1. Lesung

a) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Peter Bohnhof, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung

a) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Peter Bohnhof, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung

5. Juni 2025·Sitzung 10··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (6)

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wollen wir einen Beschluss fassen, dass das Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes auch für die 21. Wahlperiode gelten soll. Das klingt jetzt sehr technisch und beinhaltet eigentlich nur, dass wir uns über die Frage, wie es mit den Diäten weitergehen soll, Gedanken machen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen wir Abgeordnete selber entscheiden, wie unsere Diäten ausgestaltet sein sollen; das ist auch sachgerecht. Wer sonst sollte das tun? Gleichzeitig birgt das natürlich ein hohes Verhetzungspotenzial; denn die große Mehrheit der arbeitenden Menschen in unserem Land kann nicht über ihr eigenes Gehalt entscheiden. Hinzu kommt, dass wir aus Steuermitteln finanziert werden und schon aus diesem Grunde eine besondere und manchmal auch sehr kritische Beobachtung der Menschen entsteht. Umso wichtiger ist es, dass wir bei der Festlegung der Diätenhöhe transparent und vor allen Dingen nachvollziehbar handeln. Deswegen hat der Deutsche Bundestag eine Expertenkommission eingesetzt – bestehend übrigens aus allen gesellschaftlich relevanten Gruppen wie Wissenschaftlern, Handwerkern, Gewerkschaftern –, die dann 2013 einen Bericht vorgelegt und Vorschläge gemacht hat, wie die Höhe der Diäten und auch die Entwicklung der Diäten ausgestaltet sein sollen. Herausgekommen sind zwei Empfehlungen. Um es in der Kurzversion vorzutragen: Zum einen sollen sich unsere Bezüge an den Besoldungsgruppen der obersten Bundesrichter orientieren. Bei aller Unterschiedlichkeit zur Tätigkeit der obersten Bundesrichter ist uns gemeinsam, dass wir unabhängig sind und dass wir Entscheidungen für das ganze Land treffen. Zum anderen gibt es die Empfehlung, dass wir die Entwicklung der Diäten an die allgemeine Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland koppeln sollen. Damit das gilt, müssen wir nach dem Abgeordnetengesetz heute diesen Beschluss fassen. Die Kritiker werden jetzt einwerfen, dass die Diäten in den vergangenen Jahren doch die meiste Zeit gestiegen seien und dass der Lohnindex 2024 eine Erhöhung vorsieht, sodass wir am 01.07.2025 eine kräftige Diätenerhöhung bekommen werden. Das stimmt insofern, als dass wir in den letzten Jahren tatsächlich eine Gott sei Dank positive Entwicklung des Nominallohnindexes zu verzeichnen hatten. Es gab aber auch schon Minusrunden, zum Beispiel 2021. 2020, im ersten Coronajahr, in dem die Nominallohnentwicklung plus 2,6 Prozent betragen hat, haben wir freiwillig auf eine Diätenerhöhung verzichtet. Wenn wir diesen Beschluss heute fassen, bleiben die Diäten an die durchschnittliche Entwicklung der Löhne und Gehälter der arbeitenden Menschen in Deutschland gekoppelt; sie befinden sich damit übrigens exakt auf dem Besoldungsniveau der obersten Bundesrichter. Das ist nachvollziehbar, das ist fair, und das ist im Übrigen angesichts unserer verantwortungsvollen Tätigkeit aus meiner Perspektive auch angemessen. Insoweit werbe ich um Zuspruch und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Stephan Brandner für die AfD-Fraktion.