Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Lukas Benner, Helge Limburg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Luke Hoß, Clara Bünger, Violetta Bock, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Lukas Benner, Helge Limburg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Luke Hoß, Clara Bünger, Violetta Bock, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (10)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über einen Straftatbestand, der längst nicht mehr in ein modernes Strafrecht passt: § 265a des Strafgesetzbuches, die sogenannte Beförderungserschleichung. Wer ohne Ticket Bus oder Bahn fährt, dem drohen zunächst Geldstrafen, oft in Form von Tagessätzen, die sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren. Wer diese Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss sie im schlimmsten Fall absitzen. Jeder nicht gezahlte Tagessatz wird in einen Hafttag umgewandelt; das ist die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. So werden aus ein paar nicht bezahlten Fahrten ohne Ticket schnell 30, 60 oder sogar 120 Tage Gefängnis. Es geht dabei um Bagatellschäden im Wert eines Einzelfahrscheins, und es trifft vor allem Menschen, die sich ein Ticket schlicht nicht leisten können. In vielen Fällen sind die Betroffenen obdachlos, langzeiterwerbslos oder psychisch krank. Die Hamburger Straßenzeitung „Hinz&Kunzt“ berichtet etwa von einem obdachlosen Mann, der zwölfmal ohne Fahrschein erwischt wurde, 480 Euro zahlen sollte und schließlich 120 Tage ins Gefängnis musste, weil er diese Summe nicht aufbringen konnte. Initiativen wie der Freiheitsfonds haben inzwischen Hunderte Menschen aus der Haft freigekauft, die nur deshalb einsaßen, weil sie Geldstrafen wegen Schwarzfahrens nicht zahlen konnten – überwiegend wohnungslose oder hochverschuldete Menschen. Die Kriminalisierung des Schwarzfahrens trifft überproportional Menschen in Armut. Wer jeden Euro zweimal umdrehen muss, wer auf Tafeln, Suppenküchen oder Flaschensammeln angewiesen ist, hat oft schlicht kein Geld für ein Monatsticket und gerät dadurch in eine Spirale aus Anzeigen, Geldstrafen und am Ende Gefängnis. Sie führt zu Gefängnisaufenthalten wegen Bagatellschäden. Menschen sitzen wochen- oder monatelang ein, weil ein paar Fahrkarten nicht bezahlt wurden, während jeder Hafttag den Staat im Schnitt weit über 100 Euro kostet. Und sie bindet Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte mit Tausenden Verfahren, die in einer überlasteten Justiz dringend gebraucht würden, um schwere Kriminalität konsequent zu verfolgen. Auch der Deutsche Richterbund – er ist nicht unbedingt für seine progressiven Haltungen bekannt – sagt, das einfache Einsteigen ohne Ticket, ohne Umgehen von Kontrollen erscheine nicht strafwürdig. Der Richterbund fordert, § 265a so zu ändern, dass nur noch strafbar ist, wer Zugangssperren oder Kontrollmechanismen gezielt umgeht, also etwa Sperren überklettert. In all den Fällen, in denen Menschen einfach in Bus oder Bahn einsteigen, sei das Strafrecht nicht das richtige Mittel. Hier reiche die zivilrechtliche Inanspruchnahme durch die Verkehrsunternehmen, etwa über das erhöhte Beförderungsentgelt. Zugleich warnt der Richterbund davor, die Justiz zu einem Inkassobüro für Unternehmen zu machen und ihre ohnehin knappen Ressourcen weiter mit Bagatellfällen zu blockieren. Ich sage nur: der Deutsche Richterbund. Wer sich ein Ticket nicht leisten kann, ist aus unserer Sicht nicht kriminell. Armut sollten wir als Staat niemals bestrafen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist bereits eine zivilrechtliche Sanktion. Genau deshalb setzen wir uns als SPD-Bundestagsfraktion seit Langem dafür ein, das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafrecht zu streichen und Ersatzfreiheitsstrafen in diesem Bereich zu beenden. § 265a kriminalisiert Vertragsbrüche, die in anderen Bereichen des Lebens rein zivilrechtlich behandelt werden, und er führt dazu, dass ein Viertel der Ersatzfreiheitsstrafen auf dieses Massendelikt zurückgeht. Wer Bürokratieentlastung ernst meint, der muss auch sagen: § 265a StGB gehört in dieser Form zumindest nicht mehr in ein modernes Strafrecht! – Dieser Paragraf stammt aus dem Jahr 1935 und ist ein Relikt einer Zeit, in der Alltagsarmut kriminalisiert wurde. Heute wissen wir es besser: Strafrecht