Antrag

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Europarecht einhalten, Schutzbedürftige schützen, Zurückweisungen an den Binnengrenzen beenden b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden

5. Juni 2025·Sitzung 10··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (13)

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erinnern Sie sich an den 29. Januar 2025? Der Fünf-Punkte-Plan von Friedrich Merz hier im Deutschen Bundestag. Ziffer 1: Grenzkontrollenverschärfung. Ziffer 2: Zurückweisung an den Grenzen. – Eine Abstimmung mit der AfD. Ein Tabubruch im Parlament und ein großer Schaden für unsere Demokratie. Warum fange ich damit an? Weil wir heute genau über diese Fragen wieder reden. Wir reden über die Verschärfung von Grenzkontrollen, über Zurückweisungen an den Grenzen und deren Rechtmäßigkeit. In der Aussprache seinerzeit stellte Friedrich Merz uns im Parlament die Frage, was daran europarechtswidrig sei. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Montag eine sehr eindeutige und klare Antwort gegeben: so ziemlich alles, meine Damen und Herren. Der Beschluss ist eine schallende Ohrfeige für einen nationalen Alleingang, der bei unseren Nachbarn maximale Irritation ausgelöst hat. Es ist rechtswidrig mit Ansage. Da helfen keine Banalisierung, keine Bagatellisierung vonseiten der Bundesregierung, insbesondere des Innenministers, kein völliges Abtauchen der Justizministerin, auch keine Beschwichtigungen und Einlassungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz. Es ist rechtswidrig, und es bleibt rechtswidrig. Das ist ein weiterer Baustein der Politik von Friedrich Merz, erst große Ankündigungen zu machen und dann spektakulär zu scheitern oder zurücknehmen zu müssen; diesmal vor Gericht gescheitert. Es ist die Konsequenz einer Politik, die oft mit populistischen Ankündigungen übertreibt, mit dem Kopf durch die Wand will und deshalb nicht gelingen kann. Das ist kein Zeichen von Stärke, sondern ein Zeichen von Schwäche, Herr Merz. Nicht das erste Mal übrigens für Alexander Dobrindt. Vor vier Wochen war bereits klar: Das ist eine unerfüllbare Aufgabe. Und er kennt sich damit aus. Schon einmal hat er wider alle Warnungen versucht, ein europawidriges Projekt durchzusetzen. Die damalige Pkw-Maut, sie ist diesem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern teuer zu stehen gekommen. Eigentlich müsste doch die Lehre daraus sein, Europarecht genießt Vorrang vor dem deutschen Recht – wir wissen um das Europarecht –, aber nein. Dabei ist es, Alexander Dobrindt, Ihre Aufgabe, die Verfassung schützen und die Wahrung des Rechtsstaates zu garantieren. Deshalb, meine Damen und Herren: Beenden Sie die Praxis der Zurückweisung an den Grenzen! Nehmen Sie die Anordnung zurück! Stellen Sie einen rechtskonformen Zustand her! Es ist für die betroffenen Schutzsuchenden und für die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in diesem Land in der Ausübung ihrer schweren Aufgabe eine Zumutung, tagtäglich seit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes zu hören, diese Anordnung habe weiter Bestand. Sie bringen die Polizistinnen und Polizisten in eine unverantwortliche Lage. Beenden Sie deshalb diese Zurückweisungen! Meine Damen und Herren, eines kann ich der SPD nicht ersparen: Jeder und jede von Ihnen und auch die Öffentlichkeit weiß, Sie sind an dieser Bundesregierung beteiligt. Die Tatsache, dass Sie sich seit Tagen einfach wegducken, wird nicht darüber hinwegtäuschen, dass Lars Klingbeil seinerzeit in ebenjener Debatte im Deutschen Bundestag noch sagte: „[…], Sie legen hier Vorschläge auf den Tisch, die rechtswidrig sind – gegen das Grundgesetz, gegen das Europarecht, gegen das Völkerrecht.“ Ich muss Sie von der SPD fragen: Was ist heute anders als am 29. Januar? Ist es die Tatsache, dass Sie jetzt an der Regierung beteiligt sind? Ich verlange, dass Sie diese Anordnung zurückziehen, nicht nur im Interesse der Schutzsuchenden, sondern auch im Interesse der Bundespolizistinnen und -polizisten und im Interesse Europas. Denn was sollen unsere Nachbarn denken, wenn nicht mehr das gemeinsame Europa unser Interesse ist, sondern der nationale Alleingang? Vielen Dank. – Als Nächstes erteile ich das Wort Alexander Throm für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Haßelmann, an Ihrer Stelle wäre ich bei dem Thema „Fürsorge für unsere Polizistinnen und Polizisten“ heute etwas kleinlauter gewesen. Sie sorgen sich nicht um die Polizei. Ihre Vorsitzende der Grünen Jugend läuft mit einem ACAB-Shirt hier durch den Bundestag, und von Ihnen – auch von Ihnen, Frau Haßelmann – kommen nur warme Worte. Wir sagen in vielen anderen Situationen: Wer unsere Polizisten angreift, der greift unseren Staat an. Das gilt körperlich, aber genauso auch verbal. Genau das hat Ihre Vorsitzende der Grünen Jugend getan. Deswegen, Frau Haßelmann: Solange Sie, die grüne Partei, diese Dame als Mitglied in Ihrer Partei belassen, so lange verlieren Sie jegliche Glaubwürdigkeit bei der Fürsorge um unsere Polizei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland ist seit Jahren Hauptzielland illegaler Migration, und wir werden das beenden, ja, auch durch Grenzkontrollen und Zurückweisung. Wir müssen die Magnetwirkung Deutschlands in Europa reduzieren. Auch alle unsere Nachbarstaaten sind froh darüber, dass es endlich eine andere, eine konsequentere Haltung in der Migrationspolitik in Deutschland gibt. Denn so stark können und wollen wir die Sozialleistungen gar nicht reduzieren, als dass Deutschland für drei Somalier nicht mehr attraktiv sein könnte. Wir sind jetzt beim Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, und der wird selbstverständlich respektiert. Die einstweilige Anordnung wird auch umgesetzt durch die Bundesrepublik Deutschland, aber eben nur so weit die Zuständigkeit und die Entscheidungskompetenz dieses Gerichtes reicht, nämlich inter partes zwischen der Bundesrepublik Deutschland und diesen drei somalischen Staatsbürgern, aber nicht darüber hinaus. Es ist nicht unser Ziel, möglichst viele Menschen an der Grenze zurückzuweisen. Unser Ziel ist, dass zukünftig weniger Menschen an unsere Grenze kommen, die zurückgewiesen werden müssen. Das ist das Ziel, das wir verfolgen in dieser Regierung. Dreh- und Angelpunkt ist die Dublin-Verordnung. Sie ist – das ist allgemeiner Sprachgebrauch, sogar bis zu den Grünen hin – dysfunktional, weil niemand in Europa sich in den letzten zehn Jahren an diese Dublin-Verordnung gehalten hat, außer Deutschland. Die Zahlen sind eindeutig: In 2024 konnten von 75 000 Personen, für deren Asylverfahren Deutschland nicht zuständig war, genau 5 827 – das sind knapp 8 Prozent – in ein anderes EU-Land überstellt werden. Das heißt, in 92 Prozent der Fälle haben wir hier unzuständigerweise ein Asylverfahren durchgeführt, und die Menschen sind dann vielfach, sogar weit überwiegend, in Deutschland geblieben. Das war in den Jahren davor genauso, und das ist der zahlenmäßige Beweis für die Dysfunktionalität dieses Systems. Manche Länder – Griechenland, Italien – lehnen jegliche Übernahme von Flüchtlingen ab. Andere machen es eleganter. Bulgarien sagt: Wir nehmen zehn Flüchtlinge aus ganz Europa pro Woche ab, das sind 520 im Jahr. Alles bleibt ohne eine Konsequenz seitens der EU. Deswegen müssen wir die Zurückweisung, die Grenzkontrollen aufrechterhalten. Die Wahrung der öffentlichen Ordnung ist davon betroffen, und genau um die geht es in Artikel 72 AEUV. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir diese Grenzkontrollen aufrechterhalten, bis zum einen der Außengrenzenschutz funktioniert und zum anderen die Dublin-Verordnung und ihre Nachfolgeregelung im Rahmen von GEAS in der Europäischen Union erfüllt werden. Das heißt, unser Ziel muss es sein, auch über diese Zurückweisungen eine Veränderung, eine Nachschärfung der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung im Rahmen der GEAS-Verhandlungen in Europa zu erreichen. – Frau Kollegin Haßelmann, hören Sie doch mal zu! Bei der Modifizierung der Grenzkontrollen im September 2024 – spät, aber immerhin, nach Solingen – hatte Frau Faeser geschrieben, die Ressourcen von Bund und Ländern zur Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen stießen „an die Grenzen des Leistbaren“. Eine „Überforderung des (solidarischen) Gemeinwesens“ müsse verhindert werden. Zuletzt hätten „Vorfälle von Messer- und Gewaltkriminalität durch Geflüchtete zu einer massiven Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls und des inneren Friedens geführt“. Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen. Frau Kollegin Haßelmann, zu diesem Zeitpunkt waren die Grünen Mitglied der Bundesregierung. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank. – Die nächste Rede hält Dr. Christian Wirth für die AfD-Fraktion.

AfD

Herr Präsident! Werte Kollegen! Wenn Grüne und Linke die Einhaltung von Gesetzen einfordern, klingt das erst einmal seriös – ist es aber nicht. Die Forderung, Grenzkontrollen abzuschaffen, ist zu dieser Zeit die Forderung nach der Aufgabe der nationalen Souveränität, der inneren Sicherheit und damit des Sozialstaates und unseres kulturellen Erbes. „No border, no nation“ – keine Grenze, keine Nation – ist die Losung. Deutschland und Europa werden zu reinen Siedlungsgebieten einer identitätslosen Masse von Menschen, denen man vorschreiben kann, wie sie leben, wie sie sprechen, wie sie denken, was sie essen und trinken. Ein Beispiel: Die grüne Außenministerin Baerbock hat mit freundlicher Unterstützung der Innenministerin Faeser über 100 NGOs in Pakistan installiert, um Menschen nach Deutschland zu schaffen, wobei Täuschen und Betrügen über Lebenslauf und sexuelle Orientierung als staatliches Handeln an der Tagesordnung war. Und wie immer muss man nur der Spur des Geldes folgen. Ähnlich wie bei der Klimapolitik ist der Handel mit Menschen ein riesiges Geschäft geworden. Milliarden um Milliarden werden den Steuerzahlern entwendet und fließen in die Asyl- und Einwanderungsindustrie. Hat der Kolonialismus des 19. Jahrhunderts noch Kolonialwaren gehandelt, handelt der Kolonialismus des 21. Jahrhunderts wieder mit Menschen, mit vermeintlichen Arbeitskräften. Hier haben sich die Linken und Grünen längst mit den Islamisten auf unseren Straßen draußen vereinigt. Zusammen pflegen sie einen Migrationsfetisch; denn Migranten dienen ihnen als Ersatzproletariat, als Mittel zum Zweck der Implementierung ihrer linken Weltanschauung. Wohin das führt, hat man beispielhaft letzten Sonntag in Paris gesehen. Was ein fröhliches Fußballfest sein sollte, war eine gewalttätige Machtdemonstration des Islamismus. Willkommen in Ihrem neuen Europa! Meine Damen und Herren, sowohl das europäische als auch das deutsche Asylrecht sind völlig aus der Zeit gefallen und können die Probleme unserer Zeit nicht lösen. Asylrecht ist als Individualrecht für Einzelfälle angelegt. Wir leben jedoch in einer Zeit der Bevölkerungsexplosion in Asien und Afrika, der Armutsmigration und der zunehmenden Islamisierung und der damit verbundenen hybriden Kriegsführung gegen alles, was europäisch, westlich und weiß ist. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem wenig repräsentativen Fall entschieden, dass die Zurückweisung an der polnischen Grenze rechtswidrig war. Die Notlage nach Artikel 72 AEUV sei keine Rechtsgrundlage für die Zurückweisung. Vielmehr sei im Rahmen der Dublin-Verordnung zu prüfen, welches EU-Land für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Wenig überraschend; denn der EuGH hat die Notlage als Rechtsgrundlage längst kassiert, und ich hatte Sie mehrfach, zuletzt in meiner Rede vom 16.05., darauf hingewiesen, dass diese Notlage ohne gute Begründung auch vor deutschen Gerichten keinen Bestand haben wird. So ist es leider geschehen. Grüne und Linke sind begeistert; die SPD feiert das Urteil wahrscheinlich heimlich. Diese Entscheidung hat sich die Union jedoch selbst zuzuschreiben. Regierungshandeln muss juristisch nachvollziehbar sein. Die Union hat sich seit 2024 auf die Notlage nach Artikel 72 AEUV als Rechtsgrundlage für Grenzkontrollen und -schließungen versteift – eine juristische Sackgasse. Sicher befinden wir uns in einer Notlage in Fragen der Sicherheit, der Überlastung unserer Kommunen und Infrastrukturen und angesichts der Unmöglichkeit, diese Massen von Menschen aus kulturfernen Ländern zu integrieren. Aber es wäre an Merkel gewesen, diese Notlage 2015 auszurufen. Stattdessen hat sie mit der Grenzöffnung die Büchse der Pandora geöffnet. Daher muss eine Grenzschließung auf eine juristisch saubere Grundlage gestellt werden. Rechtsgrundlage ist die im Grundgesetz festgelegte souveräne demokratische Staatlichkeit Deutschlands. Weder darf diese Eingriffen der EU zugänglich sein, noch darf unsere Souveränität vom EuGH überprüft werden. Hier gilt es auch, unserem Bundesverfassungsgericht als letzter Instanz unserer Souveränität den Rücken zu stärken. Wir müssen entscheiden dürfen, wer in unser Land kommt. Dafür steht unsere Verfassung, dafür steht § 18 Asylgesetz. Und hier ist keine Hilfe vom Europäischen Gerichtshof zu erwarten. Denn dem EuGH ist der EU-Vertrag als einzige gültige Rechtsgrundlage völlig egal; das hat der EuGH mehrfach bewiesen. Nicht umsonst hat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle festgestellt, dass der EuGH kollusiv – für Nichtjuristen: unerlaubt zum Nachteil eines Dritten – mit den Institutionen der EU zum Nachteil der Nationalstaaten handelt. Und es ist eben die EU, die auch im Asylrecht gegen ihr eigenes Vertragsrecht, den EU-Vertrag, verstößt. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier hat richtigerweise gefordert, dass wir uns nicht an einer völlig untauglichen Dublin-Verordnung abarbeiten dürfen, sondern uns mit dem Primärrecht befassen müssen. Das gesamte EU-Asylrecht leitet sich aus dem EU-Vertrag ab. Dort heißt es in Artikel 3 Absatz 2 – das habe ich mehrfach ausgeführt –, dass die EU im Gegenzug zu den offenen Binnengrenzen, die wir alle – ja, wir alle – wollen, unter anderem die Außengrenzen zu schützen und ein wirksames Asylsystem zu installieren hat. Das ist die rechtliche Vertragsbedingung aufseiten der EU. Und hier versagt die EU auf ganzer Linie. Solange die EU die Außengrenzen nicht schützen kann oder will und kein wirksames Asylrecht installieren kann oder will, müssen wir zwingend deutsches Recht anwenden, um unsere Grenzen zu schützen, so wie es unsere Verfassung vorsieht. Wenn die Union angesichts der aktuellen Lage eine Änderung der Rechtsprechung erreichen will, muss sie der Justiz eben auch solche klaren politischen Ansagen und Vorgaben an die Hand geben. Wenn die Union dringend notwendige Gesetzesänderungen auf den Weg bringen will, sei es in Deutschland oder der EU, geht das – das muss ich Ihnen leider sagen – nur mit der AfD. Das Votum der Wähler hierzu bei der Bundestagswahl war jedenfalls eindeutig. Da haben die Wähler wohl das letzte Mal den Wahlversprechen des Kanzlers geglaubt. Noch haben wir die Entscheidung in der Hand, ob wir den Weg der Aufklärung, den Weg der europäischen und deutschen Kultur gehen und unsere freiheitlich-demokratischen Werte bewahren wollen oder uns fremden Kulturen unterwerfen. Die AfD jedenfalls steht ein für unsere Kinder, für unsere Enkel, für unsere Kultur, für unser Vaterland. Glück auf! Vielen Dank. – Die nächste Rede hält Sebastian Fiedler für die Fraktion der SPD.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mitentscheidend für den Ausgang der Bundestagswahl war unter anderem das Thema Migration. Die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler hat sich gewünscht, dass wir Veränderungen herbeiführen. Für die SPD war immer klar: Humanität und Ordnung gehören zusammen. Ein Teilaspekt heute ist das Thema Ordnung. Da wollten wir nachschärfen, und das machen wir auch. Nachdem die alte Bundesregierung mit Innenministerin Faeser schon viele Maßnahmen in die Wege geleitet hat, justieren wir nun nach und stehen selbstverständlich zu den Verabredungen, die wir im Koalitionsvertrag getroffen haben. Das ist auch richtig so, wenn man gemeinsam regiert. Damit das noch ein bisschen klarer wird – der Minister hat das im Innenausschuss schon richtigerweise gesagt –: Wir diskutieren heute einen Teilaspekt von vielen anderen. Deswegen will ich die anderen der Vollständigkeit halber noch einmal ins Bild rücken; das gehört zueinander. Wir beenden Aufnahmeprogramme, freuen uns aber darüber, dass die bereits gemachten Zusagen des Außenministers bezogen auf Afghanistan eingehalten werden. Das Thema Familiennachzug spielt eine Rolle. Wir arbeiten jetzt gerade aktuell noch daran, wie der Umgang mit Härtefällen ausgestaltet wird. Wir arbeiten selbstverständlich weiter an Migrationsabkommen; das ist außerordentlich wichtig. Die Westbalkanregelung wird begrenzt. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wird erweitert; das machen wir in einem geordneten Gesetzgebungsverfahren. Die GEAS-Reform werden wir umsetzen. Das ist für die SPD gerade deswegen besonders wichtig, weil – ich möchte diesen Leitsatz einmal über die Debatte stellen – Europa bzw. die Europäische Union in all diesen Fragen nicht das Problem, sondern die Lösung ist. Wir werden den Umfang der Ausweisungstatbestände erweitern – richtig so! – und eine Rückführungsoffensive durchführen. Wir werden uns mit den Leistungen für Ausreisepflichtige beschäftigen. Wir werden selbstverständlich Integration fördern. Als Beispiel sei genannt, dass die Migrationsberatungen auskömmlich ausgestattet werden müssen. Wir beschäftigen uns mit Bleiberechten und der Beschleunigung der Asylverfahren. Auch das Staatsangehörigkeitsrecht gehen wir an: Die beschleunigte Einbürgerung wird abgeschafft, auch in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Jetzt kommen wir zum eigentlichen Thema der Debatte, die wir hier heute führen, und da gibt es in der Tat vieles zu besprechen: Das ist das Thema der Zurückweisungen, die ja in dieser Form Mitte September letzten Jahres durch Innenministerin Faeser schon in die Wege geleitet und jetzt ausgeweitet worden sind. Ich versuche das so gut wie möglich zu erklären, damit das auch klar ist. Man muss sagen: Diejenigen, die flüchten und die Europäische Union erreicht haben, sind sicher – Gott sei Dank –, weil Europa der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist. Sie können sich aber nicht aussuchen, wo das Asylverfahren durchgeführt wird; da sollten sich – hoffentlich – alle einig sein. Wir haben in Europa dazu Zuständigkeitsregeln vereinbart, und die, würde ich sagen, gelten. Denn wie ich schon sagte: Europa ist der Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts. Und das europäische Recht – das möchte ich jedenfalls für meine Fraktion klar festhalten – gilt uneingeschränkt, ungeachtet der Tatsache, dass sich viele nicht daran halten. Es gibt kein Recht im Unrecht, habe ich mal gehört. Das kann als Argument jedenfalls nicht ausreichen. Ich möchte an dieser Stelle durchaus die Gelegenheit nutzen, einen Diskussionsbedarf innerhalb der Koalition deutlich zu machen; denn ich begreife mich noch immer als Sprachrohr der Polizistinnen und Polizisten. Es gibt – das darf man nicht verschweigen – gerade bei den Berufsvertretungen der Polizei etwas Unruhe. Das ist auch klar; wenn es keine Diskussion darüber geben würde, wäre das nicht so. Auch dort gibt es viele Juristinnen und Juristen, die natürlich ebenfalls die Rechtsprechung interpretieren. Unter ihnen sind viele, die Sorge haben und sich fragen: Welches Recht gilt denn jetzt? Es muss jetzt gemeinsames Ziel der Bundesregierung und auch der Koalition sein, hier für jede Polizistin und jeden Polizisten Klarheit zu schaffen. Daran darf es keinen Zweifel geben; aber das ist noch nicht der Fall. Für mich persönlich gilt – ich kann da auch für meine Fraktion sprechen –, dass ich Bauchschmerzen bekomme, wenn wir die Aussage in die Welt ausstrahlen, hier herrsche eine Notlage. Damit habe ich in der Tat ein Problem. Nächste Woche tagt die Innenministerkonferenz. Ich habe jetzt keine Notlage wahrgenommen. Ich will nicht abstreiten, dass es in den Kommunen große Probleme gibt – ganz im Gegenteil –; aber mit dem Begriff sollten wir etwas zögerlich sein. Bisher jedenfalls haben die europäischen Gerichte noch niemals anerkannt, dass eine solche einschlägig ist. Ich sage das auch deswegen – und das ist mir sehr wichtig –, weil das im Zusammenhang steht mit den Arbeitsbedingungen der Bundespolizei. Es ist für jede Beamtin und jeden Beamten außerordentlich wichtig, dass wir Klarheit bei den rechtlichen Regelungen schaffen – dazu müssen wir gemeinsam beitragen –, und wir müssen anerkennen, dass sie gerade unter außerordentlichen Belastungen stehen. Ich will am Ende meiner Rede die Perspektive etwas drehen und etwas Werbung machen für diesen tollen Beruf bei der Bundespolizei. Grenzkontrollen sind ein Aufgabenpaket, das viele gerade engagiert wahrnehmen. Es gibt aber auch manche, die normalerweise andere Tätigkeiten ausüben – auch engagiert –, die sie gerade nicht ausüben könne. Deswegen will ich noch mal die Vielfalt der Tätigkeiten deutlich machen: Es gibt Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die an Bahnhöfen, an den Grenzen, an den Flughäfen für Sicherheit sorgen. Es gibt andere, die Ermittlungen durchführen, und noch viele andere Aufgabenbereiche. Wir haben Spezialdienststellen in einer eigenen Direktion gebündelt. Alle, die sich für diesen Beruf interessieren, sollten wirklich weiterhin den Weg in die Bundespolizei suchen. Das sage ich aus guten Gründen; denn wir können jede und jeden gut gebrauchen, nicht nur wegen der Grenzkontrollen zurzeit, sondern auch wegen der Vielfältigkeit der Aufgaben in dieser tollen Polizeiorganisation. Wir brauchen alle. Also, schauen Sie sich das Berufsbild noch mal genauer an, schauen Sie sich die Jahresberichte der Bundespolizei an! Dann sehen Sie, was das für tolle Aufgabenpakete sind, die da bereitgehalten werden. Und seien Sie sich sicher: Die Bundesregierung und die Koalition werden alles dazu beitragen, dass Ihre Arbeitsbedingungen so gut wie möglich sind. Wir sehen, dass die Kolleginnen und Kollegen aktuell einer temporären Belastung ausgesetzt sind; aber wir werden mit Herzblut dafür kämpfen, dass das in geordneten Bahnen weitergeht. Das werden wir in der Koalition gemeinsam machen. Diskussionen gehören dazu; aber wir handeln zusammen. Herzlichen Dank. Als Nächstes erteile ich für die Fraktion Die Linke der Abgeordneten Clara Bünger das Wort.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dobrindt, keine vier Wochen im Amt und schon der erste Gerichtsbeschluss, der Ihre Politik für rechtswidrig erklärt! Das muss man erst mal schaffen. An Tag eins Ihrer Regierung haben Sie eine Weisung erlassen, dass nun auch Schutzsuchende an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden, ohne dass ihr Asylgesuch geprüft wird. Sie haben die Bevölkerung mit Ihrer erfundenen Notlage, die bis heute von Ihnen nicht belegt worden ist, angelogen. Herr Dobrindt, allen war klar: Das ist rechtswidrig. Wenn das hier ein Wettbewerb wäre, wer am schnellsten europäisches Recht bricht, dann, Herr Dobrindt, wären Sie ganz vorne mit dabei. Wenn Sie ein Minister mit Format wären, hätten Sie sich nach diesem Beschluss entschuldigt. Sie hätten die Weisung zurückgenommen und Konsequenzen gezogen. Das hätten wir am Montag von Ihnen erwartet, und das erwarten wir auch heute noch von Ihnen, Herr Dobrindt. Stattdessen erklären Sie, das sei nur ein Einzelfall. Verzeihen Sie, aber das ist Quatsch. Sie wollen die Öffentlichkeit hier ganz klar an der Nase herumführen. Formell ging es zwar um drei einzelne Personen; aber der Fall wurde wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung der gesamten Kammer übertragen. Drei Richter/-innen haben entschieden, fast 30 Seiten juristischer Begründung – und fast ausschließlich zur Rechtslage. Herr Throm, wenn Sie den Beschluss nicht gelesen haben, dann helfe ich Ihnen gerne weiter. Auf Seite 9 steht: § 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz kommt als Rechtsgrundlage nicht in Betracht. Das, was Sie immer herangezogen haben! Auf Seite 8 steht: Zurückweisungen verstoßen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gegen geltendes Recht. – Auf Seite 16 steht: „Es fehlt bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit im Sinne des Art. 72 AEUV […].“ Und Seite 7 lässt sich so zusammenfassen: Deutschland muss ein Dublin-Verfahren durchführen. Was heißt das? Dass Ihre Politik eine ganz schöne Klatsche vom Gericht bekommen hat. Entweder kennen Sie das Gesetz nicht, Herr Dobrindt, oder es ist Ihnen egal. Und beides disqualifiziert Sie für dieses Amt. Was wir hier erleben, ist doch kein Versehen. Es ist ein exekutiver Ungehorsam von oben, bei dem die Regierung Urteile ignoriert, EU-Recht beugt, Grundrechte aushöhlt und sich so über den Rechtsstaat stellt. Das ist gefährlich, und das ist der Anfang vom Ende einer liberalen Demokratie. Das kennen wir bereits von Viktor Orbán aus Ungarn. Herr Throm, ich finde es sehr bemerkenswert, dass Sie sich hier vorne hinstellen – hören Sie mir ruhig zu, Herr Throm, ich habe ein gutes Argument für Sie; Herr Throm kann nicht zuhören – und sagen, weil Bulgarien so wenige Menschen aufnehme und viele zurückweise, könne Deutschland das auch machen. Das heißt, Ihre Argumentation ist: Wenn ein anderes EU-Land Recht bricht, dann kann Deutschland das auch. Das zeigt doch, dass Sie sich vom Rechtsstaat und vom europäischen Gedanken längst verabschiedet haben, und das halte ich für einen riesigen Skandal. Und wofür das alles? 141 Zurückweisungen, wofür Sie Tausende Beamte an der Grenze zum Rechtsbruch gezwungen haben. Frau Kollegin, ich habe jetzt kurz die Zeit angehalten. Lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Throm zu? Ja, sehr gerne. Herzlichen Dank, sehr geehrte Frau Kollegin Bünger, dass Sie die Frage zulassen. – Zunächst mal zur Korrektur: Ich habe darauf hingewiesen, dass Bulgarien lediglich zehn Personen pro Woche aus anderen EU-Ländern zurücknimmt, nicht zurückweist. Zweitens. Sie haben auf die Argumentation „Wenn die einen das machen, dann dürfen wir das auch“ hingewiesen. Ich will Ihnen einfach noch mal erklären, wie das mit Dublin und Schengen zusammenhängt – auch rechtshistorisch. Die Dublin-Verordnungen, die Vorgängerverordnungen und die jetzige, waren Grundlage dafür, dass man im Rahmen des Schengenabkommens auf Zurückweisungen verzichtet hat. Das haben wir auch zehn Jahre gemacht, von 2015 an beginnend. Wenn aber festgestellt wird, dass dieses Dublin-System komplett dysfunktional ist, dass sich niemand anderes daran hält, dann können wir umgekehrt auch nicht auf einseitige Zurückweisungen verzichten. Meine Frage ist: Sind Sie bereit, das zur Kenntnis zu nehmen? Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir die Gelegenheit, auch darüber zu sprechen. – In dem Gerichtsbeschluss steht ganz klar: Deutschland wird dazu verpflichtet, ein Dublin-Verfahren durchzuführen. Und dagegen versperren Sie sich jetzt. Damit zeigen Sie doch, dass Sie selber diese Regelung nicht akzeptieren wollen. Sie sprechen über die Dysfunktionalität der Dublin-Verordnung; das finde ich sehr wichtig. Das Ersteinreiseprinzip in der Dublin-Verordnung ist ein Riesenproblem. Denn die Außengrenzen-Staaten sind danach für alle Asylverfahren verantwortlich. Das steht so in der Dublin-Verordnung, und das funktioniert nicht. Das wissen Sie, und das wusste zum Beispiel auch Frau Dr. Angela Merkel 2015. Sie wusste damals, dass nicht alle Menschen von Griechenland und Italien aufgenommen werden können, weil es schlicht nicht möglich ist. In Griechenland leben 12 Millionen Menschen. – Jetzt rede ich, Herr Throm. Genau, das ist kein Dialog. Jetzt müssen Sie mir auch zuhören. – In Griechenland leben 12 Millionen Menschen. Man muss sich einmal überlegen, wie viele Menschen damals dort angekommen sind! In Deutschland wären es in Relation wahrscheinlich 8 Millionen gewesen; es sind aber nur 700 000 angekommen. Die Dysfunktionalität des Dublin-Systems existiert. Das liegt aber daran – das müssen Sie verstehen –, dass die Außengrenzen-Staaten zu Unrecht belastet werden. Die neue GEAS-Reform schafft das leider nicht ab, sondern dieses Ersteinreiseprinzip gilt weiter. Das heißt, es wird auch weiter ein Problem sein, wenn Sie nichts daran ändern. Jetzt komme ich wieder zu meiner Rede zurück. Ich frage mich: Wofür haben Sie diesen Rechtsbruch begangen? 141 Zurückweisungen und Tausende Beamte an der Grenze, die Sie in den Rechtsbruch gezwungen haben! Herr Dobrindt, mit diesem Handeln – und das sage ich im Ernst – bringen Sie nur einen in eine Notlage, und das ist der Rechtsstaat hier in Deutschland. Da Sie immer von Notlage sprechen, müssen wir natürlich auch über die Kommunen sprechen. Denn Ihre Kampagne, für die Sie Geflüchtete instrumentalisieren, ist wirklich schauderhaft. Ich habe mir die Zahlen mal angeschaut: Über 90 Prozent der Kommunen beklagen Geldmangel. Nur 44 Prozent der ostdeutschen Kommunen benennen überhaupt Geflüchtete; das ist weniger als die Hälfte. Die Kommunen wollen keine Abschiebungen, sie wollen Geld. Denn sie wissen längst: Mit Abschiebung wird keine Kita gebaut und auch kein Krankenhaus saniert. Also wenn es eine Notlage gibt, dann ist es doch eine Geldnotlage der Kommunen. Hören Sie auf, die Schwächsten zu Sündenböcken für Probleme zu machen, die Sie selbst zu verantworten haben! Sie behaupten, Ordnung zu schaffen. Was Sie aber schaffen, ist Unrecht, Herr Dobrindt. Ich war am ersten Tag der Kontrollen in Frankfurt (Oder). Ich habe mit Betroffenen gesprochen, darunter auch mit einer verletzten Frau, die kaum gehfähig war. Auch sie wurde zurückgewiesen, obwohl sie vulnerabel war, obwohl sie Asyl beantragt hat. Ich habe wirklich kein Verständnis dafür, wie Sie über diese Menschen reden. Als kämen sie zum Spaß hierhin, als wäre das freiwillig. Herr Dobrindt, machen Sie doch mal die Augen auf an dieser Stelle! Die Mehrheit der Menschen, die nach Deutschland kommen, bekommt Schutz, und das aus guten Gründen. Die Mehrheit der Menschen, die hierherkommen und Schutz suchen, kommt hierher, weil sie einen Schutzanspruch hat. Es gibt weltweit so viel Krieg wie noch nie. Und was tun Sie? Sie bekämpfen nicht die Ursachen von Flucht, Sie bekämpfen diejenigen, die vor Krieg fliehen. Und das ist wirklich ein Riesenskandal an dieser Stelle. Wenn ich eines gelernt habe bei der jahrelangen Arbeit mit Geflüchteten: Kein Mensch flieht freiwillig. Kein Mensch riskiert sein Leben, verliert seine Angehörigen auf der Flucht, um dann hier in Deutschland im Abschiebeknast zu landen. Wissen Sie, warum es das Asylrecht überhaupt gibt? Weil Menschen im Faschismus abgewiesen, deportiert und ermordet wurden. Nie wieder sollte ein Mensch, der Schutz sucht, an Deutschlands Grenzen zurückgewiesen werden. Und Sie brechen dieses historische Versprechen. Wer Menschen abweist, hat aus der Geschichte nicht gelernt. Frau Präsidentin, ich komme gleich zum Schluss. – Zum Glück regieren Sie ja nicht alleine, Herr Dobrindt. Aber ich frage mich an dieser Stelle wirklich, wo die SPD bleibt. Was sagt die Justizministerin? Sie können doch diesem Rechtsbruch nicht einfach tatenlos zuschauen. Und auch Sie, Herr Fiedler, haben nichts dazu gesagt. Kommen Sie zum Schluss, bitte. Aus unserer Sicht müssen diese Zurückweisungen beendet werden. Die Weisung muss zurückgenommen werden. Die Grenzkontrollen müssen abgebaut werden, und es muss endlich ein faires Asylverfahren innerhalb der gesamten Union geben. Frau Kollegin, bitte kommen Sie zum Schluss! Und es braucht auch endlich Geld für die Kommunen. Vielen Dank. Danke. – Als Nächstes hat das Wort der Kollege Detlef Seif für die CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits die Titel der Anträge von Grünen und Linken belegen wieder einmal den ideologischen Ansatz der Politik der offenen Türe. Es ist davon die Rede, dass Zurückweisungen von Schutzsuchenden an der deutschen Grenze beendet werden müssen. Meine Damen und Herren, jeder, der über die Landesgrenze nach Deutschland kommt, hat mindestens – mindestens! – einen sicheren Drittstaat bereits durchreist. Dort kann und muss er auch den Antrag auf Schutz stellen und nicht in Deutschland. Der Aufschrei sowohl von Grünen als auch von Linken, dass die Zurückweisungen an der Grenze rechtswidrig seien, ist meines Erachtens an Ironie und Scheinheiligkeit nicht mehr zu übertreffen. Wo war und ist der Aufschrei von Ihnen, was den hunderttausendfachen Missbrauch unseres Asylrechts angeht? Menschen bewegen sich zu uns, benötigen aber keinen Schutz, sondern erschleichen sich aufgrund unseres untauglichen Systems letztlich einen faktischen Aufenthalt. Damit muss Schluss sein! Wo war denn Ihr Aufschrei, als aus dem seinerzeit grün geführten Auswärtigen Amt die Weisung kam, dem angeblichen Afghanen Mohammad G. ein Visum zu erteilen, obwohl seine Geschichte von vorne bis hinten widersprüchlich war und er nachweislich einen gefälschten Ausweis vorgelegt hat? Wo war und ist der Aufschrei von Ihnen in Bezug auf das Aufnahmeprogramm, durch das Personen mit untauglichen Passdokumenten zu uns gekommen sind, mit Proxyausweisen, was zurzeit Gegenstand von Gerichtsverhandlungen ist? Wo war Ihr Aufschrei, was die Rechtswidrigkeit angeht? Und jetzt kommen wir zum Europarecht. Wo ist Ihre Kritik, dass wir zwar theoretisch ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem haben, aber in der Praxis von vornherein dagegen verstoßen wurde? Das funktioniert nicht. Der Kollege Throm hat den Fachbegriff „dysfunktional“ genannt; das funktioniert vorne und hinten nicht. Ein Großteil der Asylantragsteller wird nicht gemäß der Eurodac-Verordnung registriert. Sie werden weitergereicht, weitergeschickt. Die Antragsteller werden von den zuständigen Ländern nicht zurückgenommen – Stichwort „Dublin-Verordnung“ –; nur ein kleiner Bruchteil kann in die zuständigen Länder rücküberstellt werden. Die hohe Zahl der Antragsteller in den letzten Jahren – natürlich in Kombination mit den 1,2 Millionen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine – hat zu einer erheblichen Überlastung unseres Landes geführt. Und, Frau Bünger, es stimmt einfach nicht, dass die Kommunen nur Geld wollen. Machen Sie die Augen auf, gehen Sie in die Institutionen – Kindergärten, Schulen, Wohnungsmarkt, medizinische Versorgung –: Überall Überlastung – Überlastung der Verwaltungen, aktuell auch der Verwaltungsgerichte, Überlastung der Integrationskurse und sozialen Dienste, Selbstblockade und Überlastung bei Rückführung und Abschiebung. Das Problem ist: Wir können uns nicht ausreichend um die Menschen kümmern, die hier sind, mit allen negativen Folgen für das gedeihliche Zusammenleben und die innere Sicherheit in unserem Lande. In der aktuellen Situation gehören die verstärkten Kontrollen an der deutschen Grenze und auch die Zurückweisung von Asylantragstellern mit Ausnahme besonders verletzlicher Personen zu dem Gesamtkonzept der Koalition zur Asyl- und Migrationswende. Ich bin dem Bundesinnenminister außerordentlich dankbar dafür, dass er das so zügig aufgegriffen hat. Dabei ist uns eines doch völlig klar – ich spreche sowohl für die Union als auch für die SPD –: Wir sind Pro-Europäer. Wir wollen ein funktionierendes europäisches System haben. Es sind vorläufige, vorübergehende Maßnahmen. Für die Union betone ich ausdrücklich, dass wir die Vollendung der europäischen Asyl- und Migrationswende anstreben. Am Ende muss ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem stehen, das den Namen auch verdient und das funktioniert. Das setzt auch voraus, dass wir ein gesamteuropäisches Belastungskontingent definieren, sonst werden wir den massenhaften Zuzug nicht verhindern und reduzieren können. Asylverfahren sind zu externalisieren. Nur so können wir das europäische Haus zukunftsfest machen. Innerhalb der Europäischen Union muss eine faire Verteilung der Verantwortlichkeiten und Lasten unter den Mitgliedstaaten erfolgen. Durch die aktuelle Besetzung der EU-Kommission und die Mehrheiten im Europäischen Parlament und im Rat sowie durch die Politik der deutschen Bundesregierung haben wir jetzt die einmalige Chance, – Kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede. – die vorliegenden GEAS-Vorschriften in diesem Sinne nochmals deutlich zu verbessern und nachzuschärfen. Nutzen wir diese Chance! Vielen Dank. Das Wort hat nun für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Jochen Haug.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein „Ich kann nicht“ ist immer auch ein „Ich will nicht“. Diese Aussage aus der Motivationspsychologie ist auch treffend für den vorliegenden Antrag der Grünen. Die Grünen verstecken sich hinter EU-Recht und wollen uns weismachen, dass wir an unserer Grenze nicht zurückweisen können bzw. dürfen, obwohl das deutsche Recht genau das vorsieht. In Wahrheit geht es nicht darum, dass wir in bestimmten Fällen nicht zurückweisen können oder dürfen, sondern darum, dass die Grünen um keinen Preis der Welt zurückweisen wollen. Die Grünen wollen unbegrenzte Zuwanderung. Das ist Teil ihrer gegen den Nationalstaat gerichteten ideologischen DNA. Dass es den Grünen nicht wirklich um das Recht geht, lässt sich ganz leicht erkennen. Es gab in der Vergangenheit genug Anlässe, den Bruch des europäischen Rechts zu kritisieren: von der Nichtbeistandsklausel im Maastricht-Vertrag über das Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB bis zum Verschuldungsverbot der EU. Wo waren da die Grünen? Waren Sie um die Einhaltung des europäischen Rechts besorgt? Haben Sie Anträge eingebracht mit der Aufforderung, europäisches Recht einzuhalten? Im Gegenteil! Sie haben über die Jahre alle Rechtsbrüche zumindest stillschweigend mitgetragen. Das europäische Recht ist Ihnen doch völlig egal. Ihnen geht es in Ihrem Antrag nur darum, jeden Versuch der Eindämmung illegaler Migration zu unterbinden. Meine Damen und Herren, seit 2015 blieb deutsches Recht an der Grenze systematisch unangewendet. Horst Seehofer nannte das seinerzeit die „Herrschaft des Unrechts“. Zehn Jahre lang hunderttausendfache ungeregelte Einwanderung pro Jahr, zehn Jahre, die tiefste Spuren in Deutschland hinterlassen haben! Diese Politik der offenen Grenzen ist abgewählt. Das hat die Bundestagswahl gezeigt, das zeigen Umfragen in absoluter Deutlichkeit. Die Deutschen wollen endlich eine Migrationswende. Diese Wende wird nicht auf europäischer Ebene erfolgen. Sie muss auf nationaler Ebene erfolgen. Die sogenannte europäische Lösung, also eine zentrale Verfahrensbearbeitung an der EU-Außengrenze kombiniert mit einem Verteilungsmechanismus, ist und bleibt eine Illusion. Die Wiedererlangung der Kontrolle über die deutschen Staatsgrenzen ist von zentraler Bedeutung für unser Land. Wir müssen selbst entscheiden können, wer zu uns kommt und wer nicht. Wer dies anders sieht, wer behauptet, dem stünde EU-Recht entgegen, der irrt. Denn die Anwendung des EU-Rechts findet ihre Grenze in der Eigenstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland. Und zur eigenen Staatlichkeit gehört jedenfalls die effektive Kontrolle über die Staatsgrenze. Anders ausgedrückt: Die Frage, wer zu uns kommen darf, betrifft den Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands, und der ist unantastbar. Halten wir abschließend fest: Eine wirkliche Wende in der Migrationspolitik ist möglich. Man muss es nur wollen. Wir als AfD wollen zurück zu den Regelungen des Artikels 16a Grundgesetz, dazu die passenden Detailregelungen, unter anderem im Asylgesetz – alles aktuelle Rechtslage, die man nur anwenden muss. Wir werden die Regierung an ihren Taten messen. Danke schön. Das Wort hat nun für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Angelika Glöckner.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir sprechen heute über das Thema Grenzkontrollen. Und wenn wir über Grenzkontrollen sprechen, dann erinnere ich mich immer an meine frühere Jugendzeit, als es noch Schlagbäume und Grenzzäune gab. Um was geht es eigentlich? Es geht um Sicherheit und Ordnung, ja, aber es geht auch um Verantwortung – um menschliche Verantwortung –, um Solidarität und um Europa. Was in dieser Debatte gar nicht hilft, sind populistische Sprüche, wie wir sie gerade eben wieder gehört haben; das hilft nun mal gar nicht weiter. Wir müssen Klartext reden, und wir müssen aber auch pragmatisch handeln. Ich finde, wir müssen diese Debatte nutzen, um uns wirklich noch mal zu fragen: Was erwarten denn die Menschen konkret von uns? Was sind ihre Ängste? – Meine Erfahrung ist: Die Mehrheit der Menschen ist eben nicht gegen Migration, sie ist nicht gegen Asyl; aber sie will, dass die Dinge geordnet laufen, dass Behörden funktionieren und dass Integration gelingt. Was Menschen wirklich fürchten, ist eines: dass wir als Regierende die Kontrolle verlieren und dann die Rechtsextremen wieder zulegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das haben wir doch gerade bei den letzten Wahlen gesehen. Deswegen, finde ich, ist ganz wichtig: Wir müssen handeln, aber eben nicht mit Symbolpolitik, sondern mit klaren und – das sage ich auch – mit rechtssicheren und menschlichen Lösungen. Vier Dinge sind für uns als SPD im Grunde genommen unabdingbar: Erstens. Grenzschließungen und pauschale Zurückweisungen aller Asylsuchenden lehnen wir ab. Zweitens. Das Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet. Drittens. Europarecht gilt, gerade auch an unseren nationalen Grenzen. Viertens. Nationale Alleingänge, die Europa schwächen, helfen nicht weiter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Europa will, muss europäisch denken, und wer Europa will, muss europäisch handeln. Deswegen sagen wir ganz klar: Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die Nancy Faeser noch in der letzten Wahlperiode verhandelt hat, muss wie geplant 2026 in Kraft treten. Gerade deshalb, Frau Bünger, will ich gerne noch mal zu dem kommen, was Sie ausgeführt haben. Ja, es ist wichtig, dass wir das Gemeinsame Europäische Asylsystem, GEAS, voranbringen und dass seine Regelungen umgesetzt werden, eben weil das Dublin-Verfahren in der bisherigen Form nicht funktioniert hat, weil die Solidarität in Europa nicht da war. Jetzt haben wir die Chance, das viel besser umzusetzen als bisher. Ich sage auch: Grenzkontrollen sind kein Konzept. Sie können punktuell helfen – der Kollege von der Union hat ja eben ausgeführt, dass es ein temporärer Zustand ist –, aber sie dürfen kein Dauerzustand sein. Der Schengenraum, Kolleginnen und Kollegen, ist ein politisches Projekt, und er ist eine gelebte Realität für Millionen von Menschen in unserem Land. Er bedeutet eine gefühlte europäische Union. Freiheit, Mobilität und offene Grenzen: Das ist das, was Europa wirklich ausmacht. Ich komme selbst aus der Grenzregion zu Frankreich, und ich weiß sehr genau: Unsere Betriebe sind auf Fachkräfte aus Frankreich angewiesen. Wir brauchen Menschen, die zu uns kommen. Wenn Grenzen dicht sind, stehen Bänder still. Das haben wir gerade auch in der Coronapandemie erleben müssen. Wenn Grenzen dicht sind und Menschen nicht zur Arbeit kommen, wird Produktion unmöglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das können wir uns gerade in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation nicht leisten. Wir brauchen Kontrolle, aber im Rahmen des Rechts und getragen von einer engen europäischen Zusammenarbeit. Nationale Alleingänge führen in die Sackgasse. Europa funktioniert nur gemeinsam. Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung, die in dieser Debatte aus Sicht der SPD-Fraktion niemals untergehen darf: Hinter jeder Asylstatistik steht ein Mensch – ein Kind, eine Mutter, ein Mensch mit Hoffnung oder Angst. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir als Regierende miteinander nicht nachlassen, in der Debatte immer wieder darauf hinzuweisen: Humanität und Ordnung gehören zusammen, sie sind kein Widerspruch. Beides zusammenzubringen, das ist unsere Aufgabe, und daran werden wir weiter arbeiten. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnete Marcel Emmerich das Wort.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Reden aus den Regierungsfraktionen waren, bei allem Respekt, ganz dünne Suppe. Den Beschluss haben Sie offenkundig gar nicht gelesen, und auch die Tragweite haben Sie nicht verstanden. Ihr Versuch, ihn als bloße Einzelfallentscheidung abzutun, greift nicht. Artikel 72 AEUV trägt nicht. Das hat das Gericht eindeutig klargemacht. Das Gericht sieht keine Notlage. Ja, wo denn auch? Auch wenn es eine gäbe, müsste man kritische Fragen in Richtung des Innenministers stellen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entzieht Ihnen Ihre zentrale Argumentation und reicht damit weit über den Einzelfall hinaus. Man muss es so deutlich sagen: Der Kaiser ist nackt. Man muss sich auch noch mal vor Augen führen, was dieses Vorgehen ganz grundsätzlich bedeutet; denn es spielt genau jenen Kräften in die Hände, die unsere Institutionen gezielt untergraben wollen, nach dem Vorbild von Trump, Orbán oder der PiS. Diese Kräfte sehen Gerichte nicht als Garanten des Rechtsstaates, sondern als Störfaktoren. Und genau deswegen ist es eine sehr grundsätzliche Frage, wie Sie es mit dem demokratischen Rechtsstaat halten, in welchem Windschatten Sie unterwegs sind und wem Sie den Boden bereiten. Ihre Methode „Augen zu und durch“ ist brandgefährlich. Ich sage es in aller Klarheit: Stoppen Sie die Angriffe auf den Rechtsstaat, auf die unabhängige Gerichtsbarkeit! Stellen Sie sich hinter die Richterinnen und Richter! Und wenn Sie das nicht von mir hören wollen, dann vielleicht vom Richterbund; denn dieser will, dass Sie zu rechtsstaatlichen Prinzipien zurückkehren. Ich will noch mal sagen – weil der Minister es in den letzten Tagen als vollkommen abwegig bezeichnet hat, dass das irgendwelche strafrechtlichen Konsequenzen für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei haben könnte –: Es ist nicht vollkommen abwegig, es ist ein reales und ernstzunehmendes Problem. Wer die Polizei für rechtswidrige Politik vorschickt, der gefährdet Vertrauen. Deswegen: Schaffen Sie endlich Klarheit und Rechtssicherheit! Kommen Sie Ihrer verdammten Fürsorgepflicht nach! Was Sie hier betreiben, ist keine Asylpolitik, sondern Symbolpolitik. Wer sich „christlich“ nennt, kann nicht Menschen zurückweisen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen. Sie gefährden so nicht nur Menschenleben, sondern auch das Vertrauen in eine gemeinsame europäische Asylpolitik und in Menschenrechte; aber dieses Vertrauen brauchen wir auch heute noch. Und noch ein letzter Satz in Richtung des Innenministers: Es sieht so aus, als gelte Law and Order nur für alle anderen, aber nicht für Sie. Ein Bundesinnenminister muss sich an Recht und Gesetz halten, so wie Sie es auch von den Bürgerinnen und Bürgern erwarten. Fangen Sie endlich damit an! Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun das Wort zu seiner ersten Rede der Kollege Florian Oest.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer von Berlin aus fordert, die Grenzkontrollen einzustellen, verkennt die Realität an unseren Grenzen. Das sage ich Ihnen als Abgeordneter aus dem Landkreis Görlitz, der an zwei Binnengrenzen – zu Polen und der Tschechischen Republik – liegt. Schon immer habe ich mich dafür eingesetzt, dass meine deutsch-polnische Heimatstadt Görlitz/Zgorzelec zusammenwächst. Sie können mir also glauben, dass ich harte Maßnahmen wie die Kontrollen an den Grenzen nicht auf die leichte Schulter nehme. Aber wir in Görlitz, wir in Zittau, wir in Bad Muskau, wir spüren die Folgen illegaler und ungesteuerter Migration als Erste. Wir vor Ort wissen: Ungesteuerte illegale Migration gefährdet die Sicherheit und Ordnung unseres Landes. Viele Männer und Frauen engagieren sich haupt- und ehrenamtlich bei der Aufnahme und Integration von Asylsuchenden. Ich denke dabei an die Kommunalverwaltungen, an Schulen, an Kitas, an das Gesundheitswesen und auch an unseren Sozialstaat. Die Überforderungen sind an vielen Stellen sehr, sehr konkret. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit wir uns richtig verstehen: Deutschland ist und bleibt ein offenes Land. Wir sind offen für legale Migration. Wir sind auf den Zuzug von ausländischen Fach- und Arbeitskräften angewiesen. Was aber die illegale Migration anbelangt, hat die Integrationsfähigkeit unseres Landes eine Belastungsgrenze schlichtweg erreicht. Deshalb müssen wir handeln. Mit dem Amtsantritt von Bundesminister Alexander Dobrindt ist in der Innenpolitik endlich der langersehnte gesunde Menschenverstand zurückgekehrt. Und das schätzen auch unsere europäischen Nachbarn sehr. Ja, Grenzkontrollen sind eine zusätzliche Arbeitsbelastung für unsere Polizei. Ich bin selbst mit den Polizistinnen und Polizisten aus meiner Heimat regelmäßig im Kontakt, und deshalb weiß ich: Sie sind bereit, diesen Dienst zu leisten – höchst professionell und höchst motiviert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, ich spreche für alle in diesem Hohen Haus, wenn ich sage: Danke allen Polizisten, die jeden Tag auch unter schwierigen Bedingungen ihren Dienst für unser aller Sicherheit leisten! Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon wirklich sehr bemerkenswert, wenn ausgerechnet jene, aus deren Reihen die Polizei regelmäßig unter Generalverdacht gestellt, verhöhnt oder verunglimpft wird, wenn ausgerechnet diejenigen jetzt vorgeben, sich um die Arbeitsbelastung unserer Polizei zu sorgen. Ihnen sei gesagt: Wenn wir über die Polizei sprechen, dann reden wir nicht über eine Institution oder eine Uniform, dann sprechen wir über Menschen. Polizistinnen und Polizisten sind Ehefrauen und Ehemänner, Mütter und Väter, Töchter und Söhne. In jeder Uniform steckt ein Mensch mit Familie, mit Sorgen, Hoffnungen und Träumen. Diese Menschen leisten einen unschätzbaren Dienst für unser Land. Deshalb ist es unsere Aufgabe als Gesetzgeber, ihnen den nötigen Rückhalt zu geben – ehrlich und aufrichtig, nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten. Taten heißt: mehr finanzielle Mittel für den Personalbestand und mehr finanzielle Mittel für die Ausstattung. Taten heißt nicht: ein Polizeibeauftragter beim Bundestag, Kontrollquittungen oder Kennzeichnungspflicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wissen: Offene Grenzen in Europa sind ein hohes Gut; aber sie sind kein Freifahrtschein für Organisierte Kriminalität oder für illegale Migration. Schengen funktioniert nur, wenn alle Mitgliedstaaten ihren Teil der Verantwortung übernehmen. Temporäre und gezielte Grenzkontrollen sind kein Angriff auf Europa, sie sind ein Schutzmechanismus für Europa. Was wir brauchen, ist mehr Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern, eine klare Linie gegen Schleusernetzwerke, die skrupellos Menschenleben gefährden, und eine ehrliche Debatte über die Funktionsfähigkeit des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Was wir nicht brauchen, ist ein ideologisch geprägter Antrag, der die Realität ausblendet. Wir sagen Nein zu diesen Anträgen. Die Menschen in Deutschland haben zur letzten Bundestagswahl eine Wende in der Migrations- und Asylpolitik gewählt. Und diesen Auftrag setzen wir mit aller Konsequenz und Entschlossenheit um. Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Martin Hess.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger! Das, was heute in dieser Debatte abläuft, ist ein Politiktheater, das von der Realität nicht weiter entfernt sein könnte. Nur noch mal zur Erinnerung: Wir haben seit dem 8. Mai 2025 lediglich 140 Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen – bei zeitgleicher Einreise Tausender von Asylsuchenden. Und jetzt wird von den Linken und Grünen der Eindruck erweckt, es komme kein Asylsuchender mehr nach Deutschland rein. Das ist doch versuchte Volksverdummung. Hören Sie endlich auf mit diesem Quatsch! Und Gleiches gilt für die Union. Der Minister tut so, als hätte tatsächlich die Migrationswende stattgefunden. 2 Prozent der Asylsuchenden werden an der Grenze abgewiesen, 98 Prozent kommen ungehindert rein. Das hat doch mit einer Asylwende überhaupt gar nichts zu tun. Und jetzt fliegen Sie auch noch Afghanen zu Tausenden nach Deutschland ein, von denen wir ausweislich der PKS wissen, dass sie sehr stark kriminalitätsbelastet sind. Was Sie machen, Ihre Politik, ändert rein gar nichts am Migrationsdesaster. Unsere Grenzen sind weiterhin offen wie ein Scheunentor. Schlimmer, Herr Minister, kann man ein Wahlversprechen nicht brechen. Ich möchte jetzt auch noch mit einem anderen falschen Narrativ aufräumen. Es wird immer behauptet, es handele sich um Schutzsuchende. Wer ist denn seit 2015 in unser Land gekommen? Überwiegend junge Männer, nicht die gebrechlichsten dieser Welt – sie waren in der Lage, Tausende von Kilometern zu Fuß zu laufen –, nicht die Ärmsten dieser Welt; sie hatten Zehntausende Euro für Schlepper. Das ist doch die Realität. Und das Wichtigste: Nach Erreichen eines sicheren europäischen Außenstaates, wo keine Gefahr mehr gedroht hat für Leben, für Gesundheit oder für Eigentum, sind sie doch nur aus einem einzigen Grund nach Deutschland weitergereist: weil wir die höchsten Sozialleistungen zahlen. Das, was hier seit 2015 stattfindet, ist illegale Armutsmigration und muss auch klar als solche benannt werden. Und Ihre Migrationspolitik hat auch nichts mit Humanität zu tun. Die wirklich Bedürftigen dieser Welt, die in den Flüchtlingslagern bleiben, die Frauen, die Kinder, die Alten, die Gebrechlichen, die Kranken, schaffen es gar nicht, hierherzukommen. Die lassen Sie im Stich. Mit dem Geld, mit dem wir einem Flüchtling hier helfen, könnten wir dort 20, 30 und noch mehr Menschen ein menschenwürdiges Leben bieten. Kurzum: Ihre Politik ist ein „Survival of the Fittest“. Sie lassen die wirklich Bedürftigen dieser Welt im Stich. Ihre Migrationspolitik ist im Kern menschenfeindlich, und deshalb lehnen wir sie kategorisch ab. Ich kann nur noch an die Bürger unseres Landes appellieren: Fallen Sie nicht auf dieses Politiktheater herein! Es gibt keine Migrationswende. Wenn Sie die illegale Massenmigration wirklich stoppen wollen, dann müssen Sie sich zukünftig für die einzige politische Kraft entscheiden, für die Ihre Sicherheit an der ersten Stelle steht, und das ist und bleibt die Alternative für Deutschland. Das Wort hat nun der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler.

