Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz
Erste Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Rainer Galla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (8)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Sonderrecht für Politiker in § 188 Strafgesetzbuch muss weg – sofort, für immer! Denn es ist durch überhaupt gar nichts zu rechtfertigen. Das steht für uns als Alternative für Deutschland fest. Dazu eine kleine Geschichte. Stellen wir uns mal gemeinsam – oder jeder einzeln – vor: Sie liegen gegen 6 Uhr morgens noch im Bett, der Wecker droht in wenigen Minuten zu klingeln, Sie drehen sich noch einmal unter der warmen Decke gemütlich um, und plötzlich klingelt es an Ihrer Haustür Sturm, zusätzlich Geklopfe und Geschrei. Sie finden glücklicherweise schnell einen passenden Bademantel, werfen ihn sich hektisch über und wissen gar nicht, was los ist. Als Sie die Tür öffnen, trauen Sie Ihren Augen kaum: Vor Ihnen stehen uniformierte und bewaffnete Polizisten, dahinter – und natürlich rein zufällig im Schlepptau – Kamerateams des Staatsfunks und Reporter der willfährigen, staatsnahen schreibenden Propagandatruppen. Ihr Haus wird durchwühlt, Ihre persönlichsten Gegenstände werden durchstöbert, sämtliche gefundenen elektronischen Kommunikationsmittel, also Mobiltelefone, Rechner und dergleichen, werden beschlagnahmt und mitgenommen, egal wem im Haus sie gehören. Sie hoffen immer noch, es handelt sich nur um einen Albtraum; denn Sie sind kein Mörder, Sie sind kein Vergewaltiger, Sie haben niemandem Leid zugefügt, niemanden an- oder abgestochen oder in Tötungsabsicht vor einen Zug geschubst. Niemand hat wegen Ihnen Angst, im Dunkeln allein nach Hause zu gehen. Niemand hat posttraumatische Belastungsstörungen wegen Ihnen und Ihrem Tun. Was haben Sie getan? Sie haben einen Politiker als das bezeichnet, was er ist: als Schwachkopf. Einen Minister, der Verantwortung dafür trägt, dass er ganz weite Teile Deutschlands und die Bürger wirtschaftlich ruiniert hat, und der seine Verwandten, Verschwägerten – – – Bitte schön? – Hören Sie doch einfach zu! Dann lernen Sie noch ein bisschen was. Das hat doch mit dem Thema jetzt gar nichts zu tun. Ich bin doch jetzt beim „Schwachkopf“. Oder wollen Sie sich in die Debatte einbringen? – Nein. Gut. Einen Minister, der seine Verwandten, Verschwägerten und seine Spezls in lukrative Positionen gehievt hat. Sie haben nur Kritik geübt, ja die Wahrheit gesagt und werden nun von einem übergriffigen Staat verfolgt, wie man es in einem Schurkenstaat erwarten würde. In diese Richtung, meine Damen und Herren – das muss man leider so deutlich sagen –, entwickelt sich Deutschland, was ein Machtsicherungskartell für die Regierenden bedeutet. Sie haben vergessen oder verdrängt, dass wir alle Diener des Volkes und quasi die Angestellten der Bürger sind, die uns wählen und die uns alimentieren. Wir sind keine Majestäten. Wir sind Gleiche unter Gleichen, gewählt, um die Interessen der Bürger zu vertreten, nicht die eigenen Interessen. Der Bürger muss auch harte Kritik austeilen können. Aber er darf nicht kriminalisiert werden von Paragrafen, die Sie für sich selber geschaffen haben, um sich vor Kritik zu schützen, und Paragrafen, die zu einem lukrativen Geschäftsmodell geführt haben. Allein im ersten Halbjahr 2025 hat die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet über 3 000 Fälle der angeblichen Politikerbeleidigung registriert. „Zentrale Meldestelle“ – das ist Ihre Demokratie, nicht unsere Demokratie, meine Damen und Herren. In der Vergangenheit kamen zum Beispiel von Habeck 800 Anzeigen und von Baerbock über 500 Anzeigen innerhalb kürzester Zeit aus den jeweiligen Ministerien. Frau Marie-Agnes Strack-Zimmermann, FDP – der eine oder andere erinnert sich noch; das waren die, die nicht neben uns sitzen wollten, und jetzt sitzen die ganz woanders, aber gar nicht mehr im Parlament –, soll Tausende von Strafanzeigen erstattet haben, und ein von einem FDP-Mitglied gegründetes Unternehmen soll davon finanziell profitieren, meine Damen und Herren. Das ist einfach die Entwicklung in einem Staat, in dem wir als Alternative für Deutschland eigentlich gar nicht leben wollen. Die Freiheit der kritischen Äußerung darf kein Luxus sein, sie sollte einer Demokratie immanent sein. – Haben Sie eine Zwischenfrage? Dann müssen Sie sich deutlicher melden und nicht nur rumkeifen. Wer die Freiheit der kritischen Ordnung, der kritischen Äußerung einschränkt, ist eher ein Despot als ein Demokrat, und der entzieht dem freien Bürger, dem Souverän, ein Instrument, das der freie Bürger, der Souverän, zwingend braucht, nämlich die scharfe, unbequeme Stimme. Und die muss er erheben dürfen, ohne Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen zu haben. Das Strafrecht – wir sind ja beim Strafrecht – darf nicht weiter eine Waffe der Herrschenden, der Regierenden sein, mit der kritiklose Macht gesichert werden soll. Die Abschaffung des Sonderstraftatbestandes der Politikerbeleidigung muss der nächste Schritt sein. Der übernächste Schritt ist dann die Abschaffung des Sonderstraftatbestandes der Bundespräsidentenbeleidigung. Dazu wird noch ein Gesetzentwurf von uns kommen. Wir alle sind Bürger eines Landes und als solche geschützt über die normalen Vorschriften zur Beleidigung. Da gibt es gar keine Regelungslücke. Alles in allem: Folgen Sie unserem Gesetzentwurf, damit wir, wenn er angenommen wurde, wieder in einem Deutschland leben, das ein bisschen freier ist und in dem nicht nur die Gedanken frei sind, sondern auch Kritik und Meinungsfreiheit ohne Angst vor morgendlichen Polizeiübergriffen möglich sind! Entscheiden Sie im Sinne der Bürger, entscheiden Sie im Sinne der Freiheit! Vielen Dank. Werter Herr Abgeordneter Brandner, ich möchte darauf hinweisen, dass über die Frage, ob eine Zwischenfrage gestellt oder zugelassen wird, der amtierende Präsident entscheidet und nicht der Redner. – Verzeihen Sie, ich versuche nur, eine Erläuterung zu geben. Was Sie daran nicht korrekt finden, können Sie dann bewerten, wenn ich fertig gesprochen habe. – Nein, der Redner entscheidet nicht darüber, ob ich es zulasse. Sie entscheiden dann, wenn ich gefragt habe. Und ungefragt einfach hier die Leitung zu übernehmen, ist eine Anmaßung, die ich nicht akzeptieren will. Und, Herr Abgeordneter Brandner, Begriffe wie „Schwachkopf“, „Staatsfunk“ und „Schurkenstaat“ finde ich unangemessen. Ich darf das Wort dem Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, Herrn Müller, erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In wenigen Tagen, am 20. September 2025, jährt sich zum 150. Mal der Geburtstag des Zentrumspolitikers Matthias Erzberger. Er übernahm Verantwortung und unterzeichnete den Waffenstillstand in Compiègne, als sich der Kaiser und seine rechten Generäle aus der Verantwortung für den Ersten Weltkrieg davonschlichen. Dafür wurde Erzberger insbesondere von der rechten Propagandapresse des Verlegers Alfred Hugenberg so lange angefeindet, bis zwei rechte Freikorpsmitglieder ihn am 26. August 1921 erschossen. Am 2. Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf der Terrasse seines Hauses erschossen. Er übernahm als Regierungspräsident für die Unterbringung von Flüchtlingen Verantwortung. Vor der Tat fanden Hass und Hetze gegen Walter Lübcke im Internet statt, und auch nach der Tat postete ein Internetnutzer Folgendes: „Die Drecksau hat den Gnadenschuss bekommen!“ Was früher Hugenbergs Propagandapresse war, ist heute das Internet. Ständig nehmen Hass und Hetze darin zu. Das Netz mutierte zu einem scheinbar rechtsfreien Raum, in dem unter dem Mantel der Anonymität Undenkbares auf einmal sagbar und mit der Dauer sogar hoffähig geworden war. Aus Worten wurden Taten. Nach dieser Entwicklung beschloss der Deutsche Bundestag auf Betreiben der damaligen Bundesregierung im Jahre 2020 ein umfangreiches Gesetzespaket mit zahlreichen Änderungen im Strafgesetzbuch, in der Straf-prozessordnung und im sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Eine davon bezog sich auf den § 188 StGB, der in der Tat eine erhöhte Strafdrohung vorsieht, wenn sich eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung gegen einen Politiker richtet und mit seiner Stellung im öffentlichen Leben zusammenhängt. Ein wichtiger Zusatz war, dass dies auch auf die Mandatsträger auf kommunaler Ebene erstreckt wurde; denn Demokratie findet gerade dort, auf kommunaler Ebene, hautnah, erlebbar statt. Es war ebenso wichtig, den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit zur Strafverfolgung zu geben, wenn sich der eingeschüchterte Geschädigte nicht traut, diese durch einen entsprechenden Strafantrag in Gang zu setzen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens waren sich alle Sachverständigen in einer Anhörung des Rechtsausschusses einig, dass ein entsprechender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestand, um zu unterbinden, dass es den Feinden der demokratischen und pluralistischen Gesellschaft durch diffamierende Äußerungen bis hin zu Gewalt- und Morddrohungen gelingt, den offenen Diskurs so weit zu verengen, dass am Ende nur noch die eigene Sicht- und Denkweise übrig bleibt. Denn das ist genau das Gegenteil der freien Meinungsäußerung im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Grundgesetz. Es ist sehr wohl erlaubt, offensiv Meinungen zu vertreten, auch wenn dies in zugespitzter Art und Weise oder sogar aggressiver Form geschieht. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder entschieden. Allerdings hat es auch deutlich gemacht, dass der ungezügelten Art und Weise, seine Meinung zu vertreten, Grenzen gesetzt sind. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn herabsetzende Äußerungen die Menschenwürde eines anderen antasten oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen. Dann tritt die Meinungsfreiheit hinter den Ehrenschutz zurück. Das ist Ausfluss der Menschenwürde. Solche Grenzen setzt und überwacht der demokratische Rechtsstaat dann – und wenn wie in der aufgezeigten Entwicklung der Fall und notwendig – auch mit dem Strafrecht und mit dem Strafprozessrecht. Das Gesetzespaket von 2020, von dem ein Teil auch den § 188 StGB betrifft, den Sie hier anfechten, hat daher an Richtigkeit in seiner Gesamtheit und in Bezug auf jede einzelne darin enthaltene Vorschrift, insbesondere auch den § 188 StGB, nichts verloren. Im Übrigen – abschließend – tritt hier eine scheinheilige Doppelmoral der AfD zutage; denn deren Bundessprecherin Alice Weidel hat Anzeigen in dreistelliger Zahl wegen angeblicher Verstöße gegen § 188 StGB erstattet und mit entsprechender Antragstellung ausdrücklich um eine Strafverfolgung gebeten. Einmal mehr erweist sich der Spruch „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“ – Herr Abgeordneter. – als richtig. Danke schön. Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen Helge Limburg das Wort erteilen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Brandner, weil Sie gerade in Ihrer Rede gesagt haben, Sie wollen in diesem Land gar nicht leben: Das hat mich überrascht. Sie müssen hier auch gar nicht leben. Also, ich bin ganz optimistisch, dass Russland mit Ihrem Freund Wladimir Putin oder auch andere Länder Ihnen Aufnahme anbieten. Niemand zwingt Sie dazu, wenn Sie das doch eigentlich gar nicht wollen. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Bereich des Strafrechts gibt es in der Tat bei der AfD ein sehr auffälliges Muster. In nahezu allen Bereichen fordern Sie immer wieder Verschärfungen des Strafrechts. Sie fordern die Absenkung der Strafmündigkeit. Sie fordern insgesamt mehr Härte durch den Rechtsstaat. Nur wenn es um das Thema „Hass und Hetze“ geht, dann entdecken Sie plötzlich den vermeintlichen Liberalen in sich, dann soll auf einmal ganz viel erlaubt sein. Es drängt sich hier schon mehr als der Verdacht auf: Sie und Ihre Helfershelfer wollen den Diskurs immer weiter verrohen, Sie wollen durch aggressive Sprache das politische Klima vergiften, Sie wollen Zwietracht säen, und das alles bitte schön ohne rechtliche Folgen. Das ist so durchschaubar wie moralisch verwerflich, meine Damen und Herren. Dabei versuchen Sie immer wieder – jetzt gerade haben wir es wieder gehört –, Ihre finsteren Absichten mit dem Mäntelchen der Meinungsfreiheit zuzudecken. Dabei ist die Grenze zwischen Hass und Hetze, klaren Fakten und Meinungsfreiheit gar nicht so schwer zu erkennen, wie Sie uns das glauben machen wollen. Wenn zum Beispiel Sie, Herr Brandner, eine kritische Journalistin im Internet beleidigen oder indirekt zu Beleidigungen aufrufen, dann ist das Hass und Hetze und natürlich grundsätzlich strafbar, und es ist richtig, dass deswegen ermittelt wird. Wenn ich hier im Plenum dann darauf hinweise, dass wir erst gestern wieder mal die Immunität von Herrn Brandner und Herrn Krah aufheben mussten wegen Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche, wegen des Verdachts, dass Herr Krah sich von China hat kaufen lassen, also chinesische und nicht deutsche Interessen in diesem Parlament vertritt, dann sind diese wiederholten Immunitätsaufhebungen und Ermittlungen Fakten, meine Damen und Herrn. Und wenn ich ferner darauf hinweise, dass erst gestern die Verurteilung Ihres Thüringer Landeschefs, Björn Höcke, wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen rechtskräftig geworden ist, dann ist auch das ein Fakt. Fakten zu nennen, ist nicht strafbar, auch wenn das für Sie höchst unangenehm sein mag. Und wenn ich dann aus diesen Fakten den Schluss ziehe, dass der, der so konsequent Straftäter in Parlamente entsendet, eine Schande für diese Parlamente ist und dass dringend ein Parteiverbotsverfahren gegen Sie in Karlsruhe eingeleitet werden sollte, dann ist das meine Meinung, die Ihnen vielleicht nicht gefällt, die Sie aber aushalten müssen. Meine Damen und Herren, diese Grenzen sind klarer, als Sie es suggerieren. Natürlich: Ja zur Meinungsfreiheit, aber Nein zu Hass, Hetze und Verunglimpfung – das ist die Grenze, die der Rechtsstaat zieht. Meine Damen und Herren, der Kollege Müller hat gerade zu Recht Ausführungen zur Entstehungsgeschichte und zur Notwendigkeit von Gesetzesverschärfungen im Bereich der Hetze im Internet gemacht. Ob jede einzelne Anwendung des § 188 Strafgesetzbuch, jede einzelne Ermittlungsmaßnahme angemessen ist, darüber mag man diskutieren. Auch darüber, ob es vielleicht noch weitere, noch bessere Instrumente gibt, um den Demokratinnen und Demokraten und in der Tat gerade auch denen, die sich auf kommunaler Ebene für unsere Demokratie engagieren, den Rücken zu stärken, kann sicherlich diskutiert werden. Das kann aber nicht glaubwürdig diskutiert werden vor dem Hintergrund eines Antrags einer Partei, deren ganzes Wirken auf die Verunglimpfung der Repräsentanten unseres Landes ausgerichtet ist, einer Partei, die das politische Klima hier im Bundestag auch heute wieder vergiftet, die durch Bedrohung, Hass und Hetze die Meinungsfreiheit ihrer Kritiker de facto massiv einschränkt, einer Partei, die für China und Russland arbeitet, einer Partei, die vieles im Sinn hat, aber sicherlich nicht die Meinungsfreiheit Andersdenkender, die sicherlich nicht das Wohl unseres Landes im Sinne hat. Nein, meine Damen und Herren, in dieser Frage besitzen Sie überhaupt keine Glaubwürdigkeit. Vielen Dank. Ich darf für die SPD-Fraktion Helge Lindh das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes zur Beruhigung der AfD: Dass ich ein grünes Sakko und grüne Schuhe trage, ist kein Geheimauftrag von Baerbock und Habeck. Was wir heute erleben, ist ein großer Zaubertrick der AfD – und das kann ich auch lückenlos nachweisen –, ein wirklich perfides, auf die Spitze getriebenes Täuschungs- und Vexierspiel und letztlich eine leider perfektionierte Täter-Opfer-Umkehr, die Sie betreiben. Wovon reden wir nun im Zusammenhang mit den Fällen von § 188 StGB? Leute schreiben mir zum Beispiel – ich zitiere –: „Helge, der gesichert linksextreme Schwule“, „Das ist eine typische Pädophilenfresse“, „Es tut mir wirklich leid, wie man so furchtbar von der Natur bestraft werden kann“, „Das kommt dabei raus, wenn Bruder und Schwester Liebe machen“ oder: „Das ist Helge Lindh. Mit dem typischen Gesicht eines Politikers der SPD, das nur eine Mutter lieben kann, und der Körperhaltung eines wirbellosen Weichtiers“ oder – nächste Steigerungsstufe –: „Müssen Sie bald wieder umziehen, weil Ihre Adresse geleakt wird? Sie sind wohl schon sehr beliebt?“ oder: „Wegen deiner renitenten Art sind wir auf dich aufmerksam geworden und haben einen Wettbewerb ausgerufen, wer dich zuerst abschlachtet“ oder: „Man kann dir also bequem vorher den Hals lüften, etwa mit Schrotladungen aus nächster Nähe. Dann würde man noch die Wand hinter dir mit deinem Gehirn streichen, es würden Gehirnbrocken weitläufig im Raum verteilt werden und die Tatortreiniger hätten eine Menge Arbeit“ usw. usf. Und das ist nicht mal das Schlimmste. Viele Kolleginnen und Kollegen, insbesondere solche, die als migrantisch identifiziert werden, erleben jeden Tag noch viel Schlimmeres, digital und leider auch, was Sexismus und Rassismus betrifft, in Zwischenrufen und Kommentaren hier im Deutschen Bundestag. Darüber reden wir. Das ist aus Ihrer Sicht also Meinungsfreiheit. Ich sehe, wir haben Unterschiede. Und jetzt kommen wir mal zu Ihrem Täuschungsspiel. Das hat bei Ihnen Prinzip. Denn die Moral der AfD ist ja die Doppelmoral, und Ihr Ethos ist die Bigotterie. Das ist leider der Fall. Ihr Umgang mit Wahrheit ist die Beschwörung von Unwahrheit. Das sind Ihre Leitprinzipien. Wenn wir uns konkret angucken, wie Sie arbeiten, ist das mustergültig zu dokumentieren. Sie unterstellen uns ja, wir würden wieder Majestätsbeleidigungsparagrafen einführen wollen. Und dann sagen Sie: Das sind ja die Politiker, die ihre Befindlichkeiten haben, die so empfindlich sind und die so mimosenhaft sind. – Aber wer sind denn die größten Mimosen in diesem Land? Sie haben die politische Feigheit und die Mimosenhaftigkeit zum Goldstandard erhoben. Im Übrigen nutzen Sie auch gerne selbst den § 188 StGB. Das nenne ich Scheinheiligkeit und Doppelmoral. Ein zweiter Punkt, den Sie uns auch vorwerfen, lautet, wir würden jetzt wieder den Obrigkeitsstaat einführen. Der Witz bei dieser Verkehrung ist aber: Die Einzigen, die den Obrigkeitsstaat gewiss einführen, wenn sie an die Macht kommen, sind Sie. Dann erleben wir nicht mehr Gewaltenteilung. Dann werden Gerichte geschleift. Sie sollten die Letzten sein, die anderen vorwerfen, von Obrigkeit zu sprechen. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion gestatten? Ach, immer gerne. Das gab es so lange nicht mehr; deshalb freue ich mich, dass die AfD gerne von mir noch mal abgestraft werden will. Bitte schön. Herr Lindh, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Die Äußerungen gegen Ihre Person, die Sie genannt haben, sind schlimm. Wir haben auch öfter schon solche Erfahrungen gemacht. Uns geht es ja nur darum, dass Äußerungen, die strafbar sind, Beleidigungen, jeder zur Anzeige bringen kann und nicht nur Politiker; deshalb haben wir in diese Richtung argumentiert. Würden Sie das zur Kenntnis nehmen? Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf offensichtlich nicht vollends verstanden haben, auch nicht die Diskussion darüber und auch nicht ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2020. Es geht hier nämlich nicht darum, wie Sie suggerieren – das ist auch eine Täuschung –, dass es eine besondere Privilegierung für Politikerinnen und Politiker geben sollte. Im Übrigen geht es um Personen im politischen Leben, nicht nur im engeren Sinne, sondern hier geht es in der Erweiterung insbesondere auch um Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker und in dem Zusammenhang gerade um ihr Auftreten im öffentlichen Bereich und das öffentliche Wirken. Hier kommt der Punkt, und da wird es juristisch spannend: Wir haben ja die Abwägung von Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechten, Ehrschutz. Deutlich gemacht hat aber das Verfassungsgericht, dass wir im digitalen Zeitalter, in einem Zeitalter dieser massenhaften, scheinbar normalen Beleidigungen, Beschimpfungen – Klammer auf: denen Sie Vorschub leisten; Klammer zu –, die Dimension beachten müssen, dass ebendiese Beleidigungen öffentlich stattfinden und dass es dann nicht mehr um die Abwägung von Meinungsfreiheit oder Persönlichkeitsrechten geht, sondern darum, dass die Äußerungen, die aus der Perspektive der Meinungsfreiheit gemacht wurden, die Meinungsfreiheit aller gefährden, dass die Personen zum Schweigen gebracht werden sollen, nämlich Politikerinnen und Politiker, die die Stimme dagegen erheben. Deshalb danke ich für diese Frage, weil sie mir ermöglicht, ein Beispiel zu geben. Das ist eben Ihr Trick: Sie behaupten, wir würden Privilegierung und Silencing von Kritik betreiben. Das Gegenteil ist der Fall. Diejenigen, die mir schreiben und die anderen schreiben, betreiben Silencing, weil sie wollen, dass Leute nicht mehr den Mund aufmachen, dass sie sich nicht mehr für Demokratie einsetzen, dass sie aus Ohnmacht und aus Gewöhnung an den Hass das akzeptieren. Deshalb geht es hier mitnichten um Privilegierung von Politikerinnen und Politikern, sondern es geht um den Schutz von Leuten, die für die Demokratie eintreten. Im Übrigen haben wir uns ja auch dafür eingesetzt, dass Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, bei der Feuerwehr usw., geschützt werden, also mitnichten nur für Politiker. Nachdem Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, Sie noch mal zu widerlegen, kommen wir zu dem nächsten Punkt, nämlich dem der Meinungsfreiheit; die haben Sie ja eben wieder gezeigt. Der Witz ist aber, dass Ihr Verständnis von Meinungsfreiheit letztlich ist: Meinungsfreiheit ist unsere Meinungsfreiheit. – Also, wenn es um Ihre Meinungsfreiheit geht, ist Ihnen Meinungsfreiheit besonders wichtig; aber wehe, es äußern Leute eine Meinung, die Ihnen nicht passt. Dann wird es ganz schnell eng, und dann verendet und verschwindet dieses Verständnis für Meinungsfreiheit. Also ist auch das ein Täuschungsspiel. Kommen wir zum dritten Punkt. Sie suggerieren in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf auch, man wolle Kritik verhindern, Kritik nicht möglich machen. Was passiert denn hier? Weil wir so überzeugt sind von unserem Grundgesetz und weil wir das so leben, können Sie sich so äußern, bis an die Schmerzgrenze und darüber hinaus. Deshalb wird notorisch in diesem Land Rassismus geäußert, digital massenhaft. Deshalb ist das alles möglich. Mitnichten wird Kritik zum Schweigen gebracht; das Gegenteil ist der Fall. Unsere Demokratie lässt es eben zu, dass sie von innen so unterlaufen wird, wie Sie das praktizieren. Auch da haben Sie sich wieder verlaufen. Kommen wir zum nächsten Punkt. Sie sprechen davon, es gebe Start-ups der Abmahnungen und eine Abmahnindustrie. Das sei ein Recycling. Sie haben auch immer von der Asylindustrie gesprochen. Das ist nur eine Ablenkung. Was wir haben, ist eine Hassindustrie, die Sie jeden Tag betreiben und an die wir uns leider allzu sehr gewöhnt haben. Also ist auch das ein Ablenkungsmanöver. Wenn wir sagen: „Hass und Hetze!“, rufen Sie: „Bingo!“ und machen sich lustig darüber. Wenn wir sagen: „Putin!“, machen Sie sich lustig darüber. Auch wenn wir darauf hinweisen, wie Ihre Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen sind, machen Sie sich lustig darüber. Aber der Skandal ist doch nicht, dass wir wieder und wieder darauf hinweisen müssen, sondern der Skandal ist, dass Hass und Hetze von Ihnen zur Normalität erklärt worden sind, und der Skandal ist, dass die Verharmlosung Ihrer Beziehungen zu Putin Normalität geworden ist. Der Skandal ist nicht unsere Benennung Ihrer Bezüge zum Rechtsextremismus, sondern ist Ihr Rechtsextremismus. Auf dieses Täuschungsspiel dürfen wir eben nicht hereinfallen. Die allergrößte Täuschung – und deshalb müssen wir wach werden und dürfen nicht leiser sein, sondern müssen noch lauter werden – betrifft den Artikel 1 des Grundgesetzes, den wir ja alle kennen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Herr Abgeordneter. Sie wollen den Eindruck erwecken: Nein, die Würde des Menschen ist antastbar, und das ist so in Ordnung. – Nein, es ist nicht in Ordnung. Ich jedenfalls und viele andere werden nicht die Klappe halten, solange wir leben und solange wir in diesem Parlament sprechen. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Luke Hoß das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Abgeordnete! „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ – aha! Dass das von den Faschisten der AfD kommt, das hätte sich kein Komiker ausdenken können. Man kann darüber sprechen, ob Beleidigungen das öffentliche Wirken von Politikerinnen und Politikern überhaupt schwerer machen können. Niemand denkt wirklich, dass AfD-Abgeordnete im Stall stehen, weil sie jemand als Schwein bezeichnet hat. Man kann und sollte darüber sprechen, warum gerade Politiker/-innen besonders geschützt werden. Es sind doch Migrantinnen und Migranten, Queers und viele mehr, die jeden Tag von Ihnen und Ihren Handlangern bedroht werden. Aber genau das ist das Absurde an diesem Gesetzentwurf. Sie von der AfD sind es doch, die aufrechte Antifaschistinnen und Antifaschisten mit jedem Mittel einschüchtern wollen. Das ist genau eins Ihrer Lieblingsmittel. Sie zeigen arme Bürger/-innen an, nur weil sie ihre Meinung gesagt haben. Sie haben Hunderten die Polizei auf den Hals gehetzt. Sie sitzen hier und stecken sich Zehntausende Euro ein, lassen sich rumchauffieren und checken Ihre fetten Aktiendepots. Und trotzdem setzen Sie dann mutmaßlich auch noch Ihre Mitarbeiter/-innen darauf an, Opfer für Ihre Masche zu suchen. Schäbig! Sie inszenieren sich mit Ihrem Gesetzentwurf als Anwalt der kleinen Leute. Dabei sind Sie es, die dafür sorgen, dass Bürger/-innen früh am Morgen aus dem Schlaf gerissen werden, wie Sie das gesagt haben, Herr Brandner, die dafür sorgen, dass bewaffnete Polizisten vor ihrer Tür stehen. Wenn es gut läuft, wird geklingelt; wenn nicht, wird die Tür mit einer Ramme aufgebrochen. Da müssen völlig verstörte Bürger/-innen zusehen, wie ihre Wohnung auf den Kopf gestellt wird. Kinder fangen an, zu weinen. Computer, Handys, Festplatten, alles wird mitgenommen. Es wird Monate dauern, bis das zurückgegeben wird. Ob man darauf angewiesen ist, um zu arbeiten, um zu lernen, um Freundinnen und Freunde, um die Familie anzurufen, das ist Ihnen doch egal, weil Sie Leute bestrafen wollen, die Haltung gegen Ihre Verbrecherbande zeigen. Ein Rentner, der sein Leben lang hart gearbeitet hat, muss von seinem wenigen Geld 300 Euro Strafe zahlen, jemand anderer – ein Mechatroniker kurz vor dem Ruhestand – 7 200 Euro, weil Sie die ganze Macht des Staates auffahren, um ganz normale Bürger/-innen um ihr hart verdientes Geld zu bringen – und das alles nur, weil zum Beispiel jemand zu Alice Weidel gesagt hat: „Nazi-Sau“. Vielen Dank. Herr Abgeordneter Hoß – – – Herr Brandner, wenn Sie mir vorschreiben wollen, was ich hier oben zu tun habe, dann nehme ich das zur Kenntnis. Ich bin von Ihrer Fraktion gebeten worden, jetzt das Wort zu nehmen, und Sie hindern mich daran, das zu tun. Ich finde das unangemessen. Herr Abgeordneter Hoß, ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie die AfD als „Faschisten“ ansprechen, und ich finde es auch nicht akzeptabel, dass Sie die AfD als „Verbrecherbande“ ansprechen. Deswegen würde ich das gerne als nicht akzeptabel qualifizieren. – Herr Brandner, wenn Sie das Handeln des Präsidenten kommentieren wollen, dann kommentiere ich gleich Ihr Handeln. – Herr Brandner, wenn Sie die Einberufung des Ältestenrats wünschen: Es steht Ihnen frei. Aber ich finde es jetzt ausgesprochen unangenehm, wenn Sie mir vorschreiben wollen, wie ich hier die Sitzung zu leiten habe. – Ja, Herr Brandner, das mache ich auch. Ich erinnere mich, bei welchem Tagesordnungspunkt ich hier gestern Abend die Sitzung zu leiten hatte. Ich darf für die CDU/CSU-Fraktion aufrufen den Abgeordneten Christian Moser.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 188 StGB, der letztes Jahr fast genau so eingebracht wurde. Warum wurde dieser Paragraf im Strafgesetzbuch eingeführt? Juristisch handelt es sich um eine Qualifikation – das stimmt –: Wir heben etwas heraus, wir bestrafen Beleidigung und üble Nachrede unter der Voraussetzung stärker, dass die Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken eines Amtsträgers zu erschweren. Natürlich kann man fragen: Warum muss das sein? Warum brauchen wir das? Sie sprechen von einem „Sonderrecht“. Wie bei jedem Straftatbestand und jeder Strafverschärfung müssen wir fragen: Gibt es dafür ein Bedürfnis? Politiker stehen in ganz besonderer Art und Weise in der Öffentlichkeit – nicht nur sie, sondern auch ihre Familien. Jetzt kann man natürlich sagen: Augen auf bei der Berufswahl! – Das stimmt, und ich vertrete die Auffassung: Man muss auch etwas aushalten können. Ich persönlich fand das Vorgehen in der Causa Habeck mit den Durchsuchungen damals unverhältnismäßig. Ich komme ja aus Bayern, aus dem ländlichen Raum. Wenn auf einem Dorffest oder im Wirtshaus irgendwann zu späterer Stunde Meinungsverschiedenheiten aufkommen, dann gibt es des Öfteren die gepflegte Wirtshausbeleidigung. Die ist am nächsten Tag wieder vergessen. Ich denke, solche Beleidigungen sind nicht der Grund für diese Strafverschärfung. Diese Strafverschärfung hat ihren Grund darin, dass sich in den letzten Jahren – und der Kollege Müller hat gesagt, dass wir diesen Paragrafen auch im Nachgang des Mordes an Walter Lübcke eingeführt haben – das Klima stark verändert hat, dass es giftiger geworden ist. Es werden Wohnadressen von Politikern herausgesucht. Es wird systematische Hetze im Netz gegen einzelne Personen betrieben. Es werden Familienmitglieder in Mithaftung genommen. Es werden gezielt Lügen zur Demontage einer Person verbreitet. Die Qualität der Beleidigung von Politikern verändert sich. Während meines Wahlkampfs – viele Beispiele wurden heute schon vorgetragen – standen auf der Seite einer Tageszeitung in einem sozialen Netzwerk die an mich gerichteten Sätze: Verreck doch, geh doch an die Front! Wenn du ein Jahr aushältst, bist du ein Guter, ansonsten war es um dich nicht schade. – Da ging es um den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Ich habe damals keine Anzeige erstattet. Ich kann aber verstehen, dass das Menschen tun, dass sie sich unsicher fühlen, wenn die Kinder in der Schule blöd angeredet werden. – Das ist der Grund für diese Strafverschärfung. Es geht hier um eine andere Qualität. „Hohlkopf“ ist halt doch etwas anderes als „Kopf ab“, und deswegen gibt es diesen Paragrafen. Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Kommunalwahl sagen: Wir haben viele ehrenamtliche Bürgermeister in Deutschland. Viele wollen dieses Amt nicht mehr wahrnehmen, weil sie Angst haben. Diese Posten sind aber systemrelevant. Herr Moser. Wir schützen auch unsere Demokratie, wir schützen auch die Funktionsfähigkeit unseres Staates, wenn wir diese Personen schützen. Danke. Für die AfD-Fraktion darf ich den Abgeordneten Meyer-Soltau aufrufen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Wir reden über die Abschaffung eines reaktionär anmutenden Paragrafen, dem der Quasimajestätsbeleidigung. Gemeint ist § 188 StGB, der in Absatz 2 sogar eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und damit einen Eintrag ins Führungszeugnis vorsieht. Ehemals regelte der § 95 des Strafgesetzbuches, dass, wer den Kaiser oder Landesherrn beleidigte, mit Gefängnis nicht unter zwei Monaten und bis zu fünf Jahren bestraft werden konnte. Das war im Kaiserreich. Man solle „dem Volke aufs Maul schauen“, sagte Martin Luther, und er meinte damit, man solle die Ansichten der Bevölkerung verstehen und beobachten. Eine weise Ansicht! Denn wenn man wissen will, wie das Volk denkt und was es verlangt, muss man hinhören und achtsam sein. Sie haben mit dem § 188 StGB dem Volk einen Maulkorb verpasst, weil Sie es nicht mehr ertragen haben, dass Kritik laut wurde an der inhaltslosen und verantwortungslosen Politik, die Sie fabriziert haben. Die Meinungsfreiheit immer weiter einschränken, Kritik unter Strafe stellen und dem Volk das Maul verbieten – das ist es, was Sie mit dieser Norm erreichen wollten. Und Sie wundern sich darüber, dass Ihre Umfragewerte in den Keller rauschen! Wir meinen, die Freiheit der Meinung ist eines der wichtigsten Güter in einer Demokratie. Diese einzuschränken, ist ein Eingriff in die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Diese Vorschrift muss ersatzlos gestrichen werden! §§ 185 und 186 StGB regeln bereits diese Tatbestände, und ich traue es unseren Richtern zu, diese mühelos richtig auszuurteilen. Keine Lex specialis für Politiker, weil diese vom Volk gewählte Vertreter und dessen Sprachrohr sein sollen, nicht abgehobene Personen mit Sonderstatus! Kein Maulkorb für kritische Bürger! Das ist unsere Ansicht. Deswegen freue ich mich auf ein hervorragendes Wahlergebnis am Sonntag in NRW, besonders in Duisburg, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Bochum und, Herr Lindh, auch in Wuppertal. Danke. Ich darf für die CDU/CSU Herrn Carsten Müller das Wort erteilen.
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist in dieser Debatte relativ deutlich geworden, dass es für den Irrläuferantrag der sogenannten AfD hier im Haus keine Mehrheit gibt. Das hat auch gute Gründe. Ich will noch mal an das erinnern, was meine Kollegen Axel Müller und Christian Moser hier ausgeführt haben. Was hat zur Fassung des § 188 StGB in der derzeitigen Form geführt? Dazu hat der feige, hinterhältige Mord an Walter Lübcke geführt, der nicht unbeantwortet bleiben durfte. Meine Damen und Herren, es ist auch nach wie vor so, dass die politische Stimmung im Lande aufgeheizt ist; wir stellen ja nicht nur im Netz gewalttätige Übergriffe fest. Und aus Worten werden Taten. Ich will das hier durchaus auch mal benennen und nicht nur zu einer extremistischen Partei gucken, sondern auch zu einer anderen extremistischen Partei, der Linkspartei. Ich finde es unvorstellbar, dass von Ihrer Partei überhaupt keine Reaktion darauf erfolgt, dass Ihre Jugendorganisation das Attentat auf Charlie Kirk öffentlich bejubelt. Ich finde das abscheulich, weil Sie damit solchen Taten das Wort reden und die Flinte halten. Meine Damen und Herren, bemerkenswert an der heutigen Debatte ist, dass die AfD auf die Übergriffigkeit ihrer Fraktionsvorsitzenden Weidel überhaupt nicht zu sprechen gekommen ist. Frau Weidel beschäftigt die Behörden unter Rückgriff auf § 188 StGB massenhaft. Sie reden darüber nicht. Sie belügen darüber die Öffentlichkeit. Und noch schlimmer: Sie belügen sogar die Öffentlichkeit, wenn Sie überführt werden. Denn die Anzahl dieser Anzeigen und Verfahren haben Sie ja wider besseres Wissen versucht herunterzuspielen. Es waren öffentliche Verlautbarungen der Sie vertretenden Anwälte, die die Öffentlichkeit über die wahren Zahlen unterrichtet haben. Meine Damen und Herren, ich finde das einfach unangemessen und im besonderen Maße verlogen. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Brandner zulassen? Außerordentlich gerne. Ist er gerade nicht auf der Zugtoilette eingesperrt? – Ach nein, tatsächlich: Da ist er. Herr Müller, Ihr tiefgründiger Humor scheint nicht überall anzukommen. Vielleicht tanzen Sie gleich noch mal den Witz vor, den Sie da machen wollten. Mir geht es um Folgendes: Mein Vorredner hat ja gerade schon unsere Fraktionsvorsitzende, Frau Alice Weidel, im Zusammenhang mit § 188 StGB angesprochen. Dazu wollte ich nur Folgendes sagen: Es gab Fälle, völlig klar. Aber Sie kennen den Amtsermittlungsgrundsatz in § 188 StGB, sodass manche Fälle gar nicht aktiv betrieben werden müssen, um trotzdem in den Mühlen der Justiz zu landen. Worauf ich aber hinauswill, ist Folgendes: § 188 StGB ist – ich glaube, da sind wir uns einig – geltendes Recht. Wir wollen das geltende Recht abschaffen. Und jetzt sagen Sie, weil wir als Alternative für Deutschland uns bzw. Alice Weidel sich an geltendes Recht hält, es sei verwerflich, zu sagen, dass wir das abschaffen wollen. Wissen Sie was? Geltendes Recht ist auch das Einkommensteuergesetz. Ich mag das auch nicht in allen Facetten, und trotzdem zahle ich meine Steuern. Geltendes Recht ist auch, Zwangsgebühren für den Staatsfunk zu bezahlen. Auch das mache ich nicht gerne, trotzdem muss ich es machen, weil es mir so vorgeschrieben ist. Also bitte schön, warum reiten Sie als sogenannte CDU und vermeintliche Rechtsstaatspartei darauf rum, dass von geltendem Recht Gebrauch gemacht wird? Ich verstehe das nicht. Herr Kollege, die Frage ist gut, und ich bin froh, dass Sie sie genau so gestellt haben; denn darauf gibt es eine einfache Antwort: Erstens sind in den Fällen durch Ihre Fraktionsvorsitzende – ich hoffe, Sie stellen sie zur Rede – Strafanträge gestellt worden. Zweitens – und das ist eben besonders entlarvend für Ihre Partei – sollten Sie sich dringend an geltendes Recht halten. Das gelingt auch Ihnen persönlich leider sehr selten. Ich kann mich beispielsweise daran erinnern, dass ich in der Presse gelesen habe, dass Sie schon etliche Zehntausend Euro an Menschen haben zahlen müssen, die Opfer Ihrer Beleidigungen und Herabsetzungen geworden sind. Das ist eben Ihr Geschäftsmodell. – Unterbrechen Sie mich nicht! Besonders beeindruckend ist es immer, wenn sich eine politische Kaste wie Ihre nicht nur an das geltende Recht hält, sondern vor allen Dingen auch an die eigenen Vorstellungen. Und das gelingt Ihnen ja gerade nicht. Wenn Sie also sagen, § 188 StGB sei Majestätsrecht, dann würde ich Ihnen dringend nahelegen, Ihre eigenen Grundsätze für Ihr eigenes Verhalten zu beachten. Ich erinnere mich daran, dass das relativ gut ankommt. Ich erinnere mich daran, dass wir auch schon mal Minister hatten, die beispielsweise Regulierungen im Bereich des Maklerrechtes für andere forderten, sich selbst zunächst aber nicht daran gehalten haben, sondern erst im Nachgang. – Bleiben Sie bitte stehen, solange ich Ihre Frage beantworte. – Ja. Offensichtlich scheint Herr Brandner nicht an einem Dialog interessiert zu sein, sondern selbst die Sitzung leiten zu wollen. – Herr Abgeordneter Müller, ich würde Sie jetzt einfach bitten, Ihre Rede zu Ende zu bringen und sich nicht weiter unterbrechen zu lassen. Vielen Dank, Herr Präsident. Ich fahre fort. – Aber das zeigt eben die Schwierigkeit, die der Kollege Brandner im Umgang mit und bei der Beachtung von Regeln hat. Meine Damen und Herren, § 188 wird nicht abgeschafft werden. § 188 schützt die Meinungsfreiheit. § 188 schützt auch das besonnene Umgehen trotz aller inhaltlichen Schärfe im politischen Diskurs. Ihr Antrag ist einfach nur fehlgehend und schäbig. Vielen Dank. Vielen Dank. – Ich will noch mal feststellen, dass Begriffe wie „Schwachkopf“, „Staatsfunk“, „Schurkenstaat“, „Faschisten“, „Haltung Ihrer Verbrecherbande“ und dann noch mal die Wiederholung „Staatsfunk“ von Herrn Brandner aus meiner Sicht unangenehme und unangemessene Bezeichnungen sind. Wir sollten uns mit Inhalten überzeugen und Herabwürdigungen und Beleidigungen unterlassen. Deswegen schließe ich jetzt die Aussprache, bevor es meinen Ohren zu sehr wehtut.
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