1. Lesung

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Denise Loop, Dr. Lena Gumnior, Marlene Schönberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Betroffene besser schützen – Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Denise Loop, Dr. Lena Gumnior, Marlene Schönberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Betroffene besser schützen – Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen

26. Juni 2026·Sitzung 87··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (9)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Menschenhandel und Ausbeutung sind keine Randphänomene. Auch in Deutschland gibt es Tatorte. Das junge Mädchen neben Ihnen im Bus ist vielleicht zwangsverheiratet. Der Mann auf der Baustelle nebenan wird möglicherweise überwacht und ausgebeutet. In Bordellen, Nagelstudios, auf dem Bau oder auf dem Schlachthof: Moderne Sklaverei ist nicht immer sichtbar, aber sie findet an vielen Orten statt. Betroffene werden häufig mit Lügen angeworben, ihrer Freiheit beraubt, systematisch kontrolliert und ausgebeutet. Wir sprechen hier von Menschen, die sich in einer Lage der Schwäche oder Abhängigkeit befinden und genau deshalb besonders schutzbedürftig sind. Der Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, zieht daraus Konsequenzen. Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen und damit auch Betroffene besser zu schützen. Was ändert sich konkret? Erstens schließen wir Strafbarkeitslücken. Künftig macht sich auch strafbar, wer Dienste von Personen in Anspruch nimmt, obwohl er weiß, dass diese Personen Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung sind, zum Beispiel im Nagelstudio oder im Baugewerbe. Außerdem ergänzen wir weitere Ausbeutungsformen, nämlich die der Leihmutterschaft, der Zwangsheirat und der illegalen Adoption, sodass auch der Menschenhandel zu diesen Zwecken und die nachgelagerte Ausbeutung künftig strafbar sind. Zweitens verbessern wir die Grundlage für eine effektivere Strafverfolgung durch einfachere und klarer formulierte Straftatbestände. Drittens verbessern wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung. Und viertens erhöhen wir den Strafrahmen für besonders schwere Fälle der Zwangsprostitution. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz schafft die Grundlage dafür, dass Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung besser geschützt und Täter konsequenter bestraft werden, und wir gewährleisten damit, dass die Strafverfolgungsbehörden die Werkzeuge erhalten, die sie dafür brauchen. Täter sollen wissen: Der Staat meint es ernst. Ich appelliere daher an Sie: Lassen Sie uns bei diesem Thema mit großer Geschlossenheit auftreten – für die Würde jedes Menschen, für die Opfer, die keine Stimme haben. Die haben heute unsere Stimme verdient. In diesem Sinne: Herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Rainer Galla.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Menschenhandel – historisch atmet dieses Wort den Geist des Sklavenhandels, aber das wäre zu kurz gegriffen. Es geht um mehr als nur um Verschleppung. Es geht um sexuelle Unterwerfung und Ausbeutung von Frauen und Kindern, um Zwangsprostitution, um Ausbeutung von Arbeitskraft bis zur Zwangsarbeit, um Zwangsehen, Zwangsadoptionen, auch um Genitalverstümmelung, eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt. All das ist nur möglich, wenn Menschen ihr Menschsein genommen wird, wenn der Mensch zur Ware, zur Handelsware wird. Meine Damen und Herren, darin, dass dies entschieden und konsequent zu bekämpfen ist, sind wir uns wohl alle einig. Und da spreche ich nicht nur für mich, sondern wohl für das gesamte Haus, zumindest für die Fraktion der AfD. Die Richtlinie stammt aus dem Jahre 2024 und ist bis zum 15.07.2026 in nationales Recht umzusetzen. Es ist das dritte Mal, dass die Umsetzung einer Richtlinie oder eines Urteils des