1. Lesung

Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)

Erste Beratung des von der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)

22. Mai 2025·Sitzung 7··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das größte Problem in Deutschland sind die illegalen Mieten. Ja, Sie haben richtig gehört: illegale Mieten. Das ist das Problem, und das darf nicht sein. Schon jetzt ist es eine Ordnungswidrigkeit, mehr als 20 Prozent Miete zu verlangen, als es der Mietspiegel erlaubt. Bei mehr als 50 Prozent ist es sogar eine Straftat. Jahrzehntelang haben die Behörden hier aber einfach zugesehen. Viele wissen gar nicht, dass sie dafür zuständig sind. Wir als Linksfraktion sind angetreten, um das zu ändern. Das Problem ist groß: Es werden Millionen überhöhter, also illegaler Mieten verlangt, und das jeden einzelnen Monat. In der Mietwucher-App der Linksfraktion, die wir für neun Städte geschaltet haben, wurden schon 120 000 Mieten überprüft, und 4 500 Meldungen von unzulässig hohen, also illegalen Mieten wurden an die Behörden übermittelt. Die müssen der Sache jetzt nachgehen. Wir werden Druck machen, bis die Mieter/-innen ihr Geld zurückbekommen. Das Problem ist nur, dass es die Rechtslage den Kommunen wirklich sehr erschwert, das Thema zu verfolgen. Seit einem Gerichtsurteil muss in jedem individuellen Einzelfall nachgewiesen werden, dass eine individuelle Notlage ausgenutzt wurde. Dafür fehlt den Kommunen das Personal. Sie haben das Vorgehen gegen Mietwucher eingestellt, und das muss sich wieder ändern. Meine Damen und Herren, wer in diesem Land ohne Fahrschein fährt, kann unter Umständen im Knast landen. Aber wenn Mieter/-innen abgezockt werden, schaut der Staat einfach zu. Das ist doch absurd! Zu teure Mieten sind kein Kavaliersdelikt. Das muss endlich von den Behörden verfolgt werden. Deshalb muss die Anwendung des sogenannten Mietwucher-Paragrafen erleichtert werden: Keine individuelle Nachweispflicht zulasten der Mieter/-innen, überhöhte Mieten in angespannten Wohnungsmärkten müssen grundsätzlich abgesenkt werden, und anscheinend, meine Damen und Herren, sind 50 000 Euro Bußgeld für Großinvestoren nicht abschreckend genug. Deshalb braucht es auch höhere Bußgelder. Das fordern übrigens seit vielen Jahren auch die Bundesländer. Wir bringen heute, wie bereits in der letzten Legislatur, einen Gesetzentwurf des Bundesrates ein, den die letzte Bundesregierung einfach unter den Tisch fallen ließ. Das darf nicht noch einmal passieren! Leider hat sich die Koalition nur auf eine Arbeitsgruppe zu dem Thema verständigt. Ich interpretiere das mal so, dass die Union, wie immer beim Mietrecht, blockiert. Dabei stammt der Gesetzentwurf doch aus dem schönen Bayern. Bayern hat saubere Wertarbeit geliefert. Also, meine Damen und Herren von der Union, geben Sie sich einen Ruck, und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf aus der Feder von Markus Söder und der Linksfraktion endlich zu! Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Für uns als Unionsfraktion, liebe Frau Lay, ist völlig klar: Die Bekämpfung von Mietwucher ist ein zentrales Ziel für uns. Denn wir alle sehen natürlich, dass die Frage des bezahlbaren Wohnens für den Zusammenhalt in der Gesellschaft zentral ist. Eine Wohnung ist nicht ein Gut wie jedes andere, sie ist nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern sie ist natürlich auch Raum für persönliche Freiheit, für Rückzug und am Ende ein Stück Heimat. Deswegen ist für uns als Union auch völlig klar: Wer eine Zwangslage ausnutzt, der gehört natürlich bestraft. Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass wir starke soziale Leitplanken im Mietrecht haben. Aber die entscheidende Frage ist, welche politische Konsequenz wir daraus ziehen. Was ist der richtige Lösungsansatz, um die schwarzen Schafe, die das dennoch tun, am Ende auch am Kragen zu packen? Da steht für mich, da steht für uns an erster Stelle, dass wir die Grundlage beseitigen müssen, wieso es überhaupt dazu kommen kann, dass Zwangslagen ausgenutzt werden. Das heißt, wir müssen die Beseitigung der Zwangslage in den Mittelpunkt unseres politischen Tuns rücken. Das können wir eben nicht alleine durch immer noch mehr Regulierung erreichen, sondern wir müssen dafür sorgen, dass es unserem Land gelingt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Bauen, bauen, bauen“, so wie die Bundesbauministerin das auch vorhat, das ist ganz zentral. Natürlich sind wir nicht naiv. Natürlich brauchen wir auch Ordnungsrecht; das ist ja gar keine Frage. Wir haben deswegen starke soziale Leitplanken im Mietrecht. Wir haben, wie ich finde, das beste Mietrecht in ganz Europa. Unsere Mieterinnen und Mieter sind sehr stark geschützt, und das ist auch gut so. Aber wir dürfen bei allem nicht den Ausgleich der Interessen aus dem Blick verlieren. Es geht um den Ausgleich der Interessen von Mieterinnen und Mietern und Vermietern, es geht aber auch um die anderen gesamtgesellschaftlichen Ziele, die für uns wichtig sind. Wie schaffen wir es, unsere Klimaschutzziele zu erreichen? Das geht nur, wenn wir energetisch modernisieren. Wie schaffen wir es, den demografischen Wandel zu bewältigen? Das geht nur, wenn wir zum Beispiel für seniorengerecht gestaltete Bäder sorgen. All das erfordert Geld, das erfordert Investitionen. Deswegen ist für uns ganz wichtig, dass all das, was wir tun, am Ende nicht dazu führt, dass nicht mehr gebaut werden kann, dass es keinen Neubau mehr gibt, dass es keine Investitionen in energetische Modernisierung und altersgerechten Umbau mehr gibt. Es darf am Ende kein Investitionshemmnis durch solche Regelungen geschaffen werden, meine Damen und Herren. Und genau das ist es, was wir uns in der Koalition vorgenommen haben. Frau Lay, Sie haben es schon erwähnt: Wir setzen eine Expertenkommission ein, die bis Ende 2026 sehr konkrete Vorschläge erarbeiten wird, wie wir mit diesen Phänomenen umgehen werden. Dazu gehört auch die Regelung in § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Ich will dieser Arbeit überhaupt nicht vorgreifen; aber ich finde schon, dass man zwei, drei Aspekte, die wichtig und zentral für diese Kommission sind, hier erwähnen muss. Zum einen sprechen wir hier über das Wirtschaftsstrafgesetz. Das heißt, diejenigen, die der Regelung zuwiderhandeln, werden bestraft, die kriegen eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgebrummt. Da finde ich schon, dass man schauen muss, dass dahinter am Ende auch ein strafwürdiges Handlungsunrecht steht. Das, was Sie jetzt vorschlagen, ist, dass man das subjektive Tatbestandsmerkmal, das wir in der aktuellen Rechtslage in § 5 Wirtschaftsstrafgesetz haben, streicht. Das heißt, allein der Umstand, dass eine bestimmte Miete um 20 Prozent überschritten wird, führt dazu, dass man bis zu 100 000 Euro Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit aufgebrummt bekommt. Das finde ich mit Blick auf unseren verfassungsrechtlich tief verankerten Schuldgrundsatz problematisch. Ist es richtig, wenn man jemandem überhaupt nicht vorwerfen kann, dass er eine Zwangslage ausgenutzt hat, dass das am Ende dazu führt, dass er hart bestraft wird? Da habe ich Fragezeichen. Ich habe auch Fragezeichen, weil man mit Blick auf den Bestimmtheitsgrundsatz, den wir auch in unserer Verfassung niedergeschrieben haben, sagen muss: Diese Regelung, die jetzt geschaffen werden soll, gilt am Ende bundesweit. Sie gilt auch in den Regionen, wo wir zum Beispiel keinen Mietspiegel haben. Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Lay zu? Ja, selbstverständlich doch. Immer gern. Herr Kollege Luczak, ich muss mich jetzt ein bisschen über Ihre doch sehr detailreichen juristischen Ausführungen zu diesem Thema wundern. Der Gesetzentwurf – ich kann es noch mal wiederholen; vielleicht ist es bei Ihnen noch nicht ganz angekommen – stammt ja aus dem von der CSU regierten Bayern. Er ist miteingereicht worden vom schwarz-grün regierten Nordrhein-Westfalen, und er hat eine Mehrheit im Bundesrat, auch unter Zustimmung vieler unionsgeführter Bundesländer, erhalten. Viele Kommunen, auch unionsgeführte Kommunen, erbitten sich die erleichterte Anwendung dieses sogenannten Mietwucher-Paragrafen. Sie wollen überhöhte Mieten endlich wirkungsvoll verfolgen. Sie wollen, dass wir dieses Gesetz ändern. Auch viele unionsregierte Kommunen und Bundesländer wollen das. Warum stellen Sie sich also an dieser Stelle erneut quer? Liebe Frau Kollegin Lay, Sie mögen sich wundern, dass ich hier detailreiche juristische Ausführungen mache. Aber es ist ja eine Debatte des Rechtsausschusses. Deswegen finde ich schon, dass es unsere Aufgabe als Abgeordnete ist, diese verfassungsrechtlichen Fragestellungen genau zu beleuchten, und zwar ganz unabhängig davon, was die Länder und der Bundesrat miteinander besprochen und diskutiert haben. Sie haben einen Punkt richtigerweise angesprochen. Natürlich haben die Länder den Impetus, dass sie sagen: Nehmt uns die Last der Verfolgung ab! Macht das Gesetz einfacher! – Um an der Stelle einmal den Philosophen und Staatstheoretiker Montesquieu zu zitieren: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Das heißt, die Frage ist: Brauchen wir hier ein Gesetz? Deswegen will ich zum Beispiel ganz konkret auf die Situation in Frankfurt am Main hinweisen. Da hat man in drei Jahren – ich bin immer noch bei Ihnen, Frau Kollegin, weil Sie mir das vorgeworfen haben – 1 400 Verfahren auf Grundlage des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verfolgt. In drei Jahren 1 400 Verfahren! Über 300 000 Euro an Bußgeldern sind verlangt worden – nach der aktuellen Gesetzeslage. Man hat über 400 000 Euro an Mieten zurückgefordert – nach der aktuellen Gesetzeslage. Dann muss ich schon fragen: Ist es wirklich eine gesetzliche Lücke, ein gesetzliches Defizit, das wir haben, oder ist es nicht möglicherweise nur ein Vollzugsdefizit, das wir haben, weil die Behörden vor Ort nicht richtig aufgestellt sind, um das geltende Recht anzuwenden? Dann komme ich zu einer klaren Erkenntnis: Ich finde, es ist primär ein Vollzugsdefizit. Deswegen ist es auch unsere Aufgabe als Gesetzgeber, zu überlegen: Ist es richtig, das Gesetz zu ändern, oder müssen wir und auch die Länder nicht etwas mehr dafür tun, dass das geltende Recht angewendet werden kann, ohne die Lasten, die damit einhergehen, am Ende auf die Privaten abzuwälzen? Das ist genau der entscheidende Punkt, über den wir sprechen müssen. Deswegen vielleicht noch einen letzten Gedanken. Ich hatte gerade auf das Bestimmtheitsprinzip verwiesen. Diese Regelung gilt dann auch in Gebieten, wo wir keinen Mietspiegel haben. Das heißt, ein privater Kleinvermieter zum Beispiel, der keine Orientierung anhand eines Mietspiegels hat, muss sich dann fragen: Was ist denn eigentlich die ortsübliche Vergleichsmiete, die ich zulässigerweise nehmen kann? Da wird er zum Teil in große Schwierigkeiten kommen, in richtig große Schwierigkeiten. Wenn man dann sagt, so wie die Regelung es jetzt vorsieht: „Wenn du das um 20 Prozent überschreitest, dann kriegst du ein Bußgeld in Höhe von 100 000 Euro“, dann glaube ich, dass wir möglicherweise private Kleinvermieter überfordern. Und das, kann ich sagen, will ich nicht. Deswegen müssen wir uns bei der Arbeit in der Expertenkommission sehr genau anschauen, was jetzt der richtige Lösungsweg ist. Noch mal: Wir müssen mehr bauen. Wir müssen auch regulieren. Aber wir dürfen nicht überregulieren, damit am Ende in unserem Land gar nichts mehr passiert. Vielen Dank. Der Abgeordnete Rainer Galla hat nun das Wort für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Viele Menschen in diesem Land schauen mit berechtigter Sorge auf die immer höheren Belastungen infolge stetig steigender Wohnraummieten. Nach dem Versagen der vorherigen Regierung in dieser Frage liegt uns nun ein Gesetzentwurf vor, mit dem die Verantwortung hierfür vor allem den Vermietern aufgebürdet werden soll. Dabei bringt es nichts, diese als Wucherer zu kriminalisieren, vielmehr sollten erst einmal die Ursachen benannt werden. Hierzu gehört auf jeden Fall – und das ist nicht die Mutter aller Probleme, aber ein Verschweigen hilft auch nicht weiter – die verfehlte Einwanderungspolitik der Altparteien. Wer ungeregelt Millionen ins Land lässt, darf sich nicht wundern, wenn der Wohnraum knapp wird. Es besteht eine Divergenz zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt. Hier hat der Staat in der Vergangenheit zu wenig Investitionsanreize gesetzt sowie die Kosten für Neubau und Renovierung in die Höhe getrieben. Wer heutzutage Miethäuser errichten oder renovieren will, muss hierfür viel mehr Geld aufwenden als früher, sei es durch gestiegene Materialkosten, durch die infolge des Mindestlohns erhöhten Personalkosten oder auch durch Kosten im Zusammenhang mit Klimaschutz- oder Energieeffizienzauflagen. Es stellt sich die Frage, welche Investitionen sich wann rechnen und ob das sehr komplexe Mietrecht zukünftig Mietzinsanpassungen noch erlaubt. Die Sache ist ohnehin schon schwierig genug. Und nun kommen Sie von der Linkspartei daher und meinen, die Vermieterseite mit einer Verschärfung der Wuchervorschriften noch weiter verunsichern zu wollen. Zukünftig soll es nicht mehr auf das Element des Ausnutzens eines geringen Angebots ankommen, sondern nur noch darauf, dass ein solches besteht. Statt einer gebotenen Einzelfallprüfung, ob die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt für die Vereinbarung des Mietzinses ursächlich gewesen ist, soll allein das Vorliegen dieser Mangellage ausreichen. Gerade dort, wo der Wohnungsdruck am höchsten ist, würden Vermieter sich Investitionen dreimal überlegen. Die Folge wären verfallende Bauten und damit über kurz oder lang eine Verringerung des Mietangebots. Die von Ihnen geforderte Kriminalisierung der Vermieter würde also genau das Gegenteil bewirken. – Ja ja, bei Ihnen ist ja Eigentum Diebstahl. – Ihr planwirtschaftliches Denken lehnen wir genauso ab wie eine Rückkehr zum Sozialismus. Und noch in einer anderen Sache besteht Gewissheit: Die Verhängung hoher Geldbußen wird keine einzige Miete in Deutschland senken. Erst wenn Angebot und Nachfrage – ja, ich weiß, da kennen Sie sich nicht so ganz gut aus – wieder ausgeglichen sind, ist eine Entspannung des Mietmarktes zu erwarten. Was kommt jetzt? Eine Überweisung in den Rechtsausschuss, vielleicht wird ja auch noch eine Kommission eingesetzt. Wenn Sie dann im Rechtsausschuss eine Anhörung von Sachverständigen beantragen, dann werde ich diesem Antrag zustimmen, weil mich das Ganze einfach freut: Bis auf diejenigen, die Sie dann als eigene Experten mitbringen, wird kein Sachverständiger mit Hirn und Verstand diesem Gesetzentwurf zustimmen, sondern ihn in der Luft zerreißen, und darauf freue ich mich. Abschließend vielleicht noch das, was ich hier schon beim letzten Mal gesagt habe: Wenn es wirklich darauf ankommt, aus Verantwortung für Deutschland zu reden und zu handeln, dann sage ich: Aus Verantwortung für Deutschland – Alternative für Deutschland! Vielen Dank. Das Wort hat nun die Abgeordnete Carmen Wegge für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wohnungsnot ist zweifellos eines der größten sozialen Probleme unserer Zeit. Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht. Wir als SPD wollen nicht, dass man mitleidige Blicke erntet, wenn man erzählt, dass man gerade auf Wohnungssuche ist, und das passiert leider. Deswegen ist für uns zum Beispiel die Verlängerung der Mietpreisbremse unsere oberste Priorität in den nächsten Wochen. Allein die Wohnungssuche ist für viele Menschen schon zu einer echten Belastungsprobe geworden. Und selbst wenn es gelingt, eine Wohnung zu finden, müssen viele Mieter/-innen Mieten zahlen, die das eigene Budget übersteigen. In Städten wie München fließen bei Neuvermietung bis zu 40 Prozent des Nettoeinkommens in die Warmmiete; im Durchschnitt sind es etwa ein Viertel des Einkommens. Das ist inakzeptabel! Wir müssen daher für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Denn 1 000 Euro Kaltmiete für 60 Quadratmeter sind in deutschen Großstädten leider keine Ausnahme mehr. Ein zentrales Instrument ist für uns daher die Mietpreisbremse. Sie hat seit ihrer Einführung bereits zu einer moderaten Verlangsamung des Mietenanstiegs geführt. Sie wirkt gezielt dort, wo besonders starke Mietsteigerungen auftreten. Ohne diese Regelung würden viele Mieter/-innen durch immer höhere Mieten überfordert. Es kann nicht sein, dass sich Krankenpfleger/-innen, Kassierer/-innen, Erzieher/-innen oder andere relevante Berufsgruppen das Leben in ihrer eigenen Stadt nicht mehr leisten können und verdrängt werden. Die Mietpreisbremse gibt Mieter/-innen deshalb Sicherheit, und auch Vermieter/-innen werden Planungssicherheit bis 2029 erhalten. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmarktlagen für weitere vier Jahre zu verlängern. Das Justizministerium hat hierfür bereits einen fertigen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich gerade in der Abstimmung befindet. Vielen Dank an die Ministerin, dass das so schnell und zügig geklappt hat! Trotzdem kann das natürlich nur eine von vielen Maßnahmen sein. Auch die Reform der Mietwuchervorschrift steht auf unserer Agenda. Bis Ende 2026 wird eine Expertengruppe Vorschläge für eine Reform dieser Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz erarbeiten. Unser Ziel ist es, den Nachweis von Mietpreisüberhöhungen zu erleichtern und die Reformvorschläge noch in dieser Wahlperiode zu verabschieden. Den Umwandlungsschutz für Mietwohnungen wollen wir verlängern. Indexmieten, Vermietungen von möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen werden wir reglementieren. Die Modernisierungsumlage werden wir reformieren. Die Expertengruppe soll auch eine Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Mietpreisbremse vorbereiten. Mit einem Wohnungsbauturbo – da kommt „Bauen, bauen, bauen“ wieder ins Spiel – werden wir außerdem den Bau von bezahlbarem Wohnraum beschleunigen. Unser Ziel ist also klar erkennbar, möchte ich sagen: Wir wollen, dass Wohnen bezahlbar bleibt oder wieder wird, und setzen uns mit Nachdruck für faire Mietbedingungen ein. Es ist gut, zu wissen, dass auch die Opposition da an unserer Seite steht und selbst dazu bereit ist, Gesetzentwürfe der CSU zu übernehmen. Wer hätte das gedacht? Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Hanna Steinmüller.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Meine Mama hat einen kleinen schwarzbraunen Dackel. Der Dackel heißt Anton. Als Anton bei meiner Mama eingezogen ist, sind sie am Anfang zur Hundeschule gegangen. In der Hundeschule lernt man, dass Konsequenz das A und O ist, damit der Hund lernt, was sozial erwünscht ist und was man besser lassen sollte. Also gibt es Leckerli, wenn man „Sitz!“ an der Straße folgt, und wenig Toleranz dafür, wenn das Nachbarskind angebellt wird. Im Wirtschaftsstrafgesetz geht, ehrlich gesagt, das mit der Konsequenz auch; dazu hast du ja gerade eine sehr lange Ausführung gemacht. Im Strafgesetz gilt grundsätzlich: Wenn man sich fehlverhält, durchläuft man ein rechtsstaatliches Verfahren; wenn ein Verstoß nachgewiesen ist, gibt es eine Bestrafung. Aber – seien wir ehrlich –: Im Wirtschaftsstrafgesetz funktioniert es nicht so richtig. Sie haben gerade Frankfurt/Main erwähnt. Frankfurt/Main ist die einzige Kommune, die sehr viel Aufwand betreibt, um bei überhöhten Mieten was zu tun; trotzdem gibt es dort sehr wenig Fälle. – Szenenapplaus für Frankfurt. Man weiß aber – und da frage ich mich, in welcher Welt Sie unterwegs sind –, wenn man einmal in ein Immobilienportal schaut, dass es ständig überhöhte Mieten gibt. Wir haben überhaupt nicht das Problem, dass wir nicht wüssten, was ist, sondern wir wissen: Es gibt häufig überhöhte Mieten, und das Wirtschaftsstrafgesetz reicht scheinbar in der aktuellen Form nicht. Es ist ein stumpfes Schwert. Dagegen müssen wir etwas tun. Wir wissen auch: Die Mietpreisbremse in der aktuellen Form reicht nicht. Auch da gibt es viel zu wenig Konsequenzen. Denn wenn ich eine überhöhte Miete nehme und das gerügt wird, dann ende ich nur bei dem, was ich sowieso bekommen hätte, wenn ich mich an die Regeln gehalten hätte. Es ist also klar, dass es da zu wenig Konsequenz gibt. Das ist zuerst ein Problem für die Mieterinnen und Mieter, die überhöhte Mieten zahlen müssen, die nicht wirksam geschützt sind. Es ist in zweiter Linie aber auch ein Problem für Vermietende, weil es zu einer Wettbewerbsverzerrung führt, weil Vermieter, die sich an die Regeln halten, finanzielle Nachteile haben und die sich zu Recht beschweren, dass pauschal alle Vermietenden an den Pranger gestellt werden. Das ist nicht richtig, und deswegen wollen wir für mehr Konsequenz sorgen. Es wurde heute schon mehrmals gesagt: Der Gesetzentwurf basiert auf einer Bundesratsinitiative, wo auch viele grün regierte Bundesländer mitgemacht haben. Till Steffen hat als Justizsenator damals dafür gesorgt, dass es das heute gibt. Aber es fehlt die Konsequenz. Deswegen sagen wir: Wir müssen da rangehen. Es reicht aber nicht, nur beim Wirtschaftsstrafrecht anzusetzen. Bezahlbares Wohnen hat ganz viele Facetten; da muss ganz viel getan werden. Sie sind immer ganz weit vorne beim Thema Bauen. Es braucht aber auch Veränderungen im Mietrecht. – Genau. Aber ich sage: Es reicht halt nicht, nur beim Bauen anzusetzen. Wir müssen – ich bin auch stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss – auch was tun im Mietrecht. Das eine ist das Wirtschaftsstrafrecht; wir müssen aber auch die Mietpreisbremse dauerhaft machen. Wir müssen Schlupflöcher schließen. Es darf nicht sein, dass drei alte Couches reichen, um eine überhöhte Miete zu nehmen. Wir müssen Mieterhöhungen bremsen und die Kappungsgrenzen absenken, und wir müssen, drittens, dafür sorgen, dass Eigenbedarfskündigungen eingeschränkt werden, um Mieterinnen und Mieter vor plötzlicher Wohnungslosigkeit zu schützen. Die gute Nachricht ist: Genau dazu bringen wir morgen einen Gesetzentwurf ein. Denn wir wissen: Ein so komplexes Problem lässt sich nicht nur mit einer Maßnahme lösen. Am Schluss sind wir wieder beim Hund. Auch Anton hat am Ende gelernt, mit Konsequenzen zu leben. Ich glaube, das muss unser Mantra sein, dass wir konsequent handeln, wenn überhöhte Mieten genommen werden. Dafür werden wir was tun. Vielen Dank. Zu seiner ersten Rede für die CDU/CSU-Fraktion hat nun das Wort Christian Moser.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Jetzt, wo ich zum ersten Mal hier stehe, gestatten Sie mir einen Satz: Es ist wirklich die bisher größte Ehre in meinem Leben, dass mich die Menschen am 23. Februar aus meiner Heimat hierhergeschickt haben und dass ich heute unterm Bundesadler diese Rede halten darf. Das gilt erst recht, wenn es um ein so wichtiges Thema geht. Hohe und steigende Mieten sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit; wir haben es heute schon gehört. Die Miete frisst in vielen Großstadtvierteln mittlerweile mehr als ein Drittel des Durchschnittseinkommens auf. Dabei ist es kein reines Großstadtproblem, sondern im ländlichen Raum längst angekommen. Auch auf dem Land, zum Beispiel in meinem Wahlkreis in Oberbayern – in Freising, Pfaffenhofen, Schrobenhausen –, steigen die Mieten mittlerweile auch um bis zu 20 Prozent. Jedem ist deshalb klar, auch weil in den letzten Jahren zu wenig passiert ist: Wir brauchen auch hier eine Politikwende. Menschen, die fleißig sind, die jeden Tag zur Arbeit gehen, die zum Funktionieren unserer Gesellschaft beitragen, die für ihre Familien sorgen, müssen sich das Leben in Deutschland leisten können. Mehr noch: Sie müssen die Möglichkeit haben, aus ihrem Leben etwas zu machen. Deshalb gilt: Auch hier muss sich Leistung wieder mehr lohnen. Politik muss vor allem das Wohlstandsversprechen erneuern, das wir in einer sozialen Marktwirtschaft den Menschen geben müssen. Die Frage ist nun: Wie gelingt uns das? Die Linke gibt in ihrem ersten Gesetzentwurf zu dieser Frage in dieser Wahlperiode ihrem natürlichen Reflex nach: Sie hat sich zunächst mit den Vermietern auseinandergesetzt und schießt sich auf die Vermieter in Deutschland ein. Statt sich mit dem Problem insgesamt auseinanderzusetzen, greift sie mit diesem Gesetzentwurf einen Aspekt heraus: Sie will Vermieter zur Kasse bitten, wenn sie wucherische Mieten verlangen. Das klingt erst einmal populär. Tatsächlich ist das bereits jetzt möglich. § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sieht die Möglichkeit von Bußgeldern gegenüber Vermietern vor, wenn diese das geringe Mietangebot ausnutzen, um überhöhte Mieten zu verlangen. Die Linke will diesen Tatbestand verschärfen. Künftig soll man dem Vermieter nicht mehr nachweisen müssen, dass er diese Lage ausnutzen wollte, sondern es genügt, dass er es bewusst oder unbewusst tatsächlich tat. Die Frage, die ich mir stelle: Erreicht man damit allein wirklich eine Verbesserung? Ich bin der Überzeugung, dieser Gesetzentwurf schießt zu schnell und ist deshalb abzulehnen. Warum komme ich zu der Erkenntnis? Rund zwei Drittel der Mietwohnungen in Deutschland werden privat vermittelt. Davon sind circa drei Viertel Kleinstvermieter. Sie halten ein bis zwei Wohnungen. Die Mieteinnahmen machen da oft nur einen geringen Anteil am Gesamteinkommen aus. Dazu kommt: Die Mietwohnungen werden oft langfristig vermietet. Mieten sind oft konstant oder werden nur moderat erhöht, oft auch aus sozialen Gründen. Genau diese privaten Vermieter geraten mit dem Gesetzentwurf der Linken aber ins Visier. Es sind Vermieter, die keine Rechtsabteilung im Backoffice haben. Es sind Vermieter, die weder Zeit noch die Mittel haben, die volatilen Entwicklungen eines angespannten Wohnungsmarkts zu überwachen. Und es sind eben Vermieter, die die Lage ihrer Mieter gar nicht ausnutzen wollen, sondern es unbewusst getan haben. Das Mietrecht ist in Deutschland eh stark reguliert. Viele private Vermieter lassen schon jetzt energetische Sanierungen sausen. Sie geben das Vermieten ihrer Wohnungen vielleicht sogar ganz auf. Wir verschlimmern die Lage, wenn wir jetzt im ersten Schritt vorschnell das Mietrecht mit Geldbußen durchsetzen. Das sollte doch eigentlich Ultima Ratio sein. Statt Sozialneid auf Vermieter, wie Sie ihn wieder nur provozieren, brauchen wir ein Gesamtkonzept. Wir müssen mit den Vermietern und nicht gegen die Vermieter das Wohnungsproblem in unserem Land lösen. Die Bundesregierung will diese Gesamtlösung, für die zeitnah ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag eingebracht wird. Da geht es um die Verlängerung der Mietpreisbremse, da geht es um Indexmieten, da geht es um die Modernisierungsumlage, und da geht es – als Teil einer Gesamtlösung – vielleicht auch um eine Veränderung der Mietwuchervorschrift. So – nicht durch Schnellschüsse – wird aus meiner Sicht ein Schuh daraus. Doch am Ende des Tages wird das Mietrecht nur Symptome lindern. Man sieht das an meinem Wahlkreis. Seine Bevölkerung wächst bis 2042 noch einmal um circa 15 Prozent. Da hilft das beste Mietrecht nichts; da hilft nur Bauen. Danke. Ebenfalls zu seiner ersten Rede hat der Abgeordnete Christoph Grimm für die AfD-Fraktion das Wort.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Linke, niemand zahlt freiwillig viel Miete, und das linke Versprechen billigen Wohnens ist daher gerne gehört. Vermieter müssen sich aber immer mehr darauf einstellen, als sozialer Brandbeschleuniger für linke Lügen geopfert zu werden. Denn Linke und Grüne mögen keine Vermieter, außer sie sind selber welche. Die Fraktion der Linken will daher § 5 Wirtschaftsstrafgesetz – im Volksmund ist sein Gegenstand besser bekannt als „Mietwucher“ – zu einem völligen Unsinn umformen. Nach diesem Gesetzesvorschlag soll es für ein Verbot einer bestimmten Miethöhe genügen, dass eine vereinbarte Miete in einem angespannten Wohnungsmarkt mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Und wo dies passiert, soll der Vermieter mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro belegt werden. Die Linke will den Sinn der gesetzlichen Regelung des Mietwuchers damit abschaffen und nach DDR-Art Mietpreise vorschreiben. Denn Wucher ist nicht nur ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; vielmehr muss auch eine Zwangslage des Wucheropfers durch den Vermieter ausgenutzt werden. Diese Verknüpfung soll nun aber wegfallen. So wird im Ergebnis aber kein Wucher mehr bekämpft, sondern es werden nur noch bestimmte Miethöhen über der ortsüblichen Miete verboten. Im Ergebnis wären gerade Kleinvermieter von massiver Rechtsunsicherheit betroffen, ob sie nun über oder unter der 20-Prozent-Schwelle der ortsüblichen Miete liegen. Gerade Kleinvermieter stellen aber – wir haben es gerade gehört – gut zwei Drittel der Mietwohnungen in unserem Land zur Verfügung. Vermietung wird dadurch noch weniger attraktiv, es wird dadurch noch weniger gebaut, und der Druck auf den Mietmarkt steigt damit immer weiter. Sie erreichen damit genau das Gegenteil dessen, was Sie uns vorgeben hier erreichen zu wollen. Nein, meine Damen und Herren, die wirkliche Zwangslage auf dem Wohnungsmarkt trifft die Deutschen und alle anderen Einheimischen aus einem ganz anderen Grund. Denn wer von hohen Mieten spricht, darf von Masseneinwanderung in die Wohnungsmärkte nicht schweigen. Eine wesentliche Ursache für die Wohnungsnot und die immer weiter steigenden Mieten ist nämlich die Massenmigration. Solange sich an dieser unsozialen Politik nichts ändert, wird einfach kein sogenannter bezahlbarer Wohnraum da sein. Masseneinwanderung ist damit der wahre Grund für Mietwucher. Und es gibt auch eine Lösung. Sie heißt: Remigration. Danke schön. Für die SPD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Daniel Rinkert.

SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, insbesondere liebe Mieterinnen und Mieter! Worüber reden wir eigentlich, wenn wir vom Mieten reden? In Deutschland wohnen 53 Prozent, also 43 Millionen Menschen, zur Miete. Ich bin im Übrigen einer von diesen 43 Millionen Menschen. Wir sind das Mieterland Nummer eins in der Europäischen Union. Im Durchschnitt geben die Deutschen 28 Prozent ihres Einkommens für Miete aus. Damit liegen wir ganz weit vorne in Europa. Für die Menschen, die von Armut bedroht sind, ist die Lage noch dramatischer. Sie zahlen im Schnitt 44 Prozent ihres Einkommens allein für die Miete. Für diese 3,1 Millionen Mieterinnen und Mieter ist die zu hohe Miete somit einer der Gründe für ihre Armut, meine Damen und Herren. Eine soziale Wohnungspolitik, die bezahlbare Mieten ermöglicht, ist daher auch eine wirkliche Armutsbekämpfungspolitik. Bezahlbares Wohnen ist für die SPD ein soziales Grundrecht. In meiner Heimat am Niederrhein ist die Situation besonders schwierig. In der gesamten Rheinland-Region liegt nicht mal ein Drittel der Mietangebote unter 6 Euro pro Quadratmeter. In Düsseldorf zum Beispiel ist bezahlbarer Wohnraum fast ein unerreichbarer Traum: Nur jeder neunte Mieter zahlt weniger als 6 Euro pro Quadratmeter. Doch das Problem betrifft ja längst nicht nur die Städte selbst. Auch in den kleineren Ortschaften und in ländlichen Regionen am Niederrhein, zum Beispiel in Rommerskirchen, meiner Heimat, sind weniger als die Hälfte der Mietangebote überhaupt noch bezahlbar. Aber was bedeutet das nun, meine Damen und Herren, für den Wohnungsmarkt? Es bedeutet, dass wir so doch wirklich nicht weitermachen können. Denn eine funktionierende Demokratie muss in der Lage sein, gute Lösungen für die Ängste und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger zu bieten. Das Thema „bezahlbare Mieten“ ist eines der Hauptanliegen der Bürgerinnen und Bürger und der Bevölkerung. Und es ist auch – das ist sehr gut – ein Hauptanliegen dieser Bundesregierung, dieses Problem endlich zu lösen. Doch dabei hilft nicht nur „Bauen, bauen, bauen“. Es wohnen ja viele Menschen schon zur Miete. Deshalb brauchen wir eine grundlegende Reform der Mietenpolitik. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wollen wir gemeinsam mit Mieterverbänden „eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung“ bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse erarbeiten. Gut ist hier, dass unsere Justizministerin mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Mietpreisbremse hier schon auf einem richtigen Weg ist. Wir werden sie dabei tatkräftig unterstützen. Unser Ziel ist, den 43 Millionen Mieterinnen und Mietern eine Perspektive zu geben, indem sie sich darauf verlassen können, dass ihre Mieten nicht weiter unendlich steigen, dass wir endlich preisdämpfende Maßnahmen hinbekommen. Da können sich die Mieterinnen und Mieter auf die SPD verlassen. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion