von den Abgeordneten Dr. Till Steffen, Hanna Steinmüller, Lukas Benner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Faire-Mieten-Gesetzes
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Till Steffen, Hanna Steinmüller, Lukas Benner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Faire-Mieten-Gesetzes
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (8)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir freuen uns über Familien mit Kindern; aber sie finden keine bezahlbare Wohnung. Viele Familien überlegen, ob sie sich ein zweites Kind überhaupt leisten können. Wir freuen uns über Studierende, die in eine andere Stadt aufbrechen, andere Eindrücke gewinnen und sich weiterentwickeln wollen; aber sie finden dort keine bezahlbare Wohnung. Wir wollen Fachkräfte, die bei uns anpacken und unsere Wirtschaft voranbringen; aber sie finden keine bezahlbare Wohnung. Diese Situation auf dem Mietmarkt ist sozialer Sprengstoff, und sie verhindert den Aufbruch in diesem Land, auf den wir so lange dringlich warten. Wir haben ja gestern erlebt, was hier im Hause im Angebot ist. Die CDU/CSU hat gesagt: Der Markt regelt das. Da muss man sagen: Also, wir leben ja in einer sozialen Marktwirtschaft; da muss man sich an Ludwig Erhard erinnern: Es geht nicht nur mit dem freien Markt, sondern es braucht eben auch klare Regeln für den Markt, gerade da, wo sozial Schwächere betroffen sind. Wir brauchen ein Mietrecht, das wirkt – nicht irgendein Mietrecht –; deswegen muss man an diesem Mietrecht dringend etwas ändern. Die SPD hat erkannt, dass man an dieser Stelle etwas tun muss, und hat hier gestern noch einmal das Thema Mietpreisbremse in den Raum gestellt. Die Kollegin Wegge hat ja gesagt, die Mietpreisbremse führe immerhin zu einer moderaten Abmilderung der Mietsteigerung. Ich glaube, das ist ein bisschen wenig. Die AfD leugnet die Probleme ganz und will uns noch ein zusätzliches Problem beschaffen. Wenn Sie Ihr Programm der Remigration umsetzen, dann geht gar nichts mehr auf unseren Baustellen. Ich weiß nicht, wann Sie zuletzt mal auf einer Baustelle waren. Es würde niemand mehr anpacken in diesem Land, wenn wir das tatsächlich umsetzen würden. Die Linke konzentriert sich auf den Mietwucher. Sie haben ja eine Initiative, die von uns angeschoben wurde, aus dem Bundesrat hier eingebracht; das finden wir natürlich super. Aber das reicht nicht ganz aus. Deswegen haben wir hier heute einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir das Mietrecht umfassend angehen wollen. Wir wollen für wirksamen Schutz für Mieterinnen und Mieter sorgen, die eine Wohnung suchen, und auch für diejenigen, die schon lange eine Wohnung haben und vor zu hohen Mietsteigerungen geschützt werden müssen. Deswegen gilt bei der Mietpreisbremse: Wir brauchen die Entfristung, und die ganzen Schlupflöcher müssen raus. Es kann doch nicht sein, dass man einfach zwei Campingstühle und einen Klapptisch in eine Wohnung stellt und das eine möblierte Wohnung nennt, für die die Mietpreisbremse nicht mehr gilt. Das müssen wir dringend ändern. Es ist offenkundig, dass das eine Schwäche dieses Instruments ist. Da müssen wir ran. Wir müssen ran an die Kappungsgrenze: Die Möglichkeiten für Mieterhöhungen bei laufenden Mietverhältnissen müssen begrenzt werden. Wir müssen dafür sorgen, dass Mieterinnen und Mieter nicht ständig von zusätzlichen Mieterhöhungen betroffen sind. Das betrifft insbesondere alte Menschen, die schon lange in ihrer Wohnung sind und bei denen die Gefahr besteht, dass sie aus ihrer Wohnung und damit auch aus ihrem Quartier herausgedrängt werden. Die Kappungsgrenze ist ein sehr wirksames Mittel, das wir anschärfen müssen. Und wir müssen an die Eigenbedarfskündigung ran. Vielen Mieterinnen und Mietern geht es so: Wenn sie zum Beispiel über die Mietpreisbremse eine Absenkung der Miete durchgesetzt haben, folgt postwendend die Eigenbedarfskündigung. Aus den Gesprächen mit Mieterberatungen weiß ich, dass der Missbrauch dieses Instrumentes eine sehr große Rolle spielt. Das geht so weit, dass zum Beispiel gesagt wird: Wir brauchen die Wohnung einmal im Jahr für eine Familienfeier; deswegen machen wir Eigenbedarf geltend. Das kann nicht sein! Wir brauchen hier wirksame Instrumente, um das zu begrenzen – in der Sache und auch für die Durchsetzung der Rechte der Mieterinnen und Mieter. Natürlich bleiben Fragen offen. Wir müssen dafür sorgen, dass mehr Wohnungen auf dem Markt zur Verfügung stehen und dass wir eben nicht nur bauen. Es ist auch die Frage: Wie gehen wir damit um, dass Wohnungen, die eigentlich als Wohnungen genutzt werden sollen, als Ferienwohnungen genutzt werden – in Großstädten, aber auch an anderen Orten, wo Leute, die normal arbeiten, keine Wohnung mehr finden? Wie kommen Kommunen an günstige Grundstücke? Und wie gehen wir mit Wohnraum um, der gar nicht genutzt wird? Da muss etwas passieren. Wir brauchen einen Aufbruch am Mietmarkt. Das Mietrecht gehört dazu. Unser Gesetzentwurf liefert dafür die richtige Grundlage. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Ich erteile das Wort zur nächsten Rede Dr. Jan-Marco Luczak für die Unionsfraktion.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Steffen, also, ich weiß nicht, ob Sie der Debatte gestern beigewohnt haben. Ich habe jedenfalls sehr genau zugehört, was Sie jetzt gerade gesagt haben. Sie haben der Union vorgeworfen, dass wir argumentieren würden: Der Markt regelt alles. – Ich habe gestern gesprochen, der Kollege Moser hat gestern gesprochen. Von uns hat das keiner gesagt. Ganz im Gegenteil: Wir haben ausdrücklich gesagt: Wir wollen und wir brauchen starke soziale Leitplanken im Mietrecht, weil wir als Union davon überzeugt sind, dass wir Mieterinnen und Mietern selbstverständlich einen guten Schutz angedeihen lassen müssen. Deswegen bitte ich Sie sehr, hier nicht mit falschen Zitaten zu kommen. Das verdirbt unsere Debatte, die wir hier wirklich sachlich miteinander führen wollen. Ich bitte Sie wirklich sehr darum, das einzuhalten. Wenn wir jetzt aber mal einen Blick auf den Markt werfen – das sollten wir in der Tat tun; wir haben heute die Zahlen vom Statistischen Bundesamt zu den Fertigstellungszahlen des letzten Jahres bekommen –, dann stellen wir fest: Es wurden 252 000 Wohnungen im letzten Jahr gebaut. Das ist ziemlich wenig. Das ist viel zu wenig, wenn wir unsere Märkte wieder ausgleichen wollen. Wenn wir dann noch auf die Zahlen der Baugenehmigungen schauen, werden wir feststellen, dass diese in den letzten zwei Jahren um gut 40 Prozent eingebrochen sind. Mit dieser Situation müssen wir uns auseinandersetzen. Wenn wir jetzt immer mehr regulieren, die Standards hochschrauben und immer strenger werden, wird es am Ende nicht gelingen, mehr Wohnungen fertigzustellen und am Ende Mieterinnen und Mietern auch eine bezahlbare Wohnung anbieten zu können. Sie konzentrieren sich nämlich immer nur auf den Bestand, auf die Regulierung. Aber die Menschen, die bei den Wohnungsbesichtigungen Schlange stehen, haben überhaupt nichts davon, wenn Sie die Mietpreisbremse verschärfen. Sie haben überhaupt nichts davon, wenn Sie einen Mietendeckel beschließen, weil von den 700 Leuten, die in der Schlange stehen, am Ende 699 nach Hause gehen und keine Wohnung haben, weil es nur diese eine Wohnung gibt. Deswegen bitte ich wirklich: Lassen Sie uns alle miteinander starke soziale Leitplanken im Mietrecht machen und uns bitte nicht nur darauf konzentrieren, immer mehr zu regulieren! Vielmehr müssen wir mehr, schneller und kostengünstiger bauen. Das ist das Gebot der Stunde, meine Damen und Herren. Jetzt will ich Ihnen mal was zur Mietpreisbremse sagen. Wir haben als Koalition vereinbart, dass wir die Mietpreisbremse verlängern wollen, weil wir sehen, dass die Märkte noch angespannt sind. Das werden wir auch tun; darüber reden wir gerade in der Koalition. Das, was Sie jetzt aber vorschlagen, ist, die Mietpreisbremse zu entfristen. – Ja, klatschen Sie ruhig! – Ich will noch mal in Erinnerung rufen: Wir haben die Mietpreisbremse 2015 ausdrücklich als befristetes Instrument eingeführt, um einen Zeitraum zu schaffen, in dem wir mehr bauen können, in dem wir die Märkte entspannen können. Dann haben wir gesehen: Es hat noch nicht funktioniert. Deswegen haben wir die Mietpreisbremse noch einmal verlängert. Aber was ist in der Zwischenzeit passiert? Es gab einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, das uns als Politik sehr genau und sehr konkret ins Stammbuch geschrieben hat: Diese Mietpreisbremse ist nur deshalb verhältnismäßig, weil sie als befristetes Instrument konstruiert wurde. Wenn wir die ad infinitum verlängern würden, so wie Sie das jetzt vorhaben, dann bekommen wir arge Probleme mit Artikel 14 Grundgesetz, dem Eigentumsgrundrecht. Das wird nicht funktionieren, wenn wir die Mietpreisbremse als dauerhaftes Instrument einführen. Das wird nicht funktionieren. Sie gehen ja noch einen Schritt weiter. Die bestehenden Ausnahmen von der Mietpreisbremse haben Sie gerade als Schlupflöcher bezeichnet. Ich kann Ihnen sagen: Jede einzelne dieser Ausnahmen ist wohlerwogen, insbesondere was die Ausnahme für den Neubau anbelangt. Wer soll denn in unserem Land Wohnungen bauen? Wer soll denn Neubau generieren, den die Menschen wirklich dringend brauchen, wenn man immer davon bedroht ist, dass am Ende reguliert wird? Das wird nicht funktionieren, wenn Sie nicht Planungssicherheit und Investitionssicherheit geben. Deswegen ist das, was Sie machen, wirklich kontraproduktiv. Sie werden am Ende den Neubau in unserem Land abwürgen, wenn Sie – wie geplant – die Ausnahmen von der Mietpreisbremse abschaffen. Das wird es mit uns nicht geben. Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder eine Anmerkung der Kollegin Steinmüller von Bündnis 90/Die Grünen? Sehr gern. Vielen Dank, Herr Kollege. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Luczak, wir wohnen ja beide in Berlin. Ich weiß nicht, wie Sie wohnen. Aber ich gucke immer wieder bei gängigen Immobilienportalen nach, und da fällt schon auf, dass auch in Berlin – das haben Sie gerade erwähnt – schätzungsweise ein Drittel der Anzeigen möblierten Wohnraum betrifft. Möblierter Wohnraum mag sinnvoll sein, wenn man nur temporär in der Stadt wohnt, aber er nimmt eindeutig überhand. Sie haben gerade über die Sondertatbestände gesprochen, die wir als Schlupflöcher bezeichnen. Warum ist es aus Ihrer Sicht angemessen, dass es bei möbliertem Wohnraum überhaupt keine Preisbegrenzung gibt, dass man die Miete verdoppeln kann, dass nicht ausgewiesen werden muss, wie hoch der Möblierungspreis ist, und dass es eine Abschreibungsmöglichkeit gibt, weil alte Couches an Wert abnehmen? Warum ist es aus Ihrer Sicht gerechtfertigt, dass geltendes Recht – die Mietpreispreisbremse, die Sie so loben – einfach ausgehebelt wird, indem man einfach ein paar alte Möbel reinstellt, was mittlerweile der Regelfall in Berlin ist? Liebe Frau Kollegin Steinmüller, das Gleiche wie Ihnen kann ich auch Herrn Kollegen Steffen sagen. Ich hätte zeitbedingt gar nicht mehr darauf zu sprechen kommen können; aber jetzt habe ich die Gelegenheit, dazu was zu sagen. Sie haben gerade etwas völlig Falsches gesagt. Sie haben nämlich behauptet, dass möblierte Wohnungen nicht unter die Mietpreisbremse fallen würden. Und das ist evident falsch. Selbstverständlich gilt die Mietpreisbremse auch für möbliertes Wohnen. Das einzige Problem, das wir haben, ist, dass wir momentan ein Defizit haben, was die Transparenz anbelangt. Da geht es um die Möblierung. – Moment, das ist aber ein Unterschied. – Ihre Aussage, möbliertes Wohnen unterfällt nicht der Mietpreisbremse, ist falsch. Wir müssen mehr Transparenz schaffen. Wir haben im Koalitionsvertrag auch miteinander verabredet, dass wir uns im Rahmen einer Expertenkommission genau damit auseinandersetzen werden, wie wir mehr Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt beim möblierten Wohnen schaffen. Aber – ein ganz wichtiger Punkt – natürlich gibt es gerade auch in einer Stadt wie Berlin einen Bedarf an möbliertem Wohnraum. Es gibt unheimlich viele Arbeitskräfte, die für ein paar Monate nach Berlin kommen, um Projekte zu realisieren. Diese können sich nicht auf dem normalen Mietwohnungsmarkt umtun, weil sie eine vollmöblierte Wohnung brauchen, wo vom Teller bis zum Besteck alles da ist. Deswegen müssen wir klug regulieren: Umgehung der Mietpreisbremse verhindern, Transparenz schaffen, aber auch nicht das Angebot an möbliertem Wohnraum, wonach es eine große Nachfrage gibt, zunichte machen; das wird es nicht geben. Wir brauchen dieses Angebot. Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt zur Mietpreisbremse sagen. Er betrifft die Planungssicherheit. Ich habe gerade etwas zu den Ausnahmen beim Neubau gesagt. Für Investoren, die Geld in die Hand nehmen und Neubauten – gerne auch bezahlbare – schaffen wollen, ist ganz zentral und wichtig, dass sie sich auf die Rahmenbedingungen verlassen können, die wir als Politik setzen. Wenn Sie nun die ursprünglich vereinbarte Befristung der Mietpreisbremse und Ausnahmen beim Neubau nicht mehr gelten lassen wollen, dann wird das nicht funktionieren; dann werden sich diejenigen, die Geld in die Hand nehmen und in bezahlbaren Wohnraum investieren wollen, vom Wohnungsmarkt zurückziehen. Und wer sind am Ende die Leidtragenden? Das sind die Mieterinnen und Mieter in unserem Land, die in den Schlangen bei den Wohnungsbesichtigungen stehen und dringend auf Wohnraum angewiesen sind. Wir dürfen uns nicht immer nur auf diejenigen fokussieren, die schon eine Wohnung haben, sondern müssen auch diejenigen in den Blick nehmen, die eine Wohnung suchen, wie die Familien, die Sie gerade angesprochen haben. Deswegen sage ich noch mal: Wir müssen mehr bauen, wir müssen schneller bauen, wir müssen kostengünstiger bauen und dürfen nicht immer nur regulieren. Das führt uns nicht zum Ziel, meine Damen und Herren. Vielen Dank. – Als Nächstes erteile ich das Wort Christoph Grimm für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Grüne! Die Mieten steigen in der Tat seit Jahren. Vor allem für einkommensschwache Mieter wird es immer schwieriger. Aber diese Entwicklung ist doch gerade das Ergebnis grüner Politik. Die Wohnungsnot in unserem Land liegt vor allem an den Grünen und anderen Inländerfeinden in der SPD und leider auch in der CDU. Wir erinnern uns nur: Millionenfache Masseneinwanderung führt zu einem Bedarf an Millionen Wohnungen. Im Ergebnis steigen die Mieten, und Einheimische, die nicht so gut verdienen, finden keine Wohnung mehr. Aber nun heißt es von den Grünen, sie fänden die zwingende Folge ihrer eigenen Politik angeblich nicht so gut. Sie haben deswegen einen Gesetzentwurf eingebracht. Danach soll die Mietpreisbremse künftig nur noch Mieterhöhungen von 9 Prozent innerhalb von drei Jahren ermöglichen – bislang sind es 15 Prozent –, und das dauerhaft. Das hört sich gut an, ist es aber nicht. Ich will nicht unhöflich sein. Aber kennen Sie von den Grünen grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge? Hohe Preise, hier also Mietpreise, zeigen eine Knappheit an, in diesem Fall ein knappes Angebot an Wohnungen und Häusern. Und was macht man, wenn das Angebot knapp ist? Man kann das Angebot vergrößern, indem man Bauen attraktiv macht. Das haben Sie zusammen mit der SPD aber jahrelang verhindert. Vernünftiger, kostengünstiger und übrigens auch klimafreundlicher wäre es allerdings, man verringerte die künstlich und illegal geschaffene Nachfrage nach Wohnraum. Also: Grenzen dicht, Masseneinwanderung beenden und Remigration beginnen. Schon stünden Wohnungen leer, und Mieten fallen. Sie erinnern sich: die ökonomischen Zusammenhänge. Dann sollen Kündigungen zwecks Eigenbedarf deutlich erschwert werden. Dass die Grünen Bauunternehmer nicht mögen, wussten wir schon. Dass die Grünen aber Vermieter noch weniger mögen, wird spätestens jetzt klar. Das deutsche Mietrecht war bisher fein austariert zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern. Mieter sind, vereinfacht ausgedrückt, nur kündbar, wenn sie die Miete nicht zahlen, sie den Vermieter mit dem Tode bedrohen oder der Vermieter selbst in die Wohnung ziehen möchte; alles drei sind gute Gründe, ein Mietverhältnis zu beenden. Denn ein Vermieter hat genau aus letzterem Grund Eigentum erworben oder findet selbst keine andere Möglichkeit; siehe oben: Wohnungsnot und Masseneinwanderung. Also gibt es auch hier keine gute grüne Idee. Meine Damen und Herren, wir erleben hier nur den untauglichen Versuch, die wahren Ursachen für die selbst ins Land gelassenen Probleme zu verschweigen. Hierzu passt auch gut der Hinweis der Grünen in ihrem Gesetzentwurf, ob es zu den Vorschlägen der Grünen Alternativen gibt. Hier heißt es – Zitat –: „Alternativen, mit denen das Regelungsziel“ – also der Schutz vor allem einkommensschwacher Mieter – „in gleicher Weise erreicht werden kann, sind nicht ersichtlich.“ Zitat Ende. Damit zeigen Sie wieder einmal Ihre kognitive Dissonanz, und man darf die Grünen gesicherte Wohnungsnotursachenleugner nennen. Vielen Dank. Ich erteile das Wort für die nächste Rede Hakan Demir für die Sozialdemokraten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Millionen von Menschen in diesem Land zahlen zu viel für ihre Miete. Sie zahlen mehr als ein Drittel ihres Einkommens. Das ist ein unhaltbarer Zustand, und er muss verändert werden. Allein in den vergangenen zwei Wochen kamen aus meinem Wahlkreis drei Mieterinitiativen auf mich zu. „Unser Neuköllner Mietshaus steht vor dem Verkauf und wir vor akuter Verdrängung, und wir hoffen auf Unterstützung von Ihnen“, schrieb zum Beispiel Thea aus der Richardstraße. Für dieses Haus konnten wir mit der Unterstützung der Zivilgesellschaft, des Bezirksamts und der Mieterinnen und Mieter wenigstens eine Abwendungsvereinbarung abschließen. Der Investor hat sich also dazu bekannt, den Wohnraum für die Mieterinnen und Mieter zu sichern und auf die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu verzichten. Das konnten wir nur machen, weil es die Möglichkeit des Vorkaufsrechts gibt, allerdings seit 2021 eingeschränkt. Das Vorkaufsrecht muss aber wieder gestärkt werden. Es muss wieder die Möglichkeit geben, dass die Kommunen Investoren zuvorkommen, wenn es notwendig ist. Denn Wohnen ist kein Produkt, kein Gegenstand; Wohnen ist ein Menschenrecht. Wenn der Staat handlungsfähiger sein soll, wozu sich diese Koalition entschlossen hat – ich war in der Verhandlungsgruppe zur Staatsmodernisierung; da ging es auch um Handlungsfähigkeit –, wenn er zeigen soll, dass er funktioniert, brauchen wir schnelle Lösungen. Das bedeutet: Lösungen wie die Verlängerung der Mietpreisbremse – das packen wir an –, Lösungen wie die Regulierung von Indexmieten, kurzzeitigem Wohnen und möbliertem Wohnen und Lösungen bei der Frage, wie es bei der Vermeidung von Obdachlosigkeit vorangehen kann. Wenn jemand seine Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nachzahlt, sollte diese Person nicht aus ihrer Wohnung geschmissen werden können. Auch das müssen wir ändern. Und wenn die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschreitet, müssen Sanktionen greifen. Der Mietwucherparagraf im Wirtschaftsstrafgesetz ist seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004 fast zum Erliegen gekommen. Ich kann mich in Berlin nur an einen Fall erinnern, wo die Behörde ein Bußgeld verhängt hat. Das kann so nicht bleiben. – Das ist ein Fall in Berlin. Ich weiß, dass die Expertenkommission sich mit dem Thema beschäftigen wird. Ich will ihr eigentlich nicht vorgreifen, nur so viel: Wir müssen diesen Paragrafen anpassen und wieder praxistauglich machen. Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Taher Saleh? Ja, gerne. Herr Kollege, ich danke Ihnen, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Wir erkennen jetzt gerade auch im Plenum, dass es hier ganz klar einen Konflikt zwischen der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion gibt, insbesondere was das kommunale Vorkaufsrecht angeht. Sie kommen ja aus Berlin. Sie von der SPD stellen dort den Bausenator. Sie stellen in der Bundesregierung die Justizministerin und die Bauministerin. Viele der Punkte, die Sie gerade erwähnt haben, stehen ganz klar in unserem Gesetzentwurf. Die heutige Bauministerin hat vor einiger Zeit noch gesagt: Es braucht eine Atempause auf dem Mietmarkt, um die Mieterinnen und Mieter zu schützen. Erste Frage. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu? Da stehen die Verlängerung der Mietpreisbremse und noch viele weitere Punkte, die Sie jetzt gerade in Ihrer Rede angedeutet haben, ganz klar drin. Das ist nur eine ganz kurze Frage. Die zweite Frage ist: Wann kommt endlich die Verlängerung der Mietpreisbremse? Wir warten darauf. Die Bundesregierung liefert hier nicht. Das sind zwei einfache Fragen, von denen Sie die erste mit Ja oder Nein beantworten können. Gesetze brauchen eine Vorlaufzeit. Die Mietpreisbremse kommt. Das ist schon mal ein wichtiger Punkt. Zum Vorkaufsrecht. Wenn Sie sich den Koalitionsvertrag genau angucken, stellen Sie fest: Wir haben uns darauf verständigt, dass das Vorkaufsrecht wieder so gelten muss wie zuvor, und dann sogar preislimitierend. Auch das ist ein guter Schritt nach vorn. Es gibt also zwischen der CDU/CSU und uns keine Unterschiede, was dieses Instrument anbelangt, und darüber bin ich froh. – Der Kollege Luczak nickt da gerade auch. Fahren Sie bitte in Ihrer Rede fort. Kolleginnen und Kollegen, ich komme tatsächlich zum Schluss. – All die Punkte, die ich gerade genannt haben, Herr Taher Saleh, wollen wir voranbringen. Und vergessen wir nicht: Eine der größten sozialen Fragen unserer Zeit ist das Wohnen. Wir müssen sie endlich lösen, und das packen wir gemeinsam an. Vielen Dank. Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede der Kollegin Caren Lay für Die Linke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst mal freue ich mich sehr, dass auch die Grünen heute eine Initiative für einen besseren Mieter/-innenschutz vorgelegt haben. Es freut mich sehr, dass Sie jetzt wieder an Bord sind. In der letzten Legislaturperiode war es beim Thema Mieter/-innenschutz – das muss ich sagen – leider ein bisschen einsam. In den drei Jahren der Ampel ist zum besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern leider wirklich nichts passiert. Das darf in dieser Legislatur nicht noch einmal passieren. Es ist wichtig, auch aus der Opposition heraus Druck zu machen. Denn es ist ja schon gesagt worden: Alle Streitfragen wurden in eine Kommission abgeschoben, nach dem Motto: „Wenn du nicht mehr weiterweißt, gründe einen Arbeitskreis.“ Es ist wichtig, dass die entsprechende Arbeitsgruppe der Koalition konkrete Vorschläge für einen besseren Mieter/-innenschutz hervorbringt. Jetzt zu Ihren Vorschlägen. Sie fordern – auch wir als Linke haben gestern eine Initiative dazu eingebracht –, die rechtliche Verfolgung überhöhter Mieten und von Mietwucher zu erleichtern. Das ist richtig. Das lieben wir, dass Sie jetzt das Gleiche fordern. Aber wir hätten das schon in der letzten Legislatur entscheiden können. Leider haben Sie damals dazu beigetragen, unseren Gesetzentwurf zu versenken, sodass über ihn am Ende der Legislaturperiode nicht mehr abgestimmt werden konnte. In dieser Legislaturperiode – die Linksfraktion ist wieder mit am Start – wird das nicht noch einmal passieren. Wir begrüßen einen besseren Kündigungsschutz. Wenn die Miete einmal zu spät überwiesen wird, muss das nicht automatisch zu einer Kündigung führen. Das ist längst überfällig. Kündigungen wegen Eigenbedarfs müssen eingeschränkt werden, insbesondere bei vorgetäuschtem Eigenbedarf. Völlig richtig! Auch Indexmietverträge, die automatisch eine Mieterhöhung entsprechend der steigenden Inflation vorsehen, müssen reguliert werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn es nach uns geht, wollen wir Indexmietverträge komplett abschaffen. Nun kommen wir zu den Teilen, wo wir uns unterscheiden. Ja, die Mietpreisbremse muss natürlich entfristet und verschärft werden; das ist völlig klar. Aber seit der Einführung der Mietpreisbremse wurden doch die Mieten, die eigentlich gebremst werden sollten, bei neuen Mietverträgen im Schnitt um 44 Prozent angehoben. Das heißt: Die Mietpreisbremse hilft im Einzelfall; aber ein Instrument, um den Mietenanstieg wirklich zu stoppen, ist sie nicht. Deswegen fordern wir als Linke einen sofortigen Mietenstopp für die nächsten sechs Jahre. Mieterinnen und Mieter haben eine Atempause verdient. Zu Ihrem Vorschlag, die ortsübliche Vergleichsmiete nicht aus den Mieten der letzten sechs Jahre, sondern der letzten 20 Jahre zu ermitteln, sage ich: Warum nicht? Es wäre eine Verbesserung. Aber wenn es nach uns geht, dann müssen alle Mieten in die Berechnung einfließen. Denn das ist die Grundlage dafür, endlich einen bundesweiten Mietendeckel einzuführen. Wir brauchen verbindliche kommunale Mietobergrenzen, die gelten und auch eingehalten werden müssen. Wenn zu viel Miete verlangt wird, dann muss sie auch wieder abgesenkt werden können. Das sind die Kernelemente eines bundesweiten Mietendeckels, den wir als Linke fordern, und davon werden Sie noch von uns hören. Vielen Dank. Vielen Dank. – Als Nächstes spricht Christian Moser für die Unionsfraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits gestern haben wir zum Problem hoher und steigender Mieten sehr ausführlich den Gesetzentwurf der Linken debattiert. Heute geht es um den Gesetzentwurf der Grünen. Auch dieser nimmt das Wirtschaftsstrafgesetz in den Blick. Auch die Grünen wollen den Tatbestand des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verschärfen. Es soll eben nicht mehr nachgewiesen werden müssen, dass der Vermieter die angespannte Wohnungslage ausnutzt, um von seinen Mietern überhöhte Mieten zu verlangen. Es soll vielmehr reichen, wenn er es bewusst oder unbewusst tatsächlich tut. Wie ich gestern schon an dieser Stelle sagte, kann die Änderung der Mietwuchervorschrift Teil einer Gesamtlösung für ein besseres Mietrecht sein. Für mich – und das habe ich gestern auch gesagt – ist dieser Punkt aber nach wie vor problembehaftet, weshalb es sich lohnt, sich in einer Arbeitsgruppe, in einer Kommission zusammenzusetzen und das noch mal anzuschauen. Warum? Nach der gestrigen Debatte habe ich einige Nachrichten aus meinem Wahlkreis bekommen. Beispielsweise schrieb mir die Eigentümerin einer Mietwohnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, dass sie eigentlich 21 Euro pro Quadratmeter verlangen müsste, um die Kreditrate für ihre Bank zu decken; das sei jedoch weit über dem Wert des dort vor Ort geltenden Mietspiegels von 16 Euro. Was bedeutet das für diesen Fall? Entweder zahlt sie bei ihrer Altersvorsorge – und nichts anderes ist diese Wohnung für diese Frau – drauf, oder sie zahlt – nach Vorstellung des Gesetzentwurfs – ein Bußgeld. Dieses Beispiel zeigt doch, dass die Ausgestaltung so nicht funktionieren kann und investitionshemmend ist und dass die Mietwuchervorschrift, wenn sie isoliert und ohne Einbettung in ein Gesamtkonzept wirkt, ebenfalls nicht funktioniert. Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Till Steffen? Ja. Herzlichen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie selbst kommen aus Bayern, sind Mitglied der CSU. Wir haben schon mehrfach das Thema Wirtschaftsstrafgesetz gestreift; es war schon Gegenstand mehrerer Bundesratsinitiativen. Mein Bundesland Hamburg hat sich da engagiert. Angesichts einer engen Verbindung in der Sache – weil durchaus ähnliche Betroffenheiten, wenn man zum Beispiel München und Hamburg miteinander vergleicht, vorhanden sind – hat sich auch die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat genau diesen Änderungen angeschlossen, die nun im Gesetzentwurf niedergelegt sind. Deswegen frage ich Sie: Kann die Bayerische Staatsregierung nicht rechnen? Danke für die Frage. – Ich bin auf diese Frage vorbereitet. Wenn man sich die Äußerungen des federführenden Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und auch des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich angeschaut hat, merkt man, dass auch er eine Gesamtlösung anstrebt. Ich lese Ihnen mal vor, was seit 2021 der Freistaat Bayern an Bundesratsinitiativen eingebracht hat, um diese Gesamtlösung zu erreichen. Es wurde eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung steuerlicher Rahmenbedingungen im Wohnbau gestartet, zur Vereinfachung des Bauplanungsrechts, zu mehr Baulandmobilisierung, besserer KfW-Förderung beim Bauen, Baukindergeld, Ausweisung kleiner Baugebiete, Wohnraum für Pflegekräfte, zur besseren Mobilisierung von Wohnraum für Menschen mit dringendem Wohnbedarf im Mietrecht und nicht zuletzt zur Verlängerung der Mietpreisbremse, worüber wir uns ja einig sind. – Ich kann es später gerne weiterreichen. Was mir wichtig ist: Wir brauchen ein Gesamtkonzept, und ich glaube, das vertritt der Freistaat Bayern genauso. Herr Präsident, ich bin fertig mit der Beantwortung. Darf ich weitermachen? Die Uhr läuft bereits. Die Vorbereitung war gründlich. Machen Sie weiter! Immerhin versuchen sich die Grünen, anders als die Linken, an einem Gesamtkonzept, indem sie neben dieser Verschärfung weitere Anpassungen vorschlagen. Der Teufel steckt aus meiner Sicht jedoch im Detail. Der erste Punkt, den ich herausgreifen will, ist die deutliche Ausweitung des Betrachtungszeitraums ortsüblicher Vergleichsmieten. Das soll jetzt von 6 auf 20 Jahre ausgeweitet werden, aus meiner Sicht ein enormes Investitionshemmnis. Der lange Betrachtungszeitraum erscheint mir auch etwas absurd. Was war noch mal vor 20 Jahren? Vor 20 Jahren waren Musik-CDs und DVD-Filme ein beliebter Unterhaltungskauf. Und die größte technische Neuerung war die Einführung von iPods – nicht iPads – mit Touchscreens. „Schni-Schna-Schnappi, das kleine Krokodil“ und „Durch den Monsun“ von Tokio Hotel waren damals die beliebtesten Hits in den deutschen Single-Jahrescharts. Also: Sie meinen es wahrscheinlich nicht wirklich ernst, wenn Sie diese Zeit mit der heutigen vergleichen wollen. Das gilt wahrscheinlich auch und ganz besonders für die Vergleichsmiete. Nehmen wir als Beispiel den Freistaat Bayern, wo ich herkomme. In den letzten 20 Jahren hat sich die Bevölkerungszahl um knapp 10 Prozent, also um über 1 Million Einwohner, gesteigert, was natürlich den Druck auf den Wohnungsmarkt deutlich erhöht. Die zweite Änderung, die Sie vorschlagen und die ich herausgreifen möchte – das hat der Kollege Luczak schon angesprochen –, ist die Neubautenregelung. Mit der Neubautenregelung wird für Neubauten die Mietpreisbremse faktisch rückwirkend abgeschafft, indem nun auch nach 2014 erbaute Neubauten nicht mehr als solche gelten. Das zerstört für Vermieter und Bauherren Vertrauen. Es ist für Bauherren einfach bitter, wenn man unter Einsatz erheblicher Finanzmittel eine Investitionsentscheidung trifft und dann nach der Entscheidung die Spielregeln zu eigenen Lasten verändert werden. Genau das ist kontraproduktiv, und genau das wollen wir nicht. Wir wollen ja, dass mehr gebaut wird und nicht weniger. Deswegen fallen Sie aus meiner Sicht mit Ihrem Gesetzentwurf leider wieder in das alte Handlungsmuster der letzten Wahlperiode zurück. Wir brauchen einen fairen Interessenausgleich. Wir brauchen einen Gesetzentwurf, der die gesamten Belange von Vermietern und Mietern neu und fair regelt. Das wird die Bundesregierung bald mit einem eigenen Gesetzesvorschlag tun. Darauf freue ich mich und sage Danke. Vielen Dank. – Die nächste Rede hält Rainer Galla für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Der vorliegende Gesetzentwurf suggeriert einen Unterschied im Wohnraummietrecht, den es so nicht gibt. Es gibt weder faire noch unfaire Mieten. Wir bewegen uns hier im Zivilrecht. Es gibt zulässige, eigenverantwortlich geschlossene und unzulässige – weil gesetzeswidrige – Mietverträge. Der Begriff „Faire-Mieten-Gesetz“ suggeriert, dass die bisherige Rechtslage unfair sei. Was für ein ausgemachter Blödsinn! Die derzeitige Rechtslage ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen Entwicklung, mit der versucht wurde, die Interessen von Vermietern auf der einen Seite und Mietern auf der anderen Seite zu einem Ausgleich zu bringen. Jeder Eingriff in dieses fein austarierte System sollte daher gut durchdacht und begründet sein. Eingriffe des Staates, auch im gesetzgeberischen Bereich, könnten schnell zu einer Verschiebung führen, hin zu einer bevormundenden Wohnungsverwaltung im Stile der Gott sei Dank untergegangenen DDR. Das lehnen wir ebenso ab wie eine Rückkehr zum Sozialismus. Mit einer Ausweitung der Mietpreisbremse, mit der Deckelung der Indexmiete oder mit der Kriminalisierung der Vermieterseite werden Sie nur eine Zurückhaltung bei den notwendigen Investitionen erreichen. – Von wegen Quatsch! Die Folge wären verfallende Bauten und somit über kurz oder lang eine Verringerung des Mietangebotes, also genau das Gegenteil dessen, was wir eigentlich brauchen. Erst wenn Angebot und Nachfrage – das habe ich gestern versucht den Linken beizubringen – wieder ausgeglichen sind, wird es zu einer Entspannung am Wohnungsmarkt kommen. Wenn Sie wirklich eine Entlastung der Mieter wollten, dann darf ich Ihr Augenmerk auf die Mietnebenkosten lenken, die mancherorts schon eine zweite Miete ausmachen. Die Hauptursache für die Kostenexplosion dort ist eine verfehlte Energiepolitik. Ändern Sie diese, und die Gesamtbelastung der Mieter wird sinken! Über gewisse Aspekte Ihres Vorhabens – jetzt kommt mal was Positives – kann man durchaus diskutieren, wo es beispielsweise um die Umgehung von bestehenden gesetzlichen Regelungen geht oder was die Forderung nach qualifizierten Mietspiegeln anbelangt. Insofern sehen wir einer kritischen, aber konstruktiven Arbeit im Ausschuss gerne entgegen. – Herr Präsident? Sie müssen langsam zum Ende kommen. Ja, komme ich auch. Das Licht leuchtet, um Sie darauf hinzuweisen. Darunter läuft eine Uhr; die ist deutlicher. Vielen Dank; sehr schön. – Ich möchte zum Ende kommen. Insofern sehen wir einer kritischen, aber konstruktiven Arbeit im Ausschuss gerne entgegen, eben weil wir lösungsorientierte Diskussionen befürworten: ideologiefrei, ergebnisoffen und für unsere Landsleute. Wann immer es um eine Verbesserung der Lebensverhältnisse in Deutschland geht, werden Sie in uns – Achtung! – einen zuverlässigen Partner erleben. Sie müssen jetzt zum Ende kommen. Ich komme zum Ende. – Denn schließlich handeln wir – das sollte uns alle einen – aus Verantwortung für Deutschland. Sie müssen jetzt zum Ende kommen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vom Wohnungsmarkt erreichen uns seit Jahren keine guten Nachrichten: zu wenig Neubau und stark steigende Mieten. Trotz negativer externer Einflüsse wie dem russischen Angriffskrieg, dem hohen Preisniveau und gestiegenen Zinsen möchten wir dennoch mit der neuen Bundesregierung erreichen, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum signifikant steigt. Ganz dringend müssen wir daher unseren Bundesländern die Möglichkeit geben, die Mietpreisbremse zu verlängern. Dabei handelt es sich nicht um eine flächendeckende Maßnahme, sondern lediglich um eine Lösung für die Regionen, in denen die Situation über das normale Niveau hinausgeht, vor allem in den Ballungszentren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen heute dabei gar nicht in die Ferne schauen. So stiegen zum Beispiel in Berlin in den letzten zehn Jahren die Angebotsmieten um 80 Prozent, ein Anstieg, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Kein Wunder also, dass der CDU-Bürgermeister in Berlin, Kai Wegner, dass Bundeskanzler Friedrich Merz oder beispielsweise die NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach sich ausdrücklich für die Verlängerung der Mietpreisbremse ausgesprochen haben. Es freut uns auch sehr, dass wir entsprechende Signale aus dem Bauministerium von Ministerin Hubertz und aus dem Bundesjustizministerium von Ministerin Hubig erhalten haben, dass der gesetzliche Rahmen zur Verlängerung der Mietpreisbremse zügig kommen wird. Aber auch bei den eben angesprochenen Fragen zur kurzfristigen oder möblierten Vermietung von Wohnraum und von Indexmieten sehen wir dringenden Handlungsbedarf und werden hier entsprechend Anpassungen in den bestehenden Gesetzen vornehmen müssen. Nur alleine am Mietrecht etwas zu ändern, wird allerdings nicht ausreichen. Wir bauen in Deutschland zu teuer, zu kompliziert, und es dauert viel zu lang. Wir müssen endlich schneller und kostengünstiger bauen, sodass bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Wir müssen dabei aber auch stets den sozialen Wohnungsbau im Blick behalten, weil es auch unverdächtige Regionen gibt, in denen ein niedriges sozioökonomisches Einkommen auf stetig und stark steigende Mieten trifft. Das führt zum Beispiel zu der Situation, dass die Rentnerin im Ruhrgebiet sich eben keine altersgerechte Wohnung leisten kann. Vielleicht unterhalten Sie sich mal genau mit diesen Personen über die Frage, ob es unfaire Mieten gibt oder nicht, wie es gerade angesprochen worden ist. Gemeinsam mit der Wohn- und Bauindustrie, gesellschaftlichen Partnerinnen und Partnern und den Praktikern vor Ort in den Stadtverwaltungen wird es uns gelingen, die Situation von 43 Millionen Mieterinnen und Mietern im Land spürbar zu verbessern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf!
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