2./3. Lesung

Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)

– Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)

26. Juni 2025·Sitzung 14··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (5)

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Besser spät als nie. Das gilt für die Uhrzeit, zu der wir diese Debatte führen, aber vor allem für den Gesetzentwurf, den wir heute Abend in zweiter und dritter Lesung beschließen wollen. Ich freue mich sehr, dass wir mit dieser Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes eine dringend notwendige Korrektur auf den Weg bringen. Damit schaffen wir Rechtsklarheit und Planungssicherheit für aktuell über 170 Städte und Gemeinden in unserem Land. Die im Dezember 2023 von der Ampelregierung eingeführte verkorkste Verschärfung des Freistellungsverfahrens für nicht mehr genutzte Bahnflächen hat in der Praxis erhebliche Probleme verursacht: Wohnbau- und Infrastrukturprojekte wurden blockiert, die kommunale Handlungsfähigkeit massiv eingeschränkt. Unser gemeinsam mit der SPD eingebrachter Gesetzentwurf setzt genau hier an. Künftig soll ein überragendes öffentliches Interesse am Bahnbetrieb nur dann angenommen werden, wenn ein tatsächlicher oder perspektivischer Verkehrsbedarf an Strecken besteht. Ist dieser aber zum Beispiel faktisch gar nicht mehr machbar, kann die Fläche natürlich auch freigestellt und anderweitig, beispielsweise für den Wohnungsbau, genutzt werden. Gleichzeitig sichern wir durch den neuen Absatz 2a in § 23 die Perspektive für Streckenreaktivierungen: Wird eine Fläche möglicherweise dafür gebraucht, bleibt sie geschützt. Mit unserem Änderungsantrag schaffen wir eine klare Prüfkaskade: kein Verkehrsbedürfnis, keine langfristige Nutzungsperspektive, keine Gefährdung einer Reaktivierung. Nur wenn das alles zutrifft, ist eine Trassenfreistellung möglich. Das stärkt nicht nur die Transparenz im Verfahren, es erhöht auch die Rechtssicherheit für die Antragsteller und schafft eine klare Entscheidungsgrundlage für die Behörden. Wir schlagen damit eine ausgewogene Brücke: Wir schützen die Interessen des Schienenverkehrs einerseits, ohne die Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen andererseits zu blockieren. Der alternativ vorgelegte Gesetzentwurf der Grünen schafft dagegen neue Bürokratie, vermischt Infrastrukturziele mit Flächenrecht und bleibt in vielen Punkten unkonkret. Genau das sorgt wieder für Unsicherheit und würde die Entscheidungsbehörden und die Kommunen überfordern. Deshalb: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Es ist eine gute Sache. Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte ist Wolfgang Wiehle für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, AEG, von 2023 ist völlig übers Ziel hinausgeschossen. Die Ampelkoalition hatte an jedes nicht mehr genutzte Eisenbahngrundstück ein großes Vorhängeschloss angebracht mit der Aufschrift „überragendes öffentliches Interesse“. Das hatte gravierende Nebenwirkungen: Viele wichtige Wohnungsbauprojekte wurden damit blockiert. Jetzt soll das repariert werden; aber die Reparatur selbst bleibt ungenügend. Union und SPD wollen für manche Fälle feststellen, dass ein Vorhängeschloss gar kein Vorhängeschloss sein soll. Das ist zwar gut gemeint, aber ziemlich kompliziert, und es kann schon wieder Nebenwirkungen haben, die vorher keiner bedacht hat. Die Grünen mussten unbedingt einen eigenen Gesetzentwurf einbringen. Darin geben sie feste Verkehrsanteile der Bahn für das Jahr 2040 als Planziele vor. Viel deutlicher kann man gar nicht sagen, dass man am liebsten eine sozialistische Planwirtschaft hätte. Richtig wäre es, auf die Formulierung des sogenannten überragenden öffentlichen Interesses ganz zu verzichten. Die Ökolobby hat dieses Zauberwort erfunden, um Bahngrundstücken, Windkraftanlagen, Solarfeldern usw. eine Art königlichen Status zu verleihen, der über allem anderen steht. So etwas sollte es in einer Republik eigentlich gar nicht geben. Ohne diese Formel wäre sofort klar, dass die verschiedenen Bedürfnisse gegeneinander abgewogen werden müssen und auch Wohnen, Bildung und Sport auf einem nicht mehr genutzten Bahngrundstück ihre faire Chance haben. Genau das haben die Kollegen von der Unionsfraktion noch letzten Oktober selbst als Gesetzentwurf eingebracht. Zusammen mit uns, meine Damen und Herren, hätten Sie in diesem Hohen Hause ja eine Mehrheit. Wir haben Ihnen gestern im Verkehrsausschuss die Hand gereicht und Ihren alten Gesetzentwurf als Änderungsantrag eingebracht. Aber Sie wollten ja nicht. Wie so oft war Ihnen Ihre Brandmauer wichtiger als die Interessen Deutschlands. Einfach nur schade! Der Entwurf der Koalition wird zwar einige Mängel des AEG beheben, aber der Grundfehler bleibt bestehen: Auch künftig wird das sogenannte überragende öffentliche Interesse viele nicht mehr genutzte Bahngrundstücke von anderen Nutzungen ausschließen. Die AfD-Fraktion lehnt dieses halbgare Gesetz ab.

Grüne

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Hintergrund dieser Debatte und der Gesetzentwürfe ist, dass in der Vergangenheit zu viele für die Bahn vorgesehene Flächen entwidmet und einer Bahnnutzung entzogen wurden, sodass die Züge heute nicht mehr genügend Platz haben, zu spät sind, keine Kapazitäten haben und der Bahnverkehr nicht mehr wachsen kann. Deswegen hatte die letzte Koalition im Grunde zu Recht die Entwidmung von Bahnflächen deutlich erschwert. Die Herausforderung, die wir jetzt haben, ist, eine Ausgewogenheit zu finden, um Entwidmungen dort zu ermöglichen, wo langfristig kein Bedarf mehr für die Schiene erkennbar ist, aber eben auch die Flächen zu sichern, wo langfristig ein möglicher Bedarf besteht. Die Koalition hat in ihrem Gesetzentwurf den Fokus nahezu ausschließlich auf die potenzielle Reaktivierung von Strecken gelegt. Wir als Grüne haben einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, weil das zu kurz gesprungen ist, was die Koalition bringt. Wir wollen nämlich Flächen besser und konsequenter schützen. Wir wollen auch die Flächen schützen, die notwendig sind für Wachstum durch Verlagerung weg von der Straße, rauf auf die Schiene. Wir denken an den Güterverkehr auf der Schiene, den wir stärken wollen. Und wir wollen Überlastungen im Netz beseitigen. Dazu braucht es die Sicherung von Flächen. Wir haben jetzt also zwei Gesetzentwürfe vorliegen. Es wäre schön gewesen, wenn die Koalition unserem Antrag auf Durchführung einer Fachanhörung zugestimmt hätte; denn dann hätte man beide Gesetzentwürfe in ihrer Qualität und in ihrer Wirkung vergleichen können. Das haben Sie aber leider nicht machen wollen. Es ist sehr bedauerlich, dass Sie das hier „durchzocken“ wollen, anstatt sich die Gesetzentwürfe gründlich anzuschauen. Jetzt können die Gesetzentwürfe auch Auswirkungen auf Stuttgart 21 und die dortigen Flächen haben; deswegen möchte ich noch kurz darauf eingehen. Es gibt ja einen Änderungsantrag der Koalition zum eigenen Gesetzentwurf, der kurzfristig vorgelegt wurde. Danach kann nur entwidmet werden, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht oder wenn eine entsprechende ersetzende Infrastruktur vorhanden ist. Beides trifft auf Stuttgart nicht zu, jedenfalls nicht auf die Gleise der Gäubahn; denn das Verkehrsbedürfnis besteht noch. Das Land lässt die Züge an den Hauptbahnhof fahren; deswegen werden die Gleise benötigt. Und die Infrastruktur, die als Ersatz dienen soll, ist noch nicht da. Der Tunnel ist noch nicht gebaut; der Bau ist noch nicht finanziert. Er wird erst in den 2030er-Jahren kommen. Damit dürfte das Eisenbahn-Bundesamt die Flächen der Gäubahn nicht entwidmen. Wir finden es gut, dass die Fahrgäste noch die Chance haben, ohne Umsteigen zum Hauptbahnhof durchzufahren. Zum Abschluss. Unser Gesetzentwurf schützt die Bahnflächen besser und konsequenter, als es der der Koalition tut. Deswegen plädieren wir für diesen Schutz: damit die Bahn gestärkt wird und die Züge pünktlicher werden können, weil sie die Kapazitäten bekommen, die sie brauchen. Der nächste Redner in der Debatte ist für die Fraktion Die Linke Luigi Pantisano.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Demokratische Kolleginnen und Kollegen! Erst in der letzten Wahlperiode haben Sie das Allgemeine Eisenbahngesetz angepasst. Bahnflächen sollten erhalten bleiben für eine soziale und klimagerechte Mobilität. Das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck von Bahnflächen wurde ins Gesetz geschrieben. Und nur wenige Wochen später werfen Sie alles schon wieder vor den SUV. Warum? Weder ist die Belastung der Menschen durch Hitzetage und Überschwemmungen weniger geworden, noch sind die Menschen im Land pünktlicher mit dem Zug bei der Arbeit oder im Urlaub angekommen. Ich kann Ihnen sagen, was stattdessen passiert ist: Sie sind vor der Immobilienlobby auf die Knie gegangen. Sie erzählen uns, es gehe Ihnen um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, vor allem auch in Stuttgart. Aber damit sich eine Krankenpflegerin heute eine Wohnung in der Innenstadt leisten kann, braucht es einen bundesweiten Mietendeckel. Zudem stehen allein in Stuttgart 11 000 Wohnungen seit Jahren leer; auf Bundesebene sind es 2 Millionen. Daher möchte ich der Krankenpflegerin von hier aus zurufen: Lass uns gemeinsam diese Wohnungen besetzen! Dann schaffen wir viel mehr bezahlbare Wohnungen als mit so einem Gesetz. Denn keine Wohnung, die durch diese Änderung des AEG in 20 Jahren gebaut werden soll, macht das Wohnen jetzt günstiger. Es geht Ihnen in Wahrheit um die Interessen der Wohnbaumafia, um das Abschließen von Geschäften auf dem Rücken des Klimaschutzes und auf dem Rücken der Mieter/-innen und Bahnfahrer/-innen. So viel Ehrlichkeit würde ich mir von Ihnen wünschen – bei den Masken übrigens auch, Herr Spahn, jetzt, wo Sie dasitzen und sich das mal anhören, worüber wir hier reden. Doch Rückgrat für einen sozial gerechten Klimaschutz haben hier anscheinend nur wenige. Daher lehnen wir diese Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ab und bleiben in Stuttgart und überall anders weiterhin oben. Danke.

AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Wir debattieren heute über eine Korrektur des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, die in unseren Augen überfällig ist. Der Elefant im Raum ist aber natürlich das völlig aus dem Ruder gelaufene Bahnprojekt Stuttgart 21. Das Gleisvorfeld des alten Hauptbahnhofs ist bereits an die Stadt Stuttgart verkauft worden. Es diente der Deutschen Bahn zur Aufpolierung ihrer desaströsen Bilanz bei Stuttgart 21. Wir wissen heute nicht, ob die Kapazität des neuen Hauptbahnhofs ausreichend sein wird. Zwar gibt es Zusicherungen seitens der Deutschen Bahn, aber weder der Einsatz elektronischer Zugsicherung noch der Faktor Mensch scheinen ausreichend berücksichtigt. Natürlich ist der DB-Konzern nicht daran interessiert, bereits kassierte Gelder inklusive Zinsen an die Stadt Stuttgart rückerstatten zu müssen. In Abwägung ist das Ziel eines verspätungsfreien Bahnverkehrs in Deutschland höher zu bewerten als das Interesse der Stadt Stuttgart an einer Stadtparkerweiterung. Das Schienennetz hat bereits heute zu viele Nadelöhre: Mannheim, Frankfurt, Hamburg. In Stuttgart sollte kein weiteres Nadelöhr mit Ansage hinzukommen. Wenn sich der neue Hauptbahnhof in Stuttgart nach Eröffnung als unzureichend erweisen sollte, wäre es gut, Kapazitäten oberirdisch zumindest teilweise erhalten zu können. Die Eröffnung Ende 2026 muss aus unserer Sicht abgewartet werden. Erst dann sollte man über diese Änderung entscheiden und bis dahin Lösungen finden, die beiden Interessen gerecht werden: Wohnbebauung und einem störungsfreien Eisenbahnbetrieb. Ich bedanke mich.

Redner nach Fraktion