Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Kay Gottschalk, René Springer, Iris Nieland, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Kay Gottschalk, René Springer, Iris Nieland, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (16)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland gibt es heute viele digitale Formulare und punktuell digitale Verwaltungsleistungen. Was wir in vielen Bereichen noch nicht haben, aber anstreben, ist ein Staat, der digital als Einheit funktioniert, so wie es uns die Topdigitalländer in der Europäischen Union vormachen. Denn für die Menschen zählt am Ende nicht, ob ein Formular online ausgefüllt werden kann. Entscheidend ist, ob staatliche Leistungen schnell, unkompliziert und ohne unnötige Bürokratie dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Genau darum geht es heute. Mit dem antragslosen Kindergeld entlasten wir Hunderttausende Familien. Vor allem aber machen wir einen wichtigen Schritt hin zu einem modernen Staat, der den Menschen das Leben einfacher macht. Dieses Gesetz basiert auf der Arbeit der Kommission zur Sozialstaatsreform, bei der ich mitarbeiten durfte und die im Januar vielbeachtete Empfehlungen vorgelegt hat. Unser gemeinsamer Anspruch war klar: Der Staat muss sich stärker an den Lebenssituationen der Menschen orientieren, nicht an seinen eigenen Behördenstrukturen. Und der Staat muss Menschen bei wichtigen Lebensereignissen aktiv unterstützen, statt sie mit Zuständigkeiten und Formularen alleinzulassen. Wo Ansprüche eindeutig feststehen, sollen Leistungen möglichst automatisch gewährt werden. Wo noch Informationen fehlen oder individuelle Entscheidungen erforderlich sind, sollen Verfahren so einfach wie möglich sein. Das ist der Weg zu einem antragsarmen Staat. Wir gehen heute einen wichtigen Schritt und verändern damit die Logik staatlichen Handelns. Nicht die Bürgerinnen und Bürger sollen herausfinden müssen, welche Behörde oder gar welche föderale Ebene – Kommune, Land oder Bund – zuständig ist; der Staat muss im Hintergrund funktionieren. Er muss vorhandene Informationen datenschutzkonform nutzen, Behörden besser miteinander vernetzen und den Menschen unnötige Wege ersparen. Das antragslose Kindergeld ist die erste spürbare Umsetzung dieses Leitbildes. Jedes Jahr können dadurch rund 300 000 Erstanträge entfallen; das bedeutet eine Entlastung von rund 205 000 Stunden Bürokratie jährlich. Hinter diesen Zahlen stehen Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes mehr Zeit für ihre Familie haben und weniger Zeit mit Formularen verbringen müssen. Für uns ist dieses Gesetz deshalb weit mehr als eine Einzelmaßnahme. Es steht für einen Staat, der den Menschen Arbeit abnimmt, statt ihnen zusätzliche Arbeit zu machen. Staatsmodernisierung entscheidet sich am Ende daran, ob sie für die Menschen im Alltag funktioniert und sie im Alltag spüren, dass der Staat für sie da ist. Dazu leisten wir heute einen Beitrag, den wir gerne unterstützen, im Übrigen genauso wie die von dieser Koalition vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes in zwei Stufen auf dann 272 Euro. So haben wir es vor. Für uns gilt das Motto, das Leben der Menschen und der Familien einfacher zu machen. Lassen Sie uns in diesem Sinne heute den Beschluss fassen und das als eine Ermutigung sehen, dem viele weitere Beispiele und digitale Leuchttürme in diesem Land folgen werden. Vielen Dank. Wir hören Kay Gottschalk für die AfD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuhörer! „Antragsloses Kindergeld“ klingt zunächst sehr harmlos, fast sympathisch: weniger Papier, weniger Bürokratie, weniger Aufwand für Familien. Ich will aber auch sagen: Wir werden uns bei dem Gesetzentwurf zum antragslosen Kindergeld enthalten. Zustimmen können wir ihm tatsächlich nicht, insbesondere weil wir – das geht an Sie dort oben auf den Zuschauertribünen – einen klaren Antrag vorgelegt haben. Wir glauben, dass die Rechtsprechung in der EU alles andere als in Ordnung war, insbesondere was die Indexierung des Kindergeldes angeht. Kommen wir erst mal zu Ihrem Entwurf. Die neuen Missbrauchsrisiken – und diese sprechen für das Nichtzustimmen – sind sehr hoch. 13 Milliarden Euro werden in Form von Kindergeld – man muss es so sagen – an Ausländer, an Türken, Ukrainer, Polen, Rumänen und Bulgaren, ausgezahlt. 528 Millionen Euro gehen direkt ins Ausland. Ein Beispiel, meine Damen und Herren: Das Antragsniveau des nationalen Kindergeldes, das in Bulgarien monatlich gezahlt wird, liegt bei 27 Euro. Arbeitet nun ein Minijobber hier in Deutschland und hat ein Kind in Bulgarien, erhält er die vollen 250 Euro. Da werden tatsächlich die Kinder, die hier leben, diskriminiert, um den schönen Ausdruck der Linken zu gebrauchen. Dafür – ich bleibe dabei – sollten Sie sich schämen. Sie diskriminieren die Kinder, die hier in Deutschland leben, offenen Auges. Offenbar reicht das aber nicht. Ich will weitere Beispiele nennen, warum wir Ihrem antragslosen Kindergeld in 300 000 Fällen nicht zustimmen wollen. Zuerst zur Logik – ich weiß, es sind nicht mehr viele Wirtschafter in der Regierung vertreten –: Sie errichten eine Doppelstruktur. In der ersten Stufe wollen Sie das antragslose Kindergeld für das zweite Kind einführen, ohne zu wissen, ob vielleicht das erste Kind nicht doch in einer anderen Welt lebt, und dann in einer zweiten Stufe für das erste Kind. Viele Magazine, aber auch Fachleute haben gesagt: Das kann nicht sein. – Bei einem Fall von Mister Cash Money sind 24 Vaterschaften anerkannt worden, und es ist natürlich entsprechend 24-mal Kindergeld gezahlt worden. In meinem schönen Bundesland haben wir weitere kreative Netzwerke und Köpfe. In Duisburg flossen in nur einem Wohnkomplex über 177 000 Euro unberechtigt für 59 Kinder im Ausland. In der öffentlichen Anhörung habe ich die Dame der Familienkasse gefragt: Wenn 2024 über 300 Millionen Euro – 300 Millionen Euro! – zurückgefordert werden, weil sie unberechtigt gezahlt worden waren, wie viel kommt denn tatsächlich von diesen Rückforderungen zurück? Es konnte keine Antwort gegeben werden. Im Klartext: Sie alle sind hier im Blindflug unterwegs und wollen dies durchsetzen. Da können wir nicht zustimmen. Sie werden wieder Schiffbruch erleiden, meine Damen und Herren; das sage ich an dieser Stelle voraus. In Hamburg stürmte die Polizei das sogenannte Ukraїne Haus. Allein dort 370 Fälle von Kindergeldbetrug! In toto hat die Bundesagentur für Arbeit 2024 in 140 000 Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dass Sie mit Geld der Steuerzahler nicht umgehen können, haben Sie an dieser Stelle bewiesen. Die Behörde, die jährlich 107 Milliarden Euro auszahlt – das ist ein großer Betrag: ein Viertel des Bundeshaushalts –, hat offenbar Probleme: kein Risikomanagement – das haben Sie eben gezeigt –, propagierte Work-Life-Balance, Homeoffice der Beamten – auch das gibt es alles schriftlich – in Form von Skifahren, Angeln und Tagen am See, nachzulesen in der „Bild“-Zeitung, und Führungsversagen. Ich muss das nicht näher ausführen, nur so viel: Die Bundesagentur für Arbeit ist ja das klassische Sozi-Entsorgungslager. Mit Herrn Jagoda, Herrn Gerster, Herrn Weise und Frau Nahles haben in den letzten 25 Jahren nur Parteigänger der SPD und der CDU die Behörde geleitet. und hatten keine Ahnung. Genauso verhält es sich bei der Deutschen Bahn. Deswegen fahren die Züge in Deutschland auch so pünktlich, meine Damen und Herren. Hören Sie einfach auf, Ihre Genossen und Ihre entsorgten Parteimitglieder in solche Institutionen zu bringen! Es ist teuer für unser Land. Und zur Arbeit kommt man deshalb inzwischen auch nicht mehr. Der Gesetzentwurf – nochmals – klingt modern. Aber wer prüft den Anspruch tatsächlich? Wer stellt sicher, dass die Daten korrekt sind? Wer verhindert Mehrfachbezüge – ich habe eben darauf hingewiesen –, wer erkennt Scheinwohnsitze, meine Damen und Herren? Sie sind nach wie vor – ich habe es Ihnen eben gesagt – grob fahrlässig mit dem Geld der Steuerzahler unterwegs. Und das ist ein Muster. Als Mathematiker sage ich immer: Finde das Muster! Grob fahrlässig handeln Sie auch in der EU und im Verteidigungsbereich. Die Von-der-Leyen-Kommission spricht auch da Bände. Sie sagen: 20 Minuten Ersparnis für 300 000 Leute. – Das erinnert ein bisschen an Stuttgart 21 – auch das kann ich Ihnen nicht ersparen –: 25 Milliarden Euro – und der Bahnhof wird nicht fertig – für 18 Minuten Zeitersparnis. Ich muss Ihnen wirklich sagen: Sie können es nicht. Ich hoffe intensiv und mit größter Sorge um die Menschen, dass hier bald Neuwahlen stattfinden. Sie alle, auf der Tribüne und draußen, haben die Möglichkeit, in Sachsen-Anhalt, in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin dafür zu sorgen, dass mit Ihrem Geld endlich wieder verantwortlich umgegangen wird und dass es mit Deutschland und unserer Wirtschaft wieder vorangeht. Und das geht nur mit der AfD, meine Damen und Herren. Für die CDU/CSU-Fraktion erhält Lukas Krieger das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie man Stuttgart 21 beim antragslosen Kindergeld unterbringen kann, hat Herr Gottschalk gezeigt. Es ist nach wie vor überraschend. Der Staat hat die Aufgabe, den Menschen das Leben dort leichter zu machen, wo er es kann. Genau darum geht es bei diesem Gesetz. Wir führen das antragslose Kindergeld ein. Es handelt sich dabei um einen kleinen, aber sehr konkreten Schritt hin zu einer moderneren, bürgernäheren und familienfreundlicheren Verwaltung. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei meiner Co-Berichterstatterin Frauke Heiligenstadt bedanken. Wir haben an einigen Punkten intensiv gerungen, aber immer mit dem gemeinsamen Ziel, eine gute, praktikable Lösung für Familien auf den Weg zu bringen. Auch wenn der Staat von der Geburt eines Kindes weiß, auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen eindeutig erfüllt sind, müssen Eltern bisher trotzdem noch einen Antrag ausfüllen. Wir ändern das. Wenn der Familienkasse alle entscheidungserheblichen Tatsachen vorliegen, wenn keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und wenn eine Kontoverbindung bekannt ist, dann kann das Kindergeld künftig ohne Antrag ausgezahlt werden. An dieser Stelle auch ein ganz praktischer Hinweis: Bürgerinnen und Bürger können ihre IBAN schon heute beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen. Das geht einfach über die App des Bundeszentralamtes, über „Mein ELSTER“ oder auch über die eigene Bank. Wer seine Kontoverbindung dort hinterlegt, schafft eine wichtige Voraussetzung dafür, dass öffentliche Leistungen künftig einfacher direkt aufs Konto ausgezahlt werden können. Unser Anspruch muss sein: Daten einmal angeben, vertrauensvoll nutzen und Verwaltungsleistungen einfacher machen. Genau das setzen wir hier um. Und wir gehen dabei bewusst schrittweise vor. Ab März 2027 startet das Verfahren zunächst bei der Geburt ab dem zweiten Kind. Dort kann die Familienkasse auf bereits vorhandene Daten aus früheren Kindergeldfestsetzungen zurückgreifen. Im Herbst 2027 soll das Verfahren dann auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Wir wollen Missbrauch dadurch verhindern und wollen Fehler vermeiden, gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Das Kind muss deshalb einen inländischen Wohnsitz haben, und mindestens ein Elternteil muss in Deutschland erwerbstätig sein. Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang beraten wir heute auch einen Gesetzentwurf der AfD. Die AfD will das Kindergeld für Kinder in anderen EU-Mitgliedstaaten nach den Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates staffeln. Über eine zielgenaue und gerechte Ausgestaltung von Familienleistungen kann man politisch diskutieren. Aber der Vorschlag der AfD ist schlicht europarechtswidrig, wie die Rechtsprechung des EuGH erst 2021 klargestellt hat. Wir schaffen ein Verfahren, das praktisch funktioniert und rechtssicher umgesetzt werden kann. Den Gesetzentwurf der AfD lehnen wir deshalb ab. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gottschalk zulassen? Ja. Vielen Dank, Herr Krieger, vielen Dank, Herr Präsident, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Ich habe in meiner Rede, aber auch im Ausschuss – das wissen Sie – immer klargemacht, dass ich die Rechtsprechung an dieser Stelle – ich glaube, als Politiker haben wir eine Verantwortung – für absolut rechtswidrig und für eine Fehlentscheidung halte. – Liebe Kollegen, ich weiß, das tut weh. – Ich habe das auch immer klar betont. Das erste Urteil, durch das es zu dieser Rechtsprechung kam, war 2003. Da hat man klar ausgeführt: Man muss Menschen, die Kinder im Ausland haben, dem Grunde nach die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen, einräumen. Es stand nirgendwo die Höhe. Und stimmen Sie mir an dieser Stelle zumindest dahin gehend zu, dass das Fairste wäre, hier zu indexieren – das tun wir beim Grundfreibetrag und bei vielen anderen Beträgen im Steuerrecht und im Hilferecht –, also an die Inflation und die Lebenshaltungskosten anzupassen? Es gibt sogar manchmal Diskussionen, das Wohngeld und andere Leistungen an das Preisniveau der Städte, in denen die Leistungsbezieher leben, anzupassen. Düsseldorf beispielsweise ist teurer als Osnabrück. Deswegen: Stimmen Sie mir zumindest zu, dass ein Index eine sehr gerechte Sache ist und dass schon ein Missverhältnis besteht, wenn in Bulgarien das nationale Kindergeld 27 Euro pro Monat beträgt, in Deutschland aber 250 Euro? Das würde mich interessieren, Herr Krieger. Danke. Als Mitglied des Deutschen Bundestages, als jemand, der in einem Rechtsstaat ein öffentliches Mandat bekleidet, würde ich mich freuen, wenn man Gerichtsurteile zur Kenntnis nimmt und akzeptiert und respektiert. – Das ist die erste Sache. Die zweite Sache ist: Sie haben die Debatte um eine Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens genutzt, um gegen vermeintliches Verschenken von deutschem Steuergeld an irgendwelche Ausländer zu hetzen. Wenn wir die Zahlen betrachten, sehen wir, dass nur 1,4 Prozent der Kindergeldzahlungen ins Ausland gehen, meist an EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten. Ich finde es absolut angezeigt und gerecht, dass diese auch das deutsche Kindergeld bekommen. Sie als AfD-Fraktion haben eine Kleine Anfrage gestellt, in der Sie sich dezidiert haben auflisten lassen, wo das ganze Geld hingeht. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Kleine Anfrage lesen würden. Denn dann kommt raus: Das ist nicht der Skandal, zu dem Sie es hier versuchen zu machen. Jetzt würde ich auf das eigentliche Thema zurückkommen und über das angepasste Verwaltungsverfahren sprechen. – Vielen Dank. Ein Punkt war uns als Unionsfraktion im parlamentarischen Verfahren besonders wichtig. Es geht um die Frage, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird, wenn im automatisierten Verfahren eine Auswahl getroffen werden muss. Unsere klare politische Zielsetzung ist: Im Zweifel soll die Mutter begünstigt werden. Das ist für uns als Union keine Nebensache. Wir wissen, dass es gerade in Trennungssituationen und familiären Krisen darauf ankommen kann, wer tatsächlich über das Kindergeld verfügt. Deshalb erwarten wir von der Familienkasse, dass sie die Rechte der Mutter besonders berücksichtigt und Auswahlentscheidungen vermieden werden, die sich für Frauen in Krisensituationen nachteilig auswirken. Wir hätten diesen Vorrang gern ausdrücklich gesetzlich geregelt. Gleichzeitig mussten wir abwägen. Eine zusätzliche gesetzliche Regelung hätte die Einführung des antragslosen Kindergeldes vermutlich weiter verzögert. Deshalb bringen wir das Verfahren jetzt auf den Weg, steuern die Familienkasse durch klare Vorgaben und beobachten die Entwicklung genau. Die entsprechenden Erwägungen werden in die Dienstanweisungen zum Kindergeld einfließen. Sollten sich Fehlentwicklungen zeigen, muss und wird nachgesteuert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel dafür, wie Bürokratieabbau aussehen sollte. Die Koalition hat gerade weitere konkrete Schritte verabredet. Wir wollen Berichtspflichten deutlich reduzieren, neue Berichtspflichten grundsätzlich vermeiden und die Genehmigungsfiktion zum Regelfall machen. Außerdem wollen wir mit einer vorausgefüllten digitalen Steuererklärung und mit verbindlichen Fristen bei der Vergabe von Steuernummern Verwaltungsverfahren schneller und einfacher machen. Der Staat muss insgesamt einfacher, digitaler und verlässlicher werden. Genau dafür steht auch dieses Gesetz. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 300 000 Kindergeldanträge werden entfallen, Eltern dieser Kinder werden entlastet. Das finden wir gut. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen. 300 000 Kindergeldanträge klingt erst mal nach viel. Wenn wir uns anschauen, dass wir in Deutschland im Jahr circa 700 000 Geburten haben, dann stellen wir fest, dass das nicht mal die Hälfte aller Eltern entlastet. Automatisiert wird vor allem dort, wo es für die Verwaltung am einfachsten ist, dort, wo die Daten vorliegen. Das sind nicht unbedingt immer die Eltern, die es am nötigsten hätten und die am dringendsten entlastet werden sollten. Dass bei den Erstgeborenen erst im Laufe des nächsten Jahres die technischen Grundlagen für die antragslose Auszahlung geschaffen werden, kann ich teilweise noch nachvollziehen. Aber was ist denn mit den Kindern, die Sie von Anfang an aus der Planung rauslassen – mit Kindern aus Pflegefamilien, mit Kindern aus Adoptivfamilien, mit Kindern aus Familien mit Bürgergeldbezug? Wir finden, dass die Antragslosigkeit bei eindeutiger Datenlage zum Regelfall für Familien in allen Lebenslagen werden sollte. Für alles andere fordern wir in unserem Entschließungsantrag einen Kinderleistungscheck – barrierefrei, mehrsprachig und mit einem Klick zu allen Leistungen –, die Bündelung von Geburtsurkunden, Elterngeld und Kindergeld in einem Paket. Das gibt es bereits in Bremen. Ein grüner Finanzsenator macht vor, wie es geht. Davon können Sie sich als Bundesregierung etwas abschauen. Was mir auch am Herzen liegt, ist, über die Grenzen von Automatisierung zu sprechen. Im Fall der Bewilligung von Anträgen finde ich es gut, zu automatisieren. Aber gerade wenn es darum geht, Rückforderungen zu bearbeiten, ist es uns wichtig, dass am Schluss immer ein Mensch auf eine Entscheidung draufschaut; denn wenn das nicht passiert – wir sehen das in den Niederlanden –, dann kann das Familien zerstören und Existenzen gefährden. Und das wollen wir nicht. Sie reden immer viel von Vertrauensvorschuss. Auch beim Koalitionsausschuss letzte Woche war der Vertrauensvorschuss ein großes Thema. Hier wird das vorbildlich umgesetzt; das will ich lobend hervorheben. Aber stellen wir uns mal die alleinerziehende Mutter vor, die jetzt automatisch Kindergeld bekommt und dann zum wiederholten Mal im überfüllten Wartezimmer ihres Hausarztes sitzt, weil sie für den ersten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung braucht. Mit der einen Hand geben Sie Vertrauensvorschuss, und mit der anderen Hand nehmen Sie ihn wieder weg. Das ist nicht konsequent. Deswegen mein Appell an die Bundesregierung: Dieser Gesetzentwurf ist ein guter Anfang. Aber lassen Sie den Vertrauensvorschuss nicht nur bis zum nächsten Koalitionsausschuss gelten, sondern denken Sie das doch konsequent zu Ende! Die Koalition verspricht die Firmengründung in 24 Stunden – eine gute Sache. Aber finden Sie nicht auch, dass auch der Papierkram rund um eine Geburt in 24 Stunden erledigt sein muss? Ich finde persönlich: In einem Land, das Unternehmen diese Möglichkeiten gibt, muss das Gleiche auch für Familien gelten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Anwesende! Dieses Gesetz erspart Eltern bundesweit 300 000 Anträge auf Kindergeld, das stimmt. Viele Mütter und Väter müssen bald nicht mehr sinnlos mit Formularen kämpfen, um Geld zu bekommen, das ihnen ohnehin zusteht – wunderbar. Aber die hilfreiche Maßnahme hat im Kontext der letzten Wochen leider auch an positiver Energie verloren. Warum? Weil Sie jenseits dieser Digitalisierung nichts für Familien, Frauen und Kinder übrighaben. Fast 3 Millionen Kinder in Deutschland sind armutsgefährdet. Der Regelsatz gemäß Hartz IV, Bürgergeld, neuer Grundsicherung – wie auch immer Sie es nennen – zementiert Armut, gerade auch Kinderarmut. Diese Bilanz wird durch Ihre aktuelle Reformpolitik noch weiter runtergezogen. Das können wir nicht akzeptieren. Die Hilfen zur Erziehung, Jugendhilfe, Kinderschutz sehen sich dem größten Sparhammer der jüngsten Zeit ausgesetzt. Dabei bräuchten gerade die Kolleginnen und Kollegen in der Jugendhilfe nach der unfassbaren Tat von Stade jetzt Rückhalt, Zusagen für gute Personal- und Schutzkonzepte – eine ganz andere Resonanz als diese unerträglichen Sprüche von rechts, die wir hier heute wieder ein paarmal gehört haben. Aber die Kürzungsmaschine läuft leider weiter: Kinderzuschlag für die bedürftigsten Familien auf der Streichliste, Elterngeld soll ebenfalls gekürzt werden. Zum Wohngeld heißt es, dass alle Empfänger/-innen weniger bekommen werden, bei jedem Dritten soll es sogar wegfallen. Und dann? Grundsicherung, verdeckte Armut, Zwangsumzüge – und in welche bezahlbare Wohnung eigentlich? Sie verkünden hier Einschläge in Serie. Aber heute ist ein guter Tag, weil das Kindergeld in ein bis zwei Jahren antragslos wird? Diesen Widerspruch müssen Sie auflösen. Viele Familien drehen jeden Euro um, entscheiden zwischen Urlaub oder nötiger Waschmaschine, managen Mangel und Krisen. Eine Verwaltungsmodernisierung allein reicht da nicht. Appelle an die Menschen, sich am Riemen zu reißen, wie sie der Bundeskanzler gerade oft austeilt, sind völlig fehl am Platz, erst recht, wenn man selbst von vorne regelmäßig jammert und nölt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie jetzt sagen „Ja, aber das Kindergeld wird nicht nur automatisiert, sondern perspektivisch auch erhöht“, dann muss man dazusagen, dass 13 Euro mehr pro Kind bestenfalls die Inflation ausgleichen. Das ist kaum der Erhalt des Status quo vor Kürzungen. Das ist Flohknackerei, wenn es um den Support von Familien gehen muss. Man weiß manchmal nicht mehr, was man dazu noch sagen soll. Als Linke fordern wir, das antragslose Kindergeld materiell zu untermauern. Das Kindergeld muss um ein Vielfaches höher ausfallen. Es kann nicht sein, dass ein Spitzenverdienerehepaar über den steuerlichen Freibetrag mehr vom Staat bekommt als Bedürftige per Sozialrecht. Bekämpfen Sie die verheerende Kinderarmut in diesem Land! Stellen Sie sich hinter die unentbehrliche Jugendhilfe, statt in diesen Säulen der Gesellschaft Kostenfaktoren zu sehen! Nutzen Sie das antragslose Kindergeld, um diese Vereinfachung auf andere Leistungen zu übertragen und zu einer starken Kinderzukunftssicherung zu kommen! Ansonsten geht jeder Schritt nach vorne – Ihre Redezeit ist zu Ende. – im Kürzungsfiasko unter. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Truels Reichardt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrtes Baby, hiermit erhalten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer. Wir freuen uns, Sie als Steuerzahler begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen, Christian Lindner, Finanzminister. – Ungefähr so fühlte sich die erste Kontaktaufnahme des Staates an, als ich vor knapp vier Jahren Vater geworden bin. Ich bin mir sicher, dass das Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern auch heute noch auf viele Eltern einigermaßen skurril wirkt. Vor allem ist es aber ein Symbol, wie direkt nach der Geburt die deutsche Bürokratie in Windeseile zuschlägt, und bis jetzt gilt das auch für das Kindergeld. Der Weg zu den Leistungen für Familien ist oft zu lang, zu kompliziert, zu bürokratisch. Frischgebackene Eltern haben weder Zeit noch Lust noch Energie, irgendwelche Anträge auszufüllen und sie an irgendeine Behörde zu schicken, vor allem dann nicht, wenn andere staatliche Stellen alle notwendigen Daten schon längst haben. Dabei wollen sie sich eigentlich nur mit ihrem Kind beschäftigen. Und nun die gute Nachricht: Das machen wir ihnen jetzt ein bisschen leichter. Künftig bekommen Familien das Kindergeld nämlich ganz automatisch, ohne Antrag. Das antragslose Kindergeld kommt zuerst für Neugeborene mit Geschwisterkind; da liegen nämlich die Kontodaten schon vor. Bis Ende 2027 kommt die Erweiterung auch auf Erstgeborene. Jetzt könnte der deutsche Staat Briefe verschicken: Frau oder Herr Baby, hier ist Ihre Steuer-ID, und hier ist Ihr Kindergeld. Das antragslose Kindergeld entlastet neue Eltern in einer ganz entscheidenden Phase ihres Familienlebens. Es entlastet aber auch den Staat von absolut unnötiger Bürokratie. Rund 300 000 Erstanträge pro Jahr