1. Lesung

a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn

a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn

5. Juni 2025·Sitzung 10··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (8)

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz, eine Norm, die, ich würde mal sagen, in der letzten Legislatur in Angriff genommen wurde nach dem Motto „Zwar gut gemeint, aber hinsichtlich der Auswirkung dann doch nicht ganz so gut gemacht“, weshalb jetzt an dieser Stelle einige Korrekturen angebracht werden müssen. Diese wollen wir schnell vollziehen. Denn worum geht es? Es geht darum, dass durch die verschärfte Einschränkung der Entwidmung von Eisenbahnflächen kommunale und wohnungspolitische Projekte nicht mehr umgesetzt werden können. Das heißt, einerseits müssen wir die wichtige Weiterentwicklung der Schiene, die wir brauchen, gewährleisten, andererseits dürfen wir aber kommunale Bedürfnisse nicht außer Acht lassen und kommunale Planungen wie den Wohnungsbau nicht quasi unmöglich machen. Das heißt im Ergebnis: Den Bahnbetriebszweck als überragendes öffentliches Interesse zu qualifizieren, ist zwar auf der einen Seite richtig, darf auf der anderen Seite aber nicht zulasten anderer notwendiger kommunaler und wohnungspolitischer Belange gehen. Kluge, umfassende Stadtentwicklungsprojekte und lang geplante Wohnungsbauprojekte dürfen nicht dadurch gestoppt werden, dass das Eisenbahnrecht da entgegensteht, wo der Bahnbetriebszweck nicht mehr erkennbar oder eine entsprechende Nutzung in Zukunft nicht mehr möglich sein soll oder wird. Beim Eisenbahn-Bundesamt liegen inzwischen circa 100 Anfragen von den Kommunen für solche Entwidmungsprojekte vor, und dem Eisenbahn-Bundesamt sind schlicht und ergreifend die Hände gebunden, hier überhaupt handeln zu können. Wir wollen die kommunalen Entwicklungen nicht gegen Eisenbahninteressen ausspielen. Wir wollen sie mit der Änderung des § 23 AEG wieder zusammenführen, damit das, was irgendwie zusammengehört, auch zusammenpasst, damit wir nicht wie in Stuttgart oder in Osnabrück große Zweifel an dem haben müssen, was man vor Jahren begonnen hat und so jetzt nicht mehr machen kann, und damit die langfristige Nutzungsperspektive für die Eisenbahn genauso bewertet wird wie die kommunale Entwicklung. Schieneninfrastruktur erhalten und ermöglichen auf der einen Seite, kommunale Stadtplanung ermöglichen auf der anderen Seite: Der neue § 23 AEG soll das wieder ins Gleichgewicht bringen. Ich freue mich auf die Beratungen. Danke schön. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Die nächste Rede hält Wolfgang Wiehle für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! „Gut gemeint“ ist oft das Gegenteil von „Gut gemacht“; so ist es. Das sieht man wieder einmal beim Allgemeinen Eisenbahngesetz, AEG. Die Ampelregierung wollte mit ihrer Änderung 2023 Bahngelände davor bewahren, dass sie anderen Zwecken zugeführt werden. Heraus kam eine Blockade bei wichtigen Wohnungsbauprojekten in großen Städten, zum Beispiel in Stuttgart. Das schlecht gemachte Gesetz hat also haarsträubende Nebenwirkungen. Die Ampel hat sogar noch mehr Chaos hinterlassen. Wir brauchen natürlich ein Reparaturgesetz. Das hat man verstanden, aber auch noch an die Wand gefahren. Nach dem Ampel-Aus haben die Grünen auf Blockade geschaltet. An ihrem neuen Gesetzentwurf, den wir heute auch auf dem Tisch haben, sieht man auch, warum. Ich komme darauf noch zurück. Die Zauberlehrlinge aus der Ampel haben mit der Formel vom „überragenden öffentlichen Interesse“ herumgespielt. Diesen Trick hat offensichtlich die Ökolobby erfunden. Er findet sich in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, einem Gesetz zum Ausbau der Stromnetze, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz usw. Das per Gesetz festgestellte öffentliche Interesse soll die Abwägung mit anderen Belangen verhindern, in der Verwaltung und notfalls auch vor den Gerichten. Zu den anderen Belangen gehören auch Wohnen, Arbeiten und Lernen. Wenn der Tiefbahnhof Stuttgart 21 endlich tatsächlich fertig ist, wird die Stadt Stuttgart auf dem alten Hauptbahnhofgelände ein neues Stadtviertel entstehen lassen. Jetzt ist das aber blockiert. Windräder oder Solarfelder könnte man dort bauen, aber keine Wohnungen oder Schulen. Es ist absurd. Eine einfache Lösung wäre ja, die deplatzierte Zauberformel vom überragenden öffentlichen Interesse aus dem Gesetz zu streichen. Genau das haben die Kollegen von der Unionsfraktion noch vor einem halben Jahr, im vergangenen Oktober, hier in den Bundestag eingebracht. Aber das, was die Koalition jetzt hier vorlegt, ist bis auf ein paar Formulierungen dasselbe wie das verhinderte Reparaturgesetz aus der rot-grünen Konkursmasse der Ampel. Das sogenannte überragende öffentliche Interesse wird für bestimmte Fälle ein wenig eingeschränkt, aber das war’s dann auch. Mag sein, dass das Stuttgarter Problem damit gelöst wird, aber Hunderte andere leider nicht. Das Muster ist anscheinend immer dasselbe: Aus der angekündigten Beseitigung links-grüner Politikfelder wird unter dieser unionsgeführten Regierung einfach – nichts. Gleich ob beim Grenzschutz, bei der Rettung des Verbrennungsmotors oder eben hier: Die Union beißt sich wohl am Wahlverlierer SPD die Zähne aus. Anders gesagt: Den Sozialismus in seinem Lauf halten weder Merz noch Dobrindt auf. Schlimmer geht immer. Das beweisen die Kollegen von der Grünenfraktion mit ihrem Gesetzentwurf. Bei Ihnen feiert die Planwirtschaft fröhliche Urständ. In § 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wollen sie Planziele für 2040 schreiben: ein Anteil der Bahn von 35 Prozent am Güterverkehr und von 20 Prozent am Personenverkehr. Das wäre, grob gerechnet, jeweils in etwa eine Verdoppelung im Vergleich zu heute. Dafür müsste in vielen Bereichen dann auch die Infrastruktur der Bahn verdoppelt werden. Nur wer mit der grünen Deindustrialisierung regelrecht plant, rechnet vielleicht anders: Ohne Industrie fallen große Mengen Gütertransporte natürlich weg. Dasselbe gilt dann für Pendlerfahrten zu nicht mehr vorhandenen Arbeitsplätzen. Aber der grüne Gesetzentwurf spricht ja von Bahnlinien „möglichst flächendeckend“, also am besten bis in die Dörfer auf dem Lande. Meine Damen und Herren, alle Sonderschuldenpakete zusammen werden nicht ausreichen, um das zu bezahlen. Grüne Politik ist ja auch meistens Verbotspolitik. Mit Verboten gegen das Auto oder gegen den Verbrennungsmotor kann man natürlich Fahrten und Gütertransporte erschweren und verteuern und vielleicht auch auf die Bahn zwingen. Die schwarz-rote Version davon mit der immensen Verteuerung der Kraftstoffe läuft auf dasselbe hinaus. Das kann aber niemals der Weg sein, meine Damen und Herren. Das wird auf großen Widerstand im Volk und in der mittelständischen Wirtschaft stoßen. Und die AfD wird immer auf der Seite der Betroffenen stehen. Wir wollen die Eisenbahn dort einsetzen, wo sie wirklich gut ist. Die Bahn kann sehr gut viele Fahrgäste auf einmal transportieren, wie im Nahverkehr in Ballungsräumen. Die Bahn kann gut große Gütermengen transportieren – Container, Holz, Stahl, Baustoffe usw. Auf der Schiene kann man hohe Geschwindigkeiten sicher beherrschen, zum Beispiel mit dem ICE. Die Verkehrserschließung in der Fläche bleibt aber die Aufgabe des Autos. Die Verteilung der Güter bleibt die Aufgabe von Lastwagen und Transportern. Lastenfahrräder wird man auch in Zukunft vor allem in Stadtvierteln mit breitem grünen Publikum finden. Wir von der AfD werden dafür sorgen, dass auch beim Verkehr die Realität der Maßstab bleibt und nicht grüne Wunschträume. Deshalb sind wir auch dafür, die Formel vom überragenden öffentlichen Interesse aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz zu entfernen, so wie es die Kollegen der Union noch vor einem halben Jahr beantragt haben. Nur so ist es möglich, im Einzelfall unter Einbeziehung aller legitimen Interessen zu entscheiden, was mit einem Bahngrundstück passieren soll, das nicht mehr benutzt wird. Der Weg der Koalition ist falsch. Das sogenannte überragende öffentliche Interesse an einer Erhaltung von Bahngrundstücken mit so und so vielen Ausnahmen zu durchlöchern, führt nicht zum Ziel. Wenn man merkt, dass ein Medikament schwere Nebenwirkungen hat, setzt man es ja auch ab, statt noch weitere Medikamente zu nehmen. Wir von der AfD-Fraktion hoffen, dass sich diese Erkenntnis bei der Beratung der Gesetzentwürfe in den Ausschüssen noch durchsetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, geben Sie der Realität eine Chance! Vielen Dank. – Als Nächstes spricht Anja Troff-Schaffarzyk für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnraum ist immer mehr als ein Dach über dem Kopf. Wohnraum ist der Grundpfeiler für Stabilität und für Lebenschancen. Und genau deshalb ist die Frage, wie wir in Deutschland Wohnraum schaffen, eine zutiefst soziale Frage. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum betrifft längst nicht mehr nur einkommensschwache Familien. Er trifft auch die Mitte der Gesellschaft – junge Familien, Alleinerziehende, Berufseinsteigerinnen, ältere Menschen. Besonders in unseren Städten, aber mittlerweile auch in vielen Gemeinden ist die Lage angespannt. Die Nachfrage steigt, doch das Angebot hält nicht Schritt. Die Folge: steigende Mieten, soziale Verdrängung, zunehmende Ungleichheit. Deshalb ist es unsere Aufgabe als Gesetzgeber, Voraussetzungen zu schaffen, die den Wohnungsbau erleichtern, gerade dort, wo Flächenpotenziale brachliegen. Und hier setzt die geplante Änderung des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an. Die Absicht, Betriebsanlagen der Eisenbahn in das überragende öffentliche Interesse zu stellen, war gut, schoss jedoch an einigen Stellen über das Ziel hinaus, wie uns von kommunaler Ebene deutlich gemacht wurde. In Deutschland gibt es ungenutzte oder nur noch infrastrukturell marginal genutzte Flächen im Besitz der Bahn. Darunter sind auch städtebauliche Sahnestückchen, die aber im Moment für die kommunale Wohnungsentwicklung nicht zugänglich sind. Die geplante Gesetzesänderung soll genau das ändern. Sie schafft rechtliche Grundlagen, diese Flächen einfacher und schneller für den Wohnungsbau nutzbar zu machen. Und das ist ein wichtiger Hebel, nicht nur, um den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, sondern auch, um die Lebendigkeit unserer Innenstädte neu zu denken. Betroffen von dieser anstehenden Änderung ist natürlich nicht zuletzt die Stuttgarter Innenstadt. Stuttgart 21 schafft Raum für zwei neue Viertel mitten in der Stadt. 100 Hektar Fläche werden für die städtebauliche Entwicklung frei. Im Rosensteinviertel sind es alleine 50 Hektar, die für Wohnen und Arbeiten geplant sind. Und wichtig: Die Flächen gehören seit zehn Jahren der Kommune. Und dort wird auch darüber entschieden, wer dort was, wie bauen wird. Demnach kann nicht davon die Rede sein, dass es sich bei dieser Anpassung des Eisenbahngesetzes um ein Lobbygeschenk handelt. Wenn wir also diese freiwerdenden Flächen – wie beim Stuttgarter Beispiel – nicht nur ökonomisch, sondern auch sozial und ökologisch weiterentwickeln, mit Grünräumen, bezahlbarem Wohnraum, kulturellen Nutzungen, mit guter Nahversorgung und guten Mobilitätsangeboten, dann schaffen wir neue Quartiere, die dem Anspruch an ein modernes, inklusives und klimagerechtes Stadtleben gerecht werden. Was für den Wohnraum und die soziale Frage gilt, das gilt in gleichem Maße auch für die Mobilität. Wer in diesen Tagen von Mobilität spricht, spricht über mehr als nur den Weg von A nach B. Es geht um Lebensqualität, um Klimaschutz, um Gerechtigkeit. Gerade in den ländlichen Räumen zeigt sich, wie entscheidend eine gute Anbindung ist – an Arbeit, an Bildung, an ärztliche Versorgung, an gesellschaftliches Leben. Und leider zeigt sich auch, wie oft genau das fehlt. Mobilität ist nicht nur ein individuelles Bedürfnis, sondern auch ein öffentliches Gut, und darum ist Infrastruktur, die Mobilität ermöglicht, auch in besonderem Maße schützenswert. Wir alle wissen: Bis in die 2000er-Jahre wurden zahlreiche Bahnstrecken in Deutschland stillgelegt – unter dem Eindruck von Sparzwängen, rückläufigen Fahrgastzahlen und dem Glauben an eine autozentrierte Zukunft. Es war ein Rückzug der Schiene aus der Fläche, den viele Regionen bis heute spüren. Mit jeder entfallenen Verbindung wuchs die Abhängigkeit vom eigenen Auto – mit allen Konsequenzen für Klima, Umwelt und soziale Gerechtigkeit. Längst hat hier ein Umdenken stattgefunden, und das ist gut so. Reaktivierungen von Bahnstrecken erleben eine neue Konjunktur – nicht als nostalgisches Retroprojekt, sondern als strategischer Baustein für eine moderne, vernetzte Mobilität. Und genau deshalb ist es richtig, dass wir mit der geplanten Änderung von § 23 AEG klarstellen, dass bestehende Gleisanlagen nicht vorschnell anderweitig überbaut werden dürfen. Denn ein stillgelegtes Gleis ist kein totes Gleis – vielleicht nicht heute betriebsbereit, aber morgen wieder wertvoll. Gerade in Zeiten von Klimazielen, Fachkräftemangel und steigenden Energiepreisen müssen wir diese Potenziale erkennen und erhalten. Die Reaktivierung von Strecken ist oft ein aufwendiger Prozess. Sie braucht Planung, Geduld und Investitionen; aber sie lohnt sich. Reaktivierungen stärken den ländlichen Raum. Sie sind ein Instrument zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Und sie sind ein wichtiger Beitrag dazu, dass die Verkehrswende nicht nur in Großstädten ankommt. Deshalb ist es folgerichtig, bestehende Trassen und Gleise unter besonderen Schutz zu stellen. Die Freistellung einer Fläche, auf der ein Gleis liegt, soll künftig nur dann möglich sein, wenn ein Ersatz für die darauf befindliche Strecke geschaffen wird. Also, die Umwidmung nicht genutzter Flächen für städtebauliche Entwicklung und der Erhalt von Gleisinfrastruktur: Der Entwurf der Koalition zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ermöglicht beides. Ich freue mich besonders, dass an den Vorarbeiten zu diesem Gesetz noch in der letzten Legislaturperiode nicht nur die Union, sondern auch die Grünen beteiligt waren und wir da gemeinsam einen guten Weg gefunden haben. Es sind kleine Änderungen am Gesetz mit großer Wirkung und dem starken Signal, dass wir den Wohnungsbau und die Stärkung der Schieneninfrastruktur in Deutschland nicht nur wollen, sondern auch ermöglichen. Danke. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Matthias Gastel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Über Jahrzehnte wurde in Deutschland Streckeninfrastruktur stillgelegt und mit Umgehungsstraßen oder mit Discountermärkten überbaut. Es wurden Güterflächen zu Bauland umgewidmet. Es wurden Überholgleise herausgerissen und die Flächen als Bauland verscherbelt. Es wurden Bahnsteiggleise mit Parkhäusern überbaut. Die Folge dieser jahrzehntelangen Politik des Rückbaus von Schieneninfrastruktur spüren wir jeden Tag an unpünktlichen Zügen, unzureichenden Angeboten und viel zu vielen Gütern, die per Lkw statt mit der Bahn transportiert werden. Die Bahn bleibt mit dieser geschrumpften Infrastruktur hinter ihren Möglichkeiten, aber auch hinter den Notwendigkeiten, was Energieeffizienz und Klimaschutz angeht, zurück. Und genau damit muss Ende sein! Der Gesetzentwurf der Ampel, den es gegeben hat, und das Gesetz, das in Kraft getreten ist, haben dazu geführt, dass das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Behörde dieses Gesetz so interpretiert hat, dass Entwidmungen praktisch so gut wie gar nicht mehr möglich sind. Das Ziel muss aber sein, der Bahn Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten, die kurzfristig, mittelfristig und langfristig absehbar sind, die gewollt sind, die gewünscht sind. Es muss möglich sein, dass die Bahn wachsen kann. Wenn aber all das nicht zutrifft und überhaupt keine Perspektive für eine Bahnnutzung mehr besteht, dann muss es eben auch Entwicklungsmöglichkeiten für andere Nutzungen geben. Hier geht der Gesetzentwurf der Koalition teilweise in die richtige Richtung. Aber er springt deutlich zu kurz; denn er beschränkt sich auf den Aspekt der Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken und den Schutz dieser Flächen. Richtig ist auch das überragende öffentliche Interesse; denn damit wird eine Wertschätzung für die Schiene ausgedrückt. Bei allen Abwägungen ist das relevant. Das alles, was in diesem Gesetzentwurf steht, reicht aber nicht. Deswegen haben wir als Grüne einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, damit die Bahn eine wirkliche Entwicklungsperspektive bekommt. Es ist nämlich zu unkonkret, das alles nur mit dem Verweis auf Ermessensspielräume beim Eisenbahn-Bundesamt abzuladen. Wir haben neun Kernziele definiert. Es geht um die Bahn als Daseinsvorsorge; da geht es unter anderem auch um die Reaktivierung. Es geht darum, die Bahn in der Fläche zu halten und die Bahn dort, wo sie sich zurückgezogen hat, wieder in die Fläche zu bringen. Es geht darum, Flächen zu sichern, damit mehr Güter auf die Schiene umgeschlagen werden können. Es geht darum, dass der Personen- und der Güterverkehr wachsen können und man dafür die entsprechenden Flächen hat. Und wir haben auch – das haben Sie als Koalition nicht gemacht – die Bedarfe der Landes- und der Bündnisverteidigung aufgegriffen; auch dafür braucht es Flächen, auch dafür braucht es eine starke, funktionierende Bahn. Da Stuttgart 21 schon erwähnt wurde, möchte ich noch darauf hinweisen: Weder der eine noch der andere Entwurf ist eine Lex Stuttgart 21. Es geht um Hunderte andere Fälle, überwiegend um Wohnungsbau. Die werden geregelt – ausreichend oder unzureichend, aber die werden geregelt. Stuttgart 21 ist ein Sonderfall. Hier ist politisch dazu zu sagen, dass auch Stuttgart 21 Entwicklungspotenziale bieten muss. Es muss möglich sein, dass mehr Züge fahren, als heute und mit Stuttgart 21 möglich ist. Deswegen muss es darum gehen, dass eine ergänzende Infrastruktur geschaffen wird und die Gäubahn nicht abgehängt wird. Das sind ganz wichtige politische Dinge. Ich möchte abschließend zusammenfassen: Die Koalition gibt viel zu viele Flächen leichtfertig frei. Genau das ist der Fehler dieses Gesetzentwurfes. Wir sind da strenger. Wir definieren, wie eine Bahn wachsen können muss, welche Flächen dafür erforderlich sind. Wir definieren, wo wir hinkommen wollen. Wir definieren, was eine starke, eine gut funktionierende Bahn ist, die von mehr Fahrgästen und von mehr Güterverkehren genutzt werden kann. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Luigi Pantisano für die Fraktion Die Linke.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte demokratische Kolleginnen und Kollegen! Ich hasse Staus, und ich hasse Verspätungen. Am vergangenen Wochenende war ich mit meinen Kindern von Stuttgart nach Konstanz mit dem Zug unterwegs – klimafreundlich und sozial. Statt die schöne Gäubahnstrecke zu erleben, gab es für Tausende Bahngäste ausgefallene Züge, überfüllte Züge, verspätete Züge. Kinder mussten auf dem Boden sitzen, Eltern waren völlig entnervt. Und dann sagte ein Kind beim wiederholten Warten am Bahnsteig einen Satz zu seiner Mutter, der sich mir eingeprägt hat: Mama, das nächste Mal fahren wir mit dem Auto. Diese Aussage eines Kindes ist das Ergebnis Ihrer verfehlten Verkehrspolitik. Bei den Reden, die ich hier höre, frage ich mich, wann Sie alle hier eigentlich das letzte Mal Bahn gefahren sind. Wir alle, die wir tagtäglich mit der Bahn unterwegs sind, wollen einfach nur pünktlich und stressfrei zur Arbeit oder in den Urlaub fahren. Herr Minister Schnieder und Herr Lange, es ist Ihre Aufgabe, die Aufgabe der Bundesregierung, genau dafür zu sorgen – nicht mehr und nicht weniger. Was Sie hier mit dem Allgemeinen Eisenbahngesetz planen, ist ein Rückschritt für alle, die auf eine funktionierende Bahn angewiesen sind. Es ist ein Geschenk an zwei ganz bestimmte Gruppen: an die Autolobby und – vor allem in meinem Wahlkreis Stuttgart – an die Wohnbaumafia. Wie wir wissen, sind das beides Gruppen, zu denen die CDU beste Kontakte pflegt. Das Immobilienprojekt Stuttgart 21 steht beispielhaft für das Versagen von Ihnen allen in der Bahn- und Wohnungspolitik. Die geplanten Wohnungen auf den bestehenden Gleisflächen vom Stuttgarter Bahnhof braucht es nicht. Was es aber braucht, sind oberirdische Gleisflächen für einen funktionierenden Zugverkehr. Hören Sie also auf, bezahlbares Wohnen gegen die Zukunft der Bahn auszuspielen! Für bezahlbares Wohnen müssen 2 Millionen leerstehende Wohnungen endlich wiederbelebt werden, braucht es einen bundesweiten Mietendeckel und, ja, gehören Vonovia und Co endlich enteignet. Und auch anderswo zeigt sich die Absurdität Ihres Plans. Hier in Berlin fahren nachts Geisterzüge ohne Passagiere, weil die Abstellflächen fehlen, die man über Jahrzehnte verkauft hat. Eines muss also endlich klar sein: Bahnflächen müssen Bahnflächen bleiben. Schieneninfrastruktur gehört uns allen und darf nicht verscherbelt werden, um die Geldbeutel von Immobilienhaien zu füllen. Das braucht es für eine soziale, klimagerechte und zukunftsfähige Bahnpolitik. Und wie wir in Stuttgart sagen: Oben bleiben! Vielen Dank. – Ich rufe zur nächsten Rede Günter Baumgartner von der Unionsfraktion zum Pult. Es ist seine erste Rede.

CDU/CSU

Verehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir zu Beginn meiner ersten Rede hier im Deutschen Bundestag eine persönliche Anmerkung: Es macht mich echt stolz, hier im Hohen Haus meine niederbayerische Heimat, meinen Wahlkreis Rottal-Inn, zu vertreten. Sie ist meine Erdung und zugleich mein politischer Kompass. Danke für das großartige Vertrauen! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die erst Ende 2023 durch die Ampel beschlossene Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes war – so muss man feststellen – eine Fehlentscheidung. Sie ist nicht umsetzbar, sie ist vor allem aber auch nicht praktikabel. Daher muss der entsprechende Paragraf geändert werden. Mit unserem Gesetzentwurf werden wir dies auch tun. Aber was genau läuft falsch? Nach jetziger Gesetzeslage ist die Nutzung eines nicht mehr benötigten Bahngrundstücks – es ist schon angesprochen worden – für andere Zwecke kaum möglich. Eine Freistellung bekommt man nur für ganz wenige Ausnahmen, zum Beispiel für Landesverteidigung oder den Ausbau von erneuerbaren Energien. Für die städtebauliche Entwicklung ist eine Freistellung jedoch nicht möglich. Für zahlreiche kommunale Projekte, die aktuell auf Eis liegen – das ist auch schon angeklungen; der Herr Staatssekretär hat es angesprochen –, ist das in Stuttgart wohl das prominenteste Beispiel. Die Stadt bekommt einen neuen Bahnhof und will mit dessen Inbetriebnahme das Gebiet des alten Bahnhofs städtebaulich entwickeln. Wir sprechen von rund 85 Hektar in der Innenstadt, wir sprechen von bis zu 5 700 Wohnungen. Und wir sprechen an diesem heutigen Tag vom Mietendeckel und von allem Pipapo. Aber da wird städtebaulich wirklich etwas entwickelt, und das ist wichtig. Es ist eigentlich ein Musterbeispiel für Nachverdichtung und gute Kommunalpolitik, aber nach jetziger Gesetzeslage leider nicht möglich. Meine Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass auf alter Bahninfrastruktur eine Kaserne oder eine Photovoltaikanlage gebaut werden kann, aber Wohnraum für unsere Bürgerinnen und Bürger nicht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin auch ehrenamtlicher Bürgermeister einer kleinen ländlichen Gemeinde in Niederbayern und weiß, wie schwierig es inzwischen auch dort ist, Wohnraum zu schaffen – nicht nur in den Großstädten, nein, mittlerweile auch auf dem Land. Ich kann nur sagen: Wir müssen jetzt rasch gegensteuern. Und den Anfang machen wir – wenigstens in einem Teilbereich – mit diesem Gesetzentwurf. Unser Entwurf wird anders als der Vorschlag der Grünen nicht auf ausufernde Planungen setzen. Wir fragen nicht, wann vielleicht mal wo etwas seitens der Bahn in ferner Zukunft, in 50 Jahren, entstehen könnte. Nein, unser Gesetzentwurf setzt darauf, dass Anträge auf Freistellung durch das Eisenbahn-Bundesamt künftig wieder vereinfacht bearbeitet werden können und dass wir für Altfälle eine Übergangsregelung schaffen. Damit können – und das ist sehr wichtig – die ganzen kommunalpolitischen Vorhaben, die aktuell auf Eis liegen, vor allem beim Thema der städtebaulichen Entwicklung, schnell und unbürokratisch umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, schnell, einfach und vor allem praktikabel – darum muss es doch jetzt gehen: bei diesem Antrag und bei vielem anderen, was wir zurzeit im Hohen Haus beraten. Danke schön. Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Baumgartner, das war Ihre erste Rede. Ich gratuliere dazu. Ich wünsche Ihnen, dass Sie mit der Rede zufrieden sind, aber erst recht, dass Sie sich bis zur nächsten Rede mit den faktischen Auswirkungen einer im Minusbereich laufenden Redezeituhr beschäftigt haben. Denn das hat dann eine ganz andere Relevanz. Die nächste Rede hält Stefan Seidler, fraktionslos.

Fraktionslos

Vielen Dank, Herr Präsident. – Moin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Verkehrswege entwickeln will, der braucht die nötigen Flächen. Das wissen nicht nur große Städte wie Hamburg. Nein, Herr Baumgartner, auch auf dem Land ist das ein Thema. Bei uns in Flensburg liegt seit Jahren die Hafenbahn brach. Seit Langem gibt es Begehrlichkeiten, die Innenstadtflächen anders zu nutzen. Möglich war dies aus vielen Gründen nicht – auch weil § 23 AEG hohe Hürden setzte. Besonders in unseren Städten sind Flächen begrenzte und wertvolle Ressourcen. Wir müssen behutsam mit ihnen umgehen. Wir sind uns alle einig: Wir wollen eine starke Bahn. Deshalb, lieber Herr Staatssekretär Lange, sollte ein langfristiges strategisches Konzept und nicht Prognosen darüber entscheiden, welche Bahnflächen für andere, wichtige Zwecke zur Verfügung gestellt werden können. Entscheidend ist jedoch, dass wir vonseiten des Bundes Verlässlichkeit schaffen. Unsere Kommunen brauchen für ihre Planungen klare und belastbare Standards. Häufige Gesetzesänderungen aus Berlin schüren Verwirrung und machen unsere Kommunen ganz tüdelig. Mein Appell an Sie ist daher: Lassen Sie uns an einer weitsichtigen Lösung für § 23 AEG arbeiten, die lange Bestand haben kann. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die letzte Rede in dieser Debatte hält Michael Donth von der Unionsfraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde heute schon zu unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, kurz: AEG, gesagt. Die Problematik des aktuellen § 23 AEG ist nicht nur Verkehrs-, sondern mittlerweile auch Wohnungs- und vor allem Kommunalpolitikern bekannt. Und warum? Weil Flächen – für welche Zwecke auch immer – in Deutschland, besonders in unseren Innenstädten, aber auch auf dem Land, rar sind. Wir alle wollen weniger Flächen im Außenbereich bebauen, und in vielen Städten gibt es innerorts ehemalige, nicht mehr benötigte Flächen der Bahn. Und die darf man aktuell nicht anderweitig nutzen. Früher, vor 25 Jahren – wir haben es gehört –, kam es durchaus vor, dass stillgelegte Bahnstrecken teilweise leichtfertig entwidmet und verkauft wurden. Aber schon seit Langem achtet das Eisenbahn-Bundesamt darauf, achten die Bürger und auch wir darauf, dass dies nicht mehr so einfach passiert. Dennoch hat die Ampelkoalition im Dezember 2023 eine Gesetzesverschärfung beschlossen, die sich schon kurz darauf als fatal herausgestellt hat. Entwidmungen von Bahnflächen sind seitdem faktisch nicht mehr zulässig. Was das in der Praxis bedeutet, zeigte sich schnell. Schon Anfang des Jahres 2024, wenige Monate später, wandte sich mein lieber Kollege Georg Kippels mit einem Fall in Köln-Bilderstöckchen an mich, wo ein seit über 20 Jahren ungenutztes, 40 000 Quadratmeter großes Bahngrundstück in ein neues Stadtquartier mit Wohn- und Gewerbenutzung weiterentwickelt werden soll. Von der Änderung des § 23 AEG durch die Ampelregierung sind dort zwar nur 10 Prozent der Fläche betroffen. Aber es geht dabei um Schlüsselgrundstücke, deren Fehlen die Realisierung des gesamten Quartiers verunmöglicht hätte. Ich kann noch weitere konkrete Beispiele aufzählen: das Bahngelände in der Ulmer Oststadt oder die Bahnstadt in Nürtingen, die ich mir Anfang des Jahres mit OB Fridrich, dem Kollegen Hiller und Verantwortlichen der Stadt angeschaut habe. Dort sind 200 Wohnungen geplant; Herr Gastel, in Ihrem Wahlkreis haben Sie dafür gesorgt, dass die nicht gebaut werden können. Und nicht zuletzt gibt es auch viele Projekte hier in Berlin, wo dringend Wohnraum gebraucht wird – alles blockiert. Um das noch mal klar zu sagen: Hier geht es nicht um die Bahnstrecke von A nach B und deren Reaktivierung. Hier geht es überwiegend um andere Bahnflächen, die zum Teil seit 75 Jahren nicht mehr genutzt werden. Umso mehr freue ich mich, dass wir nun endlich diese kleine, aber sehr wichtige Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes auf den Weg bringen und hoffentlich noch vor der Sommerpause zum Abschluss bringen können. Damit korrigieren wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Ampelfehler von 2023. Und wir stellen trotzdem sicher, dass Reaktivierungen von Bahnstrecken weiter möglich sind. Wenn diese Flächen aber entbehrlich werden, weil sie wie zum Beispiel in Stuttgart durch Neubauten an anderer Stelle ersetzt werden, dann können sie trotzdem entwidmet werden. Und die mehr als 5 500 Wohnungen im Rosensteinquartier können kommen. Und dann stellt sich Herr Pantisano – auch noch aus Stuttgart – von den Linken hierhin und sagt: Das brauchen wir nicht. Aber heute Morgen forderte Die Linke, mehr Wohnungen zu bauen. Vielleicht überlegen Sie mal in der Fraktion, welche Politik Sie machen wollen. Wir jedenfalls legen eine Regelung vor, die sowohl die künftigen Bedürfnisse für die Schiene als auch die entwicklungspolitischen Vorhaben in unseren Städten und Gemeinden ausgewogen berücksichtigt, und bitten um Ihre Unterstützung. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion