Antrags der Abgeordneten Kathrin Gebel, Aaron Valent, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Demokratie stärken – Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität
Beratung des Antrags der Abgeordneten Kathrin Gebel, Aaron Valent, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Demokratie stärken – Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (12)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir stehen vielen Krisen gegenüber, ob die Abwendung der Klimakatastrophe, die Schaffung von Gleichberechtigung oder das Erkämpfen des guten Lebens für alle. Und dafür brauchen wir doch die klügsten Köpfe in diesem Land. Deswegen brauchen wir auch keine ungerechten Quoten, und deshalb fordern wir Linke in unserem Antrag die Einführung geschlechtergerechter, paritätisch besetzter Landeslisten. Denn: Es gibt schon eine Quote. Aber es ist eben eine inoffizielle Quote für eher so mittelmäßig kompetente Männer. Frauen leisten in diesem Land zusätzlich zu ihrer Erwerbsarbeit 72 Milliarden Stunden unbezahlte Sorgearbeit. Das ist mehr als die komplette Erwerbsarbeit in diesem Land. Sie haben während der Pandemie im Einzelhandel, im Bildungsbereich, im Gesundheitsbereich den Laden zusammengehalten. Und trotzdem bekommen sie nicht ihren gerechten Anteil an der Macht. Der Anteil von Frauen im Bundestag stagniert seit Jahrzehnten bei 30 Prozent. Ich finde, es ist wirklich Zeit, zu sagen: Wir wollen nicht nur unser Stück vom Kuchen. Wir wollen unsere Hälfte der Bäckerei. Denn im Grundgesetz heißt es ganz klar: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Unser Grundgesetz macht es also nicht nur möglich, es gibt uns sogar den Auftrag, aktiv Gleichberechtigung zu schaffen. Und das bedeutet auch, Geschlechterparität in unseren Parlamenten einzuführen. Vier Frauen haben diesen Passus erkämpft, vier Parlamentarierinnen. Stellen Sie sich vor, was 315 Parlamentarierinnen alles erkämpfen könnten! Weltweit werden Proteste für die Demokratie angeführt von Frauen, ob im Iran, in Belarus, in Mexiko oder in Polen. Auch hier in Deutschland gehen Frauen für ihre Rechte und gegen diejenigen, die sie an den Herd ketten wollen, auf die Straße. Deswegen heißt es am 4. und 5. Juli in Erfurt: „Wir sind widersetzen“. In unserem Antrag stellen wir klar: Das Versprechen einer vollen Demokratie kann es nur zusammen mit Frauen geben, und dieses Versprechen kann nur mit Parität eingelöst werden. Laut dem Global Gender Gap Report würde es noch 163 Jahre dauern, bis Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der politischen Teilhabe Realität ist. Und was soll ich sagen? Ich bin ein ungeduldiger Mensch. Warten wir keine 163 Jahre, bis Gleichberechtigung erreicht ist! Kommen wir unserem Verfassungsauftrag nach! Wir Frauen sind eine Mehrheit in der Bevölkerung, wir Frauen leisten die Mehrheit der Arbeit in diesem Land, und wir Frauen haben ein Anrecht auf unseren gerechten Anteil an der Macht. Parität jetzt! Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. Martin Plum.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauen sind in Deutschland in der Mehrheit. Sie machen mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung aus. Hier im Deutschen Bundestag sind dagegen nur ein Drittel der Abgeordneten Frauen. Das kann und das darf uns nicht zufriedenstellen, und das stellt uns als CDU und CSU auch nicht zufrieden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für uns als Union ist klar: Wir brauchen mehr Frauen in politischer Verantwortung: in den Parteien selbst, in kommunalen Vertretungen, in Landtagen und auch im Deutschen Bundestag. Denn Politik gewinnt, wenn verschiedene Perspektiven zusammenkommen: aus Beruf, aus Familie, aus Ehrenamt, aus Regionen oder aus persönlicher Lebenswirklichkeit. Dazu gehören selbstverständlich auch die unterschiedlichen Perspektiven von Frauen und Männern. Deshalb ist es auch richtig, den Frauenanteil in Parlamenten zu erhöhen. Wir streiten hier nicht über das Ziel, aber wir streiten über den Weg. Denn der Antrag der Linken geht den falschen Weg. Die Linke will damit gesetzlich vorschreiben, dass Landeslisten künftig im Reißverschlussverfahren aufgestellt werden: Frau, Mann, Frau, Mann – oder umgekehrt: Mann, Frau, Mann, Frau. Das klingt einfach. Unser Wahlrecht ist aber kein Reißverschluss. Es folgt nicht einem immer gleichen, schematischen System, und es muss ihm auch nicht folgen. Das ist Ausdruck zentraler Verfassungsgrundsätze der freien und gleichen Wahl, der Parteienfreiheit, der innerparteilichen Demokratie und des freien Mandats. Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 unseres Grundgesetzes bringt es auf den Punkt: Abgeordnete „sind Vertreter des ganzen Volkes“. Sie vertreten nicht eine bestimmte Region. Sie vertreten nicht eine bestimmte Gruppe. Sie vertreten nicht ein bestimmtes Geschlecht. Sie repräsentieren das Volk in seiner Gesamtheit. Wer dagegen wie Die Linke verlangt, der Bundestag müsse ein getreues Abbild der Bevölkerung sein, erteilt dieser Repräsentation eine klare Absage und setzt stattdessen auf bloße Repräsentativität. Er macht aus der Vertretung des ganzen Volkes die Vertretung einzelner Gruppen und erweckt den falschen Eindruck, einzelne Gruppen könnten nur durch ihre eigenen Angehörigen vertreten werden. Das ist nicht das Modell unseres Grundgesetzes. Und, um es deutlich zu sagen, das ist auch nicht das Modell von CDU und CSU, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes steht einem starren gesetzlichen Paritätsmodell entgegen. Die Wahl ist frei und gleich. Dazu gehört, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber grundsätzlich die gleiche Chance für ein Mandat haben. Selbstverständlich steht daneben das Gleichberechtigungsgebot des Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz: Der Staat soll die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern. – Dieser Auftrag ist wichtig. Es ist aber in den Worten des Bundesverfassungsgerichts kein übergeordnetes Verfassungsgut, hinter dem Wahlrechtsfreiheit, Wahlrechtsgleichheit und Parteienfreiheit ohne Weiteres zurücktreten müssen. Diese klare höchstrichterliche Maßgabe verkennt, ja ignoriert der Antrag der Linken quasi vollständig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Antrag der Linken hält zudem nicht, was Sie, Frau Kollegin Gebel, gerade versprochen haben und was der Antrag verspricht. Paritätische Landeslisten führen nicht zu einem paritätisch besetzten Deutschen Bundestag. 276 von 630 Abgeordneten sind aktuell in Wahlkreisen gewählt; das sind 44 Prozent. Mit diesen Mandaten setzen Sie sich in Ihrem Antrag mit keinem einzigen Satz, ja noch nicht mal mit einem Wort auseinander. Wahlkreise sind der Linken also offenbar schlicht und ergreifend egal. Uns als Union sind sie es definitiv nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für uns steht fest: Mehr Frauen im Parlament, ja. Mehr Frauen in politischer Verantwortung, unbedingt. Aber nicht durch mehr staatliche Vorgaben und Verbote, sondern durch bessere Rahmenbedingungen, gezielte Förderung und echte Veränderung in den Parteien selbst. Das ist der richtige Weg. Wir gehen ihn deshalb weiter; denn für uns als Union ist klar: Wir wollen und wir brauchen mehr Frauen im Deutschen Bundestag. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Fabian Jacobi.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Antrag der Die Linke – auch bekannt unter dem Namen SED, vormalige Diktaturpartei der DDR – mit dem Titel „Demokratie stärken […] durch Geschlechterparität“, da springen einen die Zitate, mit denen man seine Rede einleiten kann, geradezu an. Nein, heute mal nicht George Orwell, auch wenn der bei dem Titel dieses Antrags natürlich naheliegt. Bei mir meldete sich Albert Camus. „Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen“, schrieb er. Und gleich danach kam Bertolt Brecht um die Ecke und sprach: „Lasst uns das tausendmal Gesagte immer wieder sagen, damit es nicht einmal zu wenig gesagt wurde!“ – Das tun wir, auch wenn es ermüdend ist, den immer gleichen Angriffen auf Freiheit und Demokratie immer wieder entgegentreten zu müssen. Im November 2018 habe ich meine erste Rede in diesem Parlament gehalten. Ich könnte sie heute genauso wieder halten. Auch damals schon mussten wir uns mit einem Antrag der Linken zu genau demselben Thema auseinandersetzen. Bald acht Jahre ist das her, und es gibt aufseiten der Linken keinerlei Einsicht. Dabei ist doch in der Zwischenzeit manches geschehen, das einen Gedankenprozess in Gang setzen sollte. Damals wie heute zielt Ihr Antrag darauf ab, freie Wahlen abzuschaffen und damit die Demokratie zu beseitigen. Es soll vor den Wahlen vorgeschrieben werden, wie sich nach den Wahlen das Parlament zusammensetzen muss. Nachdem ich im Jahr 2018 hier dazu gesprochen hatte, haben Sie von der Die Linke im Jahr 2019 Ihren Anschlag auf die Demokratie bereits in die Tat umgesetzt – gemeinsam mit den Grünen und der SPD. Sie haben in den Landtagen von Thüringen und Brandenburg Paritätsgesetze beschlossen. Beide Gesetze wurden vom jeweiligen Landesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt und für nichtig erklärt. Richtigerweise! Ein Parlament, dessen Zusammensetzung vorab festgelegt wird, ist eine peinliche Attrappe – nicht anders als die Volkskammer der DDR. Der Versuch, auf diesem Wege der Demokratie den Garaus zu machen, ist mehr als nur verfassungswidrig; er ist offen verfassungsfeindlich. Jetzt zitiere ich doch einmal aus der Rede von 2018: „Was ist eine verfassungsfeindliche Bestrebung? Das Bundesverfassungsschutzgesetz sagt es: eine Bestrebung, die abzielt auf die Abschaffung oder Außerkraftsetzung wesentlicher Verfassungsgrundsätze.“ „Und was sind die Grundsätze, die abschaffen zu wollen den Verfassungsfeind ausmacht? Auch das steht dort nachzulesen.“ Herr Kollege. Pardon? Lassen Sie mich bitte mal kurz etwas sagen. Ich habe Ihnen die Redepause schon eingebaut. Wenn man den Antrag stellt, muss man auch die Reden der anderen Fraktionen aushalten. Wenn Sie von links mittlerweile so laut hier reinrufen, dass man gar nichts mehr versteht, ist es auch nicht zielführend. Das will ich an der Stelle sagen. Wer Anträge stellt, muss das aushalten, ob ihm der Inhalt gefällt oder nicht. Wir kommen damit klar. „[…] was sind die Grundsätze, die abschaffen zu wollen den Verfassungsfeind ausmacht? Auch das steht dort nachzulesen. Gleich der erste, den das Gesetz nennt, ist dieser: das Recht des Volkes auf eine freie und gleiche Wahl der Volksvertretung. […] Eine Wahl, bei der vorgeschrieben wird, wen das Volk zu wählen hat, die ist alles Mögliche, aber weder frei noch gleich.“ Die doppelte Klatsche vor den Verfassungsgerichten von Thüringen und Brandenburg hat nun aber nicht dazu geführt, dass man auf der Linken von der verfassungsfeindlichen Bestrebung abließe. Man macht unverdrossen weiter, wie der vorliegende Antrag zeigt. Das gilt nicht nur für Die Linke, das gilt gleichermaßen für die Grünen und für die Regierungspartei SPD. Aber auch die Union, schon 2018 stark angekränkelt von des verfassungsfeindlichen Gedankens Blässe, ist keine sichere Bank, wenn es um die Verteidigung von Freiheit und Demokratie geht. Auch in ihren Reihen gibt es zahlreiche Demokratiefeinde; Frau Merkel ist da nur die prominenteste. Aber, um mit einem dritten Zitat zu schließen: Wo die Gefahr wächst, wächst das Rettende auch. – Das sind wir, das ist die AfD. Und ja, dass wir heute die stärkste Partei in Deutschland sind, das hat sehr viel damit zu tun, dass wir als Einzige konsequent Freiheit und Demokratie verteidigen und diesen Bestrebungen hier – von Linke bis CDU – entgegentreten. Vielen Dank für die Werbung für uns. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Carmen Wegge für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Seit 32 Jahren präzisiert das Grundgesetz einen Auftrag, den wir leider immer noch nicht erfüllen. 1994 wurde Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes ergänzt durch den Satz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Liste der Nachteile, die Frauen in diesem Land noch erdulden müssen, ist lang. Eine davon ist die Repräsentation in diesem Haus. Frauen machen etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung aus. Im 21. Deutschen Bundestag beträgt der Frauenanteil jedoch nur 32,4 Prozent. Ja, jeder Abgeordnete ist Vertreter des ganzen Volkes und sollte an sich auch den Anspruch haben, mehr als seine Partikularinteressen zu vertreten. Ja, auch ein Mann kann gute Politik für frauenspezifische Belange machen. Aber gleichzeitig ist Geschlecht in unserer Gesellschaft eine große Trennlinie, eine Linie, die maßgeblich prägt, welche Erfahrungen wir im Laufe unseres Lebens machen, wie wir von anderen behandelt werden oder welche Chancen uns offenstehen. Deshalb ist das Geschlecht kein Unterscheidungskriterium wie jedes andere und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein Ziel von Verfassungsrang. Wie steht es aber aktuell um die Chancen von Frauen, gewählt zu werden und dann hier im Bundestag mitbestimmen zu dürfen? Wer aufgestellt wird und zur Wahl antreten darf, entscheiden in diesem Land Parteien. Unsere Parteienlogik belohnt aktuell Menschen mit viel Zeit – Zeit für Abend- und Wochenendtermine, für unvorhersehbare Sitzungen und ausgiebige Wahlkampftermine. Wer sich auf einen aussichtsreichen Listenplatz als Kandidat bewerben will, der oder die braucht Zeit. Wer hat diese Zeit häufig nicht? Frauen. Frauen wenden pro Tag im Durchschnitt 76 Minuten mehr Zeit für Sorgearbeit auf als Männer. Wer mehr Frauen in Parlamenten will, der muss also auch dafür sorgen, dass Sorgearbeit endlich fair verteilt wird. Aber das nur am Rande. Frauen sind also sowohl in Parteien als auch in der Gesellschaft strukturell benachteiligt. Und unser Grundgesetz sagt hier ganz klar: Das darf nicht sein. Es wird immer viel über die Politik geschimpft und gefragt, ob wir hier in Berlin in der Lage sind, gute Politik zu machen. Ich sage: Natürlich sind wir das. Aber mit mehr Frauen im Parlament wird die Qualität der Entscheidungen deutlich besser. Denn: Wenn fast nur eine Gruppe dominiert, besteht das Risiko, dass ihre Erfahrungen als Normalfall behandelt werden und andere Sichtweisen zu kurz kommen. Das sagt im Übrigen auch die Wissenschaft. Einen Moment, Frau Kollegin. – Ich würde vorschlagen, dass auch Sie von der AfD jetzt den Ton runterfahren, damit wir auch jetzt die Chance haben, der Kollegin zuzuhören. Es spricht ja einiges dafür, die Argumente beider Seiten anzuhören. – Frau Kollegin. Danke. – Ich habe jetzt auch zwei Beispiele für alle mit dabei: Erstens. Warum geht so ein Aufschrei durch unser Land, wenn wir aktuell von einer Erhöhung der Arbeitszeit sprechen? Na, weil die meisten Männer da automatisch von der bezahlten Erwerbsarbeitszeit ausgehen und sich denken: Ein, zwei Stündchen mehr sind doch kein Problem. Das braucht der Wohlstand in unserem Land. – Frauen, die bereits heute öfter in Teilzeit sind, wissen, dass um 16:30 Uhr die Kita schließt, sie mit Abholen dran sind und sie eben nicht noch ein Stündchen dranhängen können, weil dann das Kind nicht betreut wird, dass ihre Zeit geteilt ist in Erwerbsarbeit und Care-Arbeit und die Ausweitung der Arbeitszeit eben zulasten der anderen geht. Dass wir alle auf Care-Arbeit angewiesen sind und die Wirtschaft nur läuft, weil es sie gibt, diese Perspektive bringen Frauen dann eben doch häufiger in die politische Diskussion ein, als das die Männer machen. Zweitens. Warum liefern wir in der aktuellen Wahlperiode so viele Gesetzespakete gegen Gewalt gegen Frauen: elektronische Fußfessel, verpflichtende Täterarbeit, digitales Gewaltschutzgesetz? Weil die Rechtspolitik fest in weiblicher Hand ist. Von der Justizministerin über die Sprecherinnen unserer Koalition werden hier die Perspektiven von Frauen in wirksame und unterstützende Gesetze gegossen. Gewalt gegen Frauen wird endlich mit der Priorität bekämpft, mit der sie bekämpft werden muss, weil diese Politik von Frauen gemacht wird. Und ja, ich verstehe alle, die auf die juristische Debatte zu Parität hinweisen, die Wahlrechtsgrundsätze, das freie Mandat, die Parteienfreiheit und das Demokratieprinzip anführen. Ja, Gerichte in Thüringen und Brandenburg haben Paritätsgesetze verworfen. Aber wenn man die Sache juristisch analysiert, dann bitte auch vollständig. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 deutlich gemacht: Es gibt kein Verbot solcher Gesetze. Im Gegenteil, es hat anerkannt, dass hier gleichrangige Verfassungsgüter aufeinandertreffen: Parteienfreiheit und Gleichstellungsauftrag. Es hat die Tür für ein Paritätsgesetz nicht geschlossen, es hat sie explizit offengelassen. Und wer die Protokolle zur Entstehung des Artikels 3 Grundgesetz liest, der weiß: Schon damals wurde das Wahlrecht mitgedacht. Frau Kollegin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Storch aus der AfD-Fraktion. Nein, danke. Die Frage, ob wir Parität wollen, wird nicht im Gerichtssaal entschieden. Sie wird hier entschieden, im politischen Raum, durch den Gesetzgeber, durch uns. Daher danke für den Antrag der Fraktion Die Linke zum heutigen Aktionstag für Parität! Aber ich bin schon ein bisschen verwundert; denn Oppositionsanträge sind eigentlich immer „Ich wünsch mir was“-Anträge. Und klar: Wenn wir jetzt paritätisch besetzte Landeslisten im Koalitionsausschuss beschließen, dann nehme ich die; selbstverständlich. Natürlich machen sie einiges besser. Aber wenn ich mir was wünschen dürfte, dann wäre das eine echte 50/50-Parität. Dann müssten wir über die Erststimme reden, über die Wahlkreise oder darüber, dass wir das bestehende Wahlrecht einfach über einen Zuteilungsmechanismus ergänzen, um bei 50/50 zu landen. Deswegen, liebe Linke, war ich einfach ein bisschen erstaunt; denn bei „Wünsch dir was“ sind wir hier einfach noch nicht angekommen. Wir als Gesetzgeber können ein Gesetz schreiben, das im Einklang mit der Parteienfreiheit und der Chancengleichheit der Parteien steht. Ein paritätisches Wahlrecht ist rechtlich möglich. Jetzt braucht es nur noch den nötigen politischen Willen, es auch einzuführen. Wir als SPD-Bundestagsfraktion und wir als Partei haben diesen Willen definitiv. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns ein paritätisches Wahlrecht in Deutschland einführen! Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ulle Schauws.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eins vorab festhalten: Verfassungsrechtlich ist ein Paritätsgesetz möglich. Es ist nur noch nicht vom Gesetzgeber vorgelegt worden. Die zweite Vorbemerkung, die ich machen will: Es ist sehr interessant, dass die Fraktion hier auf der rechten Seite des Hauses, die 11 Prozent Frauen stellt, vehement dagegenhält, dass wir die Hälfte des Parlaments mit Frauen besetzen können. Bei der CDU will ich die Zahl jetzt nicht sagen; sie ist ungefähr doppelt so hoch wie bei der AfD. Aber dass nur 11 Prozent der Menschen in Ihrer Fraktion Frauen sind, spricht Bände. Es spricht auch Bände, warum Sie sich vehement gegen Parität aussprechen. Das ist ja wohl offenkundig. Ich sage: Heute stehen wir nicht alleine hier und fordern, dass wir Parität in den Parlamenten bekommen müssen. Wir machen das in diesem Hohen Haus für die Hälfte der Bevölkerung. Aber heute wurden wir auch vor dem Hohen Haus von der Initiative „#ParitätJetzt“, einem breiten Bündnis aus mehr als 100 Verbänden, NGOs und Netzwerken, aufgefordert, dafür zu sorgen, dass es das Gesetz für 50 Prozent Frauen im Parlament braucht. Es wurde uns vorgelegt und in die Hand gegeben. Wir waren dort. Keine Wahlrechtsreform ohne Parität! Das fordern sie. Frau Kollegin Schauws, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion. Nein, danke. – Wir als Bündnis 90/Die Grünen fordern als Vorreiterpartei für die Quote – die haben wir vor Jahrzehnten eingeführt; das war ein Meilenstein – seit vielen Jahren die Parität. Wir sind hier an der Seite der Linken und der SPD bei diesem Thema schon lange unterwegs. Ich als Abgeordnete kämpfe seit 13 Jahren dafür. Und ich möchte an eine Person erinnern, der mein Dank und der vieler hier ganz besonders gilt, nämlich Professorin Dr. Rita Süssmuth, die bis zum Ende, bis sie verstorben ist, für Parität in den Parlamenten gekämpft hat. Sie ist heute hier in unseren Gedanken. Was es jetzt bedarf, ist der Mut, endlich den nächsten Schritt zu tun: Parität ins Wahlrecht zu schreiben und hier zu beschließen. Denn der paritätische Frauenanteil in diesem Parlament ist keine Symbolpolitik. Es ist ein Auftrag – ein Auftrag aus unserer Verfassung: Artikel 3 Absatz 2; das wurde schon gesagt. Wenn in einem Parlament überwiegend Männer sitzen, auch schreiende Männer von rechts, fehlen zwangsläufig die Hälfte der Perspektiven. Und ich sage sehr klar – auch an diejenigen, die uns hier zuschauen und zuhören –: Demokratie lebt davon, dass die Menschen, für die Politik gemacht wird, fair und gerecht an den Entscheidungen beteiligt sind. Unterschiedliche Perspektiven, Erfahrungen und Lebensrealitäten! Frauen sind die Hälfte – und diese Hälfte an Erfahrungen müssen die politischen Entscheidungen prägen können. Gerade jetzt ist das wichtiger denn je; denn wir erleben einen rechten Rand, der die Gleichstellungspolitik verächtlich macht, zu traditionellen Rollenbildern zurückwill und Frauen ihre Selbstbestimmung streitig macht. Dagegen braucht es klare Kante, vor allem auch von Frauen. Frauenrechte und Gleichstellung kommen nicht von allein. Das Frauenwahlrecht, das Recht auf ein eigenes Konto und die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe wurde erkämpft. Nichts davon wurde großzügig gewährt. Mehr Frauen in Parlamenten heißt, Parität in ein Gesetz zu gießen. Aber wir wissen auch: Das ist nur ein Teil der Lösung. Es müssen auch Strukturen verändert werden. Die Ursache für die Unterrepräsentation von Frauen liegt auch an den Hürden, die Frauen die politische Teilhabe erschweren. Deshalb beginnt Parität nicht erst bei einer Wahlliste. Sie beginnt mit gezielter Förderung von Frauen, mit Mentoringprogrammen und Rahmenbedingungen, die politische Beteiligung ermöglichen, mit dem Willen von Parteien, Gleichberechtigung zu wollen und umzusetzen. Dazu gehört auch die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen. Ich hätte gern die EU-Entgelttransparenzrichtlinie von der Regierung bekommen. Diese haben wir aber noch nicht. Ich komme zum Schluss. Ich bin auf die Ergebnisse der Wahlrechtskommission gespannt. Wenn sie einen Vorschlag für Parität vorlegt, sind wir dabei. Nur Mut! Vielen Dank. Der Kollege Hilse erhält jetzt die Möglichkeit zu einer Kurzintervention.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Der vorliegende Antrag stammt zwar jetzt nicht von Ihnen, sondern von den Linken. Aber Sie haben in Ihrer Satzung ja nun auch die Regelung aufgenommen, dass bei Bewerbungen auf Listenplätze nur abwechselnd angetreten werden darf. Nun ist es ja so, dass Sie auch die Meinung vertreten, dass es nicht nur zwei Geschlechter gibt, sondern mehrere Geschlechter, also 50, 60, 70, 80. Wäre es dann nicht konsistente Politik, wenn Sie auch diese Geschlechter, die Sie für möglich halten oder die Sie postulieren, hier im Parlament bzw. auf den Landeslisten abgebildet sehen wollen? Es wäre für die anderen Geschlechter schließlich ungerecht, wenn Sie sich nur auf die zwei biologischen Geschlechter beziehen und alle anderen quasi vernachlässigen. Frau Kollegin.
Herr Abgeordneter, ich empfehle Ihnen, wenn Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen wollen: Es gab in der letzten Wahlperiode eine Wahlrechtskommission. Dieser habe auch ich beigesessen. Wir haben da intensiv mit Abgeordneten aus allen Fraktionen – übrigens auch aus Ihrer Fraktion – über das ganze Thema Wahlrecht und auch über Parität gesprochen. Es gibt Lösungsvorschläge, wie es aussehen kann, wenn wir mehr als nur die zwei Geschlechter abbilden wollen, wodurch sich dann auch eine Abbildung der mehr als nur zwei Geschlechter im Wahlrecht wiederfindet. Lesen Sie das sehr gerne nach! Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass wir als grüne Bundestagsfraktion, die wir einen Frauenanteil von 62 Prozent mit ins Parlament bringen, tatsächlich nicht das Problem sind, wenn es um Geschlechterparität in den Parlamenten geht. Wir sind quasi die Fraktion, die den Frauenanteil hier tatsächlich hochhält. Wenn wir die Parität umsetzen würden, dann könnte es – das gebe ich zu – passieren, dass Sie, Herr Hilse, vielleicht demnächst nicht mehr diesem Parlament angehören, weil es tatsächlich eine Frau wäre, die auf Ihrem Platz sitzt. Ich fände das jedenfalls nicht verwerflich. Und wenn Sie das so genau wissen wollen: In Ihrer Fraktion bzw. in Ihrer Partei wäre das vielleicht auch ein Anlass dafür – – – Ich weiß ja nicht, warum Sie immer so schreien müssen. Holen Sie sich an dieser Stelle mal Beratung und Hilfe. Lassen Sie doch einfach die Kollegin in Ruhe die Kurzintervention beantworten. Wir hätten jedenfalls eine Hilfe bei der Umsetzung der Geschlechterparität in Ihrer Fraktion, wenn wir ein Paritätsgesetz hätten. Sie können sich dem ja anschließen. Das gilt eben weiter als nur für die linken Parteien in diesem Haus. Ich finde jedenfalls, Ihre Frage hat weit blicken lassen, was Sie über Menschen denken, die sich hier für eine inklusive und eine vielfältige Gesellschaft einsetzen. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Christina Stumpp.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Union teilen ausdrücklich das Ziel, dass sich mehr Frauen politisch engagieren. Es ist überhaupt nicht zufriedenstellend, dass Frauen im Deutschen Bundestag mit 32,4 Prozent weiterhin deutlich unterrepräsentiert sind. Wenn unterschiedliche Lebensrealitäten und Erfahrungen in die parlamentarische Arbeit einfließen, gewinnen alle, insbesondere unsere Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland. Doch die entscheidende Frage lautet: Wie erreichen wir dieses Ziel? Die Linke schlägt vor, per Gesetz eine starre Geschlechterparität auf Landeslisten vorzuschreiben. Diesen Weg halten wir ausdrücklich für falsch und für verfassungswidrig, meine Damen und Herren. Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger frei entscheiden und dass Parteien ihre Kandidatinnen und Kandidaten in freien demokratischen Verfahren aufstellen können. Diese Entscheidung muss vor Ort getroffen werden, und zwar von den Mitgliedern in den Wahlkreisen und in den Landesverbänden und nicht durch gesetzliche Vorgaben. So etwas vorzuschreiben, ist mit innerparteilicher Demokratie nicht vertretbar. Direktmandate, die Sie gar nicht in Ihrem Antrag erwähnen, die immerhin fast die Hälfte der Sitze hier im Deutschen Bundestag ausmachen, lassen sich ohnehin nicht quotieren. Ja, wir wollen mehr Frauen in politischer Verantwortung auf der kommunalen Ebene, auf Landesebene und hier im Deutschen Bundestag. Die CDU Deutschlands hat sich deshalb selbst das Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen auf ihren Listen deutlich zu erhöhen und perspektivisch die Parität zu erreichen. Aber wir setzen dabei auf Überzeugung statt auf Zwang, auf Förderung statt auf Vorgaben, auf Ermutigung statt auf staatliche Vorgaben. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die eigentlichen Hürden für uns Frauen häufig woanders liegen: in der Vereinbarkeit von Familie und politischem Amt, konkret an den langen Sitzungen bis spät in die Nacht hinein, in dem Spagat zwischen Familie, Beruf und Ehrenamt. Und es ist die wesentliche Frage, ob Frauen überhaupt ermutigt werden, zu kandidieren. Genau dort müssen wir doch als Parteien ansetzen. Es gilt, Frauen für politische Ämter zu gewinnen, sie zu unterstützen, zu fördern und sichtbar zu machen: durch Mentoringprogramme, wie Sie schon sagten, und vieles mehr. Wir brauchen mehr Vorbilder, Mentorinnen und Mentoren, die Mut machen, für ein politisches Amt zu kandidieren. Und ja, wir brauchen auch bessere Rahmenbedingungen für alle. Denn klar ist auch: Mehr Frauen im Parlament erreichen wir dauerhaft nur auf einem Weg, nämlich indem wir mehr Frauen dafür begeistern, politische Verantwortung zu übernehmen und für Mandate zu kandidieren. Frau Kollegin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wollen Sie die zulassen? Nein, danke. – Mit Angela Merkel, Rita Süssmuth, Julia Klöckner und noch vielen Unionsfrauen mehr haben Unionsfrauen Maßstäbe gesetzt und eine Vorbildfunktion eingenommen, die in unsere Gesellschaft wirkt und insbesondere Vorbild ist für viele junge Frauen und Mädchen in unserem Land. Deshalb werden wir anstreben, das Amt des Bundespräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland Anfang 2027 endlich mit einer Frau zu besetzen. – Ja, volle Zustimmung. – Ihren Antrag lehnen wir deswegen ab. Herzlichen Dank. Die Kollegin Ulle Schauws erhält jetzt die Möglichkeit zu einer Kurzintervention.
Frau Kollegin Stumpp, ich habe folgende Frage an Sie: Sie haben hier gerade Ihre verstorbene Parteikollegin Professorin Süssmuth erwähnt. Sie hat mit sehr großer Klarheit und auch sehr viel Überzeugung über Jahre das Ziel verfolgt, ein Paritätsgesetz einzuführen und Parität in die Parlamente zu bringen. Meine Frage an Sie ist: Haben Sie mit ihr mal intensiv darüber gesprochen? Wie ist denn die Resonanz dazu gewesen? Denn Sie lehnen das ja in dieser Klarheit ab und sagen: „verfassungsrechtlich bedenklich“. Professorin Süssmuth war da ganz anderer Auffassung. Das ist die eine Frage. Und der zweite Punkt ist, dass – ich meine das jedenfalls; korrigieren Sie mich, wenn es falsch ist – der Anteil der Frauen in Ihrer Fraktion von der letzten Wahlperiode zu dieser wieder gesunken ist. Von daher würde ich gerne wissen, welche Maßnahmen – Sie sind ja, glaube ich, die Expertin dafür in Ihrer Partei – gut funktioniert haben und welche vielleicht nicht so gut.
Herzlichen Dank. – Sie hatten es angesprochen: Der große Unterschied zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist, dass der Großteil der Sitze bei uns durch Direktmandate gewonnen wird. Da bringt eine Quotierung auf Listen, eine paritätische Listenaufstellung, wie sie Die Linke und Sie von den Grünen fordern, wenig. Ich komme aus Baden-Württemberg. Bei uns zieht die Landesliste gar nicht. Man wird mit dem Antrag der Linken für mehr Parität, was auch Sie unterstützen, gar nicht mehr Frauen ins Parlament bekommen, wenn es Landesverbände gibt, deren Mitglieder nicht über die Liste einziehen. Wir in der Union haben die letzten Monate und die letzten Jahre mit Rita Süssmuth gemeinsam daran gearbeitet, dass wir eine Frauenquote einführen, dass wir bei dem Thema vorangehen, aber dabei auf Freiwilligkeit setzen. Und da sind wir auf einem guten Weg. Deswegen bin ich als Unionsmitglied überzeugt davon, dass wir in den nächsten Jahren auch deutlich zulegen werden. Wir haben einen Bedarf. Und wie Sie sagten: Das geht über Mentoringprogramme und vieles andere mehr. Aber ich sage auch: Wir sind eine Partei, die ihre Wahlkreise direkt holt und in der Regel nicht über Landeslisten. Deswegen wird das bei uns nicht so einfach sein, wie sich das andere Parteien vorstellen. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Thomas Fetsch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Passend zum heutigen 2. Aktionstag der Initiative „ParitätJetzt!“ präsentiert uns Die Linke einen Antrag zur Herstellung der Geschlechterparität im Deutschen Bundestag. Das klingt auf den ersten Blick sehr einleuchtend: Frauen machen in Deutschland zwar sogar etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung aus, sind aber im Deutschen Bundestag im Verhältnis dazu deutlich unterrepräsentiert. Diese Sichtweise setzt allerdings voraus und suggeriert, dass nur Frauen auch Frauen repräsentieren könnten, was faktisch falsch und dem Demokratieprinzip fremd ist. Im Übrigen finde ich diese Haltung gerade von Vertretern gender- und queertheoretischer Auffassungen, nach denen das Geschlecht lediglich ein Ergebnis sozialer Praxis und Konstruktion sein sollte, schon im Ansatz ziemlich befremdlich. Den Interessen von Frauen erweisen deren Vertreter einen weit größeren Bärendienst, als es die Nichteinführung einer Paritätspflicht bei der Aufstellung von Landeslisten je könnte, meine Damen und Herren. In Ihrem Antrag spielen Sie vielfach auf die Ergebnisse der Wahlrechtskommission der 20. Legislatur an. Sie zitieren aus dem Abschlussbericht allerdings nur die Aussagen, die Ihren Vorstellungen nützen, und ignorieren, was denen rechtlich und sachlich entgegensteht. Man schaue sich dazu etwa nur Abschnitt 3.1 des Abschlussberichtes an. Das nachzulesen, empfehle ich Ihnen einfach noch mal. Im Antrag wird zudem angedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines für erforderlich gehaltenen Ausgleichs von Verfassungsgütern einem Paritätsgesetz den Weg gebahnt habe. Das ist schlicht unzutreffend und blendet außerdem offenbar bewusst die gegensätzlichen Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte in Thüringen und Brandenburg im Jahr 2020 aus; mein Kollege hat das bereits erwähnt. Es gibt daher auch weiterhin gute Gründe, anzunehmen, dass ein Paritätsgesetz verfassungswidrig wäre. Die Annahme des Antrags hätte zudem zur Folge, dass man Frauen allein aufgrund der biologischen Bevölkerungsverteilung unter Negierung anderer erheblicher Kriterien bevorzugte. Alle Parteien haben unter ihren Mitgliedern einen Frauenanteil von deutlich unter 50 Prozent; selbst bei Bündnis 90/Die Grünen sind es circa 45 Prozent. Bei paritätischer Mandatsvergabe wären Frauen im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Summe der Mitglieder daher deutlich überrepräsentiert. Mir ist bewusst, dass gerade der Frauenanteil bei der AfD noch durchaus steigerungsfähig ist. Aufgrund des weiterhin anhaltenden Zuspruchs – hören Sie bitte zu! –, in jüngerer Zeit ganz deutlich auch bei Frauen, ist jedoch mittel- und langfristig eine signifikante Steigerung weiblicher Mandatsbewerber bei der AfD zu erwarten. Da bin ich absolut sicher. Sie, liebe Linke, legen hier einen klassischen Schaufensterantrag vor, passend zum Jahrestag. Ihr Antrag ist schlicht abzulehnen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Thomas Silberhorn.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr Frauen im Deutschen Bundestag – ja, das wäre gut; aber der Antrag der Linken dazu ist schlecht. Sie wollen die Parteien verpflichten, ihre Landeslisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Viele Parteien praktizieren das übrigens längst. Die CSU hatte ihre Bundestagsliste 2025 bis Platz 80 paritätisch besetzt. Es kam nur leider kein Listenkandidat zum Zuge. Wenn Sie das nun gesetzlich verpflichtend machen wollen, dann müssen Sie berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 2017 zum Personenstandsrecht entschieden hat, dass es neben den Kategorien „männlich“ und „weiblich“ eine dritte Option für Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, geben muss. Daraus ist die Kategorie „divers“ entstanden, die heute bei jeder Stellenausschreibung zu beachten ist. Wenn Sie nun auf Wahllisten für den Deutschen Bundestag Männer und Frauen zwingend in gleicher Anzahl berücksichtigen wollen, dann kommen Sie nicht daran vorbei, auch die Kandidatur von diversen Personen zu regeln. Aber nach Vorstellung der Linken sollen sie unabhängig von der Abfolge der Listenplätze kandidieren können. Das wirft nun mehr Fragen auf, als Die Linke beantworten kann. Einerseits werden danach diverse Personen gegenüber Männern und Frauen bevorzugt, weil sie sich nämlich aussuchen können, wo sie die paritätische Reihenfolge unterbrechen wollen. Andererseits werden sie gleichzeitig benachteiligt, weil sie eben nicht gleichermaßen wie Männer und Frauen berücksichtigt werden. Im Übrigen wird man sogar Listen zulassen müssen von Parteien, die nach ihren Statuten nur ein Geschlecht vertreten wollen – zum Beispiel nur Frauen, wie das bei kommunalen Wahllisten seit vielen Jahren gang und gäbe ist. Das heißt: Die gesetzliche Verpflichtung zur Geschlechterparität von Männern und Frauen auf Bundestagslisten ist etwas aus der Zeit gefallen. Es wäre ein gravierender Eingriff in die Verfassungsgrundsätze einer freien und gleichen Wahl. Vermutlich kennt Die Linke diese Schwierigkeiten und setzt sich deshalb nicht näher damit auseinander. Sie fordern ja nur, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen soll. Diesen Gefallen werden wir Ihnen aber nicht tun. Sie sind selbst Teil dieses Gesetzgebungsorgans Deutscher Bundestag. Und wenn Sie nicht imstande sind, einen Gesetzentwurf vorzulegen, dann lassen Sie es eben sein. Ich will nur eines deutlich machen: Die Vorstellung der Linken, dass aufgrund der Unterrepräsentanz von Frauen im Bundestag die Legitimität parlamentarischer Entscheidungen untergraben würde, teilen wir in CDU und CSU in keiner Weise. Der Bundestag ist gerade keine Vertretung von gesellschaftlichen Gruppen, sondern eine Vertretung des gesamten Volkes. Die demokratische Legitimation dieses Hauses ergibt sich nicht aus einer proportionalen Abbildung der Gesellschaft, sondern aus allgemeinen, freien und gleichen Wahlen.
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