1. Lesung

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Johannes Wagner, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Johannes Wagner, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen

12. November 2025·Sitzung 39··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (9)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein wichtiger Tag. Wir starten in die Beratungen zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform. Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf den entscheidenden Schritt, damit die Krankenhausreform dann auch in der Wirklichkeit ankommen wird. Kurz gesagt: Wir machen die Krankenhausreform alltagstauglicher. Das ist gut für die Krankenhäuser, aber vor allem gut für die Patientinnen und Patienten. Denn sie haben ein Anrecht darauf, verlässlich und hochwertig in einem Krankenhaus, das erreichbar ist, behandelt zu werden. Wichtig ist und bleibt: Es wird keine Abstriche bei den grundlegenden Zielen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes geben. Wir wollen und wir brauchen mehr Qualität in der Versorgung, vor allem bei spezialisierten Eingriffen. Dazu müssen Leistungen besser gebündelt werden. Leistungen sollen dort erbracht werden, wo die notwendige Ausstattung und Expertise vorhanden sind. Das ist richtig, das ist auch unstreitig, und daran darf nicht gerüttelt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im Entwurf des Anpassungsgesetzes bleibt daher grundsätzlich das erhalten, was notwendig ist, um die Qualität der Krankenhäuser nachhaltig zu stärken. Dazu gehören zum Beispiel die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen einschließlich der erforderlichen Anzahl von Fachärztinnen und Fachärzten sowie die grundsätzlichen Regelungen zur Vorhaltevergütung. Aber wir nehmen jetzt an den Stellen Anpassungen vor, an denen die bisherige Reform unausgereift war und zu Verwerfungen in der Versorgung geführt hätte. Denn es kann nicht Sinn einer Reform sein, funktionierende und qualitativ hochwertige Strukturen ohne Not zu zerstören, wie es sonst beispielsweise bei einigen Fachkliniken oder auch in der onkochirurgischen Versorgung der Fall gewesen wäre. Und es kann auch nicht Sinn einer Reform sein, die Länder und alle Beteiligten zeitlich so unter Druck zu setzen, dass eine vernünftige Umsetzung vor Ort nicht gewährleistet werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Monaten bin ich viel im Land unterwegs gewesen, habe zahlreiche Krankenhäuser besucht und mit den Verantwortlichen vor Ort gesprochen. Auch mit den Ländern haben wir einen Dialog auf Augenhöhe geführt; denn letztlich sie sind es, die die Verantwortung für die Umsetzung der Reform vor Ort tragen. Unisono heißt es: Wir brauchen eine Reform der Krankenhausversorgung – aber wir brauchen Anpassungen bei der geltenden Reform, damit wir sie besser umsetzen können. Diese Anpassungen kommen jetzt. Dazu zählen zum Beispiel mehr Möglichkeiten für Ausnahmen und Kooperationen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum. Wichtig hierbei: Die Länder können über Ausnahmen nicht allein entscheiden, sondern nur zusammen mit den Krankenkassen. Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Wir entzerren den Umsetzungsprozess insgesamt. Zudem werden konkrete Qualitätskriterien verschiedener Leistungsgruppen praxistauglich angepasst. Mit diesem Anpassungsgesetz schaffen wir also die Bedingungen dafür, dass die Reform vor Ort umgesetzt werden kann, dass sie somit erfolgreich ist – und den Patientinnen und Patienten im Sinne einer wirklichen Versorgungsverbesserung dient. Und wir schaffen damit auch mehr Akzeptanz; denn ohne Akzeptanz wird es keine Transformation geben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist eine enorme Verantwortung, die stationäre Versorgung von über 80 Millionen Menschen weiterzuentwickeln. Der Bund bekennt sich zu dieser Verantwortung, auch indem er bis zu 29 Milliarden Euro in den Transformationsfonds investiert. Damit entlasten wir die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sorgen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für Bedingungen, unter denen die Krankenhausreform zum Erfolg geführt werden kann. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen. Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Dr. Christina Baum für die AfD-Fraktion.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Gesundheitsversorgung in Deutschland ist zu einer Gesundheitswirtschaft verkommen, und dieses Gesetz ändert nichts an dieser grundsätzlichen Fehlentwicklung. Dieses Krankenhausgesetz ist die Reform der Reform – teuer, kleinteilig und am Kern vorbei. Es schafft keine Sicherheit, sondern verwaltet Unsicherheit. Denn das Grundproblem bleibt: die profitorientierte Ausrichtung. Der wirtschaftliche Druck zwingt Kliniken, Fallzahlen zu generieren. Das Ergebnis sind Übertherapien, weil abgerechnet werden muss, um am Jahresende keine roten Zahlen zu schreiben – nicht, weil es medizinisch nötig ist. So behandelt man keine Patienten, so verwaltet man Bilanzen. Gesundheitsversorgung ist allerdings Daseinsvorsorge, eine staatliche Pflichtaufgabe, kein Geschäftsmodell. Wenn Krankenhäuser die staatlichen Vorgaben der Leistungsgruppen nicht erfüllen, dann droht ihnen das Aus. Die Regierung verweist zwar im Gesetzentwurf auf Ausnahmeregelungen für Leistungsgruppen – doch Ausnahmen sind kein Konzept, sondern das Eingeständnis, dass die Regeln an der Versorgungsrealität vorbeigehen. Sie sind befristet, an aufwendige Antrags- und Nachweisverfahren geknüpft und schaffen neue Bürokratie sowie Rechtsunsicherheit. Am Ende entsteht ein Flickenteppich: Der eine Standort bekommt eine Ausnahme, der nächste nicht. Planungssicherheit sieht anders aus. Und vor allem: Eine Ausnahme ersetzt keine verlässliche Grundfinanzierung und ändert nichts am ökonomischen Druck. Mit jeder erzwungenen Konzentration verschwinden gewachsene Strukturen: Fachpersonal, Ausbildung, Netzwerke, Vertrauen. Die Behauptung, Zentralisierung sichere automatisch Qualität, bleibt ein vorgeschobenes Argument, um kleine Häuser zu schließen. Qualität entsteht nicht durch Postleitzahlwechsel, sondern durch Zeit, Personal, Erfahrung und Nähe zum Patienten. Genau hier liegt der Wert des kleinen Krankenhauses: persönliche, individuelle Betreuung, der Mensch hat einen Namen und ein Gesicht, nicht nur eine Fallnummer. Wir wollen flächendeckend wohnortnahe Krankenhäuser erhalten – in Stadt und Land. Die Vorhaltevergütung soll entökonomisieren. In Wahrheit geschieht das Gegenteil. Beschäftigtenvertreter warnen zu Recht: Die Kliniken brauchen eine echte Vorhaltefinanzierung. Das, was vorliegt, ist eine Verschlimmbesserung. Bund und Länder müssen handeln, um planlose Schließungen zu stoppen. Was ist jetzt zu tun? Erstens: Es braucht eine echte, fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung – verlässlich, planbar, unbürokratisch, tarif- und inflationsfest. Zweitens: den Transformationsfonds auf Daseinsvorsorge ausrichten statt auf Strukturabbau. Drittens: Bürokratie radikal reduzieren, damit Ärzte behandeln und Pflegekräfte pflegen können. Es braucht mehr als eine Reform. Es braucht ein Grundverständnis: Das Wohl der Patienten muss über der Rendite stehen. Dafür zahlen die Menschen hohe Beiträge, darauf haben sie einen Anspruch. Am Ende bleibt die Frage: Was ist uns unsere Gesundheit wert? Wenn wir ein gutes System wollen, müssen wir Steuergelder einsetzen – statt sie in alle Welt zu verschenken. Und genau das werden wir tun. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Dr. Christos Pantazis.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Krankenhausreform ist und bleibt das zentrale Reformvorhaben in dieser Legislatur – und mit ihr die Weiterentwicklung mit dem hier vorliegenden Krankenhausreformanpassungsgesetz, dem KHAG. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz haben wir einst die tiefgreifendste Reform der stationären Versorgung der letzten 20 Jahre eingeleitet, weil wir den Fehlanreizen eines kommerziellen Systems endlich etwas entgegensetzen wollten. Mein besonderer Dank gilt daher dem ehemaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach für seine fachliche Tiefe, seine Beharrlichkeit und seine klare Haltung, mit der er diese Reform gegen viele Widerstände vorangebracht hat. Als Arzt habe ich erlebt, was passiert, wenn wirtschaftliche Zwänge stärker wirken als medizinische Vernunft. Das geht auf Kosten von Zeit, Qualität und Menschlichkeit. Und als Abgeordneter weiß ich: Krankenhauspolitik gelingt nur, wenn sie Planungssicherheit schafft, Qualität stärkt und die Finanzierung stabilisiert. Dieses Gesetz soll genau das tun. Der Transformationsfonds bleibt das Herzstück der Reform, wird aber künftig nicht mehr aus Beitragsgeldern, sondern aus dem Sondervermögen finanziert. Das entlastet die GKV und ihre Versicherten um bis zu 25 Milliarden Euro bis 2035. Zugleich erhöhen wir den Bundesanteil in den ersten vier Jahren über den sogenannten Wachstumsbooster deutlich: 4 Milliarden Euro zusätzlich. Wir wissen: Eine Reform dieser Größenordnung muss wirken und darf nicht überfordern. Darum verschieben wir die Vorhaltevergütung um ein Jahr; sie ist voll wirksam ab 2030. Das ist kein Aufschub, sondern gute Gesetzgebung: Qualität vor Tempo. Zugleich geben wir den Ländern mehr Flexibilität. Die starren Erreichbarkeitskriterien entfallen, Fachkliniken können künftig Personal und Ausstattung gemeinsam nutzen. Das stärkt Effizienz, Spezialisierung und Versorgungssicherheit zugleich. Bei den Leistungsgruppen bleibt der Kurs klar: Qualität ist der Maßstab, nicht Beliebigkeit. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann bei der onkologischen Chirurgie flexibler agieren, um Spezialisierung zu sichern und regionale Versorgung auch zu gewährleisten. Gleichzeitig sehen wir aber – und das muss ich betonen – als SPD-Bundestagsfraktion im weiteren Verfahren noch erheblichen Beratungsbedarf, insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung der Kooperationen von Fachkrankenhäusern, der Anrechenbarkeit von Fachärzten sowie bei den Pflegepersonaluntergrenzen. Ich komme zum Schluss. Die Krankenhausreform ist kein Selbstzweck. Sie ist ein Versprechen an Patientinnen und Patienten, dass gute Versorgung überall erreichbar bleibt, und an die Beschäftigten, dass ihr Einsatz endlich Anerkennung und Stabilität erfährt. Denn am Ende geht es nicht um Strukturen oder Paragrafen. Es geht um Vertrauen, dass im Krankheitsfall auf unser Gesundheitssystem Verlass ist. Deswegen wollen wir als SPD weiterentwickeln – verbessern, nicht verwässern. In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Armin Grau.

Grüne

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben in der Krankenhauspolitik gerade einen unglaublichen Zickzackkurs. Zuerst verteilt die Regierung unter dem irreführenden Namen „Soforttransformationsmittel“ 4 Milliarden Euro wie mit der Gießkanne über die Kliniken, und dann nimmt sie ihnen gleich wieder 1,8 Milliarden Euro weg durch das Streichen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel. Widersprüchlicher geht es nicht mehr. Kein Wunder, dass der Bundesrat jetzt wohl den Vermittlungsausschuss dazu anrufen will! Nach 35 Jahren ärztlicher Tätigkeit im Krankenhaus bin ich 2021 hier in den Bundestag gekommen, mit zwei Hauptmotivationen: Eine davon war eine große Krankenhausreform mit einer Reform der Fallpauschalen durch Einführung von Vorhaltebudgets für ein Ende des Hamsterradeffekts in den Kliniken und eine bessere Patientenversorgung mit einer Konzentration spezialisierter Leistungen und einer bedarfsgerechten Grundversorgung, gerade auch im ländlichen Raum, mit einer aktiven Krankenhausplanung, die Qualitätsaspekte einbezieht und wo die Vergütung an Qualität gebunden ist, und mit mehr ambulanter Versorgung an den Krankenhäusern – alles zum Wohl der Patientinnen und Patienten. Eine solche Reform haben wir in umfassender Absprache mit den Ländern gemacht. Durch ganz starke Mitwirkung von uns Grünen ist diese Reform auch wirklich gut geworden. Aber jetzt wird sie zu meinem großen Leidwesen verzögert und verwässert unter der falschen Vorgabe, mehr Flexibilität oder Alltagstauglichkeit zu ermöglichen. Überall in unserem Land ist es wichtig, dass die Menschen Krankenhäuser gut erreichen können. Sie aber schaffen die bundeseinheitlichen Erreichbarkeitsvorgaben jetzt einfach ab. So entsteht ein Flickenteppich in der Versorgung zum Nachteil der Kranken. Sie schaffen Leistungsgruppen einfach ab wie die Infektiologie, und das nach der Coronapandemie, wo wir doch gesehen haben, wie wichtig dieses Fach ist. Für die Fachkliniken – hochspezialisierte Krankenhäuser – lockern Sie die Regeln mit der Gefahr, dass Kliniken zu Fachkrankenhäusern umgewandelt werden und wichtige Qualitätskriterien gar nicht mehr erfüllen müssen. Sie ermöglichen bei Krebsoperationen eine Lockerung der Mindestfallzahlen mit der Begründung, keine regionalen Versorgungsengpässe entstehen zu lassen. Krebs ist aber kein Notfall. Bei diesen bedrohlichen Erkrankungen erwarten die Menschen höchste Qualität und größtmögliche Erfahrung und sind auch gern bereit, für eine Operation weiter zu fahren. Und Sie verschieben die Einführung der Vorhaltevergütung und vergrößern die planerische Unsicherheit. Sie machen einen Kniefall vor den Interessen einzelner Länder. Ihr Entwurf ist das Gegenteil dessen, was unser Krankenhauswesen jetzt braucht. Statt die dringend notwendige Strukturreform konsequent umzusetzen, weichen Sie zentrale Elemente der Krankenhausreform auf. Wir haben mit der Krankenhausreform auch viele wichtige Verbesserungen für die Versorgung von Kindern durchgesetzt, zum Beispiel Zuschläge für die Kinderkliniken. Auch für die Kinderheilkunde bringt Ihr Entwurf Verschlechterungen. Mein Kollege Johannes Wagner ist Kinderarzt und hat in unserem Antrag zum Thema Kindergesundheit wichtige Forderungen zusammengefasst. Sie haben Leistungsgruppen wie „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ einfach gestrichen. Die Kinder brauchen diese aber ganz dringend. Das sagen auch die Fachgesellschaften. Wir haben in der Ampel dafür gesorgt, dass Kinder nicht unnötig lange in Kliniken bleiben müssen, und dafür Abschläge bei kurzen Verweildauern abgeschafft. Die Umsetzung verzögern Sie jetzt. Warum eigentlich? Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Außerdem fordern wir Maßnahmen bei der Kinderkrankenpflege, der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und bei der Sicherstellung von Kindermedikamenten. Wir Grüne werden uns im parlamentarischen Verfahren mit Änderungsanträgen dafür einsetzen, dass die genannten und so manch andere Verschlechterungen korrigiert werden. Kommen Sie bitte zum Schluss. Unser Ziel bleibt eine Reform, die Qualität stärkt, Versorgung sichert und Krankenhäuser zukunftsfest macht. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Ates Gürpinar.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was Karl Lauterbach und die Ampel in der letzten Legislatur als Krankenhausreform verkauften, war in Wirklichkeit ein Klinikschließungsprogramm. Wir können das Gesetz getrost so nennen, weil der ehemalige Gesundheitsminister selbst mit diesem Gesetz ein Vorhaben abschloss, das er bereits 2019 ankündigte. Er behauptete damals, dass die Hälfte bis zwei Drittel der Kliniken verzichtbar wären. Er sagte, man könne sie einfach schließen. Und das war die Umsetzung. Und Sie, liebe Union, setzen das jetzt weiter um. In der Opposition haben Sie noch gebrüllt wie ein Löwe; nach einem halben Jahr landen Sie eher als Bettvorleger. Sie schaffen zwar die eine oder andere Übergangsregelung. Aber Sie verhindern nicht, dass flächendeckend bedarfsnotwendige Kliniken schließen. Vor allem im ländlichen Raum wird das im Notfall Menschenleben kosten. Das allergrößte Problem ist doch, dass sich niemand von Ihnen – weder von der Ampel noch von der Union – an die Grundlage dieses Systems herantraut, und zwar die Finanzierung. Es lohnt sich auch mit Ihrem Gesetz weiterhin, am Personal zu sparen. Die Fallpauschalen und auch die „Pseudovorhaltevergütung“, eine Art nachgelagerte Fallpauschale, schaffen den Anreiz, möglichst viele Fälle mit möglichst wenig Personal zu machen. So generieren die Krankenhauskonzerne Gewinne mit der Gesundheit. Aber dieser Profit ist letztlich das, was jährlich Hunderte Millionen Euro Versichertenbeiträge kostet. Eine besonders dreiste Zweckentfremdung von Versichertengeldern will ich am Beispiel meines Wahlkreises mal kurz erläutern: die Schön-Kliniken. Über den privaten Klinikkonzern ärgere ich mich gerade besonders, weil er jetzt unter anderem die Herzchirurgie schließen will und die sogenannte JERWA, eine deutschlandweit einzigartige Abteilung für junge Erwachsene mit Behinderung. Aber der Konzern spendet jedes Jahr Geld an die Union. Ausgerechnet rund um das Krankenhausgesetz war der Betrag dann doch ein wenig höher. Ich finde, das sollte verboten werden, sehr geehrte Damen und Herren. Für all das zahlen die Beschäftigten. Sie leiden unter Unterbesetzung und massiver Überlastung und baden am eigenen Leib aus, dass mit diesem System schlicht keine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten möglich ist. Wir als Linke zeigen mit unserem Antrag, wie es gehen könnte. Wir wollen sämtliche Personalkosten aus den Fallpauschalen herausnehmen. Die Krankenkassen sollen den Krankenhäusern die Personalkosten vollständig refinanzieren: für Pflege, für Reinigung, für Logistik. Sprich: Das gesamte Personal, das notwendig ist, um eine bedarfsgerechte Versorgung bereitzustellen, wird finanziert. Dazu müssen wissenschaftlich fundierte Instrumente zur Personalbemessung entwickelt werden. Liebe Frau Warken, liebe Koalition, Krankenhäuser sind keine Unternehmen. Die Profitlogik muss endlich raus aus der Gesundheit. Deswegen: Stimmen Sie unserem Antrag zu, damit kein bedarfsnotwendiges Krankenhaus aus wirtschaftlichen Gründen schließen muss, damit Krankenhauspersonal bedarfsgerecht finanziert wird und damit endlich verhindert wird, dass Gelder für die Gesundheitsversorgung in den Taschen privater Konzerne landen! Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. Stephan Pilsinger.

CDU/CSU

Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Präsidentin! Vom Grundsatz her sagen wir als Unionsfraktion: Die Krankenhausreform muss kommen – das haben wir auch in der letzten Wahlperiode gesagt –, wir wollen aber pragmatische Verbesserungen. Eines ist völlig klar: Wir haben in Deutschland eine sehr fragmentierte Krankenhauslandschaft. Knapp 30 Prozent unserer Ausgaben im Gesundheitssystem geben wir für die Krankenhäuser im stationären Bereich aus. Das ist im internationalen Vergleich sehr viel. Wir haben auch eine sehr hohe Bettenquote. Mit 7,7 Krankenhausbetten pro 1 000 Einwohner hat Deutschland, bezogen auf die Bevölkerungszahl, eine 60 Prozent höhere Bettenkapazität als der EU-Durchschnitt. Meine Damen und Herren, viele Betten sind gut. Aber wenn man sich das deutsche Gesundheitssystem anschaut, dann muss man sagen: Wir geben zwar viel Geld für die Gesundheit aus, aber die Effizienz ist nicht ausreichend. Wenn man sich die Themen „Krankheitslast“ oder „Lebenserwartung“ anschaut, sieht man: Deutschland ist da nur im Mittelfeld, obwohl wir sehr viel Geld pro Kopf für die Gesundheit der Menschen ausgeben. Deswegen ist eine Sache wichtig in dieser hochemotionalen Debatte: Wir müssen das Geld für die Gesundheit in Deutschland effizienter ausgeben. Deswegen müssen wir auch im Krankenhausbereich notwendige Reformen einleiten. Es ist doch völlig klar: Wenn jemand einen elektiven Eingriff vornehmen lässt, zum Beispiel eine Hüft-OP, dann ist das ein planbarer Eingriff. Menschen, die intensiv darüber nachdenken und entsprechend gebildet sind, wählen ihre Krankenhäuser danach aus, ob der Eingriff in dem Krankenhaus häufig gemacht wird oder nicht. Es gibt Zahlen, die klar belegen: Wenn jemand etwas häufiger macht, beispielsweise eine Hüft-OP, dann ist es meist auch so, dass die Qualität besser ist. An dieser Stelle muss man aber sagen: Gerade bei Krebsoperationen oder bei elektiven Eingriffen kann es doch nicht sein, dass Menschen, die weniger gebildet sind, im Kreiskrankenhaus vor Ort mit schlechterer Qualität behandelt werden und Menschen mit einem höheren Bildungsstand in hochspezialisierte Häuser gehen. Das ist nicht sozial und auch nicht gerecht. Deswegen – wenn Die Linke davon redet, dass Menschen benachteiligt werden –: Wir kämpfen für soziale Gerechtigkeit. Daher müssen wir dafür kämpfen, dass auch Menschen mit niedrigem Bildungsstand ordentlich und adäquat behandelt werden. Sie sprechen in Ihren Reden davon, dass die Krankenhauskonzerne so hohe Gewinne machen. Ich muss Sie da mit den Zahlen konfrontieren: Über 80 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland sind hochdefizitär. Das betrifft auch private Krankenhäuser. Deswegen ist es unsachgemäß, zu sagen: Das Krankenhaussystem dient nur dazu, dass die Privaten viel Geld verdienen und die Gesetzlichen Miese machen. – Gerade die freien gemeinnützigen Träger sind als private Träger die Hauptbetroffenen. Das, was Sie sagen, ist unsachgemäß; alle Krankenhäuser sind betroffen. Deswegen ist es völlig falsch, alles nur auf die Kapitalismuskeule herunterzubrechen. Meine Damen und Herren, wir wollen das Krankenhausgesetz nicht zerstören. Wir wollen es verbessern; wir wollen es pragmatischer machen und besser zur Anwendung führen. Daran arbeiten wir in diesem Gesetzesprozess. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit, um die Krankenhausreform zu einem sinnvollen Ende zu führen. Danke schön. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Claudia Weiss.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute in erster Beratung über das Krankenhausreformanpassungsgesetz, ein Gesetz, das über die Zukunft der stationären Versorgung entscheidet und damit über etwas, das für jede Familie in diesem Land von grundlegender Bedeutung ist: die medizinische Versorgung von Kindern und die Erreichbarkeit von Krankenhäusern im ländlichen Raum. Dieser Gesetzentwurf enthält große Worte: Qualität, Transparenz, Struktur. Doch hinter diesen Schlagworten steht ein Konzept, das die Realität vieler Kliniken verkennt. Die pädiatrische Versorgung, die Kinder- und Jugendmedizin, wird mit diesem Gesetz massiv gefährdet. Was jahrzehntelang mühsam aufgebaut wurde, droht jetzt Schritt für Schritt verloren zu gehen. Die speziellen Leistungsgruppen, die sie bislang klar strukturiert haben, sind gestrichen oder verwässert. Damit verlieren Kinderkliniken ihre fachliche und planerische Verankerung. Auch die Finanzierung ist unausgewogen. Die sogenannte Vorhaltevergütung deckt laut Deutscher Krankenhausgesellschaft die Fixkosten vieler kleiner Kliniken nicht ab. DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gaß warnt: Diese Vorhaltefinanzierung erschwert jede bedarfsorientierte Planung. Sie schafft Unsicherheit, wo Stabilität nötig wäre. – Die Folgen sind absehbar, und sie treffen die Schwächsten zuerst. Kinderkliniken, Geburtshilfen und Notfallstationen geraten unter Druck. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin weist darauf hin, dass zahlreiche Kinderkliniken und spezialisierte Abteilungen, etwa in der Neonatologie, durch die derzeitige Krankenhauspolitik in ihrer Existenz gefährdet sind. Besonders im ländlichen Raum können kleine Krankenhäuser die neuen Strukturvorgaben kaum erfüllen. DKG, Marburger Bund und Landkreistag sagen es übereinstimmend: Diese Reform begünstigt große Zentren und gefährdet die wohnortnahe Versorgung. Wenn ein Kind nachts mit Fieberkrampf ins Krankenhaus muss, darf die entscheidende Frage nicht lauten: „Wie weit ist das nächste Zentrum?“, sondern: „Wie schnell bekommt es Hilfe?“ Kinder sind keine kleinen Erwachsenen; sie brauchen spezialisierte Ärzte, kindgerechte Pflege und eine sichere Struktur, auch außerhalb von Ballungsräumen. Darum braucht dieses Gesetz Korrekturen: verbindliche Vorhaltefinanzierung für Kinder- und Jugendmedizin, Wiedereinführung der Leistungsgruppen LG 16 und 47, Schutzmechanismen für kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum. Gesundheitsversorgung darf nicht auf der Landkarte ausgedünnt werden. Sie muss am Patientenbett beginnen, besonders wenn dort ein Kind liegt. Gesundheitsversorgung ist kein Kostenfaktor; sie ist Teil der Daseinsvorsorge. Wer Kinderkliniken und Landkrankenhäuser aufgibt, spart kurzfristig Geld, aber riskiert langfristig Vertrauen, Qualität und Menschenleben. Danke schön. Die nächste Rednerin in dieser Debatte: Dr. Tanja Machalet für die SPD-Fraktion.

SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Wort zur AfD: Ich finde es bemerkenswert, dass Sie beim Thema Krankenhausreform auf die Tränendrüse drücken, auf der anderen Seite aber noch in der letzten Woche gefordert haben, medizinische Leistungen für Menschen mit Migrationshintergrund auf das absolute Minimum zu beschränken. Das ist nämlich Ihr wahres Gesicht. Die Tränen, die Sie vergossen haben, können Sie sich sparen. Auch ich komme aus einem ländlichen Wahlkreis, in dem in den letzten Jahren Krankenhäuser zunehmend in Schwierigkeiten geraten sind. Wir hatten auch einige Insolvenzen. Aber der Grund dafür ist nicht, lieber Kollege Gürpinar, die Krankenhausreform. Der Grund dafür ist, dass wir die Krankenhausreform noch nicht umgesetzt haben. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass wir das KHAG endlich auf den Weg bringen, um Planungssicherheit zu geben. Und auch ich möchte an dieser Stelle dem lieben Kollegen Karl Lauterbach noch mal danken, dass er uns eine wirklich gute Grundlage gegeben hat, mit der wir jetzt arbeiten. Ja, wir gehen auf die Kolleginnen und Kollegen der CDU zu und verändern ein paar Fristen, wenn auch nicht ganz ohne Bauchschmerzen; Kollege Pantazis hat es schon angesprochen. Wir haben noch erheblichen Beratungsbedarf, zum Beispiel bei der Ausgestaltung von Kooperationen, aber vor allem auch beim Thema Pflegepersonaluntergrenzen. Dazu wollen und werden wir uns im Verfahren noch verständigen. Mit insgesamt 50 Milliarden Euro eröffnen wir durch die strukturelle Transformation neue Chancen für unsere Gesundheitsversorgung. Das KHAG stellt die Finanzierung auf solide Füße. Wir entlasten die gesetzlichen Krankenversicherungen substanziell bis 2035 um rund 25 Milliarden Euro, weil wir künftig jährlich 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen bereitstellen und nicht länger aus Beitragsmitteln. Wir machen die Krankenhausreform praxistauglicher, indem wir Bürokratie abbauen und die Versorgungsqualität weiter stärken. Das ist genau das, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart und den Bürgerinnen und Bürgern versprochen haben. Wir wollen mit der Reform niemanden überfordern. Wir wollen die Krankenhauslandschaft optimieren, um auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und erreichbare Versorgung zu gewährleisten. Länder, Krankenhäuser und Kassen gewinnen etwas mehr Flexibilität und können auch regionale Besonderheiten, die es tatsächlich gibt, besser berücksichtigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für mich persönlich bedeutend ist, dass gerade kleine Häuser – die sind ja hier mehrfach angesprochen worden –, – Frau Kollegin, Sie müssten zum Schluss kommen, bitte. – zum Beispiel das Krankenhaus Nastätten in meinem Wahlkreis, durch die Reform Zukunftsperspektiven bekommen. Die langfristige Sicherung wohnortnaher stationärer Grundversorgung bleibt unser sozialdemokratisches Kernanliegen. Krankenhäuser dürfen für niemanden in Deutschland zum Privileg werden. Vielen Dank. Den Schluss in dieser Debatte macht für die Unionsfraktion Axel Müller.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kaum ein Bereich der Daseinsvorsorge ist für die Menschen so unmittelbar spürbar wie die Krankenhausversorgung. Wenn etwas in Reichweite sein muss, dann ist das ein Krankenhaus, dem man im Ernstfall auch vertrauen kann. Doch Nähe allein reicht nicht aus. Es kommt auf Qualität an. Und da müssen wir ehrlich sagen: Trotz höchster Ausgaben im stationären Bereich – Deutschland liegt im OECD-Schnitt rund ein Drittel über den EU-Ländern – bleiben die Ergebnisse hinter vergleichbaren Ländern zurück. Diese strukturellen Probleme schlagen sich auch auf die Lebenserwartung und die Versorgungsqualität nieder. Um besser zu werden, braucht es genau diese Reform. Sie stellt die Krankenhausversorgung auf ein solides, modernes und gerechtes Fundament. Wir haben nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz von 2024 gesehen, wie schwierig Bund-Länder-Kompetenzen zu verbinden sind. Da setzen wir mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz nunmehr an. Ich bin mir bewusst, dass wir auch am Ende dieser Beratungen nicht alle Forderungen und Wünsche sofort erfüllen können. Manche Leistungsgruppen bleiben zunächst unbesetzt – nicht aus Starrheit, sondern weil wir den Mut haben, endlich einen Knopf an dieses Gesetzgebungsverfahren zu machen. Kolleginnen und Kollegen, wir müssen ins Handeln kommen. Entscheidend ist dabei jedoch: Dieses Gesetz ist – das sage ich allen Kritikern – kein starres Regelwerk, sondern ein lernendes System. Wir werden die Umsetzung kritisch begleiten, transparent evaluieren und dabei dort, wo nötig, auch nachsteuern. Denn verantwortungsvolle Politik ist kein fertiges Produkt. Sie ist ein Prozess, der lernt, prüft und verbessert. Dabei ist uns daran gelegen, den unterschiedlichen Strukturen und Bedarfen in den einzelnen Bundesländern und innerhalb derselben mehr Raum zu geben. In aller Kürze vier Punkte. Erstens. Wir sorgen – die Ministerin hat es gesagt – bei der Finanzierung des Transformationsfonds für mehr Gerechtigkeit und entlasten die Beitragszahler der gesetzlichen Kassen um 29 Milliarden Euro. Zweitens. Wir respektieren die den Ländern nach dem Grundgesetz zugewiesene Kompetenz bei der Krankenhausplanung und schaffen mehr Möglichkeiten, von dem strengen Korsett der Mindestvorhaltezahlen abzuweichen, zumindest vorübergehend. Drittens. Wir erkennen die Notwendigkeit einer guten onkologischen Versorgung für Krebspatienten in räumlicher Nähe an, wenn ein Haus seine Erfahrung durch entsprechende Expertise qualifiziert nachgewiesen hat. Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ja, bitte. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege Müller, dass Sie die Frage zulassen. – Ich habe in Ihrer Rede und auch in den Reden der Kolleginnen und Kollegen einvernehmlich gehört, dass Sie sich anschicken, die Krankenhausversorgung zusammen mit den Ländern zu stärken. Jetzt ist es so, dass Sie vor nicht einmal sechs Wochen 4 Milliarden Euro zusätzlich zur Förderung der Krankenhäuser auf den Weg gebracht haben, um sie dann vier Wochen später mit Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro erneut zu belasten. Mit diesem Gesetz bringen Sie heute darüber hinaus den Vorschlag ein, dass die Förderbeträge für die Kinderheilkunde, für die Geburtshilfe, für die Schlaganfallversorgung, für die Schwerverletztenversorgung für das Jahr 2027 gestrichen werden. Können Sie mir erklären, wie die Kürzungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro für diese wichtigen Versorgungsbereiche im Einklang mit dem Ziel stehen, die Krankenhausversorgung zu stärken? Wie kann man dieses gleichzeitige Gasgeben und Bremsen den Menschen vernünftig erklären? Vielen Dank, Herr Kollege Dahmen, für die Zwischenfrage. – Sie haben meine kritische Haltung in diesem Punkt jetzt nicht erwähnt; ich will sie hier auch nicht noch einmal darlegen. Ich kann vielleicht eines zur Verdeutlichung sagen: Die Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro dienen ja nicht nur den Krankenhäusern, sondern auch allen Beitragszahlern und Beitragszahlerinnen in diesem Land, die die Krankenhäuser mitfinanzieren müssen. Wir müssen schon auch darauf achten, dass wir für Beitragsstabilität sorgen, und das haben wir mit dieser Entscheidung getan. Ich bin der festen Überzeugung, dass ansonsten die Beiträge weiter durch die Decke gehen. Es ist zu befürchten, dass sie weiter steigen; aber wir wollen das auf jeden Fall vermeiden. Und das ist der Hauptgrund, warum wir diese Einsparungen vorgenommen haben. Der andere Grund ist: Wenn man unterm Strich alles betrachtet, was wir den Häusern in den letzten Jahren haben zukommen lassen und was diese künftig noch zu erwarten haben, dann kommen wir auf einen Betrag von über 8 Milliarden Euro. Das muss man an dieser Stelle auch mal sagen. Es mag schmerzhaft sein, wenn man etwas, was man scheinbar gegeben hat, wieder wegnimmt. Aber in der Gesamtsumme betrachtet, haben wir die Häuser, auch in der Ampelzeit, deutlich bessergestellt, als sie es vorher waren. Der vierte Punkt, den ich noch nennen möchte: Wir geben den Häusern ein Jahr länger Zeit – das ist gesagt worden –, um eine Neuausrichtung der Leistungsvergütung zu erreichen. Es gibt natürlich Optimierungsbedarf. Beispielsweise wird in den weiteren Beratungen zu erörtern sein, ob es richtig ist, dass sich die Länder bei Planungen im Rahmen ihrer Kompetenz künftig mit den Kassen ins Benehmen setzen müssen, dass der Transformationsfonds nur ab einem bestimmten Stichtag greift, oder ob ein Radius von 2 Kilometern bei einem Standort nicht zu klein ist. Weitere flankierende Maßnahmen sind auf dem Weg, wie die Notfallversorgung und eine Neuausrichtung der ambulanten Versorgung. Ich komme zum Schluss. Wenn die Menschen etwas verlieren, weil es unausweichlich ist – und das wird nicht zu vermeiden sein –, – Herr Kollege, Sie müssten zum Schluss kommen. – wie das Krankenhaus um die Ecke, müssen sie einen adäquaten Ersatz bekommen, um das zu erreichen, worauf es uns ankommt: die optimale flächendeckende Versorgung. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion