von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (8)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir gestalten heute die Grundlage für die flächendeckende Einführung des Distanzelektroimpulsgerätes bei der Bundespolizei, umgangssprachlich als „Taser“ bekannt. Das heißt: Das, was wir heute machen, die Einführung des Tasers, folgt dem Prinzip: Wir stärken die Polizei. Wir stoppen die Täter. Wir schützen die Bürger. Und das bringt zusätzliche Sicherheit auf unseren Straßen und Plätzen, meine Damen und Herren. Wir kommen damit übrigens einem Wunsch der Polizistinnen und Polizisten nach, die davon überzeugt sind, dass der Taser zusätzliche Sicherheit bietet. Wir schließen damit eine Lücke zwischen dem Einsatzstock und der Schusswaffe, indem wir es der Polizei ermöglichen, ein weiteres Einsatzmittel zu wählen. Dabei steht für uns das Prinzip der Deeskalation klar im Vordergrund. Allein die Anwesenheit eines Tasers kann potenzielle Aggressoren davon abhalten, Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten auszuüben und Straftaten zu begehen. Die möglichen Täter wissen, dass die Polizei hiermit eine effektive und schnelle Möglichkeit hat, sie zu stoppen. Allein die Androhung des Gebrauchs eines Tasers hält die Personen davon ab, eine Situation weiter zu eskalieren. In 90 Prozent der Fälle muss nach der Androhung des Tasers kein Auslösen des Tasers erfolgen, weil sich die Lage da schon entspannt. Genau da schaffen wir mehr Sicherheit auf Straßen und Plätzen. Was mich an der Stelle betrübt – das darf ich hier auch ganz offen sagen –, ist, wie die Diskussion in den vergangenen Wochen in Teilen auch im politischen Umfeld über die Einführung des Tasers geführt wird, dass hier auch aus Teilen der Politik davon gesprochen wird, dass der Einsatz des Tasers die Hemmschwelle für die Gewaltanwendung bei der Polizei senkt, so wie es vor Kurzem auch Clara Bünger von den Linken wieder gesagt hat. Meine Damen und Herren, hier einfach das Prinzip umzudrehen, dass das keine Maßnahme der Deeskalation ist, davon zu sprechen, dass das eine Aufrüstung der Polizei ist und die Hemmschwelle zu Gewalttaten bei der Polizei senkt: Ich finde das unglaublich. Ich mache mir überhaupt keine Sorgen über die Hemmschwelle unserer Polizistinnen und Polizisten, aber ich mache mir Sorgen über die Hemmschwelle der Straftäter auf unseren Straßen. Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen. Wir haben eine professionelle, gut ausgebildete Polizei. Wir haben motivierte, engagierte Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag, oft angesichts großer Herausforderungen und unter schwierigsten Risiken, für die Sicherheit in unserem Land eintreten. Ich darf Ihnen an der Stelle nur zurufen: Diese Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag für die Sicherheit in Deutschland, für die Sicherheit unserer Gesellschaft eintreten, haben unser bedingungsloses Vertrauen verdient und nicht Ihr Misstrauen, meine Damen und Herren. Um das noch mal ganz deutlich zu machen: Wir diskutieren hier nicht zum ersten Mal über die Einführung des Tasers. Es wird seit vielen Jahren darüber diskutiert, ob man dieses neue Einsatzmittel bei der Bundespolizei zum Einsatz bringt, und immer wieder werden in der Debatte darüber die Argumente aus der Sicht der potenziellen Täter vertreten. Meine Damen und Herren, für mich gibt es nur eine Sichtweise, und das ist die Sichtweise unserer Polizistinnen und Polizisten. Für deren Schutz treten wir ein, für nichts anderes. Und da will ich Ihnen auch noch einmal eines mitgeben, weil mir das in den Gesprächen mit den Polizistinnen und Polizisten so oft begegnet ist: die Hoffnung darauf, dass man mit der Einführung des Tasers auch die Anwendung der Schusswaffe reduzieren könnte. Warum will man das? Weil der Einsatz der Schusswaffe für unsere Polizistinnen und Polizisten eine belastende Situation bedeutet, weil das Traumata auslöst und in ganz vielen Fällen intensivste Betreuungen der Kolleginnen und Kollegen bedeutet, die lange Zeit auch oft für diesen Dienst dann nicht mehr einsatzfähig sind. Genau deswegen, weil wir diese belastenden Situationen für die Polizistinnen und Polizisten reduzieren wollen, genau deswegen brauchen wir auch den Taser. Er schützt unsere Polizei, meine Damen und Herren. Weil diese Koalition aus CDU/CSU und SPD zu unserer Polizei steht, unsere Einsatzkräfte stärkt und stützt, will ich Ihnen hier auch sagen: Alle Debatten, die wir in der Vergangenheit so gerne gehört haben, darüber – auch in der vergangenen Wahlperiode –, was wichtig wäre an Neuerungen für die Bundespolizei in einem zukünftigen Bundespolizeigesetz, sehr stark von den Grünen immer vertreten: Kennzeichnungspflicht, Kontrollquittungen – – Meine Damen und Herren, wir bereiten in dieser Koalition gerade ein Bundespolizeigesetz vor. Das folgt dem Prinzip „stärken und stützen unserer Polizei“. Deswegen sage ich auch das sehr deutlich: Neue Einsatzmittel statt Bürokratie, beste Ausrüstung und Ausstattung statt Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht. Das sind die Maßgaben, nach denen wir unsere Polizei stützen und schützen. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Christopher Drößler das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir leben in Zeiten, wie sie nicht nur die Bundesrepublik, sondern die gesamte westliche Welt noch nie zuvor erlebt hat. Wir haben ethnische Spannungen in den Metropolen, eine politisch-ideologische Spaltung der Gesellschaft und immer weniger Hemmungen bei Gewalttaten, zudem offene Grenzen und importierte Kriminalität. Schon die Häufigkeit von Übergriffen unter Minderjährigen sollte für jeden hier ein Weckruf sein. Man denke allein an den Fall aus dem Mai dieses Jahres, wo an einer Spandauer Grundschule ein 13-Jähriger seinen Mitschüler lebensgefährlich verletzt hatte. Mehr als 40 Prozent der Deutschen fühlen sich im öffentlichen Raum nicht mehr sicher, und ihre Zukunftserwartungen sind diesbezüglich pessimistisch. Der gefühlte, aber auch reale Sicherheitsverlust in diesem Land führt letztlich in eine Legitimationskrise des Staates. Wenn das Gewaltmonopol nicht mehr effektiv angewandt wird, verlieren die Bürger nun mal ihr Vertrauen in den Staat. Zu dieser Krise gehört der Achtungsverlust gegenüber den Sicherheitsbeamten. Da ist zum einen die Gesellschaft, die in Teilen durch Linksradikalisierung gegen die Polizei aufgebracht wird. Auf der anderen Seite gibt es Dienstherren und politische Entscheidungsträger, die den Beamten jegliches Handeln erschweren, sowie Journalisten, die Misstrauen gegenüber der Polizei schüren. Wenn man es, vor allem in Städten wie Berlin, mit Linksextremisten, Drogenhändlern und Kleinkriminellen, Migrantenclans und messerschwingenden Asylbewerbern zu tun hat, dann weiß man, wie dysfunktional unsere Gesellschaft mittlerweile eigentlich ist. Das können die meisten in diesem hohen Hause natürlich alles nicht nachvollziehen. Aber die Realität da draußen ist mittlerweile ganz schön brutal. Laut BKA und Bundespolizei werden deutschlandweit jeden Tag durchschnittlich über 300 Polizisten Opfer von Straftaten; das entspricht einem Vorfall alle fünf Minuten. Einen Anstieg gibt es vor allem bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffen, die über 80 Prozent aller Fälle ausmachen. Und dieser Trend der Brutalisierung ist nicht nur ein bundesdeutsches Phänomen, sondern in allen multikulturalisierten Republiken zu beobachten. Dafür reicht wohl ein Blick nach Übersee, wo selbst politische Attentate und unprovozierte Messermorde zur neuen Normalität zu werden scheinen. Die Namen Charlie Kirk und Iryna Zarutska sollten Sie als mahnende Beispiele zumindest mal gehört haben. Was heißt das also? Das heißt, dass unsere Sicherheitskräfte endlich mit allen Mitteln ausgestattet werden müssen, die zu einer Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung notwendig sind. Und in diesen Zeiten, wo Sicherheit keine Selbstverständlichkeit mehr ist, weder für die Bürger noch für die Beamten, sollte ein Taser als Teil der Ausstattung wohl eine Selbstverständlichkeit sein, meine Damen und Herren. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Ingo Vogel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorliegend beraten wir über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes – das musste ich ablesen. Ein solch langer und holpriger Name ist ungewöhnlich. Aber in diesem Fall steht er tatsächlich für eine verbesserte Ausstattung und rechtssichere Anwendung eines neuen Einsatzmittels der Bundespolizei. Worum geht es konkret? Es geht darum, dass mit diesem Gesetz für die Beamtinnen und Beamten des Bundes die zugelassenen Waffen um die sogenannten Distanzelektroimpulsgeräte, DEIG, im normalen Sprachgebrauch – der Minister hat es gesagt – „Taser“ genannt, ergänzt werden. Ziel ist es, damit noch besser gefährliche Situationen zu entschärfen, zum Beispiel eine akute Bedrohung, und auf gewalttätige Personen insgesamt reagieren zu können, ohne zur Schusswaffe greifen zu müssen. Ergänzend wird damit auch die Eigensicherung unserer Beamtinnen und Beamten verbessert. Auch bei Suizidversuchen kann der Taser unter Umständen eine deeskalierende Wirkung haben, was letztlich dann auch Menschenleben retten kann. Wie immer bei der Anwendung von unmittelbarem Zwang und insbesondere beim Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder auch Waffen durch den Staat, so ist auch hier das Bewahren der Verhältnismäßigkeit eine Selbstverständlichkeit. Kritiker des Tasers argumentieren immer wieder, dass der Einsatz mögliche Verletzungen und körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht. Zum einen ist eine körperliche Beeinträchtigung das Ziel von einem Taser-Einsatz, und zwar in der Situation, in der meist ein akuter schwerer Angriff auf die Polizei oder eine Drittperson gestoppt werden muss. Zum anderen ist diese Maßnahme wesentlich milder – auch das ist schon deutlich geworden – als ein Schusswaffengebrauch, der als letzte Möglichkeit zum Tod führen kann. Darüber hinaus sind medizinische Versorgungserfordernisse nicht immer durch den Einsatz eines Tasers ausgelöst worden. Es gibt bisher keine wissenschaftlichen Studien oder unabhängige Expertinnen oder Experten, die hier einen zwingenden Zusammenhang sehen. Die Argumentation, dass vorerkrankte Personen, Personen mit Herzschrittmachern oder vergleichbare Menschen stärkere Beeinträchtigungen davontragen, mag richtig sein, ist aber trotzdem wenig nachvollziehbar; denn in solchen Situationen stammen die meisten Angreifer erfahrungsgemäß nicht aus einer solchen Zielgruppe von Menschen. Nicht nur bei der Landespolizei Nordrhein-Westfalen, die den Taser schon längst eingeführt hat, sondern auch in der Erprobung bei der Bundespolizei haben sich die Geräte als sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Führungs- und Einsatzmittel erwiesen. Zudem genießen – auch das hat Minister Dobrindt schon betont – die Taser eine hohe Akzeptanz bei den Beschäftigten. Ich möchte abschließend betonen: Der Taser kann eine präventive Wirkung entfalten. Eine verhältnismäßige Anwendung ist selbstverständlich. Lassen Sie uns gemeinsam unsere Polizei stärken: nicht nur mit Worten, sondern mit einer Ausstattung, die im Alltag überlebenswichtig sein kann! Herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Dr. Irene Mihalic das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Minister, die Einführung von Distanzelektroimpulsgeräten haben Sie ja schon im Sommer angekündigt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die meisten hier wissen, wie so ein Taser eigentlich funktioniert. Wenn man den Abzug betätigt, dann werden kleine Projektile mit Widerhaken verschossen, die über ein dünnes Kabel mit dem Gerät verbunden bleiben. Dann wird ein elektrischer Impuls ausgelöst, der dazu führt, dass die betroffene Person die Kontrolle über die eigene Muskulatur vollständig verliert. Sie wird dann unmittelbar handlungsunfähig und fällt meist unkontrolliert zu Boden. Selbstverständlich, Herr Minister, verdienen unsere Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei die bestmögliche Ausstattung. Da sind wir uns einig; bei dem Thema haben wir Sie auch in den letzten Wahlperioden immer unterstützt. Jetzt will ich gar nicht bestreiten, dass ein solcher Taser für die Bundespolizei unter Umständen nützlich sein kann oder auch eine deeskalierende Wirkung entfalten kann. Aber ich hätte mir gewünscht, Herr Minister, dass Sie die Wünsche der Bundespolizei, was die Ausstattung angeht, auch hinsichtlich der Fahrzeuge und Liegenschaften berücksichtigt hätten. Das hätten unsere Beamtinnen und Beamten in jedem Fall verdient. Wenn man ein solches Einsatzmittel einführt, sind solide Rechtsgrundlagen umso wichtiger, aber eben auch eine valide Einschätzung, welche Gefahren gegebenenfalls beim Einsatz abzuwägen sind. Nicht umsonst planen Sie ja im vorliegenden Gesetzentwurf, den Taser als Waffe einzuordnen und eben nicht nur als Mittel der körperlichen Gewalt. Damit soll der Taser als milderes Mittel gegenüber der Schusswaffe eingesetzt werden können. Jetzt stellt sich aber die Frage, wie diese Einstufung zustande kam und wie Sie zu der Einschätzung gelangt sind, ein solches Einsatzmittel zusätzlich zu den anderen Einsatzmitteln, vom Pfefferspray bis zur Pistole, einführen zu wollen. Dazu hat die Bundespolizei seit 2020 ein Pilotprojekt zum Einsatz von Tasern an mehreren Dienststellen durchgeführt. Dazu gibt es offenbar auch einen Abschlussbericht, und zwar, wie wir ganz aktuell erfahren haben, schon seit Januar. Das überrascht mich nun doch ein bisschen; denn wir haben in der Vergangenheit immer wieder nachgefragt, wann dieser Bericht fertiggestellt sein wird. Selbst, als wir noch in der Ampelregierung waren, hieß es immer: Das dauert noch. – Aber jetzt erfahren wir: Seit Januar liegt ein Bericht vor. – Ich finde das schon interessant. Ich weiß nicht, was mit dem Bericht passiert ist – wahrscheinlich liegt er gut verwahrt als Verschlusssache irgendwo im Ministerium –; aber er sollte hier im Parlament vorliegen, damit wir wissen, wie dieses Pilotprojekt verlaufen ist. Denn schließlich müssen wir ja in den Gesetzesberatungen über die Einführung entscheiden. Ich frage mich: Was ist denn so geheimnisvoll an dem Bericht? Passen die Ergebnisse etwa nicht zu Ihrem Gesetzentwurf oder zur flächendeckenden Einführung bei allen Bundespolizeidienststellen? – Nein, ich weiß es nicht besser, Herr Dobrindt, weil Sie uns den Bericht nicht vorlegen. Schicken Sie uns gerne den Bericht! Ich schaue ihn mir an, und dann können wir im parlamentarischen Verfahren klären, was drinsteht. Behaupten Sie doch nicht, ich wüsste es besser. Sie haben die Pilotphase abgeschlossen. Der Abschlussbericht liegt jetzt vor. Wir möchten ihn gerne hier im Parlament beraten können. Diese Fragen müssen Sie schon beantworten, Herr Minister, wenn Sie sich am Ende nicht vorwerfen lassen wollen, bei der Einführung eines neuen Einsatzmittels getäuscht zu haben, und das, obwohl es um die Gesundheit von Menschen und im Übrigen auch von Einsatzkräften geht. Deswegen, meine Damen und Herren, ist das Mindeste, was wir erwarten, dass Sie die Sachgründe für die Einführung hier transparent darlegen, damit wir sie abwägen und in unsere parlamentarischen Beratungen einfließen lassen können. Wir haben Ihnen, Herr Dobrindt, über das Ausschusssekretariat eine Nachricht im Ministerium zukommen lassen, in der Erwartung, dass uns der Abschlussbericht vorgelegt wird. Ich hoffe, dass Sie die Übersendung unverzüglich veranlassen. Dann können wir uns den Bericht anschauen und im parlamentarischen Verfahren klären, wie wir mit der Einführung des Tasers umgehen. Ganz herzlichen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat Frau Abgeordnete Katrin Fey das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Ihr Gesetzentwurf, Herr Dobrindt, bringt Gefahr statt Sicherheit. Er schützt das Recht nicht, er bedroht es. Deshalb lehnen wir diesen Entwurf entschieden ab. Taser sind Waffen mit großem Gefahrenpotenzial. Ihr Einsatz riskiert tödliche Verletzungen. In Ihrem Gesetzentwurf ordnen Sie Taser rechtlich korrekt als Waffe ein – immerhin. Ihre Nutzung wollen Sie den Bundesbeamtinnen und -beamten aber durch schlichte Aufnahme in eine Legaldefinition erlauben. Was fehlt, ist eine eigenständige Einsatzregelung. Taser sind gefährlich, aber in Ihrem Gesetzentwurf werden Taser-Einsätze keinen klaren Vorgaben unterworfen. Konkrete Einsatzvoraussetzungen werden von Ihnen nicht gesetzlich geregelt. Es findet sich kein Verbot des Einsatzes gegen vulnerable Personen. Es gibt kein klares Verbot des besonders gefährlichen Kontaktmodus. Es gibt keine Begrenzung von Zahl und Dauer der Stromstöße. All das ist hoch riskant. Wir akzeptieren das nicht. Aus medizinischer Sicht sind Taser brandgefährlich. Für Menschen mit Herz- oder Lungenproblemen besteht akute Lebensgefahr. Immens gefährden Taser auch Personen, die unter dem Einfluss von Medikamenten oder Drogen stehen, ebenso Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Schon für stark erregte oder körperlich erschöpfte Personen sind Taser hoch gefährlich, auch für ältere Menschen, Kinder und Schwangere. Besonders häufig zur Anwendung kommen Taser aber gerade gegenüber Personen in krankheitsbedingten oder durch Substanzen ausgelösten Ausnahmesituationen. Die Dunkelziffer schwerer Schäden und missbräuchlicher Fälle ist hoch. Amnesty International hat seit 2021 mindestens zehn Todesfälle im Zusammenhang mit Taser-Einsätzen in Deutschland dokumentiert, meist bei Menschen in psychischen Krisen oder mit Vorerkrankungen. Amnesty International und der Deutsche Anwaltverein warnen: Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nutzen Taser, um Gehorsam zu erzwingen. – Taser wurden besonders angewendet gegen vulnerable Personen, gegen Menschen mit Behinderung, gegen Menschen in psychischen Krisen. Im Kontaktmodus werden sie laut Menschenrechtsorganisation sogar zur Erleichterung von Fesselung eingesetzt. Taser wurden angewendet gegen Menschen, die keine akute Bedrohung darstellten und unbewaffnet waren. Taser stehen für die Normalisierung polizeilicher Gewaltanwendung. Sobald Taser verfügbar sind, sinkt die Hemmschwelle zum Einsatz. Polizei muss für Deeskalation und Menschenrechte einstehen. Der vorgelegte Gesetzentwurf hat eine gegenteilige Wirkung, und das ist für uns nicht hinnehmbar. Für die CDU/CSU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Josef Oster das Wort.
Verehrte, hochgeschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick könnte man den Eindruck gewinnen, dass dies ein eher unbedeutender Tagesordnungspunkt ist: Wir führen ein neues Einsatzmittel für die Bundespolizei ein. Von diesem Gesetz geht aber eine viel weitgehendere Botschaft aus. Nach der Migrationswende, die Innenminister Dobrindt konsequent eingeleitet hat, starten wir jetzt auch eine neue Sicherheitspolitik. Wir kümmern uns um die innere Sicherheit in Deutschland. Das ist die Botschaft dieses Tages, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Es gibt eine weitere Botschaft, verehrte Kollegin Mihalic: Die Phase des politischen Misstrauens, die wir hier seitens der letzten Bundesregierung über drei Jahre erlebt haben und die insbesondere von den Grünen ausgegangen ist, ist jetzt zu Ende. Wir stehen an der Seite unserer Sicherheitskräfte, und wir vertrauen ihnen. Sie haben eben in Ihrer Rede so ein bisschen den Eindruck erweckt, als seien im Vorfeld irgendwelche Fragen offengeblieben, als hätte das Innenministerium irgendetwas hinterm Berg gehalten. Sie haben doch als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine umfassende Kleine Anfrage gestellt, und das Ministerium hat jede Ihrer Fragen umfassend beantwortet. Da ist gar nichts offengeblieben. Sie erwecken hier einen vollkommen falschen Eindruck. Diesen falschen Eindruck erwecken erst recht die Linken. Es ist auf die Anfrage hin doch ganz klar geantwortet worden, dass es in dem Pilotversuch seit 2020 keinerlei Verletzungen gegeben hat, keine schweren Verletzungen und schon gar keine Todesfälle, wie hier gerade der Eindruck erweckt wurde. Ich komme also zurück zur Sache. Wir müssen ganz klar feststellen, dass die Bundespolizei für uns alle unverzichtbare Arbeit leistet. Sie schützt Grenzen, Bahnhöfe, Flughäfen, und das unter immer schwierigeren Umständen. Messerangriffe, Bedrohungen, Respektlosigkeit gegen Polizistinnen und Polizisten, all das nimmt seit Jahren zu. – Ich glaube, da war eine Zwischenfrage. Herr Abgeordneter, ich wollte Sie ausreden lassen. Sie lassen die Frage der Abgeordneten Dr. Mihalic zu? Bitte schön. Bitte. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Oster. – Ich habe eine ganz schlichte Frage; ich habe sie eben auch zwischengerufen. Sie haben gerade gesagt, in der Pilotphase seit 2020 habe es keinerlei Verletzungen durch den Einsatz von Tasern gegeben. Ich frage Sie: Woher haben Sie denn die Informationen? Uns liegt der Abschlussbericht nicht vor. Ich habe ja eben in meiner Rede darauf hingewiesen, dass wir ihn noch nicht einsehen konnten. Deswegen ist das eine sehr interessante Information. Vielleicht können Sie zur Aufklärung beitragen. Liegt Ihnen der Abschlussbericht denn vor? Ich würde Ihnen, verehrte Frau Kollegin, empfehlen, die Antworten auf Ihre eigene Kleine Anfrage zu lesen. Denn dort steht drin, dass es keine schwereren Verletzungen gegeben hat, sondern nur leichte Schürfwunden, wenn die Menschen umfallen, nachdem sie bewegungsunfähig werden. Das ist ja gerade das Ziel eines Tasers. Genau das steht in der ausführlichen Antwort des Ministeriums, mit Zahlen belegt. Darum geht es Ihnen doch. Vor allen Dingen hat es keine Todesfälle gegeben, wie das hier von den Linken behauptet wurde. Also, es ist immer gut, die Antworten der Bundesregierung, die man selbst erfragt hat, auch zu lesen. Ich empfehle Ihnen, das im Nachgang noch zu machen. Meine Damen, meine Herren, entscheidend ist – ich habe eben die Bedeutung der Bundespolizei erwähnt –, dass wir unseren Polizistinnen und Polizisten die Mittel an die Hand geben, die sie für ihre eigene Sicherheit und eben auch für die Sicherheit der Bevölkerung brauchen. Der Taser ist ein solches Mittel. Er ist kein Nice-to-have, er ist bitter nötig, und er bietet eine wirksame Möglichkeit, gefährliche Situationen zu deeskalieren, und das ohne den Einsatz einer Schusswaffe. Ich glaube, wir alle können es nachvollziehen: Keinem Polizisten fällt es leicht, die Schusswaffe zu gebrauchen. Das ist immer mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden. Um hier eine niedrigere Einsatzschwelle zu haben, ist der Taser zwingend notwendig. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist leicht, hier im Plenum über Respekt zu sprechen. Doch echter Respekt zeigt sich nicht in schönen Worten oder Applaus, sondern in Handlungen. Wer Respekt vor der Bundespolizei hat, der gibt ihr das Werkzeug, das sie braucht, um ihren Dienst sicher und erfolgreich leisten zu können. Deshalb sage ich klar: Der Taser ist nicht das Ziel, aber er ist der Anfang für eine realistische und verantwortungsvolle Sicherheitswende, die den Namen verdient, eine Sicherheitswende, die Deutschland voranbringt. Für die Fraktion der AfD hat Herr Abgeordneter Sascha Lensing das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über ein Thema, das für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung ist: den Schutz derer, die uns schützen. Unsere Vollzugsbeamten stehen jeden Tag an vorderster Front für Ordnung, für Recht, für Sicherheit. Sie riskieren ihr Leben, damit wir in Freiheit leben können. Doch wie sieht die Realität aus? Unsere Einsatzkräfte werden immer häufiger angegriffen, beleidigt, bespuckt. Wir alle kennen die Bilder aus den Innenstädten: Gewalt gegen Polizei, Respektlosigkeit, Eskalation auf offener Straße. Und was haben wir ihnen bisher gegeben? Viel zu oft nur warme Worte – und die Hände gebunden. Dieser Gesetzentwurf ändert das. Wir schaffen Rechtssicherheit für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten, den sogenannten Tasern. Und das ist gut so! Warum? Weil wir unseren Beamten ein wirkungsvolles, verhältnismäßiges und vor allen Dingen lebensrettendes Mittel an die Hand geben. Ein Taser kann Leben retten, das Leben des Beamten, aber auch das Leben des Angreifers. Denn die bisherige Alternative ist oft die Schusswaffe, und das will niemand. Die Gegner dieses Gesetzes werden jetzt die altbekannten Phrasen bringen: Grundrechte, körperliche Unversehrtheit und, und, und. Die Kritiker frage ich: Was ist mit dem Grundrecht unserer Polizeibeamten auf Leben und Sicherheit? Was ist mit dem Schutz unserer Bürger vor Gewalttätern? Genau darum geht es hier. Wir reden nicht von Willkür, wir reden von Rechtssicherheit, von klaren Regeln für den Einsatz. Das ist Rechtsstaat, nicht das Gegenteil. Meine Damen und Herren, wir von der AfD stehen an der Seite derer, die jeden Tag den Kopf für uns hinhalten. Wir wollen, dass die Beamten gesund nach Hause kommen. Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber lassen Sie mich eines sagen: Es darf nicht der letzte Schritt bleiben. Wir brauchen die beste Ausrüstung und wieder Respekt vor unseren Ordnungskräften. Die AfD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen aus voller Überzeugung; denn Sicherheit ist kein Luxus, Sicherheit ist die Grundlage unserer Freiheit. Herzlichen Dank. Abschließend für diesen Tagesordnungspunkt hat aus der SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Helge Lindh das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin überrascht, welche Emotionalität diese Debatte ausgelöst hat, aber warum nicht. Erst einmal zum sachlichen Hintergrund. Ich halte es für ausgesprochen begrüßenswert – denn das ist nicht selbstverständlich –, dass wir jetzt einen rechtlichen Weg gehen. Es gibt ja durchaus Sachverständige sowie Expertinnen und Experten, die meinen, das sei schon durch die bisherige Gesetzgebung abgedeckt. Diese Rechtsunsicherheit wollten wir aber nicht in Kauf nehmen. Deshalb ist es notwendig, richtig und vernünftig, jetzt gesetzgeberisch vorzugehen. Zweitens bin ich dafür, dieses Argument mal umzudrehen. Es wurde kritisch angemerkt, dass ja nicht die Einstufung als Hilfsmittel, sondern die Einstufung als Waffe erfolgt sei, und das verbunden mit der Unterstellung, wir wüssten ja, wie gefährlich das sei. Ich würde das anders zu lesen empfehlen, nämlich dass da weder eine Verharmlosung noch eine Fehleinschätzung vorliegt, sondern dass wir und das BMI uns gesetzgeberisch sehr wohl bewusst sind, dass es hier um einen Grundrechtseingriff geht und gleichzeitig um eine Erweiterung der Instrumente im Sinne einer Abstufung. Daher ist es eine Form von Ehrlichkeit und Sachlichkeit, hier gerade diese Entscheidung vorzunehmen. Der dritte Punkt – das ist mir noch wichtig zu sagen als jemand, der im Übrigen die Stärkung der Polizei für unbedingt notwendig hält und zugleich auch immer kritisch, sachlich und nüchtern darauf blickt –: Warum wurde hier in der Debatte der Ansatz verfolgt, es würde jetzt, wenn man dieses Instrument ermöglicht, zu einem Ausufern kommen, Beamtinnen und Beamte würden also quasi ungehemmt dieses Instrument, diese Waffe, das DEIG, benutzen? Ich bin Polizistinnen und Polizisten begegnet, die sich sehr viele Gedanken darüber machen, wie sie Waffen einsetzen, und die das als eine Möglichkeit sehen, eben nicht zur Schusswaffe zu greifen und Prävention auszuüben. Ich finde, wir sollten uns bemühen, gerade diese Polizistinnen und Polizisten und ihre Sorge um Ernsthaftigkeit und Sicherheit ernst zu nehmen. Gerade deswegen ist es der richtige Weg, sie jetzt mit diesen Tasern auszustatten und nicht von so einer Unterstellung auszugehen. Daher: Wir brauchen eine rechtssicher ausgestattete Bundespolizei, wir brauchen dieses Vertrauen. Und selbstverständlich werden wir – und nicht nur wir, sondern auch die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die Gewerkschaft der Polizei und andere – darauf achten, dass dokumentiert wird, dass evaluiert wird, dass die Technik immer weiterentwickelt wird und genau beobachtet wird und dass klar ist, in welchen Einsatzlagen die Anwendung erfolgt. Daher: Mehr Vertrauen, mehr Glauben an das Sicherheitsdenken, das Sicherheitsbedürfnis und das Interesse auch von Polizistinnen und Polizisten, möglichst nicht schwer zu verletzen und auch Todesfälle und andere dramatische Entwicklungen zu vermeiden! Vielen Dank.
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