2./3. Lesung

Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

13. November 2025·Sitzung 40··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (6)

CDU/CSU

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Abend; denn wir verabschieden ein Gesetz, das besser vor Drogenmissbrauch durch die Nutzung von Lachgas und vor harten Verbrechen wie Vergewaltigung unter Einsatz von K.-o.-Tropfen schützen soll und wird. K.-o.-Tropfen sind teuflisch. Sie machen die meist jungen und weiblichen Opfer wehr- und schutzlos. Diese können sich meistens auch danach an nichts mehr erinnern. Außerdem sind die Wirkstoffe und ihre Abbauprodukte nur sehr kurz im Körper nachweisbar, sodass viele Fälle unentdeckt und noch mehr ungesühnt bleiben. Lachgas ist ebenfalls teuflisch. Es wird in seiner potenziell tödlichen Wirkung massiv unterschätzt. Allein der Name ist schon verharmlosend. Der Konsum ist deutlich gestiegen. Lachgas ist zu einer Mode- und Partydroge geworden, und es stürzt viele Kinder und Jugendliche ins Unglück; denn es können unter anderem dauerhafte Schäden im Gehirn entstehen. Leider werden Distickstoffmonoxid alias Lachgas und GBL bzw. BDO – dies sind die Wirkstoffe der K.-o.-Tropfen – als Industriechemikalien benötigt. Sie finden in unserem Alltag breitere Verwendung, sodass ein komplettes Verbot industrieschädlich wäre. Der Gesetzentwurf verbietet daher die Abgabe von Lachgas, GBL und BDO an Minderjährige, aus Automaten und über den Versandhandel, um die Verbreitung einzuschränken, und er begrenzt die Erwerbungsmöglichkeiten für Haushalte, sehr geehrte Damen und Herren. Aber das ist wohl zu differenziert für das simplifizierte Weltbild von links und rechts außen, wie wir in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes gesehen haben. Die AfD kennt nur den maximalen Dampfhammer und will Verbote ohne Ausnahme, eine illusorische Altersgrenze von 21 Jahren und erklärte in der letzten Debatte wieder einmal die halbe Nation zu Versuchskaninchen. Die Linkspartei will in gewohnt anarchistischer Manier lieber gar keine Gesetze, weil sich Menschen mit krimineller Energie ohnehin nicht von Straftaten abhalten ließen. Und weil weitere Argumente fehlen, wird dann halt – wie in der letzten Debatte – auf das Oktoberfest geschimpft, weil unsere kapitalistische Gesellschaft den Tätern zu viel Schutzräume biete. Vermutlich ist die Thematik für Linkspartei und AfD einfach zu komplex. Der vorliegende Gesetzentwurf dagegen ist klug angelegt. Er schützt vor allem Kinder, Jugendliche und Frauen, ohne den Gebrauch der Substanzen zu medizinischen, gastronomischen oder wirtschaftlichen Zwecken zu verhindern. Und er setzt ein klares staatliches Präventionsausrufezeichen: dass Lachgas und K.-o.-Tropfen eben nicht harmlos sind. So geht verantwortungsvolle Politik. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat das Wort die Abgeordnete Carina Schießl.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes ist der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Wie die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses deutlich gemacht hat, ist die Lage ernst. Vertreter der Polizei berichten von einer starken Zunahme der Zahl junger Konsumenten von Lachgas. Das liegt mitunter an den knallig bunten Verpackungen und den süßlichen Aromastoffen, mit denen es versetzt wird. Ananas, Apfel, Blaubeere und viele weitere Varianten mehr sprechen zu erschwinglichen Preisen junge Menschen an. Die Attraktivität und omnipräsente Verfügbarkeit sind aber zweifelsohne eine Hauptursache für den häufigen Konsum. Ich kann Ihnen heute schon ankündigen, dass wir uns die Meinung der Bundesärztekammer zu eigen machen und wir hier einen eigenen Entwurf einbringen werden, der genau dieses Problem angreift. Denn Lachgas mag farbenfroh wirken, doch seine Folgen sind alles andere als bunt: Bewusstlosigkeit, Sauerstoffmangel und Nervenschäden. Noch schlimmer sieht es bei den sogenannten K.-o.-Tropfen aus – ein Mittel, das nicht selten von Sexualstraftätern verwendet wird, um ihre Opfer gefügig zu machen. Zu lange waren sie aufgrund von Industrieinteressen viel zu leicht verfügbar. Doch eines wurde in der öffentlichen Anhörung auch klar und deutlich: Wir haben nicht allein ein Regulierungsproblem, wir haben ein massives Vollzugsproblem. Wenn Polizeibeamte vor mir sitzen und mir mitteilen, dass ihnen schlicht das Personal fehlt, um auch nur online auf Streife gehen zu können, muss ich Ihnen klar sagen: Das ist ein Armutszeugnis, das Ihnen und Ihrer Regierung ausgestellt wurde. Wie in vielen anderen Bereichen, etwa der Bekämpfung von Kinderpornografie, wurde die Polizei kaputtgespart und nie auf die Herausforderungen der Internetkriminalität vorbereitet. Ich gebe Ihnen gerne ein einfaches Beispiel: Mich hat es keine 15 Minuten gekostet, auf Internetseiten zu gelangen, die mir jegliche Form von sogenannten Legal Highs anbieten. Man landet innerhalb kürzester Zeit auf Websites, die einem sogenannte Badesalze, Kräutermischungen und Nasensprays anbieten. Für all jene, die mir nicht folgen können: Es handelt sich zumeist um Stoffe sehr ähnlich Drogen wie Speed, hochpotenten Cannabinoiden oder Darreichungsformen von Ketamin. Oft als Wellnessprodukte oder als sogenannte Forschungschemikalien getarnt, findet man in der Beschreibung recht schnell, worum es hier eigentlich geht. Zu einem Preis von 10 Euro pro Gramm erhalten Sie dort beispielsweise Folgendes: ein Kristallpulver, das viele positive Gefühle erzeugt. Die Rede ist von Glück und Hochgefühl durch einen Stoff, der auf den Serotonin- und Dopamingehalt im Hirn wirkt und der darüber hinaus vollkommen legal erhältlich ist. Aus Gründen des Jugendschutzes habe ich hier darauf verzichtet, Ihnen den genauen Namen der Substanz und die Adresse der Website zu nennen. Aber so einfach, wie ich diese gefunden habe, findet sie jeder, der es möchte. Und das ist der eigentliche Skandal. Die Gesetzgebung hängt Jahre zurück, während findige Drogenlabore ein Gesetz nach dem anderen umgehen und damit äußerst erfolgreich am Markt sind. Wer die Polizei kleinhält, wer ihr weder personell noch technisch die Mittel an die Hand gibt, um sich auch im Internet bewegen zu können, der macht sich zum nützlichen Handlanger von Dealern. Nur durch eine Bestreifung des Internets kann sichergestellt werden, dass wir ein Tempo in der Listung der verbotenen Substanzen erreichen, mit dem wir einigermaßen mit den Chemikern der Kartelle dort draußen Schritt halten können. Nur wenn wir dieses Tempo erreichen, können wir verhindern, dass sich das nächste Lachgas in Form eines Badesalzes oder einer Kräutermischung in die Zimmer unserer Kinder verirrt. Wer diese vulnerable Zielgruppe schützen möchte, der belässt es nicht bei schalen Worten und einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren. Wer Taten statt Worte will, wählt AfD.

SPD

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend ein Gesetz, das längst überfällig war, ein Gesetz, das eine reale Gefährdung junger Menschen endlich ernst nimmt und eine Lücke schließt, auf die uns Kommunen, Schulen, Polizei und Eltern seit Jahren hinweisen. Lachgas ist keine harmlose Spaßdroge. Wir reden über Nervenschädigungen, Stürze, Bewusstlosigkeit, Unfälle und über eine unregulierte Verfügbarkeit, die wir so nicht weiter hinnehmen können. Ich sage das auch als Bundestagsabgeordneter für Braunschweig. Bei uns nämlich, in Braunschweig, Gifhorn, Helmstedt und Schöningen, haben wir diese Entwicklung besonders deutlich erlebt. Dort, wo bunte Lachgasflaschen in Automaten oder Spätis neben Süßigkeiten und E-Zigaretten verkauft wurden, haben Eltern, Ärztinnen und Ärzte und Lehrkräfte völlig zu Recht Alarm geschlagen. In Gifhorn stand ein Warenautomat mit Lachgas in unmittelbarer Nähe von Schule und Kita. Der Stadtelternrat schrieb an den seinerzeitigen Bundesgesundheitsminister Lauterbach und fragte: Warum ist der Verkauf solch gefährlicher Substanzen in der Nähe von Kindern zulässig? – Mein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang Christopher Finck, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtelternrates in Gifhorn, der diese Debatte maßgeblich angestoßen hat. Auch in Braunschweig wurde gefordert: Ein Lachgaslimit muss schnell kommen; denn Werbung und Aufmachung richten sich gezielt an junge Menschen. Zu den Substanzen, die wir heute regulieren, gehören auch jene Stoffe, aus denen sogenannte K.-o.-Tropfen hergestellt werden. Diese Stoffe werden – das müssen wir klar benennen – missbräuchlich eingesetzt, um Menschen willenlos zu machen und sexuellen Missbrauch zu ermöglichen. Ich sage das nicht abstrakt. Ich kenne Fälle im eigenen Umfeld und im Bekanntenkreis, Menschen, die Opfer solcher Taten wurden, gerade weil diese Stoffe bislang viel zu leicht verfügbar waren. Wer weiß, welche Zerstörung sexuelle Gewalt anrichtet, der weiß auch: Wir haben eine Verantwortung, zu handeln. Wir schließen die Regelungs- und Strafbarkeitslücke bei Lachgas, GBL und BDO, psychoaktiven Industriechemikalien, die bisher nicht unter das Betäubungsmittelrecht fielen und massenhaft zu Rauschzwecken genutzt wurden. Und wir schaffen dringend notwendige Grenzen: Verbot der Abgabe, des Erwerbs und des Besitzes an bzw. für Minderjährige, Verbot des Versandhandels, Verbot der Selbstbedienung an Automaten, sanktionierbare Verbote für Handel und Inverkehrbringen zu Rauschzwecken. Das ist keine Symbolpolitik; es ist die Schließung einer echten Regelungslücke. Wir kriminalisieren keine medizinischen und industriellen Anwendungen. Das Gesetz bleibt hier klar, verhältnismäßig und rechtssicher. Ein Staat, der weiß, dass Jugendliche sich an Automaten mit psychoaktiven Gasen versorgen können, darf nicht wegschauen. Und ein Staat, der weiß, dass dieselben Substanzen zur Vorbereitung sexuellen Missbrauchs genutzt werden, darf erst recht nicht wegschauen. Wir handeln, weil Prävention und Jugendschutz Kern staatlicher Verantwortung sind. Damit komme ich zum Schluss. Wir können heute sagen: Niedersachsen hat den Impuls gegeben, Braunschweig hat Druck gemacht, und der Bund liefert jetzt. Mit diesem Gesetz schützen wir Minderjährige, schaffen Ordnung und schließen eine gefährliche Lücke, die viel zu lange bestand. Wir haben hingehört, und wir handeln jetzt. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Grüne

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um Lachgas und K.-o.-Tropfen geht es heute in diesem Gesetz. Wir begrüßen die Novellierung dieses Gesetzes ausdrücklich. Dennoch muss ich sagen: Es hat schon eine gewisse Ironie, dass dies erst das zweite Gesetz aus dem Bundesministerium für Gesundheit nach über einem halben Jahr ist, in dem Sie jetzt regieren, und wir auf andere Gesetze im Gesundheitsbereich, gerade zur Stabilisierung der GKV-Finanzen, weiterhin dringend warten. Aber sei’s drum. Es ist mir eine Freude, dass bei diesem Gesetz tatsächlich meine Heimatstadt Hamburg mal wieder ein Stück weit Vorreiter sein durfte. Dort darf tatsächlich schon seit Anfang dieses Jahres Lachgas nur noch an Personen ab 18 und nicht mehr in Kiosken abgegeben werden, auch nicht mehr in Automaten. Hier zieht die Bundesregierung jetzt nach, bzw. daran hat sich die Bundesregierung orientiert. Hamburg freut sich immer wieder, Vorbild für den Bund sein zu können, gerade bei solchen Themen. Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Dafür, dass wir von Hamburg schon etwas lernen könnten, ist die Verordnung dort noch zu neu. Bei Lachgas – das sagte ich gerade – gab es da schon Regulierungsschritte. Für GBL und BDO wird es künftig bundesweit die neue Regelung bzw. Beschränkung geben. Uns ist es wichtig, jetzt zu gucken, ob die neuen gesetzlichen Regelungen tatsächlich auch die Wirkung entfalten, die wir uns alle wünschen, nämlich dass diese Substanzen weniger in Umlauf sind, weniger verfügbar sind. Ich habe dazu in den Ausschussberatungen schon mehrfach nachgefragt. Wir haben in unserem grünen Entschließungsantrag gefordert, die Umsetzung dieses Gesetzes die nächsten zwei Jahre wissenschaftlich zu begleiten, um zu gucken, ob es tatsächlich so wirkt, wie wir uns das alle wünschen. Aber es entbindet uns nicht von der Verantwortung, auch in Prävention und Opferschutz noch weiter zu investieren. Junge Mädchen wachsen heute damit auf – das ist leider traurige Wahrheit –, dass sie wissen: Wenn ich auf eine Party gehe, muss ich den Daumen immer auf meinem Getränk halten. Ich muss, was ich trinke, ständig im Auge behalten. – Es wird leider auch in Zukunft – auch mit diesem Gesetz – so bleiben, dass junge Mädchen damit aufwachsen. Diese Gefahr wird nicht gebannt sein. Wir müssen also Aufklärung und den Opferschutz weiter stärken: in Klubs, in der Gastronomie, in Schulen, bei der Polizei. Auch das steht in unserem Entschließungsantrag. Aber künftig ist klar: Wer GBL oder BDO erwirbt, der tut das wirklich in krimineller Absicht. Kollegin, Sie müssen zum Ende kommen. Das darf nicht weiter so sein. Wir sind eine konstruktive Opposition. Und trotzdem ist die Redezeit zu Ende. Wir stimmen diesem Gesetz heute zu. Seien Sie eine konstruktive Regierung! Stimmen auch Sie unserem Entschließungsantrag zu! Vielen Dank. Vielen Dank. – Kathrin Gebel von der Fraktion Die Linke ist die nächste Rednerin.

Linke

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, und ich frage mich, ehrlich gesagt: Warum? Warum beraten wir hier über ein Gesetz, das weitgehend wirkungslos ist, wie eine unabhängige Evaluation festgestellt hat, vor allem, wenn, wie in diesem Fall, die Stoffe weiterhin tonnenweise legal in der Industrie verwendet werden? Es wirkt einfach nicht. Der Konsum geht weiter, die Stoffe werden gefährlicher, und die Politik bleibt in einer Prohibitionslogik von vorgestern gefangen. Es ist Zeit für neue Ansätze! Natürlich: Lachgas und K.-o.-Tropfen können eine reale Gefährdung darstellen. Es ist auch gut, dass Lachgas nicht weiter an Automaten erhältlich sein soll. Aber eine Änderung des NpSG bekämpft nicht die Ursachen von Missbrauch und Verwendung zur Gewalt, sondern es ist ein Papiertiger, wo Aufklärung, Prävention und Schutz vor Gewalt nötig wären. Zu viele von Gewalt mit K.-o.-Tropfen Betroffene erleben, dass ihnen nicht geglaubt wird, weil sie Erinnerungslücken haben, obwohl das ganz typisch für den Einsatz von K.-o.-Tropfen ist. Wir brauchen endlich Verfahren, in denen Betroffene ein Recht auf toxikologische Untersuchungen haben, auch wenn sie sich spät melden, auch wenn andere Beweise fehlen und – ganz besonders – wenn das Trauma ihnen die Sprache raubt. Es reicht nicht aus, 2 von 100 möglichen Stoffen in K.-o.-Tropfen jetzt gesetzlich zu regulieren. Unsere Verantwortung endet nämlich nicht bei Paragrafen. Sie beginnt dort, wo Prävention und Schutz endlich im Alltag der Betroffenen ankommen, zum Beispiel bei medizinischem Fachpersonal, Richterinnen und Richtern, Polizistinnen und Polizisten, die alle im Umgang mit sexualisierter Gewalt geschult sein müssen, bei flächendeckender psychosozialer Beratung, bei Awareness-Konzepten in Klubs, bei einer bundesweit einheitlichen Erfassung der Fälle des Einsatzes von K.-o.-Tropfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kämpfen hier nicht gegen Substanzen. Wir kämpfen für einen Schutzraum, für Empathie und für Gerechtigkeit für die Betroffenen. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Aussprache: Dr. Hendrik Streeck für die Union.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin eigentlich sehr froh, dass wir heute nicht debattieren müssen und dass wir prinzipiell alle einer Meinung sind: Lachgas ist kein Spaß, und wer das bagatellisiert, irrt. Allein im letzten Jahr sind 23 Jugendliche nachgewiesenermaßen an Lachgas verstorben. Ich sage „nachgewiesenermaßen“, da der Stoff kaum nachweisbar ist. Unzählige haben im letzten Jahr irreversible Schäden davongetragen. Distickstoffmonoxid – so heißt das Gas eigentlich – oxidiert Vitamin B12 und zerstört damit die Schutzhüllen der Nerven. Das führt zu Sensibilitätsstörungen und dauerhaften Nervenschädigungen. Zusätzlich kommt es immer mal wieder zu Erfrierungen am Mund, an den Händen oder an den Füßen durch den missbräuchlichen Einsatz der Kartuschen. Einfach Lachgas zu verbieten, geht eben nicht, da es ein wichtiges Treibmittel in der Industrie ist, etwa zur Herstellung von Sahne, und auch als Narkosemittel in der Zahnmedizin zur Anwendung kommt. Es ist kein Rauschmittel; aber der Kick aus der Kartusche ist aus irgendeinem Grund zum Trend geworden. Wer am Sonntagmorgen über den Heumarkt in Köln läuft, sieht es vielleicht: Überall liegen Lachgaskartuschen herum und bunte Ballons daneben. Fast jeder fünfte Jugendliche hat in Frankfurt bereits einmal Lachgas konsumiert. Der Zugang ist absurd einfach. Im Kiosk, im Supermarkt oder am Automaten kann man derzeit ganz legal Lachgas kaufen. Daher schaffen wir nun klare Grenzen, ohne den Bedarf der Industrie einzuschränken: keine Abgabe an, kein Besitz für und kein Handel mit Minderjährigen, kein Verkauf über Automaten oder Versandhandel, keine Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm. Das ist nun endlich auf dem Weg. Mit großer Dringlichkeit regeln wir aber auch Stoffe zur Verwendung als K.-o.-Tropfen – nur dass man hier nicht von einem Trend reden kann, sondern von chemischer Gewalt. Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol, kurz GBL und BDO genannt, sind Substanzen, die missbraucht werden, um Menschen willenlos, bewusstlos und erinnerungslos zu machen. Es sind Substanzen, um gezielt zu vergewaltigen. Es sind Substanzen, um Menschen auszurauben. Es sind aber auch Substanzen, die wichtige Industriechemikalien sind, zum Beispiel als Lösungsmittel. Daher schaffen wir auch hier in Abwägung mit dem Industriebedarf eine sinnvolle Grenze. Es wird ein Schwellenwert von 20 Prozent Reinheit gelten. Alles über dieser Schwelle unterliegt der neuen Regelung. Bei diesem Gesetz geht es nicht um Verbotskultur. Es geht nicht um Einschränkung der individuellen Freiheit. Auch weiterhin wird Felgenreiniger im Baumarkt verfügbar sein. Auch weiterhin wird Sprühsahne im Supermarkt verfügbar sein. Nur schützen wir mit diesem Gesetz Kinder und Jugendliche vor irreversiblen Gesundheitsschäden und sexuellen Übergriffen. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion