Vereinsgesetz: Ausländervereine sollen Geld aus dem Ausland offenlegen
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes
Der hat erstmals über eine Änderung des Vereinsgesetzes beraten. Das seit Jahrzehnten bestehende Ausländervereinsregister soll eine neue Datenschutzgrundlage erhalten, und Ausländervereine sollen Zahlungen aus Drittstaaten ab 10.000 Euro im Jahr offenlegen. Umstritten war, ob das Gesetz gegen ausländische Einflussnahme wirkt und ob harmlose Vereine unter Generalverdacht geraten.
Zusammenfassung
Beraten wurde in erster der Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes. Kern ist das Ausländervereinsregister, in dem Ausländervereine und ausländische Vereine mit ihren Strukturen erfasst werden. Seit 2023 werden dort wegen datenschutzrechtlicher Bedenken keine neuen Meldungen der Länder mehr aufgenommen. Der Entwurf soll die Datenverarbeitung auf eine rechtssichere Grundlage stellen, Regelungen aus einer Durchführungsverordnung in das Gesetz selbst überführen und die Vereinsbehörden der Länder verpflichten, Melde- und Auskunftspflichten durchzusetzen und Verstöße zu sanktionieren. Neu ist zudem eine Offenlegungspflicht für finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten ab 10.000 Euro jährlich. Die Unionsfraktion warb für den Entwurf. Daniela Ludwig sprach von hybriden Bedrohungen und betonte, es gehe um Aufdecken, Aufklären und Abstellen von ausländischer Einflussnahme und Extremismusfinanzierung, ausdrücklich nicht um pauschales Misstrauen gegen Vereine. Heiko Hain nannte das Register ein bewährtes Instrument präventiver Gefahrenabwehr, verwies neben islamistischen Strukturen auch auf Russland und sagte, mit dem Gesetz werde eine Vollzugslücke geschlossen. Caroline Bosbach argumentierte, die Regelung bleibe bewusst auf diese Vereinskategorie beschränkt, weil verdeckte Finanzierung und Ersatzorganisationen vor allem im auslandsbezogenen und islamistischen Extremismus aufträten; das Verhältnismäßigkeitsprinzip gelte selbstverständlich weiter. Die AfD lehnte den Entwurf als wirkungslos ab. Ulrich von Zons sagte, man verteidige ein Land nicht mit einem Formular aus dem Jahr 1966: Das Register fülle sich durch Selbstauskunft der Vereine, die Behörden dürften vor der Einstufung als Ausländerverein nicht ermitteln, und die rechne selbst nur mit rund 25 Bußgeldern pro Jahr. Er verwies auf die Kritik des Bundesrates, die Erfassung bleibe von der Mitwirkung der Vereine abhängig, und nannte die DITIB als Beispiel dafür, dass ein Verein mit deutschem Sitz dennoch stark aus dem Ausland gesteuert sein könne. Die Grünen stimmten dem Ziel zu, kritisierten aber die Ausgestaltung. Irene Mihalic sagte, Transparenz bei sicherheitsrelevanten Finanzströmen sei richtig, der Entwurf sehe aber eine anlasslose Datenerhebung über sämtliche Ausländervereine ohne konkreten Verdacht vor und lasse klare Informationspflichten, Auskunftsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten vermissen. Sie warnte davor, unbescholtene Kulturvereine unter Generalverdacht zu stellen, schlug vor, Sicherheitsrisiken unabhängig von der Herkunft eines Vereins zu bewerten, und forderte eine Sachverständigenanhörung im . Da es sich um die handelte, wurde über den Entwurf noch nicht abschließend entschieden. Er geht zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse, wo aus Sicht der Grünen auch eine Anhörung von Sachverständigen stattfinden sollte.
Zentrale Argumente
KI-generiert- •Ausländervereinsregister soll eine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage erhalten, nachdem seit 2023 keine neuen Meldungen mehr verarbeitet wurden
- •Neue Pflicht: Offenlegung von Zuwendungen aus Drittstaaten ab 10.000 Euro pro Jahr
- •Union sieht ein Instrument gegen hybride Bedrohungen, Spionage und Extremismusfinanzierung
- •AfD kritisiert Selbstauskunft und geringe Sanktionen, Grüne kritisieren anlasslose Datenerhebung ohne Verdacht
- •Streitfrage, ob Vereine nach Herkunft oder nach tatsächlichem Sicherheitsrisiko unterschieden werden sollten
Reden (5)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten verstärkter hybrider Bedrohungen müssen unsere Sicherheitsbehörden insbesondere Einflussnahmen aus dem Ausland, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden können, aufmerksam im Blick halten. Das Ausländervereinsregister hat dabei eine ausgesprochen wichtige Funktion. Es schafft Transparenz über Ausländervereine und ausländische Vereine, ihre organisatorischen Strukturen und ihre Finanzierung. Wir debattieren heute deshalb einen Entwurf zur Änderung dieses Vereinsgesetzes, der das bestehende Ausländervereinsregister fortentwickelt und insbesondere auf solide datenschutzrechtliche Grundlagen stellt. Außerdem werden mit dieser Änderung Vorkehrungen dafür getroffen, dass über die bestehenden Anmelde- und Auskunftspflichten von Ausländervereinen zukünftig besser informiert wird, diese Pflichten dann aber auch erforderlichenfalls eingefordert werden. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bei auslandsbezogenem Extremismus und Spionage spielt die Finanzierung aus dem Ausland eine zentrale Rolle. Uns geht es um Aufdecken, Aufklären, Abstellen. Einflussnahme ausländischer Regierungen über hier gemeldete Vereine nehmen wir dabei deutlich stärker in den Blick als bisher. Für Ausländervereine und ausländische Vereine besteht ein erhöhtes Risiko, dass sie von Konfliktlagen in Herkunftsländern und politischen Auseinandersetzungen dort beeinflusst werden und diese auch – wir erleben das übrigens jetzt auch ständig – nach Deutschland tragen. In Zeiten, in denen sich die sicherheitspolitischen Bedrohungen vielfältig und dynamisch weiterentwickeln, ist es deshalb von herausragender Bedeutung, dass wir auch solche Entwicklungen engmaschig im Blick haben und gegebenenfalls dagegen vorgehen. Die jetzt vorliegenden geplanten Veränderungen des Ausländervereinsregisters tragen dazu bei – wenn sie so beschlossen werden –, Netzwerke besser zu analysieren und Verantwortliche zu identifizieren. Es ist damit übrigens auch ein wichtiges Instrument für Vereinsverbotsverfahren, so diese anstehen sollten. Wir gehen mit diesem Gesetz zudem gegen die illegitime Einflussnahme ausländischer Regierungen hier in Deutschland vor. Künftig müssen Ausländervereine und ausländische Vereine offenlegen, wenn sie mehr als 10 000 Euro jährlich von Drittstaaten erhalten. So sollen Sicherheitsbehörden staatliche Finanzströme aus dem Ausland besser nachvollziehen können. Und diese Nachvollziehbarkeit sorgt dann später in gegebenenfalls anstehenden Ermittlungsverfahren auch für deutlich mehr Transparenz und Durchschlagskraft. Zum Ende möchte ich aber auch ausdrücklich sagen: Hier geht es nicht um ein pauschales Misstrauen gegen solche Vereine; das hegen wir ausdrücklich nicht. Es geht darum, entsprechende Vereinigungen frühzeitig im Blick zu haben, Finanzströme zu identifizieren, gegebenenfalls auch Vorsichtsmaßnahmen schneller treffen zu können, als wir das bisher tun konnten, um unser friedliches Zusammenleben mit denen, die hier gerne leben wollen und auch Wert darauf legen, sich an unsere Grundordnung zu halten, sicherzustellen. Hier gehen wir wieder einen wichtigen Schritt, und es wäre schön, wenn wir hier im parlamentarischen Verfahren zusammenkommen könnten. Vielen herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Ulrich von Zons für die AfD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Wie verteidigt man ein Land? Die Bundesregierung gibt heute ihre Antwort: mit einem Formular – einem Formular von 1966, mit dem sich die Gefährder bitte selbst bei uns melden sollen. Man verteidigt ein Land nicht mit einem Formular! Macht dieses Gesetz Deutschland sicherer? Geht es den Menschen damit besser? Nein, zweimal nein! Die Bedrohung ist real. Fremde Staaten regieren in unser Land hinein. Sie entsenden ihr Personal und bestimmen, was hier gepredigt wird. Unter dem Deckmantel des Vereinslebens entstehen Strukturen, die unsere Gesellschaft gezielt beeinflussen sollen. Das räumt Ihre Gesetzesbegründung ein. Religiöse Extremisten nutzen dieselben Strukturen und ziehen Menschen in eine Parallelwelt, die deutsche Regeln nicht mehr anerkennt. Das ist keine Fußnote in einem Datenschutzbericht, das ist ein Angriff auf unsere Souveränität. Ihr Anlass – Sie haben es eben erwähnt –: der Datenschutz. Ja, Sie haben auch erwähnt, es gab Verbote: 2024 das Islamische Zentrum Hamburg, Teherans Außenposten, 2025 „Muslim Interaktiv“, die Kalifatschreier. Einzelschläge nach Jahren des Zusehens! Aber Einzelfälle sind keine Strategie. Ihre Strategie steht in dieser Drucksache: ein Karteikasten, ein Register mit Meldepflichten von 1966, das zuletzt brach lag. 2023 wurde außer Löschungen nichts mehr verarbeitet – so Ihre eigene Begründung. Sie reparieren die Rechtsgrundlage eines Karteikastens und nennen das doch tatsächlich Gefahrenabwehr. Wie füllt er sich? Die Vereine melden sich selbst. Wer 10 000 Euro aus einem Drittstaat erhält – Sie haben es eben erwähnt –, legt das freundlicherweise selbst offen – Ihr neuer § 20a. Aber wer das Kalifat will oder im Auftrag einer fremden Macht handelt, trägt sich nicht brav in ein deutsches Register ein. Die Behörden dürfen Formulare einfordern, ermitteln dürfen sie aber gerade nicht. Solange die Einstufung als Ausländerverein nicht feststeht, dürfen sie nicht einmal Auskünfte verlangen. Ihre eigene Prognose: rund 25 festgesetzte Bußgelder im Jahr. 25! Das ist die ganze Härte dieses Gesetzes. Das sagt übrigens nicht nur die AfD. Der Bundesrat nennt den Entwurf „nur bedingt geeignet“, weil die Erfassung der Vereine „im Wesentlichen von deren Mitwirkung abhängig bleibt“. Im Klartext: Die Rechtstreuen melden sich, die Gefährlichen lachen über Ihr Formular. Das Hauptproblem wollen Sie indessen gar nicht sehen: Ausländisch ist ein Verein nach Pass und Vereinssitz, nicht nach tatsächlichem Einfluss. Das mahnende Beispiel: DITIB – eingetragener Verein, Sitz in Köln. Deutsch ist daran vor allem der Registereintrag. Er hängt am Tropf der türkischen Religionsbehörde Diyanet. Jahrzehntelang schickte Ankara die Imame – Staatsbedienstete, bezahlt aus türkischer Kasse. Die versprochene Abkehr? 100 hier ausgebildete Imame pro Jahr bei rund 1 000 Entsandten – ein Abschied auf Raten bis in die 30er-Jahre. Das Bundesinnenministerium fördert das auch noch: eine halbe Million Euro im Jahr. Wer den Verein lenkt, wer ihn bezahlt, danach fragt Ihr Gesetz nicht. Es fragt nach dem Formular. Aber man verteidigt ein Land nicht mit einem Formular. Was es braucht: Erstens: echte Ermittlungsbefugnisse für die Vereinsbehörden. Zweitens: die Erfassung ausländisch gesteuerter Vereine nach tatsächlichem Einfluss, ohne Schlupflöcher. Drittens: Schluss mit der staatlichen DITIB-Kooperation, angefangen bei der Imam-Ausbildung. Viertens: ein Verbotsverfahren gegen die Muslimbruderschaft, allen voran die Deutsche Muslimische Gemeinschaft, laut Verfassungsschutz immerhin deren wichtigste Vertretung. Und bevor die linken Selbstverleugner die Menschenrechte bemühen, will ich Ihnen sagen: Sie fürchten Straßburgs Rüge mehr als den fremden Zugriff im eigenen Land. Die Konvention selbst erlaubt diese Eingriffe zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechte und Freiheiten anderer – Artikel 9 Absatz 2, Artikel 11 Absatz 2 EMRK. Das können Sie mal nachlesen. Straßburg verlangt klare Gesetze und gute Gründe. Beides liefern wir. Sie liefern ein Formular. Deutschland darf nicht länger naiv zusehen. Wer Kinder und Jugendliche prägt, wer Spenden sammelt und gesellschaftliche Räume besetzt, der muss sich dem deutschen Rechtsstaat vollständig unterwerfen. Dafür steht die AfD: für nationale Souveränität, gegen jede fremde Einmischung, für Sicherheit und Freiheit statt religiösem Extremismus, für Selbstverteidigung statt Selbstaufgabe. Man verteidigt ein Land nicht mit einem Formular, man verteidigt es mit dem Willen, es zu schützen. Deutschland hat etwas Besseres verdient; das hat unsere Fraktionsvorsitzende hier an diesem Rednerpult schon erwähnt. Wir können regieren, wir wollen regieren, wir werden regieren. Und dann können die religiösen Extremisten einpacken. Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Dr. Irene Mihalic für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frau Staatssekretärin, Sie haben es ja eben angesprochen: Wir wissen seit Jahren, dass autoritäre Staaten versuchen, in Deutschland Einfluss zu nehmen, sei es durch Cyberangriffe, Desinformationen, Wegwerfagenten, auch durch die AfD, Herr von Zons, aber eben auch über Vereine und Organisationen, die von ausländischen Akteuren beeinflusst und auch finanziert werden. Diese Gefahr ist real, und das müssen wir auch ernst nehmen. Dazu gehört natürlich auch, maximale Transparenz bei sicherheitsrelevanten Finanzströmen herzustellen. Denn wenn dadurch Spionage, Extremismus und Terrorfinanzierung besser aufgedeckt und auch verhindert werden können, ist das für die Sicherheit in unserem Land wichtig, und das unterstützen wir ausdrücklich, meine Damen und Herren. Gleichzeitig stehen wir aber, wenn wir ehrlich sind, vor einem großen Dilemma. Denn wir dürfen nicht zulassen, dass unbescholtene Vereine und völlig harmlose Organisationen allein wegen ihrer Herkunft oder internationaler Kontakte pauschal unter einen Generalverdacht geraten und am Ende genauso behandelt werden wie extremistische Organisationen. In meinem Wahlkreis Gelsenkirchen zum Beispiel gibt es sehr viele ausländische Kulturvereine, die nicht nur sehr viel zur Integration beitragen, sondern auch durch tolle Veranstaltungen das gesellschaftliche Leben in der Stadt unglaublich bereichern. Die leisten eine tolle Arbeit, und ich bin mir sicher, dass Sie alle in Ihren Wahlkreisen ebenso engagierte Vereine vorfinden. Und die dürfen eben nicht unter die Räder kommen, wenn wir solche Regelungen machen. Deshalb ist es entscheidend, wie diese Regelungen zur Registrierung und zur Datenverarbeitung ausgestaltet werden. Ihr Gesetzentwurf sieht eine anlasslose Datenerhebung über sämtliche Ausländervereine vor, unabhängig davon, ob ein konkreter Verdacht besteht oder nicht. Maßgeblich sind nach Ihren Vorstellungen vor allem die Zusammensetzung des Vereins und die Geldflüsse aus Drittstaaten. Hinzu kommt, dass es leider an klaren Regelungen zu Informationspflichten, Auskunftsrechten und wirksamen Rechtsschutzmöglichkeiten mangelt. Es ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten aber eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass es solche Regelungen gibt. Tja, wie löst man das jetzt auf? Also, wie schützen wir uns vor der Einflussnahme ausländischer staatlicher Akteure, die nichts Gutes im Schilde führen, und wie wahren wir gleichzeitig die Rechte unbescholtener Organisationen? Na ja, vielleicht liegt der richtige Weg ja darin, Ausländervereine nicht grundsätzlich anders zu behandeln als deutsche Vereine. Vielleicht brauchen wir für alle Vereine vergleichbare Maßstäbe, die eben dort ansetzen, wo tatsächliche Sicherheitsrisiken bestehen, unabhängig von der Herkunft oder der Zusammensetzung des Vereins. Ich finde, das wäre ein sehr gutes Thema für eine Sachverständigenanhörung im Ausschuss. Dann können Sie nämlich mal die Expertise aus Sicherheitsbehörden, der Wissenschaft, des Datenschutzes und der Zivilgesellschaft nutzen und sorgfältig prüfen, welche Regelungen tatsächlich erforderlich sind und unsere Sicherheit auch wirklich relevant erhöhen, meine Damen und Herren. Denn unser Ziel muss doch beides sein: unsere Demokratie wirksam vor autoritärer Einflussnahme zu schützen und gleichzeitig die Rechte einer vielfältigen und engagierten Zivilgesellschaft zu wahren. Ganz herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Heiko Hain für die Unionsfraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer unsere Demokratie schützen will, muss auch wissen, wer versucht, Einfluss auf sie zu nehmen. Genau darum geht es in diesem Gesetzentwurf. Ein wichtiger Aspekt bei dieser Einflussnahme ist die Finanzierung von Ausländervereinen aus Drittstaaten. Deshalb sollen künftig Ausländervereine finanzielle Zuwendungen ab 10 000 Euro jährlich aus Drittstaaten oder von mit ihnen verbundenen Organisationen offenlegen. Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und schaffen mehr Transparenz über finanzielle Einflussnahmen aus dem Ausland. – Alle oder gar keiner; sonst macht es keinen Sinn. Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten zunehmender hybrider Bedrohungen und gezielter Einflussversuche ausländischer Akteure dürfen wir nicht wegschauen. Wir erleben, dass autoritäre Staaten versuchen, über Vereine und Diasporastrukturen Einfluss auf gesellschaftliche Debatten und politische Prozesse zu nehmen, und hier geht es nicht nur um Islamisten, sondern zum Beispiel auch um Russland. Deshalb brauchen unsere Sicherheitsbehörden aktuelle Informationen und eine verlässliche Rechtsgrundlage. Entscheidend hierfür ist, dass wir Ausländervereine lückenlos erfassen, auch im Hinblick auf eventuelle Vereinsverbote. Das Ausländervereinsregister gibt es seit Jahrzehnten; es ist kein neues Instrument, sondern ein bewährtes Mittel der präventiven Gefahrenabwehr. Es unterstützt die Sicherheitsbehörden dabei, extremistische Bestrebungen, Terrorismus, Organisierte Kriminalität und Einflussnahmen aus dem Ausland frühzeitig zu erkennen. Seit 2023 besteht allerdings ein Problem: Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken werden neue Meldungen der Länder nicht mehr in das Register aufgenommen. Damit fehlt den Sicherheitsbehörden ein aktueller Überblick. Genau diese Lücke schließen wir jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir schaffen eine rechtssichere und datenschutzkonforme Grundlage für die Verarbeitung der Daten und überführen die bisherigen Regelungen aus der Durchführungsverordnung in das Vereinsgesetz. Damit sorgen wir dafür, dass das Register wieder vollständig und aktuell geführt werden kann. Und, Herr Kollege von Zons, es geht hier nicht um ein Formular, sondern die Vereinsbehörden der Länder werden verpflichtet, Meldepflichten konsequent durchzusetzen und Verstöße gegen diese Pflichten auch wirksam zu sanktionieren. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf schafft eine tragfähige und datenschutzkonforme Rechtsgrundlage für ein Register, das sich seit Jahrzehnten als wichtiges Instrument der Sicherheitsbehörden bewährt hat. Wir schließen mit diesem Gesetz bestehende Vollzugslücken, sorgen für mehr Transparenz bei ausländischen Finanzierungen, stärken damit den Rechtsstaat und erhöhen die Sicherheit in unserem Land. Dass die AfD hier gegen diese Änderung argumentiert, spricht für sich. Vielen Dank. Den Schluss in dieser Debatte macht Caroline Bosbach für die Unionsfraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir die letzten 20 Minuten angehört und habe nur noch ganz wenige Worte zur Ergänzung, und zwar zu den Stichworten „Herkunft“, „anlasslose Datenerhebung“ und „Generalverdacht“. Wir möchten zum Schutz der Menschen, die hier leben, angesichts der Bedrohungslage immer so viel Freiheit wie möglich, aber eben auch so viel Sicherheit wie nötig. Es ist nicht unser Recht, es ist unsere Pflicht, im Interesse eines Landes mit mehr als 84 Millionen Menschen erkennbare Schutzlücken, die wir haben, zu schließen. Es geht hier nicht um Alltagskriminalität. Es geht um Kapitalverbrechen, es geht um schwere Straftaten, die dazu ausgeübt werden, den Staat in seinen Grundfesten zu erschüttern. Es liegt auf der Hand – das ist eigentlich sehr offensichtlich –: Wenn sich der Terror international vernetzt, dann werden wir darauf reagieren. Die bekannten Muster von konspirativen Vereinsstrukturen – verschleierte Mitglieder, häufige Neugründungen, Ersatzorganisationen und vor allem auch verdeckte Finanzierung aus Drittstaaten; das kennen wir alles – treten nach Erfahrungen unserer Sicherheitsbehörden – das ist also nicht aus dem Bauch heraus gesagt – gerade im Bereich des auslandsbezogenen und des islamistischen Extremismus auf. Deshalb wird die besondere Regelung auf diese Vereinskategorie beschränkt und eben nicht auf sämtliche Vereine ausgedehnt – das zur Erklärung. Das heißt, dieses Gesetz ist – und darauf kommt es hier an – eine Reaktion, eine Reaktion auf konkrete sicherheitsrelevante Erfahrungen, und deswegen müssen und werden wir die Rechtslage der Bedrohungslage anpassen. Und wenn wir das möchten, dann müssen wir aber auch denjenigen, in deren Hände wir unsere Sicherheit legen, grundsätzlich die Instrumente geben, die sie befähigen, diese Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip hier gelten muss, dass jede Maßnahme notwendig sein muss, dass sie geeignet sein muss, dass sie sich an den Grundsätzen unserer Verfassung zu orientieren hat, ist ganz selbstverständlich. Auch dieses Gesetz wird unlautere Methoden nicht gänzlich verhindern oder Hawala-Geschäfte unmöglich machen können; aber es wird den Sicherheitsbehörden ihre Arbeit erleichtern und den Feinden unserer Demokratie die Arbeit erschweren, und darauf kommt es an. Vielen Dank.
Redner nach Fraktion
5 Redner insgesamt
Positionen
KI-generiertHält das Gesetz für wirkungslos, weil es auf Selbstauskunft der Vereine setzt und Behörden kaum ermitteln dürfen; das eigentliche Problem sei ausländischer Einfluss auf Vereine mit deutschem Sitz.
Unterstützt Transparenz bei sicherheitsrelevanten Finanzströmen, kritisiert aber anlasslose Datenerhebung, fehlenden Rechtsschutz und den drohenden Generalverdacht gegen unbescholtene Vereine.
Unterstützt den Entwurf als Schließung einer Vollzugs- und Rechtslücke: Das Register brauche eine datenschutzkonforme Grundlage, Zahlungen aus Drittstaaten ab 10.000 Euro müssten offengelegt werden.
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