2./3. Lesung

Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

9. Juli 2026·Sitzung 89··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (4)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gehören Sie schon zu den rund 12 Millionen Menschen in Deutschland, die zumindest gelegentlich einen E-Scooter nutzen? Ich schon. Das ist, ehrlich gesagt, ganz schön praktisch. E-Scooter sind eine gute Erfindung, ein Baustein für die Verkehrswende und aus dem Alltag vieler Menschen gar nicht mehr wegzudenken. Außerdem hat der Boom mit den E-Scootern neue Unternehmen hervorgebracht, Arbeitsplätze geschaffen und wirtschaftliche Impulse gesetzt. Gefahren wird allerdings mitunter abenteuerlich: auf dem Gehweg, gerne zu zweit und öfter mal gefährlich. Das ist Alltag in vielen Städten. Und die Probleme enden nicht mit der Fahrt: E-Scooter werden mitten auf dem Gehweg abgestellt oder einfach hingeworfen. Manche landen sogar im Fluss oder im See. Rücksichtslosigkeit kennt leider keine Grenzen. Deshalb gilt leider auch: Vor allem für Fußgängerinnen und Fußgänger ist der Straßenverkehr dadurch unsicherer geworden. Das gilt gerade für besonders schutzbedürftige Menschen. Deshalb reagieren viele Städte und Gemeinden bereits; sie richten Abstell- oder Verbotszonen ein, begrenzen die Zahl der Leihroller oder erheben Sondergebühren. Frau Kollegin, einen Moment! – Es ist wirklich sehr, sehr laut hier. Ich weiß, es ist schon spät und wir haben noch ein bisschen was vor uns. Aber ich würde um Ruhe bitten, damit die Kollegin hier ihre Rede halten kann. Auch wir reagieren jetzt. Ein Unfall ist für die Betroffenen schon schlimm genug. Noch schlimmer ist es, wenn sie ihren Schaden am Ende nicht ersetzt bekommen. Genau das passiert heute aber häufig. E-Scooter müssen zwar, wie Autos auch, versichert werden; ansonsten gelten aber andere Regeln, mit dem Ergebnis: Wer verletzt wurde und den Fahrer oder die Fahrerin nicht ermitteln oder die Schuld dieser Person nicht nachweisen kann, erhält keinen Schadensersatz. Das ist nicht gerecht. Deshalb ändern wir das heute. Denn ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug. Deshalb stellen wir ihn jetzt auch mit anderen Kraftfahrzeugen gleich. Nach einem Unfall muss der Fahrer nachweisen können, dass ihn keine Schuld trifft, so wie bei einem Auto auch. Außerdem nehmen wir auch die Halter stärker in die Pflicht. Das sind gerade in Großstädten häufig die Sharingunternehmen. Auch sie haften künftig für Schäden – unabhängig davon, ob sie selbst einen Fehler gemacht haben –, so wie bei Mietwagen auch. Das entspricht der Systematik des Straßenverkehrsrechts und sorgt dafür, dass Unfallopfer unabhängig davon, ob der E-Scooter Privatbesitz oder gemietet ist, ihre Ansprüche einfacher durchsetzen können. So verbessern wir den Opferschutz, und das ist eine gute Sache. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns alle Stellungnahmen sorgfältig angesehen, viele Gespräche mit den betroffenen Akteuren geführt und einzelne Punkte des Gesetzentwurfs intensiv beleuchtet. Am Ende sind wir zu dem Ergebnis gekommen: Keine Änderung notwendig, passt so! – Ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ulrich von Zons.

Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Wer privat einen E-Scooter fährt, haftet künftig auch dann, wenn er nichts falsch gemacht hat. Das steht in diesem Gesetz. Fast 1 Million E-Scooter gibt es in Deutschland. Vier von fünf gehören Privatleuten: dem Pendler, nicht dem Konzern. Und der GDV sagt: Das Sicherheitsproblem geht zuallererst von den Leihflotten aus. Der Grundgedanke ist richtig: Wer eine Flotte betreibt und daran verdient, der soll haften. – So steht es in der Begründung, aber eben nicht in Ihrem Gesetz. Ihre Begründung gilt für Leihfirmen; aber Ihr Gesetz gilt für alle. Sie schreiben in Ihrer Begründung – Zitat –: „Der Mietbetrieb bringt es mit sich, dass Halter (Vermieter) und Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen in der Regel verschiedene Personen sind.“ Zitat Ende. Und wie ist die Situation beim Privatbesitz? Ein Roller, ein Halter, ein Fahrer, dieselbe Person – da verschwindet niemand in der Anonymität stundenweiser Vermietung. Der Privatnutzer ist zudem deutlich sicherheitsbewusster als der sporadische Mieter. Der Privatnutzer ist ein Pendler, über 30, fährt damit zur Arbeit, häufiger mit Helm, nutzt Radweg oder Straße, abends steht der Roller sicher zu Hause – kein Chaot, ein Vielfahrer mit Routine. Das ist keine Behauptung von mir. So beschreibt ihn die Unfallforschung der Versicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV. Der GDV belegt das auch mit klaren Zahlen für 2023. Leihscooter: 20 Prozent des Bestands, 40 Prozent der Schäden, 0,9 Unfälle pro 100 Leihroller. Bei Privatrollern: nur 0,4 pro 100. Pro Fahrzeug verursachten Leihroller also mehr als doppelt so viele Schäden. Und einmal grundsätzlich: Warum soll der Halter überhaupt verschuldensunabhängig haften? – Hören Sie doch einfach mal bitte zu; dann lernen Sie noch was. In Ihrer Begründung argumentieren Sie – Zitat –: „Die wirtschaftlichen Vorteile […] werden […] von den Flottenbetreibern als Fahrzeughaltern gezogen. Dann erscheint es folgerichtig, dass derjenige, […] das […] Risiko tragen sollte […].“ Zitat Ende. – Der Bürger aber strebt mit seinem privaten E-Scooter gar keine wirtschaftlichen Vorteile an. Ihr Entwurf zielt auf die Leihflotte; aber Sie treffen eben auch den Privatnutzer. Und das Gegenargument, es wäre zu aufwendig, diese Haftungsunterscheidung zu machen, gilt nicht; denn die Unterscheidung besteht bereits. Beim Gebührenbescheid gelingt sie Ihnen mühelos; nur beim Schutz des Opfers soll sie plötzlich unmöglich sein. Dabei haben die Verwaltungsgerichte bis hinauf zum Oberverwaltungsgericht Münster längst entschieden. – Hören Sie gerne zu. – Gewerblicher Verleih ist Sondernutzung, erlaubnispflichtig, gebührenpflichtig. Köln kassiert dafür 7,10 Euro bis 10,80 Euro pro Roller und Monat; nachzulesen in der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln. Ähnliche Regeln gibt es in Düsseldorf, Nürnberg, Dresden und Berlin. Und der Bürger, der seinen privaten Roller am Abend abstellt? Selbstverständlich kostenlos. Wenn die Unterscheidung beim Kassieren gelingt, dann geht das auch beim Haften. Unser Änderungsantrag zieht genau diese Linie: Wer durch sein Geschäftsmodell Risiken produziert, der soll dafür haften. Wer auf dem Radweg oder der Straße von der Arbeit nach Hause fährt, wer sorgsam mit seinem E-Scooter umgeht, wer pro Fahrzeug nachweislich nicht einmal halb so viele Schäden verursacht und wer im Schadensfall leicht zu identifizieren ist, der darf nicht pauschal zur Kasse gebeten werden. Kommt diese Unterscheidung, stimmen wir zu; kommt sie nicht, dann bestraft Ihr Gesetz den Falschen. – Ich habe es sehr wohl verstanden. Wenn Ihr Gesetz den Falschen bestraft, dann darf es in dieser Form nicht beschlossen werden. Regeln Sie das, was zu regeln ist, aber lassen Sie den unbescholtenen Bürger in Frieden. Wir fordern Haftung für den, der vermietet und verdient, und Freiheit für den, der nur nach Hause fährt. Wir stehen für Gerechtigkeit und sind gegen Überregulierung. Denn wir vertrauen den Bürgern. Vielen Dank dafür, auch wenn es Ihnen jetzt nicht gefallen hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Fangen wir mal mit dem Positiven an: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen verfolgt die Bundesregierung ein Anliegen, das wir ausdrücklich unterstützen. Geschädigte sollen ihre Schadensersatzansprüche künftig leichter durchsetzen können. Bislang scheiterte das häufig daran, dass die Fahrer/-innen von Leihfahrzeugen gar nicht identifiziert werden konnten. Künftig werden vor allem diejenigen die wirtschaftlichen Folgen tragen müssen, die mit dem Verleih von E-Scootern Geld verdienen. Doch damit enden dann auch schon unsere Gemeinsamkeiten bei diesem Thema. Denn die Koalition verkauft dieses Gesetz als Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele. Respekt! So eine starke Beschönigung schafft