Bundeserprobungsgesetz: mehr Freiraum für Reallabore beschlossen
– Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss)
Der beriet in zweiter und dritter das Bundeserprobungsgesetz, das Reallabore und eine allgemeine Erprobungsklausel im Bundesrecht verankert. Behörden dürfen künftig befristet von Verfahrensregeln abweichen, um schnellere und digitalere Abläufe zu testen. Umstritten blieben das Tempo des Verfahrens und die Frage, was nach einer erfolgreichen Erprobung passiert.
Zusammenfassung
Zur Abstimmung standen zwei gleichlautende der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens, zusammen mit der des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung. Kern des sogenannten Bundeserprobungsgesetzes ist eine allgemeine Erprobungsklausel: Behörden in Bund, Ländern und Kommunen können unter klaren Voraussetzungen befristet von Bundesregeln zu Verfahrensformen, Zuständigkeiten oder Behördenausstattung abweichen, um Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren schneller, digitaler oder aufwandsärmer zu gestalten. Martin Plum von der CDU/CSU warb für das Gesetz als Freiraum für Landkreise, Städte und Gemeinden. Als Beispiele nannte er Verfahrensschleifen in Landratsämtern, digitale Nachweise in Rathäusern oder einfachere Abläufe beim Führerscheinumtausch. Das Gesetz knüpfe an Erfahrungen von Bundesländern wie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern an; entscheidend sei nun, dass die Freiräume genutzt und bewährte Ideen später auch in dauerhaftes Recht überführt würden. Carolin Wagner von der SPD ordnete das Gesetz in eine Reihe von Innovationsvorhaben ein, darunter die Hightech Agenda Deutschland und die Modernisierungsagenda. Der Entwurf sei seit der ersten deutlich verbessert worden, unter anderem durch fachspezifische Experimentierklauseln, eine Genehmigungsfiktion und Hinweise aus der Sachverständigenanhörung. Die Frist, innerhalb derer Erkenntnisse aus Reallaboren geprüft werden, sei von zwölf auf sechs Monate halbiert und die Evaluation an wissenschaftliche Standards gebunden worden. Michael Kaufmann von der AfD nannte das Ziel richtig und sah in der Ausschussfassung Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, etwa einen enger gefassten Kreis der Berechtigten und klarere Zuständigkeiten. Er kritisierte jedoch, die habe den finalen Entwurf weniger als 48 Stunden vor der Ausschussabstimmung vorgelegt, und verwies auf einen eigenen Änderungsantrag mit klaren Fristen, stärkeren Begründungspflichten und einem besseren Übergang von erfolgreicher Erprobung in dauerhaftes Recht; sonst drohten wechselseitige Blockaden zwischen Ministerien und obersten Landesbehörden. Moritz Heuberger von den Grünen unterstützte Reallabore grundsätzlich, warf der Koalition aber vor, Innovation zu eng ökonomisch und nur bis zur Genehmigung zu denken. Er forderte einen breiteren Innovationsbegriff samt sozialer und ökologischer Innovationen, beschleunigte Genehmigungen etwa in Net Zero Valleys und kritisierte, dass die gesetzliche Grundlage für das Innovationsportal gestrichen worden sei; ein Entschließungsantrag der Grünen sollte die Ministerien beim Wissenstransfer stärker in die Pflicht nehmen. Die Debatte fand in zweiter und dritter Lesung auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses statt. Neben dem Gesetzentwurf lagen ein Änderungsantrag der AfD und ein Entschließungsantrag der Grünen vor.
