Milliardenhilfe für Länder und Kommunen: Opposition nennt sie zu klein
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Sascha Wagner, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (24. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Sahra Mirow, Sascha Wagner, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen – Strukturschwache Kommunen stärken
Der beriet abschließend das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz, mit dem der Bund den Ländern jährlich rund vier Milliarden Euro zusätzlich überweist. Die SPD verteidigte das Paket als starkes Solidarsignal in schwieriger Haushaltslage. AfD, Grüne und Linke kritisierten die Summe angesichts eines kommunalen Defizits von 32 Milliarden Euro als völlig unzureichend.
Zusammenfassung
Auf der stand die zweite und des von der eingebrachten Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG). Vorgesehen sind laut Debatte 250 Millionen Euro jährlich für Länder mit kommunalen Altschulden, 350 Millionen Euro jährlich für die ostdeutschen Länder wegen der Lasten aus den DDR-Zusatzversorgungssystemen und 400 Millionen Euro jährlich für finanzstarke Länder. Mitberaten wurden zwei der Die Linke: einer zur Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften, ein weiterer zur solidarischen Verteilung von Bundesmitteln und zur Stärkung strukturschwacher Kommunen. Für die SPD verteidigte Thorsten Rudolph das Gesetz als typischen Kompromiss mit den Ländern und als Einlösung eines Versprechens aus dem . Er räumte ein, dass die Mittel nicht ausreichten, verwies aber auf ein kommunales Defizit von 32 Milliarden Euro, eine Gesamtverschuldung von 200 Milliarden Euro und einen Sanierungsstau von 230 Milliarden Euro. Zugleich hielt er Forderungen nach mehr Bundesgeld entgegen, der Bund habe in den vergangenen Jahren rund zwei Billionen Euro für Krisenbewältigung aufgebracht, während die Finanzverantwortung für die Kommunen bei den Ländern liege. Er sprach von einem strukturellen Problem, weil die Kommunen besonders schwankungsanfällige Einnahmen hätten. Die AfD kritisierte durch Thomas Ladzinski, die Regierung erkenne zwar das Problem, liefere aber keine Lösung an der Ursache. Entlastungen von weniger als einer Milliarde Euro jährlich seien angesichts des Defizits Hohn. Der Bund habe den Kommunen immer neue Aufgaben übertragen, ohne sie auskömmlich zu finanzieren, etwa bei der Wohngeldreform, bei Asyl- und Sozialkosten und bei der kommunalen Wärmeplanung. Er forderte die Einhaltung des Konnexitätsprinzips und strukturelle Reformen und bezweifelte, dass das über die Länder geleitete Geld überhaupt bei den Kommunen ankomme. Karoline Otte von den Grünen schilderte Protestaktionen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und nannte das Gesetz eine Verhöhnung der Kommunalpolitik, weil offenbleibe, ob auch nur ein Cent vor Ort ankomme. Sie kritisierte, ein großer Teil der Mittel fließe an finanzstarke Länder wie Bayern, und forderte, die Umsatzsteuermilliarden an die Kommunen zurückzugeben sowie Steuerschlupflöcher etwa bei der Erbschaftsteuer zu schließen. Sascha Wagner von der Linken verwies auf Kassenkredite der Kommunen von 41,6 Milliarden Euro und nannte 250 Millionen Euro zur Teilentschuldung einen Witz. Seine Fraktion fordert, dass der Bund die Hälfte der kommunalen Altschulden übernimmt und die Lasten aus den DDR-Zusatzrenten vollständig trägt, da er Rechtsnachfolger der DDR sei. Die erfolgte auf Grundlage der Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses zum und zum Altschulden-Antrag der Linken sowie des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zum zweiten Antrag der Linken. Ein Abstimmungsergebnis geht aus den vorliegenden Redebeiträgen nicht hervor.
Zentrale Argumente
KI-generiert- •Umfang der Hilfe: rund vier Milliarden Euro jährlich gegen ein kommunales Defizit von 32 Milliarden Euro
- •Streit über die Zuständigkeit: Finanzverantwortung der Länder gegen Forderung nach mehr Bundesmitteln
- •Zweifel, ob das über die Länder geleitete Geld tatsächlich bei den Kommunen ankommt
- •Verteilung auch an finanzstarke Länder statt gezielt an strukturschwache Kommunen
- •Übernahme der Lasten aus den DDR-Zusatzversorgungssystemen durch den Bund
Reden (4)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz. Vorgesehen sind 250 Millionen Euro im Jahr für die von Altschulden betroffenen Bundesländer, 350 Millionen Euro im Jahr für die Ostländer wegen der Lasten aus den DDR-Zusatzversorgungssystemen und 400 Millionen Euro im Jahr für die finanzstarken Länder. Also ein typischer Kompromiss mit den Ländern: Wir wollen den Altschuldenländern helfen und müssen als Bund praktisch allen Ländern Geld geben, damit wir das tun können. Das kommt davon, wenn Ministerpräsidenten Koalitionsverträge verhandeln. Aber ich glaube, das können wir in dieser Woche wirklich sagen: Wir haben den Entwurf für einen Bundeshaushalt vorgelegt, in dem wir 34 Milliarden Euro konsolidieren. Wir werden morgen im Bereich Gesundheit eine GKV-Reform beschließen, mit der wir 19 Milliarden Euro einsparen werden. Und wir haben bei der Rente weitreichende Beschlüsse auf den Weg gebracht. In dieser wirklich ganz schwierigen Situation noch mal 4 Milliarden Euro für die Länder und Kommunen bereitzustellen, das ist ein ganz starkes Zeichen der Solidarität des Bundes mit den Ländern und Kommunen, meine Damen und Herren. Das ist ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das wir einlösen, und das ist ein verdammt gutes Zeichen. Ist das genug? Nein. Wir alle kennen die Finanzsituation unserer Kommunen und der kommunalen Ebene. Allein im letzten Jahr betrug das Defizit 32 Milliarden Euro, die Gesamtverschuldung 200 Milliarden Euro und der Sanierungsstau 230 Milliarden Euro. Das sind dramatische Zahlen. Und jetzt gibt es einige, die sagen: Der Bund muss noch mehr helfen, der Bund muss an der Stelle noch mehr einspringen. – Ich will nur daran erinnern, was der Bund in den letzten Jahren getan hat: Wir als Bund haben 300 Milliarden Euro für Coronahilfen bereitgestellt. Wir haben 600 Milliarden Euro für die Energiepreishilfen nach Putins Überfall bereitgestellt. Wir haben ein Sondervermögen mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, von denen 100 Milliarden Euro an die Länder und Kommunen gegangen sind. Und wir geben allein in dieser Legislatur deutlich über 600 Milliarden Euro für die Bundeswehr aus. Der Bund hat für die großen Krisen der letzten Jahre also 2 Billionen Euro zur Verfügung gestellt, meine Damen und Herren. Deswegen sind die Schulden des Bundes auch gestiegen, die der Länder nicht. Und in so einer Situation zu sagen: „Der Bund muss da jetzt noch deutlich mehr leisten“, obwohl die Länder die Finanzverantwortung haben, das ist der falsche Weg. Wir haben hier ein strukturelles Problem, und das wissen wir auch alle. Es war finanzverfassungsrechtlich vielleicht nicht die schlaueste Idee, dass die Kommunen diejenigen Einnahmen haben, die die höchste Volatilität aufweisen; denn wenn die Wirtschaft nicht läuft, gehen die kommunalen Einnahmen sofort tief ins Rote. Ich weiß, es gab eine ganze Reihe von Gewerbesteuerreformkommissionen. Die sind alle gescheitert. Aber wir müssen doch das strukturelle Problem angehen. Zu den strukturellen Maßnahmen gehört beispielsweise, dass wir bei den Aufgaben ansetzen – wir haben gerade die Dynamik bei den Sozialausgaben gesehen – und strukturell helfen. Zu den strukturellen Maßnahmen gehört aber natürlich auch, sich die Finanzausstattung der Länder und Kommunen anzugucken. Ich nenne mal ein Stichwort: Erbschaftsteuer. Das ist eine Ländersteuer, deren Einnahmen auch den Kommunen zugutekommen können. Ich warte darauf, dass die Bundesländer im Bundesrat mal einen vernünftigen Vorschlag vorlegen, wie man strukturell helfen kann. Und – um das dann auch noch gesagt zu haben – dass der Bund noch mehr Schulden macht, um den Kommunen zu helfen, ist auch deswegen nicht einzusehen, weil natürlich auch die Länder die kommunalen Schulden jederzeit übernehmen können. Einige Länder haben das getan. Genau darauf kommt es doch an: Wir als Bund müssen unsere Verantwortung übernehmen, aber die Länder müssen auch ihre Verantwortung übernehmen. Wir müssen doch das strukturelle Problem, das wir haben, an dieser Stelle lösen, gemeinsam mit den Kommunen. Das LKEG jedenfalls ist ein starkes Zeichen der Solidarität und eine gute Hilfe in dieser wirklich harten Zeit. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Thomas Ladzinski für die AfD.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Um bestehende Probleme in unserem Land wirksam zu lösen, braucht es vier Zutaten: erstens ein Problembewusstsein, zweitens die Erkenntnis, dass hier etwas getan werden muss, drittens die Bereitschaft der Verantwortlichen, diese Verantwortung auch zu übernehmen, und viertens letztendlich eine Lösung, die an den Ursachen des Problems angreift. Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz der Bundesregierung kommt leider über die ersten beiden Schritte nicht hinaus. Offensichtlich ist, dass die Kommunen in einer Haushaltskrise stecken, wie es sie seit Jahrzehnten nicht mehr gab. 32 Milliarden Euro betrug das Defizit der Kommunen im Jahr 2025. Der Investitionsstau der Städte, Landkreise und Gemeinden liegt laut KfW bei 231 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Brücken in kommunaler Baulast stürzen ein, Hauptverkehrsachsen müssen von einem Tag auf den anderen gesperrt werden und Hallenbäder geschlossen. Die Kommunen schaffen es kaum noch, ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben zu erfüllen. Das verfassungsmäßige Recht der Kommunen auf kommunale Selbstverwaltung wird ausgehöhlt, ehrenamtliche Mandatsträger werden zu kommunalen Insolvenzverwaltern. Nun ist auch der Bundesregierung aufgefallen, dass hier ein Problem besteht, das angegangen werden muss; das war nun wahrlich nicht schwer. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf lässt jedoch Zweifel an der Ernsthaftigkeit erkennen. Angesichts eines Defizits von 32 Milliarden Euro finanzielle Entlastungen von weniger als 1 Milliarde Euro jährlich vorzuschlagen, ist blanker Hohn! In den letzten Jahren hat der Bund den Kommunen immer mehr Aufgaben aufgebürdet, ohne die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen: Die Wohngeldreform 2021 verursachte einen massiven Personalaufwuchs in den kommunalen Verwaltungen, die durch Bundesgesetzgebung geregelten Asyl- und Sozialkosten werden nicht auskömmlich erstattet, und die gesetzlich verankerte Klimaideologie in den kommunalen Wärmeplanungen bringt Kommunen und Stadtwerke an ihre Existenzgrenzen. Das Konnexitätsprinzip – also: wer bestellt, der zahlt – muss endlich wieder eingehalten werden. Es braucht strukturelle Reformen bei Pflichtaufgaben und Finanzierung der Kommunen. Zeitlich begrenzte Zuschüsse reichen bei Weitem nicht aus! Die Vorschläge der Bundesregierung in diesem Gesetz sind nichts weiter als ein Tropfen auf den heißen Stein, ein Tropfen, der voraussichtlich schon auf Länderebene verdunstet, ehe er den kommunalen Stein überhaupt erreicht. Denn das Geld wird nicht vom Bund direkt an die notleidenden Kommunen überwiesen; das ist verfassungsrechtlich nicht möglich. Nein, der Bund überweist das Geld an die Länder für die Kommunen und erwartet lediglich, dass diese es weitergeben. In der Vergangenheit war dieser Auszahlungsweg Bund-Land-Kommune immer mit Wegezöllen auf Landesebene verbunden. Dazu einige Beispiele – die gebe ich gerne –: Bei der Integrationspauschale kam in Rheinland-Pfalz seinerzeit lediglich ein Drittel der 2 Milliarden Euro bei den Kommunen an. Beim Coronarettungsschirm im Nahverkehr blieben im Schnitt 21 Prozent der Mittel bei den Ländern hängen. Und auch bei den Sonderschulden aus dem SVIK landen beispielsweise in Sachsen lediglich 1,7 Milliarden Euro der 4,8 Milliarden Euro bei den Kommunen zur freien Verfügung. Und genau das wird hier auch passieren. Eine Regierung, die es ernst meinte, hätte zuerst die Weitergabe der Mittel verbindlich mit den Ländern vereinbart und erst dann das Gesetz ins Parlament gebracht. Erst beschließen, dann hoffen – das ist keine seriöse Politik. Schaut man sich an, worüber diese Woche noch so alles im Bundestag abgestimmt werden soll, drängt sich ohnehin der Verdacht auf, dass es der Bundesregierung in Wirklichkeit gar nicht um die Kommunen geht. Denn gleich zwei Gesetze werden in dieser Woche hier im Eiltempo durchgepeitscht: das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und dieses Kommunalentlastungsgesetz – beide mit verkürzten Fristen, beide unbedingt noch vor der Bundesratssitzung an diesem Freitag. Betrachtet man diese beiden parallellaufenden Gesetzgebungsvorhaben in dieser Woche im Zusammenhang, erkennt man ganz schnell: Der Bund kauft sich mit diesem Geld die Zustimmung der Länder zum GKV-Gesetz, ein Gesetz, das die Länder zuvor einhellig abgelehnt hatten. Ein Kuhhandel – bezahlt vom Steuerzahler auf dem Rücken der Beitragszahler und auf dem Rücken der Kommunen. Dieser Gesetzentwurf erkennt zwar die Probleme der Kommunen, wirkliche Lösungen für tatsächliche Entlastungen unserer Städte und Gemeinden liefert er aber nicht. Die Vertreter der Bundesregierung reden hier im Bundestag den ganzen Tag davon, Verantwortung zu übernehmen, wälzen sie aber am Ende wieder auf die Kommunen ab. Als AfD setzen wir uns dafür ein, dass die Aufgaben der Kommunen wieder mit den Finanzen der Kommunen in Einklang gebracht werden. Wer bestellt, der zahlt, und zwar vollständig: Das muss in Zukunft wieder bei allen Bundesgesetzgebungen gelten. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Sindek ist Bürgermeister in Baden-Württemberg, ein Bürgermeister, der in seinem eigenen Freibad ertrinkt – im Anzug. Schritt für Schritt geht er ins Becken, bis ihm das Wasser bis zum Hals steht und er schließlich ganz untergeht. Mit Aktionen wie diesen haben unzählige Bürgermeisterinnen und Kommunalpolitiker unseres Landes in den letzten Wochen klargemacht: Die Kommunen sind am Limit. So kann es nicht weitergehen. Und was bedeutet das? Das heißt, dass die Stadtbibliothek dichtmacht, dass sich niemand um die riesigen Schlaglöcher kümmert, dass die Schulsanierung vor Ort schon wieder geschoben wird. Die Finanzlage der Städte und Gemeinden ist dramatisch. Jeder kann ein Lied davon singen, der in einem der 11 000 Rathäuser unseres Landes Politik macht. Doch bei Ihnen in der Bundesregierung ist das anscheinend noch nicht angekommen. Denn anstatt den Bürgermeister aus dem Becken zu ziehen, stehen Sie nur am Rand und schauen zu. Ich kann es nicht anders sagen – Herr Dr. Rudolph war hier eben schon angemessen ehrlich –: Sie bringen hier ein Gesetz in den Bundestag ein, das so klingt, als würden Sie die Menschen in den Rathäusern, in den Gemeinderäten, in den Stadträten unseres Landes verhöhnen wollen. Sie nennen es Länder- und Kommunalentlastungsgesetz. Ein Gesetz, das vollkommen offenlässt, ob auch nur ein einziger Cent tatsächlich bei den Kommunen ankommt. Weil die Länder dann Geld kriegen, heißt das noch lange nicht, dass jeder ein Stück vom Kuchen abbekommt. Das, was Sie hier vorlegen, ist ein Geld-für-Söder-Gesetz. Das ist ein Skandal. Jeder fünfte Euro dieses Vorhabens geht an den Foodblogger aus dem Süden. Na, danke schön! Liebe Union, liebe SPD – das in dieser Lage. Den Städten, Gemeinden und Landkreisen fehlen jedes Jahr 30 Milliarden Euro. Und Ihre Antwort darauf ist: 1 Milliarde Euro pro Jahr für die Länder und zuallererst an Bayern. Bringen Sie jetzt – gemeinsam mit den Ländern – sofort die Umsatzsteuermilliarden zurück in die Kommunen. Folgen Sie den Kernforderungen der kommunalen Spitzenverbände, Ihrer eigenen Landrätinnen und Ihrer Bürgermeister. Folgen Sie diesen Forderungen, und bringen Sie das Geld vor Ort in die Kommunen. Schließen Sie das kommunale Defizit. Liebe Union, kommen Sie mir nicht mit dem Märchen, es sei kein Geld da und der Bund könne daran leider auch nichts ändern. Das ist schlicht und ergreifend eine Lüge. Nur weil Sie das hier immer wiederholen, wird es nicht wahr. Hören Sie auf, Märchen zu erzählen! Wir haben sie in den letzten Monaten hier immer wieder benannt, die Scheunentore unseres Steuersystems, durch die nur extrem reiche Menschen ihre Milliarden schieben können. Diese Scheunentore müssen Sie schließen. Werden Sie endlich tätig! Sie sagen, es sei kein Geld da, aber für Söder ist Geld da, für die Schlupflöcher bei der Erbschaftsteuer ist Geld da. Liebe Bundesregierung, kriegen Sie Ihre Prioritäten geklärt! Vielen Dank. – Sascha Wagner ist der nächste Redner für die Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuhörer/-innen! Ich dachte, ich lese nicht richtig. Wollte Herr Klingbeil nicht massiv gegen die dramatische kommunale Verschuldungslage vorgehen? Der kommunale Dispo hat mittlerweile eine Bugwelle ungekannten Ausmaßes erreicht. Waren es im Jahr 2000 noch rund 6 Milliarden Euro an Kassenkrediten, schlugen 2025 schon 41,6 Milliarden Euro zu Buche. Und was finden wir in Ihrem Gesetz? Minimalinvasive 250 Millionen Euro zur Teilentschuldung der Kommunen. Donnerwetter! Das ist doch ein Witz! Damit wird in keinster Weise der Teufelskreis des Schuldenmachens aufgrund struktureller Defizite durchbrochen. Die Stadt Dormagen allein hat schon 250 Millionen Euro an Kassenkrediten zu verzeichnen. Wissen Sie, meine Damen und Herren der Koalition, das ist an finanzpolitischer Peinlichkeit nicht zu überbieten, zumal wenn uns dieses Gesetz auch noch als Entlastungsgesetz verkauft wird. Gerecht und angezeigt wäre die hälftige Übernahme der kommunalen Altschulden durch den Bund, so wie wir es in unserem Antrag fordern. Das ist verfassungsrechtlich wie auch finanzpolitisch möglich. Allein der Wille fehlt – wieder einmal. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, auch Sie sollten bemerkt haben, dass die von Ihnen wohlgepriesenen, zeitlich befristeten Finanzhilfen bis 2029 völlig unzureichend sind, während die finanzstarken Länder einmal mehr ordentlich gepampert werden. Aber es wird noch besser, Stichwort „AAÜG“ – sperriger Begriff. Dahinter verbergen sich Zusatzrenten der ehemaligen DDR. Diese Renten wurden im Einigungsvertrag den neuen Ländern in ihre Haushalte geschrieben, und das, obwohl der Bund Rechtsnachfolger der DDR war und ist. Ein Unding! Die Folge: Die Kosten sind in den letzten Jahren massiv angestiegen. Die Ostländer durften letztes Jahr 2,3 Milliarden Euro dafür aufwenden. Zwar gibt es mit dem Gesetz ein wenig Marscherleichterung, doch es bleiben immer noch 1,9 Milliarden Euro pro Jahr in der Verantwortung der Ostländer. Vielen Dank. Der Bund muss diese vereinigungsbedingten Lasten endlich vollständig übernehmen. Sie müssen zum Ende kommen. So verlangen es auch die ostdeutschen Ministerpräsidenten. Tun Sie das nicht, wird es nichts mit der wirkungsvollen Entlastung der Länder und Kommunen. Vielen Dank.
Redner nach Fraktion
4 Redner insgesamt
Positionen
KI-generiertHält Entlastungen von unter einer Milliarde Euro jährlich für Hohn, fordert die Einhaltung des Konnexitätsprinzips und strukturelle Reformen statt befristeter Zuschüsse und bezweifelt, dass das Geld die Kommunen erreicht.
Verteidigt das Gesetz als Kompromiss mit den Ländern und als Einlösung des Koalitionsvertrags. Räumt ein, dass die Mittel nicht reichen, verweist aber auf die Finanzverantwortung der Länder und bereits geleistete Bundeshilfen.
Bezeichnet 250 Millionen Euro Teilentschuldung als Witz und fordert, dass der Bund die Hälfte der kommunalen Altschulden sowie die Lasten aus den DDR-Zusatzrenten vollständig übernimmt.
Nennt das Gesetz eine Verhöhnung der Kommunen, weil nicht gesichert ist, dass Geld vor Ort ankommt, und kritisiert die Begünstigung finanzstarker Länder. Fordert Umsatzsteueranteile für Kommunen und das Schließen von Steuerschlupflöchern.
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