Antrags der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Institutionellen Rassismus bekämpfen – Handlungsempfehlungen der Studie „Institutionen und Rassismus“ umsetzen
Beratung des Antrags der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Institutionellen Rassismus bekämpfen – Handlungsempfehlungen der Studie „Institutionen und Rassismus“ umsetzen
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (7)
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Egal was in unserem Pass steht oder welchen Job wir haben: Wir alle verdienen ein Leben in Würde und Respekt. Wir verdienen gleiche Chancen. Trotzdem erleben viele Menschen im Alltag etwas anderes. Wenn man so aussieht wie ich, wenn man einen anderen Namen hat, eine andere Geschichte, dann merkt man schnell: Man wird anders behandelt. Oft schweigt man. Man schweigt, wenn man am Bahnhof als Einziger den Ausweis zeigen muss. Man schweigt, wenn Bewerbungen unbeantwortet bleiben und Wohnungen plötzlich schon vergeben sind, sobald die Vermieter unseren Namen hören. Man schweigt, wenn man genauso hart arbeitet und trotzdem wenig verdient. Doch wir sind nicht länger bereit, zu schweigen. Deutschland hat ein Rassismusproblem! Das ist wissenschaftlich erwiesen. Das Innenministerium hat eine große Studie in Auftrag gegeben. Forscher/-innen aus ganz Deutschland haben untersucht, wie verbreitet Rassismus in Behörden ist, in Jobcentern, Bürgerämtern oder bei der Polizei. Das Ergebnis bestätigt, was Millionen Menschen tagtäglich erleben und längst wissen: Rassismus in Behörden – kein Einzelfall. Er zeigt sich in Beleidigungen, Benachteiligung, verschwundenen Akten und willkürlichen Kontrollen. Und was macht die Regierung? Statt die Erkenntnisse ernst zu nehmen und Konsequenzen zu ziehen, verschwindet die Studie in der Schublade. Über ein Jahr lang wird sie zurückgehalten und dann still und leise veröffentlicht. 6 Millionen Euro Steuergeld für eine Studie, die man einfach ignoriert, weil das Ergebnis nicht passt. Handlungsempfehlungen der Studie müssen umgesetzt werden, und Rassismus, ob im Bürgeramt oder bei der Polizei, muss konsequent bekämpft werden. Dass Sie eine Studie über Rassismus, über unsere Lebensrealität ignorieren, das ist kein Zufall; denn uns zu spalten und gegeneinander auszuspielen, das ist der Kern Ihrer Politik. Immer wieder hetzen Sie gegen unsere Leute, gegen Menschen, die nicht in Ihr Stadtbild passen. Aber die Wahrheit ist: Diese Menschen halten dieses Land verdammt noch mal am Laufen. Das sind die Menschen, deren Großeltern dieses Land nach dem Krieg aufgebaut haben; die Ihre Krankenzimmer reinigen; die Ihre Eltern pflegen; die Ihre Kinder betreuen und dafür sorgen, dass sie in sauberen Klassenräumen sitzen. Das sind die Menschen, die unsere Straßen reinigen, Müll wegbringen, Busse fahren und Pakete schleppen, bei Regen, bei Kälte, bei Hitze, die, während Sie, Herr Merz, im Privatjet sitzen, im Bundestag unsere Büros sauber halten. Ohne sie läuft hier gar nichts! Und trotzdem werden genau diese Menschen abgewertet und ausgegrenzt. Warum? Damit sie trotz Knochenjob weiter zu Hungerlöhnen schuften; damit sie sich nicht zusammenschließen und gemeinsam für ihre Rechte kämpfen; damit sie nicht merken, wie stark sie eigentlich sind; damit die Konzernbosse von Amazon, Tesla immer reicher werden, während in Berlin-Neukölln fast jedes zweite Kind in Armut lebt. Doch wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen. Wir werden so lange kämpfen, bis alle Menschen in diesem Land den Respekt bekommen, den sie verdienen! Und – letzter Satz –: Am 21. März ist Néwroz, übersetzt: neuer Tag. Das ist für Kurden auch ein Tag des Widerstandes gegen Unterdrückung und für Selbstbestimmung. Berxwedan jîyan e – Widerstand heißt Leben! Néwroz pîroz be! Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Florian Oest.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schlage vor, wir kehren zu dem eigentlichen Thema zurück, nämlich zu der InRa-Studie, über die wir heute diskutieren. Die befasst sich nämlich mit der Frage zu Rassismus in staatlichen Institutionen und Behörden. Die Studie ist Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung von Extremismus und Rassismus. Das Ergebnis ist klar: Auch in unseren Institutionen und Behörden gibt es Rassismus, Fehlverhalten, Vorurteile und fragwürdige Routinen. Wir nehmen diese Ergebnisse sehr ernst und haben mit der Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes bereits gehandelt. Extremisten, gleich welcher Couleur, haben im Staatsdienst keinen Platz. Eine zusätzliche Zuverlässigkeitsprüfung für neue Beschäftigte im Sicherheitsbereich stellt sicher, dass nur diejenigen Verantwortung tragen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen. Das schützt alle, die rechtsstaatlich und pflichtbewusst ihren Dienst tun. Ja, Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unseren Rechtsstaat. Wer das leugnet, dem empfehle ich einen Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik. Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied zwischen kritischer Selbstprüfung und pauschaler Verunglimpfung unseres Staates, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Der Linken, es gerne tun. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die den Staat jagen wollen, und auf der anderen Seite jene, die der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen und der Polizei im Besonderen strukturellen Rassismus unterstellen, fernab von allen rationalen Argumenten und Fakten. Sie, so ist mein Eindruck, sind davon regelrecht besessen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unterschiedliche Lager, unterschiedliche Worte, im Ergebnis aber dasselbe Ziel: Sie wollen das Vertrauen in unseren Rechtsstaat erschüttern. Wenn ich ganz nach links oder auch ganz nach rechts in diesem Saal schaue, dann bleibt eine Gemeinsamkeit: Sie meinen es nicht gut mit den Menschen in unserem Land! Meine Damen und Herren, ein zentraler Teil der vorliegenden Studie befasst sich mit vier Bundesbehörden: mit der Bundespolizei, mit der Zollverwaltung, mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und mit der Bundesagentur für Arbeit. Behörden sind verpflichtet, Recht und Gesetz konsequent anzuwenden und Ansprüche sorgfältig zu prüfen. Diese Prüfungen können dazu führen, dass Entscheidungen nicht zugunsten der Betroffenen ausfallen. Gerade Entscheidungen im Aufenthalts- oder Asylrecht oder bei der Gefahrenabwehr sind oft mit weitreichenden Konsequenzen für den Einzelnen verbunden. Eine unterschiedliche Behandlung von Personen ist nicht per se diskriminierend; sie ist Ausdruck einer rechtsstaatlich gebotenen Differenzierung. Gleichmacherei hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Die Bundespolizei hat den gesetzlichen Auftrag, unerlaubte Einreisen zu verhindern. In den Jahren von 2022 bis 2024 hat sie knapp 10 Millionen solcher Kontrollen durchgeführt. Von 81 Beschwerden wegen Racial Profiling oder Diskriminierung waren zwei erwiesen begründet. Bei rund 56 000 Beschäftigten der Bundespolizei gab es in den letzten zehn Jahren 61 Verdachtsfälle mit rassistischem Bezug, zwei davon mit strafrechtlicher Verurteilung. Das zeigt: Fehlverhalten gibt es, und wo es vorkommt, wird es geahndet. Unsere staatlichen Institutionen sind kritisch, auch mit sich selbst. Von flächendeckendem strukturellem Rassismus kann aber keine Rede sein. Wir lassen es nicht zu, dass Sie Polizei und Verwaltung pauschal an den Pranger stellen und in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich Ihren Antrag lese, dann bleibt bei mir der Eindruck, dass Sie einen Staat möchten, der auf Misstrauen, Bespitzelung und Druck setzt. Ich komme aus der Oberlausitz. Die Generation meiner Eltern und Großeltern hat das bis 1989 ertragen müssen. So etwas möchten wir in Deutschland nie wieder erleben. Wir stehen an der Seite derer, die Diskriminierung erleben und zu Recht erwarten, dass der Staat sie schützt. Wir stehen aber auch an der Seite derer, die jeden Tag einen schwierigen, verantwortungsvollen Dienst leisten: an der Grenze, im Asylverfahren, in der Arbeitsvermittlung, in der Zollkontrolle. Beides gehört zusammen: ein starker, handlungsfähiger Staat und das unmissverständliche Eintreten gegen jegliche Form von Rassismus und Extremismus, ohne ideologische Scheuklappen, aber mit rechtsstaatlicher Klarheit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linke unterstellt deutschen Behörden institutionellen Rassismus und beruft sich auf eine vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebene Studie, Titel: „Institutionen & Rassismus“. Was hat es mit dieser Studie auf sich? Sie ist ein Paradebeispiel für eine Untersuchung, bei der das Untersuchungsergebnis offensichtlich von vornherein feststand. Hier wurde nicht ergebnisoffen geforscht; hier wurde ein politisches Narrativ pseudowissenschaftlich verpackt. Bereits am Anfang der Studie geben die Autoren zu verstehen, dass es ihnen nicht um sachlich-wissenschaftliche Arbeit geht. Der Begriff „Integration“ sei konservativ missbraucht, ja, gar rechtspopulistisch. Deshalb könne er nur noch in Anführungszeichen benutzt werden. Das vielleicht als Anmerkung für die Auftraggeber von SPD und Union: Bei diesem Begriff zukünftig offensichtlich aufpassen! Dass das Innenministerium den Titel „Bundesministerium des Innern und für Heimat“ trage – bis vor einem Jahr war das so –, könne ein Zeichen „für strukturellen und institutionellen Rassismus“ sein, schließlich werde „Heimat“ als Begriff „von konservativen und rechten Kräften“ verwendet. Aus Sicht der Autoren böse Wörter werden infantil durchgestrichen, um sie als böse zu markieren. Die Adjektive „weiß“ und „schwarz“ werden ersatzreligiös in zwei Klassen unterteilt: „Schwarz“ muss immer großgeschrieben werden, „weiß“ immer klein. Besonders aufschlussreich ist ein Fall aus den Interviews. Eine Jobcentermitarbeiterin berichtet, dass manche irakischen und syrischen Männer Schwierigkeiten damit hätten, von einer Frau beraten zu werden. Das ist eine konkrete Erfahrung aus der Praxis. Doch was macht die Studie daraus? Sie erklärt diese Aussage kurzerhand zu kulturellem Rassismus. Nicht ein einziger Gedanke wird darauf verwendet, ob hier nicht tatsächlich ein Problem mangelnden Respekts gegenüber weiblichen Mitarbeitern vorliegen könnte. Die Realität wird nicht analysiert, sie wird umgedeutet. Das Muster der vorliegenden Studie überrascht nicht und ist bekannt: Migration ist immer gut, grundsätzlich gut, Probleme entstehen immer bei der Aufnahmegesellschaft, und die Lösung lautet: mehr Beauftragte, mehr Schulungen, mehr ideologische Begleitung, mehr Eingriffe in den Behördenalltag und selbstverständlich mehr Steuergeld und Einfluss für genau jene Akteure, die solche Studien produzieren. Wir lehnen diese Form der politischen Umerziehung des Staates ab. Wir wollen keine Behörden, die unter Generalverdacht stehen. Wir wollen keine neuen ideologischen Beschwerdeapparate. Wir wollen keine Quoten- und Anwerbungslogik nach Opfergruppen. Und wir wollen keine Verwaltung, die sich immer stärker mit Selbstanklage beschäftigt, statt Recht durchzusetzen. Was Deutschland braucht, sind funktionierende Behörden, klare Regeln, gleiche Maßstäbe für alle und einen Staat, der seine Bürger fair behandelt und sich nicht von linken Aktivisten zum Umerziehungsobjekt machen lässt. Danke schön. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Helge Lindh.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Haug, Sie sagten, dass „schwarz“ von uns und in der Studie großgeschrieben würde. Lieber „schwarz“ und „weiß“ großschreiben als „braun“, würde ich einmal feststellen. Ihre Rede hatte leider sehr viel von der Farbe und wird diesem Thema wahrlich nicht gerecht. Ein Satz geht mir nicht aus dem Kopf. Diesen Satz hat Mehmet Daimagüler 2017 geäußert. Er hat ihn geäußert im Rahmen der Verleihung des Manfred-Rommel-Preises in Stuttgart. Eine Festrede hielt der ehemalige Stuttgarter Oberbürgermeister Professor Dr. Wolfgang Schuster. Der Satz lautete: Ein Rechtsstaat, der stark ist, schaut in den Abgrund, auch auf die Gefahr hin, dass der Abgrund zurückblickt. Daimagüler hatte recht. Er hat das als jemand gesagt, der nicht etwa den Rechtsstaat unter Generalverdacht stellt oder der einen Grundzweifel hat gegenüber Sicherheitsbehörden, sondern als jemand, der zutiefst an diesen Rechtsstaat glaubt und der an die Bedeutung und Wichtigkeit von Sicherheitsbehörden glaubt und gerade deshalb dafür plädiert, dass wir erkennen, dass es eben nicht den perfekten Rechtsstaat gibt und dass es auch nicht darauf ankommt, dass der Rechtsstaat keine Fehler macht, aber darauf, dass der Rechtsstaat sich bewusst ist, dass er Fehler macht. Dem uns zu stellen, scheint mir die Aufgabe zu sein. Erinnern wir bitte daran, was der Hintergrund dieser Studie war. Es geht hier nicht darum, dass es selbstverständlich Diskussionen gibt über das methodische Design. Es gab auch Kritik an der Studie – das wissen alle hier im Raum, die sich damit beschäftigt haben – seitens der Bundespolizei, seitens des BAMF. Aber was ist der Hintergrund, wovon reden wir? Der Hintergrund war Halle, Hanau und der Mord an Walter Lübcke. Wir hatten einen Kabinettsausschuss, und im Rahmen dessen wurde intensiv debattiert, auch eine Studie in Auftrag gegeben. Sie wurde ja auch weiter angelegt, um Institutionen – nicht nur Polizeibehörden, nicht nur Institutionen des Bundes, sondern Institutionen insgesamt – im Hinblick auf strukturellen und institutionellen Rassismus zu befragen. Der Befund ist nicht etwa, dass, weil wir in diesen Ritualen gefangen sind, Generalverdacht begründet und die Situation überall ganz furchtbar ist. Der Befund ist aber auch nicht, dass es nur Einzelfälle sind. Es geht auch nicht darum, dass wir das als Projektionsfläche für unsere eigene ideologische Auseinandersetzung benutzen, sondern darum, dass wir uns dieser Aufgabe, die Daimagüler uns mitgegeben hat, stellen. Was ist diese Aufgabe? Die Aufgabe ist, dass wir hier in einem Land leben, in dem viele Menschen der Gastarbeitergeneration, die im Übrigen noch mehr Vertrauen in die Institutionen dieses Landes hatten als ihre Kinder und ihre Enkelkinder, Rassismuserfahrungen gemacht haben und dass es uns bei allen Versuchen bis zum heutigen Tag nicht hinreichend gelungen ist, ihre Situation, ihre Leistung anzuerkennen und gleichzeitig anzuerkennen, gegen welche Rassismen, individuell wie auch immer wieder strukturell, sie angekämpft haben. Diese Leistung von ihnen verdient Würdigung und Anerkennung. Wir reden auch über den zweiten Brandanschlag von Solingen; ich saß letztes Jahr in dem Gerichtssaal in Wuppertal. Die Erkenntnis war, dass leider sowohl Teile der Staatsanwaltschaft und der Richter als auch die Verteidiger sehr viel Zeit damit verbrachten, denjenigen, die klagten, den Nebenklagevertreterinnen und -vertretern, zu sagen, dass der Täter auf keinen Fall rassistisch gehandelt hätte. Ja, man hatte fast den Eindruck, sie verteidigten den Täter gegenüber dem Vorwurf des Rassismus. Es gab die Höchststrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Aber es war für die Familien – ich war als Prozessbeobachter dabei – unerträglich, das zu sehen; sie hatten den Eindruck, es gibt keine Empathie, kein Mitgefühl für ihre Situation. Sie haben doch nicht erwartet, dass man entscheidet, der Täter habe rassistisch gehandelt; aber ihr Anspruch war, dass der Staat alles unternimmt, um zu klären, ob ihre Familienangehörigen, ob ihre Freundinnen und Freunde Opfer von Rassismus wurden. Darum geht es in diesem Zusammenhang. Das ist der Auftrag des Staates: nicht Selbstbezichtigung, auch nicht Generalverdacht, sondern diese Fragen beantworten. Darin liegt die Aufgabe. Wir können diese Studie im Zusammenhang denken – wenn wir an den künftigen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus denken, wird das auch notwendig sein – mit dem heute vorliegenden NaDiRa, dem Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor. Der zeigt doch, dass Menschen, die Rassismus erfahren haben, weniger diesem Staat vertrauen, zum Teil massiv weniger. Wenn wir uns nicht nüchtern, analytisch, ohne Generalverdacht, aber mit dem Pathos der Klarheit und Präzision diesem Rassismus stellen, haben wir ein Legitimitätsproblem unseres Staates, weil wir Vertrauen verlieren – nicht nur das Vertrauen derjenigen, die diesen Staat von rechts außen und extremistisch infrage stellen, sondern auch das Vertrauen der Opfer von Rassismus. Daher geht es im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit dieser und anderen Studien darum, dass wir für die Legitimität und das Vertrauen in unseren Staat arbeiten, und damit geht es letztlich auch um uns selbst. Am Ende geht es – und das ist mir unendlich wichtig – darum, dass wir als ein Staat, der sich selbst ernst nimmt, der in den Abgrund blickt mit dem Risiko, dass der Abgrund zurückblickt, denjenigen gerecht werden, die Opfer des NSU wurden, dass wir Walter Lübcke gerecht werden und dass wir in diesen Fällen schonungslos aufklären, was noch aufzuklären ist, nämlich dass Behörden versagt haben, dass der Staat versagt hat, dass es strukturelle Fehler gab, – Herr Abgeordneter Lindh, Ihre Redezeit ist zu Ende. – also anerkennen, dass das kein individuelles Fehlverhalten war, sondern dass wir – Ihre Redezeit ist zu Ende. – damals strukturell versagt haben. Wir sind es ihnen schuldig, auf diese Weise verantwortungsvoll mit ihnen umzugehen. Herr Lindh! Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Schahina Gambir.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über ein Jahr hat das Innenministerium Studienergebnisse zurückgehalten. Die Ergebnisse wurden einfach ignoriert und der Öffentlichkeit vorenthalten. Und als die Wissenschaft und die Medien Druck ausgeübt haben, da wurden sie sang- und klanglos auf der Homepage des BMIs veröffentlicht. Die InRa-Studie wurde von Horst Seehofer in Auftrag gegeben. Drei Jahre haben Wissenschaftler/-innen beim Zoll, bei der Bundespolizei, bei der Agentur für Arbeit und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Folgendes untersucht: Erstens. Welches Wissen zu Rassismus ist in diesen Institutionen vorhanden? Zweitens. Wie wird Rassismus weitergegeben? Und drittens. Wie beeinflusst Rassismus das Handeln dieser Behörden? – So eine Studie ist bisher einmalig. Das Ergebnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, war, dass bestimmte Gruppen häufiger kontrolliert werden, dass sie misstrauischer behandelt und strukturell benachteiligt werden und dass diese Diskriminierungen oft ohne bewusste Absicht geschehen. Ich bin den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sehr dankbar. Sie belegen schwarz auf weiß, was viele in der Bevölkerung schon lange wissen: Diskriminierung und Rassismus in den deutschen Behörden sind real. Das erfährt ein Großteil der Bevölkerung jeden Tag. Aber die Beschwerden werden häufig als Einzelfall abgetan, als Überempfindlichkeit abgewertet oder pauschal abgewiesen. Eine Studie dieser politischen Tragweite darf nicht in den Schubladen des BMIs verschwinden; sie gehört in die Öffentlichkeit. Ich bin heilfroh, dass die Wissenschaft und die Medien dieses Versteckspiel nicht zugelassen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, rechtsextreme Netzwerke werden aufgedeckt, rassistische Gewalt nimmt zu. Das Vertrauen der Menschen in staatliche Institutionen ist so gering wie nie. Dieses verlorengegangene Vertrauen können wir noch zurückgewinnen – es ist noch Zeit –, aber nur durch Transparenz, durch Ehrlichkeit und durch Verantwortung – also genau so, wie es die Regierung und insbesondere der Innenminister im Umgang mit dieser Studie eben nicht getan haben. Aber mit dieser bräsigen Selbstgefälligkeit ist jetzt Schluss. Die Studie sagt klar, welche Maßnahmen wir ergreifen müssen, um gegen strukturelle Diskriminierung vorzugehen, und wie wir die unzureichenden Kontrollmechanismen mit Blick auf Rassismus in den Behörden verbessern können. Wir brauchen unabhängige Beschwerdestellen, an die sich Betroffene wenden können. Wir brauchen verpflichtende Fortbildungen zu Rassismus und Diskriminierung. Und wir brauchen eine bessere Datenerhebung, also mehr wissenschaftliche Forschung, und dann bitte schön auch eine transparentere und ehrlichere Aufarbeitung. Sehr geehrte Damen und Herren, all diese Maßnahmen schwächen die Behörden nicht. Sie stellen die Mitarbeitenden auch nicht unter Generalverdacht. Im Gegenteil: Sie stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat, sie stärken die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen. Und daran werden wir diese Bundesregierung messen. Daran wird sich zeigen, wie ernst es Ihnen mit einer gerechten und solidarischen Gesellschaft wirklich ist. Daran wird sich zeigen, wie ernst es Ihnen mit dem gesellschaftlichen Zusammenhalt wirklich ist. Liebe Bundesregierung, hören Sie auf, antirassistische und antidiskriminierende Politik zu scheuen wie der Teufel das Weihwasser! Fangen Sie endlich an, Verantwortung zu übernehmen! Das Wort hat für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Heiko Hain.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion Die Linke mit dem ursprünglichen Titel „Transparenz statt Relativierung“ erweckt den Eindruck, es gebe bei der Aufarbeitung der sogenannten InRa-Studie ein strukturelles Problem der Vertuschung oder gar des politischen Wegsehens. Aber genau das Gegenteil ist der Fall: Seitens des BMI wurde nichts vertuscht oder verheimlicht. Die Studie wurde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und kann von jedem im Internet abgerufen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit dieser Studie liegt erstmals eine umfassende, staatlich geförderte Untersuchung zu möglichem Rassismus in staatlichen Institutionen vor. Sie ist im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs der Bundesregierung entstanden und wurde durch das BMI gefördert. Schauen wir uns die Ergebnisse an. Die Studie differenziert klar: Offener, vorsätzlicher Rassismus ist nicht die Regel. Die Herausforderungen liegen vielmehr in komplexen Strukturen und Abläufen. Die Fraktion Die Linke behauptet in ihrem Antrag hingegen, es handle sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem in allen Institutionen. Meine Damen und Herren, klar ist: Jeder Fall ist einer zu viel. Aber genau hier beginnt die politische Zuspitzung – und leider auch die Verzerrung. Denn die Studie differenziert sehr wohl: Sie beschreibt Risiken, mögliche strukturelle Faktoren und Einflüsse; aber sie liefert keinen Beleg für ein flächendeckendes rassistisches System staatlichen Handelns. Die eigentlichen Herausforderungen liegen laut Studie an anderer Stelle: bei strukturellen Abläufen, bei hoher Arbeitsbelastung und bei standardisierten Verfahren. Das ist ein wichtiger Unterschied; denn daraus folgt: Es geht nicht um einen Generalvorwurf gegen unseren Staat, sondern um die Weiterentwicklung einzelner Prozesse. Und genau daran wird bereits gearbeitet. In den Behörden des Bundes sind Antidiskriminierung, Sensibilisierung und Beschwerdestrukturen längst fest verankert und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden Schulungen ausgebaut und interne Beschwerdestellen gestärkt. Die Bundespolizei verfügt über unabhängige Vertrauensstellen. Und im Bundeskriminalamt gibt es eigene Wertebeauftragte, die sich gezielt mit Fragen von Haltung und Verantwortung beschäftigen. Der Antrag der Linken fordert darüber hinaus weitreichende Eingriffe, etwa ein Recht auf Verbandsklage gegen staatliches Handeln, die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie tiefgreifende Eingriffe in Verwaltungs- und Polizeibefugnisse. Diese Vorschläge greifen jedoch weit über die Ergebnisse der Studie hinaus. Hinzu kommt ein weiterer Punkt, den wir nicht ignorieren dürfen: Die Studie selbst benennt methodische Grenzen, etwa beim Zugang zu Daten und bei einzelnen Erhebungen. Das ist in der Forschung nicht unüblich, macht aber eine differenzierte Einordnung der Ergebnisse umso wichtiger. Meine Damen und Herren, der Antrag der Linken blendet die bereits bestehenden Maßnahmen weitgehend aus und zeichnet stattdessen ein verzerrtes Bild staatlicher Institutionen. Er unterstellt eine Abwehrhaltung der Behörden, wo in Wirklichkeit bereits konkrete Verbesserungen umgesetzt werden. Er fordert eine tiefgreifende Transformation des Staates, ohne ausreichend zwischen tatsächlichen Missständen und theoretischen Annahmen zu unterscheiden. Ein starker Staat zeichnet sich aber durch beides aus: durch die Bereitschaft zur kritischen Selbstprüfung und durch das Vertrauen in seine Beschäftigten. Denn die große Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Behörden arbeitet tagtäglich professionell, verantwortungsvoll und auf dem Boden unserer Verfassung. Sie verdienen unseren Dank für ihre Arbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht durch pauschale Verdächtigungen untergraben. Unser Ziel muss sein, bestehende Strukturen weiter zu verbessern, Fehlentwicklungen gezielt zu korrigieren und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit und Integrität unseres Staates zu stärken. Der Antrag der Linken wird diesem Anspruch nicht gerecht. Er setzt auf Skandalisierung statt auf sachliche Auswertung, auf Generalverdacht statt auf differenzierte Analyse. Wir lehnen ihn deshalb ab. Vielen Dank. Das Wort hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Arne Raue.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Überlastete Behörden: Rassismus. Komplexe Rechtslagen: Rassismus. Individuelle Fehlentscheidungen: natürlich ebenfalls Rassismus. Diese Logik zieht sich wie ein roter Faden durch die Studie zu Institutionen und Rassismus, kurz InRa. Kein Wunder, dass der Inhalt den Nerv unserer Freunde vom links-roten Flügel trifft! Die Linksfraktion fordert selbst eine einheitlich wissenschaftlich fundierte Rassismusdefinition. Die Studie kam ohne Definition von institutionellem Rassismus aus. Die InRa-Untersuchung setzt bereits theoretisch voraus – der Kollege hat es vorhin sehr deutlich gesagt und ausgeführt –, dass es dieses Phänomen in erheblichem Umfang gibt, und sucht danach erst nach Bestätigung. Wahnsinn! Wer so an Forschung herangeht, meine Damen und Herren, gewinnt nicht Erkenntnisse, sondern er bedient Narrative, in diesem Fall linke Narrative. Strukturelle Belastungsfaktoren wurden in diesem Fall überhaupt nicht berücksichtigt. Personalmangel, Überlastung, komplizierte Rechtslagen: All das prägt den Alltag der Mitarbeiter in unseren Behörden – nicht weil Personal fehlt, sondern weil die Mitarbeiter durch immer neue Prüfungen, Klagewege, Kontrollen und Diskriminierungsvorwürfe vom Gesetzgeber belastet werden. Wer diese Realität ausblendet, der analysiert nicht, der vereinfacht. Ich frage auch: Ist diese immer wieder von unseren woken Politikern der Linken geforderte stärkere Diversität im öffentlichen Dienst wirklich uneingeschränkt mit dem Leistungsprinzip nach Artikel 33 unseres Grundgesetzes vereinbar? Hier lautet meine klare Antwort: Nein. Quoten statt Bestenauslese ist Ihr Wunsch. Die linke Politik ist auf dem besten Wege, Rassismus in Reinkultur zu praktizieren. On top: Während der Bürger längst am eigenen Leib sehr schmerzvoll erkennt, dass die Kassen leer sind, schreiben Sie hier weiter lustige Anträge, um für Ihre weltfremden Projekte weiter das nicht mehr vorhandene Geld zu nutzen und nutzbar zu machen und in Summe rauszublasen. Sie haben neue Beschwerdestrukturen auf Ihrer Agenda: Monitoring-Systeme, Evaluationsprozesse, Antidiskrimini- – mein Gott, da geht es schon los –, Antidiskriminierungsstellen, neue Klagewege und für jeden Behördengang nach Ihrem Wunsch am allerliebsten noch einen individuellen Sprachmittler. – Ihre Zwischenrufe sind mein schönster Beifall. Herzlichen Dank! Mehrwert für den Bürger an der Stelle: Null! Null! Null! Vielleicht gibt es vereinzelt Diskriminierung, mag sein; aber ganze Waffenarsenale dagegen: Das ist völlig maßlos. Wenn wir pauschal staatliche Institutionen unter Generalverdacht stellen, dann schwächen wir das Vertrauen in die Behörden. Sie belasten den steuerzahlenden Bürger mit Ihrer Diskriminierungsdiskussion am allerwenigsten, wenn Sie sich weiter parteiintern darauf konzentrieren, – Ihre Redezeit ist am Ende. Bitte kommen Sie zum Schluss. – Gregor Gysi in antirassistische Weiterbildung zu schicken.
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