Verfassungsgerichts kurz vor Fristablauf durchgebracht werden soll. Und: Braucht es wirklich erst eine EU-Richtlinie, bis die Bundesregierung tätig wird? Braucht es erst eines Anstoßes von außen? Sämtliche vorgenannten Verbrechen kann man auch erkennen, wenn man mal mit offenen Augen durch dieses Land geht, Frau Staatssekretärin. Wer den Gesetzentwurf der Bundesregierung liest, der erkennt einen textgewordenen Pflichtenkatalog: Tatbestände werden umsortiert, geringfügig ergänzt, Formulierungen neu gefasst, Strafandrohungen moderat erhöht. Immerhin: Wie von der EU vorgegeben, wandern nun verschiedene Ausprägungen der Ausbeutung – das hat die Frau Staatssekretärin richtig gesagt – in den Komplex der Begrifflichkeit „Menschenhandel“. Das ist doch schon was. Der Beratung im Ausschuss und der Sachverständigenanhörung sehen wir daher gerne entgegen. Aber wir haben ja auch noch den Antrag der Bündnisgrünen zu beraten, deren übliche Sprachmuster dem Antrag wie folgt entnommen werden können: Patriarchalische Machtstrukturen seien die tiefere Ursache der globalen Ausbeutungsindustrie, es müsse eine neue Bürokratie zur Verbesserung der Betroffenenrechte installiert werden, die Nichtregierungsorganisationen müssten noch mehr aufgepäppelt werden, es bedürfe eines weiteren Nationalen Aktionsplans, eine „Nationale Koordinierungsstelle Menschenhandel“ – Sie meinen wohl eine Koordinierungsstelle gegen den Menschenhandel – solle eingerichtet werden, Schutzunterkünfte, bla, bla, blubb. Daneben sollen aufenthaltsrechtliche Vorschriften zugunsten von Betroffenen geändert werden, was dann zu einem pauschalen Aufenthaltsrecht in unserem Land führt. Ich kann gar nicht abschätzen, was ich hierzu alles ausführen könnte. Aber nehmen Sie bitte eines mit: Es entspricht unserer Rechtsordnung und auch unserem Menschenbild, dass jeder Fall individuell betrachtet wird. Eine Pauschalvorgabe, wie von den Bündnisgrünen gefordert, lehnen wir ab. Meine Damen und Herren, während der Gesetzentwurf in den Beratungen vielleicht noch entscheidende Besserung erfahren kann, führt mich der Antrag der Bündnisgrünen zu folgendem Fazit: Die Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung ist viel zu wichtig, als dass man dies einer links-grünen Ideologie und deren Flausen überlassen dürfte. Vielen Dank. Die Nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Susanne Hierl.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschenhandel ist keine Randerscheinung. Er findet mitten in unserer Gesellschaft statt – hinter verschlossenen Türen, auf Baustellen, in Wohnungen, im Rotlichmilieu oder im Internet. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält wichtige Ansätze zur Bekämpfung, die wir als Union ausdrücklich begrüßen. Denn für uns gilt: Der Schutz von Gewaltopfern, insbesondere von Opfern sexueller Gewalt, hat höchste Priorität. Wer Menschen ausbeutet, muss konsequent verfolgt werden. Wer Opfer schützt, stärkt unseren Rechtsstaat. Der Entwurf sieht neben der Umsetzung der Änderungsrichtlinie Menschenhandel eine umfassende Neuordnung des Menschenhandels- und Sexualstrafrechts vor. Ein wichtiger Schritt ist die Einordnung der Zwangsprostitution als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Der neue Standort im Strafrecht macht deutlich, worum es geht: um schwerste Eingriffe in die Würde und die körperliche und sexuelle Integrität eines Menschen. Auch die Neuregelung des Menschenhandelstatbestandes ist im Grundsatz richtig. Künftig werden weitere Formen der Ausbeutung, etwa die Zwangsheirat, illegale Adoption oder missbräuchliche Leihmutterschaft, ausdrücklich erfasst. Ebenso begrüßen wir die Ausweitung der Strafbarkeit auf der Nachfrageseite. Wer wissentlich Dienstleistungen in Anspruch nimmt, die auf Ausbeutung beruhen, muss künftig ebenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn: Ausbeutung funktioniert nur dort, wo es auch Nachfrage gibt. Wichtig ist außerdem, dass weitere Formen der Ausbeutung künftig in den Katalog des § 100a Strafprozessordnung aufgenommen werden. Damit erhalten die Ermittlungsbehörden die Instrumente, die sie brauchen, um die oft professionellen Strukturen des Menschenhandels wirksam aufzudecken. Frau Abgeordnete, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der AfD? Ja. Bitte schön. Hohes Präsidium, vielen Dank für erhaltenes Wort. – Liebe Kollegin Hierl, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade in Ihrer Rede von einer „missbräuchlichen Leihmutterschaft“ gesprochen. Das impliziert ja, dass es auch eine vernünftige, richtige oder in irgendeiner Form nicht missbräuchliche Leihmutterschaft geben könnte. Da würde mich interessieren: Was wäre das denn? Wie würde dann eine nicht missbräuchliche Leihmutterschaft aussehen? Also, Leihmutterschaft ist bei uns nicht erlaubt und darf auch in keiner Form durchgeführt werden. Und sollte jemand jemanden für eine Leihmutterschaft benutzen, die illegal bei uns ist, so fällt das – das ist hier noch mal aufgenommen – unter den Tatbestand des Menschenhandels. Mehr ist es nicht. Ich lasse jetzt die Uhr weiterlaufen, Frau Kollegin. Auch beim Schutz Minderjähriger enthält der Entwurf deutliche Verbesserungen. Eigenständige Vorschriften stärken die Rechte der Betroffenen. Meine Damen und Herren, diese Koalition hat den Schutz von Gewaltopfern bereits spürbar gestärkt. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Wir müssen die vorgesehenen Strafrahmen aber noch mal prüfen. Wenn bei Gewalt oder Drohungen künftig niedrigere Mindeststrafen möglich wären als bislang, dann stellt sich die Frage, ob das tatsächlich das richtige Signal sendet. Auch die Verjährungsregelungen sollten wir uns vielleicht noch mal anschauen und diskutieren, ob der Entwurf hier weit genug geht. Denn viele Betroffene finden erst nach langer Zeit die Kraft, über das Erlebte zu sprechen. Ein weiterer Punkt – der ist mir sehr wichtig – ist die sogenannte Loverboy-Methode. Wir sollten diese stärker in den Blick nehmen. Hierbei täuschen Täter meist junge Frauen, indem sie ihnen eine Liebesbeziehung vorspielen. Sie schaffen emotionale Abhängigkeit und zwingen diese Frauen dann anschließend in die Prostitution. Gerade diese perfide Form der Ausbeutung verdient besondere Aufmerksamkeit im Gesetz wie in der Prävention. Meine Damen und Herren, ein Gesetz ist dann gut, wenn es im Alltag wirkt, wenn Täter konsequent verfolgt werden und die Opfer wirksam geschützt sind. Dafür ist unser Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt. Lassen Sie ihn uns in den Beratungen noch besser machen – für mehr Opferschutz und eine starke Strafverfolgung. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Denise Loop für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute reden wir über ein Thema, das mich politisch und persönlich sehr bewegt. Es geht um Menschenhandel und wie wir ihn besser bekämpfen können. Es geht um die Menschenwürde und den Schutz vor Gewalt. Menschenhandel und Zwangsprostitution sind schwere Verbrechen, die wir mit allen Mitteln bekämpfen müssen. Jede betroffene Person von Menschenhandel ist eine zu viel. Gerade deshalb bin ich von dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung schwer enttäuscht. Mit Ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie verpassen Sie eine einmalige Chance für mehr Opferschutz. Ihr Gesetzentwurf fokussiert auf Strafgesetzänderungen und Strafrahmenerhöhungen. Das ist wichtig, aber reicht bei Weitem nicht aus, um Menschenhandel wirksam zu bekämpfen, und erst recht nicht, um Betroffene konsequent zu schützen. Ihr Entwurf bleibt hinter dem Notwendigen zurück und lässt Verbesserungen im Opferschutz offen. Dabei fordern Beratungsstellen und Menschenrechtsorganisationen diese seit Jahren. Wo ist der Opferschutz in Ihrem Gesetzentwurf? Menschenhandel wird nämlich nicht allein mit einem höheren Strafrahmen bekämpft. Wir wissen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Straftat aufgedeckt wird, viel wichtiger ist als die Androhung einer Strafe. Für uns Bündnisgrüne steht der Opferschutz im Fokus. Deshalb bringen wir heute zu Ihrem Gesetzentwurf auch einen eigenen Antrag ein: für einen wirksamen Schutz aller Betroffenen. Unser Antrag umfasst deswegen 34 Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz, Koordination, Strafverfolgung und Forschung. Drei zentrale Maßnahmen möchte ich dabei hervorheben: Erstens. Ein Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel unabhängig von ihrer Mitwirkung im Strafverfahren. Das ist eine zentrale Opferschutzmaßnahme, die endlich umgesetzt werden muss. Zweitens. Spezialeinheiten bei Polizei und Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die bessere Strafverfolgung, damit sowohl mehr Betroffene identifiziert als auch mehr Täter vor Gericht erfolgreich verurteilt werden. Und drittens. Eine bundesweite Strategie gegen Menschenhandel mit und die Ausbeutung von Minderjährigen. Denn Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel betroffen sind, fallen allzu oft durchs Raster. Das bestätigt auch ein Bericht von der Berichterstattungsstelle Menschenhandel. Darüber hinaus sind auch noch weitere strukturelle Maßnahmen notwendig. Die unabhängige Berichterstattungsstelle Menschenhandel muss gesetzlich verankert und dauerhaft durch den Bundeshaushalt finanziert werden. Ihre Daten und Berichte sind zentral, um den neuen Entwicklungen im Menschenhandel gerecht zu werden. Und es braucht auch eine Nationale Koordinierungsstelle Menschenhandel bei der Bundesregierung. Denn die nachhaltige Bekämpfung des Menschenhandels sowie ein verbesserter Opferschutz ist eine dauerhafte Aufgabe der Bundesregierung. Für uns alle sollte klar sein: In den anstehenden Haushaltsberatungen darf keine Maßnahme gegen Menschenhandel gekürzt werden. Im Gegenteil: Es braucht zusätzliche Mittel, um die Nationalen Aktionspläne gegen Menschenhandel vollständig umzusetzen. Alles andere wäre ein Armutszeugnis. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, der Entwurf enthält wichtige Änderungen im Strafgesetzbuch, aber er muss im parlamentarischen Verfahren deutlich verbessert und erweitert werden. Es braucht endlich einen großen Wurf im Kampf gegen Menschenhandel und zum Schutz der Betroffenen. Wir dürfen die Betroffenen nicht weiter im Stich lassen. Vielen Dank. – Für die nächste Rede erteile ich das Wort Pascal Meiser für die Fraktion Die Linke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vermutlich widerlichste Form der Ausbeutung im Zusammenhang mit Menschenhandel ist die Zwangsprostitution. Doch auch der Menschenhandel in Verbindung mit anderen Formen der Arbeitsausbeutung befindet sich in Deutschland auf einem traurigen historischen Höchststand. Immer öfter werden Menschen unter Ausnutzung von Notlagen und Abhängigkeiten gezwungen, unter menschenunwürdigen und illegalen Bedingungen zu arbeiten. Gegen all diese Formen der modernen Sklaverei in Deutschland muss endlich konsequent vorgegangen werden. Das betrifft Zwangsprostitution. Das betrifft aber auch Branchen wie den Bau, die Fleischindustrie oder, ja, auch die Gastronomie. Dazu ein Beispiel aus meinem Wahlkreis in Berlin. Anfang des Monats wurde ein Fall bekannt, bei dem gezielt indische Spezialitätenköche angeworben worden waren und danach über Jahre ausgebeutet wurden. Die Pässe wurden ihnen abgenommen, sie mussten regelmäßig 13 Stunden am Tag schuften, wurden dabei weit unterhalb des Mindestlohns bezahlt – wenn überhaupt. Ihre Unterkünfte waren hoffnungslos überbelegt; sie waren in den Kellern, in denen sie auch gleichzeitig die entsprechenden – in Anführungszeichen – „Spezialitäten“ kochen mussten, die dann in anderen Restaurants verkauft wurden. Meine Damen und Herren, solche Zustände dürfen wir in unserem Land doch nicht länger dulden. Vieles von dem, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, geht dabei in der Tat in die richtige Richtung. Das gilt für die Aufnahme von Ausbeutungsformen wie Zwangsheirat im Zusammenhang mit Menschenhandel. Das gilt für die Klarstellung, dass Menschenhandel und Ausbeutung auf der Ausnutzung jedweder besonderen Schutzbedürftigkeit basieren können. Und das gilt ganz besonders für die Ausweitung der sogenannten Nachfragestrafbarkeit auf alle Ausbeutungsformen. Das heißt übersetzt, dass sich nicht nur die Menschenhändler selbst strafbar machen, sondern dass auch diejenigen, die von den Dienstleistungen, von der Arbeit, von der Ausbeutung profitieren, damit zum Teil auch ein gutes Geschäft machen, endlich richtig in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geraten. Und das ist richtig so, nicht nur bei der Zwangsprostitution, sondern eben auch am Bau, in der Gastro, in allen anderen Bereichen genauso. Es gibt aber auch eine große Leerstelle in Ihrem Gesetzentwurf: das ist die Perspektive der Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung. Sie brauchen dringend mehr Unterstützung in diesem Land. Deshalb ist es dringend geboten, auch den Opferschutz zu stärken: durch leicht zugängliche Schutzunterkünfte mit ausreichend Plätzen; durch die Schaffung sicherer Aufenthaltstitel für alle Opfer von Menschenhandel; durch gezielte Schulungen für Polizei und Justiz; und durch eine Stärkung der Beratungsstellen, die Opfer bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen. Und ja, im Kampf gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung gehören auch die Strukturen in den Fokus, die es überhaupt so leicht machen, zum Teil von diesem System zu profitieren. Zum Beispiel werden die Subunternehmerstrukturen in den bekannten Risikobranchen genutzt, um solche Geschäfte zu verschleiern und die Strafverfolgung massiv zu erschweren. Das gilt auch für die private Arbeitsvermittlung; die muss auch mal in den Fokus. Es kann nicht sein, dass weiter zugelassen wird, dass Menschen aus dem Ausland vor aller Augen exorbitante Beträge für die Vermittlung zahlen müssen und dadurch in Abhängigkeiten geraten, die dann am Ende nicht selten auch zu Arbeitsausbeutung und Menschenhandel führen. Meine Damen und Herren, wenn Sie es ernst meinen mit dem Kampf gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung, müssen auch Sie all das im weiteren Gesetzgebungsverfahren – Vielen Dank. – in den Fokus nehmen. Wir werden Sie immer wieder daran erinnern. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Johannes Fechner für die SPD.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In Deutschland, direkt bei uns vor der Haustür, werden Zehntausende Menschen brutal ausgebeutet: in Bordellen, auf dem Bau oder auf Schlachthöfen. Deshalb ist für uns eines klar: In Deutschland darf es keine brutale Ausbeutung geben. Wir müssen härter gegen diesen Missbrauch vorgehen. Und das wollen wir mit diesem Gesetz tun. Die Schicksale der Betroffenen, die etwa der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel auf seiner Internetseite anonymisiert darstellt, sind erschütternd. Da ist Irina, die mit der falschen Versprechung, in der Gastronomie arbeiten zu können, nach Deutschland gelockt wurde und dann in Deutschland brutal von Zuhältern vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen wurde. Da ist Alina, die in der Hoffnung, in Deutschland arbeiten zu können, eine Stelle in einem Haushalt annahm, wo sie sieben Wochen lang von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts durcharbeiten musste, weder freie Tage bekam noch Lohn. Und besonders erschütternd sind die Beispiele, bei denen Minderjährige ausgebeutet werden, so wie Matha aus Eritrea, die an einen arabischen Scheich verkauft wurde und als Zwölfjährige der Familie für alle Dienste unter sklavenähnlichen Bedingungen zur Verfügung stehen musste. Diese erschütternden Beispiele zeigen: Wir müssen härter gegen Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland vorgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen erhöhen wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wird in einen eigenen Straftatbestand gefasst. Künftig muss der Täter keinen Vermögensvorteil haben. Jeglicher Profit oder Vorteil ist erfasst, um den Tatbestand der Ausbeutung zu verwirklichen. Auch das Unterstützen von Ausbeutung, etwa durch die Gewährung von Wohnraum oder Aufenthalt, wird zukünftig strafbar sein. Und bei der Ausnutzung von Zwangsprostituierten muss für eine Strafbarkeit der Freier zukünftig nicht mehr die Zwangslage erkennen, sondern es reicht, wenn er eine schutzbedürftige Lage der betroffenen Frau erkennen konnte. Bei dem Straftatbestand des Menschenhandels definieren wir den Begriff der Ausbeutung neu und präziser, damit alle Formen von Ausbeutungen erfasst und strafrechtlich abgedeckt sind. Und ganz wichtig: Wir stellen zukünftig auch die Nachfrage von Dienstleistungen eines Opfers von Menschenhandel unter Strafe. Wer erkennt, dass er eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, die von einem Opfer von Ausbeutung und Menschenhandel erbracht wird, macht sich zukünftig strafbar. Wir können verlangen, dass Personen genau hinschauen, wen sie beschäftigen, von wem sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Wer Dienstleistungen in Anspruch nimmt, bei denen er erkennen konnte, dass sie durch Ausbeutung erbracht werden, macht sich zukünftig strafbar. Die schärfsten und besten Gesetze bringen nichts, wenn wir die Nachweise der Taten nicht erbringen können. Deswegen ist es richtig, dass wir der Polizei in diesen Fällen jetzt mehr Telekommunikationsüberwachungsmöglichkeiten an die Hand geben, indem wir den Straftatenkatalog nach § 100a Strafprozessordnung ausweiten. Und ich will an dieser Stelle auch zumindest kurz gesagt haben: Es ist gut, dass wir mit dem Pakt für den Rechtsstaat jetzt endlich vorankommen. Ich hoffe, dass wir bald die Situation haben, dass die Länder die 240 Millionen Euro, die der Bund, der eigentlich nicht zuständig ist, – Vielen Dank. – den Ländern gibt, umsetzen; denn wir brauchen mehr Personal in der Justiz, um diese schweren Straftaten zu bekämpfen. Vielen Dank, Herr Fechner. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Knuth Meyer-Soltau für die AfD-Fraktion.

Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Der heutige Gesetzentwurf befasst sich mit den dunkelsten Abgründen unserer Gesellschaft: dem Menschenhandel, der Zwangsarbeit und der sexuellen Ausbeutung von Frauen und Kindern. Bei solchen Verbrechen muss die Devise lauten: Maximaler Schutz für die Opfer und kompromisslose Härte gegen die Täter! Derartige Straftaten sind Verbrechen. Derartige Straftaten zerstören Leben. Und sie müssen auch so eingeordnet werden: als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe, und nicht als Vergehen, wie Sie es weiterhin machen, mit einer Mindeststrafe von drei bzw. sechs Monaten. Ja, es gibt notwendige kosmetische Anpassungen im Strafgesetzbuch, etwa bei der Zwangsprostitution oder der Genitalverstümmelung. Aber: Letztere ist ein Phänomen, das erst durch Ihre unkontrollierte Massenmigration in diesem Ausmaß zu einem so drängenden Problem in Deutschland geworden ist. Aber schauen wir uns die massiven Schwachstellen dieses Entwurfs an: Erstens. Sie führen zwar neue Straftatbestände ein, lassen aber durch das Hintertürchen wieder „minder schwere Fälle“ zu. Nach dem neuen § 179 Absatz 6 StGB soll die Mindeststrafe bei Zwangsprostitution in minderschweren Fällen auf lächerliche drei Monate abgesenkt werden können. Wer Frauen und Jugendliche in die Prostitution zwingt, darf in unserem Rechtsstaat niemals eine solche Milde erfahren. Daher muss die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe betragen, damit Verbrecher auch als solche bestraft werden können. Zweitens. Sie machen Symbolpolitik. Auch der Menschenhandel ist heute zu einem signifikanten Teil Importprodukt der unkontrollierten Migration, betrieben von transnationalen Clan- und Bandenstrukturen. Und was tun Sie? Die Änderung des Aufenthaltsgesetzes ist eine offene Einladung zum Missbrauch und nichts anderes als ein staatlich verordneter Bleiberechtsturbo, ein gigantisches Bleiberechtschlupfloch. Die bloße Behauptung, Opfer von Menschenhandel zu sein, reicht bereits aus, um einen Garantieschein für eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Indem Ausreisepflichtigen ein dauerhafter Aufenthalt gewährt wird, obwohl sie bereits vollziehbar ausreisepflichtig sind, wird das geltende Aufenthaltsrecht ausgehebelt. Wer Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung effektiv bekämpfen will, der muss unsere Grenzen konsequent schließen, ausländische Täter ohne Wenn und Aber abschieben und harte Freiheitsstrafen verhängen. Das schützt Opfer – und nicht seidenweiche Gesetze. Wir können uns momentan nicht vorstellen, dem Gesetz zuzustimmen. Danke. Vielen Dank. – Anne König ist die nächste Rednerin für die Unionsfraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Organisierte Kriminalität sind Menschen, die sexuell oder wirtschaftlich ausgebeutet werden, eine Ware, gleichrangig mit Drogen, oft ebenso lukrativ, aber mit einem deutlich geringeren Entdeckungsrisiko. Wer meint, ich spräche heute über ferne oder vermeintlich unterentwickelte Länder, der irrt. Menschenhandel gibt es nach dem Deutschen Institut für Menschenrechte in deutschen Hotels, in Großküchen, auf Baustellen, in Schlachthöfen und natürlich in Bordellen. Wie viel Leid verbirgt sich hinter Dienstleistungen, die unseren Alltag bequem machen oder deren Ausbeutungsstrukturen wir bewusst ignorieren! Ein Bulgare steht ohne Vertrag und ohne Papiere in einer Großküche in Berlin. Er lebt in Schuldknechtschaft, arbeitet täglich 14 Stunden und erhält einen Lohn, der nicht seine Existenz sichert, sondern seine Abhängigkeit zementiert. Ein 16-jähriges Mädchen wird in Rumänien mit einem Jobversprechen als Verkäuferin angeworben. Wenige Monate später sitzt sie paralysiert in einem Hinterzimmer eines deutschen Bordells und wird Tag für Tag zu sexuellen Abartigkeiten gezwungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ordnet zu Recht das Menschenhandels- und Sexualstrafrecht neu. Zwangsprostitution wird endlich als Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung geregelt. Die Grünen legen heute parallel einen Antrag vor, in dem sie mehr Forschung, mehr Koordination, mehr Zusammenarbeit fordern. Nur leider führt das alles zu einem nicht: zu unmittelbar mehr Schutz für heute Betroffene. Die Erkenntnisse im Prostitutionsmilieu liegen doch längst auf dem Tisch. Fachberatungsstellen, Sozialträger, Strafverfolgungsbehörden und Aussteigerinnen berichten seit Jahren übereinstimmend von körperlicher Gewalt, schweren gesundheitlichen Schäden, Einschüchterungen, Angststörungen, Depressionen, Suchterkrankungen und massiven Traumafolgen. Wer so tut, als ob Sexarbeit sich sauber von Zwangsprostitution trennen lasse, ignoriert die bittere Realität. In diesem Umfeld zu behaupten, Sexkauf sei eine neutrale Dienstleistung zweier gleichermaßen freier Akteure, blendet die strukturelle Verwundbarkeit aus, von der dieses Geschäftsmodell im weitgehenden Untergrund lebt. Freiheit setzt reale Wahlmöglichkeiten voraus. Für den allergrößten Teil, nämlich 90 Prozent der Prostituierten, sind es aber vielmehr ökonomische Not, Schulden, familiäre Verantwortung, Sucht und emotionale Abhängigkeiten, die ihnen eine echte Wahl nehmen. Wenn wir das aber doch wissen, muss die Konsequenz ein Sexkaufverbot sein. Dessen Prinzipien sind klar: Entkriminalisierung der Prostituierten, strafrechtlicher Zugriff auf Freier, Zuhälter und Betreiber, Verbot des Sexkaufs, flankiert von belastbaren Ausstiegshilfen, um den Frauen eine echte Wahl in Aussicht zu stellen. Ich lade Sie ein, diese Erkenntnisse gemeinsam mit uns umzusetzen und in Deutschland ein Schutzkonzept nach dem Vorbild des Nordischen Modells zu entwickeln. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Aussprache ist Axel Müller für die CDU/CSU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorredner und Vorrednerinnen aus den Fraktionen der Regierungskoalition haben schon einiges Positives und zum Teil auch noch Verbesserungsbedürftiges zum Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung gesagt, das ich nicht wiederholen muss. Ich beschränke mich daher auf zwei Punkte: erstens, warum dieser Gesetzentwurf strafrechtlich einen echten Fortschritt bedeutet, und zweitens, warum der Antrag der Grünen an entscheidenden Stellen in die falsche Richtung geht. Zunächst zum Gesetz: In der Verbändeanhörung hatten sage und schreibe 17 Interessenverbände und Interessenvertreter Gelegenheit zur umfassenden Stellungnahme, die unisono das zuständige Bundesministerium für die lange und umfassende inhaltliche und zeitlich gestreckte Anhörung lobten. Teilweise gingen die Forderungen auseinander; das ist verständlich angesichts unterschiedlicher Interessenlagen. Aber unterm Strich sahen nahezu alle eine deutliche Verbesserung der Gesetzeslage, wenn dieses Umsetzungsgesetz so kommt, wie es heute hier vorliegt. Die bislang unübersichtlichen Tatbestände der Menschenhandelsdelikte und der sexuellen Ausbeutung erschwerten aufgrund ihrer Komplexität eine effektive Strafverfolgung. Der Entwurf sorgt für eine stimmige Systematik, indem er beispielsweise den Tatbestand der Zwangsprostitution in den 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs einsortiert, wo er wegen des Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung hingehört. Auch der Straftatbestand des Menschenhandels wird künftig nicht aus rein ökonomischer Perspektive heraus betrachtet, sondern von einem umfassenden Ausbeutungsbegriff bestimmt. Die Strafbarkeitslücke der sogenannten Loverboy-Fälle wird geschlossen. Auch die Kataloge der Telekommunikationsüberwachung werden ausgeweitet – das hat der Kollege Fechner betont –, da das für die Strafverfolgung wichtig ist. Zum Antrag der Grünen. Sie formulieren einen Aufforderungskatalog mit 34 Punkten an die Bundesregierung und bemängeln, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch mit Strafrahmenerhöhungen arbeitet. Sie ignorieren den Abschreckungscharakter höherer Strafen und leugnen die Wirkung der Generalprävention. Am deutlichsten sticht der Unterschied bei Ihrer und unserer Vorstellung zur Änderung des Aufenthaltsrechts zugunsten der Opfer hervor. Sie wollen ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht zubilligen, und zwar unabhängig davon, ob sie bei der Aufklärung im Strafverfahren mitwirken, offenbar eine Art Entschädigung durch den Staat, der aber gar nicht der Täter ist. Für uns ist das Aufenthaltsrecht ein wichtiges, jedoch zweckgebundenes Instrument, das die Mitwirkung bei der Tataufklärung zur Bedingung macht und nicht einfach so erteilt wird; das hat der Kollege Meyer-Soltau aus meiner Sicht nicht richtig dargestellt. Das ist im Interesse der Strafverfolgung. Zu guter Letzt zählt der Antrag eine Reihe von Punkten zur Verbesserung der sozialen Betreuung der Opfer auf. Wenn es dabei um Zwangsprostitution geht, will ich Sie – wie soeben schon meine Kollegin König – nochmals an das Nordische Modell erinnern. Das sieht neben einer generellen Freierstrafbarkeit umfangreiche Aussteigerprogramme für die Opfer vor. Ich wünsche mir, dass alle übrigen Fraktionen sich der Unionsposition hier annähern und das Nordische Modell nicht länger ablehnen. Ich bedanke mich.

Redner nach Fraktion