2./3. Lesung

Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)

5. März 2026·Sitzung 62··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (8)

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland steht nicht nur für einen erfolgreichen Artenschutz, sondern hat auch zu Konflikten im ländlichen Raum geführt. Das Leid von Weidetieren, die häufig im Blutrausch der Wölfe gerissen werden, hat mit Tierschutz nichts mehr zu tun. Angesichts des Rissgeschehens – im Jahre 2024 wurden immerhin 4 300 Risse bestätigt –, aber auch der wachsenden Wolfspopulation – ein Plus von 30 Prozent pro Jahr – ist es mehr als notwendig, den Schutz von Wölfen einerseits und den Schutz von Weidetieren andererseits in eine neue Balance zu bringen. Deshalb nehmen wir den Wolf ins Bundesjagdgesetz auf. Künftig kann der Wolf bei günstigem Erhaltungszustand seiner Population auf Grundlage revierübergreifender Managementpläne nach regionalen Erfordernissen bejagt werden. Die Bejagung soll künftig praktikabel, aber auch rechtssicher erfolgen. Deshalb stellen wir sicher, dass Problem- und Schadwölfe unabhängig vom Erhaltungszustand der Population entnommen werden können. Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen Managementpläne haben keine aufschiebende Wirkung, und Verzögerungen durch langwierige Gerichtsverfahren sollen endlich der Vergangenheit angehören. Erleichterungen gibt es auch in Weidegebieten, die aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten nicht eingezäunt werden können, zum Beispiel auf Deichen und auf Almen. In solchen Gebieten ist präventiver Herdenschutz nur sehr eingeschränkt möglich. Auch dort kann unabhängig vom Erhaltungszustand künftig eine Bejagung erfolgen. Mit diesen Neuregelungen wollen wir die Weidetiere besser schützen. Weidetierhaltung dient nicht nur dem Tierwohl, sondern leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft, zum Erhalt von Ökosystemleistungen, aber auch dazu, den Hochwasserschutz zu gewährleisten. In unserer Entschließung betonen wir daher mit Nachdruck, dass der präventive Herdenschutz weiterhin sehr wichtig ist. Denn eines muss klar und auch an dieser Stelle ausgesprochen sein: Die Bejagung von Wölfen ist kein Ersatz für den präventiven Herdenschutz, sondern eine sinnvolle Ergänzung dazu. In der Sachverständigenanhörung wurde der Gesetzentwurf sehr gelobt. Diesem Lob möchte ich mich vollumfänglich anschließen und mich bedanken: zum einen bei Bundesminister Alois Rainer, zum anderen bei Bundesminister Carsten Schneider, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen in der Koalition, und zwar sowohl im Agrarbereich wie auch im Umweltbereich. Dieses Gesetz zeigt: Es kann sehr viel Gutes entstehen, wenn Agrarpolitik und Umweltpolitik konstruktiv zusammenarbeiten. Es geht bei diesem Gesetz nicht darum, dass es Gewinner oder Verlierer gibt – das ist gar nicht das Ziel –, sondern es geht um einen fairen Ausgleich zwischen Weidetierhaltung einerseits und Wolfsschutz andererseits. Vor allem aber ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt, um den Konflikt um den Herdenschutz und den Wolfsschutz im ländlichen Raum zu befrieden. Deshalb bitte ich um Zustimmung. Herzlichen Dank. Als nächstem Redner darf ich Peter Felser für die AfD-Fraktion das Wort erteilen.