1. Lesung

Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes

9. Oktober 2025·Sitzung 31··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (4)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über zwei Gefahren, die leider längst in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen sind: den Missbrauch von Lachgas und den Einsatz von K.-o.-Tropfen. Beides betrifft vor allem junge Menschen, beides kann schwerste gesundheitliche Schäden verursachen, und auf beides haben wir bislang nicht ausreichend reagiert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir nun aber ein deutliches Signal. Wir schützen entschlossen, konsequent und mit klaren Regeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zum Lachgas. Was harmlos klingt, kann gravierende Folgen haben: von Erfrierungen an Lippen und Lunge über Unfälle und Lähmungserscheinungen bis hin zu dauerhaften Nervenschäden. Viele Konsumenten unterschätzen die Gefahr, auch weil Lachgas als Lifestyleprodukt in bunten Zylindern und mit Geschmacksrichtungen verkauft wird, oft direkt neben Schulen. Es wird auch mit dem sogenannten Lachtaxi nach Hause geliefert. Die Zahlen sind alarmierend. In Frankfurt hat sich der Anteil jugendlicher Konsumenten in zehn Jahren mehr als verdreifacht. Der Giftnotruf der Charité verzeichnet seit 2021 jährlich eine Verdoppelung der Anfragen. Andere Länder haben bereits reagiert. Es ist höchste Zeit, dass auch wir in Deutschland handeln. Deshalb planen wir folgende Regelungen: Erwerb und Besitz von Lachgas durch Minderjährige werden verboten. Der Verkauf über Onlineplattformen und Automaten an private Endverbraucher wird untersagt. Medizinische und gewerbliche Nutzung bleiben erlaubt. Liebe Kollegen, zu den K.-o.-Tropfen: Hier täuscht der Name nicht. GBL und BDO, eigentlich Industriechemikalien, werden missbraucht, um Menschen willenlos zu machen – häufig mit dem Ziel sexueller Gewalt oder für Raubdelikte; insbesondere junge Frauen sind hier betroffen. Wenige Milliliter genügen. Die Wirkung setzt rasch ein. Die Opfer erinnern sich oft an nichts. Das macht diese Taten besonders heimtückisch und grausam. Auch wenn belastbare Zahlen schwer zu erfassen sind: Die Zahl der Meldungen nimmt zu, und die Dunkelziffer ist hoch. Deshalb sieht unser Entwurf folgende Regelungen vor: Der Umgang mit GBL und BDO in Reinform sowie mit Zubereitungen über 20 Prozent wird verboten. Industrielle und gewerbliche Anwender dürfen diese Substanzen weiterhin nutzen, aber nur mit klaren Einschränkungen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir stellen uns damit zwei Entwicklungen entgegen, denen wir nicht länger zusehen können. Denn Lachgas ist kein harmloser Partyspaß, und K.-o.-Tropfen sind kein Randphänomen. Wir sind es gerade den jungen Menschen in unserem Land schuldig, für klare Regeln und damit für besseren Schutz zu sorgen. Mit diesem Gesetzentwurf senden wir das eindeutige Signal: Wir schauen nicht weg, wir handeln entschlossen und konsequent, mit klaren Regeln und vor allem im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Carina Schießl das Wort erteilen.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute die Änderung des sogenannten Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes – ein Gesetz, das angeblich die Bevölkerung vor gefährlichen Substanzen wie Lachgas und K.-o.-Tropfen schützen soll. Doch in Wirklichkeit ist es nichts anderes als ein weiteres Stück Symbolpolitik, ein Gesetz, das Aktivität vortäuschen soll, während man in Wahrheit seit Jahren versäumt hat, echte Lösungen zu schaffen. Ja, Lachgas kann gefährlich sein. Akut drohen Schwindel, Herzrasen, Panikattacken, ein verändertes Zeitgefühl, langfristig Depressionen, Psychosen, Abhängigkeit, Gedächtnisstörungen und Lungenschäden. Das ist medizinisch belegt. Aber das Absurde ist: Genau diese Nebenwirkungen gelten auch für Cannabis – jene Droge, die Sie legalisiert haben. Sie kriminalisieren also das Gas aus der Sprühsahne, aber erlauben den Joint auf der Straße. Sie bekämpfen Lachgas, aber verharmlosen Cannabis. Das ist keine Gesundheitspolitik, das ist staatlich organisierte Doppelmoral. Man erklärte uns, die Cannabislegalisierung würde den Schwarzmarkt austrocknen. Das Gegenteil ist geschehen: Der Schwarzmarkt blüht, Dealer machen weiter gute Geschäfte, und der Staat schaut zu. In Berlin hatte man im Görlitzer Park sogar