Zentrale Argumente
KI-generiert- •Allgemeine Erprobungsklausel erlaubt befristete Abweichungen von Bundesregeln in Verwaltungsverfahren
- •Verkürzung der Prüffrist für Erkenntnisse aus Reallaboren von zwölf auf sechs Monate
- •Streit über den Übergang von erfolgreicher Erprobung in dauerhaftes Recht
- •Kritik am Verfahren wegen kurzfristiger Vorlage der Endfassung im Ausschuss
- •Debatte über die Reichweite des Innovationsbegriffs und den Wissenstransfer über ein Innovationsportal
Reden (4)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich bei mir zu Hause im Kreis Viersen mit meinem Landrat, meinen Bürgermeistern oder mit Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen rede, dann höre ich immer wieder dasselbe: Wir wollen gestalten. Wir wollen schneller planen, einfacher genehmigen, digitaler arbeiten, den Bürgerservice verbessern und Dienstleister für unsere Unternehmen sein. – Was sie dafür nicht brauchen, sind immer neue Aufgaben, weitere Regeln und zusätzliche Pflichten made in Berlin. Was sie dafür brauchen, ist vor allem eines: mehr Freiraum. Denn die Verantwortlichen vor Ort wissen in der Regel am besten, wie Anträge zügiger bearbeitet, Verfahren verständlicher gestaltet, Prozesse optimal digitalisiert oder Verwaltungen effizienter aufgestellt werden können. Genau hier setzen wir als Koalition aus CDU, CSU und SPD deshalb mit dem Bundeserprobungsgesetz an. Damit schaffen wir mehr Freiraum – mehr Freiraum für unsere Landkreise, mehr Freiraum für unsere Städte und Gemeinden, mehr Freiraum für alle, die vor Ort in den Kommunalverwaltungen Verantwortung tragen. Kern des Bundeserprobungsgesetzes ist nämlich die allgemeine Erprobungsklausel. Damit machen wir nach jahrelanger Diskussion Erprobung endlich zum Standard im Bundesrecht. Behörden in Bund, Ländern und Kommunen können künftig ausprobieren, wie Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren schneller, digitaler oder aufwandsärmer gestaltet werden können. Dafür können sie unter klaren Voraussetzungen befristet von Regeln des Bundes zu Verfahrensformen, Zuständigkeiten oder der Ausstattung von Behörden abweichen. Das klingt technisch; in der Praxis kann es aber sehr konkret werden. Wenn ein Landratsamt unnötige Verfahrensschleifen erkennt, ein Rathaus digitale Nachweise erproben oder eine Führerscheinstelle Abläufe beim Pflichtumtausch einfacher gestalten möchte, dann muss es künftig nicht bei der Erkenntnis bleiben: Eigentlich müsste man es anders machen. – Mit dem Bundeserprobungsgesetz heißt es künftig: Wir müssen es einfach mal anders machen. – „Ausprobieren statt Abwarten“, das ist die Devise dieses Gesetzes. Mit dem Bundeserprobungsgesetz knüpfen wir an gute Erfahrungen vieler Bundesländer an. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kennen die Standarderprobung schon länger; Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen gehen jetzt in dieselbe Richtung. Wir unterstützen diese Entwicklung dort, wo Länder und Kommunen Bundesrecht vollziehen, und wir schaffen Freiräume, wo die Länder es selbst nicht können. Aber klar ist auch: Das Bundeserprobungsgesetz ist erst der Anfang; denn eine Erprobungsmöglichkeit im Gesetz sorgt für sich genommen noch nicht für schnellere, einfachere oder digitale Verfahren. Entscheidend ist jetzt – erstens –, dass Bund, Länder und Kommunen die neuen Freiräume für ihre Ideen nutzen und – zweitens – dass Ideen, die sich in der Praxis bewährt haben, dann von uns als Gesetzgeber aufgegriffen werden. Deshalb setzen wir mit dem Bundeserprobungsgesetz auf regulatorisches Lernen. Ideen, die Verfahren beschleunigen, vereinfachen oder digitalisieren, prüfen wir systematisch auf ihre Skalierbarkeit. Gute Ideen bleiben dadurch nicht bloße Ideen; gute Ideen werden damit künftig zu guten Gesetzen. Das ist unser Anspruch, und das ist auch unsere Verpflichtung gegenüber den Verantwortungsträgern vor Ort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundeserprobungsgesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Modernisierungskurs der Bundesregierung. Wir wollen Deutschland einfacher, schneller und handlungsfähiger machen. Wir wollen einen Staat, der nicht nur kontrolliert, sondern möglich macht, und wir wollen ein Land, in dem gute Ideen nicht an starren Vorgaben scheitern, sondern schnell gelebte Praxis werden. Diesen Willen setzen wir als Koalition aus CDU, CSU und SPD heute mit dem Bundeserprobungsgesetz in die Tat um. Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Dr. Michael Kaufmann.
Sehr geehrte Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Reallabore sind keine neue Idee. In Form von Experimentierklauseln sind sie in einzelnen Fachgesetzen bereits Teil von Innovationsprozessen. Was aber seit Jahren fehlt, ist ein allgemeiner, rechtssicherer Rahmen für Reallabore und regulatorisches Lernen. Genau daran soll das Bundeserprobungsgesetz in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung ansetzen. Das Ziel ist richtig: Deutschland braucht mehr Experimentierwillen, weniger Stillstand und schnellere Entscheidungen. Ihr erster Entwurf für dieses Gesetz vom Frühjahr 2025 war allerdings ein katastrophaler Fehlstart. Den dilettantischen, missbrauchsanfälligen und deshalb gefährlichen Habeck-Entwurf nahezu unverändert zu übernehmen, darauf muss man erst mal kommen. Immerhin: Sie haben sich lernfähig gezeigt. Wesentliche Kritikpunkte der AfD-Fraktion, die ich bereits in meiner Rede vom 23. Mai 2025 benannt habe, wurden aufgegriffen und in Ihrem Änderungsantrag umgesetzt. Aus einem schlechten Entwurf ist dadurch ein brauchbares Gesetz geworden. Das zeigt: Sachliche Kritik wirkt, auch wenn sie von der AfD kommt. Vor allem haben Sie das Missbrauchspotenzial weitestgehend herausgenommen, den Kreis der Berechtigten eingegrenzt und Zuständigkeiten konkretisiert. Damit ist die Gefahr, dass beliebige NGOs unter unklarer Aufsicht gesellschaftspolitische Sozialexperimente durchführen können, weitestgehend vom Tisch. Das war überfällig. Wirklich ärgerlich bleibt aber Ihr Verfahren: Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, haben uns den finalen Gesetzentwurf weniger als 48 Stunden vor der entscheidenden Abstimmung im Ausschuss vorgelegt, und das, obwohl ein in weiten Teilen deckungsgleicher Entwurf schon deutlich früher im Ausschuss behandelt worden war. Können Sie das nicht besser? Oder wollen Sie der Opposition bewusst die Möglichkeit nehmen, auf Ihre Vorschläge fundiert zu reagieren? Beides wäre kein Ausweis guter Gesetzgebung. Der Änderungsantrag der AfD bleibt trotz Ihrer Änderungen gegenüber der früheren Version des Gesetzes in der Substanz richtig. Bemerkenswert ist: Eine unserer Forderungen haben Sie bereits übernommen, nämlich die Verkürzung der Prüffrist in § 5 auf sechs Monate. Das ist sinnvoll; aber es reicht nicht, denn an mehreren Stellen bleibt Nachbesserungsbedarf. Gravierend sind die Blockaderisiken im Verfahren. An mehreren Stellen sind Abstimmungsprozesse zwischen Ministerium und oberster Landesbehörde nicht klar genug geregelt. Teilweise ermöglichen Sie wechselseitige Blockaden ohne klare Fristen, ohne tragfähige Begründungspflichten und ohne verlässlichen Weg zur Umsetzung. Aus einem Erprobungsgesetz darf aber kein Verhinderungsgesetz werden. Genau hier setzt unser Änderungsantrag an: Wir wollen klare Fristen, stärkere Begründungspflichten, verbindliche Evaluation und einen besseren Übergang von erfolgreicher Erprobung in dauerhaftes Recht. Denn entscheidend ist, ob der Staat aus erfolgreichen Experimenten auch Konsequenzen zieht. Außerdem wollen wir bereits im Gesetz selbst eine Brücke zu den Experimentierklauseln in anderen Fachgesetzen schlagen. Es reicht nicht, bestehende Klauseln nur punktuell anzupassen. Behörden, Kommunen und Antragsteller brauchen klare Abläufe, vergleichbare Kriterien und einen verlässlichen Umgang mit den Ergebnissen. Unsere Vorschläge sind konstruktiv; sie lassen die Substanz Ihres Gesetzentwurfs unangetastet und machen ihn wirksamer. Aber wir wissen: Sie werden unseren Änderungsantrag aus Prinzipienreiterei ablehnen – nicht weil er schlecht ist, sondern weil er von uns kommt. Das ist keine Sachpolitik; das ist politischer Reflex. Bei Ihrem Gesetzentwurf werden wir uns deshalb bestenfalls enthalten können. Er ist besser als der ursprüngliche Entwurf; aber er bleibt hinter dem zurück, was nötig wäre. Zum Entschließungsantrag der Grünen. Ja, darin stehen einzelne vernünftige Punkte, etwa zu Fristen, Transparenz und zur Übernahme erfolgreicher Erprobungen. Aber daneben enthält der Antrag den Versuch, durch die Hintertür wieder Elemente des alten Habeck-Ansatzes einzuführen: einen zu weiten Innovationsbegriff, zu viel Unschärfe, zu viele politische Nebenaufträge. Reallabore sollen Innovationen ermöglichen, nicht ideologische Experimentierflächen eröffnen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Abschließend noch ein Blick nach Brüssel. Die EU-Kommission plant für dieses Jahr einen European Innovation Act. Darin sollen nach bisheriger Erwartung auch regulatorische Sandboxes und ihre Harmonisierung eine Rolle spielen. Deshalb muss die Bundesregierung erklären: Ist ihr Gesetzentwurf mit diesen europäischen Plänen abgestimmt, oder bauen wir heute ein deutsches System, das wir in wenigen Monaten wieder umbauen müssen? Wir hoffen, dass dieses neue Werkzeug in den kommenden Jahren tatsächlich einen Beitrag zur Staatsmodernisierung und zum Bürokratieabbau leistet. Die Gefahr bleibt aber, dass erfolgreich erprobte Innovationen am Ende zwar geprüft, beschrieben und berichtet, aber nicht umgesetzt werden. Genau das darf nicht passieren. Unser Staat muss schlanker, effizienter und kostengünstiger werden. Für bloße Überlegungen, Theorien und Planspiele haben wir keine Zeit mehr. Deutschland braucht keine Bürokratie auf Probe; Deutschland braucht Entlastung mit Wirkung. Machen wir Deutschland wieder stark! Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Wir wollen Deutschland weiter nach vorne bringen, und dazu braucht es Investitionen in die Infrastruktur, aber auch in Schulen, Universitäten und somit in die Zukunft Deutschlands. Wir wollen durch Innovationen und Forschung weiter vorankommen. Nur wenn wir kluge Köpfe fördern, neue Technologien testen, den Freiraum schaffen und Technologien auf den Markt bringen, dann bleibt Deutschland Innovationsmotor. Und wir brauchen dafür klare Rahmenbedingungen, um Wirtschaft, Forschung und Verwaltung aus dem politischen Raum heraus zu beschleunigen und zu modernisieren. Innovationen in diesen drei Bereichen werden durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt, zum Beispiel durch die Hightech Agenda Deutschland, durch das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, durch die Modernisierungsagenda und, und, und. Das Bundeserprobungsgesetz ist auch eine solche Maßnahme, um uns als innovativen Player voranzubringen. Mit dem Bundeserprobungsgesetz treiben wir Innovationen voran, indem wir klare Rahmenbedingungen für Erprobungen von neuen Verfahren und neuen Technologien festlegen. Der vorliegende Gesetzentwurf hat seit der ersten Lesung deutliche Verbesserungen erfahren. Wir konnten ihn durch eine allgemeine Erprobungsklausel ergänzen, durch fachspezifische Experimentierklauseln, durch eine Genehmigungsfiktion. Einen guten Rahmen haben wir noch hinzugefügt, auf den nun bei der Durchführung von Reallaboren aufgebaut werden kann. Wir haben auch die Hinweise aus der Sachverständigenanhörung aufgenommen und das Gesetz dadurch verbessert. Wenn zum Beispiel Reallabore durchgeführt werden, dann kann als Ergebnis herauskommen, dass Gesetze angepasst werden sollen. In der Sachverständigenanhörung wurde uns empfohlen, die Frist hierfür zu verkürzen, und das findet sich jetzt im Gesetz wieder. Die Frist wurde von zwölf auf sechs Monate halbiert. Das ist ein wichtiger Schritt, um diesen Lerneffekt aus dem Reallabor auch schnell in den politischen Betrieb aufzunehmen und die gewonnenen Erkenntnisse auch wirklich zügig umzusetzen. Was konnten wir noch verbessern? Zum Beispiel haben wir bei der Evaluation nachgebessert und deutlich gemacht: Wir setzen hier auf wissenschaftliche Standards. Wir wollen sicherstellen, dass die Ergebnisse von Reallaboren nachvollziehbar, verlässlich und übertragbar sind. Das Innovationsportal wollen wir noch stärker nutzen, um erfolgreiche Praxisbeispiele und bewährte Lösungsansätze aus Reallaboren sichtbarer zu machen – für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Stellen. Kurz gefasst: Wir arbeiten mit Nachdruck daran, dass Deutschland als Innovations- und Forschungsstandort gestärkt wird, und das Bundeserprobungsgesetz trägt hierzu bei. So geht gute Innovationspolitik. Vielen herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Moritz Heuberger.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Staat, auch unser Staat, muss Innovationen ermöglichen, statt immer erst mal abzuwarten und Bedenken anzumelden. Gerade vor dem Hintergrund andauernder Krisen und neuer Herausforderungen ist das längst überfällig. Überall dort, wo Regulierung dem technologischen und dem gesellschaftlichen Fortschritt hinterherläuft, brauchen wir die Möglichkeit zur Erprobung unter realen Bedingungen. Reallabore, Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen als Ganzes ressortübergreifend gesetzlich zu verankern, das unterstützen wir Bündnisgrüne ausdrücklich. Und gerade weil wir große Fans von Reallaboren sind, muss ich den Kopf schütteln über die Lücken, die der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hier lässt. Im Antrag wird Innovation zum Ersten fast ausschließlich ökonomisch gedacht, und Innovation wird darin zum Zweiten fast ausschließlich nur bis zur Genehmigung gedacht, aber nicht darüber hinaus. Wir fordern Sie deshalb auf: Fassen Sie den Innovationsbegriff breiter! Innovation ist technologisch, sie ist sozial, sie ist ökologisch und sie ist wirtschaftlich. Innovation ist mehr als nur ein neues Geschäftsmodell. Innovation ist auch ein besseres Verwaltungsverfahren, eine gerechtere Lösung für gesellschaftliche Teilhabe oder ein klimaneutraler Produktionsprozess. Was das konkret heißt, zeigt sich am Beispiel der Net Zero Valleys, Regionen, in denen Industrie für Klimaneutralität angesiedelt wird, idealerweise mit vereinfachten Verfahren, mit beschleunigten Genehmigungen. In der Lausitz zum Beispiel entsteht gerade genau so ein Net Zero Valley, eines der ersten in ganz Europa. Und das Problem ist: Wenn am Ende die Genehmigungen dort genauso kompliziert, langsam und unübersichtlich bleiben wie überall sonst, dann steht am Ende vor einem solchen Net Zero Valley nur noch ein Schild am Ortseingang, und mehr ist nicht gewesen. Deswegen brauchen Erprobungsfreiräume auch Genehmigungsbeschleunigungen, und wir müssen die Dinge zusammen denken. Alles andere bleibt Symbolpolitik. Kommen wir jetzt zur zweiten Lücke, und zwar zur Phase nach der erfolgreichen Erprobung. Wo bleibt, wenn die Erprobung durch ist, der Wissenstransfer? Die gesetzliche Grundlage für das Innovationsportal, das über den Pilotbetrieb hinausgeht, haben Sie in Ihrem Änderungsantrag gestrichen. Damit fehlt die Grundlage für den Ort, an dem Ergebnisse transparent dokumentiert werden und der Austausch zwischen Reallaboren und von Ergebnissen von Reallaboren ermöglicht wird. Sie regeln in aller Ausführlichkeit, wie ein Reallobor beginnt, wie es eingerichtet wird. Aber wie geht es weiter, wenn es erfolgreich war? Dazu steht in Ihrem Gesetz so gut wie nichts: Wie werden die Erkenntnisse ausgewertet? Wann ist es so weit, dass eine erfolgreiche Erprobung auch wirklich in ein Gesetz mündet, und wenn nicht, warum nicht? Unser Vorschlag in unserem Entschließungsantrag ist: Nehmen Sie die Ministerien in die Pflicht, binnen sechs Monaten öffentlich Stellung zu nehmen, warum aus einer erfolgreichen Erprobung nicht ein Gesetz wird, und wenn doch, wie der Fahrplan ist. So einfach kann es sein; da brauchen wir keine Verpflichtung oder so, wie es der Bitkom vorsieht, und deswegen müssen wir einen Fahrplan entwerfen, wie es weitergeht. Ansonsten ist das nicht regulatorisches Lernen. Wir wollen, dass Innovationen wirklich ankommen, in der Fläche, im Recht und in ganz verschiedenen Bereichen der Gesellschaft. Ein handlungsfähiger Staat erlaubt nicht nur die Erprobung; er muss auch daraus lernen, transparent und verbindlich. Und weil Sie diese Chance nur teilweise nutzen, gilt für uns: Ein halbes Gesetz bekommt von uns keine ganze Zustimmung. Deswegen enthalten wir uns und legen mit unserem Entschließungsantrag vor, was fehlt. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat das Wort die Abgeordnete Sonja Lemke.
Redner nach Fraktion
4 Redner insgesamt
Positionen
KI-generiertHält das Ziel für richtig und erkennt Nachbesserungen an, kritisiert aber die kurzfristige Vorlage im Ausschuss und fordert mit einem Änderungsantrag klare Fristen, Begründungspflichten und einen verbindlichen Übergang erfolgreicher Erprobungen in geltendes Recht.
Sieht das Gesetz als Baustein der Innovationspolitik und hebt Verbesserungen im Verfahren hervor, etwa Experimentierklauseln, Genehmigungsfiktion, wissenschaftliche Evaluationsstandards und die Halbierung der Prüffrist auf sechs Monate.
Unterstützt Reallabore ausdrücklich, bemängelt aber einen zu eng ökonomischen Innovationsbegriff, fehlende Genehmigungsbeschleunigung und die gestrichene gesetzliche Grundlage für das Innovationsportal.
Wirbt für die allgemeine Erprobungsklausel als Freiraum für Kommunen und Behörden nach dem Motto Ausprobieren statt Abwarten und sieht das Gesetz als Anfang, dem die Übernahme bewährter Ideen in dauerhaftes Recht folgen müsse.
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