Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen

Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen

6. März 2026·Sitzung 63··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (16)

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in Deutschland ein sehr ineffizientes Gesundheitssystem. Wir geben sehr viel Geld pro Kopf für die Patientinnen und Patienten aus. Aber der Output ist nicht gut, was das Thema Krankheitslast oder das Thema Lebenserwartung betrifft. Da sind wir im Vergleich zu anderen OECD-Staaten nicht gut. Das ist auch im Krankenhausbereich der Fall: Wir geben nämlich 30 Prozent der GKV-Kosten für den stationären Bereich aus; das sind über 100 Milliarden Euro im Jahr. Trotzdem sind die Ergebnisse nur mittelmäßig. Wir haben allerdings sehr viele Krankenhausbetten: 7,7 Krankenhausbetten pro 1 000 Einwohner und eine Verweildauer von 7,2 Tagen pro Krankenhausaufenthalt. Das ist sehr viel. Damit sind wir in den Top Drei der OECD-Staaten. Nur Südkorea und Japan sind über uns. Das sind Zahlen, mit denen wir nicht zufrieden sein können. Meine Damen und Herren, deshalb ist der Grundgedanke der Krankenhausreform ein richtiger. Ich möchte an dieser Stelle dem ehemaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD danken, dass er dieses wichtige Thema gleich zu Beginn angegangen ist – trotz aller Widerstände. Danke dafür, auch wenn er bei der Umsetzung jetzt nicht dabei ist. In diesem Krankenhausgesetz geht es nicht darum, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz der letzten Wahlperiode zu verwässern, sondern wir wollen es verbessern, indem wir die Fristen verlängern und die Umsetzbarkeit erleichtern. Wir wollen Kooperationen zwischen den Krankenhäusern möglich machen. Nämlich eins muss sichergestellt sein: dass man auch im ländlichen Raum, wenn man in einer Region lebt, in der nicht so viele Menschen leben, am Ende sicher sein kann, dass man bei einem schweren Notfall wie einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall gut versorgt ist, dass man keine weiten Distanzen auf sich nehmen muss, wenn man eine schwere Erkrankung hat. Das ist uns als Union wichtig, und das haben wir in diesem Gesetz jetzt umsetzen können. Bei einem weiteren wichtigen Thema geht es darum, dass wir die Fachkliniken absichern. Fachkliniken leisten eine wichtige Aufgabe bei der Versorgung von hochspezialisierten Fällen. Menschen werden dort zum Beispiel bei Amputationen versorgt, die in anderen Krankenhäusern nicht so gut versorgt werden können. Es geht auch um spezielle Eingriffe bei Kindern. Diese besonderen Einrichtungen und die Fachklinken sind uns wichtig, gerade auch in Süddeutschland, in Bayern. Dass wir es im Krankenhausreformanpassungsgesetz geschafft haben, diese Einrichtungen abzusichern, ist ein großer Vorteil. Deswegen sind wir stolz darauf, dass wir in diesem Bereich etwas voranbringen konnten. Meine Damen und Herren, der entscheidende Vorteil dieses Krankenhausreformanpassungsgesetzes liegt auch darin, dass der Bund, finanziert aus dem Sondervermögen Infrastruktur, 50 Prozent der Transformationskosten übernimmt; ansonsten hätten diese Kosten ganz aus dem GKV-System bezahlt werden müssen. Das hätte zu einem massiven Anstieg der Versicherungskosten bzw. der durch die Versicherten zu tragenden Zusatzbeiträge geführt. Dass wir es geschafft haben, dieses Geld aus dem Sondervermögen aufzubringen, um die Transformation der Krankenhäuser in Deutschland voranzubringen, ist ein entscheidender Vorteil, und darauf können wir stolz sein. Ich möchte mich an dieser Stelle dafür bedanken, dass wir so konstruktiv zusammenarbeiten konnten. Ich habe es als Bayer dem Koalitionspartner manchmal nicht leicht gemacht. Vielen Dank für das Verständnis. Ich möchte der Ministerin danken, dass sie diesen Diskussionsprozess so gut begleitet hat. Und ich möchte allen danken, die dazu beigetragen haben, dass wir das Gesundheitssystem über eine Reform der Krankenhäuser nun zukunftsfähig machen. Es ist wichtig für Deutschland, dass wir effizient werden und dass die Patientinnen und Patienten sicher sein können, dass sie in Deutschland auch in Zukunft gut versorgt werden. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Martin Sichert das Wort. Bitte.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz zeigt, wie katastrophal die Situation im Gesundheitswesen inzwischen geworden ist. Wer drei Wochen lang keinen Termin für CT oder MRT bekommt, soll künftig mit seiner Überweisung ins Krankenhaus gehen und dort untersucht werden – eine der vielen Sonderregelungen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes. Stückwerk, neue Regelungswut, neue Bürokratie. Eine Sonderregelung nur für Radiologen ist aktionistisches Stückwerk; denn die Wartezeiten bei allen Fachärzten sind unerträglich lang. Sicher ist: Diese neue Regelung erzeugt wieder viel Verwaltungsaufwand. Ob sie in der Praxis dann funktioniert, ist fraglich. Sicher ist aber: Es wird ein weiteres bürokratisches Monstrum geschaffen, das die Ineffizienz im Gesundheitswesen weiter steigert. Und so sieht das ganze Gesetz aus: massenhaft Stückwerk. Alleine 46 Änderungsanträge hat die Koalition in dieser Sitzungswoche im Gesundheitsausschuss eingebracht. Das hier vorliegende Gesetz ist ein ganz anderes als das, was die Regierung vor Monaten dem Bundestag vorgelegt hat. Es ist nicht besser geworden, es ist nur komplizierter geworden: 46-mal neues Stückwerk, neue Bürokratie. Die Leidtragenden dieser verpfuschten Krankenhausreform bleiben die ländlichen Regionen in Deutschland. Das Krankenhaussterben geht ungemindert weiter. Der Trend zur Schließung von Abteilungen und ganzen Krankenhäusern hält an. Große Zentralkliniken statt guter Erreichbarkeit, das ist seit Karl Lauterbach das Ziel; und die Koalition verfestigt das. Das erzeugt immense Kosten, und es verschlechtert die Leistungen. Bei mir im Wahlkreis wurde vor Kurzem die Urologie im Krankenhaus geschlossen – die letzte Urologie in meinem Wahlkreis. Die Urologen und Pfleger werden nicht eingespart, sie werden in anderen Krankenhäusern benötigt. Aber die Rettungswagen fahren nun drei Stunden statt früher 30 Minuten, um die Patienten in die Urologie zu bringen. Und wir brauchen nun deutlich mehr Rettungswagen und mehr Personal im Rettungsdienst, um die gleiche Notfallbereitschaft wie früher sicherzustellen. Die Urologiepraxen im Wahlkreis sind seither so überlaufen, dass die Wartezeiten massiv gestiegen und Termine teilweise gar nicht mehr gewährt sind. Der Krankenhauskahlschlag, den die Ampel begonnen hat und den die Merz-Regierung jetzt fortsetzt, kostet viele Menschenleben und erhöht die Kosten im Gesundheitswesen enorm. Dabei müsste unser Gesundheitswesen doch eigentlich top sein. Wir Deutschen zahlen mehr als alle anderen in Europa für unser Gesundheitswesen. Und es gibt heute in Deutschland mehr als doppelt so viele Ärzte wie 1990. 