Drogenverkaufszonen eingerichtet, mit roter Farbe markiert, offiziell geduldet. Das sollte angeblich den Handel ordnen. Heute ist der Park ein Synonym für Kontrollverlust. So sieht also moderne Drogenpolitik aus: hilflos, kopflos, verantwortungslos. Nun also diese Änderung im Gesetz, Lachgas wird ins Visier genommen. Ja, es gibt Todesfälle – meist junge Menschen, verführt von Tiktok und auch vom Gruppenzwang. Aber anstatt in den Schulen endlich Aufklärung zu betreiben und Eltern zu stärken, schreiben Sie ein Gesetz um, das am Ende wirkungslos verpufft. Zum Beispiel ist die Ausnahme für die Sprühsahneindustrie ein Witz. 8 Gramm Lachgas sollen weiterhin verfügbar gemacht werden können. 8 Gramm sind die Menge, die es laut Polizeigewerkschaft braucht, um damit einen Luftballon zu füllen, dessen Inhalt man dann inhalieren kann. Wie man sieht: Ein Gesetz mit mehr Schlupflöchern als Wirkung. Wenn Sie ein Verbot wollen, dann bitte konsequent, so wie es auch die Polizeigewerkschaft fordert: keine Ausnahmen, keine Kompromisse, keine halben Sachen. Während Sie sich hier am Lachgas abarbeiten, waren K.-o.-Tropfen jahrelang frei erhältlich – eine Substanz, die in Klubs und Bars für Verbrechen missbraucht wurde. Wo war da Ihr Engagement, Ihre Geschlossenheit, Ihr angeblicher Schutzauftrag? Da schwieg man lieber. Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist eine Nebelkerze. Es soll Handlungsfähigkeit simulieren, wo in Wahrheit Konzeptlosigkeit herrscht. Es bekämpft Symptome, nicht Ursachen. Wir, die AfD, fordern: Beenden Sie endlich Ihre gescheiterte Drogenpolitik. Beenden Sie die ideologischen Experimente. Setzen Sie auf klare Gesetze, harte Strafverfolgung und echte Aufklärung. Schützen Sie unsere Jugend, statt sie zum Versuchskaninchen Ihrer politischen Fehlentschlüsse zu machen. Deutschland braucht keine halbherzigen Verbote, keine politischen Placebos und keine moralische Heuchelei. Deutschland braucht endlich wieder Klarheit, Konsequenzen und gesunden Menschenverstand. Herzlichen Dank.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nun geht es um eine Veränderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, kurz: NpSG. Es geht um Lachgas, GBL und BDO. GBL und BDO sind bekannt als Liquid Ecstasy, medial aber vor allem bekannt, weil sie als sogenannte K.-o.-Tropfen missbraucht werden. Insbesondere Frauen und queere Personen wurden damit vor Übergriffen in einen quasi bewusstlosen Zustand versetzt. Der Handlungsbedarf ist enorm. Das NpSG ist dafür aber der falsche Ort. Kurz zum Lachgas. Der Verkauf von Lachgas an Tankstellen und Automaten, die Verfügbarkeit generell für junge Menschen gehört eingeschränkt. Aber das lässt sich auch ohne dieses Gesetz und besser regeln. Problematisch wird es, wenn die Regierung behauptet, mit der Aufnahme von GBL und BDO nun etwas gegen K.-o.-Tropfen zu tun. Das ist Augenwischerei. Denn schon bei der letzten Evaluierung des NpSG wurde festgestellt: Das Gesetz zeigt keine Wirkung. Es reduziert weder Konsum noch Verfügbarkeit der bisher dort eingestellten Stoffe. Und das wird sich auch hier nicht ändern, schon allein, weil sie als Industriechemikalien in Umlauf sind, und daran wollen Sie ja auch nichts ändern. Um es deutlich zu machen: Mit diesem Gesetz verhindern Sie keine sexualisierte Gewalttat. Niemand, der die kriminelle Energie hat, jemandem eine Substanz ins Getränk zu mischen und sexuellen Missbrauch zu begehen, wird sich von einem Paragrafen im NpSG abhalten lassen. Wenn Sie etwas gegen sexualisierte Gewalt tun wollen, dann greifen Sie die Strukturen an, die diese ermöglichen. Ich erinnere an das Oktoberfest: vier Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt – pro Tag. Die Dunkelziffer ist weitaus höher. Wenn dafür eine Substanz verantwortlich wäre, dann übrigens kein Cannabis, sondern Alkohol. – Darüber haben Sie von der AfD aber eben nicht geredet. – Konkret fehlen bei solchen Festen gute Schutz- und Awareness-Konzepte. Und die Ursache liegt tiefer; sie liegt in einer Gesellschaft, die Tätern Schutzräume bietet, sie liegt in einer Gesellschaft, die Betroffene fragt, was sie getrunken haben, in einer Gesellschaft, in der Gewalt gegen Frauen und queere Menschen zur Normalität gehört. Sie können schauen, wer auf dem Oktoberfest solche Taten begeht. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Dr. Stephan Pilsinger das Wort erteilen.

