1. Lesung

Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981

9. Oktober 2025·Sitzung 31··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (6)

SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch zu so später Stunde geht es um ganz wesentliche Fragen. Wir sprechen über die Ratifizierung eines ILO-Übereinkommens, eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation. Wir tun das in einer Zeit, in der die regelbasierte Ordnung unserer Welt so stark herausgefordert ist wie selten zuvor. Die Frage ist: Gelingt es, gemeinsame Regeln und multilateral ausgehandelte Abkommen hochzuhalten, oder gilt schlicht das Recht des Stärkeren? Die Bundesregierung steht hier eindeutig aufseiten des Völkerrechts, und die breite Mehrheit in diesem Haus unterstützt das. Dafür bin ich dankbar. Dass wir das Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt zur Ratifikation vorschlagen, setzt ein Signal genau in diese Richtung. Die ILO hat dieses Übereinkommen 2022 zur Kernarbeitsnorm erklärt. Kernarbeitsnormen haben den Rang universell gültiger Menschenrechte, hergeleitet allein aus der Würde des Menschen. Sie stehen jedem Menschen weltweit zu – unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar. Arbeitsschutz steht damit als universelles Menschenrecht bei der Arbeit in einer Reihe mit der Vereinigungsfreiheit, Kollektivverhandlungen, der Beseitigung von Kinderarbeit, von Zwangsarbeit und mit dem Verbot von Diskriminierung. Erfahrungen wie der Einsturz des Rana-Plaza-Textilfabrik in Bangladesch mit über 1 000 Toten, aber auch die Coronapandemie haben uns allen die Bedeutung von Arbeitsschutz noch einmal vor Augen geführt. Es geht dabei um Menschenwürde, es geht um Gesundheit, und es geht eben oft auch um Menschenleben. Das Übereinkommen setzt deshalb auf Prävention: rechtzeitig Vorkehrungen treffen, damit Unfälle gar nicht erst geschehen und Gesundheitsschäden verhütet werden können. Deutschland hat die Entscheidung, den Arbeitsschutz zur Kernarbeitsnorm zu erheben, aktiv unterstützt. Deshalb freut es mich sehr, dass wir sie mit der Ratifikation dieses Übereinkommens in den Kanon der von Deutschland ratifizierten Kernarbeitsnormen aufnehmen und diesen damit vervollständigen. Wir setzen damit ein wichtiges Signal: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist eine Frage der Menschenwürde, ist ein Menschenrecht, und dafür lohnt es sich, auch etwas länger aufzubleiben. Vielen Dank. Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Robert Teske.

