Antrags der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland
Beratung des Antrags der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Frau Präsidentin! Anwesende Damen und Herren! Zwangsehen sind Menschenhandel, der Anfang von lebenslanger Vergewaltigung und Demütigung. Zwangsehen sind Gewalt. Zwangsehen enden oft in einem Ehrenmord, nämlich dann, wenn die Frauen es wagen, sich daraus zu befreien. Das passiert alles mitten in Deutschland im Jahre 2026, und das ist ein himmelschreiender Skandal! Deshalb debattieren wir heute unseren Antrag „Verhinderung von Zwangsverheiratung und Kinderehen in Deutschland“. Wir als Alternative für Deutschland wollen den betroffenen Mädchen und Frauen eine Stimme geben, weil ihr Leiden in diesem Hause keine Stimme mehr hat. Denn Sie alle hier haben sich seit Jahrzehnten entschlossen, feige wegzuschauen. Sie alle tragen Ihren politischen Kampf für Gleichstellung, Ihren Kampf gegen Gewalt gegen Frauen wie eine Monstranz vor sich her. Ihr oft schrilles Geschrei verkommt zum Schutz von Tätern, wenn die Täter aus frauenverachtenden Kulturen kommen, die eindeutig nicht zu Deutschland gehören. Ihre Realitätsverweigerung findet in der Aussage der SPD-Abgeordneten Sippel im EU-Parlament ihren Höhepunkt. Sie behauptete allen Ernstes: In Deutschland gibt es keine Gruppenvergewaltigungen. – Die SPD ist also die Gruppenvergewaltigungsleugnerpartei. Ihr permanentes Gefasel von Frauenrechten endet dort, wo Sie Mitschuld tragen: bei der millionenfachen Einwanderung von Männern, für die Frauen nichts, aber auch gar nichts wert sind. Die Opfer ihrer Feigheit sind Frauen und Mädchen, und das tausendfach. Sie schweigen, leugnen, relativieren – und dafür verachte ich Sie alle. „Zwangsehen sind die Folge einer verfehlten Ausländerpolitik“, so titelte die „NZZ“ vor einem Jahr mit Blick auf Deutschland und sprach damit völlig zu Recht von „beschämenden Zuständen für eine liberale Demokratie“. Ihnen allen ist das offensichtlich egal. Seit 15 Jahren will keine Bundesregierung wissen, wie groß das Dunkelfeld von Zwangsverheiratungen wirklich ist. Sie wollen offensichtlich nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie groß das Ausmaß der nach islamischen Riten geschlossenen Zwangsehen in Deutschland ist. Unser Antrag soll dazu beitragen, die Schweigespirale, die hier in diesem Hause ihren Anfang genommen hat, zu durchbrechen. Wir fordern eine bundesweite Abfrage von Schutzstellen, Schulen und Beratungsstellen, um endlich verlässliche Zahlen zu Zwangsheiraten zu bekommen. Zudem fordern wir eine bundesweite Aufklärungskampagne an Schulen und sozialen Medien. Zeigen wir den Betroffenen, dass Deutschland auch für sie ein Land der Freiheit ist. Sagen wir laut und deutlich: Frauen sind keine Handelsware, die wie Vieh verschachert werden können! Frauen sind niemandes Eigentum. Sagen wir laut und deutlich: Hier herrscht das Grundgesetz, nicht die Scharia. Ich fordere die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf – die anderen, die können wir gerne vergessen –, unserem Antrag zuzustimmen. Beenden Sie Ihr Schweigen, Ihr Leugnen, Ihr Relativieren. Kehren Sie endlich um! – Seien Sie bitte ruhig! – Und gegen das Vergessen: Leila, verheiratet nach marokkanischem Recht, wurde 2020 erstochen. Der Täter: ihr 16 Jahre älterer Vergewaltiger. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Michael Breilmann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hinter jeder Zwangsverheiratung, hinter jeder Kinderehe stehen Schicksale von Menschen. Zwangsverheiratung und Kinderehen sind Menschenrechtsverletzungen. Deswegen kann die Debatte so, wie sie die AfD mit ihrer Vorrednerin gerade begonnen hat, nicht stattfinden. Das wird der Würde dieses Hauses nicht gerecht! Ich unterstelle keinem Abgeordneten hier, dass er bei diesem Thema feige wegschaut. Und tun Sie auch nicht so, als wenn hier die Politik in den letzten Jahren nicht gehandelt hätte. Ja, es gilt, noch weiter zu handeln, aber hier im Parlament wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen im Juli 2017 verabschiedet. Seitdem sind auch im Ausland geschlossene Ehen nach deutschem Recht unwirksam, wenn einer der Beteiligten zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat. – Vielleicht hören Sie bei dieser wichtigen Debatte einfach mal zu. Es war für mich gerade auch schwer erträglich, Ihnen zuzuhören; aber ich würde mich freuen, wenn Sie das bei uns auch tun würden. Natürlich gibt es auch Konsequenzen – aber das führen Sie nicht mal im Ansatz an in Ihrem Antrag – für vorgenommene Eheschließungen im sozialen Kontext, also vor allem vertragliche, religiöse oder traditionelle Eheschließungen. Diese erfüllen zwar nicht den Tatbestand des § 237 StGB, aber gegebenenfalls den einer Nötigung in § 240 StGB. Um solchen Fällen einer Zwangsverheiratung durch eine soziale Eheschließung vorzubeugen, wurde auch ein bußgeldbewehrtes Verbot vertraglicher, religiöser oder traditioneller Eheschließungen in Deutschland normiert. Natürlich stellt uns auch die Dunkelziffer vor große Herausforderungen, das ist klar. Deswegen braucht es auch in Zukunft den Abbau datenschutzrechtlicher Hürden bei einer behördenübergreifenden Zusammenarbeit, zum Beispiel einer Meldepflicht der Ausländerbehörden an die Jugendämter bei bekannten Fällen. So, und jetzt gehe ich noch einmal auf den Antrag der AfD-Fraktion ein. Wenn ich hier lese, dass Sie mit diesem Antrag eine gezielte öffentliche Abfrage bei öffentlichen Schulen durchführen wollen, um den Umfang der von Zwangsverheiratung Bedrohten und Betroffenen zu eruieren, und wenn ich dann lese, dass Sie eine bundesweite Aufklärungskampagne auch an öffentlichen Schulen fordern, die das Ziel hat, jegliche Form der Zwangsverheiratung von Minder- und Volljährigen künftig zu verhindern, dann frage ich mich, ob Sie sich nicht mit Ihren Kollegen aus den Bundesländern unterhalten haben. Sie als AfD fordern mittlerweile in mehreren Bundesländern die Abschaffung der allgemeinen Schulpflicht. Widersprüchlicher kann ein Antrag hier im Bundestag, hier in diesem Hause, nicht sein! Widersprüchlicher, unglaubwürdiger geht es nicht. Denn Sie haben offensichtlich nicht erkannt: Schulen blicken sehr sensibel auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Die Lehrerinnen und Lehrern haben sehr genau im Blick, was es für Bedrohungen gegenüber Kindern und Jugendlichen gibt. Und da wollen Sie jetzt die allgemeine Schulpflicht abschaffen, fordern aber gleichzeitig, dass die öffentlichen Schulen aufklären sollen, dass es Informationskampagnen geben soll und dass Daten erhoben werden sollen, um den Umfang und die Bedrohungslage eruieren zu können? Sie glauben doch selber nicht, was Sie in Ihrem Antrag hier schreiben und einbringen! Das glauben Sie doch selber nicht. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir brauchen hier keine heiße Luft, dafür ist das Thema viel zu wichtig. Wir müssen weiterhin die Prävention stärken, Betroffene schützen und Täter konsequent zur Verantwortung ziehen. Ihre Anträge helfen bei dem Thema nicht weiter. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Lamya Kaddor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen! Ja, wir sind tatsächlich im 21. Jahrhundert immer noch mit dem alten Phänomen der Zwangsheirat konfrontiert. Es betrifft in erster Linie Mädchen, aber eben auch Jungen. Bei der Zwangsheirat geht es nicht um eine arrangierte Ehe, der in der Regel eine Vermittlung durch Bekannte oder Familie vorausgeht. Die Politik darf vor erzwungenen Eheschließungen nicht die Augen verschließen – wie übrigens vor keinem Problem, das das Zusammenleben in dieser Gesellschaft in diesem Land aufwirft, ganz besonders, wenn Kinder betroffen sind. Besonders ihnen sind wir es daher schuldig, bei den Fakten zu bleiben. Und beim Blick auf die Fakten fällt auf, dass die Polizei für das Jahr 2024 68 Fälle von Zwangsverheiratung registriert hat und jährlich etwa 3 000 vorwiegend junge Frauen Beratungsangebote aufsuchen. Zwangsehen sind weltweit verbreitet – in Niger genauso wie in Indien, Eritrea oder der Zentralafrikanischen Republik. Also stellt sich erst einmal wieder die Frage, warum eine Partei in diesem Hohen Hause davon abweicht und suggeriert, Kinder- und Zwangsehen seien ein Problem des Islams. Warum die Verengung auf den Fokus? In sämtlichen Studien können Sie nachlesen, dass Zwangsverheiratung und Kinderehen ein Problem patriarchalisch geprägter Familienstrukturen sind. Durch die Fokusverengung aber zwingt uns die AfD, wieder einmal über den Islam zu sprechen, anstatt einmal gemeinsam Lösungsmöglichkeiten für ein wirklich ernstes Problem zu erarbeiten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Religion spielt eine Rolle. – Hören Sie doch einfach zu, statt zu brüllen! – Religion spielt eine Rolle und damit selbstverständlich auch der Islam. Glaubensvorstellungen werden, ebenso wie Tradition, Kultur oder alles andere, herangezogen, um so moralisch verwerfliche Absichten wie Zwangsehen irgendwie zu legitimieren. Das ist schlimm, aber – und das sage ich jetzt hier traurig – es ist nichts Neues. Betrachtet man es rein theologisch, so ist es, egal ob im Islam, im Christentum, im Hinduismus oder Buddhismus oder wo auch immer, verboten, jemanden gegen seinen Willen zu verheiraten. Die explizite und freie Zustimmung beider Ehepartner ist Voraussetzung jeder Eheschließung. Auch ein Blick in muslimisch geprägte Staaten, meine Damen und Herren, zeigt ein anderes Bild, als Sie uns weismachen wollen. In den meisten Ländern sind Zwangsehen verboten und strafbar. In der Türkei zum Beispiel liegt das gesetzliche Mindestheiratsalter auch bei 18 Jahren. Für Deutschland gilt ohnehin, dass eine Ehe ausschließlich – das hat der Kollege ausgeführt – auf der freien Willensentscheidung zweier volljähriger Menschen beruhen darf. Mit dem Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandssehen wurde diese Schutzregelung erst vor zwei Jahren gestärkt. Warum also dieser Antrag? Und warum ausgerechnet jetzt? Sie haben ihn wochenlang immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt und dann wieder runtergenommen. So dringend scheint Ihnen das Problem offensichtlich gar nicht zu sein. Und jetzt, am ersten Tag der Schulferien hier in Berlin und Brandenburg, kramen Sie es doch wieder hervor. Warum? Weil es Ihnen – wenig überraschend – nie um Kinder- oder Zwangsehen ging. Ich kann Ihnen sagen: Wir sehen Ihre Obsession beim Thema Islam. Wir sehen, wie Sie Frauenrechte instrumentalisieren, um Stimmung zu machen, und wir sehen auch, wie Sie Menschen zum politischen Werkzeug Ihrer Ideologie machen. Wir sehen das hier im Parlament, wir sehen das im Netz, und wir sehen es auch auf unseren Straßen. Und wissen Sie was? Auch die AfD-Gutachten sehen, was wir schon lange über das Politikkonzept der AfD sagen. Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte bescheinigt Ihnen – und ich zitiere das –: „Die AfD verfolgt gegenüber Muslim*innen und Menschen mit Migrationsgeschichte Ziele, die mit der Menschenwürdegarantie“ – nach Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz – „unvereinbar sind.“ Zitat Ende. Traurig und tragisch bleibt am Ende, wie rücksichtslos Sie mit dem Leid und dem Schicksal von Menschen in diesem Land umgehen. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Jasmina Hostert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Die AfD – eine Partei, vor der Frauenrechtsorganisationen wie Terre des Femmes, der Deutsche Frauenrat oder auch das Deutsche Institut für Menschenrechte eindringlich warnen – legt hier einen Antrag vor, in dem sie sich angeblich für die Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen einsetzt. Das glauben Sie doch selber nicht. Wir glauben es Ihnen auf keinen Fall. – Jetzt regen Sie sich nicht so auf. Sie hatten oft Gelegenheit, hier wirklich mal zu zeigen, dass Sie sich gegen Gewalt an Frauen einsetzen. Ich erinnere an das Gewalthilfegesetz, das wir im Jahr 2025 hier gemeinsam parteiübergreifend auf den Weg gebracht haben. Raten wir doch mal, wer diesem Gesetz nicht zugestimmt hat: Das war natürlich die AfD. In diesem Gesetz ging es darum, Frauen und ihren Kindern einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz zu gewährleisten. Da hätten Sie ja ruhig mal mitstimmen können. Aber man sieht auch hier wieder, dass es Ihnen nur darum geht, Frauenrechte zu instrumentalisieren, wenn es Ihnen in den Kram passt. Das Gleiche gilt für die Istanbul-Konvention, einem der wichtigsten völkerrechtlichen Instrumente im Kampf gegen Gewalt an Frauen und ihren Kindern. Auch hier zeigt die AfD, dass ihr der Schutz von Frauen und Mädchen egal ist. Während sich zahlreiche Staaten und die Europäische Union mit der Istanbul-Konvention zu mehr Schutz, Prävention und Strafverfolgung verpflichten, fordert die AfD den Austritt Deutschlands aus diesem internationalen Menschenrechtsabkommen. Wir sagen aber ganz klar: Wer Frauen vor Gewalt schützen will, stellt sich hinter die Istanbul-Konvention und nicht gegen sie. Eine Zwangsverheiratung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, und Zwangsverheiratungen sind in Deutschland verboten. Sie sind Ausdruck patriarchalischer Strukturen und gehen fast immer mit häuslicher oder sexualisierter Gewalt einher. Betroffene sind vor allem Frauen und Mädchen. Zwangsheiraten sind geschlechtsspezifische Gewalt, und diese muss mit aller Härte und auf allen Ebenen bekämpft werden. Wer Frauen vor Gewalt schützen will, muss in Schutz, Beratung, Prävention und Strafverfolgung investieren. Genau dafür haben wir beispielsweise das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Genau deshalb setzen wir die Istanbul-Konvention um. Genau deshalb stärken wir Hilfestrukturen. Wir müssen alles dafür tun, jegliche Zwangsverheiratung zu verhindern. Dafür dürfen aber Frauenrechte niemals zum politischen Instrument werden. Mädchen und Frauen brauchen keinen Kulturkampf. Sie brauchen einen Staat, der sie schützt, der ihnen zuhört und ihnen konkrete Hilfe bietet. Genau dafür stehen wir, und genau dafür arbeiten wir weiter. Vielen Dank.
Danke schön. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln mal wieder ein rechtsideologisches Pamphlet in Antragsform der Kolleginnen und Kollegen der AfD. Es geht mal wieder darum, Kinder- und Jugendschutz in der Überschrift zu nennen und Rassismus zu meinen. Sie tun so, als seien den demokratischen Fraktionen des Hauses Kinderehen, Zwangsverheiratung und Kindesmissbrauch egal. Dem ist offensichtlich gar nicht so. Das sind gravierende Menschenrechtsverletzungen – Herr Breilmann hat es bereits gesagt –, nicht mehr und nicht weniger, die in Deutschland rechtssicher verboten sind. Aber wie immer bei solchen Anträgen geht es der AfD hier nicht um Kinder, die Jugend, Frauen oder deren Schutz. Es geht Ihnen darum, Ihre kulturrassistischen Narrative zu verbreiten und wieder in das Hohe Haus einzubringen. Was wird hier also gefordert? Sie wollen eine groß angelegte Studie zu Kinder- und Zwangsehen. Das scheint erst mal eine ganz noble Forderung zu sein und wissenschaftlich notwendig. Dennoch tun Sie dies ja nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil Sie krampfhaft versuchen, das Thema an Herkunft und Religion zu koppeln. Das ist wirklich niederträchtig. Sie fordern dann Aufklärung und entsprechende Kampagnen. Das ist wirklich blanker Zynismus, wenn es von der Partei kommt, die auf kommunaler Ebene flächendeckend die Finanzierung von Frauenhäusern, Sozialarbeit, Antidiskriminierungsprojekten und weiteren Schutzräumen sabotiert und zu verhindern versucht. Unfassbar dabei ist die Begründung, dass es genügend Mittel und Plätze gäbe, wenn nicht so viele Migrantinnen und Migranten hier in Deutschland wären, während die Zielgruppe, die Sie hier vorgeben schützen zu wollen, aus den ja so verhassten Kulturkreisen stammen könnte. Für wie blöd halten Sie uns eigentlich? – Danke, das brauche ich nicht. Was würde den Mädchen und Frauen in solchen Situationen wirklich helfen? Erstens: Schutz gewährleisten in und durch genau die Institutionen, die Sie sonst als Geldverschwendung darstellen: mehr Schutzräume, Frauenhausplätze, Beratungsstellen und anonyme Kriseneinrichtungen. Zweitens: finanzielle Unabhängigkeit für die Frauen und Mädchen, inklusive der Kinder, die aus solchen Verbindungen hervorgegangen sind, flächendeckend möglich machen. Solche finanziellen Unterstützungen sabotieren Sie hier regelmäßig. Drittens: das Verhindern solcher ekelhaften Unterstellungen in deutschen Parlamenten, egal in welcher Instanz. Das ist rassistisch, das ist sexistisch und einfach grundlegend menschenverachtend. Das wird keiner Frau, keinem Mädchen und keinem Kind hier in Deutschland oder sonst irgendwo in irgendeiner Form helfen. Eine Lösung dafür wäre zum Beispiel ein AfD-Verbot. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist heute meine letzte Rede vor einer Pause, die etwas länger dauern wird als der Sommer. Ich möchte die verbleibende Redezeit nutzen, um mich zu bedanken: einmal bei meiner wunderbaren Fraktion für die ganze Unterstützung und den Zuspruch. Ich bedanke mich auch bei der Präsidentin Frau Klöckner und dem ganzen Präsidium für die vielen Verbesserungen, die Sie hier für uns Eltern, vor allem für die Mütter und ihre Babys, geschaffen haben und noch ausbauen werden; das meine ich ganz ernst. Vielen lieben Dank dafür! Die Antragsteller/-innen können sich bei der Wirksamkeit solcher Maßnahmen wirklich mal eine Scheibe abschneiden. Wenn bei mir im Kreißsaal etwas zum Stehen kommen sollte, dann denke ich einfach an Anträge wie diesen und dann wird es schon. Ich bedanke mich wirklich von Herzen und freue mich auf eine Wiederkehr, dann mit meinem Sohn. In diesem Sinne: Schöne Sommerpause! Bis dann! Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. Konrad Körner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon bezeichnend, wie schwierig es ist, wenn Extreme sprechen. Frau Przygodda wirft allen vor, dass sie das Thema „Zwangsverheiratung und Kinderehen“ nicht ernst nehmen würden. Die AfD vergiftet die Debatte. Frau Hermeier sieht absolut keinen Zusammenhang zu Herkunft oder Religion. Frau Kaddor hat gut erklärt, dass es da einen Zusammenhang gibt, den man aber nicht verallgemeinern darf. Deswegen ist es so wichtig, dass wir ernst über dieses Thema sprechen. Kinderheirat ist immer eine Zwangsheirat. Und Zwangsheirat ist immer eine schlimme Menschenrechtsverletzung und eine Form von geschlechtsspezifischer Gewalt. Deswegen ist sie auch in Deutschland unter Strafe gestellt. Deswegen lässt diese Bundesregierung bei Zwangsehen keinen Zentimeter Raum. Wir dulden diese in Deutschland nicht. Hier gibt es keine Toleranz gegenüber Intoleranten. Aber die Darstellung der AfD, dass gegen Zwangsheirat nichts unternommen wird, ist halt einfach falsch. Kurzer Faktencheck: Erstens. Wir verschärfen die Vorschriften im Gesetz zur stärkeren strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels, welches hier vor zwei Wochen in erster Lesung diskutiert wurde. Zweitens. Wir beraten ein Gewalthilfegesetz, das die Länder verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bereitzustellen. Und ich verrate Ihnen was: Ich befürchte, da werden auch linke Sozialpädagogen arbeiten. Aber wenn sie eine ordentliche Arbeit machen, dann habe ich damit kein Problem. Ab 2032 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen, einschließlich Betroffener von Zwangsheirat. Drittens. Der Bund unterstützt bundesweite Strukturen wie das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das rund um die Uhr anonym und kostenfrei berät – übrigens etwas, das Sie auch schon mal als „Quatsch“ bezeichnet haben. Zudem fördern Bund und Länder spezialisierte Beratungsstellen, auch eine Onlineanlaufstelle. Viertens. Sie fordern in Punkt 1 Ihres Antrags, eine Studie in Auftrag zu geben, um das Ausmaß zu ermitteln. Ich darf Ihnen verraten: Das Familienministerium hat ein Projekt mit dem Titel „Wie viele Zwangsehen gibt es in Deutschland?“ bereits gefördert. Fünftens. Sie fordern in Punkt 2 bundesweite Aufklärungskampagnen an öffentlichen Schulen und – der Kollege Breilmann hat es bereits erwähnt – fordern gleichzeitig die Abschaffung der Schulpflicht und stattdessen Homeschooling, damit Islamisten ihre zwangsverheirateten Töchter dann auch noch zu Hause unterrichten können. Das ist der Geist der AfD. Ja, Sie wollen kleine Gruppen bilden. Sie sollen raus aus dem öffentlichen Leben; das wollen Sie. Wir wollen das nicht. Sechstens. Sie fordern in Punkt 3 eine Aufklärungskampagne – Achtung! – in den sozialen Medien. Ja, sind es nicht Sie, die Mädchen in den sozialen Medien als „Taugenichtse“ beschimpfen? Sind es nicht Sie, die Extremismusprävention, auch gegen Islamismus, als „Indoktrinierung“ diffamieren? Das alles sind Sie. Sie sind auf keinen Fall der Kümmerer für die Frauen und Mädchen in diesem Land. Das ist nur die politische Mitte. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Dr. Götz Frömming.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beruhigen wir uns vielleicht mal alle wieder ein bisschen! Sie haben sich jetzt brav an der AfD abgearbeitet, sich aber damit auch selbst um eine Chance gebracht, nämlich hier tatsächlich zur Sache zu sprechen. Herr Breilmann, Sie haben das Gesetz von 2017 zitiert. Leider ist es für verfassungswidrig erklärt worden. Das ist schon mal ein handwerklicher Mangel; so viel zu dem Thema „Grundgesetz und Verfassungswidrigkeit“. Sie legen hier ein Gesetz nach dem anderen vor, das dann vor dem Bundesverfassungsgericht korrigiert werden muss. Sie haben ein paar Jahre später versucht, es nachzubessern. Aber, meine Damen und Herren, auch dadurch ist das Phänomen nicht verschwunden. Es ist lediglich ins Dunkelfeld gerückt. Es ist nach wie vor da. Wir wollen mit unserem Antrag dieses Dunkelfeld aufhellen, Sie scheinbar nicht. Sie haben sich einmal mehr an uns abgearbeitet. Das hilft aber den betroffenen Mädchen wenig. Meine Damen und Herren, ich möchte noch mal kurz darstellen, um was es geht, und Ihnen einen kurzen Ausschnitt vorlesen aus einem Buch von Necla Kelek. „Die fremde Braut“ heißt es; vielleicht kennen Sie es. – Dann zur Erinnerung: „Nilüfers Mutter ist 31 Jahre alt. Sie kam mit 15 als Importbraut nach Deutschland, aus demselben Dorf wie Ibrahim, und hat hier vier Kinder geboren, von denen Nilüfer das älteste ist. Ihre Schwester, die ein Jahr jünger ist, wird im nächsten Jahr heiraten und auch ihren Import-Damat, ihren Import-Bräutigam, bekommen. Dann ist Nilüfer sicher schon schwanger.“ Alle leben sie hier in Deutschland. Sie leben von der Sozialhilfe. „[…] kein Familienmitglied wird in den nächsten Jahren arbeiten.“ Weiter schreibt Frau Kelek – und das ist genau das Problem, das wir beobachten können, auch hier in Berlin in bestimmten Bezirken –: Die „[…] Zwangsheirat und arrangierte Ehen“ das sind genau die, die „den unseligen Kreislauf“ – hören Sie gut zu, Frau Kaddor! – „der immerwährenden Erneuerung“ „der eigenen kulturellen Herkunft betreiben.“ Das ist genau das, was Sie wollen. Ich unterstelle Ihnen, dass Sie diese Parallelgesellschaft nicht beseitigen wollen. Das ist genau der Unterschied. Wir wollen, dass Menschen auch aus der Türkei und aus den arabischen Ländern sich bei uns integrieren, dass sie zu Hause Deutsch sprechen, dass sie deutsche Freunde haben; haben die meisten nämlich nicht. Und genau dadurch verfestigen sich die Parallelgesellschaften. Genau dadurch werden sie kein Abitur machen. Genau dadurch scheitern sie beruflich. Genau dadurch ist die Häufigkeit der Sozialhilfebezieher in dieser Klientel überdurchschnittlich groß. Insofern geht es uns – Sie haben recht – nicht nur um den Schutz der betroffenen Mädchen. Es geht uns auch um unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und um den Schutz unserer Kultur. Ich bedanke mich. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Przygodda, Sie sagten ja, dass Sie uns verachten. Ich kann für uns andere feststellen, dass wir Menschen eben nicht verachten. Was wir verachten, ist ein politischer Stil, der Menschen verachtet. Wir verachten auch ein politisches Geschäftsmodell, dass das Schicksal von Mädchen, Jungen und Frauen in Zwangsehen politisch missbraucht und benutzt, um damit rassistischen Kulturalismus zu betreiben. Das verachten wir. Sie sprachen dann auch – da haben Sie ja offenbart, worum es Ihnen geht – von Kulturen, die nicht zu Deutschland gehören. Wissen Sie, was Sie damit Mädchen, Jungen und Frauen sagen, die sich diesen Kulturen verbunden fühlen? Sie sagen ihnen: Ihr gehört auch nicht dazu. – Das heißt: Sie haben es in dem Versuch, angeblich Frauen und Mädchen unterstützen zu wollen, geschafft, ihnen Ihre Verachtung auszudrücken. Das muss man erst mal schaffen. Ja, Kinderehen und Zwangsverheiratungen gibt es. Unsere Aufgabe ist es, Antworten darauf zu geben und Lösungen zu finden, indem wir die Frauen, Mädchen und Jungen, die davon betroffen sind, unterstützen und stärken, statt wie Sie Stereotype und Stigmatisierung zu betreiben und zu fördern. Und Sie betreiben auch Missbrauch mit den Daten von Terre des Femmes. Terre des Femmes macht uns ja deutlich, dass es im Sommer und besonders in den Sommerferien zu häuslicher Gewalt, aber eben auch zu Zwangsverheiratungen kommt. Zynisch wäre es, das zu leugnen – auch wenn die AfD es benennt. Denn auch wenn sie es benennt, ist es immer noch Fakt. Genauso zynisch ist es im Übrigen aber, sich um das Schicksal und das Leben der Betroffenen nicht wirklich zu kümmern, sondern das nur zu benutzen, um Stimmung zu machen. Deutlich wird das ja in Ihrem Antrag. Ihre Antwort ist eine Aufklärungskampagne. Hätten Sie mal Kant gelesen! Da geht es darum, dass der Mensch rauskommt aus seiner selbstverordneten Unmündigkeit. Sie sind aber die personifizierte selbstverordnete Unmündigkeit; denn in dieser Aufklärungskampagne geht es Ihnen ja gerade nicht um Aufklärung, sondern um Effekthascherei. Gefragt wäre aber Jugendsozialarbeit, gefragt wären Jugendarbeit, gestärkte Jugendämter. Sie sagen, Ihnen geht es um Prävention; denn in dem Antrag geben Sie ja selbst zu, dass gesetzgeberisch schon alles geschehen ist. Warum bekämpfen Sie dann die Zivilgesellschaft, wenn es Ihnen um Prävention geht? Denn Prävention braucht die Zivilgesellschaft. Warum wenden Sie sich nicht an Organisationen wie BFmF in Köln, eine Organisation muslimischer Frauen, die Frauen dabei unterstützt, Arbeit zu finden, empowert zu werden, gestärkt zu werden? Warum sprechen Sie nicht darüber, dass es darum geht, Frauen, Mädchen, Jungen aus den Communitys anzusprechen, die eben nicht die Botschaft bekommen: „Ihr, eure Kultur und eure Religion, seid nichts wert“, sondern die Botschaft: „Ihr seid es wert.“ Darum geht es. Wenn es Ihnen nur einen Hauch darum ginge, Mädchen, Frauen, Kinder, Betroffene zu unterstützen, würden Sie nicht diesen verachtenswerten Kampf gegen Kulturen führen, sondern sich kümmern und sich beschäftigen und auseinandersetzen mit den Fällen, um die es geht. Sie haben sich selbst widerlegt. Schande über Sie! Vielen Dank. Den Schluss in dieser Debatte macht Tijen Ataoğlu für die CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere für Mädchen haben Kinderehen weitreichende Folgen – gesundheitlich, sozial und natürlich auch wirtschaftlich. Mädchen erleiden nicht nur große psychische Belastungen, sondern auch körperliche Belastungen, meistens aufgrund von viel zu frühen Schwangerschaften. Mädchen verlieren durch Kinderehen jegliche Chance auf eine gute Ausbildung und eine gute Bildung allgemein. Mädchen verlieren schlicht ihre Selbstbestimmung. Und deshalb ist es die Pflicht dieses Staates, alles in seiner Macht Mögliche zu tun, Kinderehen zu bekämpfen. Nun ist es heute aber so, dass mit dem Antrag der AfD abermals suggeriert werden soll, dass dieser Staat im Bereich der Kinderehen oder der Zwangsehen untätig ist bzw. wegschaut. Inwieweit das mit der Realität übereinstimmt, möchte ich einmal darlegen. Es war die Große Koalition unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die im Jahr 2017 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen hat. Seitdem sind Ehen unter 18 Jahren in Deutschland verboten – ausnahmslos. Das Ehemündigkeitsalter von 18 Jahren gilt unabhängig davon, ob die Ehe im Inland oder im Ausland geschlossen worden ist. Die Rechtsmäßigkeit dieses Verbots wurde durch das Verfassungsgericht auch im Jahre 2023 bestätigt. Herr Dr. Frömming, erlauben Sie bitte den Leuten, die Volljuristen sind, hier Urteile vom Bundesverfassungsgericht vorzutragen, weil Sie es einfach falsch vorgetragen haben. Es ging ausschließlich um die Folgen der Unwirksamkeit, nicht um das Verbot als solches. Das musste nachgebessert werden bis zum 30. Juli 2024. Und das ist auf politischen Druck und mit Unterstützung meiner Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag auch geschehen. Wenn wir uns die Zahlen der vergangenen Jahre einmal anschauen, dann sehen wir einen signifikanten Rückgang der Kinderehen. Laut Ausländerzentralregister waren es zum Stichtag 31.07.2016 insgesamt 1 475 junge Menschen in Deutschland, die eine solche Ehe geführt haben. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren es 279 Minderjährige. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich möchte diese Zahlen nicht beschönigen – insbesondere in Anbetracht des Dunkelfeldes. Jede einzelne Kinderehe ist eine zu viel. Wir geben uns mit diesen Zahlen auch nicht zufrieden, und wir haben seinerzeit mit einer Mehrheit in diesem Haus vereinbart, dass das Gesetz Mitte 2027 ganz genau auf den Prüfstand gestellt wird. Eine besondere Dringlichkeit aufgrund dieser Zahlen, die ich gerade vorgetragen habe, sodass wir die Prüfung jetzt vorziehen sollten, sehe ich aber nicht. Das haben Sie auch nicht vorgetragen, und der Bedarf dafür ist auch nicht ersichtlich aus den Zahlen. Seien Sie unbesorgt. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion erinnern uns noch sehr gut an unsere Kritik an dem Ampelgesetz von vor zwei Jahren – ob es um die Zusammenarbeit mit den Ländern und den ausreichenden Austausch von Daten, um weitere Beratungsmöglichkeiten durch die Länder, um Schutzregelungen oder darum geht, was mit den Menschen passiert, die bei einer informellen Weiterführung einer solchen Ehe weiter in diesem System gefangen sind. Erlauben Sie mir zuletzt einen Appell: Bedauerlicherweise wissen wir, dass Jugendliche gerade während familiärer Auslandsreisen in den Sommerferien gegen ihren Willen im Herkunftsland der Eltern verheiratet werden. Lassen Sie uns gemeinsam wachsam sein, um mögliche Warnsignale zu sehen, ob in Schulen, Jugendzentren, der Nachbarschaft oder den Arbeitsstätten. Kindheit statt Kinderehen! Vielen Dank.
Redner nach Fraktion
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