gelingen, wenn sie in den Köpfen aller Menschen angekommen ist.“ – Dieser Satz aus dem Grundsatzprogramm der CDU ist das gemeinsame Ziel dieser Regierungskoalition. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir erst auf dem Weg dorthin sind und dass es gemeinsame Schritte braucht, um dieses Ziel zu erreichen. Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes ist ein wichtiger gemeinsamer Schritt dieser Koalition. Wir begrüßen diese Reform ausdrücklich, und ich danke der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs. Wir möchten, dass Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam in allen Lebensbereichen ein selbstbestimmtes Leben und ein gemeinsames Zusammenleben haben. Egal ob im Einkaufszentrum, in der Pizzeria oder auf dem Amt: Jeder wird von der Gesellschaft so akzeptiert, wie er ist, und soll ein Leben ohne Barrieren führen können. Das ist der Anspruch. Und deshalb machen wir dieses Gesetz. Ich möchte drei Punkte hervorheben, um zu verdeutlichen, dass der Gesetzentwurf ein wichtiger und richtiger Schritt ist. Erstens. Das Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache unterstützt künftig alle Behörden dabei, öffentliche Veranstaltungen in Gebärdensprache zu übersetzen. Informationen und Texte werden in Leichter Sprache bereitgestellt. Das ist ein großer Fortschritt. Zweitens. Das bewährte Regelungskonzept der angemessenen Vorkehrungen wird künftig auch auf die Privatwirtschaft angewendet. Unternehmen müssen für praktikable Lösungen sorgen, damit Menschen mit Behinderungen die Angebote auch wirklich nutzen können. Im Vordergrund stehen Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Ich bin überzeugt: Die neuen Regelungen werden das Bewusstsein für Barrierefreiheit in der Öffentlichkeit deutlich schärfen. Drittens. Die Barrieren in Bestandsbauten des Bundes müssen abgebaut werden. Der Gesetzentwurf setzt hier zwei Fristen. Bis 2035 sollen, bis 2045 müssen alle Barrieren in Bauten abgebaut sein, die für den Publikumsverkehr auch öffentlich zugänglich sind. Ich finde, hier können wir ruhig eine ambitioniertere Agenda verfolgen; denn 2035 haben wir uns als Ziel im Koalitionsvertrag gesetzt. Damit möchte ich zeigen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir sind jetzt in der ersten Lesung und gehen dann in die Beratungen. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie nimmt uns alle in Verantwortung – alle, die hier im Deutschen Bundestag sind, alle, die heute hier auf der Zuschauertribüne sind, und alle Menschen, die jetzt zuhören. Wir sind alle ein Teil von Inklusion; denn nicht jedes Problem lässt sich mit Geld lösen, aber vieles mit Haltung, mit Einsatz und mit gemeinschaftlichem Handeln. Ich freue mich auf die Beratungen – auch gemeinsam mit der Opposition im Ausschuss. Lassen Sie uns jetzt starten! Die Menschen in diesem Land, ob mit oder ohne Behinderungen, haben das verdient. Abschließend hat in dieser Debatte für die CDU/CSU-Fraktion Herr Abgeordneter Dr. Stefan Nacke das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen, die jeden Tag Barrieren begegnen, und in unserer alternden Gesellschaft werden es Jahr für Jahr mehr. Barrieren engen Spielräume ein, versperren Wege, machen das Leben schwer. Als inklusive Gesellschaft können wir auf diese 13 Millionen Menschen nicht verzichten. Wir müssen Barrieren abbauen: im Kopf, im Alltag und in unseren Institutionen. Es gibt Leuchtturmprojekte, die zeigen, wie es gehen kann. Ein solches habe ich mit der CDU in meinem Wahlkreis Münster geschaffen. Wir sind mit den Büros unserer Wahlkreisabgeordneten und unserer Kreisgeschäftsstelle aus dem vierten Stock eines Verwaltungsgebäudes in ein Ladenlokal im Erdgeschoss einer sehr lebendigen Einkaufsstraße in Münster gezogen. Vom Gehweg aus kann nun jeder direkt mit uns ins Gespräch kommen: im neuen Van Husen Forum. Der Münsteraner Paulus van Husen war Mitglied des Kreisauer Kreises und Teil des Widerstandes gegen die Nazis. Er hat nach dem Krieg in Berlin gemeinsam mit Jakob Kaiser und anderen die Christlich Demokratische Union gegründet und war später erster Verfassungsgerichtspräsident in Nordrhein-Westfalen. Das Van Husen Forum ist ein Demokratie- und Gedenkort geworden, an dem sich alle Münsteranerinnen und Münsteraner zu Gesprächen und Veranstaltungen treffen können. Um die Räume auch für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl zugänglich zu machen, sind der Einbau eines elektrischen Plattformlifts und einer behindertengerechten Toilette nötig. Den Einbau können wir dank der Unterstützung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe realisieren, weil damit auch ein Arbeitsplatz barrierefrei gestaltet werden kann. Das ist gelebte Verantwortung. Heute beraten wir in erster Lesung über Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes. Wir wollen Barrieren abbauen: in der Kommunikation und auch im Bereich „Bau und Verkehr“, beginnend bei den Gebäuden des Bundes. Wir fangen also bei uns selbst an. Zu denjenigen, die kritisieren, dass die Privatwirtschaft außen vor bleibe, weil sie sich auf Unverhältnismäßigkeit berufen könne, sage ich: Barrierefreiheit entsteht nicht durch einen Federstrich im Gesetz. Sie entsteht in der konkreten Wirklichkeit Schritt für Schritt. Unsere politische Aufgabe war es, unter den gegebenen Umständen und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage eine Reform zu vereinbaren, die nicht zu neuen Hürden an anderen Stellen, nämlich bei den Unternehmen, führt. Es geht um eine pragmatische Lösung, die sich am Ideal orientiert, dabei prozessoffen ist. Die Philosophin Véronique Zanetti erinnert uns daran, dass Kompromisse selten ohne Bedauern geschlossen werden; sie bedeuten immer auch einen Verlust. Wenn wir Kompromisse eingehen, heißt das nicht, dass wir unsere Überzeugungen ändern, sondern nur unsere aktuelle Haltung im konkreten Einzelfall. Wir haben einen guten Kompromiss gefunden und werden uns im Verfahren daran weiter abarbeiten, werden daran weiterarbeiten. Gleichzeitig halten wir an dem Ideal fest, unsere Gesellschaft in Zukunft vollständig barrierefrei zu machen. Wir haben einen langen Atem. Diesen wünsche ich mir auch für die anderen Baustellen unserer Bundesregierung, vor allen Dingen mit Blick auf die anstehenden Sozialreformen. Vielen Dank.
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