1. Lesung

Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren

20. Mai 2026·Sitzung 79··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (9)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Reparieren ist besser als Wegwerfen; viele wissen das längst. In Zukunft soll es keiner und keine mehr bezweifeln. Dafür sorgt unser neues Recht auf Reparatur. Das Recht auf Reparatur hat viele Vorteile. Erstens: Es schont den Geldbeutel. Zweitens: Es schützt Ressourcen; es ist also nachhaltig. Und drittens: Es stärkt unsere lokale Wirtschaft. Das macht uns unabhängiger von globalen Lieferketten – eine Win-win-win-Situation, würde ich sagen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir wegkommen von der Wegwerfgesellschaft. Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es leichter werden, ein Gerät reparieren zu lassen und dann auch weiter zu nutzen, anstatt es einfach zu entsorgen, wegzuschmeißen und ein neues zu kaufen. Das ist gut für alle, und es sorgt auch nicht für mehr Bürokratie. Was ändert sich konkret? Erstens: Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen dieses neue Recht auf Reparatur. Wer also eine Waschmaschine oder ein Handy gekauft hat, kann vom Hersteller künftig verlangen, dass das Gerät repariert wird, und zwar nach der Gewährleistungszeit, und das zu einem fairen Preis. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, nenne ich sinnvollen Verbraucherschutz. Und was gilt, wenn sich das Handy nicht reparieren lässt, obwohl das eigentlich möglich sein sollte? Künftig ist das ein sogenannter Sachmangel. Genau das ist die zweite wichtige Änderung des Gesetzentwurfs. Sie bedeutet: Man kann zum Beispiel ein reparierbares Produkt verlangen, ansonsten Schadensersatz. Das ist fairer Verbraucherschutz. Drittens: Wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher während dieses Gewährleistungszeitraums für die Reparatur entscheiden, dann bekommen sie noch mal ein Jahr mehr Gewährleistung. Statt zwei Jahre gelten dann drei Jahre gegenüber dem Verkäufer. Das nenne ich konsequenten Verbraucherschutz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wollen eine Welt ohne Müllberge. Das erfordert ein klares Umdenken. Reparieren statt wegwerfen – das passt in die Zeit. Das ist sinnvoller, das ist fairer, und das ist konsequenter Verbraucherschutz. Helfen Sie also mit, Verbraucherinnen und Verbrauchern ein solches Recht auf Reparatur zu ermöglichen! Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Stefan Möller.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vermutlich jeder von uns hatte schon mal Ärger mit reparaturanfälligen Produkten. Es gibt also gute Gründe, die Rechte der Verbraucher bei Reparaturen zu stärken. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf bietet durchaus ein paar Verbesserungen im Bereich des Verbraucherschutzes, ist aber im Grunde wieder ein typischer Fall einer EU-Richtlinienumsetzung geworden. Er strotzt vor Bürokratie und ungerechten Haftungsrisiken. Er ist zum Teil in einem sehr schwer verständlichen Stil verfasst und geht aus reiner Richtlinienkonformität in Teilen an der Realität vorbei. Eine problematische Neuregelung wird nach meiner Überzeugung zum Beispiel die sogenannte Vertreiberhaftung von Händlern werden. Wenn ein Händler beispielsweise Smartphones verkauft, hat er typischerweise keinen Einfluss auf die verklebten Handys oder auf Ersatzteilpreise. Trotzdem soll er als Vertreiber für die Reparaturverpflichtung auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ersatzweise haften, egal ob die Reparatur wirtschaftlich durchführbar ist oder nicht. Das mag für große Onlinehändler kein Problem sein; aber für unter hohem Preisdruck agierende Kleinstgewerbetreibende ist das ein Problem. Sie müssen sich überlegen, ob ihr Geschäftsmodell angesichts potenzieller Reparaturverpflichtungen unrentabel geworden ist oder ob sie das Risiko eingehen wollen, dass der Importeur, von dem sie die Ware bezogen haben, möglicherweise sein Geschäft einstellt, wenn sich im Nachgang bei einem Massenprodukt eine erhöhte Reparaturanfälligkeit zeigt. Dann nämlich haften plötzlich selbst kleinere Händler unter Umständen als sogenannte Vertreiber. Das Problem ist dabei schon zu erkennen: Wann ist man Vertreiber? In dem neuen Gesetzesentwurf wird nämlich nicht erklärt, was ein Vertreiber ist; das BGB kennt diesen Begriff bisher nicht. Fündig wird man erst in den Tiefen der Gesetzesbegründung, und auch da erst nach dem kryptischen Hinweis auf Artikel 2 Nummer 8 der Richtlinie nach Artikel 2 Nummer 45 der Ökodesign-Verordnung. Nun gibt es aber keine Richtlinie nach Artikel 2 Nummer 45 der Ökodesign-Verordnung. Das hat vermutlich ChatGPT dem Ministerium in den Entwurf reingeschrieben. Und der Praktikant, der das Korrektur lesen sollte, war eine Seite vorher eingeschlafen. Also, selbst für die erste Lesung ist das ziemlich unsauber, meine Damen und Herren. Das ist eine spezielle Form von Transparenz: Man versteckt die Haftung in der eigenen Bleiwüste so gut und ist dabei so unverständlich, dass sich der Betroffene selbst erst mal gar keine Sorgen machen kann, weil er das Problem nicht erkennt. Ungeklärt bleibt vieles an dem Gesetzentwurf: Wer repariert eigentlich was wann für wie viel? Das weiß, ehrlich gesagt, niemand genau. „Angemessener Zeitraum“, „angemessenes Entgelt“, „angemessener Preis“ – selbst der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese amöbenhaften Regeln zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten zu konkretisieren. Die Antwort der Bundesregierung lautet: Geht nicht. Die Bestimmungen sind dem Wortlaut der Richtlinie nachgebildet, welche den Begriff der Angemessenheit nicht näher definiert. Klar! Wer hätte etwas anderes erwartet? Diese Regierung setzt alles sklavisch um, was von der EU vorgebetet wird, egal ob das Problem danach größer geworden ist oder eben nicht. Womit wir ziemlich genau bei einer perfekten Definition dessen wären, was in dieser Koalition unter Regieren zu verstehen ist. Dabei fällt der Regierung durchaus selbst auf, wie sehr sich die EU-Vorgaben mit dem Gewährleistungsrecht beißen, etwa wenn die Bundesregierung im Gesetzentwurf festlegt, dass der Unternehmer bei Nachlieferungen für ein defektes Produkt „eine überholte Ware liefern darf, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt“. Nur, warum sollte das ein Verbraucher verlangen? Warum sollte ein Verbraucher ausdrücklich die Lieferung eines reparaturbedürftigen anderen Geräts verlangen, wenn er nach dem Gewährleistungsrecht Anspruch auf fehlerfreie Neuware hat? Bloß weil es die EU gnädigerweise zugelassen hat? Das, meine Damen und Herren, ergibt keinen Sinn. Sie sehen: Es gibt im Ausschuss eine Menge Fragen zu klären. Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf dort besser rauskommt, als er heute da reingeschickt wird. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Sebastian Steineke.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer heute ein Haushaltsgerät kauft, kennt das Problem: Die Waschmaschine funktioniert eigentlich noch, aber ein kleines Bauteil ist defekt; das Display des Smartphones springt; der Akku des Tablets lässt nach. Allzu oft stellen sich dann die Fragen: Wie repariere ich das? Lohnt sich das noch? Ist es überhaupt noch möglich? Genau an dieser Stelle setzt der Regierungsentwurf zum Recht auf Reparatur an. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht, dass Produkte länger nutzbar sind, dass Reparaturen möglich und bezahlbar sind und dass man nicht wegen eines kleinen Defektes gleich ein ganzes Gerät ersetzen muss. Das ist nicht nur eine Frage des Verbraucherschutzes, es ist auch eine Frage von Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Vernunft. Und jede erfolgreiche Reparatur kann zugleich Handwerksbetriebe, regionale Werkstätten und auch mittelständische Unternehmen vor Ort durchaus stärken. Denken wir an den Elektrobetrieb im ländlichen Raum, der heute daran scheitert, dass Ersatzteile fehlen oder Softwarezugänge gesperrt sind, oder an Familien, die sich nicht alle zwei Jahre ein neues Smartphone leisten wollen oder können. Für viele Menschen ist Reparieren kein Lifestylethema, sondern ein ganz praktisches Kostenthema. Künftig sollen daher Hersteller bestimmter technischer Produkte, etwa Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones, verpflichtet werden, Geräte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu reparieren, und zwar unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis. Dieses Recht auf Reparatur soll über viele Jahre bestehen, bei Waschmaschinen beispielsweise bis zu zehn Jahre, bei Smartphones mindestens sieben Jahre, jeweils gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Produktion des Modells eingestellt wird. Zugleich wird das Recht auf Reparatur mit bestehenden Pflichten auf Ersatzteilvorhaltung – ganz wichtig! – verknüpft. Besonders relevant wird das für Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ablauf der klassischen Gewährleistungsfrist von in der Regel zwei Jahren. Denn viele Defekte treten eben erst später auf oder lassen sich rechtlich nur schwer als ursprünglicher Mangel nachweisen. Genau hier schafft der Entwurf neue Möglichkeiten, Produkte länger zu nutzen, statt sie vorschnell zu entsorgen. Darüber hinaus stärkt der Entwurf auch die Reparierbarkeit selbst. Wenn ein Produkt entgegen berechtigter Erwartung faktisch nicht reparierbar ist, soll dies künftig auch einen Sachmangel darstellen. Hersteller sollen Ersatzteile, Werkzeuge und notwendige Informationen zu angemessenen Bedingungen bereitstellen müssen. Wer sich heute damit beschäftigt, weiß, dass das in vielen Fällen zurzeit eben nicht der Fall ist. Zugleich sollen technische Hürden wie Softwaresperren – wir haben gerade darüber gesprochen –, die Reparaturen erschweren oder verhindern, grundsätzlich unzulässig sein. Und schließlich enthält der Entwurf auch einen Anreiz zugunsten der Reparatur. Entscheidet sich nämlich der Verbraucher bei einem mangelhaften Produkt für die Reparatur statt für die Neulieferung, soll sich die Gewährleistungsfrist künftig von zwei auf drei Jahre verlängern. Es gibt sicher einige Details, über die wir noch beraten werden. Sicher wird da auch die Anhörung am 10. Juni Ansätze liefern. Für uns ist klar: Wir wollen ein Recht auf Reparatur, das Verbraucher stärkt, ohne die Wirtschaft unverhältnismäßig zu belasten. Wir wollen mehr Nachhaltigkeit, aber mit Augenmaß. Und wir wollen Regeln, die im Alltag funktionieren und nicht nur auf dem Papier gut klingen. In diesem Sinne freuen wir uns auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Till Steffen.

Grüne

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns alle viel zu sehr ans Wegwerfen gewöhnt – ob Handy, ob Laptop oder sogar die Waschmaschine. Wir kennen alle die Situation aus der eigenen Familie: Wenn die Waschmaschine kaputtgeht – nehmen wir ein kleines Bauteil, gar nicht mal den Motor oder die Elektronik, sondern einfach nur die Türverriegelung –, ist das im Alltag natürlich die Vollkatastrophe. Das Kind braucht frische Sportklamotten, der Haufen im Wäschekorb wächst stündlich. Man ruft dann also beim Kundendienst an, und der sagt: Morgen können wir Ihnen eine neue Maschine liefern. Ach so, Reparatur? Das Ersatzteil kommt dann vielleicht in drei Wochen. Die Kosten sind astronomisch. Das Problem ist also: Das Reparieren wurde systematisch unattraktiv gemacht. Es ist zu teuer, es ist zu langsam, es ist zu kompliziert. Wir kennen verklebte Akkus, wir kennen Spezialschrauben, wir kennen Softwaresperren, wir kennen das Problem von Ersatzteilen zu Wucherpreisen. Das sind Produkte, die wie Einwegartikel mit Stecker gebaut sind. Dieses Gesetz ist ein absolut wichtiger Schritt – ein echter. Erstens. Hersteller bestimmter Produktgruppen wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Smartphones oder Tablets müssen künftig Reparaturen anbieten, und zwar auch außerhalb der Gewährleistungsfrist. Die Verantwortung wandert dorthin, wo die Produkte entwickelt werden. Zweitens. Wer sich innerhalb der noch laufenden Gewährleistung dafür entscheidet, ein Gerät reparieren zu lassen, bekommt eine zusätzliche Gewährleistung von zwölf Monaten. Bisher war das System total absurd: Wer austauscht, fährt ganz bequem; wer aber repariert, trägt das Risiko und verliert ganz oft die Gewährleistung. Das drehen wir um; das ist total sinnvoll. Aber machen wir uns nichts vor. Dieses Gesetz allein beendet die Wegwerfgesellschaft nicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat mal gefragt: 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher halten Reparaturen für zu teuer, und 52 Prozent haben aufgrund der Kosten schon mal ein Gerät nicht reparieren lassen. Dann wurde ein Marktcheck durchgeführt. Dabei wurde geschaut: Was kostet zum Beispiel der Displaytausch bei einem Handy? 107 Prozent – nicht der Kosten des Displays, sondern des gesamten Telefons. Man zahlt für den Austausch des Displays also mehr als für das neue Telefon – vollkommen klar, was damit bezweckt wird. Das Ersatzteil ist teurer als das neue Gerät. Da entscheidet am Ende nicht das Umweltbewusstsein, sondern ganz oft natürlich der Kontostand. Deswegen müssen wir im parlamentarischen Verfahren nachschärfen: Erstens bei den Ersatzteilpreisen. Im Entwurf steht „angemessener Preis“. Was heißt das? Wir brauchen hier klare Kriterien. Zweitens bei den Reparaturzeiten. Ein „angemessener Zeitraum“ reicht nicht, wir brauchen feste Fristen, schnellere Ersatzteillieferungen und auch Leihgeräte während der Reparatur. Drittens – ganz wichtig! – müssen wir auch die Produktgruppen ergänzen. Warum hört die Reparierbarkeit bei der Waschmaschine auf? Was ist mit der Kaffeemaschine? Was ist mit dem Staubsauger? Was ist mit Schuhen und Textilien? Schließlich: Wir brauchen eine richtige Kultur des Reparierens. Andere zeigen, wie es geht, zum Beispiel Frankreich. Dort wird ein Reparaturbonus an der Kasse direkt von der Rechnung abgezogen. Dieser wird nicht aus dem Staatshaushalt finanziert, sondern über einen Fonds der Hersteller – eben nach dem Verursacherprinzip. In Frankreich umfasst der Bonus nicht nur Elektrogeräte, sondern auch Kleidung und Schuhe; es geht also. Je nach Produkt werden zwischen 6 und 50 Euro einberechnet. Das ist direkt spürbar und auch einfach, das funktioniert und ist auch machbar; das würde auch hier gehen. Und wir müssen natürlich über Plattformen wie Temu und Shein sprechen. Verbraucherrechte helfen wenig, wenn sie am Ende nicht durchsetzbar sind, weil niemand greifbar ist. Die Rechtsdurchsetzung gegenüber Drittstaatenanbietern muss endlich wieder wirklich funktionieren. Sonst entsteht unfairer Wettbewerb zulasten europäischer Hersteller, die sich an die Regeln halten. Die Zukunft gehört nicht der Wegwerfökonomie; die Zukunft gehört einer Wirtschaft, die auf Langlebigkeit, Qualität und Reparierbarkeit setzt. Das ist echte Wertschöpfung – damit beim nächsten kaputten Türverschluss niemand mehr hören muss: „Eine Reparatur lohnt sich leider nicht mehr“, sondern: „Wir holen die Waschmaschine morgen ab, übermorgen läuft sie wieder“. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat das Wort die Abgeordnete Agnes Conrad.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Recht auf Reparatur klingt gut; aber am Ende muss auch jemand reparieren können, und die Reparatur muss bezahlbar sein. Genau da liegt das Problem dieses Gesetzentwurfs. Was erleben Reparaturbetriebe heute? Ersatzteile sind zu teuer oder gar nicht verfügbar, Geräte sind verklebt statt verschraubt, Software sperrt Reparaturen aus, Diagnoseinformationen bleiben beim Hersteller. Am Ende kontrollieren große Konzerne, wer reparieren darf und wer nicht. Das ist kein technisches Problem; das ist ein strukturelles Machtproblem. Handwerksbetriebe haben die Expertise, um die Reparaturwende zu tragen. Sie schaffen regionale Wertschöpfung, sichern Ausbildung, erhalten Wissen und sparen Ressourcen. Gerade im ländlichen Raum sind sie oft die letzte Anlaufstelle, wenn Geräte, Maschinen oder Alltagsgegenstände nicht einfach ersetzt werden sollen. Aber sie brauchen faire Bedingungen. Ein echtes Recht auf Reparatur muss deshalb auch ein Recht des Handwerks auf Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturanleitungen, Diagnosedaten, Software und Werkzeugen sein – zu fairen Preisen und ohne Konzernwillkür. Dieser Gesetzentwurf geht leider nicht weit genug. Er setzt europäische Mindestvorgaben um, ja; aber er schafft keinen Reparaturaufbruch. Er schützt Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vor überhöhten Reparaturkosten. Und er stärkt unabhängige Werkstätten nicht konsequent gegenüber Herstellern. Dabei ist klar: Wenn eine Reparatur 300 Euro kostet und das neue Gerät kostet auch 300 Euro, dann entscheiden sich viele Menschen nicht deshalb gegen die Reparatur, weil sie die Wegwerfmentalität toll finden, sondern sie entscheiden sich dagegen, weil sie rechnen müssen. Reparatur darf kein Luxus für Menschen mit gutem Einkommen sein. Reparatur muss für alle bezahlbar sein. Darum braucht es einen Reparaturbonus, der direkt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, und das ohne komplizierte Antragsverfahren: Die Kundin bringt ihr Gerät in eine zugelassene Werkstatt, der Bonus wird direkt von der Rechnung abgezogen, und die Werkstatt bekommt das Geld anschließend aus einem Herstellerfonds erstattet. So wird Reparatur sofort günstiger, und das Handwerk bekommt mehr Aufträge. Frankreich zeigt, dass das geht. Finanziert wird der Bonus dort über die Hersteller. Wer reparaturfreundlich produziert, zahlt weniger. Wer Wegwerfprodukte verkauft, zahlt mehr. Das ist sozial gerecht, es ist ökologisch vernünftig, und es stärkt das Handwerk. Wir fordern: Es braucht eine echte Reparaturwende. Es braucht nicht nur schöne Rechte auf dem Papier, sondern Werkstätten, die reparieren können, Ersatzteile, die bezahlbar sind, Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich Reparaturen leisten können, und Hersteller, die Verantwortung tragen. Vielen Dank. Für die SPD hat jetzt die Abgeordnete Nadine Heselhaus das Wort.

SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich einen ganz normalen Morgen vor. Sie greifen zu Ihrem Smartphone – das gehört wahrscheinlich zu einem normalen Morgen –, und es funktioniert nicht mehr. Der Bildschirm bleibt schwarz. Ich sage mal so: Die dezente Panik können wir uns alle gut ausmalen. Was passiert dann in der Regel? Es wird ganz schnell für Ersatz gesorgt, und das kaputte Smartphone wird weggeworfen. Das ist nicht nachhaltig. Genau hier liegt das Problem, und hier setzen wir heute an. Künftig müssen Hersteller Reparaturen bestimmter Produkte über die gesamte übliche Lebensdauer hinweg ermöglichen. Sie müssen Ersatzteile bereitstellen und dafür sorgen, dass Geräte überhaupt reparierbar sind. Welche Produkte damit gemeint sind, das steht in der Anlage der EU-Richtlinie, Herr Dr. Steffen; es ist also auf EU-Ebene festgelegt. Da können wir hier – jedenfalls erst mal – nichts machen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sorgen wir für etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte: Wir sorgen für die Möglichkeit, unsere eigenen Geräte weiter nutzen zu können. Das ist ein echter Fortschritt für die Umwelt und für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit dem Gesetz setzen wir – ich habe es gerade schon gesagt – eine EU-Richtlinie um und sind damit Teil eines gemeinsamen europäischen Weges. Das ist wichtig, weil wir einen gemeinsamen Binnenmarkt haben, in dem gleiche Rechte für alle gelten müssen, und weil Nachhaltigkeit keine nationalen Grenzen kennt. Was bedeutet das ganz konkret für die Menschen? Wenn Geräte länger genutzt werden können, dann sparen sie Geld. Wenn weniger weggeworfen wird, dann schonen wir Ressourcen, Umwelt und Klima. Und wenn die Reparatur möglich und attraktiv wird, dann stärken wir genau die Betriebe, die sie durchführen. Das ist praktische Nachhaltigkeit im Alltag. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch: So gut dieser Entwurf auch ist, so werden wir uns im parlamentarischen Verfahren einige Dinge noch mal genauer anschauen; denn letztendlich müssen die Rechte der Menschen für sie auch verständlich sein. Reparaturen dürfen nicht zu lange dauern; denn sonst werden sie doch wieder unattraktiv, und man wird sie nicht nutzen. Sie müssen im Alltag wirklich verfügbar und natürlich auch bezahlbar sein. Ein Recht stärkt eben Verbraucherinnen und Verbraucher erst dann wirklich, wenn es praxistauglich ist. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende geht es um die einfache und entscheidende Frage, die die Ministerin auch schon angesprochen hat: Wollen wir weiter in einer Wegwerfgesellschaft leben, die über ihre Verhältnisse lebt? Oder schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass wir Dinge länger nutzen können und schonender mit unserem Planeten umgehen? Ich freue mich auf die Beratungen. Ich bin mir sicher: Das bekommen wir – genauso wie in den letzten Monaten – ganz fantastisch gemeinsam hin, und am Ende wird es ein großartiges Gesetz. Danke schön. Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Tobias Matthias Peterka.

AfD

Frau Präsidentin! Liebe Bürger! Die vorliegende Umsetzung liest sich als bloße technokratische Vollzugsmaßnahme. Sie kommt mit dem bereits bekannten Mantra daher, dass auch die Europäische Union die Sorgen der Bürger erkennen würde und ganz entschlossen Abhilfe schaffen könnte. So weit, so durchschaubar. Auf den ersten Blick klingt auch alles ganz gut: mehr Nachhaltigkeit, längere Nutzungsdauer von Produkten, Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Wie immer bedenkt der Marschbefehl aus Brüssel aber keine Probleme der kleinen und mittleren Unternehmen, die überfordert werden dürften. Das ist auch kein Wunder: Den Mittelstand gibt es in Frankreich und Konsorten ja auch kaum vor Ort. Gleichzeitig ist derselbe bei uns durch die vergangenen Regierungen ins Rutschen gebracht worden, sodass davon auszugehen ist, dass die reine Verhandlungsmacht, etwa gegenüber den genannten Herstellern von Produkten, erheblich geschwächt wurde. Die großzügige Möglichkeit der Reparatur durch den Hersteller wird – quasi durch Ausweitung des Sachmangelbegriffs; wir haben es gehört – wirtschaftlich also beim deutschen Handel hängen bleiben. Selbst der Normenkontrollrat bestätigt uns das. Und Sie wissen ganz genau, dass die 113 Millionen Euro Erfüllungsaufwand, die Sie hier anführen, eine rein in die Luft geworfene Schönfärberei darstellen. Allein deshalb sehen wir diesen Ansatz mehr als kritisch. Zu begrüßen ist das Vermeiden von Gold-Plating, also der Übererfüllung von EU-Vorgaben. Dieses Mal feiern Sie sich dafür explizit ab. Bei einer Vollharmonisierung ist es aber auch gar keine Leistung. Und selbst im Richtigen tun Sie noch das Falsche und behandeln die explizite Möglichkeit des Artikels 13 der Richtlinie, einen echten finanziellen Anreiz für Verbraucher schon jetzt zu schaffen, sehr stiefmütterlich. Dann kann es mit der Abfallreduzierung und effektiven Ressourcenverwendung nicht so ernst gemeint sein. Bis 2029 kommt diese Maßnahme, die Sie ausgewählt haben, zu spät – abgesehen davon, dass Sie dann allesamt ohnehin nicht mehr vom Bürger an die Regierungsverantwortung gelassen werden. Die Umsetzung strotzt ferner von unbestimmten Rechtsbegriffen, von Bürokratieaufwand an der Schwelle zur Staatswirtschaft und im Ergebnis paradoxerweise eben dann doch von Marktvermachtung. Nehmen wir mal an, die Kosten werden nicht auf den Verbraucher abgewälzt, was ebenfalls passieren kann: Dann zahlt der kleine Händler für die neuen Informationspflichten, für Warenrückläufe und allgemeine Mehrkosten – gerade bei uns in Deutschland. Sogar der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, dass die Durchsetzung der Verbraucherrechte gegenüber ausländischen Herstellern sehr schwer werden wird. Gerade bei den hochpreisigen Artikeln, die Sie in der Anlage auflisten, betreiben Sie damit Augenwischerei. Der deutsche Verbraucherschutz wird durch Ihr Machwerk sehr sicher nur verschlimmbessert. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Carl-Philipp Sassenrath.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Was bringt mir das jetzt schon wieder?“, mögen viele von Ihnen denken, sehr geehrte Damen und Herren. Schon wieder irgendeine Regelung aus Brüssel. Aber es ist kein Zufall, dass diese Richtlinie im Europäischen Parlament mehr Zustimmung erfahren hat – ganze drei Neinstimmen gab es – als fast jedes andere EU-Gesetz der jüngeren Zeit. Was bringt Ihnen das jetzt? Ein Beispiel: Der neue Staubsauger geht kaputt; wir haben es so ähnlich schon gehört. Wenn das Gerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist – also innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf – kaputtgeht, gilt weiterhin: Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen. Neu ist aber: Die Reparatur soll attraktiver werden. Entscheiden Sie sich für eine Reparatur statt für einen Austausch, dann verlängert sich die Gewährleistungsfrist anschließend um weitere zwölf Monate. Ein Anreiz statt eines Zwangs – so funktioniert Marktwirtschaft. Ein anderes Beispiel. Der Staubsauger ist schon älter. Nach der gesetzlichen Gewährleistungsfrist war man bislang häufig davon abhängig, ob der Hersteller überhaupt noch reparieren wollte. Künftig müssen Hersteller für bestimmte Produkte wie eben Staubsauger Reparaturen anbieten. Und sie müssen darüber informieren, was die Reparatur kostet, wie lange sie dauert und unter welchen Bedingungen repariert wird. Dazu gibt es ein europaweites Musterinformationsformular. Damit kann man Angebote besser vergleichen. Auch so entscheidet man in der Marktwirtschaft, nämlich durch Transparenz. Ich gebe zu, liebe Kolleginnen und Kollegen: Beim anfänglichen Lesen der Richtlinie hatte ich Bedenken; denn nicht jedes Problem wird durch neue Regeln gelöst. Entscheidend ist, was im Alltag tatsächlich funktioniert. Wir können nicht ständig neue Rechte und Ansprüche schaffen, die andere dann liefern und umsetzen müssen. Wir als Gesetzgeber sollten uns auch nicht anmaßen, Reparaturpreise festzulegen. Deswegen sehe ich die Forderung, die Angemessenheit eines Preises oder des Reparaturzeitraums auszudefinieren, skeptisch. Mit diesem Gesetzentwurf wird der richtige Ansatz gewählt: die Hersteller informieren. Dadurch entsteht Wettbewerb. Und die Verbraucher entscheiden. Sie entscheiden zukünftig nicht nur danach, welcher Hersteller das beste Produkt anbietet, sondern auch, welcher Hersteller auch die besten Reparaturbedingungen anbietet? Das ist echte Marktwirtschaft im Binnenmarkt. Davon brauchen wir mehr. Noch immer ist der Handel innerhalb Europas unnötig kompliziert. Zu viele unterschiedliche Regeln wirken inzwischen fast wie versteckte Zölle. Deswegen brauchen wir mehr echten Binnenmarkt und weniger Bürokratie. Das geschieht durch dieses Gesetz. Das passt zu Deutschland: Wir sind eine Handwerkernation. Wir haben Unternehmen, die hochwertige Produkte herstellen, und wir wollen eine Kreislaufwirtschaft, die auf Qualität und nicht auf das Wegwerfen setzt. Dieses Gesetz macht Reparieren einfacher, transparenter und oft günstiger. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Konrad Körner.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war am Wochenende wieder einmal auf dem Wertstoffhof. Und was sieht man da? Man sieht einen offenen Container mit jeder Menge Geräten, die – zumindest dem laienhaften ersten Anschein nach – noch echt gut in Schuss sind. Gerade Großgeräte aus dem Haushalt, etwa Kühlschrank oder Waschmaschine, sind in der heutigen Zeit mittlerweile zur Wegwerfware verkommen. Wenn dort die Pumpe ausfällt, dann gibt es eben was Neues. Warum? Weil man selbst meistens keine Ahnung davon hat, wie man das repariert – dass der Rechtsausschuss dieses Thema heute diskutiert, dürfte ein gutes Zeichen dafür sein, dass hier viele Juristen mit linken Händen sitzen –, und der Hersteller oft leider nicht hilft. Die Gewährleistungsfrist ist längst abgelaufen; eine Herstellergarantie besteht nicht. Bis heute bedeutet das oft: Man ist auf die Kulanz des Herstellers angewiesen oder muss sich direkt ein neues Gerät kaufen. Künftig wird sich das ändern. Ja, der Endverbraucher wird dann das Recht haben, dass der Hersteller das Gerät zu einem angemessenen Preis repariert und notwendige Ersatzteile bereitstellt. Ich glaube, an diesem Punkt ist es genau richtig, dass „angemessen“ im Gesetz steht. Denn wer glaubt, dass der Staat in der Lage wäre, die Angemessenheit eines Preises im Einzelfall für die Reparatur – ob es jetzt die Pumpe oder der Chip in der Waschmaschine ist – genau festzulegen, der geht fehl. Das sind Einzelfallentscheidungen, die die Justiz übernehmen wird, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Das alles wird die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher stärken. Die Vorteile liegen auf der Hand: 60 Prozent der Menschen geben bereits an, defekte Geräte schon gerne reparieren zu lassen. In der Praxis scheitert das. Deswegen werden aktuell nur 24 Prozent der defekten Haushaltsgeräte tatsächlich repariert. Deutschland ist ein Land der Tüftler und Erfinder. Zu diesem Selbstbild passt aber nicht, dass in anderen großen Industrieländern wie Großbritannien oder den USA deutlich mehr Konsumenten ihre Haushaltsgeräte reparieren lassen. Ein starkes Recht auf Reparatur kann diese Hürden abbauen, eine neue Reparaturkultur schaffen und eben auch den kleinen und mittelständischen Unternehmen – wenn man es richtig macht – einen neuen Markt erschließen. Wichtig bleibt, dass wir uns an den europäischen Vorgaben orientieren und keine zusätzlichen nationalen Sonderregeln schaffen. Herr Dr. Steffen, ich sage es gerne noch mal: Gold-Plating ist kein Kavaliersdelikt. Deswegen sehen wir davon ab, immer neue deutsche Sonderregeln draufzusetzen. Reparierbarkeit darf nicht zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen führen. Darauf werden wir besonders achten. Ich freue mich auf die Beratungen.

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