nicht mal der Instagram-Beautyfilter. Natürlich wollen wir die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern. Die Haftung nach bereits geschehenen Unfällen neu zu regeln, verhindert aber diese Unfälle nicht. Das ist kein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Das in die Begründung dieses Gesetzentwurfs zu schreiben, ist reines Blendwerk. Sie verbessern die Rechtsstellung der Geschädigten, aber nicht die Sicherheit auf unseren Straßen. In der Verkehrsunfallbilanz für 2025 kann man nachlesen: Fast zwei Drittel der Menschen, die letztes Jahr im Straßenverkehr innerorts ums Leben kamen, waren zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs. Die Unfallverursacher: meist Pkw oder Lkw. Bei Maßnahmen, die nachweislich große Wirkung auf die Verkehrssicherheit haben, wie zum Beispiel Tempo 30 innerorts, blockieren Sie. Aber bei der Gefährdung durch E-Scooter entdecken Sie plötzlich ihr Herz für Fußgänger/-innen. Wer Verkehrssicherheit ernst meint, muss Unfälle verhindern und nicht nur die finanziellen Folgen danach regeln. Das eigentliche Problem liegt doch in der mangelnden Flächengerechtigkeit. Unsere Städte sind seit Jahrzehnten auf Autos ausgerichtet. Allein der ruhende Verkehr bekommt fast ein Viertel unseres gesamten Straßenraums. Um den wenigen Raum, der nicht fürs Auto reserviert ist, dürfen sich dann alle anderen kloppen. Genau dort entstehen dann die Konflikte, deren finanzielle Folgen wir hier regeln wollen. Wenn Sie diese wirklich lösen wollen, muss die strukturelle Bevorzugung des Autos in den Blick genommen werden. Das ist dann Politik für Menschen und nicht für parkendes Blech. Ich sehe also durchaus den Nutzen dieser Neuregelung für Geschädigte. Gleichzeitig halte ich es für sehr problematisch, dass eine Reform des Haftungsrechts zu einem Verkehrssicherheitsgesetz aufgebläht wird. Aus diesem Grund werden wir uns enthalten. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die AfD verboten werden muss.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie gehen zu Fuß über den Gehweg und Sie stürzen über einen unsachgemäß abgestellten E-Scooter. Dem Opfer ist es dabei völlig egal, ob der E-Scooter privat oder gewerblich genutztes Eigentum ist. Das Problem haben Sie nämlich nicht verstanden, und es ist Ihnen auch egal; das konnte man anhand der Rede feststellen. Denn es ist oft sehr schwierig, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Das ist das Problem. Das OLG Bremen hat einen exemplarischen Fall eines sehbehinderten Mannes, der schwer stürzte und keinerlei Ansprüche durchsetzen konnte, im Jahr 2023 entschieden und einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht verneint. Für die Betroffenen ist es in einem solchen Moment aber entscheidend, dass sie ihren Schaden ersetzt bekommen – schnell, verlässlich und eben ohne unnötige rechtliche Hürden, die man jetzt auch noch durch eine Aufspaltung der Haftung vornehmen würde. Darum geht es in diesem Gesetzentwurf: Wir wollen es unkompliziert machen und für die Opfer einfach. Mit der Einbeziehung von E-Scootern in die verschuldensunabhängige Halterhaftung schließen wir ebendiese Schutzlücke, die mit der zunehmenden Verbreitung der Fahrzeuge immer deutlicher geworden ist. Wer geschädigt wird, soll künftig dieselben haftungsrechtlichen Ansprüche haben wie bei anderen Kraftfahrzeugen. In der ersten Lesung haben wir darauf hingewiesen, dass wir uns ein paar Punkte noch sorgfältig angucken werden. Das haben wir auch gemacht. Beim Versicherungsschutz zum Beispiel konnten bestehende Bedenken ausgeräumt werden. Die Versicherungswirtschaft hat bestätigt: Weder für gewerbliche Anbieter noch für private Halter ergeben sich Änderungen beim Umfang des Versicherungsschutzes. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Deckung folgt der Haftung. Wer haftet, ist auch entsprechend versichert. Schließlich wurde die Frage möglicher Missbrauchsrisiken angesprochen. Auch hier gilt: Der Gesetzentwurf verändert die Beweislast überhaupt nicht. Wer Schadensersatz verlangt, muss weiterhin nachweisen, dass der Schaden tatsächlich durch einen bestimmten E-Scooter verursacht wurde. Reine Behauptungen reichen hier nicht aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, E-Scooter gehören inzwischen selbstverständlich zu unserem Straßenbild. Wo neue Mobilitätsformen entstehen, müssen aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen Schritt halten. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass Geschädigte ihre berechtigten Ansprüche künftig einfacher durchsetzen können. Zugleich bleiben die Grundprinzipien unseres Straßenverkehrshaftungsrechts gewahrt. Wir schaffen mehr Rechtssicherheit, stärken den Opferschutz und sorgen für eine sachgerechte Gleichbehandlung mit Blick auf andere Kraftfahrzeuge. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion