Antrags der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Einsetzung einer Enquete-Kommission „Informations- und Kommunikationsordnung des 21. Jahrhunderts“
Beratung des Antrags der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Einsetzung einer Enquete-Kommission „Informations- und Kommunikationsordnung des 21. Jahrhunderts“
Zusammenfassung
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Reden (16)
Hochverehrtes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Willkommen im Jahr 2026! Willkommen in der digitalen Welt! Es ist schon bemerkenswert, dass ich so beginne. Unsere bestehende Medienordnung stammt wörtlich aus dem letzten Jahrhundert. Es gab damals wenige Fernsehsender, wenige Radioprogramme, knappe Sendefrequenzen, also enorme Eintrittshürden. Ein sehr begrenzter, kleiner Kreis an professionellen Medien entschied, welche Informationen überhaupt in die Öffentlichkeit gelangen konnten. Meine Damen und Herren, diese Voraussetzungen sind heute Geschichte. Die digitale Revolution hat die Voraussetzungen weggefegt. Was ist daran so schwer zu verstehen? Auch und gerade die Welt der Informationsvermittlung wurde revolutioniert. Heute kann jeder senden, alle können publizieren, und zwar in Ton und Bild, weltweit und in Echtzeit. Das sind die Fakten, meine Damen und Herren. Internetplattformen, soziale Medien, Suchmaschinen, Blogger, Influencer: Das ist heute die Informationswelt, gerade auch der jüngeren Generationen. – Und unsere Medienordnung? Sie tut so, als sei nichts geschehen seit Mitte des letzten Jahrhunderts. Sie versucht, die digitale Informationsexplosion in ein verstaubtes analoges Korsett zu pressen, hält an einem öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem fest, dessen Rechtfertigungsgründe im digitalen Umbruch jeden Tag tiefer begraben werden. Bei ARD und ZDF sitzt man in der ersten Reihe – ja, in der ersten Reihe eines Paralleluniversums. Das erleben wir fast täglich. Mit dem Zweiten framt man besser. Hier wird zwangsgebührenfinanziert aus einer fiktiven Realität berichtet, und zwar in einer Art und Weise, die sehr häufig an Desinformation grenzt – 9 Milliarden Euro jährlich für ideologisches „Wünsch dir was“, öffentlich-rechtliches Welterklärertum. Das muss aufhören! Doch die heilige Kuh des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird immer weiter gefüttert. Private Medienunternehmen tragen ein wirtschaftliches Risiko. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk schickt im Zweifel den Gerichtsvollzieher. Warum bleiben die Privilegien, wenn die alten Gründe nicht mehr gelten? Das frühere Problem, wertvolle Informationen zu erhalten, existiert heute nicht mehr. Informationen sind heute immer da – man muss sie nur finden wollen. Es gibt offensichtlich andere Gründe für diese Privilegien: die Angst der noch politisch Mächtigen –noch politisch Mächtigen – vor unbeaufsichtigten und ungefilterten Debatten der Bürger in freien Diskursräumen, die Angst vor dem mündigen Bürger, die Angst vor der freien, ungesteuerten Meinungsbildung. Es ist wohl mittlerweile der Status quo der Bundesregierung, die eigenen Bürger für dumm zu halten, um sie dann auch noch ständig für dumm zu verkaufen. Man möchte und muss unter allen Umständen die Deutungshoheit bewahren und behalten über alle Informationsflüsse, über alle Informationsräume, über alle Diskursbeteiligten. All das wird zunehmend reguliert, meine Damen und Herren, kontrolliert, gefiltert und beaufsichtigt. Es werden immer mehr Gremien und Aufsichtsinstanzen hinzuerfunden, auf Länder-, auf Bundes- und auch auf EU-Ebene. Deswegen soll die alte Medienordnung immer und immer weiter gelten. Deswegen soll das öffentlich-rechtliche Rundfunkmilliardengrab als vermeintlicher Gralshüter verbindlicher Wahrheiten am Leben erhalten werden. Wir wollen und werden das ändern. Wir wollen die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Deshalb beantragen wir hier die Einsetzung dieser Enquete-Kommission, um auf breiter Erkenntnisbasis wissenschaftlich begleitet eine funktionierende Medien- und Informationsordnung des 21. Jahrhunderts zu schaffen, auch und gerade, um die Meinungsfreiheit zu schützen. Pax vobiscum, meine Damen und Herren! Friede sei mit euch! Ite, missa est – die Messe ist gelesen. Danke schön. Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Dr. Hendrik Hoppenstedt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es, Herr Renner, ja bemerkenswert, dass bei Ihrem eigenen Antrag Ihre Fraktion hier so gut wie gar nicht präsent ist Es scheint daran zu liegen, dass Sie 2022 schon mal exakt den gleichen Antrag hier im Deutschen Bundestag gestellt haben. Den haben wir auch damals schon abgelehnt. Ich will Ihnen nur sagen: Wir werden es auch dieses Mal tun. Das möchte ich auch kurz begründen. Es sind zwei Gründe, die dazu führen, dass wir ihn ablehnen werden. Der eine ist auf den ersten Blick erst mal ein formaler: Nach unserer Geschäftsordnung können Enquete-Kommissionen – hören Sie doch eine Sekunde zu! –, ich zitiere, zur „Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ eingesetzt werden. Das bedeutet aber im Umkehrschluss: Wir brauchen eine Entscheidungskompetenz. Und diese Entscheidungskompetenz macht sich fest an Gesetzgebungskompetenzen. Man kann einfach mal im Grundgesetz nachgucken, wofür wir Gesetzgebungskompetenzen haben und wofür wir keine Gesetzgebungskompetenzen haben. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es relativ einfach: Dieser Bereich liegt in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Insoweit können wir diese Enquete-Kommission schon aus diesem Grunde gar nicht einsetzen. Diese Zuständigkeitsfragen sind übrigens keine leeren Formalismen. Die ausschließliche Zuständigkeit der Länder für die Medienpolitik hat gute und historisch bedingte Gründe. Sie beruhen zum einen auf den bitteren geschichtlichen Erfahrungen, die wir in der Zeit des Nationalsozialismus gemacht haben, wo gleich nach der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus die Medienlandschaft gleichgeschaltet worden ist. Das führt zu der Erkenntnis, dass eine geteilte Medienlandschaft weniger leicht zu manipulieren ist als eine zentralistische Struktur. Dazu hat der ehemalige Verfassungsrichter Konrad Hesse Folgendes gesagt – ich zitiere –: „Dies führt – verglichen mit einer zentralen Bundeszuständigkeit – zu einem gewaltenteilenden Effekt. Sollte der Fall eintreten, dass das Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks nicht hinreichend beachtet wird, so bleiben die Folgen des Verstoßes auf das Gebiet des betroffenen Landes beschränkt.“ Zitat Ende. Nun ist auch meine Partei nicht mit allen Verästelungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer glücklich. Der Bundesvorstand meiner Partei hat 2024 einen umfassenden Beschluss dazu gefasst, aber ganz sicher nicht, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu diskreditieren oder gar abzuschaffen. Nein, wir stehen ohne Wenn und Aber zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auch wenn uns einiges nicht passt. Aber wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk besser, transparenter, schlanker machen, ihn an neue Herausforderungen anpassen, und das mit Konsequenz, aber vor allen Dingen auch mit Augenmaß, und zwar vor allen Dingen dort, wo die Entscheidungen tatsächlich hingehören, nämlich in die Bundesländer. Und da tut sich tatsächlich eine ganze Menge: Ende vergangenen Jahres ist eine Reform zum Medienstaatsvertrag in Kraft getreten. Sie hat viele wichtige Änderungen mit sich gebracht. In Sachsen-Anhalt hat der Landtag nach dreijähriger Arbeit in einer Enquete-Kommission, die übrigens einige Fragen, die Sie hier aufwerfen, behandelt hat, gerade ihren Abschlussbericht vorgestellt. Ich finde, er ist eine lesenswerte Sache. Ich kann ihn allen nur ans Herz legen. Wir sehen also – ein neuer Medienstaatsvertrag, eine Enquete-Kommission, die Ergebnisse geliefert hat –: Die Länder tun etwas in ihren Zuständigkeiten. Und was sie ganz bestimmt nicht brauchen, sind Nachhilfestunden aus der AfD-Bundestagsfraktion, meine Damen und Herren. Ich bin mir sicher: Ginge es Ihnen um die Sache, würden Sie solche Anträge gar nicht stellen. Deswegen komme ich jetzt zu dem zweiten Grund, warum wir Ihren Antrag ablehnen werden. Es geht Ihnen natürlich nicht um die Sache. Es geht Ihnen um was ganz anderes. Sie wollen unsere staatliche Ordnung, unsere Institutionen im Grunde genommen verächtlich machen und diskreditieren. Die Presse wird von Ihnen ja inzwischen immer als „Lügenpresse“ tituliert. Die Justiz ist angeblich eine weisungsabhängige politische Kampfmaschine. Im Parlament werden angeblich regelmäßig Ihre Rechte verletzt. Der Verfassungsschutz ist in Ihren Augen ein politisches Kampfinstrument gegen Sie. Und die Meinungsfreiheit – so kann man es ja auch immer wieder hören – ist angeblich in Deutschland auch auf dem Rückzug. – Das ist alles Quatsch. Da geht es um Institutionen, da geht es um Rechte, die unsere Republik groß gemacht haben, aber sie gefallen Ihnen halt nicht. Insofern wollen Sie diesen Staat nicht umbauen; Sie wollen ihn aus meiner Perspektive schlichtweg zerstören. Das kann man daran sehen, dass Ihr unheimlicher Vorsitzender Björn Höcke solche Dinge sagt wie: Dieses Land sei nicht verteidigungswürdig; in Westdeutschland lebten deutschsprechende Amerikaner. Meine Damen und Herren, das ist alles verrückt. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen können. Ich denke, das ist auch gut so. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort die Abgeordnete Awet Tesfaiesus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Freie und unabhängige Medien sind eine tragende Säule der Demokratie. Sie informieren, ordnen ein, kontrollieren staatliches Handeln. Sie ermöglichen den öffentlichen Diskurs und sind Grundlage für die Meinungsbildung. Gerade in Zeiten der Desinformation und des digitalen Wandels sind sie wichtiger denn je. Deshalb braucht es eine Medienpolitik, die auf Vertrauen in die freiheitliche Ordnung, auf Fakten und auf die Stärkung der journalistischen Arbeit setzt. Genau das leistet der Antrag der AfD nicht. Hinter dem Anschein einer ergebnisoffenen Analyse stehen zahlreiche pauschale Unterstellungen gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Medien. Zugleich – und das wurde bereits gesagt – ignoriert der Antrag vollkommen die föderale Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes und die Zuständigkeit der Länder. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ganz klar ab. Wenn wir wirklich über die Verantwortung des Bundes sprechen wollen, dann gerne in Bezug auf die Aufgaben, für die der Bund tatsächlich zuständig ist, zum Beispiel für die Frage des Informationszugangs von Journalistinnen und Journalisten. Doch genau in diesem Bereich plant die Bundesregierung Verschlechterungen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit Ihnen über das Informationsfreiheitsgesetz sprechen. Das Informationsfreiheitsgesetz ist für journalistische Recherchen mangels anderer Rechtsgrundlagen essenziell. Es ermöglicht Medien, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken. Die Maskenaffäre von Jens Spahn, die Kumpelei von Katherina Reiche mit der Milliardärslobby oder die CDU-Fördermittelaffäre – all das wäre ohne das IFG nicht ans Licht gekommen. Doch genau diese Transparenz droht nun eingeschränkt zu werden. Künftig sollen Informationen nur noch natürliche Personen erhalten, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können und diese Auskünfte nicht aufgrund anderer Regelungen erhalten können. Ich frage Sie: Was genau ist ein berechtigtes Interesse? Welche Maßstäbe wollen Sie anlegen? Und was meint der Verweis auf die anderen Regelungen? Obendrauf kommt, dass Sie die Gebühren ändern und sie künftig im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip erheben wollen. Wie sollen investigative Journalistinnen und Journalisten ihrer Kontrollfunktion nachkommen können, wenn sie für die Informationen von Behörden Tausende von Euro bezahlen müssen? Das ist kein Bürokratieabbau, das ist Demokratieabbau. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger. Ich fordere Sie daher auf: Finger weg vom Informationsfreiheitsgesetz! Und wenn wir schon dabei sind: Die Grünen haben im Mai dieses Jahres einen Gesetzentwurf zum Medienauskunftsrecht eingebracht. Genau dieses Gesetz, das Journalistinnen und Journalisten mehr Rechte bei der Informationsauskunft gibt, wurde mit Verweis auf das IFG abgelehnt – genau das IFG, das nun geschwächt werden soll. Pressefreiheit ist kein Lippenbekenntnis. Sie muss politisch gesichert werden. Journalistinnen und Journalisten brauchen endlich klare, verlässliche und einklagbare Auskunftsrechte gegenüber Bundesbehörden. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, handeln Sie endlich! Sorgen Sie für Rechtssicherheit anstatt Rechtsunsicherheit! Stärken Sie die Pressefreiheit, anstatt Transparenz zu beschränken! Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Holger Mann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag werden eine Menge Fragen zu Medien und Medienkonsum aufgerufen, die sie in einer Enquete-Kommission diskutieren wollen. Und ja, man kann natürlich auch monatlich in einem weiteren Gremium über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sprechen – über dessen Auftrag, über die Finanzierung, die Programmgestaltung, europäische Regulierung bei digitalen Dienstleistungen, über Trimedialität oder Effizienz. Und das tun Sie ja gefühlt schon jeden Monat in diesem Hohen Haus. Aber es muss gesagt sein: Diese Fragen werden bereits diskutiert, und zwar genau dort, wo die gesetzliche Regelungskompetenz besteht, nämlich in den Landtagen und Landesregierungen, in der Folge in Rundfunkräten, Verwaltungsräten, Landesmedienanstalten, durch die Programmaufsicht, vor Gerichten, durch Rechnungshöfe und zuletzt auch immer wieder vor dem Bundesverfassungsgericht. Kurzum: Dafür, sehr geehrte Damen und Herren, brauchen wir keine Enquete-Kommission des Bundestages, vor allem aber keine, deren Fragestellungen suggestiv sind und deren Ausgangspunkt die grundsätzliche Infragestellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, wie Herr Renner hier gerade wieder illustriert. Auch wenn der heute vorliegende Antrag sachlicher formuliert ist als frühere Initiativen Ihrer Fraktion, bleibt das politische Ziel dasselbe, nämlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu delegitimieren. Dazu muss man klar sagen: Das reiht sich ein in eine Serie von Angriffen der AfD. Der jüngste: Im Wahlprogramm zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt fordert die AfD die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages, ergo das Aus für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. – Sie kommentieren sich selber. Heute versuchen sie also erneut, parlamentarische Instrumente gegen die Öffentlich-Rechtlichen in Stellung zu bringen, diesmal in Form der Enquete-Kommission. Sie wollen den Rundfunk ausleuchten und kontrollieren. Wir wollen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Politik und Regierung beleuchtet und kontrolliert. Genau das ist die Aufgabe der vierten Gewalt in einer Demokratie. Und weil Sie hier immer wieder gegen den Rundfunkbeitrag und damit den ÖRR vorgehen und diesen angreifen, sei doch mal verglichen, was man dafür bekommt. Er kostet bekanntlich 18,36 Euro monatlich und ungefähr so viel wie ein vollwertiges Angebot von Netflix oder ein kleines von Sky. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk produziert dafür jedes Jahr Hunderttausende Sendeminuten. Er betreibt – noch – 21 TV-Sender und fast 70 Radioprogramme, darunter viele regionale Sender und Spartenangebote. Zudem bietet er Mediatheken und Informations- wie Bildungsangebote. Er berichtet aus den Kommunen ebenso wie aus aller Welt. Er berichtet unabhängig aus den Parlamenten aller drei Ebenen. In den Streamingdiensten? Fehlanzeige. Zum gleichen Preis gibt es keine qualitätsgesicherten Nachrichten oder etwas zur Regionalität. Liveberichterstattung ist die absolute Seltenheit. Einordnung, Diskussion oder Dokumentation ist Mangelware oder gar nicht vorhanden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dagegen informiert rund um die Uhr, bietet zudem Bildung, Kultur, Dokumentation, barrierefreie Angebote und Berichterstattung in den Regionen, aus denen sich die Privaten längst zurückgezogen haben. Genau deshalb bemisst sich der Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eben nicht allein an Einschaltquoten oder Marktanteilen. Streamingdienste dagegen verfolgen ein völlig anderes Geschäftsmodell. Ihr Geschäft ist Unterhaltung. Regionale Berichterstattung gehört, wie schon gesagt, ebenso wenig dazu wie politische Informationen oder kulturelle Grundversorgung. Ihr Fokus ist der Markt und nicht das Gemeinwohl. Und das sei auch mal gesagt: Dabei schöpfen sie massiv Gewinne ab – das ist richtig –, aber ohne entsprechende Jobs vor Ort zu schaffen oder auch nur fair Steuern abzuführen. Netflix hat zum Beispiel laut Studien nur 0,3 Prozent des in Deutschland erwirtschafteten Gewinns an Steuern abgeführt. Auch deshalb sage ich: Es gibt keine gute Alternative zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der vor Ort Werte schafft und mehr als 40 000 Jobs. Abseits dieses Antrags diffamieren Sie Journalistinnen und Journalisten regelmäßig als „Lügenpresse“. Sie erklären unliebsame Berichterstattung regelmäßig zur Propaganda. Ihnen geht es nur darum, das Vertrauen in seriöse Medien zu untergraben. Wer aber parlamentarische Instrumente nutzt, um die Legitimation unabhängiger Medien grundsätzlich infrage zu stellen, der stärkt nicht die Demokratie, er schwächt sie. Genau deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Danke. Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete David Schliesing.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über den Ladenhüter der AfD, eine Enquete-Kommission zur Medienordnung und zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzusetzen, musste der Bundestag das letzte Mal im November 2022 debattieren – es wurde schon erwähnt. Inhaltlich hat sich seitdem allerdings wenig verändert. Aber dieses Mal versuchen Sie es zur Abwechslung wenigstens einmal mit pseudoakademischer Sprache. Sie schwadronieren über die Krise der Medienordnung und darüber, dass die Voraussetzungen der Nachkriegszeit durch den globalen digitalen Raum entfallen seien. Das hätten Sie wohl gerne. Ich habe es an dieser Stelle schon mehrfach gesagt und werde es auch gerne wiederholen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in Deutschland mit seiner staatsfernen und föderalistischen Struktur nach dem Zweiten Weltkrieg als Gegenentwurf zum zentralistisch organisierten Staats- und Propagandafunk der NS-Diktatur entstanden. Dass Sie diese Lehre aus der Geschichte abwickeln wollen, spricht für sich. Und natürlich erleben wir seit einigen Jahren eine sich verstärkende Krise der Medienlandschaft, die radikal im Umbruch ist, die sich größtenteils in den digitalen Raum mit allen damit verbundenen Konsequenzen verschiebt: Konzentrationsprozesse bei Zeitungen und Redaktionen, neue digitale Ausspielwege und Nutzungsgewohnheiten, Plattformen wie Google, Facebook, Youtube etc., die den Markt übernehmen, und die massive Zunahme von Hassbotschaften und Fake News. Darauf müssen wir Antworten finden. Sie aber verschweigen geflissentlich, dass dieser digitale Raum eben nicht frei und demokratisch ist, sondern von einigen wenigen profitorientierten, oft US-amerikanischen Techmonopolen kontrolliert wird. Und wer ernsthaft glaubt, dass es Ihnen hierbei um eine ergebnisoffene Suche nach den besten demokratischen Regularien geht, der glaubt auch, dass der Fuchs in den Hühnerstall geht, um die Eier warm zu halten. Ihr Antrag ist kein ernsthafter Diskussionsbeitrag. Sie bedienen sich tatsächlich existierender Probleme – der Macht der Algorithmen, der Plattformökonomie, der Krise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks –, zielen aber primär auf etwas völlig anderes: Sie wollen die Öffentlich-Rechtlichen zerschlagen, den Medienmarkt deregulieren und Profitinteressen über das Gemeinwohl stellen. Und Sie heucheln Sorge um die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Sie beklagen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in direkte Konkurrenz zur privatwirtschaftlichen Presse tritt. Ja, was denn sonst? Wir brauchen ihn als Korrekturelement gegenüber dem privaten Medienmarkt, der eben aufgrund der Eigentumsverhältnisse keine Gewähr für eine unabhängige Berichterstattung bieten kann. Sie wollen den gemeinwohlorientierten Sektor zerschlagen und dafür den privaten Medienbereich schrankenlos stärken, um Ihren rechten Millionärsfreunden Profite zu sichern. Sie wollen den Diskursraum privatisieren, um kulturelle Hegemonie zu gewinnen. In diesem Bereich, und das kann und muss man so deutlich sagen, entwickelt sich eine unheilige Allianz aus Kapital und der extremen Rechten. Was Sie uns als Sorge um den Wettbewerb verkaufen, hat mit Medienvielfalt überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil. Das ist eine totale Gefahr für unsere Demokratie. – Ja, meine Demokratie. Natürlich. – Sie werfen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine „weltanschauliche Schieflage“ vor, nennen das abfällig „Haltungsjournalismus“. Warum? Ja, weil kritischer, gut recherchierter Journalismus, der Rassismus, Rechtsextremismus oder die Klimakrise klar benennt, das natürliche Gegengift zu Ihrem politischen Geschäftsmodell ist, das auf Desinformation, auf Hetze, auf der Spaltung der Gesellschaft basiert und auf dem Schüren von Panik in Ihren eigenen Echokammern. Deshalb darf unsere Antwort auf die gegenwärtige Legitimationskrise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht in einer defensiven, unkritischen Bewahrung des Status quo bestehen. Wer will, dass der Rundfunk bleibt, muss ihn reformieren. Dazu gehören aus unserer Sicht drei zentrale Punkte. Wir brauchen sozialverträglichere Rundfunkbeiträge. Wir müssen die prekären Beschäftigungsverhältnisse der Kreativen – insbesondere der festen Freien, die das eigentliche Programm machen – sofort beenden. Und wir brauchen technologische Souveränität. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seine Rolle als technologischer Pionier annehmen und eine gemeinwohlorientierte europäische Plattform aufbauen. Mit dem „Streaming-OS“ Open Source geht beispielsweise das ZDF den Schritt in die richtige Richtung. Nur wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformiert wird, kann er seine lebenswichtige Funktion verteidigen, nämlich die als Bollwerk gegen Populismus und Desinformation. – Ja, das fragen Sie sich. Wahnsinn. Es ist immer wieder erstaunlich. – Wer dem Erstarken der Autoritären und Demokratiefeinden etwas entgegensetzen will, muss außerdem für mehr Transparenz und für den Ausbau von Freiheitsrechten sorgen und nicht für weniger; denn ohne Transparenz kann es keine informierte Öffentlichkeit und keine Kontrolle staatlichen Handelns geben. Die geplante De-facto-Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes durch die Koalition ist ein massiver Angriff auf die Pressefreiheit und die Demokratie. Die Linke fordert daher, dass alle Pläne zur Beschneidung des IFG sofort beerdigt werden. Das IFG muss zu einem echten Transparenzgesetz ausgebaut und durch ein gesetzlich verankertes Auskunftsrecht für Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden ergänzt werden. Dagegen kann nur sein, wer etwas zu verbergen hat. Den Kulturkampf der AfD lehnen wir ab. Stattdessen sollten wir mutig eine wahrhaft demokratische, vielfältige, soziale und moderne Medienlandschaft schaffen. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Michael Frieser.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß ja nicht, ob man in den Unterlagen nachschauen kann. Aber die AfD hat sich bei ihrem Antrag wahrscheinlich gedacht: Wir machen es so wie bei einem guten Wein. Wir lassen ihn einfach mal ein bisschen liegen, der wird schon irgendwann mal; dann holen wir ihn wieder aus der Schublade und reden noch mal drüber. Wir haben genug in diesem Haus zur Frage der Zuständigkeiten gehört. Wir könnten uns ja manchmal wünschen, dass wir mehr Zuständigkeiten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk hätten. Das haben wir aber aus geschichtlichen Gründen nicht – Kollege Hoppenstedt hat dankenswerterweise darauf hingewiesen. Man muss ja, Hendrik, schon dankbar sein, dass nicht mit dem Donnerhall eines Untersuchungsausschusses gedroht wird, sondern mit der relativ bescheidenen Form einer Enquete-Kommission. Insofern wollen wir das nicht zu ernst nehmen. Ich weiß überhaupt nicht, worüber sich die AfD aufregt; denn ein Großteil ihrer Dämonisierungswolke speist sich auch aus der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Insofern – das muss ich sagen – sollten Sie doch durchaus aufpassen, nicht in die falsche Richtung zu keilen. Ist es wirklich so, dass wir ein echtes Erkenntnisproblem haben? Ich glaube, nicht. Wir wissen bereits all das, was Sie versuchen deutlich zu machen. Wir wissen auch: Ja, natürlich gibt es eine vollkommen veränderte Form – auch was den Inhalt betrifft – des Medienverhaltens und des Informationsbeschaffungsverhaltens. Das ist alles wahrlich nichts Neues. Die Frage ist, ob der politische Wille da ist, daraus etwas abzuleiten. Man sollte vielleicht mal sagen: Wertschöpfung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehört dazu, Kollege Mann. Aber wir machen im Kulturausschuss ja etwas miteinander: Das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz soll gerade die Streamingplattformen dazu veranlassen, die Wertschöpfung vor Ort zu gewährleisten. Diese Wertschöpfung vor Ort ist eben etwas, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk ja durchaus ermöglicht. Das wollen wir jetzt auch bei anderen Plattformen. Das ersetzt aber natürlich weitere Überlegungen nicht. Ich glaube, eine Enquete-Kommission, die Sie einsetzen wollen, ist das falsche Instrument. Denn der Erkenntnisprozess muss offen sein. Es wäre für mich nicht vorstellbar, dass die AfD, nachdem sie auf fünf Seiten zur Ausgangslage alle Ergebnisse bereits vorweg formuliert hat, plötzlich zum Ergebnis kommt: Wenn wir eine Enquete-Kommission einsetzen, dann ist der Erkenntnisprozess offen. – Das glaubt Ihnen wirklich kein Mensch. Am Ende des Tages – Frau Präsidentin, Achtung, jetzt wird es gefährlich – kann ich es Ihnen nicht ersparen: Wer beim Beitragszahler den Eindruck erweckt, es wäre eine politische Mehrheitsentscheidung, einfach mal so auf den Rundfunkbeitrag zu verzichten, der – tut mir leid – lügt. Warum? Weil das Verfassungsgericht entschieden hat, dass sowohl die Beitragsart als auch die Beitragshöhe verfassungsgemäß sind. Das bedeutet: Wenn Sie das wider besseres Wissen behaupten, dann – tut mir leid – lügen Sie die Menschen in diesem Land bezüglich der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an. Ja, es ist nicht alles in Ordnung. Dafür gibt es die Politik. Dafür gibt es die Landesparlamente. Deshalb sollten Sie versuchen, den Kontakt mit Ihren Kolleginnen und Kollegen aufrechtzuerhalten. Wenn ich mir nur anschaue, wie viele Informationen in den Medien heutzutage produziert und über das Internet verbreitet werden, dann muss ich mich manchmal fragen, wie das zu schaffen ist. Wird beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf einen Knopf gedrückt, sodass pro Tag Texte im Umfang einer Sonntagszeitung herauskommen? Wir sind mal dafür angetreten, eine Arbeitsteilung zu etablieren. Das heißt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk macht „Fernsehen und Funk“, und die private Medienanstalten machen „Textarbeiten“. Auch das funktioniert nicht mehr ganz richtig. Gerade bei der Frage nach der geänderten Mediennutzung und dem Rezeptionsverhalten der Bürgerinnen und Bürger muss man auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk konkurrenzfähig halten, aber das muss auch finanzierbar sein. Das ist unsere Verpflichtung. Mit Ihrem Antrag, mit dem, was Sie hier vorschützen, werden Sie das nicht schaffen. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Leif-Erik Holm.
Liebe Bürger! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk bewegt sehr viele Menschen. Sie sind zu Recht unzufrieden mit einem extrem teuren Rundfunk, den wir alle finanzieren müssen und der gleichzeitig oftmals unausgewogen berichtet. Wenn über 40 Prozent der Bürger dem ÖRR nicht mehr über den Weg trauen, dann ist klar: Wir müssen die Dinge ändern, und das werden wir tun. Das werde auch ich persönlich tun – in meiner Heimat in Mecklenburg-Vorpommern, wenn ich der nächste Ministerpräsident werden sollte. Es stellt sich eben die Frage: Braucht es im digitalen Zeitalter überhaupt noch so einen großen öffentlichen Rundfunk? Das Medienangebot ist mittlerweile riesig; es gibt viele freie Anbieter im Netz. Das ist auch gut so. Ich danke an dieser Stelle allen, die aktiv im Netz sind; denn damit hat sich auch ein Korrektiv zum sehr staatsnahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk herausgebildet. Ich sage dazu: Im Netz gefällt mir auch nicht alles. Aber es gibt einen Unterschied zum Öffentlich-Rechtlichen: Ich muss es nicht bezahlen. Und genau das ist es. Während wir im ZDF für alles zahlen müssen, auch für eine Giftspritze wie Böhmermann, kann man die Dinge im Netz frei empfangen. Ich kann wirklich jeden verstehen, der Formate wie „Böhmermann“ und Co nicht mehr finanzieren möchte. Das geht mir nämlich ganz genauso. Leider gibt es davon zu viele Beispiele. Es ist immer wieder das Problem am Öffentlich-Rechtlichen: Er berichtet eben nicht, wie es sein Auftrag wäre, objektiv und ausgewogen, sondern er hat immer wieder Schlagseite. Wir sehen das an den Talkshow-Einladungen, an den immer wieder tendenziösen Berichten. Da wurde zum Beispiel gerade im NDR bei mir in Mecklenburg-Vorpommern behauptet, unser Regierungsprogramm hätte einen völkisch-nationalistischen Grundton – völlig absurd! Jeder, der das Programm gesehen hat, sieht das. Selbst andere Journalisten schütteln dabei den Kopf. Oder man sieht es an der „Correctiv“-Märchengeschichte oder an dem Vorwurf an Elon Musk, er hätte zur Jagd auf Migranten aufgerufen. Das ist völlig an der Wahrheit vorbei. Deswegen: Der ÖRR muss sich über seinen Vertrauensverlust wirklich nicht beklagen. Die Bürger wollen nicht 9 Milliarden Euro bezahlen, um dafür dann auch noch betreutes Fernsehen zu bekommen. Sie wollen einen ehrlichen Dienstleister, der ihnen sagt, was ist, der ihnen das ganze Bild in einer Debatte zeigt, damit sich die Menschen selber eine Meinung bilden können. Und hier versagt der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer wieder. Dazu laufen die Kosten aus dem Ruder, wenn Intendanten mehr als der Bundeskanzler verdienen – über 400 000 Euro jährlich. Das kann man doch niemandem erklären. Das werden wir ändern. Wir müssen auch die Parteienmacht in den Aufsichtsgremien beenden. Ich finde es eine Dreistigkeit ohnegleichen, dass bei mir in Mecklenburg-Vorpommern die Ministerpräsidentin Schwesig zwei aktive Landtagspolitiker in den NDR-Rundfunkrat entsandt hat. Das, finde ich, gehört sich einfach nicht. Eines ist klar, meine Damen und Herren: Wenn die AfD im Herbst Verantwortung in Mecklenburg-Vorpommern übernimmt, dann wird es Reformen geben. Denn der Rundfunk muss deutlich günstiger werden. Er muss eine ausgewogene Berichterstattung gewährleisten. Und das Parteiengeklüngel im Rundfunk- und Verwaltungsrat muss aufhören. Deshalb mein Versprechen: Als Ministerpräsident werde ich direkt nach der Amtsübernahme den NDR-Rundfunkstaatsvertrag kündigen, – Ihre Redezeit ist zu Ende. – weil es notwendig ist. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Maja Wallstein.