1. Lesung

Gesetzes zur Änderung des Patientenrechtegesetzes

Erste Beratung des von den Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Lena Gumnior, Dr. Janosch Dahmen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Patientenrechtegesetzes

9. Juli 2026·Sitzung 89··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (5)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Koalition, wenn Sie in dieser Woche noch Ihr GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durch den Bundestag bringen, dann ist klar: Der Kostendruck im Gesundheitswesen wird weiter steigen, und Stellenstreichungen in den Kliniken werden spätestens ab Anfang nächsten Jahres zu erwarten sein – in riesigem Ausmaß. Für uns Grüne ist dabei klar: Die Rechte von Patientinnen und Patienten dürfen dabei nicht unter die Räder geraten. Denn wenn die Personalengpässe zunehmen und die Abläufe verdichtet werden, dann steigt auch das Risiko für Behandlungsfehler. Genau deshalb müssen wir die Patientinnen und Patienten in diesem Land besser schützen, statt die Wahrung ihrer Rechte weiterhin dem Zufall zu überlassen. Ich möchte ein Beispiel geben: 2013 hat sich Frau K. bei Verdacht auf einen Hirntumor operieren lassen. Nach der OP hatte sie eine starke Lähmung ihrer Augen- und Sehmuskulatur und eine stark eingeschränkte Sehfähigkeit. Sie ist vor Gericht gezogen und hat sich durch mehrere Instanzen geklagt, weil sie sagte, sie sei vorher nicht genug über die Risiken dieser OP aufgeklärt worden. 2023, zehn Jahre später, hat sie schließlich vor dem BGH recht bekommen. Genau solche Beispiele zeigen, dass Fehler unterschiedlichen Ausmaßes in unserem Gesundheitssystem immer wieder passieren. Sie zeigen, dass in Behandlungen wie in Aufklärungsvorgängen Fehler passieren und dass sich Betroffene oft jahrelang durch die Instanzen kämpfen müssen, um ihre Rechte wirklich durchzusetzen. Sie haben dabei immer wieder auch mit mangelnder Transparenz und mangelnder Mitwirkung auf allen Ebenen zu tun und tragen eine überstarke Beweislast, die bei ihnen als Patientinnen und Patienten selber liegt. Das darf nicht länger so bleiben. Es ist klar: Fehler passieren. Fehler passieren auch im deutschen Gesundheitswesen. Der Medizinische Dienst Bund hat Ende letzten Jahres eine Statistik veröffentlicht, nach der vermutlich in 4 bis 5 Prozent aller Fälle, die hier in Deutschland in den Kliniken behandelt werden, Fehler passieren; das sind über 800 000 Fälle pro Jahr. Da ist eine hohe Dunkelziffer, die es gibt, schon mit einbezogen. Wir haben das Problem, dass wir bisher leider keine systematische Erfassung von Fehlern haben. Wir haben auch keine vernünftige Fehlerkultur, in der das wirklich mal transparent offengelegt würde. Hier braucht es Änderungen, und es braucht endlich bessere Mittel zur Durchsetzung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Als Grüne legen wir Ihnen hier und heute deshalb unseren Vorschlag für eine Novellierung des Patientenrechtegesetzes vor. Dafür ist es höchste Zeit! Wir machen konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung und zur Stärkung der Organisationsverantwortung statt der Individualverantwortung. Wir wollen verbesserte Regeln für Dokumentation und mehr Transparenz. Wir wollen klare Regeln für das Gutachterwesen. Und wir wollen eine Stärkung der Pflicht zur Information von Patientinnen und Patienten. Und, liebe Regierung, ich kann Ihnen nur sagen: Sie haben jetzt die Chance, Ihre schlechten Reformen, die Sie diese Woche hier durchsetzen wollen, mit einer guten Reform des Patientenrechtegesetzes zu flankieren, wenn Sie sich unsere Vorschläge zu eigen machen. Machen Sie sie zu Ihren eigenen; das lohnt sich im Sinne der Patientinnen und Patienten in Deutschland. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rede hält Dr. Maria-Lena Weiss für die CDU/CSU-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Grüne, beginnen möchte ich meine Rede mit einem gutgemeinten Ratschlag an Sie: Wenden Sie sich mit diesem Gesetzentwurf vertrauensvoll an den Kollegen Streeck als Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Denn ich erkenne bei Ihnen eine eindeutige Sucht: die nach immer mehr Bürokratie. Schade; denn Patientenrechte sind ein hohes Gut. Wer krank ist und auf medizinische Hilfe angewiesen ist, der befindet sich in einer besonders verletzlichen Lage. Unser Staat schützt Menschen in dieser Lage und schützt die körperliche Unversehrtheit von Patientinnen und Patienten, indem er mit den §§ 630a ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Behandlungs- und Arzthaftung geschaffen hat. Auch Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern wurden bereits verbessert. Und es gibt schon ein funktionierendes System der Patientenbeteiligung und Patienteninformation. Das zeigt doch: Unser aktueller Rechtsrahmen ist ausgewogen, und er funktioniert. Ein zentrales Anliegen in Ihrem Gesetzentwurf sind Änderungen an der Beweisführung bei Behandlungsfehlern. So soll künftig bei der haftungsbegründenden Kausalität stärker mit Wahrscheinlichkeiten gearbeitet werden. Das mag patientenfreundlich klingen. Es greift aber tief in die Grundstruktur unseres Haftungsrechts ein und wäre nicht weniger als ein Systembruch. Haftung bedeutet im Zivilrecht nicht: Irgendwas ist schiefgelaufen, also muss irgendjemand zahlen. Haftung bedeutet, dass jemand eine Pflicht aus einem Behandlungsvertrag verletzt hat und dass ihm diese Pflichtverletzung auch konkret vorzuwerfen ist. Dabei ist ein ausgebliebener Behandlungserfolg oder eine fehlgeschlagene Maßnahme eben nicht automatisch eine Pflichtverletzung. Denn eine ärztliche Behandlung ist zivilrechtlich eine Dienstleistung und kein Werk. Es geht nicht um einen garantierten Erfolg, sondern es geht darum, die eigene Arbeitsleistung bestmöglich zu erbringen, und das ist auch richtig so. Auch die moderne Medizin muss zugestehen: Der menschliche Körper und die individuelle Situation eines Patienten sind nie vollständig berechenbar. Deshalb wäre es fatal, hier unrealistische Erwartungen zu wecken. Haftung setzt immer Zurechnung voraus. Ein zurechenbarer Fehler muss den konkreten Schaden verursacht haben. Eine Beweismaßreduktion kann deshalb nicht der richtige Weg sein. Denn wer nach überwiegender Wahrscheinlichkeit entscheidet, macht aus einem Haftungsrecht für verursachte Schäden ein Haftungsrecht für vermutete Risiken. Und das wäre eine Abkehr von Tatsachenbasiertheit. Wir haben bereits heute ein ausdifferenziertes und gut entwickeltes Arzthaftungsrecht mit Beweiserleichterungen, mit einer abgestuften Darlegungslast, mit Regeln bei groben Behandlungsfehlern und unzureichender Dokumentation. Dieses System hat sich bewährt und ist ausgewogen. Eine weitere Haftungsverschärfung, wie Sie sie verlangen, hätte Nebenwirkungen. Sie würde Defensivmedizin fördern. Ärztinnen und Ärzte würden stärker nach Aspekten der Haftungsvermeidung entscheiden, zum Eigenschutz noch mehr dokumentieren und damit noch weniger Zeit am Patienten verbringen. Das kann keiner von uns ernsthaft wollen. Und auch in der Folge würden Versicherungsprämien steigen, gerade in Bereichen wie der Geburtshilfe, der Notfallmedizin oder bei komplexen Eingriffen. Das gefährdet wiederum die Versorgung. Sie sehen: Patientenrechte stärkt man nicht, indem man diese Versorgung ausdünnt und es ihr schwer macht. Und dann noch ein Satz zur Dokumentation. Natürlich müssen Behandlungsakten nachvollziehbar sein, und nachträgliche Änderungen dürfen nicht im Dunkeln bleiben. Dafür gibt es aber bereits Regeln, zum Beispiel, dass der ursprüngliche Inhalt und der Zeitpunkt einer Änderung erkennbar bleiben müssen. Die Dokumentation verliert bei Zweifeln ihre Beweiswirkung. Sie sehen also: Zusätzliche Formalpflichten darüber hinaus schaffen keinen zusätzlichen Mehrwert. Ähnlich ist es bei der Organisationsverantwortung. Ja, es ist richtig, was Sie sagen: Eine ausreichende Personalausstattung, Hygiene, Qualifikation und Abläufe sind entscheidend für die Patientensicherheit. Aber medizinische Einrichtungen haften bereits heute für Pflichtverletzungen ihres Personals und haben weitreichende Organisationspflichten. Und wir haben eine Rechtsprechung, die die Anforderungen flexibel und praxisnah weiterentwickelt. Sie sehen also: Eine starre Aufzählung im BGB schafft keine Klarheit, sondern ganz im Gegenteil: Sie schafft neue Auslegungsfragen. Ich komme zum Schluss. So ist es. Liebe Kolleginnen und Kollegen, echte Patientenrechte stärken wir durch bessere Fehlerprävention, gute Behandlungsbedingungen, ausreichend Personal, moderne IT, verständliche Aufklärung und eine Kultur des Lernens aus Fehlern. Vielen Dank! Patientensicherheit entsteht nicht im Plenarsaal, sondern in der Praxis. Frau Dr. Weiss, Ihre Redezeit ist abgelaufen! Wir als Union – ich bin fertig – Davon gehe ich aus. Ich nehme Sie auch beim Wort. – wollen starke Patientenrechte. Aber dieser Gesetzentwurf stärkt sie nicht. Deshalb lehnen wir ihn ab. Danke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Jahr wurden bundesweit 12 300 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern eingeholt. In 2 800 Fällen, also 23 Prozent, war der Arztfehler schadensursächlich. Dennoch ist der Ruf nach Verbesserung der Patientenrechte nachvollziehbar. Doch der Entwurf der Grünen leistet dies gerade nicht. Der Kern Ihres Entwurfs ist eine tiefgreifende Umstellung im Haftungsrecht. Eine solche lehnen wir ab. Zu Ihrem Beweismaß. Ein Arzt soll künftig für einen Schaden einstehen, von dem niemand mit Sicherheit weiß, ob er ihn auch verursacht hat. Für den Nachweis der Kausalität würde demnach eine überwiegende Wahrscheinlichkeit genügen. Sie würden auf diese Weise ohne Grund ein Sonderrecht für einen einzigen Berufsstand schaffen. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2019 wie folgt festgestellt: Für die sogenannte haftungsbegründende Kausalität gilt der Strengbeweis gemäß § 286 der Zivilprozessordnung. Hiernach muss der Patient – gegebenenfalls mithilfe von Gutachtern – voll beweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat und dass dieser Fehler die Primärverletzung beim Patienten verursacht hat. Die in Ihrem Entwurf genannte Beweiserleichterung gilt nur für die sogenannte haftungsausfüllende Kausalität. Wenn der Arztfehler, zum Beispiel das falsche Setzen einer Spritze, und die Primärverletzung, zum Beispiel Probleme im Kniegelenk, feststehen, dann muss der Patient nur noch beweisen, welche Folgeschäden, zum Beispiel Schmerzen im Knie oder Verdienstausfall, daraus entstanden sind. Hierfür – aber nur hierfür! – genügt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit. Der Strengbeweis gemäß § 286 ZPO ist im Prozess eine hohe Hürde. Eine Beweismaßreduktion wäre aber der falsche Weg. Dies hat Ihnen die Bundesärztekammer im Gesundheitsausschuss auch ganz klar aufgezeigt. Und nun zu einem weiteren Punkt, der zeigt, wie undurchdacht Ihr Gesetzentwurf eigentlich ist. Sie sprechen in Ihrem Entwurf von Hinweisen auf „mangelnde Neutralität der […] Gutachter“. Diese Hinweise würden wir gerne einmal belegt sehen, und zwar so, dass sie nicht Einzelfälle darstellen, sondern ein strukturelles Problem belegen, auf das der Gesetzgeber dann – aber nur dann! – reagieren müsste. Sie sprechen den Gutachtern die Neutralität ab mit der Begründung, dass „diese als meist selbst praktizierende […] Ärzte berufsständischen Verbindungen unterliegen“. Wirft man aber einen Blick in Artikel 2 Ihres Entwurfs, so wundert man sich; denn dort wollen Sie dann gerade die Bundesärztekammer damit beauftragen, über die Auswahl von Gutachtern zu bestimmen. Ich fasse zusammen: Ihrer Meinung nach sind Ärzte nicht neutral, weil sie Ärzte sind. Und daher soll nun die Vereinigung der Ärzte für Neutralität sorgen. Übrigens: Die Bundesärztekammer ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein nicht eingetragener Verein ohne eigene Rechtsfähigkeit. Ginge es nach Ihnen, soll also ein nicht rechtsfähiger Verein künftig per Bundesgesetz verbindlich regeln, wer als Sachverständiger vor deutschen Gerichten auftritt und nach welchen Leitlinien er begutachtet. Das wäre kein Beitrag zur Stärkung von Patientenrechten. Das wäre vielmehr ein Eingriff in das Rechtsstaatsprinzip. Darüber hinaus geht Ihr Vorhaben am wirklichen Problem vorbei. Es fehlen nämlich nicht Verfahrensordnungen, und es mangelt auch nicht an Qualität. Es fehlen schlichtweg die Gutachter. Dies wurde so auch in der öffentlichen Anhörung bestätigt. Ein letztes Beispiel. In Ihrem neuen § 630a Absatz 3 „wird vermutet, dass die Leitung des Krankenhauses […] verpflichtet ist“. Aber Rechtspflichten, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werden nicht „vermutet“. Sie bestehen oder sie bestehen nicht. Vermuten kann man Tatsachen. Wer so formuliert, sollte das Wort „Rechtssicherheit“ wohl etwas seltener in den Mund nehmen. Ich fasse zusammen: Im Kern ist Ihr Gesetz ein Misstrauensgesetz, dabei auch handwerklich schlecht gemacht und fehlerhaft vorgelegt. Was also wäre der richtige Weg zur weiteren Reduzierung von Behandlungsfehlern? Genügend qualifiziertes Personal in den Kliniken, Entbürokratisierung, damit Ärzte behandeln statt dokumentieren, bessere Arbeitsbedingungen und kürzere Bereitschaftszeiten, mehr Medizinstudienplätze schaffen – 1990 waren es 16 000 Studienplätze, heute sind es 10 000 Studienplätze – und die morgen zur Abstimmung stehende sogenannte Gesundheitsreform ablehnen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Stefan Schwartze von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Rechte von Patientinnen und Patienten zu stärken, ist keine akademische Frage. Es geht um Gerechtigkeit für unser höchstes Gut: unsere Gesundheit. Es ist gut, dass wir dieses Thema hier heute Abend im Plenum beraten. Als Patientenbeauftragter erlebe ich regelmäßig, was es bedeutet, wenn Menschen nicht nur gegen ihre Erkrankung, sondern auch gegen undurchsichtige Strukturen kämpfen müssen. Das Patientenrechtegesetz von 2013 war ein Meilenstein. Heute, 13 Jahre später, zeigt sich: Die Realität hat das Gesetz überholt. Die Zahlen sind deutlich: Der Medizinische Dienst hat 2024 bundesweit 12 304 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt, in jedem fünften war dieser sogar ursächlich für die erlittenen Schäden. Viele daraus entstehende Konflikte wären zu vermeiden, wenn Behandelnde von sich aus auf Patientinnen und Patienten zugehen, zu Fehlern stehen und sich entschuldigen würden. Das wäre eine Kultur der Verantwortung, in der Fehler nicht vertuscht, sondern als Chance zur Verbesserung begriffen werden. Doch das wird nicht reichen. Wir brauchen eine unabhängige Ombudsstelle auf Bundesebene, die Patientinnen und Patienten berät und zwischen den Parteien vermittelt. Und wir müssen den Zugang zu unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern erleichtern. Denn wer heute nach Gerechtigkeit sucht, braucht nicht nur Recht, sondern auch Durchhaltevermögen. Doch selbst bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler steht die Patientin, der Patient vor einer fast unlösbaren Aufgabe: Sie müssen beweisen, dass ein Fehler passiert ist, dieser zum Schaden führte und er unvermeidbar war. Das ist, als müsste ein Unfallopfer den Unfallhergang selber rekonstruieren. Der Bundesgerichtshof hat hier in Einzelfällen bereits Ausnahmen geschaffen. Doch das reicht nicht. Wir brauchen eine generelle Beweismaßreduzierung. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Behandlungsfehler sind oft kein individuelles Versagen, sondern Folge systematischer Probleme: Personalmangel, fehlende Schulungen, nicht eingehaltene Standards. Und doch steht am Ende oft die einzelne Ärztin, der einzelne Arzt im Fokus der Haftung. Das ist ungerecht, das ist ineffizient. Denn solange man den Einzelnen verantwortlich macht, ändert sich am System nichts. Ein Blick auf die gesetzliche Verankerung der Organisationshaftung drängt sich meines Erachtens auf. Aufklärungspflichten werden oft nur unzureichend erfüllt, besonders bei Menschen mit Behinderungen, bei Menschen ohne Zugang zu digitalen Medien oder bei Älteren. Barrierefreiheit und Inklusion müssen hier endlich Realität werden. Und wir müssen weg von der Vorstellung, dass Aufklärung ein einmaliger Akt ist. Medizinische Entscheidungen sind oft komplex, und sie sollten gemeinsam getroffen werden. „Shared Decision Making“ ist kein Modebegriff, sondern Notwendigkeit. Studien zeigen: Wo Patientinnen und Patienten aktiv in Entscheidungen einbezogen werden, steigt nicht nur die Zufriedenheit, sondern auch der Behandlungserfolg. Das gilt insbesondere für IGeL-Leistungen. Laut IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes hatten die meisten der 55 untersuchten Leistungen keinen Nutzen. Einige waren sogar schädlich. Und doch werden sie weiter angeboten, oft ohne ausreichende Aufklärung. Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, informierte Entscheidungen zu treffen. Ein weiteres Problem: das Recht auf Einsicht in die Patientenakte. Allzu oft wird nach dem Prinzip gehandelt: Wer keine Akte hat, stellt auch keine Ansprüche. Hier haben wir die Rechte der Patientinnen und Patienten deutlich gestärkt, indem wir in § 630 BGB das Recht auf unverzügliche und vollständige Einsicht festgeschrieben haben. Die Akte gehört den Patienten. Punkt! Deshalb sollte eine Verjährungsfrist für Ansprüche erst mit der vollständigen Akteneinsicht beginnen. Das sollte im Streitfall auch für Dienst-, OP-, Hygiene- und Wartungspläne gelten. Also: ein durchaus erweitertes Einsichtsrecht. Und schließlich: die Terminvergabe. Immer mehr Praxen lagern die Terminvergabe an private Portale aus. Das mag praktisch für die einen sein, für andere bedeutet es Ausgrenzung. Ältere Menschen ohne Internetzugang, Menschen in akuten Notlagen: Sie alle haben es immer schwerer, einen Termin zu bekommen. Und selbst wer die Portale nutzt, steht vor Problemen: intransparente Angebote, falsche Kennzeichnung von Privatsprechstunden, Datenschutzmängel. Und am Ende landet man bei einer Selbstzahlerleistung. Das ist nicht akzeptabel. Wir brauchen Mindeststandards für diese Portale. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Koalitionsvertrag klar gesagt: „Bei medizinischen Behandlungen stärken wir Patientinnen und Patienten gegenüber den Behandelnden.“ Das verstehen wir als Auftrag, dem wir in dieser Legislaturperiode nachkommen wollen. Die Gespräche mit dem Justiz- und Verbraucherschutzministerium dazu laufen, die Gespräche mit dem BMG dazu laufen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Evelyn Schötz für die Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Zuhörende! Frau S. kommt wegen einer Routineoperation ins Krankenhaus. Wenige Stunden später kann sie nie wieder laufen. Von einem Tag auf den anderen verliert sie ihre Gesundheit. Und anschließend beginnt auch noch der Kampf: gegen Kliniken, Versicherungen und ein System, das den Geschädigten die Beweislast aufbürdet. Patientenrechte sind keine Almosen. Wer krank ist, befindet sich in einer der verletzlichsten Situationen überhaupt. Gerade dann muss der Rechtsstaat an der Seite der Betroffenen stehen, nicht an der Seite derjenigen, die den längeren finanziellen Atem haben. Deshalb geht der Gesetzentwurf der Grünen in wichtigen Punkten in die richtige Richtung. Er greift Forderungen auf, für die Die Linke seit Jahren eintritt. Dass künftig für den Nachweis von Behandlungsfehlern die überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreichen soll, stärkt die Rechte der Betroffenen spürbar. Und dass die Verantwortung der Klinikleitungen ausdrücklich geregelt wird, ist überfällig. Denn wenn Personalmangel oder schlechte Organisation zu Fehlern führen, darf die Verantwortung nicht an der einzelnen Pflegekraft oder der einzelnen Ärztin hängen bleiben. Aber der Entwurf bleibt leider auf halber Strecke stehen. Wer durch einen Behandlungsfehler schwer geschädigt wurde, braucht sofort Unterstützung, nicht erst nach Jahren vor Gericht. Zeit heilt hier keine Wunden, sie verschärft die soziale Not. Deshalb brauchen wir endlich einen Härtefallfonds. Er muss einspringen, wenn ein schwerer Schaden eingetreten ist, dessen Ursache aber rechtlich nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Denn die Betroffenen brauchen Geld für Pflege, Hilfsmittel oder den barrierefreien Umbau ihrer Wohnung, nicht den nächsten Gutachtertermin. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen nach einem möglichen Behandlungsfehler erst ihre Ersparnisse aufbrauchen müssen, bevor sie Hilfe erhalten. Ein solcher Fonds muss schnell, unbürokratisch und solidarisch finanziert werden: durch den Staat, aber auch durch Krankenhäuser und andere Leistungserbringer, die Verantwortung im Gesundheitssystem tragen. Und er wäre mehr als eine Soforthilfe. Er wäre ein Schritt hin zu einem modernen Entschädigungssystem und zu einer echten Fehlerkultur. Denn wo Fehler nicht aus Angst vor dem finanziellen Ruin verschwiegen werden, können sie aufgearbeitet werden, und nur so lassen sie sich künftig verhindern. Patientenrechte dürfen nicht erst am Ende eines gewonnenen Prozesses gelten. Sie müssen dann wirken, wenn Menschen sie am dringendsten brauchen. Vielen Dank.

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