1. Lesung

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Demokratie stärken – Meinungsfreiheit schützen b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Aaron Valent, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Aaron Valent, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 19)

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Demokratie stärken – Meinungsfreiheit schützen b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Aaron Valent, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Aaron Valent, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 19)

26. Juni 2026·Sitzung 87··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (17)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit gestern liegt ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte auf dem Tisch. Es belegt, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD vorliegen. Die AfD greift die Menschenwürde und das Demokratieprinzip an, sie will politische Gegner mit dem Strafrecht gezielt verfolgen. Hier muss endlich gehandelt werden. Machen Sie den Weg nach Karlsruhe frei! Gestern sagte Herr Dobrindt in der „Zeit“, man müsse die AfD einfach „wegregieren“. Ich sage Ihnen: Das funktioniert nicht, zumindest nicht so, wie Sie das machen. Warum? Weil Sie die Forderungen der AfD umsetzen und glauben, dass das die Lage befriedet. Das ist ein Irrtum. Rechtsextreme bekämpft man nicht, indem man ihre Forderungen übernimmt. Man stärkt sie dadurch. Seit Herr Dobrindt im Amt ist, hat die AfD über 6 Prozentpunkte dazugewonnen. Aber wer die Politik der AfD stoppen will, darf nicht nur auf die AfD zeigen. Die AfD liefert zwar die Agenda für den autoritären Umbau, aber wer den autoritären Umbau umsetzt, das ist doch die Bundesregierung. Innenminister Dobrindt weist Schutzsuchende trotz eines Asylgesuchs an der Grenze zurück. Er behauptet, dass Deutschland wegen schutzsuchender Menschen in einer Notlage sei. Das ist keine Notlage. Stattdessen ist es eine politische Entscheidung zum Rechtsbruch. Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Zurückweisungen für rechtswidrig erklärt. Erst im Mai gab es einen weiteren Beschluss. Der frühere Verfassungsrichter Maidowski sagt, die Bundesregierung biedere sich damit den Rechten an und stärke sie. Herr Dobrindt, wenn Sie schon nicht auf uns hören wollen, dann hören Sie wenigstens auf die Gerichte in diesem Land. Herr Dobrindt sagt auch, der Staat müsse Vertrauen zurückgewinnen. Da hat er recht. Nur stellt man Vertrauen nicht her, indem man Menschen rechtswidrig an der Grenze zurückweist oder den Familiennachzug abschafft. Das zerstört Vertrauen, meine Kolleginnen und Kollegen. Vertrauen schafft, wer dafür sorgt, dass unsere Kinder in diesem Land eine Zukunft haben, dass sie sich in einem Demokratieprojekt engagieren können, ohne vom Verfassungsschutz überprüft zu werden, dass sie demonstrieren können, ohne Angst vor Polizeigewalt haben zu müssen, dass sie mit ihrer Oma ins Stadion gehen können, ohne dass eine Kamera ihr Gesicht scannt. Das ist Vertrauen; alles andere ist Kontrolle. Denn der Verfassungsrichter Maidowski hat recht: Entrechtung ist das Geschäft der Rechten. Und das läuft immer gleich: Erst werden einzelne Gruppen zum Problem erklärt, dann wird ihre Entrechtung als Ausnahme verkauft, und am Ende ist die Ausnahme der Normalzustand. Das beginnt an der Grenze, aber es bleibt nicht dort. IP-Adressen sollen anlasslos gespeichert werden. Wer den Bundeskanzler kritisiert, bekommt die Polizei ins Haus, und die Projekte, die sich gegen rechte Gewalt stellen, müssen um ihre Finanzierung kämpfen. Wenn die Demokratie unter Druck steht, ist die Antwort nicht weniger Demokratie, sondern eine demokratische Offensive. Schützen wir die Meinungsfreiheit! Schützen wir die Versammlungsfreiheit! Bauen wir die Demokratiebildung aus, statt die Projekte auszutrocknen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verteidigen die Demokratie nicht nur hier im Hohen Hause, wir verteidigen sie auch auf der Straße. Widersetzen wir uns gemeinsam am 4. Juli der AfD in Erfurt. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Alexander Throm für die CDU/CSU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bünger, Sie haben, glaube ich, das falsche Redemanuskript erwischt; es geht heute gar nicht um Grenzkontrollen und Familiennachzug. Ich muss Ihnen erklären, was Sie beantragt haben: Sie haben mehrere Anträge unter der Überschrift „Demokratie stärken“ gestellt. Sie haben hier die komplett falsche Rede gehalten. Es ist schon dreist, dass sich die Linkspartei ausgerechnet in einer solchen Woche erdreistet, hier diese Anträge zu stellen – eine Partei, die selbst am ganz linken Rand des politischen Spektrums steht, ja selbst Linksextremisten beheimatet. Es ist dreist für eine Partei, die von Antisemiten durchsetzt ist. Und es ist vor allem dreist für eine Partei, deren neuer Vorsitzender die größte Partei der Mitte mit den Faschisten gleichsetzt, Frau Kollegin Bünger. Wer so über den politischen Gegner spricht, hat das Recht zu Belehrungen über Demokratie verloren; denn mit diesen Äußerungen schaden Sie selbst der Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Solange dieser Mann, Herr Pantisano, Ihr Parteivorsitzender ist, so lange haben Sie sich für die Diskussionen im demokratischen Spektrum schlichtweg disqualifiziert, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken. Sorgen Sie dafür, dass Ihr neuer Parteivorsitzender schnellstmöglich zurücktritt! Oder wie es im Sprech des Politbüros der SED geheißen hätte – vielleicht können sich noch einige daran erinnern –: Säubern Sie Ihre Partei von diesem Parteivorsitzenden, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben einen Antrag gestellt mit dem Titel „Meinungsfreiheit schützen“. Darin fordern Sie die Bundesregierung auf, auf IP-Adressenspeicherung und digitale Ermittlungsbefugnisse zu verzichten. Darin stimmen Sie im Übrigen mit der AfD überein, die regelmäßig genau dieselbe Forderung stellt. Sie haben darüber hinaus gefordert, Organisationen, die Förderungen erhalten, nicht mehr anhand von Einträgen beispielsweise beim Verfassungsschutz zu überprüfen; das sogenannte Haber-Verfahren soll abgeschafft werden. Sie wollen aber nicht die Meinungsfreiheit schützen, Frau Kollegin Bünger. Nein, Sie wollen Ihre linken und linksextremen Freunde schützen. Das ist Ihr Ansinnen hier. Die Meinungsfreiheit ist aber kein Schutzschild, weder für die Antifa und Linksextremisten noch für Rechtsextremisten. Und dann haben Sie gefordert, das Ausländerwahlrecht einzuführen. Sie haben es groß und medial angekündigt. Sie haben das Thema für die Tagesordnung angemeldet, den Antrag aber kurz vorher wieder zurückgezogen – warum auch immer. Jedenfalls würde ein Ausländerwahlrecht für alle, die fünf Jahre in Deutschland leben – so lautet Ihre Forderung –, eine Entwertung der deutschen Staatsbürgerschaft bedeuten – wieder einmal. Vor allem wäre es hochgradig verfassungswidrig; denn „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, laut Artikel 20 Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat vor Jahren deutlich entschieden, dass das Volk durch die Gemeinschaft aller Staatsangehörigen gebildet wird. Das ist Grundvoraussetzung dafür, dass man in Deutschland wählen kann. Jetzt könnte man auf die Idee kommen, das Grundgesetz zu ändern. Dazu kommt Die Linke aber gar nicht; denn Artikel 20 Grundgesetz und vor allem die Volkssouveränität, die dort geregelt ist, stehen unter dem Schutz der Ewigkeitsklausel. Das kann selbst mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag nicht geändert werden. Das heißt, Sie fordern hier einen offenen Verfassungsbruch. Wenn Sie Ihre eigenen Maßstäbe, die Sie eingangs am Rednerpult an andere Parteien angelegt haben, auch auf sich anwenden, dann ist die Forderung nach einem Verfassungsbruch nicht mehr weit von dem Vorwurf entfernt, selbst eine verfassungsfeindliche Partei zu sein. Deswegen gilt bei solchen Forderungen: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Sie überschreiten mit diesem Antrag jegliche Grenzen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken. Unser Land braucht Befriedung und nicht neue Gräben. Dafür sorgt diese Regierung – jetzt komme ich auf Sie zurück – mit ihren Maßnahmen an den Grenzen und mit ihrer Migrationspolitik, und zwar mit großem Erfolg. Sie aber schaffen neue Trennlinien. Sie spalten die Gesellschaft von der linken Seite, während die AfD sie von der rechten Seite spaltet. Sie spielen im Übrigen das Spiel der AfD mit; sie braucht Sie nämlich als Gegenpol, um sich profilieren zu können. Wer aber Gegner der politischen Mitte als Faschisten bezeichnet, – Sie müssen zum Ende kommen. – wer das Land in Lager zerteilt, der schadet der Demokratie, statt sie zu schützen. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Gottfried Curio für die AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gut die Hälfte der Bürger sieht laut Umfrage die Meinungsfreiheit nicht mehr als gewährleistet an. Sie fühlen sich bei Abweichung von sogenannter Political Correctness durch gesellschaftliche Sanktionen bedroht. Man sei inzwischen besser vorsichtig, wenn man seine politische Meinung äußere. Passend hierzu vereinbarten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag, gegen alltägliche Desinformation vorzugehen. Dabei stellte das Bundesverfassungsgericht schon 2011 klar, dass Meinungen immer unter dem Schutz der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit stehen, – Zitat – „ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden“. Zitat Ende. Meine Damen und Herren, Wesen der Demokratie ist gerade die Möglichkeit der Machtkritik, die von dieser Regierung als Spaltung verunglimpft wird. Man ist dort nicht gewillt, demokratischen Streit als essenziell für die Demokratie zu akzeptieren. Eine Regierung, die wegen ihrer ins Bodenlose stürzenden Umfragewerte den Bürgern suggerieren will, Regierungskritik sei unzulässig, bringt inzwischen jede Menge verfassungswidrige Anschläge auf die Meinungsfreiheit in Stellung. Man denke nur an die geduldete kriminelle Organisation Antifa, die mit politisch motivierter Gewaltkriminalität Andersdenkenden die Versammlungsräume nehmen will, massiv beworben durch die Partei Die Linke. Man denke an den politischen Entscheidungsträger, der gerade besonders kritisierbar sein muss, aber als Prinzessin auf der Erbse nach vermeintlicher Majestätsbeleidigung eine Anzeigenflut lostritt. Man denke an die bewusste staatliche Repression – Stichwort „Bademantel“ –, die die Regierung mit allen Machtmitteln gegenüber unbotsamen Bürgern auffährt, um diese durch Einschüchterung mundtot zu machen – inklusive Hausdurchsuchung morgens um sechs Uhr und Entzug persönlichen Eigentums. Das geht so nicht weiter, meine Damen und Herren! Man denke an den von Deutschland anerkannten Digital Services Act der EU, der nicht nur gegen rechtswidrige, sondern auch gegen nachteilige Meinungsäußerungen vorgehen will. Dafür werden Plattformen ohne jede Rechtsprüfung mit hohen Millionenstrafen bedroht, wenn sie Inhalte nicht sofort löschen, wodurch die Grundrechte unterlaufen werden. Man denke an die von der Regierung gezielt zum Zwecke der Diskursbeeinflussung finanzierten Vorfeldorganisationen oder an den von den Bürgern zwangsfinanzierten Staatsmedienfunk und das Fernsehen – „öffentlich-rechtlich“ genannt, um zu vertuschen, dass die dortige Meinungsmache der Redakteure über schwarz-rot-grüne Rundfunk- und Fernsehräte gesteuert wird. Durch die Einrichtung staatlich finanzierter Denunziationsstellen für missliebige Meinungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle – etwa unter Ministerpräsident Wüst – wird der Meinungskorridor nach Regierungswunsch verengt; die Zensurmarkierung lagert man an bezahlte linke Denunzianten aus. Zur Einschüchterung der Bürger lügt man Kritik an aktuellen Amtsträgern zu Kritik an der FDGO um. Die Regierung inszeniert sich als Demokratieretter, schlägt aber sofort autoritär um sich, wenn sie mal selber kritisiert wird. Daniel Günther nennt missliebige Journalisten „Feinde der Demokratie“ und schließt daran die Forderung nach Zensur, Verboten und Regulierung an. Er will bevorzugt besonders wertvolle Beiträge anzeigen lassen – also wohl AfD-Posts – und wünscht staatlich gelenkte Meinungsmanipulation. Die AfD fordert, von diesem verfassungswidrigen Treiben abzulassen und jegliches Vorgehen gegen die Meinungsfreiheit unter richterlichen Vorbehalt zu stellen. Wer das Recht auf freie Meinungsäußerung ohne rechtlichen Entscheid aufheben will, ist nicht Retter der Demokratie, sondern ihr Feind und Totengräber. Dass eine Regierung auf Kritik nicht mehr – Herr Curio, erlauben Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Wiese? – nein; ich bin hier gleich am Ende – durch bessere Politik zu antworten weiß, sondern nur noch durch Meinungsunterdrückung, ist der schlimmste Offenbarungseid. Unfähigkeit zum Politikwechsel und Meinungsunterdrückung – nun weiß der Bürger doppelt, warum dringend ein alternativer Neuanfang vonnöten ist. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Vielen Dank. – Für eine Kurzintervention erteile ich das Wort dem Abgeordneten Wiese von der SPD-Fraktion.

Herr Kollege Dr. Curio, erst mal: Schade, dass Sie während Ihrer Rede keine Zwischenfrage mit einer anderen Meinung zugelassen haben. Das finde ich sehr bedauerlich nach Ihren Ausführungen. Ich nehme Ihre Ausführungen zur Kenntnis und will sie mal als Maßstab nehmen, wenn ich auf Ihre Fraktion schaue. Ein Fraktionskollege von Ihnen, Herr Lucassen, hat hier am Rednerpult eine andere Meinung vertreten. Er hat Björn Höcke kritisiert, er hat sicherheitspolitische Meinungen – vielleicht Mehrheitsmeinungen – in Ihrer Fraktion kritisch gesehen. Er ist mundtot gemacht worden. Er hat einen Maulkorb gekriegt und ist seines Amtes entbunden worden. Ist das die Art von Meinungsfreiheit, die Sie sich in der AfD vorstellen? Leute, die andere Meinungen haben, werden von ihren Posten abgesetzt und ihnen wird ein Maulkorb verhängt. Ich habe Herrn Lucassen seitdem nicht mehr am Rednerpult gesehen. Möchten Sie erwidern, Herr Curio? – Bitte schön.

Was für ein Unsinn! Meine Damen und Herren, wir reden hier von staatlichen Maßnahmen. Wir reden nicht davon, ob irgendjemand jemand anders nicht sozusagen im richtigen Modus der innerfraktionellen Kommunikation anspricht. Vielmehr reden wir davon, dass Sie von der Regierung mit gesetzlichen Maßnahmen, mit allen Machtmitteln des Staates gegen Bürger vorgehen, – Herr Curio hat das Wort. Ich würde ihn gerne verstehen können. Bitte. – die sich gegen Ihre Politik äußern und dagegen vorgehen wollen, die sagen, dass das so nicht weitergehen kann, die Ihre Funktionsträger, Ihre Amtsinhaber kritisieren. Diese Bürger werden dann mit allen Machtmitteln des Staates unterdrückt, gegen sie wird vorgegangen; das wird offiziell sogar zugegeben: Na ja, wir nehmen denen mal die Laptops weg, wir beeindrucken die mal mit einem großen Polizeiaufgebot, wir liefern vielleicht noch Vorabinformationen an die Presse, damit die Nachbarn das sehen. Das nennt man bewusste staatliche Repression. Das ist das, was Sie machen, und das wird durch Lächeln nicht besser. Das ist die Methode, die Sie gegen Bürger anwenden, die sich nicht mehr durch diese Regierung vertreten sehen, die Kritik an Ihrer Politik äußern wollen, was der Grundsatz jeder demokratischen Kommunikation ist. Auf diese Bürger reagieren Sie nicht, indem Sie ihre berechtigte Kritik aufnehmen und Ihre Politik anpassen. Vielmehr sehen Sie nicht die Zustände im Lande als Problem, sondern die berechtigte Kritik an dieser Politik, die diese schlimmen Zustände erst schafft. Und das geht so nicht. Wir brauchen eine andere Politik. Wir brauchen nicht Meinungsunterdrückung, sondern einen Politikwechsel. Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache fort. Ich erteile für die nächste Rede das Wort Sebastian Fiedler für die SPD-Fraktion.

Vielen herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die Woche endet wirklich sehr ernst. Wir müssen uns in dieser Woche auf mehreren Tausend Seiten anschauen, wie verfassungsfeindlich die Partei des Vorredners agiert und dass sie eigentlich verboten werden muss qua Verfassung. Wir haben Gleichsetzungen der CDU-Fraktion mit Faschisten in unerträglichem Ausmaß zur Kenntnis genommen. Wir haben darüber diskutieren müssen, dass der AfD-Landeschef in Sachsen-Anhalt bezichtigt wird, den Hitlergruß gezeigt zu haben. Und wir müssen uns jetzt mit anderen, aber ähnlichen Themen auseinandersetzen, und zwar mit einem Antrag der Linkspartei, der so viele unterschiedliche Dinge beinhaltet, dass ich mich tatsächlich nur auf die meines Erachtens wichtigsten konzentrieren kann. Das fängt an mit der, wie ich finde, schlimmsten Bedrohung, der unser Land ausgesetzt ist, und das ist die hybride Kriegsführung Ihres Kumpels Wladimir Putin gegenüber der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehört ein ganzes Bündel von Maßnahmen, unter anderem eine sehr konkret angelegte Informations- und Einflussoperation Russlands uns gegenüber. Deswegen hat die Europäische Union darauf reagiert, und zwar nicht irgendwie beiläufig, sondern konkret: Auf Vorschlag der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik werden Sanktionslisten erstellt, die dann einstimmig von allen Mitgliedstaaten beschlossen werden – einstimmig. Es ist also nicht so, wie es die Linken in ihrem Antrag formulieren: dass da irgendwie zwei Typen auf so eine Liste kommen und in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt werden. Worum geht es wirklich? Auf diesen Listen stehen Menschen, die sich an Putins Einflussoperationen beteiligen. Darum geht es, um nicht weniger. Das ist keine Beiläufigkeit, die Sie hier unterschwurbeln wollen. Sie sagen – Zitat aus dem Antrag der Linken –, die politische Linie der Regierenden solle durchgesetzt und andere Meinungen unterdrückt werden. Meinen Sie das ernst, Frau Bünger? Ich habe nichts zu diesem Punkt gehört. Sie wissen, warum: weil Sie so schlau sind, das lieber unter den Teppich zu kehren, was Sie uns hier unterschieben wollen. Sie wollen sozusagen das ganze Sanktionsregime vom Tisch wischen, mit dem sich die Europäische Union gegen Wladimir Putin zur Wehr setzt. Das ist unerträglich. Dafür sollten Sie sich in Grund und Boden schämen. Die beiden Typen, um die es hier geht, sind nicht irgendwelche. Es geht hier nicht um irgendwelche Einzelmeinungen, die in Rede stehen, ganz im Gegenteil: Der eine betreibt red.media und delegitimiert die Ukraine, relativiert Putins Kriegsverbrechen und stellt sie infrage, verstärkt russische Narrative. Das kennen Sie alle hier aus diesem Haus. Das kriegen wir jetzt von beiden Seiten serviert; das ist wirklich dramatisch. Der andere erzählt die gleiche Geschichte: Russland sei gezwungen worden, weil die NATO sich so und so verhalten hätte, Kriegsverbrechen werden der Ukraine unterstellt. Auch mit Syrien und dem Assad-Regime beschäftigt er sich und sagt, das mit den Chemiewaffen sei so gar nicht gewesen; er beteiligt sich an russischen Medien usw. usw. usw. Das heißt, hier geht es um eine systematische Beteiligung an Putins hybridem Angriffskrieg. Und Sie stellen sich auf die Seite dieser Typen. Das ist unerträglich. Sie bewegen sich damit – der Kollege Throm hat leider recht; ich bedauere, das sagen zu müssen – komplett außerhalb des demokratischen Konsenses, wenn Sie das hier fordern. Herr Throm hat – leider – recht in Bezug auf die Linken. Ich würde mir wünschen, Die Linke würde sich nicht so verhalten, sondern sich eher in die Mitte des Hauses bewegen – das wäre für das Land dringend erforderlich – und nicht weiter solche Spaltungsanträge stellen. Wenn ich doppelt so viel Redezeit hätte, dann würde ich Ihnen noch ausführlicher erklären – das habe ich an anderer Stelle schon gemacht –, wie kritisch und problematisch Ihr Verhältnis zu den Sicherheitsbehörden ist. Aber ich glaube, das wissen die Menschen im Land ohnehin schon. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Helge Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Demokratie besteht nicht nur aus Wahlen. Zur Demokratie gehören Demonstrationen, Petitionen, Debatten – auch im privaten Bereich, im Sportumfeld – und vieles, vieles mehr. Aber Wahlen sind natürlich das zentrale Element in der Demokratie. Bei Wahlen wird die zentrale Machtverteilung in einer parlamentarischen Demokratie verhandelt. Deswegen ist die Frage, wer bei uns an Wahlen teilnehmen darf, zentral. Dabei müssen wir davon wegkommen, immer zu fragen: Welchen Gruppen können wir vielleicht noch zusätzlich das Wahlrecht gewähren? Meine Damen und Herren, in einer Demokratie wird das Wahlrecht nicht gewährt, sondern es steht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern eines Landes zu. Und man muss gut begründen, wenn man es einschränken möchte. Es mag sicherlich gute Gründe geben, um bei Kindern zu sagen: Die sind noch nicht reif genug, um komplexe politische Zusammenhänge zu verstehen, sodass sie eine mündige Wahlentscheidung treffen können. – Das mag für Kinder gelten, aber das kann doch nicht ernsthaft für 16- und 17-jährige Menschen ins Feld geführt werden. Wir Grüne sagen: Es ist dringend an der Zeit, dass auch 16- und 17-Jährige in diesem Land an Wahlen auf Bundesebene teilnehmen dürfen. Sie dürfen nicht länger ausgeschlossen werden. 16-Jährige haben viele Pflichten: Sie sind schulpflichtig und nehmen gleichzeitig mehr und mehr am wirtschaftlichen Leben teil, zahlen zumindest indirekt Steuern wie die Mehrwertsteuer, manche verdienen ihr erstes eigenes Geld. Sie sind strafmündig, können ins Gefängnis kommen. Sie können viele Führerscheine und ab 17 auch schon den Autoführerschein machen. Aber das Recht und die Möglichkeit, auf die Ausgestaltung dieser Pflichten irgendwie Einfluss zu nehmen, das wird ihnen verweigert. Das darf nicht länger so bleiben. Dazu kommt, meine Damen und Herren: Heute 16- und 17-Jährige werden noch sehr lange an den Folgen gegenwärtiger Politik zu tragen haben. Die Regierung Merz gibt die Klimaschutzziele de facto auf. Ministerin Reiche möchte noch mehr Öl und Gas verbrennen, noch mehr CO2 in die Luft blasen und damit dem Klima noch weiter Schaden zufügen. Die Folgen dieser Politik spüren wir ja schon gewaltig in diesen Tagen während dieser beispiellosen Hitzewelle. Sie werden aber in 20, 30 und 40 Jahren noch viel heftiger zu spüren sein. Der Herr Bundeskanzler wird dann mutmaßlich nicht mehr da sein, aber die heute 16- und 17-Jährigen werden die Folgen heftig spüren. Darum ist es das Mindeste, dass sie die Chance bekommen, auf diese Politik schon heute Einfluss zu nehmen. Und wenn hier die AfD mal wieder pauschal die Antifa verunglimpft und diffamiert, dann muss man ganz klar sagen: Ich bin dankbar für die vielen 16- und 17-Jährigen, die sich friedlich in Antifa-Gruppen engagieren, Informations- und Dokumentationsarbeit leisten und damit einen wichtigen Beitrag für die Demokratie in unserem Land leisten, einen viel größeren Beitrag, als Sie jemals willens und in der Lage sind zu leisten. Meine Damen und Herren, wir diskutieren heute gleichzeitig einen Gesetzentwurf für das Recht auf anwaltlichen Beistand im Grundgesetz. Die Linke übernimmt dabei, und das ist ausdrücklich zu begrüßen, einen Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer. Das Anliegen ist wichtig und dringlich. Wir sehen weltweit – von China über Russland bis hin zu den USA oder der Türkei –, dass engagierte Anwältinnen und Anwälte immer mehr von Autokraten unter Druck gesetzt werden, teils verfolgt und eingesperrt werden. Dabei leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag in einem Rechtsstaat. Aber angesichts der zweifelhaften Aktivitäten dieser Koalition stellt sich schon die Frage, ob wir nicht noch weiter gehende Formulierungen im Grundgesetz brauchen. Diese Koalition hat erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland das Recht auf anwaltlichen Beistand in Haftsachen wieder eingeschränkt, wieder rückabgewickelt. Es bleibt ein ungeheuerlicher Akt! Mit Ihrem Gesetzentwurf zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung hebeln Sie gleichzeitig den Schutz des Mandatsgeheimnisses der Anwaltschaft aus. Die Ministerin hat ja bewusst hier gesagt, sie spricht auch als ehemalige Staatsanwältin. In der Tat merkt man auch an solchen Aussagen, solchen Debatten und solchen Gesetzentwürfen, dass die andere wichtige Seite im Rechtsstaat, dass die Sicht der Anwaltschaft, der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in dieser Koalition unterrepräsentiert ist. Wir brauchen einen stärkeren Schutz von Anwältinnen und Anwälten im Grundgesetz. Wir Grüne begrüßen das. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rede hält Dr. Cornell-Anette Babendererde für die Unionsfraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Jahre wieder dieselbe Debatte zum Ausländerwahlrecht, diesmal angestoßen von der Fraktion Die Linke. Zwar haben Sie Ihren Antrag kurzfristig zurückgezogen, er zeigt aber, wes Geistes Kind Sie sind, und dazu rede ich jetzt. Gefordert wird wieder einmal von den Linken ein Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Das Argument: Dass nur Deutsche an Wahlen teilnehmen dürfen, sei mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar und werde dem Einwanderungscharakter unseres Landes nicht gerecht. Nun leben in Deutschland rund 14 Millionen Ausländerinnen und Ausländer. Die Frage, warum diese Menschen nicht wählen dürfen, erscheint daher zunächst einmal nachvollziehbar. Die Antwort darauf ist allerdings ebenso einfach, wie eindeutig: weil unser Grundgesetz es so vorsieht. Das Wahlvolk in Deutschland, von dem gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes alle Staatsgewalt ausgeht, wird durch die deutschen Staatsangehörigen gebildet. Das ist verfassungsrechtlich klar geregelt und durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden. Für Ihren Vorschlag müsste daher zunächst der verfassungsrechtliche Volksbegriff geändert werden. Dazu kann ich Ihnen sagen: Mit der CDU/CSU- Bundestagsfraktion wird das nichts. Denn das Wahlrecht knüpft aus gutem Grund an die deutsche Staatsangehörigkeit an. Eine Demokratie ist eben keine zufällige Ansammlung von Menschen, die sich gerade auf einem bestimmten Staatsgebiet aufhalten. Eine Demokratie ist eine feste politische Gemeinschaft. Sie lebt von gemeinsamen Rechten und Pflichten sowie von einer dauerhaften Bindung ihrer Bürger an den Staat. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine Regelung in Schleswig-Holstein für nichtig erklärt, die bestimmten Ausländern nach einem gewöhnlichen Aufenthalt von fünf Jahren ein kommunales Wahlrecht einräumen sollte. Die Karlsruher Richter stellten unmissverständlich fest, dass die Zugehörigkeit zum Staatsvolk grundsätzlich durch die Staatsangehörigkeit vermittelt wird und dass gerade daraus die demokratische Legitimation staatlicher Gewalt erwächst. Der entscheidende Punkt: Nicht der Aufenthalt bestimmt das Wahlrecht, sondern die Staatsangehörigkeit. Der Weg in die Staatsangehörigkeit steht jedem offen, der die in § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz festgelegten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Ihrem Antrag zufolge stellt gerade das angeblich ein enormes Hindernis dar. Aber, liebe Linke, ganz im Gegenteil. Die Zahl der Einbürgerungen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Im Jahr 2025 wurden über 330 000 Menschen eingebürgert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich feststellen: Wer bereit ist, sich mit allen Rechten und Pflichten in unsere Gesellschaft einzubringen, unsere Werte zu achten und Verantwortung für unser Gemeinwesen zu übernehmen, der ist herzlich willkommen, deutscher Staatsbürger zu werden. Aber: Die Einbürgerung steht am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses. Sie durch ein von der Staatsangehörigkeit losgelöstes Wahlrecht zu ersetzen, wäre der helle Wahnsinn. Ich rede jetzt nicht von dem rechtstreuen, gut integrierten, steuerzahlenden Ausländer. Das Wahlrecht jedoch, wie Die Linke es sich vorstellt, wäre eine glatte Einladung an alle Feinde aus dem Ausland, unsere Demokratie zu unterwandern. Staatsfeinden wie der fünften Kolonne Putins wären genauso Tür und Tor geöffnet. Kolleginnen und Kollegen, seit vielen Jahren gibt es Sabotage- und Spionageakte aus China, aus Russland – da kennen Sie sich ja aus –, aus dem Iran, von diversen terroristischen Gruppen, einzig mit dem Ziel, das Vertrauen der Menschen in unseren Staat und unsere Institutionen zu schwächen. Wer diese Gefahr nicht sieht, ist bestenfalls naiv, schlimmstenfalls arbeitet er gezielt an der Demontage unserer demokratischen Grundordnung. Kollege Koçak, setzen wir das Wahlrecht so um, wie Sie sich das vorstellen, würden künftig auch alle Israelhasser und Antisemiten wählen können. Das sind doch genau die Menschen, denen wir aus guten Gründen die deutsche Staatsbürgerschaft verwehren. Herr Koçak, vielleicht dämmert Ihnen das bereits, und Sie haben deshalb Ihren Antrag zurückgezogen. Ich fasse zusammen. Wer in unserem Land wählen will – Ich glaube, dafür ist keine Zeit mehr, Kollegin. – muss deutscher Staatsbürger sein. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Jochen Haug für die AfD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ausgerechnet die mehrfach umbenannte Diktaturpartei SED spricht heute in einem Antrag von Demokratie. Wer davon irritiert ist, der sei an die nahe deutsche Vergangenheit erinnert. Die zweite deutsche Diktatur nannte sich Deutsche Demokratische Republik. Sie war, wie Willy Brandt einmal sagte, weder demokratisch noch eine Republik. Heute orientieren sich am Vorbild der sogenannten DDR nicht nur junge und alte Kommunisten der SED, sondern all jene, die ständig von „unserer Demokratie“ sprechen. Erich Honecker, der bisher letzte sozialistische Langzeitdiktator in Deutschland, sprach besonders gerne und häufig von „unserer Demokratie“. Dieses sozialistische System schloss alle Andersdenkenden aus. Ähnlich heute. Wer heute von „unserer Demokratie“ spricht, will andere Meinungen ausschließen. Wer heute „unsere Demokratie“ sagt, will wieder eine Einheitsmeinung durchsetzen, eine Einheitsfront gegen alternative Parteien, eine Einheitsliste gegen die Opposition. Dabei gehört zum Kern der Demokratie die Existenz der freien Opposition. Eine Regierung gibt es in jedem staatlichen System, auch in Diktaturen. Die freie Arbeit der organisierten Opposition ist das Kennzeichen einer freiheitlichen Demokratie. Wer die Rechte der Opposition bekämpft und abschafft, ist der Feind der Demokratie. Wenn Regierungen bei allen großen Themen den Willen der Mehrheit des Volkes ignorieren, wächst die Versuchung, die Wähler zu täuschen. Hilft das nicht mehr, werden abweichende Meinungen erst ignoriert, dann diffamiert und schließlich gar verboten. „Hass und Hetze“ lautet die Parole, um kritische Bürger zum Verstummen zu bringen. Wer „Hass und Hetze“ sagt, der will keinen freien Diskurs in einer freien Gesellschaft; denn „Hass“ und „Hetze“ sind typische Herrschaftsbegriffe aus Diktaturen. Deutsche im SED-Staat landeten jahrelang hinter Gittern wegen politischer Witze oder Kritik an der SED-Führung, verurteilt wegen „staatsfeindlicher Hetze“ nach § 106 des DDR-Strafgesetzbuchs. Meine Damen und Herren, Demokratie heißt auch und vor allem, andere Meinungen zu ertragen. Wer das nicht kann, ist kein Demokrat. Ich habe in über 13 Jahren AfD-Mitgliedschaft nicht ein einziges Mitglied getroffen, das vorschlug, Parteitage von anderen Parteien zu verhindern oder deren Wahlkampfstände zu blockieren. Meine Frage an die Antragsteller von den Linken: Können Sie das auch ausschließen? Und weil Sie kein Ja über die Lippen bringen werden, ist für jeden klar: Ihr Antrag zu Demokratie und Meinungsfreiheit ist ein großer Etikettenschwindel. Aber ich kann Ihnen versichern: So falsch und absurd Ihre Ansichten auch sind, wir werden uns immer auch für Ihre Meinungsfreiheit einsetzen. Wenn die AfD den Kanzler stellt, werden Sie gegen uns friedlich so viel demonstrieren dürfen, wie Sie wollen – friedlich! Und wir werden Ihnen selbstverständlich keine Steine in den Weg legen, Ihre Parteitage abzuhalten oder Wahlkampf zu machen, nicht weil wir Sie mögen, sondern weil wir echte Demokraten sind, weil wir an die Kraft des Wortes glauben und weil wir die Freiheit lieben. Danke schön. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Carmen Wegge.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich rede ausschließlich zur Grundgesetzänderung, die hier vorgeschlagen worden ist. Unser Rechtsstaat steht unter Druck. Verfassungsfeinde im In- und Ausland arbeiten gezielt daran, staatliche Institutionen zu delegitimieren, unabhängige Gerichte zu schwächen und Vertrauen in demokratische Verfahren zu zerstören. In einer solchen Lage dürfen wir nicht naiv sein. Wir müssen unseren Rechtsstaat widerstandsfähiger und resilienter machen gegenüber diesen schleichenden Angriffen. Ein zentraler Pfeiler unseres Rechtsstaates ist die freie, unabhängige Anwaltschaft. Ohne Anwältinnen und Anwälte, die sich allein ihrem Mandat und dem Recht verpflichtet fühlen, würde unser Rechtssystem nicht funktionieren. Sie sorgen dafür, dass Menschen ihre Rechte praktisch durchsetzen können. Sie sichern Waffengleichheit im Strafverfahren und ermöglichen eine unabhängige Kontrolle staatlichen Handelns. Gerade deshalb nehmen wir als SPD-Fraktion den Schutz der Anwaltschaft sehr ernst. Wir haben die Initiative im Europarat für eine Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs unterstützt, genauso wie die Bundesregierung. Deutschland hat sich dieser Konvention ausdrücklich verpflichtet. Unsere Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sie persönlich vor Ort unterzeichnet. Eine Ratifizierung durch den Bundestag befindet sich bereits in Vorbereitung. Damit sichern wir international anwaltliche Kernwerte wie Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und freie Berufsausübung völkerrechtlich ab und stärken so den Zugang zum Recht. Neben der Linksfraktion hier mit diesem Gesetzentwurf hat sich auch die Bundesrechtsanwaltskammer für ein neues Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Hilfe im Grundgesetz ausgesprochen. Sie argumentiert, die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sei bislang vor allem einfachgesetzlich geschützt und damit politisch leichter veränderbar. Angesichts weltweiter rechtsstaatlicher Erosion brauche es darum eine ausdrückliche Verankerung im Grundgesetz, um den freien Zugang zum Recht dauerhaft abzusichern. Gut ist, dass wir bereits heute ein gutes verfassungsrechtliches Schutzniveau haben: das Rechtsstaatsprinzip des Artikels 20, die Berufsfreiheit des Artikels 12, die allgemeine Handlungsfreiheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes. Sie bilden gemeinsam, flankiert durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Verfahrensrechte, einen robusten Rahmen für unabhängige anwaltliche Tätigkeit und für den Zugang zum Recht. Trotzdem beschäftigen wir uns als SPD-Fraktion aktuell auch mit diesem Thema. Das Recht auf anwaltliche Unterstützung darf nicht eingeschränkt werden, weder durch unmittelbare Eingriffe in die Selbstverwaltung noch durch schleichende Gefährdungen, etwa über ökonomischen Druck oder politisch motivierte Repressionen. Deshalb müssen wir prüfen, ob die verfassungsrechtliche Funktion der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege und Garant des Zugangs zum Recht zusätzlich im Grundgesetz abgesichert werden muss. Ich will trotzdem erklären, warum dieser Gesetzentwurf keine Mehrheit finden wird. Grundgesetzänderungen sind für uns Rechtspolitiker/-innen heilig. Wenn man also ernsthaft das Grundgesetz ändern will, dann entspricht es den Gepflogenheiten hier im Parlament, erst mal auf alle demokratischen Fraktionen zuzugehen; denn für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in diesem Haus. Um das Grundgesetz zu ändern, müsste man eben mit uns sprechen, und das ist bei diesem Thema leider nicht geschehen. Ich danke Ihnen trotzdem für die Gelegenheit, über das Thema und das sicherlich gemeinsam verfolgte Ziel eines starken Rechtsstaats zu debattieren. Also gut, dass wir heute die Debatte geführt haben. Ein ernstgemeinter Versuch, das Grundgesetz zu ändern, ist dieser Gesetzentwurf aber leider nicht. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Marlene Schönberger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn rechte Straftaten auf Rekordniveau sind, minderjährige Rechtsterroristen vom Umsturz träumen und Sicherheitsbehörden vor der AfD warnen, dann sollte eines selbstverständlich sein, nämlich, die zu stärken, die jeden Tag unsere Demokratie verteidigen. Stattdessen passiert etwas anderes: Konservative gehen antidemokratischen Storys auf den Leim, beispielsweise Geschichten von angeblich viel zu mächtigen, irgendwie bedrohlichen NGOs, wie den „Omas gegen Rechts“. Plötzlich wird behauptet, wer unsere Demokratie und ihre Menschen stärken will, sei woke und links. Was haben wir als Folge alles gesehen? 551 Fragen zur Neutralität von NGOs, Regenbogenflaggenverbot im Bundestag, plötzlich entzogene Förderzusagen, Angriffe auf „Demokratie leben!“. Wir werden all das nicht hinnehmen. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, es ist nicht links, für die Würde und die Sicherheit eines jeden Menschen zu sein. Das ist die Verpflichtung aus dem Grundgesetz. Und bitte hören Sie auf, nach dem Drehbuch der Antidemokraten zu tanzen! Denn nein, Neutralität gegenüber den Werten des Grundgesetzes kann es niemals geben. Die Kollegin Bünger hat völlig recht: Von einem Bundesinnenminister erwarten wir, dass er den demokratischen Rechtsstaat stärkt. Doch wer wie Alexander Dobrindt gerichtliche Entscheidungen ignoriert, wenn sie einem politisch nicht passen, der beschädigt das Fundament unserer Demokratie, ob er es will oder nicht, weil so was unseren Rechtsstaat schleift. Und wer wie Jens Spahn mit Leuten wie Peter Thiel den Austausch sucht, also Leuten, die die Demokratie grundsätzlich infrage stellen, sollte klären: Was für ein Demokratieverständnis habe ich eigentlich selbst? Die Linke hat deswegen recht. Eine Demokratieoffensive für dieses Land ist überfällig. Techmilliardäre, die auf ihren Plattformen manipulative Lügen, Gewalt und Terrorpropaganda dulden oder fördern, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Wir brauchen mehr Demokratiebildung, Medienkompetenz, Debattenkultur – im Netz und analog. Wir brauchen nicht nur ein starkes „Demokratie leben!“, sondern ein Demokratiefördergesetz: mehr Geld für Jugend- und Bildungsarbeit vor Ort, mehr Hilfe für Menschen, die von der extremen Rechten zum Feindbild erklärt werden. Wer in diesem Land unterwegs ist, sieht: Es ist die demokratische Zivilgesellschaft, die dieses Land zusammenhält. Und wir müssen an ihrer Seite stehen. Das meiste, was die Kolleginnen und Kollegen der Linken zur Stärkung der Demokratie vorschlagen, teilen wir ausdrücklich. Bei einem Punkt kommen wir nicht zusammen, nämlich beim Aufweichen von EU-Sanktionen, der fünften Forderung im Antrag. Denn auf Grundlage geltenden Rechts gegen diejenigen vorzugehen, die im Auftrag des Kremls Lügen verbreiten, gehört selbstverständlich auch zur Stärkung unserer Demokratie. Zum Abschluss noch die wichtigste Nachricht der Woche: Ein AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg. Das sagt das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die AfD verachtet alles, was unsere Demokratie ausmacht: Menschenwürde, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit. Sie radikalisiert sich auf offener Bühne. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Demokratie ist wehrhaft. Lassen wir das Bundesverfassungsgericht entscheiden! Beschließen wir zusammen ein AfD-Verbotsverfahren! Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Aaron Valent.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeden Tag treffen wir hier Entscheidungen, die junge Menschen unmittelbar betreffen. Wir entscheiden über ihre Mieten, über ihre Rente und über die Wehrpflicht. Aber mitentscheiden lassen wir sie nicht. Das ist falsch, das ist ungerecht, und das schwächt diese Demokratie. Wenn der Staat von jungen Menschen immer mehr verlangt, dann muss er ihnen wenigstens eine Stimme geben, und darum müssen wir das Wahlalter endlich auf 16 absenken. Denn Demokratie wird nur dann stärker, wenn wir den Menschen vertrauen. Und dieses Vertrauen brauchen wir jetzt mehr denn je. Denn die größte Gefahr für diesen Rechtsstaat sitzt hier im Parlament, und sie heißt AfD. Ganz bewusst halten Sie nämlich Ihren Parteitag am 4. Juli ab, exakt 100 Jahre nach dem NSDAP-Parteitag in Weimar. Das ist kein Zufall. Das wissen wir, das wissen die Grünen, das weiß die Regierung. Trotzdem kürzt die Koalition fröhlich dort, wo Demokratie eigentlich jeden Tag verteidigt wird. Sie kürzen bei der Bildung, Sie kürzen in der Zivilgesellschaft, Sie kürzen beim Ehrenamt. So eine Politik stärkt die AfD. Liebe Union, wenn Jens Spahn mit dem rechtsextremen Milliardär Peter Thiel kuschelt, stärkt das die AfD; wenn Alexander Dobrindt die Justiz infrage stellt, weil Gerichte seine Abschiebepolitik stoppen, dann stärkt das die AfD. Damit schwächen Sie das Parlament. Sie schwächen die Demokratie, und Sie schwächen diesen Rechtsstaat. Genau deswegen werden wir uns widersetzen. Doch nicht nur unsere Fraktion sieht die Gefahr von rechts, nein, auch Anwältinnen und Anwälte sowie Richter/-innen nehmen diese Bedrohung wahr. Sie fordern, das Recht auf eine unabhängige anwaltliche Vertretung im Grundgesetz zu verankern. Und ihre Begründung sollte für uns alle ein Weckruf sein. Sie sind sich nämlich nicht mehr sicher, dass man sich langfristig auf demokratische Mehrheiten in diesem Parlament verlassen kann. Diesen Weckruf haben wir gehört. Deswegen handeln wir mit diesem Gesetzentwurf. Herr Kollege. Deswegen handeln wir mit der Stärkung des Wahlrechts. Wir handeln gegen die AfD. Wir handeln für junge Menschen. Und wir handeln für einen Rechtsstaat, – Die Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege. – der sich schützend vor diejenigen stellt, die ihn wirklich brauchen. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. Martin Plum.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Demokratie stärken“ – so sind die beiden Anträge der Linken überschrieben. Schaut man hinein, stellt man aber schnell fest: Stärker wird die Demokratie dadurch nicht, ganz im Gegenteil. Denn Die Linke macht mit diesen Anträgen dort weiter, wo ihr neuer Vorsitzender Luigi Pantisano am vergangenen Wochenende angefangen hat, indem er der Union „faschistische Politik“ vorgeworfen hat. In ihrem Antrag wirft Die Linke gleich der ganzen Bundesregierung, also CDU, CSU und SPD, vor, sie lasse sich ihre politische Agenda von rechts außen, namentlich der AfD, diktieren. Wer solche haltlosen Vorwürfe in parlamentarischen Anträgen erhebt, der betreibt keine seriöse parlamentarische Arbeit, der betreibt einmal mehr platten politischen Populismus. Und er zeigt, dass diese unsägliche Aussage von Luigi Pantisano, der ja ausweislich seines Wahlergebnisses auch in der eigenen Partei nicht sonderlich beliebt ist, eben kein einmaliger Ausrutscher war, sondern dass Populismus, Diffamierung und Hetze gegen die politische Mitte in der Linken längst System haben. CDU, CSU und SPD werden von ihr in eine Reihe mit Rechtsaußen, die Union sogar mit Faschisten gestellt. Wer so redet und schreibt, der stärkt nicht die Demokratie, der beschädigt sie, und der zeigt seine antidemokratische und demokratiefeindliche Fratze, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir als Koalition aus CDU, CSU und SPD lassen uns übrigens von niemandem unsere politische Agenda diktieren, weder von Ihnen von der AfD noch von Ihnen von den Linken. Denn wir stehen, anders als Sie, fest auf dem Boden von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Unser Maßstab ist das Grundgesetz. Unser Maßstab ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das haben wir miteinander in 75 Jahren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bewiesen – ganz anders übrigens als Sie von der Linken und vor allem Ihre Vorgänger von der SED, liebe Kolleginnen und Kollegen. Neben zwei Anträgen präsentiert uns Die Linke dann noch einen Gesetzentwurf. Artikel 19 des Grundgesetzes soll geändert werden. Ein neuer Absatz 5 soll jedem Menschen das Recht garantieren, sich in rechtlichen Angelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Das überzeugt schon in der Sache nicht. Die behauptete verfassungsrechtliche Schutzlücke gibt es schlicht und ergreifend nicht. Das Grundgesetz kennt zwar kein Anwaltsgrundrecht – seine Mütter und Väter haben sich sogar bewusst dagegen entschieden –, mit dem Rechtsstaatsprinzip, der Garantie effektiven Rechtsschutzes, dem Anspruch auf rechtliches Gehör und der auch anwaltlichen Berufsfreiheit schützt und sichert unser Grundgesetz aber schon heute die Anwaltschaft und deren Unabhängigkeit sowie die anwaltliche Beratung und Vertretung. Wer anwaltliche Hilfe braucht, der bekommt sie in Deutschland und ist nicht schutzlos, und so wird es auch in Zukunft sein. Herr Kollege Plum, es gibt eine Zwischenfrage von Frau Bünger, Fraktion Die Linke. Wollen Sie die zulassen? Gerne. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Plum, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben uns jetzt hier unterstellt, wir würden gegen den Rechtsstaat arbeiten, und Sie haben gesagt, Sie stünden auf dem Boden des Rechtsstaates. Dann frage ich Sie an dieser Stelle: Was sagen Sie zu den Aussagen von Herrn Korbmacher, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, und des ehemaligen Verfassungsrichters Maidowski, die gesagt haben, dass Sie mit Ihrer Politik der Zurückweisung, die eindeutig rechtsstaatswidrig ist, die Rechten stärken? Was sagen Sie diesen Menschen ins Gesicht? Und an dieser Stelle müssen wir auch noch einmal sagen: Herr Pantisano hat sich entschuldigt. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Sie sind doch diejenigen, die die Polarisierung an dieser Stelle vorantreiben. Was sagen Sie Herrn Maidowski, was sagen Sie Herrn Korbmacher, die Sie und auch die Politik des Innenministers ganz klar kritisiert haben? Frau Kollegin. Das sagen nicht nur wir; das sagen auch die Grünen an der Stelle. Frau Kollegin, das ist eine Zwischenfrage, kein Statement. Frau Kollegin Bünger, ich sage Ihnen zunächst mal, dass Ihr Vorsitzender, Herr Pantisano, sich nicht entschuldigt, sondern sich fadenscheinig aus seiner Aussage herausgeredet hat. Das ist etwas, was wir als Union so nicht akzeptieren können. Herr Pantisano hat sich für seine neue Aufgabe schlicht und ergreifend disqualifiziert. Indem Sie das hier als Entschuldigung abtun, zeigen Sie doch schon, wie Sie immer wieder im Ungefähren und mit schwammigen Aussagen arbeiten. Ich kann Ihnen versichern, dass Alexander Dobrindt fest auf dem Boden des Rechts arbeitet, genauso wie es die gesamte Bundesregierung tut und auch weiterhin tun wird. Und deswegen werden wir die Regierung und die Politik dieser Bundesregierung auch weiterhin mit vollen Kräften unterstützen. Meine Damen und Herren, ich komme zurück zum Gesetzentwurf der Linken. Die Linke will damit nicht nur eine Verfassungsgarantie schaffen, sondern gleich ein subjektives Leistungsgrundrecht. Wer dafür bezahlen soll, dazu schweigt sie – kein Wort dazu, wer sich künftig unter welchen Voraussetzungen welcher anwaltlichen Hilfe bedienen können soll, welche konkreten Auswirkungen das neue Leistungsgrundrecht auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe hat und welche neuen Belastungen damit auf die Haushalte von Bund, Ländern und Justiz zukommen. Die Linke tut hier also einmal mehr das, was sie immer tut und ganz besonders gut kann: teure Versprechen auf Pump machen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte garantieren Zugang zum Recht. Sie beraten, sie vertreten, sie verteidigen, sie schützen Rechte, und sie setzen Recht durch. Eine starke Anwaltschaft ist deshalb eine tragende Säule für unseren Rechtsstaat. Damit sie es bleibt, müssen wir nicht das Grundgesetz ändern. Damit sie es bleibt, braucht es – ich zitiere aus der „NJW“ 2026, 26, Seite 32 – „mehr normative Präzision im einfachen Recht – dort entscheidet sich, ob Rechtsschutz erreichbar, anwaltliche Tätigkeit unabhängig und gerichtlicher Rechtsschutz tatsächlich wirksam sind“. Genau daran arbeiten wir deshalb als Koalition aus CDU, CSU und SPD – durch eine Reform des anwaltlichen Berufsrechts, durch die Stärkung von Rechten von Prozessbeteiligten oder auch mit der Europaratskonvention zum Schutz des Berufs des Anwalts, die wir gerne zeitnah ratifizieren und dann auch in nationales Recht umsetzen wollen. Für uns als CDU/CSU-Fraktion ist dabei klar: Wir stehen für eine starke und unabhängige Anwaltschaft. Wir stehen für effektiven Rechtsschutz. Beides garantiert unser Grundgesetz schon heute. Ändern muss man es dafür nicht, und ändern werden wir es an dieser Stelle deshalb auch nicht.

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Seit Jahrzehnten herrscht in Deutschland der linke Gesinnungsterror, und er wird von Jahr zu Jahr schlimmer. Nur noch 40 Prozent der Bürger geben an, das Gefühl zu haben, in diesem Land noch frei ihre Meinung äußern zu können; in den 70ern waren es noch über 80 Prozent. Politische Korrektheit, Cancel Culture, Wokeness, Deplatforming, Kontaktschuld, Sprechverbote, Zensur, Triggerwarnungen, Boykottaufrufe, berufliche Konsequenzen wegen Meinungsäußerungen, sogenannte Faktenchecks usw. usw.: Das alles haben Sie auf der linken Seite doch erfunden und auf die Spitze getrieben. Dass dies der Linksfraktion noch nicht weit genug geht, ist klar. Schließlich haben Sie Sprech- und Denkverbote unter Ihrem alten Namen „SED“ staatlicherseits perfektioniert. Sie haben alle verarmen lassen, diejenigen, die davor fliehen wollten, hinter einer Mauer eingesperrt, Flüchtlinge feige erschossen und mutige Bürger, die den Mund dagegen aufgemacht haben, in Gefängniszellen verrotten lassen und unter Psychofolter weichgekocht. Sie haben mit Ihrem Terror nicht einmal vor Kindern haltgemacht. Das ist die Bilanz Ihrer Parteigenossen, bis sich das Volk seine Rechte auf der Straße zurückerkämpft hatte und Ihr chronisch bankrotter Staat in sich zusammengefallen ist. Auch heute sind es wieder die Bürger im Osten der Republik, die ein feines Gespür für die Fehlentwicklungen haben und als Erste in großer Zahl das Theater nicht mehr mitmachen wollen. Erfreulich, dass dieses Momentum auch im Westen in größerem Umfang Einzug gehalten hat! Auf die nächsten Wahlen kann man sich freuen. Ich muss Ihre Redebeiträge jede Sitzungswoche anhören; das fällt mir schwer. Aber Meinungsfreiheit hat nur eine Bedeutung, wenn Leute, die ich nicht mag, sagen dürfen, was mir nicht gefällt. Alles andere, nämlich das, was Sie wollen, ist ein Wesensmerkmal des Faschismus. Anders als Sie will ich daran nichts ändern, und ich werde Sie auch weiter ertragen – auch wenn wir an der Regierung sind. Bis dahin kann ich Ihnen mitteilen: Die Linkspartei war, ist und bleibt ein Kollateralschaden der Wiedervereinigung und der parlamentarischen Demokratie. Vielen Dank. Glück auf! Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Helge Lindh.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Haug von der AfD sagte vorhin, die AfD, das seien die echten Demokraten. Das kann nur – Sie können es mal nachlesen; ich verweise auf Ludwig Wittgenstein – eine privatsprachliche Aussage gewesen sein. Denn nach der Definition des Duden ist es weder echt noch demokratisch – und erst recht nicht, wenn man sich unsere Verfassung anguckt. Das bestätigt im Übrigen ja auch – es ist in dieser Debatte schon mehrmals erwähnt worden – das sehr differenzierte, nüchterne und eindeutige Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Ihnen ja massive verfassungswidrige Verletzungen sowohl des Demokratieprinzips als auch des Menschenwürdeprinzips nachgewiesen hat. Und wenn Sie, wie ich eben hörte, Herr Brandner, nicht wissen, wer Ludwig Wittgenstein ist, dann lesen Sie ihn. Das ist ein Programm für Humanisierung. Das täte Ihnen gut. Wir reden in diesen Tagen sehr viel von Demokratie, und da hört man viel Sinn, aber auch viel Unsinn. Wir erleben – und das ist die Praxis von rechts außen, konkret auch von der AfD –, dass die AfD die Demokratie auf die Weise genießt, dass sie sie benutzt und ihre Instrumente missbraucht, um diese dann gegen die Demokratie zu wenden. Deshalb ist es durchaus berechtigt, hier heute über Demokratie, Rechtsstaat, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit zu sprechen, und das erwähnte Gutachten ist ein weiterer Grund. Und weil das so ist, begrüße ich es, dass der Anlass durch diesen Antrag gegeben ist. Ich finde es auch berechtigt – auch aus der Sicht meiner Fraktion –, dass wir über ein Wahlalter von 16 Jahren sprechen. Wir finden das richtig, auch wenn wir in der Koalition keine Einigkeit dazu haben. Wir sehen durchaus auch kritisch auf die Praxis des Haber-Verfahrens – wenn auch anders als Sie. Wir sind der Meinung, dass die Zivilgesellschaft selbstverständlich zu stärken ist und wir uns nicht durch Kulturkämpfe treiben lassen sollten, und wir sind uns alle bewusst, wie von Rechtsaußenplattformen und entsprechenden politischen Kräften das Neutralitätsgebot eben auch im Sinne des Missbrauchens genutzt wird, um Behörden, Schulen und Menschen im öffentlichen Dienst einzuschüchtern. Das alles sind wichtige, valide Fragen. Dennoch habe ich bei einigen Punkten dieses Antrags zur Meinungsfreiheit auch massive Bedenken. Denn Sie tappen gegebenenfalls in die Falle, einen Antrag für Meinungsfreiheit zu stellen, darin aber am Ende gegen Meinungsfreiheit zu argumentieren. Die Gefahr ist, in eine Falle zu tappen, die wir aus der Praxis der Rechten kennen. Rechts außen trägt die Meinungsfreiheit nämlich immer groß wie eine Monstranz vor sich her. Wenn dann aber jemand der eigenen Meinung widerspricht, wenn jemand massiv der eigenen Meinung widerspricht, dann wird gesagt, dass das die Meinungsfreiheit verletzt. Und das darf gerade nicht der Fall sein. Deshalb kann ich es nicht hinnehmen, sondern muss Ihnen widersprechen, wenn da steht, dass sich die Bundesregierung, der meine Fraktion angehört, ihre politische Agenda von rechts außen diktieren lässt und deren Forderungen umsetzt. Ich verbitte mir im Namen der Sozialdemokratie und auch ihrer Geschichte – und das meine ich bitterernst –, uns zu sagen, dass wir uns rechtsextreme Politik diktieren lassen. Das ist absolut nicht der Fall, und das ist unwahr. Und das ist auch historisch höchst gefährlich. Ich komme aus der Stadt Wuppertal. Im Konzentrationslager Kemna saßen Kommunisten, Sozialdemokraten und Gegner des Nationalsozialismus. Sie wurden missbraucht, vergewaltigt und gefoltert. Uns braucht man nicht zu erläutern, was es heißt, gegen Faschismus und gegen Rechtsextremismus zu sein. Linke politische Forscher aus meinem Wahlkreis – dezidiert ganz links eingestellte – haben nachgewiesen, dass es in Wahllokalen insbesondere Kommunisten, Sozialdemokraten und Konservative aus dem katholischen Milieu waren, die dem Nationalsozialismus widerstanden haben. Lernen wir daraus, und machen wir nicht den Fehler, nicht zu erkennen, dass wir jetzt Zusammenarbeit brauchen und nicht im Kreis des demokratischen Bogens Vorwürfe von Faschismus und die Unterstellung, wir würden rechtsextreme Politik machen! Klares Nein dazu! Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Stephan Brandner.

Frau Präsidentin! Die Linken haben mal wieder einen Ladenhüter vom Wühltisch geholt. Es geht um das Wahlrecht für Minderjährige in Deutschland. Dazu sage ich gleich was. Aber vielleicht noch mal zu den Ausführungen zur Demokratie heute: Gestern Abend – ich weiß nicht, wer dabei war und die Demokratie dem Fußball vorgezogen hat – haben wir ja über die Einsetzung der Enquete-Kommission zum Thema Demokratie geredet, die die AfD wollte. Da haben Sie sich alle hier nicht entblödet, durch antidemokratische und undemokratische Äußerungen aufzufallen. Gestern Abend wäre also die Chance gewesen, das Ganze gemeinsam auf den Weg zu bringen. Dann gäbe es jetzt keinen Anlass für einen so unsinnigen Antrag von den Linken. Aber ich konzentriere mich mal auf das Wahlrecht für Minderjährige. Bertolt Brecht hat einmal sinngemäß gesagt: Wenn das Volk einem nicht passt, dann muss man sich ein neues Volk aussuchen. – Das machen die Linken auch. Wenn man sich das mal anschaut: Wenn die eigenen Umfragewerte der Linken am Boden liegen, die Partei personell und programmatisch am Ende ist und außer abgehalfterten Silberlocken, „Alerta, antifascista!“-Gebrüll und Anti-AfD-Hass nichts mehr zu bieten hat, wenn auch der letzte politische und gesellschaftliche Akteur von den Erfindern des antifaschistischen Schutzwalls, von den Betreibern von Selbstschussanlagen und von den Mauermördern als Faschist abgestempelt wurde und man trotzdem nicht gewählt wird, liebe Linke, dann muss man irgendwie zu anderen Mitteln greifen und versuchen, andere Wählergruppen aufzutun. In diesem Falle sind es die Minderjährigen ab 16 Jahre, die wählen sollen. Von den Ausländern haben Sie plötzlich Abstand genommen. Da frage ich mich: Was ist denn da los? Wandeln Sie plötzlich auch auf rechten Wegen? Haben Sie was gegen Ausländer? Warum haben Sie den Antrag zurückgezogen? Ich bin gespannt, wie das irgendwann vielleicht noch mal begründet wird. Sie gucken sich die Zustimmungswerte bei den jungen Leuten natürlich nicht an; denn die jungen Leute sind ja bei uns. Die Auswertungen der letzten Wahlen haben wir ja: Wir überzeugen die Jugend mit vernünftigen Politikansätzen. Die Jugend wählt uns auch. Die Jugend goutiert es nicht, wenn man sich an CDU, CSU und SPD als fünftes Rad am Wagen heranwanzt und versucht, wie in Thüringen beispielsweise, das Altparteienkartell an der Regierung zu halten. Also, das möchte die Jugend nicht. Die Jugend möchte klare Ansagen, gute Politik für Deutschland, und die bekommt sie nur von der Alternative für Deutschland. Es gibt zwar den Spruch: Wer mit 20 kein Sozialist ist, hat kein Herz, und wer mit 40 Jahren immer noch Sozialist ist, der hat keinen Verstand; und da ist was dran. Die Jugendlichen geraten vielleicht mal so ein bisschen aus der Spur. Aber sobald man Geld verdient hat oder Geld verdient, ist natürlich Schluss, wenn man den Enteignungsfantasien der Linken ausgesetzt wird. Und dann ist es eben bei jedem – egal ob jugendlich oder nicht – mit links vorbei. So, das ist ganz einfach. Wir wollen das Wahlrecht gekoppelt haben an die Volljährigkeit. Geben und Nehmen, keine Rosinenpickerei: Dafür stehen wir. Aber noch wichtiger, als die Wählerbasis zu verbreitern, ist für uns mehr direkte Demokratie, mehr Mitentscheidung und Engagement statt Stuhlkreise und irgendwelcher Bürgerräte. Das ist das, was die Demokratie in Deutschland voranbringt. Dafür kämpfen wir: dass die Menschen – und zwar alle Menschen in Deutschland – durch Entscheidungsmöglichkeiten mehr an den parlamentarischen und demokratischen Prozessen hier im Lande beteiligt werden. Und diesen Unsinn, den Sie hier eingebracht haben, den können Sie sich knicken. Danke schön. Den Schluss in dieser Debatte macht Heiko Hain für die Unionsfraktion.

Heiko HainCDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Überschrift dieses Antrags könnte man meinen, die Fraktion Die Linke möchte die Meinungsfreiheit stärken und unsere Demokratie widerstandsfähiger machen. Wer den Antrag liest, findet dort aber alles Mögliche: die Bundeszentrale für politische Bildung, Regenbogenflaggen, Migrationspolitik, Russlandsanktionen, Demonstrationen; und irgendwo dazwischen findet sich auch noch das Wahlalter ab 16. Meine Damen und Herren, bemerkenswert ist übrigens auch, worüber wir heute nicht mehr sprechen. Ursprünglich sollte diese Debatte gemeinsam mit derjenigen über den Antrag der Linken zum Wahlrecht für Ausländer geführt werden. Dieser Antrag ist inzwischen von der Tagesordnung verschwunden. Das ist durchaus erstaunlich; denn noch vor wenigen Tagen sollte uns auch dieser Antrag als Beitrag zur Stärkung der Demokratie verkauft werden. Offenbar war man sich am Ende selbst nicht mehr ganz sicher, ob dieses Vorhaben sich politisch und verfassungsrechtlich wirklich überzeugend vertreten lässt, und von uns wird es auch zu Recht abgelehnt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber auch die übriggebliebenen Anträge überzeugen nicht; denn das ist kein Antrag zur Meinungsfreiheit. Das ist ein Sammelsurium linker Lieblingsprojekte, zusammengehalten von einer Überschrift, die deutlich mehr verspricht, als der Inhalt hält. Besonders deutlich wird das beim Thema „staatliche Neutralität“. Die Linke behauptet, das Neutralitätsgebot werde missverstanden, und fordert, staatliche Institutionen müssten deutlicher Haltung zeigen. Die Bundeszentrale für politische Bildung soll dazu sogar gesetzlich verpflichtet werden. Natürlich verteidigt der Staat die Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Aber genau deshalb muss er politisch neutral bleiben, wenn er glaubhaft sein will. Seine Aufgabe ist es, den demokratischen Wettbewerb zu gewährleisten, nicht, selbst Teil dieses Wettbewerbs zu sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Punkt hat mich, ehrlich gesagt, überrascht. Während Europa seit Jahren mit russischen Desinformationskampagnen und hybriden Bedrohungen konfrontiert ist, widmet Die Linke einen Teil ihres Antrags der Forderung, EU-Sanktionen gegen Desinformationsakteure zurückzunehmen und die Namen einzelner Personen von der Sanktionsliste zu streichen. Ich frage Sie: Ist das wirklich Ihre Priorität, wenn wir über die Stärkung unserer Demokratie reden, liebe Kolleginnen und Kollegen? Sie beklagen zu Recht Hass und die Verrohung der politischen Debatte. Wir erleben es tagtäglich: Kommunalpolitiker, Bürgermeister und Abgeordnete sehen sich immer häufiger Beleidigungen, Bedrohungen und sogar Angriffen ausgesetzt. Erst vor wenigen Tagen wurde das Auto des Staatssekretärs de Vries Ziel eines mutmaßlich linksextrem motivierten Anschlags. Ja, nicht jede dumme Bemerkung muss strafrechtlich verfolgt werden. Diese müssen wir ein Stück weit auch aushalten. Aber gerade Kommunalpolitiker dürfen sich nicht persönlichen Bedrohungen ausgesetzt sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dass Sie Kommunalpolitiker besonders schützen wollen, ist auch schon der einzige Lichtblick in Ihrem Antrag. Aber wenn Sie dieses Anliegen ernst nehmen, dann machen Sie doch einfach Ihre Arbeit. Aber nein, an mehreren Stellen fordern Sie die Bundesregierung wieder auf, Gesetzentwürfe vorzulegen. Wenn Sie von Ihren Ideen überzeugt sind, dann legen Sie selbst einen Gesetzentwurf vor. Aber verlangen Sie nicht von dieser Bundesregierung, die Oppositionsarbeit für Sie zu erledigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch beim Wahlalter bleibt Die Linke ihrem Muster treu. Bestehende Regeln werden infrage gestellt, ohne überzeugend zu erklären, warum. Unsere Rechtsordnung orientiert sich bei der Feststellung der persönlichen Reife regelmäßig an der Volljährigkeit mit 18 Jahren. Diese Grenze hat sich bewährt. Aber ja, sicher kann man darüber diskutieren; ich will mich dieser Diskussion auch nicht grundsätzlich verschließen. Aber wer das Wahlalter für die Bundestagswahl verschieben will, trägt eine besondere Begründungslast. Ja, wir entscheiden hier auch über Sachverhalte, die 16- und 17-Jährige betreffen. Aber wir entscheiden auch über Sachverhalte, die andere Bevölkerungsgruppen betreffen. Das ist das Wesen einer repräsentativen Demokratie. Mehr Wahlberechtigte bedeuten eben nicht automatisch mehr Demokratie. Ihr Antrag überzeugt insoweit nicht. Deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank.

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