1. Lesung

11 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Caren Lay, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Mietrechtsnovelle nachschärfen – Mieterinnen und Mieter wirklich schützen

11 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Caren Lay, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Mietrechtsnovelle nachschärfen – Mieterinnen und Mieter wirklich schützen Drucksache 21/6915

9. Juli 2026·Sitzung 89··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Fast auf den Tag genau vor einem Jahr hat der Deutsche Bundestag hier die Verlängerung der Mietpreisbremse verabschiedet. Das war ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig sehen wir natürlich: Die hohen Mieten bleiben weiterhin ein Problem. Deshalb bin ich froh und dankbar – ich möchte mich an dieser Stelle besonders bei den Regierungsfraktionen von SPD und von CDU/CSU für die gute Zusammenarbeit bedanken –, dass wir heute ein weiteres Mietrechtspaket auf den Weg bringen können, damit wir die Frage des sozialen Mietrechtes weiterbearbeiten können. Was steht dadrin? Vier Punkte sind mir besonders wichtig. Erstens: möblierte Vermietung und Kurzzeitvermietung. Wir sehen, dass sie mancherorts mittlerweile Instrumente sind, um die Mietpreisbremse auszuhebeln. Deshalb begrenzen wir bei der Kurzzeitmiete den Spielraum auf sechs Monate. Länger soll man im Regelfall nicht mehr kurzzeitvermieten dürfen. Und beim möblierten Wohnen sorgen wir dafür, dass der Zuschlag für die Möblierung künftig angemessen ist und er vor allen Dingen transparent ausgewiesen wird. So kann man dann eben auch gucken, wo die Wohnung im Mietspiegel steht und ob sie eine ortsübliche Vergleichsmiete hat oder nicht. Zweitens: Indexmieten. Die können bei hoher Inflation geradezu durch die Decke gehen. Mieterinnen und Mieter leiden dann doppelt: einmal durch die Preissteigerungen bei Lebensmittel- und Energiekosten sowie durch die hohen Mieten. In solchen Phasen wollen wir die Indexmietsteigerung deckeln, damit die Miete am Ende nicht zur Armutsfalle wird. Drittens: Schonfristen. Wer mit seiner Miete erstmals in Verzug gerät, darf nicht sofort die Wohnung verlieren. Er darf nicht obdachlos werden. Bisher konnten Mieter mit einer Nachzahlung nur die fristlose Kündigung abwenden. Künftig können sie auch eine ordentliche Kündigung einmal verhindern; denn jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient. Viertens. Mieter und Vermieter brauchen sich gegenseitig; und das ist mir wirklich wichtig. Wir haben ganz tolle Vermieterinnen und Vermieter in diesem Land. Wir brauchen sie, und deshalb muss das Vermieten attraktiv bleiben. Wir nehmen die Modernisierung von Wohnbestand in den Blick und stärken hier vor allem Kleinvermieter, kleinere Modernisierungen. Neue Fenster beispielsweise dürfen nicht an Kosten oder bürokratischem Aufwand scheitern. Hier hilft die vereinfachte Umlage auf die Miete, und die weiten wir aus auf einen Grenzwert von 20 000 Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist völlig klar: Mehr Wohnraum entsteht nur durch Neubau. Deshalb bin ich dankbar, dass die Kollegin Verena Hubertz den Bauturbo in Gang gesetzt hat und wir jetzt gemeinsam den Gebäudetyp E als Möglichkeit für einfaches, für günstigeres Bauen vorgestellt haben. Es gibt im Mietrecht nach wie vor einiges zu tun. Ich freue mich auf die Diskussionen, auf das parlamentarische Verfahren, und ich freue mich, wenn wir gemeinsam viel erreichen für Mieterinnen und Mieter und Vermieter und Vermieterinnen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der nächste Redner ist Thomas Fetsch für die AfD-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht nur der Titel der hier zu diskutierenden Regierungsvorlage ist sperrig, sondern abseits der Detailregelungen leider auch der Kerngedanke. Meine Damen und Herren der Koalition, Ihre Zustandsbeschreibung der aktuellen Misere im Entwurf ist zwar richtig, mit Ihrem einseitigen und ideologisch aufgeladenen Instrumentarium werden Sie jedoch allenfalls punktuell Abhilfe schaffen. – Nein, das hat nichts mit den Ausländern zu tun. Längerfristig werden Sie damit die Wohnungsnot eher verschärfen als lösen. Statt sinnvolle Anreize zu schaffen, erschweren Sie Vermietung durch komplexe Regelungen und durch weitere Beschränkungen für Vermieter. Damit beweisen Sie abermals: Sie sind nicht Treiber, sondern der Bremsklotz für einen neuen Aufbruch Deutschlands. Im Koalitionsvertrag ist das Ziel ausgegeben, für alle Menschen Wohnen bezahlbar und verfügbar zu machen angesichts der in den letzten Jahren stark gestiegenen Mieten; wir haben es gehört. Ich behaupte, durch Ihre bisherigen und die noch geplanten Maßnahmen, auch durch den hier vorliegenden Entwurf, wird sich der stetige Mietanstieg gerade nicht aufhalten lassen. Dabei sollten Sie wissen, dass andere Maßnahmen erforderlich sind, statt das Vermieten und damit auch wohnbauliche Aktivitäten immer unattraktiver zu machen; denn notwendig und vor allem wirksam wäre eine deutliche Erhöhung des Mietangebots. Stattdessen hat sich die Zahl der Wohnungsneufertigstellungen in den letzten Jahren immer stärker verringert. 2025 – wir alle haben es schon mal gehört – wurden nur noch 207 000 Wohneinheiten fertiggestellt, gemessen am Ziel der Bundesregierung von 400 000 Wohneinheiten pro Jahr also nur eine Zielerfüllungsquote von 50 Prozent. Eine wesentliche Besserung ist auch 2026 kaum in Sicht. Zu einigen Regelungsinhalten des Entwurfs: Mit dem Entwurf wird die Erhöhung von Indexmieten bei einer Inflation von über 3 Prozent auf die Hälfte des darüberliegenden Teils begrenzt. Die Kappungsgrenze wird zwar im Vergleich zum Referentenentwurf entschärft, führt aber dennoch weiterhin dazu, dass der Vermieter bei höheren Inflationsraten einen fortschreitenden Kaufkraftverlust seiner Mieterträge erleidet. Der Kaufkraftverlust macht die Vermietung im Laufe der Zeit immer unrentabler und führt letztlich zu einem realen Wertverlust seiner Immobilie. Auf der Mieterseite wird hingegen inflationsbedingter Kaufkraftverlust des Einkommens durch Anpassung in der Regel ausgeglichen. Die Begrenzung ist daher einseitig belastend. Damit werden aber gerade viele private Kleinvermieter getroffen, die Immobilien häufig als Geldanlage und Alterssicherung halten. Außerdem fehlen Vermietern dann auf Dauer die nötigen Mittel für sinnvolle oder gar notwendige Sanierungen, insbesondere weil Modernisierungsmieterhöhungen bei Indexmietvereinbarungen in der Regel ausgeschlossen sind. Nicht zuletzt reduziert die Regelung die Bereitschaft zur Schaffung von Wohnraum noch weiter. Das, meine Damen und Herren der Koalition, ist weder ein fairer Interessenausgleich noch fördert es die Schaffung von Wohnraum, sondern ist schlicht wohnungswirtschaftspolitischer Unfug. Eine weitere geplante Neuerung ist die vorgeschlagene Ausweitung der Schonfristregelung auf die ordentliche Kündigung; auch das haben wir von Ministerin Hubig gehört. Diese Regelung führt jedenfalls zur Verlagerung des Kostenrisikos für bereits eingeleitete Räumungsmaßnahmen auf den Vermieter. Die Einbringlichkeit dieser Kosten ist nämlich gerade in Fällen aufgetretener Mietrückstände, die häufig auf wirtschaftliche Probleme der Mieter zurückzuführen sind, deutlich reduziert – eine Regelung, die Vermietungen ihrerseits unattraktiver macht und daher ebenfalls langfristig negative Auswirkungen auf das Mietangebot haben dürfte. Die Regelungen zur von der Mietpreisbremse befreiten Kurzzeitvermietung werden trotz der eingeschränkten Möglichkeit einer Verlängerung von sechs auf acht Monate nach dem jetzigen neuen Entwurf den praktischen Bedürfnissen nicht gerecht. Die Regelungen zu Möblierungszuschlägen erscheinen zu kompliziert und bergen die Gefahr, dass gerade unbedarfte private Kleinvermieter einseitig belastet werden. Längerfristig droht die Reduzierung des Angebots möblierter Wohnungen, für die ja doch ein nicht unerheblicher Bedarf besteht. Im Ergebnis schaffen Sie weitere Reglementierungen für Vermietung von Wohnraum, also weitere Hindernisse statt Anreize für potenzielle Vermieter und Bauherren. Das wird die bestehenden erheblichen Probleme mit Sicherheit nicht lösen. Auch deshalb wird die AfD weiter an Zuspruch gewinnen. Ihr Gesetzentwurf dürfte am Ende der Beratungsprozesse abzulehnen sein. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Susanne Hierl für die CDU/CSU-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbares Wohnen, das ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Das Mietrecht kann soziale Härten abfedern und Missbrauch verhindern. Gleichzeitig gilt aber: Mehr Regulierung allein schafft keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohnraum. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt mehrere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, soll Vermietung möblierter Wohnungen transparenter machen, Kurzzeitvermietungen klarer regeln und Mieterinnen und Mietern mit Indexmietverträgen in angespannten Wohnungsmärkten besser vor außergewöhnlichen Preissprüngen schützen. Der Wohnungsmarkt besteht aber nicht nur aus großen Immobilienkonzernen. Es gibt Genossenschaften und kommunale Unternehmen. Über 60 Prozent sind private Kleinvermieter; viele von ihnen erzielen nur vergleichsweise geringe Nettomieten von unter 5 000 Euro im Jahr. Die gesamte Wohnungswirtschaft, auch die Kleinvermieter, stehen vor erheblichen Herausforderungen: stark gestiegene Bau- und Betriebskosten, höhere Zinsen und zunehmend regulatorische Unsicherheit. Der Bundesrat hat deshalb in seiner Stellungnahme zu Recht auf das Risiko einer Investitionszurückhaltung hingewiesen. Für uns als Union ist klar: Bezahlbares Wohnen braucht den Schutz von Mieterinnen und Mietern, aber es braucht auch Eigentümer, die investieren, modernisieren und vermieten können und auch wollen. Nur wenn beides zusammenkommt, kann der Wohnungsmarkt dauerhaft funktionieren. Der vorliegende Regierungsentwurf wurde gegenüber dem Referentenentwurf an mehreren Stellen nachgebessert. Beim Möblierungszuschlag wurde mit einer Pauschale von bis zu 10 Prozent der Nettokaltmiete für vollmöblierte Wohnungen ein praktikablerer Weg gewählt. Auch bei den Kurzzeitmietverträgen wurde der Entwurf flexibler ausgestaltet. Diesen konstruktiven Weg sollten wir in den weiteren Beratungen fortsetzen, zum Beispiel bei der Schonfristzahlung. Nach geltendem Recht kann eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen durch vollständige Nachzahlung innerhalb der Schonfrist unwirksam werden. Künftig soll dies einmalig auch für eine ordentliche Kündigung gelten. Der Gedanke dahinter ist richtig: Wer unverschuldet in eine kurzfristige finanzielle Notlage gerät, der soll nicht unmittelbar seine Wohnung verlieren. Zugleich sollten wir aber sorgfältig darauf achten, dass diese Regelung ihrem Charakter als Härtefallregelung gerecht wird und das ausgewogene Verhältnis von Mieterschutz und berechtigten Interessen der Vermieter wahrt. Ein weiterer Punkt betrifft die Kurzzeitmietverträge. Solche Verträge dürfen natürlich nicht missbräuchlich dazu verwendet werden, die Mietpreisbremse zu umgehen. Gleichzeitig erfüllen diese Kurzzeitvermietungen aber einen wichtigen Zweck. Sie werden benötigt für befristete berufliche Projekte, für Studium, für die Ausbildung oder für familiäre Übergangsphasen. Und nicht jede befristete Vermietung ist ein Missbrauch. Häufig ermöglicht sie überhaupt erst die notwendige Flexibilität auf dem Wohnungsmarkt. Wir sollten diskutieren, ob die vorgesehene Regelgrenze von sechs Monaten mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu acht Monate der Lebenswirklichkeit in allen Fällen gerecht wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser gemeinsames Ziel sollte ein Gesetzentwurf sein, der Mieterinnen und Mieter wirksam schützt, der praktikabel bleibt und Investitionen in Wohnraum nicht unnötig erschwert. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Till Steffen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um eines vorweg ganz klar zu sagen: Selbstverständlich müssen wir bauen. In Wohnungsmärkten, wo es hohe Nachfrage gibt, muss natürlich auch zusätzlicher Wohnraum entstehen. Aber Bauen allein reicht nicht. Hier will ich auf das Beispiel von Hamburg verweisen. Über viele Jahre wurde ja gesagt: So muss man es machen. – Die Förderung von Bautätigkeit, wie sie in Hamburg geglückt ist, war für viele andere Städte beispielhaft, und es schien auch tatsächlich den gewünschten Erfolg zu zeigen; denn die Mieten in Hamburg stiegen weniger schnell als in vergleichbaren Städten. Aber dieser Effekt, der hat sich jetzt aufgebraucht. Jetzt steigen die Mieten schneller als in anderen Städten, und deswegen sehen wir, dass mehr Bauen alleine nicht reicht. Warum reicht das nicht? Was passiert in solchen Situationen? Solche Situationen nutzen einzelne Unternehmen aus, um Übergewinne zu erzielen. Sie erzielen Übergewinne auf Kosten der Schwächsten, auf Kosten von Studierenden, die endlich ihr eigenständiges Leben beginnen wollen, auf Kosten von Familien, die endlich mit der wachsenden Familie aus der viel zu kleinen Wohnung raus wollen. Deswegen sind gerade diese Gruppen Tricks ausgesetzt, mit denen man ihnen das Geld aus der Tasche ziehen will, indem man ihnen absolut überteuerte Wohnungen zur Vermietung anbietet. Da haben wir die möblierten Wohnungen, wir haben die Atelierwohnungen – Überraschung, da gilt dann das Gewerbemietrecht –, oder wir haben befristete Verträge – alles Umgehungen des normalerweise geltenden Mietrechts. Deswegen muss man auch ganz klar sagen: Regelungen, wie sie jetzt auf dem Papier stehen, die reichen nicht, die nützen nichts, wenn sie tatsächlich so ausgenutzt werden können. Und sie reichen eben auch nicht, wenn man solche komplizierten Regelungen vorlegt, wie sie jetzt die Koalition uns auf den Tisch des Hauses legt. Es darf doch nicht Voraussetzung sein, dass man erst mal BWL studieren muss, bevor man die Regelungen anwenden kann. Und da will ich Ihnen Negativbeispiele aus den Regelungsvorschlägen nennen: Bei der möblierten Wohnung soll es so sein, dass monatlich höchstens 1 Prozent des geschätzten Zeitwerts der Einrichtungsgegenstände zugrunde gelegt werden darf. Muss erst ein teurer Gutachter beauftragt werden, bevor Mieterrechte durchgesetzt werden können? Das kann es nicht sein. Oder die Indexmiete: Übersteigt die Entwicklung des Preisindexes innerhalb eines Jahres 3 Prozent, soll die Hälfte des darüberhinausgehenden Teils – laut Entwurf der Bundesregierung – bei der Berechnung der Mieterhöhung unberücksichtigt bleiben. Das ist ja noch komplizierter als Ihre Biotreppe. Wir brauchen einfach klare Regelungen, die auch praktisch durchsetzbar sind. Zu möblierten Wohnungen haben wir hervorragende Vorschläge des Deutschen Juristentages vorliegen, zum Beispiel den Vorschlag, dass man die Möglichkeit haben soll, die Möblierung isoliert zu kündigen, sodass es nur noch auf die unmöblierte Wohnung ankommt. Ich finde, das ist durchaus bedenkenswert. Vor allem brauchen wir endlich wirksame Maßnahmen gegen den üblichen Vermieterjoker: die Eigenbedarfskündigung. Wir haben ganz viele mietrechtliche Regelungen, die gut gemeint sind; wenn sie aber zur Anwendung kommen, reagieren viele Vermieter mit der Eigenbedarfskündigung. Damit laufen diese mieterrechtlichen Regelungen leer. Wir haben deswegen noch mal einen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir schlagen hier ganz klare Regelungen vor, und zwar soll bei einem durch ein Gericht festgestellten Verstoß gegen die Mietpreisbremse eine Sperrfrist für Kündigungen wegen Eigenbedarf von fünf Jahren gelten. Und wir müssen endlich den Eigenbedarf auf den Kreis beschränken, für den diese Regelung wirklich gedacht ist, also auf die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst oder ihre nahen Angehörigen, und zwar für eine dauerhafte wirkliche Wohnnutzung. Darauf müssen wir das beschränken, um diesem Vermieterjoker endlich einen Riegel vorzuschieben, sodass er nicht gegen jede mietrechtliche Regelung genutzt werden kann. Wir brauchen einen wirksamen Schutz von Mieterinnen und Mietern. Das werden wir in den Beratungen deutlich machen; das wird unser Anspruch sein. Vielen Dank. – Für die nächste Rede erteile ich das Wort Caren Lay für die Fraktion Die Linke.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten zehn Jahren stiegen die Mieten in Rostock um 83 Prozent, in Leipzig um 70 Prozent und in Mönchengladbach um 65 Prozent. Damit wurden die Mieten also deutlich stärker angehoben als die Löhne und Einkommen. Wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung diese unglaubliche Mietenexplosion stoppen? Nein. Was die Bundesregierung heute vorlegt, ist nicht ganz falsch; aber es ist absolut unzureichend, um den Mietenwahnsinn endlich zu beenden. Okay, es ist deutlich mehr, als die Ampel hinbekommen hat – das muss man sagen –; aber das kann jetzt wirklich nicht der Maßstab sein. Wohnungen werden möbliert oder auf Zeit vermietet. Das sind Gelddruckmaschinen für rücksichtslose Investoren, die sich auf dem Rücken von Wohnungslosen bereichern. Ein altes Bett, ein kaputter Schrank, befristet vermietet für sechs Monate: Schon werden locker mal 40 Euro pro Quadratmeter verlangt. Dieses Geschäftsmodell muss endlich beendet werden. Insofern ist es gut, dass möbliertes Wohnen endlich reguliert wird – immerhin. Aber wenn ein Vermieter vergessen hat, den Möblierungszuschlag auszuweisen, darf er nachmelden. Das öffnet Tür und Tor für Tricksereien. Wohnen auf Zeit wird eingeschränkt – immerhin. Aber auch hier bleibt eine Grauzone. Besser wäre es, zu sagen: Auch für Kurzzeitvermietung muss die Mietpreisbremse gelten. Viele Vermieter bieten nur noch Indexmietverträge an, mit denen sie die Miete dann automatisch mit der Inflation erhöhen können. Das war in den letzten Jahren ein sehr lukratives Geschäft. Diese Ausbeutung von Mieterinnen und Mietern schränken Sie nur bedingt ein; das ist wirklich halbherzig. Unsere größte Kritik ist das, was gar nicht im Gesetzentwurf steht: Eine wirkungsvolle Begrenzung von Eigenbedarfskündigungen? Fehlanzeige. Reform der Mietspiegel, damit diese nicht ständig steigen? Fehlanzeige. Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an die Mietpreisbremse halten? Fehlanzeige. „Verlangt weiter illegale Mieten! Wir lassen es zu!“ – das ist die zynische Botschaft der Bundesregierung an diejenigen, die Mieterinnen und Mieter mit viel zu hohen Mieten abzocken. Das darf doch wohl nicht wahr sein. Und den klitzekleinen Verbesserungen stehen massive Einschränkungen für Mieterinnen und Mieter gegenüber: bei der Grundsicherung, bei den angekündigten Kürzungen, beim Wohngeld und bei der Abschaffung des Heizungsgesetzes. Auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter heute zu sagen: „Wir tun ja was für den Mieterschutz“, ist wirklich nur die halbe Wahrheit. Der neueste Schlager der Bundesregierung: die Vergesellschaftung von großen Wohnungskonzernen verbieten, obwohl das Grundgesetz das ja ermöglicht. – Da freut sich die Union, und es freuen sich die Aktionäre. Ein fettes Plus von 6 Prozent nach der Ankündigung von Friedrich Merz – das spricht wohl für sich. Das ist Politik für Aktionäre; das ist Politik für Konzerne, aber nicht für Mieterinnen und Mieter. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Hakan Demir für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, man muss erst mal anerkennen, dass wir hier ein Mietpaket haben, wie es seit 20 Jahren nicht mehr hier im Haus besprochen worden ist; es ist das größte Paket der letzten 20 Jahre. Wir beschränken die Indexmieten, die Kurzzeitvermietung, das möblierte Wohnen, und wir erweitern die Schonfristzahlung. Das sind schon mal vier große Punkte, die den Mieterinnen und Mietern helfen werden. Das muss man einmal am Anfang sagen. Und ich werde das auch erklären. Zu den Indexmieten: 2022/2023, als die Inflation hochging auf 7,8 Prozent, gingen auch diese Mieten hoch und gleichzeitig die Kosten für Nahrung. Für uns ist natürlich klar, dass wir die Indexmieten beschränken müssen für den Fall, dass die Inflation steigt. Beim möblierten Wohnen versuchen wir jetzt, den Möblierungszuschlag auszuweisen – das ist ein wichtiger Punkt –, und bei der Kurzzeitvermietung ist das Problem, dass nicht klar ist, was eine Kurzzeitvermietung ist. Wir regeln das in diesem Gesetz grundsätzlich: Bei bis zu sechs Monaten spricht man von einer Kurzzeitvermietung, und man kann sie auf maximal acht Monate verlängern. Ich glaube, dass das eine Rechtssicherheit schafft, für die wir uns hier einsetzen. Bei der Schonfristzahlung will ich noch auf einen Gedanken aufmerksam machen: Ja, wir geben Mieterinnen und Mietern eine zweite Chance – das ist, glaube ich, auch wichtig –, wenn sie innerhalb einer gewissen kurzen Zeit den Mietrückstand zahlen können. Nicht nur die fristlose Kündigung kann dann geheilt werden, sondern auch die ordentliche Kündigung, und wir sorgen dann dafür, dass diese Menschen beispielsweise nicht in der Obdachlosigkeit landen. Auch das ist soziale Gerechtigkeit, die wir mit diesem Gesetzespaket voranbringen. Letzter Gedanke. Wir sagen natürlich nicht: „Das ist jetzt alles, was wir machen können“, sondern wir müssen weiter in die Zukunft gucken. Wenn wir uns die Inserate bei ImmoScout anschauen, sehen wir beispielsweise, dass 80-Quadratmeter-Wohnungen im Altbau teilweise für 2 000 Euro Nettokaltmiete angeboten werden. Nicht alle Vermieter machen das, aber einige schon, und da muss man natürlich klar sagen, dass das mindestens 100 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete ist. Das ist keine Lappalie; das ist Mietwucher. Deshalb müssen wir in diesem Haus natürlich den Mietwucherparagrafen wieder scharfstellen. Letzter Gedanke, weil wir morgen kurz vor der Sommerpause stehen. Herr Kollege, die Gedanken sind frei, aber passen nicht immer in jede Redezeit. Außerdem haben Sie den letzten Gedanken schon vor einer Minute angekündigt. Ich danke Frau Hubig für dieses gute Gesetzespaket. Wir werden in den Verhandlungen das eine oder andere noch hinbekommen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Rainer Galla für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Was haben wir hier? Einen Gesetzentwurf der Bündnisgrünen zur Einschränkung der Eigenbedarfskündigung und einen Antrag der Linken mit einer sogenannten Nachschärfung zur Mietrechtsnovelle. Also, auf eines kann man sich immerhin verlassen: Bei jeder sich bietenden Gelegenheit versuchen unsere links-grünen Kollegen eine einseitige Verschiebung des bislang fein austarierten Gleichgewichts im Mietrecht zugunsten ihrer Klientel. Würde dies und noch weitere Ideen wie Mietendeckel, Räumungsstopp, die Verschärfung des Mietwucherparagrafen oder das im Berliner Wahlkampf propagierte Sicher-Wohnen-Gesetz der Partei Die Linke Realität, wäre es nicht mehr weit bis zu einer Wohnraumbewirtschaftung der zu Recht untergegangenen DDR, meine Damen und Herren! Aber niemand mit Verstand will eine Wiederherstellung des Sozialismus à la DDR. Niemand mit Verstand will eine Neuauflage des Sozialismus überhaupt – niemand mit Verstand! Liebe Linke, haben Sie das verstanden? – Dann ist ja gut. Meine Damen und Herren, der Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Ausschuss sehen wir mit Skepsis, aber auch mit Interesse entgegen. Zu den beiden genannten Initiativen unserer links-grünen Kollegen halte ich fest: Für jede Partei, die sich „Freiheit statt Sozialismus“ auf die Fahne geschrieben hat, kommt schon jetzt nur eine Ablehnung in Betracht, jedenfalls für uns von der AfD. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Aussprache ist Dr. Jan-Marco Luczak für die CDU/CSU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, zu unserem Gesetzentwurf hier zu sprechen und nicht zu den Dingen, die von der Opposition gefordert werden. Aber mindestens zum Thema Vergesellschaftung, Frau Kollegin Lay, muss ich doch etwas sagen. Wir haben im Koalitionsausschuss in der letzten Woche unter Ziffer 18 des Beschlusspapiers in der Tat das sehr klare Signal gesetzt, dass wir als Bundesgesetzgeber verhindern werden, dass private Wohnungsbestände in Deutschland verstaatlicht werden. Ich finde das richtig. Und es ist auch notwendig, ein solches Signal zu setzen; denn, ganz maßgeblich durch Sie in Berlin getriggert, findet hier eine Diskussion über Vergesellschaftung in Berlin statt. Wozu führt diese Diskussion? Diese Diskussion führt dazu, dass sich all diejenigen, die Geld in die Hand nehmen wollen, die bezahlbare Wohnungen in Berlin bauen wollen und damit vielen Menschen, die jetzt in Schlangen bei den Wohnungsbesichtigungen stehen, ein Dach über dem Kopf geben wollen, sich zurückziehen, weil über ihnen das Damoklesschwert der Vergesellschaftung schwebt. Das kann doch nicht unser Weg sein. Wir brauchen Rahmenbedingungen, dass Menschen sich angereizt fühlen, dass sie sich aufgefordert fühlen, bei uns im Land und auch in Berlin neue, bezahlbare Wohnungen zu bauen. Wenn ihnen aber eine Verstaatlichung angedroht wird, werden sie das nicht machen. Deswegen ist es gut, dass wir als Bundesgesetzgeber ein klares Signal setzen, dass wir das in unserem Land nicht machen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jetzt komme ich aber zu unserem Gesetzentwurf zurück. Wir haben im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Dingen verabredet. Das ist gut. Die Kollegin Hierl hat es gerade schon gesagt: Bezahlbares Wohnen ist eine der ganz zentralen Fragen unserer Zeit, eine Frage, bei der die Menschen auch bis weit in die Mitte der Gesellschaft Ängste haben. Deswegen brauchen wir starke soziale Leitplanken im Mietrecht. Da haben wir in den letzten Jahren schon sehr viel auf den Weg gebracht; das war gut, das war richtig. Wir haben auch mit der Verlängerung der Mietpreisbremse am Anfang dieser Legislaturperiode schon Rechtssicherheit gegeben, damit die Menschen durchschnaufen können. Jetzt stehen wir vor einer neuen Stufe. Wir haben ein neues Mietrechtspaket II zu den hier schon angesprochenen Punkten, das sich jetzt im parlamentarischen Verfahren befindet. Da müssen wir in der Tat genau hinschauen: Sind die Regelungen so gestaltet, dass wir am Ende unser Ziel erreichen? Und da gibt es viele Punkte, die man sich noch mal genau anschauen muss. Zum Beispiel bei den Indexmieten. Wir haben miteinander im Koalitionsvertrag die Verabredung getroffen, dass wir die Indexmieten weiter regulieren. Das ist so, und daran müssen wir jetzt anknüpfen. Ich will gar nicht so sehr die Frage aufwerfen, ob der Bedarf jetzt noch besteht. Die Idee ist damals aufgekommen, weil wir sehr hohe Inflationsraten hatten; sie sind mittlerweile runtergegangen. Ich finde nur, wir müssen sehen, dass die Indexmiete in den vergangenen Jahren ein Instrument war, das sehr transparent und rechtssicher gewesen ist, das den Mieterinnen und Mietern auch Schutz gegeben hat, zum Beispiel vor Modernisierungsmieterhöhungen; eine solche Erhöhung ist mit Indexmieten nämlich nicht möglich. Deswegen müssen wir so regulieren, dass Indexmieten nicht verschwinden; denn sie haben an vielen Stellen ihre Berechtigung. Ich würde eher die Frage stellen, welchen Anknüpfungspunkt wir eigentlich wählen: Ist es richtig, an die allgemeine Preisentwicklung anzuknüpfen? Oder ist es möglicherweise sinnvoll, an die Baukosten anzuknüpfen und sich daran zu orientieren, welche Mietsteigerungen am Ende möglich sind? Ein Punkt, der mir wichtig ist, ist die Schonfristregelung. Hier ist gerade davon gesprochen worden, dass wir Mieterinnen und Mietern eine zweite Chance ermöglichen wollen. Ja, natürlich gibt es immer Fälle, in denen Menschen durch unvorhergesehene wirtschaftliche Schwierigkeiten nicht in der Lage sind, ihre Miete zu zahlen. Dafür muss man Regelungen finden. Dafür hat das Gesetz heute schon eine Regelung gefunden: Wenn man fristlos gekündigt wird, weil man zwei Mieten im Rückstand ist, wird die Kündigung, wenn die Miete nachgezahlt wird, wieder aufgehoben. Jetzt geht es um die Frage: Übertragen wir das auf die ordentliche Kündigung? Und dazu haben wir verabredet, dass wir das machen wollen. Ich würde aber schon dafür werben wollen, dass wir berücksichtigen, was eine Mietzahlung ist: Sie ist die Hauptleistungspflicht eines Vertrages. Eine Nichtzahlung der Miete ist ein Verstoß gegen die Hauptleistungspflicht. Weil das so ist und weil viele Vermieterinnen und Vermieter – wir reden hier nicht über die großen Konzerne wie Vonovia, sondern wir reden über die vielen kleinen privaten Vermieter – oftmals existenziell darauf angewiesen sind, dass sie ihre Mietzahlungen bekommen – um Kredite zu bedienen, aber manchmal auch, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren –, finde ich, dass diese Schonfristregelung – also dass auch eine ordentliche Kündigung beseitigt wird, wenn man die Miete nachzahlt – die absolute Ausnahme bleiben muss. Das haben wir im Koalitionsvertrag so miteinander verabredet. Wir haben gesagt: Es soll ein Härtefall sein, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Und da muss ich auch tatsächlich sagen: Darüber müssen wir im parlamentarischen Verfahren, Frau Ministerin, noch einmal sprechen. Ich sehe nicht, dass diese Regelung, die ja generell gilt, tatsächlich als Härtefallregelung ausgestaltet ist. Ich persönlich finde: Wann ist es ein Härtefall? Wenn Obdachlosigkeit droht. In welchen Gebieten droht Obdachlosigkeit? Dort, wo ich nicht auf eine andere Wohnung ausweichen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ich meine Wohnung in einem angespannten Wohnungsmarkt habe. Da kann ich in der Tat nicht so schnell an der nächsten Straßenecke eine neue Wohnung finden. Deswegen würde ich dafür plädieren, dass wir den Anwendungsbereich bei der Schonfristregelung auf angespannte Wohnungsmärkte begrenzen. Das würde jedenfalls unseren Verabredungen im Koalitionsvertrag entsprechen, meine Damen und Herren. Ich will noch einen letzten Punkt nennen: die Kurzzeitvermietung. Da ist glücklicherweise auf dem Weg vom Referentenentwurf zum Kabinettsentwurf noch einiges passiert. Wir haben jetzt die Regelung: grundsätzlich sechs Monate Befristung, eine Verlängerung um zwei Monate ist möglich. Ich will aber schon noch mal die Frage in den Raum stellen, ob es richtig ist, bei so einer starren, unflexiblen Regelung mit festen Monatszahlen festzuhalten. Wenn jemand kurzzeitig eine Wohnung braucht, weil er zum Beispiel für zwei Semester zum Studieren in eine andere Stadt ziehen muss oder weil er beruflich bedingt an einem Projekt mitarbeitet, dann kommt es doch nicht so sehr auf die starre Monatszahl an, sondern darauf, ob er einen Bedarf für die kurzzeitige Anmietung einer in aller Regel möblierten Wohnung hat. Deswegen würde ich dafür plädieren, dass wir da noch mal gucken, ob wir eine flexible Regelung finden, die sich klar am Bedarf orientiert. Denn es gibt diesen Bedarf, – Vielen Dank. – und der darf am Ende nicht wegreguliert werden. Insofern freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen. Es gibt noch einiges zu tun. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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