werden vermutlich entfallen – ein absolutes Win-win-Gesetz also. Das Kindergeld ohne Antrag darf aber kein One-Hit-Wonder bleiben. Die Sozialstaatskommission hat zahlreiche Vorschläge gemacht, wie Bürgerinnen und Bürger und besonders Familien die staatlichen Leistungen einfacher erhalten. Das ist richtig und wichtig, und ich freue mich auf die weitere Umsetzung. Aber der unkomplizierte Zugang zu Leistungen ist das eine, die Höhe der Leistungen und die finanzielle Lage von Familien insgesamt sind das andere. Ja, der Koalitionsausschuss hat Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen auf den Weg gebracht: Unter anderem soll das Kindergeld steigen. Eine Familie mit 60 000 Euro Jahreseinkommen soll pro Jahr 600 Euro mehr im Geldbeutel haben. Das ist ein erster Schritt – immerhin. Sorgen bereiten mir aber andere Leistungen für Familien: Elterngeld, Kindersofortzuschlag und der Unterhaltsvorschuss. Da drohen Einsparungen oder sogar die Abschaffung. Ich sage ganz klar: Das geht so nicht! Wir müssen das im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt ganz dringend korrigieren und einen Fokus auf Familien legen. Heftige Einsparungen bei Familien und ganz besonders bei denjenigen, die es besonders schwer haben, sind in Zeiten wachsender Riesenvermögen, wachsender Ungleichheit bei Bildungschancen und niedriger Geburtenraten nicht zu erklären. Mit dem antragslosen Kindergeld machen wir unsere Leistungen für Familien einen Schritt unkomplizierter bei der Höhe und bei der Ausgestaltung der Unterstützung. Damit Familien in jeder Konstellation und in jeder Lebensphase profitieren, müssen wir noch ein bisschen nachlegen; denn Investitionen in Kinder sind Investitionen in die Zukunft und nicht weniger wichtig als Beton und Bundeswehr. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Marcel Queckemeyer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung bringt uns heute wieder ein Geschenk mit: das antragslose Kindergeld. Klingt nach Fortschritt, klingt nach Entlastung, ist es aber nicht. Es ist ein Feigenblatt. Sie digitalisieren einen Antrag, den die Menschen ohnehin schon fast automatisch bekommen, und verkaufen das als Jahrhundertreform. Ein bisschen weniger Papierkram für frischgebackene Eltern – ja, herzlichen Glückwunsch! Aber Sie rühren nicht an das eigentliche Problem, weil Sie es nicht anrühren wollen: die Frage, wohin dieses Geld eigentlich fließt. Deswegen reden wir heute auch über unseren Gesetzentwurf; denn während die Bundesregierung an der Verwaltungsoberfläche herumpoliert, legen wir den Finger in die Wunde. Schauen wir uns die Zahlen an. Es sind nicht meine Zahlen, sondern die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, Stand Dezember 2025, amtlich unbestritten. 528 Millionen Euro deutsches Kindergeld sind letztes Jahr auf ausländische Konten geflossen. 528 Millionen Euro – ein neuer Rekord. 2024 waren es 514 Millionen Euro, 2010 gerade einmal 35,8 Millionen Euro. In 15 Jahren hat sich das verzehnfacht. Über eine Viertelmillion Kinder, die nicht einen einzigen Tag ihres Lebens in Deutschland verbracht haben, kassieren deutsches Kindergeld zum vollen deutschen Satz, egal ob sie in München oder in einem Dorf in Rumänien aufwachsen, wo eine Familie mit demselben Betrag ein Vielfaches an Kaufkraft hat. Fast 98 Prozent dieser halben Milliarde gehen an die EU-Bürger, 40 Prozent allein nach Polen. Und ich sage Ihnen: Es geht mir hier nicht um die einzelne polnische oder tschechische Familie. Die nimmt völlig zu Recht, was das Gesetz zugesteht. Es geht um Sie hier, meine Damen und Herren der Koalition, die dieses Gesetz seit Jahren so zulassen, wie es ist, obwohl der gesunde Menschenverstand längst sagt: Ein Kind, das in Warschau lebt, wo die Unterhaltskosten nachweislich niedriger sind als in Deutschland – hören Sie doch mal zu, da lernen Sie noch was! –, braucht nicht denselben Eurobetrag wie ein Kind in Osnabrück oder Berlin, um denselben Lebensstandard zu haben. Das ist keine Ausländerfeindlichkeit, das ist Grundschulmathematik. Schreiben Sie sich das hinter die Ohren! Und, Herr Krieger, Ihre Ausführungen gerade haben ganz klar bewiesen: Europa muss reformiert werden. Und was macht Ihr Minister Klingbeil? Er macht gar nichts. Er digitalisiert lieber Antragstellungen, statt die Gerechtigkeitslücke zu schließen. Sie feiern sich für einen Verwaltungsakt, während Sie den deutschen Familien, die tatsächlich hier leben, hier ihre Miete zahlen, hier ihre Kinder zur Schule schicken, keinen einzigen Euro mehr geben. Das ist Symbolpolitik statt Strukturreform, Herr Klingbeil. Unser Gesetzentwurf sagt: Wer in Deutschland Kindergeld bezieht für ein Kind, das im Ausland lebt, bekommt den Betrag angepasst an die Lebenshaltungskosten vor Ort. Meine Damen und Herren, Deutschland verschuldet sich für Generationen. Jeder Euro, der ohne Sinn und Verstand verteilt wird, fehlt an anderer Stelle: bei der Rente, bei der Pflege und bei unseren Kindern. Wer angesichts dessen 528 Millionen Euro pro Jahr unangetastet lässt und stattdessen einen Klick im Bürgerportal feiert, der hat die Prioritäten dieses Landes überhaupt nicht verstanden. Und, Herr Kollege, dass Sie hier Frau Weidel zitieren, finde ich ja schön und gut, dass Sie sie nennen und erwähnen, dass sie in der Schweiz lebt. Aber ich kann Ihnen eins sagen: In der Schweiz sind die Lebenshaltungskosten noch viel höher als in Deutschland. Das schreiben Sie sich mal hinter die Ohren! Wir werden uns daher beim Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten; denn Bürokratieabbau ist nicht grundsätzlich falsch, aber er ist auch keine Antwort auf die eigentliche Frage. Unserem eigenen Entwurf stimmen wir daher zu. Stimmen Sie mit uns mit, wenn Sie es mit Generationengerechtigkeit ernst meinen und nicht nur mit hübschen Pressemitteilungen des Herrn Klingbeil! Und, Herr Dr. Heuberger, auch an Sie: Mehrsprachige Anträge brauchen wir nicht. Unsere Amtssprache hier ist Deutsch! Für die Fraktion der CDU/CSU hat jetzt das Wort die Abgeordnete Mechthilde Wittmann.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen heute mit dem vergleichsweise harmlos klingenden Anliegen der Einführung eines antragslosen Kindergeldes auf Sie zu, um uns Ihre Zustimmung dafür zu holen. Aber ich möchte auf eines ausdrücklich hinweisen. – Frau Präsidentin, wieso blinkt es bei mir am Rednerpult? Habe ich Ihnen was getan? Nein. Gut. – Ich möchte Sie gerne darauf aufmerksam machen, dass sowohl der Herr Bundesfinanzminister als auch die Bundesfamilienministerin heute anwesend sind, um den Gesetzentwurf mit uns gemeinsam zu debattieren und dann auch zu beschließen. Ich glaube, das ist das beste Zeichen dafür, welchen Wert wir den Kindern und Familien in unserem Land zuweisen. Ich habe mich sehr gefreut und es war mir ein kleines Vergnügen, zu hören, mit welch schwierigen, amüsanten Verrenkungen Sie, Herr Dr. Heuberger, versucht haben, irgendwas zu finden, das man vielleicht doch noch kritisieren kann. Es ist der beste Beweis dafür, dass auch Sie ganz zufrieden sind mit dem, was wir hier auf den Tisch legen. Deswegen wäre es auch ganz toll, wenn Sie das mit uns beschließen würden. Ich glaube, wir gehen einen guten Weg. – Dann halten Sie sich dran! Dann freue ich mich doppelt darüber. Und, liebe Frau Achelwilm, bei Ihnen war es sogar so, dass Sie gar nicht mehr zum Thema gesprochen haben, weil Sie nicht wussten, was Sie noch dagegen sagen können. Ich möchte Ihnen aber eines sagen: Wenn wir hier über unsere Familien und Kinder reden und darüber, wie wir den Familien das Leben erleichtern in einer Phase, in der es einfach aufwendig ist, in der es nervig wird und sie den Kopf für was anderes brauchen, dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie das nicht mit dem Wort „Flohkackerei“ beschreiben. Wenn Sie nicht den Anstand haben, sich in diesem Parlament zu artikulieren, dann lassen Sie es einfach! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ja, man kann natürlich alles dafür hernehmen, um eine Gesellschaft zu spalten. Alles. Machen Sie ruhig weiter so! Aber wir werden – und da, glaube ich, weiß ich Sie, die Grünen, auch mit im Boot – alles tun, damit wir diese Gesellschaft beisammenhalten. Eine Gesellschaft halten wir beisammen, indem wir eine gesunde Familienpolitik betreiben, eine gute Politik für Kinder und Familien. Dabei ist es übrigens egal, in welcher politischen Richtung sie sich im demokratischen Spektrum ausrichten. Deswegen sind wir froh, dass wir heute dieses Gesetz verabschieden können. Wir glauben, dass es eine gute Gelegenheit ist – das wurde völlig richtig schon erwähnt –, die IBAN-Nummern einzusammeln; denn wir wissen: Je mehr wir davon haben, desto konkreter können wir auch in anderen Fällen gerade denen helfen, die es nötig haben. Das sind diejenigen, die vielleicht am Anfang ihrer Familienzeit stehen oder die auch sonst in finanziellen Verhältnissen leben, die es ihnen erschweren, die eine oder andere Krise zu überbrücken. Deswegen nutzen wir dieses antragslose Kindergeld gleichzeitig, um fleißig die IBAN-Nummern einzusammeln und hier einen Mehrwert zu kreieren, der auch für alle anderen Leistungen gilt, die wir an die Menschen in unserem Land vergeben können. Lassen Sie mich an der Stelle noch eines sagen: Wir haben immer wieder darüber gesprochen, wie wir es vermeiden können, dass das Kindergeld falsch ausgezahlt wird. Natürlich sind da die Familienkassen ganz besonders gefragt. Das ist auch ein großer Appell, den wir an Sie richten wollen: Das Geld muss da landen, wo das Kind lebt, wo das Kind die Bedürfnisse hat; denn das Geld soll ja am Ende des Tages für die Kinder da sein. Dieses richtig einzustellen, ist eine große Verantwortung der Familienkassen, denen ich heute Danke sagen will für die große Arbeit, die sie hier bei uns im Land leisten. Aber diese Arbeit wird nicht kleiner, sondern wir übertragen den Familienkassen tatsächlich ein Stück weit die Verantwortung dafür, sensibel darauf zu reagieren, wenn Mütter – im Zweifelsfall vielleicht auch mal Väter – zunächst den Unterhalt einklagen müssen, das Kindergeld auch nicht bekommen und es ihnen umso schwerer fällt, sich um ihre Kinder zu kümmern. Unser Ziel ist es: Kümmert euch um die Kinder! Sorgt dafür, dass sie in guten, in gesunden Verhältnissen aufwachsen! Das ist ein ganz entscheidender Beitrag, den wir dazu leisten können. Wir haben ja schon 2024 bei Ihnen die ersten Schritte dazu getan. Wir haben die QR-Codes. Die Menschen können diese Schritte zunehmend in der digitalen Welt tun; das ist ja auch die richtige Altersklasse. Wenn wir diese Anträge jetzt hoffentlich ab dem zweiten oder dritten Kind bewältigen können, dann freue ich mich auf den nächsten Schritt. Unser Ziel ist es nämlich, auch schon beim ersten Kind, wo die Umstellung ja ehrlicherweise noch mal ein bisschen herausfordernder ist, antragslos arbeiten zu können. Es ist der richtige Schritt in die Familienwelt. Es ist der richtige Schritt in die digitale Welt. Am Ende des Tages schulden wir denjenigen Erleichterung, die nicht nur einen großen Teil dazu beitragen, dass unsere Gesellschaft aufwächst und dass die nächsten Steuerzahler zu uns kommen, sondern die jetzt schon Steuern in dieses System zahlen. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, dass wir heute einen großen Schritt gehen. Ich bitte um möglichst große Zustimmung bei der bevorstehenden Abstimmung, sodass wir dann hoffentlich in einem Jahr sagen können: Das hat hervorragend geklappt; wir gehen weiter. Ab dann können die 600 000, vielleicht dann schon wieder 700 000 Kinder, die jährlich geboren werden, samt und sonders antragslos den Bescheid bekommen. Wie hat es der Kollege gesagt: Herzlich willkommen, und das Geld ist auch schon auf dem Konto. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass man beim zweiten Kind nun bürokratiearm das Kindergeld bekommen kann: Meine Güte! Ich habe den gleichen Brief mit der Steueridentifikationsnummer wie der Kollege Truels Reichardt erhalten. Schöner wäre es, man hätte eine App für Kindergeld, Elterngeld und alle möglichen Sachen. Aber immerhin, ab dem zweiten Kind antragslos: Super! Dem stimmen wir zu. Wir haben dazu Vorschläge gemacht, wie man das auch auf Adoptivkinder ausweiten könnte. Das fänden wir besser. Ich werbe hier für unseren Entschließungsantrag. Stimmen Sie dem doch auch zu! Aber wir sind natürlich mit dabei. Wie kann man da nur dagegen sein, wie Sie von der AfD? Liebe Bürgerinnen und Bürger, hier wurde Ihnen ein Theater vorgespielt. Neuwahlen zu fordern wegen antragslosem Kindergeld ab dem zweiten Kind, das ist wirklich albern, genauso wie Stuttgart 21 in diesem Zusammenhang zu erwähnen. Hier ist nur noch Wahlkampfmodus, nur noch Antimodus bei der AfD. Wenn Sie sagen: „Die Rechtsprechung gefällt mir halt nicht, dann muss ich als Legislative sie auch nicht respektieren“, sage ich Ihnen: Im Proseminar, im Grundkurs oder in der Schule lernt man etwas zur Gewaltenteilung: Man hat zu respektieren, was Gerichte sagen. Zum Thema Kindergeld stehen allerdings auch Versprechungen im Koalitionsvertrag. Wir stehen zwar positiv zu diesem Gesetz, aber ich muss sagen: Im Koalitionsvertrag steht, dass Sie Alleinerziehende und deren Kinder besser unterstützen wollen, indem Sie das Kindergeld hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen; Zeile 3171 ff. Schauen Sie sich das bitte an! Was Sie aber stattdessen gerade machen, ist, dass Sie hier im Haushaltsentwurf 400 Millionen Euro streichen wollen; das betrifft auch die Mittel für den Unterhaltsvorschuss. Das geht in die komplett falsche Richtung. Wie ist es denn heute? Wir haben 1,7 Millionen Alleinerziehende in Deutschland, und etwa 860 000 Kinder von Alleinerziehenden sind vom Unterhaltsvorschuss abhängig. Leider sind es meist die Väter, die den Kindesunterhalt nicht bezahlen. Dann springt der Staat ein. Ja, das kostet ganz schön viel Geld. 3,2 Milliarden Euro kostet das den Staat. Aber der Staat ist leider überhaupt nicht gut darin, dieses Geld von säumigen Vätern wieder einzutreiben. Das haben Sie sich im Koalitionsvertrag ja auch vorgenommen. Dazu steht aber in den 34 Punkten des Koalitionsausschusses überhaupt nichts. Statt das Geld besser einzutreiben, soll den Alleinerziehenden, die derzeit bei Bezug von Unterhaltsvorschuss kein Kindergeld bekommen, jetzt auch noch der Unterhaltsvorschuss verwehrt werden, und das, obwohl Sie eigentlich eine hälftige Anrechnung von Kindergeld vorhatten und deshalb mehr Mittel dafür zur Verfügung stellen müssten. Aber was machen Sie jetzt? Sie streichen das. In einem Papier steht drin, dass Kinder ab dem 13., 15. oder 17. Lebensjahr gar keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommen sollen. Als ob wir uns das leisten könnten! Bildung und Entwicklung des Kindes hängen natürlich davon ab, ob man dafür ausreichend Geld hat. Die Alleinerziehenden arbeiten überproportional Vollzeit. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Ich habe mein Kind heute Morgen um halb acht zur Kita gebracht. Da ist echt viel zu organisieren. Ich habe aber auch den Papa des Kinds an meiner Seite, der mir die Hälfte der Arbeit abnimmt. Wenn ich das alles allein machen müsste, das wäre wirklich ultrakrass. Beim Thema Leistungen, liebe CDU/CSU, kommen die 1,7 Millionen Alleinerziehenden, die wir in Deutschland haben, schon jetzt maximal zu kurz, und bei denen wollen Sie jetzt auch noch kürzen. Die Alleinerziehenden, die vom Unterhaltsvorschuss abhängig sind, werden auch von einer Kindergelderhöhung nichts haben. Ich habe es Ihnen gerade erklärt: Sie erhalten in dem Fall gar kein Kindergeld. Sie wollten ihnen eigentlich die Hälfte des Kindergeldes zugestehen, aber das machen Sie jetzt nicht. Stattdessen kürzen Sie. Ihr ganzes Entlastungspaket, das Sie vorgestellt haben, ist eine Mogelpackung. Die steuerlichen Entlastungen werden ohnehin von den Sozialbeiträgen wieder aufgefressen. Das reicht bis weit in die Mitte hinein. Das habe ich schon an anderer Stelle klargemacht. Stattdessen kürzen Sie im Haushaltsentwurf bei Alleinerziehenden: Sie kürzen beim Kinderzuschlag, den sie dann wahrscheinlich vermehrt beantragen müssen. Sie kürzen beim Wohngeld, auf das sie stärker angewiesen sind. Das ist krass. Parallel dazu kürzen Sie aber bei keiner einzigen Steuervergünstigung. Die 1,5 Milliarden Euro, von denen Immobiliengesellschaften durch die erweiterte Grundstückskürzung befreit sind, die es seit fast 100 Jahren gibt, aber heute nicht mehr braucht, lassen Sie zum Beispiel liegen. Auch die Kryptolücke mit 5 Milliarden Euro lassen Sie liegen. Sie machen da gar nichts, auch bei der Finanzkriminalitätsbekämpfung nicht. Aber bei den Ärmsten und den Alleinerziehenden streichen Sie. Das geht überhaupt nicht. Ändern Sie Ihre Politik! Ihre Redezeit ist zu Ende. Die alleinerziehenden Mütter in der Kita meines Kindes waren über die Festlegungen im Koalitionsvertrag damals glücklich. Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende. Jetzt machen Sie sie wieder unglücklich. Das können Sie so nicht weitermachen. Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort die Abgeordnete Mareike Hermeier.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, um den Eltern in diesem Land mal was Gutes zu tun. Mit dem Gesetzentwurf zum antragslosen Kindergeld soll der Aufwand für Familien und Ämter reduziert werden. Prinzipiell begrüßenswert, echte Erleichterung ist dies aber nicht wirklich. Nachdem gerade bei Familien und beim Sozialstaat gekürzt wird, dass man nicht mehr weiß, wo einem der Kopf steht, kommt die Regierung nun mit dieser immensen Entlastung für Eltern und Verwaltung; na ja. Die Beantragung des Kindergeldes gehört nun nicht zu den aufwendigsten bürokratischen Hürden, wenn man ein Kind bekommt. Was mir da alles einfallen würde, um Eltern wirklich zu entlasten: Elterngeld erhöhen und dessen Beantragung entbürokratisieren, Unterhaltsvorschuss erhöhen, kostenlose Betreuung sicherstellen, kostenloses Schulessen und Ganztagsbetreuung, vernünftiges BAföG, vernünftige kassenärztliche Versorgung. Die Liste ist noch deutlich länger. Das Kindergeld beantragt man aber einmalig. Die Auszahlung erfolgt dann zügig und meist unproblematisch. Wie läuft es bisher? Man darf sich als frischgebackene Eltern als Erstes über Post mit der Steuer-ID für den Nachwuchs freuen. Das geht derzeit häufig schneller als die Ausstellung einer amtlichen Geburtsurkunde. Mit dieser Steuer-ID kann man dann in Verbindung mit einem relativ einfachen Antrag recht unaufwendig das Kindergeld beantragen. Das soll nun antragslos geschehen – ganz toll für verheiratete Paare. Was ist aber, wenn es strittige Fälle gibt, bei denen eben nicht so klar ist, wer Anspruch auf Kindergeld hat? Sie nennen dazu unter anderem den Faktor, dass das Kindergeld an den Elternteil gehen soll, dessen IBAN bereits bekannt ist. Ich sehe darin eher eine Gefahr und Benachteiligung von Müttern nach einer Trennung. Leben die Kinder nach einer Trennung bei der Mutter und die Aktenlage ist nicht eindeutig, legt durch die meist konsolidierte Steuererklärung die IBAN des Ehemannes vor. Solche Gefahren lassen Sie leider außer Acht. Die Mütter sind da eben nicht besonders beachtet worden. Besonders hervorzuheben sind auch die Eltern, die sich dumm und dusslig beantragen könnten und dennoch faktisch kein Kindergeld erhalten, nämlich Alleinerziehende im Unterhaltsvorschussbezug. Die gucken bei Ihnen weiterhin komplett in die Röhre, da das Kindergeld eh voll auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Familien entlasten zu wollen, eine astreine Idee. Aber die Umsetzung ist eher schwach. Ich hoffe, dass sich zumindest die Entlastung bei den beteiligten Ämtern zeigen wird, was natürlich begrüßenswert und absolut wichtig ist. Den Gesetzentwurf der Kolleg/-innen der AfD lehnen wir ab. Bezüglich des Entschließungsantrags der Kolleg/-innen der Grünen: Sie betonen darin mehrfach die proaktive Prüfung des antragslosen Verfahrens durch die beteiligten Instanzen und die Wahrung der Rechtssicherheit beim Datenaustausch. Das finden wir begrüßens- und unterstützenswert. Zum Schluss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, antragslose Verfahren für Leistungen, die selbstverständlich sein sollten, würden wir gern mehr sehen. Aber bitte beachten Sie dabei auch die vielfältigen Lebens- und Familienmodelle in Deutschland! Vielen lieben Dank. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Frauke Heiligenstadt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur zur Information für die Zuhörerinnen und Zuhörer auch hier im Saal: Im Gesetzentwurf sind selbstverständlich auch das Informationsrecht und die Informationspflicht bei Zahlung des antragslosen Kindergeldes an den jeweiligen Partner mitenthalten. Es kann sofort widersprochen werden. Also das, was hier gerade skizziert wurde, kann gar nicht eintreten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier in dieser Debatte wird vor allen Dingen von der extrem rechten Seite des Hauses ausschließlich auf die Ausgaben für das Kindergeld geblickt. Gleichzeitig verschweigt die AfD, welche Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und wirtschaftlichen Leistungen dieselben Menschen jeden Monat hier in der Bundesrepublik erbringen. Damit erzählen Sie von der AfD nur die halbe Geschichte. Ein kluger Mensch hat einmal gesagt: Wer die ganze Wahrheit kennt und nur die halbe Wahrheit nennt, der ist ein Fälscher der Wahrheit. Eine ehrliche Bilanz, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss immer beide Seiten betrachten. Deutschland profitiert nämlich erheblich davon, dass Menschen aus anderen Ländern hier arbeiten. Viele Unternehmen könnten offene Stellen ohne Menschen mit ausländischem Pass überhaupt nicht mehr besetzen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, sichert Arbeitsplätze und stabilisiert die Finanzierung unserer Sozialversicherungen. Deshalb sollten wir uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, in dieser Debatte nicht von Empörung leiten lassen, sondern von Fakten. Die Frage lautet also nicht: Warum erhalten manche Arbeitnehmer Kindergeld, obwohl ihre Kinder im Ausland leben? Die wichtige und richtige Frage lautet: Was würden wir verlieren, wenn diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr hier arbeiten würden? Ohne Beschäftigte aus dem Ausland wären viele Betriebe nicht mehr voll arbeitsfähig: Pflegeeinrichtungen müssten Betten schließen, Baustellen würden länger stillstehen, Lieferketten würden langsamer funktionieren, Gastronomie, Landwirtschaft und zahlreiche Industrieunternehmen hätten erhebliche Personalprobleme. Die Menschen, die im Übrigen auch aufgrund europäischer Regeln und Abkommen einen Anspruch auf Kindergeld haben, leisten also einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand unseres Landes. Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? Nein, erlaube ich nicht. Diese Menschen leisten also einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand unseres Landes: rund 100 Milliarden Euro allein an Sozialversicherungsbeiträgen von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Meine Damen und Herren, deshalb ist es auch richtig, dass wir mit dem antragslosen Kindergeld für Familien das Leben in unserem Land ein großes Stück einfacher machen. Wir wollen nicht, dass Eltern sich durch Antragsverfahren kämpfen müssen, vor allem dann nicht, wenn sie sich in vulnerablen und schwierigen Phasen befinden. Nach der Geburt eines Kindes brauchen Eltern Entlastung und nicht Zumutung. Sie brauchen Vertrauen statt zusätzlicher Bürokratie. Und deshalb ist es gut und richtig, dass das Kindergeld künftig nach der Geburt des zweiten Kindes auch ohne Antrag gezahlt werden kann. Klar ist aber auch, das ist ein erster Schritt. Ziel ist ebenfalls, dass das antragslose Kindergeld auch schon mit der Geburt des ersten Kindes kommen soll; denn wer Kinder großzieht, meine Damen und Herren, leistet einen enormen Beitrag für unser Zusammenleben und verdient dabei schnelle und verlässliche Unterstützung. Für uns, meine Damen und Herren, ist ein moderner Sozialstaat ein Staat, dessen Bürgerinnen und Bürger Leistungen automatisch erhalten, die ihnen rechtlich zustehen, ohne dass sie dafür Anträge stellen müssen, ein Staat, der datenbasiert und rechtssicher auf Verfahren setzt, die seine Bürgerinnen und Bürger entlasten, und ein Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern vertraut. Aber er ist auch ein Staat, der verantwortungsvoll handelt, der Anspruchsberechtigungen von Familien überprüft und seine Verfahren auch kontrolliert. Deshalb ist das antragslose Kindergeld mehr als eine Verwaltungsvereinfachung. Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende. Es ist ein Versprechen an Familien, dass der Staat ihnen vertraut und ihnen hilft. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Zu einer Kurzintervention hat jetzt das Wort der Abgeordnete Gottschalk.
Frau Heiligenstadt, eben waren Sie die Fälscher der Wahrheit, weil Sie immer unzureichend zitieren. Ich mache Ihnen noch mal die Zahlen klar. Wenn wir so viele Facharbeiter hätten, die unserem Land so unendlich viel Geld bringen: Warum haben wir dann 700 000 Ukrainer – das sind die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit –, 500 000 Syrer, 207 000 Afghanen und immerhin auch 187 000 türkische Staatsbürger im Bürgergeld? Das kostet eine ganze Menge. Ich glaube, dafür könnten viele arbeiten, gerade im unteren Lohnsegment, um das auszugleichen. Wie finden Sie das als Sozialdemokratin – aber das ist ja mittlerweile auch verräterisch bei Ihnen; deshalb hängen Sie nur noch bei 11 bis 14 Prozent und fliegen hoffentlich bei einigen Landtagen ganz raus – eigentlich, dass Sie den Menschen auf den Besuchertribünen sagen: „Es ist korrekt, die würden 27 Euro monatlich Kindergeld in Rumänien kriegen – habe ich ja gesagt –, entsprechend indiziert, kriegen jetzt aber 250 Euro“? Und wenn sie dann zwei, drei Kinder haben, dann brauchen manche von denen gar nicht mehr zu arbeiten. Und wie erklären Sie den Menschen und den Kindern das, was Herr Queckemeyer eben ausgeführt hat? Was sagen Sie den Menschen zu den Zahlen, die ich eben genannt habe? 528 Millionen Euro gehen ins Ausland, 341 Millionen Euro sind an unberechtigten Zahlungen für 2024 eingefordert worden. Ihre Kollegin aus der Bundesanstalt für Arbeit kann noch nicht mal Auskunft darüber geben. In zehn Jahren sind das 3,4 Milliarden Euro. Sie pressen mit über 50 Prozent Abgabenbelastung das Letzte aus den Menschen raus und verballern – tut mir leid – fast 3,5 Milliarden Euro in nur zehn Jahren. Und das finden Sie korrekt? Was Sie eben hier gesagt haben, ist der beste Beweis dafür, warum die Sozialdemokratie sterben muss und warum Sie aus diesem Parlament fliegen müssen und aus allen Landesparlamenten. Herr Kollege. Sie haben kein Herz mehr für Arbeitnehmer und für Kinder. Sie müssen hier raus aus dem Parlament, Frau Heiligenstadt. Herr Kollege, ich will Sie nur noch mal an den parlamentarischen Ton untereinander erinnern. Jetzt hat die Kollegin Heiligenstadt die Möglichkeit, zu antworten; sie muss nicht.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Gottschalk! Natürlich antworte ich, weil Herr Gottschalk ja immer meint, sich hier mit besonders großer Empörung echauffieren zu müssen; dabei verwechselt er hier ständig die Zahlen. Das kann ich wenigstens ein bisschen klarstellen. Erstens. Ja, es wird Kindergeld zurückgefordert aus unberechtigten Zahlungen. Es ist allerdings nicht behauptet worden, dass das ausschließlich Zahlungen ins Ausland sind, sondern dazu gehören natürlich auch unberechtigte Zahlungen hier im Inland, sehr geehrter Herr Gottschalk. Das verschweigen Sie immer bei Ihren Ausführungen. Zweiter Punkt. Sie sagen, dass Menschen mit ausländischem Pass hier Bürgergeld beziehen. Das ist in der Tat richtig. Aber ich halte dagegen: Über 16 Millionen Menschen mit ausländischem Pass arbeiten hier in Deutschland, zahlen ihre Steuern, zahlen Sozialversicherungsbeiträge und leisten einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand unseres Landes. Allein 100 Milliarden Euro Sozialversicherungsbeiträge werden von diesen Menschen gezahlt; und allein das ist schon richtig. Ja, es wird Kindergeld auch an ausländische Kinder ausgezahlt. Aber genau diese ausländischen Kinder haben natürlich auch Eltern oder mindestens ein Elternteil, der hier in der Bundesrepublik zum Wohlstand unseres Landes beiträgt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und es ist an keiner Stelle irgendwo bewiesen, wie Sie hier immer fälschlich behaupten, dass die Zahlungen, die jetzt zurückgefordert werden, ausschließlich auf ins Ausland gezahltes Kindergeld zurückgefordert werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie sich nicht von diesen komischen Verquickungen der AfD in die Irre führen. Bleiben wir bei den Fakten. Die habe ich in meiner Rede aufgelistet. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete René Springer.
Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Gäste! Der Minister ist geflohen, dabei wollte ich ihn gerade loben, weil nicht alles schlecht ist an seinem Gesetzentwurf. Wir begrüßen zum Beispiel den Versuch, Bürokratie abzubauen für deutsche Familien. Wir begrüßen es, dass sich junge Eltern in den ersten Wochen nach der Geburt eben nicht mit Papierkram beschäftigen müssen. Das ist doch mal ein guter Ansatz, wenn auch ein sehr vorsichtiger Ansatz. Und wir begrüßen außerdem, dass man eine gewisse Vorsicht walten lässt, dass man die antragslose Gewährung von Kindergeld erst mal nur auf Inlandsfälle beschränkt und die problematischen Fälle, die grenzüberschreitend stattfinden und missbrauchsanfälliger sind, erst mal außen vorlässt. Wir begrüßen außerdem, dass man hier das antragslose Verfahren nur dann durchführt, wenn es eine zweifelsfreie Datenlage gibt, wenn also beispielsweise das Kind wirklich existiert. Also nicht alles ist schlecht an diesem Gesetzentwurf. Gleichwohl haben wir Punkte, die wir kritisieren. Ich möchte mal anfangen mit einem sehr wichtigen Punkt, und der betrifft das Thema Strafverfolgung; denn mit diesem Gesetzentwurf werden Strafbarkeits- und Beweislücken geschaffen. Heute ist es so, dass ein unterschriebener Kindergeldantrag das zentrale Beweisstück gegen Missbrauch ist. Gibt es eine falsche Angabe, dann ist es eine aktive Steuerhinterziehung bzw. Betrug. Aber wie soll dieser Beweis geführt werden, wenn es gar keinen unterschriebenen Antrag mehr gibt? Ich will mal ein ganz konkretes Beispiel aufmachen: Eine Familie zieht mit den Kindern ins Ausland. Heute sagt die Staatsanwaltschaft: Moment mal, Sie haben mit der Unterschrift zugesichert, jede Änderung zu melden. – Und zukünftig fragt sich die Familie: Welcher Antrag? Ich habe nichts unterschrieben. – Dieses Gesetz schafft also eine Lücke, die am Ende sehr teuer werden kann, wie ich gleich ausführen werde. Man hätte dieses Problem einfach lösen können mit einer förmlichen Belehrung über Meldepflichten. Das kostet nichts und hätte die Lücke geschlossen. Aber nichts davon steht im Gesetz. Weil uns allen ja die Fakten so wichtig sind: Im Jahr 2024 gab es 140 000 Verdachtsfälle von Kindergeldmissbrauch. Es gab 100 000 steuerrechtliche Ermittlungsverfahren. Und am Ende beliefen sich die Rückforderungen auf 321 Millionen Euro – pro Jahr wohlgemerkt. Und das alles ermittelt aufgrund eines unterschriebenen Antrages auf Kindergeld. Und die Antwort der Bundesregierung angesichts dieser Problemlagen, die wir Jahr für Jahr haben, ist, die Unterschrift abzuschaffen. Das ist ein Ansatz, den wir mit Sicherheit nicht unterstützen werden, weil es an der Zeit sein muss in unserem Land, dass wir den Missbrauch von Sozialleistungen konsequent bekämpfen. Die zweite Kritik, die wir üben, ist, dass wir hier in einer großen Überschrift stehen sehen: antragsloses Kindergeld. Aber Sie alle haben den Gesetzentwurf ja hoffentlich gelesen. Bei vollständiger Umsetzung reden wir am Ende von 40 Prozent der Kindergeldzahlungen, die antragslos erfolgen werden. Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass bei 60 Prozent der Kindergeldzahlungen Anträge in althergebrachter Form ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Wenn ein Minister verspricht: „kein Papierkram mehr nach der Geburt“, aber dann sechs von zehn Familien weiter Anträge ausfüllen müssen, dann täuscht er die Öffentlichkeit. Dieses Gesetz sollte nicht „antragsloses Kindergeld“ im Titel führen, sondern ehrlicherweise müsste es heißen: Kindergeld meistens mit Antrag. Und auch das unterstützen wir nicht, weil wir der Meinung sind, die Politik muss gegenüber den Bürgern ehrlich sein. Diese Bundesregierung ist gegenüber den Bürgern nicht ehrlich. Der dritte Punkt, der ausgeklammert wird, betrifft eine Gerechtigkeitsfrage. Es geht um diese sogenannten Auslandsüberweisungen von Kindergeld. Darüber haben wir hinreichend diskutiert. Da möchte ich Ihnen nur entgegenhalten: Sie tun so, als sei es absurd, was wir fordern. Aber was Sie an Fakten haben unterlassen zu sagen, ist, dass der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert hat, genau das umzusetzen, was wir seit zehn Jahren fordern. Was Sie auch unterlassen haben, ist, zu erwähnen, dass die Innenministerkonferenz erst vor zwei Wochen auch beschlossen hat, endlich das Kindergeld, das ins Ausland geht, an die Kosten vor Ort anzupassen. Wenn Sie sich hierhinstellen und die Moralapostel spielen und sagen, wir würden hier Fakten unterschlagen, dann sage ich Ihnen: Fassen Sie sich bitte an die eigene Nase! Zu guter Letzt noch ein Wort zum Entschließungsantrag der Grünen. Er eröffnet mit dem Befund, jedes fünfte Kind wachse in Armut auf. Was Sie aber verschweigen, ist, dass die Armutsgefährdungsquote von deutschen Kindern bei gerade mal 9 Prozent liegt – und das ist schon schlimm genug –, bei ausländischen Kindern bei 33 Prozent. Jedes dritte Kind mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft lebt in Armut. Sie blenden diese Realität aus, und Sie blenden sie aus, weil Sie alle zusammen diese Realität geschaffen haben. Diese erschütternden Zahlen über Armut in Deutschland sind das Ergebnis Ihrer Einwanderungspolitik. Diesen Kurs werden wir nicht länger fortführen. Ihre Redezeit ist zu Ende. Wir werden den Kurs in der Migrationspolitik ändern, und zwar um 180 Grad. Wir werden uns unser Land zurückholen, – Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende. – den Sozialstaat schützen und den Steuerzahler entlasten. Danke. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Matthias Hiller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was haben das Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, die Umsetzung von RED III, der Bauturbo, das Infrastruktur-Zukunftsgesetz und die Beschleunigung von Vergaben öffentlicher Aufträge gemeinsam? Es sind fünf Beispiele für ganz konkrete Maßnahmen, bei denen wir im letzten Jahr Verfahren digitalisiert und vereinfacht haben. Es sind fünf Beispiele, wo diese Koalition erfolgreich Prozesse verbessert und auch digitalisiert hat. Mit der Einführung des antragslosen Kindergeldes kommt heute eine weitere wichtige Maßnahme hinzu. Das heute vorliegende Gesetz ist ein gutes Zeichen für die Arbeit dieser Koalition. Vor allem aber ist es ein gutes Zeichen für die Familien in unserem Land; denn die Geburt eines Kindes ist einer der wichtigsten Momente im Leben einer Familie. Und genau hier setzen wir auf Entbürokratisierung, indem wir die Familien von unnötigen Formularen entlasten. Die Umsetzung dieses Gesetzes erfolgt in zwei Schritten. Ab März 2027 erhalten Familien mit der Geburt des zweiten Kindes das Kindergeld antragslos ausgezahlt, da die Familienkassen bereits die Daten haben, um dieses Kindergeld antragslos auszuzahlen. Etwa ein halbes Jahr später wird dieses Verfahren auch auf das erste Kind angewendet. Um ungerechtfertigte Auszahlungen zu vermeiden, erfolgt die antragslose Auszahlung nur für Fälle, bei denen das Kind einen inländischen Wohnsitz hat und mindestens ein Elternteil einer Erwerbstätigkeit im Inland nachgeht. Unser Ziel ist es, die bereits vorhandenen Daten nach dem sogenannten Once-Only-Prinzip zu nutzen. Das entlastet die Bürgerinnen und Bürger und vor allem die Eltern in einer ganz wichtigen familiären Situation, und zwar dann, wenn das Kind zur Welt kommt; denn dann haben die Eltern anderes zu tun, als sich mit unnötigen Antragsformularen herumzuärgern. Im Ergebnis ist das daher ein echter Servicegewinn für junge Familien. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, genau so muss ein moderner Staat auch agieren: indem Verfahren einfach verbessert werden. Leistungen, die die Bürgerinnen und Bürger erhalten sollen, werden schnell, unkompliziert und zuverlässig ausgezahlt. Fehlerquellen durch unvollständige Anträge entfallen. Familien erhalten die Unterstützung, auf die sie Anspruch haben, ohne zusätzliche Hürden absolvieren zu müssen. Und gerade – ich habe es schon ausgeführt – rund um die Geburt von Kindern und bei der Familiengründung entsteht damit eine spürbare Entlastung für die Familien. So schaffen wir Vertrauen in moderne und leistungsfähige Verwaltungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Entbürokratisierung entsteht selten durch einen großen Wurf. Im Regelfall entsteht Entbürokratisierung durch die Summe vieler Einzelmaßnahmen; ich habe vorhin schon fünf Einzelmaßnahmen aufgezählt. Und genau in diesen Kontext reiht sich auch das vorliegende Gesetz ein. Durch das antragslose Kindergeld sinkt der jährliche Zeitaufwand für Eltern um 200 000 Stunden pro Jahr. Und diese 200 000 Stunden bedeuten anders gesprochen: 8 000 Tage pro Jahr mehr Zeit für die Kinder, 8 000 Tage mehr Zeit für die Familien, 8 000 Tage mehr Zeit für ein Miteinander in der Familie. Ich halte das für ein richtiges Signal, das heute von dem vorliegenden Gesetz ausgeht. Es zeigt gleichzeitig auch, was kleine Verbesserungen erreichen, wenn wir den Weg hin zur Digitalisierung konsequent weitergehen. Der Staat wird reformiert. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir merken auch: Es tut sich was in unserem Land. Der vorliegende Gesetzentwurf freut mich als Finanz- und Steuerpolitiker aber auch aus einem anderen Grund. Das Steuerrecht ist häufig komplex, oft aus nachvollziehbaren Gründen. Aber die Menschen dürfen die Folgen dieser Komplexität nicht unnötig spüren. Und eine unnötige Spürbarkeit waren eben die Anträge, die rund um das Kindergeld ausgefüllt werden müssen. Damit ist heute Schluss. Ich halte es für ein richtiges Signal, und deswegen werbe ich auch für Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Oliver Pöpsel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben viele Varianten zu den heute hier vorgelegten Gesetzentwürfen gehört. Festzustellen ist: Familien leisten jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft, und mit dem antragslosen Kindergeld machen wir das Leben von Eltern etwas einfacher. Und wenn wir hier in der Debatte die ganze Zeit über Fakten sprechen: Es hat mich gerade ein bisschen erstaunt, wie der Kollege von der AfD doch sehr sachlich auch mal die Vorzüge herausstellen konnte. Ich habe gedacht: Na, was ist da denn jetzt passiert? Das war auf jeden Fall schon mal ein guter Ansatz. Man soll sich ja bemühen, hier empathisch zu sein und auch mal zu loben, wenn etwas positiv läuft. Aber zum Schluss sind Sie leider wieder in den alten Rhythmus verfallen und haben Hass und Hetze verbreitet. Das ist leider das System, das Sie hier verfolgen. Es ist schon ein paarmal gesagt worden: Die Forderung in Ihrem Gesetzentwurf ist, wenn wir bei Fakten bleiben, rechtswidrig. Das wurde gerade vom EuGH festgestellt. Und wenn wir bei den Fakten bleiben: Alle diejenigen, die Gerichtsurteile infrage stellen, legen die Axt an unser Grundgesetz. Das ist Fakt. So arbeiten Sie aber in diesem Parlament, und dem werden wir uns, wird sich die Mitte garantiert nicht anschließen. Bleiben wir weiter bei den Fakten. Bezüglich der 528 Millionen Euro, die Sie den ganzen Morgen hoch und runter thematisieren, ist es Fakt, dass wir 55 Milliarden Euro an Kindergeld auszahlen und diese 528 Millionen Euro 1 Prozent dieser Summe sind. Wir verfolgen den Missbrauch, aber wir werden die ausländischen Bürger, die in Deutschland arbeiten und aufgrund des EU-Binnenmarkts auch das Recht haben, ihr Konto im Ausland weiterzubetreiben, nicht davon abhalten, hier für unseren Staat zu arbeiten, und wir werden ihnen garantiert nicht ihr berechtigtes Kindergeld kürzen. Das ist Fakt, und das ist Rechtsstaat, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Wir machen ja ein Gesetz für den Großteil unserer Gesellschaft. Es gibt immer Verbesserungsmöglichkeiten, und es ist auch viel vorgeschlagen worden. Wir jedoch haben uns auf den Weg gemacht, diesen Staat zu modernisieren und zu digitalisieren, und wir haben uns auf den Weg gemacht, das Leben der Eltern besser zu machen. Dafür werden wir weiter arbeiten. Die Mitte in diesem Haus wird dem Gesetz zustimmen. Deswegen bin ich sehr froh und freue mich, dass wir das jetzt auf den Weg bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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