ist Ultima Ratio. Es soll schweres Unrecht sanktionieren, aber doch nicht Armut, nicht Mobilitätsnot. Wer Leistungen in betrügerischer Absicht erschleicht, wer Sicherheitsvorkehrungen gezielt umgeht, der soll im Fokus des Strafrechts bleiben. Aber die große Mehrheit derjenigen, die wegen Schwarzfahrens verurteilt werden, fällt eben nicht in dieses Raster. Mobilität ist Teilhabe. Wer sich Fortbewegung nicht leisten kann, ist vor allem in Städten faktisch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Gerade für Menschen mit wenig Geld ist der öffentliche Nahverkehr essenziell für soziale Teilhabe. Ein moderner Staat, der Mobilität als Voraussetzung für Teilhabe begreift, darf Mobilitätsnot nicht mit dem Strafrecht beantworten. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist bereits heute ein starkes Instrument, um auf nicht bezahlte Fahrten zu reagieren. Es schafft einen klaren finanziellen Anreiz, Tickets zu lösen, ohne Menschen zu kriminalisieren. Sozial ausgewogene Tarifsysteme können dafür sorgen, dass Mobilität bezahlbar und der Griff zum Schwarzfahren gar nicht erst nötig ist. Wirksame Sozialtickets, also stark vergünstigte Tickets für einkommensarme Menschen, sind dabei ein zentrales Element, um Mobilität als soziale Grundversorgung auszugestalten. Und auch unbürokratische Ratenzahlungen für erhöhte Beförderungsentgelte können helfen. All diese Instrumente stehen bereit. Wir müssen sie nur entschlossen nutzen, statt das Strafrecht vorzuschieben. Vor diesem Hintergrund begrüße ich es sehr, dass die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig eine Gesetzesänderung derzeit prüft und sich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ausgesprochen hat. Wir als SPD-Bundestagsfraktion unterstützen sie ausdrücklich dabei, diesen Schritt jetzt zu gehen. Die beiden Gesetzentwürfe von Grünen und Linken, die heute zur Abstimmung stehen, lehnen wir dennoch ab. Sie formulieren zwar dasselbe Ziel; wir werden aber lieber an einer eigenen Lösung mit unserem Koalitionspartner arbeiten. Und wer die letzten Wochen verfolgt hat, der konnte sehen: Wir sind inhaltlich häufig sehr weit auseinander. Aber das Wochenende hat doch jetzt gezeigt, dass sich die Union für die Übergewinnsteuer ausspricht und wir uns für die Spritpreissteuersenkung ebenfalls einsetzen. Und deswegen: Manchmal stellt man vielleicht fest, dass man weit auseinander ist, aber kann doch zusammenkommen. Das ist das Wesen der Demokratie, und so wollen wir es bei diesem Thema auch handhaben. Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass wir uns im Ältestenrat darauf geeinigt haben, nicht einzelne Fraktionen, Besucherinnen und Besucher an irgendwelchen Bildschirmen oder sonst wo zu begrüßen, sondern ausschließlich das Präsidium, die Präsidentin und die anwesenden Kolleginnen und Kollegen. Das Wort hat jetzt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Tobias Matthias Peterka.
Frau Präsidentin! Liebe Bürger! Also, Frau Wegge, das war ja schon eine halbe Koalitionsaufkündigung. Habe ich das richtig verstanden? Hier geht es zumindest weiter mit dem Projekt des Schleifens von bisher als selbstverständlich gewerteten Errungenschaften einer zivilisierten Gesellschaft; im Kleinen nur, mag man denken, denn natürlich ist jeder von uns mal in der Jugend schwarzgefahren. Aber, liebe Linke, liebe Grüne – es ist hart, ich weiß –, irgendwann muss man halt mal erwachsen werden. Es wird hier ausgeführt, das Schwarzfahren sei ja ein Vergehen ohne Opfer, und ich habe wirklich versucht, mich reinzulesen und hier irgendwie nach einem gesellschaftsfördernden Sinn zu suchen. Aber solches Getrommel macht einem das halt wirklich schwer. Wenn Sie sagen, das Besteigen eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne Entgelt bzw. Fahrschein sei ja völlig gleichzusetzen mit einem legalen Teilnehmen an der Fahrt – das Ding fährt ja sowieso –, dann bin ich mir überdies nicht einmal mehr sicher, ob Sie uns hier inzwischen nicht nur trollen, also verschaukeln wollen. Klar, es wird nicht irgendeine greifbare Ware aus dem Laden mitgenommen; so weit gehen Sie anscheinend noch nicht ganz. Mit Ihrer Argumentation ist aber jede Massendienstleistung quasi automatisch nicht schutzwürdig bzw. dem Kollektiv auszuliefern. Bahnfahren: an Bord, wer möchte. Schwimmbad: Open Borders. Konzert: Bruder, einer kann noch mitkommen. Sie verspotten damit die Leistungen von jedem, der irgendetwas Eigenes anzubieten hat in diesem Land. Konsequent ist es ja für Linke und Grüne – das stimmt schon –; denn Leistung ist für sie ja sowieso Protofaschismus. Jeder Bürger mit etwas gesundem Menschenverstand muss aber Ihr Ansinnen von Grund auf ablehnen. Und Sie argumentieren hier weiter, der zivilrechtliche Rechtsweg, na ja, der stünde ja noch weiter offen, wohl wissend, dass dieser teuer ist und von der Solvenz des Täters abhängt. Das tolle Argument dann, einige Verkehrsbetriebe würden bereits jetzt auf die Strafverfolgung verzichten, das hinkt; denn dort werden auch sofort die Segel gestrichen, wenn bei der zivilrechtlichen Verfolgung nicht gezahlt wird. Kurz gesagt: Man gibt dort einfach auf. Politisch ist das vor Ort so gewünscht, und es ist am Ende ja sowieso Steuerzahlergeld. Die Kommune wird schon was nachschießen. Geschäftsführergehalt kommt auch bei mir an, soll Links-Grün halt seinen Willen bekommen. – So herum wird ein Schuh aus Ihren immer wieder angeführten tollen Erfolgsbeispielen. Und auch, dass dann die Zahl der Trittbrettfahrer nur wenig ansteigen werde, wie Sie selber sagen: Das ist dem Umstand geschuldet, dass die Gesellschaft noch nicht ganz verwahrlost ist. Denn der Umstand, dass es, wenn ich einen Wasserschaden habe, dann auch nicht sofort schimmelt, heißt nicht, dass ich einen Wasserschaden mutwillig herbeiführen sollte. Dann bleibt noch die Aussage, § 265a träfe vor allem die Armen. Ich sehe hier schon den Ladendiebstahl wackeln, wie in Kalifornien – aber gut. Natürlich begehen Menschen mit weniger Geld eher Straftaten, die einen Geldwert erbringen. Nutzen-Risiko-Skala – kann man alles nachlesen. Auch trifft eine Geldstrafe jemanden, der weniger hat, härter. Das mag stimmen; aber es gibt Tagessätze, es gibt Härtefallregelungen, es gibt Sozialtickets. Noch haben wir aber bei uns so etwas Ähnliches wie eine Marktwirtschaft, in welcher Geld verdient werden darf und Geld auch eingesetzt werden kann, um sich das Leben leichter zu machen. Sagen Sie es doch einfach frei heraus, dass genau das Ihnen ein Dorn im Auge ist. Der Staat soll zuteilen, gleichmachen und jede Eigenverantwortung übertünchen. Wo es kein Privatvermögen gibt, da braucht es dann auch keine Vermögensdelikte mehr. Das stimmt. Herrlicher Zustand! Dann nur noch die Generalnorm der staatsfeindlichen Hetze in Wort und Tat, und fertig ist Ihr Utopia. – Liebe Bürger, das werden wir zu verhindern wissen! Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Axel Müller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 13. November des vergangenen Jahres hatten wir die erste Lesung zu den in der Zielsetzung gleichgerichteten Anträgen von Linke und Grünen, betreffend die Abschaffung des § 265a StGB, Leistungserschleichung, im Alltagsgebrauch auch als Schwarzfahren bezeichnet. Die Unionsfraktion lehnt beide Gesetzesanträge heute ab. Bevor ich auf die von den antragstellenden Fraktionen vorgetragenen, aber aus unserer Sicht nicht tragfähigen Argumente eingehe, will ich mit Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen Blick zurück in den Regionalexpress 4131 von Heidelberg nach Koblenz werfen – wir schreiben den 2. Februar 2026 –: Der 36-jährige Zugbegleiter Serkan Çalar führt Kontrollen durch. Ein 26-jähriger Fahrgast, der ohne Fahrschein unterwegs ist, attackiert den Kontrolleur und fügt ihm tödliche Verletzungen zu. – Das hat uns alle erschüttert. Es erinnert uns daran, dass diejenigen, die im Dienst der Allgemeinheit für Ordnung sorgen, besonderen Schutz verdienen. Das Strafrecht hat dabei auch eine wichtige Schutzfunktion. Es schafft die Grundlage, damit Kontrolleure wie Serkan Çalar, aber auch Polizisten und Polizistinnen bei Straftaten rechtssicher handeln können. Es gibt ihnen die Möglichkeit der Festnahme nach § 127 der Strafprozessordnung. Wer die Vorschrift des § 265a StGB abschafft, nimmt nicht nur Verluste für Unternehmen in Kauf, er nimmt denen, die für Ordnung sorgen, auch Handlungsinstrumente weg. Es ist das Strafrecht, das das Zusammenleben der Menschen regelt, indem es essenzielle Werte wie Leben, Gesundheit, Eigentum schützt und sozialschädliche Verhaltensweisen verbietet. Genau dieses sozialschädliche Verhalten wollen die beiden Gesetzentwürfe zur Änderung des Strafgesetzbuchs künftig aber erlauben. Dann werden sich alle, die sich rechtstreu verhalten und das Geld für einen Fahrschein ausgeben, als die Dummen fühlen, und nicht wenige werden sich den Rechtsbrechern anschließen, wenn der Rechtsbruch keine strafrechtlichen Konsequenzen hat. Der Rechtsbruch soll also erlaubt werden, um die Justiz im Bereich der sogenannten Bagatellkriminalität – wir haben es gehört – zu entlasten. Staatsanwälte und Richter müssten sich mit diesen Verfahren nicht mehr befassen; Inhaftierungen, die mit Kosten verbunden seien, gäbe es dann nicht mehr. Also, in 25 Jahren Justiz hat mich das nicht belastet, dass es den § 265a StGB gegeben hat. Es hat mich vielleicht die Wirtschaftskriminalität belastet, aber diese Verfahren waren leicht, einfach und schnell zu erledigen. Mit der Realität hat das alles also letztlich sehr wenig zu tun. Der Strafrahmen des § 265a StGB sieht Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor. Das Gros der Delikte umfasst geringfügige Vermögensschäden. Die Geschädigten werden nur auf Strafantrag verfolgt. Bei Erstverstößen, häufig auch bei Zweitverstößen, gibt es Einstellung nach § 153a StPO und § 153 StPO, und zwar davon losgelöst, ob ein Strafantrag vorliegt oder nicht. Der Regelfall ist also die Einstellung, Ausnahmefall: bei Mehrfach- und Intensivtätern gibt es eine Anklage. Wie groß ist eigentlich die Gruppe derer, die davon betroffen ist? Schauen wir uns doch mal die BVG-Zahlen an. Im Jahr 2023 gab es bei den Berliner Verkehrsbetrieben über 1 Milliarde Fahrgäste. 16,4 Millionen wurden kontrolliert. Davon hatten 5 Prozent, also 820 000 Fahrgäste, keinen gültigen Fahrschein. In 2 943 Fällen wurde Strafanzeige erstattet. 540 Menschen mussten letztlich eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Für diese kleine Gruppe von 0,07 Prozent machen Sie von den Linken, aber auch Sie, Frau Wegge, und Sie von den Grünen Ihre Politik. Wenn Geldstrafen verhängt werden, heißt das, dass sie sich zwischen 10 und 30 Tagessätzen bewegen. Das sind 50 bis 300 Euro. Um es zusammenzufassen: Ein Tag, der nicht bezahlt wird, gibt einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Das kann man abwenden durch gemeinnützige Arbeit, durch Ratenzahlungen. All das heißt doch nichts anderes, als dass § 265a StGB in einem maßvollen Umfang der Ordnung des Zusammenlebens dient und nur beharrliche Rechtsbrecher bestraft werden, die durch den über allem staatlichen Handeln stehenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in ausreichendem Maße geschützt werden. Ich bedanke mich. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Abgeordnete Helge Limburg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Strafrecht, das so tief in das Leben der Menschen eingreift, muss doch zuallererst die soziale Wirklichkeit zur Kenntnis nehmen. Justiz muss ohne Ansehen der Person urteilen, aber das darf eben nicht heißen, dass der Rechtsstaat, dass Rechtspolitik gegenüber der sozialen Realität und gegenüber sozialen Ungleichgewichten blind wird. Die Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrausweis führt zu so einem massiven sozialen Ungleichgewicht. De facto ist es ein Delikt, das nahezu ausschließlich arme Menschen betrifft. Die typische Kette geht so: Menschen können sich ein Ticket nicht leisten, müssen aber zu einem Facharzt- oder einem Behördenbesuch. Sie steigen ohne Fahrausweis ein, werden erwischt, und irgendwann im Wiederholungsfalle kommt es dann zu einer Geldstrafe. Das ist eine vermeintlich milde Strafe in der Logik der Justiz, aber wer ein Ticket nicht bezahlen kann, kann die Geldstrafe erst recht nicht bezahlen und landet dann in der Tat in der Ersatzfreiheitsstrafe. Ja, manchmal gelingt es, Herr Kollege, durch Programme wie „Schwitzen statt Sitzen“ das Ganze abzuwehren, aber in vielen Fällen eben nicht. Dann folgt das Gefängnis, und gerade bei der Ersatzfreiheitsstrafe geht der Resozialisierungsgedanke de facto völlig verloren. Das alles verschärft soziale Probleme, und es bedeutet auch massive Kosten für den Staat. Meine Kolleginnen und Kollegen, diese Kette müssen wir dringend durchbrechen. Meine Damen und Herren, pro Person und Hafttag entstehen dem Staat rund 200 Euro Kosten. Die Initiative Freiheitsfonds hat seit Dezember 2021 rund 1,4 Millionen Euro investiert, um insgesamt – Herr Müller, es sind nicht wenige Personen – rund 1 700 Menschen aus der Ersatzfreiheitsstrafe freizukaufen. Die Aktion hat dem Staat, uns allen, insgesamt rund 22 Millionen Euro gespart. Das sind keine kleinen Einzelfälle mehr. Ein konkretes Beispiel aus Duisburg. Dort wurde im April 2024 eine Frau zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Sie war gerade eine trockene Alkoholikerin geworden, hatte wieder Kontakt zu ihrer Tochter und wollte gerade an dem Tag einen Termin bei einem gesetzlichen Betreuer wahrnehmen. Dazu kam es dann nicht. Im Ergebnis wurde sie für einen Monat ins Gefängnis gesteckt, die ganze Resozialisierung wieder durchbrochen, und das für ein Delikt, meine Damen und Herren, bei dem der Unrechtsgehalt nun wirklich sehr gering ist. Mit dem Streichen der Beförderungserschleichung aus dem Strafgesetzbuch oder auch mit der vom Richterbund vorgeschlagenen Lösung, es auf Fälle zu beschränken, bei denen eine Zugangsbarriere unterbrochen wird, würde das in der Tat auch nicht sanktionslos werden, Herr Kollege Müller. Nein, es bliebe ja beim erhöhten Beförderungsentgelt. 60 Euro sind kein Pappenstiel. Das Festnahmerecht gibt es auch nach § 229 Bürgerliches Gesetzbuch. Dafür brauchen wir das Strafgesetzbuch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. 13 Städte, zum Beispiel Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Leipzig, Bremen oder auch Dresden, verzichten bereits auf das Stellen von Strafanzeigen in solchen Fällen. Die Praxis zeigt in keinem der Fälle eine Erhöhung der Schwarzfahrerzahlen – in keinem der Fälle. Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der AfD-Fraktion? Nein. – Dieses Vorgehen der Städte ruft doch geradezu nach einer bundesweit einheitlichen Regelung. Schwarzfahren muss grundsätzlich raus aus dem Strafgesetzbuch. Meine Damen und Herren, Herr Kollege Müller, was ist das denn eigentlich für ein Menschenbild, das die Union hier verbreitet, dass wir die Menschen quasi nur mit der Keule des Strafrechts dazu zwingen können, sich an Regeln zu halten? Wir Grüne haben ausdrücklich ein positiveres, ein optimistischeres, auch ein christlicheres Menschenbild. Der Mensch ist im Grunde gut und kauft sich ein Ticket, wenn er es sich leisten kann. Wer sein Auto auf einem privaten Parkplatz abstellt, ohne zu bezahlen, der landet ja auch nicht im Strafrecht, und das ist auch richtig so. Die Mehrzahl der Menschen kauft sich übrigens trotzdem einen Parkschein, ganz ohne Strafandrohung. Das muss endlich auch im ÖPNV gelten. Diese massive Ungleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger können Sie doch keinem da draußen mehr erklären. Meine Damen und Herren, wenn sich in diesem Land der Deutsche Richterbund und der Deutsche Anwaltverein im Kern darin einig sind, dass es so, wie es ist, nicht bleiben darf und dass weniger bestraft werden muss, spätestens dann sollte kluge Rechtspolitik handeln. Gehen wir jetzt diesen Schritt gemeinsam! Streichen wir die Beförderungserschleichung aus dem Strafgesetzbuch! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Oder – letzter Satz –: Wenn das dem Frieden und dem Kompromiss dient, stimmen Sie dem Gesetzentwurf der Linken zu. Darauf könnten wir uns auch einigen. Vielen Dank. Zu einer Kurzintervention hat jetzt das Wort der Abgeordnete Galla aus der AfD-Fraktion.
Vielen Dank. – Herr Kollege Limburg, eine Frage treibt mich die ganze Zeit, und zwar: Sie stellen ja darauf ab, dass diese Delikte vor allen Dingen diejenigen betreffen, die arm sind, und stellen als Ausweichmöglichkeit das erhöhte Beförderungsentgelt in Aussicht. Jetzt frage ich mich wirklich: Wenn jemand keine 4,50 Euro oder 2,10 Euro für ein Ticket bezahlen kann, wie soll er dann die 60 Euro für das erhöhte Beförderungsentgelt aufbringen? Die Frage dürften Sie mir jetzt gerne mal beantworten. Vielen Dank. Herr Limburg, Sie haben die Möglichkeit zu antworten; Sie müssen nicht.
Herr Kollege Galla, ich finde es ja geradezu rührend, dass die AfD versucht, sich hier jetzt als Beschützerin der einkommensarmen Menschen in diesem Land zu gerieren. Das ist angesichts Ihrer Programmatik und Ihrer Hetze im Sozialbereich absolut unglaubwürdig. Der Kern der Debatte ist doch, dass wir aus dem strafrechtlichen Verfolgungszwang dringend rausmüssen, weil wir im zivilrechtlichen Bereich, auch beim erhöhten Beförderungsentgelt, eine viel größere Flexibilität, eine viel größere Möglichkeit haben, dem Einzelfall gerecht zu werden, auch und gerade in sozialen Härtefällen. Dass Sie weder von Sozialpolitik noch vom öffentlichen Nahverkehr Ahnung haben, dazu braucht es nicht diese Debatte, um das zu beweisen. Vielen Dank. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Luke Hoß.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordnete! Frau Hubig, Frau Wegge, Sie sehen gute Gründe, das Schwarzfahren nicht mehr zu bestrafen. Das freut mich; denn ich sehe das genauso. Viele Fachleute und Expertinnen und Experten sagen das ja auch schon seit Jahren. Wenn Sie Ihren Vorschlag ernst meinen, dann erwarte ich, dass Ihre Partei jetzt zustimmt. Heute, Frau Ministerin, Frau Wegge, werden wir sehen, was Ihnen wichtiger ist: gute Stimmung bei der CDU zu machen oder wirklich mal was zum Besseren zu verändern. Während wir hier reden, sitzen übrigens wirklich Leute im Gefängnis, weil sie die paar Euro für die Bahnfahrt nicht bezahlen konnten. Letzten Freitag hat uns Julia geschrieben: Der Vater ihres Sohnes muss mit dem Zug zum Arzt fahren, hat aber kein Geld für das Ticket. Natürlich fährt er trotzdem und wird erwischt. Wovon soll dieser Mensch bitte eine Geldstrafe bezahlen? Für 75 Tage sitzt er jetzt im Gefängnis, weil er keine 2 200 Euro für die Strafe auf dem Konto hatte. Klar, denn er konnte sich ja nicht mal das Ticket leisten. Julia ist heute hier auf der Besuchsbühne. Herzlich willkommen! Eigentlich sollte deine Stimme hier im Plenum gehört werden; denn wer zu wenig Geld für Fahrkarten hat, ist alles andere als kriminell. Über Wochen hat diese Regierung es versäumt, sich um Entlastungen angesichts steigender Preise durch den wahnwitzigen Irankrieg zu kümmern. Ökonomen sind sich einig: Die Senkung der Spritsteuer, das ist der schlechteste Weg. Es ist wie bei allen Maßnahmen Ihrer Regierung: Bei den Menschen, die am wenigsten haben, kommt von Ihrer Entlastung kein Cent an. Stattdessen werden sie verhaftet, kriminalisiert und weggesperrt, weil sie sich wegen ihrer Armut kein Busticket kaufen können. Nach jeder Landtagswahl nimmt sich Ihre SPD vor, jetzt aber wirklich soziale Politik zu machen. Heute hätten Sie wirklich mal die Chance dazu. Liebe Frau Ministerin Hubig, liebe Frau Wegge, Sie haben den Menschen Hoffnung gemacht – Menschen, die sowieso schon hart darunter leiden, dass die Politik sie seit Jahren im Stich lässt. Und diese Hoffnung müssen Sie jetzt auch einlösen. Sorgen Sie dafür, dass Menschen nicht mehr im Knast landen, weil sie kein Geld haben. Aber ich habe wirklich keine großen Erwartungen an Ihre Partei. Die SPD wird wieder einknicken, diesmal vor der CDU, weil Sie einfach vergessen haben, was die normalen Leute wie Julia wirklich für Probleme und Sorgen haben. Mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland wollen, dass Schwarzfahren entkriminalisiert wird, weil es einfach ungerecht ist, Menschen wegen Armut zu bestrafen und einzusperren. Einen Vorschlag habe ich noch: Wenn Sie wirklich nicht den Mut haben, meinen Antrag anzunehmen, dann spenden Sie wenigstens Geld an den Freiheitsfonds; denn damit können die Aktivistinnen und Aktivisten die Menschen freikaufen, die von Ihrer Politik betroffen sind, die im Gefängnis landen, weil das Geld auf dem Konto nicht fürs Busticket reicht. Doch Sie können es sich auch einfach leicht machen. Machen Sie einmal Ihre Versprechen wahr, und stimmen Sie jetzt zu, dass Fahren ohne Fahrschein entkriminalisiert wird. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Martin Plum.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich zu Beginn deutlich zu sagen: Das Erschleichen von Leistungen, insbesondere das Fahren ohne Fahrschein, ist keine bloße Lappalie. Wer bewusst ohne Ticket fährt, nimmt vorsätzlich eine Leistung in Anspruch, ohne sie zu bezahlen. Damit fährt er nicht nur auf Kosten aller ehrlichen Fahrgäste, damit schädigt er auch fremdes Vermögen. Dieses Verhalten ist Unrecht, und dieses Unrecht werden wir nicht durch Straffreiheit bagatellisieren. Straffreiheit für Schwarzfahrer – dafür tragen auch nicht die immer gleichen Argumente. Allen voran wird ja immer wieder behauptet, dies würde die Justiz ganz erheblich entlasten. Allein, diese Wirkung geben schon die Fakten nicht her, auch wenn immer anderes suggeriert wird. Ein Blick auf die Zahlen genügt: Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2024 rund 140 000 Fälle von Beförderungserschleichung aus und damit nur noch etwa halb so viel wie vor zehn Jahren. Der Anteil der Beförderungserschleichung bezogen auf alle gezählten Straftaten ist damit auf 2,4 Prozent gesunken; zehn Jahre zuvor waren es noch 4,4 Prozent. Die meisten Fälle klärt die Justiz zügig und ohne Gerichtsverfahren. Zu einem Urteil kommt es in weniger als einem Fünftel der Fälle. Für 2024 zählt das Statistische Bundesamt rund 22 500 Verurteilungen; fünf Jahre zuvor waren es übrigens noch mehr als doppelt so viele. Diese Urteile beinhalten in der Regel Geldstrafen, die dann auch überwiegend bezahlt werden. Das Statistische Bundesamt weist zum 31. März 2025 gerade einmal 391 Strafgefangene wegen Erschleichens von Leistungen aus; zu diesem Zeitpunkt sind das weniger als 1 Prozent aller Strafgefangenen. Diese Zahlen zeigen: Das Erschleichen von Leistungen ist für die Justiz kein strukturelles Problem. Es wird nur dazu aufgebauscht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn unsere Strafjustiz, wie aktuell, stark belastet ist, dann kann unsere Antwort doch nicht sein, das Strafrecht zusammenzustreichen. Ein solches Strafrecht nach Kassenlage, das ist mit uns als Union nicht zu machen; denn das wäre nichts anderes als eine Kapitulation des Rechtsstaats. Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? Gerne. Bitte, Herr Steffen. Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Plum, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben eben argumentiert mit den Zahlen derjenigen, die wegen Erschleichens von Leistungen in den Haftanstalten einsitzen, und haben gemeint, dass das ja so wenige seien. Da wollte ich Sie jetzt noch mal fragen, ob Ihnen denn bekannt ist, dass nicht wenige Städte mittlerweile davon absehen, diesen Tatbestand überhaupt zur Anzeige zu bringen – so etwa in Bremen und in Köln –, und dass in nicht wenigen Städten aufgrund voll belegter Haftanstalten von der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen abgesehen wird. Das bedeutet ja, dass dann dieses Strafrecht aus dem Strafgesetzbuch gar nicht zum Vollzug kommt. Ich frage Sie außerdem: Wenn die Realität im deutschen Strafrecht ist, dass wir entweder von vornherein davon absehen, Strafanzeige zu erstatten, oder aber von der Vollstreckung absehen: Welchen Sinn hat dann diese Strafnorm aus Ihrer Perspektive? Herr Kollege Steffen, das ist jetzt eine äußerst selektive Wahrnehmung der Zahlen, die ich gerade vorgetragen habe. Ich habe angefangen mit 140 000 Fällen, von denen immerhin 22 500 Fälle in Verurteilungen münden, oft in Geldstrafen, die dann auch bezahlt werden. Zum Stichtag 31. März 2025 hatten wir dazu nur 391 Strafgefangene. Das zeigt, dass in vielen Fällen § 265a StGB gerade seine Wirkung erfüllt, dem Vermögensschutz Rechnung zu tragen, und deshalb hat er zu Recht weiterhin einen Platz im Strafgesetzbuch. Unsere Antwort auf die starke Belastung der Justiz ist deshalb auch, die Strafverfolgung zu stärken: durch mehr Personal und Digitalisierung, durch moderne Ermittlungsbefugnisse und durch einfachere und schnellere Verfahren. Wer diese Antwort geben will, wer die Justiz wirklich entlasten und den Rechtsstaat nachhaltig stärken will, der muss nur in den Koalitionsvertrag schauen. Dort sind die notwendigen Schritte hin zu einer modernen und effizienten Justiz vereinbart. Lassen Sie uns diesen Weg konsequent weitergehen. Ständig neue öffentlichkeitswirksame Vorschläge abseits des Koalitionsvertrages bringen uns dabei nicht weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer vorsätzliches Fahren ohne Fahrschein bagatellisieren will, entlastet die Justiz nicht erheblich, er sendet stattdessen ein völlig falsches Signal. Der Ehrliche, der sein Ticket bezahlt, ist der Dumme. Wir senden dieses Signal heute nicht. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ulrich von Zons.
Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! Liebe Bürger! Direkt zu den Grünen und zu den Linken: Sie versuchen hier, unter dem Deckmantel des Mitgefühls den Rechtsstaat auszuhöhlen. Das werden wir nicht zulassen! Es passt ins Bild: Parteien, die sich mit ACAB-Pullis schmücken, verhöhnen unseren Rechtsstaat ohnehin schon genug. Sie tun so, als ginge es nur um arme Schwarzfahrer; aber im Windschatten dieser Erzählung soll der Straftatbestand der Leistungserschleichung abgeschafft werden. Das ist keine Barmherzigkeit, das ist eine Kapitulationserklärung des Rechtsstaates. Mit der Streichung des § 265a StGB reißen Sie ein Schutzschild ein, auf das sich Millionen verlassen – nicht nur Verkehrsbetriebe, sondern auch Kinos, Fitnessstudios, Ausstellungen, Konzert- und Sportveranstaltungen. Sie stellen das Grundprinzip unseres Zusammenlebens infrage. Wer zahlt, ist der Dumme; wer trickst, kommt durch. An Die Linke: Einen Unrechtsstaat haben Sie schon zu verantworten, einen weiteren brauchen wir nicht. In Ihrem System zahlen die Ehrlichen die Zeche durch höhere Preise für alle. Sie bestrafen Ehrlichkeit und belohnen Regelbruch. Und wenn Sie behaupten, man könne das Ganze privatrechtlich klären, dann heißt das im Klartext: Gerechtigkeit ist keine Staatsaufgabe, sondern Privatsache. Die Justiz kommt nicht mehr hinterher, und Sie sagen einfach: Sollen das doch Schaffner und Verkäufer regeln – Menschen, die jeden Tag den Ärger abbekommen. Wir haben eben schon gehört, wozu das führen kann. Das ist kein soziales Handeln, das ist Verantwortung abschieben. Ein Staat, der so handelt, lässt seine Bürger allein. Für Menschen mit wenig Geld gibt es gezielte Unterstützung für Mobilität. Ihre Schlussfolgerung „arm sein gleich schwarzfahren“ zieht nicht. Heute fordern Sie Straffreiheit für Leistungserschleichung. Was kommt morgen? Straffreiheit für Betrug, für Raub, für Gruppenvergewaltigung? Widerstehen Sie dem Sirenengesang des Sozialismus! Achten Sie unseren Rechtsstaat, und ziehen Sie bitte Ihre Gesetzentwürfe zurück! Danke schön. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Christian Moser.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass diese Debatte jetzt gleich zu einem Ende kommt und dass wir diese beiden Gesetzentwürfe ablehnen. Denn es ist eine schiefe Debatte entstanden. Wen trifft es denn hier? Wen trifft das Strafrecht in diesen Fällen, wenn man bedenkt, dass die meisten Fälle ohnehin nicht angezeigt werden, dass Verkehrsbetriebe erst bei wiederholtem Fehlverhalten Anzeige erstatten, dass Staatsanwaltschaften erst bei wiederholtem Fehlverhalten Strafbefehle beantragen und dass es erst bei schwerer Delinquenz zu Anklagen kommt? Es trifft Menschen, die sich bewusst und wiederholt gegen die Allgemeinheit stellen. Es trifft Menschen, die die Allgemeinheit ausnutzen. Denn nichts anderes ist es. Es ist sozial ungerecht, wenn man auf Kosten der Allgemeinheit immer und immer wieder schwarzfährt. Das kann die Gemeinschaft, das kann der Staat nicht dulden. Deswegen ist es richtig, dass das weiterhin strafbar bleibt. Wir haben vorher viel gehört – Kollege Müller hat es gesagt – über die Zugbegleiter, die in diesen Fällen handeln und das Beförderungsentgelt einfordern müssen. Der Fall Serkan C. macht betroffen. Wenn wir jetzt darüber nachdenken, diesen Straftatbestand abzuschaffen, dann nehmen wir auch den Zugbegleitern die Möglichkeit, das Festnahmerecht nach § 127 StPO durchzusetzen. Wer hilft denn den Zugbegleitern, wenn jemand schwarzfährt und sich dann entziehen will, wenn jemand beim nächsten Halt aussteigen will? Wer hilft ihnen dann? Die Frage, ob wir das über das Zivilrecht regeln können, ist umstritten. Das ist ein gestuftes Verfahren nach § 229 BGB. Da wäre viel aufzuklären. Wir nehmen den Zugbegleitern etwas weg. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokführer, Mario Reiß, hat zur Frage der Entkriminalisierung gesagt: „Für die Beschäftigten bedeutet das mehr Konflikte, mehr Aggression und eine steigende Gefährdung im Arbeitsalltag.“ Die Probleme werden schlicht auf die Menschen vor Ort, auf die Zugbegleiter, abgewälzt. Der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats von DB Regio – also auch unverdächtig, dass er im ideellen Dienst der Union steht –, Ralf Damde, hat gesagt, es sei ein völlig falsches Zeichen, wenn wir hier entkriminalisieren. Er hat weiterhin gesagt: „Ich erwarte, dass der Staat sich hinter jene stellt, die Ordnung und Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln durchsetzen – und nicht auf Seiten derer, die das System ausnutzen.“ Das sollte uns zu denken geben und uns in Erinnerung rufen, für wen wir hier Politik machen. Danke.
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