1. Lesung

22 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten Familiennachzug zu Schutzbedürftigen erleichtern statt aussetzen

22 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten Familiennachzug zu Schutzbedürftigen erleichtern statt aussetzen

6. Juni 2025·Sitzung 11··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (12)

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die illegale Migration ist nicht nur in Deutschland ein bestimmendes Thema, sondern auch in unseren Nachbarländern. Egal ob in Frankreich, in Österreich, in Tschechien, in Polen – eigentlich überall in der Europäischen Union ist die illegale Migration eine der großen Herausforderungen. Deswegen muss man deutlich sagen: Die Lösung des Problems der illegalen Migration ist kein nationales Thema. Es ist ein europäisches Thema, und es ist von uns aus mit zu begleiten. Deswegen kann man auch sagen, dass die Frage der illegalen Migration nicht allein national zu beantworten ist. Man muss sie gleichermaßen national und europäisch beantworten, und genau das tut diese Bundesregierung. Da ich heute früh schon wieder den Vorwurf gelesen habe, es ginge hier um nationale Alleingänge: Nein, ein nationaler Alleingang ist doch nicht, dass wir die illegale Migration angehen. Ein nationaler Alleingang wäre doch, wenn wir uns einer Lösung verweigern, wie Sie es tun, meine Damen und Herren. Wir arbeiten mit einer Zwei-Säulen-Strategie zur Bekämpfung der illegalen Migration, eben mit einer europäischen und einer nationalen Säule. Die europäische Säule umfasst die Umsetzung und das Nachschärfen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die Abschaffung des sogenannten Verbindungselements von Drittstaaten, eine gemeinsame europäische Rückführungsverordnung und, ja, die Einrichtung von europäischen Asylzentren an den Außengrenzen der Europäischen Union. Daneben gibt es auch eine nationale Säule. Sie umfasst die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung, die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten, die Abschaffung des Pflichtbeistands in der Abschiebehaft, einen Arrest für Straftäter und Gefährder. Ja, Grenzkontrollen zur Zurückweisung gehören auch dazu und, was heute auf der Tagesordnung steht: die Aussetzung des Familiennachzugs und die Wiederaufnahme des Wortes „Begrenzung“ ins Aufenthaltsgesetz. Das sind notwendige nationale Maßnahmen, meine Damen und Herren. Es gibt, um auch das klar zu sagen, keinen Hebel, nicht einen einzigen Schalter, den man umlegen kann, und dann ist das Problem der illegalen Migration gelöst. Die Lösung beim Zurückdrängen der illegalen Migration ist vielmehr die Summe vieler Einzelmaßnahmen – viele Einzelmaßnahmen, einzelne Schritte, die wir auch Zug um Zug gehen wollen. Der Grund, warum wir das gemeinsam tun wollen, ist: Die Integrationsfähigkeit eines Landes, auch unseres Landes, hat schlichtweg eine Grenze. Wenn Sie mit Bürgermeistern und Landräten reden, bekommen Sie immer wieder die gleiche Antwort: Unsere Städte, unsere Gemeinden, unsere Landkreise sind schlicht am Limit. Schulen, Kitas, Wohnungsmarkt, der Sozialstaat, das Gesundheitswesen – die Überforderung ist an vielen Stellen sehr konkret. Deutschland ist ein weltoffenes Land und bleibt ein weltoffenes Land. Ja, legale Migration in den Arbeitsmarkt, wir wollen sie, wir fördern sie. Aber klar muss auch sein: Die illegale Migration hat eine Grenze, und die Integrationsfähigkeit unseres Landes ist erreicht. Deswegen müssen wir die illegale Migration zurückdrängen. Entscheidend dabei ist, dass wir die Pullfaktoren abbauen. Die Magnetwirkung Deutschlands für illegale Migration ist schlichtweg zu hoch. Dazu gehört auch das Aussetzen des Familiennachzugs. Diese Maßnahme wirkt übrigens in zwei Richtungen. Zum einen wirkt sie direkt, weil 12 000 Menschen weniger jedes Jahr nach Deutschland nachziehen werden. Zum anderen wirkt sie, weil die Logik der Schleuserbanden, die da lautet: „Einer muss es nach Deutschland schaffen; dann kann die Familie nachziehen“, schlichtweg durchbrochen wird. Es muss doch in unserem Interesse liegen, die kriminellen Schleuserbanden, die die Migranten auf die Reise schicken gegen Bezahlung von vielen Tausend Euro, zu zerstören, damit wir die illegale Migration in den Griff kriegen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bringen wir auch den Begriff der Begrenzung von Migration wieder ins Aufenthaltsgesetz. Das ist ein wichtiges Signal, weil es deutlich macht, dass Steuerung und Begrenzung von Migration an dieser Stelle unsere gemeinsamen Aufgaben sind. Und die aktuellen Zahlen, meine Damen und Herren, beweisen doch, dass wir mit unseren Maßnahmen – mit denen der Gegenwart, aber auch mit denen der letzten Monate – Erfolg haben. Die Maßnahmen zeigen Wirkung. Das kann man an den Zahlen sehen. Seit Beginn der Grenzkontrollen erleben wir einen Rückgang der Asylzahlen – in diesem Monat noch einmal deutlicher. Wir haben eine Steigerung der Zahl der Zurückweisungen an den Grenzen von über 40 Prozent. Und um auch diese Zahlen zu erwähnen: Wir haben seit September, seit Einführung der Grenzkontrollen in der letzten Wahlperiode, über 1 000 Schleuser festgestellt, über 6 000 Haftbefehle vollstreckt, und wir hatten über 24 000 Zurückweisungen. Das zeigt doch: Die Grenzkontrollen wirken, und deswegen setzen wir sie weiter fort. Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich Danke sagen an all diejenigen, die jeden Tag ihren Dienst verrichten, an die Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag einen wesentlichen Beitrag für unsere Sicherheit leisten. Deswegen, meine Damen und Herren: Es braucht größten Respekt und Anerkennung für das, was jeden Tag von unseren Polizistinnen und Polizisten auch an der Grenze geleistet wird. Um auch das zu sagen: Die Binnengrenzkontrollen müssen eine zeitlich befristete Maßnahme sein, ganz selbstverständlich. Wir haben ein Ziel in Europa: Der Außengrenzschutz muss funktionieren. Das haben wir in Europa vereinbart. Und wenn dieser Außengrenzschutz funktioniert, dann braucht man auch keine Binnengrenzkontrollen mehr. Aber solange das nicht der Fall ist, müssen Binnengrenzkontrollen eine Aufgabe übernehmen, die an den Außengrenzen nicht stattfindet. Und für mich gilt: Grenzkontrollen und grenzüberschreitende Kooperation, das gehört zusammen. Zurückweisungen und Zusammenarbeit mit den Partnern, das ist unser Motto. Lassen Sie mich abschließend noch ein Thema ansprechen. Ich habe in den vergangenen Tagen sehr viel und sehr oft über einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin gesprochen. Aber, meine Damen und Herren, was an dieser Stelle schlichtweg nicht geht, auch wenn man an Entscheidungen von Gerichten durchaus Kritik äußern darf: Was definitiv nicht geht, ist, dass Kritik in Form von Gewaltandrohungen, von Drohungen gegenüber Richterinnen und Richtern, von Einschüchterungen stattfindet. Es gehört nicht zu unserem demokratischen Prinzip, Richtern gegenüber Drohungen auszusprechen. Dagegen wehren wir uns, meine Damen und Herren. Das Wort für die AfD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Dr. Bernd Baumann.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Bundestagswahl kannten die meisten Wähler nur ein Thema: endlich, endlich die strikte Begrenzung der Migration. All die vielen Morde, Messerattentate, Vergewaltigungen, Clans, der islamistische Terror, die explodierende Gewaltkriminalität, Parallelgesellschaften und millionenfache Einwanderung in unseren Sozialstaat! Die Bürger wollten endlich Abhilfe – zu Recht, meine Damen und Herren! Damit Millionen Wähler ihr Kreuz bei CDU und CSU machen, versprach Friedrich Merz genau diese Migrationswende um 180 Grad. Er übernahm dafür alle unsere Programmpunkte, von der Zurückweisung aller Asylmigranten an der Grenze bis hin zur Beendigung des Familiennachzugs. Er versprach das nicht nur; er gab eine Garantie. Er sagte wörtlich: „Ich gebe“ Ihnen „die Garantie […]“, also sein Ehrenwort. Heute legt die Koalition ihren ersten Gesetzentwurf vor. Das Gesetz soll die Beendigung des Familiennachzugs umsetzen; Herr Dobrindt hat das gerade noch mal genauso bezeichnet. Aber schon das erste Gesetz ist durch und durch eine Mogelpackung, meine Damen und Herren. Dabei geht es um riesige Zahlen. Zusätzlich zu den Asylanten, die jedes Jahr ins Land kommen – 240 000 –, kommen noch mal 120 000 weitere Migranten über den Familiennachzug hinzu, jedes Jahr. Dieser Familiennachzug verschärft zusätzlich die Integrationsprobleme. Daher war und ist er auch ein Konjunkturprogramm für Clans und Großfamilien. Führende Integrationsforscher hierzulande wie Necla Kelek, die selbst aus dem Orient stammt, warnen – ich zitiere –: „Familie heißt in orientalisch-muslimischen Gesellschaften die Großfamilie […]. Mit dem Familiennachzug importieren wir ein islamisches Familiensystem, das […] zu Parallelgesellschaften […] führt.“ Und diese können wir halt nicht mehr integrieren. Tatsächlich ist die Zahl der syrischen Clans in Deutschland explodiert und mit ihnen Gewaltkriminalität und Angst in unseren Städten, meine Damen und Herren. Diese Großfamilien hat vor allem die CDU nach Deutschland geholt, die Merkel-Regierung. Diesen ganzen Nachzugswahnsinn hat die CDU zu verantworten, und die links-grüne Ampel hat ihn weitergemacht. Die einzige Partei in der Opposition, die von vornherein dagegen war und die Wahrheit ausgesprochen hat, das war die AfD, meine Damen und Herren. Schauen wir uns den heute vorliegenden Gesetzentwurf noch mal etwas genauer an. Er wurde ja pompös angekündigt. Herr Minister Dobrindt hat es heute Morgen noch mal klargemacht: „Beendigung des Familiennachzugs“, so hat er es genannt. Auch im Wahlprogramm der CDU, millionenfach verteilt, steht fett gedruckt: „Kein Nachzug mehr.“ Und was macht dieser Gesetzentwurf? Von den 120 000 Migranten, die jedes Jahr über Familiennachzug nach Deutschland strömen, nimmt er überhaupt nur 10 Prozent in den Blick. Nur 10 Prozent! Nur 12 000 Personen fallen darunter, die sogenannten Subsidiären. Selbst für diese 12 000 wird der Familiennachzug nicht beendet oder aufgehoben, sondern nur aufgeschoben um zwei Jahre. Das ist alles. Und das Ganze verkauft die Union, verkauft Minister Dobrindt jetzt als „Aussetzung des Familiennachzugs“ – so vorgestern gegenüber der Presse vor dem Innenausschuss; ich stand daneben. Soeben haben Sie es hier am Pult noch mal gemacht. Kaum je ist versucht worden, die Wähler so zu täuschen und hinters Licht zu führen, meine Damen und Herren. Was die Sache noch schlimmer macht: Das identische Gesetz, also zwei Jahre Aussetzung des Familiennachzugs für Subsidiäre, hatte die Merkel-Regierung schon mal gemacht für die Jahre 2016 und 2018. Das damalige Gesetz hatte praktisch identischen Wortlaut. Es hatte null Effekt, war absolut wirkungslos. Hier schon hatte die Union die Migrationswende nur vorgetäuscht, meine Damen und Herren. Herr Dobrindt, Sie waren damals Minister unter Merkel. Sie waren Teil der Merkel-Regierung. Sie haben dieses Gesetz schon mal verabschiedet. Deshalb wissen Sie genau, wie wirkungslos es war. Und so etwas setzen Sie uns heute noch mal vor? Was für eine Frechheit! Und noch etwas: Jedes Gesetz, das den Familiennachzug begrenzen will, kann nur Wirkung entfalten, wenn an der Grenze wirklich zurückgewiesen wird, wenn alle Asylmigranten zurückgewiesen werden, und nicht Leute über die Grenze kommen nur mit dem Wort „Asyl“. Denn solange das weiter möglich ist, können ja auch alle Familienmitglieder über die offene Grenze kommen. Was nutzt es, den Familiennachzug gesetzlich zu begrenzen, wenn jeder über die Grenze kommen kann? Also: Ohne echte Zurückweisung aller Asylmigranten ist jedes Gesetz zur Begrenzung des Familiennachzugs Makulatur, Augenwischerei und üble Wählertäuschung. Die entscheidende Frage ist also, auch für den Familiennachzug: Wie sieht es heute an unseren Grenzen aus? Auch da hören wir dröhnende Paukenschläge verbaler Art von CDU und CSU. Die neue Regierung habe eine „180-Grad-Wende“ hingelegt, so Markus Söder. Söder fabuliert von einem „Schutzwall“, den die Regierung jetzt errichtet habe, einem Schutzwall in zwei Verteidigungslinien. Da soll man wohl an die Maginot-Linie denken oder den Westwall. Was für ein Unsinn, meine Damen und Herren! Wenn man sich die Situation an der Grenze genauer anschaut, dann sieht man: Dieser CDU-Schutzwall ist nicht viel wirkungsvoller als ein Gartenzaun. Das zeigen alle Zahlen. Schauen wir doch mal rein! Die Statistiken des BAMF sind eindeutig. Im gerade abgelaufenen ersten Monat Ihrer großen Grenzkontrollen und angeblich kompletten Zurückweisungen wurden insgesamt 8 000 neue Asylanträge in Deutschland gestellt. Und wie viele Asylbewerber wurden im gleichen Zeitraum von Ihnen an der Grenze zurückgewiesen? Wie viele Asylbewerber? 8 000 Migranten – und Sie haben zurückgewiesen 141. 8 000 Asylmigranten, 141 Zurückweisungen! Das sind nicht mal 2 Prozent. Menschen, die Asyl wollen, können praktisch weiter rein, zu über 98 Prozent. Unsere Grenzen sind weiter offen wie Scheunentore. Das ist die Wahrheit in Deutschland, meine Damen und Herren. Auch die übrigen Versprechen von Friedrich Merz und Alexander Dobrindt sind nichts wert. Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft: Versprochen in allen Wahlflyern, in allen Reden – nichts davon jetzt! Beendigung aller freiwilligen Aufnahmeprogramme für Migranten: nichts davon! Gerade eben lassen CDU-Minister, lassen Sie, Herr Dobrindt, 2 500 Afghanen einfliegen. Was für ein Wortbruch! Das ganze Gerede von der 180-Grad-Wende ist Schall und Rauch. Was ist die Situation in Deutschland? Deutschland – ich weiß ja, dass Sie das schmerzt; einer muss ja hier die Wahrheit sagen, das machen wir seit acht Jahren – hat zwei große Probleme: Das eine heißt CDU, und das andere heißt SPD. Die SPD will nicht, und die CDU kann nicht. Das ist das Problem. Die CDU will immer nur eines: Die CDU will an die Macht, wie auch immer. Sie will Kanzlerschaft, Ministersessel, Staatssekretäre und unzählige Chef- und Direktorenpöstchen. Dafür nimmt Friedrich Merz, dafür nehmen Sie praktisch alles in Kauf. Dass man eine echte Migrationswende mit der SPD gar nicht machen kann, das nehmen Sie in Kauf. SPD-Chef Klingbeil hatte doch vor der Wahl und nach der Wahl eindrücklich gesagt: Mit der SPD gibt es keine echten Zurückweisungen an der Grenze. – Er hat das als rote Linie definiert. Die Signale der SPD hätten von vornherein gar nicht deutlicher sein können. Es kann mit diesen links-grünen Ideologen keine wirkliche Migrationswende geben, meine Damen und Herren – das muss jeder in Deutschland wissen –, und es wird sie auch nicht geben. Das hat die neue stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, eine Richterin, im Vorstand der SPD zuständig für dieses Thema, gerade bestätigt. Im Parteiorgan „Vorwärts“ hat sie noch mal gegenüber allen Parteimitgliedern am Wochenende unmissverständlich klargestellt – ich zitiere –: Es gibt keine Wende in der deutschen Migrationspolitik. – So definiert es der Vizekanzler, und so definiert es die SPD: keine wirkliche Migrationswende in Deutschland. Das ist die Wahrheit in Deutschland, das ist die Wahrheit an den Grenzen, und das müssen die Bürger wissen. Meine Damen und Herren, man kann es so ausdrücken: Die SPD will nicht, die CDU kann nicht. Eine echte Migrationswende, die das Volk so ersehnt, kann es nur mit der AfD geben. Dafür haben die Wähler uns hier bereits verdoppelt. – Liebe Wähler, verdoppelt uns noch mal! Die Zeit verdopple ich Ihnen nicht. Dann werden die Probleme in Deutschland gelöst werden. Bitte kommen Sie zum Ende. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Frau Rasha Nasr das Wort. Bitte sehr.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Baumann, nachdem Sie jetzt Ihre Rassismus-Bingokarte vollgemacht haben, vielleicht einen Hinweis: Deutschland hat genau ein riesiges Problem, und das ist die AfD. Deswegen werden wir weiter dafür kämpfen, dass Sie hier bald nichts mehr zu sagen haben. Wir sprechen heute über die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, eine Regelung, die als Teil eines größeren Kompromisses getroffen wurde. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwierig solche Verhandlungen sein können, wie viel Abwägung, Geduld und Verantwortung darin steckt, in einer Koalition tragfähige Lösungen zu finden. Ich möchte vorweg sagen: Ich habe Respekt vor dem Ergebnis dieses Prozesses. Es ist Ausdruck dessen, was politisch möglich war – unter schwierigen Rahmenbedingungen, in einem herausfordernden politischen Klima. Und doch bleibt es mir wichtig, auch zur Sprache zu bringen, welche Folgen ein solcher Kompromiss für die betroffenen Menschen hat. Denn es geht hier nicht um abstrakte Regelungen. Es geht um Familien, die auf lange Zeit voneinander getrennt bleiben, um Kinder, die ohne ihre Eltern in einem fremden Land zurechtkommen müssen, um Ehepartner, die sich nicht sicher sein können, wann sie wieder vereint sein werden. Solche Situationen hinterlassen Spuren – bei den Menschen selbst, aber auch in unserer Gesellschaft. Bei meiner Arbeit als Integrationsbeauftragte habe ich immer wieder erlebt, wie herausfordernd es ist, sich in einem neuen Land zurechtzufinden – besonders dann, wenn die Familie fehlt –, wie schwer es ist, sich einzuleben, wenn das Herz bei den Zurückgelassenen ist. Und ich habe gesehen, wie Integration gelingt, wenn Familien wieder zusammenkommen, wie Menschen aufblühen, zur Ruhe kommen und anfangen, sich einzubringen. Das hat mich in meiner Überzeugung bestärkt: Der Familiennachzug ist kein Randthema; er ist wesentlicher Baustein für gelingende Integration. Gleichzeitig weiß ich, dass nicht alle Fragen einfach zu lösen sind, dass Steuerbarkeit, Kapazitäten und gesellschaftliche Akzeptanz mitbedacht werden müssen. Aber ich glaube auch: Gerade weil wir Verantwortung für das Ganze tragen. sollten und müssen wir bereit sein, über Härten offen zu sprechen und zu prüfen, wo wir nachsteuern können. Die vorgesehene Härtefallregelung ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Baustein. Sie schafft die Möglichkeit, in besonders belastenden Situationen flexibel und menschlich zu handeln. Entscheidend wird sein, dass diese Möglichkeit auch tatsächlich genutzt werden kann und nicht an zu hohen Hürden scheitert. Dafür braucht es pragmatische Verfahren, klare Zuständigkeiten und eine sensible Anwendung im Einzelfall. Ich weiß, dass es bei migrationspolitischen Fragen auch immer um Abwägung geht, zwischen Humanität, Ordnung und Integrationsfähigkeit. Und ich bin überzeugt: Diese Prinzipien schließen einander nicht aus. Im Gegenteil: Sie können und sollten miteinander verbunden werden. Denn wir brauchen beides: klare Regeln und verlässliche Strukturen und die Bereitschaft, individuelle Lebenslagen wahrzunehmen und angemessen darauf zu reagieren. Ich wünsche mir, dass wir diesen Kompromiss nicht als Endpunkt sehen, sondern als Teil eines Weges, den wir weiter gemeinsam gestalten – mit dem Ziel, Integration zu ermöglichen, Familien zu stärken und Menschen in unserem Land eine Perspektive zu geben. Denn am Ende geht es darum, wie wir unser Land sehen: als eines, das Schutz gewährt und gleichzeitig das familiäre Zusammenleben als Teil dieses Schutzes begreift? Ich werde immer dafür kämpfen, dass unsere Antwort darauf Ja ist, mit Verantwortungsbewusstsein, mit Dialogbereitschaft und mit dem nötigen Blick fürs Ganze. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Schahina Gambir das Wort. Bitte sehr.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung heute vorlegt, hat dramatische Folgen für das Leben vieler Familien. Familien, die vor Krieg und Verfolgung geflohen sind. All diese Familien leben in Ihren Wahlkreisen, auch in meinem. Dort habe ich zum Beispiel einen Vater und seine zwei Kinder kennengelernt. Sie sind vor Jahren aus Syrien geflohen. Auf der Flucht wurden sie von der Mutter und dem jüngsten Kind getrennt. Seitdem ist die Familie zerrissen. Die Eltern müssen ihre Kinder jeweils alleine großziehen, ohne zu wissen, für wie lange. Mutter und Kind sitzen immer noch in einem Flüchtlingslager im Libanon fest, oft in akuter Lebensgefahr durch Bombardierungen. Seit Jahren warten sie auf einen Termin für das Visum. In Deutschland hat der Vater inzwischen Arbeit gefunden, die Kinder gehen in die Schule, und alle drei sprechen deutsch. Und trotzdem, trotzdem hört die Sorge nicht auf, die Sorge um ihre Familienmitglieder. Sie haben keine Chance, richtig anzukommen. – All das hat mir die Familie unter Tränen erzählt, und ich habe mich gefragt: Wie viel Leid kann ein Mensch ertragen, wie viel Leid kann eine Familie ertragen, und wann kann diese Familie endlich wieder zusammen sein und in Sicherheit leben? Nach Jahren zwischen Hoffnungslosigkeit und Hilflosigkeit ist ihr Verfahren endlich in der letzten Phase angekommen. Und nun? Nun legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der die Zusammenführung dieser Familie verhindern würde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir führen hier keine abstrakte Debatte. Wir reden über die Zukunft dieser Familie aus meinem Wahlkreis, über die Zukunft zahlreicher Familien in Ihren Wahlreisen und ganz konkret über den Schutz dieser Familien. Die Aussetzung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter bedeutet menschliches Leid und die Verhinderung von Integration. Wer dauerhaft von seiner Familie getrennt ist, lebt in Perspektivlosigkeit. Familiennachzug ist kein Gnadenakt; er ist Voraussetzung, er ist Voraussetzung für Teilhabe. Wie sollen Menschen Anschluss finden, wenn sie täglich um das Leben ihrer Liebsten bangen? Der Schutz von Ehe und Familie gilt für alle. Ich erwarte von einer Partei, die sich christlich nennt, ein klares Bekenntnis zur Familie, zu jeder Familie. Auch die Behauptung, Sie würden mit der Aussetzung Behörden und Gerichte entlasten, ist schlicht falsch. Sie erzeugen mehr Bürokratie und mehr Kosten; denn tatsächlich wird Ihre Maßnahme zu einer Flut von Eilverfahren und Härtefallanträgen führen. Und Ihre Politik ist ein Konjunkturprogramm für Schleuser. Wer legale Wege abschneidet, zwingt Menschen auf gefährliche Fluchtrouten. Dass Sie das ernsthaft Steuerung nennen, ist unverschämt. Sie sehen nicht mal eine Regelung für Menschen vor, die sich schon seit Jahren in Verfahren befinden. Sorgen Sie zumindest dafür, dass diese Verfahren zu Ende geführt werden! Und ermöglichen Sie den Menschen wenigstens, dass sie schon vor Ablauf der zwei Jahre wieder Termine buchen können! Ansonsten wird die Aussetzung faktisch viel länger dauern als zwei Jahre. Wieso wollen Sie von der SPD einer Regelung zustimmen, die Sie vor wenigen Wochen noch abgelehnt haben? Diese Regelung war auch Inhalt im geplanten Zustrombegrenzungsgesetz, für das die Union nur eine Mehrheit mit einer rechtsextremen Partei finden konnte. Und nun wollen Sie dem zustimmen. Was dieses Gesetz wirklich bedeutet: Spaltung statt Schutz, Isolation statt Integration. Dieser Gesetzentwurf ist Symbolpolitik auf dem Rücken der Schwächsten und entbehrt jeder Menschlichkeit; denn alle Familien gehören zusammen. Für die Fraktion Die Linke hat nun Frau Abgeordnete Clara Bünger das Wort.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sprechen, geht es nicht um eine abstrakte Verwaltungsvorschrift, sondern um Menschen. Es geht um Eltern, um Partner, die seit Jahren von ihren Angehörigen getrennt sind, weil Fluchtwege zu gefährlich sind. Es geht um Kinder, die in Kriegsgebieten ausharren, weil der deutsche Staat ihnen den legalen Weg zu ihrer Familie versperrt. Das ist die Realität. Wenn Sie von „Aussetzung“ sprechen, Herr Dobrindt, dann sagen Sie bitte auch, was das bedeutet: Kinder wachsen ohne Eltern auf; Menschen sterben, weil ihnen der legale Weg versperrt wurde; Familien leben in Angst und Hoffnungslosigkeit. Ihr Gesetzentwurf, Herr Dobrindt, ist daher antichristlich und auch familienfeindlich. Deshalb gehören die Kirchen auch zu den schärfsten Kritikerinnen dieses Gesetzentwurfes. Aber das scheint Ihnen ja in Ihrem Abschottungswahn komplett egal zu sein, Herr Dobrindt. Dieses Gesetz zielt ganz bewusst auf eine bestimmte Gruppe ab: Rund 90 Prozent aller Menschen mit subsidiärem Schutzstatus kommen aus Syrien. Das sind Menschen, die aus einem Land voller Krieg, Folter und Gewalt geflohen sind. Die Lage in Syrien ist weiterhin höchst gefährlich; die Menschen trifft das jetzt mit voller Härte. Sie machen Politik gegen Kinder und ihre Eltern. Ein Fall, den ich hier ansprechen möchte, zeigt besonders deutlich, worum es geht: 2017 machte sich eine junge Syrerin mit ihren beiden kleinen Kindern auf den Weg über das Mittelmeer. Ihr Mann lebte bereits in Deutschland. Sie hätten zusammen sein können, wenn man sie hätte nachkommen lassen. Aber Deutschland hatte den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen schon damals ausgesetzt. Also blieb nur der gefährliche Weg. Am 17. März 2017 ertrank die Familie im Mittelmeer, eine Mutter, zwei Kinder. Lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Ich möchte an dieser Stelle keine Zwischenfrage zulassen, weil ich das für pietätlos halte. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, war kein Unglück. Das war politisch gewollt. Das war das Ergebnis Ihrer Politik der letzten Großen Koalition. Genau da knüpfen Sie jetzt wieder an. Es werden auch jetzt Menschen sterben. Ihr Gesetzentwurf versperrt einen der letzten legalen Wege, den Familiennachzug. Herr Dobrindt, wenn Sie hier die ganze Zeit von „illegaler Migration“ sprechen, muss ich sagen: Das kenne ich von der AfD; die hat damit angefangen. Sie haben das jetzt übernommen. Offensichtlich ist das Regierungshandeln. Das ist ein Skandal; das muss man doch mal aussprechen. Wenn Sie von „illegaler Migration“ sprechen und dann die letzten legalen Wege abschaffen, dann ist das doch total widersprüchlich. Sie schaffen damit selbst die Illegalität der Flucht; denn Sie treiben Menschen in die Illegalität, statt legale Wege zu schaffen. Das ist nicht nur zynisch. Wir sagen, das ist auch juristisch nicht haltbar. Der subsidiäre Schutz ist nämlich kein Schutz zweiter Klasse. Er schützt Menschen vor Folter, Krieg und unmenschlicher Behandlung, auch wenn diese nicht individuell verfolgt werden. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – und jetzt hören Sie mir gut zu, Herr Hoffmann! – hat bereits geurteilt: Eine pauschale Aussetzung des Familiennachzugs ist menschenrechtswidrig, selbst bei Härtefallregelungen. Und was machen Sie? Eine angebliche Härtefallregelung nach § 22 Aufenthaltsgesetz. Aber in der Praxis ist das, was Sie vorschlagen, ein Feigenblatt; denn genau diese Regelung gab es auch 2016 und 2018. Frau Nasr, ich finde es ja schön, dass Sie sich hier für Familien einsetzen wollen. Aber dann – das sage ich ganz klar an die Adresse der SPD – stimmen Sie diesem Gesetzentwurf nicht zu! Denn diese 280 Menschen sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein und keine wirkliche Härtefallregelung. Aus unserer Sicht ist die bestehende Kontingentierung auch ohne Ihren Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, verfassungsrechtlich bedenklich. Er verletzt aus unserer Sicht ganz klar Artikel 6 des Grundgesetzes und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Was Sie jetzt hier planen, verschärft dies noch. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wenn Sie dieses Gesetz beschließen, werden weitere Familien auseinandergerissen. Es werden weitere Menschen auf eine tödliche Fluchtroute getrieben. Das liegt dann in Ihrer Verantwortung, in der Verantwortung von SPD und Union. Wir als Linke sagen an der Stelle ganz klar: Familien gehören zusammen. Punkt! Wir fordern, dass Sie den Familiennachzug nicht aussetzen, sondern dass Sie ihn beschleunigen, dass die Verfahren menschenwürdig gestaltet werden und dass Sie die Botschaften so ausstatten, dass die Antragstellung möglich ist. Und hören Sie bitte auf, Familien für Ihre Symbolpolitik zu instrumentalisieren! Das ist wirklich widerlich und aus unserer Sicht unter völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und praktischen Gesichtspunkten sehr bedenklich. Das haben wir alles in unserem Antrag deutlich gemacht. Ich denke, dass all die Expertinnen und Experten, die sich schon an Sie gewandt haben, dies in der Anhörung deutlich machen. Ich bitte Sie, dass Sie ihnen zuhören und diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Danke. Das Wort für eine Kurzintervention hat Herr Adam Balten. – Bitte sehr.

AfD

Zunächst vielen Dank für die ganzen Ausführungen. Sie waren sehr emotional und haben sicherlich viele Leute mitgenommen; so kennen wir das von der linken Seite. Allerdings ist es so: Wir haben eine Luftlinie von ungefähr 3 500 Kilometern zwischen Fluchtort und Zielort. Sechs sichere Staaten müssen dafür durchquert werden. Es gibt sichere Länder, wie zum Beispiel die Türkei, die 2024 ein Wirtschaftswachstum von 3,2 Prozent aufzuweisen hatte, die kulturell und geografisch näher liegt und auch wesentlich mehr Platz hat. Wir haben angesichts der wirtschaftlichen Situation im Grunde gar keine Verpflichtung, diese Leute hier bei uns aufzunehmen. Wie stehen Sie dazu? Und die Antwort kann nicht sein: Wenn die anderen es nicht machen, dann müssen wir das machen. – In dieser Verantwortung sind wir nicht. Vielen Dank. Also, die Antwort wird nicht vom Fragesteller gegeben, sondern von der Befragten. – Bitte sehr.

Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank auch, dass ich meine Antwort selbst geben kann. Dass die AfD den Menschen gern die Antwort in den Mund legt und dabei populistische Hass- und rassistische Thesen vorlegt, kennen wir schon von Ihnen. Das brauchen wir nicht. Wir als Linke wissen das besser. Weil Sie die Fluchtrouten ansprechen: Sie kennen die Realität ja nicht; das wissen wir alle. Sie sitzen in Ihrem rassistischen Elfenbeinturm und packen da Ihre Thesen aus. Zur Wahrheit gehört, dass viele Länder schon viele geflüchtete Menschen aufgenommen haben: der Libanon, die Türkei. Wenn Deutschland so viele Menschen aufnehmen würde, dann wären viel, viel mehr Menschen in diesem Land. Diese Realität müssen Sie sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Man muss auch sagen: Weltweit herrscht so viel Krieg wie noch nie. Weltweit sind so viele Menschen auf der Flucht wie noch nie. Über 100 Millionen Menschen sind auf der Flucht. Deutschland exportiert Waffen, Deutschland ist beteiligt an Kriegen. Und Sie wollen einfach die Tür verschließen und sagen: Das hat mit uns nichts zu tun! Da verweigern Sie als AfD sich der Realität. Das müssen Sie den Menschen in Ihrem Wahlkreis auch mal verkaufen.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Regierungskoalition ist sich einig, dass es Ziel deutscher Politik sein muss, den Zuzug nicht zur zu steuern, sondern auch zu begrenzen. Deswegen bringen wir heute erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf – „Begrenzung“ soll als Gesetzesziel ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden – ein. Denn leider gibt es nicht nur gesteuerte und gewollte Migration, etwa Fachkräfte, sondern auch die ungesteuerte Migration, und diese überfordert unser Land momentan. Die Zielbestimmung dient Behörden und Gerichten zur Auslegung. Da wir das Ziel der Begrenzung jetzt wieder explizit ins Gesetz aufnehmen, nachdem die Ampel es entfernt hat, bekommt es sogar eine noch größere Bedeutung. Denn es zeigt den aktuellen Willen des Gesetzgebers, und es zeigt auch, dass der aktuelle Gesetzgeber die Migrationswende will. Hätten Sie es drin gelassen, wäre es wahrscheinlich nicht so bedeutungsvoll. Jetzt haben wir eine klare Auslegungsregel für Behörden und Gerichte. Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aus. Ja, wir müssen alle Stellschrauben bedienen, die zu einer Reduzierung des Zuzugs mit Fluchthintergrund führen. Anders als etwa beim Schutz nach Grundgesetz oder Genfer Flüchtlingskonvention ist der nationale Gesetzgeber hier – mit Ausnahme von Härtefällen – frei. Es ist bei subsidiär Schutzberechtigten ein nachrangiger Schutzgrund, weil sie eben gerade nicht in ihrer Person bedroht oder verfolgt sind. Sie können willkürlich Leidtragende einer Auseinandersetzung sein. Diesen Schutzgrund gibt es weltweit nur in der Europäischen Union. Er geht über die Anforderung der Genfer Flüchtlingskonvention hinaus, und deswegen können wir dies auch so machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Trotz dieser Nachrangigkeit hat sich die Situation beim Familiennachzug zu Schutzberechtigten in den letzten Jahren gewandelt. Die Zahlen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten übersteigen inzwischen die Zahlen des Nachzugs zu GFK-Flüchtlingen. 2024 machten sie mehr als die Hälfte aller Familiennachzüge zu Schutzberechtigten aus. Und ja, dieser Familiennachzug, dieser privilegierte Nachzug, stellt einen erheblichen Pullfaktor dar. Gerade auch deshalb ist Deutschland Hauptzielland von syrischen Flüchtlingen in Europa. Zusammen mit Österreich hat Deutschland über 50 Prozent aller syrischen Flüchtlinge in Europa in den vergangenen Jahren aufgenommen. Wir vollziehen nur das nach, was nahezu alle anderen EU-Länder schon gemacht haben. Sie haben diesen Familiennachzug entweder komplett ausgesetzt oder zumindest erheblich beschränkt. Wir wollen das System, das es bisher gibt, dass in der Regel junge fitte Männer auf den gefährlichen Weg nach Europa, vor allem Deutschland, geschickt werden, um dann ihre Familien nachzuholen, durchbrechen. Diese Systematik muss ein Ende haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Nachzug ist darüber hinaus privilegiert. Es ist keine Lebensunterhaltssicherung, keine Wohnraumversorgung nachzuweisen. Damit ist der Nachzug in der Regel auch ein Nachzug in unsere Sozialsysteme, und auch das überfordert unser Land und muss eingegrenzt werden. Schon heute – das sage ich allen, die sich für die bestehende Regel einsetzen – gibt es in der aktuellen Gesetzeslage keinen Anspruch auf den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Es ist eine freiwillige humanitäre Aufnahme dieses Landes, auch mit der jetzigen Kontingentlösung, von 12 000 Menschen pro Jahr. Das ist eine Kleinstadt. Ja, Frau Kollegin Bünger, diese Kleinstadt kommt zu 90 Prozent aus Syrien. Das ist in der aktuellen Lage sogar das beste Argument, das Sie hier bringen können, weil sich die Lage in Syrien verändert hat. Dort ist etwas in Bewegung. Glücklicherweise ist das schreckliche Assad-Regime gestürzt worden. Die EU hat erst vor wenigen Tagen die Wirtschaftssanktionen aufgehoben, sodass der Wiederaufbau gelingen kann. Ja, und dort werden auch die Landsleute zum Wiederaufbau gebraucht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb: Flüchtlingsschutz insbesondere von subsidiär Schutzberechtigen ist Aufenthalt auf Zeit. Anders als in der Zeit des Assad-Regimes kann Familienzusammenführung auch wieder in der Heimat stattfinden. Deshalb müssen wir über dieses Gesetz hinaus unsere Haltung, unsere Vorgehensweise in den nächsten Wochen schnell klären. Wir müssen klären, wie wir mit Asylanträgen syrischer Flüchtlinge, die neu kommen, aber auch mit denjenigen, die schon da sind, umgehen. Der ursprüngliche Fluchtgrund „Assad“ ist weggefallen. Ich will nur eines deutlich machen, damit kein falscher Eindruck entsteht: Diejenigen, die gut integriert sind, die Ärzte, aber auch alle anderen, die arbeiten und ihren Lebensunterhalt sichern, können, weil sie anerkannt Schutzberechtigte sind, in einen Arbeitsaufenthaltstitel wechseln. Wenn sie das tun und in diesem Arbeitsaufenthaltstitel den Lebensunterhalt für ihre Familie und die Wohnraumversorgung sichern können, dann steht für diese gut integrierten ehemals syrischen Flüchtlinge auch der Familiennachzug offen. Es ist richtig und in keiner Weise unchristlich, dass dieser Familiennachzug gerade jetzt, in dieser neuen Situation, die wir in Syrien haben, eingeschränkt wird. Ich bitte, zum Ende zu kommen. Wir beraten das gerne in den Ausschüssen. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Dr. Gottfried Curio das Wort.

AfD

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Republik hat gerade erst gesehen, wie Friedrich Merz sein Hauptversprechen bei Zurückweisungen, am ersten Tag ausnahmslos alle zurückzuweisen, auch wenn sie ein Schutzersuchen stellen, kurzerhand selbst auf X wieder kassiert hat. „Das Schutzversprechen gilt“, schreibt er da, und de facto kommen 98 Prozent weiterhin durch. Ein Merz kreißte, und eine Maus ward geboren. Versprechen für illegale Migranten gelten, die für deutsche Wähler nicht. Das ist Glaubwürdigkeit à la Union. Na danke, meine Damen und Herren! Nun werden weitere Mogelpakete in Stellung gebracht, so auch bei der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Wenn denn die Union hierin schon eine richtige Maßnahme erkennt, so ließ sie sich die von der SPD gleich wieder abhandeln. Die Regelung gilt nur noch für die erste Hälfte der Wahlperiode, und das bei 400 000 subsidiär Geschützten. Das heißt, die Union ist nur auf anfängliche Medienmeldungen zum Wählerfang aus. Danach kann die Maßnahme getrost wieder eingestampft werden. Na toll, meine Damen und Herren! So, und nun? Was wäre eigentlich wichtig? Den fortdauernden Aufenthalt der hiesigen Ankerpersonen solchen Nachzugs zu beenden. Bei der größten Gruppe, den Syrern, ist längst jeder Aufenthaltsgrund entfallen. Das Assad-Regime ist weg, der Bürgerkrieg aus, so schon vor einem Jahr vom OVG Münster festgestellt. Höchste Zeit mithin für eine Familienzusammenführung in umgekehrter Richtung. Die Schutz- und Aufenthaltstitel sind zu revidieren, die Ausreise nach Syrien voranzutreiben. Aber es fehlt im Koalitionsvertrag – vom Gericht längst entschieden – die notwendige Klarstellung. Die Situation in Syrien rechtfertigt keinen subsidiären Schutz mehr. Laut Aufenthaltsgesetz ist der Nachzug zu einem subsidiär Geschützten ausgeschlossen, wenn die Verlängerung von dessen Aufenthaltserlaubnis nicht zu erwarten ist. Aber da will man nicht ran. Die sollen offenbar dableiben, die Millionen. Das ist das Gegenteil von einer Migrationswende, meine Damen und Herren. Was steht im Koa-Vertrag? Auch nach Syrien und Afghanistan werde man abschieben. Das heißt nur, dass man überhaupt auch mal nach dort abschiebt, irgendwann. Das hätte sogar die eine Abschiebung der Ampel erfüllt, ebenfalls zwecks Wählertäuschung kurz vor Landtagswahlen. In Wahrheit steht da überhaupt keine Zielvorgabe, wieder kein Bekenntnis zur vollständigen Abschiebung aller, die nicht aufenthaltsberechtigt sind. Das und nur das wäre eine Rückkehr zu Recht und Gesetz in der Migrationspolitik. Deshalb kommt da auch nichts von dieser Koalition, außer jetzt Tausende neue Afghanen dank Herrn Wadephul. Was ist denn das? Syrien ist gut genug, um Hunderte Millionen deutschen Steuergeldes einzusacken, aber eine Rückführung dahin ist nicht zumutbar? Wir sagen: Wer kein Bleiberecht hat, muss raus, muss wieder zurück. Diese sagenhaften Fachkräfte dürfen jetzt gerne mal Syrien wieder aufbauen. Was ist das denn überhaupt für ein Familiennachzug? Die jungen Männer mussten angeblich raus aus Syrien, gaben an, man sei dort bedroht; aber die Regel für die Besatzung auf dem gefährdeten Schiff heißt bei denen: Frauen und Kinder zuletzt. Das muss ja wirklich eine schöne Bedrohung sein! Meine Damen und Herren, eine Migrationswende mit angezogener Handbremse ist zum Scheitern verurteilt. Bei der grotesk schwachen Verhandlungsführung der Union beim Koalitionsvertrag reicht es jetzt nur noch zu einer reinen Ankündigungspolitik einer Wende. Maßnahmen in homöopathischen Dosen wie die 150 Asylzurückweisungen im Monat sind keine Wende, sondern dienen ausschließlich dazu, den Bürger dummzumachen. Aber die Union wollte nicht die hier vorhandene Mehrheit für eine Wende zum Besseren für unser Land nutzen. Der Kanzler macht sowieso nur noch gelegentlich Zwischenstopp am Berliner Flughafen, und die Union hat sich wieder, wie unter Merkel, in babylonische Gefangenschaft bei der SPD begeben – freiwillig. Die Bürger durchschauen das. Sie wollen nicht immer wieder an der Nase herumgeführt werden. So bleibt es dabei: Eine tatsächliche Wende in der Migrationspolitik, meine Damen und Herren, die wird es nur mit der AfD geben. Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Hakan Demir das Wort. Bitte.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Curio, ich muss feststellen, aber es ist auch keine neue Feststellung, dass Sie ein Herz aus Stein haben. Das brauchen wir hier in diesem Parlament nicht. Ja, wir brauchen Ordnung, aber auch Humanität. Das, was wir heute besprechen, ist für viele Menschen keine abstrakte Debatte. Es ist ein Einschnitt in ihr Leben. Sie sind vor Krieg und Verfolgung geflohen, und sie hoffen – teils seit Jahren –, ihre Liebsten wiederzusehen, ihre Ehepartnerinnen, ihre Ehepartner, ihre Kinder. Ich glaube, alle von uns können sich ausmalen, wie wir uns fühlen würden, wenn ein Krieg unsere Familien auseinanderreißen würde, oder wie wir uns als Kinder gefühlt hätten, wenn wir jahrelang von Vater oder Mutter getrennt gewesen wären. Auch für uns als Sozialdemokraten ist die heutige Debatte nicht einfach. Es geht um ein Herzensanliegen der Sozialdemokratie. Das kann ich hier sagen: Es müsste eigentlich unser Ziel sein, Familien leichter und schneller wieder zu vereinen. Dennoch muss ich hier feststellen, dass in den Koalitionsverhandlungen Kompromisse geschlossen worden sind. Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist so ein Kompromiss. Und ich kann das hier auch noch einmal offen sagen: An diesem Punkt ist es ein Kompromiss, der mir und meiner Fraktion schwerfällt. Es fällt uns schwer, weil es um Familien geht, um Frauen und Kinder, um Menschen, die nichts weiter machen wollen, als mit ihren Familien zusammenzuleben. Das ist auch in unserem Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Dieser Gedanke macht uns als Europa aus. Gerade in der Asyldebatte verliert man sich oft in abstrakten Begriffen: Ordnung, Aufnahmekapazitäten, Zuzug begrenzen, subsidiärer Schutz, Kontingente, Härtefallregelung, Vertrauensschutz. All das werden wir im Blick behalten, wenn wir die Reform des Familiennachzugs in den anstehenden Beratungen verhandeln. Aber es hilft manchmal auch, sich klarzumachen, dass es bei all dem, was wir beraten, um Menschen geht. Es geht um Menschen, die hier in Deutschland nach sorgfältiger Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Schutzstatus erhalten haben. Es geht um Menschen wie die syrische Mutter, die seit 18 Monaten auf einen Botschaftstermin wartet, um zu ihrem unbegleiteten minderjährigen Sohn nachreisen zu können. Es geht um den Vater, der seine Ehefrau, seine Tochter wiedersehen möchte, um die Mutter, deren im Kriegsgebiet zurückgebliebener Sohn bereits im Teenageralter mehrere Suizidversuche überlebt hat. Sie alle setzen Hoffnungen in uns. Die Reform wird sich daran messen lassen, dass wir solchen Schicksalen gerecht werden. Bei den Reformen müssen wir schauen, wer schon im Verfahren ist und in gewisser Weise einen Vertrauensschutz genießt. Und wir müssen schauen, wie wir die Härtefälle besser definieren können, um die vulnerablen Gruppen zu erfassen. Das ist der Weg. Ordnung ja, aber wir brauchen auch Humanität. Weil die Linkspartei hier die ganze Zeit reinruft, warum wir dieses Gesetz dann nicht einfach ablehnen, will ich hier einmal sagen: So einfach ist es nicht. Ich habe gesagt, dass es ein Kompromiss ist. Ich will auch in Richtung Clara Bünger sagen: Wohin würde es führen, wenn wir all die Gesetze, die ihr kritisiert, jetzt ablehnen würden? Wozu würde dieser Koalitionsbruch führen? Welche Alternativen sehen Sie jetzt gerade in diesem Haus? Bitte bedenken Sie das, wenn Sie diese Kritik immer wieder äußern. Nennen Sie uns eine Alternative hier in diesem Haus, die jetzt besser wäre. Ich bitte darum, dass jetzt der Redner das Wort hat und nicht Sie von rechts und links. – Sie haben Ihre Rede beendet? Danke schön. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Filiz Polat das Wort.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe lange überlegt, wie ich meine Rede zu diesem Gesetzentwurf beginne. In dieser Debatte hat mich die Rede von Herrn Dobrindt, aber auch die Rede von Herrn Throm an den verstorbenen Papst Franziskus erinnert. Ich möchte Ihnen ein Zitat mitgeben, das mich doch sehr beeindruckt hat. Das Zitat lautet wie folgt: „Das Gegenteil der Liebe ist die Gleichgültigkeit. Nicht der Hass, sondern die Gleichgültigkeit ist das Gegenteil der Liebe.“ Seien Sie nicht gleichgültig gegenüber denjenigen, die Ehepartner/-in, Kinder oder Geschwister im Herkunftsland oder in Nachbarstaaten zurücklassen mussten, weil der Fluchtweg zu gefährlich und zu teuer ist. Es sind Fälle, in denen Familien auseinandergerissen werden und nur mit großer Mühe, manchmal nach Jahren, wieder zusammenfinden. Für viele von uns ist eine jahrelange Trennung von den Liebsten unvorstellbar. Meine Fraktion teilt den Schmerz, kann die Verzweiflung nachvollziehen. Meine Damen und Herren: Familien gehören zusammen. Die Zivilgesellschaft hat sich deutlich und geschlossen gegen eine Aussetzung des Familiennachzugs positioniert. Anlässlich des Internationalen Tags der Familie im Mai – Frau Staatssekretärin Wulf, auch das Familienministerium muss sich dazu positionieren – haben zahlreiche Organisationen, darunter das International Rescue Committee, Save the Children, Terre des Hommes, in ihrer Petition unmissverständlich klargestellt: Die Aussetzung des Familiennachzugs wäre eine migrations- und integrationspolitische Katastrophe mit Ansage. Auch der Paritätische Gesamtverband lehnt die Pläne zu Recht ab; denn das Recht auf Familienleben ist grund- und menschenrechtlich garantiert, auch in unserer Verfassung, in unserem Grundgesetz, Herr Throm. Es darf nicht zur Disposition gestellt werden, liebe SPD. Pro Asyl bringt es auf den Punkt. Herr Dobrindt, das war ja schon fast toxisch mit Ihrem Narrativ der illegalen Migration. Warum? Gerade der Familiennachzug ist doch der Weg, legal einzureisen. Welches Narrativ wollen Sie eigentlich setzen? Dieselben Parteien, die stets fordern, dass nur legale Einwanderungsmöglichkeiten genutzt werden sollen, schaffen genau diese Möglichkeit jetzt ab. Meine Damen und Herren, es ist ein Angriff auf das Grundrecht auf Familie: kalt, bürokratisch, aber mit verheerender Wirkung für die Integration. Es schafft Frustration; es schadet der psychischen Gesundheit der Betroffenen. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil wir immer die Aussetzung des Familiennachzugs abgelehnt haben. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Detlef Seif das Wort.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz noch auf die gestrige Debatte zu den Zurückweisungen an den Grenzen eingehen. Hier haben die Linken und Grünen alarmistisch behauptet – mit Bezug auf eine Einzelfallentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin –, dass die Zurückweisungen rechtswidrig seien. Man hat vorgeworfen, der Rechtsstaat werde gebrochen. Ich will Sie nur darauf hinweisen: Diese Woche ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bezüglich Familiennachzug gefällt worden. In Bausch und Bogen hat man hier eine erstinstanzliche Entscheidung eingedampft. Mein Hinweis: Das ist Rechtsstaat – unterschiedliche Rechtsansichten –, und damit muss man umgehen. Dampfen Sie Ihre Argumentation etwas ein, werden Sie sachlich! Die Bundesregierung macht an dieser Stelle in Wahrnehmung ihrer Pflichten aus dem Amt das, was ihrer rechtlichen Überzeugung entspricht, und das ist gut so. Heute geht es um zwei weitere Maßnahmen. Man muss betonen: Wir machen zunächst einen großen Fehler der Ampel, der auf die Tätigkeit der Grünen zurückzuführen ist, rückgängig, damit das Aufenthaltsgesetz wieder der Begrenzung des Zuzugs dient. Eines zur Klarstellung: Das bedeutet nicht, dass wir die Menschen fernhalten wollen, die unserem Land nutzen, insbesondere Fachkräfte, die wir benötigen. Im Gegenteil! Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf die Einrichtung einer Work-and-Stay-Agentur geeinigt. Unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit wollen wir eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung schaffen, mit einer zentralen IT-Plattform als einheitlicher Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte. Hierdurch sollen die aktuellen Flaschenhälse, die wir in den Auslandsvertretungen und den Ausländerbehörden haben, beseitigt werden. Die Agentur bündelt und beschleunigt die Erwerbsmigration und erleichtert die Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen. Ich gehe davon aus, dass die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, an dieser Stelle kurzfristig liefern wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zunächst für zwei Jahre ausgesetzt, und dann soll eine Evaluierung folgen. Die Aussetzung – Sie fragten: Was hat das mit Familiennachzug zu tun? – gehört zu einem Bündel von Maßnahmen, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und im Moment auf den Weg bringt; das hat Bundesminister Dobrindt auch betont. Es gibt nicht die eine Maßnahme, sondern wir müssen das als Gesamtmaßnahmenbündel sehen. Sonst wird die Wirkung auch nicht positiv sein. Es ist eine Vielzahl von Maßnahmen. Dazu gehört auch, dass wir den Bundesrat nicht mehr mit der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten belasten, sondern dass die Bundesregierung das per Rechtsverordnung machen kann. Eine entsprechende Einstufung von Algerien, Marokko, Tunesien und Indien steht zurzeit auf der Agenda; aber es gibt weitere Staaten, die die Voraussetzungen erfüllen. Das werden wir zügig auf den Weg bringen. Die Vorschriften zum GEAS werden national umgesetzt. Das reicht uns aber nicht. Wenn man sich die GEAS-Vorschriften anschaut, dann erkennt man: Sie sind in Teilbereichen viel zu kompliziert. Verfahren werden aufgebläht. Hier muss deutlich nachgebessert werden. Am Ende des Tages kann nur durch die Streichung des Verbindungselements erreicht werden, dass Rückführungen und Verbringungen in sichere Drittstaaten erfolgen können. Und am Ende des Tages ist das eine ganz wichtige Maßnahme im Gesamtpaket. Wir müssen durch Verbesserungen in den Verfahren und Kapazitätsaufbau – wir haben so oft darüber gesprochen – tatsächlich eine Rückführungsoffensive schaffen, die diesen Namen verdient. Der Grundsatz muss sein: Asylbewerber, die abgelehnt wurden, müssen unser Land grundsätzlich wieder verlassen, und zwar möglichst zügig und schnell. Die Bundespolizei soll eine zusätzliche Kompetenz erhalten, nämlich für ausreisepflichtige Ausländer vorübergehende Haft und Ausreisegewahrsam zu beantragen. Warum ist das so wichtig? Bei dem Terroristen Anis Amri, dem Attentäter vom Breitscheidplatz, hätte diese Kompetenz möglicherweise den Anschlag verhindern können, aber sie fehlte. Das werden wir im Gesetz korrigieren. Wir schaffen einen dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten. – Nicht „Schande“! Die haben in der Freiheit in Deutschland nichts zu suchen. Die müssen unser Land verlassen, und deshalb müssen wir die in Gewahrsam nehmen. Der letzte Punkt, der besonders wichtig ist: Wir lassen uns von mitwirkungspflichtigen Drittländern bei den Rückführungen nicht mehr länger auf der Nase rumtanzen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag einen kohärenten Ansatz vereinbart. Wir werden zukünftig alle Politikfelder nutzen, um eine höhere Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer, die rücknahmepflichtig sind, zu erreichen: Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Das tut weh, und das wird auch dazu führen, dass dort die Bereitschaft deutlich steigen wird. Das waren einige wichtige Punkte eines Bündels von Maßnahmen, die die Koalition auf den Weg bringen wird. Sie sind total wichtig. Sie müssen zum Ende kommen, Herr Kollege. Was Sie hier teilweise gemacht haben, rechts wie links: Fakten werden verdreht, falsch dargestellt. Sie von der AfD reden beispielsweise von nur 150 Personen, die zurückgeführt wurden. Herr Abgeordneter Seif, Sie müssen zum Ende kommen. Sie sehen nicht die vielen, die gar nicht mehr kommen. Sie sehen nicht die Signalwirkung. Sie müssen jetzt zum Ende kommen, Herr Abgeordneter. Asylpolitik hat eine Signalwirkung, und auch da arbeitet die Bundesregierung hervorragend. Vielen Dank.

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