Antrags der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern
Beratung des Antrags der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (8)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Cum-Cum, Cum-Ex, organisierte Steuerhinterziehung: Das klingt oft so abstrakt. Daher möchte ich mit einem Beispiel starten, sodass Sie sich vorstellen können, worum es bei so einem Betrug eigentlich geht. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein digitales Kinoticket. Dann geben Sie das an fünf, sechs Freunde weiter. Die lassen sich dann alle das Geld, das Sie für das Kinoticket bezahlt haben, zurückerstatten. Damit haben sie Betrug begangen. Jetzt stellen Sie sich das multipliziert mit Hundert, mit Tausend, mit Millionen, mit Milliarden vor. In so großem Stil wurden solche Konstruktionen von großen Finanzakteuren gefahren. Das ist organisierte Steuerhinterziehung. Das ist Cum-Ex, das ist Cum-Cum. Wir bringen heute hier einen Antrag ein, weil die Gefahr besteht, dass zum Ende dieses Jahres Belege vernichtet werden, die dem Staat helfen könnten, solche großen Betrugsdelikte im Rahmen von Cum-Cum, dem großen Bruder von Cum-Ex – das hatte ich gerade beschrieben –, aufzudecken. Das darf nicht geschehen. Das sollte eigentlich schon zum Ende des letzten Jahres geschehen. Wir Grüne haben uns sehr stark dafür eingesetzt, dass die betreffenden Akten nicht geschreddert werden; das ist noch nicht passiert. Wir haben dem Staat noch ein Jahr Zeit verschafft, dort weiter investigativ vorzugehen. Nur leider ist der letzte Finanzminister unserer Aufforderung vom letzten September nicht nachgekommen, bei der Aufklärung wirklich Druck zu machen. Und jetzt fällt auf: Es ist noch gar nicht alles aufgeklärt. – Herr Görke, eine kurze Sache: Ist schon irgendeine Akte geschreddert worden? Nein. Als wir das letzten September hier im Bundestag beschlossen haben, hatte man noch eineinviertel Jahre Zeit, um weiter nachzuforschen. Wir alle wissen, wie mit den Finanzämtern zu kommunizieren ist. Man hatte noch genug Zeit. Es wurde aber kein Druck gemacht, und die Regierungsbildung hat lange gedauert. Nun müssen wir uns dafür einsetzen, dass die betreffenden Belege weiterhin erhalten werden, auch noch über das Ende dieses Jahres hinaus. Die Cum-Cum-Geschäfte kosteten den Staat geschätzte 28,5 Milliarden Euro. Davon könnte man neun Jahre lang die Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau in Ballungsräumen verdoppeln. Aufklärung ist so wichtig. Warum ist das so wichtig? Es geht hier um unser Gemeinwesen und um viel Geld. Aber es geht auch noch um etwas anderes: Eine Hebamme aus meinem Freundeskreis hat in Coronazeiten 150 Belege eingereicht. Dann ist dem Finanzamt aufgefallen, dass einer fehlt. Dann musste sie von vorn anfangen. Es ging um ein paar Euro. Aber die Großen werden teilweise laufen gelassen. An dieser Stelle geht es wirklich um das Vertrauen in unsere Demokratie. Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf: Erstens. Setzen Sie jetzt wirklich einen Schwerpunkt auf die Aufklärung von Cum-Cum. Zweitens. Bringen Sie eine kleine Gesetzesänderung auf den Weg, damit die Belege nicht zum Ende dieses Jahres vernichtet werden und die Ermittlungen auch länger laufen können; denn die Zeit hat offenbar nicht gereicht. Ich lade alle Fraktionen ein, sich dem anzuschließen, und freue mich sehr, damit – hoffentlich – einen Beitrag als Serviceopposition geleistet zu haben. Viel Erfolg. Der nächste Redner in der Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. Matthias Hiller. Es ist seine erste Rede.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schätzungen zufolge kostet Steuerhinterziehung den deutschen Staat und damit uns alle Milliardenbeträge, Geld, welches wir für Infrastruktur, für unsere Bildung und auch für Verteidigung brauchen. Eine besonders perfide Form der Steuerhinterziehung waren die Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Steuern von Banken und Investoren illegalerweise gleich doppelt zurückgefordert wurden. Den Steuerschaden durch Cum-Ex-Geschäfte schätzt einer der führenden Steuerexperten auf einen zweistelligen Milliardenbetrag. Heute sind in diesem Zusammenhang sehr viele Urteile anhängig, und die deutschen Gerichte urteilen diese Cum-Ex-Geschäfte zu Recht sehr hart ab. Neben Cum-Ex-Geschäften rücken seit einigen Jahren die sogenannten Cum-Cum-Transaktionen in den Fokus der Steuerstrafverfolgungsbehörden. Hierbei verringern ausländische Investoren mithilfe deutscher Vermittler die Steuerbelastung. Die Finanzverwaltung hat darauf schon reagiert und Einschränkungen zum 1. Januar 2017 auf den Weg gebracht. Außerdem sieht das Bundesfinanzministerium in den Cum-Cum-Strukturen einen sogenannten Gestaltungsmissbrauch. Inzwischen sind in Nordrhein-Westfalen und in Hessen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. In Hessen hat ein Gericht auch erstmals eine Anklage im Cum-Cum-Bereich zugelassen. Die Aufklärung und die gerichtliche Aufarbeitung der Cum-Cum-Geschäfte ist von großem öffentlichen Interesse und muss effizient vorangetrieben werden. Ich denke, darin sind wir uns alle in diesem Haus auch einig. Und jetzt zum vorliegenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Erstens erfolgt die strafrechtliche Ermittlung durch die Bundesländer. Die geforderte Verweisung an das Bundeszentralamt für Steuern würde ins Leere laufen, weil nicht die Bundesverwaltung für die Strafermittlung zuständig ist, sondern die Länderbehörden. Zweitens. Auch eine pauschale Anweisung des Bundeszentralamtes für Steuern an die Länderfinanzbehörden, die Cum-Cum-Transaktionen mit höchster Priorität zu verfolgen, würde ins Leere gehen, weil die Länderfinanzbehörden diese Transaktionen schon von Amtes wegen verfolgen müssen. Drittens ist die geforderte Verlängerung der Aufbewahrungsfristen ebenfalls nicht sinnvoll. Banken werden im Regelfall anschlussgeprüft. Durch diese Anschlussprüfung der Banken endet die Aufbewahrungsfrist eben nicht mit der Aufbewahrungsfrist, die Sie jetzt hier fordern, sondern erst mit Ablauf der Betriebsprüfung. Vor dem Hintergrund der föderalen Strukturen unseres Landes ist es wichtig, dass vor allem die Bundesländer aktiv werden. In Nordrhein-Westfalen stellt Bündnis 90/Die Grünen beispielsweise den Justizminister. Sie hätten also einen direkten Draht zum Justizministerium von Nordrhein-Westfalen und könnten dafür sorgen, dass dort die Finanzermittlungen schneller vorangebracht werden. Dann hätte sich auch der vorliegende Antrag erübrigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, ein wirksamer Steuervollzug und die Sicherung unserer Einnahmen sind für den Staat sehr wichtig, und die Staatsverwaltung demonstriert damit auch ihre Handlungsfähigkeit. Vor allem geht es aber um das Gerechtigkeitsempfinden. Der Eindruck, dass kleine Vergehen streng abgeurteilt werden und Milliardenbetrug gleichzeitig ungesühnt bleibt, ist gefährlich. Auch deswegen muss der Staat seine Handlungsfähigkeit beweisen. Bisher wurden in diesem Maßnahmenbereich schon viele Punkte auf den Weg gebracht. 2016 hat die Große Koalition die Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer eingeführt. 2020 wurde die strafrechtliche Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung von 10 auf 15 Jahre verlängert. 2021 hat die BaFin eine Abfrage bei den von ihr beaufsichtigten Kreditinstituten gemacht und festgestellt, welche von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute an Cum-Cum-Transaktionen teilgenommen haben. Diese Erkenntnisse liegen auch den Länderfinanzbehörden vor. In dieser Wahlperiode werden wir in der Großen Koalition Maßnahmen ergreifen und diese Cum-Cum-Transaktionen weiter einschränken. Ich bin der festen Überzeugung, dass ein entschiedenes Vorgehen die große Unterstützung der Mehrheit in diesem Haus findet. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist in unser aller Interesse. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion ist die nächste Rednerin Frau Diana Zimmer. Auch für sie ist es die erste Rede.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Steuergerechtigkeit ist keine Frage der Parteifarbe, sie ist eine Frage des Rechtsstaats. Und genau dieses Vertrauen in unseren Rechtsstaat wurde durch die Cum-Cum- und Cum-Ex-Skandale über Jahre schwer erschüttert. Wir sprechen hier nicht über Bagatelldelikte. Wir reden über organisierte Steuerhinterziehung, legalisiert durch Lücken im Gesetz, ausgenutzt von Banken und gedeckt von politischen Netzwerken. Rund 30 Milliarden Euro könnte sich Deutschland von Banken zurückholen, die sich an illegalen Cum-Cum-Aktiendeals beteiligt haben. Es geht hier also um Steuermilliarden, die dem deutschen Bürger vorenthalten werden. Der Antrag der Grünen greift daher einen Punkt auf, der überfällig ist: Aufklärung vorantreiben, Belege sichern, Verjährung verhindern. Wir als AfD begrüßen diesen Antrag, weil er in der Sache richtig ist. Denn die Wahrheit ist doch: Gerade in der Amtszeit von Olaf Scholz wurde vertuscht, verzögert, nicht aufgeklärt. Die Stadt Hamburg verzichtete unter Scholz als Bürgermeister auf die Rückforderung von 90 Millionen Euro von der Warburg Bank, obwohl massive Hinweise auf Cum-Ex-Geschäfte vorlagen. Und bis heute steht der Verdacht der politischen Einflussnahme gegen Olaf Scholz im Raum. Doch der hat angeblich alles vergessen. Wir als AfD haben mehrfach Untersuchungsausschüsse auf Bundesebene gefordert. Und das tun wir nicht aus parteitaktischem Kalkül, sondern, weil Steuerbetrug durch Banken nicht unter den Teppich gekehrt werden soll und vor Gericht gehört. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir erleben hier ein Spiel auf Zeit: Die Verjährungsfrist für Cum-Cum- und Cum-Ex-Delikte wurde zwar auf 15 Jahre verlängert; aber in vielen Fällen läuft genau diese Frist am 31. Dezember 2025 ab. Nur rund 1 Prozent der Cum-Ex-Beschuldigten wurde bislang überhaupt angeklagt. Das ist ein Skandal in Zeitlupe, der auch dem mangelhaften politischen Willen in den vergangenen Jahren geschuldet ist. Ist das nicht Zynismus pur? Erst lässt man die Zeit tatenlos verstreichen, dann wird kurz vor knapp ein Antrag eingebracht, um zu retten, was vielleicht gar nicht mehr zu retten ist. Aber das ist kein Zufall; denn zugleich hat dieselbe Ampelregierung, von der Sie, die Grünen, ein Teil waren, mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV im Oktober 2024 die Aufbewahrungsfristen für wichtige Belege verkürzt. Das bedeutet: Banken dürfen ab 2026 Buchungen löschen, während die Tat juristisch noch verfolgbar wäre. Wer so Politik macht, betreibt Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Was ist das für ein Signal? Wollen wir als Staat Betrug belohnen? Das ist nicht im Sinne des Rechtsstaats. Das ist Kapitulation vor der Steuerkriminalität. Das ehrliche Volk will Aufklärung, und wir alle sind sein Sprachrohr. Ich sage ganz deutlich: Wer Steuerbetrug nicht bekämpft, der macht sich politisch mitverantwortlich. Es kann doch nicht sein, dass der kleine Bäcker bei einer kleinen falschen Kassenbuchung mehr Probleme bekommt als Großbanken, die mit krimineller Energie den Staat um Milliarden betrügen. Deshalb braucht es mehr als diesen Antrag. Wir brauchen eine grundsätzliche Wende in der Steuerpolitik. Nicht nur Cum-Cum und Cum-Ex, sondern auch andere Formen organisierter Steuerflucht gehören endlich ins Visier. Und liebe Grüne, ein verspäteter Antrag kann noch so richtig sein, aber wenn der Wille zur echten Aufklärung fehlt, bleibt er symbolisch. Unsere Aufgabe als Abgeordnete ist klar: Schaden vom Volk abwenden, Recht durchsetzen und Steuergerechtigkeit herstellen. Das sind wir den ehrlichen Steuerzahlern schuldig. Die AfD steht für ein Steuersystem, das Leistung belohnt und Betrug konsequent verfolgt. Wer in diesem Land arbeitet, spart und investiert, soll belohnt werden und nicht Akteure, die sich aus der Verantwortung stehlen. Es geht um Glaubwürdigkeit, es geht um Gerechtigkeit. Wir müssen jetzt handeln, bevor es zu spät ist. Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte ist für die Fraktion der SPD Parsa Marvi.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde heute schon mehrfach angesprochen: Während viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gesetzestreu ihre Steuern zahlen und damit ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten, versuchen wenige, sich mit dubiosen Finanzgeschäften auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern. Die heute zum Thema gemachten Cum-Cum-Gestaltungen und andere Steuerbetrugsmodelle waren und sind ein gezielter und organisierter Angriff auf unser Steuersystem. Es geht nicht nur um die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit, es geht uns um die Herstellung von Vertrauen in die Integrität unseres Steuersystems. Dies gilt umso mehr mit Blick auf die Dimension dieser Geschäfte. Stand Ende 2023 befanden sich 240 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen von circa 7 Milliarden Euro in Bearbeitung. In 76 Fällen sind die Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen. Dabei wurde Kapitalertragsteuer in Höhe von 200 Millionen Euro zurückgefordert. Klar ist: Die Verfahren sind aufwendig, und Cum-Cum-Gestaltungen sind hochkomplex. Das erfordert jahrelange akribische Prüfungen, oftmals mit engen Verflechtungen zu laufenden Strafrechtsverfahren. Wenn wir solche Fälle konsequent aufklären wollen, brauchen wir die richtigen Rahmenbedingungen; da sind wir bei Ihnen. Richtig ist: Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Belege hat auch in der alten Koalition zu Fragen geführt; Sie waren ja dabei. Genau deswegen wurde das Inkrafttreten der entsprechenden Regelung um ein Jahr verschoben. Richtig ist aber auch: Wir haben gemeinsam mit der alten Koalition im Gesetzgebungsverfahren wichtige Änderungen vorgenommen, damit die Regelung keinen Einfluss auf bereits laufende Ermittlungsverfahren der Steuerkriminalität hat, damit Belege als Beweismittel nicht vernichtet werden dürfen, wenn sie Teil von Ermittlungsverfahren sind. Generell gilt: Sofern Sachverhalte noch nicht ermittelt sind, können sie unverändert von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden; denn die strafrechtliche Verjährungsfrist bei schwerer Steuerhinterziehung liegt weiterhin bei 15 Jahren. Auch sind die Aufbewahrungsfristen abhängig von der steuerlichen Festsetzung, wodurch sie sich in der Praxis signifikant verlängern können. Laufende Ermittlungsverfahren in der Steuerkriminalität werden somit weder beeinträchtigt noch erschwert. Ich will die Grundintention des Antragstellers dennoch ausdrücklich begrüßen. Wir dürfen uns bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität nicht zurücklehnen. Steuergestaltungsmodelle entwickeln sich stetig weiter, ebenso die kriminelle Kreativität mancher Akteure auf dem Finanzmarkt. Deswegen werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein wachsames Auge auf neue Missbrauchsmöglichkeiten richten. Daher finden wir es gut, dass die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag weitere Maßnahmen prüfen wird, um mögliche neue Tricksereien bei der Dividendenbesteuerung frühzeitig zu unterbinden. Wir wollen für Steuerehrlichkeit in allen Teilen unserer Gesellschaft eintreten. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke ist die nächste Rednerin Frau Isabelle Vandre. Auch für sie ist es ihre erste Rede.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie stehlen, hinterziehen, täuschen und bereichern sich an der Öffentlichkeit. Nein, ich rede nicht von angeblichen Clanstrukturen, über die die rechte Hälfte des Raumes gerne sinniert, sondern ich rede von Banken, die dem Staat mit kriminellen und illegalen Cum-Cum-Geschäften mindestens 28,5 Milliarden Euro gestohlen haben. Doch Cum-Cum ist nicht der einzige Skandal der vergangenen Jahre, in denen der Staat systematisch betrogen wurde. Die Summe des Steuerschadens aus Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften wird sogar auf 38 Milliarden bis 40 Milliarden Euro geschätzt. Das ist Geld, das unseren Kommunen zum Bau von Schulen und Kitas fehlt, Geld, das die Krankenhäuser zur Sicherung der Gesundheitsversorgung brauchen, Geld, das wir für den ÖPNV, für bezahlbare Wohnungen und zur Bekämpfung der Kinderarmut in diesem Land so verdammt dringend brauchen. Kurz: Es handelt sich um Geld, das uns allen gehört, aber ganz sicher nicht sich selbst bereichernden Eliten, Eliten, die im Übrigen viel zu häufig über beste politische Kontakte verfügen, Eliten, die nicht nur vor Strafverfolgung und Strafzahlungen geschützt, sondern bei ihren kriminellen Machenschaften in den vergangenen Jahren leider viel zu häufig unterstützt wurden. Daraus wurden zu keinem Zeitpunkt Konsequenzen gezogen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nach wie vor ein Skandal. Genau deswegen sagen wir als Linke: Egal ob Cum-Ex, Cum-Cum oder Wirecard, die Finanzskandale der vergangenen Jahre müssen endlich systematisch aufgeklärt und die Schlupflöcher endlich geschlossen werden. Denn dass Deutschland heute ein Paradies für Finanzkriminalität und Geldwäsche ist, ist doch nicht vom Himmel gefallen. Es ist Resultat bewusster politischer Entscheidungen und gesetzlicher Grundlagen, an denen in der Vergangenheit übrigens auch gerne mal der Bankenverband selbst mitgeschrieben hat. Wer also tatsächlich Konsequenzen aus dem Milliardendiebstahl an der Gesellschaft ziehen möchte, muss eingestehen, dass wir noch mitten in der Aufarbeitung stecken, und das braucht Zeit, Zeit, die die Steuerfahnder/-innen dank der Verkürzung der Aufbewahrungspflicht betreffend Buchungsbelegen von zehn auf acht Jahre durch das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz der Ampel eben nicht haben werden. Erst in allerletzter Minute konnte eine Gnadenfrist von einem Jahr hineinverhandelt werden. Vielleicht haben Sie sich innerhalb der Ampel durchgesetzt. Aber zur Wahrheit gehört doch auch, dass es vor allem die Bürger/-innenbewegung Finanzwende und die 327 000 Bürger/-innen gewesen sind, die den Druck erhöht haben und dafür gesorgt haben, dass die Frist verlängert wird. Natürlich fordern Sie als Grüne zu Recht eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen. Aber ich frage mich ernsthaft, warum Sie erst jetzt in der Opposition auf die Idee kommen, das eine Jahr könne zu wenig sein, nachdem das Gesetz noch im Oktober letzten Jahres unter Ihrer Regierungsbeteiligung beschlossen wurde. Ich meine, es war schon damals offensichtlich, dass ein Jahr nicht ausreichen wird, um alles systematisch zu durchdringen. Dafür braucht es mehr Zeit und auch mehr Personal. Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde sagen: Die Regierungszeit von Cum-Ex-Kanzler Scholz ist Geschichte. Die Aufklärung von Cum-Cum darf es niemals werden. Die nächste Rednerin in der Debatte ist für die Unionsfraktion Mechthilde Wittmann.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in einem sind wir uns alle einig: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Ganz im Gegenteil: Sie verursacht erhebliche fiskalische Schäden. Ich darf vielleicht eine weitere Zahl anführen: Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hat festgestellt, dass dem deutschen Staat dadurch wohl insgesamt jährlich circa 50 Milliarden Euro durch die Lappen gehen, Gelder, die wir in der Tat gut verwenden könnten und die beispielsweise – nur damit Sie eine Vergleichsgröße haben – drei Viertel des bayerischen Staatshaushaltes ausmachen, der wiederum drei Viertel des Länderfinanzausgleichs in der Bundesrepublik Deutschland querfinanziert. Die OECD, meine sehr verehrten Damen und Herren, schätzt gar, dass durch aggressive Steuervermeidung, aber auch durch Gewinnverschiebungen international insgesamt etwa 250 Milliarden US-Dollar – die wir alle für die öffentlichen Aufgaben brauchen – irgendwohin diffundieren, wo sie nicht hingehören. Illegitime Bereicherung einzelner Konzerne oder Finanzakteure schwächt das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit und in soziale Marktwirtschaft; auch darin sind wir uns sicherlich einig. Aber es gilt auch – das haben Sie, verehrte Frau Kollegin Vandre, offenkundig übersehen –: Nicht jeder, der in Gewinnabsicht handelt, handelt unrechtmäßig. Wir brauchen Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften wollen; denn sie sind die Säule unserer Wirtschaftstätigkeit und die Grundlage dafür, dass wir unser soziales Sicherungssystem aufrechterhalten können. Nicht jedes Finanzinstitut ist per se kriminell. Unsere starken Banken können uns, wenn es notwendig ist, in einer Krise dabei helfen, Unternehmen durch schwierige Zeiten zu steuern – ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Jahre 2020 bis 2022 – und unsere Transaktionen sicher und schnell abzuwickeln. Deswegen gilt, hier wirklich zu unterscheiden: Kriminelle Handlungen müssen geahndet werden, aber es darf keine pauschale Verunglimpfung unseres starken Finanzplatzes Deutschland geben. Lassen Sie uns noch mal klar zwischen Cum-Cum und Cum-Ex unterscheiden. Dass Cum-Ex-Geschäfte eindeutig illegal sind, wissen wir jetzt. Ganz ehrlich, liebe Grüne, es ist ja fast schon ein Treppenwitz, dass Sie in der letzten Legislaturperiode, als wir bei Cum-Ex noch mal nachbohren wollten, um zu erfahren, wie denn der Ablauf genau war, alles verhindert haben und in dieser Legislatur als Erstes diesen Antrag stellen. Deswegen ist das, was Sie uns hier anbieten wollen, sehr wenig glaubwürdig. Frau Kollegin, es gibt eine Zwischenfrage aus der Fraktion der Grünen. Lassen Sie sie zu? Ja, gerne. Danke, dass Sie die Frage zulassen. – Cum-Ex und auch Cum-Cum sind Steuerraub im Nadelstreifenanzug. Deswegen muss man alles, was möglich ist, dagegen unternehmen. Nun war es leider so, dass in der letzten Legislaturperiode sowohl die SPD als auch Sie von der Union alles dafür getan haben, Aufklärung zu verhindern. Ich erinnere mich, als wir versucht haben, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Die SPD wollte den Kanzler schützen. Die CDU/CSU wollte den Untersuchungsausschuss lieber zu einem Instrument machen, um in die Verwaltung in Hamburg reinzuschauen, als ernsthaft auf Bundesebene Aufklärung zu betreiben. Wir haben Ihnen so oft gesagt: Bitte formulieren Sie die Fragen für den Untersuchungsgegenstand so, dass sie verfassungskonform sind. Sie haben sich geweigert, Sie wollten ihn nicht einsetzen. Und als es am Ende um Bürokratieabbau gegangen ist, haben wir das Schreddern von Akten verhindert. Die Akten wurden nicht geschreddert. Jetzt ist Ihre Aufgabe, aufzupassen, dass die Akten auch in Zukunft nicht geschreddert werden. Die Frage ist: Werden Sie dafür sorgen? Es ist Ihre Verantwortung. Wir werden Sie daran messen. Sehr geehrter Herr Kollege Audretsch, vielen Dank, dass Sie die Geschichte noch einmal aufdröseln. Dann kann man auch korrigieren, wenn etwas Falsches behauptet wird. Fakt ist doch, dass Sie in der Ampel mit allen Mitteln die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verhindert haben. Unsere Fragen waren sehr wohl angemessen. Denn die Fragen, ob ein in Auftragsverwaltung handelndes Land tun kann, was es will, oder ob der Bund darauf Einfluss nehmen können muss, wenn gegebenenfalls die in Auftragsverwaltung handelnden Länder ihre Geschäfte nicht richtig führen, weil es um Einnahmen geht, die dem Bund verloren gehen, waren sehr wohl richtig. Sie hätten zwingend einer Aufklärung bedurft, und man fragt sich schon, wieso Sie sich dem widersetzt haben. Zu den Aufbewahrungsfristen. Gehen Sie davon aus, dass wir wissen, was wir an dieser Stelle tun. Wir haben das schon einmal bewiesen; das werde ich gleich noch ausführen. – Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf jetzt wieder zu meiner Rede übergehen, nämlich zu der strafrechtlichen Aufarbeitung von Cum-Cum und Cum-Ex. Wir wissen, dass die Cum-Ex-Geschäfte illegal sind. Aber bei Cum-Cum ist es rechtlich umstritten. Das Landgericht Wiesbaden hatte zuerst – der Kollege hat es schon kurz ausgeführt – eine Anklageerhebung verneint. Das OLG Frankfurt hat die Thematik – Gott sei Dank – aufgegriffen, sodass wir jetzt in gerichtlicher Klärung sind. Und Sie wissen: Solange sich etwas in gerichtlicher Klärung befindet, kann kein Beweismittel vernichtet werden. 2016 war es eine unionsgeführte Bundesregierung, die die sogenannte Missbrauchsvermeidungsnorm eingeführt hat, § 36a Einkommensteuergesetz, wer es gerne nachschauen will. Wir haben eingeführt, dass eine steuerliche Anrechnung nur dann stattfindet, wenn Aktien während eines Zeitraums von 91 Tagen rund um den Dividendenstichtag mindestens 90 gehalten wurden. Die Cum-Cum-Strukturen sind aber nach unserer Auffassung – das haben das BMF am 09.07.21 und die damalige schwarz-rot geführte Regierung bereits in einer Anordnung festgestellt – Ausdruck missbrauchsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 der Abgabenordnung. Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne des § 39 Abgabenordnung an den Zwischenbesitzer wird verneint, weil es sich um keinen echten Übergang an einen tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten handelt. Unter Umständen sollten wir uns tatsächlich Gedanken machen, in § 39 Absatz 2 Abgabenordnung dazu eine Konkretisierung vorzunehmen, damit wir an dieser Stelle ganz klar sind und Cum-Cum so ahnden können, wie wir es auch möchten. Sie haben die Kürzung der Aufbewahrungsfristen schon angesprochen. Hier gibt es derzeit keine Probleme. Der Kollege Hiller hat es – darum kann ich jetzt abkürzen – netterweise schon perfekt ausgeführt. Diese Akten sind nicht zu vernichten, wenn durch die Nachprüfung bei den großen Instituten die Beweismittel noch beibehalten werden müssen. Und das gilt natürlich ohnehin, wenn sie noch von steuerlicher Relevanz sind. Lassen Sie mich eines noch kurz ansprechen. Wir haben im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart, Maßnahmen zur Bekämpfung unberechtigter Cum-Cum-Vergünstigungen einzuführen. Geben Sie uns ein bisschen Zeit. Sie hatten dreieinhalb Jahre Zeit. Wir sind jetzt gerade mal eineinhalb Wochen in Regierungsverantwortung. In wenigen Monaten werden Sie sehen, dass wir dies auch umsetzen. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Iris Nieland. Es ist auch ihre erste Rede.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Welchen Schaden die Ampelregierung angerichtet hat, dämmert inzwischen selbst den Grünen. Kaum sind die Grünen nun wieder in der Opposition, machen sie beim Cum-Cum-Bankenskandal dort weiter, wo Olaf Scholz aufgehört hat, nämlich bei der eigenen bequemen Vergesslichkeit. Hat die Grünenfraktion etwa vergessen, dass sie für die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen gestimmt hat, wohl wissend, dass ab dem 1. Januar 2026 Banken und Sparkassen ganz legal Buchungsbelege und damit mögliche Beweise vernichten dürfen, die ihre Verwicklung in den Cum-Cum-Skandal belegen? Meine Fraktion hat diesem Gesetz nicht zugestimmt. Wir, die AfD, wollen das hinterzogene Steuergeld für unsere Bürger zurückholen. Denn, sehr geehrte Damen und Herren, es geht um mindestens 28 Milliarden Euro – 28 Milliarden Euro rechtswidrig an Banken erstattete Kapitalertragsteuer durch ein besonderes Manöver von Hin und Her bei Aktien. Und Ziel dieses Manövers war einzig und allein, zulasten der deutschen Staatskasse Steuern illegal erstattet zu bekommen. Die Kürzung der Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht Jahre wurde dabei geschickt im Gesetz versteckt. Euphemistisch wurde das Ganze als Viertes Bürokratieentlastungsgesetz verkauft. Von Bürokratieentlastung war nicht viel zu sehen. In Wahrheit war es ein Gesetz zur gezielten Vernichtung von Beweismitteln. Sehr geehrte Damen und Herren, wer aber Steuergerechtigkeit ernst meint, darf nicht vorher aktiv dabei helfen, die Spuren von Steuerhinterziehung zu verwischen. Cum-Cum ist ein Skandal der Altparteien mit Milliardenschaden zulasten aller Steuerzahler. Deswegen fordern wir hier erneut, dass das Bundesfinanzministerium endlich und schnellstens die ihm unterstellten Bundesbetriebsprüfer und Länderfinanzbehörden anweist, alle Finanzinstitute im Hinblick auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung wie eben Cum-Cum mit höchster Priorität zu prüfen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir, die AfD, sind hier im Haus, um Ihre Versäumnisse und Schandtaten aufzudecken. Und wir werden uns nicht mit irgendwelchen Halbwahrheiten abspeisen lassen. Ihr Verhalten muss Konsequenzen haben. Ich kann Ihnen versprechen: Wir werden Sie zur Rechenschaft ziehen. Die letzte Rednerin in dieser Aussprache ist für die SPD-Fraktion Frauke Heiligenstadt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Debatte zeigt, dass steuerpolitische Aufarbeitung oft zwischen berechtigtem Aufklärungsinteresse und politischer Profilierungssucht schwankt. Lassen Sie uns daher erst mal bei den Fakten bleiben und die Dimension dieser Aufgabe ernsthaft einordnen. Cum-Cum-Geschäfte, bei denen Kapitalertragsteuern durch grenzüberschreitende Aktiengeschäfte umgangen wurden, sind ein ernstes Problem. Die Dimension ist hier mehrfach erwähnt worden. Der Schaden für den Fiskus ist erheblich. Laut Bundesregierung befinden sich – das war der Sachstand Ende 2023 – 240 Verdachtsfälle in Bearbeitung mit einem geschätzten Volumen von 6,7 Milliarden Euro. In über 70 Fällen sind die Verfahren bereits abgeschlossen, mit Rückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe. Diese Zahlen belegen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Der Staat handelt. Die Länderfinanzbehörden, die Ermittlungsbehörden und auch die Bundesregierung handeln – anders als hier immer behauptet wird. Die zuständigen Finanzbehörden der Länder arbeiten mit großem Nachdruck und hoher fachlicher Präzision. Dafür verdienen sie besondere Anerkennung und keine Unterstellungen. Umso irritierender ist es, hier den Eindruck zu erwecken, die neue Bundesregierung würde untätig bleiben oder gar Aufklärung blockieren. Das Gegenteil ist der Fall. Die Koalition aus SPD und CDU/CSU steht fest zu ihrer Verantwortung. Bereits in der 18. Legislaturperiode – 2016 war das; damals war Herr Dr. Schäuble Finanzminister – wurden die gesetzlichen Grundlagen verschärft. Seither sind nach aktueller Erkenntnis keine neuen Cum-Cum-Gestaltungen mehr bekannt geworden. Behaupten Sie hier also nicht, dass keine Strafverfolgung mehr möglich ist! Denn derzeit ist es so, dass für diese Verfahren, die vorher stattgefunden haben, tatsächlich keine verkürzten Aufbewahrungsfristen gelten. Die Aufbewahrungsfristen von acht Jahren, die im sogenannten Bürokratieentlastungsgesetz IV gelten, sind ausdrücklich für Banken und Versicherungsunternehmen auf zehn Jahre beibehalten worden. Insofern ist die Behauptung, die hier von der rechten Seite reingerufen wurde, völlig falsch. Außerdem greift die verkürzte Aufbewahrungsfrist von acht Jahren auch nicht bei Fällen mit laufenden Prüfungen in Steuerstrafverfahren oder wenn es noch keine entsprechenden Festsetzungen gegeben hat. Da kann die Aufbewahrungsfrist noch weit nach vorne hinausgeschoben werden. Das hat überhaupt nichts mit den sonst geltenden Aufbewahrungsfristen zu tun. Zusätzlich werden wir weitere Maßnahmen prüfen, um neuen Steuertricksereien dann tatsächlich zu begegnen. Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen, bitte. Mache ich, Frau Präsidentin. – Es ist nicht die Lautstärke, mit der wir Gerechtigkeit sichern, es ist die Entschlossenheit, mit der wir handlungsfähig bleiben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
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