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen! Heute beraten wir abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz. Jahrelanger Leidensdruck – wir haben es gerade gehört – unserer Weidetierhalter war nötig. Jetzt endlich schaffen wir die Voraussetzungen für Artenschutz, für Weidetierschutz und für die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes: ein wichtiger erster Schritt, den wir als AfD-Fraktion ausdrücklich unterstützen. Aber, liebe Kollegen, es ist eben nur ein erster Schritt. Bei der konkreten Umsetzung und Ausgestaltung dieses Gesetzentwurfes bleiben noch viele Fragen offen, beispielsweise wie denn die revierübergreifenden Managementpläne aufgestellt werden sollen. Und auch wenn die Zuständigkeit und die Verantwortung für die Umsetzung diesbezüglich bei den Ländern liegt: Liebe Kollegen, wir dürfen die Länder bei dieser schwierigen Aufgabe in dieser entscheidenden Phase nicht alleine lassen. Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder effektiv zusammenarbeiten, dass der Bund den Ländern koordinierend zur Seite steht, dass er weiterhin den nötigen Druck aufbaut, damit die Wolfsproblematik konstruktiv und einvernehmlich im Sinne aller Beteiligten gelöst werden kann. Das haben Sie schon viel zu lange verschleppt, liebe Kollegen. Wir haben es doch bei der Anhörung gehört: Auf Landesebene kann es bis zu 10 oder 15 Jahre dauern, bis dort irgendwelche Pläne vorgelegt werden. Wer ein bisschen politische Erfahrung hat, weiß, wie lange das dauert. 15 Jahre: Das wäre Wahnsinn. Das können wir uns angesichts der Problematik einfach nicht mehr leisten. Der Wolf kennt keine Landesgrenzen. Daher darf es auch keinen Flickenteppich an Kriterien und Verfahren geben. Einheitliche Leitlinien schaffen hingegen transparente, nachvollziehbare Prozesse. Sie geben den Ländern, den Behörden, der Jägerschaft und den Weidetierhaltern Orientierung, reduzieren Reibungsverluste und stärken dadurch die gesellschaftliche Akzeptanz. Die Entschließung von Union und SPD geht diesbezüglich durchaus in die richtige Richtung, beispielsweise wenn Sie die Bundesregierung auffordern, gemeinsame Leitlinien für die Aufstellung der Managementpläne auszuarbeiten. Aber reicht das an dieser Stelle wirklich aus? Wir sagen: Nein! Wir müssen da schon deutlich konkreter werden. Genau das haben wir in unsere Entschließung eingebracht: Die revierübergreifenden Managementpläne müssen sich an den in der Praxis bewährten Rotwildhegegemeinschaften orientieren. Die Bejagung würde dann nach dem Modell des Gruppenabschusses mit verbindlichen Abschussplänen und Meldeketten erfolgen, koordiniert und fachlich durchdacht auf wildbiologischer Grundlage. Am Ende, liebe Kollegen, sollte allen klar sein: Die Umsetzung dessen, was wir heute beschließen, die Umsetzung draußen im Wald, in der Fläche: Das können nur unsere gut ausgebildeten, unsere engagierten Jäger. An dieser Stelle möchte ich der Jägerschaft danksagen und meine Wertschätzung aussprechen. Ihr habt uns bei der Afrikanischen Schweinepest geholfen. Ihr kümmert euch um die Hege. Ihr werdet auch das Wolfsmanagement artgerecht und waidmännisch umsetzen. Danke dafür! Liebe Kollegen, die Debatte um den Wolf ist häufig emotional sehr aufgeladen. Das ändert jedoch nichts daran, dass uns am Ende nur klare Regeln, verlässliche Daten und geordnete Verfahren weiterbringen werden. Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir genau dazu beitragen. Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Wir werden auch Ihrem Gesetzentwurf zustimmen. Danke schön. Für die SPD-Fraktion darf ich Isabel Mackensen-Geis das Wort erteilen.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist ein Erfolg des Arten- und Naturschutzes. 100 Jahre war er ausgerottet. Heute ist er wieder Teil unserer heimischen Kulturlandschaft. Mit der wachsenden Wolfspopulation sind Nutzungskonflikte entstanden, vor allem mit der Weidetierhaltung. Und diese Konflikte sind herausfordernd. Allein im Jahr 2024 gab es rund 1 100 Übergriffe auf etwa 4 300 Nutztiere – Schafe, Ziegen, teilweise auch Rinder –, die gerissen oder verletzt wurden. Hinter jeder Zahl steht ein Betrieb, steht Existenzsorge, steht auch persönliche Betroffenheit. Dieser Zielkonflikt ist nicht neu. In der vergangenen Legislaturperiode – mit zwei grünen Ressorts in Verantwortung – ist es nicht gelungen, hier eine tragfähige und rechtssichere Lösung zu schaffen. Ja, Ende 2023 wurde der sogenannte Schnellabschuss auf den Weg gebracht. Aber die Praxis hatte gezeigt: Es blieb Rechtsunsicherheit, es blieb Bürokratie, und es blieb Frust vor Ort. Deshalb bestand weiterhin Handlungsbedarf. Dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen – man kann auch mal zuhören, Herr Ebner –, jetzt mit Ihrem Antrag Modellregionen und Projekte fordern, ist irritierend. Es wird Sie nicht wundern: Wir lehnen den Antrag ab. Der Wolf wird als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Gleichzeitig bleibt er eine geschützte Art und unterliegt weiterhin dem europäischen Artenschutz. Kern des Gesetzes ist ein Dreisäulenmodell: Erstens. Die erleichterte und rechtssichere Entnahme von schadstiftenden Wölfen wird in Bezug auf Zeit und Raum praktikabler ausgestaltet. Zweitens. Ein Bestandsmanagement auf Grundlage revierübergreifender Managementpläne der Länder wird möglich; Voraussetzung ist der günstige Erhaltungszustand. Drittens. Es wird die Möglichkeit der Ausweisung von besonderen Weidegebieten – Kollege Färber hat es beschrieben – in Regionen geben, in denen Herdenschutz nur sehr schwer umsetzbar ist, beispielsweise in alpinen Lagen oder an Deichen. In der öffentlichen Anhörung letzte Woche haben Schafhalter berichtet. Einer aus Brandenburg mit über 1 000 Schafen hat eindrucksvoll geschildert, wie er mit einer Kombination aus Elektrozäunen und Herdenschutzhunden ein funktionierendes System etabliert hat. Er sprach von einem Miteinander von Herden, Hirten, Hunden und Wölfen. Und er sagte auch: Verschont mir meine Wölfe, die ich mir mit harter Arbeit erzogen habe. Dieses Zitat zeigt: Es geht nicht um schwarz oder weiß, es geht um Differenzierung. Deshalb kommt es jetzt auf die Umsetzung an. Ein verantwortungsvolles Bestandsmanagement muss zweierlei gewährleisten: den Wolf als geschützte Art erhalten und gleichzeitig die Sicherheit der Weidetierbetriebe stärken. Denn der Wolf lebt in Rudeln mit sozialen Strukturen. Wer unkoordiniert eingreift, riskiert genau das Gegenteil dessen, was wir erreichen wollen, nämlich eine Destabilisierung der Rudel und somit womöglich mehr statt weniger Nutztierrisse. Deshalb ist es richtig, dass die Jagdzeit auf den Zeitraum von 1. Juli bis 31. Oktober festgelegt wurde, um zu verhindern, dass Leitwölfe und Elterntiere erlegt werden. So wird die Rudelstruktur geschützt. Es ist ebenso wichtig, dass Jägerinnen und Jäger nicht alleingelassen werden. Wir brauchen Beratung und Fortbildung, gerade bei der Wildbiologie des Wolfs. Wolfsmanagement ist mehr als Jagd; es umfasst Prävention, Monitoring, wissenschaftliche Begleitung und Öffentlichkeitsarbeit. Das Bestandsmanagement ist nur zulässig, solange der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt. Diese Schutzlinie ist kein politischer Wunsch, sondern europarechtliche Verpflichtung. Ein wissenschaftlich fundiertes und transparentes Monitoring durch die Länder bleibt daher unverzichtbar. Die Populationsentwicklung wird regelmäßig bewertet. Und das Gesetz wird spätestens Ende 2030 und danach im Fünfjahresrhythmus evaluiert. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen greift eine Forderung des Bundesrates auf und stellt klar, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Managementpläne keine aufschiebende Wirkung entfalten. Das schafft Rechtssicherheit. Lieber Hermann Färber, vielen Dank für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. In unserer Entschließung stellen wir klar, dass die Zuständigkeit für Managementpläne bei den Ländern liegt, der Bund aber koordinierend unterstützt. Bund und Länder erarbeiten gemeinsame Leitlinien, um bundesweit sicherzustellen, dass Jagd und günstiger Erhaltungszustand vereinbar bleiben. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit bereits aufgenommen. Zudem setzen wir uns für die Stärkung der Weidetierhaltung ein; denn vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen treffen auf mehr Akzeptanz in der Praxis, wenn die wirtschaftliche Situation für die Weidetierhaltung insgesamt verbessert wird. Darüber hinaus müssen wir gemeinsam mit den Ländern dafür sorgen, dass der erforderliche vorbeugende Herdenschutz durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gestärkt wird. Dafür brauchen wir keinen Antrag der Linken. Und auch das Monitoring ist bei den Ländern sehr gut aufgehoben. Die AfD geht noch weiter und möchte unter anderem das Monitoring ganz der Jägerschaft übertragen. Auch Ihren Antrag lehnen wir ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Herdenschutz ist und bleibt die wichtigste Maßnahme, um unsere Weidetiere zu schützen. Nur wenn wir rechtssicher Entnahme, wirksamen Herdenschutz, verlässliches Monitoring und klare Verantwortlichkeiten zusammen denken, dann kann auch Akzeptanz in der Bevölkerung entstehen. Besonders wichtig ist, dass wir mit dem von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium eingesetzten Runden Tisch „Wald/Wild“ bis Ende 2026 ganzheitliche Lösungen zum Wald-Wild-Konflikt erarbeiten. Das unterstützen wir als Koalition ausdrücklich. Ich trage heute eine besondere Schleife an meinem Jackett; denn die Vereinten Nationen haben das Jahr 2026 zum „International Year of the Woman Farmer“ erklärt und damit in den Mittelpunkt gerückt, dass für die Zukunft der Landwirtschaft, der Ernährungssicherheit und der ländlichen Räume von zentraler Bedeutung ist, Frauen sichtbar zu machen und zu stärken. Das unterstützen wir sehr. Und dafür steht auch diese Schleife, die ich mit Freude trage. Vielen Dank. Mit Blick auf den 8. März könnte ich noch den Schutz von Rotkäppchen anmahnen. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Harald Ebner das Wort erteilen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen von SPD und CDU/CSU zu den Risszahlen 2024 divergieren arg, und ich frage mich, wie man darauf einen Gesetzentwurf aufbauen kann. Was die Regierungskoalition in den letzten Wochen vorgelegt hat, ist ein ökologischer Offenbarungseid, ein beispielloser Feldzug gegen unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Mit ihrer Teuergasquote beim Heizen machen Sie unsere Landschaften zu Maiswüsten, mit Ihrem Paket zur Infrastruktur zerstören Sie das Herz der Naturschutzgesetzgebung, und mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz berauben Sie die Natur auch noch Ihrer Anwälte. Mit einem geradezu blinden Furor stürzt sich diese Koalition aus Union und SPD auf alles, was im breiten Konsens über Jahrzehnte zur Sicherung unserer Lebensgrundlagen entstanden ist. Dabei vergessen Sie, dass nur eine ökologisch intakte Welt auch eine dauerhaft friedliche und gerechte Welt sein kann, meine Damen und Herren; wir aber vergessen das nicht. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf wollen Sie jahrzehntelange Arbeit für den Schutz einer einst ausgerotteten Tierart wieder zunichtemachen. Der Wolf ist zurück in Mitteleuropa, und natürlich bringt das auch Herausforderungen mit sich. Aber statt wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus Regionen mit langer Wolfspräsenz zu nutzen, folgen Sie den archaischen Reflexen, die viele von uns durch die Grimm’sche Märchenwelt in die Wiege gelegt bekommen haben. Märchen sind aber keine guten politischen Leitlinien. Leider hören Sie den Fachleuten auch gar nicht mehr zu. Kollege Färber, Wolfspopulationen wachsen nicht unendlich weiter. Die deutsche Wolfspopulation stagniert, erst recht in den Gegenden, in denen die Territorien schon besetzt sind. Ihre einzige Antwort ist die breite Bejagung des Wolfs an sich. Genau das löst das Rissproblem eben nicht, sondern verschärft es sogar. Das haben auch die Schäfer in der Anhörung letzte Woche sehr, sehr deutlich gemacht. In unserem Entschließungsantrag schlagen wir konkrete Schritte und Maßnahmen vor, die wirklich helfen. Wir müssen die notwendige und zielgerichtete Entnahme von Schadwölfen, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden, tatsächlich beschleunigen. Aber wir müssen eben auch den Herdenschutz systematisch stärken: durch Förderung, durch Beratung, mithilfe von Interventionsteams, auch auf Almen und Deichen. Doch von Ihnen bekommen die Weidetierbetriebe bezüglich der Herdenschutzförderung nicht mehr als warme Worte zu hören. Während Sie in Ihrem Antrag eine bessere Nutzung der GAK-Mittel für den Herdenschutz fordern, versucht gleichzeitig Landwirtschaftsminister Alois Rainer, hinterrücks am Bundestag vorbei 150 Millionen Euro aus ebendiesem Topf zu streichen. Diese Heuchelei stinkt wirklich zum Himmel, meine Damen und Herren. Die Bejagung führt fast zwangsläufig dazu, dass Landesregierungen ihre Herdenschutzförderung werden kürzen müssen. Ihre Politik gefährdet also den Herdenschutz, statt ihn zu stärken. Statt die breite Kritik an Ihrem Gesetzentwurf ernst zu nehmen und ihn nachzubessern, ermahnen Sie sich in Ihrem Entschließungsantrag sogar selber, auch Leitlinien für die ungeregelten Managementpläne aufzunehmen. Das ist wirklich putzig. Warum schreiben Sie das denn nicht ins Gesetz rein? Sie erzählen den Menschen Märchen von vorgestern, aber das gute Ende bleibt aus. Ihnen geht es nicht um Lösungen. Vielmehr wollen Sie mit einem Skalp durch die Manege reiten. Mit den realen Sorgen und Problemen der Weidetierhalter hat dieser Gesetzentwurf so viel zu tun wie mit Rotkäppchen. Er gehört in den Reißwolf. Dabei ist Koexistenz mit dem Wolf tatsächlich möglich. Aber dafür braucht es echte Lösungen statt Symbolpolitik. Danke schön. Für die Fraktion Die Linke darf ich Sascha Wagner das Wort erteilen.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal möchte ich den Kolleginnen und Kollegen der Union gratulieren. Nachdem Sie in der letzten Legislatur mit Ihrem Antrag, den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen, gescheitert sind, können Sie sich heute nun endlich auf die Schulter klopfen. Ziel erreicht! Ich frage mich jedoch ernsthaft, was aus Ihrer damaligen Forderung geworden ist, die Entschädigungsverfahren für Nutztier- und Hobbyhalter zu vereinfachen. „Unter Berücksichtigung sämtlicher für die Geschädigten anfallenden Kosten, sämtlichen Aufwandes und unter Umkehrung der bisherigen Beweislast für die Schadensursache“ wollten Sie Entlastung schaffen. Davon lässt sich im jetzigen Gesetzentwurf aber leider nichts finden – nichts! –, nicht die kleinste Verbesserung. Weder wurde etwas bundeseinheitlich noch auskömmlich geregelt. Stattdessen wälzen Sie sämtliche Verantwortung auf die Länder ab, und der Bund ist einmal mehr fein raus. Durch diesen Gesetzentwurf wird aber kein Schaf, keine Ziege und auch kein Rind besser vorm Wolf geschützt. Pauschale Abschussquoten werden die Risszahlen nicht senken. Und auch Wölfe mit problematischem Verhalten lassen sich durch den Gesetzentwurf nicht verhindern. Liebe Koalition, Problemwölfe wird es immer geben. Deshalb sind Herdenschutzmaßnahmen auch weiterhin dringend notwendig, egal ob in der Nachbarschaft ein Wolf oder 100 Wölfe leben. Und die Maßnahmen müssen nun einmal finanziert und die Kosten den Weidetierhaltern zu 100 Prozent erstattet werden. Zudem braucht es einen ganzheitlichen Ansatz. Wir müssen das Wolfs-Monitoring unabhängig, transparent und bundeseinheitlich weiterentwickeln und die Forschung zu Herdenschutz, Rudeldynamik und Konfliktprävention stärken. Wer eingreifen will, muss wissen, was er tut und welche Folgen Eingriffe für Sozialstrukturen von Rudeln haben. Wir brauchen außerdem eine Weidetierprämie auf Bundesebene, um die Weidehaltung strukturell zu stärken. Und wir müssen Entschädigungen bei Wolfsrissen unbürokratisch, zeitnah und vollständig auszahlen, einschließlich indirekter Schäden wie Folgeverluste oder Tierarztkosten. Wer stattdessen das Jagdrecht bemüht, produziert Erwartungen, die rechtlich aber gar nicht erfüllt werden können. Auch mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes bleibt der Wolf europarechtlich streng geschützt. Die FFH-Richtlinie verschwindet ja nicht, nur weil in Deutschland ein Gesetz geändert wird. Darüber hinaus liegen die existenziellen Probleme der Weidetierhaltung in ruinösen Erzeugerpreisen, in Flächenkonkurrenz, in fehlender Wertschätzung und in struktureller Unterfinanzierung. Der Wolf ist sicherlich ein zusätzlicher Stressfaktor – ja! –; aber er ist nicht die Ursache der Krise. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab und fordern einen Ansatz, der Artenschutz und soziale Absicherung zusammen denkt und nicht gegeneinander ausspielt. Als Inspiration empfehle ich die Lektüre unseres eigenen Entschließungsantrages; da stehen alle wichtigen Maßnahmen drin. In diesem Sinne: Hurz! Wir hören für die CDU/CSU-Fraktion Andreas Jung.

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir machen heute einen richtigen und vor allem notwendigen Schritt. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich beim Landwirtschaftsminister Alois Rainer und beim Umweltminister Carsten Schneider für das gute Zusammenwirken bedanken. Wir demonstrieren jetzt Handlungsfähigkeit. Harald Ebner, wir haben über diese Frage schon in der letzten Periode viel diskutiert und Probleme benannt; aber jetzt wird gehandelt. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Artenschutz ist ein hoher Wert, aber der Schutz von Weidetieren eben auch. Beides bringen wir heute in Einklang. Wir müssen doch sehen, dass sich Realitäten verändert haben. Was die Population des Wolfes betrifft, kann man über die einzelnen Zahlen sicherlich kontrovers diskutieren. Aber es gibt keinen Zweifel daran, dass sich die Population des Wolfes erheblich ausgebreitet hat. Es gibt keinen Zweifel daran, dass das zu Problemen geführt hat. Und es gibt keinen Zweifel daran, dass es dort, wo es zu Rissen kommt, keine breite Akzeptanz, sondern ein hohes Problembewusstsein gibt und dass dann auch die Akzeptanz für Artenschutz erodiert. Und deshalb: Gerade um die Akzeptanz für Artenschutz aufrechtzuerhalten, sollten wir nicht mit Dogmatik vorgehen, sondern mit gesundem Menschenverstand. Das tun wir wissenschaftlich fundiert, und wir tun es regelbasiert. Der Wolf – das ist vorhin gesagt worden – macht nicht an Grenzen halt, weder an inländischen noch an europäischen. Deshalb wurde die Berner Konvention international geändert. In der Europäischen Union hat man den Schutzstatus des Wolfes verändert, weil sich die Population weiter ausgebreitet hat. Er ist nicht mehr selten. Deshalb konnte diese Änderung vorgenommen werden. Das setzen wir jetzt um und ermöglichen damit den Behörden, den Menschen vor Ort pragmatische Lösungen zu anzubieten, Management umzusetzen, Regelungen, die wir bei anderen Wildtieren ja bereits haben und jetzt auch beim Wolf umgesetzt werden können, weil er nicht mehr selten ist, sondern sich stark ausgebreitet hat. Damit ist diese gesetzliche Regelung eine wichtige Grundlage und ein Fortschritt, um Artenschutz und Weidetierhaltung in Einklang zu bringen. Sie ist im Übrigen auch ein Bekenntnis zu unserer Landwirtschaft. Wir stehen hinter den Weidetierhaltern. Es besteht gerade kein Gegensatz zwischen Managementregelungen einerseits und dem Schutz von Weidetieren andererseits. Maßnahmen und Förderung sind kein Gegensatz; sie stehen im Einklang. Beides gehört zusammen. Beides verfolgt diese Regierung. Beides muss in enger Abstimmung mit den Ländern umgesetzt werden, am besten mit einer bundeseinheitlichen Regelung, um diese Dinge jetzt auf die richtige Spur zu bringen. Herzlichen Dank. Ich darf für die AfD-Fraktion Julian Schmidt das Wort erteilen.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von verschiedenen Umweltverbänden und von den Linken bis zu den Grünen wird immer wieder behauptet, es bräuchte nur genügend Herdenschutzhunde, genügend Zäune, genügend Beratungsangebote, genügend Monitoring, genügend Interventionsteams und genügend Entschädigungszahlungen, dann könnten sich schon alle Weidetierhalter mit der Ausbreitung des Wolfes arrangieren. Meine Damen und Herren, als Weidetierhalter kann ich Ihnen sagen: Das hat mit der praktischen Realität der Weidetierhalter in Deutschland nichts zu tun. Einen Herdenschutz, der überall funktioniert, gibt es schlicht und ergreifend nicht. Ja, in einigen Regionen kann es funktionieren. Frau Mackensen-Geis, Sie haben es eben angesprochen. In dünnbesiedelten Regionen wie Brandenburg, die flach sind, wo die durchschnittliche Größe eines Schlages mit 50 Hektar annähernd so groß ist wie die durchschnittliche Gesamtbetriebsgröße in Deutschland, kann das in der Tat funktionieren, wenn auch dort mit großem Aufwand. Da kann ich wolfssichere Zäune bauen, da kann ich Herdenschutzhunde einsetzen. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Ich beispielsweise komme aus dem hessischen Hinterland, einem schönen Mittelgebirgsstandort, dicht besiedelt, viele Berge, viele Straßen, und die durchschnittliche Schlaggröße liegt deutlich unter 1 Hektar. Da können Sie keine Herdenschutzhunde einsetzen, und da können Sie auch keine wolfssicheren Zäune bauen, jedenfalls nicht mit einem vertretbaren Aufwand. Und so gibt es viele Regionen in unserem Land. Meine Damen und Herren links von mir, Sie haben beim Thema Wolf einfach eine romantische Vorstellung von Natur und Wildnis, die mit der Realität nicht das Geringste zu tun hat. Das zeigen auch Ihre Entschließungsanträge. Der Wolf ist längst – wir haben es heute schon oft gehört – keine streng zu schützende Art mehr. Deswegen ist es richtig und überfällig, ihn in das Jagdgesetz aufzunehmen. Es braucht ein streng geregeltes Management, ein Management, das die Interessen des Artenschutzes berücksichtigt – ja! –, aber eben auch die berechtigten Interessen der Landwirte und der Menschen im ländlichen Raum. Denn eines ist klar: Ohne praktikable Lösungen verlieren wir sonst nach und nach die Weidehaltung in unserem Land, und damit verlieren wir auch Biodiversität, Kulturlandschaften und die regionale Landwirtschaft. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat einige Schwachstellen – mein Vorredner hat es gesagt –, daher unser Entschließungsantrag. Wir werden dem Gesetzentwurf aber zustimmen. Denn nachdem die vorherigen Bundesregierungen das Problem lange geleugnet haben, geht es jetzt zumindest ein Stück weit in die richtige Richtung. Deswegen werden wir zustimmen. Vielen Dank. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Artur Auernhammer.

CDU/CSU

Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange Jahre diskutieren wir schon über Wolfsmanagement und Weidetierschutz, und heute handeln wir von der Koalition endlich. Wir regeln das Wolfsbestandsmanagement. Es ist ein guter Tag für unsere Weidetierhalter. Natürlich gibt es verschiedene Herangehensweisen. Die Grünen würden so viele Wölfe in Deutschland herumlaufen lassen, bis es keine Weidetierhaltung mehr gibt. Wir stehen an der Seite der Weidetierhalter in ganz Deutschland. Dazu gehört auch die alpine Region. Der eine oder andere von uns ist jedes Jahr Anfang August auf der sogenannten Hauptalmbegehung in den bayerischen Bergen unterwegs, lobt unsere Bergbauern, lobt die Arbeit unserer Sennerinnen und Senner, sieht, wie schön es in den Bergen ist. Aber dass das alles in Gefahr ist, sehen die wenigsten. Deshalb ist es wichtig, es auch für den alpinen Bereich zu regeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sehr dankbar, dass die Bundesregierung auch hier eine Lösung gefunden hat, dass wir auch hier eingreifen können, dass wir unsere Weidetierhalter unterstützen können; denn ein Herdenschutz auf der Zugspitze oder der Alpspitze ist mit Zäunen oder mit Herdenschutzhunden nicht möglich. Hier brauchen wir andere Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten bietet jetzt dieses Gesetz. Wir sollten in dieser Diskussion auch in Betracht ziehen, dass wir eine länderübergreifende Lösung brauchen. Ein Wolf bleibt nicht an der bayerischen Staatsgrenze stehen, sondern läuft weiter. Deshalb finde ich es sehr gut, dass die Bundesregierung Gespräche zum Schutz des gesamten alpinen Raumes führt. Das ist ein gutes Zeichen an unsere Bergbauern, die tagtäglich, gerade im Sommer, sehr hart arbeiten. Ich finde, das ist eine gute Lösung für die alpine Region. Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich haben wir in den letzten Jahren mit großen Emotionen diskutiert. Natürlich hat jeder seine eigene Herangehensweise bei diesem Thema. Aber es ist auch eine Frage des Naturschutzes und eine Frage der Biodiversität, wie sich unsere Kulturlandschaft entwickelt. Da brauchen wir die Weidetierhalter an unserer Seite. Deshalb noch einmal: Ganz, ganz herzlichen Dank für die Arbeit unserer Weidetierhalter. Das Bestandsmanagement in der praktischen Arbeit können wir im Deutschen Bundestag nicht regeln. Dazu braucht es Menschen, die draußen vor Ort unterwegs sind. Auch wenn heute der Wehrbeauftragte des Bundestages anwesend ist, sind es in erster Linie unsere Jägerinnen und Jäger, die die Arbeit in der Praxis durchführen. Deshalb ein ganz herzliches Dankeschön an die Jägerinnen und Jäger! Ich bin sehr dankbar, dass wir hier kooperativ zusammenarbeiten. Ich glaube, das Gesetz, das diese Koalition auf den Weg gebracht hat, ist ein gutes Gesetz. Vielen Dank.

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