Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Zusammenfassung
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Reden (4)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir leben in turbulenten energiepolitischen Zeiten. Neben den geopolitischen Herausforderungen in den vergangenen Monaten ging es um den Import von Energieträgern wie Gas. Wir haben gesehen, wie anstrengend das ist. Wie groß der Handlungsbedarf bei der Anpassung unseres nationalen Energiewirtschaftsrechts ist, konnten wir bei den Beratungen zu diesem Gesetz sehen. Vieles, was offengeblieben war, musste endlich geordnet werden. Mit dem heute vorliegenden Gesetz bringen wir unsere Energiepolitik wieder in ein geordnetes Fahrwasser und schaffen Klarheit dort, wo zuletzt Unsicherheit herrschte. Neben unmittelbar wirkenden Erleichterungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, für Produzenten und für die Energieindustrie schlagen wir mit diesem Gesetz einen neuen energiepolitischen Weg ein: den Weg des netzdienlichen Ausbaus. Das bedeutet, dass Erzeugungsanlagen und Energiespeicher dort entstehen, wo sie dem System tatsächlich nutzen. Wir stärken damit die Versorgungssicherheit und sorgen gleichzeitig für praktische Verbesserungen im Alltag der Menschen. Im Rahmen des Redispatch, also im Rahmen des gesteuerten Hoch- und Herunterfahrens von Stromerzeugungsanlagen, um das Netz stabil zu halten, sorgen wir künftig dafür, dass Eigenversorger besser geschützt sind. Wenn eine Anlage aus Netzgründen abgeregelt werden muss, darf das nicht dazu führen, dass Eigenversorger in genau diesen Momenten teuren Netzstrom beziehen müssen, obwohl ihre eigene Anlage Energie erzeugt. Wir stellen deshalb klar, dass der geschützte Eigenverbrauch so weit wie möglich gewahrt bleiben muss. Das bringt echte Entlastung und schafft Akzeptanz für die Energiewende. Durch die netzdienliche und bürgernahe EnWG-Novelle und die begleitende Entschließung eröffnen wir den Weg zu einem geordneten, digitalen und zukunftsfähigen Netzanschlussverfahren. Wir haben uns darauf einigen können, für das Verfahren zum Anschluss an das Verteilnetz eine gemeinsame Strategie vorzulegen. Denn der Stau beim Anschluss von Speicheranlagen, Rechenzentren und Erzeugern ist ein großes Problem, eines, welches zeitnah gelöst werden muss. Parallel dazu müssen wir auch auf die Überlastung unseres Netzes reagieren. Hier ist die Digitalisierung erneut unser Freund und wird im Regelungsentwurf zum Netzanschlussverfahren im ersten Quartal 2026 eine entscheidende Rolle einnehmen. Darüber hinaus reagieren wir in der Novelle mit einer Übergangsregelung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Kundenanlagen vom November 2024. Kundenanlagen sind für Industrie, Gewerbe und Wohnungswirtschaft von erheblicher Bedeutung. Mit der Übergangsregelung entlasten wir die Betreiber und fordern die Bundesregierung zugleich dazu auf, sich auf europäischer Ebene für den Abbau der Regelungshindernisse einzusetzen, damit dieses Modell eine zukunftsfähige Grundlage erhält. Eine weitere Übergangsregelung schaffen wir für Biomethananlagen, die weiterhin an das Gasnetz angeschlossen werden können, bis wir eine Nachfolgeregelung zur Gasnetzzugangsverordnung erarbeitet haben. Ohne diese Regelung wären zahlreiche Betreiber unvermittelt in eine unzumutbare Situation geraten. Und auch für diejenigen, die selbst keinen Energiespeicher im Keller oder keine PV-Anlage auf dem Dach haben, setzen wir einen konkreten Anreiz. Mit der praxisnahen Umsetzung des Energy Sharings ermöglichen wir die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien innerhalb eines Netzgebietes. Bürgerinnen und Bürger, Energiegenossenschaften und kommunale Betriebe können erneuerbaren Strom künftig gemeinsam nutzen. Das stärkt die regionale Wertschöpfung und soll die Netze spürbar entlasten. Für viele dieser Vorhaben ist als Grundlage aber notwendig – ein kleiner, aber entscheidender Punkt – die Digitalisierung und der flächendeckende Roll-out intelligenter Messsysteme. Wir setzen hier auf die Resilienz unserer digitalen Infrastruktur und den schnellen Hochlauf. Auch hier legen wir mit der Entschließung einen konkreten Vorschlag auf den Tisch und bitten um Ausarbeitung, damit wir darüber in Bälde hier entscheiden können. Zum Schluss möchte ich auf eine ganz praktische Umsetzung eingehen, die mir als Energie- und Baupolitiker besonders wichtig ist. Mit dieser Gesetzesnovelle stellen wir Energiespeicher – genau wie Wind- und Solaranlagen – in das überragende öffentliche Interesse und privilegieren sie künftig im Außenbereich. Was wir im Koalitionsvertrag angekündigt haben, setzen wir nun um. Das bedeutet nicht, dass Speicherprojekte gegen kommunale Belange durchgesetzt werden können; aber es erleichtert Planungsverfahren erheblich. Energiespeicher sind ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Sie ermöglichen Flexibilität, sie stabilisieren das Netz, und sie sind die notwendige Brücke zwischen Erzeugung und Verbrauch. Netzdienlich und standortbezogen müssen sie selbstverständlich sein. Das ist geltendes Recht, das ist Stand der Rechtsprechung, und das entspricht unserem gemeinsamen Ziel eines modernen, robusten Energiesystems. Wir werden diese beiden Leitgedanken – Netzdienlichkeit und Standortbezogenheit – schon bald ausdrücklich im Gesetz verankern, damit klar ist: Was heute schon fachlich gilt, wird künftig auch normativ eindeutig geregelt sein. Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende. Letzter Satz. – Insgesamt gehen wir mit dieser EnWG-Novelle deutlich nach vorn. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf! Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Christian Reck das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Von toten Pferden soll man absteigen, besonders von einem toten Pferd wie diesem ursprünglich Habeck’schen Gesetz zur grünen Energiewende. Doch die neue Hausführung im Wirtschaftsministerium unter Unionsflagge konnte es nicht lassen, hier zum Spaten zu greifen und diesen grünen Gesetzeszombie aus Habecks Ampelzeiten auszubuddeln. Aber zunächst zu den Details. Neben der Umsetzung der überarbeiteten EU-Strommarktrichtlinie in nationales Recht sind in der Folge mitunter mehrere Regelungsbereiche betroffen: Festpreistarife bei den Strompreisen, sogenannte Absicherungsstrategien gegen deren Schwankungen, aber auch die Nachrüstung von Smart Metern und das Verbraucherschutzrecht. Jedoch stieß der Gesetzentwurf selbst in der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen auf massive Kritik. So wurde festgestellt, dass – ich zitiere – „[d]ie Unternehmen der Energiewirtschaft […] seit Jahren mit immer weiteren Pflichten belegt [werden], deren Erfüllung nicht dem Erfolg der Unternehmung zugutekommt, sondern allein behördlichen Monitoring- und staatlichen Kontrollwünschen entspricht.“ Es wurde sogar – Zitat – „eine rechtsklare und europarechtskonforme Umsetzung“ der Maßnahmen gefordert. Auch in den zahlreich eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf wurde nicht mit Kritik gespart. Etwa – Zitat – „fehlt es an Mut und Konsequenz, Bürokratie abzubauen und Prozesse spürbar zu vereinfachen“. Oder – ein weiteres Zitat –: „In dem vorliegenden Entwurf sind insbesondere die Regelungen zum Endkundenmarkt, zu zusätzlichen Veröffentlichungspflichten und zum Monitoring bürokratisch und übersteigen die europäischen Vorgaben.“ So viel also zum faulen Versprechen der Merz-Regierung, man würde in Sachen unnötiger Überregulierung von deutscher Seite aus keinen mehr draufsetzen. Von wegen! Stichwort „Smart Meter“. Bereits unter Habeck wurde die schrittweise greifende Pflicht zum Einbau von Smart Metern beschlossen, und diese soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sogar noch weiter beschleunigt werden. Wir als AfD-Fraktion lehnen diese Eingriffe ins Eigentum entschieden ab. Es kommen noch weitere Belastungen auf die Energieunternehmen zu. Neben dem üblichen Mehr an Pflichten zu Monitoring und Kontrolle sowie allgemein mehr Bürokratieaufwand sticht ein Vorhaben dieses Gesetzes besonders ins Auge: Die Energielieferanten sollen dazu verpflichtet werden, angemessene Absicherungsstrategien gegen Strompreisschwankungen zu entwickeln und einzuhalten. Unseren deutschen Energieunternehmen wird also die Verantwortung, sprich: der Schwarze Peter, zugeschoben, wenn es um die Folgen der verfehlten, vergrünten Energiepolitik geht. Gerade an den exorbitant hohen und an den Börsen schwankenden Energiepreisen wird das Grundproblem unserer Energieversorgung deutlich: Statt auf grundlastfähige Stromerzeugung wird weiterhin auf – ideologisch motivierten – volatilen Strom aus Wind- und Solarkraft gesetzt, was für den deutschen Verbraucher zu den höchsten Stromkosten in Europa führt. Die damit einhergehenden Strompreisschwankungen an den Börsen sind lediglich die Folge dieser irregeleiteten Energiewendepolitik. Statt also Energielieferanten gesetzlich zu verpflichten, den Strompreisschwankungen entgegenzuwirken, muss die Bundesregierung vielmehr Ursachen- statt Symptombekämpfung betreiben. Wir fordern außerdem, die Förderung von volatilen PV-Anlagen und Windrädern – wie kann es an dieser Stelle anders sein! – schleunigst zu beenden und das EEG abzuschaffen. Wir als AfD-Fraktion werden im Sinne der Wirtschaft, zum Schutz der Bevölkerung und zum Wohle Deutschlands diesen Gesetzentwurf ablehnen. Und wir fordern die Bundesregierung eindringlich zu einem energie- und wirtschaftspolitischen Neustart auf. Daher appelliere ich an die Frau Ministerin Reiche – wenn sie wenigstens zur Behandlung ihres eigenen Gesetzentwurfs da wäre; ach, jetzt ist sie gerade eingetrudelt; vielen Dank –: Steigen Sie ab vom toten Pferd der grünen Energiewende, die auf den tönernen Füßen der Solar- und Windkraft vor sich hin torkelt! Geben Sie unserem Vaterland endlich wieder eine Energiepolitik, die durch moderne Kernenergie auf Grundlastfähigkeit und günstige Strompreise setzt! So und nur so können Sie Ludwig Erhards Versprechen vom Wohlstand für alle in die Tat umsetzen, um deutsche Unternehmen und Arbeitsplätze vor dem Untergang zu retten. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat das Wort die Abgeordnete Dr. Nina Scheer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute wollen wir die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes mit Verbraucherschutznormen hier beschließen. Sie enthält eine von uns als SPD-Fraktion schon lange erwartete Umsetzung europäischer Maßgaben für sogenanntes Energy Sharing. Das heißt, dass Energie leichter an Kunden, an Letztverbraucher weitergegeben werden kann. Im Gesetzentwurf ist eine Reihe von Erleichterungen enthalten. Wir nehmen mit der EnWG-Novelle aber auch eine Menge technischer Umsetzungen vor, die aufgrund von Vorgaben des Europarechts erforderlich wurden. Da geht es auch um kompetenzrechtliche Dinge, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte. Wir haben aber – und das nehme ich jetzt in den Fokus meiner Rede – im parlamentarischen Verfahren noch eine Menge Änderungen hinbekommen. Und zwar haben wir gesagt: Wir müssen dringend für mehr Netzintegration der erneuerbaren Energien, günstigere Messsysteme und Erleichterung bei Speichern sorgen. Eine Erleichterung war schon im Gesetzentwurf enthalten; aber wir haben jetzt auch im Baugesetzbuch eine Außenbereichsprivilegierung für Speicher verankert. Auch in weiteren Gesetzgebungsverfahren wird uns daran gelegen sein, dass mit dieser Regelung ein räumlich-funktionaler Zusammenhang hergestellt werden kann, damit die Kriterien der Netzdienlichkeit und der Ortsgebundenheit erfüllt werden können. Wir haben speziell beim Energy Sharing noch Verbesserungen hinbekommen. Es war ein Problem für die sich zusammenschließenden Gemeinschaften, dass die Bürgerenergieanlagen unter Gewerblichkeit fallen. Wenn man eine überwiegend gewerbliche Tätigkeit bei Energy Sharing ausschließt, dann hätten die nicht mehr teilnehmen können. Deswegen haben wir das erleichtert. Auch die kommunalen Kleinstunternehmen haben wir aufgenommen. Wir haben Übergangsfristen für den Anschluss von Biomethananlagen und Erleichterungen für Bestands-Bioenergieanlagen geschaffen. Wir haben auch eine Klarstellung vorgenommen, nämlich dass, wenn bei Direktleitungen mehrere Kunden angeschlossen sind, diese Pluralität auch im Gesetz abgebildet ist. Wir sind auch ein Problem mit Photovoltaikanlagen angegangen, das vielerorts bekannt ist, nämlich dass sie bei Netzengpässen abgeriegelt werden und die Besitzer den Eigenverbrauchsstrom dann fremd einkaufen müssen, obwohl sie in der Zeit ja eigentlich die eigene Erzeugung nutzen könnten. Dass die europäische Maßgabe der Abriegelung nur als Ultima Ratio infrage kommt, haben wir im Gesetz verankert. Wir haben zudem in § 21 EEG eine sehr wichtige Flexibilisierung zur Beschlusslage vorgelegt, nämlich eine flexiblere Vermarktung von grünem Strom, ohne dass die EEG-Förderfähigkeit dabei verloren geht. Dadurch haben wir das Verhältnis von direkt vermarktetem und EEG-gefördertem Strom verbessert. Wir haben beim bidirektionalen Laden eine Erleichterung geschaffen. Wir haben eine Fristverlängerung für die Wärmeplanung vorgenommen, damit die Kommunen nicht ihrer Förderung verlustig gehen, wenn sie die Zeit für die kommunalen Wärmeplanungen nicht einhalten konnten. Und wir haben bei den Kundenanlagen – es wurde gerade schon von meinem Kollegen Lars Rohwer erwähnt – Erleichterungen vorgenommen, Rechtsklarheit geschaffen und eine Übergangsfrist verankert, damit heute als Kundenanlagen genutzte Anlagen trotz der Unsicherheit weiter betrieben werden können. Auf die Entschließung ist mein Kollege schon eingegangen. Das spare ich mir jetzt an dieser Stelle wegen der abgelaufenen Redezeit. Ihre Redezeit ist abgelaufen, genau. In diesem Sinne: Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Langsam, ganz langsam fängt die Regierung an, sich bei der Energiewende zu bewegen. Mit dem Gesetzentwurf werden EU-Vorgaben umgesetzt – das ist sinnvoll. Das Energiewirtschaftsgesetz erhält außerdem viele redaktionelle Anpassungen – okay. Aber die echten Herausforderungen der Energiewende bleiben mal wieder liegen. Der Koalitionsvertrag sagt: „Entscheidend für den Erfolg der Energiewende sind Entbürokratisierung sowie schnellere und bessere Planungs- und Genehmigungsverfahren.“ Wir Grünen sagen das auch und haben deswegen in einem Änderungsantrag gezeigt, wie man diese Probleme lösen kann. Also: Machen statt nur labern! Und was macht die Regierung? Im September hat sie angekündigt, dass sie dem Parlament schnellstmöglich Vorschläge vorlegen will. Laut ihrer Entschließung will die Koalition nun lieber doch noch bis zum nächsten Jahr warten. Dabei sind doch Lösungen ausgearbeitet. Bei den Smart Metern stellt die Koalition fest, dass der Roll-out bei nur 3 Prozent liegt. Die Koalition schreibt sogar, dass man sich Zögerlichkeiten beim Roll-out nicht leisten kann. Und was folgt daraus für diese Regierung? Richtig! Erst mal abwarten, ob sich die Zahlen nicht doch noch irgendwie verbessern, um dann vielleicht irgendwann mit der nächsten Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes Verbesserungen umzusetzen. Wieso machen Sie das nicht mit dieser Novelle? Sie sind schon mehr als ein halbes Jahr im Amt. Das sollte doch reichen, damit Sie mindestens einen Plan haben, wie es beim Smart-Meter-Ausbau weitergeht. Aber die Realität sieht anders aus: In der PK zum Monitoring-Bericht hat Frau Reiche mit vagen Ankündigungen die ganze Smart-Meter-Branche verunsichert. Meine Damen und Herren, wenn man der Koalition zuschaut, kriegt man den Eindruck, dass sie sich vom Zeitdruck der Energiewende nicht stressen lassen will. Noch sind die Energiewendeziele machbar. Damit das so bleibt, muss die Regierung die Energiewende aber endlich richtig anpacken. Vielen Dank.
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