1. Lesung

von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

9. Juli 2026·Sitzung 89··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (6)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Neun von zehn Menschen in Deutschland essen Fleisch. Das ist die Realität. Zu dieser Realität gehört nun mal auch das Schlachten. Und zu dieser Realität gehört auch Verantwortung. Wer Tiere nutzt, muss sie anständig behandeln: von der Geburt über den Stall bis hin zur Schlachtung. Darum geht es heute. Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes schaffen wir Transparenz dort, wo sie dringend nötig ist. Denn für das Tierwohl ist es ganz entscheidend, was im Schlachthof passiert. Die Videoüberwachung wird deshalb Standard für alle großen Schlachthöfe – dort, wo in Summe über 90 Prozent aller Tiere geschlachtet werden. Und die Videoüberwachung gilt für alle Bereiche: vom Entladen der Tiere über die Warteställe bis hin zur eigentlichen Schlachtung. Sie wissen, dass ich an vielen Stellen für mehr Vertrauen plädiere. Aber mehr Kontrolle bedeutet in diesem Fall auch mehr Transparenz, mehr Verantwortung und mehr Schutz für die Tiere. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, was passieren kann, wenn niemand hinschaut. Einzelne haben gezeigt, wie groß der Schaden sein kann – für die Tiere und für das Vertrauen in die gesamte Branche. Dabei arbeitet die überwiegende, große Mehrheit der Betriebe verantwortungsvoll und tierschutzkonform. In Zukunft gilt: Wer gegen Regeln verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Das schützt die Tiere, und es schützt die vielen Betriebe, die jeden Tag ordentlich arbeiten. Die bürokratische Belastung der Betriebe soll insgesamt sinken. Die Videoüberwachung kommt dort, wo es angemessen und verhältnismäßig ist. Kleine Betriebe wollen wir mit der Videoüberwachung nicht überfordern. Aber natürlich gilt: Bei Verdacht wird kontrolliert, ohne Wenn und Aber. Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass die Videoüberwachung ein Werkzeug ist, das konkret, nachvollziehbar und sofort wirkt. Denn wir schützen damit die Tiere und fördern das Vertrauen in die Betriebe, die ordentlich arbeiten. Und wir fördern das Vertrauen in die Branche, in unsere Landwirtschaft und in unsere Lebensmittelwirtschaft. Vielen herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dario Seifert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Unsere Schlachthöfe in Deutschland zählen zu den am strengsten kontrollierten Einrichtungen weltweit. Amtliche Veterinäre überwachen Schlachtungen, Tierschutzbeauftragte sind gesetzlich vorgeschrieben, und die Betriebe unterliegen bereits heute einem engmaschigen Netz aus Kontrollen und Dokumentationspflichten. Wo dennoch gegen Tierschutz verstoßen wird, da gilt ganz klar: Jeder einzelne Verstoß muss lückenlos aufgeklärt und konsequent geahndet werden. Daran gibt es auch für die AfD-Fraktion nicht den geringsten Zweifel, meine Damen und Herren. Unser Ziel muss es aber sein, dass Fehler gar nicht erst entstehen; denn jeder vermiedene Fehler bedeutet weniger Tierleid. Deshalb setzen wir in Deutschland auf qualifizierte Schulungen, kontinuierliche Sensibilisierung der Beschäftigten und regelmäßige Kontrollen der Arbeitsabläufe. Eine Videoüberwachung dagegen verhindert kein Tierleid. Sie dient am Ende höchstens der Aufklärung von Missständen. Was aber ganz sicher mit dieser neuen Vorgabe einhergehen wird, sind vor allem neue Auflagen und weitere Kosten. Das eigentliche Problem liegt aber ganz woanders. Unsere regionalen Schlachthöfe sind mehr als reine Verarbeitungsbetriebe. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer landwirtschaftlichen Wertschöpfung. Wo regionale Schlachtkapazitäten verschwinden, werden die Transportwege länger, wird die regionale Vermarktung schwieriger und ist die wirtschaftliche Zukunft vieler Tierhalter zunehmend gefährdet. Gerade bei uns in Ostdeutschland können wir das beobachten. Wir sind nämlich besonders stark davon betroffen, dass zahlreiche kleinere und mittlere Schlachthöfe in den letzten Jahrzehnten ihren Betrieb einstellen mussten, nicht zuletzt wegen der Zunahme an Auflagen, über die wir heute hier diskutieren. In vielen Landkreisen – das gehört zur Wahrheit dazu – sind die nächsten Schlachtkapazitäten viele Hundert Kilometer entfernt. Die Folge ist offensichtlich: Die Tiere müssen immer längere Transportwege zurücklegen, oft über Landesgrenzen hinweg. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise werden Schweine zur Schlachtung nach Sachsen-Anhalt oder in andere Bundesländer transportiert, weil wir bei uns vor Ort nicht die Kapazitäten haben. Genau das bedeutet am Ende mehr Stress für die Tiere, höhere Transportkosten für die Landwirte, im Übrigen auch einen höheren CO2-Ausstoß – das am Rande – und eine immer stärkere Konzentration auf wenige Großbetriebe. Das ist alles, aber weder umweltfreundlich noch eine Stärkung des ländlichen Raumes, die wir so dringend brauchen. Wer also ernsthaft mehr Tierschutz erreichen will, müsste eigentlich alles dafür tun, diese regionalen Schlachtstrukturen zu erhalten und wieder aufzubauen. Stattdessen erleben unsere Betriebe das genaue Gegenteil: explodierende Energiepreise, steigende Lohnkosten, immer neue Dokumentationspflichten und Auflagen und – das gehört auch zur Wahrheit dazu – einen immer härteren internationalen Wettbewerb. Die wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Betriebe ist desaströs. Und wenn die Schlachtbetriebe jetzt noch zusätzliche Kosten auferlegt bekommen, werden diese zwangsläufig auch auf die Agrarbetriebe durchschlagen. Eine Branche, die seit Jahren mit dem Rücken zur Wand steht, damit zu belasten, ist schlichtweg verantwortungslos. Während also unsere heimischen Erzeuger unter immer strengeren Auflagen produzieren müssen, öffnet die Europäische Union nun den Markt für Importe aus Drittstaaten, in denen, wie wir wissen, vielfach ganz andere Produktionsstandards gelten. Und kaum ist das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosurstaaten in Kraft, sorgt ja bereits, wie wir gelesen haben, die erste Geflügellieferung aus Brasilien für erhebliche Diskussionen. In Griechenland stellten Veterinärlabore bei Untersuchungen von Tiefkühlhähnchen fest, dass rund 80 Prozent der Proben Salmonellen enthielten. Das ist weder gesund noch fair, noch stärkt es die deutsche Landwirtschaft, meine Damen und Herren. Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick über die Grenze nach Spanien. Dort sind die Landwirte aufgrund der massiv gestiegenen Kosten für Diesel und Düngemittel jetzt von der Regierung mit einer halben Milliarde Euro entlastet worden. Und was kommt von dieser Bundesregierung? Eine Ankündigung – ich zitiere mal aus der Drucksache –: „Eine Entlastung im Laufe der Legislaturperiode wird angestrebt.“ Na, herzlichen Glückwunsch, meine Damen und Herren! Das hilft keinem Betrieb, der heute um seine Existenz kämpft. Was unsere Landwirtschaft und unsere Schlachthöfe jetzt brauchen, sind keine zusätzlichen Kameras, sondern verlässliche wirtschaftliche Perspektiven. Denn nur mit wirtschaftlich starken landwirtschaftlichen Betrieben und regionalen Schlachtkapazitäten sichern wir kurze Transportwege, tun etwas für das Tierwohl, schaffen Arbeitsplätze im ländlichen Raum und sichern eine verlässliche und hochwertige Lebensmittelversorgung aus und in Deutschland. Wer das verkennt und stattdessen immer neue Belastungen schafft, gefährdet am Ende genau die Strukturen, die er angeblich schützen will. Und wer auch im Jahr 2026 immer nur belastet, statt zu entlasten, der wird dafür spätestens am 20. September an der Wahlurne die verdiente Retour erhalten. Das kann ich Ihnen versprechen, meine Damen und Herren. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Jens Behrens.