CDU/CSU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das erste Mal, als ich auf das Thema GBL/K.-o.-Tropfen aufmerksam geworden bin, war in einem Gespräch mit einer Wahlkreisbürgerin. Sie hat mir erzählt, sie war auf einem Fest, wollte in einer Diskothek mit Freunden gemeinsam feiern und hat dort ein Getränk getrunken. Auf einmal wurde ihr ganz flau und schwarz vor Augen. Sie hatte damals das Glück, von ihren Freunden nach draußen geführt und nach Hause gebracht zu werden. Das große Problem: Als sie am nächsten Morgen aufwachte, musste sie feststellen, dass sie ein totales Blackout hatte. Das hat sich nicht mit dem Konsum von Alkohol erklären lassen. Sie hat es damals versäumt, ins Krankenhaus zu gehen, um diesen Stoff nachweisen zu lassen. Die große Krux an GBL und den anderen K.-o.-Tropfen ist, dass man sie nur sehr kurze Zeit nachweisen kann. Schon nach 12 bis 24 Stunden ist nichts mehr nachweisbar. Deswegen ist es so entscheidend, dass GBL, das im Körper zu GHB, dem sogenannten Liquid Ecstacy verstoffwechselt wird, jetzt aus dem Handel zurückgedrängt wird und für die einzelnen Täter eben nicht mehr frei verfügbar ist. Es ist doch absurd, meine Damen und Herren, wenn es möglich ist, GBL im Internet, im Handel frei zu kaufen. Ich danke der Ministerin außerordentlich, dass wir es mit diesem Gesetz schaffen, dafür zu sorgen, dass die Chemikalien dieser K.-o.-Tropfen, die eine massive Gefahr für Frauen und feiernde Menschen darstellen, jetzt vom Markt genommen werden und nicht mehr so frei verfügbar sind. Deswegen möchte ich an dieser Stelle sagen: Danke an alle, die es möglich gemacht haben, dass die Frauen nun besser geschützt werden. Nicht nur K.-o.-Tropfen sind ein großes Problem für die Gesundheit der Menschen, dies gilt auch für Lachgas. Frau Kollegin, Sie haben gesagt, es gebe Ausnahmen, die Sprühsahneindustrie dürfe weiterhin Lachgas nutzen und das Lachgas der Sprühsahnedose könne zweckentfremdet genutzt werden. Ich habe mir im Gespräch mit Kollegen überlegt, wie man das machen kann. Das Lachgas der Sprühsahnedose wird ja verwendet, um den Druck zu erzeugen, der die Sprühsahne herausbringt. Ich bin kein großer Koch. Aber wenn ich oben auf die Sprühsahnedose drücke, dann kommt da nicht in erster Linie Lachgas raus, sondern Sprühsahne. Ich frage Sie: Wie wollen Sie das eigentlich zu sich nehmen? Wollen Sie sich die Sprühsahne in die Nase sprühen? Meine Damen und Herren, man sieht, wie absurd dieser Vorwurf ist. Wenn Sie ehrlich wären, würden Sie diese Vorschläge begrüßen. Ich wünsche mir von Ihnen, meine Damen und Herren von der AfD, mehr Substanz bei Debatten über gute Gesetze. Ich finde, die Opposition könnte an der Stelle auch etwas Positives sagen. Deswegen möchte ich über die Vorgängerregierung sagen: Ich danke Karl Lauterbach und der Ampelregierung, dass sie unseren Vorschlag, den wir das letzte Mal schon auf den Weg gebracht haben, vorbereitet haben, sodass wir diesen guten Gesetzentwurf heute in die Ausschüsse überweisen können. Danke schön.

Redner nach Fraktion