Fraktionslos

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Moin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts war, ehrlich gesagt, nicht überraschend. Die aktuelle Kontrollpraxis an den deutschen Binnengrenzen ist mit europäischem Recht und unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Die faktische Verweigerung des Asylrechts für Schutzsuchende ist ein Unding, und sie verletzt unsere grundlegenden Prinzipien. Sie ist nicht rechtsstaatlich, sie ist nicht humanitär, und sie ist auch nicht europäisch. Dabei sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen, auch wenn es darum geht, endlich ein funktionierendes europäisches Asylsystem auf die Beine zu stellen. Denn klar ist: Das Dublin-Verfahren ist in der Praxis ineffizient und schwergängig. Aber: Es ist geltendes Recht. Und als EU-Mitgliedstaat haben wir uns an dieses Recht zu halten, gerade jetzt. Europa braucht eine Bundesrepublik Deutschland, die sich eben nicht hinter nationalen Alleingängen versteckt, sondern sich klar zu gemeinsamen europäischen Regeln bekennt. Und in unserem Rechtsstaat dürfen Gerichtsentscheidungen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Statt Schutzsuchenden das Grundrecht auf Asyl de facto zu verweigern, sollten wir die Entscheidung ernst nehmen und die Kontrollpraxis umgehend anpassen. Auch im Bundeshaushalt sollten die Prioritäten künftig anders gesetzt werden: erstens in eine kluge und moderne grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei und zweitens in eine bessere Ausstattung unserer Kommunen, die Geflüchtete aufnehmen und in unsere Gesellschaft integrieren. Das wäre sinnvoller und ehrlicher als das, was wir gerade erleben. Immer wieder wird die zu hohe Belastung der Kommunen angesprochen. Klar ist aber: Diese Belastung haben wir selbst herbeigeführt. Da ist nicht die Zahl der Geflüchteten, sondern die Unterfinanzierung der Kommunen das Problem. Dafür trägt der Bund auch die Verantwortung. Für meine Partei, den SSW, ist klar: Wer die Kommunen nicht ausstattet, um den vielen Aufgaben gerecht zu werden, der darf sich auch über eine Überlastung nicht wundern. Und wer europäisches Recht mitträgt, der muss es auch verteidigen, gerade dann, wenn es unbequem wird. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Thomas Silberhorn.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Anträgen, die Sie, Grüne und Linke, hier vorlegen, lehnen Sie nicht nur die direkte Zurückweisung an unseren Grenzen ab. Sie wollen auch alle Grenzkontrollen einstellen. Was Sie wollen, ist die unbegrenzte Zuwanderung nach Deutschland. Das sieht aber unsere Rechtsordnung nicht vor. Zuwanderung findet nach unseren Regeln statt, und diese Regeln werden jetzt durchgesetzt – auch durch Kontrollen und durch Zurückweisungen an unseren Grenzen. Wir helfen weiter Menschen in Not: in ihren Heimatländern, in den Ländern, in die sie fliehen, und auch in Deutschland, wenn sie Anspruch auf Schutz durch uns haben. Aber wer auf dem Landweg nach Deutschland kommt, der ist nicht mehr auf der Flucht. Alle unsere Nachbarstaaten sind sicher. Wer von dort kommt, ist bei uns nicht schutzbedürftig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist übrigens der Kern der Dublin-Verordnung, wonach eben für die Durchführung des Asylverfahrens der EU-Mitgliedstaat zuständig ist, in dem ein Geflüchteter zuerst registriert worden ist. Bei Zuwanderung auf dem Landweg kann das in keinem Fall Deutschland sein. Und trotzdem musste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im letzten Jahr 75 000 solcher Dublin-Verfahren durchführen, um den zuständigen Mitgliedstaat zu bestimmen. Aber die Überstellung in den Staat der Erstaufnahme scheitert in der Mehrzahl der Fälle. Die Konsequenzen tragen wir: jedes Jahr Zehntausende Verfahren der Aufenthaltsbestimmung und Zehntausende Verfahren der Überstellung, die erfolglos bleiben. Dieses Dublin-Verfahren funktioniert eben nicht so, wie es vereinbart worden ist. Viele Mitgliedstaaten halten sich einfach nicht daran, das Asylverfahren selbst durchzuführen, sondern sie leiten Asylbewerber nach Deutschland weiter. Unsere Behörden müssen dann nachweisen, wo die Erstaufnahme erfolgt ist, selbst wenn bei uns keine oder gefälschte Pässe vorgelegt werden. Das ist nicht akzeptabel. Die Verpflichtungen aus dieser Dublin-Verordnung beruhen auf Gegenseitigkeit. Die weiteren Folgen treffen dann unsere Kommunen. Die Kapazitäten zur Unterbringung sind an vielen Orten erschöpft. Kitas und Schulen können gar nicht schnell genug erweitert werden. Der Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg, der parteilose Landrat Siegurd Heinze, hat die Lage gestern treffend beschrieben. Er sagte – ich zitiere –: „Wir sind in einer Dauer-Notlage angekommen.“ Meine Damen und Herren, diese Notlage in vielen Kommunen ist mit Geld allein eben nicht zu lösen. Wir müssen die irreguläre Migration endlich konsequent unterbinden, um unsere öffentliche Ordnung aufrechterhalten zu können. Dazu gehören Grenzkontrollen, und dazu gehören Zurückweisungen direkt an den Grenzen. Genau das tut der Innenminister, und dafür hat er unsere volle Unterstützung. Wenn die Bundesregierung sich auf europäisches Vertragsrecht beruft, um ihre nationalen Zuständigkeiten zur Zurückweisung an den Grenzen wahrzunehmen, dann wird ein Aspekt bislang weitgehend vernachlässigt: Die Zuwanderung über Russland und Belarus in die Europäische Union ist eine Gefährdung unserer inneren Sicherheit. Die drei Somalier, die vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt haben, kamen aus Belarus. Tausende kommen auf dieser Route jedes Jahr nach Deutschland. Wir wissen seit Jahren, dass Russland versucht, Migranten aus aller Welt über Belarus in die Europäische Union einzuschleusen. Dazu stellt Russland in vielen Ländern russische Einreisevisa aus. Ziel ist es, unsere Gesellschaft zu spalten und unsere demokratische Ordnung zu destabilisieren, meine Damen und Herren. Irreguläre Migration ist für Russland ein Instrument hybrider Kriegsführung, das gezielt gegen die Europäische Union und gegen Deutschland eingesetzt wird. Dazu kommt, dass Russland versucht, unter diesen Migranten sogenannte Wegwerf-Agenten zu gewinnen, die mit finanziellen Versprechungen zu Sabotageakten oder Anschlägen missbraucht werden, oft ohne dass sie es selber wissen. Wir dürfen davor nicht die Augen verschließen. Die Migration über Russland und Belarus in die Europäische Union gefährdet unsere innere Sicherheit. Deswegen bleibt der Kern der Dublin-Verordnung richtig: Wer wo auch immer in die Europäische Union kommt und Asyl beantragt, muss sein Asylverfahren im Erstaufnahmeland führen. Wir tragen mit Grenzkontrollen und auch mit direkten Zurückweisungen an den Grenzen dazu bei, dass diese Regel der Europäischen Union jetzt konsequent durchgesetzt wird. Kein Asylbewerber wird damit übrigens einer Gefährdung ausgesetzt. Gefährdet ist nur das Geschäftsmodell von Schleusern und ihren Helfershelfern, die unsere EU-Regeln bewusst umgehen wollen, um aus der Not von Migranten ihren Profit zu schlagen. Dieses Geschäftsmodell wird jetzt beendet.

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