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister Rainer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion und ich vorneweg freuen uns über jede Verbesserung im Tierschutzrecht. Insofern ist auch der vorliegende Gesetzentwurf für uns grundsätzlich positiv zu sehen. Das Bundesministerium hat damit einen Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag aufgegriffen und teilt offenbar unsere Bewertung, dass wir die Videoüberwachung in Schlachthöfen tatsächlich angehen sollten. Gründe dafür gibt es viele. In erster Linie geht es um den Schutz der Tiere. Und um diesen gewährleisten zu können, müssen wir Maßnahmen wie die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen ergreifen. Um es vorwegzunehmen: Wir stellen damit keine Branche unter Generalverdacht. Schwarze Schafe gibt es überall, auch in Schlachtbetrieben. Immer wieder werden Skandale in Schlachthöfen aufgedeckt, und wie überall ist die Dunkelziffer sicherlich größer. Deshalb schützt und unterstützt die Videoüberwachung in Schlachthöfen alle Betriebe, die sich an die Tierschutzvorschriften halten. Die technischen Möglichkeiten sind heute schon ausgereift, und viele Schlachthöfe nutzen diese bereits freiwillig, weil sie die positiven Effekte erkennen. Schon allein das Vorhandensein der Videoüberwachung wird den Umgang mit den Tieren verbessern. Datenschutz- und arbeitsrechtliche Bedenken können dabei in der Praxis berücksichtigt werden. Die Videoüberwachung soll auch zur Entlastung der zuständigen Veterinärbehörden führen. Hierzu ist es wichtig, dass auch KI zum Einsatz kommen darf, um die großen Datenmengen auswerten zu können. Im Ergebnis können die Behörden sich dann auf Betriebe konzentrieren, die entsprechend auffällig sind. Natürlich kenne ich auch die Kritikpunkte am vorliegenden Gesetzentwurf. Und auch ich habe Ideen, wie man diesen noch verbessern könnte. Deshalb werde ich mich mit meiner Koalitionskollegin Anna Aeikens zusammensetzen und zum Beispiel noch mal über die derzeit vorgesehenen Ausnahmen für bestimmte Betriebsgrößen und über die Speicherfristen für Videoaufnahmen sprechen. Mir ist auch klar, dass wir hier kein Schlachthofvideoüberwachungsgesetz ändern, sondern das Tierschutzgesetz. Und natürlich fällt einem dann noch sehr viel mehr ein, was unbedingt verbessert werden sollte – auch mir. Hier möchte ich aber an die Zusagen aus dem Bundesministerium und von unserer Bundestierschutzbeauftragten Silvia Breher erinnern, dass ein weiteres Änderungsgesetz quasi schon auf dem Weg ist, das einen etwas größeren Strauß an liegengebliebenen Tierschutzthemen aufgreifen soll. Selbstverständlich gehören dazu die Punkte aus dem Koalitionsvertrag wie die Kontrolle und Kennzeichnung von toten Tieren in Tierkörperbeseitigungsanlagen, das Verbot des Handels mit Heimtieren im öffentlichen Raum sowie das Verbot des anonymen Onlinehandels mit Tieren. Darüber hinaus hat Silvia Breher bei uns im Ausschuss weitere Punkte angekündigt, die ihr wichtig sind. Dazu zählen die Einführung eines zentralen Tierhalteverbotsregisters für Personen, denen Tierhaltung untersagt wurde, das Verbot der Verbreitung von Darstellungen von Gewalt gegen Tiere, und das Thema Qualzucht soll auch angegangen werden. Wir haben zwar ein Qualzuchtverbot, aber es fehlt immer noch eine Konkretisierung, was im Einzelfall darunter zu verstehen ist. Das Stichwort „exotische Wildtiere“ wurde ebenfalls genannt. Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Zusammenhang auch über eine sogenannte Positivliste sprechen werden. Schließlich wurde auch eine schnelle Umsetzung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen angekündigt. Eine entsprechende EU-Regelung ist so gut wie durch. Wenn wir diese frühzeitig umsetzen, haben wir ein wirklich wichtiges Werkzeug in der Hand, um den illegalen Handel einzudämmen. Wie erwähnt, wären das alles Punkte, die im nächsten Änderungsgesetz zu erwarten sind. Was wir darüber hinaus im parlamentarischen Verfahren noch einbringen werden, werden wir noch besprechen. Auch hier freue ich mich darauf, in Zusammenarbeit mit Anna Aeikens gute Ideen einzubringen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, das vorliegende Gesetz eben doch erst mal als ein Schlachthofvideoüberwachungsgesetz zu sehen und nicht als erstes und zugleich letztes Gesetz in dieser Wahlperiode, mit dem wir den Tierschutz in Deutschland verbessern werden. Vielen Dank. Glück auf und allen einen schönen Feierabend! Ein paar Redner haben wir noch vor dem Feierabend. Als Nächstes hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Dr. Zoe Mayer.

Zoe MayerGrüne

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat sich mal wieder dazu entschieden, die Primetime hier im Parlament – 23:30 Uhr – dem Tierschutz zu widmen. Sei’s drum. Ich frage mich: Warum sollte irgendjemand, der sauber und gewissenhaft arbeitet, alles Menschenmögliche dafür tun, dass Bilder der eigenen Arbeit niemals das Licht der Öffentlichkeit erblicken? Natürlich geht es heute um die Schlachtindustrie; denn da gehört dieses Verhalten leider zum Alltag. Wann immer Tierrechtsaktivisten Bilder veröffentlichen, wird mit so einer Vehemenz gegen die entsprechenden Personen vorgegangen, dass es einem kalt den Rücken runterläuft, wie beispielsweise im aktuellen Schlachthofprozess. Da geht es um alltägliche Videoaufnahmen einer einfachen CO2-Betäubung. Ich finde das tatsächlich beschämend. Wenn Skandale öffentlich werden, dann heißt es reflexartig: Alles nur Einzelfälle. – Aber wir wissen: Es gibt in Deutschland Betriebe, da wurden nachweislich Fehlbetäubungsraten von knapp 50 Prozent dokumentiert. Man muss sich mal vorstellen, was das heißt. Das heißt, dass ein Schwein bei vollem Bewusstsein mitbekommt, wie es in eine Brühanlage eingetaucht wird. Ein Schaf kriegt mit, wie ihm das eigene Genick gebrochen und danach der Kopf abgeschnitten wird. Man könnte meinen, die Bundesregierung habe das Problem erkannt und möchte jetzt eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen einführen. Aber 95 Prozent der Betriebe sollen erst mal ganz davon ausgenommen werden. Und dann bleibt ja immer noch die Frage: Wer schaut sich denn das ganze Material an, wenn die Behörden doch jetzt schon überlastet sind? Eines ist klar: Die Öffentlichkeit soll diese Aufnahmen nicht sehen. Denn das scheint ja offenbar niemandem zuzumuten zu sein. Wenn jemand geeignet wäre, um mal konsequent in dieser Branche aufzuräumen, dann ist es doch unser Landwirtschaftsminister Rainer, der als Metzgermeister ja wirklich die Fachkompetenz hat. Ich würde mir wünschen, dass Sie an dieser Stelle Verantwortung übernehmen und nicht einfach wegschauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal schäme ich mich wirklich dafür, ein Mensch zu sein. Das gilt besonders jetzt, wenn ich sehe, wie wir bei diesen heißen Temperaturen mit Tieren umgehen. In Frankreich sind in den letzten Wochen Hunderttausende Tiere qualvoll in den viel zu überhitzten Ställen bei wirklich saunaartigen Temperaturen verreckt; man kann es nicht anders sagen. Es waren so viele, dass die Tierkörperbeseitigungsanlagen nicht mehr hinterhergekommen sind. Die Kadaver wurden teilweise auf den Höfen zurückgelassen; man konnte sie da zeitweise sogar vergraben. Jetzt wünschen wir uns alle natürlich, dass so etwas in Deutschland nicht passiert. Aber auch hier gibt es keine klaren Höchsttemperaturen für Ställe, und es werden selbst bei höchsten Temperaturen immer noch Tiertransporte auf ungekühlten Ladeflächen genehmigt. Die Bundesregierung scheint da leider keinen Handlungsbedarf zu sehen; das haben wir auch im Ausschuss gehört. Eine der Begründungen: Hier ist es ja nicht so heiß wie in Frankreich. – Man muss doch sagen: Noch nicht! Es ist doch total absehbar, dass auch wir irgendwann solche Hitzesommer wie in Frankreich erleben werden. Warum muss denn immer erst eine Katastrophe passieren, bis diese Bundesregierung sich mal entscheidet, zu handeln? Ihre Redezeit ist zu Ende. Ich muss sagen: Ich bin es leid. Ihre Redezeit ist zu Ende! Damit bedanke ich mich für diese Debatte. Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort die Abgeordnete Ina Latendorf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Schlachtung nimmt einem Tier das Leben, also alles, was es hat. Es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Tieren keine unnötigen Schmerzen zugefügt werden. Aber es gibt auch eine andere Realität – wir haben es gerade gehört –: Hühner mit abgerissenen Köpfen, Rinder, die auf den letzten Metern getreten werden, Ferkel, die halbtot in einer Mülltonne landen. Diese Zustände sind schlicht unerträglich, und Wegschauen ist Beihilfe. Deshalb ist eine verpflichtende Videoüberwachung ein Schritt in die richtige Richtung. Unerklärlich sind dagegen die Ausnahmen für kleine Betriebe und bei Kaltblütern. Das Argument, lokale Schlachthöfe erhalten zu wollen, ist angesichts der Manifestierung des „Wachse oder weiche“-Kapitalismus heuchlerisch. Dies wird am Beispiel des Schlachthofes in Perleberg sehr deutlich. Sehenden Auges wachsen Monopolstrukturen, regionale Lieferketten brechen weg, und Sie machen: nichts. Wir brauchen eine konsequente Schärfung des Kartellrechts und konkrete Förderungen, auch bei mobilen Schlachtungen. Wer Tierschutzverstöße verhindern will, muss Veterinärämter und den Vollzug stärken. Eine Speicherfrist von nur 30 Tagen und schwammige Sichtungspflichten sind das Gegenteil davon. Auch die Arbeitsbedingungen in den Schlachtbetrieben sind zu verbessern. Denn Druck und Stress bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fördern Fehlbetäubungen und Verrohung. Wir haben eben schon gehört, welche Auswirkungen das auf Tiere hat, die bei lebendigem Leibe geschlachtet werden. Verbieten Sie daher endlich Akkordlöhne in der Schlachtindustrie! Stärken Sie die Tarifbindung! Ein Tierschutzgesetz, das nicht alle Tiere schützt, wird seinem Anspruch nicht gerecht. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Anna Aeikens.

Vielen herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Knapp 90 Prozent der Menschen, die hier bei uns in Deutschland leben, essen Fleisch. Und wie wir alle wissen, müssen, um Fleisch essen zu können, Tiere geschlachtet werden. Das Thema Tierschutz begleitet die Tiere eben nicht nur im Stall und auf der Weide, sondern auch in der letzten Lebensphase, bei der Schlachtung. Wir reden heute hier über die Einführung der verpflichtenden Videoüberwachung auf Schlachthöfen. Warum? Meine Kolleginnen und Kollegen haben es schon skizziert: Es kommt immer wieder zu Verstößen. Was meinen wir damit? Wir meinen Fehler bei der Betäubung, wir meinen aber auch Missbrauch von Elektrotreibern. Ich sage das nicht nur als Politiker, sondern auch als Mensch, der gerne Fleisch isst: Das ist etwas, was wir in der Branche nicht hinnehmen sollten. Dennoch möchte ich auch sagen, dass wir da nicht von Regelfällen reden, sondern von Ausnahmen. Ich möchte auch sagen, dass die Landwirtinnen und Landwirte und auch die Schlachthäuser, die ich besichtigt habe und die ich kenne, gewissenhaft arbeiten und auch gewissenhaft mit den Tieren umgehen. Was soll sich jetzt verändern? Wir reden davon, Videoüberwachung auf Schlachthöfen einzuführen. Es gibt bereits zahlreiche Schlachtbetriebe, die auf freiwilliger Basis davon Gebrauch machen. Eine gesetzliche Regelung schafft jetzt bundesweit einheitliche Vorgaben und Rechtssicherheit. Wir reden davon, dass Betriebe, die mindestens 1 000 Großvieheinheiten bzw. 150 000 Stück Geflügel bzw. Kaninchen schlachten, Videoüberwachung einführen müssen. Kleine Betriebe möchten wir – gerade mit Rücksicht auf unsere regionalen Strukturen – davon ausnehmen. Schauen wir uns die Zahlen noch mal genau an, bevor wieder gesagt wird: Das ist doch alles Schmu. – Wir reden davon, dass die Schlachthöfe mit Videoüberwachung ausgestattet werden sollen, die rund 90 Prozent der Tiere bei uns schlachten. Wir möchten nämlich – und das möchte ich noch mal betonen, weil wir uns vorher schon wieder Gegenteiliges anhören mussten – unser lokales Handwerk stärken und unterstützen. Und das haben wir, das hat die Bundesregierung schon gemacht. Das Fleischerhandwerk wurde bereits unterstützt, indem es unter anderem aus der Schwerpunktliste des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes herausgenommen worden ist. Zuletzt wurde das Tierschutzgesetz 2022 novelliert. Jetzt ist es wichtig, dass wir Schritt für Schritt vorankommen und erste Maßnahmen, auf die wir uns geeinigt haben, umsetzen. Denn Tierschutz ist eine Daueraufgabe – für die Gesellschaft und auch für diese Bundesregierung. Daher müssen wir jetzt peu à peu vorangehen und Maßnahmen umsetzen. Mein Kollege Herr Behrens hat schon viele andere Sachen angesprochen, die zu diskutieren auch wichtig ist. Aber anstatt jetzt ellenlang zu diskutieren, ist es doch wichtig, Tiere zu schützen. Daher freue ich mich auf die gemeinsame Arbeit und wünsche allen einen herrlichen Feierabend! Vielen, vielen Dank.

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