Vereinbarte Debatte: Organspende
Zusammenfassung
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Reden (30)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leben, Tod, Hoffnung bestimmen den Alltag von Menschen auf den Wartelisten für ein Spenderorgan: Hoffnung mit jedem Klingeln des Telefons, Leben, wenn das passende Organ gefunden werden sollte, aber leider viel zu häufig Tod, nicht weil die Medizin nicht helfen könnte, nicht weil Ärzte versagen, sondern weil das rettende Organ fehlt. Wer die Wartenden kennt, wer die Verzweiflung ihrer Familien erlebt, wer gesehen hat, wie Hoffnungen zerbrechen, weiß: Diese Debatte heute ist anders als viele. Hier geht es um Leben und um Tod und um Hoffnung. Wir sprechen heute über die Chance auf ein neues Leben; denn jede Organspende schenkt Leben. Es gibt Entscheidungen, die wir gerne vertagen. Die Frage der Organspende gehört dazu. Viele Menschen schieben sie vor sich her, weil sie etwas berührt, wovor wir uns fürchten: den eigenen Tod. Um Organspender werden zu können, muss der Hirntod festgestellt worden sein, und wir müssen zurzeit aktiv zustimmen, um Organspender sein zu können. Wir verschieben diese Entscheidung immer wieder auf morgen. Aber es gibt Menschen, die kein Morgen mehr haben. Sie warten auf eine Leber, auf ein Herz, auf eine Niere. Vor allem warten sie aber auf Zeit. Deshalb sprechen wir heute über die Widerspruchsregelung – erneut. Wir haben fast alles getan, um zu helfen. Wir haben Krankenhäuser gestärkt, wir haben Transplantationsbeauftragte unterstützt, wir haben Aufklärung intensiviert, wir haben Kampagnen gefahren, ein Onlineregister geschaffen. Das alles war richtig. Aber es reicht nicht. Denn immer noch klafft eine Lücke. Mehr als 85 Prozent der Menschen in diesem Land stehen einer Organspende positiv gegenüber, aber nur 45 Prozent haben ihren Willen dokumentiert. Die meisten haben keinen Ausweis, sind nicht registriert, sprechen nicht mit ihren Angehörigen. Und hier setzt unser Vorschlag an. Die Widerspruchsregelung ist kein Allheilmittel, aber sie ist der Baustein, der fehlt. Deshalb gibt es sie inzwischen in 25 anderen europäischen Ländern. Sie verlangt von niemandem ein Ja. Es geht nicht um einen Zwang zur Organspende. Diesen darf es niemals geben. Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt unangetastet. Wer nicht spenden möchte, wer Zweifel hat, muss nur aktiv widersprechen. Ein einfaches Nein reicht jederzeit. Wir befreien damit aber auch Angehörige aus einer verzweifelten Situation; denn heute müssen sie im Zweifel widersprechen und entscheiden. Niemand fragt sie übrigens nach ihrem Selbstbestimmungsrecht. Sie werden sich gegebenenfalls ihr Leben lang fragen müssen: Habe ich richtig entschieden? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir debattieren heute nicht über eine technische Rechtsänderung. Wir debattieren über Leben, über Tod, über Hoffnung für Wartende, für Angehörige, die mitansehen müssen, wie ein geliebter Mensch von Tag zu Tag schwächer wird. Die Widerspruchsregelung gibt darauf eine Antwort, ohne Freiheit zu nehmen. Sie erhält das Recht auf Nein, aber sie nimmt dem Schweigen seine brutale Konsequenz. Deshalb setzen wir uns für die Widerspruchsregelung ein – für Hoffnung, für mehr Zeit, für Leben. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Dr. Christina Baum.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vom Grundgesetz garantierte körperliche Unversehrtheit des Menschen steht für mich auch bei dieser Debatte genau wie damals bei der Coronaspritze an allererster Stelle. Dieses Grundrecht der Unversehrtheit geht über den Tod hinaus. Daraus leitet sich zwangsläufig die Beibehaltung der aktuellen Regelung einer selbstbestimmten, aktiven Zustimmung zu einer Organentnahme ab. Die geplante Widerspruchslösung steht diesem Grundrecht diametral entgegen und wird deshalb von mir abgelehnt. Wir alle wissen, dass die meisten Menschen sich während ihrer Lebzeit nicht mit ethisch schwierigen Themen wie dem eigenen Sterben auseinandersetzen wollen. Und dazu darf auch niemand gezwungen werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass viele den Schritt zum bewussten Widerspruch nicht gehen werden. Und genau das ist von den Befürwortern gewollt, um mehr Organe zur Verfügung zu haben. Ja, natürlich können Organe Leben retten. Dennoch sollten wir immer bedenken, dass der Mensch mehr als reine Materie ist. Wir bestehen aus einer Einheit aus Körper, Seele und Geist, und jeder Mensch hat zuallererst das Recht darauf, diese Erde so zu verlassen, wie er sie betreten hat. Nur die aktive, bewusste Zustimmung kann dieses Recht außer Kraft setzen. Mit der Widerspruchslösung laufen wir Gefahr, dass dem menschlichen Körper noch viel stärker als ohnehin heute schon ein materieller Wert zugerechnet wird, dessen Teile möglichst umfangreich genutzt werden sollen, nicht zuletzt gewinnbringend für alle daran beteiligten medizinischen Akteure, einschließlich der Pharmaindustrie, da eine lebenslange Medikation der Empfänger notwendig wird. Viele weitere Fragen sollten im Zusammenhang mit einer Transplantation Beachtung finden, auch in Bezug auf die Empfänger. Warum wird der Spender ruhiggestellt und anästhesiert, wenn er wirklich tot ist? Verspürt er vielleicht doch noch Schmerzen? Wer kann das beantworten? Wie kann man ausschließen, dass zukünftig aufgrund der weltweit zur Verfügung stehenden Gesundheitsdaten eine gezielte Suche nach passenden Organspendern einsetzt und zu einer ausufernden Organkriminalität führen wird? Sind den Empfängern die psychischen Folgen einer möglichen Wesensveränderung durch die Aufnahme eines fremden Organs ausreichend bewusst? All das sollte mit bedacht und mit diskutiert werden. Doch die wichtigste Frage bleibt die: Wollen wir zulassen, dass mit einer Gesetzesänderung fremde Personen die Entscheidungshoheit darüber erhalten, ob diese Einheit eines Menschen aus Körper, Seele und Geist bestehen bleibt oder fremdbestimmt zerstört wird? Ich beantworte die Frage mit Nein. Aus ethischen Gründen dürfen wir das nicht gesetzlich festschreiben. Diese Gewissensentscheidung sollte jeder ganz bewusst für sich beantworten können, vor allem ohne äußeren moralischen Druck, wie wir ihn bei der mRNA-Injektion in der Coronazeit erlebt haben. Nur die Beibehaltung des bisherigen Vorgehens gewährleistet die selbstbestimmte Entscheidung des Sterbenden über seinen Körper. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Sabine Dittmar.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr als 8 200 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste; die durchschnittliche Wartezeit auf ein Organ beträgt acht Jahre; täglich versterben zwei oder drei Menschen, während sie auf ein Organ warten, auch heute. Das, meine Damen und Herren, ist nur die Spitze des Eisbergs: mehr als 5 000 Patientinnen und Patienten auf der inaktiven Warteliste, über 100 000 Menschen an der Dialyse. Viele von ihnen hätten durch eine frühzeitige Transplantation deutlich bessere Überlebens- und Lebensperspektiven. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, eine Familie, die hofft, die wartet, die nicht weiß, ob die Zeit reicht. Deutschland gehört im europäischen Vergleich seit Jahren zu den Schlusslichtern in der Organspende. Dabei haben wir viel getan: Transplantationsbeauftragte eingeführt, Entnahmekrankenhäuser besser entlohnt, die Spendererkennung verbessert, die Information durch Hausärzte gestärkt, ein Organspenderegister etabliert. All das war richtig. Aber all das hat nicht gereicht. Kolleginnen und Kollegen, einen solchen Versorgungsmangel würden wir in keinem anderen Bereich der Medizin akzeptieren. Deshalb ist es überfällig, den nächsten Schritt zu gehen. Mit der Einführung der Widerspruchsregelung beschreiten wir keinen Sonderweg. In den allermeisten europäischen Ländern ist sie bereits gesetzlich verankert, und die Erfahrung zeigt: Dort, wo sie gilt, werden deutlich mehr Organspenden realisiert, zwei- bis dreimal mehr als in Deutschland. Natürlich ist die Widerspruchsregel kein Allheilmittel. Auch künftig müssen wir Strukturen und Prozesse verbessern, informieren und aufklären. Aber ich frage Sie: Wenn wir doch wissen, dass es eine weitere Maßnahme gibt, die Leben schenken kann, warum ergreifen wir sie nicht? Die Kritiker werden heute wieder sagen: Das ist ein Eingriff in die Selbstbestimmung. Ich sage: Das Gegenteil ist der Fall. Die volle Entscheidungsfreiheit wird gewahrt. Organspende ist keine Pflicht; Organspende ist kein Zwang. Jeder kann Nein sagen. Die Veränderung zur jetzigen Rechtslage ist lediglich, dass die Entscheidung anders organisiert wird. Statt jetzt aktiv zuzustimmen, wird man zukünftig aktiv widersprechen müssen. Angesichts der Tatsache, dass über 85 Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenüberstehen, über 75 Prozent bereit sind, zu spenden, ist es nicht nur ein vertretbarer, sondern ein notwendiger Paradigmenwechsel. Die Kritiker der Widerspruchsregelung müssen mir auch mal erklären, wie sie es ethisch bewerten, dass Deutschland das einzige Land innerhalb von Eurotransplant ohne Widerspruchsregelung ist, gleichzeitig aber Organe aus den Ländern erhält, die genau dieses System etabliert haben. Allein im vergangenen Jahr konnten mehrere Hundert Menschen in Deutschland nur transplantiert werden – und damit überleben –, weil Organe aus diesen Ländern zur Verfügung standen. Wir nehmen die Solidarität unserer europäischen Nachbarn in Anspruch, sind aber nicht bereit, selbst vergleichbare Voraussetzungen zu schaffen. Das halte ich weder gesundheitspolitisch noch ethisch für überzeugend. Wir hören heute auch: „Schweigen ist keine Zustimmung!“ oder: „Recht auf Nichtbefassung!“ Ja, dieses Recht gibt es. Aber, meine Damen und Herren, es gibt auch das Recht auf Leben. Wenn wir diese Schutzgüter abwägen, dann, meine ich, sollten wir alles Verantwortbare tun, um Leben zu retten. Aber heute reden wir nicht über Paragrafen, sondern wir denken an Menschen, zum Beispiel an Tobias Werner aus meiner Heimat in Bad Königshofen, der seit fünf Jahren auf eine Lunge wartet, oder an Ariane Brisch aus Sankt Augustin, die seit neun Jahren auf eine Niere wartet, stellvertretend für viele Tausend Menschen. Für die ist das heute keine abstrakte Debatte. Für sie geht es um Zeit, um Hoffnung und Leben. Die Widerspruchsregelung stärkt die Selbstbestimmung, stärkt die Solidarität und gibt vielen Menschen die Chance auf ein Weiterleben. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Dr. Armin Grau.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wir alle können ganz schnell in die Lage kommen, ein fremdes Organ zu brauchen: Leberversagen durch giftige Pilze, eine Krankheit, die unsere Nieren oder Lungen zerstört. Wie erlösend ist es dann, ein Spenderorgan zu erhalten. Aber Spenderorgane sind knapp in Deutschland. Die Spenderzahlen sind im internationalen Vergleich sehr niedrig. Über 8 000 Menschen stehen auf der Warteliste. Jeden Tag sterben Menschen von dieser Liste. Warum sind die Spenden in Deutschland so gering? Nur bei etwa einem Drittel der Menschen, die im Hirntod versterben, ist der Wille in Sachen Organspende bekannt. Wenn der Wille unbekannt ist, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden. Diesen Willen zu kennen, ist aber praktisch unmöglich, wenn in der Familie nie darüber gesprochen wurde. Als Neurologe habe ich über viele Jahre den Hirntod festgestellt und Angehörigengespräche geführt. Die Angehörigen sind in einer sehr schwierigen Situation. Sie müssen begreifen, dass ein geliebter Mensch tot ist, obwohl sein Herz noch schlägt, obwohl sich der Brustkorb unter dem Beatmungsgerät noch hebt. Und jetzt sollen sie sich auch noch mit der Frage einer Organspende befassen. Die Angehörigen sind oft überfordert und lehnen in dieser Situation eine Spende ganz häufig ab. Den Angehörigen ist dabei in keiner Weise ein Vorwurf zu machen. Wenn die Verstorbenen den Willen schriftlich niedergelegt haben, liegt die Zustimmungsrate bei 78 Prozent. Wenn die Angehörigen eine eigene Entscheidung fällen, liegt sie bei nur 23 Prozent. Das ist das Hauptproblem der Organspende in Deutschland. Wir haben in Deutschland nicht wirklich eine Entscheidungslösung, sondern eine Angehörigenlösung. Wenn eine Spende abgelehnt wurde, wird das oft später bereut. Ein Beispiel ist der ehemalige Außenminister Kinkel, der seine Tochter verloren und mit der Familie eine Spende abgelehnt hatte. Bei der Widerspruchsregelung werden alle zu Spendern, die nicht ausdrücklich widersprochen haben. Auch bei der Widerspruchsregelung werden die Angehörigen eng einbezogen und befragt, ob ihnen eine andere Entscheidung als etwa die im Register niedergelegte bekannt ist und ob die Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt war. Aber sie sind nicht mehr gezwungen, selbst nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person zu entscheiden. Wir haben schon viel zur Förderung der Organspende unternommen. Ich war in einem Großklinikum für die Organspende zuständig. Wir haben Transplantationsbeauftragte für jede Intensivstation eingeführt, in Konferenzen jeden potenziellen Spendenfall besprochen und mehr Hirntodbetroffene detektiert. Aber immer blieb die Erfahrung der hohen Ablehnungsquote bei den Angehörigen. Es wird behauptet, Studien zeigten, dass die Widerspruchsregelung gar nicht zu einer Erhöhung der Spenderate führe. Ja, dazu gibt es Einzelstudien. Aber die große Mehrzahl der Untersuchungen zeigt eindeutig, dass die Widerspruchsregelung im Laufe der Jahre zu einer klaren Zunahme der Spenderate führt. Die Widerspruchsregelung ist kein unzulässiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Bei beiden Regelungen gibt es drei Möglichkeiten: Ja oder Nein zu sagen oder zu schweigen. Bei einem Schweigen unterscheiden sich die beiden Regelungen. Wer sich nicht äußert, wird heute meist kein Spender. Bei der Widerspruchsregelung wird die Person Spenderin oder Spender. Die Widerspruchsregelung passt damit sehr gut zu der Tatsache, dass sich über 80 Prozent der Deutschen für die Organspende aussprechen. Die Widerspruchsregelung ist nicht die alleinige Lösung. Aber in Deutschland ist sie die Regelung, die jetzt den großen Fortschritt bei der Organspende bringt. Deswegen bitte ich Sie alle sehr: Entscheiden Sie sich im Interesse der Menschen auf der Warteliste für die Widerspruchsregelung. Wenn Sie Zweifel haben, kommen Sie auf mich oder die anderen Erstunterzeichner/-innen zu und sprechen Sie mit uns. Vielen Dank. Die nächste Rednerin ist Julia-Christina Stange.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Viele wissen, dass ich Fachkinderkrankenschwester bin und viele Jahre in der Pflege gearbeitet habe. Für unsere Debatte heute hier habe ich aber eine befreundete Kollegin und Pflegefachkraft gefragt: Was würde sie zum Thema Organspende sagen, wenn sie hier stehen könnte? Die Antwort hat mich sehr bewegt. Sie sagte: Die Widerspruchsregelung könnte dazu beitragen, dass wir Gesundheit und Krankheit anders in den Blick nehmen, dass Menschen sich früher und vor allem bewusster mit ihrer eigenen Gesundheit, mit Krankheit und auch mit dem Sterben auseinandersetzen. Sie sagte auch: Das Thema Krankheit muss aus der Tabuzone heraus. Für mich steckt darin ein wichtiger Gedanke: Selbstbestimmung bedeutet mehr als die Entscheidung zwischen Ja oder Nein zur Organspende. Selbstbestimmung bedeutet auch, sich mit der eigenen Gesundheit, mit Krankheit, mit den Fragen am Lebensende zu beschäftigen. Wenn wir uns bewusst mit der Entscheidung auseinandersetzen, stärken wir unsere eigene Selbstbestimmung, und wir sprechen zugleich über Prävention, über Gesundheit und darüber, Verantwortung für mich selbst, für sich selbst und für andere zu übernehmen. Für die Pflege ist das ebenfalls eine Entlastung. Pflegekräfte begleiten Menschen in existenziellen Situationen. Sie führen Gespräche mit trauernden Angehörigen, beantworten Fragen und erleben Unsicherheiten und Überforderung unmittelbar. Organspende entsteht nicht allein durch ein Gesetz. Zuallererst braucht es eine breite und gute Aufklärung, dann gut ausgestattete Kliniken inklusive einem unverändert bestehenden Pflegebudget, einen bedarfsorientierten Personalschlüssel und funktionierende Abläufe vor Ort. Das ist die Realität. Wir Pflegekräfte widersetzen uns einer falsch gedachten Sparlogik der Gesundheitsministerin. Es braucht freigestellte Transplantationsbeauftragte. Es braucht Intensivstationen, die dauerhaft gut besetzt sind. Und es braucht Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte, die unter Bedingungen arbeiten können, die dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie anspruchsvoll diese Situationen sind. Wenn eine mögliche Organspende im Raum steht, befinden sich alle Beteiligten in einer Ausnahmesituation. Angehörige müssen begleitet werden. Medizinische Entscheidungen müssen sorgfältig und in Ruhe getroffen werden. Gespräche brauchen Zeit, Empathie und Professionalität. Die besondere Atmosphäre in den Zimmern von Spenderinnen und Spendern, die respektvolle Ruhe und der Umgang mit dem verstorbenen Menschen, das konzentrierte Arbeiten im Team ist eine herausfordernde Aufgabe. Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, Transplantationsbeauftragte, Seelsorger/-innen sowie viele weitere Berufsgruppen tragen in diesem Moment gemeinsam Verantwortung. Die fachlichen, ethischen und psychischen Anforderungen, die wir an sie stellen, sind hoch. Diese Menschen verdienen nicht nur gesellschaftliche Anerkennung, sondern auch politische Unterstützung, gute Arbeitsbedingungen und ganz klare Rahmenbedingungen. Neben einer klaren gesetzlichen Grundlage zur Organspende durch eine Widerspruchsregelung braucht es auch Investitionen in die Menschen, die diese Prozesse bearbeiten. Eine moderne Transplantationsmedizin braucht beides: gesellschaftliche Solidarität und starke Strukturen im Gesundheitswesen. Mehr gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Krankheit, Sterben und Organspende bedeutet somit auch mehr Klarheit im medizinischen Alltag. Eine Gesellschaft, die offen über diese Themen spricht, stärkt nicht weniger, sondern deutlich mehr ihre Selbstbestimmung. Die Widerspruchsregelung allein wird nicht alle Probleme lösen; aber für einen Neustart brauchen wir sie. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Michael Brand.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einer Zahl beginnen. Aktuell warten laut Eurotransplant 8 004 Patienten auf eine Organspende. Ich wiederhole: 8 004. Daran schließt sich die ernsthafte Frage an: Darf ein Rechtsstaat bei 8 000 oder auch bei 9 000 Fällen tief in die Selbstbestimmung von über 80 Millionen Menschen eingreifen und sie zu unfreiwilligen Spendern erklären, falls sie nicht ausdrücklich widersprechen? Glauben wir eigentlich allen Ernstes, dass es uns in diesem Land anders nicht gelingen würde, diese Spenderorgane auch ohne Zwang zu gewinnen, wenn wir es denn nur ernsthaft versuchten? Es wäre ein besonders – ethisch wie politisch – desaströses Versagen, wenn wir nicht einmal die einfachsten Schritte tun, aber dann über 80 Millionen Menschen zu Spendern erklären wollten. Und wie kommen wir als Demokraten und Verfechter des Rechtsstaates eigentlich dazu, über religiöse, ethische und auch andere Bedenken von vielen Millionen Menschen hinwegzugehen, ohne nur ein einziges Mal ernsthaft versucht zu haben, den Patienten tatsächlich so zu helfen, wie es in anderen Ländern so erfolgreich auch ohne Widerspruchsregelung praktiziert wird? Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der Erfolg – das ist meine Überzeugung – kommt mit klugen Kampagnen und nicht wie in Deutschland mit einem einzelnen bürokratischen Brief der Krankenkasse, sondern mit modernen digitalen Kampagnen, gerichtet auf die ja vielen spendenbereiten Bürgerinnen und Bürger auf Social Media und anderswo, wodurch Hunderttausende oder Millionen sich als Spender registrieren ließen. Und was sagt es über uns aus, wenn mit großen Worten die Not, die Verzweiflung derer beschrieben wird, die eine Organspende benötigen, aber die Politik die dafür nötigen Schritte nicht konsequent geht, wie zum Beispiel die einfache Registrierung bei kommunalen oder anderen Ämtern oder bei der noch immer viel zu bürokratischen Onlinedatenbank für Organspender? Wir haben es selbst mit ganz vielen Kolleginnen und Kollegen ausprobiert. Es ist nicht so, dass das umgesetzt worden ist, was 2020 beschlossen worden ist. Ich möchte als erklärter Organspender, der aus Überzeugung überall dafür wirbt, uns alle – auch hier im Deutschen Bundestag – ganz offen fragen dürfen: Sind wir nicht auf dem völlig falschen Gleis, wenn wir uns weniger mit der Umsetzung der konkreten Freiwilligenlösung befassen, endlich Blockaden beiseiteräumen und auf effektive Strukturen setzen, unter anderem in Krankenhäusern, und stattdessen die nächste Debatte zur Widerspruchsregelung führen, die den Patienten, wie wir aus Ländern mit der Widerspruchsregelung wie Spanien wissen, gar nicht wirklich hilft, im schlimmsten Fall sogar Widerstand erzeugt? Auch das sollten wir in der Diskussion mal benennen; denn wir führen ja gerade diese Gespräche. Schweigen kann nicht als Zustimmung ausgelegt werden. Schweigen ist nie Zustimmung, nirgendwo, weder im Internet noch zwischen Mann und Frau. Aber ausgerechnet beim Eingriff in den eigenen Körper, in die eigenen Organe, soll das künftig anders sein? Wirklich? Wann endlich werden wir, statt unter uns immer nur dieselben Argumente auszutauschen, mit Energie die Maßnahmen durchsetzen, auf die diese 8 000 bis 9 000 Patienten ein Recht haben? Wann werden wir damit aufhören, mit großen Worten von Ethik und Verantwortung unsere eigene Untätigkeit zu verdecken? Ich bin – das gestehe ich ganz offen – einigermaßen entsetzt über diese grundsätzliche Debatte. Sie wird der Not der Menschen nicht gerecht, und sie lenkt ab von den Lösungen, die wir in Wahrheit nicht umsetzen. Wir hätten schon lange helfen können, ja helfen müssen. Unser Warten hat Menschenleben gekostet. Statt zu debattieren und wieder über die falsche Lösung, sollten wir endlich ernsthaft die richtige Lösung konkret umsetzen. Andere Länder haben es gezeigt. Das geht, und es rettet Menschenleben. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Joachim Bloch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen bei der postmortalen Organspende von zu wenigen Spenderorganen und darüber, dass es hierbei um eine Gewissensentscheidung des Einzelnen geht, es also ein Richtig oder Falsch gerade nicht gibt. Eine postmortale Organspende ist zulässig, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt hat oder die Angehörigen dies nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. 2025 waren über 8 000 Personen auf der Warteliste, denen knapp 1 000 postmortale Spender mit circa 3 000 Organen gegenüberstanden. Die Anzahl der Spender soll durch eine Umstellung auf die Widerspruchslösung erhöht werden. Bei dieser wird jeder Mensch als potenzieller Organspender behandelt, es sei denn, er hat zuvor proaktiv einer Organspende widersprochen. Wäre das aber der richtige Weg? In Deutschland haben 40 Prozent der Bevölkerung, also knapp 34 Millionen Menschen, einen Organspendeausweis. Davon ist die Anzahl tatsächlich erfolgter Spenden zu unterscheiden. In Deutschland kommen pro Jahr 11 Spender auf 1 Million Einwohner, in Spanien dagegen mehr als 40 Spender. Bei knapp 34 Millionen Organspendeausweisinhabern fehlt es nicht an der Spendebereitschaft. Das Problem besteht vielmehr in der mangelhaften Organisation der Transplantationsmedizin in Deutschland. So werden geeignete Spender auf Intensivstationen nicht erkannt oder nicht an die Koordinierungsstelle gemeldet. Spaniens hohe Spenderquoten resultieren hauptsächlich aus der Organisationsstruktur. In jeder Klinik wird ein eigenes Koordinationsteam vorgehalten. Das Widerspruchsmodell wurde in Spanien 1979 eingeführt, hatte aber zehn Jahre lang keinen nennenswerten Effekt. Entscheidend war der 1989 begonnene Aufbau der Organisationsstruktur. Dies zeigt sich auch in anderen Ländern, die ebenfalls das Widerspruchsmodell praktizieren, aber dennoch deutlich geringere Spenderquoten aufweisen als Spanien. Die geringe Spenderquote in Deutschland ist folglich Ausfluss einer jahrzehntelangen verfehlten Gesundheitspolitik. Zu der Frage „Einwilligungslösung versus Widerspruchslösung“ gibt es folgende Ansichten. Der Bundestag lehnte 2020 eine Widerspruchslösung ab. Der Wissenschaftliche Dienst hier im Hause sah 2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Andere Juristen halten die Widerspruchslösung für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Die Deutsche Bischofskonferenz spricht sich gegen die Widerspruchslösung aus. Politisch stellt sich folgende Frage: Warum soll der Bürger in der Pflicht sein, aktiv zu widersprechen, und warum soll nicht stattdessen der Staat in der Pflicht sein, aktiv nachzufragen? Hierüber müssen wir diskutieren. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Helge Lindh.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier mit unseren unterschiedlichen Positionen keinen Dissens darüber, dass wir deutlich mehr Spendenorgane brauchen und dass wir ganz viel tun müssen, um die Zahl der Leben, die so gerettet werden können, zu erhöhen. Wir haben aber einen Dissens darüber, wie das der Fall sein soll. Wir haben einerseits die brennende Situation von Menschen, die auf Organe warten – da geht es im Regelfall um ihr Leben und ihr Überleben –, und andererseits – das ist genauso beachtenswert; diese Spannung müssen wir aushalten – die unbedingt zu achtende Privatautonomie, die Selbstbestimmung des Menschen. Wenn es nun so wäre, dass eine Widerspruchslösung zwingend notwendig wäre, um Leben zu retten, wäre auch das schon grundsätzlich problematisch. Das ist aber nicht der Fall. Denn wir haben diverse Möglichkeiten, die noch nicht ausgeschöpft sind: Verbesserungen der Situation der Registrierung – das wurde auch schon geschildert –, viel mehr Barrierefreiheit, die Situation in den Krankenhäusern und die Prozeduren. Aber wenn wir sehen, dass in Ländern mit einer Widerspruchslösung das Herztodkriterium gilt und eine eindeutige Kausalität eben nicht nachgewiesen ist, und wenn wir sehen, dass es in deutschen Krankenhäusern – das wurde auch in Studien gezeigt – massive Unterschiede bei der Zahl der Organspenden gibt, kann das ja nicht am Fehlen einer Widerspruchslösung liegen, sondern es muss an der Praxis in den Krankenhäusern liegen. Wir haben also diverse Möglichkeiten, die ein guter Grund sind, nicht so einen massiven Grundrechtseingriff vorzunehmen, sondern in der Praxis zu Veränderungen zu kommen. Was sind aber grundsätzliche Fragen, die wir uns als Befürworter einer Zustimmungsregelung stellen? Das ist auch die Frage des Vertrauens; denn Vertrauen beruht auch darauf, Kontrolle zu haben, einzuwilligen, sich nicht als Objekt oder gegenüber dem Staat verpflichtet zu fühlen. Und ich wage die These, dass eine Widerspruchslösung, die von einer Regelvermutung ausgeht, Spender zu sein, nicht Vertrauen in das System aufbaut, sondern Vertrauen kostet. Was wir aber an der Schwelle von Leben und Tod brauchen, ist Vertrauen. Kommen wir zum zweiten Punkt. Wir sprechen von „Organspende“; aber die Spende im allgemeinen Sinne beruht doch – gerade auch bei großen karitativen und anderen Tätigkeiten mitten im Leben – auf einem Akt der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe. Das ist eine freie Entscheidung. Wenn da aber eine stillschweigende Verpflichtung und ein Druck herrschen, kann man nicht mehr von einer Spende sprechen. Aber eine Spende braucht gerade die Freiwilligkeit und die eigene Entscheidung. Kommen wir nun zum dritten und entscheidenden Punkt. Es gilt eben bei einer Widerspruchsregelung: Wer schweigt, stimmt zu. – Das ist unserem Rechtswesen weitestgehend fremd; das ist der Medizinethik fremd, und das ist unserer Gesellschaftsordnung fremd. Bei ganz vielen Dingen erheben wir zu Recht den Einspruch, selbst zu entscheiden, aktiv zu entscheiden. Es gibt den Begriff der informierten Entscheidung, des „informed consent“, und das bedeutet, aktiv Ja zu sagen. Und aktiv Ja zu sagen, ist ein Unterschied dazu, einfach nur zu widersprechen. Man kann abstrakt sagen: Ja, man muss doch nur widersprechen. – Aber wird das der Lebensrealität gerecht? Was ist mit Millionen von vulnerablen Personen, Menschen, die sich aus sprachlichen Gründen, aus Gründen von psychischen, kognitiven Barrieren nicht damit befassen können, nicht wollen, mit Menschen, die sich aufgrund ihrer sozialen Lage und Bedrängnissituation nicht behelfen und damit beschäftigen können? Was ist mit all denjenigen? Sie haben doch ein Recht darauf, sich nicht zu entscheiden, sich nicht zu befassen, und das ist moralisch genauso richtig und genauso wertvoll, wie sich zu entscheiden. Und sie haben genauso auch einen Anspruch, Empfänger von Spendenorganen zu sein. Herr Lindh, ich bitte Sie, auf Ihre Redezeit zu achten. Wir wünschen uns sehr, dass Menschen sich damit befassen, und wir können vieles dafür tun, verbindlicher zu werden. Aber wir haben das Recht von Menschen zu verteidigen – Herr Lindh, Ihre Redezeit ist abgelaufen. – und auch gerade derjenigen, die nicht entscheiden können, geschützt zu sein in ihrem Selbstbestimmungsrecht. Ich habe die Bitte, im Hinblick auf den langen Tag heute auf die Redezeit zu achten. Ich bin bis jetzt nicht großartig reingegrätscht, weil es bei der Debatte aus meiner Sicht schwierig ist. Aber ich bitte Sie einfach, selber mit darauf zu achten, dass wir nicht noch größeren Verzug herbeiführen. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Dr. Kirsten Kappert-Gonther.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das erste Mal in Kontakt gekommen mit dem Thema Organspende bin ich mit 15 Jahren, als ein sehr naher Mensch bei einem Fahrradunfall verstarb. Kaum mit der Nachricht konfrontiert, mussten die Eltern die Entscheidung treffen, ob sie die Organe ihrer Tochter spenden wollen. Seit dieser Zeit trage ich meinen Organspendeausweis mit mir. Später als Ärztin habe ich immer wieder Menschen begleitet, die händeringend auf ein Spendeorgan warten, weil ihr Leben davon abhängt. Angesichts dieses Leids, dieses Bangens, dieses Hoffens gibt es schnell Vorwürfe, wenn man gegen die Widerspruchsregelung ist. Warum trete ich also als Ärztin klar für die Freiwilligkeit bei der Organspende ein? Die Widerspruchsregelung vermittelt Hoffnung – eine Hoffnung, die sie nicht halten kann. Es gibt keine belastbare Evidenz dafür, dass die Widerspruchsregelung zu mehr Organspenden in einem Land führt. Wir als Abgeordnete im Deutschen Bundestag – wir alle, jeder Einzelne – werden für über 80 Millionen Menschen entscheiden, wie tief der Staat in unsere Selbstbestimmung eingreifen darf. Und gerade weil es sich um ein so sensibles und emotionales Thema handelt, stehen wir alle in der Verantwortung, sehr genau zu gucken, was wirklich hilft. Zuletzt hat eine große Metaanalyse des Max-Planck-Instituts klar dokumentiert: Eine hohe Zahl von Organtransplantationen lässt sich eben nicht auf die Frage, ob Zustimmung oder Widerspruch, zurückführen. Was also hilft? Erstens: besseres Erkennen von potenziellen Spendeorganen in den Kliniken. Beim Organspendeweltmeister Spanien hat die Einführung der Widerspruchsregelung so gut wie keinen Effekt gehabt. Erst dann, als Jahrzehnte später die Kliniken besser ausgestattet wurden, gingen die Raten in die Höhe. Und zweitens hilft es, wenn in einem Land Organspenden auch nach dem Herztod, wie übrigens in annähernd allen europäischen Ländern, möglich sind und nicht nur nach dem Hirntod. Ich fände es ausdrücklich gut, wenn seitens des Ethikrates und der medizinischen Fachverbände vertieft abgewogen würde, ob wir nicht auch in Deutschland das Kriterium vom Hirntod auf den Herztod ausweiten. Die Widerspruchsregelung löst keine Probleme; sie geht aber mit erheblichen ethischen Problemlagen einher. Schweigen ist keine Zustimmung. Gerade bei einer so zutiefst persönlichen Frage wie der Selbstbestimmung über meinen Körper braucht es ein klares Ja. Es muss immer und auch hier gelten: Nur Ja heißt Ja. Und nein, nicht jede kann rechtzeitig ihren Willen bilden und dokumentieren: Menschen, die im Alltag sehr gefordert, überfordert sind, Menschen in psychischen Krisen, Menschen mit Sprachbarrieren, Obdachlose. Menschen, denen einfach die Info fehlt, dass sie ihren Willen dokumentieren müssen, oder auch ganz junge Erwachsene, die der Tod ganz unvorbereitet trifft. Eine Spende sollte eine Spende sein und nicht eine Abgabeerwartung seitens des Staates. Denn das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Frage des Vertrauens. Vertrauen, bessere Aufklärung, leichtere Dokumentation – das brauchen wir. Denn Organspenden retten Leben. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich persönlich ist klar: Es kann alles raus. Nutzen Sie von meinem Körper, was Sie nutzen können und was Sie nutzen wollen! Aber wir entscheiden hier eben nicht über uns, sondern wir entscheiden über die gesamte Gesellschaft. Und auch da muss ich sagen: Ich war lange für eine Widerspruchsregelung. Einverständnis hin oder her: Wenn ein Mensch nach seinem Tod seine Organe nicht mehr benötigt, warum sollte damit nicht das Leben einer anderen Person gerettet werden? Aber das ist eine verkürzte Fragestellung. Ich behaupte sogar, damit wird das eigentliche Problem verstellt – Probleme, die wir hier lösen könnten, sehr geehrte Damen und Herren. Warum? Die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende – wir hörten es schon – ist sehr hoch. Sie liegt laut Umfragen bei 85 Prozent. Aber nur 45 Prozent der Befragten haben ihre Spendebereitschaft dokumentiert, im Organspenderegister sogar nur knapp mehr als 500 000. Und genau diese Lücke zwischen grundsätzlicher und tatsächlicher Bereitschaft ist Kern des Problems. Die Lücke entsteht, weil die Strukturen und die Aufklärung mangelhaft sind, auch weil Beschlüsse dieses Parlaments zu spät, ungenügend oder gar nicht umgesetzt wurden, sehr geehrte Damen und Herren. Hier wird die Debatte zur Widerspruchsregelung widersprüchlich bis unehrlich. Und damit zum Gesetzentwurf, zumindest wie er bekannt ist: Neben der Implementierung der Widerspruchsregelung selbst wollen Sie Maßnahmen treffen, dass sich alle Menschen zu Lebzeiten für oder gegen eine Organspende entscheiden können. Letzteres finde ich eigentlich gut. Aber es ist widersprüchlich, und ich möchte Ihnen sagen, warum. Erstens hat das Parlament eine solche Entscheidung bereits getroffen, 2020. Dort sollte die Bereitschaft durch Aufklärung und niedrigschwellige Maßnahmen erhöht werden. Dass Sie das nun noch mal wollen, unterstützt von zwei ehemaligen Bundesministern für Gesundheit übrigens, Jens Spahn und Karl Lauterbach, macht zumindest stutzig. Warum haben Sie es denn bislang nicht gemacht, wenn es schon beschlossen war und Sie die Möglichkeit dazu hatten? Zweitens. Die ernsthaften Befürworter-/innen einer Widerspruchsregelung können die Aufklärung und die Entscheidung zu Lebzeiten eigentlich gar nicht wollen. Warum nicht? Wenn man nämlich die übrigen Parameter unverändert lässt – gleiche Aufklärung, gleich gut arbeitende Kliniken etc. –, dann manifestiert sich die Hoffnung auf mehr Organe durch eine Widerspruchsregelung in genau der Zahl an Menschen und deren Organen, die eben zu Lebzeiten nicht erreicht wurden, die sich eben nicht entschieden haben. Die Anzahl der Organe wird mit der Widerspruchsregelung, wenn überhaupt, nur deshalb erhöht, weil nicht genügend über Organspende aufgeklärt wurde. Oder lassen Sie es mich umdrehen: Wenn Sie alle zu Lebzeiten erreichten, Kollegin Dittmar, wie Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, bräuchte es keine Widerspruchsregelung; dann reichte auch eine Zustimmungslösung, sehr geehrte Damen und Herren. Und gegenwärtig werden die Hürden erhöht: Die Regierung schafft genau die niedrigschwellige Entscheidungsmöglichkeit in Bürgerämtern ab, und den Hausärzten soll jetzt das Budget zur Organspendeaufklärung gestrichen werden. Genau deswegen lehne ich es ab, dass wir eine Widerspruchsregelung einführen. Parlament und Regierung dürfen sich nicht der Entscheidungsbefähigung der Bevölkerung verweigern, um dann die Organe derjenigen zu benutzen, die nicht zu einer aktiven Entscheidung befähigt wurden. Dafür wirkt das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper zu stark. Außerdem: Wer entscheidet sich denn nicht? Durch die Widerspruchsregelung würden insbesondere die Organe solcher Menschen nutzbar, denen es weniger gut geht als denjenigen, die hier im Bundestag darüber entscheiden. Es geht um Sprachschwierigkeiten, Einsamkeit, mangelnde Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Nichterreichbarkeit durch Wohnungslosigkeit etc.; letztlich – ein bisschen auch an meine Fraktion – geht es um Armut. Ich schließe: Wir sind uns einig darin, dass wir mehr Spenden wollen, und wir sind uns einig darin, dass alle im Leben eine Entscheidung treffen können. Lassen Sie uns also Maßnahmen dafür treffen, dass sich alle Menschen aktiv entscheiden können – da sind wir einer Meinung –, anstatt Organe derer zu nehmen, denen wir die Entscheidung zu Lebzeiten versagten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weshalb führen wir heute diese Debatte? Weil für viele schwerkranke Menschen eine Organtransplantation die einzige Möglichkeit ist, weiter leben zu können. Wir haben es gehört: Es gibt weniger als 1 000 Organspender pro Jahr in Deutschland und demgegenüber mehr als 8 000 Menschen auf der Warteliste. Die Folge: Tag für Tag sterben Menschen, die vergeblich warten. Ich finde, das ist eine Situation, die unerträglich ist. Weshalb spreche ich heute an dieser Stelle? In der Vergangenheit habe ich wie die Mehrheit des Hauses die Auffassung vertreten, dass es eine aktive Zustimmung braucht, um Organspender zu werden, und ich hatte darauf gehofft, dass all die Maßnahmen, die wir ja ergriffen haben – mehr Informationen, Aufklärung und vieles mehr –, zu mehr Organspenden führen würden. Aber die Zahlen sind nicht wirklich gestiegen. Wir müssen heute ehrlich feststellen: All die Bemühungen der Vergangenheit, sie reichen nicht. Und, meine Damen und Herren: Wenn man doch erkennt, dass ein bisheriger Weg nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt, muss man dann nicht bereit sein, einen neuen Weg einzuschlagen? Wir müssen, finde ich, bereit sein, einen neuen Weg einzuschlagen. Das schulden wir den vielen Menschen, die auf eine Organspende warten. Deswegen: Ich finde es jedenfalls ethisch nicht länger vertretbar, den bisherigen Weg weiterzugehen, und deswegen werbe ich heute für die Einführung der Widerspruchsregelung. Und, meine Damen und Herren – wir haben es eben gehört –, es wird infrage gestellt: Bleibt es eine freie Entscheidung? Ja, es bleibt eine freie Entscheidung. Organspende bleibt freiwillig. Niemand wird gezwungen. Und andere Länder zeigen doch: Sie haben gute Erfahrungen damit gemacht. All unsere Nachbarländer haben die Widerspruchsregelung eingeführt. Jene 14 Länder in Europa mit den höchsten Zahlen haben allesamt die Widerspruchsregelung. Das heißt, es gibt doch die berechtigte Hoffnung, dass auch in Deutschland die Zahlen hochgehen werden, wenn wir die Widerspruchsregelung einführen. Ein Mann schaut heute dieser Debatte besonders aufmerksam zu. Es ist Klaus Lienert. Klaus Lienert litt an einer Lungenfibrose. Er konnte kaum mehr drei, vier Schritte gehen, er hat keine Luft mehr bekommen. Die Ärzte sagten ihm, er werde seinen nächsten Geburtstag nicht mehr erleben. Es drohte der Erstickungstod. Die einzige Chance war eine neue Lunge. Und er hat eine neue Lunge bekommen. Es war pures Glück. Viele Menschen in einer solchen Situation haben dieses Glück nicht. Und heute, zwölf Jahre später, ist Klaus Lienert topfit. Er führt ein hoch engagiertes, ein glückliches Leben, und er hat mir vor dieser Debatte eines mit auf den Weg gegeben: Bitte führt die Widerspruchsregelung ein, damit mehr Menschen in unserem Land dieses Glück erfahren dürfen! Der nächste Redner ist Dr. Rainer Rothfuß.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir führen heute eine Debatte über ein äußerst schwieriges Thema, das angesiedelt ist zwischen Leben und Tod. Umso begrüßenswerter ist die Sachlichkeit und Empathie, mit der diese Debatte geführt wird. Ich möchte mit einem Einzelschicksal beginnen. Das ist der 13-jährige Trenton McKinley aus den USA, der im März 2018 beim Spielen verunglückt ist und schon für die Organentnahme an die Maschinen angeschlossen war. Die Eltern und auch die Ärzte hatten keine Hoffnung mehr gesehen, und die Organspende sollte eingeleitet werden. Doch dann hat dieser Junge wieder Reaktionen gezeigt, und er konnte tatsächlich sogar wieder gesunden. In einem Video, das seine Mutter postete – das können Sie einem Bericht in der „Welt“ vom 07.05.2018 entnehmen –, sieht man, dass er mit einem Basketball bereits wieder Körbe geworfen hat. Solche Fälle gibt es eben auch, und darauf müssen wir uns auch einstellen bei unseren Planungen zu einer Regelung dieses Themas. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Sohn, eine Tochter, die 18 Jahre alt ist und auf dem Weg von der Disko nach Hause verunglückt. Der Hirntod wird festgestellt, und wir haben den Fall, dass die Widerspruchsregelung eingeführt ist. Als Eltern eines 18-jährigen Kindes haben Sie als Angehörige keine Möglichkeit mehr, wenn nicht die erweiterte Widerspruchslösung beschlossen werden sollte, der Organentnahme Einhalt zu gebieten. Dann würde folgen – und ich finde, es ist ganz wichtig, dass man sich mal ganz konkret vor Augen führt, was bei einer Organspende passiert –: die Entnahme von Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm, von Gewebe, Hornhaut, Blutgefäßen, Haut, Knochen, Knorpeln, Weichteilgewebe etc. Die Angehörigen sehen dann ihr Kind wieder. Kausal wurde der tatsächliche biologische Tod durch die Organentnahme hergestellt, davor war nur der Hirntod festgestellt worden. Und das ist die strittige Frage, die mich als Menschenrechtspolitiker interessiert: Gilt das Recht auf Schutz des Lebens dann nicht mehr, wenn jemand als hirntot deklariert wurde, wo es auch Fehler geben kann, wie bei Trenton, diesem 13-jährigen Jungen in den USA? Solche Fehler kann es geben, und deswegen dürfen wir eine Widerspruchslösung nicht zulassen. Denn wie schon von verschiedenen Rednern, unter anderem vom Kollegen Lindh, gesagt wurde: Es gibt viele Menschen in unserer Gesellschaft, die nicht in der Lage sind, sich aufgrund einer differenzierten Faktenlage tatsächlich eine Meinung zu bilden. Es sind ungefähr 55 Prozent, denen in Fachstudien tatsächlich diese Medical Illiteracy bescheinigt wird, von denen man also nicht erwarten kann und darf – ohne diese Menschen abzuwerten –, dass sie diese komplexen Themen tatsächlich beurteilen können. Und deswegen gilt für mich und für uns – ich denke, die meisten hier im Hause werden uneingeschränkt zustimmen – Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, zu der auch wir gehören. „Die nachfolgenden Grundrechte“ – heißt es in Absatz 3 – „binden Gesetzgebung,“ – also auch uns hier im Hause – „vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ „Jeder hat das Recht auf Leben“ – wird noch ergänzt in Artikel 2 Absatz 2 – „und körperliche Unversehrtheit“, und die gilt gerade im sensiblen Moment des Todes zwischen Hirntod und biologischem Tod. Danke schön. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Kerstin Griese.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über eine sehr persönliche und eine sehr sensible Entscheidung, zu der wir alle unser Gewissen befragen müssen – jede einzelne Abgeordnete, jeder einzelne. Und deshalb will ich auch ganz persönlich sagen, was mich dabei bewegt. Ich habe hier schon öfter Reden zu dem Thema gehalten. 2012, 2018, 2020 haben wir hier im Bundestag über Organspende debattiert, und ich habe immer aktiv für eine Entscheidungslösung plädiert. Ich habe immer geglaubt, ich habe gehofft, dass wir mit mehr Aufklärung, mehr Information, mehr Sensibilisierung, mit Vorbildern, mit Ansprache eine Steigerung der Organspendebereitschaft erreichen. Und wo stehen wir heute? 8 000 Menschen warten auf eine Organspende, 985 Organspenden gab es im letzten Jahr. Gleichzeitig sagen 85 Prozent der Menschen in Deutschland, sie stünden einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Widerspruch. Wir alle haben immer wieder sehr bewegende Briefe von Menschen und ihren Angehörigen bekommen, die auf eine Organspende warten. Und ich sage Ihnen ganz klar: Das hat mich berührt. Ich habe mein Gewissen befragt, und ich komme heute, nach langem Nachdenken, zu der Gewissensentscheidung, dass ich die Widerspruchslösung unterstütze. Ich habe 2020 in einer Bundestagsdebatte gesagt – und ich finde, das stimmt immer noch –: Die Organspende steht in einem unauflösbaren Spannungsverhältnis zwischen Nächstenliebe, Freiheit und Selbstbestimmung. – Ja, dieses Spannungsverhältnis gibt es, und es muss jeder und jede nach seinem und ihrem Gewissen beantworten und bewerten. Ich komme jetzt zu dem Ergebnis, dass es sehr wohl ein Zeichen der Nächstenliebe ist, jedem Erwachsenen in Deutschland einmal im Leben zuzumuten, sich frei und selbstbestimmt zu entscheiden. Ich bin evangelische Christin, und mir ist auch wichtig, was meine Kirche dazu sagt; wir diskutieren das viel. Wenn es in der Stellungnahme der EKD heißt, dass Organspende ein freiwilliger Akt der Nächstenliebe und Solidarität ist, sage ich: Ja, das ist es. Organspende bleibt freiwillig, niemand wird dazu gezwungen, niemand wird dazu verpflichtet. Man muss sich nur entscheiden. Und kann man das nicht jedem zumuten? Kann man das nicht wirklich auch als ein Zeichen, dass wir als Menschen nicht allein auf dieser Welt leben, erwarten. Für mich müssen drei Bedingungen erfüllt sein. Erstens. Die Entscheidung muss frei, ohne jeden Druck, autonom stattfinden können. Zweitens. Wir brauchen niedrigschwellige Informationen in leichter Sprache, in Gebärdensprache, in Brailleschrift, in verschiedenen Sprachen. Wir brauchen eine sehr niedrigschwellige Informationsmöglichkeit und auch immer wieder Informationsmöglichkeiten und Ansprache. Und drittens. Die Entscheidung muss jederzeit widerrufbar sein. Meines Erachtens gewährleistet der vorliegende Vorschlag für eine Widerspruchslösung diese Kriterien. Deshalb sage ich hier an Sie alle gerichtet, liebe Kolleginnen und Kollegen – denn jeder wird einzeln entscheiden müssen –: Gehen Sie in sich! Befragen Sie Ihr Gewissen, ob Sie diese Situation weiterhin so wollen, oder ob es nicht vielleicht doch gerade ein Akt der Nächstenliebe, ein Akt der Solidarität ist, ein Zeichen, dass wir in einer Gemeinschaft von Menschen leben, dass es notwendig ist, über Organspende nachzudenken, und dass es verantwortbar ist, sich einmal im Leben selbstständig und völlig frei zu entscheiden! Ich beantworte das mit Ja. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Ricarda Lang.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist einem Menschen zumutbar, um Leben zu retten? Das ist eine zentrale Frage, der wir uns heute stellen müssen, wenn wir über Organspende diskutieren. Und untrennbar damit verbunden: Was ist unser Verständnis von Freiheit? Ich kann Freiheit als absolute Autonomie definieren, als ein Abwehrrecht gegen gesellschaftliche Verantwortung. Ich kann aber auch dem Theologen Dietrich Bonhoeffer folgen, der gesagt hat: Freiheit und Verantwortung sind korrespondierende Begriffe. Verantwortung setzt die Freiheit sachlich voraus, aber Freiheit besteht nur in der Verantwortung. Und diese Frage, wie wir Freiheit definieren: Wenn wir davon ausgehen, dass Freiheit nicht frei von Gesellschaft ist, sondern eingebettet in Miteinander, Fürsorge und Verantwortlichkeit, dann heißt das auch, dass wir bereit sein müssen, sie mit anderen Schutzgütern abzuwägen, und diese Abwägung passiert in der Debatte über die Widerspruchslösung. Die Abwägung – das will ich gerade als Befürworterin einer Widerspruchslösung sagen – ist nicht trivial. Auf den ersten Blick berührt sie das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Doch auch bei einer Widerspruchslösung ist in jedem Moment eine selbstbestimmte Entscheidung möglich, ob ich Organspender werden möchte oder nicht. Was nicht mehr möglich wäre, das ist, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass es Konsequenzen hat. Die juristische und vor allem die ethische Frage, vor der wir deshalb stehen, ist: Gibt es ein Recht auf Nichtentscheidung, und wie schwer wiegt es? Den Wunsch dazu gibt es auf jeden Fall. Da wird der Organspendeausweis unausgefüllt in die Schublade gelegt, da wird ein Beratungsgespräch aufgeschoben, da kümmert man sich irgendwann drum, ganz sicher irgendwann, nur nicht heute. Und ganz ehrlich: Ich kann das gut verstehen. Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, ist unangenehm. Als junger Mensch fühlt es sich surreal an, mit seinem Vater, seinem Sohn oder seinem Mann darüber zu sprechen, wie es passiert, was passieren wird, wenn man den Lebensweg nicht mehr gemeinsam beschreitet; das ist schmerzhaft. Das gilt insbesondere in einer Gesellschaft, in der wir fälschlicherweise kaum Raum für die Auseinandersetzung mit dem Tod geben, in der wir Sterben in Pflegeheime und Krankenhauszimmer verbannt haben, dass man möglichst wenig davon mitbekommt, und wir Trauern zu einer privaten Angelegenheit erklärt haben von Familien, die so schnell wie möglich wieder funktionieren sollen. Doch wenn ich diesen Wunsch anerkenne und wenn ich mich frage, ob aus dem Wunsch zur Nichtentscheidung auch ein Recht auf Nichtentscheidung erwächst und wie schwer es wiegt, dann muss ich es mit zwei Dingen abwägen. Erstens. Dort, wo zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen wird, wird nicht keine Entscheidung gebraucht; der Entscheidungszwang wandert zu den Angehörigen. Das heißt, wenn ich sage, dass einem Menschen nicht zumutbar ist, sich im Leben mit diesem Thema zu beschäftigen, dann sage ich, dass es den Angehörigen zumutbar ist, diese Entscheidung zu treffen, in einer absoluten Ausnahmesituation, in tiefster Trauer, in kürzester Zeit und im Zweifelsfall, ohne dass man mit dem Menschen, den man liebt und den man gerade verloren hat, jemals darüber gesprochen hat. Zweitens. Auch wenn ich dieses Recht anerkenne, dann muss ich es abwägen mit der Möglichkeit, mehr Leben zu retten. Dann muss ich mich fragen, ob die Freiheit zur Nichtentscheidung schwerer wiegt als der Schutz des Lebens. Ich bin für mich zu dem Ergebnis gekommen, dass das nicht der Fall ist. Deshalb werbe ich hier für eine Mehrheit für die Widerspruchslösung. Es ist niemand zuzumuten, gegen seinen Willen zu einer Spende gezwungen zu werden. Niemals. Aber es ist jedem von uns zuzumuten, uns ein Mal in unserem Leben mit der Organspende zu beschäftigen und eine Entscheidung zu treffen, weil wir damit Menschenleben retten. Und das heißt für mich Freiheit in Verantwortung. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Stella Merendino.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Zuhörende! Solidarität lässt sich nicht gesetzlich verordnen, man muss Bedingungen schaffen, unter denen sie möglich gemacht wird. Als ursprüngliche Verfechterin der Widerspruchsregelung habe ich beim Schreiben meiner Bachelorarbeit zu diesem Thema festgestellt: Je mehr man erfährt, desto komplexer wird das Thema. Und so einfach ist das eigentlich gar nicht. Die Ursachen für die geringen Organspendezahlen liegen vor allem in diesem System, das potenzielle Spender/-innen nicht erkennt und die Angehörigen nicht ausreichend begleitet. Noch immer hängt die Qualität der Prozesse davon ab, in welchem Krankenhaus ein Mensch behandelt wird, sowie von den kratergroßen Unterschieden zwischen den Bundesländern. Noch immer fehlt es vielerorts an freigestellten Transplantationsbeauftragten. Organspende ist somit eine Zusatzaufgabe, eine Side Quest in einem maßlos überlasteten System. Transplantationsbeauftragte brauchen Freistellung; eine Berücksichtigung in der Personalplanung gehört da automatisch mit dazu. Transplantationsbeauftragte können auch Pflegefachpersonen sein; denn es sind häufig die Pflegekräfte, die Angehörige durch die schwersten Stunden begleiten, Fragen beantworten und den Organspendeprozess rund um die Uhr mittragen. Ihre Expertise wird aber, obwohl die Evidenz da ziemlich eindeutig ist, überhaupt nicht beachtet. Ihre strukturelle Einbindung verbessert die Identifikation von Spenderinnen und Spendern sowie die Begleitung der Angehörigen. Und Hand aufs Herz: Wie viele Menschen wissen wirklich, was Hirntod bedeutet? Wie viele wissen, wie eine Organspende abläuft? Wie viele wissen, wer welche Entscheidungen trifft? Und wer kennt diese Gerüchteküche, die zu der Aussage führt: „In meinem Organspendeausweis steht: nur mit Narkose“? Mediziner/-innen lächeln da vielleicht. Aber das sind die realen Ängste der Menschen. Und wenn Menschen verunsichert sind, wenn Misstrauen besteht und wenn Fragen offenbleiben, dann ist das nicht einfach ein individuelles Informationsdefizit, sondern Zeichen von fehlender Aufklärung. Hier stellt sich die Frage, ob Institutionen wie die Bundesärztekammer, die Deutsche Stiftung Organtransplantation und auch wir als Politik die nötige Verantwortung ausreichend wahrgenommen haben. Spanien wird oft als Vorbild bezeichnet. Aber Spanien ist nicht deshalb so erfolgreich, weil die einfach das Kreuzchen irgendwo anders machen. Der spanische Staat hat Verantwortung übernommen und über Jahrzehnte Strukturen aufgebaut und sich das Vertrauen erworben. Deshalb halte ich es für falsch, diese Debatte auf ein Ja oder ein Nein zur Widerspruchslösung zu verkürzen, ohne die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen: Werden Entscheidungen ausreichend transparent getroffen? Sind die entscheidenden Gremien ausgewogen und multiprofessionell besetzt? Haben Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte überhaupt die nötige Zeit, die personellen Kapazitäten, die Angehörigen in einer der schwersten Situationen empathisch zu begleiten? Und ist es überhaupt richtig, dass die Koordinierung eines so sensiblen Bereiches, in dem sich Fragen um Leben und Tod stellen, maßgeblich in den Händen einer privatwirtschaftlich organisierten Stiftung liegen sollte? Die DSO erfüllt öffentliche Aufgaben, unterliegt jedoch nicht denselben Transparenz-, Einblicks- und Beteiligungsanforderungen wie eine staatliche Behörde; und das ist ein großes Problem. Menschen treffen solche Entscheidungen nicht auf der Grundlage von Gesetzestexten, sie treffen diese Entscheidungen, wenn sie verstehen, was passiert, und wenn sie das Gefühl haben, dass verantwortungsvoll gehandelt wird. Schauen Sie sich die Proteste zur GKV-Reform an oder die Aussagen von Herrn Gaß von der DKG, der infrage stellt, ob es einen Unterschied macht, ob eine Intensivpflegekraft 2 oder 2,5 oder 3 Patientinnen oder Patienten gleichzeitig versorgt. Das sind genau diese Spender/-innen, das sind die Empfänger/-innen, über die wir hier sprechen. Wenn angefangen wird, Folgen von Personalmangel kleinzureden und selbst Mortalitätsstatistiken zum Mythos zu erklären, welches Signal versenden wir denn dann? Vertrauen entsteht, wenn Institutionen zeigen, dass Menschenwürde und Patientinnen- bzw. Patientensicherheit an erster Stelle stehen. Der erste und ehrliche Schritt wäre also, diese GKV-Sparreform zu stoppen. Wenn Sie wirklich Menschen helfen wollen, dann stoppen wir das.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede und jeder von uns kann irgendwann auf eine Organspende angewiesen sein. Gleichzeitig warten in Deutschland deutlich mehr Menschen auf ein lebensrettendes Organ, als Organe zur Verfügung stehen. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, Familien und Schicksale, die auf Hoffnung und Hilfe angewiesen sind. Deshalb ist unser gemeinsames Ziel: Wir wollen die Zahl der Organspenden erhöhen und damit mehr Menschen die Chance auf ein Leben oder eine deutliche Verbesserung ihrer Lebensqualität ermöglichen. Unterschiedliche Auffassungen gibt es jedoch hinsichtlich des Weges, auf dem wir dieses Ziel erreichen können. Im Jahr 2022 sind die Regelungen zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft getreten. Die Erwartungen an diese Reform waren hoch. Die Entwicklung der Spenderzahlen zeigt allerdings, dass die gewünschten Fortschritte bislang nur begrenzt erreicht wurden. Aus Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wissen wir, dass eine große Mehrheit der Menschen in Deutschland einer Organspende grundsätzlich positiv gegenübersteht. Aber bedeutet das auch, dass man tatsächlich zu einer Organspende bereit ist? Unsere Aufgabe besteht daher darin, Menschen dabei zu unterstützen, aus einer grundsätzlichen Zustimmung eine bewusste und informierte Entscheidung für eine Organspende zu machen. Ich habe jedoch Zweifel, ob die Widerspruchslösung hierfür der richtige Weg ist. Die Entscheidung über eine Organspende ist eine selbstbestimmte Entscheidung. Selbstbestimmung ist aber auch, sich mit dieser Frage nicht oder noch nicht auseinanderzusetzen. In einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gaben 44 Prozent der Befragten an, dass sie noch nicht zu einer Entscheidung gekommen seien. 22 Prozent dieser 44 Prozent erklärten, dass sie sich mit dem Thema derzeit nicht beschäftigen wollen. Die Widerspruchslösung würde den Ausgangspunkt verändern. Jeder Mensch wäre zunächst als Spender registriert, sofern er nicht aktiv widerspricht. Damit entsteht faktisch die Notwendigkeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine Entscheidung ausdrücklich zu dokumentieren. Diesen Ansatz sehe ich vor allem aus verfassungsrechtlicher Sicht kritisch. Die Widerspruchslösung greift in das Recht auf Selbstbestimmung als Ausfluss von Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ein. Dieser Grundrechtseingriff muss verhältnismäßig sein. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob die gewählte Maßnahme erforderlich ist oder ob andere, weniger eingriffsintensive Mittel zur Verfügung stehen, um dasselbe Ziel zu erreichen. Genau an diesem Punkt habe ich Bedenken. Mit der Widerspruchslösung entscheidet der Gesetzgeber für den Bürger; dessen Selbstbestimmungsrecht wird eingeschränkt. Demgegenüber ist die bestehende Einwilligungslösung das mildere Mittel. Ob ein Weg zur Steigerung der Zahl von Organspenden beiträgt, hängt in jedem Fall – egal wofür wir uns entscheiden würden – von der Information der Bevölkerung ab. Wir haben das Potenzial der Aufklärung bisher bei Weitem nicht ausgeschöpft. Bevor wir den bisherigen Weg komplett ändern, sollten wir die Information der Bürger verstärken, jeden Bürger verbindlich ansprechen und auch die Registrierung massiv vereinfachen. Aus meiner Sicht ist die bestehende Einwilligungslösung daher die richtige Grundlage, um bei dieser Aufgabe, mehr um Organspenden zu werben, weiterzumachen. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen! Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin ist Beatrix von Storch.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Insbesondere die Widerspruchsbefürworter! Ich habe gute Nachrichten für Sie. Ab heute Nacht, Punkt 0 Uhr, wird jedes Mitglied des Bundestages, das vorher nicht aktiv widersprochen hat, automatisch Mitglied in dem neugegründeten Freundeskreis der AfD. Natürlich können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Dafür müssen Sie nur auf unsere Webseite gehen, ein Dokument herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben, einscannen, zurückschicken an unseren Parlamentarischen Geschäftsführer. Aber beachten Sie bitte: Nach 22 Uhr können wir die Widersprüche nicht mehr berücksichtigen. Freuen Sie sich also darauf, ab morgen auf unserer Liste „Freunde der AfD-Fraktion“ zu erscheinen. Natürlich ist das absurd. Das finden Sie zu Recht absurd, weil der Verzicht auf Widerspruch eben keine Zustimmung ist. Aber genau dieses Prinzip soll bei der Widerspruchslösung für die Organspende gelten. Für Sie wäre es ein Skandal, wenn Sie ohne Widerspruch automatisch Mitglied im AfD-Freundeskreis würden – der Eintrag auf einer Liste. Aber gleichzeitig wollen Sie beschließen, dass jeder Mensch ohne Widerspruch sein eigenes noch schlagendes Herz verlieren kann. Nicht nur ein Eintrag auf einer Liste, sondern man operiert ihm das Herz heraus, das noch schlägt – ohne Widerspruch. Das ist das Prinzip der Widerspruchslösung: Wer nicht widerspricht, stimmt zu. Heiligt der nachvollziehbare gute Zweck diese Mittel? Das kehrt fundamentale Rechtsprinzipien um. Eine Zustimmung setzt eine bewusste Willenserklärung voraus. Der Verzicht auf Widerspruch ist weder rechtlich noch moralisch eine Zustimmung und setzt Bürger unter massiven Rechtfertigungsdruck. Staaten wie Kuba, die DDR oder Nordkorea verlangen oder verlangten ein aktives Bekenntnis. In einer freiheitlichen Demokratie aber gibt es ein Recht auf Schweigen, auch ein Recht, durch Schweigen zu verweigern. Dieses Recht wollen Sie abschaffen. Bei der elektronischen Patientenakte haben Sie das bereits getan. Patienten, die widersprochen haben, sind jetzt als Verweigerer im System markiert, an einem elektronischen Pranger – ein Instrument moralischer Erpressung. Das Prinzip lautet: Wer nicht aktiv sagt, dass er keine Organe spenden will, will spenden. Wer nicht aktiv sagt, dass er keine mRNA-Impfung haben möchte, wird mit mRNA geimpft. Und wer nicht aktiv sagt, dass seine Daten nicht weitergegeben werden dürfen, will sie weitergeben. – In Zukunft kann das auch noch auf weitere Felder ausgeweitet werden. Der Umgang mit der Organspende zeigt ein Menschenbild, das ich nicht teile: Der Mensch, sein Körper, sei verwertbar. Während viele Religionen den Tod mit dem Herzstillstand verbinden, definieren wir den Tod als Hirntod. Der Kinderarzt Professor Paul Byrne nannte den Hirntod – Zitat – ein künstliches Konstrukt, geschaffen, um lebende Menschen zu Organquellen zu machen. Byrne weigerte sich 1975, einem Kind nach diagnostiziertem Hirntod die Organe zu entnehmen, und behandelte es weiter. Das Kind überlebte. Davon gibt es zahllose Fälle. Wer das Risiko bewusst und freiwillig auf sich nimmt, der handelt aus einem Akt der aktiven Nächstenliebe. Das ist gut. Aber Nächstenliebe lässt sich nicht verordnen. Und – ganz wichtig –: Wer da nicht mitmacht, der muss sich nicht entschuldigen. Der Staat hat nicht das Recht, jeden pauschal zum Spender zu erklären, der nicht widerspricht. Der Mensch ist kein Ersatzteillager. Sie berufen sich auf Artikel 1 Grundgesetz: die Würde des Menschen. Doch die Widerspruchsregelung ist mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Mahmut Özdemir.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin an dieses Rednerpult als Unterzeichner der Entscheidungslösung getreten und trete an dieses Pult, um zu überzeugen. Aber ich bin hier auch ans Pult getreten, um überzeugt werden zu können und mich überzeugen zu lassen. Das ist den Vorrednerinnen und Vorrednern bislang jedoch nicht gelungen. Ehrlich gesagt: Die Zahlen haben wir heute zur Kenntnis genommen. Wir wissen oder wir glauben zu wissen, dass wir etwas wissen, nämlich: 580 000 Spenderinnen und Spender sind registriert, und 8 199 Menschen warten auf ein Organ; sie stehen auf der entsprechenden Warteliste. Aber sind das denn wirklich die genauen Zahlen? Wie viele hier im Raum haben das möglicherweise im Stillen mit ihren Angehörigen, mit ihrer Familie für sich entschieden und beschlossen? Oder wie viele behalten das im Respekt vor ihren Angehörigen, weil diese möglicherweise eine andere ethische oder andere religiöse Auffassung haben, für sich oder haben es mit einem Tattoo oder mit einem Ausweis oder mit einer Patientenverfügung getan? Ich habe mich mit meinen Eltern zuletzt über die Patientenverfügung unterhalten, weil ein naher Angehöriger ein schweres Schicksal erleiden muss. Ich habe sie gefragt: Habt ihr eine Patientenverfügung? Wie machen wir das mit Organen? Was machen wir eigentlich, wenn beispielsweise ich daliege und jemand darüber entscheiden muss, die Maschinen abzustellen? Will ich euch das zumuten, ja oder nein? – Deshalb habe ich das alles für mich im Stillen geregelt. Es ist im Übrigen meine negative Meinungsfreiheit – abgesehen von der Widerspruchslösung –, zu sagen: Das behalte ich für mich. – Zu sagen, ich mache das nicht öffentlich, ist eine genauso gute Entscheidung, wie zu sagen, ich mache das öffentlich. Gerade darum geht es doch. Darum geht es bei einer Spende, darum geht es bei einer autonomen Entscheidung, darum geht es auch bei der Selbstbestimmung. Und aktuell haben wir eine Lösung, durch die man seine Entscheidung für sich behalten kann. Würden Sie es beispielsweise, wenn Sie wüssten, dass jemand nicht Organspender ist, für gerecht empfinden, dass eine solche Person, wenn sie in einer schicksalhaften Lage ist, auch ein Organ gespendet bekommen soll, ja oder nein? Ist das gerecht? Darf man sich beispielsweise solche Fragen stellen? Sind solche Fragen verpönt? Oder ist es immer der Wille des Spenders oder der Spenderin, der entscheidend ist? Wie kann ein Spender oder eine Spenderin denn darauf reagieren, wenn staatlich verordnet wurde, über den leblosen oder den vermeintlich leblosen Körper nach dem Hirntod zu entscheiden? Vergesslichkeit ist ein Argument, keine Entscheidung zu treffen, Aufschiebung, Desinteresse, Überforderung – das haben wir gerade gehört –, andere Prioritätensetzung. Auch das Bildungsniveau, Sprachbarrieren und Bildungsbarrieren sind entsprechende Dinge. In Fällen, in denen es jemandem möglicherweise egal war oder er nicht in der Lage war, selber eine Entscheidung herbeizuführen oder sie geistig zu durchdenken, sagen wir demnächst als Staat für die Person: Ja, nach dem Tod bist du eine Spenderin oder ein Spender. – Und das kann nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bei aller Emotionalität und bei aller Empathie, die ich aufbringen möchte, haben wir hier als Staat eine Rechtsentscheidung zu treffen. Schon die Römer wussten, dass ein Volk durch die Einheit, durch die Konsensualität im Recht und den gemeinsamen Nutzen zusammenkommt. Deshalb wird von uns nichts weniger verlangt, als eine nüchterne, eine sachliche Entscheidung zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns hier bereits mit Richterrecht geholfen und uns beim Recht auf selbstbestimmtes Sterben Orientierung gegeben. Wir müssen auch sehen: Staatliche Eingriffe wie eine Impfpflicht oder auch Zwangsmaßnahmen nach der StPO und dem Strafvollzugsgesetz sind die einzigen vergleichbaren Fälle, die wir kennen. Oder: Junge Männer fragten wir bis vor Kurzem, ob sie in der Lage sind, jemand anderes zu töten, und zum Dienst an der Waffe herangezogen werden wollen. Aber im gleichen Atemzug leben wir in einer Rechtsordnung, die schwangeren Frauen eine Pflichtberatung angedeihen lässt, was ich nicht für richtig halte. Das sind die Dinge, die wir uns auch noch mal vor Augen führen müssen. In Anbetracht der Redezeit: Nur eine aktive, selbstbestimmte, eigene Entscheidung zu einem eigens gewählten Zeitpunkt, und zwar in einem vertrauten Umfeld, die ich öffentlich machen oder nur für mich behalten kann, ist eine Entscheidung, die den Spenderinnen und Spendern und auch der Organspende guttut. Im Übrigen ist nur die Freiheit in der Lage, die Zahl der Organspenden zu steigern. Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Swantje Henrike Michaelsen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt ein Ziel, das uns alle eint: Wir wollen, dass zukünftig mehr Menschen durch Organspenden gerettet werden. Und deshalb trifft es mich tief, wenn mir, weil ich mich für die aktive Zustimmung zur Organspende ausspreche, unterstellt wird, ich wolle die Spendenbereitschaft nicht erhöhen; denn das Gegenteil ist der Fall. Wir verfolgen dasselbe Ziel: mehr Organspenden und mehr gerettete Leben. Und ich möchte noch einmal sehr klar sagen: Der Unterschied liegt nicht im Ziel, sondern im Weg dorthin. Ich selbst besitze seit Jahrzehnten einen Organspendeausweis. Ich halte die Organspende für wichtig und habe mich bewusst dafür entschieden. Dabei war meine Entscheidung auch immer wieder ein Prozess. So habe ich im Laufe meines Lebens Organe ausgeschlossen und wieder aufgenommen. Das hat mir gezeigt: Es ist eben keine einmalige Entscheidung, sondern eine, die durch das Leben geprägt wird und immer wieder verändert werden kann. Und noch etwas habe ich gelernt: Ich bin in meinem gesamten Leben noch kein einziges Mal strukturell auf die Organspende angesprochen worden – nicht bei der Ärztin, nicht bei der Beantragung meines Personalausweises, ja nicht einmal, als ich Bundestagsabgeordnete wurde. Wenn es uns aber bisher nicht gelungen ist, Menschen strukturell mit dem Thema Organspende in Berührung zu bringen, wie wollen wir dann sicherstellen, dass sie ihren Widerspruch effektiv wahrnehmen können? Es wäre mehr als gewagt, einfach davon auszugehen, dass fast alle Menschen zustimmen würden, nur weil Umfragen eine grundsätzlich positive Einstellung von 85 Prozent zeigen. Wir wissen doch: Eine grundsätzliche Haltung und eine konkrete Entscheidung, zumal von dieser höchstpersönlichen Dimension, sind zwei völlig verschiedene Dinge. Wir haben heute mehrfach gehört, dass alle Menschen widersprechen können. Aber was ist mit denjenigen, die es nicht können, die nicht erreicht werden? Weitaus mehr Menschen sind mit der existenziellen Frage nach Tod und Sterben überfordert, als Menschen formal nicht einwilligungsfähig sind. Ich spreche hier von Millionen Menschen in Deutschland, die komplexe Texte nicht erfassen können, Menschen mit Sprachbarrieren, Menschen ohne festen Wohnsitz oder solchen, deren Alltag durch soziale und ökonomische Herausforderungen so belastet ist, dass kaum Raum für solche Fragen bleibt. Und es braucht keine große Fantasie, um zu erkennen, dass eine Widerspruchsregelung hier eine soziale Unwucht erzeugen kann. Dann würden vor allem Menschen aus vulnerablen Gruppen überproportional oft gegen ihren eigentlichen Willen zu Spenderinnen oder Spendern werden. Und dann sprechen wir nicht mehr von einer Spende; denn eine Spende ist eine freiwillige Gabe. Aber wenn Schweigen als Zustimmung gewertet wird, wird aus der freiwilligen Gabe eine staatliche Abgabeerwartung. Artikel 1 unseres Grundgesetzes besagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Und das gilt über den Tod hinaus. Eine Organspende ist eine höchstpersönliche Entscheidung, und Schweigen darf niemals Zustimmung bedeuten. Jeder Mensch hat das Recht, sich zu entscheiden, und er hat eben auch das Recht, sich nicht mit diesem Thema auseinandersetzen zu müssen. Es ist unsere politische Aufgabe, Strukturen zu schaffen, die es allen Menschen ermöglichen, sich umfassend zu informieren und auf dieser Basis eine bewusste Entscheidung zu treffen. Und wenn wir es schaffen, Hürden abzubauen und echte Aufklärung zu betreiben, dann brauchen wir keine Widerspruchsregelung; denn dann können sich alle, die wollen, aktiv und selbstbestimmt für eine Organspende entscheiden. Nur Ja heißt Ja. Und deshalb werbe ich heute für die aktive Zustimmung zur Organspende. Kombinieren wir diese mit massiver Aufklärung, einfacheren Verfahren zur Dokumentation, besseren Strukturen in den Kliniken und dem Abbau von Barrieren! So erreichen wir mehr Organspenden, aber auf einem Weg, der freiwillig, selbstbestimmt und würdevoll ist. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Professor Dr. Hans Theiss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 600 bis 700 Menschen sterben jährlich in Deutschland, während sie auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen. Diese Menschen könnten überleben, wenn wir mehr Spenderorgane in Deutschland zur Verfügung hätten. Ich war über zehn Jahre kardiologischer Oberarzt einer Intensivstation an einem der größten Transplantationszentren unseres Landes. Dort habe ich viele Patienten auf dem Weg zur Organtransplantation begleitet. Ich musste aber auch viele – zu viele – Menschen ärztlich in den Tod begleiten, weil kein passendes Spenderorgan rechtzeitig zur Verfügung stand. Die Widerspruchsregelung kann das ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Bundesärztekammer fordert sie, die großen Fachgesellschaften der Chirurgie, der inneren Medizin, der Intensivmedizin fordern sie – weil wir Ärzte zu viele Patienten, die auf ein Organ warteten, in den Tod begleiten mussten, statt sie retten zu können. Unser hippokratischer Eid aber verpflichtet uns als Ärzte, Leben zu retten. Deutschland ist im europäischen Vergleich nur auf dem 22. Platz bei der Organspenderquote pro Einwohner. Das ist vollkommen inakzeptabel. Die bei der Organspende führenden 14 europäischen Länder haben alle, wirklich alle die Widerspruchsregelung. Alle neun Nachbarländer Deutschlands haben sich für die Widerspruchsregelung entschieden. Sobald man die deutsche Grenze übertritt, unterliegt man automatisch der Widerspruchsregelung. Frankreich, Österreich, Polen, Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Tschechien, Schweiz – in all diesen Ländern gilt die Widerspruchsregelung, ohne gesellschaftliche Verwerfungen und ohne Verlust der persönlichen Freiheit. In Eurotransplant hat sich Deutschland mit sieben weiteren Ländern zusammengeschlossen, um grenzübergreifend in einem fairen Austausch die Organe so zu verteilen, dass sie medizinisch am besten zu den jeweiligen Empfängern passen. Alle anderen sieben Länder haben die Widerspruchsregelung, nur Deutschland nicht. Gleichzeitig ist Deutschland Nettoempfänger bei den Organen. In 2025 wurden 320 Organe aus Deutschland exportiert und 553 Organe importiert. Wir profitieren also als Trittbrettfahrer von der Widerspruchslösung in anderen Ländern. Das empfinde ich als höchst unfair und ethisch fragwürdig. Immer wieder kommt die Frage: Sprechen die wissenschaftlichen Daten für oder gegen die Widerspruchsregelung? Ich habe viele Jahre wissenschaftlich an einer Universitätsklinik gearbeitet und kann Ihnen versichern, dass die Datenlage insgesamt für die Widerspruchsregelung spricht. Von 26 Längs- und Querschnittsstudien sprechen 21 insgesamt für die Widerspruchsregelung, die natürlich in andere Maßnahmen eingebettet sein muss. Bei einer ehrlichen wissenschaftlichen Bewertung ist es immer wichtig, das Gesamtbild der Studien zu betrachten; denn es gibt kaum eine ärztliche Therapie, ein Medikament oder eine Operation, bei der die Datenlage zu 100 Prozent einheitlich wäre. Bei der Widerspruchsregelung kann ich Ihnen aber versichern, dass insgesamt die übergroße Mehrzahl der Studien für die Einführung einer Widerspruchsregelung spricht. Dies sehen auch die allermeisten Ärztinnen und Ärzte, die ich persönlich kenne, so. Insgesamt lässt sich sagen, dass die bisherigen Maßnahmen mit Aufklärungskampagnen, ob über die Krankenkassen oder staatlicherseits, einfach nichts gebracht haben. Auch der Gegenentwurf würde diese Serie der Erfolglosigkeit nur fortschreiben – eine Erfolglosigkeit, die Jahr für Jahr weiterhin in Deutschland 600 bis 700 Menschen das Leben kosten wird. Viele andere Länder in Europa haben es vorgemacht; es ist allerhöchste Zeit, dass Deutschland jetzt nachfolgt. Entscheiden Sie sich bitte für das Leben, entscheiden Sie sich bitte für die Widerspruchsregelung. Die Zeit ist reif! Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Nicole Höchst.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir gehen in sehr schwierigen Zeiten als Gesetzgeber gemeinsam den Weg, den Menschen mit seiner gottgegebenen Würde zu bewahren und ihn in einer transformatorischen Ära so zu unterstützen, dass dies sich einfügt in unser Sein als freie und verantwortungsvolle Geschöpfe und zugleich als demütige Mitschöpfer in einer vorgegebenen Ordnung. Unsere Werte ruhen insbesondere auf dem Naturrecht, der christlichen Soziallehre und der humanistischen Philosophie. Uns muss daher weiterhin die Leitfrage bestimmen: Was darf der Mensch? Nicht: Was kann er? Nur so bleibt er Mensch in einer göttlichen und natürlichen Ordnung. Gerade in der Debatte um die Organspende wird dies deutlich. Die katholische Kirche sieht die Organspende als möglichen Akt der Nächstenliebe, jedoch nur bei freiwilliger, informierter Zustimmung und höchster Gewissheit über den Tod des Spenders. Der Leib darf nicht zur Verfügungsmasse werden. Die in der Diskussion stehende Widerspruchslösung hingegen unterstellt eine Einwilligung, wo keine aktive vorliegt und womöglich keine aktive, selbstbestimmte mehr gegeben werden kann oder will. Sie nimmt dem Menschen in der akuten Situation die Möglichkeit, selbst oder durch Angehörige zu entscheiden. Sie ignoriert die religiösen Vorbehalte vieler Christen, Muslime und orthodoxer Juden, die den Hirntod nicht durchgängig als vollständigen Tod anerkennen und die Integrität des Körpers betonen. Und sie steht im Widerspruch zur Würde des Grundgesetzes und zu philosophischer Anthropologie. Die Widerspruchslösung bei der Organspende behandelt den Leib potenziell als verfügbare Ressource. Der Mensch aber ist keine Ressource für gesellschaftliche Zwecke, auch wenn es die Lebensrettung anderer ist. Die eigene innewohnende Würde endet nicht mit dem Tod. Technische Machbarkeit und Kommerz dürfen sich nicht über ethische Grenzen hinwegsetzen können. Transhumanismus und Entkopplung des Menschen von der Schöpfung sind bereits weit fortgeschritten. Die Menschheit schickt sich an, die natürliche Ordnung auf den Kopf zu stellen. Im Grundgesetz heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Würde folgt aber daraus, dass der Mensch Subjekt dieses Gesetzes ist, nicht Objekt von Planung und Verfügung. Der Leib des Einzelnen ist nicht Eigentum des Staates, ist nicht Eigentum der Gesellschaft oder einer Erwartungshaltung, sondern Ausdruck der personalen Existenz. Eine Politik, die den Leib ohne ausdrückliche informierte Zustimmung verfügbar macht, verletzt das Primat der Person vor dem Kollektiv. Werte Kollegen, es gibt kein Recht auf die Organe anderer Menschen. Es gibt keine Pflicht zur Barmherzigkeit. Es gibt ein Recht auf Nichtentscheidung. Lassen Sie uns daher bei der Entscheidungslösung bleiben, die echte Freiwilligkeit und Aufklärung stärkt. Bewahren wir den Menschen als freies und verantwortungsvolles Wesen. Diese Überlegungen verbinden christliche Schöpfungstheologie, naturrechtliche Vernunft, humanistische Freiheit und unverbrüchliche Grundgesetztreue. Ich danke von Herzen allen Spendern, die freiwillig und aus Überzeugung die Barmherzigkeit der Organspende gewähren. Vielen herzlichen Dank! Sie sind Helden. Wir brauchen mehr davon. Vielen Dank. Als nächste Stimme in der Aussprache hören wir Dr. Karl Lauterbach.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Heute debattieren wir erneut die Widerspruchslösung, wie wir das 2020 gemacht haben und wie wir das 2024 gemacht haben. Seit 2020 sind 6 000 Menschen, die auf der Warteliste standen, gestorben. Kinder haben ihre Mütter verloren, Mütter haben Kinder verloren, Väter haben Kinder verloren, geliebte Partner sind gestorben – und wir drehen uns mit dieser Debatte im Kreis. Die Widerspruchslösung kann die Spenderzahlen in Deutschland verdoppeln. Die Studienlage – Kollege Theiss hat es ausgeführt – ist diesbezüglich eindeutig. Kein einziges Land in Europa hat es ohne Widerspruchslösung geschafft, hohe Spenderzahlen zu bekommen. Das ist niemandem gelungen. Es ist richtig, dass es manchmal auch anderer Grundlagen bedarf. Aber die haben wir geschaffen. Ganz ehrlich gesagt: Mir tut es weh, wenn ich hier höre, die Leute in den Krankenhäusern sollten sich mehr dafür einsetzen, diese Organe zu gewinnen. Was glauben Sie, was in den Krankenhäusern geschieht? Die Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte kämpfen um jeden Einzelnen. Zuerst kämpfen sie um denjenigen, der zu sterben droht, und danach kämpfen sie für das Organ. Und beides Mal verlieren sie. Das ist die Realität in den Krankenhäusern, vor der wir nicht wegschauen dürfen. Wir würden mit einer Widerspruchslösung die Zahl derer, die ein Herz, eine Lunge oder eine Leber bekommen, von 30 bis 40 Prozent auf 80 bis 90 Prozent erhöhen. Kaum jemand, der für eine Herz- und eine Lungentransplantation auf der Warteliste steht, würde versterben. Wir würden die Wartezeiten für Nieren von derzeit acht bis neun Jahren auf drei bis vier Jahre verkürzen. Weniger Verzweiflung, weniger hohe Kosten, weniger Unsicherheit, weniger Leid – das können wir mit dieser Debatte erreichen. Ich kann eines hier sicher sagen – das gilt für jeden, der hier sitzt –: Diejenigen, die für die Widerspruchslösung sind, diejenigen, die dagegen sind, diejenigen, die noch unentschieden sind – was haben alle gemeinsam? In dem Moment, wo wir selbst ein Organ benötigen, geht jeder Einzelne von uns auf die Warteliste. Das ist die Statistik. Jeder Einzelne. Weniger als 1 Prozent der Menschen, die ein Organ benötigen, sagen: Ich will nicht auf die Warteliste. – Auf der Warteliste würden auch diejenigen stehen, die hier heute noch gesagt haben, sie sprechen dem Staat das Vertrauen ab, eine solche Warteliste zu führen. Wenn sie selbst betroffen sind – das sage ich Ihnen aus Erfahrung –, wird dieses Vertrauen da sein. Auch diejenigen, die hier heute argumentiert haben, man könne sich auf die Feststellung des Hirntods nicht verlassen, werden sich in dem Moment darauf verlassen, in dem sie selbst oder das eigene Kind auf diese Definition angewiesen sind. Das ist eine unehrliche Debatte, die wir hier nicht führen dürfen. Es ist richtig, dass eine so wichtige Entscheidung eine aktive Entscheidung sein muss. Aber wir haben hier nur die Wahl zwischen einer aktiven Entscheidung für den Widerspruch oder einer aktiven Entscheidung für das Einverständnis. Wenn wir die aktive Entscheidung für den Widerspruch treffen, dann schaffen wir es, dass das, was die Bevölkerung will, nämlich mehr Spenden, auch in der Praxis passiert. Wir brauchen nicht eine erneute Kampagne, Herr Brand, um Gottes willen. Die Bevölkerung hat sich eine Meinung zur Spende gebildet. Die Mehrheit will spenden. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass die Mehrheit auch spenden kann, und nicht Zeit und Geld verlieren für eine weitere unwürdige und sinnlose Kampagne. Als nächste Stimme in der Aussprache hören wir Klaus-Peter Willsch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Es gibt Debatten in diesem Haus, die werden hart geführt – das ist Teil des Ideenwettbewerbs in der Demokratie –, und es gibt Debatten wie diese: Debatten, in denen es keine einfachen Antworten gibt, Debatten, in denen man anderen nicht böse Absichten unterstellen sollte, nur weil man zu einem anderen Ergebnis kommt, Debatten, bei denen es nicht um Parteitaktik und Lagerlogik geht, sondern um wirkliche Gewissensfragen. Meine Antwort auf die Frage, welcher der richtige Weg zu mehr Organspenden ist, habe ich mir nicht leicht gemacht. Ich habe Gespräche in der Familie, mit Mitarbeitern, mit Kollegen, mit Ärzten, mit Menschen, die unmittelbar betroffen sind, geführt. Uns alle eint – das haben viele betont – ein Ziel: mehr Menschenleben zu retten und mehr Organspenden zu ermöglichen. Nur über den Weg dorthin gibt es unterschiedliche Auffassungen. Nach reiflicher Abwägung bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass Vertrauen, Freiwilligkeit und Selbstbestimmung die Grundlage unseres Organspendensystems bleiben müssen. Vielleicht ist das ein sehr persönlicher Gedanke, aber ich tue mich schwer damit, den menschlichen Körper ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Verfügbarkeit von Organen zu betrachten. Organspende ist ein Akt großer Menschlichkeit, ein letztes Geschenk an andere Mitmenschen. Gerade deshalb sollte sie auf einer bewussten, freiwillig und ausdrücklich getroffenen Entscheidung beruhen. Wir sollten aber auch an diejenigen denken, die nicht jeden Behördenbrief verstehen, die sprachliche Hürden haben, die mit psychischen Belastungen leben oder für die religiöse Überzeugungen eine besondere Rolle spielen. Ein freiheitlicher Staat darf aus ihrem Schweigen keine Zustimmung ableiten. Niemand darf allein deshalb Organspender werden, weil er nicht wusste, dass er hätte widersprechen müssen. Die Zustimmung zur Organspende ist in Deutschland so hoch wie nie. Rund 85 Prozent der Menschen stehen ihr positiv gegenüber; das ist der demoskopische Befund. Das Problem liegt also nicht in mangelnder Bereitschaft, sondern darin, dass diese Bereitschaft zu selten dokumentiert wird. Wer daraus den Schluss zieht, dass wir diesen Mangel per Widerspruchslösung, also mit simulierter Zustimmung, beheben können, greift nach meiner Überzeugung zu kurz. Die menschliche Person ist von unserem Schöpfergott mit freiem Willen ausgestattet. Sie ist befähigt zur sittlichen Entscheidung. Wir können Rat geben, werben, Wege leicht machen. Aber wir können diese höchstpersönliche Entscheidung der Selbstbestimmung über die leibliche Hülle nicht im Wege der Ersatzvornahme regeln. Es ist noch einiges zu tun. Das Organspende-Register ist mit erheblichen Verzögerungen gestartet. Die Registrierung ist bis heute unnötig kompliziert. Millionen Menschen wissen gar nicht, dass es das Register überhaupt gibt. Deshalb sagen wir: bestehende Möglichkeiten ausschöpfen, gerne über weitere Elemente diskutieren, aber nicht am Grundsatz der Freiwilligkeit rühren. Vielen Dank. Als nächste Stimme hören wir Martina Kempf.
Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kollegen und Besucher! Aus meiner Perspektive als Juristin sprechen folgende rechtliche Argumente entscheidend gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Widerspruchsregelung bei der Organspende: Die Befürworter der Widerspruchsregelung gehen von der Annahme aus, die Bevölkerung sei überwiegend persönlich für Organspende, die Leute hätten es nur nicht dokumentiert und man könne so ein Schweigen als fiktive Einwilligung werten. Die Frage der entsprechenden Studie an die Bürger war aber dahin gestellt, ob man nach ihrem Tod grundsätzlich Organe entnehmen dürfe. Mit dem Wort „Tod“ verbinden Bürger gewöhnlich gedanklich einen Zustand als Leiche. Doch dies trifft auf einen Hirntoten nicht zu. Dieser Mensch hat zum Zeitpunkt einer Organspende noch 97 Prozent aller seiner Körperfunktionen, nur das Gehirn ist ausgefallen. Daher kann eine schwangere hirntote Frau sogar noch monatelang weiter ihr ungeborenes Kind austragen. Eine grundsätzliche Bereitschaft in der Bevölkerung zur Organspende kann nicht als konkrete Bereitschaft interpretiert werden. Abstrakt stimmen viele in ihrem Leben etwas zu, aber wenn sie es konkret betrifft, sieht die Bewertung oft ganz anders aus. Bei Hirntoten finden die für den Tod typischen Desintegrations- und Absterbeprozesse nicht statt. Das Hirntodkonzept wurde erst in den 60er-Jahren erfunden. Da Hirntote also nicht wirklich tot sind, haben sie weiterhin das Grundrecht auf Leben. Vor medizinischen Eingriffen muss ein Patient aufgeklärt worden sein und verstanden haben, worum es geht. Die sogenannte Gesundheitskompetenz ist aber bei 54 Prozent der Bevölkerung schon eingeschränkt. Solange für Organentnahmen wie derzeit eine Zustimmungslösung gilt, kann sich jeder frei entscheiden, ob und wie er sich mit dem Thema beschäftigt und informiert. Im Rahmen der Widerspruchslösung entsteht dagegen ein Zwang, sich mit dem Thema zu befassen, da man ohne Widerspruch im Falle des Hirntodes zu einer Organentnahme herangezogen wird. Gemäß dem Transplantationsgesetz muss die Aufklärung schon bei der bestehenden Regelung umfassend und ergebnisoffen sein, damit jeder eine informierte Entscheidung über Organspende treffen kann. Doch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt zwar eine 140-seitige Broschüre zum Thema Organspende heraus, sie unterschlägt darin aber die Argumente derjenigen, die das Hirntodkriterium kritisch sehen. Es wird darin nicht einmal angedeutet, dass es Gegenansichten gibt. Es ist nicht zu erwarten, dass es bei Geltung einer Widerspruchslösung zu einer inhaltlich verbesserten Aufklärung kommen würde, denn das ist nicht beabsichtigt. Und die Aufklärung wäre auch sehr schwer wegen der gerade dargelegten Probleme bezüglich der Aufklärungsfähigkeit eines erheblichen Teils der Bevölkerung. Bei der Widerspruchsregelung ist der Eingriff in die negative Selbstbestimmung, also das Recht aller Bürger, sich nicht entscheiden zu müssen, unverhältnismäßig und damit verfassungsrechtlich unzulässig, weil von den Betroffenen eine Entscheidung verlangt wird, die sie ohne vorherige umfassende und vor allem neutrale Aufklärung nicht treffen können. Damit ist die Widerspruchslösung verfassungsrechtlich abzulehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Wir hören Dr. Lars Castellucci.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in einer Vereinbarten Debatte über die Organspende, also debattieren wir. Ich will auf einige der Argumente eingehen, die wir heute hier schon gehört haben. Zunächst zum Kollegen Thomas Gebhart. Sie haben gesagt, alle Nachbarländer um uns herum praktizierten die Widerspruchsregelung und seien erfolgreicher als wir. Also könne man doch die berechtigte Hoffnung haben, dass die Widerspruchsregelung auch bei uns eine Verbesserung bringen könne. Lieber Herr Kollege Gebhart, wir haben aber keine Studien, die die Widerspruchsregelung so isoliert betrachten, dass man eindeutig sagen könnte, genau die Einführung einer Widerspruchsregelung habe in diesen Ländern zu einer Verbesserung geführt. Solche Studien sind nicht da. Die Forschungslage ist nicht eindeutig. Wir haben sogar Studien, die sagen: Möglicherweise geht der Anstieg der Zahl der postmortalen Spenden einher mit einem Absinken der Zahl der Lebendspenden, weil die Menschen glauben, jetzt wäre die Sache ja geregelt. Dann geht es sogar nach hinten los. Herr Dr. Theiss, Sie haben die Schweiz erwähnt. Ja, richtig, die Schweiz hat jetzt in einer Volksabstimmung entschieden, dass dort die Widerspruchslösung gelten soll. Aber bislang ist diese Regel noch gar nicht in Kraft. Das heißt, die Schweiz ist ein Vorbild für uns, aber auf der Basis einer Zustimmungsregelung, so wie sie heute auch bei uns gilt. Sie haben Spanien erwähnt. Dort gilt aber, dass auch bei einem Herztod Organe entnommen werden können. Dort ist die Organisation in den Krankenhäusern besser. Dort werden sogar Angehörige gefragt. Ohne dass Angehörige auch Ja sagen, wird dort kein Arzt ein Organ entnehmen. Das ist eine fundamental andere Lösung als die, die hier mit der Widerspruchsregelung vorgeschlagen worden ist. Wir haben in Deutschland beispielsweise das Uniklinikum Regensburg. Es ist zehnmal besser als das schlechteste Uniklinikum in Deutschland. Selbst unter gleichen Rahmenbedingungen haben wir also Vorbilder. Und deswegen, lieber Kollege Gebhart: Die Hoffnung darf gerne dazukommen, aber zuerst ist es unsere Aufgabe, auf Evidenz und auf Fakten zu setzen. Dann wurde gesagt, wir befreiten Angehörige mit der Widerspruchsregelung aus einer konfliktbehafteten Situation. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt genauso Stimmen aus der Wissenschaft und aus der Ärzteschaft, die das Gegenteil sagen. Der Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes führt uns folgendes Beispiel vor Augen: Wenn jemand auf der Intensivstation im Sterben läge und seine anwesenden Angehörigen gefragt würden: „Wissen Sie von einer Dokumentation? Was ist der Wille des Angehörigen?“, dann wären da Unsicherheit und Überforderung. Wenn es keine Dokumentation gäbe, würde der Leichnam raustransportiert, und die Menschen fühlten sich überfahren in einer Situation, die eigentlich Sensibilität erfordert. – Ich finde, solche Szenen dürfen wir in den Krankenhäusern in Deutschland nicht provozieren. Denn wir brauchen eine Kultur des Vertrauens, damit man weiß, worauf man sich in diesen schwierigen Lagen verlassen kann. Kollegin Sabine Dittmar hat gesagt, jeder könne Nein sagen. Viele Kolleginnen und Kollegen haben hier schon gesagt: Nein, es kann nicht jeder Nein sagen. Diese vulnerablen, verletzlichen Gruppen, diejenigen, die unsere Sprache nicht ausreichend beherrschen oder kognitiv bzw. medizinisch eingeschränkt sind, haben genauso ein Recht auf Selbstbestimmung, das wir respektieren müssen. Ein letzter Punkt. Die Kollegin Griese, die bisher für die Zustimmungsregelung war, hat nun für die Widerspruchsregelung gesprochen. Eigentlich hat sie das gar nicht getan; denn sie hat gesagt: Es ist doch zumutbar, sich zu entscheiden. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem würde ich sogar zustimmen. Es ist ein nicht so großer Eingriff in die Selbstbestimmung, zu sagen: Es kann dir doch zugemutet werden, sich zu entscheiden. – Das ist aber etwas anderes, als wenn man Menschen, die keine Entscheidung getroffen haben, sich also nicht gegen eine Organspende entschieden haben, dann – vielleicht gegen ihren Willen – Organe entnimmt. Hier geht es vielmehr um die Verbindlichkeit der Entscheidungslösung. Herr Abgeordneter. Letzter Satz. – Lieber Kollege Lauterbach, in der Tat, mit solchen Systemdebatten drehen wir uns im Kreis. Nutzen wir die Möglichkeiten, die wir längst haben, und setzen wir sie endlich engagiert um! Vielen Dank. Wir hören Tijen Ataoğlu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die Organspende debattieren, dann haben wir zu Recht erst einmal die Menschen im Blick, die dringend auf ein Spenderorgan warten, auf die Menschen, die ein großes körperliches und seelisches Leid erleiden, die Ängste, Sorgen, aber auch Hoffnungen haben. Und wir schauen auf die Menschen, die ein Organ spenden sollen, die Menschen, die so solidarisch sind, dass sie jemand anderem Leben schenken wollen, auch wenn sie selbst keine Chance mehr auf Leben haben. Ich möchte heute aber meinen Blick auf eine andere Gruppe von Menschen richten, nämlich auf die der Angehörigen von potenziellen Organspendern. Denn als ehemalige Betreuungsrichterin durfte ich viele Familien in sehr schweren Phasen ihres Lebens richterlich begleiten, so wie in der Coronapandemie, in der ich bedauerlicherweise jede Woche – sehr regelmäßig – auf der Intensivstation des örtlichen Klinikums war und Menschen besuchen musste, die nicht mehr in der Lage waren, ihren eigenen Willen zu äußern. Dort habe ich erfahren müssen, wie schwer es für Angehörige ist, in einer solchen Ausnahmesituation eine Entscheidung für ihren Angehörigen treffen zu müssen – zerrissen zwischen Angst, Sorge, Trauer, aber auch der Verpflichtung, eine Entscheidung im mutmaßlichen Willen ihrer Angehörigen zu treffen. So ist auch die Gemengelage bei der Organspende. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Organe nach dem Tod nur dann entnommen werden, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn die Angehörigen den mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person bejahen können. Ich selbst habe leider gesehen, dass es für viele Menschen nahezu unmöglich war, in einer solch herausfordernden Situation den mutmaßlichen Willen ihrer Angehörigen zu eruieren oder sich damit zu beschäftigen. Das kann Angehörigen mit der Widerspruchslösung, der Widerspruchsentscheidung, tatsächlich erspart bleiben. Deshalb sagen wir heute: Weg von der Entscheidungslösung hin zur Widerspruchsregelung. Denn die Zahlen zur Organspende – das haben wir heute mehrfach gehört – sind weiterhin sehr ernüchternd. Im Jahre 2025 haben in Deutschland nur 985 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet. Auf der Warteliste standen aber über 8 000 Personen. Und es ist mitnichten so, dass die Menschen per se gar nicht Organe spenden wollen; denn rund 85 Prozent der Bevölkerung in Deutschland stehen einer Organspende sehr positiv gegenüber. Wenn diese Menschen aber ihren Willen nicht bekunden, werden sie keine Organspender. Genau dieses Problem haben wir seit Jahren beobachtet. Ich möchte an dieser Stelle ganz klar sagen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Es gibt sehr gute Gründe für die Entscheidungslösung, und es gibt auch sehr gute Gründe für die Widerspruchslösung – rechtliche, moralische und ethische Gründe. Es gibt aus meiner Sicht kein Richtig oder Falsch, kein Gut oder Schlecht. Gleichwohl sehen wir Handlungsbedarf, da die bisherigen Bemühungen – so haben es gerade unsere sachverständigen Ärztekollegen auch noch einmal dargelegt – dazu geführt haben, dass wir immer noch einen Mangel an Organen haben. Mit der Widerspruchslösung gilt grundsätzlich jeder Mensch als potenzieller Organspender, sofern er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Ein solcher Widerspruch kann niedrigschwellig jederzeit und ohne Angabe von Gründen erklärt werden und wird auch in einem Register dokumentiert, sodass es weder rechtlich noch tatsächlich Zweifel an der Entscheidung geben wird. Ganz wichtig ist mir dabei: Die Widerspruchslösung bedeutet keineswegs einen Zwang zur Organspende. Niemand verliert das Recht, über seinen eigenen Körper zu bestimmen. Das Gegenteil ist der Fall. Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt selbstverständlich vollständig erhalten. Die Entscheidung wird lediglich anders organisiert. In den vergangenen Tagen haben wahrscheinlich viele von Ihnen wie ich Zuschriften zu dem Thema bekommen – darunter auch kritische Stimmen. Diese nehmen wir auch sehr ernst. Aber lassen Sie mich ungeachtet dessen, wie sich das Hohe Haus in den nächsten Monaten entscheiden wird, um etwas bitten: Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte treffen Sie in jedem Fall eine Entscheidung, ob Sie Organspender werden wollen oder nicht, und das im allerbesten Fall schriftlich. Und erlauben Sie mir als ehemalige Betreuungsrichterin auch die inständige Bitte: Beschäftigen Sie sich mit dem Thema der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung – für Ihre Selbstbestimmung und auch für Ihre Familien. Danke. Wir hören Alexis L. Giersch.
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Heute haben wir bereits eine ganze Menge überzeugende Argumente gehört, und zwar sowohl für die Zustimmungslösung als auch für die Widerspruchslösung. Und wer wie ich Menschen kennt, deren Überleben davon abhängt, ob sie eine regelmäßige Dialysebehandlung bekommen, und die sehnsüchtig auf ein Spenderorgan warten, der beurteilt die Frage „Widerspruchslösung oder Zustimmungslösung?“ vielleicht anders als Menschen, die sich mit diesem Thema bisher vielleicht nur theoretisch befasst haben. Seit meinem 18. Geburtstag habe ich zwei Dokumente: den Führerschein und den Organspendeausweis. Das liegt daran, dass ich damals beruflich als Rettungssanitäter tätig war. Und nach meiner Erfahrung kann ich sagen: Die Mitarbeiter im Gesundheitssystem, egal ob Ärzte, Pfleger oder Notfallsanitäter, kennen das System von innen. Sie wissen, dass sie sich darauf verlassen können, dass die Ärzte bei der Diagnose des Hirntods nie leichtfertig, sondern immer verantwortungsbewusst handeln. Daher besitzen nahezu alle Menschen, die im Gesundheitssystem tätig sind, einen Organspendeausweis. Denn diese Menschen werden zwangsläufig mit Krankheit, Tod und Schicksalsschlägen konfrontiert. Das heißt, sie müssen sich beruflich mit diesen Fragen auseinandersetzen. Viele andere Menschen, vor allem junge Menschen, verschieben die Beschäftigung mit diesem Thema verständlicherweise immer in die Zukunft. Einen Organspendeausweis mitzuführen, ist für viele Menschen, mit denen ich gesprochen habe, leider ein Vorhaben, das sie aufschieben. Wir haben es schon gehört: Die Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Menschen in Deutschland die Organspende nicht ablehnt. Sie sind informiert; die Mehrheit der Bürger ist über dieses Thema informiert. Aber der Antrieb, die Zustimmung zu erklären, ist nicht so stark wie der Antrieb, seinen Widerspruch zu erklären. Deshalb ist die Widerspruchslösung in allen unseren europäischen Nachbarstaaten – das haben wir auch schon gehört – bereits eingeführt, und sie hat sich dort bewährt. Ich persönlich befürworte die Widerspruchslösung. Gleichzeitig habe ich natürlich volles Verständnis für die Kollegen im Haus, die die Zustimmungslösung beibehalten wollen. Aber, Herr Kollege Willsch, Sie haben es eben auch schon gesagt – das unterstütze ich –: Es geht nach meiner Überzeugung nicht mehr primär darum, die Bürger von der Bereitschaft zur Organspende zu überzeugen, sondern darum, ihre Entscheidung festzustellen und zu dokumentieren. Eine Möglichkeit, die mir schon lange vorschwebt, wäre, diese Bereitschaft abzufragen. Alle zehn Jahre gehen wir ins Rathaus, um den Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Eine dortige Abfrage über die Willensentscheidung der Bürger, einschließlich möglicherweise der Aussage „Ich will mich nicht entscheiden“, und das niederschwellige Eintragen dieser Entscheidung, die man dann getroffen hat, im bereits bestehenden Organspenderegister können sogar auch erfolgen, ohne dass die Mitarbeiter im Rathaus Kenntnis bekommen, wie ich mich entscheide. Aber eine solche Möglichkeit anzubieten, würde nach meiner Ansicht sogar viele dieser heute aufgekommenen Streitfragen klären. Über diese Möglichkeit sollten wir vielleicht nachdenken. Herr Abgeordneter. Aus persönlichem Erleben fühle ich mich verbunden mit allen Menschen, die auf eine Organspende warten, und ich möchte gerne erreichen, dass die Errungenschaften der modernen Medizin genutzt werden, um Menschenleben zu retten. Vielen Dank. Wir hören die Stimme von Thomas Rachel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich denke, wir können uns nicht damit abfinden, dass Menschen sterben, weil es zu wenige Organspenden in Deutschland gibt. Nun ist ganz auffällig: Bei der Organspende haben wir eine merkwürdige Diskrepanz. 85 Prozent der deutschen Bevölkerung sprechen sich für die Organspende aus. Das ist ein extrem hoher Wert. Aber dennoch ist es von einem allgemeinen Zuspruch ein weiter Weg zur tatsächlichen Bereitschaft zur Organspende. Einige Abgeordnete plädieren deshalb für einen Paradigmenwechsel bei der Regelung von Organspenden: Jede verstorbene Person soll als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat. Aber kann es richtig sein, aus einem fehlenden Widerspruch pauschal eine stille Zustimmung abzuleiten? Ich finde das höchstproblematisch, meine Damen und Herren. Warum? Eine Organspende ist doch ein persönlicher Akt der Nächstenliebe. Sie hat einen hohen moralischen Wert. Dieser kann aber doch nicht staatlich vorausgesetzt oder sogar erzwungen werden. Und wissen Sie, diese ablehnende Haltung zur Widerspruchsregelung wird auch von beiden christlichen Volkskirchen und vom Zentralrat der Juden vertreten. Da kommt man doch wirklich ins Nachdenken. Natürlich ist das Anliegen, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen, richtig. Voraussetzung dafür ist vor allem eine Entscheidung – eine Entscheidung, die eine Spenderin oder ein Spender aktiv trifft. Nächstenliebe ist freiwillig. Eine Spende ist freiwillig. Sie verliert aber ihren Charakter, wenn sie ungefragt vorausgesetzt wird. Andernfalls würde Nächstenliebe zu einer administrativ durchgesetzten Pflicht zum Handeln werden. Das Prinzip der Selbstbestimmung würde dadurch Schaden erleiden. Bislang haben wir im gesamten Medizinrecht aus guten Gründen das Prinzip der informierten Einwilligung. Und gerade beim Thema Organspende soll davon abgewichen werden? Ich finde: Das ist nicht überzeugend. Klüger erscheint doch ein anderer Ansatz. Seit zwei Jahren gibt es das bundesweite Online-Organspende-Register. Wir wissen aber aus Umfragen, dass 69 Prozent der Befragten dieses Organspende-Register nicht kennen. Da sollten doch eigentlich die Alarmglocken klingeln. Wir haben doch bereits einen guten Ansatz. Diesen müssen wir allerdings ausbauen durch Aufklärung, Information und Einbindung der Menschen. Eine Steigerung der Zahl der Organspenden erreichen wir durch transparente Strukturen und nicht zuletzt durch Vertrauen bei den Menschen. Wir wissen aus Gesprächen, dass viele Menschen aber Angst haben, dass eine Zustimmung zur Organspende eventuell zur Unterlassung von lebenserhaltenden Maßnahmen führen könnte. Diese Sorgen müssen wir ernst nehmen, und ich finde auch, wir müssen sie aufnehmen. Insofern, meine Damen und Herren, brauchen wir keine vorgegebene Handlungspflicht, sondern eine echte Freiwilligkeit. Eine Zustimmungsregelung passt deutlich besser zu einem Leitbild eines frei und selbstbestimmt handelnden Menschen. So nehmen wir die Menschen ernst. Herzlichen Dank. Zu seiner ersten Rede darf ich Stefan Glaser das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als Student saß ich in einer Vorlesung der Rechtsmedizin. Mein Professor begann sie mit einem Satz, den wir damals für äußerst makaber hielten. Er sagte: Eigentlich sollte jeder Motorradfahrer zusammen mit seinem Führerschein automatisch einen Organspendeausweis bekommen. – Manche lachten, manche schüttelten den Kopf. Doch dann wurde er ernst. Er erklärte uns, dass er als Rechtsmediziner häufig beide Schicksale vor Augen habe: den jungen Menschen, der durch einen tragischen Unfall viel zu früh aus dem Leben gerissen wurde, und den Patienten, der auf ein Organ wartet und ohne dieses Organ sterben wird. Für mich war das ein Weckruf. Dieser Gedanke hat mich seitdem nicht mehr losgelassen. Er war der Auslöser dafür, mich mit diesem Thema zu beschäftigen. Der eigentliche Grund, weshalb ich mein halbes Leben lang bereits einen Organspendeausweis besitze, ist aber ein anderer: Ich wollte diese Entscheidung selbst treffen. Und ich wollte sie meinen Angehörigen abnehmen. Denn für mich war immer klar: Wenn mein eigenes Leben einmal endet, meine Organe aber einem anderen Menschen das Leben retten können, dann sollten sie das auch tun. Vor allem aber wollte ich nicht, dass eines Tages meine Familie in einer Situation tiefster Trauer darüber entscheiden muss, was ich vielleicht gewollt hätte. Genau darum geht es für mich bei der Widerspruchslösung. Sie ist vor allem eine Frage der Verantwortung, nicht nur gegenüber den Menschen auf den Wartelisten, sondern auch gegenüber den eigenen Angehörigen. Denn heute trifft die Mehrheit keine aktive Entscheidung – nicht weil die Menschen gegen Organspende sind, sondern weil sie die Entscheidung immer und immer wieder aufschieben. Dieses Verhalten kennen wir auch aus anderen Bereichen. Über 90 Prozent der Menschen wissen, was eine Patientenverfügung ist, aber nur rund ein Drittel hat tatsächlich eine erstellt – nicht weil sie keine Meinung dazu hätten, sondern weil sie die Entscheidung immer und immer wieder vertagen. Bei der Organspende hat dieses Aufschieben eine besondere Folge: Die Entscheidung verschwindet nicht, sie wird lediglich auf andere übertragen. Dann kommt der Tag, an dem Eltern, Ehepartner oder Kinder innerhalb weniger Minuten beantworten sollen, was der Verstorbene gewollt hätte, und dies in einem Moment der Trauer, des Schocks und der Überforderung. Wir verlangen von unseren Angehörigen etwas, was eigentlich in unserer eigenen Verantwortung liegt. Und wer jemals mit Menschen gesprochen hat, die in einer solchen Situation waren, der weiß: Aus Unsicherheit wird dann häufig Nein gesagt, nicht aus Überzeugung, sondern aus Angst, gegen den Willen eines geliebten Menschen zu handeln. Genau hier setzt die Widerspruchsregelung an. Sie zwingt niemanden zur Organspende. Jeder behält seine volle Entscheidungsfreiheit. Wer keine Organspende möchte, hat jedes Recht dazu, Nein zu sagen. Aber dann sollte es auch seine eigene Verantwortung sein, dies zu erklären, und nicht die Verantwortung seiner Angehörigen, es nach seinem Tod erraten zu müssen. Die Verantwortung gehört dorthin, wo sie eben hingehört: zu jedem Einzelnen selbst. Die Widerspruchsregelung schafft Klarheit. Sie entlastet Angehörige, und sie erhöht zugleich die Chance, Leben zu retten. Meine Damen und Herren, Freiheit bedeutet nicht nur, Entscheidungen treffen zu dürfen, Freiheit bedeutet auch, Verantwortung für diese Entscheidungen zu übernehmen. Genau deshalb halte ich die Widerspruchsregelung für den richtigen Weg und werbe für Ihre Unterstützung dafür. Herzlichen Dank. Als letzte Stimme in dieser gewichtigen Aussprache hören wir Dr. Maria-Lena Weiss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Sie haben heute – das sage ich jetzt als letzte Rednerin – eine unfassbar wichtige Debatte verfolgt, eine Debatte, in der es um weit mehr geht als nur um ein gesundheitspolitisches Fachthema. Es gibt wahrscheinlich kaum eine Debatte im Deutschen Bundestag, die so tiefgehend, die so persönlich ist wie die zur Organspende. Sie haben es in allen Reden gehört: Es geht im Kern um zwei fundamentale Rechte, die wir achten, die wir gegeneinander abwägen, die wir aber niemals gegeneinander ausspielen dürfen. Es geht um das Leben schwerkranker Menschen, die auf ein Organ hoffen und warten, und es geht um die Würde und Selbstbestimmung der Menschen, die als Spenderinnen und Spender in Betracht kommen. Die Einführung des Hirntodkriteriums im Transplantationsgesetz war 1997 ein wichtiger Schritt, um Rechtssicherheit zu schaffen und Vertrauen in die Organentnahme nach dem Tod zu stärken. Doch die Zahlen zeigen: Nicht alle Sorgen, die Menschen mit der Organspende verbinden, sind damit ausgeräumt. Denn es geht eben nicht nur um medizinische Fragen, sondern es geht um die eigene Befassung mit einer zutiefst ethischen, persönlichen und familiären Ausnahmesituation. Gleichzeitig befindet sich aber auch die andere Seite in einer Ausnahmesituation. Denn für Patientinnen und Patienten auf Wartelisten ist der Mangel an Spenderorganen keine abstrakte Zahl, sondern er bedeutet für sie ein tagtägliches Bangen um ihr Leben. Und dann gibt es da auch noch die Perspektive der zurückbleibenden Angehörigen. Denn jeder nicht dokumentierte Wille lässt Familienmitglieder in einer Ausnahmesituation mit einer schweren Entscheidung allein. Möglicherweise kommt dadurch eine Spende nicht zustande, obwohl die verstorbene Person dazu bereit gewesen wäre. Deshalb bin ich der Meinung, dass die Widerspruchslösung einer ernsthaften Prüfung bedarf. Nicht weil sie die persönliche Freiheit geringschätzt, sondern weil sie den Menschen eine Entscheidung zumutet und diese Entscheidung zugleich respektiert. Wer nicht spenden möchte, der muss einfach, sicher und jederzeit widersprechen können. Wer aber nicht widerspricht, der stellt sich im Grundsatz in eine Solidargemeinschaft, die schwerkranken Menschen eine reale Lebensperspektive eröffnen kann. Und das ist gerade kein Gegensatz zur Aufklärung. Im Gegenteil: Eine Widerspruchslösung kann nur dann Akzeptanz finden, wenn sie von einer umfassenden, ergebnisoffenen und gut zugänglichen Aufklärung begleitet wird. Jeder Mensch muss wissen, was Organspende bedeutet, welche medizinischen Voraussetzungen gelten, welche Rechte bestehen und wie ein Widerspruch erklärt werden kann. Dann bleibt die Entscheidung selbstbestimmt. Deshalb zeigt sich eines am Ende dieser Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir brauchen Verständnis für beide Perspektiven. Wir brauchen Verständnis für die Sorge um Würde und Autonomie des sterbenden Menschen genauso wie für die Hoffnung derjenigen, die ohne Spenderorgan keine Zukunft haben. Sich mit einer Organspende nach dem eigenen Tod zu beschäftigen, kann richtig hart sein. Genauso schwer mag es aber sein, Angehörigen eines akut bedürftigen Empfängers zu erklären, dass eine Spende nicht zustande kommt, weil eine Entscheidung einfach nie dokumentiert wurde. Deshalb ist es gut, dass diese Debatte, die wir heute führen, aufrüttelt und dass vom heutigen Tage – unabhängig von der endgültigen Entscheidung dieses Hauses – eine Botschaft ausgeht: Befassen wir uns alle mit dem Thema Organspende, solange wir es können! Dokumentieren wir es, und lassen wir unsere Liebsten nicht mit der Bürde einer solchen Entscheidung zurück! Dann kommen wir als Gesellschaft, als mögliche Spenderinnen und Spender und als mögliche Empfängerinnen und Empfänger zusammen. Und das wird sich lohnen. Vielen Dank.
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