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Diätenempfänger! Lieber Herr Hoppenstedt, wenn das alles so toll und transparent sein soll, dann frage ich mich: Warum machen wir das nicht öfter? In Wirklichkeit scheuen Sie diese Debatte wie der Teufel das Weihwasser oder wie die Grünen Berufsabschlüsse. Sie wollen diese Debatte hier nicht führen. Alle paar Jahre, immer zu Beginn einer Legislaturperiode: Hopphopp, so am späten Nachmittag, 20 Minuten Debatte, damit der Wähler draußen das Ganze ganz schnell wieder vergisst. Eine Debatte, die – zack, zack! – in einen Beschluss münden soll, der hier dann ohne Weiteres verabschiedet werden soll. Klammheimlich machen Sie das – eigentlich in der Hoffnung, dass es niemand mitbekommt. Ohne die AfD würde die Debatte gar nicht stattfinden; da bin ich mir sicher. Dank AfD findet die Debatte hier überhaupt statt. Und das ist ein großes Verdienst, alleine darüber zu sprechen. Wir machen nachher eine Sofortabstimmung, entscheiden für die nächsten vier Jahre, wenn es nach Ihnen geht, und dann ist das Thema Diäten in dieser Wahlperiode ein für allemal erledigt. Dabei steht Ihnen allen – ich sehe Herrn Fechner, ich sehe Herrn Hoppenstedt – das schlechte Gewissen ins Gesicht geschrieben. Und wenn man Sie anschaut: Wer denkt da nicht an ein Diätenerhöhungskartell? Ich weiß nicht, wer daran denkt. Ich denke daran. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Aber so sieht mir das aus. Ich muss Sie kurz unterbrechen, Herr Brandner. Sie kennen die Debatte und die Absprache – wir haben sie im Ältestenrat und auch etliche Male hier geführt –, dass die Zueignung als Kartell der politischen Gegnerschaft gegenüber – seien es Parteien oder in anderen Zusammenhängen – Aber das habe ich nicht gemacht. – hier nicht erwünscht ist. Ich habe gefragt, wer daran denkt. Wenn Sie daran denken, dann spricht das für Sie. Ich spreche immer noch. – Ich möchte Sie dafür rügen, weil Sie trotz mehrerer Debatten und Ansagen, auch durch die Frau Präsidentin, den Kartellbegriff weiter nutzen. Weitere und schärfere Ordnungsmaßnahmen behalte ich mir natürlich vor. Bitte, jetzt haben Sie das Wort. Ich habe das in eine rhetorische Frage gekleidet. Und wenn Sie daran denken, dann fällt das eigentlich auf Sie zurück. Ich denke daran, und Sie denken daran. Offenbar ist das gar nicht so weit entfernt von dem, was die Wahrheit ist. Meine Damen und Herren, draußen muss jeder Arbeitnehmer jederzeit rechtfertigen, warum er mehr Geld haben möchte: den Betrieb nach vorne gebracht, produktiver geworden. Die Gewerkschaften müssen streiken, sie müssen sich der Medien bedienen, um höhere Löhne durchzusetzen. Und Sie wollen hier nicht mal darüber reden. Dabei geht es in den nächsten vier Jahren um etwa – plus/minus – 50 Millionen Euro mehr, die als Diäten ausgezahlt werden sollen. Man kann es nicht so genau sagen, aber es geht um ein Vielfaches von 10 Millionen Euro in den nächsten Jahren. Ungefähr 60 von den hier Anwesenden haben gar keinen Beruf angegeben, sie nennen sich Politiker. Dutzende von Ihnen prahlen mit teilweise mehreren Studiengängen, Abschlüsse findet man nicht. Kein Abschluss, keine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt, aber ganz vorne, wenn es um die Erhöhung von Diäten geht. Ich persönlich finde das schäbig, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Wir reden hier auch nicht nur über das Bruttoeinkommen von demnächst 12 000 Euro monatlich; das ist ja eigentlich schon recht üppig. Es geht noch um 5 500 Euro netto monatlich als Unkostenpauschale, drei voll eingerichtete Büros in Berlin, Zuschüsse zur Krankenversicherung, 12 000 Euro im Jahr für Bürobedarf, Kaffeevollautomaten, Digitalkameras und sonstige Spielereien, die kostenlose Nutzung der Ersten Klasse der Deutschen Bahn bundesweit, den Fahrdienst in Berlin, Inlandsflüge mit der Lufthansa und knapp 26 000 Euro monatlich für Personal. Dazu kommen eine großzügige Versorgung für die Zeit nach dem Ausscheiden – getroffene Hunde bellen – und für jedes Jahr Bundestagszugehörigkeit 280 Euro Rentenanspruch, nach zehn Jahren Bundestag ungefähr 3 000 Euro Rente. Das steigt bis fast 7 500 Euro Rentenanspruch, wenn ich nur lange genug hier gesessen habe. Das ist doch nach draußen nicht vermittelbar. Hinzu kommen noch Übergangsgelder nach dem Ausscheiden für bis zu 18 Monate, 12 000 Euro im Monat – das muss man sich mal vorstellen –, eine üppige Hinterbliebenenversorgung und einiges mehr. Das soll alles ganz schnell und ganz heimlich hier durchgepeitscht werden, und deshalb brüllen Sie hier auch so rum, als wären Sie gerade erst aus dem Käfig gelassen worden. Das finde ich wirklich sehr komisch. Was wollen wir? Wir wollen keine Neiddebatte. Wir wollen keinen Automatismus, sondern vor jeder Änderung der Abgeordnetenbezüge eine offene, gründliche, möglichst nicht ganz so aufgeladene, sachliche Debatte ohne Rumgebrülle aus den Syndikatsparteien, meine Damen und Herren. Warum und in welcher Höhe die Bezüge erhöht werden müssen, das muss nach außen ganz transparent klargemacht werden. Da hilft es auch nicht, wenn die Linken gleich sagen: Ja, wir spenden da irgendwas an irgendwen. – Das geht dann wahrscheinlich wieder an irgendwelche Schlägertrupps der Antifa. Das nützt dem Steuerzahler letztendlich nichts. Wir wollen den Steuerzahler schützen und nicht irgendwelche Spendenaktionen für linksextremistische Modelle in die Spur bringen. Darum geht es uns. Also: Jedes Jahr – oder wann immer Sie wollen – eine transparente Debatte! Und vielleicht denken wir mal über einen völlig neuen Ansatz nach, der mir sehr gut gefällt. Warum orientieren sich die Diäten nicht an dem, was man vor dem Einzug in den Bundestag verdient hat? Das wäre doch mal ein Lösungsansatz, oder? Jeder guckt, was er vorher hatte, und kriegt dann – das Grundgesetz spricht von „Entschädigung“ – seinen Schaden ersetzt, der dadurch entstanden ist, dass er in den Deutschen Bundestag einzieht. Ich muss Ihnen sagen: Das finde ich persönlich ganz sympathisch. Diejenigen, die in ihrem Leben gearbeitet haben und Berufsabschlüsse oder Studienabschlüsse erworben haben, die wirklich Geld verdient haben, finden das auch ganz sympathisch. Denken Sie also darüber mal nach, meine Damen und Herren! Am Ende ein Appell: Kommen Sie zurück zu den Bürgern, heben Sie nicht weiter ab! Kommen Sie zurück zu den Menschen, die draußen arbeiten! Wir gehen gerne voran, Ihre Alternative für Deutschland und Ihr Stephan Brandner. Danke schön. Wir hier im Sitzungsvorstand sind uns nicht sicher, welche Zwischenrufe und Redebeiträge es hier genau gab, weil die Lärmkulisse zu hoch war. Deshalb möchte ich Ordnungsmittel in den Raum stellen, die ich vorbehaltlich der Lektüre des Protokolls möglicherweise noch ergreifen werde. Der Nächste in der Redeliste ist Dr. Johannes Fechner von der Sozialdemokratie.

SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Höhe der Diäten und die Art und Weise, wie wir sie festsetzen, das ist in der Tat ein heikles Thema. Es hat in der Tat – so würde man in meiner Baden-Württemberger Heimat sagen – ein gewaltiges Geschmäckle, wenn wir hier jedes Jahr aufs Neue die Summe beschließen, die wir uns damit selber als Einkommen genehmigen. Und genau deshalb, weil wir das nicht wollen, haben wir 2013 eine Kommission aus unabhängigen Experten eingerichtet. Diese hat einen Vorschlag gemacht, den wir seit 2014 übernommen haben und den wir jetzt auch für diese Wahlperiode übernehmen wollen. Für uns gibt es demnach nur dann Diätenerhöhungen, wenn auch die Bürgerinnen und Bürger mehr Lohn in der Tasche haben. Die Diäten sinken automatisch – genauso wie zu Coronazeiten –, ohne dass wir es hier stoppen könnten, wenn die Löhne der Bürgerinnen und Bürger sinken. Das ist eine transparente Regelung, die Sie, die Kollegen von der AfD, genau nicht haben wollen. Wir haben dabei eine ganz klare Orientierung: die Besoldungsgruppe R 6. Das entspricht – um es etwas nahbarer zu machen – in etwa dem Einkommen eines Oberbürgermeisters einer 40 000-Einwohner-Gemeinde in Baden-Württemberg. Wenn Sie tatsächlich meinen, wir verdienten zu viel, dann müsste Ziel Ihres Antrags sein, die Grundpauschale herunterzusetzen. Aber dann sollten Sie nicht den Anpassungsmechanismus angreifen, der ganz transparent und automatisch die Diäten verändert – jedes Jahr übrigens –, entweder nach oben oder nach unten. Uns vorzuwerfen, dass wir uns hier Pfründe sicherten, ist natürlich verlogen. Schauen wir uns doch mal an, was die AfD etwa in Kommunalparlamenten macht. In einer Stadt namens Böhlen haben Sie beantragt, die Diäten um 20 Prozent zu erhöhen. Im Landkreis Jerichower Land sind Sie sogar für eine Erhöhung von 70 Prozent gewesen, und Sie haben leider eine Mehrheit bekommen. Und hier kritisieren Sie eine Erhöhung um 5 Prozent! Zugegeben, die Erhöhung ist in der Summe sehr hoch. Aber Erhöhungen um 70 Prozent zu beantragen und uns dann hier Pfründewirtschaft vorzuwerfen, das geht auf keinen Fall, Kolleginnen und Kollegen von der AfD. Ich will ganz klar sagen: Wir haben eine Vorbildrolle. Wir müssen auch bei uns sparen. Und das haben wir getan. Ich darf daran erinnern, dass der Bundestag 103 Mitglieder weniger hat als in der letzten Wahlperiode. Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt die Ersparnis dadurch auf 500 Millionen Euro in dieser Wahlperiode. Damit zeigen wir den Bürgerinnen und Bürgern: Gerade in diesen finanziell herausfordernden Zeiten sparen auch wir hier bei uns im Bundestag, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das will ich hier ausdrücklich erwähnt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine sinnvolle Regelung. Wir haben sie uns nicht ausgedacht, sondern folgen dem Expertenrat. Die Diäten können nur dann steigen, wenn auch die Löhne der Bürger steigen. Die Diäten sinken, wenn die Löhne der Bürger sinken. Genau diesen Automatismus wollen wir. Wenn es in der Wahlperiode dann doch nicht passen sollte, dann sind wir jederzeit frei, gesetzlich einzugreifen und diesen Automatismus zu stoppen, wie wir es zu Coronazeiten getan haben. Dort haben wir einmal ausgesetzt; das war richtig. Genau diesen Mechanismus wollen Sie eben nicht, weil Sie Ihre Pfründe sichern wollen. Nach dem AfD-Antrag gäbe es eben kein automatisches Absinken, wenn die Bürgerinnen und Bürger weniger Lohn haben. Wir schaffen diesen Mechanismus. Jedes Jahr zum 1. Juli ändern sich die Diäten nach oben oder nach unten, je nachdem, ob die Bürger mehr oder weniger Geld in der Tasche haben. In diesem Sinne: Lassen Sie uns diesen wichtigen Beschluss heute fassen. Ich darf das Wort Helge Limburg von Bündnis 90/Die Grünen erteilen.

Grüne

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat einen Antrag auf eine Fortsetzung des bisherigen Mechanismus zur Ermittlung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung vorgelegt. Der Mechanismus ermittelt diesen Wert entsprechend der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung, der Entwicklung der Nominallöhne aller Menschen in diesem Land. Er ist – darauf hat Kollege Dr. Hoppenstedt bereits hingewiesen; ich möchte es nur noch mal betonen – nicht etwa vom Parlament selbst, von Abgeordneten entwickelt worden. Vielmehr geht dieser Mechanismus zurück auf eine sehr breit besetzte Expertenkommission aus Gewerkschaftern, Arbeitgebern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und anderen Personen, die genau diesen Vorschlag vor einigen Jahren vorgelegt hat. Dem Vorschlag haben wir damals zugestimmt. Und ich sehe, offen gesagt, nicht, was heute an diesem Mechanismus falsch sein soll. Soweit von einer automatisierten Gehaltserhöhung gesprochen wird – das haben meine Vorredner schon erläutert –, ist das nicht korrekt. In der vergangenen Wahlperiode gab es auch einmal eine Absenkung, und das ist natürlich nach dem Mechanismus auch in Zukunft denkbar, wenn die Nominallöhne sinken. Solange die Gehälter in diesem Land im Durchschnitt steigen, steigen in der Tat auch die sogenannten Diäten. Ein Durchschnittswert bedingt natürlich, dass einige Gehälter höher steigen, andere geringer. Das ist die Wahrheit in diesem Land. Wenn dieser Ermittlungsmechanismus argumentativ dann aber mit dem unzureichenden Mindestlohn oder den teils zu geringen Renten verknüpft wird, dann ist dazu zu sagen: Natürlich müssen wir den Mindestlohn in diesem Land erhöhen. Natürlich brauchen wir armutsfeste Renten. Nur, all das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat nichts mit diesem Mechanismus im Abgeordnetengesetz zu tun. Wir wären durchaus offen für eine Diskussion darüber, ob es einen besseren Mechanismus, andere Werte, geben könnte. Nur, die müssten dann auch vorgelegt werden. Das aber, einen anderen Mechanismus, ein anderes Berechnungsverfahren, hat keine der Fraktionen hier heute im Hohen Haus vorgelegt; ein besserer Mechanismus liegt nicht vor. Zurück zum alten System zu gehen, nach dem der Deutsche Bundestag quasi allein, in freier Ermessensausübung über die Höhe der Diäten bestimmt hat, das jedenfalls ist mit uns Grünen nicht zu machen. Die Orientierung an der Entwicklung der Nominallöhne ist sachgerecht. Klar ist aber auch – weil auch das in der öffentlichen Debatte teilweise verknüpft wurde –: Natürlich müssen wir an die Höhe der Altersentschädigung ran. Die Schere zwischen der Altersentschädigung für frühere Abgeordnete und durchschnittlichen Renten und Pensionen ist weiter auseinandergegangen. Das ist gegenwärtig ein Mechanismus, der so zu Recht keine Akzeptanz hat. Wir werden dazu konkrete Vorschläge vorlegen, und wir hoffen dann auf einen breiten Konsens der demokratischen Fraktionen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein letztes Wort noch zu dem unsäglichen Vortrag des Abgeordneten Brandner. Sie haben ja vorgeschlagen, die Abgeordnetenentschädigung quasi an dem, was man außerhalb des Parlamentes so verdient, zu orientieren. Wenn wir das wahrmachen würden, müsste ein relevanter Teil Ihrer Fraktion in Rubel bezahlt werden, und das halte ich dann in der Tat nicht für sachgerecht. Vielen Dank. Ich darf für die Fraktion Die Linke Herrn Jan van Aken aufrufen.

Linke

Herr Präsident, lieber Bodo! Meine Damen und Herren! Die Leute haben die Schnauze echt voll. Es gibt auch einen Grund, warum so viele Leute im Moment so wütend sind, warum sie das Gefühl haben, dass die Politik sich überhaupt nicht um ihre Probleme kümmert. Und jetzt wollen Sie, quasi als erste Amtshandlung, die Diäten erhöhen. Das macht Die Linke nicht mit. Punkt! Wissen Sie, ich habe mein Gehalt beschränkt. Ich habe mein Gehalt beschränkt auf das, was in Deutschland der Durchschnittslohn ist. Den Rest spende ich, zum Beispiel an Menschen in Not. Das hat einen ganz einfachen Grund: Das, was für die große Mehrheit der Menschen hier in Deutschland ausreicht, das muss doch auch für Politiker ausreichen. Es hat doch niemand Verständnis dafür, dass, bevor die Arbeit hier im Parlament überhaupt losgegangen ist, Sie sich jetzt hier die Diäten erhöhen wollen. Wissen Sie, auf dem Bau wird auch hart gearbeitet, in der Kita wird auch hart gearbeitet. Und es kann niemand am ersten Tag auf einer neuen Baustelle, bevor die Arbeit überhaupt angefangen hat, sagen: Ich erhöhe mir jetzt mal mein Gehalt. – Das geht im wirklichen Leben nicht. Aber Sie haben das hier vor. Wissen Sie, ganz ehrlich, Sie müssen sich nicht wundern, wenn Sie in den nächsten Tagen mal irgendwohin kommen und gefragt werden: Was machen Sie eigentlich beruflich? Ich darf für die CDU/CSU-Fraktion Thomas Silberhorn aufrufen.

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entschädigung der Bundestagsabgeordneten erfordert ein Bundesgesetz; so steht es ausdrücklich im Grundgesetz. Deswegen müssen wir unsere Entschädigung selber regeln. Die Orientierungsgröße für die Abgeordnetenentschädigung bleiben die Bezüge eines einfachen Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes oder, wie der Kollege zu Recht ausgeführt hat, die Dienstbezüge eines Oberbürgermeisters einer mittelgroßen Stadt. Das steht heute auch gar nicht zur Debatte. Es geht nicht um die absolute Höhe der Entschädigung, sondern es geht um die Frage, nach welchem Verfahren wir die Diäten künftig anpassen. Wie wir das machen, ist natürlich von hoher Bedeutung für die Glaubwürdigkeit unseres Hauses. Das Abgeordnetengesetz sieht dazu eine Regelung vor, die sich seit mehr als zehn Jahren bewährt hat und die wir deshalb fortsetzen möchten: eine jährliche Anpassung auf der Grundlage des Nominallohnindexes, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Der Gesetzentwurf, den Sie von der AfD eingereicht haben, richtet sich nur gegen die automatische jährliche Anpassung. Sie richten sich nicht gegen die jährliche Anpassung. Im Gegenteil, Sie wollen gerade jedes Jahr eine Debatte – und die Show abziehen, die Sie hier gerade abgezogen haben. Aber Sie wenden sich gar nicht gegen das Verfahren, die Diäten nach dem Nominallohnindex anzupassen, auf der Grundlage der Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes. Das ergibt sich ausdrücklich aus dem Gesetzestext, den Sie hier eingereicht haben. Deswegen hat die Rede, die Sie hier vorgetragen haben, mit dem, was Sie als Gesetzentwurf eingereicht haben, überhaupt nichts zu tun. Meine Damen und Herren, die gesetzliche Regelung war die Empfehlung einer unabhängigen Kommission, die den Auftrag hatte, eine angemessene und sachgerechte Grundlage für die Anpassung der Diäten zu schaffen, und das ist gelungen. Das Verfahren orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland und stellt damit sicher, dass die Entschädigung der Abgeordneten genau so wie die Löhne der Beschäftigten angepasst wird. Die Diäten steigen nur dann und nur in dem Umfang, in dem auch die Löhne steigen. Und wenn die Löhne sinken, sinken auch die Diäten, in gleichem Umfang. Das haben wir zuletzt auch erlebt. Dieses Verfahren ist berechenbar, es ist fair für alle, es ist in jeder Hinsicht transparent, und es ist für alle leicht nachvollziehbar. Deswegen halten wir an diesem Verfahren fest. Wir müssen es nur zu Beginn jeder Legislaturperiode in einem neuen Bundestag neu bestätigen. Dazu dient unser Antrag.

Redner nach Fraktion