Antrag

Antrags der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Mobilfunklücken schließen – Nationale Netzabdeckung für alle Bürger

Beratung des Antrags der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Mobilfunklücken schließen – Nationale Netzabdeckung für alle Bürger

23. April 2026·Sitzung 74··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (7)

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kollegen Abgeordnete! Ist Deutschland ein wettbewerbsfähiges Hochtechnologieland mit moderner Infrastruktur? Das war es einmal. In der Realität erleben Hunderttausende Bürger jeden Tag etwas völlig anderes: abreißende Gespräche am Telefon, kein Internet, mitten im Jahr 2026 kein Mobilfunkempfang auf den Straßen oder beim Spaziergang im Wald. Mitten im Jahr 2026 befinden sich immer noch Teile der Fläche der Bundesrepublik in der Steinzeit. Das darf nicht länger sein, und genau deshalb stellen wir unseren AfD-Antrag heute. Diese Mobilfunklücken müssen endlich geschlossen werden. Auf ungefähr 2 Prozent der Fläche ist mobiler Breitbandempfang mit mindestens 4G überhaupt nicht verfügbar. Dort müssen neue Masten gebaut werden durch finanzielle Anreize und Zuschüsse des Staates, aber auch durch das In-die-Pflicht-Nehmen der Mobilfunkunternehmen. Und bei fast 14 Prozent der Fläche der Bundesrepublik handelt es sich immer noch um graue Flecken, und das behandelt unser Antrag. Das bedeutet: Ein einziges Breitbandmobilfunknetz ist vorhanden und funktioniert bei grauen Flecken. Trotzdem haben viele Bürger in genau diesen Regionen der grauen Flecken keinen Zugriff auf die vorhandene Infrastruktur, also die Mobilfunkmasten. Einfach erklärt: Die Bürger haben auf 14 Prozent der Fläche keinen vernünftigen Handyempfang, wenn sie den falschen Anbieter haben. Meine Damen und Herren, ich versuche, es noch weiter zu erklären, plastisch: Stellen Sie sich einfach vor, Sie fahren auf einer Straße und diese endet plötzlich, während daneben eine andere, perfekt ausgebaute Straße verläuft. Nur, diese dürfen Sie gar nicht benutzen, weil sie von einem anderen Anbieter gebaut wurde. Absurd? Definitiv! Aber genau so funktioniert unser Mobilfunk heute. Unser Antrag beendet diese Absurdität. Wir fordern ein nationales Roaming, begrenzt auf die grauen Flecken, für 4G und 5G. Wir fordern eine vernünftige Mobilfunkversorgung für alle Bürger – besser heute als morgen. Und ja, auch wenn die Anbieter beteuern, dass schon flächendeckend privatwirtschaftliche Verträge geschlossen wurden, um diesem Problem zu begegnen, so ist das garantiert nicht überall der Fall und nicht flächendeckend mit 4G und 5G. Allein in meinem Wahlkreis Backnang – Schwäbisch Gmünd in Baden-Württemberg habe ich in der Region um den Schwäbischen Wald regelmäßig auf der Straße kein Netz, und selbst das Telefonat bricht mir ab. Liebe Kollegen, das ist doch ein Armutszeugnis für das angebliche Hochtechnologieland Deutschland, das wir so nicht länger hinnehmen dürfen. Die Bundesregierungen der Vergangenheit, aber auch die heutige um den Digitalminister Wildberger und Kanzler Merz trauen sich an das Thema nicht ran, weil sie Angst vor der Lobby der großen Mobilfunkunternehmen haben. Aber keine Sorge: Die AfD hat vor niemandem Angst, und wir lassen uns auch nicht von Lobbyisten unsere Politik diktieren. Für uns von der AfD ist nur entscheidend, was gut und richtig für Deutschland und seine Bürger ist. Und genau deshalb fordern wir, ohne zu zögern, das nationale Roaming für 4G/5G in grauen Flecken. Das muss jetzt kommen. Wenn Sie jetzt kritisieren, dass unser Antrag die Investitionsanreize für die Unternehmen killt, dann ist das falsch. Nein, genau darauf haben wir geachtet. Wir als AfD sind nämlich die verlässlichste Partei der sozialen Marktwirtschaft, die Partei für Wirtschaftswachstum. Wir machen grundsätzlich keine wirtschaftsfeindliche oder investitionsfeindliche Politik. Klar ist: Roaming darf kein Investitionshemmnis werden. Deshalb sind wir auch gegen ein pauschales nationales Roaming in der gesamten Fläche. Wir schränken es bedarfsgerecht auf die grauen Flecken bezüglich 4G/5G ein. Zudem schlagen wir ein Kompensationsmodell vor, das die Anbieter privatwirtschaftlich untereinander regeln. Wer ein Netz bereitstellt, wird vergütet, wer es mitnutzt, beteiligt sich. Gleichzeitig bleibt der Anreiz erhalten, eigene Infrastruktur auszubauen durch gezieltes lokales Roaming. Unser Antrag ist kein ideologisches Projekt, er ist eine pragmatische Lösung für ein längst bekanntes Problem. Er nutzt vorhandene Infrastruktur besser, er stärkt den ländlichen Raum, er stärkt die Sicherheit in der Fläche, und er bringt Deutschland endlich dorthin, wo es hingehört: von der Steinzeit in die Zukunft – flächendeckend. Es wird Zeit! Danke schön. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Joachim Ebmeyer.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über Mobilfunk sprechen, dann reden wir eben nicht nur über Empfangsbalken auf dem Smartphone. Wir reden auch über die Grundlage unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wir reden über gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Und wir reden über eine Infrastruktur, die längst so zentral ist wie Straßen, wie Schienen, wie unsere Energie. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Entwicklung des Mobilfunkausbaus in Deutschland. Nach den aktuellen Zahlen des Mobilfunkmonitorings sind bereits rund 98 Prozent der Fläche Deutschlands mit mobilem Breitband, also 4G oder 5G, versorgt. Noch im Jahr zuvor lag dieser Wert bei ungefähr 93 Prozent. Das zeigt schon die beachtliche Power, die derzeit im Ausbau liegt. Und entscheidend ist: Der Ausbau verschiebt sich zunehmend in Richtung 5G-Stand-alone – also die leistungsfähige Infrastruktur, die für Industrie, für Logistik und für viele neue Anwendungen gebraucht wird. Neben der Abdeckung zeigt vor allem die Nutzung, wie leistungsfähig Mobilfunk inzwischen ist. Aktuell werden pro Jahr mehr als 15 Milliarden Gigabyte Daten über deutsche Mobilfunknetze übertragen. Das entspricht mehr als 40 Millionen Gigabyte pro Tag oder rund 475 Gigabyte pro Sekunde. Bei 105 Millionen aktiv genutzten SIM-Profilen in den TK-Netzen sind das pro Nutzer durchschnittlich fast 12 Gigabyte genutztes Datenvolumen pro Monat. Diese Entwicklung der Übertragung von Datenvolumen ist nicht linear; sie ist in den letzten Jahren exponentiell gewachsen. Der Ausbau folgt dieser Entwicklung: Innerhalb eines Jahres wurden bis Mitte 2025 knapp 3 600 neue Funkstandorte errichtet. Die Zahl der 5G-Basisstationen wächst deutlich, und immer mehr Standorte werden leistungsfähig angebunden. Das ist das Ergebnis erheblicher Investitionen, vor allem durch die Privatwirtschaft. Das ist aber auch das Ergebnis der Versorgungsauflagen, die wir den Telekommunikationsunternehmen mit den verlängerten Frequenznutzungsrechten auferlegt haben. Bis Ende 2029 sollen 99,5 Prozent der Landesfläche mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Dadurch wurde die Ausbaudynamik hochgehalten, sodass erhebliche Investitionen in den Ausbau und Neubau von Sendestandorten fließen. Und weil 98 Prozent eben nicht 99,5 Prozent Versorgung sind, schaffen wir mit dem Gigabit-Grundbuch Transparenz in der Versorgung und zeigen auf, wo noch bestehende Lücken sind. Das hilft Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und auch der Politik, gezielter zu handeln. Und wir ergänzen diese Datengrundlage durch praktische Rückmeldungen aus der Nutzung. Die Breitbandmessungs- bzw. Funkloch-App der Bundesnetzagentur ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, direkt Messdaten zu liefern. Ein gutes Beispiel ist die erste bundesweite Mobilfunk-Messwoche im letzten Jahr gewesen: 150 000 Menschen haben rund 145 Millionen Messpunkte erfasst. Etwa 98 Prozent dieser Messungen lagen im Bereich von 4G und 5G; in weniger als 1 Prozent wurde keine Versorgung festgestellt. Das zeigt zwei Dinge: Das Versorgungsniveau ist inzwischen hoch, und gleichzeitig haben wir ein Instrument, um verbleibende Lücken gezielt zu identifizieren. Natürlich gibt es weiterhin Bereiche mit Verbesserungsbedarf. Das betrifft insbesondere den ländlichen Raum, Verkehrswege und einzelne verbliebene Versorgungslücken. Ob auf Wangerooge oder an Bahnstrecken in Bayern, ob in der Berliner S-Bahn oder im Tunnel: Hier müssen wir konsequent noch drauflegen beim Mobilfunkempfang. Und genau hier, an dieser Stelle, müssen wir über die richtigen Instrumente dafür sprechen. Mit dem TKG-Änderungsgesetz 2025 haben wir klargestellt, dass der Mobilfunkausbau im überragenden öffentlichen Interesse liegt, und damit die Genehmigungsverfahren für neue Funkmasten beschleunigt. Das im AfD-Antrag geforderte nationale Roaming, also die Nutzung anderer Netze durch Anbieter, wenn sie selbst vor Ort nicht ausgebaut haben, kann allenfalls kurzfristig helfen. Langfristig wird es aber Investitionen in weitere Funkmasten und moderne Mobilfunktechnik schwächen. Deshalb setzen wir auf einen anderen Ansatz. Die Bundesnetzagentur kann bereits jetzt die Möglichkeit eines Verhandlungsgebots zwischen Netzbetreibern eröffnen und, falls das scheitert, nationales Roaming anordnen. Für Tunnel oder Engpässe eine gute Lösung! Mit der Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes, welches sich in der Ressortabstimmung der Bundesregierung befindet, verbessern wir noch einmal die Rahmenbedingungen für den Mobilfunkausbau – durch schnellere Anzeigeverfahren, Vorfahrt für Mobilfunk beim Wegerecht und vor allem an Schienen und mehr Wettbewerb in unseren Netzen. Ich freue mich auf eine baldige Zuleitung dieses mutigen und folgerichtigen Gesetzentwurfs an den Deutschen Bundestag, damit wir im gleichen Tempo zum Netzausbau mit passgenauer Regulierung Schritt halten. Der eingeschlagene Weg zeigt Wirkung: Die Abdeckung steigt, die Qualität verbessert sich, und die Datengrundlagen werden besser. Darauf sollten wir aufbauen. Unser Ziel muss es sein, die bestehenden Lücken zu schließen, ohne die Investitionsdynamik zu gefährden. Das erreichen wir nicht durch zusätzliche Regulierung, die den Wettbewerb verzerrt, sondern durch verlässliche Rahmenbedingungen und konsequenten Ausbau. Während meiner Rede hier sind im deutschen Mobilfunknetz 171 000 Gigabyte an Daten übertragen worden. Das ist eine beeindruckende Zahl, die die Leistungsfähigkeit unserer Netze zeigt. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rebecca Lenhard.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Zuhörende! Funklöcher sind wie Funkstille im entscheidenden Moment. Funkstille entsteht nicht, weil niemand etwas zu sagen hätte, sondern weil einfach die Leitung abbricht. Und ja, das Ziel des Antrags teilen wir: Funklöcher schließen, gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen, ob in Nürnberg oder in Guteneck. Aber schauen wir mal genauer hin! Was die AfD hier fordert, ist alles andere als neu; denn wir Grüne haben bereits 2019 verpflichtendes Roaming gefordert, gerade im ländlichen Raum. Kurz gesagt: Ihr Antrag ist Schnee von gestern und noch nicht einmal zu Ende gedacht. Sie fordern einen neuen Gesetzentwurf für nationales Roaming; dabei gibt es ja bereits ein Telekommunikationsgesetz – eines, das der Bundesnetzagentur schon heute weitreichende Befugnisse gibt. Das Problem ist ja nicht das fehlende Instrument, sondern das Problem ist der fehlende politische Wille, es auch konsequent anzuwenden. Was wir brauchen, ist eine klare Erweiterung hin zu flächendeckendem nationalen Roaming, keine Symbolpolitik. Und dann kommt Ihre Lösung im Antrag: ein Expertengremium bis 2027. Wirklich? Der Markt regelt das nicht von alleine. Das zeigt sich auch am Beispiel von 1&1. Der Neueinsteiger hat nämlich eindrücklich erfahren müssen, wie schwer es ist, Zugang zu den bestehenden Netzen zu bekommen – gerade beim Wechsel von 4G zu 5G, perspektivisch bei 6G. Wer jahrelang keine freiwillige Lösung findet, der wird sie ganz sicher auch mit diesem Antrag nicht finden. Was fehlt alles in diesem Antrag? Ehrlich gesagt, fast alles: kein Wort zum Infrastruktursharing – dabei ist das technisch oft überlegen: keine Netzwechsel, geringere Latenz und bessere Versorgung –, kein Blick auf den Vorleistungsmarkt oder echten Wettbewerb, kein Gedanke an das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Neuauflage des 5G-Frequenzverfahrens – eine Entscheidung, die die Spielregeln gerade entscheidend neu schreibt. Die AfD ignoriert mit ihrem Antrag wie so oft die Gegenwart. Der Gigabit Innovation Track in Mecklenburg-Vorpommern zeigt zum Beispiel, wie mit Funkmasten im Kilometerabstand Gigabitversorgung erreicht werden kann, und das sogar im fahrenden Zug. Das Problem war nämlich nie die Technik; das Problem waren immer der politische Rahmen, die Umsetzung und der Wille. Und noch etwas, was mir ganz persönlich wichtig ist: Der Antrag verpasst auch die Chance, die Verbraucher/-innen wirklich zu stärken. Das Minderungsrecht gibt es seit 2021; konkrete Regeln kamen aber erst jetzt, fünf Jahre später, und wie viele Entschädigungen dann am Ende tatsächlich möglich sind, bleibt unklar. Das ist kein Verbraucherschutz, das ist Bürokratie, und deshalb fordern auch wir pauschalen Schadensersatz, mehr Transparenz und echte Durchsetzbarkeit. Jetzt steht eine Neuordnung des Telekommunikationsrechts an, und das ist eine Chance, die wir nutzen müssen, um den Wettbewerb zu stärken, Versorgungslücken wirksam zu schließen und Verbraucherrechte ernst zu nehmen. Deshalb ist unsere klare Erwartung an die Bundesregierung: Das TKG-Änderungsgesetz muss jetzt endlich zügig ins parlamentarische Verfahren. Die Bürger/-innen wollen keine weiteren Versprechungen; sie wollen Infrastruktur, die einfach funktioniert. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Parsa Marvi.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen Antrag aus den Reihen der AfD-Fraktion mit Zahlen und Beispielen vorzulegen – mit dem Anschein von Nachvollziehbarkeit –, ist zunächst einmal eine Rarität, und genau deshalb lohnt es sich, sich damit einmal auseinanderzusetzen. Der Ansatz soll zunächst einmal plausibel klingen, führt aber wie immer in die falsche Richtung: Wer keinen Empfang hat, soll einfach ein anderes Netz nutzen können. Das wirkt wie eine schnelle Lösung; aber unser Ziel muss doch sein, dass überall in Deutschland verlässlich Mobilfunk verfügbar ist – dauerhaft und flächendeckend. Und genau dafür haben wir bereits die richtigen Instrumente auf den Weg gebracht. Die Bundesnetzagentur hat erst im vergangenen Jahr sehr weit reichende Versorgungsauflagen beschlossen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, ihre Netze massiv auszubauen: Bis 2030 sollen mindestens 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit 4G versorgt sein, auch entlang von Bundesstraßen und wichtigen Verkehrswegen. Der Ausbau ist bereits verbindlich geregelt. Vor diesem Hintergrund stellt sich eine einfache Frage: Wenn diese Ausbauverpflichtungen verbindlich gelten, wozu brauchen wir dann zusätzlich ein verpflichtendes nationales Roaming? Denn das würde ein anderes Problem schaffen: Nationales Roaming schwächt die Investitionsanreize. Warum sollte ein Unternehmen – das ist eine Frage, die ich Ihnen stelle – Milliarden in den Ausbau investieren, wenn Wettbewerber die Infrastruktur anschließend einfach mitnutzen können? Gerade in ländlichen Regionen würde das unserer Meinung nach die falschen Anreize setzen. Hinzu kommt: Ein solches Modell wäre hochkomplex. Es braucht Preisregelungen, Kapazitätssteigerungen und Eingriffe der Bundesnetzagentur. Das ist kein pragmatischer Ansatz, sondern ein erheblicher Markteingriff. Die AfD fordert ja sonst, die Wirtschaft von Bürokratie und staatlichen Eingriffen zu befreien; hier fordert sie das glatte Gegenteil. Ein verpflichtendes nationales Roaming wäre zusätzliche Regulierung in einem ohnehin komplexen Markt. In dem Antrag wird unter anderem auch auf Großbritannien verwiesen. Dort setzt man aber nicht auf ein verpflichtendes nationales Roaming, sondern auf gemeinsamen Netzausbau und Kooperation zwischen den Betreibern. Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion. Wollen Sie die zulassen? Nein; ich würde gerne zu Ende vortragen. Alles klar. Der entscheidende Unterschied ist: In Großbritannien wird Infrastruktur gemeinsam aufgebaut und nicht einfach umverteilt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir Mobilfunklücken schließen wollen, dann müssen wir den Ausbau vorantreiben und dürfen nicht die Investitionslogik unterlaufen. Wir haben dafür die richtigen Instrumente aus unserer Sicht: klare Auflagen und Ausbauziele. Ein verpflichtendes nationales Roaming würde diese Logik durchbrechen, ohne das eigentliche Problem zu lösen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. Die AfD-Fraktion hat eine Kurzintervention beantragt, die ich hiermit zulasse. Bitte schön.

AfD

Vielen Dank fürs Zulassen der Kurzintervention. – Herr Marvi, ich glaube, Sie haben nicht zugehört. Wir haben niemals – auch mein Kollege nicht – von nationalem Roaming gesprochen. Ich weiß nicht, warum Sie das hier in die Diskussion einführen. Es ging lediglich um das Roaming in sogenannten grauen Flächen. In diesen Flächen gibt es Funknetze, nur hat nicht jeder Anbieter dort eine Netzabdeckung. Was wir wollen, ist, nur in diesen sogenannten grauen Flächen, die etwa 14 Prozent des Landes ausmachen, ein Roaming einzuführen. Von nationalem Roaming, wie es auch die Kollegin von den Grünen bemängelt hat, war in unserem Antrag überhaupt nicht die Rede. Warum reden Sie dann davon? Herr Kollege.

SPD

Ich gehe einfach auf die Seite des Deutschen Bundestages und sehe die große Überschrift – „AfD fordert Initiative der Regierung zu nationalem Roaming“ – und auch den Text dazu. Also sprechen Sie davon. Dem einen oder anderen mögen Antworten nicht gefallen; aber die Kollegen geben die Antworten, die sie für richtig halten. – Wir kommen jetzt zur nächsten Rednerin in dieser Debatte, und das ist für die Fraktion Die Linke Anne-Mieke Bremer.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Jubeljahre denkt sich die AfD wohl: Es ist mal wieder so weit. Heute fluten wir das Plenum ausnahmsweise nicht mit hetzerischen und menschenverachtenden Parolen, sondern zimmern schnellstmöglich einen stümperhaften Antrag zusammen und bringen diesen dann last minute ein, um Fachkompetenz zu simulieren, wo in Wahrheit nur gähnende Leere herrscht. Auf der krampfhaften Suche nach Fachthemen, bei denen man das Wort „national“ noch irgendwie unverfänglich unterbringen kann, ist die AfD nun beim Mobilfunk und dem nationalen Roaming gelandet. Mir wird nun die zweifelhafte Ehre zuteil, mich zu diesem Machwerk äußern zu dürfen. Yay! Klar ist: Die Mobilfunkversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, ist ein riesiges Problem. In meinem Wahlkreis in Niedersachsen ist es üblich, die Diensthandys am Arbeitsplatz zu lassen und auf das heimische Festnetztelefon umzuleiten, um den Empfang zu garantieren. Die klaffenden Lücken haben vor allem einen Grund: Profitorientierte Mobilfunkbetreiber haben schlicht kein Interesse an einem flächendeckenden Netzausbau. Zwar sind die Konzerne Ausbauverpflichtungen eingegangen, doch sanktioniert wurde bei den zahlreichen Verstößen bisher kein einziges dieser Unternehmen. Das Konzept des nationalen Roamings ist alles andere als neu. Es kann bestenfalls als eine Übergangslösung für das Teilproblem der sogenannten grauen Flecken sein. Die AfD versäumt es vollständig, ein tragfähiges und umfassendes Konzept vorzulegen. Schlimmer noch: Die Kosten für den Netzwechsel könnten nach diesem Vorschlag am Ende einseitig zulasten der Verbraucher/-innen gehen. Wir hingegen wollen echte digitale Teilhabe für alle. Dazu brauchen wir ein einheitliches Mobilfunknetz in öffentlicher Hand, das die Abdeckung in der gesamten Fläche garantiert. Das ist kostengünstig, mindert die Strahlenbelastung und ist die einzige Möglichkeit, die bestehenden Lücken endgültig zu schließen. Der vorliegende Antrag kann gerne in einem der vielen Mobilfunklöcher verschwinden.

Redner nach Fraktion