1. Lesung

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung

9. Juli 2026·Sitzung 89··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (6)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung ein. In einem medizinischen Notfall muss der Patient sich darauf verlassen können, dass ihm schnell und fachkundig geholfen wird. Deshalb ist es gut, dass wir das Gesetz heute beraten; denn damit haben wir eben nicht nur die Beitragssatzstabilität im Blick, sondern gehen auch die notwendigen Strukturreformen an. Unser System muss effizienter werden. Das ist richtig, und wir sind seit Beginn dieser Legislatur auch an der strukturellen Reform unseres Gesundheitswesens dran. Dazu gehört eben auch die Reform der Notfallversorgung. Mit ihr werden klare Strukturen geschaffen – im Rettungsdienst, in der ambulanten Notfallversorgung, in den Notaufnahmen. Unser Ziel ist klar: eine flächendeckende, integrierte und vernetzte Akut- und Notfallversorgung, bei der ambulante und stationäre Strukturen nahtlos ineinandergreifen. Im Notfall soll die Versorgung dort stattfinden, wo der Patient bestmöglich aufgehoben ist. Zu oft sind Notaufnahmen in den Krankenhäusern und die Rettungsdienste mit Fällen belastet, die nicht notwendigerweise dort behandelt werden müssen. Daher wollen wir dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten für eine hochwertige und bedarfsgerechte medizinische Versorgung in die geeignete Versorgungsebene geleitet werden: in eine vertragsärztliche Praxis, in eines der neuen Integrierten Notfallzentren, in die telemedizinische Akutversorgung, durch den aufsuchenden Dienst der Kassenärztlichen Vereinigungen oder in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Das entlastet nicht nur das Personal und schont wichtige Ressourcen, sondern führt auch zu einer noch besseren, bedarfsgerechteren Behandlung. Mit dieser Reform stellen wir die Notfallversorgung umfassend neu auf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sorgen für eine bessere Vernetzung der Versorgungsbereiche: der Notaufnahmen in den Krankenhäusern, der Notdienste, der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Rettungsdienste. Damit das gelingt, sehen wir bei den Reformen folgende Kernelemente vor: Das erste Element ist die digitale Vernetzung der Rettungsleitstellen mit den Leitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Das zweite Kernelement ist die Schaffung von Integrierten Notfallzentren – flächendeckend, an ausgewählten Standorten –, auch für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Das dritte Kernelement ist die Etablierung eines eigenen Leistungssegments der medizinischen Notfallrettung im SGB V. Meine Damen und Herren, die Notfallreform ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung zu erneuern und zu verbessern. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Joachim Bloch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Pro Tag werden in Deutschland durchschnittlich rund 84 000 Notrufe über Festnetz und Mobilfunk abgesetzt. Jede Sekunde wird also einmal der Notruf gewählt. Im Jahr 2023 waren es insgesamt über 30 Millionen Notrufe. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 13 Millionen ambulante Notaufnahmefälle gezählt. Schätzungen zufolge sind bis zu 40 Prozent hiervon medizinisch nicht dringend; viele Patienten mit diesen Beschwerden könnten ambulant versorgt werden. Das bestehende System der Notfallversorgung überfordert die Patienten. Wer in einer akuten medizinischen Situation Hilfe braucht, soll nicht selbst entscheiden müssen, ob er 112 oder 116 117 wählt, ob er in die Notaufnahme fährt oder auf den Bereitschaftsdienst wartet. Diese Entscheidung erfordert medizinisches Fachwissen, das dem Patienten im Notfall naturgemäß fehlt. Die Folge sind Fehlsteuerung, überlastete Notaufnahmen und unnötige Rettungseinsätze. Der Regierungsentwurf löst dieses Problem aber gerade nicht. Die Alternative für Deutschland fordert eine einheitliche Rufnummer 112 mit ärztlicher Ersteinschätzung – auch per Video – bereits beim ersten Anruf. Der Patient muss keine Entscheidung mehr treffen. Medizinisch geschultes Personal übernimmt die Steuerung sofort und weist den richtigen Versorgungsweg zu. Damit wird Fehlsteuerung dort verhindert, wo sie entsteht: vor dem ersten Schritt des Patienten. Ihre Redezeit ist zu Ende. Herzlichen Dank.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute Abend zu später Stunde – man könnte den Eindruck gewinnen: fast beschämt – wird hier, versteckt im Abendprogramm, eine wichtige Strukturreform in den Deutschen Bundestag eingebracht, die in nahezu unveränderter, gleicher Form vor 639 Tagen schon einmal dieses Haus erreicht hat. Es entbehrt nicht eines gewissen kafkaesken Eindrucks, dass es über 600 Tage gebraucht hat, einen nahezu wortgleichen Gesetzentwurf erneut in erster Lesung hier einzubringen. Ich will sagen: In dieser Legislatur gab es nunmehr seit über einem Jahr die Möglichkeit, diese wichtige Strukturreform, die beschlussreif vorlag, erneut einzubringen. Jetzt wird sie unmittelbar vor der Sommerpause ausgerechnet in einer Woche eingebracht, in der Sie sich morgen früh anschicken, die Notfallversorgung in den finanziellen Würgegriff zu nehmen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Strukturreformen der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes sind bitter nötig. Seit Jahren setzt sich die Notfallversorgung in all ihren Bestandteilen – in den Notaufnahmen, im Rettungsdienst, in der ambulanten Versorgung – dafür ein, dass der Gesetzgeber in diesem Haus endlich dafür sorgt, eine moderne Notfallversorgung in Deutschland umzusetzen. Meine Fraktion hat vor über acht Monaten einen eigenen Gesetzentwurf hier eingebracht, der in weiten Teilen nahezu wortgleich mit Ihrem Gesetzentwurf ist, ihn im Gesundheitsausschuss vorgelegt und ihn zuletzt sogar in geänderter Fassung – in Ihren eigenen Worten – erneut vorgelegt, um diese Reform endlich in einem beschleunigten Verfahren voranzubringen. Aber nein, Dienst nach Vorschrift. Und jetzt, auf den letzten Metern, wo es darum geht, Strukturen zu reformieren, schicken Sie sich morgen an, in einem Kürzungskahlschlag die Notfallversorgung, den Rettungsdienst und die Luftrettungsorganisationen in existenzielle finanzielle Nöte zu bringen. Dieser Widersinn ist Anlass dafür, dass alle Hilfsorganisationen – die ADAC Luftrettung, die DRF Luftrettung, die Johanniter, die Malteser, der Arbeiter-Samariter-Bund, die DLRG – gemeinsam in einer Pressemitteilung heute Abend noch mal an Sie appellieren: Tun Sie das nicht, was Sie machen! – In Ihren Wahlkreisen vor Ort werden die Kolleginnen und Kollegen es bestätigen: Sie verlagern Löcher der Krankenversicherung in die kommunalen Haushalte. Sie graben den Hilfsorganisationen, die sich an den Hitzewochenenden in überhitzten Wohnungen um die Menschenleben gekümmert haben, das Wasser ab. Diese Politik ist ein Widersinn und eine Widersprüchlichkeit des gleichzeitigen Gasgebens und Bremsens. Sorgen Sie für eine auskömmliche Finanzierung! Sichern Sie Leib, Leben und Gesundheit, wie es im Grundgesetz steht! Kümmern Sie sich um die Menschen! Legen Sie einen Gang ein und geben Sie Gas, um die Notfallversorgung endlich modern und auskömmlich finanziert nach vorne zu bringen. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort die Abgeordnete Stella Merendino.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Wir haben Anfang des Jahres eine Umfrage unter 8 000 Rettungsdienstlern gemacht. Wir dachten am Anfang: „Okay, das kommt vielleicht nicht so gut an“, aber 8 000 Rettungsdienstler haben daran teilgenommen. Jede elfte Rettungskraft in Deutschland hat uns dabei von ihrer Arbeitsrealität berichtet. 300 Beschäftigte waren bei uns im Bundestag oder hybrid zugeschaltet und haben uns live davon erzählt, was tatsächlich los ist. Die Notfallversorgung schreit um Hilfe. Pures Chaos, wo man nur hinsieht: im Rettungswagen, in den Leitstellen, in den Notaufnahmen und überall dort, wo Menschen Hilfe suchen. Und am Ende landen sie immer dort, wo Hilfe da ist, nämlich in den Notaufnahmen und beim Rettungsdienst. Mit der GKV-Reform machen Sie auf eine perfide Art und Weise dieses ganze System kaputt. Mit der einen Reform schaffen Sie neue Aufgaben, und mit der anderen kürzen Sie, was das Zeug hält. Schauen Sie doch mal richtig hin: explodierende Einsatzzahlen, fehlende Pausen, Ausnahmezustand und Tracking der RTWs, um zu checken, ob diese wirklich noch auf dem Weg zum Krankenhaus sind oder nicht doch eine verbotene Pause machen, ständig Überstunden, permanente Überlastung. Es reicht nicht, Patientinnen und Patienten besser zu steuern, wenn am Ende die passende Versorgung fehlt. Ihr Entwurf schreibt der 116 117 immer mehr Aufgaben zu, obwohl die KVen selbst sagen, dass sie keine Kapazitäten mehr haben. Die Notfallversorgung ist kein Nice-to-have, sondern maximal essenziell. Frau Warken, wir haben fast 3 000 Nachrichten für Sie erhalten. Die Message der Retter war eindeutig: Fahren Sie doch mal mit! Schauen Sie zu, was wir leisten und unter welchen Bedingungen. – Besuchen Sie doch tatsächlich mal die Kolleginnen und Kollegen; denn auf meine Anfrage hin wollten Sie die Retter nicht besuchen. Eine echte Schande! Aber wir als Linke helfen auch hier sehr gerne. Deshalb habe ich Ihnen mal die Stimmen der Retter – ihre Nachrichten an Sie, Frau Warken – mitgebracht: 3 000 Nachrichten auf 500 Seiten. Lesen Sie diese doch gerne durch. Für die Fraktion CDU/CSU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Hans Theiss.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So viel billige Theatralik wie meine Vorrednerin kann ich Ihnen leider nicht bieten. Eine Reform der Notfallversorgung hätte eigentlich bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode erfolgen müssen. Dazu kam es nicht. Lieber Herr Dahmen, Sie haben von der Vereidigung von Herrn Scholz bis zur ersten Lesung 1 036 Tage gebraucht. Also sparen Sie sich Ihre Krokodilstränen; wir können es wirklich nicht mehr hören. Ich danke ausdrücklich Frau Bundesministerin Warken, dass sie diese dringend notwendige Notfallreform inklusive des Rettungswesens mit Nachdruck angepackt hat und viel schneller als die Ampel einen eigenen Gesetzesvorschlag in den Deutschen Bundestag einbringt. Im Wesentlichen geht es im Folgenden um drei Punkte, die ich ausführen darf, nachdem so wenig Sachlichkeit in den Vorreden vorhanden war. Erstens: der telefonische Erstkontakt. Wir brauchen eine effektive digitale Vernetzung der Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen und der Hotline 116 117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes, idealerweise auf Basis der elektronischen Patientenakte und unter Nutzung von künstlicher Intelligenz. Bereits hier müssen die Patienten dorthin vermittelt werden, wo sie am besten aufgehoben sind. Zweitens: der Rettungsdienst. Dieser ist ineffizient, da zu viele unnötige Fahrten durchgeführt werden. Wir brauchen eine differenzierte Vergütung, die auch die Behandlung am Einsatzort abbildet und nur zu notwendigen Transporten führt. Wir müssen auch die Luftrettung im Blick behalten – sie ist wirklich wichtig – und im parlamentarischen Verfahren Themen wie Arbeitnehmerüberlassung und die gestiegenen Kerosinkosten behandeln. Wichtig ist, dass diese Neugestaltung in guter Abstimmung mit den Ländern erfolgt und eine adäquate Abdeckung der Vorhaltekosten ermöglicht. Zu guter Letzt: die Integrierten Notfallzentren. Derzeit benötigen mehr als die Hälfte aller Patienten in den Notaufnahmen keine Akutbehandlung in einem Krankenhaus. Diese Fehlsteuerung behindert die Behandlung der echten Notfälle und produziert unnötige Kosten. Daher brauchen wir Integrierte Notfallzentren, in denen an einem gemeinsamen Tresen entschieden wird, ob die weitere Behandlung in der ärztlichen Bereitschaftspraxis oder in der Notaufnahme des Krankenhauses erfolgen soll. Lassen Sie mich hier einen wichtigen Punkt herausgreifen. Bei den Integrierten Notfallzentren wird von circa 750 Standorten bundesweit ausgegangen, die über die Länderebene definiert werden sollen. Ziel ist, dass 98 Prozent der Bevölkerung diese in 30 Autofahrminuten erreichen können. Die INZ-Standorte müssen wir jedoch besonders in ihrem Fortbestand sichern und über entsprechende Finanzierungsinstrumente nachdenken, die gezielt INZ-Standorten zugutekommen. Wir werden jedenfalls die Notfallversorgung weiterhin sicherstellen – für alle Bürgerinnen und Bürger, an jedem Ort in unserem Land, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Nicole Hess.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Dass wir ein so wichtiges Thema wie den Rettungsdienst mitten in der Nacht behandeln, ist bemerkenswert; etwas prominenter hätte der Zeitpunkt schon sein dürfen. Denn wer über Rettungsdienst spricht, über Notaufnahmen und ärztliche Bereitschaft, der spricht immerhin über das Sicherheitsnetz unseres Gesundheitswesens. Die medizinische Notfallrettung soll nun endlich als Leistung im SGB V verankert werden. Das ist überfällig; denn was die Besatzung eines Rettungswagens leistet, das muss auch entlohnt werden. Ein Rettungswagen ist ein bisschen mehr als ein Taxi mit Sonderrechten. Ein Rettungswagen transportiert medizinische Ersteinschätzung, Versorgung, Stabilisierung und oft genug lebensrettende Maßnahmen. Das muss endlich rechtlich und finanziell genauso abgebildet werden. Auch die digitale Vernetzung, eine bessere Fallübergabe und die geplanten Integrierten Notfallzentren sind grundsätzlich richtige Bausteine. So weit sind wir mit dem Gesetzentwurf d’accord. Nur bleibt dieser Entwurf leider auf halber Strecke stecken. Aktuell leisten wir uns drei Systeme nebeneinander. Viele Patienten wissen gar nicht, welche Struktur in ihrem persönlichen Fall zuständig ist, und das führt zu vollen Wartezimmern, zu blockierten Rettungsmitteln und insgesamt zu stundenlangen Wartezeiten. Doch Ihr Gesetzentwurf baut weiter auf das Nebeneinander von 112 und 116 117, obwohl eine echte Zusammenführung notwendig wäre. Er schafft neue Gremien und Berichtspflichten, wo eine klare Anlaufstelle nötig wäre, die die Bürger im Ernstfall brauchen. Unser eigener Antrag war an dieser Stelle konsequenter; denn im medizinischen Notfall braucht es keine zusätzliche Verwirrung, sondern gemeinsame Rettungsleitstellen unter der Rufnummer, die die Menschen auch kennen: 112. Dort muss der Fall qualifiziert eingeschätzt werden. Dort muss entschieden werden, ob der Rettungsdienst, ein Krankentransport oder im Einzelfall schlicht ein Taxi geschickt wird. Darüber hinaus brauchen wir Personal in den Leitstellen, das bundesweit einheitlich ausgebildet ist und das auch die entsprechende Rechtssicherheit im Rücken hat, um die nötigen Entscheidungen – auch und gerade im Notfall und unter Zeitdruck – treffen zu können. Schließlich brauchen wir endlich ein gemeinsames, sauberes Abrechnungssystem für ambulante Notfallleistungen – egal ob diese Leistung in einer Praxis, einer Notaufnahme oder durch den Rettungsdienst vor Ort erbracht wird. Wenn eine gute medizinische Versorgung daran scheitert, dass das Abrechnungssystem diese nicht abrechnen kann, dann ist das gefährlich und vor allem vollkommen unnötig. Die Einsparungen in Milliardenhöhe können wir aus Ihren Ansätzen nicht herauslesen. Der Entwurf ist hochbürokratisch, halbherzig und lässt an den wichtigen Stellen die nötige Klarheit vermissen. Einsparungen entstehen eben leider nicht durch Digitalisierungsversprechen. Wer mitten in der Nacht über Notfallversorgung redet, sollte wenigstens am Ende des Tages zu einer klaren Lösung kommen. Unsere liegt auf dem Tisch. Herzlichen Dank.

Redner nach Fraktion