Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss)
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss)
Zusammenfassung
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Reden (9)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz Haushaltswoche beschließen wir heute mit den Stimmen der Koalition und hoffentlich auch noch weiteren Stimmen ein sogenanntes Omnibusgesetz. Wir verbinden also mehrere Gesetze miteinander, die allesamt dem Umstand geschuldet sind, dass wir beim Umstieg auf erneuerbare Energien mehr Beschleunigung brauchen. Ein Beschleunigungsbooster ist in diesem Gesetz verankert. Damit erfüllen wir eine Teilumsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, der sogenannten RED III. Es bleiben noch ein paar Bereiche übrig, aber wir wollten jetzt auch schon pünktlich, weil zum 30. Juni war das umzusetzen, diese Umsetzung vornehmen, um eben den Möglichkeiten, die nur EU-seitig gegeben sind, für mehr Beschleunigung beim Ausbau erneuerbarer Energien auch gerecht zu werden. Diese Dinge bewirken im Baugesetzbuch, im Wasserhaushaltsgesetz, im Windflächenbedarfsgesetz, im Erneuerbare-Energien-Gesetz Veränderungen. Diesen widmen wir uns mit diesem Gesetzentwurf. Wir haben aber noch eine Änderung mit aufgenommen, die im Koalitionsvertrag verbrieft ist. Diese betrifft die Steuerungswirkung für den Windenergieausbau. Hier ist es mir wichtig, zu betonen, dass wir hier keinerlei Beschränkung der kommunalen Hoheit vornehmen. Die Kommunen können weiterhin jenseits der länderseitigen Flächenplanungen aktiv werden. Wenn die Kommunen sich für den Windenergieausbau entscheiden, dann haben sie die Möglichkeiten dazu. Zum Schluss noch ein paar Worte zum zeitlichen Ablauf. Es ist wichtig, jetzt zu reagieren, weil wir schon Beschleunigungsmaßnahmen geltend haben, im Sinne der Notfallverordnung; diese gilt es jetzt, zu verlängern, im Sinne eines Lückenschlusses. In diesem Sinne werbe ich um Zustimmung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. – Dann hat als Nächstes das Wort für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Dr. Michael Blos.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Kennen Sie eigentlich die fünf Staatsprinzipien unserer Republik? Sie stehen in Artikel 20 des Grundgesetzes. Das wichtigste und in Brüssel, Straßburg und bei Teilen dieses Hauses unbeliebteste – ich schaue nach links – ist sicher das Demokratieprinzip, also die Volkssouveränität. Nicht weniger bedeutsam ist das Föderalismusprinzip, abgeleitet aus dem Wort „Bund“ in Bundesrepublik. Föderalismus heißt: Entscheidungen werden vor Ort getroffen, subsidiär, nicht zentral in Berlin oder Brüssel. In einem funktionierenden föderalen und demokratischen Staat dürften also die Menschen in meiner südbadischen Heimat selbst darüber entscheiden, ob der Schwarzwald mit Windrädern auf riesigen Betonfundamenten und mit großen Anfahrts- und Stromleitungsschneisen verspargelt wird, ob der Schutz des vom Aussterben bedrohten Auerhuhns demgegenüber wirklich nachrangig sein soll und ob Flächen, die sonst für die landwirtschaftliche Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung stünden, stattdessen durch Solarfarmen in Wüsten verwandelt werden. Aber der Föderalismus sieht rot – RED III, um genau zu sein. Bis 2030 sollen 42,5 Prozent des Stroms in der EU aus erneuerbaren Quellen stammen. In Deutschland liegt die Quote aktuell bei 22,5 Prozent. Was bedeutet das für unser Land, für unsere Bürger? Sie legen ein Gesetz vor, das unseren Rechtsstaat aushöhlt und den Föderalismus mit Füßen tritt – alles im Namen eines angeblichen Klimaschutzes, der zur ideologischen Ersatzreligion geworden ist. Mit Ihrem sogenannten Beschleunigungsgesetz – nennen wir es besser „Genehmigungsdiktat“ – schaffen Sie Beschleunigungsgebiete, in denen Windräder und Solarfelder im Eilverfahren durchgewunken werden. Umweltverträglichkeitsprüfungen entfallen, Artenschutz wird zur Randnotiz. Und Bürgerproteste? 30-Tage-Frist, dann rollt der Beton. Das ist kein schlanker Staat, das ist ein übergriffiger Staat. Das ist Planwirtschaft im Ökomantel und ein weiterer Beweis dafür, wie wenig Sie von echter Bürgerbeteiligung halten. Sie entmündigen die Bundesländer. Der Bund setzt künftig Flächenziele gegen Parlamente, gegen kommunale Planungshoheit, gegen den ländlichen Raum durch. Wer nicht spurt, wird sanktioniert. Willkommen in der EU-Klimakommandowirtschaft! Und als Krönung verkaufen Sie das Ganze als Bürokratieabbau. 16 Millionen Euro Einsparungen bei Genehmigungen: Das ist ein Placebo. Tatsächlich explodieren Netzkosten und Strompreise, während Landschaften zerstört und Tierarten verdrängt werden. RED III ist kein demokratisch entstandener Kompromiss, sondern ein zentralistisches Diktat. Deutschland wird im Namen des Klimas zu einem Windrad- und PV-Flächenpark umgeformt, ohne Rücksicht auf Natur, Landschaft, Artenschutz und Versorgungssicherheit. Ein klares Nein zu RED III! Für die CDU/CSU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Mark Helfrich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind als schwarz-rote Koalition angetreten, um Verantwortung für Deutschland zu übernehmen. Mit diesem Gesetzentwurf tun wir genau das. Wir setzen hiermit einen Teil der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie um, der schon längst hätte umgesetzt sein müssen. Wir regeln und beschleunigen Zulassungsfristen für Windenergie an Land und für Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Wasserbezug. Vor allem aber wenden wir mit diesem Eilverfahren Zwangsgelder aus Brüssel ab; denn die EU-Kommission hat bereits letzten Herbst ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das gilt es abzuwenden. Ja, dieses Eilverfahren hat uns allen einiges abverlangt; das gebe ich gerne zu. Viele Projekte da draußen haben aber händeringend darauf gewartet. Das Argument, insbesondere aus den Reihen der Grünen und der Linken, Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit, lasse ich an dieser Stelle nicht gelten. Ich hätte mich gefreut, wenn Frau Lemke als ehemalige Umweltministerin heute hier gewesen wäre. Dann hätten wir vielleicht erfahren, warum dieses Gesetz bis heute nicht in die Umsetzung gekommen ist. Wir holen das heute hier nach. Wir waren gründlich und schnell und bringen nun inhaltlich einige ganz konkrete Verbesserungen auf den Weg. Erstens. Wir korrigieren hier – auch auf Bitten der Windkraftbranche – einen Webfehler der Ampel. Die fehlende Berücksichtigung militärischer und luftverkehrlicher Belange bei Änderungsgenehmigungen war zwar gut gemeint, hat aber lediglich zu massiver Rechtsunsicherheit geführt, statt den Prozess zu beschleunigen. Nun stellen wir das sowohl für die Genehmigungsbehörde als auch für die Luftverkehrsbehörden und die Bundeswehr mit konkreten Fristen richtig. Dadurch werden Verzögerungen vermieden, und es herrscht wieder Klarheit. Zweitens. Die Kollegin Dr. Scheer hat es schon gesagt: Wir schaffen nun den Lückenschluss für einfachere Genehmigungen von Windenergieanlagen in bestehenden Beschleunigungsgebieten. Warum das so wichtig ist? Zahlreiche Projekte da draußen haben sich im Vertrauen auf eine Anschlussregelung auf den Weg gemacht, und wir halten schlicht und ergreifend Wort. Das ist eine Tugend, und deshalb tun wir das. Drittens. Herr Dr. Blos – ich spreche Sie jetzt an dieser Stelle mal direkt an –, Sie haben offensichtlich den Gesetzentwurf nicht zu Ende gelesen. Wir sorgen nämlich mit diesem Gesetz auch für mehr Steuerung beim Ausbau der Windenergie. Nach dem Erreichen der Flächenziele soll sich der Ausbau der Windenergie an Land auf die dafür vorgesehenen Windenergiegebiete konzentrieren. Die Kommunen können nach eigenem Ermessen vor Ort entscheiden, ob im Sinne von Positivplanung für die Akzeptanz mehr möglich ist. Wichtig ist aber, dass wir mehr Akzeptanz beim Windenergieausbau hinbekommen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wer also einen verlässlichen und gesteuerten Ausbau der Erneuerbaren möchte, der kann diesem Gesetzentwurf eigentlich nur zustimmen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Abgeordnete Katrin Uhlig das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe zu: Sie haben mich überrascht. Ich hätte nicht damit gerechnet, dass Sie den beschleunigten Ausbau der Windenergie so weit nach oben priorisieren würden und als eines der ersten Gesetze hier im Parlament zum Abschluss bringen möchten. Aber gut gemeint ist leider nicht immer gut gemacht. Mit Blick auf das Verfahren, das Sie für diesen Gesetzentwurf gewählt haben, fehlt Ihnen vermutlich der Kollege Heilmann in Ihren Reihen für zielführende Hinweise, wie ein ordentliches Verfahren durchzuführen wäre. Denn die Kurzfristigkeit, mit der hier Änderungen durch das Parlament gebracht werden sollen, ist gerade nach der extrem lauten Kritik der Union in der letzten Legislaturperiode mindestens verwunderlich. Der Zeitrahmen hat es uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern, aber auch den Expertinnen und Experten sowie der Branche kaum erlaubt, alle Auswirkungen der von Ihnen vorgelegten Änderungen zu prüfen. Das gilt insbesondere mit Blick auf den Änderungsantrag, der komplett neue Regelungen für die Windenergie im Außenbereich beinhaltet. Damit verunsichern Sie die Windbranche unnötig. Die Verunsicherung geht auch weiter, wenn man sich die Regelungen selbst anschaut. Wie genau, werte Kolleginnen und Kollegen, stellt man fest, ob Orts- und Landschaftsbild berührt sind? Ist etwas immer berührt, wenn sich etwas verändert, oder erst dann, wenn es jemand spürt, und, wenn ja, wer? Unklare Rechtsbegriffe und Formulierungen blockieren einen schnellen Ausbau der Windenergie, weil Planungs- und Genehmigungsbehörden vor Ort vor der Frage stehen, was wir ihnen als Gesetzgeber mit der Formulierung eigentlich sagen wollen. Mit Blick auf Umwelt-, Natur- und Artenschutz schleifen Sie Standards, zum Beispiel bei der UVP und den Artenschutzprüfungen. Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz werden in vielen Fällen nicht stattfinden. Stattdessen sind bei fehlenden Datengrundlagen Ersatzzahlungen vorgesehen. Noch schlimmer ist es bei Gewässer- und Habitatschutz in Natura-2000-Gebieten; da sieht der Gesetzentwurf nicht einmal mehr Zahlungen vor. Gerade mit Blick darauf, dass wir neben der Klimakrise auch vor der Herausforderung des Artensterbens stehen, muss zwischen der Beschleunigung der Windenergie und einem Mindestmaß an Arten- und Naturschutz immer sinnvoll abgewogen werden. Ich habe Ihnen am Dienstag an dieser Stelle schon einmal gesagt, dass es kein echter Bürokratieabbau ist, einfach pauschal Artenschutz- und Naturschutzstandards zu schleifen. Es braucht ehrliche Antworten auf die Frage, wie man Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt, zum Beispiel durch klar formulierte Gesetze, die verschiedene Belange abwägen. Mit Blick auf das Verfahren und den Inhalt Ihres Gesetzentwurfs und mit Blick darauf, dass er in der Branche und voraussichtlich auch in den Behörden zu viel Unsicherheit führt, frage ich mich inzwischen schon, – Kommen Sie bitte zum Ende. – ob das schnelle Verfahren von Ihnen wirklich zur Beschleunigung genutzt wird oder um den Windausbau am Ende vielleicht doch auszubremsen. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat nun das Wort der Abgeordnete Lorenz Gösta Beutin.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausbau der Windenergie und der Solarkraft ist eine der zentralen Antworten auf die Klimakrise. Wir haben in den letzten Jahrzehnten erlebt, wie beides von den Fossilen-Lobbys und Konzernen immer wieder ausgebremst worden ist. Deshalb sagen wir: Es ist gut, dass diese Bundesregierung heute ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus vorlegt; aber es ist falsch, wie sie das tut. Wir hatten im Klima- und Umweltausschuss eine Anhörung. Bei dieser Anhörung haben sämtliche Sachverständige – sowohl die der Opposition als auch die der Koalitionsfraktionen – ganz klar gesagt: Dieser Gesetzentwurf ist nicht gut. Dieser Gesetzentwurf ist nicht zielführend. Er schafft neue Rechtsunsicherheiten. Und er birgt das Problem, dass der Windkraftausbau in den Gebieten, die nicht zu den Beschleunigungsgebieten zählen, ausgebremst wird. Das ist ein grundlegendes Problem. Und deswegen hätten Sie diesen Gesetzentwurf nach dieser Anhörung zurückziehen und noch mal überarbeiten müssen. Was wir zur Beschleunigung brauchen, ist mehr Personal, eine bundesweite Vereinheitlichung von Standards und eine klare Digitalisierung. Die Digitalisierung soll jetzt kommen; aber Sie wissen ja, wie das in Deutschland ist: Wenn es um Digitalisierung geht, ist das Papier manchmal nicht so viel wert wie das, was draufgedruckt ist. Also sagen wir ganz klar: Das Zauberwort heißt stattdessen: Akzeptanz. Statt Umweltverträglichkeitsprüfungen zu schleifen, statt Artenschutz zu schleifen und statt Naturschutz zu schleifen, sollte eine dezentrale Energiewende vorangetrieben werden – in den Händen der Menschen, nicht der Konzerne! Wir müssen mehr Beteiligungsrechte in den Kommunen schaffen – durch Genossenschaften, durch kommunalen Ausbau von Windkraft und Solarkraft! Wir brauchen mehr Demokratie, wir brauchen mehr Beteiligung. Wir brauchen nicht weniger. Vielen Dank. Als Nächstes hat das Wort für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Dunja Kreiser.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Richtig ist: Wir setzen eine in Verzug geratene EU-Vorgabe um. – Falsch ist, dass hier gesagt wird: Der Bund setzt sich über den Föderalismus hinweg. – Richtig ist: Die Kommunen und die Länder haben weiterhin die eigene Entscheidung, wie erneuerbare Energie ausgebaut wird. Falsch ist, dass wir Umweltverträglichkeitsprüfungen aussetzen. Richtig ist: Wir setzen ein Screening ein, das sich aus Daten der Strategischen Umweltprüfung ergibt. Wir schaffen das durch die Festsetzung von einheitlichen zuständigen Stellen, durch Fristverkürzungen und Klarstellungen bei der Einreichung der Unterlagen. Meine Damen und Herren, Behörden prüfen das Gleiche wie zuvor, nur eben schneller. Ich zumindest finde: Das ist ein richtiger Schritt. Die öffentliche Anhörung hat gezeigt: So geht es zügig, so ist es umsetzbar in der Praxis und in den Behörden; denn wir wollen und müssen ins Machen kommen. In meiner Heimat, Wahlkreis Salzgitter – Wolfenbüttel, sind über 160 Windenergieanlagen in Betrieb. Damit sind wir bei der Windenergie durchschnittlich gesehen weit vorn; das würde ich mir auch von anderen Regionen wünschen. Bayern schafft gerade mal sechs Windräder in einem Jahr. 5,3 Millionen Photovoltaikanlagen auf unseren deutschen Dächern, an Autobahnstreifen, auf Balkonen und auf Parkplätzen decken bis zu 15 Prozent unseres Strombedarfs. Ich finde: Da muss man doch weitermachen. Wir wollen diese günstige Stromerzeugung auch weiter voranbringen, aber natürlich nicht um jeden Preis. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen haben wir in diesem Gesetz für den Ausbau der Photovoltaikanlagen ausgeklammert; das ist wichtig für den Natur- und Gewässerschutz und für die Artenvielfalt. Es ist ein Gesetz, das den Ausbau mit Augenmaß und Ambitionen nach vorne bringt. Packen wir es an! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Dr. Paul Schmidt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 431 Terawattstunden Strom erzeugt und davon schon 60 Prozent aus erneuerbaren Energien. Die EU-Richtlinie RED III, die wir nun in einem Windkraftbeschleunigungsgesetz umsetzen sollen, verlangt aber nur 42,5 Prozent bis 2030. Die installierte Leistung an Photovoltaik in Deutschland beträgt laut Bundesnetzagentur schon 100 Gigawatt. Dazu kommen 70 Gigawatt an Wind – zusammen 170 Gigawatt. Wir können in Deutschland aber nur 85 Gigawatt an Strom verbrauchen. Das ist nur die Hälfte. Bei optimalem Wind und voller Sonne erzeugen wir also schon jetzt 85 Gigawatt zu viel Strom, für die wir dem Ausland viel Geld geben müssen, damit es uns den Strom abnimmt. Das sind die berühmten negativen Strompreise. Bei den negativen Strompreisen hatten wir 2024 einen neuen Negativrekord: 457 Stunden, über 5 Prozent des Jahres negative Strompreise. – Photovoltaik und Windenergie sind eben unzuverlässig und wechselhaft. Wenn wir wirklich mehr CO2-armen Strom im deutschen Netz haben wollen, brauchen wir mehr Grundlastenergie, also mehr Kernenergie. Wir brauchen kein Windkraftbeschleunigungsgesetz für noch mehr Windkraftanlagen, die noch mehr überflüssigen Strom liefern und so die Strompreise weiter in die Höhe treiben. Wir brauchen kein Gesetz, das die Magie unserer Landschaften weiter zerstört, inklusive der Silhouetten von Odenwald, Pfälzer Wald und Schwarzwald, die Silhouetten unserer Heimat. Wir von der AfD sagen: Nein! Als letzter Redner in der Debatte hat für die CDU/CSU-Fraktion nun das Wort der Abgeordnete Dr. Klaus Wiener.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Umsetzung der europäischen RED III-Richtlinie schaffen wir in der Tat mehr Rechtssicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien, und wir sorgen gleichzeitig auch dafür, dass es keinen unkontrollierten Wildwuchs insbesondere beim Ausbau der Windenergie gibt. Sind nämlich die Flächenziele erreicht, so wie das etwa in meinem Heimatland NRW bereits der Fall ist, wo der Ausbau deutlich über Plan liegt, dann sind Anlagen außerhalb von Windenergiegebieten schlicht unzulässig. Ich glaube, dass dieses Gesetz eine gute Balance herstellt zwischen unserem Ziel, saubere Energie zu produzieren, und den auch sehr berechtigten Schutzinteressen von Menschen. Bei aller Freude über das Tempo, mit dem wir das Gesetz im Eilverfahren – das hat die Ampel zum Schluss dann ja nicht mehr zustande gebracht – auf den Weg gebracht haben, will ich heute als letzter Redner auch ein bisschen Wasser in den Wein gießen; denn wir werden nicht umhinkommen, sehr viel stärker als bisher für echte Marktbedingungen im Bereich der erneuerbaren Energien zu sorgen. Liebe Kollegen, es kann einfach nicht sein, dass die Zahl der Tage mit negativen Börsenpreisen stetig zunimmt und gleichzeitig die Investoren von garantierten Abnahmepreisen profitieren. Wenn man sich die Zahlen für 2025 ansieht, stellt man fest, dass wir hier schon wieder einen neuen Negativrekord erleben. Das, meine ich, muss im Interesse der Steuerzahler beendet werden. Anlagen müssen sich auch hier im erneuerbaren Bereich ohne Subventionen rechnen. Alles andere macht ökonomisch keinen Sinn. Zweitens ist mit dem Ausbau von Wind- und PV-Anlagen die Größe des Problems für meinen Geschmack nur unzureichend adressiert. Deutschland hat einen Gesamtenergiebedarf von 3 000 Terawattstunden jährlich. Davon wurde 2024 nur rund ein Fünftel aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Wenn hier also immer die Zahl 60 Prozent gesagt wird, dann wird ausgeblendet, dass wir eben nicht nur Strom brauchen. Der sehr viel größere Teil unseres Energiebedarfs wird aus anderen Quellen gedeckt, und das wird sich auch perspektivisch nicht komplett ändern. Das bedeutet, dass wir uns in allen Bereichen der Energieerzeugung so pragmatisch aufstellen müssen, wie wir das heute mit diesem Gesetz tun. Wir müssen frei von Ideologie alle Technologien und Erzeugungsarten zulassen, denn nur so können wir klimaneutral werden und auch Industrieland bleiben, und zumindest für meine Fraktion kann ich sagen: Genau das ist es, was wir wollen. Herzlichen Dank.
Redner nach Fraktion
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