1. Lesung

von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)

Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)

22. Mai 2025·Sitzung 7··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (9)

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Kulturgüter – wir kommen in der Tonalität zu einem ganz anderen Thema – Kulturgüter sind Schätze unserer Identität. Sie sind das Gedächtnis von Nationen und Kulturräumen, und zuweilen sind sie sogar ideelles und manifestes Erbe der Menschheit. Kulturgüter sind aber auch Spiegel unserer selbst und machen fassbar, woher wir kommen, was uns ausmacht und manchmal auch, wo wir hinsollten, also Verbindungsglieder von Herkunft und Zukunft. Darum gilt: Wer Kulturgüter schätzt, der schützt sie eben auch. Das Kulturgutschutzgesetz hat in diesem Sinne viel erreicht. Das Prädikat „national wertvoll“ gilt nun wieder etwas. Für uns besonders wichtige Kulturgüter sind dadurch in Deutschland verblieben. So ging es im vergangenen Jahr um das berühmte Skizzenbuch von Caspar David Friedrich. Aber es wurde zum Beispiel auch die Abwanderung der Briefe Clara Schumanns verhindert oder der Nachlass von Rainer Maria Rilke gesichert. Gleichzeitig haben wir auf Grundlage des Gesetzes nationales Kulturgut aus dem Ausland wieder zurückholen können, zum Beispiel Schriftstücke des Gräflich Neipperg’schen Archivs, die gestohlen wurden und in Österreich wieder aufgetaucht waren. Und weil das ebenfalls unsere Verantwortung ist, gab es auch viele Rückgaben aus Deutschland an Herkunftsstaaten weltweit: von Ägypten über Italien bis Mexiko und Guatemala. Das war in dem Jahrzehnt zuvor, als das Gesetz noch nicht in Kraft war, kein einziges Mal der Fall. Das Kulturgutschutzgesetz hat sich also bewährt. Gleichwohl sind manche Fragen der Rechtspraxis ungeklärt geblieben, und das wollen wir nun ändern. Die internationale Zusammenarbeit zwischen den Museen, vor allem Archiven und Bibliotheken, insbesondere beim Leihverkehr, wird erleichtert. Der Handel wird entlastet, und die Verfahrensregelungen für die Länder werden deutlich präzisiert. Die Änderungen bringen damit ein Mehr an Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit. Kurz: Das Gesetz kommt damit auch ein Stück weit als Entbürokratisierungspaket daher, das Kulturgutschutz für alle Beteiligten einfacher macht. Wir nehmen damit unsere Verantwortung ernst, das kulturelle Erbe, und zwar eigenes und fremdes, zu schützen. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass auch kommende Generationen den Reichtum und die Vielfalt von Kultur erleben und verstehen können. Und wir sorgen dafür, dass wichtige Kulturgüter nicht in falsche oder gar kriminelle Hände kommen, sondern als das anerkannt bleiben, was sie sind: Spiegel unserer Geschichte, Träger unserer Identität und Brücken in eine gemeinsame Zukunft. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. – Als Nächstem erteile ich das Wort Dr. Götz Frömming von der AfD.

AfD

Herr Präsident! Herr Staatsminister! Meine Damen und Herren! Der Schutz von Kulturgütern ist ein Anliegen, das wir teilen. Allerdings stößt dieses hehre Ziel immer wieder auf die Frage: Wem gehören kulturell bedeutende Kunstwerke eigentlich? Wir haben in den vergangenen Jahren gelernt, dass jedem Volk ein Recht auf seine Kulturgüter zusteht und diese Kulturgüter gegebenenfalls zurückgegeben werden müssen. Wenn das aber, meine Damen und Herren, für afrikanische Völker gilt, so muss das auch für unser eigenes Volk gelten. Vor drei Jahren hat unsere ehemalige Außenministerin gemeinsam mit der damaligen Bundesbeauftragten für Kultur die sogenannten Benin-Bronzen an den Staat Nigeria übergeben. Der nigerianische Präsident hat sogleich die Eigentumsrechte per Dekret an den amtierenden Oba von Benin und damit in den privaten Besitz der Herrscherfamilie gegeben. In den USA gibt es eine Gruppe von Nachfahren einstiger Sklaven aus Benin. Die Rückgabe der Bronzen hat sie ausdrücklich abgelehnt, und zwar mit den Worten – Zitat –: Dadurch erhalten die Nachfahren von Sklavenhändlern eine zweite Chance, von der Versklavung von Menschen zu profitieren. – Es ist peinlich, dass die Bundesregierung dazu die Hand gereicht hat. Westliche ethnologische Museen sahen lange ihre Mission darin, solche Kulturgüter zu erhalten, zu erforschen und sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Heute ist das alles koloniale Raubkunst, die zurückgegeben werden muss und dann im schlimmsten Fall verschwindet. Kulturschutz kann sehr paradox sein, meine Damen und Herren. Schauen wir mal auf den umgekehrten Fall. Die Staatlichen Museen zu Berlin und die Preußische Staatsbibliothek lagerten während des Zweiten Weltkrieges große Teile ihrer Bestände an Orte aus, die heute zu Polen gehören. Die bekannteste Sammlung ist die Berlinka, der Preußenschatz, der sich nun in Krakau befindet. Tausende wertvolle mittelalterliche Handschriften sind darunter, Autografen von Luther, Goethe und Schiller – sicherlich deutsches, nationales Kulturgut. Meine Damen und Herren, diese Handschriften müssen endlich nach Deutschland zurückkehren. Wir erwarten hier Ihr Engagement, Herr Staatsminister. Weiteres deutsches Kulturgut befindet sich in den Depots und Magazinen in Russland – derzeit schwerer zugänglich – und in den umliegenden Staaten, auch in der Ukraine. Warum hat eigentlich die Bundesregierung nicht im Gegenzug für unsere milliardenschweren Hilfszahlungen an die Ukraine die dort noch befindliche Beutekunst, darunter wertvolle Gemälde und kostbares Porzellan, beispielsweise aus Dresden, zurückgefordert? Auch dieses Kulturgut gehört uns, und wir wollen es gerne wiederhaben. Meine Damen und Herren, eine Anfrage der AfD-Fraktion hat ergeben, dass auch in Georgien noch deutsches Kulturgut lagert. 70 000 Bücher sind im Keller der Universität Tiflis aufgefunden worden. Man hat diesen Schatz der Bundesrepublik Deutschland angeboten; aber das Geschenk wurde abgelehnt. Angeblich sei es zu teuer, diese Bücher zu restaurieren. Ich muss mich schon sehr wundern: Vor Kurzem hat der Ältestenrat beschlossen, zum Ausgleich für die Flugreisen der Abgeordneten für Hunderttausende Euro Moore zu vernässen und Kochtöpfe für Ruanda zu bezahlen. Meine Damen und Herren, dieses Geld hätten wir besser für das deutsche Kulturgut, in diesem Fall aus Georgien, verwenden sollen. Es gäbe noch weitere Beispiele, beispielsweise den Paramentenschatz. Hier haben wir ein Kulturgut in den Händen der Kirche; der Staat hat keinerlei Zugriff darauf. Die evangelische Kirche hat entschieden, es einfach zu verschenken. Hier greift das vorliegende Gesetz leider nicht; wir sehen hier Nachbesserungsbedarf. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen: Wir sollten allen Völkern und Nationen das Recht auf die Bewahrung ihrer jeweiligen Kulturgüter zugestehen. Aber wir haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, unsere eigene Kultur zu bewahren und alle Kulturgüter, die das deutsche Volk geschaffen hat. Das sind wir unseren Vorfahren und den Generationen, die nach uns kommen, schuldig. Vielen Dank. Vielen Dank. – Ich erteile als Nächstes das Wort dem Abgeordneten Martin Rabanus von der SPD-Fraktion.

SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Meine Damen und Herren! Wenn wir ein altes Manuskript betrachten, ein Gemälde oder eine archäologische Figur, dann sehen wir nicht nur Objekte, wir sehen Geschichte. Wir sehen, was Menschen gefühlt haben, gedacht haben, ja, geschaffen haben, und wir sehen uns selbst als Teil unserer Geschichte. Ein Kulturgut ist mehr als ein Objekt. Es ist Geschichte zum Anfassen; es erzählt, wer wir sind und wofür wir stehen. Kultur ist keine Dekoration; sie ist Gedächtnis, Identität, kollektives Erbe. Und wer Kulturgüter schützt, schützt Geschichte; wer sie verliert, verliert Orientierung. Deswegen braucht der Schutz unseres kulturellen Erbes klare Regeln, verlässliche Regeln. Das Kulturgutschutzgesetz von 2016 war tatsächlich ein Meilenstein. Es ist damals ohne Gegenstimmen im Deutschen Bundestag beschlossen worden, und die Evaluierung von 2022 hat gezeigt: Es hat sich im Grunde bewährt. Trotzdem gibt es Regelungsbedarf, insbesondere auch aus europäischer Sicht. Deswegen ist dieses Änderungsgesetz bereits in der letzten Wahlperiode erarbeitet, beraten und durch Anhörungen im Deutschen Bundestag begleitet worden. Jetzt kommt die Novelle. Sie kommt zwar spät – wir hätten das gerne noch in der letzten Wahlperiode gemacht –; aber sie kommt nichtsdestotrotz noch zur rechten Zeit. Wir benennen in dieser Novelle klar die zuständige Bundesbehörde für Einfuhrgenehmigungen, ein Plus an Rechtssicherheit für Museen, Handel und Zoll. Wir ermöglichen mehr Flexibilität: Vorübergehende Ausfuhren dürfen nun für bis zu zehn Jahre genehmigt werden. Das hilft, etwa internationale Kooperationen zu stärken. Wir erhöhen die Wertgrenzen bei Sorgfaltspflichten und entlasten damit den seriösen Handel. Wir entwirren unklare Vorschriften, verbessern Rückgabe- und Sicherstellungsregelungen und passen Begriffe und Verfahren an die europäische Praxis an. Damit werden wir insgesamt der EU-Verordnung 2019/880 gerecht. Wir machen den Schutz besser und die Anwendung einfacher. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Deutsche Kulturrat begrüßt diese Novelle, die Museen fordern sie, und der Handel braucht sie. Dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel dafür, wie Kulturpolitik konkret wirkt: Es schützt das Alte, um Neues zu ermöglichen. Und wir schaffen die Regeln, die tragen, auch über Ländergrenzen hinweg. Herzlichen Dank. Vielen Dank Ihnen. – Katrin Göring-Eckardt spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz. Es hatte schon eine erste Lesung, nämlich im September letzten Jahres. Es gab auch eine Anhörung im Kulturausschuss. Die Kulturszene wollte und will das Gesetz; die Länder wollen es und warten sehnlichst darauf, der Kulturausschuss und der BKM ebenso. Also: Natürlich werden wir zustimmen; denn die vorgelegte Novelle ist in unserer Regierungszeit entstanden. Herr Weimer, es ist gut, wenn Sie auf so gute Vorarbeit aufbauen können. Das ist gutes Handwerk. Lieber spät als nie; das sollten wir machen. Es geht darum, Kulturgüter zu schützen, Bürokratie abzubauen und keine neue aufzubauen – all das ist hier ausgeführt worden –, und das ist gut so. Schließlich wissen wir, wie zentral es ist, europäisch zusammenzuarbeiten. Das gilt auch für andere Bereiche; aber das wäre jetzt ein anderes Thema. Herr Weimer, kaum waren Sie nominiert, da mussten Sie sich, damals noch als designierter Kulturstaatsminister, schon öffentliche Kritik gefallen lassen, selbst in konservativen Medien. Wenn man manches liest, was Sie geschrieben haben, dann sage ich: zu Recht. Auch ich habe interessiert gelesen, was Sie geschrieben haben, bin aber immer dafür, 100 Tage Zeit zu geben. Heute sind 16 um. Sie wissen also, wann wir noch genauer darauf schauen werden, was aus Ihrem Haus kommt. Immerhin wissen wir nun, dass Ihnen die Herzen der Kulturszene nicht automatisch zufliegen, dass Sie beweisen müssen, dass Sie nicht nur was mit Medien können, sondern auch was von Kultur verstehen, vom Flötenchor bis zur Filmförderung. Ich bin sehr gespannt auf diese Zusammenarbeit. Dass Sie sich als Kulturverfechter verstehen, ist eine gute Sache; da werden wir auf einer Seite kämpfen. Sie haben sich zur Kunst als Tochter der Freiheit bekannt, und ich will an dieser Stelle sagen: Ja, Kultur muss frei sein, Kunst muss frei sein. Kulturpolitik, Politik insgesamt muss eben auch die Freiheit der Kunst aushalten, sich also Kritik gefallen lassen, diese Kritik sogar fordern. Das gilt für Sie, aber eben auch für uns alle. Jetzt muss ich einmal zu den Herrschaften auf der rechten Seite etwas sagen. In der letzten Debatte standen Sie noch hier und haben groß behauptet, man müsse Freiheit für die Theater ermöglichen. Sie lassen keinen einzigen Moment aus, gegen die Kunst zu polemisieren, sie zu kritisieren, Strafanzeige zu stellen, zu versuchen, Mittel zu kürzen, Kunst einzuschränken. Das, was Sie heute hier gemacht haben, hat dem Ganzen noch eins obendrauf gesetzt: so viel Revanchismus, so viel neuer Nationalismus, so viel Absurdität, so viel Geschichtsklitterung, der Versuch, die eigene Verantwortung für den Kolonialismus und für die Grauen des Nationalsozialismus nicht nur zu relativieren, sondern ins Gegenteil zu verkehren. Was erlauben Sie sich eigentlich in diesem deutschen demokratischen Parlament, meine Herren? Meine Damen und Herren, nur eine freie Kultur kann sein, was sie sein soll, nämlich Lebenselixier, und zwar für alle in unserer Gesellschaft; denn darum geht es. Und ja, Herr Staatsminister, wir werden Sie nicht nur an Worten, sondern auch an Taten messen. Wir haben in dieser Debatte über eine Gesetzesnovelle, in der es um Bürokratieabbau geht, gesehen, wie weit es gehen kann. Die rechte Seite dieses Hauses will nicht nur einen Kulturkampf erzeugen; sie glaubt, sie kann das, was zu Recht unter Freiheit der Kunst zu verstehen ist, was wir unter Kultur verstehen – auch unter Kultur des Zusammenlebens und des Zusammenhaltens in unserem Land –, diskreditieren und diesen Kulturkampf auf dem Rücken derjenigen austragen, die unter uns genügend gelitten haben. Meine Damen und Herren, nein, das ist nicht das, was ich unter Zusammenarbeit, Zusammenhalt und Kultur in unserem Land verstehe. Ich glaube, dass die Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus und in diesem Land sehr klar sagen werden, was Kultur bedeutet, was Einheit bedeutet und was Vielfalt bedeutet. Damit haben Sie offensichtlich nichts zu tun. Vielen Dank. Vielen Dank. – Ich erteile David Schliesing für die Fraktion Die Linke das Wort.

Linke

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Staatsminister! Dass der Schutz und die Sicherung von national wertvollen Kulturgütern für die Allgemeinheit verbessert und der illegale Kunsthandel erschwert wird, ist immens wichtig. Kunst ist keine Ware wie jede andere. Die Linke begrüßt daher, dass das Kulturgutschutzgesetz an den EU-Rechtsrahmen angepasst und nach umfassender Prüfung praxisnäher und unbürokratischer gestaltet werden soll. Einige sinnvolle Änderungen wurden bereits angesprochen. Ich möchte besonders den Prozess hervorheben, in dem unter Einbeziehung von Sachverständigen und Verbänden im Konsens ein gutes Ergebnis zustande kam. Denn ich würde mir wünschen, dass dieses Verfahren auch in anderen wichtigen kultur- und medienpolitischen Feldern in dieser Wahlperiode zur Anwendung kommt. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag wäre es angezeigt, insbesondere im Bereich der Erinnerungskultur entsprechend zu handeln. Der vorliegende Gesetzentwurf tangiert auch die Restitution von NS-Raubkunst. § 13 des Kulturgutschutzgesetzes – Löschung der Eintragung – sieht vor, dass NS-Raubkunst ausgeführt werden darf – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –, „um es an außerhalb des Bundesgebietes lebende ursprüngliche Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger zurückzugeben“. Solche Fälle gibt es jedoch kaum, weil auch 80 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus kein wirksames Restitutionsgesetz existiert. Ich erwarte, dass die Koalition ihr diesbezügliches Versprechen im Koalitionsvertrag ähnlich zügig umsetzt, und zwar genauso im Konsens wie beim Kulturgutschutzgesetz. Darüber hinaus gibt es dringenden Handlungsbedarf zum Beispiel bei der Schaffung besserer Arbeitsbedingungen für Kunst- und Kulturschaffende oder der Einführung einer gerechten gesetzlichen Direktvergütung für Musikstreaming. Denn die Mehrzahl der Künstlerinnen und Künstler kann von ihrer künstlerischen Arbeit nicht leben, auch weil sie an den Gewinnen, die mit ihren Werken erwirtschaftet werden, nur unzureichend beteiligt sind. Wir fordern Sie auf, das zu ändern, meine sehr geehrten Damen und Herren. Kulturgut zu schützen, bedeutet nicht nur, Bestehendes zu bewahren, sondern auch, diejenigen zu fördern und zu schützen, die Kulturgüter erschaffen – in all ihrer Vielfältigkeit. Denn die Förderung einer vielfältigen und breiten Kulturlandschaft ist der einzige Schutz gegen ideologische Verengungen und Angriffe von rechts. Drohende Mittelkürzungen im Kulturbereich hingegen liefern Kulturakteurinnen und -akteure schutzlos aus. Im Sinne einer freien und kritischen Gesellschaft müssen wir dem als Demokratinnen und Demokraten entschieden entgegentreten. Die Linke steht für konstruktive Gespräche bereit. Ich kann Ihnen aber eines versprechen: Wir werden, wenn es darauf ankommt, um die vielfältige Kulturlandschaft kämpfen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Ich erteile als Nächstes das Wort der Abgeordneten Dr. Anja Weisgerber für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Wir liefern“ – den Satz habe ich heute Morgen an diesem Rednerpult schon einmal gesagt. Da ging es um den wichtigen Ganztagsausbau für Grundschulkinder. Jetzt halten wir als Union wieder Wort, und zwar bei der Novelle des Kulturgutschutzgesetzes. Kultur ist Ausdruck unserer gemeinsamen Werte, unserer Geschichte und unserer Kreativität. Sie stiftet Identität und schafft Orientierung. Sie ist das Fundament unserer Freiheit. Deshalb gilt es, sie um ihrer selbst willen zu schützen und gleichzeitig den internationalen Austausch von Kulturgütern zu ermöglichen. Kulturgüter sind von Bedeutung für das Selbstverständnis unserer Gesellschaft. Daher ist es wichtig, sie zu bewahren, weil sie neben ihrem ästhetischen Wert auch für den kulturellen Austausch von unschätzbarem Wert sind. Aus Gesprächen mit Museumsleitern, zum Beispiel dem Leiter des Museums Georg Schäfer in meiner Heimatstadt Schweinfurt, weiß ich um die große Bedeutung des internationalen Leihverkehrs für Museen. Daher begrüße ich es sehr, dass mit der Gesetzesnovelle die Regelungen zum Verfahren erleichtert werden. Denn das ist genau das, was wir jetzt in allen Bereichen brauchen: Entbürokratisierung und Deregulierung. Durch die Novelle passen wir das Kulturgutschutzgesetz an das EU-Recht an und vereinfachen es. Das Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt, aber die Vereinfachungen sind nötig und sinnvoll. Erstens. Wir schaffen mehr Freiräume für den Kunsthandel, ohne das Ziel, den illegalen Handel zu verhindern, aus dem Blick zu verlieren. Zweitens. Wir deregulieren und stellen Unschärfen in der Anwendung der bisherigen Regelungen ab. Das bedeutet auch mehr Rechtssicherheit im Interesse der Eigentümer von Kunst und Kulturschätzen. Drittens. Wir sorgen für eine konkrete Entbürokratisierung, damit Komplikationen und politische Verwerfungen mit den Bundesländern in der Umsetzung gar nicht erst entstehen. Und das ist gut so, meine Damen und Herren. Wir alle wollen, dass unsere Wirtschaft wieder in Schwung kommt. Wir alle wollen, dass der Handel wieder floriert und nicht unter bürokratischen Auflagen ächzt. Das gilt für die Wirtschaft im Allgemeinen, aber auch für den Kunsthandel. Die Änderungen im Kulturgutschutzgesetz sind ein Beitrag, den wir dazu ganz konkret in der Kulturpolitik leisten. Ich bin persönlich davon überzeugt: Nur wer in der eigenen kulturellen Identität gefestigt ist, achtet und schätzt auch das kulturelle Erbe fremder Nationen. Die heutige Kunstszene agiert global, also schützen wir sie auch global. Mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz gehen wir als CDU/CSU genau diesen Weg, und das aus Überzeugung. Vielen Dank. Vielen Dank. – Als Nächstes erteile ich das Wort Matthias Helferich für die AfD.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde jetzt zur Sache sprechen, Frau Göring-Eckardt; dann können Sie sich von Ihrem Krampf gegen rechts etwas erholen. Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Wenn nun normiert werden soll, dass auch Restitutionsanspruchsteller das Auktionshaus zur Preisgabe der persönlichen Daten der Einlieferer zwingen können, führt dies zwangsläufig dazu, dass unweigerlich indirekter Druck auf verkaufswillige Privatpersonen ausgeübt wird. Der Verkauf verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter ohne Einigung zwischen den heutigen Eigentümern und den Nachfahren der entrechteten Eigentümer ist faktisch unmöglich. Der Staat aber hält sich hierbei schadlos. Er greift zwar nicht in das Eigentum des Kulturguts ein, entwertet es jedoch dahin gehend, dass ihm die wirtschaftliche Verwertbarkeit entzogen wird. Dem Eigentümer stehen trotzdem keine Ausgleichsansprüche gegenüber dem Staat zu. Er muss sich mit den Nachfahren einigen, um das verfolgungsbedingt entzogene Kulturgut veräußern zu können. Dass hierbei wohl regelmäßig der Verkaufserlös Einigungsgegenstand sein wird, ist klar. Die Nachfahren der entrechteten Eigentümer werden hierbei in eine Position der Stärke versetzt. Sie können über das Wohl und Wehe der Verhandlung entscheiden und stetig mit dem Ende der Verhandlung drohen. Mithin hat die Änderung des Kulturschutzgesetzes zu einem „Take it or leave it“-Grundsatz geführt. Der aktuelle Eigentümer kann das Kulturgut zwar behalten und vererben, aber es eben nicht dem Markt zuführen. Zudem möchte wohl niemand von sich als einigungsunwilligem Eigentümer von NS-Raubkunst in der Presse lesen, sich in Vertragsverhandlungen daher fügen müssen. Insgesamt erscheint das Kulturgutschutzgesetz als unverhältnismäßig, eine Überbürokratisierung eines Marktes, der in Deutschland eh schon verkümmert ist. Profitieren wird nach dem Brexit wohl der französische Kunstmarkt. Gehlen bezeichnete Kultur als das „Herausarbeiten von hohen Gedanken und Entscheidungen“, die in feste Formen gegossen wurden, um „nicht nur die Zeit, sondern auch die Menschen zu überstehen“. Wer nationales Kulturgut oder Kulturgüter fremder Völker schützen will, braucht mehr als bürokratische Instrumente. Er braucht einen entschlossenen, unverkrampften Zugang zu seinem eigenen kulturellen Erbe. Hieran mangelt es in diesem Haus. Vielen Dank. – Ich erteile der Abgeordneten Nancy Faeser zu ihrer ersten Rede als Bundestagsabgeordneter das Wort.

SPD

Danke schön, Herr Präsident, für die nette Einführung. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass die Vorarbeiten der letzten Bundesregierung zum Kulturgutschutzgesetz in der neuen Legislaturperiode hier schon jetzt vorgestellt werden. Lassen Sie mich noch einmal der Staatsministerin Claudia Roth für die Vorarbeiten danken. Denn eins ist klar, meine Damen und Herren: Die Länder, die Museen und auch der Kunsthandel brauchen endlich Klarheit darüber, was künftig gilt. Deswegen bin ich dem neuen Staatsminister, Herrn Dr. Weimer, sehr dankbar, dass er diesen Gesetzentwurf so zügig hier vorlegt. Vielen Dank und auf gute Zusammenarbeit! Es ist gut, dass wir heute keine komplette Neuausrichtung diskutieren – das haben meine Vorredner und vor allen Dingen Vorrednerinnen schon gesagt –, sondern das Gesetz, das sich insgesamt bewährt hat, gezielt dort nachschärfen, wo sich in der Praxis die Notwendigkeit dafür gezeigt hat. Das Kulturgutschutzgesetz wurde 2016 eingeführt. Es legt verbindliche Regelungen fest, etwa zum Schutz vor dem Abwandern von Kulturgütern, zur Rückgabe illegal verbrachten Guts und zur Bekämpfung des Schwarzmarkts. Geschützt wird sowohl Kulturgut von nationaler Bedeutung für Deutschland als auch solches, das von anderen Staaten als schützenswert eingestuft wird. Das Gesetz wurde evaluiert – das wurde ebenfalls schon gesagt –, und auch die aufgrund der EU-Verordnung notwendig gewordenen Änderungen sind eingearbeitet worden. Das Gesetz bringt sehr wichtige Verbesserungen für die Praxis. Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit zwischen Museen einfacher zu machen, zum Beispiel bei Leihgaben oder gemeinsamen Forschungs- und Restaurierungsprojekten. Dafür wird die Genehmigung zur vorübergehenden Ausfuhr von Kulturgütern in besonderen Fällen künftig nicht nur für fünf, sondern für bis zu zehn Jahre möglich sein. Das schafft für alle Planungssicherheit. Ein weiterer wichtiger Punkt im Gesetzentwurf ist die Regelung zur Sicherstellung von Kulturgütern. Zum Beispiel werden die Regelungen zur unrechtmäßigen Einfuhr klarer gefasst. Das hilft nicht nur den Landeskulturbehörden, sondern bringt mehr Rechtsklarheit für alle, die mit diesem Gesetz arbeiten. Gerade in Zeiten globaler Krisen durch Kriege, durch Naturkatastrophen oder durch unzureichende Infrastruktur wird deutlich, wie verletzlich unser kulturelles Erbe ist. Deshalb will ich hier noch mal hervorheben: Kulturgüter sind ein wichtiger Bestandteil unserer Geschichte und unserer Identität. Ich glaube, insbesondere der rechte Teil dieses Plenums sollte berücksichtigen, dass Kulturgüter Ausdruck unserer Geschichte sind und diejenigen, die verletzt wurden, dementsprechend Schutz genießen. Ich bitte doch sehr, dass Sie diese Geschichte berücksichtigen und sie nicht ins Gegenteil verkehren, meine Damen und Herren. Denn – das will ich zum Schluss sagen – der Schutz des Kulturgutes gehört zu den Kernaufgaben eines verantwortungsbewussten Rechtsstaates. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. Vielen Dank und Gratulation zu Ihrer ersten Rede als Bundestagsabgeordnete. Das Wort erteile ich für die Unionsfraktion der Kollegin Dr. Ottilie Klein für den letzten Redebeitrag in dieser Debatte.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer im vergangenen Jahr seinen Blick durch die Jubiläumsausstellung zu Caspar David Friedrich in der Alten Nationalgalerie in Berlin wandern ließ, der begriff schnell: Bei den Werken dieses Künstlers geht es um mehr als um Naturlandschaften. Es geht um Stimmungen und Eindrücke, um eine Gefühlslage, um Identität. Nicht umsonst gelten die Werke Friedrichs als Inbegriff der deutschen Romantik, jener Epoche, die zweifellos einen wichtigen Bestandteil der kulturellen Identität unseres Landes darstellt. So war es nicht weniger als eine Sensation, als eines der wenigen erhaltenen Skizzenbücher Friedrichs nach 200 Jahren auf einer Auktion auftauchte. Es ist dem von der unionsgeführten Bundesregierung eingeführten Kulturgutschutzgesetz zu verdanken, dass die Berliner Kulturverwaltung die Ausfuhr des sogenannten Karlsruher Skizzenbuches ins Ausland verhindern konnte. An diesem Beispiel wird die Bedeutung des Gesetzes deutlich; denn das Skizzenbuch ist mehr als ein Kunstobjekt. Es steht hier symbolisch für alle Kunstwerke nationaler Bedeutung und auch für ein Stück Identität unseres Landes, das es in Deutschland zu bewahren gilt. Das Gesetz stellt aber genauso sicher, dass geraubte Kunstschätze nicht in Deutschland verbleiben bzw. gar nicht erst eingeführt werden. Kaum bekannt ist – das muss man an dieser Stelle auch sagen –, dass neben illegalen Drogen und Waffen Kunstgegenstände mittlerweile die wichtigste Ware im Bereich der globalen grenzüberschreitenden Kriminalität sind. Mit dem Kulturgutschutzgesetz hat sich die damalige unionsgeführte Bundesregierung dem klar entgegengestellt. 2016 wurde dafür gesorgt, dass Deutschland kein Umschlagplatz für geraubte Kulturgüter wird. Dafür stehen wir als CDU/CSU auch weiterhin uneingeschränkt. Inzwischen wird das Gesetz von allen Seiten befürwortet, gerade auch von Museen und vom Kunsthandel. Die Praxis hat aber auch gezeigt, dass es an der einen oder anderen Stelle durchaus noch Verbesserungsbedarf gibt. Deshalb wollen wir mit der vorliegenden Novelle die rechtssichere Ausleihe von Kunstobjekten ins Ausland erleichtern und damit gleichzeitig den Bürokratieaufwand verringern, und – auch das wurde bereits gesagt – mit dieser Novelle setzen wir auch eine EU-Verordnung in nationales Recht um. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die heutige Debatte hat gezeigt: Über das Ziel dieses Gesetzes sind wir uns weitgehend einig. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank.

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