1990 gab es 280 000 Ärzte in Deutschland, inzwischen sind es 600 000. Doch seit Jahrzehnten werden die Leistungen im Gesundheitswesen immer schlechter, weil es völlig überreguliert ist. Die Kosten für Verwaltung und Bürokratie betragen inzwischen über 40 Prozent der Gesamtkosten im Gesundheitswesen. Jede Regierung packt massenhaft neue Bürokratie obendrauf, anstatt welche abzubauen. Davon profitieren Lobbyisten, die durch den aufgeblähten Bürokratieapparat an Macht gewinnen oder sich große Profite in die eigene Tasche schieben. Die Krankenkassen, die Krankhauskonzerne, die Pharmafirmen, sie alle haben in den letzten Jahren eine gute Lobbyarbeit betrieben. Egal ob CDU oder SPD: Die Regierung traut sich im von diesen Lobbyisten vorgegebenen Rahmen mit kleinem Stückwerk so zu tun, als würde sie etwas ändern. Aber an die Lobbyisten traut sich keiner ran. In Wahrheit bringt jedes Gesetz nur noch mehr Bürokratie, noch mehr Ineffizienz, noch mehr Leid für Patienten und Beschäftigte im Gesundheitswesen. Was wir brauchen, ist endlich eine Regierung, die bereit ist, sich mit den Lobbyisten anzulegen und eine echte Reform anzugehen. Wir brauchen keine 90 gesetzlichen Krankenkassen. Wir brauchen keine Krankenhauskonzerne, die sich in den Ballungszentren eine goldene Nase verdienen, während die Versorgung auf dem Land stirbt. Die goldenen Zeiten der Pharmaindustrie müssen endlich enden. Das Gesundheitswesen muss nur einem dienen, nämlich den Bürgern. Dazu muss den Beschäftigten im Gesundheitswesen ermöglicht werden, statt sich mehr als die Hälfte des Tages mit Dokumentationen zu beschäftigen und in Existenzangst zu schweben, ihre Zeit endlich wirklich wieder für den Patienten aufzubringen. Übrigens sind wir in Deutschland inzwischen so weit, dass gesetzlich Versicherte deutlich schlechter behandelt werden als Straftäter. Denn Straftäter bekommen binnen 24 Stunden einen Termin beim Facharzt. Die müssen nicht warten. Da gibt es keine Budgetierung, keine Zuzahlung. Da bezahlt der Staat alles und sorgt für eine zeitnahe Behandlung. Es ist völlig verrückt, dass Schwerkriminelle besser behandelt werden als die hart arbeitende Bevölkerung. Deutschland ist zu einem Irrenhaus verkommen, und die Regierung verhält sich nicht wie die Anstaltsleitung, sondern wie die manischsten Patienten. Es ist höchste Zeit für einen politischen Wandel. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Dagmar Schmidt das Wort.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man aufgrund gesundheitlicher Probleme ein Krankenhaus braucht, dann ist das kein schöner Moment. Oftmals ist das mit Ängsten verbunden, ob alles gut wird, ob es danach gut weitergeht, ob man gut versorgt, behandelt und gepflegt wird. Eine gute Gesundheitsversorgung betrifft jeden Menschen in Deutschland ganz konkret, sei es, weil man selber krank ist oder weil es die Familie oder weil es Freunde betrifft. Deswegen ist es wichtig, dass wir bei allen Reformen, die wir hier machen, eins im Blick haben, nämlich die Patientinnen und Patienten. Nun haben wir in Deutschland das teuerste System in Europa, und trotzdem haben viele Menschen das Gefühl, dass es für sie nicht gut funktioniert. Und das gilt insbesondere für den drastischen Anstieg der Kosten für unsere Krankenhäuser. Ich kann Ihnen sagen, woran das nicht liegt: Es liegt nicht an den vielen Menschen, die in unserem Gesundheitssystem arbeiten, nicht an den vielen erstklassigen Ärztinnen und Ärzten, die Tag und Nacht im Einsatz sind. Es liegt nicht an den hochqualifizierten Pflegerinnen und Pflegern, die mit Herzblut oft bis zur Erschöpfung arbeiten, und auch nicht an den Hebammen, an den Physios, den Reinigungskräften, Köchen, Handwerkern und vielen anderen mehr, die den Laden im Krankenhaus am Laufen halten. Ihnen von hier aus ein herzliches Dankeschön dafür! Nein, es liegt daran, dass wir über Jahre hinweg das Krankenhauswesen in eine Schieflage gebracht haben. Wir halten mehr Kapazitäten vor, als wir brauchen, und das ist teuer, verstärkt den Fachkräftemangel und setzt Fehlanreize. Krankenhäuser, die gebraucht werden, laufen Gefahr, insolvent zu werden, und zum wirtschaftlichen Überleben werden zu viele und unnötige Behandlungen gemacht. Das ist teuer, und das ist schlecht für die Patientinnen und Patienten. Deswegen war es richtig und überfällig, dass in der vergangenen Wahlperiode Karl Lauterbach eine der größten Strukturreformen im Gesundheitswesen durchgesetzt hat: eine Reform für eine Vorhaltefinanzierung, die eine Grundversorgung vor Ort sicherstellt, für eine bessere Behandlungsqualität mit bundesweiten Qualitätsstandards und für eine langfristig verlässliche und finanzierbare Krankenhausversorgung, und das gegen erheblichen Widerstand aus Teilen der Länder, aus der Krankenhauslandschaft und aus der Opposition. Widerstand ist meistens da, wenn es Veränderungen gibt, und erst recht, wenn es, wie im Gesundheitssystem, um unglaublich viel Geld dabei geht. Ich gebe zu: Ich hätte mir das alles auch schon in der letzten Legislaturperiode schneller und auch noch konsequenter vorstellen können. Aber trotzdem: Das, was wir heute beschließen, ist gut. Wir unterstützen die Länder dort, wo es aus der Praxis der Umsetzung notwendig ist, und geben Planungssicherheit. Wir schaffen Klarheit bei Fristen und Übergängen. Wir halten am Qualitätsanspruch fest. Ja, es gibt Ausnahmen und Übergangszeiträume. Aber alle sind befristet, und es gibt klare Bedingungen. Und – für uns besonders wichtig – Standards bei der Pflege bleiben ein Qualitätskriterium. Solche großen Reformen macht man nur gemeinsam. Wir haben schon in der Ampel eine gute Tradition der Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich etabliert und dort auch so manche Debatte mit den Ländern geführt. Diese Tradition der guten Zusammenarbeit – und auch der Debatte mit den Ländern – setzen wir in der neuen Koalition fort. Deshalb möchte ich ganz herzlich der Ministerin Nina Warken als auch meinem Kollegen Albert Stegemann und meiner Kollegin Simone Borchardt für die wirklich gute Zusammenarbeit danken. Und auch dir, Stephan, ein Dankeschön für das Lob. Man kann es sich vermeintlich einfach machen: Aber ein Abbau von Leistungen ist keine Reform, und Daseinsvorsorge darf man nicht dem Markt überlassen. Wir müssen die Funktionsfähigkeit und Effizienz unserer Sozialsysteme verbessern im Sinne der Menschen, die sie brauchen und bezahlen. Dazu machen wir heute einen weiteren Schritt. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen das Wort.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach diesen Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung will ich zu Ihnen sprechen und sagen: Heute legt die Koalition hier ein Gesetz vor, dass sie Krankenhausreformanpassungsgesetz nennt. Tatsächlich ist es aber etwas ganz anderes. Es ist die faktische Rückabwicklung der Krankenhausreform der vergangenen Legislatur. Die Reform, die Karl Lauterbach mit Unterstützung von SPD, Grünen und FDP auf den Weg gebracht hat, hatte ein klares Ziel: komplexe Medizin dorthin bringen, wo sie häufig gemacht wird, mehr Spezialisierung, mehr Qualität und dadurch auch mehr Wirtschaftlichkeit im System. Genau diese Logik wird mit diesem Gesetz, das Sie heute hier vorlegen, Schritt für Schritt ausgehebelt. Leistungsgruppen können künftig bis zu sechs Jahre vergeben werden, ohne dass Qualitätskriterien erfüllt werden. Benachbarte Leistungsgruppen können nicht mehr am selben Standort vorhanden sein, sondern nur auf dem Papier vereinbart werden. Mindestvorhaltezahlen werden um Jahre verschoben. Fachärztliche Mindestvorgaben werden aufgeweicht, und in der Onkochirurgie, dem so wichtigen Bereich für viele Menschen, werden Mindestfallzahlen flexibilisiert. Mit anderen Worten: Komplexe Eingriffe können zukünftig wieder an Kliniken erbracht werden, die sie nur selten durchführen. Das Gegenteil dessen, was medizinische Evidenz seit Jahren Politik ans Herz legt! Denn wir alle wissen doch: Routine rettet Leben. Wer Operationen häufig durchführt, hat bessere Ergebnisse. Wer sie nur gelegentlich macht, erhöht die Risiken. Deshalb sage ich Ihnen – allen Nebelkerzen zum Trotz – ganz klar: Das, was Sie hier heute vorlegen, gefährdet die Patientensicherheit, gefährdet Menschenleben. Und es verschärft ein zentrales Problem unseres Gesundheitssystems insgesamt: zu viele Kliniken, zu viele Betten, zu viele Parallelstrukturen, zu wenig Spezialisierung. Statt diese Strukturen endlich zu verändern, konservieren Sie sie. Der Transformationsfonds sollte eigentlich dabei helfen, Krankenhäuser zusammenzulegen, Kooperationen zu fördern, arbeitsteiliger zu arbeiten. Und jetzt sorgen Sie dafür, dass er zur Bestandsfinanzierung, zur Bestandskonservierung genutzt wird. Und das alles in einer Situation, in der die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gerade explodieren: 100 Milliarden Euro 2024, 111 Milliarden Euro 2025, jetzt wieder über 10 Prozent Steigerung. Sie verlängern ineffiziente Strukturen und wundern sich gleichzeitig über steigende Krankenkassenbeiträge. Das passt schlichtweg nicht zusammen. Die Union behauptet seit Monaten, sie wolle Lohnnebenkosten senken, und tut hier mit diesem Gesetz genau das Gegenteil. Das Wirtschaftsforschungsinstitut RWI sagt: 9 Milliarden Euro zusätzlich wird dieses Gesetz kosten. Töricht und schlecht für die Menschen, für Betriebe, für Beitragszahler. Und die SPD? Sie entkernt die Gesetze ihres eigenen Gesundheitsministers gegen dessen ausdrücklichen Rat. Das ist ein besonders bitteres Kapitel dieser Koalition. Sie machen das, was die alte GroKo immer getan hat: Probleme nicht lösen, mit mehr Geld zuschütten und in die Zukunft verschieben. Ihre Zeit ist abgelaufen. Ich muss Ihnen ausdrücklich sagen: Das ist ein bitterer Tag für die Patienten, die weniger Qualität haben, – Ihre Zeit ist jetzt merklich abgelaufen. Danke sehr. – ein bitterer Tag für die Beitragszahler und Betriebe, – Danke sehr. – die mehr bei der Krankenkasse zahlen. Für die Fraktion Die Linke hat Herr Abgeordneter Ates Gürpinar das Wort. Bitte.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute stimmen wir über die Krankenhausreform ab – oder genauer: über die Reform der Reform. Die ursprüngliche Reform der Ampel begann in der letzten Legislaturperiode mit großen Versprechen. Ich erinnere: Entökonomisierung der Kliniken, Fokussierung auf das medizinisch Notwendige, Überwindung des Grundübels der sogenannten Fallpauschale. Und das wäre dringend nötig: Vielerorts ist schon jetzt durch den Zwang, mit möglichst wenig Geld möglichst viele Fälle zu machen, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten nicht mehr gewährleistet. Wir hätten also so dringend ein gutes Gesetz gebraucht: eine Krankenhausreform, die flächendeckend eine gute, wohnortnahe Versorgung für alle sichert; eine Reform, die die Beschäftigten in den Krankenhäusern nachhaltig entlastet, damit sie uns gut versorgen können; eine Reform, die sich am Bedarf orientiert und nicht am ökonomischen Zwang. Aber nichts davon ist passiert, und nichts davon wird nach heute passieren; denn jetzt, nach viel Gezeter zwischen Union und SPD, zwischen Bund und Ländern, ist klar: Weder durch die Reform noch durch die Reform der Reform wird ein grundlegendes Problem im Land für die Gesundheit gelöst. Im Gegenteil: Mit der ersten wie mit der zweiten Reform werden flächendeckend bedarfsnotwendige Krankenhäuser schließen. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, liebe Regierung! Woran liegt das? Die Fallpauschalen sind so gestaltet, dass viele Bereiche der Grundversorgung systematisch unterfinanziert sind: Notaufnahmen, Kreißsäle, Kinderkliniken. Dadurch mussten und müssen Kliniken und Stationen schließen. Nun hatte zwar Karl Lauterbach behauptet, dass mit seiner Reform eine Vorhaltefinanzierung dafür sorgen würde, dass die Krankenhäuser zukünftig unabhängig von Fallzahlen finanziert werden. Er hat das medienwirksam in die Welt gerufen. Die meisten haben es dann ungeprüft mitgeschrieben. Aber schaut man in das Gesetz, sieht man: Er hat die Unwahrheit gesagt. Das war keine Vorhaltefinanzierung. – Das belegen die Studien der Deutschen Krankenhausgesellschaft, und das hat auch der Parlamentarische Staatssekretär der jetzigen Regierung eingestanden. Aber wenn es denn eingestanden wird, dann könnte man doch glauben, dass eine Reform der Reform dies korrigieren würde, Frau Warken. Aber, weit gefehlt: keine Korrektur, keine Vorhaltefinanzierung. Und die Fallpauschalen, die Hauptursache des aktuellen Elends, bleiben bestehen. Ich kann Ihnen sagen: Das ist kein Zufall; denn es gibt etwas, das hier fast niemand anrühren will und für das es nützlich ist, wenn es die Fallpauschalen gibt: Private Krankenhauskonzerne schlagen Profite aus dem Krankenhausbetrieb, und zwar Profite, wovon andere nur träumen. Die Gewinne allein der vier größten deutschen Klinikkonzerne liegen bei fast 1 Milliarde Euro im Jahr. 1 Milliarde Euro! 1 Milliarde Euro, die nicht beim Gesundheitspersonal ankommen, um eine würdige Patientinnen- und Patientenversorgung zu ermöglichen. 1 Milliarde Euro, die auch nicht in die Instandhaltung von Gebäuden oder Investitionen gesteckt werden. 1 Milliarde Euro unserer Versichertenbeiträge, die auf den Konten von Aktionärinnen und Aktionären landen. Ich sage Ihnen: Eine Pflegekraft verdient im Jahr vielleicht 50 000 Euro brutto. Eine Reinigungskraft im Krankenhaus verdient die Hälfte. Und ein Manager bei Helios laut konzerneigenem Vergütungsbericht bis zu 10 Millionen Euro. Das ist schlicht und ergreifend eine Zweckentfremdung von Versichertenbeiträgen. Und wenn nun alle Fraktionen hier, von der Union bis zu den Grünen, darüber klagen, dass die Krankenhäuser zu teuer sind, wäre es dann nicht eine einfache Idee, ein Gewinnverbot einzuführen? So was gab es schon mal bis 1985 in Westdeutschland. Es ist also möglich, den Raubzug der Konzerne in unserem Gesundheitswesen zu stoppen. Bei mir im Wahlkreis hat vor Kurzem eine Einrichtung für junge Erwachsene mit Behinderung – einzigartig in Deutschland! – geschlossen, weil sich die Versorgung nicht lohne, nicht, weil sie nicht benötigt wird. Ich wiederhole: einzigartig. Es gibt keinen Ersatz für diese Menschen im Land. – Weil sich das finanziell nicht lohnt! Ein privater Klinikkonzern. Und – oh Zufall – das Unternehmen spendet jedes Jahr an die Union, auch übrigens im Vorfeld der jetzigen Reform. Sie wollen, dass man mit der Gesundheit von Menschen im Land weiter Profite machen kann. So einfach ist die Geschichte! Deswegen verstehe ich Ihre Streitigkeiten nicht. Was haben Sie von der Union in der letzten Legislatur auf die Regierung geschimpft! Liebe Grüne, jetzt wirklich die Gläubigen der reinen Lehre des Karl Lauterbach, was revoltieren Sie eigentlich gegen die jetzige Reform? Sie wollen keine grundlegenden Änderungen. Auch die Grünen schreiben in ihrem Entschließungsantrag, dass sie Kliniken schließen wollen oder, wie es in Ihrem grausig-wohligen Sprech heißt: Sie wollen „eine gesteuerte Konzentrierung der Krankenhauslandschaft“. Liebe alte Regierung, liebe neue Regierung, statt die Kliniken nach Bedarf zu finanzieren, tun Sie das Gegenteil. Und Sie greifen jetzt mehr und mehr eine Errungenschaft an, für die Beschäftigte aus der Pflege jahrelang gekämpft haben: das Pflegebudget. Das war immerhin ein Einstieg in die Vorhaltefinanzierung. Die Linke hat nun einen Antrag vorgelegt, eine wirkliche Vorhaltefinanzierung einzuführen. Wir wollen sämtliche Personalkosten aus den Fallpauschalen herauslösen und sie vollständig refinanzieren. Pflege, Ärztinnen und Ärzte, Reinigung, Technik, Logistik – wer gebraucht wird, der muss auch finanziert werden. Das Personal muss da sein, unabhängig davon, wie viele Behandlungen tatsächlich stattfinden. Daher kommt unser Vorschlag den tatsächlichen Vorhaltekosten sehr nahe. Wer also für eine Vorhaltefinanzierung ist, sollte unserem Antrag zustimmen. Als Linke sagen wir: Gesundheitsversorgung gehört zur Daseinsvorsorge. Wir kämpfen für eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung für alle! Und wir kämpfen dafür, dass die entsprechenden Krankenhäuser und Versorgungseinrichtungen ausreichend mit Personal ausgestattet und kostendeckend finanziert werden. Vielen Dank. Für die Bundesregierung hat nun Frau Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform gehen wir einen großen Schritt bei der notwendigen Neuordnung der Krankenhauslandschaft. Wir brauchen die Bündelung von Kapazitäten. Wir brauchen mehr Spezialisierung und dadurch Qualität in der stationären Versorgung. Da sind wir uns alle einig. Weder haben wir das Fachpersonal noch das Geld, die Strukturen so zu belassen, wie sie sind. Viele Krankenhäuser arbeiten mit Defiziten, und nicht wenige belasten die kommunalen Haushalte stark. Das kann auf Dauer nicht funktionieren. Wir sorgen nun dafür, dass der Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung auch beschritten werden kann. Gleichzeitig – und das ist bei einer Reform dieser Tragweite auch ein wesentlicher Punkt und uns wichtig – müssen sich die Menschen auch in Zukunft auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, ganz gleich, ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen. Das haben wir mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, und das setzen wir jetzt auch gemeinsam um. Die Anpassungen geben den Ländern und den Krankenhäusern Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung und mit einem soliden Fundament für die Finanzierung des Transformationsprozesses. Wir sind davon überzeugt, dass Veränderungen in der Krankenhauslandschaft notwendig und wichtig sind. Deswegen stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Unterstützung dieses Prozesses zur Verfügung. Um es ganz deutlich zu sagen, weil andere es auch anders behauptet haben: Die Mittel aus dem Transformationsfonds stehen weiterhin nur jenen Krankenhäusern zur Verfügung, die auch tatsächlich ihre Strukturen anpassen und den Reformschritt gehen. Dabei bleibt es, und daran ändert auch dieses Gesetz nichts. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es manche anders sehen: Zu viele Regelungen der Krankenhausreform waren für die Häuser und Planungsbehörden vor Ort nicht praxistauglich umsetzbar. Ein Beispiel: Bisher sah das Gesetz vor, dass Krankenhäuser in Zukunft bei onkochirurgischen Eingriffen eine bestimmte Zahl an Fällen hätten erfüllen müssen, um weiterhin die volle Vergütung zu erhalten. Dadurch wären bewährte und auch zertifizierte Krebszentren möglicherweise von der Versorgung ausgeschlossen worden. Das kann aber doch nicht Sinn der Reform sein. Deswegen ändern wir das. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält künftig die Möglichkeit, Fallzahlvorgaben anzupassen, wenn andernfalls die Versorgung gefährdet wäre. Deswegen möchte ich an der Stelle auch noch mal ganz klar in Richtung der Kritiker sagen, die uns immer wieder eine Verwässerung vorwerfen: Es bleibt grundsätzlich dabei: Wenn Häuser Leistungen auch in Zukunft noch erbringen wollen, müssen sie das nötige Fachpersonal, die notwendige Erfahrung und die erforderliche Ausstattung vorhalten. Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen wurde jetzt der Regierungsentwurf intensiv diskutiert und auch gemeinsam mit den Ländern ein ausgewogener Kompromiss gefunden. Da möchte ich mich an der Stelle bei allen Beteiligten bedanken: bei den Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen und aus den Ländern für die sehr konstruktiven Beratungen. Denjenigen, die sagen, wir hätten zu viel beraten und zu viel gesprochen, kann man, glaube ich, entgegnen: Man kann so eine Reform nicht von oben und alleine machen, man kann sie nur gemeinsam machen und gemeinsam erfolgreich auf den Weg bringen. Und das haben wir getan. So haben wir bei den Ausnahmeregelungen einen guten, einen gemeinsamen Weg gefunden, der die Länder und die Krankenhäuser dabei unterstützt, den Transformationsprozess so zu gestalten, dass es währenddessen nicht zu ungewollten Versorgungslücken kommt. Konkret bedeutet das: Die Planungsbehörde kann bei Zuweisungen von Leistungsgruppen vorübergehend Ausnahmen vorsehen, auch wenn die Qualitätskriterien nicht erfüllt sind. Dabei muss das Krankenhaus entweder für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung zwingend notwendig sein, oder die Ausnahme ist zwingend erforderlich zur geordneten Umsetzung von Zusammenschlüssen oder Betriebseinstellungen. Dabei sollen diejenigen Länder, die sich rechtzeitig auf den Weg gemacht haben, die Reform umzusetzen, unterstützt werden. In der Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2026 hat die ausnahmsweise Zuweisung im Benehmen mit den Krankenkassen zu erfolgen, ab 2027 ist dann ein Einvernehmen der Kassen notwendig. Neu ist zudem, dass die Planungsbehörden die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigungen um höchstens drei weitere Jahre im Einvernehmen mit den Krankenkassen verlängern können. Meine Damen und Herren, damit bleibt den Kassen und den Krankenhäusern eine angemessene Zeit bei der Umsetzung der Qualitätsvorgaben. Denn zum Beispiel bauliche Veränderungen, die ohne Zweifel im bevorstehenden Veränderungsprozess dazugehören, lassen sich eben nicht immer zügig umsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir ändern zudem die Regelungen zu Abweichungen von der geltenden Standortdefinition. Es bleibt beim Grundsatz, dass Gebäude oder Gebäudekomplexe von Krankenhäusern nicht weiter als 2 Kilometer voneinander entfernt sein dürfen, um als Standort zu gelten. Diese Qualitätsvorgabe behalten wir bei. Aber auch diese Regelung wird durch die Reform zielgenauer. Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, ob im Einzelfall von der Definition abgewichen werden kann, sind im Benehmen mit den Landesbehörden zu treffen; denn diese kennen die Situation vor Ort genau. Wir sorgen mit dem Gesetz aber auch dafür, dass die Qualität der Krankenhausversorgung weiter verbessert wird. So stellen wir beim Pflegebudget klar, dass ausschließlich Kosten für Tätigkeiten, die der unmittelbaren Patientenversorgung dienen, zu berücksichtigen sind. Dadurch stärken wir die Pflege am Bett und verhindern Fehlanreize bei der Verwendung von Versichertenmitteln. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Krankenhauslandschaft muss sich verändern. Sie wird sich auch verändern. Der Transformationsprozess hat längst begonnen. Damit er strukturiert und geplant umgesetzt werden kann, haben wir die notwendigen Anpassungen vorgenommen – für eine gute Krankenhausversorgung in unserem Land. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Dr. Christina Baum das Wort. Bitte.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr gerne erinnere ich Sie alle an die zentralen Aussagen bei der Anhörung: Das Gesetz sei zu komplex, hoch bürokratisch, gefährde kleine Kliniken, vor allen Dingen im ländlichen Raum. Vermutlich aufgrund der teils harschen Kritik mussten wir uns deshalb am Mittwoch mit 46 weiteren Änderungsanträgen der Koalition auseinandersetzen. Dennoch ändert sich an unserer Einschätzung nichts. Was man uns heute als Reform verkaufen möchte, ist in Wahrheit das Herumdoktern an einem System, das in seiner Grundkonstruktion längst nicht mehr funktioniert. Krankenhäuser arbeiten auch weiterhin unter dem Diktat von Kennzahlen, Fallpauschalen und Renditeerwartungen. Wirtschaftlichkeit statt Patientenbedarf: Das ist keine Modernisierung, das ist die Verfestigung einer Fehlentwicklung, bei der Gesundheit zur Ware geworden ist und Krankheit zum Geschäftsmodell. Und genau deshalb wird auch dieses Gesetz versagen. Es rüttelt nicht am Grundproblem. Es verschiebt Zuständigkeiten, erfindet komplett neue Strukturen, sogenannte Leistungsgruppen, und verpflichtet zu damit verbundenen Vorgaben – statt Entlastung neue Berichtspflichten, neue Kontrollen und damit noch viel mehr Bürokratie. Das bindet Personal, das wir am Krankenbett brauchen, nicht am Schreibtisch. So rettet man keine Versorgung, so verwaltet man Überregulierung. Die Folgen werden die Menschen noch stärker als heute schon spüren. Weitere Standorte werden geschlossen, Abteilungen zusammengelegt, Wartezeiten und Wege verlängert. Verkaufen wollen Sie das den Bürgern als Qualitätsgewinn. Doch selbst, wenn sich mit diesem neuen Gesetz die Qualität tatsächlich verbessern sollte: Was nützt die beste Qualität auf dem Papier, wenn der Bürger im Notfall keine Klinik mehr rechtzeitig erreicht und auf dem langen Weg dorthin bereits verstirbt? Deshalb brauchen wir von der Politik Rahmenbedingungen, die eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung aller Bürger in Stadt und Land garantieren – nicht mehr und nicht weniger. Nur zwei Sachverständige hatten in der Anhörung den Mut, diese Grundprobleme klar zu benennen. Das Bündnis Krankenhaus statt Fabrik kritisierte, dass medizinische Behandlungsentscheidungen durch ökonomische Vorgaben beeinflusst werden und die durch die Beibehaltung der Fallpauschalen auch weiterhin bestehende Kommerzialisierung der Krankenhäuser zu einer Verschlimmerung des Systems führen wird. Das Bündnis Klinikrettung erklärte, dass die Versorgung massiv ausgedünnt würde, weil vor allem die kleinen, wohnortnahen Krankenhäuser der allgemeinen Versorgung und der Notfallversorgung die strengen Kriterien der Leistungsgruppen nicht werden erfüllen können – anders als Sie behauptet haben, Herr Pilsinger oder Frau Warken. Seit 1991 seien bereits ein Viertel der Krankenhäuser in Deutschland geschlossen worden, und dennoch seien die Kosten für die Krankenhäuser um 70 Prozent gestiegen. Alle Reformen, die Kosten durch Schließungen zu senken, seien gescheitert. Es gebe immer weniger Grund- und Regelversorgung und dafür immer mehr teure Fachkliniken. Dies führe zu mehr Ausgaben und weniger Versorgung. Aufgrund dessen werde für viele Menschen in Zukunft eine Notfallversorgung zeitnah nicht mehr möglich sein. Wir brauchen deshalb einen Systemwechsel zurück zu bewährten Strukturen der Vergangenheit, in denen der Mensch im Mittelpunkt steht und nicht Bilanzen, nicht Renditen, nicht betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Wir brauchen wieder eine Gesundheitsversorgung als Daseinsfürsorge und elementare Aufgabe des Staates. Wir brauchen den Mut zu einer echten Reform im Interesse der Patienten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen. – Wir wollen das. – Hören Sie genau zu. – Und das bedeutet nichts anderes, als dass die Erwirtschaftung von Gewinnen im Gesundheitssystem beendet werden muss. Das ist doch in Ihrem Interesse. Dieser Gesetzentwurf löst die grundlegenden Probleme nicht ansatzweise. Er soll ein System am Laufen halten, das unheilbar krank ist. Das wird nicht funktionieren. Und deshalb lehnen wir den vorliegenden Entwurf ab. Danke schön. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Dr. Christos Pantazis das Wort. Bitte.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute schließen wir das parlamentarische Verfahren zur Anpassung der Krankenhausreform ab. Damit setzen wir ein zentrales Vorhaben unseres Koalitionsvertrages um und führen eine der größten Strukturreformen unseres Gesundheitssystems konsequent fort. Das bisherige System ist an seine Grenzen gekommen. Zu lange hat sich Krankenhausfinanzierung vor allem an Fallzahlen orientiert. Zu lange standen wirtschaftlicher Druck und medizinische Qualität in einem schwierigen Spannungsverhältnis. Und zu lange haben Versorgungsstrukturen nicht mehr zu den Realitäten einer älter werdenden Gesellschaft und eines zunehmenden Fachkräftemangels gepasst. Deshalb ändern wir jetzt die Logik des Systems. Künftig gilt: Nicht mehr die Menge entscheidet, sondern die Qualität. Mehr Qualität für Patientinnen und Patienten, mehr Transparenz über medizinische Leistungen und ein effizienterer Einsatz knapper Ressourcen im Gesundheitswesen. Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz, dem KHAG, sorgen wir nun dafür, dass diese Reform praxistauglich weiterentwickelt werden kann. Wir präzisieren Regelungen, wir schaffen mehr Planungssicherheit, und wir geben den Krankenhäusern zusätzliche Handlungsspielräume, ohne die Grundarchitektur der Reform zu verändern. Ein zentraler Punkt ist dabei die Finanzierung des Transformationsfonds. Der Anteil, der bislang von den Krankenkassen getragen werden sollte, wird zukünftig aus Bundesmitteln finanziert. Damit entlasten wir die gesetzliche Krankenversicherung um bis zu 25 Milliarden Euro. Das ist ein starkes Signal an die Beitragszahlerinnen und -zahler. Mein Dank gilt an dieser Stelle unserem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, der diesen wichtigen Schritt erst möglich gemacht hat. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unser gesundheitspolitischer Kurs bleibt unverändert. Wir stärken Qualität und Spezialisierung. Komplexe Eingriffe gehören dorthin, wo Erfahrung, Ausstattung und Expertise zusammenkommen. Internationale Studien zeigen eindeutig: Spezialisierung verbessert Behandlungsergebnisse und rettet Leben. Ich sage das auch aus meiner Erfahrung als Arzt: Medizinische Qualität entsteht dort, wo Teams regelmäßig komplexe Eingriffe durchführen, mit der notwendigen Erfahrung, der richtigen Ausstattung und ausreichendem Personal. Mindestanforderungen an Struktur- und Prozessqualität sind daher keine Bürokratie, sondern die Voraussetzung für gute Medizin. Gleichzeitig beenden wir mit der Einführung der Vorhaltevergütung den bisherigen Mengendruck im System. Krankenhäuser sollen sich verlässlicher finanzieren können, unabhängig davon, wie viele Fälle sie behandeln. Das reduziert Fehlanreize, senkt wirtschaftlichen Druck und verbessert die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Zugleich schaffen wir erstmals klare Qualitätsanforderungen für Kooperationen zwischen Krankenhäusern. Kooperation darf kein formaler Akt sein; sie muss die Versorgung tatsächlich verbessern. Gerade in ländlichen Regionen kann Zusammenarbeit entscheidend sein, um hochwertige medizinische Angebote dauerhaft zu sichern. Eines ist und bleibt für uns unmissverständlich: Gute Versorgung gibt es nur mit guter Pflege. Deshalb bleibt die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen Voraussetzung für die Zuweisung von Leistungsgruppen. Pflege ist kein Nebenaspekt der Reform; Pflege ist ein zentraler Qualitätsaspekt. Beim Pflegebudget stellen wir klar: Künftig werden nur noch Kosten berücksichtigt, die unmittelbar der Versorgung von Patientinnen und Patienten dienen. Pflegefremde Aufgaben dürfen nicht länger aus dem Pflegebudget finanziert werden. Damit sorgen wir dafür, dass das Pflegepersonal dort bleibt, wo es gebraucht wird: am Bett der Patientinnen und Patienten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Menschen krank werden, interessiert sie eines ganz sicher nicht: wie viele Betten ein Krankenhaus hat oder wie viele Fälle es abrechnet. Entscheidend ist etwas anderes: dass sie im richtigen Krankenhaus behandelt werden – mit der richtigen Erfahrung, mit der richtigen Ausstattung und von gut ausgebildeten Beschäftigten. Genau darum geht es bei dieser Reform: Wir schaffen eine Krankenhausversorgung, die sich an Qualität orientiert, die Ressourcen sinnvoll einsetzt und die auch in Zukunft eine verlässliche Versorgung garantiert. Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz sichern wir diesen Weg praxistauglich ab. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Nein, jetzt nicht. – Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg auf Landesebene konsequent weiterzugehen – für die Patientinnen und Patienten, für die Beschäftigten in unseren Kliniken und für eine moderne Krankenhauslandschaft, in der Qualität entscheidet, nicht die Fallzahl. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich erteile das Wort für eine Kurzintervention, weil die Zwischenfrage nicht zugelassen worden ist, dem Abgeordneten Herrn Ates Gürpinar. Bitte.

Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Sehr geehrter Kollege Pantazis, Sie haben schon wieder davon gesprochen, dass die Vorhaltefinanzierung das System mengenunabhängig machen würde. Ich habe es in Ihrem Gesetz und auch in der Reform des Gesetzes nicht lesen können. Im Gegenteil: Die bisherigen Fallpauschalen bleiben bestehen. Die von Ihnen als solche bezeichnete Vorhaltefinanzierung bezieht sich auf die Anzahl der Fälle der Vorjahre, die gemacht werden müssen. Nur wenn diese eingehalten werden, wird das Geld der Anzahl der Fälle entsprechend Jahre später ausgezahlt. Das heißt, die Fallpauschalen bleiben bestehen und die Vorhaltefinanzierung rekurriert auf Mengenmachen. Jetzt erzählen Sie mir noch mal, inwiefern die Reform dazu beiträgt, dass die Gesundheitsversorgung im Land mengenunabhängig finanziert wird.

SPD

Sehr geehrter Kollege Gürpinar, nur weil Sie es wiederholen, wird es nicht richtiger. Wir haben seinerzeit mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz definitiv die Einleitung der Reform der Finanzierungsgrundlage vollzogen. Das heißt, durch die Einführung sogenannter erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen, verbunden mit Struktur- und Qualitätsmerkmalen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen, setzen wir dem Mengendruck ein Ende. Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen ganz offen – Sie haben das vorhin in Ihrer Rede angesprochen und auch meinen Kollegen und ehemaligen Minister Karl Lauterbach kritisiert –: Es ist in keinster Weise so, dass an dieser Stelle die Fallpauschale weiterhin zum Tragen kommt. Im Gegenteil: Wir haben hier den tiefgreifendsten Paradigmenwechsel der letzten 20 Jahre eingeleitet, den wir entschieden fortführen, nicht verwässern. Wir entwickeln die Reform weiter. Dementsprechend sage ich Ihnen ganz offen: Das wird auf jeden Fall für mehr Qualität sorgen und vor allen Dingen auch den Druck in den Krankenhäusern mindern. Das sind wir, wie gesagt, nicht nur den Patientinnen und Patienten schuldig, sondern insbesondere den Beschäftigten im Krankenhaus, die aktuell in diesem Hamsterrad sind. – Nein, definitiv nicht, Herr Kollege. Vor diesem Hintergrund ist das ein guter Schritt, den wir tun. Und wir sind wirklich sehr stolz darauf; das sage ich Ihnen ganz offen. Wir fahren fort in der Debatte. Und das Wort hat für Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Herr Dr. Armin Grau.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz richten Sie von der Koalition erheblichen gesundheitspolitischen Schaden an. Die Krankenhausreform der Ampel war die größte Gesundheitsreform der letzten 20 Jahre. Die Kosten für die Krankenhäuser steigen seit Jahren massiv und belasten Krankenkassen und Beitragszahler/-innen erheblich. Gleichzeitig melden viele Krankenhäuser Insolvenz an und kämpfen ums Überleben. In dieser Zeit war die Reform überfällig. Sie hatte die folgenden Ziele: die Qualität der Versorgung in Planung und Vergütung abbilden, den vielen unnötigen stationären Behandlungen und Operationen entgegenwirken, spezialisierte Leistungen dort konzentrieren, wo sie gut erbracht werden, und gleichzeitig eine flächendeckende Grundversorgung gewährleisten. Bevor die Reform aber wirkt, schaffen Sie sie in vielen Teilen wieder ab und konterkarieren ihre Ziele auf ganzer Linie: Sie verringern ärztliche Personalstandards in wichtigen Leistungsgruppen. Sie verlängern Ausnahmen für Kliniken trotz nicht erfüllter Qualitätskriterien. Zum Entsetzen der Fachgesellschaften schaffen Sie wichtige Leistungsgruppen wie die Infektiologie einfach wieder ab. Krankenhäuser behandeln bei uns komplizierte Krankheiten, für die sie nicht ausgestattet sind, auch in der Krebschirurgie. Wir haben in der Ampel ein Instrument geschaffen, um dem zu begegnen. Sie weichen das jetzt auf mit der Begründung, die flächendeckende Krebsbehandlung sichern zu wollen. Wer eine Krebsoperation braucht, will aber gar nicht ins nächste Krankenhaus, er will die beste Therapie in einer spezialisierten Klinik. Ihre Begründung ist fadenscheinig und falsch. Was Sie tun, geht zulasten kranker Menschen. Sie weiten Ausnahmeregeln auch in Regionen aus, wo Nachbarkliniken gut erreichbar sind und wo die Qualitätskriterien eingehalten werden. Sie machen aus einem guten Gesetz einen löchrigen Schweizer Käse und bauen Qualitätsanforderungen massiv ab. Und Sie verschieben wichtige Maßnahmen wie die Vorhaltevergütung nach hinten. Das ist schlecht für die finanzielle Stabilisierung der Kliniken und vergrößert ihre Unsicherheit. Eine konsequente Umsetzung der Reform könnte rund 9 Milliarden Euro pro Jahr einsparen. Mit Ihrer Verwässerung wird das aber nichts. Sie haben 4 Milliarden Euro an sogenannten Soforttransformationsmitteln willkürlich über das Land verteilt. Das war Geld aus dem Sondervermögen, das Sie völlig zweckentfremdet haben. Kurz danach nehmen Sie den Kliniken wieder 1,8 Milliarden Euro weg. Jetzt missbrauchen Sie Gelder aus dem Sondervermögen für Maßnahmen der Krankenhausreform. Das sind aber keine zusätzlichen Ausgaben. Noch nie gab es einen solchen Schlingerkurs in der Krankenhauspolitik, so viel Chaos und Verunsicherung. Sie in der Koalition können nicht mit dem Geld der Steuer- und Beitragszahler/-innen umgehen. Ihr Gesetz ist ein Angriff auf die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Versorgung. Sie sind vor den Ländern und Lobbyverbänden eingeknickt. Das ist ein schwarzer Tag für die Gesundheitspolitik in unserem Land. Für die Fraktion der CDU/CSU hat Herr Axel Müller das Wort. Bitte.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesgesundheitsministerin Warken! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir verabschieden heute das Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG – und ändern damit das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG – aus der letzten Legislaturperiode, das jedoch niemals zum Tragen gekommen ist. Bevor ich auf zentrale Punkte unseres Gesetzentwurfs eingehe, möchte ich mit Ihnen einen Moment zurückblicken, und zwar auf den 22.11.2024 – Abstimmung im Bundesrat. Es kam mitten in der laufenden Sitzung zu einem beispiellosen Eklat. Ein Ministerpräsident entließ seine eigene Gesundheitsministerin, weil das Gesetz zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Länder für so viel Zwietracht gesorgt hatte. Dieser Vorgang machte die Hauptschwachstelle des KHVVG für jedermann sichtbar: Es missachtete die verfassungsmäßige Rolle der Länder bei der Krankenhausplanung. – Die Bedingungen vor Ort sind unterschiedlich. Bevölkerungsdichte, geografische Lage, Entfernungen zu den Versorgungszentren: All das verlangt nach Gestaltungsspielräumen, nach eng begrenzten Ausnahmen, wo sie sachgerecht sind. Genau diese Flexibilität stellen wir mit dem KHAG wieder her. Wir geben den Ländern und den Krankenhausträgern mehr Zeit für die Umsetzung. Denn eines wollen wir vermeiden: Schnellschüsse, die in der Praxis scheitern. Unser Ziel ist eine Reform, die wirkt und trägt. Zugleich sage ich ausdrücklich: Wir verwässern den Kern dieser Reform nicht. Im Gegenteil: Wir sichern, dass sie umgesetzt werden kann. Denn diese Reform ist dringend notwendig – darüber besteht breiter Konsens –, und sie wird, wenn sie gelingt, die Krankenhausversorgung in Deutschland dauerhaft verbessern. Zwei zentrale Punkte aus KHVVG und KHAG will ich herausgreifen: Erstens. Wichtigstes Anliegen der Reform war und ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung im stationären Bereich. Für Qualitätsverbesserungen sorgt nicht die nach wie vor im internationalen Vergleich zu hohe Anzahl an Krankenhäusern oder die zu hohe Bettendichte oder der Einsatz von fast 130 Milliarden Euro jährlich – mehr als ein Drittel der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Qualität verlangt stattdessen bestens ausgebildetes und erfahrenes Personal, das eben nicht in beliebiger Zahl zur Verfügung steht, das zudem durch viele gleich oder ähnlich gelagerte Fälle und Eingriffe routiniert handelt, beispielsweise bei Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder einem Schlaganfall. Kurzum: Qualität verlangt nach einer Konzentration in effizienten stationären Leistungszentren. Wer dies ignoriert und an jedem Haus und jedem Bett festhalten will und für diese wenig leistungsfähigen Strukturen noch mehr finanzielle Mittel fordert, gaukelt den Menschen etwas vor. Er gibt sich zudem zufrieden mit einer mittelmäßigen Versorgungsqualität. Zweitens. Wir sorgen mit dem KHAG zudem für eine faire Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund und Ländern; das ist bereits angesprochen worden. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen Bündnis 90/Die Grünen zu? Ja. Bitte sehr. Frau Präsidentin, vielen Dank, dass Sie mich aufrufen; Herr Müller, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich würde gerne wissen, ob Sie mir einen einzigen Grund nennen können – einen! –, warum dieses Gesetz in Zukunft dazu führen wird, dass die Kosten, die für die Krankenhäuser im letzten Jahr noch einmal um 10 Milliarden Euro gestiegen sind, nicht weiter ansteigen werden. Es mag jetzt vielleicht ein bisschen flach sein, aber ich werde es mit folgendem Beispiel erklären: Wenn Sie in jedem Dorf ein Feuerwehrhaus haben, dann haben Sie für jedes Feuerwehrhaus Gebäudekosten, unter Umständen auch Personalkosten und sonstige Sachkosten. Und wenn Sie in jedem größeren Städtchen ein Krankenhaus weiterbetreiben, dann haben Sie enorme Kosten für die Vorhaltung und dann können Sie viele Investitionen, die Sie machen müssten, beispielsweise in Geräte oder Gebäude, am Ende des Tages nicht mehr finanzieren. Dieses Gesetz sorgt für eine Zusammenführung der Leistungszentren, für eine Konzentration von Leistungen. Ich weiß, dass es Ihnen nicht weit genug geht; das ist ja in der Rede des Kollegen Dahmen und auch in der Rede des Kollegen Grau angeklungen. Aber es sorgt für diese Konzentration, vielleicht nicht in dieser strikten Form, wie es Ihnen vorschwebt. Diese Konzentration wird dafür sorgen, dass die Kosten für die Vorhaltung sich auf weniger Zentren konzentrieren. – Ich nehme es zur Kenntnis. Zweitens. Wir sorgen mit dem KHAG zudem für eine faire Verteilung der finanziellen Lasten; ich habe das bereits angesprochen. Es war im KHVVG ursprünglich vorgesehen, dass die gesetzlich Versicherten 50 Prozent der Reformkosten tragen müssen. Das haben wir beseitigt. Und die wichtigste Botschaft lautet: Dieses Geld steht sofort zur Verfügung. Ich will zum Schluss offen sagen: Nicht an jeder Stelle konnten wir für jedes berechtigte Interesse eine optimale Lösung finden. So haben wir etwa bei der Einteilung der Leistungsgruppen nicht alle Wünsche und Forderungen aufgenommen. Wir starten deshalb mit einem Paket, das nach unserer Überzeugung ausreichend ist, um die Ziele der Reform zu erreichen. Ähnliches gilt bei der Einteilung der Fachkliniken ebenso wie bei der schärferen Fassung des Pflegebudgets. Bei der Ausweitung der Hybrid-DRGs für Kinder und Jugendliche betreten wir zudem Neuland. Genau deshalb sieht das KHAG wie schon das KHVVG zu vielen Zeitpunkten viele Evaluierungsmöglichkeiten vor. Wir sollten uns offen zeigen für solche Anpassungen, wenn sie im weiteren Verlauf notwendig sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kompromiss ist das Wesen der Demokratie. Ich glaube, dass wir einen tragfähigen Kompromiss, der in der Breite auf Konsens stößt, geschaffen haben. Das ist oftmals auch die Grundlage eines nachhaltigen Erfolgs. Mein abschließender Dank gilt den Mitberichterstattern aus der SPD und der Union. Danke sehr, die Zeit ist abgelaufen. Und ein besonderer Dank geht an die Regierungsbank – So, danke an alle und auch an Sie. Die Zeit ist abgelaufen. – und das Haus. Das Wort hat nun für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Herr Dr. Christoph Birghan. Bitte.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon einige meiner Vorredner angesprochen haben: Wenn wir heute über das Wortungetüm „Krankenhausreformanpassungsgesetz“ sprechen, müssen wir insbesondere die Krankenhauslandschaft des ländlichen Raums im Blick behalten. Was bedeutet das konkret? Die Entwicklung in meinem Bundesland Bayern zeigt, wie angespannt die Situation bereits heute ist. Allein im Jahr 2025 wurden im Freistaat sechs Krankenhäuser mit insgesamt rund 300 Betten geschlossen. In meinem Wahlkreis Traunstein zeigt sich als Beispiel sehr deutlich, wie sich die Krankenhauslandschaft bereits in kurzer Zeit geändert hat. Im Jahr 2021 hatten die Kliniken Südostbayern AG als Träger sechs Akutkliniken. Heute, im Jahr 2026, haben wir nur noch vier Akutkliniken. Und auch wenn dazu noch private, insbesondere auf Rehabilitation ausgerichtete Kliniken kommen: Das ist ein ganz klarer Rückschritt für die Bürger, für die Patienten, die immer weitere Wege auf sich nehmen müssen. Auch in anderen bayerischen Landkreisen, die, was die Schließung von Kliniken anbelangt, im bundesweiten Vergleich noch relativ gut wegkommen, ist die wirtschaftliche Lage der Kreiskliniken aufgrund der hauptsächlich vom Bund zu verantwortenden finanziellen Engpässe zunehmend schwierig. Unsere Bürger, die Patienten machen sich berechtigte Sorgen, ob eine gute oder zumindest eine ausreichende medizinische Versorgung in naher Zukunft weiter gesichert ist. Gerade für die Bewohner der ländlichen Regionen hat diese Entwicklung enorme Einflüsse auf das tägliche Leben. Dazu gehören zum Beispiel die allgemeine Reduzierung der Gesundheitsversorgung. Das Krankenhaus allein steht ja nicht für sich; da sind ja noch Apotheken hintendran und, und, und. Es sind längere Fahrzeiten in Kauf zu nehmen. Gerade bei akuten Erkrankungen, gerade bei Notfällen ist das eben ein Problem und wird dazu führen, dass wir eine erhöhte Sterblichkeit haben. Hinzu kommen eine geringere Attraktivität für qualifiziertes Personal – natürlich, wenn ich immer weiter ausdünne, dann habe ich eben nicht mehr die besten Leute vor Ort – und nicht zuletzt der Wegfall eines wichtigen regionalen Wirtschaftsfaktors. Einer der Gründe für diese Probleme und die Klinikschließungen war neben den klammen kommunalen Finanzen insbesondere der wirtschaftliche Druck durch die Logik des DRG-Fallpauschalensystems. So, jetzt haben wir diese Änderung heute vorliegen. Nun stellt sich die Frage: Führt dieses Gesetz dazu, dass Krankenhäuser als zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge gesichert werden? Das muss man leider verneinen! Zwar ist zu begrüßen, dass hochkomplexe Eingriffe an Krankenhäusern mit der nötigen Ausstattung und Erfahrung durchgeführt werden und so die schlimmsten Fehlanreize des Fallpauschalensystems korrigiert werden. Aber warum schafft man dieses System nicht einfach ganz ab? Auch ist die Finanzierung des Transformationsfonds nach wie vor unseriös. Was Sie als Bundesregierung hier machen, ist nichts anderes als das Prinzip „Linke Tasche, rechte Tasche“. Sie entlasten die GKV und belasten über dieses sogenannte Sondervermögen den Steuerzahler. Was bleibt? Wir sehen wieder die Mutlosigkeit dieser Bundesregierung, durch tiefgreifende Maßnahmen unser Land auf eine lebenswerte Zukunft zum Wohle unserer Bürger auszurichten. Wir brauchen endlich richtige Reformen. Aus dem angekündigten Herbst der Reformen ist jetzt ein Frühjahr der Reförmchen geworden. Deswegen lehnen wir dieses Gesetz ab – und mit Krakeelen gewinnen wir gar nichts! Danke. Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Abgeordnete Dr. Lina Seitzl das Wort. Bitte.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin Warken! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Mit dem heutigen Beschluss sorgen wir dafür, dass die Krankenhausreform, die ja bereits in der vergangenen Legislaturperiode angestoßen wurde, in der Praxis gut umgesetzt werden kann, und halten gleichzeitig an ihrem zentralen Ziel fest: mehr Qualität in der Krankenhausversorgung für die Patientinnen und Patienten. Diese Reform zeigt, dass verantwortungsvolle Gesundheitspolitik bedeutet, tragfähige Kompromisse zu finden und große Reformen so anzupassen, dass sie auch vor Ort funktionieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über die Situation der Krankenhäuser sprechen, dann müssen wir natürlich auch darüber sprechen, wie die Länder ihrer Verantwortung bei der Krankenhausplanung und der Finanzierung der Investitionskosten gerecht werden. Und da ist mein eigenes Land, Baden-Württemberg, wahrlich kein Musterschüler. Dort erleben wir seit Jahren ein merkwürdiges Schauspiel. Einerseits beklagt die Landesregierung angebliche Probleme der Krankenhausreform. Andererseits hat sie es selbst sehr lange versäumt – im Gegensatz übrigens zu vielen anderen Bundesländern –, eine klare und transparente Krankenhausplanung vorzulegen. Während der grüne Landesgesundheitsminister, Manne Lucha, von Berlin lautstark mehr Ausnahmen fordert und die Reform immer weiter aufweichen will, bricht bei ihm zu Hause die Realität durch. An der Uniklinik Freiburg zum Beispiel droht aktuell der Abbau von bis zu 350 Stellen. Gleichzeitig hat das Land über Jahre hinweg nicht die notwendigen Investitionsmittel bereitgestellt. Und auch daran soll wieder der Bund schuld sein? So einfach ist es nicht. Sie Grüne predigen in Berlin Qualitätspolitik; aber in Baden-Württemberg, wo Sie selbst in der Regierungsverantwortung sind, müssen Beschäftigte um ihre Arbeitsplätze und Patientinnen und Patienten um ihre Versorgung bangen. Wer für sein Land immer mehr Ausnahmen fordert, kann sich im Bund nicht als Wächter der Qualität präsentieren. Da sollte man mit Kritik lieber etwas zurückhaltend sein. Der Bund hat die Krankenhausreform in seiner Zuständigkeit bestmöglich umgesetzt und kommt den Ländern insbesondere in Finanzierungsfragen deutlich entgegen. Deshalb sage ich klar: Diese Krankenhausreform des Bundes ist richtig; der erzielte Kompromiss bringt mehr Qualität in unseren Krankenhäusern und klare Strukturen. Doch ich sage genauso klar: Sie ist kein Allheilmittel. Jetzt besteht Klarheit über die Reform, und das ist gut; aber nun sind auch die Länder am Zug. Auch sie müssen ihre Hausaufgaben machen. Und Baden-Württemberg ist leider ein schlechter Schüler. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Abgeordneter Johannes Wagner das Wort.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer/-innen! Diese Bundesregierung hat den Menschen in diesem Land, hat uns allen den Herbst der Reformen versprochen. Bekommen haben wir stattdessen den Frühling der Flickschusterei. Sie durchlöchern die Krankenhausreform wie einen Schweizer Käse mit unzähligen Ausnahmemöglichkeiten. Und die Bundesländer werden jede einzelne dieser Ausnahmen nutzen, um nichts verändern zu müssen. Weil Ihnen aber gleichzeitig das Geld für weitere Rettungsmaßnahmen fehlt, werden wir auch in Zukunft erleben, dass immer wieder Kliniken pleitegehen, obwohl sie für die Versorgung wichtig sind, weil Sie es nicht geschafft haben, zu priorisieren. Besonders dramatisch finde ich, dass Sie bei den Fachgebieten, die uns in den letzten Jahren so große Dienste geleistet haben, besonders krass streichen: bei der Infektiologie, der Notfallmedizin und insbesondere der Kinderheilkunde. Ganze Leistungsgruppen verschwinden. Kinder sind aber keine kleinen Erwachsenen. Sie brauchen besondere Behandlungen, spezielle Geräte und Fachpersonal, das sich mit Kindern auskennt. Das alles wird durch die fehlenden Leistungsgruppen nun erschwert. Und das ist kein Einzelfall. Es zieht sich durch ihre Gesundheitspolitik. Von den Krankenhäusern über die Kinderpsychotherapie bis hin zur ambulanten Versorgung, überall die gleiche Botschaft: Kinder kommen zuletzt. Wir Grüne haben deswegen einen Antrag eingereicht und Antworten geliefert. Unser Antrag zeigt, was jetzt gebraucht wird, um Kinder nachhaltig gut und sicher zu versorgen. Sie können also entweder unserem Antrag heute hier im Plenum zustimmen, oder Sie schreiben eben einen eigenen. Ganz egal, Hauptsache, Sie tun etwas für die Gesundheit unserer Kinder. Ich appelliere deswegen noch einmal an Sie: Lassen Sie uns hier zusammenarbeiten zum Wohle der Gesundheit unserer Kinder! Vielen Dank. Und wir kommen zum Abschluss der Debatte. Noch ein Doktor; wir haben eine hohe Promoviertendichte in dieser Plenardebatte: Dr. Matthias Hiller. Bitte.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Promoviertendichte ist ja noch kein Qualitätsindikator. Das stimmt. Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland verfügt über eines der dichtesten Krankenhausnetze der Welt mit sehr gut ausgebildetem Fachpersonal. Unsere Kliniken versorgen jedes Jahr 17 Millionen Patientinnen und Patienten und leisten mit dieser Versorgung einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheit der Menschen in unserem Land. Für diese Versorgung stellen Bund, Länder, Landkreise und die gesetzliche Krankenversicherung jährlich über 120 Milliarden Euro bereit. Gerade weil das Krankenhauswesen eine so tragende Säule unseres Gesundheitswesens ist, tragen auch wir heute die Verantwortung, seine Strukturen neu zu ordnen und zukunftsfest aufzustellen. Mit dem Abschluss des Krankenhausreformanpassungsgesetzes setzen wir einen wichtigen Meilenstein für die Zukunft unseres Gesundheitswesens. Die Bundesregierung, das Parlament und die Länder haben darum gerungen, mit dem heute vorliegenden Gesetz die bestehenden Versorgungsstrukturen zu verbessern. Die Reform schafft die Voraussetzung dafür, dass Krankenhäuser ihre jeweiligen Stärken besser ausspielen können. Es geht um Spezialisierung und um Zusammenarbeit, die durch das heute vorliegende Gesetz besser gefördert werden können. Das bedeutet bessere Behandlungsqualität, mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten und auch eine effizientere Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Gleichzeitig verbessern wir – und das ist sehr wichtig – auch die medizinische Versorgung unserer ländlichen Regionen. Da war durch das bisherige Reformgesetz eine Lücke vorhanden, die wir jetzt durch dieses vorliegende Gesetz schließen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis intensiver Debatten hier im Parlament und auch zusammen mit den Ländern. Die Debatte zeigt aber auch: Wenn die Länder, der Bund und das Parlament zusammenarbeiten, können wir auch eine konstruktive Lösung für schwierige gesundheitliche Themen finden. Natürlich wissen wir: Das jetzt vorliegende Anpassungsgesetz löst noch nicht alle Probleme, die in der gesetzlichen Krankenversicherung vorhanden sind. Es ist in diesem Jahr ein erster Schritt. Wir werden aber, was die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung angeht, zeitnah weitere Beschlüsse fassen müssen. Das Gesetz wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass unser stationäres Gesundheitssystem stabil, leistungsfähig und menschlich zugleich bleibt. Denn darum geht es: um die Patientinnen und Patienten, die in einer oft schwierigen Situation eine empathische und qualitativ hochwertige Behandlung verlangen und auch auf diese angewiesen sind. Es geht auch um die Familien, die sich darauf verlassen können, dass ihre Angehörigen in den Krankenhäusern gut behandelt werden, und zwar unabhängig davon, ob die Behandlung in einer Stadt oder im ländlichen Raum stattfindet. Und es geht auch um die vielen Beschäftigten im Gesundheitswesen, denen wir durch den heute vorliegenden Gesetzentwurf eine klare Perspektive geben werden. Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz geben wir unserem Gesundheitssystem eine neue Grundlage für die kommenden Jahre. Wir investieren in die Qualität, in die Verlässlichkeit und in moderne Strukturen stationärer medizinischer Versorgung. Die Bundesregierung und die regierungstragenden Fraktionen stellen sich heute diesen Herausforderungen. Sie haben es sicherlich mitbekommen: In der Fachpresse ist in den vergangenen Tagen zu lesen gewesen, dass unsere Bundesgesundheitsministerin, Nina Warken, eine Herkulesaufgabe bewältigt hat, dieses Gesetz heute durch das Parlament zu bringen. Dem stimme ich zu und auch dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich schließe hiermit die Aussprache.

Redner nach Fraktion