Befragung der Bundesregierung
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (128)
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir leben in einem Rechtsstaat, und das ist eine große Errungenschaft. Denn unser Rechtsstaat ist gegründet auf der Verfassung und auf den Grundrechten. Er schützt die Meinungsfreiheit. Er schützt die Pressefreiheit. Er ist Fundament für Bürgerrechte und garantiert Minderheitenrechte. Er legt klare Verfahren für demokratische Entscheidungen fest. Und er bekräftigt jeden Tag: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Diesen Rechtsstaat gilt es zu schützen und zu stärken. Vor zwei Wochen hat die Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit dem Bundeskanzler den Weg freigemacht für einen neuen Pakt für den Rechtsstaat und damit für mehr Personal, mehr Digitalisierung in der Justiz und effizientere Verfahren. Eine halbe Milliarde Euro steuert der Bund bei; das ist doppelt so viel wie in den letzten beiden Legislaturperioden. Damit können die Länder besser dafür sorgen, dass Menschen nicht nur recht haben, sondern dass sie ihr Recht auch zügig bekommen. Unser gemeinsamer Pakt ist ein großer und guter Schritt für den Rechtsstaat und für die Justiz. Denn auf eine starke Justiz muss jeder bauen können, am allermeisten die Betroffenen von Kriminalität. Diese Bundesregierung macht zusammen mit den Regierungsfraktionen Ernst im Kampf gegen Gewalt: Die Regelung zur elektronischen Fußfessel ist bereits verabschiedet. Unser Vorschlag zum verschärften strafrechtlichen Schutz vor K.-o.-Tropfen ist diese Woche erstmals im Bundesrat. Wir stärken die psychosoziale Prozessbegleitung, damit mehr Opfer den Weg zu Polizei und Gericht gehen und ihn auch durchstehen. In der zweiten Jahreshälfte folgen Verschärfungen im Sexualstrafrecht, Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht und ein besserer Schutz der von Gewalt Betroffenen in familiengerichtlichen Verfahren. Erst im März haben wir hier über voyeuristische Aufnahmen, pornografische Deepfakes und Vergewaltigungsvideos debattiert. Diesen Taten setzen wir ein neues Strafrecht und effektivere Wege für die Betroffenen, sich zu wehren, entgegen. Und mit der IP-Adressenspeicherung werden wir mehr Täter im Netz ermitteln können. Die Beratungen im Deutschen Bundestag haben in der letzten Sitzungswoche begonnen. Den Kampf gegen Gewalt, insbesondere den Kampf gegen Gewalt an Frauen, haben wir angenommen, und wir werden ihn gemeinsam fortsetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Lassen Sie mich noch kurz etwas zu den hohen Lebenshaltungskosten und der Bezahlbarkeit des Lebens sagen – ein anderes Thema, aber auch ein wichtiges. Bereits morgen beginnen hier die parlamentarischen Beratungen unseres zweiten Mietrechtspaketes. Mit den Regelungen wollen wir Fehlentwicklungen bei möblierten Wohnungen, bei Kurzzeitvermietungen und auch bei Indexmietverträgen entgegentreten. Mieten ist das eine; das andere ist aber, dass natürlich mehr, schneller und günstiger gebaut werden muss. Dafür legen wir jetzt unseren Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vor. Ich freue mich, dass ich zusammen mit der Bauministerin, Verena Hubertz, hier einen großen Schritt weitergekommen bin. Denn es ist klar: Es muss beim Bauen nicht immer der Gold- oder der Luxusstandard sein. Bauen muss bezahlbar sein. Und es muss schnell gehen, damit wir bald mehr Wohnungen haben. Wir gehen noch ein weiteres Thema an. Im Sommer wollen wir gegen die Mondpreise auf dem Ticketzweitmarkt vorgehen. Es wird eine Preisobergrenze beim Weiterverkauf von Tickets für Sport- und Konzertveranstaltungen geben; dabei muss ein fairer Weiterverkauf für die Fans möglich bleiben. All das machen wir, damit Fans weiterhin Spaß an bezahlbaren Veranstaltungen haben. Gleichzeitig verhindern wir Abzocke und Geschäftemacherei auf dem Rücken der Fans. Damit die Tickets am Ende für die Fans da sind und nicht für die Spekulanten. Es gibt viel zu tun; es bleibt viel zu tun. Herzlichen Dank. Ich danke sehr, und so bleiben noch vier Minuten – genau passend. – Nun hat der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Herr Carsten Schneider, das Wort. Bitte, Ihr einleitender Bericht.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die übergroße Mehrheit der Menschen in unserem Land will Naturschutz, Klimaschutz und Umweltschutz. Wir wollen unseren Kindern eine lebenswerte Welt hinterlassen. Seit 14 Monaten ist die Bundesregierung im Amt, und seitdem arbeiten wir intensiv daran, Umwelt- und Klimaschutz in Deutschland voranzubringen. Wir tun das mit Blick auf die Umwelt, ohne natürlich die wirtschaftlichen Interessen aus dem Blick zu verlieren. Wenn es um Wirtschaft und Planungsbeschleunigung geht, sind wir pragmatisch. Klar ist aber auch: Wir senken dabei keinerlei umweltbezogene Standards. Denn eine intakte Natur ist die Grundvoraussetzung für eine dynamische Wirtschaft. In diesen 14 Monaten hat sich gezeigt, dass der Multilateralismus lebt. Die Weltklimakonferenz in Belém war ein Erfolg, auch wenn die USA aus dem Klimaabkommen ausgestiegen sind. – Ich sage das. Sie war ein großer Erfolg; wir sind weit vorangekommen. – Mit dem Beitritt zum neuen UN-Hochseeschutzabkommen schützen wir das größte Ökosystem unseres Planeten: die Ozeane. Die Lage an der Straße von Hormus hat deutlich gemacht, wie abhängig wir bei der Öl- und Gasversorgung von anderen Ländern sind. Die Antwort darauf kann nur der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien sein. Jede zusätzliche Photovoltaikanlage und jeder Energiespeicher macht uns unabhängiger und sicherer. Wir wollen weiter vorangehen bei der Elektrifizierung, also beim Heizen und Kühlen mit Wärmepumpen – wir sehen die Notwendigkeit in diesen Tagen ganz besonders – und insbesondere auch im Verkehr mit einem Hochlauf der E-Mobilität. Deutschland hat sich erfolgreich für das neue EU-Klimaziel für 2040 eingesetzt. Es ist kongruent mit unserem nationalen Ziel: 90 Prozent Treibhausgasemissionsminderung verglichen mit 1990 bis zum Jahr 2040. Das sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen, ist aber auch eine klare Zielsetzung. Und wir haben ein umfassendes Klimaschutzprogramm verabschiedet, das die Defizite aus der letzten Legislaturperiode behebt und Deutschland unabhängiger macht von fossilen Importen. Bei allen Maßnahmen kümmern wir uns auch um sozialen Ausgleich. Beispielsweise ist die E-Auto-Förderung, aber auch die der Wärmepumpe sozial gestaffelt. Wir sehen inzwischen, dass die Förderung bei Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ankommt und auch sie an klimafreundlicher Technologie teilhaben können. 2025 war knapp jeder fünfte Neuwagen ein reines Elektroauto: 45 Prozent mehr als im Vorjahr. 2026 setzt sich dieser Positivtrend fort. Die Zahl der Ladepunkte im Ladesäulennetz hat sich in den vergangenen vier Jahren mehr als verdoppelt. Noch eine letzte Erfolgsmeldung: 2025 lag die Wärmepumpe – wir haben gerade darüber diskutiert – bei den Heizsystemen zum ersten Mal auf Platz eins, also vor den Gasheizungen. Und ich kann hier den Kritikern der Wärmepumpe nur ganz deutlich sagen: Wärmepumpen heizen nicht nur im Winter, sie kühlen auch im Sommer. Trotz schwieriger Haushaltslage ist es uns gelungen, das wichtige Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zu sichern und auszubauen. Damit machen wir Moore, Wälder und Böden zu Verbündeten im Klima- und im Artenschutz. Und wir halten das Wasser länger in der Landschaft. Der Wald hat 2025 das erste Mal wieder mehr Kohlenstoff aufgenommen als abgegeben. Sie sehen: Es zahlt sich aus, wenn die Umweltpolitik vorangeht. Neue Technologien helfen uns, die Probleme zu lösen, die die alten, fossilen Technologien hinterlassen haben. Neue Technologien schaffen auch neue Märkte. Die Bundesregierung kümmert sich um die Zukunft, und dafür bin ich sehr dankbar. Ich freue mich, dass viele hier im Haus diesen Weg mitgehen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, mal etwas Grundsätzliches, was die Gesetzgebung in Ihrem Hause anbelangt: Soweit ich weiß, haben Sie in Ihrem Hause mehr als 200 hochqualifizierte und auch hochbezahlte Juristen. Wie kommt es dann, dass gerade in letzter Zeit Umsetzungen von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts bzw. von Richtlinien der EU vermehrt erst kurz vor Schluss der Umsetzungsfrist behandelt werden? Das betrifft zum Beispiel die Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung, die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten oder auch die Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung. Wie gesagt, bei mehr als 200 Juristen wundert es mich, dass das Ganze so lange dauert. Ein gutes Gesetz will ordentlich und mit genug Zeit beraten werden. Warum ist das bei Ihnen nicht möglich? – Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, vielen Dank für Ihre Frage. – Es ist in der Tat so, dass wir ganz hervorragende Juristinnen und Juristen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben. Wir haben aber auch zahlreiche Aufgaben. Wir haben Gesetzgebung in vielen Bereichen originär zu erledigen. Sie haben jetzt nur drei Beispiele genannt. Wir haben allein im ersten Jahr, in dem ich diesem Haus als Ministerin vorgestanden habe, 35 Gesetzentwürfe durchs Kabinett gebracht. Die vergangene Legislaturperiode war, wie Sie wissen, verkürzt. Da ist einiges liegen geblieben, und wir haben es innerhalb des ersten Jahres auf den Weg gebracht. All die Gesetze und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, die Sie genannt haben, haben wir fristgerecht umgesetzt. Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir das auch weiterhin tun. Wir arbeiten mit Hochdruck daran. Das bedeutet, dass das Haus unter einer extremen Arbeitslast steht, aber auch extrem fleißig ist und dabei die Gründlichkeit und die Sorgfalt nicht vergisst. – Vielen Dank. Eine Nachfrage? – 30 Sekunden.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, ich hatte schon einberechnet, dass durch den Legislaturperiodenwechsel etwas liegen bleiben könnte. Aber die Mitarbeiter in Ihrem Hause haben ja auch bei einem Legislaturperiodenwechsel nicht aufgehört, zu arbeiten. Meine Frage wäre jetzt: Welche inhaltlichen, personellen, organisatorischen und sachlichen Vorkehrungen haben Sie getroffen, damit das in Zukunft ein bisschen schneller geht? – Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, die Mitarbeiter des Hauses können keine Gesetze einbringen. Das heißt, sie warten natürlich, bis die Hausspitze entscheidet. Das haben wir sofort getan. Wir haben uns beraten. Wir haben aber auch einige Gesetzentwürfe, die in der letzten Legislaturperiode bereits in der Länder- und Verbändeanhörung waren und so nicht auf Zustimmung getroffen sind, überarbeitet. Das haben wir mit extremer Beschleunigung getan. Deshalb gibt es auch keine Veranlassung, das Haus umzubauen; denn wir sind ein sehr fleißiges und sehr schnelles Haus, aber eben auch ein sehr gründliches. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Herr Dr. Thomas Gebhart das Wort. Bitte.
Vielen Dank. – Herr Minister, in wenigen Tagen wird die Europäische Kommission Vorschläge zur Reform des Emissionshandels auf den Tisch legen. Teilen Sie meine Einschätzung, dass unsere heimischen Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, besser geschützt werden müssen, indem die freie Zuteilung der Zertifikate verlängert wird, und setzen Sie sich dafür ein?
Herr Abgeordneter, in der Tat wird die Kommission wahrscheinlich am Freitag nächster Woche den Review für den ETS-1-Zertifikatehandel bekannt geben. Wir haben uns gemeinsam in der Koalition darauf verständigt, dass wir die Wettbewerbssituation der Industrie nicht nur im Blick behalten, sondern auch auf gleiche Wettbewerbsbedingungen achten. Deswegen hat in Einzelbereichen insbesondere die Benchmark-Frage eine Rolle gespielt. Wir haben uns als Koalition – ich gemeinsam mit Katherina Reiche, der Wirtschaftsministerin – mit einer Regierungsposition auf die Kommission zubewegt. Diese ist übernommen worden. Ich gehe davon aus, dass das auch beim wichtigen Wärme-Benchmark, dem Fallback-Benchmark für Wärme, der sektorübergreifend ist, und dann auch bei der Frage der Menge an Zertifikaten der Fall sein wird. Wir richten das Cap jetzt auf das 2040er-Ziel aus, sodass wir nach 2039 auch noch einige Zertifikate im Markt haben werden. Danke schön. – Eine Nachfrage?
Gerne. – Herr Minister, ob Unternehmen hier am Standort Deutschland investieren oder nicht investieren, hängt auch mit langfristigen politischen Rahmenbedingungen zusammen. Eine entscheidende Frage in diesem Zusammenhang ist, ob es auch über 2039 hinaus im Emissionshandel eine Perspektive für die Unternehmen gibt, also ob Zertifikate auch darüber hinaus zur Verfügung stehen. Setzen Sie sich auch dafür ein, dass dies der Fall ist?
Lieber Herr Kollege, ich habe bereits in meiner ersten Regierungsbefragung deutlich gemacht, dass das der Fall sein wird. Wir sind für ein klares Preissignal im ETS 1, auch für klare wettbewerbliche Bedingungen, im Übrigen auch für den Schutz unserer Industrie durch einen CBAM, einen Importschutz, der dafür sorgt, dass auch beim Import eine Bepreisung stattfindet. Ebenso setzten wir uns dafür ein, dass auch nach 2039 noch Zertifikate zur Verfügung stehen. Es werden natürlich deutlich weniger sein. Es wird eine sinkende Zahl an Zertifikaten geben, sodass auch die – – Die Zeit! Ja, Entschuldigung. Danke. – Wir gehen weiter im Programm: Herr Dr. Till Steffen von Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort. Bitte.
Frau Hubig, Sie haben die grundlegende Bedeutung des Rechtsstaats herausgestellt. Der Maskenskandal um Jens Spahn, die Lobbyaffäre um Philipp Amthor oder die Verbindungen von Katherina Reiche zur Gaslobby haben ja eins gemeinsam: Sie konnten nur ans Licht kommen, weil die Bundesregierung über diesbezügliche Fragen Auskunft geben musste, also die Informationen herausgeben musste. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Informationsfreiheitsgesetz. Genau dieses Gesetz will die Bundesregierung jetzt einschränken: mit dem faktischen Ausschluss von Journalistinnen und Journalisten oder von Organisationen wie FragDenStaat, mit Gebühren für einzelne Anfragen von Zehntausenden von Euro. Frau Hubig, ich frage Sie als Justizministerin: Auf welcher Seite stehen Sie: auf der Seite derjenigen, die ihre Machenschaften vertuschen wollen, oder auf der Seite derjenigen, die im Sinne der Demokratie für Aufklärung sorgen wollen?
Herr Abgeordneter, das IFG ist eine Errungenschaft, für die sich meine Partei, für die sich die SPD-Fraktion immer eingesetzt hat. Insofern ist es für mich ganz klar, dass die Exekutive, dass die Regierung natürlich Transparenz herstellen muss, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft über ihr Tun schuldig ist. Deshalb ist es völlig klar, dass es das IFG weiter geben wird und dass wir bei Veränderungen am IFG darauf achten, dass der Grundkonsens, den wir – auch innerhalb der Regierung – darüber haben, wofür das IFG steht, beibehalten wird. Wir haben auch im Koalitionsvertrag die Vereinbarung, dass wir das IFG reformieren wollen – zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, zugunsten einer besseren Schlagkraft, sage ich jetzt mal. Die Zehntausende von Euro, die Sie gerade erwähnt haben, finden sich nirgendwo in den Überlegungen. Das sind jetzt Ihre Mutmaßungen; diese weise ich an dieser Stelle zurück. Eine Nachfrage.
Die Ankündigungen, die letzte Woche gemacht wurden, sind ja sehr konkret. Deswegen können wir sehr klar sehen, was Sie planen. Künftig soll es so sein, dass nur derjenige einen Anspruch auf Auskunft hat, der persönlich ein berechtigtes Interesse nachweist. Wir sehen auch: Organisationen wie FragDenStaat, die den Bürgern die Anfragen erleichtern, würden dann 330 000 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr stellen können. Deswegen frage ich Sie: Wie passt das eigentlich zusammen, dass die Bundesregierung auf der einen Seite den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dermaßen misstraut, dass schon ab dem ersten Tag eine Krankschreibung vorgelegt werden soll, – Ihre Zeit. – sie sich aber auf der anderen Seite selber der Kontrolle entziehen möchte?
Herr Abgeordneter, nochmals: Ich habe gesagt, wie ich dazu stehe, wie wir auch innerhalb der Bundesregierung dazu stehen. Wir werden sehen: Es wird sicherlich ein Gesetzentwurf vom zuständigen Ressortminister vorgelegt werden. Wir werden uns den angucken. Sie können sicher sein, dass die Garantie, dass die Regierung transparent über ihr Tun Rechenschaft ablegt, weiterhin vorhanden sein wird. Wir fahren fort. Nun hat für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Carmen Wegge das Wort. Bitte sehr.
Frau Ministerin, Sie haben es auch in Ihrem Eingangsstatement gesagt: Das Land braucht eine starke Justiz. Wir brauchen einen guten Zugang zum Rechtsstaat; Verfahren müssen schnell und effizient verlaufen. Das ist wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch ein hohes Vertrauen in den Rechtsstaat haben. Aktuell genießt der Rechtsstaat auch zu Recht hohes Vertrauen. Trotzdem fehlt zum Beispiel Personal. Ich bin sehr froh darüber, dass bei der Konferenz der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen vor einigen Wochen beschlossen wurde, dass es einen erneuten Pakt für den Rechtsstaat geben soll. Können Sie darlegen, wie das den Rechtsstaat – das interessiert mich – noch mal stärken kann und in welchen Säulen?
Ja, das mache ich gerne, Frau Abgeordnete. Es gab, ich sage mal: anspruchsvolle Diskussionen zwischen den Ländern und dem Bund, bis dieser Pakt für den Rechtsstaat, bei dem der Bund eine knappe halbe Milliarde für die Justiz in den Ländern gibt, tatsächlich entstanden ist. Aber jetzt steht er. Das ist gut, und das ist richtig so: für die Justiz und auch für den Rechtsstaat. Er wird aus drei Säulen bestehen. Erstens: Digitalisierung. Das sind allein 210 Millionen, die an die Länder gehen, damit digitale Anwendungen schneller entwickelt werden können. Der Bund hilft auch zentral dabei. Zweitens: Personal. 240 Millionen Euro für zusätzliche Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, damit Verfahren schneller erledigt werden können, damit eine Bugwelle von Verfahren abgearbeitet werden kann. Drittens: effiziente Verfahrensordnungen. Eine haben wir schon eingebracht: die VwGO-Novelle. Für die ZPO und die StPO werden sie noch kommen. – Vielen Dank. Eine Nachfrage.
Vielen Dank. – Eine Nachfrage habe ich noch. Es ist, wie gesagt, ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Exekutive gute Sachen hinbekommt. Hier stellt sich aber natürlich die Frage: Was sind denn die nächsten Schritte, die dann vielleicht bei uns im Bundestag anstehen?
Sehr gerne. – Ich habe ja gerade schon gesagt, dass die Säule der veränderten Verfahrensordnungen diejenige ist, mit der sich der Deutsche Bundestag natürlich befassen und die der Deutsche Bundestag verabschieden wird, weil es um eine Gesetzesänderung geht. Die VwGO-Novelle ist schon auf dem Weg. Es folgt als Nächstes dann die Novelle der Zivilprozessordnung; daran arbeiten wir noch intern. An der Strafprozessordnung arbeitet noch eine Expertenkommission. Aber all das werden wir in dieser Legislaturperiode schaffen, und das wird, wie ich hoffe, auch der Deutsche Bundestag verabschieden. Danke schön. – Abschließend für die erste Fraktionsrunde hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Violetta Bock das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Fraktion, Jörg Cezanne und ich haben am Freitag eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes eingereicht. Kernpunkt unserer Beschwerde ist, dass uns die Bundesregierung bisher keine Informationen und Berechnungen zu klimapolitischen Verschlechterungen durch die Gesetzesänderung vorgelegt hat, die jedoch unbestritten sind. Im Mai hat der Expertenrat für Klimafragen davor gewarnt, dass das Emissionsbudget bis 2030 bereits überschritten ist. Diese Situation wird mit dem neuen Gesetz weiter verschärft. Deshalb frage ich Sie, Herr Schneider, ganz direkt: Welche Evaluierungen, auch unveröffentlichte, der Wirkung auf das Klima durch die Gesetzesänderung liegen Ihnen vor? Werden Sie den Expertenrat für Klimafragen mit einem Sondergutachten zur Evaluierung der klimapolitischen Verschlechterungen durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beauftragen?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das Verfahren liegt in den Händen des Parlaments. Wir haben den Regierungsbeschluss gefasst. Ansonsten beraten wir das Parlament in aller Ausführlichkeit bei Fragen, die gestellt werden. Dem bin ich auch nachgekommen. Was den Expertenrat betrifft: Er ist unabhängig und macht seine Arbeit. Diese nehmen wir nicht nur zur Kenntnis, sondern wir nehmen sie auch sehr ernst, insbesondere die Feststellung, die im nächsten Jahr kommen wird, wie es mit unseren Emissionsmengen aussieht. Bisher sind das Prognosen und Schätzungen, die von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Und natürlich werden wir dann nicht nur Rede und Antwort stehen, sondern die Ergebnisse auch präsentieren. Ich habe aber nicht vor, den Klimarat außerhalb meiner bisherigen Tätigkeit mit Sondergutachten zu beauftragen. Das mache ich mit eigenen Nachfragen aus dem Haus. Eine Nachfrage? – Bitte.
Zu den Klimaauswirkungen habe ich jetzt leider nichts gehört. – Dann möchte ich meine Nachfrage an Frau Hubig richten. Welche konkreten Aspekte adressierte denn die Rechtsprüfung des Gesetzentwurfes? Und hat diese Prüfung auch die Vereinbarkeit mit dem Klimaschutzgesetz sowie mit europarechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben umfasst?
Das Bundesjustizministerium ist für die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung zuständig und verantwortlich. Die haben wir auch durchgeführt. Wir konnten nicht alles abschließen, wie das häufiger bei eilbedürftigen Gesetzen vor der Kabinettsbefassung der Fall ist. Das haben wir dann teilweise noch nachgeholt. Die unmittelbare Prüfung der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit Artikel 20a des Grundgesetzes ist zum Beispiel eine, die dann vom fachlichen Haus mit den entsprechenden Expertinnen und Experten durchgeführt werden muss. Danke schön. – Wir starten in die zweite Runde. Dann können auch Nachfragen aus der Fraktion gestellt werden. Für die AfD hat nun Herr Abgeordneter Karsten Hilse das Wort. Bitte.
Herr Minister Schneider, am 01.07.2026 lief der Tankrabatt der Bundesregierung aus. Deutschland steht jetzt bei den höchsten Benzinpreisen auf Platz 9 von 169 Ländern. Der Benzinpreis steigt wieder auf über 2 Euro. Das belastet natürlich vorrangig die Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen, über die die SPD, zumindest früher mal, nach eigener Bekundung gesagt hat, die lägen ihnen besonders am Herzen. Heute haben die Menschen draußen, vor allem in Sachsen-Anhalt, wo die SPD bei 6 Prozent liegt, das Gefühl, dass Sie die Leute im Stich lassen. Ich habe Sie im März gefragt, ob Sie die CO2-Abgabe wenigstens aussetzen könnten, um die Autofahrer zu entlasten. Ihre Antwort hat damals einige verstört. Deswegen frage ich Sie heute noch mal: Wann schaffen Sie die CO2-Abgabe endlich ab, um die Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, zu entlasten? Oder bleiben Sie bei Ihrer sinngemäßen – ich sage extra „sinngemäß“ – Antwort, die man damals so aufgefasst hat, dass die Menschen sich eher ein E-Auto kaufen sollten, wenn sie sich Benzin nicht leisten können? – Danke.
Herr Abgeordneter, ich weise Ihre Unterstellung in aller Form zurück. Das habe ich nicht gesagt. – Doch, das war eine Unterstellung. Und er hat es bewusst falsch wiedergegeben. Ich weise das in aller Form und Schärfe zurück. Ursache für die hohen Benzinpreise ist die fossile Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten von Öl und Gas aus autokratischen Regimestaaten; das ist ursächlich. Das gilt im Übrigen auch für den Angriff auf den Iran mit allen Veränderungen und Verbindungen, die mit der Straße von Hormus zu tun haben. Alles, was wir tun können, ist, uns unabhängiger von den fossilen Energien zu machen. Das heißt: weniger Öl, weniger Gas verbrauchen, Umsteigemöglichkeiten sowohl im Bereich der Gebäudemodernisierung als auch beim Kfz möglich zu machen, insbesondere für Menschen mit kleinen Einkommen. Wir haben, Herr Abgeordneter, in den letzten Monaten die Energiesteuern gesenkt. Wir haben damit den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, günstigeres Benzin oder günstigeren Diesel zu beziehen. Ihre Zeit. Das ist auch im Haushalt gegenfinanziert. Das war eine Maßnahme, die insbesondere den Menschen, – Sie sind über der Zeit. – die pendeln, entgegengekommen ist. Danke sehr. – Ich muss ein bisschen auf die Zeit achten; die Tagesordnung ist lang. – Sie haben die Möglichkeit für eine Nachfrage. Bitte.
Herr Minister, ich möchte noch mal betonen, dass Ihre Antwort draußen so aufgefasst wurde. Ich will es klar sagen: Das ist nicht meine Aussage. – Offiziell nahm die Bundesregierung im Jahr 2025 über die Besteuerung der Atemluft 21,4 Milliarden Euro ein. Dazu kommen Abgaben – ETS, EEG, Netzausbau usw. usf. –, die Sie den Menschen letztendlich abpressen. Wollen Sie den Menschen da draußen weismachen, dass Sie mit dieser Ausplünderung, die Sie an ihnen begehen, irgendwann, in 50 Jahren, das Wetter verändern werden? Ihre Zeit. Wollen Sie das den Menschen da draußen wirklich weismachen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, auch Sie dürften zur Kenntnis genommen haben, dass wir am Wochenende vor zwei Wochen eine extreme Hitze hatten. Daran sind mittlerweile leider auch viele Menschen gestorben. Diese in Deutschland immer häufiger auftretenden Hitzetage führen zusammen mit Grundwassernotständen – es gibt immer weniger Wasser – und Veränderungen in unseren Ozeanen zu starken Veränderungen und Einschränkungen unseres Lebens in diesem Land. Wir müssen alles tun, um das aufzuhalten. Zu behaupten, das sei Wetter, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ist falsch. Und Sie wissen, dass es falsch ist. Es kommt Ihnen vielleicht politisch zupass. Ihre Zeit. Aber Sie reden wider besseres Wissen. Wir haben eine weitere Nachfrage aus der Fraktion der AfD. Herr Abgeordneter Dr. Ingo Hahn. Bitte.
Frau Präsidentin! Herr Umweltminister Schneider, viele Menschen glauben nicht mehr an diese Klimahysterie, sondern sie glauben eher, dass sie durch zahlreiche Steuern abkassiert werden sollen. Es gibt ja auch bei der Spritabgabe x Steuern, zum Beispiel die CO2-Abgabe usw. Das ist alles extrem teuer für den kleinen Mann. Außerdem sind die Klimamodelle sehr ungenau. Deshalb meine Frage – antworten Sie bitte ganz konkret –: Um wie viel Grad – oder auch nur Tausendstel Grad – werden Sie das Weltklima beeinflussen und die weltweite Erderwärmung durch Ihre Maßnahmen reduzieren?
Noch mal, Herr Abgeordneter, auch im Nachgang zu Ihrem Kollegen: Wir sind mitten im Klimawandel. Dieser Klimawandel ist menschengemacht. Er wird vor allem durch das Verbrennen fossiler Energieträger wie Benzin und Gas verursacht. Wir haben die technischen Möglichkeiten, dies zu ändern, indem wir langfristig umsteigen. Und genau das wird die Bundesregierung tun.
Herr Minister, ich möchte Ihnen als Erstes einmal danken, dass Sie diese zynischen Äußerungen der AfD-Fraktion in aller Schärfe zurückgewiesen haben. Wir hatten während der letzten Hitzewelle 800 Hitzetote. Im ganzen letzten Jahr waren es 1 600. Es ist wirklich zynisch, was die AfD-Fraktion hier verbreitet hat. Sie haben auch recht damit, dass wir unabhängiger von Öl und Gas werden müssen. Ich frage mich nur: Warum setzen sich Ihre Bundesregierung und Ihr Ressort in Brüssel dann dafür ein, die Abhängigkeit vom Verbrenner zu zementieren? Warum bremsen Sie die erneuerbaren Energien aus? Und warum treiben Sie die Menschen mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz – Danke. Ihre Zeit ist abgelaufen. – in die fossile Kostenfalle?
Herr Abgeordneter Gesenhues, diese Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis zum Jahre 2030 80 Prozent unserer Energieversorgung durch erneuerbare Energien zu decken. Aus diesem Grund werden wir als Teil des Klimaschutzprogramms Anlagen zur Erzeugung von zusätzlichen 12 Gigawatt durch Windenergie an Land aufbauen und installieren. Die Genehmigungen dafür liegen vor. In Kürze wird die Wirtschaftsministerin auch die dazu notwendigen Gesetze vorlegen; wir sind noch in den Schlussverhandlungen. Daher ist das Gegenteil richtig: Wir machen uns unabhängig von fossilen Märkten und werden durch Sicherheitsenergien – die erneuerbaren Energien sind günstiger – unabhängiger – Danke sehr. Ihre Zeit ist um. – von den Wirren der Welt. Ein kurzer Hinweis noch mal: Wenn es gelb leuchtet, dann geht es auf rot zu. Jetzt hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Dr. Paul Schmidt das Wort. Bitte.
Herr Minister, Sie haben gerade bei der Beantwortung der Frage des Kollegen Hilse gesagt, wir müssten alles tun, um den Klimawandel aufzuhalten. Vor Kurzem haben sich die ehemaligen Kernkraftwerksleiter zu Wort gemeldet und gesagt: Wir können wieder in die Kernkraft einsteigen. Die Radiant Energy Group aus Chicago hat vorgerechnet, dass wir 12 Gigawatt an Kernkraftwerksleistung für 18 Milliarden Euro innerhalb von zwei bis fünfeinhalb Jahren reaktivieren könnten. Das sind Fakten, die auf dem Tisch liegen. Warum verweigern Sie sich, wenn Sie CO2 einsparen wollen? Da ja immer noch 40 Prozent des Stroms – Ihre Zeit. – aus den Nichterneuerbaren kommen: Danke sehr. Warum verweigern Sie sich der Kernkraft?
Herr Abgeordneter, ich bin auch zuständig für nukleare Sicherheit und insbesondere für die Suche nach einem Endlager. Es ist falsch, zu behaupten, die Nutzung der Kernkraft sei ohne Risiken. Und es ist falsch, zu behaupten, sie sei günstiger. Sie ist viel teurer als erneuerbare Energien. Viel teurer! Aus diesem Grunde ist der Bundestag zu dem klaren Schluss gekommen, aus der Nutzung der Nuklearenergie auszusteigen. Ich suche immer noch ein Endlager. Vielleicht haben Sie ja einen Vorschlag für mich in Ihrem Wahlkreis. Bisher haben mich keine Vorschläge dazu erreicht, auch nicht aus Ihrer Fraktion. Dieser Müll strahlt 1 Million Jahre lang. Danke. Die Zeit ist abgelaufen. Ich möchte gern wissen, wo wir den unterbringen sollen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, auch von meiner Seite noch mal vielen Dank für die klaren Worte zu den Ursachen und Auswirkungen der hohen Preise, unter denen die Bürgerinnen und Bürger unbestritten leiden, und für die Maßnahmen, die die Bundesregierung diesbezüglich ergriffen hat. Der Abgeordnete Hilse hat ja den Emissionshandel angesprochen. Vielleicht könnten Sie noch einmal darstellen, wie der Emissionshandel dazu beigetragen hat, dass wir in Europa unsere Emissionen senken konnten, und warum der Emissionshandel ein Erfolg ist.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben es mit zwei Emissionshandelssystemen zu tun. Das eine ist der EU-ETS 1, der insbesondere für die Industrieemissionen, aber auch für den Energiesektor gilt. Das zweite System betrifft den privaten Bereich und ist national geregelt. International bzw. auf europäischer Ebene wird es ab 2028 gelten. Durch die reale Bepreisung der Umweltschäden, die beim Verbrennen von Öl und Gas entstehen – da gibt es Umweltschäden –, haben wir ein marktwirtschaftliches und technologieoffenes System eingeführt. Unternehmen können so das für sie am besten geeignete Modell nutzen, um ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Und es funktioniert. Danke sehr. Ihre Redezeit ist abgelaufen. Der Emissionshandel ist ein großer Erfolg. Die Emissionen sind zurückgegangen. Die letzte Frage bei dieser ersten Hauptfrage hat für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Lorenz Gösta Beutin. Bitte.
Vielen Dank. – Herr Schneider, ich schätze ja durchaus Ihr Engagement, auch wenn Sie damit nicht immer durchdringen. Jedoch sagten Sie eben, es gebe kein Rollback im Bereich der Fossilen. Ich darf Sie aber darauf hinweisen, dass de facto beim Windkraftausbau ausgebremst wird. Zudem arbeitet Frau Reiche am Wiedereinstieg in die Atomkraft – die Bundesregierung laut Ihrer Aussage ja nicht, aber zumindest die Ministerin –, beim Netzausbau wird gebremst. Bei der Photovoltaik soll die Förderung gerade für kleine Anlagen gestrichen werden, ebenso die Förderung für Wärmepumpen usw. usf. Ihre Zeit. Das heißt, wie sagen Sie – – Ihre Zeit. Wie begründen Sie, dass es – – Danke.
Herr Abgeordneter, Sie sind ja auch Ausschussvorsitzender. Doch bei allem Respekt: Die Aussagen sind falsch. Wir bauen mehr erneuerbare Energien zu. 80 Prozent unserer Energieversorgung in drei Jahren werden erneuerbar sein. Wir liegen jetzt deutlich darunter. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, dass wir zusätzlich 12 Gigawatt Windkraft an Land zubauen. Und das wird kommen. Im Übrigen findet auch eine Elektrifizierung auf der Abnehmerseite statt, also mehr Wärmepumpen, mehr Elektroautos. Auch das fördern wir sogar noch steuerlich. Es geht also eindeutig in die richtige Richtung. Wir fahren fort mit der nächsten Hauptfrage. Diese geht an die CDU/CSU-Fraktion. Herr Abgeordneter Christian Moser. Bitte.
Frau Bundesministerin Hubig, ein Thema, das im Koalitionsvertrag sehr prominent platziert ist, ist die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Ein weiterer Schwerpunkt ist die konsequente Abschöpfung von kriminell erlangten Vermögenswerten. Jetzt haben Sie zusammen mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität verabschiedet. Meine Frage ist: Welche Schwerpunkte setzt Ihr Haus bei der Umsetzung dieses Plans? Und was planen Sie insbesondere bei der Vermögensabschöpfung, damit wir es in diesem Bereich der Organisierten Kriminalität noch schwerer machen?
Herr Abgeordneter, Sie haben ja gerade schon darauf Bezug genommen: Der Bundesinnenminister, der Bundesfinanzminister und ich haben gemeinsam diesen Aktionsplan vorgestellt. Unser Hauptpunkt ist dabei die Vermögensabschöpfung. Und wir haben zwischenzeitlich ja bereits einen Gesetzentwurf zur Vermögensabschöpfung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Er liegt dem Deutschen Bundestag schon vor; er ist jedenfalls schon durch das Kabinett gegangen. Zur Frage der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung: Das ist ein wichtiges Thema; denn wir sehen, dass die Organisierte Kriminalität immer stärker grenzüberschreitend arbeitet und sehr international geworden ist. Hierzu liegt ein Gesetzentwurf vor. Woran wir jetzt arbeiten, ist einer für das nationale Recht. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die vielfältige Vorschläge zur Vermögensabschöpfung gemacht hat, hat auch uns eine Vorlage gegeben. Diese wird derzeit in einen Gesetzentwurf gegossen. Dabei wird auch das Thema der Beweislastumkehr eine Rolle spielen. Es ist sehr schwierig, dies innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen umzusetzen. Aber wir suchen gerade nach einer guten Lösung.
Erlauben Sie mir noch eine Nachfrage: Ein Punkt in diesem Aktionsplan ist auch die Prüfung, ob man den Geldwäschetatbestand in § 261 StGB erweitert um ein Merkmal der ersparten Aufwendungen. Das wurde erst kürzlich – 2021 – gestrichen. Wie steht Ihr Haus dazu? Inwieweit lassen Sie diesen Punkt einfließen? Und falls Sie diesbezüglich prüfen, wie ist der Stand der Prüfung?
Herr Abgeordneter, der Punkt der ersparten Aufwendungen ist wichtig; denn das bedeutet, dass man nicht nur die Gewinne abschöpft, sondern zum Beispiel auch die ersparten Steuern berücksichtigt; auch das sind vermögenswerte Vorteile. Ich stehe dem grundsätzlich offen gegenüber, das wieder zu regeln. Unser Haus prüft dies auch und arbeitet an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. Damit wäre der Kollege Johannes Rothenberger am Zug.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, die Organisierte Kriminalität ist international organisiert und auch international tätig. Was haben Sie bereits unternommen, oder was haben Sie noch geplant zu unternehmen, um diese grenzüberschreitenden Aktivitäten zu bekämpfen? – Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, ich hatte ja gerade schon gesagt: Der Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung liegt bereits vor. Mit ihm haben wir bereits die europäischen Vorgaben umgesetzt. Ich denke, dass das Thema der Europäischen Staatsanwaltschaft und der Stärkung der Europäischen Staatsanwaltschaft auch in dem Zusammenhang noch eine Rolle spielen kann; denn wir sehen einfach, dass es in Europa wirklich viel zu tun gibt und dass es mit Blick auf die Zusammenarbeit sicherlich auch noch Ressourcen gibt, die man heben kann. Jetzt kommt Herr Dr. Martin Plum.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, neben den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung hat auch der Bundesrat Vorschläge für eine wirksamere Vermögensabschöpfung gemacht, insbesondere auch im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften. Ich bin mir sicher: Ihr Haus wird sich sehr intensiv mit diesen Vorschlägen befasst haben. Welche dieser Vorschläge möchten Sie denn gerne in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgreifen?
Herr Abgeordneter, ich habe ja gesagt, dass wir eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe haben, die einen Bericht vorgelegt hat. Und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat angekündigt, uns weitere Expertise, weitere Regelungsvorschläge oder Regelungsbedarfe vorzulegen. Das ist für uns die Grundlage. Den Gesetzentwurf des Bundesrates nehmen wir mit dazu. Wir haben ihn angeguckt. Im Bereich der Beweislastumkehr halten wir ihn für nicht verfassungskonform bzw. nicht komplett verfassungskonform. Wir würden auf andere Regelungen zurückgreifen. Vielen Dank. – Damit kämen wir zur nächsten Fragestellerin, die Abgeordnete Julia Schneider.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Es war schier unerträglich vor zwei Wochen ungefähr, die große Hitzewelle: 41,7 Grad, Tausende Menschen, die ihr Leben verloren, unsere Infrastruktur, die nicht standgehalten hat, Straßen, die aufgeplatzt sind, Schienen, die verbogen sind, Schulen, die geschlossen waren wegen der Hitze, Krankenhäuser am Limit, Ehrenamtliche und Rettungskräfte unter größter Hitze, unter Hochdruck. Da können wir alle nur dankbar sein. Aber in der Hitzekrise schwieg der Kanzler kalt. 2021 hat die Ahrtal-Katastrophe 180 Menschen ihr Leben gekostet. Es gab zu Recht eine breite Debatte über Klimafolgen, große Solidarität und ein Soforthilfeprogramm – über 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau. Ich frage Sie: Was tun Sie, außer die Verantwortung von sich zu weisen und auf die unterfinanzierten Kommunen zu zeigen? Wo bleibt Ihr Sofortprogramm? Wie werden Sie die Menschen vor diesem Hitzesommer schützen?
Frau Abgeordnete Schneider, wir haben ein Klimaanpassungsgesetz auf Bundesebene. Es gibt einige entsprechende Regelungen auch auf kommunaler und auf Landesebene. Ich habe einige Sonderprogramme für die klimatische Anpassung sozialer Einrichtungen aufgelegt – darunter auch eines für den Transfer von Klimamanagementkompetenz in kommunale Einrichtungen –, um sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Nach unserer Verfassung sind wir aber als Bund nicht zuständig. Ich habe fast keine Ausgabekompetenz, sondern ich muss sehr oft Umwege gehen, zum Beispiel mit Sondermodellen. Alles geschieht im Rahmen der Gesetze, aber es gibt keine Verfassungslage, die hier eine direkte Verantwortung des Bundes vorsieht. Wir haben die Länder und Kommunen in dieser Legislatur mit zusätzlichen 100 Milliarden Euro für Investitionen ausgestattet, die sie frei verwenden können, auch für das Wassermanagement. Wir werden die im Koalitionsvertrag vorgesehene Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung auf den Weg bringen. Ich bereite das gerade vor und werde das dann im Kabinett und im Bundestag zur Abstimmung stellen. Wir brauchen dafür Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat. Ihre Nachfragemöglichkeit.
Vielen Dank. – Mit Verlaub, das klingt für mich leider schon wieder danach, die Verantwortung von sich zu weisen und auf die Kommunen zu zeigen. Sie wissen auch, wie der Schuldenstand der Kommunen aussieht. Sie wissen auch, wie viele weitere Aufgaben die Kommunen auf ihrem Zettel haben. Das Sondervermögen reicht leider nicht für alles aus. Sie haben gesagt, dass es Fördermaßnahmen gibt, und das ist auch gut so; denn wenn Menschen sterben, muss doch alles unternommen werden, um weitere Hitzetote zu verhindern. Aber in Ihrem Haushalt werden zum Beispiel die Mittel für Maßnahmen zur Klimaanpassung um 86 Prozent gekürzt. Frau Kollegin. Auch AnpaSo ist nicht ausreichend finanziert. Wir wissen nicht, wie es da weitergeht. Werden Sie sich für eine auskömmliche Finanzierung einsetzen?
Frau Kollegin, wir sind hier im Bundestag. Ich kann Ihnen zumindest sagen, dass – hier sitzt ja auch der Finanzstaatssekretär – die Bundesschuld höher ist und dass insbesondere die Kreditaufnahme des Bundes, bezogen auf die Einnahmen, höher ist als bei Ländern und Gemeinden. So viel dazu. Trotzdem stehen wir zu unserer Verantwortung und haben mit dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro – ich finde, das ist sehr viel Geld – zur Verfügung gestellt, auch dank Ihrer Zustimmung. Des Weiteren werden die Mittel des Anpassungsprogramms AnpaSo im Klima- und Transformationsfonds einschlägig sein. Das wird in der nächsten Woche beschlossen. Ich würde gerne darauf hinweisen, dass sechs weitere Nachfragen angezeigt sind. Weitere werde ich nicht mehr aufnotieren und fahre fort. Als Nächster erhält das Wort Dr. Michael Blos.
Herr Minister, die jüngsten Hitzewellen – wir haben darüber gesprochen – haben gezeigt, dass Hitzeschutz in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen und Kitas kein Luxus ist. Besonders Klimaanlagen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Klimatisierung braucht allerdings bezahlbaren und verlässlichen Strom. Die Grünen haben schon Träume von Abkühlprogrammen. Den Strom braucht man aber auch nachts, abends, bei fehlender Solarproduktion und bei Flaute. Zugleich haben wir wiederholt gesehen, dass ungesteuerte Solareinspeisung bei geringer Nachfrage zu extrem negativen Börsenstrompreisen führen kann. Ist das nicht insgesamt ein weiteres Beispiel dafür, dass Deutschland neben erneuerbaren Energien wieder gesicherte Leistung – Herr Abgeordneter. – aus Gas, Kohle und Kernkraft braucht, statt sich auf wetterabhängige Stromerzeugung zu verlassen?
Herr Kollege, gerade das Beispiel der Klimaanlagen zeigt, dass Sie aus meiner Sicht falschliegen; denn insbesondere in der Zeit, wenn die Klimaanlagen vor allen Dingen benutzt werden – nämlich tagsüber, wenn es heiß ist –, scheint auch die Sonne. Dementsprechend hilft es sogar, wenn Sie das persönlich nutzen, nicht nur erträgliche Temperaturen zu haben – insbesondere in den sozialen Einrichtungen –, sondern auch, wenn Sie die Energie selbst gewinnen. Im Übrigen nutzen Sie, wenn es überschüssige Energie gibt, einen Speicher. Den können Sie auch nachts nutzen. Als nächste Fragestellerin hat Lisa Badum das Wort.
Sehr geehrter Herr Schneider, Ihnen ist vielleicht bekannt, dass wir seit April schon 700 Hitzetote in Deutschland hatten, und da sind die Hitzetoten der vorletzten Woche überhaupt noch nicht mitgezählt. Viele dieser Toten sind ältere Frauen ab 75 Jahren. Viele hätten vielleicht durch bessere Klimaanpassung in Krankenhäusern und Altenheimen gerettet werden können. Doch das entsprechende Bundesprogramm, mit dem beispielsweise auch Klimaanlagen gefördert werden können, haben Sie gesperrt. 2026 können keine Anträge mehr gestellt werden. Herr Schneider, sind Ihnen diese Frauen, sind Ihnen diese Menschen egal?
Frau Abgeordnete Badum, selbstverständlich nicht. Aus diesem Grunde werden wir nicht nur das bestehende Programm ausfinanzieren – viele Zusagen aus den vergangenen Jahren werden jetzt tatsächlich einschlägig in der Kassenwirkung –, sondern auch, wie ich bereits Kollegin Schneider geantwortet habe, aus dem KTF den Titel für das AnpaSo weiterführen und damit zusätzliche Förderaufrufe ermöglichen. Als Nächstes erhält Harald Ebner das Wort.
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister, für eine gute Klimaanpassung brauchen wir auch eine möglichst intakte natürliche Infrastruktur. In der letzten Sitzungswoche wurde das Naturzerstörungsgesetz mit der Abschaffung der Realkompensation verabschiedet. Sie haben am 26. Juni versprochen, als Ausgleich das Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur ins Kabinett einzubringen. In dieser Woche stand es nicht auf der Agenda, auch nächste Woche und für den restlichen Monat Juli nicht. Ich frage Sie: Warum ist das so? Wie wollen Sie das erreichen? Wann werden Sie das im Kabinett beraten? Wie wollen Sie die versprochene Gleichrangigkeit von grüner Infrastruktur – Herr Abgeordneter. – und grauer Infrastruktur herstellen?
Sehr geehrter Herr Kollege, in der Tat haben Sie mich richtig zitiert. Ich habe dem Kabinett auch in der Ressortabstimmung vorgeschlagen – es gab schon Länder- und Verbändeanhörungen zum Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur –, insbesondere für die Kernsäulen, unsere natürlichen Perlen der Infrastruktur, ein überragendes öffentliches Interesse vorzusehen. Im Übrigen ist dabei ein ganz wichtiger Bereich die Wiedervernässung der Moore als Wasserspeicher, aber auch als natürliche Kühlanlagen. Wir sind mitten in der Ressortabstimmung. Ich hoffe, dass wir sehr zügig zu einer Beschlussfassung kommen. Bisher gibt es dazu noch keine Einigung; wir verhandeln es noch. Herr Minister. Sehen Sie es mir nach, aber ich versuche, ein möglichst starkes Gesetz zu erreichen. Und jetzt erhält Hanna Steinmüller das Wort.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage richtet sich an die Justizministerin. Die Kollegin hat die Hitze angesprochen. Es heizt sich nicht nur draußen auf, sondern auch in den Wohnungen. Gerade für ältere Menschen ist es eine große Gefahr, wenn die Wohnungen so heiß werden. Leider haben Vermieter bislang keinerlei Verpflichtung, tätig zu werden. Selbst wenn Mieterinnen und Mieter selbstständig aktiv werden und zum Beispiel einen außenliegenden Sonnenschutz anbauen wollen, dann sind sie auf die Zustimmung ihres Vermieters angewiesen. Wollen Sie das im BGB – konkret in § 554 – dahin gehend ändern, dass es ein Recht darauf gibt, dass Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung selbstständig kühlen können?
Frau Abgeordnete, wir haben ja bereits einige Regelungen zum Mietrecht in dieser Legislaturperiode vorgelegt. In dieser Sitzungswoche wird auch der Deutsche Bundestag über solche Fragen beraten. Wir haben im Moment eine solche Regelung nicht in der Planung. Aber wir haben eine Expertenkommission, die zum Ende des Jahres einen Bericht mit Änderungsvorschlägen vorlegen soll. Ich gehe davon aus, dass wir dort bzw. im weiteren Verfahren genau über solche Fragen reden werden. Die Welt verändert sich, und damit müssen sich bestimmte Regeln auch verändern. Dr. Jan-Niclas Gesenhues.
Herr Minister Schneider, Sie haben auf die Frage meines Kollegen Ebner schon geantwortet, dass Sie weiter am Natürliche-Infrastruktur-Gesetz arbeiten. Spätestens seit Anfang des Jahres wird uns immer wieder versprochen, dass es kommen soll. Dann kam das Naturzerstörungsgesetz. Aber es gab kein Natürliche-Infrastruktur-Gesetz. Dann kam eine massive Entrechtung der Umweltverbände. Aber es kam kein Natürliche-Infrastruktur-Gesetz. Jetzt ist zum zweiten Mal der Referentenentwurf entkernt worden; zum Beispiel sind Vorkaufsrechte komplett rausgeflogen. Mich würde mal interessieren, wie sich das eigentlich anfühlt, Umweltminister in einer Regierung zu sein, die vor allem dieses Land zubetonieren will und die Umweltverbände entrechten will.
Herr Abgeordneter, die Umweltverbände sind in ihren Rechten gestärkt worden, insbesondere durch die Umsetzung der Aarhus-Konvention. Das ist hier im Parlament nicht nur besprochen, sondern auch beschlossen worden. Ich bin dafür wirklich dankbar. Ich habe das gestern auch beim Parlamentarischen Abend von Greenpeace gesagt: Ich bin froh und dankbar für die Arbeit der Zivilgesellschaft, insbesondere auch der Umweltverbände; denn deren zentrale Aufgabe ist die Kontrolle, aber auch die Aufklärung und die Unterstützung der Bevölkerung. Deswegen unterstütze ich sie. Ich bin sehr gern Umweltminister dieser Regierung, auch wenn manchmal der Wind von vorne bläst. Als letzter Nachfragender erhält das Wort Andreas Bleck.
Herr Minister, Sie haben zu Recht festgestellt, dass Sie für die Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung“ eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag benötigen. Union, SPD und Grüne haben diese Zweidrittelmehrheit nicht. Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse Ihres Koalitionspartners schließen aber eine Zusammenarbeit mit der AfD und mit den Linken aus. Die AfD lehnt die Maßnahmen für die Klimaanpassung nicht grundsätzlich ab. Der Teufel steckt aber im Detail. Wie wollen Sie die Zweidrittelmehrheit erreichen, und wann kommen Sie auf uns zu, um gemeinsam an dieser Maßnahme zu arbeiten?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir sind bereit für diese Aufgabe. Ich habe sie aus dem Koalitionsvertrag übernommen. Aber natürlich besteht auch eine eigene intrinsische Motivation. Ich möchte gerne, dass wir effizienter mit Ländern und Gemeinden zusammenarbeiten können und der Bund seiner Verantwortung in diesem Bereich gerecht werden kann. Das ist uns jetzt per Verfassung untersagt. Ich werde dem Kabinett einen Vorschlag machen, und ich hoffe, dass das Kabinett diesem zustimmt. Dann wird der Bundestag sich damit beschäftigen und abstimmen. Ich darf als Nächstem Jakob Blankenburg für die nächste Frage das Wort erteilen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben in Ihrem Eingangsstatement noch mal sehr klargemacht, was Ihre Prioritäten hinsichtlich des Klimaschutzes in unserem Land und in Europa sind. Ein wesentlicher Punkt zur Erreichung unserer Klimaziele hat mit der Frage zu tun, wie wir mit Methan umgehen. Zur Erinnerung für dieses Haus: Dabei handelt es sich um ein klimaschädliches Gas, das zu rund einem Drittel zur globalen Erwärmung beiträgt. Auf europäischer Ebene wird gerade die Methanverordnung diskutiert. Wie sieht denn der aktuelle Verhandlungsstand aus, und wie positioniert sich die Bundesregierung hierzu?
Herr Abgeordneter, die Methanverordnung ist seit zwei Jahren in Kraft. Methan hat eine extrem hohe klimaschädliche Wirkung, insbesondere auf lange Sicht. Diese sogenannten Low-Hanging Fruits erreichen wir, wenn wir es schaffen, die Methanemissionen zu senken, insbesondere den gezielten Import von Gasen oder anderen Produkten, die unter die Methanverordnung fallen. Daher unterstützt die Bundesregierung die Kommission bei der Beibehaltung der EU-Methanverordnung. Wir setzen damit weltweite Marktstandards und können unsere Nachfragemacht auch nutzen, um dieses klimaschädliche Gas aus der Atmosphäre zu bekommen.
Ich darf noch eine Nachfrage stellen? Ja. Herr Minister, vielen Dank. – Die Methanverordnung und das Klimaziel 2040 auf der EU-Ebene, das Sie ja im letzten Jahr mitverhandelt haben, setzen starke Impulse. Aber angesichts einer zugespitzten geopolitischen Situation – wir haben es in den vorherigen Antworten immer wieder von Ihnen gehört – stehen wir unter Druck von vielen Seiten. Was meinen Sie: Wie stehen wir vor diesem Hintergrund aus aktueller Sicht insgesamt im Klimaschutz da?
Der Klimaschutz – insbesondere innerhalb der Europäischen Union – wird stark unterstützt, sowohl von der Bevölkerung als auch von den Mitgliedsländern der Europäischen Union. Der Rest der Welt orientiert sich auch an dem, was wir tun. Von daher sind wir maßgeblich auch für den Erfolg verantwortlich, den wir bei Weltklimakonferenzen erreichen. Deswegen müssen wir konsistent und verlässlich arbeiten. Das bedeutet, die Methanverordnung in nationales Recht umzusetzen, es nicht zu verschieben, sondern die Probleme tatsächlich zu adressieren. Wir haben eben über Hitze gesprochen. Das lässt sich – – Herr Minister. – Für die nächste Nachfrage hat Dr. Julia Verlinden das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wir hatten das Thema eben auch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Wie wir der Presse entnehmen konnten, gab es darüber ausgerechnet in der Hitzewoche eine Abstimmung beim Energieministerrat. Ihre Kollegin Katherina Reiche scheint sich ja für eine Verwässerung und Verschiebung der Methanverordnung einzusetzen. Wie kann sie das denn tun, wenn Sie sagen, die Bundesregierung setze sich dafür ein, dass die Methanverordnung eins zu eins umgesetzt wird? Frau Kollegin. Besteht nicht die Notwendigkeit, sich über die Geschäftsordnung – Frau Abgeordnete. – miteinander zu verständigen?
Frau Abgeordnete, federführend für die Umsetzung der Methanverordnung ist mein Haus, bin ich als Minister. Es hat eine Abstimmung innerhalb der Regierung gegeben, die meine Position, die ich hier eben deutlich gemacht habe, widergespiegelt hat. Darüber bestand auch Einigkeit. Deswegen: Es gilt die Geschäftsordnung der Bundesregierung, und die maßgebliche Meinung, die ich hier vertreten habe, ist Ausdruck einer abgestimmten Position der Bundesregierung. Als Nächstes hat Lorenz Gösta Beutin das Wort.
Herr Minister, entschuldigen Sie, aber der Fakt ist einfach ein anderer. Wir konnten vor zwei Tagen nachlesen, dass sich Wirtschaftsministerin Reiche in Brüssel anders verhalten hat, als Sie jetzt hier sagen. Ist es möglicherweise so, dass Wirtschaftsministerin Reiche privat in Brüssel war, wie sie es ja auch bei der Atomlobby war, oder woran liegt es? Das heißt: Die Ministerin ist privat in Brüssel, lobbyiert gegen die Methanverordnung, und Sie sagen hier etwas anderes, oder wie?
Federführend bei der Umsetzung der Methanverordnung ist das Umweltministerium und bin ich als Minister. Ich habe vorher innerhalb der Bundesregierung eine Abstimmung herbeigeführt. Die Weisung war klar, und dementsprechend ist auch das Regierungshandeln an dieser Stelle klar. Andere Fragen müssen Sie bitte der betreffenden Ministerin stellen. Das, was ich Ihnen hier gesagt habe, ist die Position der Bundesregierung. Für die nächste Nachfrage erhält das Wort Dr. Paul Schmidt.
Herr Minister, zum Thema „Klimaschutz und Methan“. Wir haben heute im Umweltausschuss über das Gebäudeenergiegesetz gesprochen, das Sie ja ändern wollen. Sie wollen eine Biotreppe einführen, die dazu führt, dass man immer mehr Biomethan einsetzen muss, wenn man mit Gas heizen möchte. Jetzt ist es aber so, dass die Regelungen für die Landwirte in der letzten Zeit stark verschärft wurden. Sie müssen die gleichen Regeln erfüllen wie große Erzeuger und sind deswegen kaum noch in der Lage, Biomethan zu erzeugen. Viele der Landwirte haben die Biomethanerzeugung aufgegeben. Wie soll dieser Bedarf, – Herr Abgeordneter. – der dann ja immer größer wird, in Zukunft gedeckt werden?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es besteht in vielfacher Hinsicht das Ziel, die Grüngasquote zu erreichen. Im Übrigen sind die Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Verfahren übereingekommen, den Maisdeckel anzuheben. Ich halte es für richtig, dass wir fossile Brennstoffe ersetzen. Wir nutzen dabei die Möglichkeiten, die es gibt und die sich insbesondere auf der Nachfrageseite ergeben. Wenn das umweltverträglich geschieht und Natur- und Landschaftsfragen nach Möglichkeit berücksichtigt werden, unterstütze ich das. Ich will aber auch sagen, dass es in vielfachem Maße effizienter ist, Strom aus Wind- oder Solarenergie – Herr Minister. – in Wasserstoff umzuwandeln und diesen bereitzustellen. Die letzte Frage dazu stellt Michael Kellner, Bündnis 90/Die Grünen.
Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, ich will es noch mal verstehen: Frau Reiche hat eine brutale Grätsche gesetzt und eine Position eingenommen, die nicht die Ihre ist, angeblich noch mit Rückendeckung des Kanzleramtes. Wie bewerten Sie die Position von Frau Reiche? Sie können die Frage sonst auch gerne an den Kollegen Staatssekretär in der Reihe vor Ihnen weitergeben, wenn Sie möchten. Aber ich wüsste gerne, wie Sie und wie das Wirtschaftsministerium jeweils diese Haltung bewerten.
Herr Abgeordneter, die Geschäftsordnung der Bundesregierung gilt, und daran wurde sich in dem Fall nicht gehalten. Das ist ein Vorgehen, das gegenüber der Kommission natürlich nicht in Ordnung ist; ich habe das im bilateralen Gespräch deutlich gemacht und sage das gerne auch Ihnen hier noch mal. Auch ich halte mich an Beschlüsse der Koalition, obwohl sie manchmal nicht ganz mit dem übereinstimmen, was ich persönlich meine. Ich vertrete die Bundesrepublik Deutschland dort und habe Ihnen jetzt und hier die abgestimmte Haltung der Bundesregierung mitgeteilt, nämlich die Umsetzung der Methanverordnung nicht zu verschieben, sondern die notwendigen Spielräume, die es gibt, zu nutzen. Im Übrigen werden wir in den nächsten Tagen und Wochen auch sehen, dass weitere größere Verträge geschlossen werden können – Herr Minister. – im Rahmen der Methanverordnung. Das ist möglich. Wir kommen zur nächsten Hauptfrage. Die stellt Luke Hoß für die Fraktion Die Linke.
Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig, die AfD ist verfassungswidrig. Das ist das Resultat eines Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Auf 1 500 Seiten wurden 3 Millionen Datensätze analysiert und anhand der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts juristisch bewertet. Die AfD möchte Menschen mit Kopftüchern verbieten, den öffentlichen Raum zu betreten. Sie möchte ihnen verbieten, ihre Religion auszuüben. Sie will Deutsche mit Migrationsgeschichte ausbürgern und abschieben. Es geht um Menschen, die dasselbe Leben führen wie wir alle, denen wir täglich begegnen – in der Bahn, auf der Arbeit, im Schwimmbad. Diesen Menschen spricht die AfD ihre Würde und ihre Gleichheit ab. Als Justizministerin trifft Sie eine besondere Verantwortung für den Schutz der Verfassung und der Grundrechte. Deshalb frage ich Sie: Wann leiten Sie ein Verbotsverfahren gegen die AfD ein?
Herr Abgeordneter, zunächst einmal ist innerhalb der Bundesregierung für Parteienverbote nicht das Bundesjustizministerium, sondern das Bundesinnenministerium verantwortlich und zuständig. Ich möchte aber auch ganz klar sagen: Das Gutachten der GFF, das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das die AfD auf Bundesebene als gesichert rechtsextrem eingestuft hat und gegen das derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt wird – im einstweiligen Verfahren gab es eine Entscheidung, aber wir warten noch auf die Entscheidung in der Hauptsache –, der Umstand, dass die AfD in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, sind natürlich Indizien, die es weiter zu bewerten gilt. Ich habe immer gesagt: Für mich, aus meiner Sicht, muss ein Parteiverbot als das schärfste Schwert, das wir innerhalb des Grundgesetzes haben, gut geprüft sein, und man muss am Ende entscheiden, ob man so einen Weg geht oder nicht. Aber wenn es genug Anhaltspunkte gibt, dass dieser Weg erfolgreich ist – auch das habe ich bereits gesagt –, ist er auch zu gehen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank. – Jetzt haben Sie gerade gesagt, ein Verbotsverfahren liege in der Zuständigkeit des Bundesinnenministers, aber gleichzeitig auch gesagt, dass es geprüft werden müsse und dann der Weg auch zu gehen sei, wenn die Beweise vorliegen. Da frage ich mich schon: Was machen wir denn jetzt mit der Situation? Also, halten Sie eigentlich angesichts dieser neuen Beweislage einen Innenminister noch für tragbar, der sich weigert, ein Verbot von gefährlichen Feinden der Demokratie anzustoßen?
Herr Abgeordneter, es sind insgesamt schwierige Fragen und Fragen von großer Tragweite, die Sie stellen. Überhaupt ist das Verfahren eines Parteiverbots – ich sagte das gerade – das schärfste Schwert; damit muss man ernsthaft umgehen. Ich meine, das Gutachten der GFF wird – so hat sich auch der Bundesinnenminister schon geäußert – auch im Rahmen des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Rolle spielen. Das wird geprüft werden. Es ist sehr umfangreich und auch sehr akribisch erstellt worden, und ich glaube, es ist gut und richtig, dass es dort auch eine Rolle spielen wird. Zu einer Nachfrage darf ich Dr. Till Steffen das Wort erteilen.
Frau Ministerin, Sie haben eben auch das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln erwähnt und noch mal betont, welche Qualität das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat. Werden Sie sich denn dafür einsetzen, dass dieses Gutachten in das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eingeführt wird?
Herr Abgeordneter Steffen, das ist ja bereits vom Bundesinnenminister so gesagt worden. Auch das Bundesinnenministerium wird sich dieses Gutachten – 1 500 Seiten – natürlich sehr genau angucken und auswerten, und es wird, wenn das Bundesinnenministerium zu einer entsprechenden Einschätzung kommt, dann auch in das Verfahren einfließen. Zu einer weiteren Nachfrage hat Marcel Bauer das Wort.
Frau Ministerin, die AfD will die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen, ihre politischen Gegner/-innen strafrechtlich verfolgen und die Menschenwürde von Menschen mit Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslimen, Geflüchteten und queeren Personen verletzen. Wie wollen Sie diese Menschen schützen, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt in Regierungsverantwortung kommen sollte?
Herr Abgeordneter, dass ich als überzeugte Demokratin und als Bundesjustizministerin der Auffassung bin, dass das Grundgesetz, die Verfassung, von allen einzuhalten ist, liegt auf der Hand. Und dazu gehört natürlich auch, die föderale Ordnung zu respektieren. Ich meine, dass man in der politischen Auseinandersetzung mit politischen Mitteln vorgehen muss, aber gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln. In Sachsen-Anhalt muss, je nachdem, wie die Wahl ausgeht, vor Ort entsprechend agiert werden. Das kann ich als Bundesjustizministerin nicht. Ich halte mich an die föderale Ordnung, so wie ich auch verlange, dass andere sich an das Grundgesetz halten. Zu einer weiteren Nachfrage darf ich das Wort an die Fraktion Die Linke geben.
Vielen Dank für das Zulassen der Nachfrage. – Ich habe eine Nachfrage zu dem angesprochenen Gutachten. Ich gehe davon aus, dass die meisten hier Anwesenden es sicherlich gelesen haben werden. Aber für mich ist noch nicht ganz klar geworden: Welche Konsequenzen und Erkenntnisse ziehen Sie aus diesem Gutachten, Frau Ministerin?
Frau Abgeordnete, ich habe eben schon gesagt: Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD als gesichert rechtsextrem anzusehen ist, dass ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD Aussicht auf Erfolg hätte, zum einen unter dem Aspekt der Menschenwürde – ich möchte das ausdrücklich sagen, weil das von der rechten Seite hier alles sehr relativiert wird –, zum anderen unter dem Aspekt der Verletzung des Demokratiegebotes. Ich glaube, es würde sicherlich auch der AfD guttun, in dieses Gutachten reinzuschauen. Ich kenne die Zusammenfassung; das Gutachten im Ganzen habe ich nicht gelesen. Aber ich bin sehr froh darüber, dass sich der Bundesinnenminister bereits dazu geäußert hat. Vielen Dank. – Damit kommen wir zur nächsten Hauptfrage. Sie geht an die AfD-Fraktion. Hans-Jürgen Goßner hat das Wort.
Herr Präsident! Herr Minister Schneider, im Koalitionsvertrag verspricht die Bundesregierung zu Recht, die Verwaltungsausgaben im Bund zu senken und Stellen in der Bundesverwaltung zu streichen. Laut Presseberichten steigen die Personalkosten Ihres Ministeriums aber von 98,5 Millionen auf 108,3 Millionen Euro, also um fast 10 Millionen Euro. Wie erklären Sie den Bürgern, die ohnehin schon eine hohe Steuer- und Abgabenlast tragen, dass ausgerechnet Ihr Ministerium beim eigenen Personal teurer wird? Und haben Sie in Ihrem Haus konkrete Einsparpotenziale beim Personal identifizieren können?
Herr Abgeordneter, mein Ministerium hatte seit der Regierungsbildung einen Zuwachs zu verzeichnen, weil ich mit der Abteilung „Internationaler Klimaschutz“ Aufgaben des Klimaschutzes übernommen habe. Den Bereich Verbraucherschutz habe ich an die Kollegin Hubig abgegeben. Im Saldo ergab das einen Zuwachs an Stellen; das bildet sich in den Zahlen ab. Ansonsten gilt auch bei uns, dass wir die 2-prozentige Stelleneinsparung umsetzen und der Personalkörper insgesamt, konsolidiert nach der Zusammenlegung, jedes Jahr reduziert wird. Das ist eine sehr große Belastung, auch für die Beschäftigten. Deswegen kommt es zu einer Aufgabenpriorisierung und -depriorisierung.
Welchen konkreten Beitrag leistet dann Ihr Haus zum Stellenabbau und zur Kostensenkung, und wie viele Stellen fallen konkret bis 2029 weg?
Es fallen exakt 8 Prozent der veranschlagten Stellen im Kernhaus und in den nachgeordneten Behörden weg. Vielen Dank. – Damit kommen wir zur nächsten Hauptfrage. Sie geht an die CDU/CSU-Fraktion, an Anna Aeikens.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Minister Schneider, die europäische Kommunalabwasserrichtlinie beschäftigt uns; sie muss bis Sommer nächsten Jahres umgesetzt werden. Es besteht hier im Land die große Sorge, dass aufgrund der Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung Generika nicht mehr in Deutschland und auch nicht in Europa produziert werden können. Das macht uns theoretisch weiter abhängig und ist auch nicht förderlich für unsere Krisenresilienz. Auch in meinem Wahlkreis gibt es einen Generikahersteller. Deswegen beschäftigt uns die Frage, ob Sie und Ihr Haus die Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationales Recht erst einmal aussetzen, bis wesentliche Fragen zum Thema Kosten- und Lastenverteilung geklärt sind.
Frau Kollegin, mir ist das Unternehmen bekannt; ich war in meiner früheren Funktion als Ostbeauftragter schon selbst dort. Es ist ein sehr gutes Unternehmen mit tollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die werden auch weiterhin erhalten bleiben, und wir werden sie auch brauchen. Warum? Weil wir durch die Kommunalabwasserrichtlinie und deren Umsetzung ein Level Playing Field haben, auch für andere Importe. Es gibt also keine Notwendigkeit, auszuweichen. Grundsätzlich gilt: Wir unterstützen den Vorstoß des Europäischen Parlaments nicht. Es gibt eine bestehende Kommunalabwasserrichtlinie, die wir einheitlich und praxistauglich umsetzen wollen, damit wir schnellstmöglich Klarheit über die genauen Kosten der vierten Reinigungsstufe in Deutschland erreichen. Das ist insbesondere für die kommunalen Abwasserbetriebe von zentraler Bedeutung, die uns dabei auch unterstützen. Es geht darum: Wer etwas verschmutzt, muss auch für die Kosten dafür aufkommen. Es ist das Wasser, das wir trinken, und dieses Wasser muss sauber sein. Deswegen brauchen wir die vierte Reinigungsstufe. Herr Minister. Den Prozess, den die Kommission dazu angestoßen hat, unterstützen wir.
Vielen herzlichen Dank für die Ausführungen. – In diesem Zusammenhang geht es auch häufig um Spurenstoffe. Daher würde mich die Meinung von Ihnen und Ihrem Haus interessieren, inwiefern Sie der Ansicht sind, dass die Spurenstoffe alleinig auf die Pharma- und Kosmetikbranche zurückzuführen sind, oder ob es noch andere Faktoren gibt.
Die Europäische Kommission hat in ihrem Impact Assessment Humanarzneimittel und kosmetische Mittel als wesentliche Quellen von Spurenstoffen benannt. Weitere Branchen können gemäß KARL in der Zukunft allerdings noch einbezogen werden. Da sind wir offen. Als nächsten Nachfrager hätten wir Karl Bär für Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, Herr Umweltminister, für die klare Aussage zur Kommunalabwasserrichtlinie. – Das halte ich für sehr richtig. Ich würde an der Stelle noch nachfragen: Es gibt ja auch Spurenstoffe im Wasser, die wir mit der vierten Klärstufe nicht herausbekommen, ich denke insbesondere an kleinere PFAS, TFA zum Beispiel. Nun ist es aber so, dass Genehmigungen dafür erteilt werden können, dass Industrieanlagen Abwasser in Kläranlagen oder auch Oberflächengewässer einleiten. Warum ist das eigentlich genehmigungsfähig?
Herr Kollege, bei PFAS vertreten wir grundsätzlich die Linie, dass wir sie dort ersetzen, wo sie ersetzbar sind, weil wir andere Stoffe haben, die die gleiche Aufgabe erfüllen. In Bereichen, wo wir noch keinen Ersatz haben, werden wir sie aber noch benötigen. Ich setze allerdings auf Innovation, auf Forschung, damit wir sie in der Zukunft tatsächlich ausschließen können; denn sie sind eben Ewigkeitschemikalien und daher vor allen Dingen im Wasser ewig nachweisbar. Die nächste Frage kommt von Hans Koller, CDU/CSU.
Herr Präsident! Herr Minister, die Richtlinie enthält die Vorgabe, dass in sogenannten Risikogebieten eine vierte Reinigungsstufe nachgerüstet werden muss. Was bedeutet das für Deutschland? Bei wie vielen Kläranlagen muss nachgerüstet werden? Und gibt es gegebenenfalls von Ihrer Seite Prüfungen möglicher Alternativen zu einer solchen vierten Reinigungsstufe, wenn es um die Behandlung von Abwasser geht?
Sehr geehrter Abgeordneter Koller, es gibt bereits einige Kommunen, die sie bereits installiert haben. Ich war zum Beispiel in Ludwigsburg; dort wurde das umgesetzt. Die Anzahl der Kläranlagen, die in den Risikogebieten mit der vierten Reinigungsstufe ausgerüstet werden müssen, hängt logischerweise von der Ausweisung der Risikogebiete ab. Nach der Kommunalabwasserrichtlinie sind diese Gebiete bis zum Ende 2030 zu identifizieren. Wir als Bundesumweltministerium haben ein Forschungsprojekt initiiert, um möglichst schnell die Anzahl der Kläranlagen zu beziffern – Herr Minister. – und entsprechend Klarheit zu haben. Als nächster Nachfrager erhält das Wort Christian Moser.
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Zulassung der Nachfrage. – Herr Minister, ich habe eine Frage zu den Kosten. Der Verband kommunaler Unternehmen rechnet bis 2045 mit Kosten in Höhe von 9 Milliarden Euro für den Ausbau der vierten Reinigungsstufe. Mit welchen Kosten rechnet das BMUKN?
Herr Abgeordneter Moser, wir kommen etwa auf die gleiche Summe. Das betrifft ja vor allem kommunale Einrichtungen oder Betreiber. Sie haben aber berechtigterweise darauf hingewiesen, dass es um den Zeitraum bis 2045 geht. Das sind 20 Jahre. Es gibt also verschiedene Zeitpunkte, zu denen wir das installieren können. Ich möchte, dass wir die kommunalen Versorgungsträger – ich werde heute Abend beim Verband kommunaler Unternehmen sein – in die Lage versetzen, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Das ist viel: bei der Energiewende, aber auch beim Ausbau der Gasnetze in den jeweiligen Regionen. Sie brauchen viel Kapital, um diese Investitionen zu stemmen. Sie dürfen mit der Abwasserfrage nicht noch überfordert werden. Deswegen bin ich dort für das Verursacherprinzip. Als letzter Nachfrager erhält das Wort Dr. Paul Schmidt, AfD.
Vielen Dank für die Nachfrage. – Herr Minister, Sie haben gerade gesagt: PFAS sind Ewigkeitschemikalien, und wir müssen alles tun, um sie dort zu ersetzen, wo es möglich ist. – Ist Ihnen bekannt, dass große Mengen PFAS auch von Windkraftanlagen freigesetzt werden? Sie befinden sich in der Beschichtung der Flügel und werden freigesetzt auf die Felder, die sich dort befinden. Sie sind inzwischen auch in den inneren Organen von Wildschweinen bereits nachgewiesen worden. Sie aber kämpfen dafür, dass immer mehr Windkraftanlagen in unsere Landschaft gesetzt werden. Was tun Sie an dieser Stelle, um PFAS zu vermeiden?
Sehr geehrter Abgeordneter, das Thema Windkraftanlagen scheint mir eine Obsession der AfD zu sein. – Nee, nee. – Ich stelle das nur mal fest. Die Energieversorgung in Deutschland ist daran ausgerichtet, dass wir unseren Energiebedarf insbesondere durch die Windkrafterzeugung decken, insbesondere was die Recyclingfrage von Windkraftanlagen, die außer Betrieb gehen, betrifft. Ansonsten gilt der Grundsatz, den ich Ihnen eben gesagt habe: Da, wo wir PFAS ersetzen können, werden sie ersetzt, da, wo sie nicht ersetzt werden können, wird es sie noch weiter geben. Mit der nächsten Hauptfrage geht es weiter mit Lisa Badum, Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister, wenn Bürgerinnen und Bürger heute den CO2-Preis zahlen, dann vertrauen sie darauf, dass das Geld in eine klimaneutrale Zukunft investiert wird: für eine bessere Bahn, für Elektromobilität oder auch für Wärmepumpen und klimaneutrales Heizen. Sie zahlen das Geld in den Klimatopf. Nun plant Herr Klingbeil, 2,7 Milliarden Euro aus diesem Klimatopf abzuziehen, um Löcher im Haushalt zu stopfen. Das ist ein Skandal gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Und das – das haben wir hier schon die ganze Stunde besprochen – in Zeiten, in denen das Land vor einer weiteren enormen Hitzewelle aufgrund der Klimakrise steht. Deswegen ist meine Frage an Sie, Herr Schneider: Werden Sie diesem Skandal und werden Sie diesem Klau aus dem Klimatopf zustimmen, oder werden Sie sich dagegenstellen?
Sehr geehrte Abgeordnete, die Frage ist leicht zu beantworten. Der Kabinettsbeschluss ist getroffen, und ich habe dem Kabinettsbeschluss guten Gewissens zugestimmt, weil die Mittel des Klimaschutzprogramms, die zusätzlich mit der Entscheidung vom März allokiert wurden, nämlich in Höhe von 8 Milliarden Euro, geschützt sind und wir die Klimaschutzwirkung erreichen müssen. Im Übrigen werden aus dem Bundeshaushalt sehr viele Maßnahmen, die Klimaschutzwirkung haben, finanziert und sind aus meiner Sicht in diesem Punkt auch deckungsfähig. Ich denke nur an die EEG-Umlage, aber auch an diverse andere Investitionen. Grundsätzlich gilt auch: Dieser Haushalt hat eine sehr hohe Verschuldung; über 120 Milliarden Euro insgesamt. Das ist erheblich. Ein Fünftel des Gesamthaushalts wird über Kreditaufnahme gedeckt, und dann ist klar, dass Konsolidierung am Umweltministerium wie an allen anderen Ressorts nicht vorbeigehen kann, sondern auch ich einen vertretbaren Teil dazu beitrage. Wir werden das aber so effizient wie möglich machen.
Herr Minister, Sie haben also noch mal klargestellt: Sie tragen den Klimaklau mit. Sie haben sich bei der Methanverordnung von Frau Reiche übertölpeln lassen, und Sie wollen jetzt ein Gebäudemodernisierungsgesetz mittragen, das wahrscheinlich verfassungswidrig ist und auch gegen unsere Klimaschutzziele verstößt. Mich würde interessieren: Was haben Sie eigentlich klimapolitisch in diesem Kabinett durchgesetzt, und wie können Sie noch vertrauensvoll mit Frau Reiche und Herrn Merz zusammenarbeiten?
Frau Abgeordnete, nehmen Sie nur allein das Klimaschutzprogramm 2030, das die Fehler meines Amtsvorgängers Robert Habeck korrigiert. Es ist verfassungswidrig gewesen, es gab ein Urteil dagegen. Dort werden Ausschreibungen von zusätzlichen 12 Gigawatt für Wind an Land nicht nur festgeschrieben, sondern in den nächsten drei Jahren umgesetzt, sodass wir unsere Energieversorgung umstellen können und auf 80 Prozent Erneuerbare-Energien-Anteil kommen. Ich finde, das ist ein großer Erfolg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es transparent machen: Ich habe jetzt sechs Nachfragen und würde keine weiteren dazu mehr zulassen. – Als Nächstes hat Julia Schneider das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Über den KTF haben wir vorhin schon kurz gesprochen. Da ging es nicht darum, welche Mittel herausgenommen werden, um Haushaltslöcher zu stopfen – die nicht unbedingt gegen den Klimawandel wirken, sondern an anderer Stelle eingesetzt werden –, sondern da sagten Sie, dass Maßnahmen aus dem Einzelplan des Umweltministeriums in den KTF verlagert werden. Das heißt, dass dort mehr Geld dafür beansprucht werden wird. Wie passt das denn zusammen?
Indem das möglich ist, Frau Abgeordnete. Sie werden das nächste Woche sehen und auch ausführlich beraten können. Ich stehe dazu jederzeit zur Verfügung. Die Maßnahmen, die wir bisher aus dem Kernhaushalt finanziert haben, werden aus dem KTF finanziert, und Sie werden dann auch die Gesamtsumme sehen. Die Klimaschutzwirkung bleibt insgesamt erhalten. Das war nicht nur mir wichtig, sondern das ist letztendlich auch Auftrag aus der Gesetzgebung und dem Klimaschutzprogramm. Wir werden Effizienzreserven ziehen und notwendigerweise auch Konsolidierung vornehmen. Aber das betrifft dann andere Titel. Das Fragerecht geht weiter an Herrn Abgeordneten Karsten Hilse, AfD.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Schneider, um auf die Frage von Frau Badum einzugehen: Sie wissen ja, dass wir seit 2017 diesen Klima- und Transformationsfonds, der immer mal wieder einen anderen Namen hatte, auflösen wollten, um das Geld quasi dem Haushalt anderer Ressorts zur Verfügung zu stellen. Jetzt aber eine ganz konkrete und neutrale Frage: Sind diese 2,7 Milliarden Euro, die dem Klima- und Transformationsfonds entnommen werden, für ein bestimmtes Projekt, oder werden die einfach nur eingespeist? Ist Ihnen bekannt, wofür diese 2,7 Milliarden ausgegeben werden sollen?
Herr Abgeordneter, wir haben im Bundeshaushalt sehr viele weitere Klimaschutzmaßnahmen, die aus dem Kernhaushalt finanziert werden, die also diese Ausgabendeckung mit sich bringen. Ich denke zum Beispiel allein an die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage, die deutlich höher ist als 2,7 Milliarden Euro: fast 20 Milliarden Euro, je nachdem, wie das Preissignal ist. Dementsprechend gilt im Haushalt das Gesamtdeckungsprinzip Einnahmen und Ausgaben, und am Ende kommt nach der Kreditaufnahme dann ein Ausgleich. Als Nächstes erhält das Wort Lorenz Gösta Beutin.
Herr Minister, Sie haben also zugegeben, Sie haben der Plünderung des Klima- und Transformationsfonds zugestimmt. Das finde ich fatal. Nun hat aber der Expertenrat für Klimafragen festgestellt, dass der CO2-Preis regressiv wirkt. Das heißt, der CO2-Preis belastet besonders Menschen mit wenig Geld. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt: Sie wollen die Menschen mit wenig Geld entlasten, und zwar mit den Einnahmen aus dem KTF. Wie wollen Sie diese Einnahmen aus dem KTF nehmen, um Menschen mit wenig Geld zu entlasten, und wann kommt diese Entlastung?
Herr Abgeordneter, zunächst einmal: Für das nächste Jahr wird der CO2-Preis stabil bleiben. Dazu bereiten wir die Gesetzgebung vor. Die Entscheidungen sind gefallen. Es gibt also in dem Fall keine Steigerung, sondern es ist ein Zwischenjahr, bis wir in den europäischen Emissionshandel EU-ETS 2 einsteigen. Zum Zweiten. Es gibt soziale Komponenten, die wir eingeführt haben. Zum Beispiel beim E-Auto-Förderprogramm gibt es, wenn Sie wenig Geld verdienen, den höchsten Zuschuss, und wenn Sie viel Geld verdienen, gar nichts. Und ähnlich wird es auch bei der Wärmepumpe gestaltet. Sie sehen damit die sozialdemokratische Handschrift. Menschen, die über geringe Einkommen verfügen, aber trotzdem investieren und sich klimafreundlich verhalten wollen, – Herr Minister. – bekommen Zuschüsse. Die, die es sich leisten können, brauchen keine von uns. Die nächste Nachfrage stellt Dr. Michael Blos.
Herr Minister, die Bundesregierung fördert zum angeblichen Klimaschutz den Hochlauf von Elektrofahrzeugen mit erheblichen Mitteln und verweist zugleich auf Batterierecycling als Lösung für Rohstoff- und Umweltprobleme. Kritiker sagen aber: Erst schafft die Politik durch Verbrennerverbot, Flottenregulierung und Elektroförderung genau diese Abhängigkeit von Batterien und Rohstoffen, und anschließend soll Recycling diese Probleme nachträglich entschärfen. Warum setzt Ihre Bundesregierung nicht technologieoffen auf moderne Verbrenner, synthetische Kraftstoffe, statt Deutschland immer tiefer in die Batterieabhängigkeit zu treiben?
Herr Abgeordneter, die effizienteste Art der Fortbewegung ist elektrisch: viel höherer Wirkungsgrad als mit einem Verbrennungsmotor. Von daher fördern wir dies auch, weil es den Klimazielen entspricht. Es gibt bis zum Jahr 2035 überhaupt kein Verbot. Im Übrigen haben wir uns festgelegt, dass es auch danach noch Möglichkeiten gibt, wenn man das mit CO2-freiem Stahl kombiniert, mit einem anderen Auto zu fahren. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es klug ist, dass die Wertstoffe und Rohstoffe, die wir einmal in Deutschland haben – zum Beispiel in einem Auto –, auch in Deutschland zerlegt und wieder benutzt werden. Das nennt man Recycling, Wiederverwendung, Kreislaufwirtschaft. Wir müssen weg vom Linearen – Herr Minister. – hin zur Kreislaufwirtschaft, und das unterstütze ich auch aus meinem Haus heraus. Als Nächstes fragt Dr. Jan-Niclas Gesenhues.
Herr Präsident! Wenn Sie erlauben, würde ich zum gleichen Themenkomplex der Ministerin Hubig eine Frage stellen. Es ist eine Verständnisfrage, vor allem an Sie als Juristin. Vorhin musste der Umweltminister ja zugeben, dass Katherina Reiche im Energierat gegen die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien durch ihr Verhalten verstoßen hat. Einfach damit ich es verstehe: Wer ist innerhalb der Bundesregierung dafür zuständig, auf die Einhaltung der Gemeinsamen Geschäftsordnung hinzuwirken, und welche Konsequenzen müsste so etwas haben, wenn eine Ressortministerin gegen die Gemeinsame Geschäftsordnung verstößt?
Herr Abgeordneter, wir arbeiten in der Bundesregierung sehr vertrauensvoll zusammen. – Da brauchen Sie nicht zu lachen; das ist tatsächlich so. Dass wir angesichts des Umstandes, dass wir in sehr unterschiedlichen Parteien sind – Kollege Schneider und ich sind in der SPD; Kollegin Reiche und andere sind in der CDU bzw. CSU –, auch unterschiedliche Auffassungen haben, das ist an der Tagesordnung. Deshalb versuchen wir uns eben auch immer wieder zu einigen. Die GGO ist die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Sie enthält keine Sanktionen, sondern es ist genau, wie der Kollege Schneider es sagt: Man sucht das Gespräch mit der Kollegin bzw. dem Kollegen und klärt das untereinander. Zur letzten Nachfrage hören wir Michael Kellner.
Werter Herr Minister, Sie haben ja Ausschreibungen für 12 Gigawatt Wind an Land angekündigt. Super, machen Sie das! Nur, die gesamte Erneuerbaren-Branche ist in Aufruhr, weil Ihre Kollegin, Wirtschaftsministerin Reiche, immer noch kein neues EEG vorgelegt hat, und Sie wissen: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz läuft Ende des Jahres aus. Danach ist Schicht im Schacht, eine Riesengefahr. Also, was tun Sie dafür, dass ein EEG noch vor der Sommerpause ins Kabinett kommt?
Herr Abgeordneter Kellner, wir arbeiten an einer Lösung, die die Erreichung der Klimaschutzziele, aber auch der Unabhängigmachung von Öl und Gas, was unsere Energieversorgung betrifft, zur Grundlage hat. Da ist das federführende Wirtschaftsressort in den Ressortgesprächen, auch mit uns, mit meinem Haus, und die laufen sehr gut, wenn ich das sagen darf. Ich glaube, dass wir Ihnen alsbald eine Einigung sowohl zum Netzpaket als auch zum Erneuerbare-Energien-Gesetz vorlegen können, sodass wir das rechtzeitig zur Notifizierung zum Start des nächsten Jahres fertig haben. Vielen Dank. – Damit kommen wir zur nächsten Hauptfrage; sie geht an die SPD. Carmen Wegge hat das Wort.
Ja, vielen Dank. – Frau Ministerin, Deepfakes, sexualisierte, bildbasierte Gewalt, das sind die hässlichen Seiten des Internets. Deswegen haben wir schon im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart, dass wir ein sogenanntes Digitales Gewaltschutzgesetz wollen. Der Referentenentwurf liegt vor, zahlreiche Stellungnahmen sind eingegangen. Die Zivilgesellschaft, die ganze Bevölkerung wartet händeringend auf einen besseren Schutz für sie. Was sind denn die für Sie persönlich wichtigsten Dinge, die dieser Gesetzentwurf auch enthält?
Es ist zunächst mal wichtig – danke, dass Sie das Thema ansprechen –, dass wir gemeinsam – ich hatte es in meinem Eingangsstatement schon gesagt – gegen digitale Gewalt, aber auch gegen analoge Gewalt, dass wir gegen echte Gewalt kämpfen. Für mich persönlich sind die beiden großen Säulen, die wir in dem Gesetzentwurf regeln, wichtig. Die eine ist, Strafbarkeitslücken zu schließen. Das bezieht sich insbesondere auf pornografische Deepfakes, auf das Herstellen und Verbreiten von pornografischen Deepfakes, von Deepfakes insgesamt. Es ist, glaube ich, ganz wichtig, dass wir da jetzt Rechtssicherheit haben. Dazu gehören auch die Verbreitung und das Herstellen von Vergewaltigungsvideos. Abscheuliche Taten sind es, und ich finde es wichtig, dass wir auch da zu einem klaren strafrechtlichen Schutz kommen. Und auf der anderen Seite ist es die Säule der Durchsetzbarkeit. Und da geht es mir darum, dass die Menschen die Möglichkeit haben, die Täter zu finden, die sich anonym im Netz bewegen, über eine IP-Adresse aber identifizierbar sind. Das soll künftig möglich sein, genauso wie dann auch zeitweilige Account-Sperren, die ein Gericht anordnet.
Vielen Dank. – Ich habe noch eine Nachfrage. Auch wir im Parlament erwarten natürlich sehnsüchtig diesen Gesetzentwurf, weil wir der Meinung sind, dass wir da wirklich zeitnah für einen besseren Schutz sorgen müssen. Wann können wir denn damit rechnen, dass dieses Gesetz bei uns im Parlament ist?
Wir arbeiten mit Hochdruck daran. Wir haben – Sie haben es gerade gesagt – zahlreiche Stellungnahmen bekommen, die natürlich auch wichtig sind, damit es am Ende ein gutes Gesetz ist. Es ist viel Lob gekommen. Es sind aber auch noch mal durchaus Punkte gekommen, über die man nachdenken muss. Ich gehe davon aus, dass wir das in der Sommerpause alles abarbeiten werden. Wenn dann das Parlament wieder zurückkommt – das Kabinett tagt ja auch während der Sommerpause –, dann werden wir zeitnah jetzt in der zweiten Jahreshälfte den Gesetzentwurf auch im Kabinett haben. Zu einer Nachfrage hat der Abgeordnete Stephan Brandner das Wort.
Danke schön. – Die Ausgangsfrage war ja zur digitalen Gewalt. Sie haben die analoge Gewalt gegen Frauen angesprochen, und da sieht es ja dramatisch aus. Stichwort „Gruppenvergewaltigungen“: Anstieg von 2015 mit etwa 400 Fällen auf 2025 mit 751 Fällen. 80 Prozent der Opfer sind Deutsche, nur 4 Prozent sind Ausländer. Wie sieht denn jetzt konkret Ihr Maßnahmenpaket gegen diese analoge Gewalt aus? Ich habe momentan so ein bisschen den Eindruck – Stichwort „Ulmen/Fernandes“ beispielsweise –, dass sich der große Fokus auf die digitale Gewalt, die sogenannte digitale Gewalt richtet, Sie aber die analoge Gewalt, die ja viel dramatischer ist, ein bisschen aus den Augen verloren haben.
Also, Herr Abgeordneter, wenn Sie mal das, was ich vorlege, ernsthaft verfolgen würden, dann würden Sie sehen, dass ich die analoge Gewalt nicht aus den Augen verloren habe. Wir haben mittlerweile – der Deutsche Bundestag hat es übrigens beschlossen, ich glaube, nicht mit den Stimmen der AfD – die elektronische Aufenthaltsüberwachung, wir haben die Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes. Ich habe mittlerweile einen Gesetzentwurf zu den K.-o.-Tropfen eingebracht; darin geht es auch um Vergewaltigung mithilfe von K.-o.-Tropfen. Wir arbeiten an einer Regelung zu den Femiziden. Wir werden auch noch im Bereich der Vergewaltigung die Verjährung verändern. Wir haben viele Regelungen schon auf den Weg gebracht, und die analoge Gewalt – übrigens vor allen Dingen auch die häusliche Gewalt – zu bekämpfen, ist eines meiner Haupttätigkeitsfelder. Zu einer weiteren Nachfrage hat das Wort die Abgeordnete Kathrin Gebel.
Frau Ministerin, Sie hatten angesprochen, wie gravierend auch digitale Gewalt sein kann und dass es dort vor allem an der Durchsetzbarkeit mangelt, dass das der Knackpunkt ist. Im Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung ist digitale Gewalt aber nicht enthalten. Aber auch Verfahren, bei denen es um digitale Gewalt geht, eben zum Beispiel um diese Deepfake-Pornografie, können sehr, sehr belastend sein. Das heißt, die Betroffenen würden auch von einer psychosozialen Prozessbegleitung immens profitieren, was die Durchsetzbarkeit dieser Regelung, die Sie vorschlagen, ja befördern würde. Warum ist digitale Gewalt dort nicht inkludiert?
Frau Abgeordnete, die psychosoziale Prozessbegleitung ist aus meiner Sicht wirklich ein ganz hervorragendes Institut, um Betroffene von Gewalt in einem Strafverfahren gut unterstützen zu können, von der Strafanzeige im besten Falle bis zur Rechtskraft der Entscheidung. Ich würde mir wünschen, dass es die noch für viel, viel mehr Delikte gibt. Jetzt sind wir schon mal einen großen Schritt gegangen bei der häuslichen Gewalt. Wir haben einen Modellversuch mit Blick auf das familiengerichtliche Verfahren, und ich kann mir perspektivisch vorstellen, dass wir noch weitere Schritte gehen, vielleicht auch bei der digitalen Gewalt. Wir haben aber gute Organisationen wie zum Beispiel HateAid, die Betroffene sehr gut unterstützen. Vielen Dank. – Zur letzten Frage in der zweiten Runde darf ich Caren Lay von der Fraktion Die Linke das Wort erteilen.
Vielen Dank. – Frau Ministerin Hubig, Bundeskanzler Merz hat ja in der letzten Woche angekündigt, er wolle die Vergesellschaftung von großen privaten Wohnungskonzernen durch Bundesrecht verbieten, und zunächst mal nehme ich das so kurz vor der Berlin-Wahl als ein Eingeständnis, dass unter der jetzigen Rechtslage die Vergesellschaftung von Vonovia und Co durch das Land Berlin möglich wäre. Dieses Eingeständnis freut uns natürlich. Aber würden Sie mir darin zustimmen, dass die Anwendung des Grundgesetzes, in dem Fall Artikel 15, nicht durch ein Bundesgesetz einfach unterbunden oder verboten werden kann? Wären Sie also bereit, dem Bundeskanzler zu erklären, dass ein solches Verbot eben nicht verfassungsgemäß wäre und dass, wenn er tatsächlich verhindern will, dass das Land Berlin vergesellschaftet, der Bund selber ein Vergesellschaftungsgesetz machen müsste, der Bund also selbst vergesellschaftet?
Frau Abgeordnete, das Grundgesetz sieht die Möglichkeit der Vergesellschaftung vor. Das ist in der Tat so, das haben Sie völlig richtig gesehen; das wissen auch der Bundeskanzler und im Übrigen auch viele kluge Juristinnen und Juristen, die im Bundeskanzleramt arbeiten. Die Regelung, die jetzt im Koalitionsausschuss vereinbart worden ist – darauf spielen Sie ja an –, ist eine, die übrigens fast einstimmig von der Landesbauministerkonferenz gefordert worden ist. Dies ist verfassungsrechtlich nicht einfach zu regeln, und ich denke, am Ende muss auch das Augenmerk darauf liegen, das entsprechend verfassungsgemäß zu regeln.
Die Auffassung, dass das verfassungsrechtlich nicht einfach ist, teile ich ausdrücklich. Auch aus Ihrer Partei gibt es ja deutlichen Widerspruch. Zum Beispiel sagt der SPD-Spitzenkandidat in Berlin, Steffen Krach: Ich brauche keine Nachhilfe vom Bund für den Berliner Wohnungsmarkt. – Auch aus Ihrer eigenen Fraktion gibt es Widerspruch, auch von den Berliner Abgeordneten. Insofern möchte ich Sie fragen: Was sagen Sie dazu, und was sagen Sie den Berlinerinnen und Berlinern, die sich ja mit einem Volksentscheid demokratisch für die Vergesellschaftung großer privater Wohnungskonzerne ausgesprochen haben?
Ich möchte noch einmal ganz deutlich darauf hinweisen, dass das, was im Koalitionsausschuss vereinbart worden ist, ein Petitum ist, das 15 von 16 Ländern an den Bund gerichtet haben und dann entsprechend aufgenommen worden ist. Es ist auszugestalten; das wird wahrscheinlich gar nicht mein Haus tun, sondern ein anderes Ressort innerhalb der Bundesregierung. Darauf werden wir genau gucken müssen. Zur nächsten Nachfrage darf ich das Wort Mayra Vriesema erteilen.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, 2021 haben über 1 Million Berliner/-innen für den Volksentscheid zur Vergesellschaftung gestimmt. Mich würde interessieren, wie Sie das demokratietheoretisch rechtfertigen wollen, jetzt einfach von Bundesebene aus den Ländern einen Riegel vorzuschieben. Darüber hinaus würde mich auch interessieren, wie Sie das eigentlich den sozialdemokratischen Müttern und Vätern des Grundgesetzes gegenüber rechtfertigen wollen, die ja auch für den Artikel 15 Grundgesetz – Vergesellschaftung von Grund und Boden – gekämpft haben.
Frau Abgeordnete, ich glaube, ich muss das den Müttern und Vätern des Grundgesetzes nicht erklären. Denn das, was Sie jetzt hier zu skandalisieren versuchen, ist ein Vorgang, der möglich ist. Ich habe es gerade gesagt und sage es noch mal: Wir schreiben nicht 1 Million Berlinerinnen und Berlinern etwas vor; sondern es gibt einen Beschluss der Bauministerkonferenz der Länder – 15 zu 0 zu 1 bzw. 15 zu 1 zu 0 –, die sich genau das wünschen. Es wird am Ende eine Regelung geben müssen, die verfassungskonform ist. Wir sollten jetzt mal das weitere Verfahren abwarten und dann gucken, wie diese Regelung aussieht, ob und wie diese Regelung funktioniert in der Praxis und ob sie auch gezückt wird.
Redner nach Fraktion
128 Redner insgesamt