AfD

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Zu später Stunde einige Anmerkungen zu dem, was Sie treiben, und zu dem, was wir stattdessen befürworten. Zunächst zu Ihrem Treiben. Im Juni 2025 haben Sie den Gesetzentwurf zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation, kurz: ILO, über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie des zugehörigen Protokolls beschlossen. Ziel des Übereinkommens ist Prävention. Durch Arbeitsschutz sollen Unfälle und Gesundheitsschäden verhütet und Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt reduziert werden. So weit, so banal. Nachdem ich jetzt den Ausführungen von Staatssekretärin Griese gelauscht habe, habe ich das Gefühl, Sie tun so, als ob wir in Deutschland nicht auch ohne internationale Verträge ein Höchstmaß an Arbeits- und Sicherheitsstandards besäßen. Ich kann Ihnen sagen: Doch, die haben wir, und zwar vorbildlich und ganz ohne uns nach irgendwelchen ILO-Ratschlägen und internationalen Übereinkünften zu richten. Der vorliegende Gesetzentwurf ist folglich als weitgehende PR-Maßnahme zu bewerten. Es ist reine Symbolpolitik, da sämtliche Regelungen des Übereinkommens Nr. 155 bereits durch bestehende deutsche Gesetze und Rechtsverordnungen abgedeckt sind. Eine Ratifikation würde daher überhaupt keine Änderung der Lebenswirklichkeit bewirken. Vor diesem Hintergrund möchte ich auch darauf hinweisen, dass zwar gegenwärtig 187 Staaten Mitglied der ILO sind, aber natürlich nicht alle dieser Mitgliedstaaten gegenüber der ILO Rückmeldungen zur Umsetzung der geforderten Standards geben. Daher könnte man, so unsere Meinung, den einschlägigen Gremien der ILO erklären, dass bei den hier in Deutschland ohnehin schon vorherrschenden Standards eine deutsche Ratifikation erst dann zu vollziehen wäre, wenn sämtliche 187 Mitgliedstaaten ihren Berichtspflichten nachgekommen sind. Und wann wird das der Fall sein? Ich kann es Ihnen sagen: Nie. Deshalb sollte auch die deutsche Berichterstattung gegenüber der ILO bis zur Erfüllung der Berichtspflichten durch alle Mitgliedstaaten ausgesetzt werden. Denn das alles kostet uns Geld, es bindet Personal, und vor allen Dingen frisst es Zeit. Die dann freiwerdenden Ressourcen könnten im BMAS genutzt werden, um die Berichtspflichten vielleicht mittels einer zeitgemäßen, hausinternen KI vollständig zu automatisieren. Die Implementierung eines solchen Systems müsste nach unserer Meinung in sechs Monaten realisiert werden können. Und ja, es ist uns klar, dass diese Regierung, die häufig und oft vollmundig von Digitalisierung spricht, so wenig davon umsetzt und nicht einmal derlei triviale Hausaufgaben hinbekommen dürfte. Wir empfehlen daher, erstens, den Gesetzentwurf zurückzunehmen und dem Deutschen Bundestag das Übereinkommen erst dann zur Ratifizierung vorzulegen, wenn alle ILO-Mitgliedstaaten ihren Berichtspflichten nachgekommen sind. Es geht darum, internationale Fairness herzustellen und eigene, nationale Prioritäten zu setzen. Zweitens fordern wir, die Symbolpolitik zu beenden und den Arbeitsschutz in Deutschland wirklich voranzubringen, und zwar explizit durch die Vermeidung unnötiger Bürokratie, da alle Regelungen des Übereinkommens bereits in Form von Gesetzen und Rechtsverordnungen auf nationaler Ebene in Kraft sind. Wir müssen uns nicht nach internationalen Regeln richten, wenn wir in Deutschland etablierte nationale Regeln haben, von denen ein großer Teil der Welt nur träumen kann. Aber stattdessen türmen Sie, werte Damen und Herren im BMAS, neue Formalitäten auf. Sie verunsichern Handwerksbetriebe und kleine und mittlere Unternehmen, die sich – begründet – vor neuen Berichtspflichten, Auflagen und anderweitigen Belastungen fürchten. Sie tun mit Ihrem PR-Aktionismus so, als ob Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Deutschland auch international Problembereiche darstellen, obwohl hier bereits alle wichtigen Regelungen selbstverständlich in Kraft sind. Kurz: Sie machen das Land nicht effektiver. Denn Sie kürzen nicht dort ein, wo es nötig ist, sondern schaffen neue Gesetze, wo es Ihnen möglich ist. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, machen wir nicht mit. Oder in den Worten des Nochkanzlers: Dafür haben wir keine Zeit. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Für die CDU/CSU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Kai Whittaker.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Teske, ich bin, offen gestanden, etwas überrascht, dass die AfD-Fraktion jetzt darauf pocht, dass internationales Recht von allen Staaten eingehalten wird. Das können Sie ja Ihrem Freund Putin gerne auch mal sagen mit Blick auf das Völkerrecht. Werte Kolleginnen und Kollegen, angesichts der vorgerückten Stunde und der Tatsache, dass wir ein so wichtiges Übereinkommen beraten, sollten wir uns vielleicht den Rat von Erich Kästner zu Herzen nehmen. Der hat Folgendes gesagt – ich darf zitieren –: „Wer was zu sagen hat, hat keine Eile. Er läßt sich Zeit und sagt’s in einer Zeile.“ Deshalb kann ich für die CDU/CSU-Fraktion hier im Deutschen Bundestag angesichts der Tatsache, dass wir die Ratifikation dieses Übereinkommens jetzt über 40 Jahre intensiv beraten haben – daran erkennt man schon, wie viel Zeit wir uns dabei gelassen haben –, wohlwollend feststellen, dass Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Prävention eine wichtige und richtige Sache sind. Wir sind umso begeisterter, dass die Ratifikation dieses Übereinkommens weder neue Kosten noch zusätzliche Bürokratie verursacht. Es ist eine für diese Koalition geradezu beispielgebende Gesetzgebung. Deshalb empfehle ich uns allen die Zustimmung und wünsche später eine gute Nacht. Bis dann!

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben! Vergangenen Monat habe ich mich mit der Witwe von Ali Ceyhan getroffen. Ali war Arbeiter bei der Deutschen Bahn. Er wurde bei alltäglichen Gleisarbeiten von einem Zug erfasst und ist vier Tage später im Krankenhaus verstorben. Die Deutsche Bahn hat das bewusst in Kauf genommen. Ich selbst weiß durch meine Arbeit in der Automobilindustrie, wie wichtig ein umfassender Arbeitsschutz ist. Viel zu häufig erleiden meine Kolleginnen und Kollegen Arbeitsunfälle. Sie stehen durchgehend unter Stress und entwickeln chronische Krankheiten. Die körperliche Ausbeutung der arbeitenden Menschen hat System. Dagegen müssen wir kämpfen. Die anderen Fraktionen haben kein Interesse daran, über den Arbeitsschutz in unserem Land zu sprechen. Deswegen haben wir diese Debatte heute auf die Tagesordnung gesetzt. Über 80 Prozent der Beschäftigten leiden regelmäßig unter Rückenschmerzen, noch mehr sind gestresst. Aufgrund der körperlichen und mentalen Belastungen können immer weniger Menschen ein ganzes Arbeitsleben im Betrieb bleiben. Die Antwort der „SchMerz“-Regierung? Arbeitszeiten erhöhen und Rente mit 70. Wer soll sich da nicht verarscht vorkommen? Arbeitsschutz ist für Arbeitgeber nur ein Kostenfaktor. Doch Arbeitnehmer spüren jeden Tag die Ausbeutung am eigenen Körper. Hier wird der Klassenwiderspruch ganz offensichtlich. Kein Wunder, dass die Arbeitgeberverbände bei der Ratifizierung des ILO-Abkommens keinen Anpassungsbedarf bei den deutschen Gesetzen sehen. Der Profit steht mal wieder über allem, selbst über Gesundheit. Wir brauchen einen radikalen Kurswechsel. Niemand darf gezwungen werden, an einem Arbeitsplatz zu arbeiten, der das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Dafür werden wir sorgen. Ein wirklich gesundes Arbeitsleben wird es nur durch die Ermächtigung der arbeitenden Klasse geben, zunächst durch mehr Mitbestimmungsrechte. Langfristig brauchen wir ein System, das nicht auf Konkurrenz, sondern auf Solidarität und gegenseitiger Fürsorge basiert. Ihr letzter Satz, Herr Kollege. An alle Kolleginnen und Kollegen da draußen, die ihre Gesundheit dem Profit der Reichen opfern: Organisiert euch! Und macht kaputt, was euch kaputtmacht! Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort die Abgeordnete Annika Klose.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürger/-innen! Manchmal vergisst man, dass Sicherheit am Arbeitsplatz kein Bonus ist. Sie ist ein Menschenrecht. Jedes Jahr sterben weltweit fast 3 Millionen Menschen durch Arbeitsunfälle oder berufsbedingte Krankheiten. 3 Millionen! Das ist fast so, als würde eine ganze Stadt wie Berlin verschwinden, eine Stadt voller Leben, voller Familien, ausgelöscht durch Unfälle, durch Krankheiten, durch Nachlässigkeit. Arbeit darf dich nicht umbringen – nicht heute, nicht morgen, nicht irgendwo auf dieser Welt. Und doch passiert genau das, weil ein Helm fehlt, weil eine Maschine nicht geprüft wurde, weil jemand dachte, es wird schon gut gehen. Aber Arbeitsschutz darf nicht auf Hoffnung beruhen. Arbeit braucht Sicherheit. Darum geht es bei der ILO-Konvention 155. Das ist kein trockener Gesetzestext, der in der Schublade verstaubt. Es ist ein Versprechen, dass Arbeit sicher sein muss, überall, und dass Würde nicht am Werkstor endet. Diese Standards sind hart erkämpft worden von der Arbeiter/-innenbewegung, von Gewerkschaften, von Menschen, die gesagt haben: Unsere Gesundheit ist keine Verhandlungsmasse. Mit der Ratifikation der ILO 155 bestätigt Deutschland nun alle zehn ILO-Kernarbeitsnormen, alle zentralen Arbeitsrechte, die als universelle Menschenrechte gelten. Diese Rechte sind unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar. Deutschland kann hier Vorbild sein. Denn wer sichere Arbeit schafft, stärkt nicht nur die Gesundheit, sondern auch das Vertrauen in die Wirtschaft, in die Demokratie und in das Versprechen eines fairen Miteinanders. Arbeitsschutz ist nämlich keine Bremse für die Wirtschaft. Er ist Voraussetzung, dass diese überhaupt läuft. Er sorgt dafür, dass Menschen morgens zur Arbeit gehen können und abends gesund nach Hause kommen. Ihr letzter Satz, Frau Kollegin. Darum kämpfen wir weiter für Arbeit, die schützt, nicht schadet, für Sicherheit, Würde und für jedes Leben. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Lars Ehm.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute die Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt beraten, dann stelle ich für meine Fraktion fest: Arbeitsschutz ist ein Gebot der unternehmerischen Verantwortung. Denn: Der Mensch soll in Würde arbeiten. Arbeit darf nicht krankmachen und nicht gefährden. Deutschland hat ein sehr hohes Schutzniveau. Das Arbeitsschutzgesetz, die Berufsgenossenschaften und die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgen seit vielen Jahren für Sicherheit. Unsere Strukturen sind erprobt, sie haben sich bewährt. Die Ratifikation ist keine Abkehr, sondern eine Bestätigung unseres Weges. Wir sagen Ja zu verbindlichen Standards. Wir sagen aber auch: Es wird durch die Ratifikation keine unnötigen Auflagen geben. Sicherheit braucht klare Regeln, aber keine Überregulierung. Arbeitsschutz lebt vom Zusammenspiel von Staat, Unternehmen und Beschäftigten. Arbeit ist mehr als Einkommen, meine Damen und Herren. Arbeit stiftet Teilhabe. Sie gibt Halt und Anerkennung. Deshalb ist es unsere Pflicht, gesunde Arbeitsbedingungen zu sichern. Jeder Unfall ist einer zu viel. Wir vertrauen auf die Verantwortung vor Ort. Arbeitsschutz gelingt immer dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam handeln. Der Staat setzt den Rahmen, die Betriebe füllen diesen Rahmen aus. Die Ratifikation ist aber auch ein Signal nach außen. Faire Globalisierung braucht Mindeststandards. Es darf keinen Wettbewerb um den niedrigsten Arbeitsschutz geben. Wer in Deutschland in Sicherheit investiert, darf international nicht benachteiligt sein. Mit diesem Abkommen stärken wir Wettbewerbsgleichheit. Wir zeigen: Wirtschaftliche Stärke und Verantwortung gehören zusammen. Die Kernarbeitsnormen der IAO gründen in der Würde des Menschen. Sie sind unverzichtbar. Und mit der Ratifikation von Übereinkommen Nr. 155 hat Deutschland alle zehn Kernarbeitsnormen anerkannt. Damit bekräftigen wir die Bedeutung des Arbeitsschutzes, nach innen wie nach außen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Abkommen ist kein formaler Akt. Dieses Abkommen ist ein Bekenntnis zu unserem Verständnis von Ordnungspolitik. Wir schützen Menschen, wir stärken die Betriebe, und wir schaffen Vertrauen. Danke.

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