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher, schön, dass Sie da sind. Ich kann Ihnen sagen: Mein Eindruck ist, die AfD spricht von „unausgewogen“, aber sie meint „unangenehm“. Herr Holm, kann es vielleicht daran liegen, dass Sie so sehr gegen unabhängige Medien sind, weil die Medien eben berichten, dass einer Ihrer Kommunalpolitiker auf Rügen angekündigt hat, dass linke Parteien mit Razzien überzogen und verboten werden sollen, sobald Sie an der Macht sind? Oder kann es daran liegen, dass unabhängige Medien berichten, dass die Erzählung, die Sie, Herr Holm – – Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Holm? Ich beende erst mal. Er kann sich danach gerne noch mal dazu äußern. Ich möchte es gerne ausführen. Hören Sie erst mal zu, vielleicht hilft Ihnen das dann. Oder liegt es daran, dass die Medien darüber berichten, dass Ihre Erzählung, dass Ihnen angeblich wegen Ihrer AfD-Mitgliedschaft beim lokalen Radiosender gekündigt wurde, erfunden war? Oder liegt es daran, dass sie berichten, dass Sie, Herr Holm, den Steuerzahler dafür bezahlen lassen, dass Sie zu Parteiveranstaltungen mit Dienstwagen gefahren werden? Ist es das, was Sie an den freien Medien stört? Ich frage mich, was in einem vorgeht, der so einen Antrag, der übrigens auch in einem sehr staatstragenden Ton daherkommt, schreibt. Wenn man dann genau hinguckt, sieht man, dass die politische Realität beinahe komödiantisch ist. Während die AfD hier im Plenarsaal per Antrag Transparenz fordert, baut sie im Hinterzimmer – genauer gesagt: in einer parteieigenen GmbH – an einer ganz eigenen softwaregestützten Realität. Das Projekt trägt den Namen „Alternita Studio“. Dabei handelt es sich um eine KI-gestützte Kampagnenmaschine, ein Tool, das darauf optimiert ist, politische Inhalte vollautomatisiert, massenhaft und maßgeschneidert auf allen sozialen Plattformen gleichzeitig auszuspielen. Und da wird es doch dann spannend, zu sehen, wie krass die AfD im Widerspruch lebt. Diesmal meine ich nicht die Tatsache, dass Sie sich Patrioten nennen, aber offenbar mit ausländischen Regimen paktieren. Ich meine auch nicht, dass Sie angeblich gegen die sich bereichernde Politikerkaste wettern, aber die Einzigen sind, die im großen Stil Familienmitglieder auf Kosten der Steuerzahler einstellen. Das meine ich nicht. Ich meine, dass Sie hier eine Enquete-Kommission fordern, die die Bürger vor KI-gestützter Meinungslenkung schützen soll, aber im Hintergrund genau so eine Maschine aufbauen, um die Meinung von Bürgerinnen und Bürgern zu lenken. Wer die Bürgerinnen und Bürger vor KI-gestützter Manipulation schützen will, der sollte nicht einfach nur reden, sondern tun, was meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, nämlich konkret anpacken und Reformen machen und nicht zeitgleich irgendeine Manipulationssoftware im Keller zusammenschrauben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer die Demokratie schützen will, der sollte sie immer und überall verteidigen. Das bedeutet im Übrigen auch, dass wir uns alle starkmachen müssen für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht, so wie es Artikel 21 unseres Grundgesetzes vorsieht. Und ich frage mich: Welche demokratische Partei fürchtet die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit durch das höchste Gericht unseres Landes? Vielen Dank. Zu einer Kurzintervention hat jetzt das Wort der Abgeordnete Holm.
Vielen Dank für das Wort, Frau Präsidentin. – Liebe Kollegin Wallstein, ich hatte mir gewünscht, dass Sie ein bisschen mehr zum Thema reden – das ist ein wirklich wichtiges Thema – und hier nicht mit persönlichen Vorwürfen um die Ecke kommen, die jeder Grundlage entbehren. Da geht es allein schon um die Kündigung meines Vertrages, die Sie angesprochen haben. Die hat stattgefunden. Ich weiß nicht, wo Sie hernehmen, dass das nicht passiert sei. Sie stellen hier einfach eine Behauptung in den Raum, um andere Personen persönlich zu diskreditieren. Das ist natürlich der falsche Umgang im Hohen Haus. Auch das Thema Sassnitz haben Sie angesprochen. Mittlerweile ist klargestellt: Es ging nicht darum, bei Linken Razzien durchzuführen, sondern darum, dass wir es mit einer terroristischen Vereinigung der Antifa zu tun haben, die natürlich verboten werden muss; das ist ein völlig klarer Punkt. Und jetzt sprechen wir noch mal über Erfurt, auch ein wichtiges Thema. Auch da reden Sie komplett am Thema vorbei. Wissen Sie eigentlich, was hier im Land los ist? Und dafür tragen Sie die Verantwortung, die Sie lange in Deutschland in der Regierung sind. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass uns das BKA anruft und sagt: „Ihr könnt nicht mit dem Zug fahren.“ Und dann muss man andere Möglichkeiten finden, und das geht einfach nicht. Was ist los in diesem Land? Diese Zustände verantworten Sie, und daraus müssen Sie mal die richtigen Konsequenzen ziehen. Es wäre endlich dafür zu sorgen, dass wir Sicherheit in unserem Land haben. Das wird die AfD tun, auf jeder Ebene. Frau Kollegin, Sie können antworten, wenn Sie möchten.
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ich verstehe vollkommen, dass Sie die unabhängigen Medien unseres Landes angehen, die über Ihre Widersprüche inhaltlicher Natur, aber vor allem auch über die zahlreichen Skandale Ihrer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger berichten. Ich verstehe, dass Ihnen das unangenehm ist. Und ehrlich gesagt: Ich habe dafür Verständnis. Es gibt viele Dinge, die auch wir kritisch sehen; gar keine Frage. Aber das Grundsätzliche, nämlich dass ich, nur weil ich nicht mag, was die schreiben, immer alles verunglimpfe, dass ich immer versuche, es als Lüge darzustellen, dass ich keinen Respekt vor den Grundpfeilern unserer Demokratie habe, das, Herr Holm, kann ich nicht verstehen. Ehrlich gesagt kann ich als großer Fan von Mecklenburg-Vorpommern nur sehr eindringlich hoffen, dass die Wählerinnen und Wähler dieses wunderschönen Bundeslandes sich nicht für Sie entscheiden, sondern für die fantastische Manuela Schwesig. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Dr. Anna Lührmann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier über die Medienordnung der Zukunft. Was ist denn die größte Bedrohung für die Unabhängigkeit der Medien in Deutschland? Die AfD behauptet, es sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Das ist natürlich völliger Quatsch. Verlage, Journalistinnen und Journalisten und Medienschaffende geben eine andere Antwort: Die größte Bedrohung für die Unabhängigkeit der Presse in Deutschland sind die großen Digitalkonzerne. Digitalkonzerne nutzen Inhalte, ohne dafür zu zahlen: für ihre KI-Modelle, für ihre Suchmaschinen. Sie monopolisieren die Werbeeinnahmen und nehmen damit dem unabhängigen Journalismus die Geschäftsgrundlage. Sie steuern, was wem angezeigt wird, über intransparente Algorithmen. Einzelne Techoligarchen entscheiden also, welche Nachrichten eine Chance haben. Das gefährdet nicht nur Medienfreiheit, sondern auch unsere Demokratie, genau wie die AfD. Deswegen verbünden Sie sich mit den Techoligarchen wie Elon Musk. Damit muss Schluss sein. Wir müssen uns endlich aus dem Würgegriff der Techoligarchen befreien. Dafür muss die Bundesregierung endlich die Digitalgesetze durchsetzen. Und wir brauchen eine Digitalabgabe auf Werbeumsätze, wie es im Koalitionsvertrag steht, die aber immer noch nicht als Entwurf im Plenum vorgelegt worden ist. Wir brauchen diese Digitalabgabe auch, um unabhängige soziale Medien zu finanzieren, die wirklich frei und unabhängig berichten können. Es gibt bereits Alternativen zu den Big-Tech-Plattformen, mit Mastodon und Eurosky; aber sie sind aktuell noch nicht groß genug. Deswegen haben wir heute in Berlin den Startschuss zur Open Social Web Alliance gegeben. Die Idee dahinter ist so einfach wie genial. Es funktioniert wie bei E-Mails: ein Protokoll, das alle Social-Media-Accounts miteinander verbindet. Es ist dann ganz einfach, die Anwendung zu wechseln. Wenn man eine andere Anwendung nutzen möchte, kann man sein Profil, seine Kontakte und seine Inhalte einfach mitnehmen. Man kann Nachrichten und Posts zwischen verschiedenen Anwendungen hin- und herschicken. So kann es gelingen, dass niemand steuern kann, wie Social Media funktioniert, weder der Staat noch einzelne Techoligarchen. Das heißt, wir haben eine digitale Infrastruktur, die wirklich den Menschen gehört. Das sollten wir hier insgesamt im Hohen Hause unterstützen. Im Open Social Web gewinnen auch private Verlage und die öffentlich-rechtlichen Medien ihre Unabhängigkeit zurück. Die Werbeeinnahmen fließen nicht in die USA, sondern finanzieren den unabhängigen Journalismus. Links führen wieder zu den Originalquellen. Reichweite entsteht durch Glaubwürdigkeit und nicht durch die Manipulation von Big-Tech-Plattformen. Auch die öffentlich-rechtlichen Medien haben dabei eine neue Aufgabe. Sie können selbst Teil dieser neuen Infrastruktur werden, mit eigenen Anwendungen, mit offenen Mediatheken, mit Community Management, das wirklich eine demokratische Debatte ermöglicht, so wie der Public Spaces Incubator, mit dem das ZDF schon arbeitet. So wird der öffentliche Auftrag zeitgemäß ins digitale Zeitalter übersetzt. Davon brauchen wir mehr. Das ist die Aufgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in diesen Tagen. Meine Damen und Herren, eine Medienordnung, die wirklich unabhängig von Big Tech ist, ist möglich. Wir müssen uns aber jetzt auf den Weg zu einer Open Social Web Alliance machen. Die Bundesregierung kann das unterstützen, indem sie die digitale Infrastruktur staatsfern unterstützt. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen im 21. Jahrhundert deutlich mehr im digitalen Raum aktiv sein. Und wir alle müssen wechseln, weg von den Big-Tech-Plattformen hin ins Open Social Web. Es kann nicht sein, dass der Bundeskanzler seine politische Kommunikation immer noch vor allen Dingen auf der Plattform von Elon Musk führt. Wir brauchen Alternativen. Sie müssen wir jetzt gemeinsam groß machen, um unabhängig zu werden – Ihre Redezeit ist zu Ende, Frau Kollegin. – von den Big-Tech-Plattformen. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Dr. Ottilie Klein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der letzten Sitzungswoche vor einer Landtagswahl, und natürlich macht die AfD die Öffentlich-Rechtlichen noch einmal zum Thema. Um es direkt zu sagen: Mit diesem Antrag streuen Sie den Menschen Sand in die Augen; denn der Bundestag kann nicht in die Kompetenzen der Länder eingreifen. Dafür hätte schon ein kurzer Blick auf www.bundestag.de gereicht. Da heißt es über Enquete-Kommissionen – ich zitiere –: „Sie legen dem Bundestag am Ende ihrer Arbeit Abschlussberichte vor, in denen die Arbeitsergebnisse in der Regel in Empfehlungen für die Gesetzgebung festgehalten sind.“ Das Ziel ist klar: Enquete-Kommissionen sollen Themen aufarbeiten und Vorschläge für Gesetze machen. Die Abschlussberichte sollen nicht zu Staubfängern verkommen, sondern wirklichen politischen Wandel ermöglichen. Deshalb stellt sich die Frage, was für Handlungsvorschläge hier entstehen sollen, wenn der Bund in vielen der aufgeführten Bereiche gar nicht zuständig ist. Das Grundgesetz ist da eindeutig. Der Bund hat keine Kompetenzen bei den öffentlich-rechtlichen Medien. Er hat keine Kompetenzen bei der Medienaufsicht. Und er ist erst recht nicht dafür zuständig, welche Einigungen und Verträge die Länder zur Struktur unserer Medienlandschaft treffen. Letztlich ist der Antrag der AfD ein durchschaubares Manöver. Der AfD geht es darum, ein Gremium zu schaffen – das haben wir gerade in den Beiträgen der AfD gehört –, mit dem Stimmung gemacht werden soll. Vor allem soll öffentlich der Eindruck entstehen, dass die AfD die einzige Fraktion im Bundestag ist, die das Thema der Öffentlich-Rechtlichen adressiert. Diesen billigen Trick werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Da der Bundestag hier gar nicht handeln kann, ist das eine ziemliche Luftnummer, die Sie hier vorgelegt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich die Plakate und Slogans der AfD für die kommenden Landtagswahlen mal anschaut, der weiß, worum es hier eigentlich geht. Sie wollen den Wählern einen Bären aufbinden. In Sachsen-Anhalt zum Beispiel verspricht die AfD den Menschen, die Rundfunkgebühren abzuschaffen. Aber das kann die AfD gar nicht. Denn selbst wenn das Bundesland Sachsen-Anhalt aus sieben Staatsverträgen austreten sollte, bleiben die Rundfunkbeiträge bestehen. Das betrifft übrigens auch die Beitragshöhe, die aktuell durch das Bundesverfassungsgericht festgesetzt ist; der geschätzte Kollege Frieser hat das bereits erläutert. Also: Die Gebühren bleiben, egal was die AfD behauptet. Auch bei den Rundfunkstaatsverträgen erzählt die AfD schlicht Märchen. Selbst eine sofortige Kündigung würde nicht dazu führen, dass ein Austritt schnell erfolgen könnte. Bei manchen dieser Verträge wäre sogar eine neue Regierung schon wieder aus dem Amt, bevor die Kündigungsfrist überhaupt abgelaufen wäre. Im Fall von Mecklenburg-Vorpommern würde das übrigens zutreffen. Also: Entweder hat die AfD keine Ahnung von Medienpolitik, oder sie verbreitet bewusst die Unwahrheit. Ich vermute mal: Beides trifft hier zu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erst gestern haben wir hier im Plenum über die Bedeutung von Pressefreiheit und Medienvielfalt gesprochen. Die Medien stehen heute vor großen Herausforderungen. Auch die Öffentlich-Rechtlichen – ja, auch die – müssen sich weiterentwickeln. Von politischer Seite arbeiten deshalb die Medienpolitiker in den Ländern, im Bund und in der EU auf ihren Ebenen daran, dass unsere Medienlandschaft auch morgen stark ist. Das passiert schon jetzt. Wir brauchen kein weiteres Gremium, kein Gremium ohne wirkliche Zuständigkeit, in dem die AfD ihre kruden Vorstellungen und Unwahrheiten über die Öffentlich-Rechtlichen ausbreiten kann. Auch deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Sven Wendorf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste und Zuschauer an den heimischen Empfangsgeräten! Ich erinnere mich gerne an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in meiner Kindheit. Drei Fernsehsender – ARD, ZDF, NDR – und eine Handvoll Radiosender sorgten für eine Versorgung mit Nachrichten, Dokumentationen, Serien, Filmen, und alle paar Jahre gab es die Fußballweltmeisterschaft. Kritik an den Sendungen des ÖRR gab es auch: in der Presse und für diejenigen, die in Grenznähe zur DDR wohnten, im „Schwarzen Kanal“. Doch die Welt hat sich weitergedreht: Mittlerweile gibt es das Internet. Die DDR gibt es nicht mehr. Und die Spiele der Weltmeisterschaft werden nur teilweise im ÖRR übertragen. Mit dem Mobiltelefon haben wir heutzutage allgegenwärtigen Zugriff auf globale Informationen. Es gibt eine Vielzahl freier Medien, und jeder Bürger kann heutzutage selbst weltweit publizieren. Die Medienlandschaft hat sich also tiefgreifend verändert. Deshalb stellen wir den Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission, die endlich einmal prüfen soll, ob Medienordnung und ÖRR noch den heutigen Anforderungen entsprechen. Ziel ist es, den Bürgern künftig eine bessere Berichterstattung zu bieten, welche die erforderliche Neutralität wahrt und gleichzeitig zu einem höheren Bildungsniveau beiträgt. Und ein höheres Niveau ist dringend nötig. Ein Beispiel: Der Bayerische Rundfunk produzierte kürzlich eine Reportage, in der die Journalistin im Rahmen eines sogenannten Vulva-Watching-Kurses ihren Intimbereich vor anderen Teilnehmerinnen zeigte. Es stellt sich die Frage, ob man so was aus den Zwangsgebühren in Milliardenhöhe finanzieren muss, wenn man es auch umsonst haben kann, zum Beispiel auf dem Evangelischen Kirchentag. Für die Glücklichen, die es nicht wissen: Dort gab es ja mal den Workshop „Vulven malen“. – Dass die hart erarbeiteten Rundfunkbeiträge der Bürger für derartigen Unsinn verschwendet werden, ist ein Skandal. Wenn ein mit Milliarden Euro finanzierter Rundfunk immer wieder Produktionen hervorbringt, die große Teile der Beitragszahler als befremdlich empfinden, dann darf sehr wohl gefragt werden, ob die Programmprioritäten noch dem eigentlichen Auftrag entsprechen. Immer weniger Leute können nachvollziehen, warum sie für mittlerweile unzählige Spartensender mit Nischenthemen und dem allgegenwärtigen einseitigen Haltungsjournalismus bezahlen sollen, auch wenn sie das Angebot ablehnen und gar nicht konsumieren. 18 Millionen Mahnverfahren sprechen eine deutliche Sprache. Der ÖRR befindet sich in einer Krise, und das zu Recht. So kann es nicht weitergehen. Deshalb: Gehen Sie mit uns den ersten Schritt zur Änderung dieser Missstände, zu einer Modernisierung der Medienordnung! Haben Sie keine Angst vor Veränderungen! Nehmen Sie die Wünsche der Bürger ernst! Lassen Sie uns gemeinsam konstruktiv an einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks arbeiten! Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Martin Rabanus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD beantragt die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Zukunft der Medienordnung und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es ist schon ein paarmal gesagt worden: Dieser Antrag ist nicht neu. Er ist von 2022 – ein bisschen neu lackiert. 2022 war die Sprache noch ein bisschen gröber. Es waren mehr Kampfbegriffe drin, mehr Ressentiments, mehr offene Angriffe gegen Journalistinnen und Journalisten. Heute ist die Sprache glatter; aber der Kern ist derselbe. Ihre Redner haben ja unter Beweis gestellt, worum es Ihnen wirklich geht. Sie stellen die bewährte Medienordnung infrage, weil Sie eine entwaffnete Öffentlichkeit wollen. Das ist der Kern, um den es geht. Ja, natürlich müssen wir über Veränderungen in der digitalen Welt reden. Natürlich müssen wir über Plattformen, Suchmaschinen, künstliche Intelligenz, Desinformationen, neue Formen von öffentlicher Kommunikation reden. Wer heute Medienpolitik macht, darf nicht im Zeitalter des linearen Fernsehens stecken bleiben. Aber ehrlich: Wer tut das denn? Die Länder – auch das ist schon öfter gesagt worden –, die in unserem föderalen System dafür zuständig sind, haben doch ein hohes Reformtempo. Die Sender modernisieren sich fortwährend. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist kein Relikt vergangener Zeiten. Er ist Instrument der Vielfaltssicherung, der Grundversorgung, der kulturellen Teilhabe und der demokratischen Öffentlichkeit, und das staatsfern. Ja, was denn sonst? Gerade weil die Öffentlichkeit heute fragmentiert wird, weil Plattformen nach Aufmerksamkeitslogik sortieren, weil auch Ihre Desinformation, Ihr Hass, Ihre KI-generierten Inhalte – Frau Kollegin Wallstein hat das ausgeführt – das Vertrauen in Informationen angreifen, wird der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht kleiner; er wird wichtiger. Dafür entwickelt er sich weiter. Er wird effizienter, er wird transparenter, er wird digitaler. Fehler passieren, natürlich auch im System der Öffentlich-Rechtlichen. Aber sie werden eingeräumt, und sie werden aufgeklärt. Strukturen werden fortwährend auf den Prüfstand gestellt, werden verändert. Sie behaupten immer wieder das Gegenteil; aber dadurch wird es nicht richtiger. Sie fordern Reformen und meinen die Demontage unserer Medienordnung. Sie sagen vielleicht „Freiheit“, meinen aber weniger unabhängigen Journalismus, weniger qualitätsgesicherte Arbeit in unseren Häusern und am Ende auch weniger Kontrolle, weniger öffentliche Gegenmacht durch unabhängige Medien. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen für eine moderne Medienordnung, für faire Regeln gegenüber Plattformen, für starke öffentliche und private Medien, für Lokaljournalismus, für Pressefreiheit und für einen reformfähigen, staatsfernen und starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Denn eine Demokratie braucht Debatten; aber diese Debatten müssen auf verlässlichen Informationen beruhen. Und sie braucht die Kontrolle der Macht, übrigens auch – das ist von einigen angesprochen worden – mit einem starken Informationsfreiheitsgesetz. Deswegen wird die SPD-Fraktion einer Absenkung oder Abschaffung des Transparenzniveaus nicht zustimmen. Sie braucht öffentliche Räume – nicht von den Stärksten, nicht von den Lautesten, sondern solide. Und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Stephan Brandner.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Aspekt kam bisher etwas zu kurz, nämlich das Treiben der auch aus Zwangsgebühren finanzierten 14 Landesmedienanstalten, deren Aufgabe es eigentlich ist, die Vielfalt der Medienangebote und der Meinungen zu sichern, die Medienfreiheit zu schützen und Privatsender zu beaufsichtigen. Damit, sollte man meinen, wären diese Anstalten ausgelastet. Aber seit ein paar Tagen können wir lesen, was diese Anstalten noch so treiben. Sie durchwühlen mittels künstlicher Intelligenz lückenlos das Netz, bespitzeln also anlasslos alle Bürger und geben die so gewonnenen Erkenntnisse an die sogenannten Verfassungsschutzämter, also die Inlandsgeheimdienste, weiter. Und was die damit so treiben, kann man sich in seinen düstersten Gedanken vorstellen. Mit einer Software, die den schönen Namen KIVI trägt, durchforsten die Medienwächter das Netz. Wie was wo genau warum erhoben wird, bleibt ein Geheimnis. Wir wissen allerdings: Von 2022 bis heute hat KIVI bundesweit über 130 000 angebliche Rechtsverstöße identifiziert. Automatisiert wurden diese Verstöße auch an das Bundeskriminalamt gemeldet. Kontaktdaten, Foto-, Audio-, Videoaufnahmen, Datum, Region, Reaktionen, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, politische Meinungen, Daten zur sexuellen Orientierung – all das filtern diese Landesmedienanstalten aus dem Netz. Man muss sich mal vorstellen, was da los ist, meine Damen und Herren. Der gute George Orwell hat sich mal sinngemäß wie folgt geäußert: Man musste in dem Glauben leben, dass jedes Geräusch, das man machte, abgehört und jede Bewegung beobachtet wurde. – Düstere Worte von Orwell aus dem Roman „1984“, die inzwischen leider traurige Realität sind. Der staatliche Überwachungsapparat wächst und gedeiht, ja, er floriert regelrecht. Der zwangsfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk dient faktisch der unkontrollierten Meinungsmache und der Propaganda. Die Landesmedienanstalten auf der anderen Seite übernehmen die Meinungsüberwachung im Netz – wie genau und mit welchen Konsequenzen, bleibt im Dunkeln. Der Einschüchterungsapparat funktioniert in Deutschland leider sehr gut. Und nicht nur das: Freie Podcaster werden von den Landesmedienanstalten dazu angehalten, bei vermeintlich falschen Aussagen einzuschreiten und diese sofort als unwahr darzustellen oder einzuordnen. Anders in den Quasselshows und Nachrichtensendungen im Staatsfunk bei ARD und ZDF: Dort können Lügen und Propaganda ungefiltert und ungeahndet verbreitet werden. Niemals habe ich mitbekommen, dass Lanz, Hayali und Konsorten aufgefordert wurden, bei Unwahrheiten zu widersprechen oder sich an die Wahrheit zu halten. Zweierlei Maß! Auch das ist kaum vermittelbar, meine Damen und Herren. Meinungsfreiheit endet dort, wo der übergriffige Staat beginnt, und da sind wir schon zu weit. Die Landesmedienanstalten machen sich als Teil dieses Apparates zum Helfershelfer und zum Zensurapparat. Sie alle wissen, dass ab September Leif-Erik Holm in Mecklenburg-Vorpommern und unser Freund Uli Siegmund in Sachsen-Anhalt aufräumen werden und dieses Konstrukt zum Einsturz gebracht wird. Dafür arbeiten wir von morgens bis abends, meine Damen und Herren. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Pascal Reddig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie mit den grundlegenden Veränderungen in der Medienlandschaft in Zukunft umgegangen werden muss, ist sicherlich eine der großen gesellschaftlichen Fragen. Ich muss sagen, dass ich manche Grunddiagnosen, die in dem Antrag formuliert sind, sogar teile, teilweise auch den Aufgabenkatalog, was eine mögliche Enquete-Kommission machen sollte. Wenn man jetzt mal davon absieht – wir haben es schon gehört –, dass der Bund mit einer Enquete-Kommission in dem Fall kompetenzrechtlich überhaupt nicht zuständig ist, könnte man an der Stelle schon sagen: Der Antrag enthält ausnahmsweise ein paar vernünftige und sachliche Dinge, die die AfD da fordert. Trotzdem kaufe ich Ihnen das, was Sie da schreiben, ehrlich gesagt, nicht ab. Ihnen geht es nicht darum, dass wir eine konstruktive, ernsthafte Auseinandersetzung haben. Unter dem Anschein der Konstruktivität kommt ja das eigentliche Ziel hervor, um das es Ihnen immer wieder geht – man hat es eben bei Herrn Brandner wieder gehört –: Sie wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk delegitimieren, um seine Abschaffung zu ermöglichen, und dafür überspitzen Sie, verzerren Sie und verkürzen Sie an diversen Stellen – und an ganz vielen Stellen erzählen Sie einfach nicht die Wahrheit. Ich möchte auf ein paar Beispiele eingehen. Sie zitieren Urteile des Bundesverfassungsgerichts und suggerieren, dass die Rechtfertigung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dadurch entfalle, dass die technische Exklusivität des Rundfunks nicht mehr gegeben sei; Herr Wendorf hat das ein bisschen angedeutet. Es würde, ehrlich gesagt, helfen, wenn Sie Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht nur zitieren, sondern auch lesen würden. Dann hätten Sie gesehen, dass das Bundesverfassungsgericht die Sonderstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eben nicht nur darauf begrenzt, dass es in der Vergangenheit eine Frequenzknappheit gab, sondern dass er auch eine demokratieerfüllende Funktion hat, dass es um die verfassungsgerichtliche Legitimation im Funktionsauftrag geht, um Vielfaltssicherung, Grundversorgung und Staatsferne, also eben nicht nur um die Verknappung der Frequenzen in der Vergangenheit. Das ist kein Grund für seine Abschaffung, wie Sie es immer wieder fordern. Weiteres Beispiel: Sie behaupten, der öffentlich-rechtliche Rundfunk werde gesellschaftlich mittlerweile breit abgelehnt. Auch das hat Herr Wendorf mit einer wirklich ganz hervorragenden Herleitung begründet, nämlich mit den Beitragskonten und den Mahnverfahren. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass sich Ende 2025 3,65 Millionen Beitragskonten im Mahnverfahren befunden hätten. Daraus leiten Sie her, dass das dafür spreche, dass es ein wachsendes Misstrauen gebe. Zum Vergleich: In den ersten Rundfunkbeitragsjahren, 2014 und 2015, waren rund 4,5 bis 4,9 Millionen Beitragskonten im Mahnstatus. Nach Ihrer Logik müsste in den letzten zehn Jahren bei ungefähr 1 Million Beitragszahlern das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestiegen sein. Insofern ist das, glaube ich, keine seriöse Ausgangslage. Seriös wäre es gewesen, mal auf die Studienlage zu schauen. Danach sagten 62 bis 72 Prozent der Menschen in den letzten zehn Jahren, beispielsweise in einer Langzeitstudie zum Medienvertrauen aus Mainz, dass sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vertrauen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk genießt bei aller Kritik, die heute schon angesprochen wurde, bei den Menschen das meiste Vertrauen. Ich habe in Reden schon darauf hingewiesen, dass wir vertrauensschädigendes Verhalten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hatten, dass wir mit der Situation an vielen Stellen nicht zufrieden sind und dass wir Reformen brauchen. Aber das, was Sie hier vorrechnen, ist absurd. Ich könnte mit ganz vielen Beispielen weitermachen. Was ich mich aber vor allem frage, ist, ob Sie den Antrag schon nach Magdeburg, zu Ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund geschickt haben. Sie tun hier so, als wollten Sie eine wissenschaftlich fundierte Debatte führen. In Sachsen-Anhalt sieht man aber, wie AfD-Medienpolitik tatsächlich aussieht. Dort gab es ja schon eine Enquete-Kommission zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und die hat ihre Ergebnisse vorgestellt. Die haben sie nicht mal zur Kenntnis genommen. Trotzdem fordern Sie die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die AfD interessieren die Ergebnisse überhaupt nicht, weil aus Ihrer Sicht die Ergebnisse sowieso schon feststehen. Sie wollen einen ominösen „Grundfunk“ gründen, sagen den Menschen aber nicht, was dann dazugehört. Ihnen geht es nicht um eine ergebnisoffene, wissenschaftliche, lösungsorientierte Debatte. Ihnen geht es vor allem um Tabula rasa und größtmögliche Zerstörung. Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der AfD-Fraktion? Gerne. Herr Frömming. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben ja gerade gesagt, dass das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk groß sei. Die moderne Technik macht es möglich, das mal nachzuprüfen. Es gibt repräsentative Studien dazu, beispielsweise von Media Tenor; „Die Welt“ berichtete darüber. Demnach gaben nur 31 Prozent der Befragten an, dass sie den Programmen von ARD und ZDF Vertrauen schenken. Halten Sie 31 Prozent Zustimmung für ausreichend für einen öffentlichen Rundfunk, der mit Zwangsgebühren am Leben erhalten wird, oder meinen Sie nicht, dass es eine deutlich höhere Zustimmung sein müsste? Sie haben gerade eine Studie zitiert. Ich habe darauf hingewiesen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in jeder Studie das größte Vertrauen der Menschen erhält, wenn es um die Frage geht, welchen Medien sie vertrauen. Das mag Ihnen nicht gefallen, aber es ist so; das ist die Faktenlage. Und wissen Sie, was Vertrauen schafft? Wenn man ehrlich mit den Menschen umgeht. Mit Blick auf Sachsen-Anhalt tun Sie so, als würden Sie in Zukunft nicht nur die Rundfunkstaatsverträge kündigen, sondern auch den Rundfunkbeitrag abschaffen. Herr Brandner fordert das überall. Immer, wenn man „Stephan Brandner Rundfunkbeitrag“ googelt – das habe ich mal gemacht; das war nicht vergnügungssteuerpflichtig –, liest man: Rundfunkzwangsbeitrag abschaffen! Ehrlich gesagt: Es funktioniert doch gar nicht. – Selbst wenn Sie den Rundfunkstaatsvertrag in Sachsen-Anhalt kündigen würden – wir haben heute gehört, wie lang die Fristen sind –, würde das doch nicht dazu führen, dass der Rundfunkbeitrag entfällt. Es gibt klare Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Der Rundfunkbeitrag ergibt sich überhaupt nicht aus den Rundfunkstaatsverträgen, sondern aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Es wäre gut, wenn Sie den Menschen auch mal die Wahrheit und nicht so einen Quatsch erzählen würden. Sie können den Rundfunkbeitrag gar nicht abschaffen, und auch sonst können Sie nichts abschaffen. Auf die Kündigungsfristen sind wir an dieser Stelle schon eingegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Grunde auch festgelegt, dass, wenn Sie einen Rundfunkstaatsvertrag kündigen würden, der verfassungsrechtliche Auftrag bestehen würde, eine lückenlose Ersatzlösung zu präsentieren. Dafür haben Sie ja nicht mal eine Idee. Sie schreiben an manchen Stellen, Sie wollen irgendeinen ominösen Grundfunk gründen; keine Ahnung, was das sein soll, Sie wissen es wahrscheinlich selbst nicht. Diese Neuordnung müsste der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Der Grundfunk, den Sie immer wieder propagieren, ist jedenfalls viel zu schwammig und würde diese Anforderung nicht erfüllen. Ihre Vorschläge folgen der Vorschlaghammermethode und zielen auf maximale Zerstörung. Sie haben keinen Plan, wie Sie aus den möglichen Trümmern eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks wieder Vertrauen aufbauen wollen. Sie täuschen die Menschen vor allem mit der Aussage, dass es durch die AfD besser werden würde. Durch die AfD würde in diesem Land nichts besser werden. Deswegen stimmen wir dem Antrag auch nicht zu. Vielen Dank.
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