Gesetzes zur Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes
Erste Beratung des von den Abgeordneten Steffen Janich, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (8)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist notwendig, weil das zugrundeliegende Gesetz zur Einführung des Polizeibeauftragten des Bundes von Anfang an ein politischer Irrweg war. Mit dem Polizeibeauftragtengesetz wurde im Jahr 2024 ein neues Amt geschaffen, ein sogenanntes Hilfsorgan des Bundestages, das angeblich strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen sowie Fehlverhalten innerhalb der Polizeien des Bundes untersuchen soll. Genau hier beginnt das Problem; denn was sich konkret hinter den strukturellen Mängeln und Fehlentwicklungen verbirgt, ist ein unbestimmter und politisch aufladbarer Begriff, ein Begriff, der Raum für Missbrauch lässt. Sie haben hier bewusst eine Konstruktion geschaffen, die Misstrauen gegenüber unseren Polizeibeamten institutionalisiert. Der Polizeibeauftragte kann auf Grundlage von Eingaben tätig werden, und zwar nicht nur von Polizeibeschäftigten, sondern auch von Bürgern, und das auch ohne Einhaltung des Dienstweges. Das bedeutet im Klartext: Jeder kann Vorwürfe erheben, jeder kann strukturelle Probleme behaupten. Damit öffnen Sie die Tür für eine Denunziationskultur innerhalb wie außerhalb der Polizei. Jeder Straftäter kann behaupten, die Polizei handle strukturell falsch, sobald er selbst ins Visier von Strafverfolgung gerät. Konsequenterweise müsste der Posten eigentlich Polizeibespitzelungsbeauftragter heißen. Das ist keine Stärkung unseres Rechtsstaates; das ist seine Aushöhlung. Hinzu kommt: Dieses Amt schafft Doppelstrukturen. Bereits heute existieren funktionierende Mechanismen zur Kontrolle polizeilichen Handelns: das Disziplinarrecht, interne Ermittlungen, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Also, warum braucht es eine weitere Instanz? Die Antwort ist einfach: Es braucht sie nicht. Was Sie hier geschaffen haben, ist kein neues Kontrollorgan, sondern ein politisch motiviertes Misstrauensinstrument gegenüber den eigenen Sicherheitsbehörden. Meine Damen und Herren, schauen wir uns die Wirkung an. Statt Rückhalt zu erfahren, wird Polizeibeamten signalisiert: Dieser Staat traut euch nicht. Dieses Gesetz trägt erheblich dazu bei, den Polizeiberuf unattraktiv zu machen. Und als wäre es nicht genug, leisten Sie sich für dieses Amt auch noch eine Spitzenbesoldung auf höchstem Niveau, für ein Amt ohne klar umrissene Aufgaben, ohne zwingende fachliche Voraussetzung, aber mit einer Vergütung, die sich an den höchsten Besoldungsgruppen des Bundes orientiert. Das ist den Steuerzahlern einfach nicht vermittelbar. Unser Gesetzentwurf zieht daraus die einzig logische Konsequenz: die Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes. Wir wollen hin zu einem System, das auf Vertrauen in unsere Polizei setzt, nicht auf Generalverdacht. Wir wollen funktionierende Strukturen stärken, statt neue, überflüssige Bürokratie aufzubauen. Denn eins ist klar: Unsere Polizeibeamten brauchen Rückhalt, keine politische Überwachung. Die AfD-Fraktion fordert Sie daher auf: Beenden Sie dieses Experiment! Schaffen Sie dieses Amt ab! Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Florian Oest das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes. Ich kann Ihnen von der AfD dazu nur sagen: Gut abgeschrieben! Sie wissen ganz genau, dass wir als Union diesen Beauftragten für nicht notwendig erachten. Sie bringen diesen Gesetzentwurf doch nur ein, weil Sie es nicht gut mit unserem Land meinen, weil Sie unser Land spalten wollen. Unsere Kritik am Amt des Polizeibeauftragten ist bekannt und bleibt bestehen. Wir halten dieses Amt für ein falsches Signal. Es ist Ausdruck für Misstrauen gegenüber unserer Polizei. Statt den Beamten den Rücken zu stärken, wird der Eindruck erweckt, für die Polizei des Bundes braucht es eine besondere Beobachtungsinstanz. Dabei genießt gerade die Bundespolizei in der Bevölkerung ein sehr hohes Vertrauen. Das wollen wir nicht schwächen, sondern stärken. Wir sehen: Das Polizeibeauftragtengesetz hat überflüssige Doppelstrukturen und zusätzliche Bürokratie geschaffen. Es gibt bereits Staatsanwaltschaften, unabhängige Gerichte, das Disziplinarrecht, den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Parallele Prüfungen durch den Polizeibeauftragten verzögern Verfahren, blockieren Akten und binden wertvolle Ressourcen, die im Kampf gegen Kriminalität dringend gebraucht werden. Dazu kommen verfassungsrechtliche Fragen. Ein Hilfsorgan des Bundestages erhält Ermittlungsbefugnisse gegenüber der Exekutive ohne ausdrückliche Verankerung im Grundgesetz. Aber auch über die Kosten, die dieses Amt mit sich bringt, müssen wir reden. Der Polizeibeauftragte kostet viel Geld; das Gesetz sieht aber eine klare fachliche Mindestanforderung für den Amtsinhaber nicht vor. Ich meine, diese Mittel sind besser direkt bei der Ausstattung von Polizei und Sicherheitsbehörden aufgehoben. Wer für mehr Legitimation des Amtes sorgen möchte, der kümmert sich um eine klare gesetzliche Regelung zur vollständigen Rehabilitierung von Beamten, die sich nach einem Verfahren als zu Unrecht beschuldigt erweisen, der kümmert sich um einen Anspruch auf Wiederherstellung des beruflichen Ansehens, auf Erstattung von Rechtsschutzkosten und die Beseitigung unberechtigter Einträge in die Personalakten und der spricht auch mit allen Polizeigewerkschaften auf Augenhöhe und nicht nur mit wenigen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Leben besteht nun einmal aus Kompromissen und nicht aus Maximalforderungen. Bei aller Kritik an dem Polizeibeauftragten verhalten wir uns – auch das ist eine Tugend – vertragstreu gegenüber dem Koalitionspartner. Gemeinsam mit der SPD haben wir uns auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Über die Zukunft des Polizeibeauftragten entscheiden wir nach der anstehenden Evaluation. Gleichzeitig ordnen wir gemeinsam das Migrationsgeschehen neu. Wir beweisen: Wir sind der Garant für innere Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. Nachhilfe brauchen wir auch bei diesen Themen von Ihnen nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Irene Mihalic das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte diese Debatte erst einmal nutzen, um mich bei Uli Grötsch zu bedanken für seine mutige Pionierarbeit als Polizeibeauftragter des Bundes. Wir saßen damals, als er noch Bundestagsabgeordneter war, gemeinsam im zweiten NSU-Untersuchungsausschuss, und wir haben festgestellt: Es gibt immer noch viel aufzuklären und aufzuarbeiten. Aber eine wichtige Lehre daraus haben wir einige Jahre später ziehen können. Mit dem Polizeibeauftragten haben wir endlich eine unabhängige Instanz geschaffen, die für mehr Aufarbeitungs- und Fehlerkultur sorgt. Uli Grötsch füllt dieses Amt mit Umsicht, Energie und Tatkraft aus, und das ist keineswegs selbstverständlich, meine Damen und Herren. Denn auch der Wehrbeauftragte musste einst gegen Widerstände durchgesetzt werden; heute ist er unumstritten. Wie wichtig der Polizeibeauftragte ist, zeigen schon sein erster Bericht und die Vielfältigkeit der Eingaben. Da geht es um personelle Belastungen, es geht um die Situation von Frauen, es geht um posttraumatische Erfahrungen von Einsatzkräften, rechtsextreme Vorfälle und vieles mehr. Dieses breite Themenspektrum zeigt, dass vielleicht die AfD den Polizeibeauftragten nicht braucht, die Polizistinnen und Polizisten sowie die Bürgerinnen und Bürger aber schon. Und für die machen wir schließlich Politik. Zu Ihrem Gesetzentwurf, Herr Janich, fällt mir nur ein Begriff ein, und zwar „Armut“. Ihr Entwurf ist arm an Fakten, arm an Qualität und arm an echten Argumenten. Er ist Ausdruck Ihrer Kultur des Misstrauens gegen alles, was irgendwie nach Rechtsstaat riecht. Sie polemisieren gegen angeblich zu hohe Gehälter, nur um billige Vorurteile zu füttern, aber gönnen Ihren Familienmitgliedern fürstliche Gehälter in diversen Abgeordnetenbüros. Da kann ich nur sagen: Schon Ihr eigener Umgang mit Steuergeldern und Familienclanstrukturen macht Ihre Kritik vollkommen unglaubwürdig. Und auch Ihr Argument zur fehlenden Kostentransparenz zieht einfach nicht. Die Ausgaben sind klar beziffert im Einzelplan 02 des Bundeshaushalts nachzulesen. Aber vor allem gilt: Der Polizeibeauftragte tut, was er soll. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Das gilt auch für die Polizei. Ich selbst war 20 Jahre im Polizeidienst und weiß sehr genau, wovon ich spreche. Polizeiarbeit erfordert oft schnelles Handeln unter hohem Druck. Da kann man nicht immer lange überlegen. Da müssen schnell rechtssichere Entscheidungen getroffen werden, die sich hinterher nur sehr selten korrigieren lassen. Fehler lassen sich dabei nicht vollständig vermeiden; das ist vollkommen klar. Aber die Polizei ist die Hüterin des staatlichen Gewaltmonopols. Sie kann Menschen unter bestimmten Bedingungen festnehmen oder auch Gewalt anwenden. Das ist völlig in Ordnung, aber es beinhaltet eben auch eine große Verantwortung. Eine unabhängige Kontrolle schwächt die Polizei daher nicht. Im Gegenteil: Sie stärkt das Vertrauen und damit die Polizei selbst. Für die AfD bedeutet die Benennung von Fehlern Schwäche. Wir vertreten voller Überzeugung die Gegenthese, meine Damen und Herren: Fehlerkultur ist die Grundlage für Verbesserungen. Denn schlimmer, als Fehler zu begehen, ist, nicht aus ihnen zu lernen. Und deshalb steht meine Fraktion selbstverständlich voll und ganz hinter der Institution des Polizeibeauftragten. Die SPD teilt das, und ich hoffe, Herr Oest, die Union widersteht jeder Versuchung, sich auf das Glatteis solcher Initiativen locken zu lassen. Und wenn Sie ganz ehrlich sind – Uli Grötsch ist jetzt lange genug im Amt –: Keine der Befürchtungen, die Sie hier eben artikuliert haben, ist eingetreten. Wirken Sie doch einfach daran mit, dass der Polizeibeauftragte eine weitere kleine Erfolgsgeschichte unseres bundesrepublikanischen Rechtsstaats wird! Ganz herzlichen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Sebastian Fiedler das Wort erteilen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist schon wirklich krass: Die AfD fordert, das Amt des Polizeibeauftragten abzuschaffen, und schickt als ersten Redner jemanden ins Rennen, der 2020 vom Polizeidienst suspendiert worden ist, weil er eine Demo angeführt hat und im Rahmen dieser Demo gegen Auflagen verstoßen worden ist und Polizeibeamte beschimpft worden sind. Das ist schon ein Treppenwitz der Geschichte. Sie trauen sich was, meine Damen und Herren; das muss man Ihnen schon echt lassen. Ich selbst war 28 Jahre bei der Polizei und bin deswegen aus Überzeugung ein großer Verfechter des Polizeibeauftragten. Ich danke Uli Grötsch ganz, ganz herzlich für seine herausragende und tolle Arbeit, die er für uns alle hier im Haus leistet. Damit das eingeordnet werden kann: Das Amt des Polizeibeauftragten ist ja keine exotische Idee des Deutschen Bundestages gewesen, die so dahergekommen wäre. Uli Grötsch ist einer Vereinigung europäischer Polizeibeauftragter beigetreten, und zwar im Dezember 2024 als 23. Polizeibeauftragter der Europäischen Union. Jetzt muss man nicht so tun, als wenn wir hier einen Sonderweg beschritten hätten. Das ist nicht so. Zahlreiche Bundesländer haben unabhängige Polizeibeauftragte. Herr Janich, es wäre wünschenswert, wenn auch Sachsen sich dieser Idee anschließen würde. Ich habe gerade erläutert, warum das sinnvoll wäre. Die Einführung des Amtes ist eben gerade kein Misstrauensvotum, sondern Ausdruck einer guten Fehlerkultur; ich komme gleich noch auf ein Beispiel zu sprechen. Uli Grötsch arbeitet mit der Polizei; das schildert er im Innenausschuss und bei jeder anderen Gelegenheit. Er genießt hohe Anerkennung bei den Beschäftigten der Polizeien des Bundes, und dafür gebührt ihm Dank. Das ist Pionierarbeit; die ist wichtig. Das Vertrauen in die Polizei ist in Deutschland herausragend hoch, auch im internationalen Vergleich. Etwa 80 Prozent der Menschen in Deutschland sagen, sie vertrauen der Polizei. Aber – und jetzt kommt der Punkt – das sind Durchschnittswerte; das gilt eben nicht für alle. Aus meinem Wahlkreis ist mir leider der Fall eines jungen Mannes bekannt, eines Deutschen mit dunkler Hautfarbe, der von der Bundespolizei kontrolliert und entsprechend behandelt worden ist. Wenn man Zweifel an seinen Schilderungen haben sollte, dann muss man sich die Strafanzeige angucken. Da ist nämlich das Feld angekreuzt worden: Konsularische Vertretung wurde benachrichtigt. – Deutscher Personalausweis. Das ist ein Fall gewesen, bei dem alle Institutionen – das muss man sagen – dieser Person nicht weitergeholfen haben. Die einzige Institution, die weitergeholfen und dazu beigetragen hat, die strukturellen Vorgänge aufzuklären, war der Polizeibeauftragte, weil er dafür gesorgt hat, dass Fehlerkultur dorthin kommt, wo sie hingehört, sodass die Dinge nachbereitet werden und diese Person anschließend hoffentlich ein höheres Vertrauen in die deutschen Sicherheitsbehörden hat. Denn das ist wichtig; die Sicherheitsbehörden sind auf alle Teile der Bevölkerung gleichermaßen bei ihrer wichtigen Arbeit, die sie für uns leisten, angewiesen. Deswegen: Danken Sie alle gemeinsam Uli Grötsch für seine gute Arbeit, und hören Sie nicht auf den Unsinn der AfD, den wir uns da wieder anhören müssen! Für die Fraktion Die Linke darf ich Clara Bünger das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor Kurzem war Herr Drößler von der AfD hier im Deutschen Bundestag erschreckend ehrlich. Erst hat er mit dem Aufsagen eines Teils der verbotenen Parole der SA begonnen und uns dann allen unmissverständlich mitgeteilt, dass das hier nicht sein Rechtsstaat sei, wenn Höcke für diese Parole verurteilt wird. Was die AfD meint: Sie will ihren Kameraden den Weg für unkontrolliertes Handeln freimachen, weil Sie Recht brechen wollen, ohne dafür kritisiert zu werden. Ich sage Ihnen: Das können Sie vergessen! Wir werden Ihnen da immer Widerstand leisten. Heute will die AfD aus demselben Grund das Amt des unabhängigen Polizeibeauftragten abschaffen. Sie nennen das tatsächlich „Bürokratieabbau“. In Wahrheit wollen Sie, dass Sicherheitsbehörden mit weniger Transparenz, weniger Kontrolle und weniger Rechenschaft arbeiten. Immer dann, wenn es um Kontrolle von Macht, um Grundrechte und um demokratische Gegenwehr geht, stehen Sie nicht auf der Seite der Freiheit, sondern auf der Seite des autoritären Staates. Ihr Programm in Sachsen-Anhalt zeigt doch, was Sie tun würden, wenn Sie selbst an der Macht wären: Gegenproteste sollen verboten, verdrängt und auf Abstand gehalten werden. Wer so Politik macht, der will möglichst wenig Widerspruch. Sie wollen kritische Stimmen mundtot machen. Das ist die Realität. Und genau deshalb wollen Sie auch den unabhängigen Polizeibeauftragten loswerden. Aber auch die Kollegen von der Union haben sich mit unabhängigen Kontrollen der Polizei nie wohlgefühlt; das hat sich jetzt auch hier in der Debatte gezeigt. Warum? Weil Kontrolle stört, wenn man Polizei und Geheimdienste immer weiter aufrüsten will. „Rechtsstaat“ heißt aber nicht einfach „starker Staat“. „Rechtsstaat“ heißt vor allem, dass Behördenhandeln überprüft wird. Wer demokratische Kontrolle abschafft, öffnet der Willkür Tür und Tor. Für mich als Juristin ist klar: Gerade dort, wo der Staat Zwang ausübt, braucht es unabhängige Kontrolle, Herr Oest. Gerade dort, wo Uniformen und Waffen im Spiel sind, braucht es Transparenz. Gerade dort, wo Menschen staatlichem Handeln ausgeliefert sind, braucht es den Schutz ihrer Rechte. Und es braucht einen Polizeibeauftragten, der mehr ist als nur ein Kummerkasten für Polizistinnen und Polizisten, der sich ernsthaft, der sich ernsthaft gegen die Straflosigkeit von Polizeigewalt stellt. Stellvertretend für viel zu viele Opfer nenne ich heute drei Namen: Oury Jalloh, Mouhamed Dramé und Lorenz A. aus Oldenburg, getötet von der Polizei. Herr Grötsch, es gibt wirklich viel zu tun für Sie. Nehmen Sie Ihre Aufgabe ernst! Alles andere führt nicht zu mehr Sicherheit, sondern zu weniger Freiheit. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Siegfried Walch das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir morgens aufwachen, dann sind da draußen Menschen, die für unsere Sicherheit sorgen: Menschen in Uniform, die bereit sind, für uns einzustehen, die die Basis unserer Freiheit darstellen. Denn ohne Sicherheit kann niemand Freiheit gewährleisten. Natürlich kann man darüber diskutieren, das Amt des Polizeibeauftragten einzusparen oder wieder abzuschaffen. Die Position ist völlig legitim. Auch unsere Fraktion tat sich in der Vergangenheit immer schwer mit diesem Amt. Aber ich sage Ihnen auch: Ich habe den Polizeibeauftragten kennengelernt, und ich habe einen Mann kennengelernt, der mit großer Leidenschaft und mit großer Überzeugung auch für unsere Polizistinnen und Polizisten die Partei ergreift. Nein, meine Damen und Herren, wir sollten heute das Amt des Polizeibeauftragten nicht abschaffen. Natürlich, eine Position wie die des Polizeibeauftragten muss sich immer wieder neu rechtfertigen. Ja, sie muss immer wieder neu überprüft und evaluiert werden. Und ja, wir müssen immer wieder miteinander darüber sprechen, welche Erwartungshaltungen und Ziele wir gegenüber einem Polizeibeauftragten formulieren. Herr Kollege, es gibt eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion. Wollen Sie die zulassen? Ja, bitte. Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie diese Frage zulassen. – Nun gibt es das Wahlprogramm von CDU und CSU aus dem Jahr 2025, und dort steht auf Seite 38 – wenn ich das vielleicht mal zitieren darf –: „Sonderermittler, wie den von der Ampel eingerichteten Polizeibeauftragten des Bundes, schaffen wir ab.“ Jetzt muss ich sagen: Ich hatte eigentlich auf Ihre Unterstützung gehofft und darauf, dass wir das heute gemeinsam machen. Das denke ich mir. Das kann ich mir vorstellen. Das war auch eine unserer Bestrebungen. – Aber wie stehen Sie dazu? Sie haben es in Ihrem Wahlprogramm stehen, und jetzt ist es so, dass Sie das quasi nicht mehr wollen. Also erst einmal finde ich es gut, dass Sie aus unserem Wahlprogramm zitieren. Das wertet Sie, ehrlich gesagt, nur auf. Sie können davon nur lernen. Und ich habe ja ganz klar gesagt: Natürlich, wir tun uns mit dieser Position schwer. Ich würde Ihnen empfehlen, jetzt noch weiter zuzuhören; dann werden Sie nämlich erfahren, was ich damit sagen möchte. Ja, wir haben uns immer damit schwergetan, diese Position einzuführen; Sie haben es richtig zitiert. Wir taten uns nämlich immer mit der Begründung und der Frage, wie dieses Amt denn ausgeführt werden soll, schwer. – Doch, doch. Wer hat jetzt „Nee, nee“ gesagt? – Natürlich, ich habe es ja gerade gesagt: Wir taten uns mit dieser Position immer schwer. Warum? Weil wir kein Misstrauen gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten dulden. Deswegen sage ich Ihnen eines klipp und klar: Was wir mit dem Amt des Polizeibeauftragten nicht brauchen, ist eine weitere bürokratische Hürde. Was wir nicht brauchen, ist ein weiterer gesetzgeberischer oder operativer Hemmschuh für unsere Polizei. Was wir nicht brauchen, ist Misstrauen gegenüber den Polizistinnen und Polizisten, das übrigens auch Sie immer wieder dann formulieren, wenn es gegen Ihre Partei geht, meine Damen und Herren. Ich bin fertig; aus meiner Sicht dürfen Sie sich setzen. Dachte ich mir auch gerade. Nur, dass wir uns da verstehen. – Es geht deswegen sehr darum: Was macht der Polizeibeauftragte? Die Position wurde jetzt eingeführt. Deswegen sage ich: Wir als Parlament müssen auch formulieren, was unsere Erwartungshaltung an dieses Amt ist. Ich glaube nicht, dass wir eine politische Kontrollinstanz brauchen. Polizistinnen und Polizisten überprüfen ihre Arbeit ständig. Jeder Einsatz wird evaluiert. Polizistinnen und Polizisten gehen jeden Einsatz durch. Sie ermitteln Fehler. Sie überprüfen genau: Was ist gut gelaufen? Was ist schlecht gelaufen? Und wenn es schlecht gelaufen ist, dann gibt es in Deutschland – und das müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen – eben immer noch die Justiz, die so etwas überprüft. Und genau die haben diesen Kontrollauftrag, meine Damen und Herren. Was ein Polizeibeauftragter durchaus machen kann, ist Folgendes: Wenn das Amt dauerhaft bestehen soll und er dauerhaft Akzeptanz in der Breite des Parlaments genießen soll, brauchen wir, glaube ich, einen Polizeibeauftragten, der am Ende für mehr Rückendeckung für unsere Polizistinnen und Polizisten sorgt, einen Polizeibeauftragten, der für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen unserer Polizistinnen und Polizisten eintritt, einen Polizeibeauftragten, der für bessere Ausrüstung, für Einsatzstrategien, für Aus- und Weiterbildung kämpft und der natürlich auch Bindeglied zwischen operativer und strategischer Ebene sein kann. Er kann Mittler zwischen den Bedürfnissen der Polizeikräfte und der politischen Entscheidungsträger sein. Das muss er aber selbst immer wieder rechtfertigen. Und ja, wir werden immer wieder genau überprüfen, ob dieses Ziel erreicht wird. Ich sage Ihnen ganz klar: Für mich ist eine Maßgabe entscheidend: Sorgt der Polizeibeauftragte für mehr Respekt und mehr Vertrauen für unsere Sicherheitskräfte, dann macht er seine Aufgabe richtig und dann werde ich ihn auch weiter unterstützen, meine Damen und Herren. Und natürlich kann er gerade in Zeiten von internationaler Schleuserkriminalität, Cyberkriminalität und der engen Vernetzung, die wir europaweit brauchen – etwas, was Sie immer sehr kritisch sehen –, auch ein Verbindungselement darstellen. Denn es gibt auch in anderen Ländern Polizeibeauftragte. Eine solche Interpretation des Amtes böte eine Chance – eine Chance, die Polizeiarbeit und ihre Effizienz weiter zu steigern, den Beamtinnen und Beamten durch gezielte strukturelle Verbesserungen Unterstützung zu bieten und vor allem für Respekt gegenüber der Arbeit unserer Polizisten zu sorgen. Wir als Union wollen eine starke Polizei, eine Polizei, der man vertrauen kann, eine Polizei, die handlungsfähig ist, die das Vertrauen der Bevölkerung genießt. Wenn der Polizeibeauftragte diesem Ziel dient, dann hat er meine Unterstützung. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Christopher Drößler.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Je bunter und dysfunktionaler die deutsche Gesellschaft wird, desto größer wird der Staatsapparat. Die Verwerfungen der offenen Gesellschaft werden zur Grundlage neuer Kontrollapparate. Für allerlei Probleme im Land werden Sonderbeauftragte, angebliche Experten, Sozialarbeiter und andere Soziologiestudenten eingestellt – natürlich mit klarer politischer Prägung. Allein der Komplex der Antidiskriminierung, der über die letzten zehn Jahre durch Steuermittel aufgebläht wurde, ist Zeugnis dieser Fehlentwicklung. Man schafft dabei immer neue Posten, die unterm Strich aber gar keine Probleme lösen, sondern zum Instrument der Politik werden. Und genau das sehen wir auch im Fall des Polizeibeauftragten des Bundes. Schaut man sich die Tätigkeitsberichte an, so wird schnell klar, dass das Hauptinteresse in der Dokumentierung politischer Dissidenz liegt. Diese wird in einer angeblich rassistischen oder anderweitig diskriminierenden Haltung der Beamten gegenüber Minderheitengruppen dargestellt – natürlich ohne Zusammenhang mit dem Anstieg migrantischer Kriminalität und gesellschaftlicher Spannungen. Die vorgebrachten Fälle angeblicher Diskriminierung durch Polizeibeamte werden dabei in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen aufgeführt mit Verweis auf die Unlösbarkeit des Sachverhaltes. Und damit ist die Tätigkeit des Polizeibeauftragten schlicht entbehrlich. Unter dem begrifflich ungenauen Vorwand, „strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen“ zu beheben, können unzählige politische Vorwürfe gegen die Polizisten erhoben werden. Damit werden die Beamten nicht nur durch zusätzliche bürokratische Hürden bei der Ausübung ihrer Arbeit gehindert, sie stehen zudem unter einem permanenten psychologischen Druck. Durch das Amt des Polizeibeauftragten wird diese Politisierung der Beamten verfestigt. Es handelt sich effektiv um einen Kommissar der Gesinnungsbürokratie – mehr nicht. Unter diesem Misstrauen gegenüber Sicherheitskräften und der Verharmlosung migrantischer Kriminalität hat Deutschland nun genug gelitten. Wir fordern daher die Abschaffung dieses Amtes. Damit werden die Polizeibehörden entlastet, da sie nicht länger auskunfts- und rechenschaftspflichtig sind. Und für den Bundeshaushalt ergeben sich erhebliche Einsparungen. Tun Sie etwas für die innere Sicherheit, für unsere Sicherheitsbeamten und für den Steuerzahler, und schaffen Sie wenigstens einen unnützen Posten ab! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Den Schluss in dieser Debatte macht Hakan Demir für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor einigen Wochen habe ich die Bundespolizeiinspektion hier am Berliner Hauptbahnhof besucht. Ich habe Gespräche geführt über Arbeitszeiten, über Karrierewege und vor allem über die Erfahrungen der Polizistinnen und Polizisten im Alltag. Und diese Gespräche machen immer wieder deutlich: Unsere Polizei leistet jeden Tag einen enorm wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft. Dafür gebührt ihr unser Respekt – und nicht nur Respekt, sondern auch konkrete Unterstützung. Als Staat tragen wir die Verantwortung, dass sich Polizistinnen und Polizisten auf ihre Arbeit konzentrieren können. Das heißt: gute Ausstattung, verlässliche Arbeitsbedingungen und echte Wertschätzung. Aber Unterstützung bedeutet auch: zuhören. Genau hier setzt das Amt des Polizeibeauftragten an. Wir kennen dieses Prinzip bereits aus einem anderen Bereich: Über 180 000 Soldatinnen und Soldaten können sich an den Wehrbeauftragten wenden – unabhängig, vertraulich und wirksam. Mit dem Bundespolizeibeauftragten haben wir nun ein vergleichbares Instrument geschaffen. Mit Uli Grötsch haben wir jemanden, der sich nicht nur um die Anliegen der Beschäftigten kümmert, sondern auch Beschwerden aus der Zivilgesellschaft ernst nimmt und ihnen nachgeht. Und genau das ist entscheidend: Vertrauen entsteht dort, wo Missstände benannt und aufgearbeitet werden. Ein Blick in seinen Bericht zeigt: Es gibt Fortschritte – es gibt aber auch weiterhin Handlungsbedarf, zum Beispiel bei der Gleichstellung. Das Ziel, bis Ende 2025 eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen zu erreichen, ist richtig, aber noch nicht erreicht. Ebenso wichtig ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Flexible Arbeitszeitmodelle sind kein Luxus, sondern eine Voraussetzung für eine moderne Polizei. Und wir müssen auch über ein Thema sprechen, das viele Menschen bewegt: Vorwürfe von Diskriminierung. Die Berichte darüber nehmen zu. Auch Studien zeigen: Institutionelle Strukturen und individuelle Entscheidungen lassen sich oft nicht klar voneinander trennen. – Gerade deshalb brauchen wir unabhängige Stellen, die hinschauen, prüfen und Vertrauen schaffen. Der Polizeibeauftragte ist kein Misstrauensvotum gegen die Polizei. Er ist ein Instrument zur Stärkung der Polizei. Er stärkt die, die täglich ihren Dienst leisten, und er stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat. Und genau dieses Vertrauen ist die Grundlage für Sicherheit in unserem Land. Deshalb ist für uns klar: Wir sollten dieses Amt nicht infrage stellen – wir sollten es stärken. Vielen Dank.
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